Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln

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1 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 365 G 1294 Amtsblatt-Abo online Info unter Herausgeber: 194. Jahrgang Köln, 27. Oktober 2014 Nummer 43 Inhaltsangabe: B Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 570. Bekanntmachung gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach 3c UVPG für eine neue Anbindung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Zukunft-Weisweiler, Bl. 1299, an das Kraftwerk Weisweiler auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler in der Städteregion Aachen Seite Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Städteregion Aachen Seite Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren (SchfHwG) zur Neu-/Wiederbesetzung von 11 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters der Stadt Bonn Seite Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren (SchfHwG) zur Neu-/Wiederbesetzung von 19 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Kreises Düren Seite Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren (SchfHwG) zur Neu-/Wiederbesetzung von 14 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Kreises Euskirchen Seite Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren (SchfHwG) zur Neu-/Wiederbesetzung von 14 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Kreises Heinsberg Seite Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren (SchfHwG) zur Neu-/Wiederbesetzung von 33 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Seite Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren (SchfHwG) zur Neu-/Wiederbesetzung von 7 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters der Stadt Leverkusen Seite Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren (SchfHwG) zur Neu-/Wiederbesetzung von 20 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Oberbergischen Kreises Seite Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren (SchfHwG) zur Neu-/Wiederbesetzung von 13 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Rheinisch- Bergischen Kreises Seite Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren (SchfHwG) zur Neu-/Wiederbesetzung von 25 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Kreises Rhein- Erft-Kreises Seite Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren (SchfHwG) zur Neu-/Wiederbesetzung von 30 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Kreises Rhein- Sieg-Kreises Seite Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren (SchfHwG) zur Neu-/Wiederbesetzung von 31 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des StädteRegionsrates Aachen Seite Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ( 10 LZG) Benachrichtigung für Herrn Pascal van Raemdonck Seite Ordnungsbehördliche Verordnung vom 15. Oktober 2014 über die Teilaufhebung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Kreis Heinsberg Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Wassenberg, Gemeinden Gangelt und Waldfeucht vom 9. Juni 2006 (einschl. Karte) Seite Genehmigungsverfahren gemäß BImSchG und UVPG für die Fa. CURRENTA GmbH in Dormagen, Modernisierung der Dampfbesicherung, westlicher Teil des Werks Geb. B 735 Seite Genehmigungsbescheid nach 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Triazinylflavonaten für die Firma Blankophor GmbH in Leverkusen Seite 380 Hinweis Dieser Ausgabe liegt kein Öffentlicher Anzeiger bei.

2 Verfahren im Wasserrecht Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Wasserverband Eifel- Rur in Düren, Kläranlage Heinsberg Seite 381 C Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 588. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur Seite Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises hier: StädteRegion Aachen Seite Aufgebot von Sparkasenbüchern hier: Sparkasse Aachen Seite Aufgebot von Sparkassenbüchern hier: Kreissparkasse Heinsberg Seite Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern hier: Sparkasse Aachen Seite Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern hier: Kreissparkasse Heinsberg Seite Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches hier: Kreissparkasse Euskirchen Seite Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches hier: Stadtsparkasse Wermelskirchen Seite 383 E Sonstige Mitteilungen 596. Liquidation hier: Arbeitsgemeinschaft zur Förderung gesundheitspolitischer Bestrebungen e.v. Seite Liquidation h i e r: Verein zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendbildung e.v. Seite 383 B Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 570. Bekanntmachung gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach 3c UVPG für eine neue Anbindung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Zukunft-Weisweiler, Bl. 1299, an das Kraftwerk Weisweiler auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler in der Städteregion Aachen Az.: /14 Köln, den 16. Oktober 2014 Die Westnetz GmbH betreibt auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler die 110-kV-Freileitung Zukunft Weisweiler (Bl. 1299). Diese Freileitung gewährleistet u. a. die notwendige 110-kV-Verbindung zwischen der Umspannanlage Zukunft und dem Kraftwerk Weisweiler der RWE Power AG. Künftig soll der Block F des Kraftwerks Weisweiler die Option erhalten, in das 110-kV-Netz einzuspeisen. Dazu sollen am Mast Nr. 6 der Bl zwei Quertraversen angebracht und von hier aus ein neues Spannfeld vom Mast Nr. 6 zum Portalmast des Maschinentransformators von Block F des Kraftwerks Weisweiler hergestellt werden. Für die geänderte Belastung muss zudem das Fundament von Mast Nr. 6 der Bl verstärkt werden. In diesem Zusammenhang kann die derzeit vorhandene Kraftwerksanbindung der 380-kV-Leitung Rommerskirchen Weisweiler (Bl. 4514) der Amprion GmbH entfallen und die bisher hierfür benötigten Maste Nr. 108A und 108B werden zurückgebaut. Mit Blick auf ein ggf. nach 43 Satz 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführendes Planfeststellungsverfahren hat die Westnetz GmbH, Florianstraße in Dortmund, bei der Bezirksregierung Köln die Entscheidung zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für dieses Vorhaben beantragt. Nach 3c UVPG in der derzeit geltenden Fassung ist für die Errichtung und den Betrieb einer Hochspannungsfreileitung im Sinne des EnWG mit einer Länge von weniger als 5 km und einer Nennspannung von 110 kv oder mehr eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen (Nr der Anlage 1 zum UVPG). Wegen der Betroffenheit des geschützten Landschaftsbestandteils des Landschaftsplans VII Eschweiler-Alsdorf war für das Vorhaben allerdings eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Dabei ist auf Grund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien zu untersuchen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann und demnach eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Anhand der eingereichten Antragsunterlagen hat die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o. g. Vorhaben entbehrlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf ein in 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG genanntes Schutzgut zu erwarten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. gez. Neugebauer ABl. Reg. K 2014, S Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Städteregion Aachen Az.: 31.2/9216 GA StRegio- Köln, den 9. Oktober 2014 Gemäß 2 Abs.1 in Verbindung mit 4 Abs. 4 Gutachterausschussverordnung GAVO NRW vom

3 März 2004 i. d. F. vom 10. Januar 2006 SGV.NRW. 231 habe ich 21. Oktober 2014 folgende Sachverständige zu Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Städteregion Aachen bestellt: als Vorsitzende: Frau Dipl.-Ing. Irene Littek-Braun, Aachen als stellvertretenden Vorsitzenden: Herr Dipl.-Ing. (FH) Paul Harzon, Alsdorf als stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachter: Herr Dipl.-Ing. Hans Martin Steins, Übach- Palenberg Herr Dipl.-Ing. Rolf Bachmann, Aachen Herr Dipl.-Ing. Heinz Bonenkamp, Würselen Herr Dipl.-Ing. Christian Jülich, Vettweiß-Kelz als ehrenamtliche Gutachter: Herr Dipl.-Ing. Karl-Heinz Bedorf, Alsdorf Herr Dipl.-Ing. Robert Hermsen, Aachen Herr Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Klepel-Heidenthal, Aachen Herr Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Lampenscherf, Herzogenrath Frau Gisela Nießen, Aachen Frau Susanne Richter, Aachen Herr Josef Rössler, Aachen Herr Dipl.-Ing. Hans-Dieter van Ermingen, Aachen Herr Dipl.-Ing. agr. Hans-Ewald Adams, Düren Herr Dipl.-Ing. agr. Hans-Josef Grothe, Aachen Herr Dipl.-Ing. Heiko Bennecke, Aachen Frau Andrea Brünig, Aachen Frau Dipl.-Ing. Heike Grafen-Kleuters, Aachen Herr Dipl.-Ing. Norbert Preuth, Übach-Palenberg Herr Ass. Jur. Gerd Sauren, Aachen Herr Gerhard Witte, Aachen In Vertretung gez. Steitz ABl. Reg. K 2014, S Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren gemäß 11 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters der Stadt Bonn habe ich im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters der Stadt Bonn 11 Kehrbezirke durch Veröffentlichung auf der Web-Site vom 12. Mai 2014 Kennz und der Homepage der Bezirksregierung Köln öffentlich ausgeschrieben. Bewerbern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Die nach der Durchführung des Verfahrens bestgeeigneten Bewerber habe ich gemäß 10 Abs. 1 SchfHwG mit meinen Verfügungen vom 1. Oktober 2014 für die nachstehend bezeichneten Kehrbezirke des Oberbürgermeisters der Stadt Bonn bestellt. Az.: Bonn Ulrich Kalteier Wesseling 11 BONN : :00 Frank Blatzheim Sankt Augustin 15 BONN : :00 Helmut Schroer Bornheim 14 BONN : :00 Dirk Wilhelm Cremer Grafschaft 01 BONN : :00 Wilfried Gödderz Bonn 07 BONN : :00 Herbert Büsgen Troisdorf 09 BONN : :00 Frank Wagner Weilerswist 13 BONN : :00 Frank-Carlo Herkenrath Hennef 16 BONN : :00 Karl Josef Linden Königswinter 22 BONN : :00 Per Erik Dirksen Pulheim 19 BONN : :00 Achim Nelles Ahrbrück 03 BONN : :00 ABl. Reg. K 2014, S. 367

4 Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren gemäß 19 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Kreises Düren habe ich im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Kreises Düren 19 Kehrbezirke durch Veröffentlichung auf der Web-Site vom 12. Mai 2014 Kennz und der Homepage der Bezirksregierung Köln öffentlich ausgeschrieben. Bewerbern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Die nach der Durchführung des Verfahrens bestgeeigneten Bewerber habe ich gemäß 10 Abs. 1 SchfHwG mit meinen Verfügungen vom 6. Oktober 2014 für die nachstehend bezeichneten Kehrbezirke des Landrates Düren bestellt. Az.: Kreis Düren Harald Barten Wassenberg 17 DÜREN : :00 Heribert de Bache Geilenkirchen 04 DÜREN : :00 Peter Dohmen Jülich 09 DÜREN : :00 Bernd Färber Bergheim 14 DÜREN : :00 Udo Hellenbrandt Stolberg 19 DÜREN : :00 Hartmut Hoppe Zülpich 27 DÜREN : :00 Pascal Huppertz Niederzier 21 DÜREN : :00 Horst Ink Kreuzau 12 DÜREN : :00 Robert Jünger Kall 07 DÜREN : :00 Gregor Kolb Köln 06 DÜREN : :00 Norbert Koller Düren 18 DÜREN : :00 Ralph Löhr Simmerath 26 DÜREN : :00 Helmut Mertens Hürtgenwald 24 DÜREN : :00 Günter Polis Hürtgenwald 28 DÜREN : :00 Rolf Dieter Rother Köln 13 DÜREN : :00 Ralf Schneider Vettweiß 15 DÜREN : :00 Jochen Voß Düren 16 DÜREN : :00 Christoph Weres Wassenberg 20 DÜREN : :00 Alfred Wolf Niederzier 29 DÜREN : :00 ABl. Reg. K 2014, S Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren gemäß 14 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Kreises Euskirchen habe ich im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Kreises Euskirchen 14 Kehrbezirke durch Veröffentlichung auf der Web-Site vom 12. Mai 2014 Kennz und der Homepage der Bezirksregierung Köln öffentlich ausgeschrieben. Bewerbern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Die nach der Durchführung des Verfahrens bestgeeigneten Bewerber habe ich gemäß 10 Abs. 1 SchfHwG mit meinen Verfügungen vom 2. Oktober 2014

5 369 für die nachstehend bezeichneten Kehrbezirke des Landrates Euskirchen bestellt. Az.: Kreis Euskirchen Dirk Schäfer Kerpen 02 EUS : :00 Thomas Schulz Vettweiß 12 EUS : :00 Hans Dieter Eschweiler Bad Münstereifel 10 EUS : :00 Edwin Katterbach Schleiden 16 EUS : :00 Manfred Schöpfer Euskirchen 03 EUS : :00 Ulrich Eichler Mechernich 05 EUS : :00 Klaus Weitzel Dahlem 19 EUS : :00 Friedhelm Roggatz Pulheim 14 EUS : :00 Berthold Lenz Nettersheim 15 EUS : :00 Marmagen Winfried Diefenbach Dahlem 18 EUS : :00 Hans-Theo Mahlberg Bad Münstereifel 08 EUS : :00 Heinz-Josef Müller Euskirchen 06 EUS : :00 Heidrun Kruber Blankenheim 20 EUS : :00 Peter Fischenich Bad Münstereifel 07 EUS : :00 ABl. Reg. K 2014, S Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren gemäß 14 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Kreises Heinsberg habe ich im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Kreises Heinsberg 14 Kehrbezirke durch Veröffentlichung auf der Web-Site vom 12. Mai 2014 Kennz und der Homepage der Bezirksregierung Köln öffentlich ausgeschrieben. Bewerbern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Die nach der Durchführung des Verfahrens bestgeeigneten Bewerber habe ich gemäß 10 Abs. 1 SchfHwG mit meinen Verfügungen vom 2. Oktober 2014 für die nachstehend bezeichneten Kehrbezirke des Landrates Heinsberg bestellt. Az.: Kreis Heinsberg Gerd Louis Wassenberg 13 HEINS : :00 Uwe Sallads Wegberg 10 HEINS : :00 Detlef Nauß Wegberg 17 HEINS : :00 Frank Norbert Türp Erkelenz 20 HEINS : :00 Guido Bürschgens Gangelt-Stahe 08 HEINS : :00 Reinhard Bongartz Schwalmtal 09 HEINS : :00 Rolf Pastörs Wassenberg 22 HEINS : :00 Gerhard Jennissen Wassenberg 28 HEINS : :00

6 370 Johannes Houben Heinsberg 05 HEINS : :00 Karl van den Eynden Heinsberg 02 HEINS : :00 Heiner Graß Heinsberg 11 HEINS : :00 Hans Hansen Übach-Palenberg 04 HEINS : :00 Peter Gillissen Erkelenz 27 HEINS : :00 Herbert Reiner Gießmann Hückelhoven 15 HEINS : :00 ABl. Reg. K 2014, S Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren gemäß 33 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters der Stadt Köln habe ich im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters der Stadt Köln 33 Kehrbezirke durch Veröffentlichung auf der Web-Site vom 12. Mai 2014 Kennz und der Homepage der Bezirksregierung Köln öffentlich ausgeschrieben. Bewerbern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Die nach der Durchführung des Verfahrens bestgeeigneten Bewerber habe ich gemäß 10 Abs. 1 SchfHwG mit meinen Verfügungen vom 2. Oktober 2014 für die nachstehend bezeichneten Kehrbezirke des Oberbürgermeisters der Stadt Köln bestellt. Az.: Köln Christian Wülfrath Brühl 11 KÖLN : :00 Helmut Witsch köln 04 KÖLN : :00 Dieter Kirchartz Troisdorf 30 KÖLN : :00 Josef Peters Köln 02 KÖLN : :00 Dieter Lichtenberg Köln 60 KÖLN : :00 Friedhelm Seinsche Köln 59 KÖLN : :00 Heinz Butz Köln 18 KÖLN : :00 Peter Braun Bergheim 26 KÖLN : :00 Jürgen Fleischer Köln 09 KÖLN : :00 Ewald Portz Köln 34 KÖLN : :00 Hans Peter Gross Sankt Augustin 56 KÖLN : :00 Wilfried Dettmer Köln 52 KÖLN : :00 Marcus Jäger Köln 06 KÖLN : :00 Jörg Dietsch Köln 42 KÖLN : :00 Christian Andreas Funda Niederkassel 35 KÖLN : :00 Werner Sendrowski Köln 25 KÖLN : :00 Wilhelm Nagelschmidt Bergisch Gladbach 28 KÖLN : :00 Hans Peter Hollinger Köln 08 KÖLN : :00 Bernd Fuchs Morsbach 54 KÖLN : :00 Michael Hamacher Köln 46 KÖLN : :00 Gerhard Steinbüchel Köln 19 KÖLN : :00 Eckhard Meurer Köln 61 KÖLN : :00 Jochen Fischenich Köln 65 KÖLN : :00 Andreas Kramer Groß-Zimmern 64 KÖLN : :00

7 371 Reiner Fleischhauer Bonn 27 KÖLN : :00 Hans-Peter Intra Köln 16 KÖLN : :00 Norbert Engels Erkelenz 10 KÖLN : :00 Thomas Josef Intra Köln 20 KÖLN : :00 Hans Josef Jaeger Köln 17 KÖLN : :00 Michael Krömer Leichlingen 22 KÖLN : :00 Heinz Günter Grotgans Köln 24 KÖLN : :00 Heinz-Jürgen Metzmacher Frechen 48 KÖLN : :00 Oliver Meurer Köln 43 KÖLN : :00 ABl. Reg. K 2014, S Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren gemäß 7 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters der Stadt Leverkusen habe ich im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters der Stadt Leverkusen 7 Kehrbezirke durch Veröffentlichung auf der Web-Site vom 12. Mai 2014 Kennz und der Homepage der Bezirksregierung Köln öffentlich ausgeschrieben. Bewerbern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Die nach der Durchführung des Verfahrens bestgeeigneten Bewerber habe ich gemäß 10 Abs. 1 SchfHwG mit meinen Verfügungen vom 2. Oktober 2014 für die nachstehend bezeichneten Kehrbezirke des Oberbürgermeisters der Stadt Leverkusen bestellt. Az.: LEV Rainer Pantenburg Leverkusen 11 LEV : :00 Peter Maywald Leverkusen 09 LEV : :00 Heinz Detlef Krupa Leverkusen 01 LEV : :00 Gerhard Scheider Lindlar 04 LEV : :00 Jakob Baber Leichlingen 10 LEV : :00 Giovanni Postir Düren 03 LEV : :00 Helmut Krausen Leverkusen 02 LEV : :00 ABl. Reg. K 2014, S Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren gemäß 20 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Oberbergischen Kreises habe ich im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Oberbergischen Kreises 20 Kehrbezirke durch Veröffentlichung auf der Web-Site vom 12. Mai 2014 Kennz und der Homepage der Bezirksregierung Köln öffentlich ausgeschrieben. Bewerbern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Die nach der Durchführung des Ver-

8 372 fahrens bestgeeigneten Bewerber habe ich gemäß 10 Abs. 1 SchfHwG mit meinen Verfügungen vom 6. Oktober 2014 für die nachstehend bezeichneten Kehrbezirke des Landrates des Oberbergischen Kreises bestellt. Az.: OBK Achim Dreiner Wipperfürth 05 OBK : :00 Uwe Krieger Bergneustadt 16 OBK : :00 Gerd Schmitz Wipperfürth 04 OBK : :00 Hartmut Jaeger Reichshof 12 OBK : :00 Norbert Clever Lindlar 27 OBK : :00 Achim Wagener Wiehl 11 OBK : :00 Martin Röck Wissen 26 OBK : :00 Jörn Kind Wiehl Bomig 13 OBK : :00 Manfred Heiden Waldbröl 25 OBK : :00 Christian NorbertKroker Hückeswagen 01 OBK : :00 Jochem Rodorigo Reichshof- 17 OBK : :00 Mittelagger Jörg Eschemann Morsbach 18 OBK : :00 Reinhard Albert Schlechtriemen Morsbach 23 OBK : :00 Max Uwe Ringsdorf Nümbrecht-Bruch 21 OBK : :00 Erhard Ahl Reichshof 20 OBK : :00 Markus Deuse Wiehl 14 OBK : :00 Martin Christopf van Loon Lindlar 08 OBK : :00 Andreas Schulz Lindlar 09 OBK : :00 Hermann-Josef Eck Wipperfürth 06 OBK : :00 Stefan Müller Gummersbach 15 OBK : :00 ABl. Reg. K 2014, S Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren gemäß 13 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Rheinisch-Bergischen Kreises habe ich im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Rheinisch-Bergischen Kreises 13 Kehrbezirke durch Veröffentlichung auf der Web-Site vom 12. Mai 2014 Kennz und der Homepage der öffentlich ausgeschrieben. Bewerbern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Die nach der Durchführung des Verfahrens bestgeeigneten Bewerber habe ich gemäß 10 Abs. 1 SchfHwG mit meinen Verfügungen vom 6. Oktober 2014 für die nachstehend bezeichneten Kehrbezirke des Landrates des Rheinisch-Bergischen Kreises bestellt. Az.: Kreis RBK

9 373 Stefan Richter Wermelskirchen 02 RBK : :00 Herbert Westhöfer Leverkusen 01 RBK : :00 Joachim Tump Gummersbach 14 RBK : :00 Siegfried Hoff Overath 10 RBK : :00 Rolf-Werner Haak Rösrath 20 RBK : :00 Ralf Feller Leverkusen 23 RBK : :00 Volker Wiegand Bergisch Gladbach 27 RBK : :00 Thomas Häfner Bonn 26 RBK : :00 Eduard Barth Overath 18 RBK : :00 Axel Rink Köln 21 RBK : :00 Peter Mintgens Bergisch Gladbach 22 RBK : :00 Rolf-Michael Wegmann Bergisch Gladbach 15 RBK : :00 Anne Stracke-Steiniger Bergisch Gladbach 24 RBK :00 ABl. Reg. K 2014, S Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren gemäß 25 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Kreises Rhein-Erft-Kreises habe ich im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Rhein-Erft-Kreises 25 Kehrbezirke durch Veröffentlichung auf der Web-Site vom 12. Mai 2014 Kennz und der Homepage der Bezirksregierung Köln öffentlich ausgeschrieben. Bewerbern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Die nach der Durchführung des Verfahrens bestgeeigneten Bewerber habe ich gemäß 10 Abs. 1 SchfHwG mit meinen Verfügungen vom 6. Oktober 2014 für die nachstehend bezeichneten Kehrbezirke des Landrates des Rhein-Erft-Kreises bestellt. Az.: Kreis REK Stephan Bialas Nettersheim 26 REK : :00 Rudolf Schuchardt Köln 31 REK : :00 Michael Heinz Schulz Köln 12 REK : :00 Thomas Dahmen Brühl 30 REK : :00 Volker Thul Erftstadt 28 REK : :00 Martin Göller Pulheim 07 REK : :00 Thomas Schmolke Pulheim 17 REK : :00 Karl Schmidt Erftstadt-Scheuren 32 REK : :00 Reiner Kirschbaum Kreuzau 05 REK : :00 Heinz-Günter Brabender Elsdorf-Grouven 16 REK : :00 Hans-Josef Offermann Bornheim 27 REK : :00 Gregor Zilken Elsdorf 19 REK : :00 Siegfried Messerschmidt Elsdorf 35 REK : :00 Peter Kruber Blankenheim 08 REK : :00 Martin Jostmeier Bergheim 01 REK : :00 Bernhard Schmolke Köln 11 REK : :00 Robert Heim Bornheim 39 REK : :00 Kurt Rechmann Bornheim 25 REK : :00

10 374 Helmut Still Sinzig 24 REK : :00 Timm Wilhelm Steffens Vettweiß 29 REK : :00 Jörg Heinrichs Frechen 10 REK : :00 Thomas Engels Frechen 34 REK : :00 Horst Bernhard Jacobs Erftstadt-Gymnich 13 REK : :00 Bernd Rosenbach Erftstadt 21 REK : :00 Frank Eßer Wegberg 15 REK : :00 ABl. Reg. K 2014, S Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren gemäß 30 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Kreises Rhein-Sieg-Kreises habe ich im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises 30 Kehrbezirke durch Veröffentlichung auf der Web-Site vom 12. Mai 2014 Kennz und der Homepage der Bezirksregierung Köln öffentlich ausgeschrieben. Bewerbern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Die nach der Durchführung des Verfahrens bestgeeigneten Bewerber habe ich gemäß 10 Abs. 1 SchfHwG mit meinen Verfügungen vom 6. Oktober 2014 für die nachstehend bezeichneten Kehrbezirke des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises bestellt. Az.: Kreis RSK Günter Alef Bonn 02 RSK : :00 Christoph Weber Hennef 56 RSK : :00 Josef Beule Sankt Augustin 37 RSK : :00 Bernd Henseler Bonn 13 RSK : :00 Gerd Vogel Nümbrecht 26 RSK : :00 Volker Paul Wendelstein Sankt Augustin 33 RSK : :00 Detlef Vasbender Engelskirchen 40 RSK : :00 Matthias Westenberger Rheinbach 07 RSK : :00 Willfred Lohmüller Königswinter 14 RSK : :00 Wolfgang Sütsch Dahlem 05 RSK : :00 Horst Blindert Swisttal 08 RSK : :00 Friedhelm Kugler Königswinter 01 RSK : :00 Peter Antonius Boß Sankt Augustin 39 RSK : :00 Hans-Peter Recki Troisdorf 17 RSK : :00 Udo Hallmann Königswinter 35 RSK : :00 Michael Krämer Königswinter 41 RSK : :00 Ulrich Haas Much 24 RSK : :00 Gerd Schuh Bonn 51 RSK : :00 Reiner Mühlenbein Sankt Augustin 43 RSK : :00 Rolf Battermann Siegburg 10 RSK : :00 Peter Glasmacher Eitorf 52 RSK : :00 Frank Tenten Much 53 RSK : :00 Wolfgang Zimmermann Troisdorf 20 RSK : :00 Torsten Bohl Sankt Augustin 55 RSK : :00 Uwe Hoffmann Blankenheim 15 RSK : :00

11 375 Andreas Lambrecht Ruppichteroth 54 RSK : :00 Norbert Lehmacher Bonn 11 RSK : :00 Helmut Mock Neunkirchen- 46 RSK : :00 Seelscheid Peter Ottersbach Bonn 19 RSK : :00 Erich Ahlhorn Königswinter 34 RSK : :00 ABl. Reg. K 2014, S Schornsteinfegerangelegenheiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren gemäß 31 Kehrbezirken im Zuständigkeitsbereich des StädteRegionsrates Aachen habe ich im Zuständigkeitsbereich des StädteRegionsrates Aachen 31 Kehrbezirke durch Veröffentlichung auf der Web-Site vom 12. Mai 2014 Kennz und der Homepage der Bezirksregierung Köln öffentlich ausgeschrieben. Bewerbern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen. Die nach der Durchführung des Verfahrens bestgeeigneten Bewerber habe ich gemäß 10 Abs. 1 SchfHwG mit meinen Verfügungen vom 2. Oktober 2014 für die nachstehend bezeichneten Kehrbezirke des StädteRegionsrates Aachen bestellt. Az.: Kreis SRAC Manfred Effelsberg Bonn 10 AAS : :00 Martin Zimmermann Würselen 09 AAK : :00 Michael Mertens Aachen 04 AAK : :00 Rolf Cremer Monschau 01 AAK : :00 Gisbert Muckel Alsdorf 19 AAK : :00 Bernhard Bengels Würselen 20 AAK : :00 Norbert Utzig Herzogenrath 15 AAS : :00 Uwe Rauw Hellenthal 15 AAK : :00 Thomas Minartz Alsdorf 29 AAK : :00 Wolfgang Münstermann Eschweiler 12 AAK : :00 Manfred Peters Monschau 02 AAK : :00 Hans-Joachim Backes Eschweiler 13 AAK : :00 Dieter Herkenrath Herzogenrath 25 AAK : :00 Frank Kouchen Herzogenrath 22 AAK : :00 Guido Werner Holtappels Köln 03 AAS : :00 Joachim Hennes Alsdorf 23 AAK : :00 Bernd Tichay Herzogenrath 28 AAK : :00 Heinz Jendges Alsdorf 30 AAK : :00 Hermann-Josef Jansen Simmerath-Strauch 03 AAK : :00 Karl-Heinz Rombach Stolberg 08 AAK : :00 Michael Rusche Roetgen 24 AAS : :00 Hermann-Josef Radermacher Aachen 18 AAS : :00 Heinrich Pala Übach-Palenberg 26 AAK : :00

12 376 Kurt Souren Stolberg 06 AAK : :00 Michael Groos Herzogenrath 08 AAS : :00 Rudolf Biederstedt Kreuzau 18 AAK : :00 Udo Linden Aachen 20 AAS : :00 Wolfgang Scholz Stolberg 07 AAK : :00 Willibert Weilerscheidt Stolberg 14 AAS : :00 Robert Arldt Köln 09 AAS : :00 Guido Urrigshardt Aachen 21 AAS : :00 ABl. Reg. K 2014, S Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ( 10 LZG) Benachrichtigung für Herrn Pascal van Raemdonck Az.: 47-DU-HS-ACL-705/11 Köln, den 13. Oktober 2014 Der an Herrn Pascal, van Raemdonck gerichtete Bescheid vom 13. Oktober 2013, Aktenzeichen 47-DU- HS-ACL-705/11, kann bei der Bezirksregierung in Köln, Zeughausstraße 2 10, Zimmer C 509, eingesehen und abgeholt werden. Der Empfänger ist zuletzt unter der Anschrift Neustraße 40, Würselen, erreichbar gewesen. Der Zustellungsversuch an diese Anschrift blieb erfolglos. Nach meinen Ermittlungen ist der Empfänger von dort unbekannt verzogen. gez. Klemmer ABl. Reg. K 2014, S Ordnungsbehördliche Verordnung vom 15. Oktober 2014 über die Teilaufhebung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Kreis Heinsberg Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Wassenberg, Gemeinden Gangelt und Waldfeucht vom 9. Juni 2006 Aufgrund des 22 Abs. 1 und 2 und des 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit 42a Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz LG) in der geltenden Fassung (SGV. NRW. 791) und der 12, 27 und 34 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz NRW OBG) in der geltenden Fassung (SGV. NRW. 2060) verordnet die : 1 Räumlicher Geltungsbereich Die ordnungsbehördliche Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Kreis Heinsberg Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Wassenberg, Gemeinden Gangelt und Waldfeucht vom 9. Juni 2006 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 25 vom 19. Juni 2006 für den Regierungsbezirk Köln, wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer , Baal, Industrie- und Gewerbegebiet Baal-Doveren, Porschestraße, die durch den Stadtrat der Stadt Hückelhoven am 4. Februar 2014 als Satzung beschlossenen wurde, aufgehoben. (1) Der Aufhebungsbereich bezieht sich auf folgende Flächen: Stadt Hückelhoven, Gemarkung Baal, Flur 1 teilweise mit Ausnahme der Grünflächen gem. 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB (die im B-Plan mit F1, F2 und F3 bezeichnet sind). (2) Die Lage des aufgehobenen Gebietes ist in der Anlage zu dieser Verordnung in einer Karte im Maßstab 1:2000 mit schwarzer Schraffur dargestellt. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung. (3) Die Verordnung mit der Anlage kann während der Dienststunden bei folgenden Behörden eingesehen werden: a) Höhere Landschaftsbehörde Zeughausstraße Köln b) Kreis Heinsberg Untere Landschaftsbehörde Valkenburger Straße Heinsberg c) Stadt Hückelhoven Amt für Stadtplanung und Gebäudemanagement Breteuilplatz Hückelhoven 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt gemäß 33 Absatz 2 OBG eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln in Kraft. Verfahrens- und Formvorschriften Hinweis gemäß 22 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG in Verbindung mit 42 a Absatz 4 LG Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Landschaftsgesetzes und des Ordnungsbehördengesetzes kann gegen diese ordnungsbehördliche Verord-

13 377 nung nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) die ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß verkündet worden oder b) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Landschaftsbehörde, die die Verordnung erlassen hat, vorher gerügt und die dabei verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Köln, den 15. Oktober 2014 Az.: HS-Porschestraße-2014 In Vertretung gez. Steitz stellvertretender Regierungspräsident

14 ABl. Reg. K 2014, S. 376

15 Genehmigungsverfahren gemäß BImSchG und UVPG für die Fa. CURRENTA GmbH in Dormagen, Modernisierung der Dampfbesicherung, westlicher Teil des Werks Geb. B 735 Az.: /14/1.1-4 Hk/Op Köln, den 27. Oktober 2014 Auf der Grundlage des 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), des 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. den 8 und 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) jeweils in der zurzeit gültigen Fassung wird folgendes bekannt gegeben: Die Firma CURRENTA GmbH & Co. OHG, Dormagen hat mit Schreiben vom 16. August 2014 bei der als zuständige Genehmigungsbehörde gemäß 4 BImSchG den Antrag auf Errichtung und zum Betrieb von zwei baugleichen Wasserrohrkesseln zur Einspeisung von Dampf auf dem Gelände des ChemPark Dormagen, Gemarkung Worringen, im westlichen Teil des Werks, B-Block, Geb. B 735 gestellt. Antragsgegenstand ist im Wesentlichen die Modernisierung der Dampfbesicherung im ChemPark Dormagen durch Errichtung zweier weiterer Wasserrohrkessel zur Emissionsminderung mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 73 MW. Bei der Dampferzeugungsanlage handelt es sich um eine Anlage nach Nummer 1.1 des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV). Gemäß 3b UVPG in Verbindung mit Ziffer Spalte 1 der Anlage 1 des UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben erforderlich. Der Antrag auf Errichtung und Betrieb gemäß 4 BIm- SchG und die zugehörigen Unterlagen (einschließlich der entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens Umweltverträglichkeitsuntersuchung), die das Vorhaben, seinen Anlass, die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen sowie seine Auswirkungen erkennen lassen, liegen gemäß 10 Abs. 4 BImSchG in der Zeit vom 5. November 2014 bis einschließlich 3. Dezember 2014 (außer samstags, sonntags, und an Feiertagen) an folgenden Stellen zur Einsicht aus: a), Dezernat 53, Zeughausstraße 2 10, Köln, im Raum K 131 in den Zeiten: Montag bis Donnerstag: Freitag 8.00 Uhr bis Uhr, Uhr bis Uhr, 8.00 Uhr bis Uhr b) Stadt Köln, Bürgeramt Chorweiler, Pariser Platz 1, Köln, im Raum 338 in den Zeiten: Montag bis Freitag Montag bis Donnerstag Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr c) Technisches Rathaus der Stadt Dormagen, Mathias- Giesen-Straße 11, Dormagen, im Baubürgerbüro, in den Zeiten: Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr d) Rathaus der Stadt Monheim am Rhein, Rathausplatz 2, Monheim am Rhein, im Zimmer 220 in den Zeiten: Montag bis Freitag Montag bis Mittwoch Donnerstag Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Gemäß 10 Abs. 3 BImSchG können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also spätestens bis zum 17. Dezember 2014 Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Einwendungen sind schriftlich an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, Köln zu richten. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen von Einwendern, die nicht schriftlich erhoben wurden bzw. deren Namen oder Adressen unleserlich sind, nicht berücksichtigt werden können. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Einwendungen an den Antragsteller sowie die beteiligten Behörden zur Stellungnahme weitergeleitet werden. Auf Verlangen des Einwenders werden Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind. Die Erörterung der rechtzeitig gegen das Vorhaben vorgebrachten Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, findet am Mittwoch, dem 14. Januar 2015, ab Uhr. bei der Stadt Dormagen, Technisches Rathaus, Mathias- Giesen-Straße 11, Dormagen, statt. Eine eventuell erforderliche Fortsetzung des Termins ist für Donnerstag, den 15. Januar 2015, ebenfalls um 10:00 Uhr an der gleichen Stelle vorgesehen. Zum Erörterungstermin wird nicht gesondert eingeladen. Der Erörterungstermin findet nicht statt:

16 380 wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtszeitig erhoben worden sind, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind oder ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Eine Auskunft hierüber kann unter Angabe des Aktenzeichens telefonisch bei Herrn Oppermann (Tel / ) oder schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, Köln, eingeholt werden. Der Erörterungstermin ist öffentlich ( 18 der 9. BIm- SchV). Aktiver Vortrag ist denjenigen Teilnehmern vorbehalten, die Einwendungen gegen das Vorhaben geltend gemacht haben ( 14 der 9. BImSchV). Diejenigen, die Einwendungen erheben, können sich von einem Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Genehmigungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. gez. Oppermann ABl. Reg. K 2014, S Genehmigungsbescheid nach 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Triazinylflavonaten für die Firma Blankophor GmbH in Leverkusen Az.: /13-Iv/Str Köln, den 27. Oktober Tenor Auf Antrag der Firma Blankophor GmbH & Co. KG, Marie-Curie-Straße 10, Leverkusen ergeht nach Durchführung des nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) vorgeschriebenen Verfahrens folgende Entscheidung: Der Firma Blankophor GmbH & Co. KG wird gemäß 16 BImSchG i. V. m. dem 2 sowie Nr und Nr des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Triazinylflavonaten (Anlage Blankophor) im Chempark Leverkusen, Leverkusen, Flur 15, Flurstücke 213, 286 erteilt. Die Genehmigung umfasst die Eingliederung einer baulichen Anlage als Teil des Gebäudes G4 aus der ehemaligen Anlage Trifarben2-Betrieb als Betriebseinheit 3 (BE 3) der Anlage Blankophor. Auf die Herstellung von Farbstoffen und organischen Zwischenprodukten mit einer Produktionskapazität von t/a wird verzichtet. Die neue Betriebseinheit 3, Gebäude G 4 enthält folgende Lager- und Abfülleinrichtungen einschließlich zugehöriger Aggregate für Einsatzstoffe und Produkte der Anlage Blankophor: Big-Bag-Lagerung von sehr giftigen Stoffen mit einer maximalen Lagerkapazität von 300 t, Lagermedium Trichlortriazin (TCT) einschließlich Big-Bag Übernahmestation, Behälter-Lagerung von giftigen Stoffen mit einer maximalen Lagerkapazität von 24 t. Lagermedium Anillin, einschließlich Übernahmestation, Edukt-Kleingebindelager (250 m 3 ), Nordseite Gebäude G4 Edukt-Behälterlager 150 m 3, Produktkleingebinde-Lager für max. 1000m flüssige Fertigprodukte, WGK 1, Produkt-Tanklager, 400 m 3, Produktabfüllanlage Südseite Gebäude G4. Die Genehmigung schließt gemäß 13 BImSchG die Baugenehmigung nach 63 BauO NW für die baulichen Maßnahmen ein. Dieser Bescheid ergeht nach Maßgabe der mit ihm verbundenen und durch die sachverständigen Behörden und Stellen geprüften Antragsunterlagen, soweit durch die Nebenbestimmungen nicht etwas anderes bestimmt ist. Der Bescheid ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach 13 BImSchG nicht von der Genehmigung eingeschlossen werden. Die übrigen zurzeit gültigen Genehmigungen für die Anlage zur Herstellung von Triazinylflavonaten gelten fort, soweit sie nicht durch diese Genehmigung verändert werden. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von einem Jahr nach Zustellung des Genehmigungsbescheides mit der Errichtung begonnen wird und innerhalb von zwei weiteren Jahren die Inbetriebnahme erfolgt. Die Fristen können gemäß 18 BImSchG aus wichtigem Grund verlängert werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 26. September 2014, Aktenzeichen:

17 /13-Iv/Str kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht Köln in Köln, Appellhofplatz, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen- ER- VVOVG/FG vom 7. November 2012 (GV. NRW 2012 S. 548) eingereicht werden. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollten ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Auslegung: Der Bescheid enthält Nebenbestimmungen Der Bescheid und seine Begründung liegen von dem auf diese Veröffentlichung folgenden Tag an zwei Wochen vom 28. Oktober 2014 bis einschließlich 11. November 2014 (außer samstags, sonntags und feiertags) an folgenden Stellen zur Einsicht aus: a) Dezernat 53 Zimmer K 131 Zeughausstraße Köln in den Zeiten: Montag bis Donnerstag: und Freitag: und 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr b) Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht Hauptstraße 101, Gebäudeblock A, Raum Leverkusen in den Zeiten: Montag bis Donnerstag: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr Mit dieser Frist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt. Bis zum Ablauf der Klagefrist können der Bescheid und seine Begründung bei der, Dezernat 53, Zeughausstraße 2 10, Köln schriftlich angefordert werden. gez. Strätz ABl. Reg. K 2014, S Verfahren im Wasserrecht Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Wasserverband Eifel-Rur in Düren, Kläranlage Heinsberg Az.: (5.3)-1-A-306-Ner (zu 941) Köln, 17. Oktober 2014 Verfahren im Wasserrecht Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 5. September 2001 (BGBl. S. 2350) Der Wasserverband Eifel Rur, Eisenbahnstraße 5 in Düren, hat gemäß 58 Absatz 2 des Landeswassergesetzes (LWG) beantragt, die wasserrechtliche Genehmigung zur Mitbehandlung von Klärschlamm der Kläranlage Heinsberg-Dremmen sowie zur Errichtung einer maschinellen Überschussschlammeindickung auf der Kläranlage Geilenkirchen-Flahstraß erteilt zu bekommen. In Anlage 1 des o. a. Gesetzes ist das genannte Vorhaben unter Nr Abwasserbehandlungsanlagen (organisch belastetes Abwasser von 600 kg/d bis weniger als kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen) ausgewiesen. Gemäß 3c UVPG ist in einer allgemeinen Vorprüfung zu prüfen, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. den Vorgaben dieses Gesetzes unterzogen werden muss. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und unter Beachtung der genannten Kriterien der Anlage 2 des UVPG wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entbehrlich ist, da keine nachteiligen Auswirkungen auf UVP-relevante Schutzgüter zu erwarten sind. Diese Entscheidung wird hiermit gem. 3a UVPG bekannt gemacht. gez.: N erlich ABl. Reg. K 2014, S. 381 C Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 588. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur Der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft- Rur ist am 31. Oktober 2014, um Uhr, zu ihrer 68. Sitzung in das Rathaus der Stadt Frechen eingeladen worden.

DIE LINKE ÖDP NPD REP DKP

DIE LINKE ÖDP NPD REP DKP 334004 Alsdorf, Stadt X X X X X X X X 334008 Baesweiler, Stadt X X X X X 334012 Eschweiler, Stadt X X X X X X X 334016 Herzogenrath, Stadt X X X X X X 334020 Monschau, Stadt X X X X X X 334024 Roetgen

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