IBR-SEMINARE. 1. Halbjahr. 10% Frühbucherrabatt. ibr-seminare.de Wissen kompakt. Seminarprogramm Januar Juli 2019

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1 IBR-SEMINARE Seminarprogramm Januar Juli 2019 Neue Adresse: Heinrich-von- Stephan-Str % Frühbucherrabatt bei Buchung bis zum Recht am Bau Bauvertrag Bauträger Baubetriebswirtschaft Bautechnik Architekten und Ingenieure Vergabe Öffentliches Baurecht Immobilien-, Miet- und WEG-Recht Fortbildung für Fachanwälte Bauprozess Sachverständige Praxis- und Sonderthemen NEU Soft Skills 1. Halbjahr 2019 ibr-seminare.de Wissen kompakt.

2 VOM ICE ZU IBR in 60 Sekunden ins neue Seminarzentrum, direkt am er Hauptbahnhof DIRINGER & SCHEIDEL Unternehmensgruppe / PROJECTVISION HERZLICH WILLKOMMEN im neuen IBR-Seminarzentrum Wir freuen uns, Sie im neuen IBR-Seminarzentrum in der Heinrich-von-Stephan-Str. 3 in begrüßen zu dürfen. Was erwartet Sie dort? Natürlich die gewohnt hohe Qualität unserer bewährten IBR-Veranstaltungen und eine Vielzahl neuer Seminare. Freuen Sie sich auf eine angenehme Lernumgebung mit moderner Seminartechnik, großzügigem Pausenbereich und einer ausgezeichneten Verkehrsanbindung. Und als Extra für Sie als Seminarteilnehmer: In Kooperation mit der Deutschen Bahn bieten wir Ihnen als Besucher unserer IBR-SEMINARE exklusiv das Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn. Zum bundesweit einheitlichen Festpreis reisen unsere Teilnehmer entspannt hin und wieder zurück. Setzen Sie auf eine komfortable, kostengünstige und im Fernverkehr CO 2 -freie Anreise, die Geschäftsreisende zu wertvoller Zeit machen können: zum Arbeiten, Entspannen oder Genießen. Neue Adresse: id Verlags GmbH Heinrich-von-Stephan-Str Kontakt: Sandra Koden Leitung IBR-SEMINARE Tel.: sandra.koden@ibr-seminare.de Buchen Sie jetzt online unter IBR-SEMINARE Wissen kompakt.

3 Liebe Leserin, lieber Leser, wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren aktuellen IBR-Seminaren und überreichen Ihnen das Veranstaltungsprogramm für das erste Halbjahr Das Bau-, Architekten- und Vergaberecht stellt die Praxis jeden Tag vor neue Herausforderungen. Sie dabei zu unterstützen, diese zu meistern, ist das vorrangige der IBR-SEMINARE. Um dies zu erreichen, haben wir erneut zahlreiche neue Veranstaltungen in unser Seminarprogramm aufgenommen. Hierzu gehören unter anderem die Seminare Alte Mängel, neues Recht Auch bei neuer Gesetzeslage sicher im Handling mit Mängeln aller Art am (S. 39), Schnittstellen und interaktive Prozesse am Bau Haftung und Haftpflichtversicherung am (S. 119) und WORKSHOP: Die Vergabe von Planungsleistungen am (S. 121), jeweils in unseren neuen Räumen im IBR-Seminarzentrum. Ganz neu hinzugekommen sind zudem verschiedene Seminare zu Soft Skills (S. 164 ff.), wie etwa Erfolgreiche Mitarbeiterführung auf der Baustelle am in (S. 167). Die bewährten IBR-SEMINARE zu den unverzichtbaren des Bau-, Architekten- und Vergaberechts finden natürlich auch wieder im ersten Halbjahr 2019 statt. Hinzuweisen ist vor allem auf die Intensivkurse Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B (S. 30, 44, 54), HOAI für Auftraggeber (S. 105, 110) und Gestörte Bauabläufe (S. 80) sowie auf die Seminare VOB/B kompakt (S. 59), Planernachträge nach BGB 2018 und HOAI 2013 (S. 100), Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (S. 120, 133) und auf das 2-Tages- Seminar: Einführung in das Vergaberecht (S. 124). Wir hoffen, dass Sie das eine oder andere Thema besonders interessiert, und würden uns freuen, Sie demnächst bei einem unserer IBR-SEMINARE begrüßen zu dürfen. Mit den besten Grüßen Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt Geschäftsführer Sandra Koden Leitung IBR-SEMINARE

4 Veranstaltungsorte IBR-SEMINARE Weiterbildung in ganz Deutschland: Unsere 10 Veranstaltungsorte IBR-SEMINARE finden bundesweit statt, in unserem IBR-Seminarzentrum in sowie in ausgewählten Hotels in neun weiteren deutschen Städten. Hamburg Berlin Düsseldorf Leipzig Köln Dresden Erfurt Nürnberg IBR-Seminarzentrum München Nähere Infos zu unseren Veranstaltungsorten finden Sie auf Seite 175 f. PS: Wir organisieren übrigens auch Inhouse-Veranstaltungen und beraten Sie gerne bei der Auswahl der sowie der Referentinnen und Referenten. Frau Koden, die Leiterin unserer Seminarabteilung, freut sich auf Ihren Anruf unter

5 INHALTS- ÜBERSICHT Übersicht IBR-SEMINARE nach Sachgebieten gegliedert 4 17 Recht am Bau Bauvertrag Bauträger Baubetriebswirtschaft Bautechnik Architekten und Ingenieure Vergabe Öffentliches Baurecht Immobilien-, Miet- und WEG-Recht Fortbildung für Fachanwälte Bauprozess Sachverständige Praxis- und Sonderthemen NEU Soft Skills Anmeldeformulare Anmeldebedingungen und Tagungsmodalitäten Über uns Veranstaltungsorte IBR-Seminarzentrum : Anfahrtsbeschreibung Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen. Der Seminarpreis versteht sich inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke. Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben). Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. 3

6 Recht am Bau Bauvertrag Do., Fr., Di., Do., Mi., Do., Di., Mi., Do., Di., Düsseldorf Mi., Tages-Seminar: Einführung in die VOB/B Ein Grundkurs für Nichtjuristen (Dr. Stephan Bolz) Der Bauleiter und sein Schriftverkehr Baurechtliches Grundwissen für die Abwicklung von Bauvorhaben (Dr. Rainer Horschitz) Baugrund der nicht bestellte Baustoff nach DIN 4020 Unter der Grasnarbe wohnt der Teufel (Christoph Matthäus und Andreas Thiele) Bauvertragsrecht nach BGB für Bauunternehmer und Bauträger (Dr. Maximilian R. Jahn) 7. IBR-EXPERTENFORUM zum Baubetrieb und Baurecht Die Höhe der Entschädigung aus 642 BGB und das Ende der kalkulatorischen Preisfortschreibung bei Nachträgen (Prof. Dr. Andreas Jurgeleit; Prof. Dr. Ralf Leinemann; Dr.-Ing. Michael Mechnig; Prof. Dr. Wolfgang Voit; Dr. Birgit Franz; Andreas J. Roquette; Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch und Dr. Stephan Bolz) Sicherheiten in Bau- und Anlagenbauverträgen Der rechtssichere Umgang mit Ansprüchen auf Sicherheitsleistung und mit Ansprüchen aus Sicherheiten im Projektverlauf (Timo Nossek) Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele (Jarl-Hendrik Kues) Anti-Claim-Management für Auftraggeber Effiziente Nachtragsprävention Sachgerechte Nachtragsprüfung unter besonderer Berücksichtigung des Neuen Bauvertragsrechts 2018 (Dr. Andreas Berger und Dr.-Ing. Thomas Sindermann) INTENSIVKURS: Baurecht für Bau- und Projektleiter Kompaktwissen und Training am Einzelfall (Philipp Hummel) Abrechnung und Aufmaß im Tief- und Erdbau nach VOB/B und VOB/C 2016 Vergraben Sie kein Geld in der Baustelle: Nur wer richtig abrechnet, kann ebenso richtig Geld verdienen oder ansonsten richtig Geld sparen! (Andreas Thiele) Online anmelden unter

7 Do., Fr., Di., Hamburg Mi., Mi., Hamburg Do., Di., Köln Di., Mi., Mi., Köln Mo., Di., Düsseldorf Mi., Mi., Nürnberg Do., Nürnberg 2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen und Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf Alles, was rechtlich und baubetrieblich für Auftraggeber und Auftragnehmer wichtig ist (Dr.-Ing. Michael Mechnig und Dr. Maximilian R. Jahn) Pauschalpreisvertrag und schlüsselfertiges Bauen (Eva Bouchon und Dr. Thomas Hildebrandt) Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Frederic Jürgens) Auch am in Leipzig. INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele (Thomas Manteufel) Auch am in Erfurt und am in. Nachtragskalkulation und -prüfung auf Grundlage des Neuen Bauvertragsrechts ( 650a bis c BGB) (Prof. Dr. Ralph Bartsch und Dr. Stephan Bolz) WORKSHOP: Bauzeitennachträge Rechtliche und baubetriebliche Aufbereitung anhand konkreter Fälle aus der Praxis (Philipp Hummel und Frank Wischerhoff) Die neue VOB Teil C und die vertraglich relevanten Normen für den (Spezial-)Tiefbau Generelle Systematik und wichtige Neuerungen (Prof. Dr. Bastian Fuchs) INTENSIVKURS für Bauherren und Bauträger: Bauprojekte richtig organisieren (Dr. Julian Linz und Cornelius Homann) EXPERTENSEMINAR: Gemeinkosten(unter)deckung bei Sach- und Bauzeitnachträgen Rechtliche und baubetriebliche Probleme bei Durchsetzung und Abwehr von Deckungsbeiträgen (Dr. Birgit Franz und Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch) Compliance-Risiken in der Baubranche Praxisrelevante Delikte Haftungs- und Sanktionsrisiken Compliance- Maßnahmen Wettbewerbsregister und Vergabesperren Verhalten bei Durchsuchungen und Arbeitsunfällen (Dr. Lutz Nepomuck) NEU Projektmanagement am Bau Rechtssicheres Vorgehen zur Wahrung von Rechten und zur Erfüllung von Pflichten aus Bauverträgen (Prof. Dr.-Ing. Dr. Thomas Wedemeier) Die Kalkulation unverändert das Herzstück des Angebots Die Bedeutung der Kalkulation im Rahmen von VOB/B und neuem Bauvertragsrecht Risiken und Chancen der Kalkulation aus baubetrieblicher und rechtlicher Sicht (Dr. Birgit Franz und Dr.-Ing. Robert Tietz) Lücken im Leistungsverzeichnis Vertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung unter Berücksichtigung maßgeblicher Aspekte des BGB-Bauvertragsrechts 2018 (Jarl-Hendrik Kues) Nachträge bei öffentlichen Bauaufträgen Aus rechtlicher und baubetrieblicher Sicht (Dr. Stefan Althaus und Prof. Dr. Ralph Bartsch) Online anmelden unter 5

8 Di., Dresden Do., Do., Düsseldorf Fr., Fr., Di., München Fr., Mi., Erfurt Do., Mo., Mi., Mi., Düsseldorf Do., Düsseldorf Mo., Di., Nürnberg INTENSIVKURS: Gestörte Bauabläufe Rechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts und der neuen Rechtsprechung zu 642 BGB (Andreas J. Roquette und Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering) NEU Alte Mängel, neues Recht: Auch bei neuer Gesetzeslage sicher im Handling mit Mängeln aller Art (Dr. Maximilian R. Jahn und Frederic Jürgens) Baubetriebliche Ansprüche aus komplexgestörten Bauabläufen Chancen und Risiken baubetrieblicher Folgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht (Dr.-Ing. Michael Mechnig und Dr. Paul Popescu) Unwirksame Klauseln in Bauverträgen Verstöße gegen das AGB-Recht erkennen und nutzen (Dr. Tobias Rodemann) Baustellendokumentation für Auftraggeber, Auftragnehmer und Bauüberwacher Wie Sie Ihre berechtigten Ansprüche sichern und die Baustelle erfolgreich abschließen! (Nils Warning) NEU Der Nachunternehmervertrag Typische Probleme und rechtssichere Vertragsgestaltung (Michael Frikell) Digitalisierung und Datenschutz am Bau (Dr. Till Kemper) INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele (Dr. Wolfgang Kau) Umbau und Sanierung von Bestandsimmobilien Planung Ausführung Risikoverteilung (Prof. Dr. Heiko Fuchs) Der optimale Projektstart Fehler erkennen, Risiken vermeiden (Dr. Markus Vogelheim und H. W. Turadj Zarinfar) Bausoll oder Nachtrag? Die Auslegung der Leistungsbeschreibung anhand praktischer Beispiele (Dr. Stephan Bolz) Nachträge wegen Bauablaufstörungen Anspruchsgrundlagen Voraussetzungen Gegenforderungen (Dr. Paul Popescu) FIDIC kompakt Red Book, Yellow Book und Silver Book sowie Änderungen durch die neue FIDIC Rainbow Suite 2017 (Dr. Jörn Zons) Die Gestaltung von Bauverträgen nach neuem Recht (Alexander Leidig) Vergütung und Nachträge, Abrechnung und Zahlung nach VOB/B und BGB Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele (Uwe Luz) Online anmelden unter

9 Do., Köln Fr., Mo., Mi., Hamburg Do., Fr., Mi., Leipzig Mi., München Fr., Di., Do., Mi., Do., Fr., Mo., Mi., Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele (Dr. Stephan Bolz) VOB/B für Baukaufleute Grundlagen Strategien Erfahrungen (Oliver Koos) Versicherung und Haftung am Bau (Stefan Illies) Nachträge aus rechtlicher und baubetrieblicher Sicht (Prof. Dr.-Ing. Andreas Biesterfeld und Prof. Thomas Karczewski) INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele (Thomas Manteufel) Auch am in Hamburg und am in Erfurt. NEU Die digitale Baustelle Mit Smartphone und Tablet für Rechtssicherheit sorgen (Frederic Jürgens und Nikolas Bauer) Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Dr. Michael Gross) Auch am in. Sicherheiten im Bauvertragsrecht (Dr. Claus Schmitz) Vertragsabwicklung mit Nachunternehmern Optimales Vertrags- und Mängelmanagement für Projektentwickler, Bauträger, Generalunternehmer und Generalplaner (Dr. Martin Ludgen) VOB/B kompakt Die wichtigsten des Bauvertragsrechts (Dr. Stephan Bolz) Pauschalpreisvertrag und Nachtragsvergütung Wann kann der Auftragnehmer (k)eine Preisanpassung verlangen? (Dr. Maximilian R. Jahn) INTENSIVKURS: VOB/B für Auftraggeber (Dr. Florian Schrammel) 2-Tages-Seminar: WORKSHOP: Die Berechnung der Nachtragshöhe bei Ansprüchen aus gestörten Bauabläufen (Dr. Stephan Bolz und Dr.-Ing. Michael Mechnig) Brandschutzrecht für Baujuristen (Dr. Till Fischer) NEU Schnittstellen und interaktive Prozesse am Bau Haftung und Haftpflichtversicherung (Dr. Barbara Gay und Dr. Walter Klein) Online anmelden unter 7

10 Bauträger Mi., Hamburg Mi., Mi., Berlin Di., München Di., München Di., Erfurt Di., Di., München Fr., Di., INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele (Thomas Manteufel) Auch am in Erfurt und am in. INTENSIVKURS für Bauherren und Bauträger: Bauprojekte richtig organisieren (Dr. Julian Linz und Cornelius Homann) Bauträgerrecht 2018 kompakt Unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts (Prof. Thomas Karczewski) Auch am in. Schnittmengen zwischen Bauträgervertrag und WEG Rechtliche Probleme aus Sicht des Bauträgers und seiner Berater (Anna Stretz und Dr. Achim Olrik Vogel) NEU Der Nachunternehmervertrag Typische Probleme und rechtssichere Vertragsgestaltung (Michael Frikell) NEU Brennpunkte des Bauträgerrechts (Dr. Stephan Kleinjohann) Bauträgerrecht 2018 kompakt Unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts (Prof. Thomas Karczewski) Auch am in Berlin. Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018 Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung (Dr. Gregor Basty) Auch am in. Vertragsabwicklung mit Nachunternehmern Optimales Vertrags- und Mängelmanagement für Projektentwickler, Bauträger, Generalunternehmer und Generalplaner (Dr. Martin Ludgen) Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018 Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung (Dr. Gregor Basty) Auch am in München Baubetriebswirtschaft Di., Do., WORKSHOP: Die Ausgleichsberechnung nach 2 Abs. 3 VOB/B (Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch) 7. IBR-EXPERTENFORUM zum Baubetrieb und Baurecht Die Höhe der Entschädigung aus 642 BGB und das Ende der kalkulatorischen Preisfortschreibung bei Nachträgen (Prof. Dr. Andreas Jurgeleit; Prof. Dr. Ralf Leinemann; Dr.-Ing. Michael Mechnig; Prof. Dr. Wolfgang Voit; Dr. Birgit Franz; Andreas J. Roquette; Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch und Dr. Stephan Bolz) Online anmelden unter

11 Do., Do., Fr., Do., Di., Köln Mi., Köln Mi., Do., Do., Nürnberg Di., Dresden Di., Dresden Do., Düsseldorf Fr., Di., Mo., Anti-Claim-Management für Auftraggeber Effiziente Nachtragsprävention Sachgerechte Nachtragsprüfung unter besonderer Berücksichtigung des Neuen Bauvertragsrechts 2018 (Dr. Andreas Berger und Dr.-Ing. Thomas Sindermann) 2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen und Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf Alles, was rechtlich und baubetrieblich für Auftraggeber und Auftragnehmer wichtig ist (Dr.-Ing. Michael Mechnig und Dr. Maximilian R. Jahn) Nachtragskalkulation und -prüfung auf Grundlage des Neuen Bauvertragsrechts ( 650a bis c BGB) (Prof. Dr. Ralph Bartsch und Dr. Stephan Bolz) WORKSHOP: Bauzeitennachträge Rechtliche und baubetriebliche Aufbereitung anhand konkreter Fälle aus der Praxis (Philipp Hummel und Frank Wischerhoff) EXPERTENSEMINAR: Gemeinkosten(unter)deckung bei Sach- und Bauzeitnachträgen Rechtliche und baubetriebliche Probleme bei Durchsetzung und Abwehr von Deckungsbeiträgen (Dr. Birgit Franz und Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch) Die Kalkulation unverändert das Herzstück des Angebots Die Bedeutung der Kalkulation im Rahmen von VOB/B und neuem Bauvertragsrecht Risiken und Chancen der Kalkulation aus baubetrieblicher und rechtlicher Sicht (Dr. Birgit Franz und Dr.-Ing. Robert Tietz) Bauverzögerungen Feststellen, Forderungen aufbauen, prüfen und bewerten (Manuel Biermann) Nachträge bei öffentlichen Bauaufträgen Aus rechtlicher und baubetrieblicher Sicht (Dr. Stefan Althaus und Prof. Dr. Ralph Bartsch) Nachtragsmanagement gemäß 2 VOB/B und 650c BGB n.f. Nachweis und Prüfung aus baubetrieblicher Sicht (Frank A. Bötzkes) INTENSIVKURS: Gestörte Bauabläufe Rechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts und der neuen Rechtsprechung zu 642 BGB (Andreas J. Roquette und Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering) Baubetriebliche Ansprüche aus komplexgestörten Bauabläufen Chancen und Risiken baubetrieblicher Folgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht (Dr.-Ing. Michael Mechnig und Dr. Paul Popescu) Baustellendokumentation für Auftraggeber, Auftragnehmer und Bauüberwacher Wie Sie Ihre berechtigten Ansprüche sichern und die Baustelle erfolgreich abschließen! (Nils Warning) Was passiert mit dem Vergabegewinn oder -verlust des Auftragnehmers bei Nachträgen? (Manuel Biermann) Der optimale Projektstart Fehler erkennen, Risiken vermeiden (Dr. Markus Vogelheim und H. W. Turadj Zarinfar) Online anmelden unter 9

12 Do., Mi., Do., Mi., Hamburg Do., Do., Fr., Aufstellung und Prüfung des gestörten Bauablaufs am praktischen Beispiel (Prof. Dr. Ralph Bartsch) Ausschreibungsfehler und Bieterirrtümer Geschuldeter Erfolg und kalkulierte Leistung unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts 2018 (Manuel Biermann) Bauablaufstörungen und Bauzeitverzögerungen Nachweisverfahren zur qualifizierten Aufbereitung von Bauzeitverzögerungen und Hinweise zur Vermeidung bzw. Minimierung von Bauablaufstörungen (Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang) Nachträge aus rechtlicher und baubetrieblicher Sicht (Prof. Dr.-Ing. Andreas Biesterfeld und Prof. Thomas Karczewski) Kalkulationsgrundlagen, Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfung bei Ansprüchen aus 2 und 6 VOB/B sowie 650c BGB (Prof. Dr. Ralph Bartsch) 2-Tages-Seminar: WORKSHOP: Die Berechnung der Nachtragshöhe bei Ansprüchen aus gestörten Bauabläufen (Dr. Stephan Bolz und Dr.-Ing. Michael Mechnig) Bautechnik Di., Do., Mo., Di., Mi., Mo., Baumängel und Minderwertberechnungen aus technischer Sicht (Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche) Tiefbautechnik für Nicht-Techniker Einführung in die Verfahren des (Spezial-)Tiefbaus mit Bezug auf deren rechtliche Wertung (Prof. Dr.-Ing. Matthias Vogler) Schallschutz von Innenbauteilen aus rechtlicher und technischer Sicht (Prof. Rainer Pohlenz) Bauschäden von A bis Z Mängel erkennen Mängel vermeiden (Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche) Neuerungen zu hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten, hinnehmbaren oder zu beseitigenden Mängeln (Prof. Matthias Zöller) Bautechnik für Nicht-Techniker 1x1 und Basiswissen der Bautechnik (Oliver Eschmann) Online anmelden unter

13 Architekten und Ingenieure Do., Fr., Di., Mi., Mi., Di., Di., Düsseldorf Mi., Mi., Düsseldorf Di., Mi., Mo., Düsseldorf Di., Di., Düsseldorf Fr., Tages-Seminar: Einführung in die VOB/B Ein Grundkurs für Nichtjuristen (Dr. Stephan Bolz) Der Bauleiter und sein Schriftverkehr Baurechtliches Grundwissen für die Abwicklung von Bauvorhaben (Dr. Rainer Horschitz) Der Generalplaner: Rechte, Pflichten, Vertragsgestaltung (Frank Steeger) Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele (Jarl-Hendrik Kues) Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten (Dr. Barbara Gay) INTENSIVKURS: Baurecht für Bau- und Projektleiter Kompaktwissen und Training am Einzelfall (Philipp Hummel) Abrechnung und Aufmaß im Tief- und Erdbau nach VOB/B und VOB/C 2016 Vergraben Sie kein Geld in der Baustelle: Nur wer richtig abrechnet, kann ebenso richtig Geld verdienen oder ansonsten richtig Geld sparen! (Andreas Thiele) Besonderheiten bei Planungsverträgen und Honorarberechnungen bei Umbauten Nach neuem BGB und HOAI (Klaus-Dieter Siemon) Planernachträge nach BGB 2018 und HOAI 2013 Aktives Honorarmanagement unter Berücksichtigung des gesetzlichen, vertraglichen und honorarrechtlichen Rahmens (Prof. Dr. Heiko Fuchs) Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Frederic Jürgens) Auch am in Leipzig. INTENSIVKURS: HOAI für Architekten und Ingenieure Mit BGB 2018, der HOAI 2013 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen (Prof. Dr. Heiko Fuchs) Optimale Ingenieurverträge Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie der HOAI (Sabine Freifrau von Berchem) NEU Projektmanagement am Bau Rechtssicheres Vorgehen zur Wahrung von Rechten und zur Erfüllung von Pflichten aus Bauverträgen (Prof. Dr.-Ing. Dr. Thomas Wedemeier) Einführung in das Architektenrecht mit HOAI 2013 Grundlagen Haftung Honorar (Philipp Scharfenberg) Online anmelden unter 11

14 Fr., Düsseldorf Mi., München Mi., Do., Di., Erfurt Mi., Erfurt Do., Mi., Do., Di., Nürnberg Mi., Köln Do., Do., Köln Do., Mo., Di., Leipzig Die 10 häufigsten Streitpunkte bei der Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen und wie man sie vermeidet (Jörn Bröker) INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber Mit Architekten- und Ingenieurvertragsrecht nach BGB 2018 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen (Dr. Andreas Berger) Auch am in Köln. BIM Basiskurs kompakt (Dirk Hennings) EXPERTENSEMINAR: HOAI für Auftraggeber (Werner Seifert) Vertragsgestaltung und Nachtragsmanagement des Planers Unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragrechts Durch geschickte Vertragsgestaltung Spielräume für Nachträge eröffnen oder vermeiden (Frank Steeger) INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele (Dr. Wolfgang Kau) Umbau und Sanierung von Bestandsimmobilien Planung Ausführung Risikoverteilung (Prof. Dr. Heiko Fuchs) Bausoll oder Nachtrag? Die Auslegung der Leistungsbeschreibung anhand praktischer Beispiele (Dr. Stephan Bolz) Die Planungs- und Überwachungspflichten der Architekten und Ingenieure (Dr. Alexander Wronna) Vergütung und Nachträge, Abrechnung und Zahlung nach VOB/B und BGB Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele (Uwe Luz) INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber Mit Architekten- und Ingenieurvertragsrecht nach BGB 2018 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen (Dr. Andreas Berger) Auch am in München. Die prüfbare Honorarrechnung (Werner Seifert) Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele (Dr. Stephan Bolz) VOB/B für Baukaufleute Grundlagen Strategien Erfahrungen (Oliver Koos) Versicherung und Haftung am Bau (Stefan Illies) NEU Honorarpraxis für Architekten und Ingenieure nach der HOAI Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und den Neuregelungen für Architekten und Ingenieure im BGB 2018 (Dr. Steffen Gratz) Online anmelden unter

15 Mi., Hamburg Do., Mo., Mi., Leipzig Di., Di., Berlin Mi., Berlin Mi., Di., Mi., Mi., Optimale Kostenplanung und -steuerung Größtmögliche Kostensicherheit aus rechtlicher und fachtechnischer Sicht (Dr. Ralf Averhaus und Klaus-Dieter Siemon) INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele (Thomas Manteufel) Auch am in Hamburg und am in Erfurt. Die Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht Grundlagen HOAI 2013 BGB 2018 aktuelle Rechtsprechung Beispiele (Tobias Wellensiek) Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Dr. Michael Gross) Auch am in. VOB/B kompakt Die wichtigsten des Bauvertragsrechts (Dr. Stephan Bolz) NEU Honorarmanagement für Auftraggeber nach der HOAI Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der Neuregelungen im BGB 2018 (Dr. Steffen Gratz) Projektsteuerung 2019 Grundlagen und neueste Entwicklungen in Recht und Praxis des Projektmanagements für Immobilien- und Bauprojekte (Prof. Dr. Klaus Eschenbruch) Die Leistungsbilder der HOAI 2013: Was steckt hinter den Grund- und Besonderen Leistungen? (Prof. Dr. Heiko Fuchs und Werner Seifert) BIM aus rechtlicher und technischer Sicht (Dirk Hennings und Dr. Alexander Wronna) INTENSIVKURS: VOB/B für Auftraggeber (Dr. Florian Schrammel) NEU Schnittstellen und interaktive Prozesse am Bau Haftung und Haftpflichtversicherung (Dr. Barbara Gay und Dr. Walter Klein) Vergabe Do., Di., Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (Dr. Tobias Hänsel) Auch am in Nürnberg. NEU WORKSHOP: Die Vergabe von Planungsleistungen (Martin Hupfer) Online anmelden unter 13

16 Mi., Nürnberg Mi., Berlin Mo., Di., Mi., Dresden Di., Leipzig Do., Mo., Di., Do., Düsseldorf Mo., Di., Mi., Nürnberg Mi., Do., Hamburg Di., München Do., Fr., Lücken im Leistungsverzeichnis Vertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung unter Berücksichtigung maßgeblicher Aspekte des BGB-Bauvertragsrechts 2018 (Jarl-Hendrik Kues) Sichere Vergabe unterhalb des Schwellenwerts Nach der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2018 (Prof. Dr. Christopher Zeiss und Prof. Dr. Christian-David Wagner) 2-Tages-Seminar: Einführung in das Vergaberecht Für Einsteiger ohne Grundkenntnisse (Dr. Martin Büdenbender) Der Planungswettbewerb (Dr. Tobias Hänsel und Matthias Horst) WORKSHOP: Vergaberecht 2019 Mit aktuellen Praxisproblemen rechtssicher umgehen (Sven Grosse) NEU Die Berücksichtigung von Energieeffizienz und Umweltschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tobias Osseforth) Die Vergabe von Facility Management-Leistungen Effiziente Beschaffung und optimale Beschreibung der Leistung (Prof. Dr.-Ing. Jochen Abel und Christoph Kaiser) NEU Die Vergabe von Bauleistungen im Unterschwellenbereich (Prof. Dr. Christian-David Wagner) Brennpunkte des Vergaberechts Aktuelle Probleme aus Auftraggeber- und Bietersicht (Dr. Oliver Homann) Vertragsabwicklung nach VOL/B Keine Vergabe ohne Vereinbarung Allgemeiner, Besonderer und Zusätzlicher Vertragsbedingungen (VOL/B, BVB und ZVB) Wichtige Richtlinien und Vordrucke zum Vertragsvollzug (Hans Schaller) evergabe: Neue Pflichten für Auftraggeber und Bieter! (Prof. Dr. Christopher Zeiss und Prof. Dr. Christian-David Wagner) Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (Dr. Tobias Hänsel) Auch am in. Vergaberecht 2018/2019 Wichtige Neuerungen und aktuelle Rechtsprechung (Hermann Summa) Vergaberecht kompakt mit VOB/A 2016 Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele (Dr. Thorsten Schätzlein) Auch am in. Beschaffungspraxis und Vergaberecht 2018/2019 Tipps und Tricks zum neuen Unter- und Oberschwellenvergaberecht (Prof. Dr. Christopher Zeiss und Prof. Dr. Christian-David Wagner) 2-Tages-Seminar: CRASHKURS: Vergaberecht Von der Beschaffungsentscheidung über die Dokumentation bis zur Zuschlagserteilung im Liefer-, Dienstleistungs- und Baubereich (Dr. Henning Bode und Gerald Webeler) Online anmelden unter

17 Di., Do., Düsseldorf Mo., Do., Di., Mi., Do., WORKSHOP: Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens nach VgV und UVgO (Prof. Dr. Christian-David Wagner) Der (Wieder-)Einstieg in das aktuelle Vergaberecht Vergabeverfahren erfolgreich durchführen (Dr. Oliver Homann) Vergaberecht kompakt mit VOB/A 2016 Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele (Dr. Thorsten Schätzlein) Auch am in Hamburg. NEU Die Beschaffung von IT-Leistungen in der Praxis (Tobias Osseforth) Vergaberecht für Auftraggeber Typische Praxisprobleme und -risiken erkennen und vermeiden (Dr. Daniela Hattenhauer) 2-Tages-Seminar: Abwicklung von Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich durch Verwendung der Vordrucke des VHB Bund (Hans Schaller) Öffentliches Baurecht Mo., Di., Düsseldorf Mi., Mi., Do., Mi., NEU Halbtagesseminar: Verhandlung von städtebaulichen Verträgen Inhalt und Folgen von Kostenübernahme-, Durchführungs-, Erschließungsverträgen usw. (Dr. Marian Klepper) Rohdiamant Baurecht So schafft man Baurecht für Investitionsvorhaben (Dr. Michael Terwiesche) Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich gemäß 34 BauGB (Dr. Markus Johlen) NEU KOMPAKTKURS: Fachplanungsrecht Bau- und Infrastrukturvorhaben mit einem Planfeststellungsbeschluss realisieren (Dr. Michael Terwiesche) Die rechtssichere Baustelle Öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Anforderungen (Dr. Till Kemper) Baulärm von A bis Z Rechtsgrundlagen, AVV Lärm Messverfahren, Beschränkungen und Auflagen Rechtsschutz Lösungswege (Dr. Till Kemper) Online anmelden unter 15

18 Immobilien-, Miet- und WEG-Recht Di., Berlin Mo., Di., Di., München Mi., Düsseldorf Di., WEG kompakt Einführung in die Grundlagen (Dr. Oliver Elzer) Gewerberaummietrecht Insbesondere Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen der Rechtsprechung (Thomas Hannemann) Immobilien kaufen und verkaufen Fallstricke bei der Gestaltung des notariellen Immobilienkaufvertrags (Dr. Gregor Basty) Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018 Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung (Dr. Gregor Basty) Auch am in. Baumangel und WEG Rechtliche Probleme und Haftungsgefahren bei der Durchsetzung werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche in Bauträgergestaltungen (Wolfgang Dötsch) Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018 Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung (Dr. Gregor Basty) Auch am in München Fortbildung für Fachanwälte Fr., Sa., IBR-Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß 15 FAO (10 Zeitstunden) Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht (Dagmar Sacher; Dr. Andreas Berger; Dr. Mark Seibel; Dr. Gregor Basty; Dr. Tobias Rodemann und Dr.-Ing. Michael Mechnig) Bauprozess Sachverständige Mi., Di., Anwaltliche Strategien im Sachverständigenrecht Zum effektiven Umgang mit Gutachte(r)n (Prof. Jürgen Ulrich) Baumediation Effiziente Streitregulierung und Konfliktmanagement (Berthold Bockamp und Annette Kollmar) Online anmelden unter

19 Praxis- und Sonderthemen Mo., Di., Di., Mo., Mo., Do., Mo., Compliance-Risiken in der Baubranche Praxisrelevante Delikte Haftungs- und Sanktionsrisiken Compliance- Maßnahmen Wettbewerbsregister und Vergabesperren Verhalten bei Durchsuchungen und Arbeitsunfällen (Dr. Lutz Nepomuck) Arbeitsrecht für Bauunternehmer (Melina Eberts) CRASHKURS: Deutsches Vertragsrecht German Contracts What you should know about legal matters when handling projects in Germany (Dr. Peter Hammacher) NEU CRASHKURS: Arbeitsrecht Grundlagen aktuelle Fragen Besonderheiten (Kathrin Wessels) NEU Dokumentation und Sanktionierung von Fehlverhalten von Arbeitnehmern (Kathrin Wessels) Baumediation Effiziente Streitregulierung und Konfliktmanagement (Berthold Bockamp und Annette Kollmar) Brandschutzrecht für Baujuristen (Dr. Till Fischer) Soft Skills Do., Di., Di., Do., Di., NEU Besprechungen effektiv leiten (Wolfhart Haack) NEU Mit schwierigen Situationen souverän umgehen Umgang mit schwierigen Kollegen und Mitarbeitern Konflikte lösen, Entscheidungen treffen (Arvid Rapp) NEU Durchsetzungsstrategien und Rhetorik für Frauen im Baugewerbe (Caroline Trost und Arvid Rapp) NEU Erfolgreiche Mitarbeiterführung auf der Baustelle (Andreas Ploch) NEU Stress und Stressmanagement für Fach- und Führungskräfte (Arvid Rapp) Online anmelden unter 17

20 Recht am Bau Bauvertrag 2-Tages-Seminar: Einführung in die VOB/B Ein Grundkurs für Nichtjuristen Referent: RA Dr. Stephan Bolz, Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr, und Freitag, , 09:00 15:15 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 649, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in, Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Syndikusanwalt in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Bauunternehmens und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenordnungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauhandwerker, kaufmännisches Personal bei Bauunternehmungen und Auftraggebern. VOB/B-Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Die richtige oder falsche Anwendung der VOB/B kann sich unmittelbar auf das Projektergebnis auswirken. Kenntnisse der VOB/B sind deshalb für sämtliche an der Abwicklung eines Bauvorhabens Beteiligte unerlässlich, zumal nicht nur die meisten Bauverträge auf der Grundlage der VOB/B abgeschlossen werden, sondern verschiedene VOB/B-Regelungen auch auf den BGB-Bauvertrag Anwendung finden. des Seminars ist es daher, mit der VOB/B befassten Berufsanfängern wie etwa jungen Architekten und Ingenieuren oder Baukaufleuten einen möglichst breiten Überblick über die wichtigsten des Bauvertragsrechts zu geben. Zudem sollen typische Praxisprobleme diskutiert und entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. 1. Übersicht: Bedeutung und Rechtsnatur der VOB/B Voraussetzungen für die Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag VOB/B und AGB-Recht 2. Abschluss des Bauvertrags Zustandekommen eines Bauvertrags Schriftformerfordernisse Einbeziehung der VOB/C in den Bauvertrag Bedeutung von Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen Vertretung der Bauvertragsparteien/Architektenvollmacht 3. Nachträge Welche Leistungen sind vom Bausoll umfasst? Wesentliche Unterschiede zwischen detaillierter und funktionaler Leistungsbeschreibung Grundzüge der Auslegung von Leistungsbeschreibungen Umgang mit Widersprüchen 4. Vergütung der Bauleistungen Systematik der Nachträge nach VOB/B Einheitspreisvertrag und Mengenänderungen Mengenänderungen beim Pauschalpreisvertrag Welche Leistungen sind besonders/zusätzlich zu vergüten? Welche Anzeigepflichten hat der Auftragnehmer? Wie wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt? Muss eine geänderte oder zusätzliche Leistung auch ohne Einigung über die Vergütung ausgeführt werden? Sicherheitsverlangen nach 650f BGB 5. Ausführung der Bauleistung Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers 6. Bauzeit und Bauzeitennachträge Was sind Vertragsfristen? Wann gerät der Auftragnehmer in Verzug? Verhältnis von Vertragsstrafe und Schadensersatz Welche Mitwirkungspflichten hat der Auftraggeber? Welche Rechte und Pflichten hat der Auftragnehmer bei Behinderungen? An- und Abmeldung von Behinderungen Bauzeitverlängerung wegen gestörtem Bauablauf Zahlungsansprüche aus gestörtem Bauablauf 7. Kündigung des Bauvertrags Überblick über die Kündigungsmöglichkeiten Kündigung aus wichtigem Grund Kündigung ohne Vorliegen eines Kündigungsgrunds Wie wird nach freier Kündigung abgerechnet? 8. Abnahme Bedeutung und Formen der Abnahme Abnahmeprotokoll Abnahmeverweigerung Zustandsfeststellung, 650g BGB 9. Mängelansprüche Mangelbegriff Anforderungen an eine Mängelanzeige Mängelrechte vor und nach Abnahme Verweigerung der Mängelbeseitigung Verjährung der Mängelansprüche 10. Die Bezahlung der Bauleistung Abschlags- und Schlusszahlung Anforderungen an eine prüfbare Abrechnung Bedeutung des Aufmaßes Nachlässe und Einbehalte 18 Online anmelden unter

21 Recht am Bau Bauvertrag Der Bauleiter und sein Schriftverkehr Baurechtliches Grundwissen für die Abwicklung von Bauvorhaben Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Rainer Horschitz, Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Rainer Horschitz ist Sozius der Kanzlei Schulze-Hagen Horschitz Hauser und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Abwicklung von bau-, immobilien- und architektenrechtlichen Sachverhalten. Die baubegleitende Rechtsberatung steht im Vordergrund seiner Tätigkeit. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und verantwortlich für die Rechtsrubriken zahlreicher bautechnischer Zeitschriften. Auftragnehmer von Bauleistungen und deren Oberbauleiter und Bauleiter, Auftraggeber von Bauleistungen und deren Bauleiter, Architekten und Bauingenieure. Ob ein Bauvorhaben für die Vertragspartner zu einem Erfolg führt, hängt auch entscheidend von der Qualität der Bauleitung ab. Die Tätigkeit des Bauleiters besteht vor allem in der Koordination der Beteiligten sowie in der Qualitäts-, Termin- und Kostenkontrolle. Diese Tätigkeiten haben immer auch eine rechtliche Dimension, die neben der baubetrieblichen und bautechnischen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Das Seminar vermittelt anhand von anschaulichen Beispielen das baujuristische Rüstzeug für die Abwicklung von Bauvorhaben von der Auftragserteilung bis zur Schlusszahlung. 1. Vollmacht der Bauleiter 2. Aufgaben der Bauleiter bei Vergütung und Nachträgen Mengenänderungen Leistungsänderungen jeweils bei Einheitspreis- und Pauschalpreisverträgen Stundenlohn- und Regiearbeiten 3. Die Aufgaben der Bauleiter bei der Qualitätskontrolle Grundsätzliches zur Mängelverantwortung Prüfungs- und Mitteilungsverpflichtung des Auftragnehmers Mängelansprüche vor der Abnahme Mängelansprüche nach der Abnahme 4. Die Aufgaben der Bauleiter bei der Terminkontrolle Bauzeitverzögerung Behinderung und Unterbrechung der Ausführung Rechte und Pflichten der Vertragspartner 5. Vertragsstrafe und Schadensersatz 6. Aufgaben der Bauleiter bei der Abnahme 7. Die Aufgaben der Bauleiter bei Abrechnung und Zahlung 8. Aufgaben der Bauleiter bei Dokumentation (Bautagesberichte, Jour-Fix-Protokolle) 9. Der Schriftverkehr der Bauleiter Online anmelden unter 19

22 Recht am Bau Bauvertrag Baugrund der nicht bestellte Baustoff nach DIN 4020 Unter der Grasnarbe wohnt der Teufel Referenten: Dipl.-Ing. (FH) Christoph Matthäus, ö.b.u.v. Sachverständiger, Augsburg; Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thiele, ö.b.u.v. Sachverständiger, Waidhofen Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Ing. (FH) Christoph Matthäus ist Bauingenieur und seit 2005 im Fachgebiet Geotechnik selbstständig tätig, 2013 erfolgte die öffentliche Bestellung als Sachverständiger für Baugrunduntersuchungen und Gründungen. Mit über 20-jähriger Berufserfahrung im Bereich der Planung von Erkundungsmaßnahmen und der Erstellung von Baugrundgutachten werden Expertisen sowohl für private und öffentliche Bauherrn (Ämter, Kommunen), Planungsbüros, Gewerbe und Industrie erstellt. Das Leistungsspektrum umfasst neben der klassischen Geotechnik (Erkundung, Begutachtung) auch die Fachbereiche Qualitätssicherung im Erdbau, Umweltgeotechnik, Wasserrechtsverfahren, Standsicherheitsnachweise sowie die Prüfung von Sondervorschlägen für die Bereiche Infrastruktur, Hoch-/Tiefbau und Spezialtiefbau. Herr Matthäus ist Referent an der Bayerischen Ingenieurekammer Bau sowie bei mittelständischen Bauunternehmen für betriebsinterne Fortbildungs- und Optimierungsprozesse. Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thiele ist Bauingenieur und von der IHK München und Oberbayern ö.b.u.v. Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau. Er ist seit 2005 freiberuflich in der Baubetriebsberatung sowie dem Vergütungsmanagement tätig. Zuvor war er 12 Jahre lang bauleitend in den Gewerken des Straßen-, Tief-, Kanal-, Erdbaus, des Garten- und Landschaftsbaus sowie der Umwelttechnik und des Spezialtiefbaus aktiv. Während der letzten beiden Jahre seiner Bauleitertätigkeit hatte er in einem mittelständischen Straßenbauunternehmen neben der Bauleitung eine Stabsstelle inne, die sich vornehmlich mit der monetären Bauvertragsabwicklung nach den 2 und 8 der VOB/B sowie den gestörten Bauabläufen nach 642 BGB beschäftigte. Herr Thiele ist u. a. ständiger Referent bei der Bayerischen Bauakademie in Feuchtwangen und der Bayerischen Ingenieurekammer Bau in München. Darüber hinaus gibt er hausinterne Seminare in Bauunternehmen und bei der öffentlichen Hand. Dabei werden die täglichen Herausforderungen auf der Baustelle individuell aufgegriffen und praxisnah er- und geklärt. Alle am Bau beteiligten Personen, beginnend beim Bauherrn als Eigentümer des Baustoffs Baugrund über die Architekten und Planer als Beschreiber des Baustoffs Baugrund bis hin zu Bauunternehmern, die den Baustoff Baugrund be- und verarbeiten müssen. Mit Einführung der VOB/C am sind die Anforderungen an die Beschreibung von Boden und Fels in physikalischer und chemischer (Kontaminationen) Hinsicht gestiegen. Hintergrund ist der Wegfall der Bodenklassen 1 bis 7, die den Zustand von Boden und Fels beim Lösen beschreiben, hin zu Homogenbereichen, die den Zustand von Boden und Fels vor bzw. nach dem Lösen beschreiben. Bemerkenswert dabei ist weiterhin, dass für ein und denselben Baugrund einer definierten Baustelle unterschiedliche Homogenbereiche für die Gewerke DIN Erdarbeiten, DIN Bohrarbeiten, DIN Verbauarbeiten, DIN Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten, DIN Nassbaggerarbeiten, DIN Untertagebauarbeiten, DIN Schlitzwandarbeiten, DIN Rohrvortriebsarbeiten, DIN Düsenstrahlarbeiten, DIN Horizontalspülbohrverfahren gelten. Die geotechnischen Berichte (Baugrundgutachten) gewinnen somit immens an Bedeutung für die Planung, die Ausschreibung, die Kalkulation, die Ausführung sowie für die Abrechnung (Aufmaß und Nachträge) von Baumaßnahmen jeder Art Fazit: Damit die Teilnehmer nicht der Gefahr unterliegen, sehenden Auges ins offene Messer zu laufen, werden im Seminar den Teilnehmern die wichtigsten Punkte aus geotechnischer und baubetrieblicher Sicht vermittelt. Darüber hinaus werden mögliche Einheitspreisanpassungen anschaulich anhand aktueller Beispielen aus der Praxis dargestellt und visualisiert. 1. Geotechnik (Christoph Matthäus) Vorstellung Neufassung DIN 18300: ; Homogenbereiche in weiteren Anwendungs-bereichen/Gewerken; erforderliche Angaben im Erdbau (Anforderung an geotechnischen Bericht); erforderliche Angaben unter umweltrelevanten Aspekten (Altlasten); erforderliche Voraussetzungen für eine Planung nach 7 VOB/A; Gültigkeit/Anwendungsbereich bzw. -beginn DIN 18300: ; Vorschlag für Leistungsverzeichnisse; Zusammenfassung/Diskussion DIN 18300: ; Umgang mit kontaminierten Böden; Checklisten/Adressen 2. Baubetrieb (Andreas Thiele) VOB/C DIN 18300, DIN 18301, DIN 18311, DIN 18319, etc.; Was ist Baugrund und das damit verbundene Baugrundrisiko? Praxisbeispiele für Chancen und Risiken bei geglaubten geänderten Bodenverhältnissen; 7 Abs. 6 der VOB/A was ist baubetrieblich zu beachten? Die VOB/C und ihre ausschreibungssowie vergütungsbedeutsame Wirkung. Möglichkeiten der finanziellen Vertragsanpassung (Nachträge) bei geändertem Baugrund. Bauzeitverzögerungen und monetäre Auswirkungen infolge mangelhafter Berücksichtigung des nicht bestellten Baustoffs Baugrund 20 Online anmelden unter

23 Recht am Bau Bauvertrag Bauvertragsrecht nach BGB für Bauunternehmer und Bauträger Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.m. Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Maximilian R. Jahn ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Zum wird Herr Dr. Jahn mit seinem Team die auf Bau- und Architektenrecht spezialisierte Kanzlei Jahn, Hettler und Partner mit Schwerpunkten in den Bereichen Bauträger, Projektentwicklung und Infrastruktur gründen. Die Kanzlei wird mit voraussichtlich 6-10 Berufsträgern und Standorten in Frankfurt und München starten. Herr Dr. Jahn berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung gewerblicher und öffentlicher Immobilien-, Anlagenbau- und Infrastrukturprojekte. Er berät seit Jahren auch Bauträger, WEG und Erwerber zu allen Fragen des Bauträger- und WEG-Rechts, der MaBV und des Immobilienkaufs. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des ibr-online-kommentars zur VOB/B ( 8 und 9). Bauunternehmer, Generalunternehmer, Fertighaushersteller, Bauträger, Projektentwickler, Projekt- und Bauleiter, Leiter Technik, kaufm. Personal, Architekten und Bauingenieure, Fachplaner und Sonderfachleute, Handwerker, WEG-Verwalter und Verwaltungsbeiräte, Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte und Notare. Das am in Kraft getretene neue Bauvertragsrecht bringt weitreichende materielle und prozessuale Änderungen für die baurechtliche Praxis mit sich. Erstmals werden in das BGB besondere Werkvertragstypen, darunter der Bauvertrag und der Bauträgervertrag aufgenommen. Das BGB sieht nun u. a. ein von der VOB/B abweichendes einseitiges Anordnungsrecht für geänderte und zusätzliche Leistungen sowie einen ebenfalls von der VOB/B abweichenden Mechanismus für die Nachtragsvergütung vor. Der Unternehmer kann im Streitfall 80 Prozent seiner Nachtragsvergütung durch einstweilige Verfügung vor den flächendeckend bei den Gerichten eingerichteten Baukammern geltend machen. Die Auswirkungen der Neuregelungen auf die Vertragsgestaltung und die Prozessführung sind erheblich. Dies gilt gerade auch mit Blick auf die ungeklärten Folgen für die AGB-rechtliche (Un-)Wirksamkeit jahrzehntelang gelebter VOB/B-Regelungen und das praktische Nachtragsmanagement. Das Seminar zielt darauf ab, anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle die Neuregelungen zu erläutern und die Konsequenzen für die Vertragsgestaltung und Bauabwicklung beim gewerblichen BGB- und VOB/B-Bauvertrag und Bauträgervertrag unter Berücksichtigung erster Praxiserfahrungen aufzuzeigen. Ein Überblick zu den übrigen Neuregelungen rundet das Seminar ab. 1. Überblick 1.1 Überblick Regelungsstruktur neues Bauvertragsrecht 1.2 Veranlassung des Gesetzgebers 1.3 Struktur der neuen Vertragstypen/Prüfungsreihenfolge 2. Werkvertragsrecht: Änderung allgemeiner Vorschriften 2.1 Änderung der allgemeinen Vorschriften des Werkvertragsrechts 2.2 Abschlagszahlungen 2.3 Abnahme und Abnahmefiktion nach 640 BGB n. F. 2.4 Schlussrechnung und Fälligkeit 2.5 Kündigung aus wichtigem Grund, Teilkündigung aus wichtigem Grund 3. Sonderregelungen Bauvertrag 3.1 Gesetzliche Definition des Bauvertrags und Abgrenzung der Vertragstypen 3.2 Das neue Anordnungsrecht des Bestellers Systematik: freie und notwendige Anordnung Voraussetzungen Begriff der Zumutbarkeit Begriff des Werkerfolgs Zeitlicher Ablauf Mögliche Vertragsgestaltung Vergütungsanpassung bei Anordnungen Berechnung des Mehr- oder Minderaufwands Vermutungswirkung der Auftragskalkulation 80%-Regelung Mögliche Vertragsgestaltung Unwirksamkeit des Anordnungsrechts der VOB/B? Einstweilige Verfügung bei Streit Verfügungsgrund und Verfügungsanspruch Praktische Relevanz? 3.3 Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung 3.4 Schriftform der Kündigung 4. Sonderregelungen Verbraucherbauvertrag 4.1 Bisheriger Verbraucherschutz im BGB bis zum Überblick über den Verbraucherbauvertrag 4.3 Gesetzliche Definition des Verbraucherbauvertrags Bau eines neuen Gebäudes Erhebliche Umbaumaßnahmen 4.4 Baubeschreibungspflicht Textform Verbraucherinformationspflichten Vertragsschluss in zwei Stufen Auslegungsvorschriften Terminangabe Konsequenzen bei Änderung der Baubeschreibung und Terminänderung 4.5 Widerrufsrecht des Verbrauchers Voraussetzungen Rechtsfolgen 4.6 Sicherungsmittel 4.7 Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen 4.8 Unabdingbarkeit: Kein Abweichen zum Nachteil des Verbrauchers 5. Sonderregelungen Bauträgervertrag 5.1 Gesetzliche Definition des Bauträgervertrags 5.2 Struktur des Bauträgervertrags 5.3 Anwendbare und nicht anwendbare Vorschriften 6. Überblick Architekten- und Ingenieurvertrag Online anmelden unter 21

24 Recht am Bau Bauvertrag 7. IBR-EXPERTENFORUM zum Baubetrieb und Baurecht Die Höhe der Entschädigung aus 642 BGB und das Ende der kalkulatorischen Preisfortschreibung bei Nachträgen Datum: Donnerstag, , 09:00 17:15 Uhr Ort: Dorint Kongresshotel Preis: 499, Euro zzgl. 19% MwSt. RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit ist seit Januar 2013 Mitglied des für Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Er ist Honorarprofessor der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. RA Prof. Dr. Ralf Leinemann ist Seniorpartner der auf Vergabe- und Baurecht spezialisierten Sozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbb. Er hat Vergabeverfahren bei einer Vielzahl von Großprojekten begleitet, so etwa beim Neubau JadeWeserPort, dem Berliner Flughafenneubau BER, zahlreichen Bundesautobahnen und Bahnprojekten sowie Industrieanlagen im In- und Ausland. Seine Sozietät hat nicht nur zahllose Nachprüfungsverfahren geführt, sondern auch die meisten Folgeverfahren in den vergaberechtlich geprägten Vergütungsprozessen um Spekulationspreise, Mischkalkulation und verzögerte Vergabe vor den BGH gebracht. Herr Prof. Leinemann ist Autor vieler Bücher und Kommentare zum Vergabe- und Baurecht sowie (Mit-)Herausgeber u. a. der Zeitschriften NZBau und Vergabe- News. Immer wieder wird er auch als Schiedsrichter in nationalen wie internationalen Verfahren benannt. Im Vergaberecht wie im Baurecht zählt das JUVE-Handbuch ihn zu den führenden Namen beider Rechtsgebiete. Dr.-Ing. Michael Mechnig ist geschäftsführender Gesellschafter der faircm² GmbH in Düsseldorf. Neben seiner Erfahrung als baubetrieblicher Sachverständiger verfügt er über langjährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsmanagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt einerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeitnachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Sony Center, Flughafen BER). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber in allen baubetrieblichen Fragestellungen der Projektabwicklung. Dr. Michael Mechnig ist langjähriges Mitglied im Arbeitskreis Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für das Fach Strategisches Vertragsmanagement. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge sowie Referent zu verschiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen. Prof. Dr. Wolfgang Voit ist Professor für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg. Er betreut die Zusatzqualifikation im privaten Baurecht und ist akademischer Leiter des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Privates Baurecht von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung. Neben der Tätigkeit im Kommentar Messerschmidt/Voit Privates Baurecht ist er Mitherausgeber des Handbuchs Bauverfahrensrecht und des Beck schen Großkommentars zur VOB/B. Im Jahr 2013 wurde ihm der Deutsche Baurechtspreis der Deutschen Gesellschaft für Baurecht verleihen. Neben dem Baurecht liegen Schwerpunkte im Versicherungsrecht und im Schiedsverfahrensrecht. 22 Online anmelden unter RAin Dr. Birgit Franz ist Partnerin der Bau- und Vergaberechtssozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbb. Frau Dr. Franz berät seit 20 Jahren Bauunternehmen ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftraggeber wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2017 erschienenen Handbuchs Baunebenrechte. Sie ist stellvertretende Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Das Handelsblatt zählt Frau Dr. Franz 2018 wiederholt zu DEUTSCHLANDS BESTEN AN- WÄLTEN im Rechtsgebiet Baurecht. RA Andreas J. Roquette, LL.M. (NYU) betreut Großprojekte in Hochbau, Infrastruktur und Verkehr (Flughafen Berlin-Brandenburg, Elbphilharmonie, City-Tunnel Leipzig, U-55 Berlin) sowie Projekte im Anlagen- und Kraftwerksbau sowohl projektbegleitend als auch im Bereich Streiterledigung. Er ist als Parteivertreter in Großverfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten und als Schlichter und Schiedsrichter tätig. Herr Roquette war Mitglied der Arbeitsgruppe Recht der Reformkommission Großprojekte beim BMVI und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift BauR, Herausgeber und Mitautor des Vertragsbuch Privates Baurecht und des Handbuch Bauzeit. Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Fragestellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Dr.-Ing. Kattenbusch ist von der Ingenieurkammer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet Baupreisermittlung und Abrechnung im Hochund Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen. Darüber hinaus ist er Autor diverser Veröffentlichungen und leitet den Arbeitskreis Baurecht und Baubetrieb in der deutschen Gesellschaft für Baurecht. RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in, Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Syndikusanwalt in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Bauunternehmens und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenordnungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.).

25 Recht am Bau Bauvertrag 7. IBR-EXPERTENFORUM zum Baubetrieb und Baurecht Die Höhe der Entschädigung aus 642 BGB und das Ende der kalkulatorischen Preisfortschreibung bei Nachträgen Datum: Donnerstag, , 09:00 17:15 Uhr Ort: Dorint Kongresshotel Preis: 499, Euro zzgl. 19% MwSt. Baujuristen, Bausachverständige, Auftraggeber, Auftragnehmer, Architekten und Ingenieure. Die Bauwirtschaft hat Nachträge wegen Bauablaufstörungen in den vergangenen Jahren auf die Vorschrift des 642 BGB gestützt. Danach kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen, wenn sich der Auftraggeber in Annahmeverzug befindet. Allerdings hat der Bundesgerichtshof 2017 entschieden, dass der Entschädigungsanspruch aus 642 BGB nur den Zeitraum des Annahmeverzugs betrifft und nicht die Mehrkosten umfasst, die zwar aufgrund des Annahmeverzugs entstehen, aber erst nach dessen Beendigung anfallen, nämlich bei Ausführung der verschobenen Werkleistung (IBR 2017, 664). Das wirft nicht nur die Frage auf, wie sich die Höhe des Anspruchs aus 642 BGB berechnet, sondern auch, ob es für den Auftragnehmer über 6 Abs. 6 VOB/B und 642 BGB hinaus weitere Möglichkeiten gibt, den entstandenen Verzögerungsschaden zumindest teilweise vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen. Ein weiteres aktuelles Problem ist die Zukunft der sog. Korbion schen Preisformel. Gilt im VOB-Vertrag wirklich der Grundsatz guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preise bleibt schlechter Preis? Das KG hat dies erst kürzlich verneint und die tatsächlichen Mehr- oder Minderkosten, die dem Auftragnehmer aufgrund der Leistungsänderung entstehen, als Grundlage des Mehrvergütungsanspruchs aus 2 Abs. 5 und 6 VOB/B angesehen (IBR 2018, 490). Wenn dem aber so ist: Wie werden diese Kosten in der Praxis ermittelt? Welche rechtlichen und baubetrieblichen Hürden gilt es dabei zu überwinden? Die Beantwortung dieser Fragen ist des 7. IBR-Expertenforums. Programm 09:00 09:15 Uhr Begrüßung und Einführung (Dr. Stephan Bolz) 09:15 10:00 Uhr Der Entschädigungsanspruch aus 642 BGB in der Rechtsprechung des BGH (Prof. Dr. Andreas Jurgeleit) 10:00 11:00 Uhr Die Rahmenbedingungen für die Berechnung der Entschädigungshöhe (Prof. Dr. Ralf Leinemann) 11:00 11:15 Uhr Kaffeepause 11:15 12:15 Uhr Die baubetriebliche Problematik des Entschädigungsanspruchs aus 642 BGB: Praxisfälle und Kalkulationsmöglichkeiten (Dr.-Ing. Michael Mechnig) 12:15 13:00 Uhr Lösungsansätze außerhalb von 642 BGB (Prof. Dr. Wolfgang Voit) 13:00 14:00 Uhr Mittagessen 14:00 14:45 Uhr Gilt der Grundsatz guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis noch? (Dr. Birgit Franz) 14:45 15:30 Uhr Tatsächlich erforderliche Kosten sind keine Alternative! (Andreas Roquette) 15:30 15:45 Uhr Kaffeepause 15:45 17:15 Uhr Tatsächlich erforderliche Kosten: Fluch oder Segen für die Bauwirtschaft? (Prof. Dr. Markus Kattenbusch) Online anmelden unter 23

26 Recht am Bau Bauvertrag Sicherheiten in Bau- und Anlagenbauverträgen Der rechtssichere Umgang mit Ansprüchen auf Sicherheitsleistung und mit Ansprüchen aus Sicherheiten im Projektverlauf Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Timo Nossek, Düsseldorf Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Timo Nossek ist Rechtsanwalt bei Orth Kluth Rechtsanwälte in Düsseldorf und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er begleitet seit vielen Jahren Auftraggeber und Bieter in Bezug auf die Gestaltung und Risikobewertung von Vertragsbedingungen bei Ausschreibungen aller Art für Vorhaben des Baus, Anlagenbaus sowie der Objekt- und Fachplanung. Er ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen und hält regelmäßig Schulungen zur Vertragsgestaltung im Bau- und Anlagenbaurecht. Das Seminar richtet sich an Juristen, Vertreter von Auftraggebern und Auftragnehmern und Projektsteuerer, die mit der Vertragsgestaltung von Bau- und Anlagenbauverträgen und baubegleitend mit deren rechtlicher und kaufmännischer Abwicklung befasst sind. Das Seminar vermittelt einen Überblick über die in der Projektpraxis des Bau- und Anlagenbaus wesentlichen Sicherheiten. Hierbei wird nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer sich in den letzten Jahren stetig verschärfenden Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Sicherungsabreden in AGB das Thema Sicherheiten umfassend von der Vertragsgestaltung über den Projektablauf bis hin zur Inanspruchnahme der jeweiligen Sicherheit behandelt. Die Darstellung erfolgt praxisnah anhand von vielen Beispielen und zeigt Ansprüche auf Sicherheit ebenso wie Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Inanspruchnahme der jeweiligen Sicherheiten auf. Dabei werden auch die Auswirkungen des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung (sog. Baurechtsreform, die seit in Kraft ist) dargestellt, soweit sie für den Umfang der Sicherheiten oder die Inanspruchnahme der Sicherheiten von Bedeutung sind. Ebenso werden in groben Zügen die Auswirkungen der Neuregelungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (Insolenzrechtsreform, die auf ab dem eröffnete Insolvenzverfahren Anwendung findet) auf Sicherheiten dargestellt. 1. Einführung Übersicht Sicherungsmittel Übliche Sicherungszwecke im Bau- und Anlagenbau Zahlungsbedingungen als Sicherheit der Sicherheitseinbehalt Sicherheiten in den Vergabeordnungen (insb. 9c VOB/A, -EU, -VS) Einführung in 17 VOB/B und 18 VOL/B Sicherheiten in FIDIC-Verträgen 2. Gesetzliche Sicherheiten Vertragserfüllungssicherheit nach 632a BGB bzw. 650m BGB n.f. Bauhandwerkersicherungshypothek nach 648 BGB bzw. 650a BGB n.f. Sicherheiten nach der Makler- und Bauträgerverordnung i.v.m. 650v BGB n.f. 3. Die (selbstschuldnerische) Bürgschaft Gestaltung der Sicherungsabrede (insb. Zahlungs-, Vertragserfüllungs- und Mängelbürgschaften) Gestaltung der selbstschuldnerischen Bürgschaft Bürgschaften auf erstes Anfordern Die Sicherungsabrede in allgemeinen Geschäftsbedingungen: Übersicherung, Kumulation von Sicherheiten, Einredeverzichte und Co. Rechtsfolge ganz oder teilweise unwirksamer Sicherungsabreden 4. Die Bauhandwerkersicherung nach 648a BGB bzw. 650f BGB n.f. Anspruch auf Sicherheit (Anspruchsberechtigte, Höhe der Sicherheit, Art der Sicherheit, Umfang der Sicherheit) Sicherheit nach 648a BGB bzw. 650f BGB n.f. und Nachträge Auswirkung von Abschlagszahlungen auf die Sicherheit Inanspruchnahme der Sicherheit und Verteidigungsmöglichkeiten des Hauptschuldners und Bürgen 5. Die (Bank-)Garantie Gestaltung der Sicherungsabrede (insb. (Advance) Payment Bond, Performance Bond und Warranty Bond) Gestaltung der Garantie Die Besicherung durch Garantien auf erstes Anfordern in AGB Inanspruchnahme der Garantie, Rechtsmissbrauch und Verteidigungsstrategien 6. Zwischen Erfüllungsvehikel und Sicherheit: Dokumentenakkreditiv bzw. Letter of Credit 7. Alternative Sicherheiten: Konzernbürgschaft, Parent Company Guarantee, Patronatserklärung und Co. 8. Die Sicherheiten in der Insolvenz 24 Online anmelden unter

27 Recht am Bau Bauvertrag Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt a.m. Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Jarl-Hendrik Kues, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht sowie Partner der Vergabe- und Baurechtssozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen seit vielen Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesondere in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen. Herr Kues ist gemeinsam mit Herrn Prof. Leinemann Herausgeber des im Sommer 2018 erschienen Kommentars zum am in Kraft getretenen BGB-Bauvertragsrechts und zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen VOB/B-Kommentar und bearbeitet dort 6 VOB/B ( Bauzeit ), dem von Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel herausgegebenen VOB/B- Kommentar und bearbeitet dort 2 VOB/B ( Nachträge ) sowie dem von Leinemann/Kirch herausgegebenen Kommentar zur VSVgV und VOB/A-VS. Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften Baurecht, NZBau und Vergaberecht sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht hervorgetreten. Technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftraggebern und -auftragnehmern, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufsanfänger und Justitiare im Bau- und Architektenrecht. In so gut wie keinem Bauvertrag sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag ist der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauvertrag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur möglich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabweichungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitänderungen. Das Seminar zeigt auf, wie vergütungsrelevante Änderungen erkannt werden und welche Auswirkungen sie auf die Bezahlung der Bauleistung und welche Auswirkungen aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen auf die Abrechnungspraxis haben. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, bei den Baupraktikern das notwendige Problembewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt werden können. Das neue BGB-Bauvertragsrecht wird im Hinblick auf die seit dem geltenden Regelungen zum Anordnungsrecht und zur Vergütung bei Anordnungen gem. 650b, c, d BGB vorgestellt und mit den Regelungen in der VOB/B abgeglichen. 1. Der Einheitspreisvertrag Mengenabweichung oder Leistungsänderung? Vergütungsanpassung bei Mehr- und Mindermengen von je größer 10% Wie werden spekulativ hohe oder niedrige Einheitspreise bei der Vergütungsanpassung berücksichtigt? Lohn- und Materialgleitklauseln Kann die Vergütungsanpassung bei Mengenabweichungen wirksam ausgeschlossen oder eingeschränkt werden? 2. Der Detail-Pauschalpreisvertrag Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung Detail-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln in den Vorbemerkungen bzw. im Bauvertrag Detail-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? Grenzen des Pauschalpreisrisikos 3. Der Global-Pauschalvertrag Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet? Pauschalpreis und auftraggeberseitig erbrachte Entwurfsund/oder Ausführungsplanung Global-Pauschalpreis und Leistungsermittlungsrisiko Global-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? Wie wird die Höhe eines Nachtrags ermittelt? 4. Nachtrag und Nachtragsvereinbarungen Wann liegt ein Nachtrag vor? Die Nachtragssystematik der VOB/B Die Nachtragssystematik des BGB Was sollte ein sog. Nachtrags angebot beinhalten? Darf der Auftragnehmer die Ausführung verweigern, wenn eine Nachtragsvereinbarung nicht zustande kommt? 5. Aufmaß Rechtsfolgen und Bedeutung des (gemeinsamen) Aufmaßes Wann geht die Beweislast auf den Auftraggeber über? 6. Abschlags- und Schlussrechnung Wann ist eine Abschlags- bzw. Schlussrechnung prüfbar? Welche Folgen hat die fehlende Prüfbarkeit? Rechnungsabzüge: Skonto, Nachlass, Umlagen, Sicherheitseinbehalte, Mängeleinbehalte Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe Zahlungsfristen und Verzug Überzahlung und Rückforderung durch den Auftraggeber 7. Verjährung Wann verjährt der Anspruch auf Zahlung der Vergütung? Wann verjährt der Anspruch auf Rückforderung von Überzahlungen? Online anmelden unter 25

28 Recht am Bau Bauvertrag INTENSIVKURS: Baurecht für Bau- und Projektleiter Kompaktwissen und Training am Einzelfall Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Hummel, Bonn Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Philipp Hummel ist Partner der national und international tätigen Anwaltssozietät Redeker Sellner Dahs mit Büros in Berlin, Bonn, Brüssel, Leipzig, London und München. Herr Hummel berät deutschlandweit Bauherren, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer bei der Realisierung von Großbauvorhaben. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei in der baubegleitenden Rechtsberatung. Er ist daher mit den während der Bauphase immer wieder auftretenden Rechtsfragen bestens vertraut. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Herr Hummel in der einschlägigen Fachliteratur und veröffentlicht u. a. regelmäßig Beiträge in der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Projektleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, Planer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, insbesondere bei Großbauvorhaben. Im Rahmen der Durchführung von Baumaßnahmen werden von Projekt- und Bauleitern immer wieder Fehler bei der Anwendung der VOB gemacht, die erhebliche wirtschaftlich nachteilige Folgen für die Baubeteiligten nach sich ziehen. Das der Seminarveranstaltung liegt darin, immer wiederkehrenden rechtlich relevanten Fehlern bei der Baudurchführung anhand konkreter Fallgestaltungen nachzugehen und zugleich Strategien zur rechtlich und taktisch richtigen Vorgehensweise im Bauablauf zu entwickeln. 1. Notwendige Rechtskenntnisse für die tägliche Praxis Die wichtigsten Regeln der VOB/B Häufige Probleme beim BGB-Bauvertrag Das richtige Verständnis typischer Bauvertragsklauseln Regeln der Vertragsauslegung anhand konkreter Beispiele Der richtige Umgang mit unklaren Leistungsbeschreibungen Schwierigkeiten bei sich widersprechenden Vertragsbestimmungen Die Reichweite von Pauschalverträgen 2. Vergütung und Nachträge Zusatz- und Änderungsleistungen Typische Fehler bei Nachtragsvereinbarungen Strategien zur Konfliktlösung Risiken funktionaler Leistungsbeschreibungen Nachtragsmanagement 3. Fehler bei der Kooperation am Bau Kooperationspflichten der Baubeteiligten Auswirkungen auf die Baupraxis Sicherstellung und Dokumentation 4. Problem Bauzeit Verzug und Behinderung Ansprüche bei Bauzeitverlängerung Regelmäßige Korrespondenzfehler Anordnungsrechte des Auftraggebers Vertragsstrafe Richtige Dokumentation 5. Fehler bei der Bauabwicklung Organisation und Schnittstellen Schutzpflichten am Bau Kündigungsrechte und typische Fehler Abnahme von Teilleistungen Aufmaßnahme und Abrechnungsverhandlungen Mängel und Nacherfüllung 26 Online anmelden unter

29 Recht am Bau Bauvertrag Abrechnung und Aufmaß im Tief- und Erdbau nach VOB/B und VOB/C 2016 Vergraben Sie kein Geld in der Baustelle: Nur wer richtig abrechnet, kann ebenso richtig Geld verdienen oder ansonsten richtig Geld sparen! Referent: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thiele, ö.b.u.v. Sachverständiger, Waidhofen Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thiele ist Bauingenieur und von der IHK München und Oberbayern ö.b.u.v. Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau. Er ist seit 2005 freiberuflich in der Baubetriebsberatung sowie dem Vergütungsmanagement tätig. Zuvor war er 12 Jahre lang bauleitend in den Gewerken des Straßen-, Tief-, Kanal-, Erdbaus, des Garten- und Landschaftsbaus sowie der Umwelttechnik und des Spezialtiefbaus aktiv. Während der letzten beiden Jahre seiner Bauleitertätigkeit hatte er in einem mittelständischen Straßenbauunternehmen neben der Bauleitung eine Stabsstelle inne, die sich vornehmlich mit der monetären Bauvertragsabwicklung nach den 2 und 8 der VOB/B sowie den gestörten Bauabläufen nach 642 BGB beschäftigte. Herr Thiele ist u. a. ständiger Referent bei, der Bayerischen Bauakademie in Feuchtwangen und der Bayerischen Ingenieurekammer Bau in München. Darüber hinaus gibt er hausinterne Seminare in Bauunternehmen und bei der öffentlichen Hand. Dabei werden die täglichen Herausforderungen auf der Baustelle individuell aufgegriffen und praxisnah er- und geklärt. Bauleiter und Abrechner der Auftragnehmer und Auftraggeber sowie deren Planungsbüros. Darüber hinaus auch freiberuflich tätige Ingenieure und Architekten, die die Bauvertragsabwicklung baubegleitend nach Art und Umfang verfolgen. 1. Grundlagen der Bauabrechnung 1 VOB/B Leistungs-Soll-Ist 2 VOB/B Vertragsarten 14 VOB/B Prüfbare und übersichtliche Abrechnung: Gemeinsames Aufmaß! Was ist das? 16 VOB/B Fakturierung, Vorbehaltserklärung und deren Begründung: Zahlungsbegründende Unterlagen! Welche sind das? ATV DIN ff. VOB/C Abschnitt 5 Abrechnung: Abrechnungsbestimmungen/Aufmaßregeln nach der VOB im Bild Abrechnung von Stundenlohnarbeiten Regieleistungen für Unbestimmbares Regieleistungen für Bestimmbares 3. Aufmaß in Verbindung mit Vergütung 2 Abs. 3 ff. VOB/B Leistungs-Soll-Ist 4. Abrechnung von Leistungen, die nicht zur Ausführung gekommen sind Infolge einer Fehleinschätzung von Mengen; den sog. Nullpositionen Infolge des Eingriffs in den Vertrag durch den Auftraggeber Die Praxis zeigt immer wieder, dass Baumaßnahmen nicht regelgerecht ausgeschrieben, aufgemessen, dadurch nicht richtig abgerechnet und in der Folge unpassend vergütet werden. Ungeachtet der Tatsache, dass das gemeinsame Aufmaß nicht beachtet wird. Anders ausgedrückt: Leistungen werden den falschen Positionen sowie den falschen Vergütungsparagraphen zugeordnet. Diese Vorgehensweise, auch wenn sie vermeintlich einfach zu sein scheint, hat erhebliche monetäre Konsequenzen für die Vertragspartner. Auf der einen Seite gehen dem Unternehmer berechtigte Forderungen verloren und auf der anderen Seite bezahlt der Bauherr zu viel. Das Seminar soll bestehende Kenntnisse verfestigen und baubetriebliche Kenntnisse erweitern. soll es weiterhin sein, nachvollziehbare und prüffähige Abrechnungsunterlagen erstellen zu können, die die Prüfung der Rechnungen erleichtern. In diesem Seminar erhalten Planer, Bauherren und Unternehmer wichtige Informationen, Tipps und Kniffe für eine prüffähige Abrechnung. Das stellt sicher, dass öffentliche, private und Firmengelder nicht verschleudert und Leistungen zielorientiert vergütet werden. Online anmelden unter 27

30 Recht am Bau Bauvertrag Pauschalpreisvertrag und schlüsselfertiges Bauen Referenten: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Eva Bouchon, M.A., Berlin; RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Dr. Thomas Hildebrandt, Hamburg Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IntercityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RAin Eva Bouchon, M.A. ist seit über 10 Jahren als Rechtsanwältin baurechtlich tätig. Seit 2008 betreut sie in der auf das private Bauund Vergaberecht spezialisierten Sozietät Leinemann & Partner in Berlin baubegleitend vorwiegend Großprojekte in allen Bereichen des Hoch- und Tiefbaus sowie im Vergaberecht. Als Fachanwältin für Bauund Architektenrecht berät und vertritt sie die Bauvertragsparteien auch vor staatlichen und Schiedsgerichten und ist selbst als Schiedsrichterin tätig. Frau Bouchon ist daneben Autorin zahlreicher Beiträge in einschlägigen Fachzeitschriften und ständige Mitarbeiterin des von Leinemann & Partner herausgegebenen Newsdienstes Neues zum Baurecht. Ferner tritt sie als langjährige Referentin bei einschlägigen Seminarveranstaltern und an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin auf. RA Dr. Thomas Hildebrandt ist Partner der auf das private Bau- und Vergaberecht spezialisierten Sozietät Leinemann & Partner in Hamburg. Er ist als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Vergaberecht ständig als baubegleitender Berater im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie als Schiedsrichter bundesweit tätig. Herr Dr. Hildebrandt ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im privaten Baurecht bekannt. Zu seinen baurechtlichen Publikationen zählen regelmäßige Beiträge in den Zeitschriften IBR Immobilien- & Baurecht, BauR und ZfIR. Daneben ist Herr Dr. Hildebrandt Autor des bereits in der 2. Auflage erschienenen Buchs Die Abnahme von Bauleistungen, Mitautor des inzwischen in der 6. Auflage erschienenen Leinemann-Kommentars zur VOB/B und des Kommentars zum privaten Baurecht von Messerschmidt/V Architekten und Bauingenieure, Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen, Auftragnehmer und Auftraggeber. Ein Pauschalpreisvertrag, dem eine funktionale Leistungsbeschreibung zu Grunde liegt, kann in der Abwicklung unabhängig vom neuen Bauvertragsrecht eines Bauvorhabens schwerwiegende Probleme herbeiführen. Der Grund ist die teilweise nur rudimentäre Leistungsbeschreibung und die Frage, welche Leistung vom Pauschalpreis tatsächlich erfasst ist und ob streitige Leistungen das Leistungssoll ändern oder zusätzliche, nachträglich zu vergütende Leistungen darstellen. des Seminars ist die Darstellung des rechtssicheren Umgangs mit funktionalen Leistungsbeschreibungen im Rahmen eines Pauschalpreisvertrags. Es werden die Erscheinungsformen des Pauschalpreisvertrags und die Handhabung der funktionalen Leistungsbeschreibung anhand der neuesten Rechtsprechung dargestellt. 1. Allgemeine Grundlagen Rechtliche Einordnung des Pauschalpreisvertrags Gesetzliche und vertragliche Grundlagen Bestimmung der Ausführungsart und des Umfangs der Leistung Schlüsselfertiges Bauen 2. Abgeltungsumfang des Pauschalpreises Detail-Pauschalvertrag Global-Pauschalvertrag Geschuldete Leistung Einzelne Leistungselemente Pauschalpreisvertrag mit funktionaler Leistungsbeschreibung 3. Pauschalfestpreis Funktionalausschreibung Rechtsfolgen der Vergabe zum Pauschalpreis bei nicht genau bestimmter Leistung 4. Abänderung des Pauschalpreises nach altem und neuem Recht Preisanpassung wegen angeordneter Leistungsänderungen und zusätzlicher Leistungen Wegfall von Leistungen Vergütung nicht angeordneter, geänderter oder zusätzlicher Leistungen 5. Zahlung Abschlagszahlungen Schlusszahlung 6. Kündigung des Pauschalpreisvertrags Leistungsabgrenzung Abrechnung der erbrachten Leistungen Reduzierter Vergütungsanspruch für die nicht erbrachten Leistungen Schlussrechnung nach Kündigung 28 Online anmelden unter

31 Recht am Bau Bauvertrag Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Frederic Jürgens ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal-Tech Anwendung baufolio+. Er berät vollumfänglich im Bereich des Bau- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Immobilien-, Kauf- und Werkverträgen sowie die baubegleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projektentwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiterschulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Bau- und Projektleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauunternehmer, kaufmännisches Personal auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, Baujuristen. Die VOB/B bleibt unverändert! Dies haben die Fachexperten der öffentlichen Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen sowie der Bauwirtschaftsverbände mehrheitlich beschlossen. Das am in Kraft getretene Bauvertragsrecht im BGB soll zunächst keine Änderungen bei der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) nach sich ziehen. Die VOB/B gilt als insgesamt ausgewogenes Vertragswerk und ist seit über 90 Jahren der Musterbauvertrag für die öffentliche Hand. Sie enthält jedoch zahlreiche in der Baupraxis oft übersehene Tücken und Fallstricke. des Seminars ist es, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur VOB/B, praktische und rechtssichere Lösungen bei der Abwicklung eines Bauvorhabens darzustellen. 1. Vertraglicher Leistungsumfang Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss Umfang der geschuldeten Leistung Auslegungskriterien AGB-Prüfung Wirkung von Rangklauseln Detaillierte und funktionale Leistungsbeschreibung 2. Bedenken- und Hinweispflichten Zeitpunkt der Prüfung Umfang der Prüfung Folgen bei fehlender Anmeldung von Bedenken 3. Nachträge Nachträge bei Einheits- und Pauschalverträgen Anordnungsrecht Änderungs- und Zusatzleistungen Probleme der Architektenvollmacht Vergütung auftragslos erbrachter Leistungen Vergütung von Stundenlohnarbeiten Taktik 4. Behinderungen des Bauablaufs Begriff der Behinderung Ansprüche des Auftraggebers und Auftragnehmers Ordnungsgemäße Behinderungsanzeige und -abmeldung Erforderlicher Umfang der Dokumentation Anforderungen an die Darlegung von Schadensersatz und Entschädigung 5. Vertragsstrafe Wirksamkeit der Vertragsstrafenregelung Vorbehaltserfordernis Einwendungen des Auftragnehmers 6. Abnahme Voraussetzungen und Abnahmeformen Rechtswirkungen Typische Probleme bei der Abnahme 7. Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen Begriff des Mangels Bedenken- und Hinweispflicht Formalien Ersatzvornahme vor Abnahme Mitverschulden des Auftraggebers Vorteilsausgleich und Sowieso-Kosten Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung Neu 2018: Ersatz der Beseitigungskosten vom Lieferanten nach 439 BGB Vorsicht Falle: 377 HGB 8. Kündigung Kündigungsgründe Teilkündigung Rechtsfolgen einer freien Kündigung 9. Abrechnung und Zahlung Aufmaß Abschlags- und Schlussrechnung 10. Sicherheiten Wirksamkeit der Sicherungsabrede Tipps für die Vertragsgestaltung Auch am in Leipzig. Online anmelden unter 29

32 Recht am Bau Bauvertrag INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele Referent: VorsRiOLG Thomas Manteufel, Bonn Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IntercityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. VorsRiOLG Thomas Manteufel ist stellvertretender Vorsitzender eines Bausenats beim Oberlandesgericht Köln. Er ist seit 1989 Richter, zunächst beim Landgericht in Bonn, seit 2003 beim Oberlandesgericht Köln. Daneben ist er Mitherausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und als Referent bei Fachanwaltslehrgängen für Bau- und Architektenrecht tätig. Er ist Mitautor des Handbuchs von Oberhauser/Manteufel VOB Teil B, Verlag C.H. Beck, des Kommentars zur HOAI von Korbion/Mantscheff/Vygen, 9. Aufl. 2015, Verlag C.H. Beck, des Handbuchs des privaten Baurechts von Kleine-Möller/Merl/Glöckner, 6. Aufl und des ibr-online-kommentars zur VOB/B. Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Architekten, Bauingenieure, Baujuristen. Wenn man den diversen Bauschadensberichten glauben darf, entstehen in Deutschland jährlich aus Mängeln am Bau Schäden in Milliardenhöhe. Zwar geht es vordergründig meist um bautechnische Fragen. Ob aber der einzelne Bauunternehmer zur Verantwortung gezogen werden kann, ist eine rechtliche Frage. Wer hier gleich ob Auftraggeber oder Auftragnehmer rechtliche Fehler macht, kann viel Geld verlieren. Schon allein deshalb lohnt es, sich mit den Grundlagen des Gewährleistungsrechts anhand anschaulicher und sehr eingängiger Beispiele zu befassen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren für die Praxis äußerst wichtige Grundsatzentscheidungen getroffen hat, die die Beteiligten kennen müssen, um ihre Rechte in Gewährleistungsauseinandersetzungen zu wahren. 4. Mängelrechte vor Abnahme, u. a.: Kann der Auftraggeber schon vor Abnahme Mängelbeseitigung verlangen und Mängel ggfs. auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen? 5. Mängelrechte nach Abnahme, u. a.: Nacherfüllung: Was kann der Auftraggeber verlangen? Alles, was Sie über Fristsetzung wissen müssen! Selbstvornahme und Kostenvorschuss: Wie teuer darf die Mängelbeseitigung durch Dritte sein? Neues zum baurechtlichen Schadensbegriff: Erhält der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten, auch wenn er die Mängel nicht beseitigen lässt? Minderung: Wann ist der Mängelbeseitigungsaufwand unverhältnismäßig? Wie wird die Minderung berechnet? 6. Prüfungs- und Hinweispflichten, u. a.: Welche Fachkenntnisse muss der Auftragnehmer haben? Wie muss eine Bedenkenmitteilung gestaltet werden? 7. Mitverschulden des Auftraggebers, u. a.: Wie haftet der Auftragnehmer, wenn ein Baumangel (auch) auf Planungs- und/oder Überwachungsfehlern des Architekten beruht? Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung? Wann muss sich der Auftraggeber an den Kosten der Mängelbeseitigung beteiligen? 8. Verjährungsfragen, u. a.: Welche Verjährungsfristen gelten nach BGB und VOB? Können abweichende Fristen in AGB vereinbart werden? Wie wird die Verjährungsdauer berechnet? Wie wird die Verjährung gehemmt bzw. unterbrochen? Wann verjähren arglistig verschwiegene Mängel? Wann verjährt eine Gewährleistungsbürgschaft? Das Fachbuch VOB Teil B von Oberhauser/Manteufel ist im Seminarpreis enthalten. 1. BGB-Vertrag und VOB-Vertrag: Welches Recht ist anwendbar? 2. Abnahme, u. a.: Warum ist die Abnahme so wichtig? Wann kann die Abnahme verweigert werden? Kann der Auftragnehmer die Abnahme erzwingen? Wann ist die Abnahme entbehrlich? 3. Der Mangelbegriff, u. a.: Welche Beschaffenheit muss das Werk aufweisen? Was besagt der sog. funktionale Mangelbegriff? Welche Bedeutung haben technische Regeln und Herstellerempfehlungen? Auch am in Erfurt und am in. 30 Online anmelden unter

33 Recht am Bau Bauvertrag Nachtragskalkulation und -prüfung auf Grundlage des Neuen Bauvertragsrechts ( 650a bis c BGB) Referenten: Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München; RA Dr. Stephan Bolz, Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch ist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Er ist ferner Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNER- SCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft mbb in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Beratung spezialisiert ist. Herr Prof. Bartsch ist seit über 20 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtragsforderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Prof. Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Prof. Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen sowie Autor des VOB-Kommentars von Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag, 2. Aufl. 2013, Verlag C.H. Beck/ibr-online. Herr Prof. Bartsch veranstaltet seit Jahren Seminare für öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmen zu baubetrieblichen. Er hat seit Veröffentlichung des neuen Bauvertragsrechts nach BGB bereits verschiedene Seminare, Workshops etc. zum neuen Bauvertragsrecht nach BGB geleitet und gilt auch hier als ausgewiesener Fachmann. RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in, Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Syndikusanwalt in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Bauunternehmens und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenordnungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Auftragnehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros. Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts ab dem hat der Besteller nach 650b BGB das Recht Änderungen des vereinbarten Werkerfolgs oder eine Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig wird, zu fordern. Nach dem Konsensualprinzip, das dem Werkvertragsrecht nach BGB zugrunde liegt, streben die Vertragsparteien in der Folge dieses Verlangens Einvernehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leistende Mehr- oder Mindervergütung an. Gelingt den Vertragspartnern dieses nicht innerhalb von 30 Tagen, kann der Besteller die Änderung in Textform anordnen. Der Unternehmer ist dann verpflichtet, der Anordnung des Bestellers nachzukommen, wenn ihm die Ausführung zumutbar ist. Die Höhe des Vergütungsanspruchs für den vermehrten oder verminderten Aufwand ist dann nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln. Insofern betreten die Vertragspartner, wenn sie nach dem BGB ab dem einen Bauvertrag abschließen, absolutes Neuland, was die Berechnung und Prüfung von Nachtragsforderungen anbelangt und das Prozedere der Nachtragsverhandlung. Dem in Zukunft dauerhaft aus dem Weg zu gehen und auf die geübte Praxis der VOB/B zurückzugreifen, wird nicht gelingen! Zum einen, weil die Fachwelt fest davon überzeugt ist, dass auch die VOB/B über kurz oder lang anzupassen sein wird oder zumindest in der bisherigen Form nicht weiter verwendet werden kann, zum anderen, weil der Auftragnehmer es nicht immer in der Hand haben wird, welche Vertragsform er eingehen soll. Insofern müssen sich alle Baubeteiligten trotz aller bisher geübten Kritik am neuen Bauvertragsrecht den neuen Herausforderungen stellen und Übung in der Praxis mit der neuen Gesetzeslage erlangen. 1. Klärung des Unterschiedes einer Änderung des vereinbarten Werkerfolgs und einer Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich ist. 2. Form und Inhalt des Begehrens? Wer plant die Änderung in welchem Fall und welchen Inhalt bzw. welche Tiefe muss diese Planung haben? 3. Was bedeutet es, dass die Vertragsparteien Einvernehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leistende Mehroder Mindervergütung anstreben sollen? 4. Wann ist dem Unternehmer die Ausführung der Änderung zumutbar? 5. Was passiert, wenn sich die Vertragsparteien innerhalb von 30 Tagen nicht einigen? 6. Wie bemisst sich die Höhe des Vergütungsanspruchs für den infolge einer Anordnung des Bestellers nach 650b Absatz 2 BGB vermehrten oder verminderten Aufwand? 7. Was ist eine vereinbarungsgemäß hinterlegte Urkalkulation? Welchen Inhalt bzw. welche Aussagekraft muss diese haben? 8. Wie ist mit dem Thema der Bauzeitverlängerung/Behinderung umzugehen? Online anmelden unter 31

34 Recht am Bau Bauvertrag WORKSHOP: Bauzeitennachträge Rechtliche und baubetriebliche Aufbereitung anhand konkreter Fälle aus der Praxis Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Hummel, Bonn; Dipl.-Ing. Frank Wischerhoff, ö.b.u.v. Sachverständiger, Mülheim a.d. Ruhr Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Hotel Novotel Köln City, Köln Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Philipp Hummel ist Partner der national und international tätigen Anwaltssozietät Redeker Sellner Dahs mit Büros in Berlin, Bonn, Brüssel, Leipzig, London und München. Herr Hummel berät deutschlandweit Bauherren, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer bei der Realisierung von Großbauvorhaben. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei in der baubegleitenden Rechtsberatung. Er ist daher mit den während der Bauphase immer wieder auftretenden Rechtsfragen bestens vertraut. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Herr Hummel in der einschlägigen Fachliteratur und veröffentlicht u. a. regelmäßig Beiträge in der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Dipl.-Ing. Frank Wischerhoff ist Partner in der Beratungsgesellschaft MWP Prof. Dr. Mitschein, Wischerhoff und Partner Sachverständige & Ingenieure in Mülheim a. d. Ruhr. Sein Tätigkeitsschwerpunkt als Privat-, Gerichts- und Schiedsgutachter liegt im ganzheitlichen Nachtragsmanagement und in der Analyse und Bewertung gestörter Bauabläufe. Herr Wischerhoff hat umfangreiche Erfahrung sowohl als Bau- und Projektleiter in bauausführenden Unternehmen als auch in der sachverständigen Aufbereitung bzw. Abwehr von Bauzeitennachträgen. Er wurde von der Ingenieurkammer-Bau NRW im Jahr 2009 als Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau öffentlich bestellt und vereidigt. Im Rahmen seines Lehrauftrags für Projektsteuerung im Fachbereich Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Münster ist er durch die Nähe zu Lehre und Forschung im Baubetrieb nicht nur auf dem neuesten Kenntnisstand, sondern prägt die Entwicklungen in diesem Fachgebiet auch aktiv mit. In diesem interdisziplinären Seminar werden die rechtlichen und baubetrieblichen Voraussetzungen vorgestellt und konkret an Praxisbeispielen gemeinsam aufbereitet. dieses Seminars ist es, den Teilnehmern einen Überblick über die gesamte Bandbreite der Problematik aufzuzeigen. 1. Rechtliche Voraussetzungen Darstellung der Anspruchsgrundlagen Kostenbestandteile des Bauzeitennachtrags Vorstellung der maßgeblichen Entscheidungen des BGH Anforderungen an die Nachweisführung Dokumentation und Informationssicherung 2. Baubetriebliche Aufbereitung Einführung in baubetriebliche Grundlagen Erläuterung Netzplantechnik Der baubetriebliche Kausalitätsnachweis Zusammenhang zwischen Kausalitätsnachweis und Mehrkostenermittlung Allgemeines zur Mehrkostenermittlung 3. Rechtliche und baubetriebliche Aufbereitung eines Bauzeitennachtrags anhand konkreter Praxisbeispiele entsprechend den Anforderungen der Rechtsprechung Unternehmen, Bau- und Projektleiter, Projektsteuerer und Rechtsberater, die mittlere und größere Baumaßnahmen begleiten und Ansprüche aus verlängerter Bauzeit für den Auftragnehmer durchsetzen oder solche für den Auftraggeber abwehren müssen. Voraussetzungen: Kenntnisse in der EDV-gestützten Terminplanung sind wünschenswert. Umfangreiche Nachträge und Störungen im Bauablauf sind bei größeren Bauvorhaben der Regelfall. Die Gründe dafür sind vielfältig und die vom BGH aufgestellten Anforderungen an die notwendige Darstellung sind vom Auftragnehmer kaum zu erfüllen. Zudem sind Bauzeitennachträge häufig schlecht aufbereitet und rechtlich falsch begründet. Die Nachweisführung stellt sich in vielfacher Hinsicht als schwierig dar, da juristische, ingenieurtechnische und baubetriebliche Fragen miteinander verknüpft sind. Trotz erheblicher Behinderung gelingt es dem Auftragnehmer selten, seine gerechtfertigten Ansprüche aus verlängerter Bauzeit durchzusetzen. 32 Online anmelden unter

35 Recht am Bau Bauvertrag Die neue VOB Teil C und die vertraglich relevanten Normen für den (Spezial-)Tiefbau Generelle Systematik und wichtige Neuerungen Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Bastian Fuchs, München Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Prof. Dr. Bastian Fuchs ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht in München sowie Attorney at Law in New York, USA. Er ist national und international baubegleitend beratend sowie vor einschlägigen staatlichen und Schiedsgerichten in allen Bereichen des Bau-, Anlagenbausowie des internationalen Wirtschaftsrechts tätig. Er ist Honorarprofessor für Deutsches und Internationales Baurecht an der Universität der Bundeswehr München sowie Lehrbeauftragter an der LEU- PHANA Universität zu Lüneburg und Vorsitzender des Arbeitskreises Internationales Baurecht sowie Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Baurecht. Herr Prof. Fuchs ist Mitglied in mehreren Normungsausschüssen beim DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.) und beim VDI (Verein Deutscher Ingenieure e. V.) sowie Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften Baurecht, Der Bausachverständige, und Mitautor des Beck schen Großkommentars zur VOB Teil C sowie des Handbuchs des Baugrundund Tiefbaurechts. Zuletzt hat er das Buch Homogenbereiche in 2. Auflage mitherausgegeben. 1. Übersicht VOB/A VOB/B VOB/C 2. Historie der VOB/C und ihre Einbindung in die Bauvertragsgestaltung 3. Stellenwert der VOB/C im Vertragswerk und als anerkannte Regeln der Technik 4. Wichtige Regelungen in den Tiefbau-Normen 5. Neuerungen in der VOB/C 2016 und Wichtige Veränderungen der VOB/C 2016 und 2019 insbesondere in den Tiefbau- Normen 7. Aktuelle Rechtsprechung zur VOB/C Ausschreibende aus den öffentlichen Bauverwaltungen, Planungs-, Ingenieur- und Architekturbüros, Unternehmer aller Größen, sowohl solche, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, als auch solche, die für Investoren arbeiten. Die VOB/C als Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt in vielfältiger Weise sowohl Bereiche der Ausschreibungsregelungen, der Ausführung, der Nachtragsvergütung wie auch der Abrechnung. Dabei sind die Normen der DIN ff. seit ihrer Einführung immer wieder bedeutsam weiterentwickelt und fortgeschrieben worden. Insbesondere im Bereich der Tiefbaunormen haben sich wichtige Neuerungen ergeben, wie sie nicht häufig vorkommen. Umso wichtiger ist es für alle Baubeteiligten, sich mit der neuen Systematik sowie dem dahinter stehenden Ansatz vertraut zu machen. Wichtig ist zudem weiter, die generelle Systematik der Normung in diesem Bereich selbstständig anwenden und vertiefen zu können, damit im täglichen Geschäft die vielfältigen Regelungen der VOB/C auch zur tatsächlichen Problemlösung genutzt werden können. Online anmelden unter 33

36 Recht am Bau Bauvertrag INTENSIVKURS für Bauherren und Bauträger: Bauprojekte richtig organisieren Referenten: RA Dr. Julian Linz, Frankfurt a.m.; RA Cornelius Homann, LL.M., Brilon Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Julian Linz ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München. Er berät gleichermaßen Bauunternehmen, Bauherren sowie Sonderfachleute in vergütungs- und haftungsrechtlichen Fragestellungen. Dazu zählt insbesondere die Beratung bei Bauvorhaben mit grenzüberschreitendem Bezug. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung von Bauträgern und Wohnungseigentümergemeinschaften, insbesondere mit Blick auf die Vertragsgestaltung, Fragen der MaBV, Sicherheiten und die Abwehr und Durchsetzung von Mängelansprüchen. Sofern erforderlich vertritt er Mandanten auch in streitigen Auseinandersetzungen. Daneben berät Dr. Linz auch bei vergaberechtlichen Fragestellungen. RA Cornelius Homann, LL.M. ist Rechtsanwalt und berät umfassend zu komplexen Bau- und Immobilienprojekten. Hierzu zählen die Vertragsgestaltung und das Vertragsmanagement bezogen auf alle projektbezogenen Verträge einschließlich der Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge ebenso wie die projektbegleitende Beratung während aller Projektphasen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung im Vergaberecht. Er vertritt Mandanten in Verhandlungen sowie vor Gerichten und Schiedsgerichten. 1. Einleitung 2. Aufgaben des Bauherrn, Bauträger als Bauherr Bauherrenaufgaben/Bauherrenpflichten und deren Delegation Dokumentation: Was? Warum? Wie? 3. Bauherrenorganisation Projektziele definieren Grundsätzliche Organisationsstruktur des Projektes Projektstrukturplan Klärung der Unternehmereinsatzformen (GU/Einzelvergabe) Geschäftsordnung Organisation der Projektleitung des Auftraggebers und des Bauträgers Aufbauorganisation der Projektsteuerung Exkurs Stellvertretung Ablauforganisation des Projektes Konfliktschlichtung Private und öffentliche Auftraggeber, Bauherrenvertreter, Bauträger, Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer sowie Projekt- und Bauleiter. Das Seminar informiert über die empfehlenswerte Aufbauorganisation eines Bau- und Bauträgerprojektes, wobei das Augenmerk auf der Bauleistung liegt. wie die Bauherrenorganisation und die Bauherrenaufgaben und -pflichten (allgemeine, delegierbare und nicht delegierbare) stellen einen Schwerpunkt des Seminars dar. Des Weiteren wird der Vertragsschluss mit dem Generalunternehmer bzw. mit den einzelnen Unternehmern thematisiert. Hierbei werden die Vor- und Nachteile von GU- und Einzelvergabe herausgestellt. Daneben werden Problemfelder der Projektsteuerung und der Projektleitung behandelt, insbesondere wie die zielführende Planung, richtige Dokumentation und Kontrolle durch den Auftraggeber. Ergänzend hierzu wird das Haftungsgemenge des Bauträgers zwischen den Erwerbern und dem Generalunternehmer bzw. zu den Unternehmern und Lösungsmöglichkeiten besprochen. Ebenso werden Lösungen erarbeitet, um eine außergerichtliche Streitbeilegung erreichen zu können. 34 Online anmelden unter

37 Recht am Bau Bauvertrag Compliance-Risiken in der Baubranche Praxisrelevante Delikte Haftungs- und Sanktionsrisiken Compliance-Maßnahmen Wettbewerbsregister und Vergabesperren Verhalten bei Durchsuchungen und Arbeitsunfällen Referent: RA Dr. Lutz Nepomuck, Mönchengladbach Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Lutz Nepomuck ist assoziierter Partner der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München. Er verteidigt Personen und Unternehmen in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren. Des Weiteren berät Dr. Nepomuck in Fragen strafrechtlicher Compliance. Dies umfasst Aufbau und Optimierung von Compliance-Systemen, Risikoanalysen, Inhouse-Schulungen, den Entwurf von Verhaltensrichtlinien, die Durchführung systematischer Compliance-Audits sowie verdachtsbezogener Internal Investigations. Aufgrund der starken Verwurzelung der Kanzlei Kapellmann und Partner in der Bauindustrie bildet die Strafverteidigung und Compliance-Beratung in dieser Branche einen Praxisschwerpunkt von Hern Dr. Nepomuck. Er hält zudem regelmäßig Vorträge/ Seminare und veröffentlicht zu des Wirtschaftsstrafrechts und der strafrechtlichen Compliance. Verantwortliche der Bereiche Recht und Compliance, Geschäftsführer, kaufmännische Leiter, Aufsichtsräte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte. Die Baubranche ist aus verschiedenen Gründen in besonderem Maße anfällig für Gesetzesverstöße. Korruptionsdelikte und Kartellverstöße beschäftigen die staatlichen Verfolgungsbehörden und Gerichte regelmäßig. Doch auch der in der Bauindustrie häufige Einsatz von Fremdpersonal sowie Betrugssachverhalte bergen in der Praxis meist unterschätzte Risiken. Aufgrund einer Reihe gesetzlicher Änderungen drohen Strafen, Geldbußen, Registereinträge und Schadenersatzansprüche gegen Unternehmensverantwortliche heute mehr denn je. Insbesondere Vergabesperren können im worst case den wirtschaftlichen Tod für Bauunternehmen bedeuten. Zudem hat der Datenschutz aufgrund der DS-GVO, nicht zuletzt aufgrund der möglichen exorbitanten Bußgelder erheblich an Bedeutung gewonnen. Compliance-Maßnahmen schützen vor diesen Folgen. In einer Zeit, in der Compliance-Systeme nicht nur bei Großunternehmen, sondern zunehmend auch im Mittelstand zum Standard geworden sind, hinkt die Bauindustrie jedoch nach wie vor hinterher. Vor diesem Hintergrund ist es für Führungspersonen in der Baubranche unerlässlich, sich über die bestehenden Risiken zu informieren und diesen Präventionsmaßnahmen entgegenzusetzen. Außerdem sollten Unternehmen für den Fall behördlicher Durchsuchungen gewappnet sein. Mitarbeiter sollten wissen, wie sie sich bei Überprüfungen durch Staatsanwaltschaft, Kartellamt und Zoll verhalten sollten. Die des Seminars werden anhand zahlreicher Fallbeispiele aus der Praxis anschaulich vermittelt. Juristische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. 1. Einleitung 2. Rechtsrisiken bei Compliance-Verstößen Sanktions- und Haftungsrisiken für Täter, Geschäftsleitung und Unternehmen Fehlendes oder mangelhaftes Compliance-System als Risiko Vergabesperren und neues Wettbewerbsregister 3. Korruptionsdelikte Überblick Korruptionstatbestände und gesetzliche Neuerungen Erscheinungsformen, Praxisfälle und Entdeckungsrisiken 4. Kartellverstöße Preis- und Angebotsabsprachen Woran erkennt man Submissionsabsprachen? Kartellrechtswidrige Bildung einer BIEGE/ARGE Unzulässiger Informationsaustausch 5. Fremdpersonaleinsatz Scheinwerkverträge und Scheinselbständige Mindestlohnverstöße auf Nachunternehmerebene Durchgriffshaftung bei Schwarzarbeit und sonstigen Rechtsverstößen durch Nachunternehmer 6. Datenschutzverstöße Bedeutung der DS-GVO Überblick zu einzelnen Risiken 7. Weitere baubranchentypische Delikte 8. Compliance-Maßnahmen als Mittel der Haftungsreduzierung Wesentliche Bestandteile eines Compliance-Systems Baubranchenspezifische Elemente Bedeutung von Compliance-Zertifizierungen 9. Richtiges Verhalten bei behördlichen Überprüfungen Durchsuchung von Staatsanwaltschaft und Kartellamt (Verdachtsunabhängige) Überprüfungen durch den Zoll Ermittlungen bei Arbeitsunfällen Online anmelden unter 35

38 Recht am Bau Bauvertrag Projektmanagement am Bau Rechtssicheres Vorgehen zur Wahrung von Rechten und zur Erfüllung von Pflichten aus Bauverträgen Referent: Prof. Dr.-Ing. Dr. rer. pol. Thomas Wedemeier, Stadthagen Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. NEU Prof. Dr.-Ing. Dr. rer. pol. Thomas Wedemeier ist Hochschullehrer an der Fakultät Bauwesen der HAWK Hildesheim, Holzminden, Göttingen. Seit 1994 ist er Beratender Ingenieur für das Bauwesen. Nach dem Studium war Prof. Wedemeier ca. fünf Jahre bis 1994 in der Bauindustrie tätig, insbesondere im Projektmanagement internationaler Bauvorhaben. Schwerpunkte seiner Tätigkeit als Hochschullehrer und Beratender Ingenieur sind das Projektmanagement am Bau, das Qualitätsmanagement am Bau, der konstruktive Ingenieurbau, die Begutachtung von Mängeln und Schäden, die Wertermittlung von Immobilien sowie die Baubetriebswirtschaft. Bauherren und Bauherrenvertreter, Projektsteuerer, Architekten, Bauingenieure, Fachplaner, Bau- und Projektleiter, Geschäftsführer, Sachbearbeiter von Bauvorhaben Quantitäten, Qualitäten Quantitäten Mengen der Planung Mengen der Ausführung Qualitäten Vorschlag eines QM - Systems Qualität des Projektes Qualität des Objektes Kosten, Wirtschaftlichkeit, Liquidität Kostenermittlung (DIN 276) Kalkulation von Baupreisen Urkalkulation Formblätter Wirtschaftlichkeit von Angeboten, Alternativangeboten, Nachträgen Liquiditätscontrolling Bereiche: Investoren und Bauherren Betreiber von Immobilien/Facilitymanagement Bauabteilungen in Industrie und öffentlicher Verwaltung Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros Termine, Kapazitäten, Logistik Rechtssicheres Termincontrolling Ableiten von Mindestkapazitäten Beweissicherung (Projektstörungen) Recht Öffentliches Baurecht Privates Baurecht Rechtsprechung Darstellung sämtlicher Aspekte zur sicheren und erfolgreichen Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere in rechtlicher und technischer Hinsicht, wobei besonderer Wert auf ein methodisch effektives und effizientes Projektmanagement gelegt wird. 1. Grundsätzliches und typische Rahmenbedingungen 2. Projekttreiber und Erfolgsfaktoren Notwendiges und Hinreichendes zur Sicherstellung des Projekterfolgs 3. Aufgabenfelder des Projektmanagements am Bau Information, Kommunikation, Dokumentation Führung Grundlegendes Führen von Projektteams 4. Selbstmanagement des Projektleiters 5. Typische Problemfelder und deren Beherrschung 6. Vorschlag einer Konzeption für das Projektmanagement 7. Aspekte der Baupraxis 8. Sonderfälle Störungen im Projekt Der gestörte Bauablauf Konfliktmanagement Organisation Ablauforganisation Aufbauorganisation 9. Entwicklungen BIM 10. aus dem 36 Online anmelden unter

39 Recht am Bau Bauvertrag Lücken im Leistungsverzeichnis Vertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung unter Berücksichtigung maßgeblicher Aspekte des BGB-Bauvertragsrechts 2018 Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt a.m. Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Hotel Novotel Centre Ville, Nürnberg Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Jarl-Hendrik Kues, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht sowie Partner der Vergabe- und Baurechtssozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen seit vielen Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesondere in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen. Herr Kues ist gemeinsam mit Herrn Prof. Leinemann Herausgeber des im Sommer 2018 erschienenen Kommentars zum am in Kraft getretenen BGB-Bauvertragsrechts und zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen VOB/B-Kommentar und bearbeitet dort 6 VOB/B ( Bauzeit ), dem von Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel herausgegebenen VOB/B- Kommentar und bearbeitet dort 2 VOB/B ( Nachträge ) sowie dem von Leinemann/Kirch herausgegebenen Kommentar zur VSVgV und VOB/A-VS. Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften Baurecht, NZBau und Vergaberecht sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht hervorgetreten. Das Seminar richtet sich an technische Führungskräfte, Projektleiter, Bereichs- und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen und Bauherren, Kalkulatoren, Claim-Manager, anwaltliche Berufsanfänger und Justitiare im Bau- und Architektenrecht, Rechnungsprüfer, Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung, Sachverständige, Schlichter und Mediatoren. Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten werden heftig diskutiert. Ausgangspunkt sind oft fehlerhafte Leistungsbeschreibungen. Fehler werden allerdings wohl nie ganz vermeidbar sein. Das Seminar fragt nach der Risikoverteilung und den vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung. Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Beschreibungsfehlern, muss nachgefragt werden: Welche Folgen hat das eine oder andere? Welche Rolle spielt das öffentliche Vergaberecht und wo liegen die Unterschiede zum gewerblichen Geschäft nicht-öffentlicher Bauvertragspartner? Neueste Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher praktischer Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leistungsverweigerung aufgrund von Problemen, die auf die Leistungsbeschreibung zurückgehen. 1. Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber: Schwellenwerte, Prüfung der Verdingungsunterlagen, typische Fehler bei der LV-Erstellung, Ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung, Vollständigkeit, Kalkulierbarkeit; Wagnisse die neueste Rechtsprechung und ihre Auswirkungen 2. Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung: Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten 3. Auslegung des Leistungsverzeichnisses nach AGB-Wirksamkeitskriterien: u. a. Baugrund- und Terminrisiko, Genehmigungsrisiko, Vertragsstrafen, Zahlung 4. Besondere : Bistro-Entscheidung des BGH, Vergabeverfahrensrisiko Spekulationspreise; sittenwidriger Einheitspreis, Schadstoffrisiko, Kalkulationstricks 5. Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädigungsanspruch: Wie erzeugt man Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen und wie wehrt man sie ab? 6. Geänderte und zusätzliche Leistungen: 2 Abs. 5, 6 VOB/B, Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschreibung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Abwehr von Nachträgen sowie Leistungsverweigerungsrecht bei Nichtbeauftragung von Nachträgen, Regelungen zum neuen Anordnungsrecht und Vergütung bei Anordnungen gem. 650b, c, d BGB Die Teilnehmer werden mit den rechtlichen Fallstricken der Angebotsbearbeitung und der LV-Gestaltung vertraut gemacht und an die Grundsätze der späteren Vertragsauslegung nach Zuschlag und die Nachtragsbearbeitung herangeführt. Das neue BGB-Bauvertragsrecht wird im Hinblick auf die seit dem geltenden Regelungen zum Anordnungsrecht und zur Vergütung bei Anordnungen gem. 650b, c, d BGB vorgestellt. Online anmelden unter 37

40 Recht am Bau Bauvertrag Nachträge bei öffentlichen Bauaufträgen Aus rechtlicher und baubetrieblicher Sicht Referenten: RA Dr. Stefan Althaus, München; Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Hotel Novotel Centre Ville, Nürnberg Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Stefan Althaus ist Rechtsanwalt in München. Herr Dr. Althaus ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts tätig. Überwiegend berät und vertritt er öffentliche Auftraggeber bei größeren Infrastrukturvorhaben. Daneben ist er regelmäßig als Schiedsrichter und Mediator tätig. Herr Dr. Althaus ist Herausgeber und Mitautor des Werks Der öffentliche Bauauftrag, 2. Aufl (Verlag C.H. Beck/ibr-online) sowie Verfasser zahlreicher Fachveröffentlichungen zum privaten Baurecht und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch ist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Er ist ferner Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNER- SCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft mbb in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Beratung spezialisiert ist. Herr Prof. Bartsch ist seit über 20 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtragsforderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Prof. Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Prof. Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen sowie Autor des VOB-Kommentars von Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag, 2. Aufl. 2013, Verlag C.H. Beck/ibr-online. Herr Prof. Bartsch veranstaltet seit Jahren Seminare für öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmen zu baubetrieblichen. Er hat seit Veröffentlichung des neuen Bauvertragsrechts nach BGB bereits verschiedene Seminare, Workshops etc. zum neuen Bauvertragsrecht nach BGB geleitet und gilt auch hier als ausgewiesener Fachmann. Das Seminar zeigt den Weg zu einem sicheren Umgang mit Begründung und Prüfung von Vergütungs- bzw. Nachtragsansprüchen bei öffentlichen Bauaufträgen auf. Die Darstellung wird durch praktische Beispiele mit Leben gefüllt. 1. Vergütungsanpassung bei Änderung von Art und Umfang der Leistung Nachtragsansprüche aus 2 VOB/B dem Grunde nach: Mengen- und Leistungsänderungen; Abgrenzung von Ansprüchen aus 6 Abs. 6 VOB/B Nachtragsansprüche aus 2 VOB/B der Höhe nach: Vergütungsanpassung nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung; vorkalkulatorische Preisfortschreibung und Ausnahmen hiervon; Bedeutung der Urkalkulation und der Formblätter zur Preisermittlung Berechnungsbeispiele 2. Einzelfragen Auswirkungen auf die Bauzeit: Anforderungen an bauablaufbezogene Darstellung, Überlagerung verschiedener Störungsursachen Verzögerte Erteilung des Zuschlags Neue Rechtsprechung des BGH zu 642 BGB Produktivitätsverluste Unterdeckung Allgemeiner Geschäftskosten Ermittlung der Vergütung bei Nullmengen und (Teil-) Kündigung Spekulationspreise und Sittenwidrigkeit Kosten der Nachtragserstellung Nachtragsvereinbarung, Bindungswirkung Architekten, Ingenieure und Juristen in den öffentlichen Bauverwaltungen und in der Bauwirtschaft, Rechtsanwälte, Sachverständige, Planer, Bauüberwacher, Projektsteuerer, Projektleiter, Bauleiter. Öffentliche Bauaufträge unterliegen auch unter der Geltung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts im Hinblick auf Vergabe, Inhalt und Abwicklung des Bauvertrags einer Vielzahl von Besonderheiten, die gerade auch die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers betreffen. Neben der VOB (Teile A, B und C) prägen zahlreiche Formblätter und zugehörige Richtlinien des Vergabe- und Vertragshandbuchs (VHB) den Vertrag und dessen Durchführung. Die Kenntnis und Beachtung dieser Besonderheiten ist für beide Vertragsteile, also auch für die Auftragnehmerseite, von großer Wichtigkeit. 38 Online anmelden unter

41 Recht am Bau Bauvertrag Alte Mängel, neues Recht: Auch bei neuer Gesetzeslage sicher im Handling mit Mängeln aller Art NEU Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.m.; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Maximilian R. Jahn ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Zum wird Herr Dr. Jahn mit seinem Team die auf Bau- und Architektenrecht spezialisierte Kanzlei Jahn, Hettler und Partner mit Schwerpunkten in den Bereichen Bauträger, Projektentwicklung und Infrastruktur gründen. Die Kanzlei wird mit voraussichtlich 6-10 Berufsträgern und Standorten in Frankfurt und München starten. Herr Dr. Jahn berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung gewerblicher und öffentlicher Immobilien-, Anlagenbau- und Infrastrukturprojekte. Er berät seit Jahren auch Bauträger, WEG und Erwerber zu allen Fragen des Bauträger- und WEG-Rechts, der MaBV und des Immobilienkaufs. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des ibr-online-kommentars zur VOB/B ( 8 und 9). RA Frederic Jürgens ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal-Tech Anwendung baufolio+. Er berät vollumfänglich im Bereich des Bau- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Immobilien-, Kauf- und Werkverträgen sowie die baubegleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projektentwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiterschulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Bauunternehmer, Generalunternehmer, Nachunternehmer, Fertighaushersteller, Bauträger, Projektentwickler, Projekt- und Bauleiter, Leiter Technik, kaufm. Personal, Architekten und Bauingenieure, Fachplaner und Sonderfachleute, Handwerker, WEG-Verwalter und Verwaltungsbeiräte, Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte und Notare. Ein Bauvorhaben ohne Mängel gibt es nicht. Dabei sind insbesondere in der Leistungskette eine Vielzahl von Beteiligten involviert: Lieferant, (Fach-)Planer, Bauüberwacher, Nachunternehmer, Generalunternehmer, Bauherr, Behörden usw. Das am in Kraft getretene neue Bauvertragsrecht sieht Neuregelungen beim Lieferantenregress, der Teilkündigung vor Abnahme, der Haftung für die Baubeschreibung und der Inanspruchnahme des Architekten wegen Überwachungsfehlern vor um nur einige zu nennen. Mehrere Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs bringen weitere Neuerungen mit sich. Ein effektives Mängelmanagement setzt ebenso wie die Anspruchsabwehr neben einem klaren Verständnis der Anspruchskonstellationen und Mängelrechte vor und nach Abnahme die Kenntnis dieser Neuregelungen voraus. Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmern das Handwerkszeug für einen rechtssicheren Umgang mit Mängeln auf der Basis der aktuellsten Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs, zu vermitteln. Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle werden alle zentralen Rechtsfragen, die sich bei der Abwicklung der jeweiligen Vertragsverhältnisse ergeben, behandelt. Nützliche Praxistipps und Hinweise zur Vertragsgestaltung runden das Seminar ab. 1. Mangelbegriff Subjektiver/objektiver Mangelbegriff Anerkannte Regeln/Stand der Technik/DIN Herstellervorgaben Erfolgshaftung und Funktionalität Kaufrechtliche Besonderheiten 2. Abnahme und Zustandsfeststellung Arten, Wirkung und Zeitpunkt der Abnahme Unverzügliche Prüf- und Rügeobliegenheit beim Handelskauf 377 HGB Zustandsfeststellung 650g BGB 3. Mängelrechte vor und nach Abnahme Mängelrüge und Symptomtheorie Gefahrenverdacht und Systemfehler Neue Baubeschreibungspflicht Fristsetzung und Leistungsverweigerung Gewährleistungsrechte Ersatz der Aus- und Einbaukosten vom Lieferanten Teilkündigung vor Abnahme Fiktive Mangelbeseitigungskosten nach der Rechtsprechung des BGH Mangelfolgeschaden Minderwertberechnung Ersatz von Sachverständigenkosten Verjährungsfragen und Gewährleistungsverlängerung 4. Einwände gegen das Mangelbeseitigungsbegehren Mitwirkungspflichten des AG/Zurückbehaltungsrechte Mitverschulden des AG/Sicherheit Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht Unmöglichkeit und Unverhältnismäßigkeit; optische Mängel Sowieso-Kosten/Abzug neu für alt Verschulden 5. Leistungskette Aufeinandertreffen von Planungs- und Ausführungsfehler Abnahme, Mängelrüge und Vorteilsausgleich Zurechnung und Verschulden Haftung des Lieferanten/Neues Kaufrecht Haftung des Architekten, Fachplaners/-ingenieurs und Bauüberwachers Haftung des Nachunternehmers Verjährungsfragen Online anmelden unter 39

42 Recht am Bau Bauvertrag Unwirksame Klauseln in Bauverträgen Verstöße gegen das AGB-Recht erkennen und nutzen Referent: RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen Datum: Freitag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RiOLG Dr. Tobias Rodemann kennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf in einem für Bauund Werkvertragssachen zuständigen Zivilsenat und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Erman BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften IBR Immobilien- & Baurecht und Baurecht. Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, Justitiare, Rechtsanwälte. Streitentscheidend in baurechtlichen Auseinandersetzungen ist regelmäßig die Frage, ob von den Parteien in den Bauvertrag eingeführte Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam sind. Die Tendenz der Rechtsprechung geht dahin, eine sehr weitgehende gerichtliche Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen vorzunehmen, was insbesondere bei Sicherheiten und Vertragsstrafenansprüchen zu erheblichen Einbußen führen kann. Welche Folgerungen daraus für die alltägliche Vertragsgestaltung zu ziehen sind, ist Inhalt des Seminars, das den Teilnehmern die Besonderheiten des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen näherbringt. Die dabei anfallenden Probleme werden anhand von Beispielsfällen aus der aktuellen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs mit den Teilnehmern besprochen. Besonders vertieft werden die strengen Anforderungen der Inhaltskontrolle bei Gewährleistungseinbehalten, Vertragserfüllungssicherheiten, Vertragsstrafen und Kostenumlagen, die in nahezu jedem Abrechnungsstreit eine Rolle spielen. 1. Begriff Allgemeine Geschäftsbedingungen 2. Verbraucherverträge, 310 BGB 3. Probleme der Mehrfachverwendungsabsicht Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH 4. Aushandeln von AGB, 305 Abs. 1 Satz 3 BGB 5. Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag Allgemeines VOB/B VOB/C 6. Vorrang der Indivdiualabrede insbesondere Kontrollfreiheit von Leistung/Gegenleistung durch Funktionalklauseln 7. Transparenzkontrolle 8. Inhaltskontrolle der VOB/B und VOB/C 9. AGB im Prozess Beweislastprobleme, insbesondere Anscheinsbeweis für das Vorliegen von AGB 10. Inhaltskontrolle von Regelungen zum Sicherheitseinbehalt 11. Inhaltskontrolle von Regelungen zur Vertragserfüllungssicherheit 12. Inhaltskontrolle von Regelungen zu Umlagen und sonstigen Abzügen 13. Inhaltskontrolle von Regelungen zur Vertragsstrafe 14. Inhaltskontrolle von Abwehrklauseln 40 Online anmelden unter

43 Recht am Bau Bauvertrag Baustellendokumentation für Auftraggeber, Auftragnehmer und Bauüberwacher Wie Sie Ihre berechtigten Ansprüche sichern und die Baustelle erfolgreich abschließen! Referent: Dipl.-Ing. Nils Warning, ö.b.u.v. Sachverständiger, München Datum: Freitag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Ing. Nils Warning ist Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Beratung spezialisiert ist. Herr Warning ist seit Ende 1999 im Bereich der baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen Bauprojektabwicklung tätig. Herr Warning ist von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau. Herr Warning ist weiterhin als Referent für Kalkulation, Baubetrieb, Bauwirtschaft und technisches Bauvertragsrecht tätig. Zudem ist er zertifizierter Wirtschaftsmediator bei der IHK. Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Auftragnehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros. des Seminars ist es, Kompetenzen in der Baustellendokumentation zu optimieren, um berechtigte Nachtragsforderungen durch Dokumentation absichern bzw. durch Dokumentation bewerten und auch erfolgreich abrechnen zu können. Dazu werden Grundlagen und vertiefte Kenntnisse in der Erstellung von Nachträgen infolge geänderter Mengen, geänderter und zusätzlicher Leistungen, Behinderungen in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen und Kündigungen von Leistungen unter Berücksichtigung der VOB-Grundlagen vorgestellt und erörtert. Es wird erläutert, wie Sach- und Behinderungsnachträge auf der Grundlage der in Literatur und Rechtsprechung anerkannten Grundsätze und Prinzipien der VOB/B baubetrieblich/bauwirtschaftlich revisionssicher aufgestellt werden. Darauf aufbauend werden die Grundlagen der Dokumentation zur Sicherung von Ansprüchen infolge von Änderungen und Behinderungen sowie infolge von Kündigungen von (Teil-)Leistungen vertieft. Weiterhin wird ein Ausblick auf die erforderliche Baustellendokumentation im Hinblick auf das neue Bauvertragsrecht gem. BGB gegeben. 1. Der Stellenwert der Dokumentation Berücksichtigung der unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen im VOB/B-Vertrag Ausblick auf die Dokumentation im neuen Bauvertragsrecht gem. BGB Schwierigkeiten der praktischen Durchsetzung von Ansprüchen bis hin zum Verlust berechtigter Ansprüche infolge mangelhafter Dokumentation 2. Anspruchsgrundlagen der VOB/B Ansprüche infolge geänderter Mengen ( 2 Abs. 3 VOB/B) Ansprüche infolge geänderter und zusätzlicher Leistungen ( 2 Abs. 5, 6 und 8 VOB/B) Ansprüche bei Pauschalen ( 2 Abs. 7 VOB/B) Ansprüche bei Kündigung ( 8 VOB/B) Konsequenzen im Hinblick auf die Anforderungen an die Dokumentation 3. Ermittlung der Fristverlängerung und der zusätzlichen Vergütung bei Behinderung im Sinne von 6 VOB/B Konsequenzen im Hinblick auf die Anforderungen an die Dokumentation in der Theorie und am praktischen Beispiel 4. Aussagekräftige Baustellendokumentation Schriftverkehr Bautagesberichte Besprechungsprotokolle in der Theorie und am praktischen Beispiel 5. Abrechnung von Nachtragsforderungen Abschlagsrechnungen Schlussrechnung Den Seminarteilnehmern werden Wertigkeit und Stellenwert von Mehrkosten- und Behinderungsanzeigen und der Dokumentation der Folgen von Änderungen, Behinderungen und bei (Teil-)Kündigungen veranschaulicht. Methoden der Dokumentation und der richtige Zeitpunkt der Dokumentation auch im Hinblick auf die Bauabrechnung werden in Theorie und Praxis aufgezeigt. Es werden grundlegende Systematiken erarbeitet. Online anmelden unter 41

44 Recht am Bau Bauvertrag NEU Der Nachunternehmervertrag Typische Probleme und rechtssichere Vertragsgestaltung Referent: RA Michael Frikell, München Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Eden Hotel Wolff, München Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Michael Frikell beschäftigt sich als Autor des Buchs Der Subunternehmervertrag Bau seit über zwanzig Jahren mit allen Fragen rund um die vertragliche Gestaltung von Nachunternehmerverträgen. Durch seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Bauinnung München kennt er die Probleme aus der täglichen Praxis. Im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit berät er General- und Hauptunternehmer im Bereich der Vertragsgestaltung und Nachunternehmerhaftung. Er ist zudem u. a. Herausgeber des Planerrechts-Reports und Verfasser der Musterverträge im Bereich Bau im Münchner Vertragshandbuch. Alle Personen, die Verträge mit Nachunternehmern erstellen, abschließen oder deren Durchführung überwachen, wie z. B. Geschäftsführer, Projektleiter oder Bauleiter, Baujuristen, Architekten und Ingenieure. Der Einsatz von Nachunternehmern ist am Bau heutzutage üblich und weit verbreitet. Nicht nur große General- oder Hauptunternehmer, sondern auch kleinere Bau- oder Handwerksbetriebe sind aus Kostengründen oder um Auftragsspitzen auszugleichen auf den Einsatz von Nachunternehmern angewiesen. Doch der Einsatz von Nachunternehmern birgt zahlreiche Risiken, die man kennen muss, um sie durch eine entsprechende Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung zu minimieren. Ansonsten drohen durch die Haftungstatbestände aus dem AEntG (Mindestlohn und Urlaubskassenbeiträge), dem Sozialversicherungsrecht und der Unfallversicherung große finanzielle Risiken und strafrechtliche Konsequenzen. Aber auch die Vertragsgestaltung bei Nachunternehmerverträgen wirft viele Fragen auf. Das Seminar zeigt zudem die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen auf, die Besonderheiten des Nachunternehmervertrags, wie zum Beispiel unterschiedliche Abnahmezeitpunkte des General- und des Nachunternehmervertrags, durch entsprechende Vertragsklauseln zu regeln. 1. Wie unterscheidet sich der Nachunternehmervertrag von der Arbeitnehmerüberlassung? Wo ist die Arbeitnehmerüberlassung im Baubereich unzulässig? Wie erkenne ich Scheinselbstständige? 2. Muss der Auftraggeber einen Nachunternehmereinsatz dulden? Wie kann sich der Auftragnehmer die Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz sichern? Kann der Auftraggeber einen nicht genehmigten Nachunternehmereinsatz unterbinden? Wie kann sich der Auftragnehmer unverbindlich eine Nachunternehmerleistung sichern, wenn er noch keinen Auftrag hat? 3. Welche vertraglichen Besonderheiten sind beim Einsatz von Nachunternehmern zu berücksichtigen? 4. Wie können Haupt- und Nachunternehmervertrag aufeinander abgestimmt werden? Wo ist eine Abstimmung notwendig oder sinnvoll? Was ist sinnvoller? BGB- oder VOB/B-Vertrag? Verzug des Nachunternehmers: Muss der Nachunternehmer die vom Auftraggeber gegenüber dem Hauptunternehmer geltend gemachte Vertragsstrafe zahlen? 5. Welche Grenzen zieht das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Vertragsgestaltung? 6. Für welche Abgaben des Nachunternehmers haftet der Hauptunternehmer? Bürgenhaftung nach dem AEntG für Mindestlöhne und Beiträge zur SOKA Sozialversicherungsbeiträge Beiträge zur Berufsgenossenschaft Steuern 7. Wie kann der Hauptunternehmer diese Haftungsrisiken minimieren? Im Rahmen der Vertragsgestaltung Während der Bauphase 8. Was ist bei der Durchführung des Nachunternehmervertrags zu beachten? Wie ist der Schriftverkehr zu organisieren? Wie hat sich der Hauptunternehmer zu verhalten, um seine Rechte zu wahren? 9. Wann verjähren die Ansprüche aus AEntG, 28e SGB IV und SGB VII? 10. Gibt es Besonderheiten beim Einsatz ausländischer Nachunternehmer? 11. Durchgriffshaftung nach dem Bauforderungssicherungsgesetz Erweiterter Baugeldbegriff nach dem BauFordSiG Daraus resultierende Pflichten des Hauptunternehmers Folgen eines Verstoßes gegen diese Pflichten 42 Online anmelden unter

45 Recht am Bau Bauvertrag Digitalisierung und Datenschutz am Bau Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.m. Datum: Freitag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Till Kemper, M.A. ist Rechtsanwalt und Mediator. In einer überregionalen Sozietät berät er in Fragen des privaten wie öffentlichen Baurechts sowie Umwelt- und Vergaberechts. Aufgrund seines Studiums der Archäologie liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Kulturgüterschutzrecht. Als Mediator ist er für die Mediationsstelle für Wirtschaftssachen der IHK Lahn-Dill sowie für Bausachen der IngK Wiesbaden/RAK Frankfurt tätig. Er verfasste zahlreiche Beiträge für die Zeitschriften IBR Immobilien- & Baurecht, IMR Immobilien- und Mietrecht und VPR Vergabepraxis & -recht, ist Autor des Handbuchs Bauen und Planen im Bestand, Mitautor des Handbuchs Denkmalschutz und Denkmalpflege (Martin/Krautzberger, 4. Aufl.) und zahlreicher anderer Fachbeiträge sowie Lehrbeauftragter der Universität Tübingen und der THM Gießen. Auftraggeber und Auftragnehmer, Bau- und Projektleiter, Architekten und Ingenieure, Rechtsanwälte und Baujuristen, Behördenmitglieder. Auf der Suche nach der Optimierung von Baustellenabläufen muss man sich zwangsläufig den Problemen der Digitalisierung und des Umgangs mit personenbezogenen Daten stellen. Jeder hat schon einmal von dem Datenschutzbeauftragten gehört. Selten bestehen vertiefte Kenntnisse über die rechtlichen Anforderungen an die Vorhaltung von Arbeitnehmerdaten wie Personalausweisen, Aufenthaltstiteln etc. sowie für die Baustellenüberwachung. Auch mit der vertieften Anwendung der BIM-Methode gehen Anforderungen an vertragliche Ausgestaltung einher, um die Haftungsrisiken zu reduzieren und das gewünschte Leistungssoll zu erreichen. Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und die Umsetzungsmöglichkeiten auf der Baustelle. 1. Gesetzliche Grundlagen: DBSG und LDSG, EU-DSGVO, PAusWG etc. 2. Behördliche Überwachungs- und Sanktionsmechanismen Behördenzuständigkeiten Informationspflichten Eingriffsbefugnisse Sanktionen 3. Verantwortlichkeiten der am Bau Beteiligten Bauherrenpflichten Planerpflichten Unternehmerpflichten BIM-Verantwortliche Vertragsrechtliche Implikationen 4. Einzelne Fallgruppen (rechtliche Anforderung, vertragsrechtliche Auswirkungen): Überwachung von Baustellenabläufen mittels Video- oder Bildkameras Erfassung und Vorhaltung von Auftragnehmer-, Subunternehmer- und Angestellten-Daten (z.b. Personalausweisoder Aufenthaltstitelkopien) Zeiterfassungs- und sonstige Arbeitnehmerüberwachungsmaßnahmen BIM-Planung 5. Exkurs: Datenschutz in der Bauvergabe An welchen Stellen der Vergabe greifen datenschutzrechtliche Erfordernisse? Ausschlussgrund: Datenschutzrechtsverstoß Online anmelden unter 43

46 Recht am Bau Bauvertrag INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Dorint Hotel am Dom, Erfurt Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Wolfgang Kau ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Dresden. Im privaten Bau- und Architektenrecht sowie im Vergaberecht betreut der Referent öffentliche und gewerbliche Auftraggeber, Auftragnehmer und Planer bei der Vertragsgestaltung sowie baubegleitend und forensisch. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit hält der Referent Seminare zu baurechtlichen. Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Architekten, Bauingenieure, Baujuristen. Jedes Bauwerk ist ein Unikat. Bauwerke werden arbeitsteilig an einem Standort mit teils unbekannten Eigenschaften aus vielen Bauteilen unterschiedlicher Materialien von Personen zusammengesetzt, die meist erstmalig zusammenarbeiten. Dass es kaum ein substantielles Bauobjekt ohne Baumängel gibt, liegt daher in der Natur der Sache. Leider haben oft schon kleine Fehler gravierende technische und wirtschaftliche Folgen. Der richtige Umgang mit Mängeln will daher gelernt sein, zumal hierbei viele Aspekte ineinandergreifen. Wer in dieser Gemengelage Fehler macht, muss am Ende oft auch für fremde Fehler zahlen. Dabei ist der richtige Umgang mit Mängeln kein Hexenwerk. Für alle, die mit der Planung oder Errichtung von Bauwerken zu tun haben, lohnt daher eine Beschäftigung mit den Grundlagen des Mängelrechts. Das Seminar vermittelt einen Überblick über die in der Baupraxis wichtigsten Grundlagen des Mängelrechts nach BGB und VOB/B. 1. BGB-Vertrag und VOB-Vertrag: Welches Recht ist wann anwendbar? Was bedeutet die Inhaltskontrolle der VOB? 2. Abnahme: Warum ist die Abnahme so wichtig? Wann kann die Abnahme verweigert werden? Wann ist die Abnahme entbehrlich? 3. Der Mangelbegriff: Welche Beschaffenheit muss das Werk aufweisen? Was besagt der funktionale Mangelbegriff? Welche Bedeutung haben technische Regeln und Herstellerempfehlungen? 4. Mängelrechte vor Abnahme: Kann der Auftraggeber schon vor Abnahme Mängelbeseitgung oder Ersatz der Mängelbeseitigungskosten verlangen? 5. Mängelrechte nach Abnahme: Nacherfüllung: Was kann der Auftraggeber verlangen? Wie teuer darf die Mängelbeseitigung durch Dritte sein? Erhält der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten auch, wenn er die Mängel nicht beseitigen lässt? Wie wird die Minderung berechnet? 6. Rechtliche Besonderheiten beim Einkauf von Baustoffen und (vorgefertigten) Bauteilen: In welcher Hinsicht ergeben sich rechtliche Besonderheiten? Was ist in der Baupraxis besonders zu beachten? 7. Mängelrechte und Schwarzarbeit: Wie wirkt sich Schwarzarbeit auf den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers und auf die Mängelrechte des Auftraggebers aus? 8. Prüfungs- und Hinweispflichten: Wann führt eine Bedenkenmitteilung zur Haftungsfreistellung? Wie muss eine Bedenkenmitteilung gestaltet werden? 9. Mitverschulden des Bauherrn: Wie haftet der Auftragnehmer, wenn ein Baumangel (auch) auf Planungs- oder Überwachungsfehlern des Architekten beruht? Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung? 10. Gesamtschuld: Was bedeutet Gesamtschuld? Kommt eine Haftung für fremde Fehler in Frage? 11. Verjährung der Mängelansprüche: Welche Verjährungsfristen gelten nach BGB und VOB? Können abweichende Fristen in AGB vereinbart werden? Wie wird die Verjährung gehemmt? Wann verjähren arglistig verschwiegene Mängel? 12. Arglist und Organisationsverschulden: Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Mängelhaftung wegen Arglist oder Organisationsverschulden in Frage? 13. Gewährleistungsbürgschaft und ihre Verjährung: Was bedeutet die Sicherheitsabrede? Wie und wann verjährt eine Mängelbürgschaft? 14. Verfahrensfragen: Selbständiges Beweisverfahren oder Klageerhebung? 15. Das Selbständige Beweisverfahren: Wann ist ein Selbständiges Beweisverfahren zulässig? Wann ist es sinnvoll? 16. Hemmung der Verjährung durch Selbständiges Beweisverfahren: Warum ist es gefährlich, sich auf eine Hemmung der Verjährung durch ein Selbständiges Beweisverfahren zu verlassen? 44 Online anmelden unter

47 Recht am Bau Bauvertrag Umbau und Sanierung von Bestandsimmobilien Planung Ausführung Risikoverteilung Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Prof. Dr. Heiko Fuchs ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt neben der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für mittlere und große nationale und internationale Bau- und Anlagenbauprojekte, wozu auch seine Tätigkeit als Schiedsrichter zählt. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie des Fuchs/Berger/Seifert, Beck scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Baugerichtstags. Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Baujuristen, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffentlicher Auftraggeber. Bauen im Bestand unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von Neubauten auf der grünen Wiese. Der Bestand ist vergleichbar dem Baugrund die große Unbekannte, die vorlaufend zwar bestmöglich aufgeklärt, aber nur selten vollständig erfasst werden kann. Überraschungen nach Ausführungsbeginn sind daher an der Tagesordnung. Architekten und Ingenieure sehen sich gerade in den frühen Planungsphasen anspruchsvollen Beratungs- und Aufklärungspflichten ausgesetzt, müssen ihre Planung in den nicht zu verändernden Bestand als vorgegebenes System einpassen und während der Realisierung auf Bestandsrisiken planerisch, aber auch im eigenen Honorarmanagement reagieren. Ausführende Unternehmen haben erhöhte Untersuchungs- und Hinweispflichten zu beachten und müssen oftmals mit Gebäudeschad stoffen umgehen. Auftraggeber haben alle diese besonderen Risiken bei der Projektstrukturierung und der Vertragsgestaltung ebenso zu beachten wie urheberrechtliche Abwehransprüche des ursprünglichen Architekten und weitere sanierungsspezifische Projektrisiken. 1. Einführung und Begriffsklärung Was ist Sanierung? 2. Besonderheiten des Architekten- und Ingenieurvertrags Bestandserkundung vs. Bedarfsermittlung die optimale Reihenfolge Festlegung der Leistungsziele: bestandsspezifische Anforderungen an Qualitäts-, Quantitäts-, Kosten- und Terminvorgaben Festlegung des Leistungsumfangs: bestandsspezifische Grundund Besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Fach planung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung Festlegung des Honorars: mitzuverarbeitende Bausubstanz und Umbauzuschlag Honorarmanagement in der Planungs- und Ausführungsphase Besondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, insbesondere zum Leistungs- und Untersuchungsbedarf Wirtschaftlichkeit der Planung und Besonderheiten der Kostenermittlung und -verfolgung Anforderungen an die Objektüberwachung Bestandsspezifische Haftungsrisiken 3. Besonderheiten des Ausführungsvertrags Bestandsspezifische Normen in BGB, VOB/A und VOB/B Bedeutung der ATV DIN Risikobehandlung und -verteilung Auslegung der funktionalen oder detaillierten Leistungsbeschreibung Inhalts- und Zeitnachträge bei Verwirklichung typischer Bestandsrisiken Umgang mit Gebäudeschadstoffen Bestandsspezifische Haftungsrisiken Besonderheiten des Bauträgervertrags bei der Bestandssanierung 4. Urheberrecht als unterschätztes Projektrisiko Voraussetzungen und Dauer des Urheberrechtsschutzes Abwehrrechte des Urhebers Vertraglich eingeräumte Änderungsrechte Konsequenzen für das Projektmanagement Online anmelden unter 45

48 Recht am Bau Bauvertrag Bausoll oder Nachtrag? Die Auslegung der Leistungsbeschreibung anhand praktischer Beispiele Referent: RA Dr. Stephan Bolz, Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in, Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Syndikusanwalt in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Bauunternehmens und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenordnungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Bau- und Projektleiter, Vertragsmanager, Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Sachverständige, Rechtsanwälte und Baujuristen. Die Beantwortung der Frage, welche Leistungen der Auftragnehmer zu der vereinbarten Vergütung auszuführen hat und welche Leistungen zusätzlich zu vergüten sind, führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Bauvertragsparteien. Wenngleich es sich bei der Leistungsbeschreibung überwiegend um technische Dokumente handelt, erfolgt die Auslegung des gesamten Vertragswerks anhand juristischer Auslegungskriterien. Diese Auslegung erfolgt methodisch, nicht schematisch. In diesem Intensivkurs werden mit den Teilnehmern vorwiegend höchstrichterlich entschiedene Sachverhalte unter besonderer Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs diskutiert und die diesen Entscheidungen zu Grunde liegende Methodik der Vertragsauslegung aufgezeigt. 1. Gegenstand der Auslegung Leistungsbeschreibung im engeren Sinn Leistungsbeschreibung im weiteren Sinn 2. Die Aufstellung der Leistungsbeschreibung Allgemeine Anforderungen Verbot ungewöhnlicher Wagnisse: Baugrund-, System- und Bestandsrisiko Detaillierte und funktionale Leistungsbeschreibung Teil-funktionale Leistungsbeschreibung 3. Das Vergütungssystem der VOB Einheitspreisvertrag Pauschalvertrag 4. Die Auslegung der Leistungsbeschreibung der Auslegung Methoden der Auslegung: Wortlaut, Systematik, Sinn und Zweck, interessengerechte Auslegung Bedeutung von Begleitumständen Ausgewählte Praxisprobleme der Auslegung Verhältnis von Leistungsbeschreibung und Erfolgshaftung Detail- und Global-Pauschalvertrag Schlüsselfertigkeits- und Rangfolgeklauseln Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik Störung der Geschäftsgrundlage 5. Die Vergütung von Nachträgen Geänderte und zusätzliche Leistungen Mehr- und Mindermengen beim Einheits- und Pauschalvertrag Auftragslos erbrachte Leistungen 46 Online anmelden unter

49 Recht am Bau Bauvertrag Nachträge wegen Bauablaufstörungen Anspruchsgrundlagen Voraussetzungen Gegenforderungen Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Paul Popescu, Köln Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Paul Popescu ist seit mehr als zehn Jahren auf das private Bau- und Architektenrecht sowie auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet schwerpunktmäßig Großprojekte im Bereich des Hoch-, Ingenieur- und Anlagenbaus, auch mit internationaler Ausrichtung. Zum Kerngebiet seiner Tätigkeit zählen vor allem das Nachtragsmanagement sowie Streitigkeiten wegen Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen. Im Vergaberecht betreut er die Angebotsbearbeitung und vertritt die Bieter in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern wie den Vergabesenaten. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Dr. Paul Popescu regelmäßig in den einschlägigen Fachzeitschriften. Er ist Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Münster im Masterstudiengang Baurecht, Dozent in den Fachanwaltslehrgängen Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht und tritt bei verschiedenen Seminaranbietern als Referent auf. Im März 2018 stieg er als Partner in die Einheit Leupertz Baukonflikmanagement ein und widmet sich seither schwerpunktmäßig den alternativen Streitbeilegungsverfahren. Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauherren, Bauträger, Baujuristen, Sachverständige und Auftragnehmer (Bauwirtschaft). Seit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2002 und 2005 hat sich landläufig in allen baurechtsrelevanten Sparten die Meinung verbreitet, dass die gerichtsfeste Darlegung baubetrieblicher Ansprüche unmöglich sei. Zu dieser Auffassung tragen nicht unwesentlich aktuelle obergerichtliche Urteile bei, insbesondere die Entscheidung des OLG Köln vom In der Praxis hat sich die Darstellung von Bauzeitverlängerungsansprüchen durch die Vorlage umfangreicher und kostenintensiver baubetrieblicher Gutachten etabliert. 1. Die vielfach missverstandene Rechtsprechung des BGH Die Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2005 als Ausgangspunkt Die hieran anknüpfende obergerichtliche Rechtsprechung und ihre Schwächen 2. Neue Lösungsansätze Juristische Denkweise in Anspruchsgrundlagen Orientierung der Darlegungs- und Beweislast nach Störungsgrund und Planungsverantwortung Kann die bauablaufbezogene Darstellung Allgemeingültigkeit beanspruchen? 3. Konsequenz: Gerichtsfester Umgang mit Bauzeitverlängerungsansprüchen Sicherer Weg zu einer verwertbaren Dokumentation Die Bedeutung und richtige Bewertung von Terminplänen Sequenzielle Fortschreibung bauablaufbezogener Störungen Auswirkung der Störungen auf einzelne Kostenelemente (EKT, AGK, BGK etc.) Folgen für die einschlägigen Anspruchsgrundlagen (Vergütung/Schadensersatz/Entschädigung) im Einzelnen 4. Bauzeitverlängerungsansprüche von Architekten/Ingenieuren Denkbare Konstellationen und Anspruchsgrundlagen Voraussetzungen im Einzelnen und Anspruchshöhe dieses Seminars ist es, aufzuzeigen, dass die bisherige Rechtsprechung nur spezielle Einzelfallentscheidungen betrifft und keine Allgemeingültigkeit für alle bauzeitrelevanten Sachverhalte beanspruchen kann. Zudem soll verinnerlicht werden, dass Ansprüche wegen Bauablaufstörungen in aller erster Hinsicht auf der rechtlichen Ebene und nicht durch baubetriebliche Gutachten zu klären sind. Es werden neue Lösungsansätze aufgezeigt, die auch unter Berücksichtigung der momentanen Rechtsprechung den Umgang mit baubetrieblichen Nachträgen sowohl auf der Auftraggeber- als auch auf der Auftragnehmerseite wesentlich erleichtern. Die bisher eher vernachlässigten Bauzeitverlängerungsansprüche der Architekten/Ingenieure bilden ebenfalls einen Kernpunkt des Seminars. Online anmelden unter 47

50 J Recht am Bau Bauvertrag FIDIC kompakt Red Book, Yellow Book und Silver Book sowie Änderungen durch die neue FIDIC Rainbow Suite 2017 Referent: RA Dr. Jörn Zons, Köln Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Jörn Zons ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbb in Köln. Er ist auf die Beratung sowohl von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern bei Bau- und Anlagenbauprojekten im In- und Ausland spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst die Gestaltung und Verhandlung der Bau-/Anlagenbau-, O&M- und sonstigen Projektverträge, einschließlich FIDIC-Verträge, das juristische Projekt-, Schadens- und Claimsmanagement sowie die Durchsetzung von Ansprüchen in Schiedsgerichts-, Gerichts- oder alternativen Streiterledigungsverfahren. Dr. Zons Industriekenntnis umfasst unter anderem Kraftwerke, Offshore-Windparks, Biomasseanlagen, Raffinerien, Logistikanlagen sowie verschiedene Produktionsanlagen. Er ist Mitherausgeber des Branchenwerks Zons/Bock Rechtshandbuch Anlagenbau Praxisfragen deutscher und internationaler Anlagenbauprojekte. Dr. Zons wird in mehreren deutschen und internationalen Anwaltsverzeichnissen als einer der führenden Anwälte für Bau/Anlagenbau benannt. Alle, die in verantwortlicher Position mit der Anbahnung oder Durchführung von Bau- und/oder Anlagenbauprojekten befasst sind Geschäftsführer, Einkauf/Vertrieb, technische/kaufmännische Projektleiter, Vertrags-/Claimsmanager, Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte. Dieses Seminar ist ein Praktiker-Crashkurs. Es soll den Teilnehmern einen Überblick über die Struktur und Inhalte von FIDIC-Verträgen geben, die Unterschiede zu deutschen Bau-/Anlagenbauverträgen verdeutlichen und Hinweise zur richtigen Nutzung der FIDIC- Vertragsmuster geben. Zudem werden die Änderungen durch die aktuelle Neuauflage der FIDIC-Muster dargestellt. 1. FIDIC-Vertragsmuster im Überblick 2. Rechtsgrundlagen von FIDIC-Verträgen Geltendes Vertragsrecht, Rechtswahl, internationales Baurecht FIDIC-Verträge und AGB-Recht Bedeutung des englischen Vertragsrechts/-verständnisses für FIDIC-Verträge 3. Insbesondere: FIDIC Red Book, Yellow Book und Silver Book Anwendungsbereiche, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der FIDIC Red, Yellow und Silver Books Charakteristika und Besonderheiten von FIDIC Red, Yellow und Silver Book Verträgen, Unterschiede zu deutschen Bau-/Anlagenbauverträgen Änderungen durch die neue FIDIC Rainbow Suite Struktur und Gestaltung von FIDIC Red, Yellow und Silver Book Verträgen Vertragsbestandteile, insbesondere: General Conditions, Particular Conditions und Specification bzw. Employer s Requirements Dos and Don ts bei der Gestaltung/Formulierung von FIDIC-Verträgen 5. Die FIDIC Red, Yellow und Silver Books Einzelheiten Leistungsumfang (Scope) und Leistungsänderungen (Variations) Risikoverteilung bei Unrichtigkeit der Ausführungsgrundlagen (Planung etc.) oder der angenommenen Rahmenbedingungen (Baugrund etc.) Vertragspreis (Contract Price), Preismodelle (unit rates, lumpsum etc.) und Folgen von Mehrkosten (cost overruns) Termine (Times for Completion), Terminanpassung (extension of time), Beschleunigung (acceleration), delay damages und concurrent delay Neuordnung der Risikoverteilung: Employer s Risks, Contractor s Risks und Force Majeure bzw. Exceptional Risks Anforderungen an die Leistung und Folgen von Mängeln (defects) Tests (on/after completion) und Abnahme (Taking-Over) Haftung, Haftungsbeschränkungen und Haftungsfallen Rechtsdurchsetzung: rechtzeitige Claim-Anmeldung (notice und particulars), Dispute Adjudication Board und Arbitration Änderungen des Claim-Verfahrens und Rolle des Engineers durch die neuen FIDICs Online anmelden unter

51 Recht am Bau Bauvertrag Die Gestaltung von Bauverträgen nach neuem Recht Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Alexander Leidig, Bonn Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Alexander Leidig ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er ist Partner in der national und international tätigen Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Der Schwerpunkt seiner bauanwaltlichen Tätigkeit liegt in der Vertragsgestaltung und der gerichtlichen und außergerichtlichen Beratung und Vertretung von Bauherren und Baukonzernen. Herr Leidig ist Herausgeber des Handbuchs Kauf- und Lieferverträge am Bau, Mitkommentator in dem Standardwerk Messerschmidt/Voit Privates Baurecht und dem HOAI-Kommentar Messerschmidt/Niemöller/Preussner sowie Mitverfasser des Beck schen Formularbuchs zum Europäischen und Internationalen Zivilprozessrecht. Zudem publiziert er regelmäßig in einschlägigen Fachzeitschriften. 1. Vertragsgestaltung und das neue gesetzliche Bauvertragsrecht 2. Die Abgrenzung von Kauf- und Werkvertrag und das neue Baukaufrecht seit Vorteile und Risiken der Einbeziehung der VOB/B aus Auftragnehmer- und Auftraggebersicht vor dem Hintergrund des neuen Rechts 4. Aktuelle Rechtsprechung Auftragnehmer und Auftraggeber von Bauleistungen, Mitarbeiter von Bauunternehmen/Generalunternehmern, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Baujuristen, Rechtsanwälte. Bauverträge werden in der Praxis selbst bei komplexen Bauvorhaben häufig nach dem Motto Es lebe das Musterstück! gestaltet. Dabei wird übersehen, dass die auf das konkrete Bauvorhaben angepasste Gestaltung des Bauvertrags eine der entscheidenden Weichenstellungen für die sichere Abwicklung und die Streitvermeidung bei einem Bauvorhaben darstellt. des Seminars ist es daher, den Teilnehmern das Handwerkszeug zu vermitteln, um optimale Bauverträge für ihre Baumaßnahme zu gestalten. Die Verwendung alter Vertragsmuster wird umso riskanter als zum bekanntlich erstmals eine umfassende Regelung des gesetzlichen Bauvertragsrechts in das BGB aufgenommen wurde, durch das sich auch das gesetzliche Leitbild als Grundlage jeder Prüfung der AGB-Konformität einzelner bauvertraglicher Regelungen teilweise erheblich geändert hat. Die Vorschriften des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts werden in diesem Seminar für die Vertragsgestaltungspraxis hinterfragt und soweit möglich und sinnvoll zugehörige Formulierungsvorschläge für die Vertragspraxis mit den Teilnehmern des Seminars entwickelt und diskutiert. Online anmelden unter 49

52 Recht am Bau Bauvertrag Vergütung und Nachträge, Abrechnung und Zahlung nach VOB/B und BGB Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele Referent: RA Uwe Luz, Würzburg Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Hotel Novotel Nürnberg Centre Ville, Nürnberg Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Uwe Luz verfügt über 30 Jahre Erfahrung in Beratung und Prozesstätigkeit in Bausachen. Der Referent ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift Baurecht, Kommentator der BGB im Fachanwaltskommentar Bauund Architektenrecht sowie Mitverfasser des Handbuchs des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht. Zahlreiche Veröffentlichungen zum Baurecht. Er ist Mitglied in zahlreichen baurechtlichen Vereinigungen. Technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftraggebern und -auftragnehmern, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufsanfänger im Bau- und Architektenrecht. In so gut wie keinem Bauvertrag sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag ist der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauvertrag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur möglich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabweichungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitänderungen. Das Seminar zeigt unter Berücksichtigung der Neuerungen des seit geltenden BGB-Bauvertragsrechts auf, wie vergütungsrelevante Änderungen erkannt werden und welche Auswirkungen sie auf die Bezahlung der Bauleistung und welche Auswirkungen aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen auf die Abrechnungspraxis haben. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, bei den Baupraktikern das notwendige Problembewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt werden können. 1. Der Einheitspreisvertrag Abrechnung beim Einheitspreisvertrag Mengenabweichung oder Leistungsänderung? Vergütungsanpassung bei Mehr- und Mindermengen Vergütungsanpassung bei Leistungsänderungen und -ergänzungen Lohn- und Materialgleitklauseln Kann die Vergütungsanpassung bei Mengenabweichungen wirksam ausgeschlossen oder eingeschränkt werden? 2. Der Detail-Pauschalpreisvertrag Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung Detail-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln in den Vorbemerkungen bzw. im Bauvertrag Detail-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? Grenzen des Pauschalpreisrisikos Abrechnung von Nachtragsleistungen 3. Der Global-Pauschalvertrag Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet? Pauschalpreis und auftraggeberseitig erbrachte Entwurfsund/oder Ausführungsplanung Global-Pauschalpreis und Leistungsermittlungsrisiko Global-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln Abrechnung von Nachtragsleistungen Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? Wie wird die Höhe eines Nachtrags ermittelt? 4. Nachtrag und Nachtragsvereinbarungen Wann liegt ein Nachtrag vor? Die Nachtragssystematik der VOB/B Was sollte ein sog. Nachtrags angebot beinhalten? Darf der Auftragnehmer die Ausführung verweigern, wenn eine Nachtragsvereinbarung nicht zustande kommt? 5. Aufmaß Rechtsfolgen und Bedeutung des (gemeinsamen) Aufmaßes Wann geht die Beweislast auf den Auftraggeber über? 6. Abschlags- und Schlussrechnung Wann ist eine Abschlags- bzw. Schlussrechnung prüfbar? Welche Folgen hat die fehlende Prüfbarkeit? Rechnungsabzüge: Skonto, Nachlass, Umlagen, Sicherheitseinbehalte, Mängeleinbehalte Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe 7. Zahlung der Vergütung Zahlungsfristen und Verzug Völlig unterschätzt: die Verzugszinsen. Gibt es Verzugszinsen auf Abschlagsrechnungen? Verlust des restlichen Vergütungsanspruchs bei vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung Überzahlung und Rückforderung durch den Auftraggeber 8. Verjährung Wann verjährt der Anspruch auf Zahlung der Vergütung? Wann verjährt der Anspruch auf Rückforderung von Überzahlungen? 50 Online anmelden unter

53 Recht am Bau Bauvertrag Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele Referent: RA Dr. Stephan Bolz, Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Hotel Novotel Köln City, Köln Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in, Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Syndikusanwalt in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Bauunternehmens und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenordnungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftraggebern und -auftragnehmern, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufsanfänger im Bau- und Architektenrecht. In so gut wie keinem Bauvertrag sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag ist der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauvertrag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur möglich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabweichungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitänderungen. Das Seminar zeigt auf, wie vergütungsrelevante Änderungen erkannt werden und welche Auswirkungen sie auf die Bezahlung der Bauleistung und welche Auswirkungen aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen auf die Abrechnungspraxis haben. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, bei den Baupraktikern das notwendige Problembewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt werden können. 1. Der Einheitspreisvertrag Mengenabweichung oder Leistungsänderung? Vergütungsanpassung bei Mehr- und Mindermengen von je größer 10% Spekulativ hohe oder niedrige Einheitspreise bei der Vergütungsanpassung berücksichtigt? Lohn- und Materialgleitklauseln Kann die Vergütungsanpassung bei Mengenabweichungen wirksam ausgeschlossen werden? 2. Der Detail-Pauschalpreisvertrag Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung Detail-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln in den Vorbemerkungen bzw. im Bauvertrag Detail-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? Grenzen des Pauschalpreisrisikos 3. Der Global-Pauschalvertrag Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet? Pauschalpreis und auftraggeberseitig erbrachte Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung Global-Pauschalpreis und Leistungsermittlungsrisiko Global-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? Wie wird die Höhe eines Nachtrags ermittelt? 4. Nachtrag und Nachtragsvereinbarungen Wann liegt ein Nachtrag vor? Die Nachtragssystematik der VOB/B Was sollte ein sog. Nachtrags"angebot" beinhalten? Darf der Auftragnehmer die Ausführung verweigern, wenn eine Nachtragsvereinbarung nicht zustande kommt? 5. Aufmaß Rechtsfolgen und Bedeutung des (gemeinsamen) Aufmaßes Wann geht die Beweislast auf den Auftraggeber über? 6. Abschlags- und Schlussrechnung Wann ist eine Abschlags- bzw. Schlussrechnung prüfbar? Welche Folgen hat die fehlende Prüfbarkeit? Rechnungsabzüge: Skonto, Nachlass, Umlagen, Sicherheitseinbehalte, Mängeleinbehalte Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe 7. Zahlung der Vergütung Zahlungsfristen und Verzug Völlig unterschätzt: die Verzugszinsen Verlust des restlichen Vergütungsanspruchs bei vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung Überzahlung und Rückforderung durch den Auftraggeber 8. Verjährung Wann verjährt der Anspruch auf Zahlung der Vergütung? Wann verjährt der Anspruch auf Rückforderung von Überzahlungen? Online anmelden unter 51

54 Recht am Bau Bauvertrag VOB/B für Baukaufleute Grundlagen Strategien Erfahrungen Referent: RA Oliver Koos, Frankfurt a.m. Datum: Freitag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Oliver Koos ist Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Privaten Baurecht und Prozessrecht. Herr Koos ist Lehrbeauftragter an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden. Ferner ist er ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Er ist Co-Autor des Beck schen VOB-Kommentars, des VOB/B Kommentars von Nicklisch/ Weick/Jansen/Seibel und des Kommentars von Messerschmidt/Voit zum Privaten Baurecht. Geschäftsführer, technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftraggebern und -auftragnehmern, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufsanfänger im Bau- und Architektenrecht mit Interesse für kaufmännische Aspekte. Die VOB/B ist Grundlage fast aller Bauverträge. Die kaufmännische Begleitung von Bauverträgen ohne Kenntnisse der VOB/B ist deshalb kaum möglich. Nur mit Kenntnis der wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine sinnvolle Steuerung eines Bauvorhabens aus kaufmännischer Sicht möglich. Das Seminar gibt einen Überblick über die relevanten Regelungen und erläutert, welche praktischen Folgen damit verbunden sind. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, den Baupraktikern Handlungs- und Reaktionsstrategien für typische Fallgestaltungen aufzuzeigen und hierfür das notwendige Problembewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt werden können, sowie Raum zum Erfahrungsaustausch der Teilnehmer zu bieten. 1. Projektstruktur Einzelvergabe Generalunternehmer Generalübernehmer 2. Vertragsbedingungen Vertragstypen und Bausoll Einheitspreisvertrag Detail-Pauschalvertrag Global-Pauschalvertrag Vergütung Vorauszahlungen Zahlungsplan Anpassung der Vergütung ( Nachträge ) Ausführungsfristen Vertragsstrafe Sicherheiten 3. Bauablauf Ausführung Behinderung und Unterbrechung der Ausführung Gefahrtragung Beschädigung und Zerstörung bereits erbrachter Leistungen Bauleistungsversicherung Kündigung Freie Kündigung Kündigung aus wichtigem Grund Haftung Abnahme Abrechnung Abschlagsrechnungen Stundenlohnarbeiten Zahlung Bauzeit Verzug Bauzeitverlängerung Leistungsverweigerungsrechte 4. Schlussrechnung 5. Mängelansprüche 6. Streitigkeiten 52 Online anmelden unter

55 Recht am Bau Bauvertrag Versicherung und Haftung am Bau Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies, Heidelberg Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Stefan Illies ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ständiger Mitarbeiter des Internet-Dienstes ibr-online. Seine Tätigkeit umfasst alle Facetten des Bauund Architektenrechts mit Schwerpunkt des nationalen und internationalen Großanlagenbaus im Energiesektor. In diesem Bereich bestehen langjährige Erfahrungen als Syndikusanwalt der ALSTOM Power AG. Herr Illies ist Referent und Autor im Bereich des privaten Baurechts mit zahlreichen Veröffentlichungen, so beispielsweise Delay Clauses in International Construction Contracts. Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Bau- und Projektleiter, Vertragsmanager, Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Rechtsanwälte und Baujuristen. Dargestellt werden die klassischen Haftungspotenziale im Baubereich und deren Mitigierung und Abdeckung durch Versicherungsschutz. In diesem Zusammenhang bestehen vielfach erhebliche und auf den ersten Blick nicht erkennbare Deckungslücken in den Haftpflichtversicherungsverträgen von Bauunternehmern, Architekten und Ingenieuren. Zur Erhaltung des Deckungsschutzes bestehen zahlreiche Pflichten und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, deren Nichteinhaltung zum Wegfall des Deckungsschutzes führen kann. In diesem Seminar soll daher unter anderem der richtige Umgang eines Schadensfalls im Verhältnis zur eigenen Haftpflichtversicherung aufgezeigt werden. Insbesondere wird dargestellt, dass bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung erhebliche Risiken bestehen, den Versicherungsschutz zu verlieren, was gerade unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung zu betrachten ist. 1. Klassische Haftungsfälle Haftung des Bauherrn für Dritte (u. a. Bauunternehmer) Haftung des Bauunternehmers und Exkulpation Möglichkeiten der Vertragsgestaltung zur Haftungsbeschränkung 2. Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung von Bauunternehmern und Architekten Deckungsfähiges Schadensereignis Entgangener Gewinn und Nutzungsausfall als deckungsfähiger Schaden 3. Risikoausschlüsse der Haftpflichtversicherung Erfüllungsausschlussklausel Weiterfressermangel Ausschluss von Schäden an fremden Sachen Umweltschäden Überschreitung der Bauzeit Überschreitung von Baukosten 4. Verlust des Deckungsschutzes durch Pflicht- und Obliegenheitsverletzungen Verstoß gegen Verpflichtung der Schadensanzeige Verstoß gegen Mitteilungsverpflichtung zur Gefahrerhöhung oder -erweiterung des versicherten Risikos Verstoß gegen die Regulierungsvollmacht der Versicherer Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen, insbesondere hinsichtlich alternativer Streitschlichtung und über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehender Pflichtübernahmen 5. Sinnvolle Regelungen im Versicherungsvertrag Übernahme von Mängelbeseitigungsnebenkosten Schiedsverfahrensklausel Online anmelden unter 53

56 Recht am Bau Bauvertrag INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele Referent: VorsRiOLG Thomas Manteufel, Bonn Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. VorsRiOLG Thomas Manteufel ist stellvertretender Vorsitzender eines Bausenats beim Oberlandesgericht Köln. Er ist seit 1989 Richter, zunächst beim Landgericht in Bonn, seit 2003 beim Oberlandesgericht Köln. Daneben ist er Mitherausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und als Referent bei Fachanwaltslehrgängen für Bau- und Architektenrecht tätig. Er ist Mitautor des Handbuchs von Oberhauser/Manteufel VOB Teil B, Verlag C.H. Beck, des Kommentars zur HOAI von Korbion/Mantscheff/Vygen, 9. Aufl. 2015, Verlag C.H. Beck, des Handbuchs des privaten Baurechts von Kleine-Möller/Merl/Glöckner, 6. Aufl und des ibr-online-kommentars zur VOB/B. Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Architekten, Bauingenieure, Baujuristen. Wenn man den diversen Bauschadensberichten glauben darf, entstehen in Deutschland jährlich aus Mängeln am Bau Schäden in Milliardenhöhe. Zwar geht es vordergründig meist um bautechnische Fragen. Ob aber der einzelne Bauunternehmer zur Verantwortung gezogen werden kann, ist eine rechtliche Frage. Wer hier gleich ob Auftraggeber oder Auftragnehmer rechtliche Fehler macht, kann viel Geld verlieren. Schon allein deshalb lohnt es, sich mit den Grundlagen des Gewährleistungsrechts anhand anschaulicher und sehr eingängiger Beispiele zu befassen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren für die Praxis äußerst wichtige Grundsatzentscheidungen getroffen hat, die die Beteiligten kennen müssen, um ihre Rechte in Gewährleistungsauseinandersetzungen zu wahren. 4. Mängelrechte vor Abnahme, u. a.: Kann der Auftraggeber schon vor Abnahme Mängelbeseitigung verlangen und Mängel ggfs. auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen? 5. Mängelrechte nach Abnahme, u. a.: Nacherfüllung: Was kann der Auftraggeber verlangen? Alles, was Sie über Fristsetzung wissen müssen! Selbstvornahme und Kostenvorschuss: Wie teuer darf die Mängelbeseitigung durch Dritte sein? Neues zum baurechtlichen Schadensbegriff: Erhält der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten, auch wenn er die Mängel nicht beseitigen lässt? Minderung: Wann ist der Mängelbeseitigungsaufwand unverhältnismäßig? Wie wird die Minderung berechnet? 6. Prüfungs- und Hinweispflichten, u. a.: Welche Fachkenntnisse muss der Auftragnehmer haben? Wie muss eine Bedenkenmitteilung gestaltet werden? 7. Mitverschulden des Auftraggebers, u. a.: Wie haftet der Auftragnehmer, wenn ein Baumangel (auch) auf Planungs- und/oder Überwachungsfehlern des Architekten beruht? Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung? Wann muss sich der Auftraggeber an den Kosten der Mängelbeseitigung beteiligen? 8. Verjährungsfragen, u. a.: Welche Verjährungsfristen gelten nach BGB und VOB? Können abweichende Fristen in AGB vereinbart werden? Wie wird die Verjährungsdauer berechnet? Wie wird die Verjährung gehemmt bzw. unterbrochen? Wann verjähren arglistig verschwiegene Mängel? Wann verjährt eine Gewährleistungsbürgschaft? Das Fachbuch VOB Teil B von Oberhauser/Manteufel ist im Seminarpreis enthalten. 1. BGB-Vertrag und VOB-Vertrag: Welches Recht ist anwendbar? 2. Abnahme, u. a.: Warum ist die Abnahme so wichtig? Wann kann die Abnahme verweigert werden? Kann der Auftragnehmer die Abnahme erzwingen? Wann ist die Abnahme entbehrlich? 3. Der Mangelbegriff, u. a.: Welche Beschaffenheit muss das Werk aufweisen? Was besagt der sog. funktionale Mangelbegriff? Welche Bedeutung haben technische Regeln und Herstellerempfehlungen? Auch am in Hamburg und am in Erfurt. 54 Online anmelden unter

57 Recht am Bau Bauvertrag Die digitale Baustelle Mit Smartphone und Tablet für Rechtssicherheit sorgen NEU Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg; RA Nikolas Bauer, Datum: Freitag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Frederic Jürgens ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal-Tech Anwendung baufolio+. Er berät vollumfänglich im Bereich des Bau- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Immobilien-, Kauf- und Werkverträgen sowie die baubegleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projektentwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiterschulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. RA Nikolas Bauer war drei Jahre als Rechtsanwalt im Bereich des Bauund Immobilienrechts tätig. Derzeit ist er bei einem international tätigen Unternehmen in der Rechtsabteilung u. a. im Bereich des Immobilienrechts beschäftigt. Herr Bauer hält regelmäßig Fachvorträge und ist Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg. Er ist ebenfalls Mitgründer und Geschäftsführer der Legal-Tech Anwendung baufolio+. Architekten, Projektleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, Planer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, keine VOB/B-Vorkenntnisse erforderlich. Die Kommunikation auf Baustellen leidet unter zunehmendem Zeitdruck. Meist müssen sich die Beteiligten um viele Baustellen gleichzeitig kümmern, ständig erreichbar sein und dabei Anweisungen oder rechtsverbindliche Erklärungen tätigen. Dadurch fehlt häufig die Zeit, die notwendige Kommunikation mit der gebotenen Sorgfalt zu betreiben und diese zu dokumentieren. Wichtige Sachverhalte werden oft nur mündlich besprochen oder allenfalls mit einer kurzen bestätigt. Dabei treten Flüchtigkeitsfehler auf und Informationen gehen für immer verloren. Dies kann nicht nur im späteren Bauprozess, sondern schon während der Bauphase wirtschaftlich nachteilige Folgen haben. Den Seminarteilnehmern wird anhand konkreter Fallgestaltungen aufgezeigt, wann, warum und wie in den verschiedenen Stadien der Abwicklung eines Bauvorhabens mit den Beteiligten kommuniziert werden muss, um eigene Rechte und Ansprüche oder die eines Auftraggebers zu wahren. Zugleich werden Herangehensweisen aufgezeigt, mit denen sich die Kommunikationsfehler unter Einsatz von Smartphones bzw. Tablets sowohl im Rahmen von VOB/B-Verträgen als auch BGB-Verträgen mit wenig Aufwand vermeiden lassen. Den Seminarteilnehmern wird mit der Anmeldebestätigung zum Seminar ein kostenfreier Zugang für die Vollversion der Bausoftware baufolio+ eingerichtet, den die Teilnehmer persönlich auch nach Beendigung des Seminars für weitere 6 Monate unverbindlich nutzen können. Mit baufolio+ können die Teilnehmer schon während des Seminars am Smartphone bzw. Tablet die Erstellung von rechtlich vollständigen Schreiben zu den jeweiligen Seminarthemen üben. Learning by doing! 1. Abnahme Abnahmeprotokoll Abnahmeverweigerung Abnahme unter Vorbehalt Fertigstellungsmitteilung mit/ohne Abnahmeverlangen Arten der Abnahme 2. Fristen Verlangen nach Ausführungsbeginn Verzugsetzung Verlangen nach Termin zum Ausführungsbeginn Ankündigung des Ausführungsbeginns 3. Bedenkenanmeldung Form, Adressat und Inhalt der Bedenkenanmeldung Zurückweisung einer Bedenkenanmeldung 4. Behinderungsanzeige Form, Adressat und Inhalt der Behinderungsanzeige Anzeige des Wegfalls einer Behinderung Zurückweisung einer Behinderungsanzeige 5. Mängel Mangelrüge vor und nach Abnahme Form und Inhalt der Mangelrüge Anbieten von Mangelbeseitigungsarbeiten Zurückweisung einer Mangelrüge Mangelbeseitigung aus Kulanz 6. Mitwirkungshandlung Aufforderung zu Mitwirkungshandlungen Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz 7. Stundenlohn Rechtssichere Stundenzettel erstellen Anzeige des Beginns von Stundenlohnarbeiten Bestätigung einer Stundenlohnvereinbarung Rückgabe von Stundenzetteln 8. Zustandsfeststellung Verlangen nach Zustandsfeststellung Kenntnisgabe der einseitigen Zustandsfeststellung Protokoll zur Zustandsfeststellung Online anmelden unter 55

58 Recht am Bau Bauvertrag Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Michael Gross, Leipzig Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IntercityHotel, Leipzig Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Michael Gross ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Leipzig und Partner der Sozietät ScharlemannGross. Er war von 2000 bis 2012 in internationalen Anwaltskanzleien tätig. Herr Dr. Gross hat im In- und Ausland bei Hoch-, Tief- und Ingenieurbauprojekten aller Größenordnungen baubegleitend beraten. Er ist Autor von Fachveröffentlichungen und doziert regelmäßig bei Fortbildungsveranstaltungen. Bau- und Projektleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauunternehmer, kaufmännisches Personal auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, Baujuristen. In die meisten Bauverträge wird die VOB/B als Vertragsgrundlage einbezogen. Die VOB/B gilt als insgesamt ausgewogenes Vertragswerk. Sie enthält jedoch zahlreiche in der Baupraxis oft übersehene Tücken und Fallstricke. des Seminars ist es, praktische und rechtssichere Lösungen bei der Abwicklung eines Bauvorhabens darzustellen. 1. Vertraglicher Leistungsumfang Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss Umfang der geschuldeten Leistung Detaillierte und funktionale Leistungsbeschreibung Auslegungskriterien AGB-Prüfung Wirkung von Rangklauseln 2. Nachträge Nachträge bei Einheits- und Pauschalverträgen Anordnungsrecht Änderungs- und Zusatzleistungen Probleme der Architektenvollmacht Vergütung auftragslos erbrachter Leistungen Taktik 3. Stundenlohnarbeiten 4. Behinderungen des Bauablaufs Begriff der Behinderung Ansprüche des Auftraggebers und Auftragnehmers Ordnungsgemäße Behinderungsanzeige und -abmeldung Erforderlicher Umfang der Dokumentation Anforderungen an die Darlegung von Schadensersatz und Entschädigung 5. Vertragsstrafe Wirksamkeit der Vertragsstrafenregelung Vorbehaltserfordernis Einwendungen des Auftragnehmers 6. Abnahme Voraussetzungen und Abnahmeformen Rechtswirkungen Typische Probleme bei der Abnahme 7. Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen Begriff des Mangels Mängelanzeige, Symptomtheorie Bedenken- und Hinweispflicht, Formalien, Enthaftung Verlängerung Gewährleistungsfrist Ersatzvornahme vor Abnahme Mitverschulden, Vorteilsausgleich und Sowieso-Kosten Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung Vorsicht Falle: 377 HGB 8. Kündigung Kündigungsgründe Teilkündigung Rechtsfolgen einer Kündigung 9. Abrechnung und Zahlung Aufmaß Abschlags- und Schlussrechnung 10. Sicherheiten: Wirksamkeit der Sicherungsabrede Tipps für die Vertragsgestaltung Auch am in. 56 Online anmelden unter

59 Recht am Bau Bauvertrag Sicherheiten im Bauvertragsrecht Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus Schmitz, München Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Eden Hotel Wolff, München Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Claus Schmitz ist Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Kraus, Sienz & Partner, München, und Mitherausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt als Rechtsanwalt und Schiedsrichter liegt im privaten Baurecht, im Bürgschaftsrecht und im Insolvenzrecht, wobei er ständig mit der Beratung/Vertretung wegen Bauinsolvenzen und bürgschaftsrechtlicher Fragen befasst ist. Zu seinen baurechtlichen Veröffentlichungen zählen auch regelmäßig Beiträge in den Zeitschriften IBR Immobilien- & Baurecht und baurecht. Er ist u. a. Mitkommentator in dem von Prof. Dr. Kniffka herausgegebenen ibr-online-kommentar zum Bauvertragsrecht und im VOB/B-Kommentar von Ingenstau/Korbion, Autor von Die Bauinsolvenz (6. Aufl. 2015) sowie Verfasser der Online-Praktikertexte Abwicklung des Bauvertrags in der Insolvenz und Sicherheiten für die Bauvertragsparteien auf www. ibr-online.de mit laufender Aktualisierung. Juristen, Vertreter von Auftragnehmern und -gebern, die im Tagesgeschäft mit der Vertragsgestaltung zu und der Abwicklung von Sicherheiten befasst sind. Das Seminar führt in die zahlreichen Probleme der AGB-Vertragsgestaltung ein, soweit es um Bausicherheiten geht, und beleuchtet unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, wie Bürgschaften verwertet werden. Ein besonderes Schwergewicht liegt darauf, welche Möglichkeiten 650f BGB (= 648a BGB a. F.) dem Auftragnehmer eröffnet und welche Risiken darin für den Auftraggeber liegen. 1. Gesetzliche Vorgaben und (AGB-)Vertragsgestaltung im Hinblick auf Sicherheiten am Bau 650m Abs. 2-4 BGB Möglichkeiten und Tücken der Vertragsgestaltung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2. Durchsetzung von Bürgschaften Absicherungsumfang einer Vertragserfüllungs-, Mängel anspruchs- oder Vorauszahlungsbürgschaft Korrekte Inanspruchnahme Verzug des Bürgen Befristung Nachträgliche Rechtsgeschäfte Verjährungsfragen 3. Chancen und Risiken des 650f BGB Zwingendes Recht Wunderwaffe für den Auftragnehmer? Darlegung des abzusichernden Anspruchs Rechte des Auftragnehmers: Klage, Leistungsverweigerung und Kündigung Zeitlicher Anwendungsbereich: Auch nach Kündigung? Personeller Anwendungsbereich: Verbraucherprivileg gemäß 650f Abs. 6 Nr. 2 BGB Wann wird der Werklohn des Auftragnehmers nach Kündigung fällig? Wann und wie kann der Auftragnehmer eine 650f-Bürgschaft verwerten? Online anmelden unter 57

60 Recht am Bau Bauvertrag Vertragsabwicklung mit Nachunternehmern Optimales Vertrags- und Mängelmanagement für Projektentwickler, Bauträger, Generalunternehmer und Generalplaner Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Martin Ludgen, Düsseldorf Datum: Freitag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Martin Ludgen ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der auf Immobilien- und Baurecht spezialisierten Kanzlei ROTTHEGE I WASSERMANN, Düsseldorf. Herr Dr. Ludgen berät Projektentwickler, Bauträger, Generalunternehmer und Planer bei der Realisierung und Abwicklung komplexer Bauvorhaben. Daneben hält er regelmäßig bau- und architektenrechtliche Seminare, u.a. als Dozent im Masterstudiengang Baurecht an der Fachhochschule Münster. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und Mitautor des ibr-online-kommentars VOB/B (im Erscheinen). Zudem ist Herr Dr. Ludgen stellvertretender Vorsitzender der Schlichtungsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Projektentwickler, Bauträger, Generalunternehmer, Generalplaner, Projektsteuerer und Baujuristen. Projektentwickler, Bauträger, Generalunternehmer und Generalplaner kämpfen an zwei Fronten: Auf der einen Seite müssen sie für ihren Auftraggeber Bau- bzw. Planungsleistungen nach den vertraglichen Qualitäts-, Kosten- und Zeitvorgaben erbringen. Auf der anderen Seite lassen sie diese Leistungen ganz oder teilweise von Nachunternehmern ausführen und müssen sicherstellen, dass dies zur Zufriedenheit ihres Auftraggebers geschieht. Etwaige Ansprüche ihrer Vertragspartner müssen sie deshalb möglichst an den jeweils anderen Partner durchstellen, damit bei ihnen nichts hängen bleibt. Der Grundstein für eine erfolgreiche Projektabwicklung in solchen Leistungsketten wird bei Abschluss der Verträge gelegt. 1. Projektvorbereitung BGB, VOB, HOAI: Welche Regelungen gehören in welche Verträge? Schnittstellen vermeiden! Allgemeine Geschäftsbedingungen: Was ist bei der Synchronisierung der Verträge zu beachten? Verhandlungsstrategien nach oben und nach unten 2. Projektabwicklung Koordination der Abläufe Qualitätssicherung: Richtige Dokumentation, Mängelrügen, Fristsetzungen etc. Nachtrags- und Behinderungsmanagement 3. Projektabschluss Abnahmen Mängelmanagement Umgang mit Gewährleistungslücken Rechtsverlust nach oben oder nach unten bei Verjährung, Vergleich u. Ä.? Das Seminar vermittelt, wie die Projektbeteiligten die Risiken, die mit ihrer Stellung als Zwischenglied in der Leistungskette verbunden sind, durch eine vorausschauende und geschickte Vertragsgestaltung und -abwicklung auf ein Mindestmaß reduzieren können. 58 Online anmelden unter

61 Recht am Bau Bauvertrag VOB/B kompakt Die wichtigsten des Bauvertragsrechts Referent: RA Dr. Stephan Bolz, Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in, Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Syndikusanwalt in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Bauunternehmens und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenordnungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauhandwerker, kaufmännisches Personal bei Bauunternehmungen und Auftraggebern. Wer immer mit der Abwicklung von Bauvorhaben befasst ist sei es vor Ort auf der Baustelle oder bei der Kalkulation, Abrechnung oder bei der Bearbeitung von Mängelansprüchen, muss die wichtigsten Spielregeln der VOB/B kennen. Denn die meisten Bauverträge werden auf der Grundlage der VOB/B geschlossen. des Seminars ist es, den Teilnehmern anhand anschaulicher und eingängiger Beispiele die wichtigsten der VOB/B darzustellen und sie in die Lage zu versetzen, die grundlegenden Regeln zu verstehen und selbstständig anzuwenden, damit sie bei der Lösung der Probleme im Alltag Sicherheit gewinnen. 1. Übersicht: VOB/A VOB/B VOB/C 2. Abschluss des Bauvertrags 3. Vollmacht: Welche Vollmacht hat der bauleitende Architekt bzw. Ingenieur? 4. Vergütung der Bauleistungen Einheitspreisvertrag und Mengenänderungen Pauschalpreisvertrag und Mengenänderungen Für welche Leistungen gibt es eine Nachtragsvergütung? Welche Anzeigepflichten hat der Auftragnehmer? Wie wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt? Muss eine geänderte oder zusätzliche Leistung auch ohne Einigung über die Vergütung ausgeführt werden? 5. Bauzeit und Ansprüche des Auftraggebers Was sind Vertragsfristen? Wann gerät der Auftragnehmer in Verzug? Vertragsstrafe und Schadensersatz 6. Bauzeit und Ansprüche des Auftragnehmers Welche Mitwirkungspflichten hat der Auftraggeber? Welche Rechte hat der Auftragnehmer bei Behinderungen? Zahlungsansprüche aus gestörtem Bauablauf An- und Abmeldung von Behinderungen 7. Kündigung des Bauvertrags Die sog. freie Kündigung: Wie wird abgerechnet? Kündigung aus wichtigem Grund Wann darf der Auftragnehmer kündigen? 8. Abnahme Bedeutung und Formen der Abnahme, Teilabnahme Abnahmeverweigerung 9. Mängelansprüche Was ist ein Mangel? Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik Mängelansprüche vor und nach Abnahme Verjährung der Mängelansprüche Online anmelden unter 59

62 Recht am Bau Bauvertrag Pauschalpreisvertrag und Nachtragsvergütung Wann kann der Auftragnehmer (k)eine Preisanpassung verlangen? Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.m. Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Maximilian R. Jahn ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Zum wird Herr Dr. Jahn mit seinem Team die auf Bau- und Architektenrecht spezialisierte Kanzlei Jahn, Hettler und Partner mit Schwerpunkten in den Bereichen Bauträger, Projektentwicklung und Infrastruktur gründen. Die Kanzlei wird mit voraussichtlich 6-10 Berufsträgern und Standorten in Frankfurt und München starten. Herr Dr. Jahn berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung gewerblicher und öffentlicher Immobilien-, Anlagenbau- und Infrastrukturprojekte. Dazu gehören vor allem die Konzeption und Strukturierung des Projekts, die Gestaltung und Verhandlung der relevanten Projektverträge sowie das baubegleitende Claim- und Anti-Claim-Management unter Berücksichtigung aller baubetrieblichen Schnittstellen. Er berät seit Jahren auch Bauträger, WEG und Erwerber zu allen Fragen des Bauträgerund WEG-Rechts, der MaBV und des Immobilienkaufs. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des ibr-online-kommentars zur VOB/B ( 8 und 9). Generalunternehmer, Projektentwickler, Projektsteuerer, Bauträger, Projekt- und Bauleiter von Auftragnehmern und Auftraggebern, Architekten und Bauingenieure, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte. Die im Baurecht allgegenwärtige Frage, unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer zusätzliche Vergütung verlangen kann, ist auch für erfahrene Vertragsanwender bei komplexen Pauschalpreisverträgen mit (teil-)funktionaler Leistungsbeschreibung schwierig zu beantworten. Erforderlich ist ein klares Verständnis, wie der geschuldete Leistungsumfang und die vertragliche Risikoverteilung zu ermitteln sind. Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmern das Handwerkszeug für einen rechtssicheren Umgang mit Pauschalpreisverträgen zu vermitteln. Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle werden unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung alle zentralen Rechtsfragen, die sich bei der Vertragsabwicklung ergeben, behandelt. Nützliche Praxistipps für die Vertragsgestaltung runden das Seminar ab. 1. Rechtliche Grundlagen Pauschalierung und Mengenermittlungsrisiko (Teil-)Funktionale Leistungsbeschreibung und Komplettheitsklauseln Vertragstypen Detailpauschalvertrag Einfacher Globalpauschalvertrag Komplexer Globalpauschalvertrag: Schlüsselfertig-Vertrag, GMP-Vertrag 2. Geschuldete Leistung was ist vom Pauschalpreis umfasst? Kriterien zur Ermittlung des Bausolls (Bauinhalt, Bauumstände, Bauzeit) Auslegungsgrundsätze Bedeutung von Detailregelungen Vollständigkeits- und Richtigkeitsrisiko Umgang mit Widersprüchen und Unklarheiten, Rangfolgeregeln 3. Vervollständigung von Globalelementen durch den Auftragnehmer 4. Umfang und Grenzen der Risikoübernahme durch den Auftragnehmer 5. Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern 6. Nachtragsvergütung Angeordnete Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen Sonstige Leistungsänderungen/Zusatzleistungen Störung der Geschäftsgrundlage 7. Abrechnung Prüfbarkeit von Schlussrechnung und Nachträgen Auftragskalkulation Mehr- und Minderkosten, typische Probleme bei der Preisentwicklung Abrechnung des gekündigten Pauschalpreisvertrags 60 Online anmelden unter

63 Recht am Bau Bauvertrag INTENSIVKURS: VOB/B für Auftraggeber Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Florian Schrammel, München Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Florian Schrammel ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Gesellschafter der bundesweit bekannten Bau-, Immobilien- und Vergaberechtskanzlei HFK Rechtsanwälte LLP in München. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen neben der projektbegleitenden Rechtsberatung auch in der Begleitung komplexer bau-/architektenrechtlicher Prozesse sowohl für Auftraggeber wie Auftragnehmer. Neben der anwaltlichen Tätigkeit ist er auch wissenschaftlich tätig. Zu seinen zahlreichen Veröffentlichungen zählen auch regelmäßige Beiträge in der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Auftraggebern, Projektleiter, (Ober-)Bauleiter, Architekten/Ingenieure, Projektsteuerer. Rechtssicherer Umgang mit der VOB/B aus Sicht des Auftraggebers unter Berücksichtigung des neuen Werkvertragsrechts Rechtssichere terminliche und kostenmäßige Steuerung des Bauablaufs, insbesondere rechtssicherer und konsequenter Umgang mit Sach- und Bauzeitennachträgen Konsequente Verfolgung der vereinbarten Qualitäten Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Rahmen der Rechnungsprüfung Darstellung der neuesten Rechtsprechung 1. Vertragsschluss VOB/B und das neue Werkvertragsrecht Darstellung der Unterschiede vor allem im Zusammenhang mit den Anordnungsrechten des BGB und der VOB/B sowie den daraus resultierenden Vergütungsansprüchen Die Privilegierung der VOB/B AGB-Problematik beim Entfall der Privilegierung 2. Bauzeit Umgang mit Behinderungsanzeigen Handlungsmöglichkeiten des Auftraggebers (Kündigung, Vertragsstrafe etc.) Gestörter Bauablauf/Bauzeitnachträge (Anti-Claim-Management, Anspruchsgrundlagen, Rechtsfolgen) 3. Kosten Sachnachträge/Änderungsmanagement (Anspruchsgrundlagen, Vertragsauslegung, Anordnung etc.) Wegfall der Geschäftsgrundlage Strategien an der Schnittstelle zwischen Kalkulation und Spekulation 4. Qualitäten Mangelbegriff Anspruchsgrundlagen vor und nach Abnahme Abnahme 5. Rechnungsprüfung Online anmelden unter 61

64 Recht am Bau Bauvertrag Brandschutzrecht für Baujuristen Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Till Fischer, Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Till Fischer ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter für Baurecht an der Hochschule Darmstadt, Fachdozent für Bau- und Brandschutzrecht an der Ingenieurakademie Hessen, am Europäischen Institut für postgraduale Bildung (EIPOS), der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der VDI Wissensakademie, der TÜV Nord Akademie, sowie der Denkmalakademie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Herr Dr. Fischer ist überdies Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum öffentlichen und privaten Baurecht, sowie zum Brandschutzrecht und Denkmalschutzrecht. Er ist Verfasser des Handbuchs Rechtspraxis für Brandschutzplaner sowie Mit-Kommentator des Beck schen VOB-Kommentars Teil C. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauunternehmer, Handwerker, kaufmännisches Personal bei Bauunternehmungen sowie Auftraggebern und Auftragnehmern, behördliche Mitarbeiter, Verantwortliche im Bereich Facility Management. Obwohl eines der ältesten baurechtlichen Sachgebiete überhaupt, ist das Brandschutzrecht erst in den letzten Jahren dafür um so deutlicher in den Fokus gerückt. Die Vernachlässigung der diesbezüglichen Anforderungen und das mangelnde Problembewusstsein in den vergangenen Jahrzehnten führen heute zu massiven Unsicherheiten auf der Ebene des Bauordnungsrechts sowie zu handfesten Haftungsproblemen im Bereich des privaten Baurechts, bis hin zum aktuellen Bauproduktenrecht. Die effektive und letztlich auch sichere Beratung und Vertretung verlangt eine sachverhaltsorientierte Kenntnis maßgeblicher rechtlicher Kenntnisse und Strategien. Diese werden praxisbezogen anhand typischer Sachverhaltsszenarien dargestellt. ist somit die Vermittlung sowohl häufig gefragter Grundkenntnisse des Brandschutzrechts als auch das praktische Handling häufig höchst sensibler und druckbehafteter Problemsituation im Bereich der brandschutz- und sicherheitsrechtlichen Beratung und Vertretung. 1. Begriff und Entwicklung des aktuellen Brandschutzrechts 2. Öffentlich-rechtliche Quellen und Grundlagen; Vorgehen bei Recherche und Prüfung; verwaltungsrechtliche und -prozessuale Besonderheiten und deren Berücksichtigung Gebundene behördliche Entscheidung und Ermessen Anforderungen bei Sonderbauten Brandschutznachweise, Rolle der Nachweisberechtigten und Prüfsachverständigen 3. Die Beratung und Vertretung zur Erlangung der Baugenehmigung bei Bestandsbauten mit brandschutzbezogenen Problematiken 4. Umgang mit brandschutzrechtlichen Auflagen/Nebenbestimmungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens 5. Beratung und Vertretung bei bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügungen/(drohendem) bauaufsichtlichem Einschreiten 6. Die vertraglichen Leistungen im Brandschutzbereich des Objektüberwachers des ausführenden Bauunternehmers 7. Die rechtliche Beurteilung mangelhafter Leistungen im Bereich des präventiven Brandschutzes bei Regel- und Sonderbauten 8. Die Beratung von Auftraggebern oder Auftragnehmern bei brandschutzbezogenen Mängel-/Schadensersatzansprüchen bzw. dementsprechenden Mängelvorwürfen 9. Die Beratung zur Haftungsvorsorge im Brandschutz gegenüber Architekten/Ingenieuren, Bauunternehmern 10. Die Beratung zur Haftungsvorsorge im Brandschutz gegenüber Bauherren und Gebäudeeigentümern. 11. Das aktuelle Bauproduktenrecht und dessen Auswirkungen auf die brandschutzbezogene Baupraxis Die neue Bauproduktenverordnung Haftungsrisiken und -vorsorge im Bereich Vertrieb, Beratung, Ausschreibung und Ausführung 62 Online anmelden unter

65 Bauträger Bauträgerrecht 2018 kompakt Unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IntercityHotel Berlin Hbf., Berlin Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Prof. Thomas Karczewski ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Anwaltskanzlei Rembert Rechtsanwälte in Hamburg. Er ist seit 1989 als Rechtsanwalt und spezialisierter Bau- und Immobilienrechtler beratend, prozessvertretend und mediatorisch tätig. Herr Prof. Karczewski ist seit 2007 Lehrbeauftragter für Privates Baurecht und Wirtschaftsrecht an der Hochschule 21 (Buxtehude) und Gründer des Baurechtskolloquiums Hamburg. Er ist Mitautor des BeckOK zum neuen Bauvertragsrecht, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und ein bundesweit gefragter Referent für Vorträge, Schulungen und Seminare zu baurechtlichen. Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen, die im Bauträgerrecht tätig sind, sowie an Bauträger, Architekten und Ingenieure, die Bauträgerprojekte realisieren. Anhand praktischer Beispiele wird den Teilnehmern ein fundierter Überblick über das Bauträgerrecht vermittelt, einschließlich der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und unter Berücksichtigung des zum wirksam gewordenen Bauvertragsrechtes. Die rechtssichere Gestaltung des Bauträgervertrags, Fragen zu dessen praktischer Abwicklung und die Haftung für Mängel am Gemeinschaftseigentum stehen im Vordergrund. 1. Grundlagen des Bauträgervertrags Definition des Bauträgervertrages Rechtsnatur des Bauträgervertrags Rechtsfolgen/Rechtsquellen Abgrenzung zu anderen Baumodellen 2. Vertragsabschluss mit dem Erwerber Bindefrist Umfang der Beurkundungspflicht 3. Informationspflichten des Bauträgers Inhalt der Baubeschreibung Bauzeit 4. Umfang des geschuldeten Bausolls Baubeschreibung Bedeutung von Prospekt- und Werbeaussagen Anerkannte Regeln der Technik Änderungsvorbehalt des Bauträgers 5. Erstellung und Herausgabepflicht von Unterlagen 6. Sonderwünsche des Erwerbers Begriff und Anspruchsgrundlage Beurkundungspflicht Vergütung Haftung 7. Vergütung des Bauträgers Abschlagszahlungen nach 650v BGB Fälligkeit der Schlussrechung Zahlung entgegen 3 MaBV Vorauszahlung und Einschränkung des Leistungsverweigerungsrechts 8. Sicherheiten für die Vertragsparteien Sicherheit für den Erwerber nach 7 MaBV und nach 632a Abs. 3 BGB Sicherheit für den Erwerber nach 650m Abs. 2 und Abs. 3 BGB Sicherheit für den Bauträger nach 650m Abs. 4 BGB 9. Lastenfreiheit des Vertragsobjekts 10. Ansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum Sachbefugnis des Erwerbers Sachbefugnis der WEG Sachbefugnis des Verwalters Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers Aufrechnung gegenseitiger Ansprüche 11. Abnahme des Gemeinschaftseigentums Bedeutung der Abnahme Neuregelung der fiktiven Abnahme Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen Folgen unwirksamer Abnahmeklauseln Nachzügler -Problematik 12. Eigentumsverschaffungsanspruch des Erwerbers Auch am in. Online anmelden unter 63

66 Bauträger Schnittmengen zwischen Bauträgervertrag und WEG Rechtliche Probleme aus Sicht des Bauträgers und seiner Berater Referenten: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, FAin für Miet- und WEG-Recht Anna Stretz, München; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Eden Hotel Wolff, München Preis: 449, Euro zzgl. 19% MwSt. RAin Anna Stretz ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht. Als Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Pause + Stretz betreut Frau Stretz insbesondere Bauträger, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Bauherren. Ihre Tätigkeit umfasst sowohl die vertragsgestaltende und baubegleitende Rechtsberatung als auch die gerichtliche Auseinandersetzung im streitigen Verfahren. Frau Stretz ist Mitautorin des Werkes Dammert/Lenkeit/Oberhauser/Pause/Stretz Das neue Bauvertragsrecht (C.H.Beck) sowie Autorin der Beck online Prozessformularsammlung (BeckOF Prozess) zum Bauvertragsrecht. Hinzu kommen regelmäßige Vortragstätigkeiten zum Bauträgerrecht. RA Dr. Achim Olrik Vogel ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Partner der Rechtsanwaltskanzlei Kraus, Sienz & Partner in München und hat zum privaten Baurecht promoviert. Spezialisierung auf das private Bau- und Architektenrecht. Er berät und vertritt Bauträger, Bauunternehmen, Architekten, Kreditinstitute und Bauherren. Hinzu kommen zahlreiche Veröffentlichungen zu aktuellen Fragen, z. B. zum Bauträgerrecht, Sicherheiten, Bauinsolvenzrecht und vielen anderen. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften BauR Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht, IBR Immobilien- & Baurecht und ZMR Zeitschrift für Miet- und Raumrecht. Kommentierungen u. a. in Grziwotz/Koeble, Handbuch Bauträgerrecht, Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag, Handbuch für den VOB-Vertrag, Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B und Kniffka, ibr-online-kommentar Bauvertragsrecht ( BGB zusammen mit Herrn Dr. Pause). Bauträger und deren Berater, Rechtsanwälte, Notare, WEG-Verwalter und bauträgerfinanzierende Kreditinstitute. Das Bauträgerrecht ist eine schwierige Gemengelage mehrerer Rechtsgebiete, die eine rechtssichere Vertragsgestaltung und -abwicklung erheblich erschweren. Hierzu tragen auch die WEG-Reform, die Reform des Bauvertragsrechts und die neuere Rechtsprechung bei. Das Seminar will einen Überblick über die wichtigsten Probleme geben und Lösungsmöglichkeiten für die alltägliche Praxis aufzeigen. 1. Auswirkungen der Reform des Bauvertragsrechts auf den Bauträgervertrag (Überblick) 2. Inhalt und Umfang der geschuldeten Bauleistung Grundsätze der Vertragsauslegung Auswirkungen der Reform des Bauvertragsrechts Bedeutung des Prospekts und von Aussagen der Vertriebsmitarbeiter Besondere Probleme der vorformulierten Baubeschreibung Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik (am Beispiel Schallschutz) 3. Änderung der vereinbarten Bauleistung: Sonderwünsche, Änderungsvorbehalt Unterscheidung selbstständiger und unselbstständiger Sonderwunschvertrag Beurkundungspflicht und die Folgen fehlender Beurkundung nachträglicher Sonderwünsche Fälligkeit der Sonderwunschvergütung Haftungsprobleme Probleme der Lastenfreistellung Änderungsvorbehalt 4. Abnahme des Gemeinschaftseigentums Wirksamkeit der üblichen Klauseln Folgen ihrer Unwirksamkeit Besondere Probleme der Nachzüglerfälle Vergemeinschaftung der Abnahme durch Beschluss nach 10 Abs. 6 Satz 3 WEG oder durch Vereinbarung (Gemeinschaftsordnung) 5. Auflassung Fälligkeit des Auflassungsanspruchs Durchsetzung der Auflassung vor vollständiger Zahlung in und außerhalb der Insolvenz Höhe des Streitwerts 6. Mängel im Bereich des Gemeinschaftseigentums Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum Geborene und gekorene Gemeinschaftsbezogenheit von Mängelansprüchen Taktik der Anspruchsverfolgung und -abwehr Notwendige Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Beschlüsse Folgen der Aufhebung von Beschlüssen für die Prozessführung und die materielle Rechtslage Aufrechnungsmöglichkeiten des Bauträgers Vergütung des Rechtsanwalts Vergütung des Verwalters als Schaden? 7. Regress des Bauträgers gegen seine Planer und Unternehmer Identität der Vertragsinhalte, Durchstellen der Leistungspflichten Angleichung der Verjährungsfristen Haftung in der vertikalen Leistungskette und deren Beschränkung Prozessuale Besonderheiten des Regresses in der Leistungskette Regresssicherung und Haftungsabwehr durch Streitverkündung 64 Online anmelden unter

67 Bauträger Brennpunkte des Bauträgerrechts NEU Referent: RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Stephan Kleinjohann, Rosdorf Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Dorint Hotel am Dom, Erfurt Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA und Notar Dr. Stephan Kleinjohann ist seit 1987 als Rechtsanwalt beim Landgericht Göttingen zugelassen und seit 1996 Notar. Seit über 30 Jahren ist er insbesondere mit dem Bau- und Architektenrecht befasst. Als Schwerpunkt seines Notariats hat sich das Bauträgerrecht herauskristallisiert. Sämtliche insoweit relevanten Fragestellungen sind ihm aber nicht nur aus der Sicht des richtigen Vertragsentwurfs bekannt, sondern auch aus seiner Anwaltstätigkeit. Herr Dr. Kleinjohann war zehn Jahre lang intensiv in die Referendarausbildung als Arbeitsgemeinschaftsleiter einbezogen; von ihm stammen viele Unterrichtseinheiten, die auch heute noch vom Niedersächsischen Justizministerium ausgegeben werden. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht begleitet Dr. Kleinjohann insbesondere viele öffentliche Auftraggeber aus Südniedersachsen bei ihren Projekten, dort ist er auch für die Weiterbildung der Mitarbeiter zuständig. Bauträger, Notare, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbraucherzentralen. 1. Die einzelnen Elemente des Bauträgervertrags unter Berücksichtigung der Baurechtsreform Die wirksame Beurkundung 3. Die Vorbereitung des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung der notariellen Amtspflichten sowie der Informationspflichten des Bauträgers 4. Die Baubeschreibung 5. Darf der Bauträger das Bausoll ändern? 6. Lässt der Bauträger Sonderwünsche zu? Müssen die Parteien dann nochmals zum Notar? 7. Die Vergütung des Bauträgers 8. Die Facetten des Abnahme- und Mängelrechts Bauträgerverträge werden schon abgeschlossen, wenn es sich bei dem zu bebauenden Grundstück noch um eine nicht vermessene Wiese handelt, im Übrigen aber auch, wenn das Bauvorhaben schon zwei Jahre fertig gestellt ist. des Seminars ist es einerseits, wichtige Tipps zur richtigen Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der den Bauabläufen eigenen Dynamik zu erhalten, und andererseits darzustellen, auf welche Vertragsklauseln der Erwerber sein besonderes Augenmerk richten muss, wenn sich ihm Gründe zur Unzufriedenheit mit dem Bauträger aufdrängen. Online anmelden unter 65

68 Bauträger Bauträgerrecht 2018 kompakt Unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Prof. Thomas Karczewski ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Anwaltskanzlei Rembert Rechtsanwälte in Hamburg. Er ist seit 1989 als Rechtsanwalt und spezialisierter Bau- und Immobilienrechtler beratend, prozessvertretend und mediatorisch tätig. Herr Prof. Karczewski ist seit 2007 Lehrbeauftragter für Privates Baurecht und Wirtschaftsrecht an der Hochschule 21 (Buxtehude) und Gründer des Baurechtskolloquiums Hamburg. Er ist Mitautor des BeckOK zum neuen Bauvertragsrecht, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und ein bundesweit gefragter Referent für Vorträge, Schulungen und Seminare zu baurechtlichen. Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen, die im Bauträgerrecht tätig sind, sowie an Bauträger, Architekten und Ingenieure, die Bauträgerprojekte realisieren. Anhand praktischer Beispiele wird den Teilnehmern ein fundierter Überblick über das Bauträgerrecht vermittelt, einschließlich der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und unter Berücksichtigung des zum wirksam gewordenen Bauvertragsrechtes. Die rechtssichere Gestaltung des Bauträgervertrags, Fragen zu dessen praktischer Abwicklung und die Haftung für Mängel am Gemeinschaftseigentum stehen im Vordergrund. 1. Grundlagen des Bauträgervertrags Definition des Bauträgervertrages Rechtsnatur des Bauträgervertrags Rechtsfolgen/Rechtsquellen Abgrenzung zu anderen Baumodellen 2. Vertragsabschluss mit dem Erwerber Bindefrist Umfang der Beurkundungspflicht 3. Informationspflichten des Bauträgers Inhalt der Baubeschreibung Bauzeit 4. Umfang des geschuldeten Bausolls Baubeschreibung Bedeutung von Prospekt- und Werbeaussagen Anerkannte Regeln der Technik Änderungsvorbehalt des Bauträgers 5. Erstellung und Herausgabepflicht von Unterlagen 6. Sonderwünsche des Erwerbers Begriff und Anspruchsgrundlage Beurkundungspflicht Vergütung Haftung 7. Vergütung des Bauträgers Abschlagszahlungen nach 650v BGB Fälligkeit der Schlussrechung Zahlung entgegen 3 MaBV Vorauszahlung und Einschränkung des Leistungsverweigerungsrechts 8. Sicherheiten für die Vertragsparteien Sicherheit für den Erwerber nach 7 MaBV und nach 632a Abs. 3 BGB Sicherheit für den Erwerber nach 650m Abs. 2 und Abs. 3 BGB Sicherheit für den Bauträger nach 650m Abs. 4 BGB 9. Lastenfreiheit des Vertragsobjekts 10. Ansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum Sachbefugnis des Erwerbers Sachbefugnis der WEG Sachbefugnis des Verwalters Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers Aufrechnung gegenseitiger Ansprüche 11. Abnahme des Gemeinschaftseigentums Bedeutung der Abnahme Neuregelung der fiktiven Abnahme Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen Folgen unwirksamer Abnahmeklauseln Nachzügler -Problematik 12. Eigentumsverschaffungsanspruch des Erwerbers Auch am in Berlin. 66 Online anmelden unter

69 Bauträger Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018 Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung Referent: Notar Dr. Gregor Basty, München Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Eden Hotel Wolff, München Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. Notar Dr. Gregor Basty ist als Notar mit der Gestaltung insbesondere von Kauf- und Bauträgerverträgen befasst. Er ist durch sein Standardwerk Der Bauträgervertrag sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge bekannt. 1. Bauträgervertrag und Baurechtsreform Ansprüche gegen den Notar, Bank, Baubeteiligte, Geschäftsführer 3. Beurkundungsumfang Bauträger, Banken, Notare, Rechtsanwälte. Bauträgerverträge werfen von A (wie Abnahme) bis Z (wie Zahlungsregelungen) Fragen auf, die kontrovers diskutiert werden. Seit dem abgeschlossene Verträge müssen zudem auch dem neuen Bauvertragsrecht Rechnung tragen. des Seminars ist es nicht, bei der Darstellung der Probleme stehen zu bleiben. ist es vielmehr, auf die Probleme durch eine überlegte Vertragsgestaltung eine Antwort zu geben. Im Lichte der aktuellen Gesetzeslage und der Rechtsprechung werden Gestaltungsmöglichkeiten und ihre Risiken und Vorteile dargestellt. 4. Regelungen zur Herstellungsverpflichtung, insbesondere zu Regeln der Technik, DIN-Normen und Wohnflächenangaben 5. Einzelregelungen zur Fälligkeit der Vergütung 6. Probleme der Abnahme 7. Nachzüglerfälle 8. Fragen der Eigentumsverschaffung 9. Regelungen zur Änderung der Teilungserklärung Auch am in. Online anmelden unter 67

70 Bauträger Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018 Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung Referent: Notar Dr. Gregor Basty, München Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Notar Dr. Gregor Basty ist als Notar mit der Gestaltung insbesondere von Kauf- und Bauträgerverträgen befasst. Er ist durch sein Standardwerk Der Bauträgervertrag sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge bekannt. 1. Bauträgervertrag und Baurechtsreform Ansprüche gegen den Notar, Bank, Baubeteiligte, Geschäftsführer 3. Beurkundungsumfang Bauträger, Banken, Notare, Rechtsanwälte. Bauträgerverträge werfen von A (wie Abnahme) bis Z (wie Zahlungsregelungen) Fragen auf, die kontrovers diskutiert werden. Seit dem abgeschlossene Verträge müssen zudem auch dem neuen Bauvertragsrecht Rechnung tragen. des Seminars ist es nicht, bei der Darstellung der Probleme stehen zu bleiben. ist es vielmehr, auf die Probleme durch eine überlegte Vertragsgestaltung eine Antwort zu geben. Im Lichte der aktuellen Gesetzeslage und der Rechtsprechung werden Gestaltungsmöglichkeiten und ihre Risiken und Vorteile dargestellt. 4. Regelungen zur Herstellungsverpflichtung, insbesondere zu Regeln der Technik, DIN-Normen und Wohnflächenangaben 5. Einzelregelungen zur Fälligkeit der Vergütung 6. Probleme der Abnahme 7. Nachzüglerfälle 8. Fragen der Eigentumsverschaffung 9. Regelungen zur Änderung der Teilungserklärung Auch am in München. 68 Online anmelden unter

71 Baubetriebswirtschaft WORKSHOP: Die Ausgleichsberechnung nach 2 Abs. 3 VOB/B Referent: Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Bochum Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Fragestellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Dr.-Ing. Kattenbusch ist von der Ingenieurkammer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen. Darüber hinaus ist er Autor diverser Veröffentlichungen und leitet den Arbeitskreis Baurecht und Baubetrieb in der deutschen Gesellschaft für Baurecht. 1. Grundlagen und Varianten der Zuschlagskalkulation 2. Theorie der Vergütungsanpassung des 2 Abs. 3 VOB/B im Hinblick auf Mehr- und Mindermengen Umgang mit Gemeinkosten der Baustelle, Allgemeinen Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn Gemeinkostenausgleich Anderweitiger Ausgleich Auswirkungen auf die Bauzeit 3. Fallbeispiele Baujuristen, Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Rechnungsprüfer, Controller. Bei Einheitspreisverträgen unter Einschluss der VOB/B kommt bei Abweichungen der tatsächlich ausgeführten Menge im Vergleich zur ursprünglich im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Menge hinsichtlich der Abrechnung 2 Abs. 3 VOB/B zur Anwendung, mittels dessen die Vergütung auf Verlangen anzupassen ist. des Seminars ist es, den Teilnehmern die Anwendungsmöglichkeiten dieser Abrechnungsvorschrift auf der Basis der zugehörigen Ansätze bzw. Grundlagen der Preisermittlung unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten darzustellen. Aufbauend auf den unterschiedlichen Systemen der Zuschlagskalkulation wird der Umgang mit der Abrechnungsvorschrift anhand von Fallbeispielen erläutert. Hierbei werden auch die Auswirkungen auf andere Positionen und gegebenenfalls bauzeitliche Aspekte beleuchtet. Online anmelden unter 69

72 Baubetriebswirtschaft 7. IBR-EXPERTENFORUM zum Baubetrieb und Baurecht Die Höhe der Entschädigung aus 642 BGB und das Ende der kalkulatorischen Preisfortschreibung bei Nachträgen Datum: Donnerstag, , 09:00 17:15 Uhr Ort: Dorint Kongresshotel Preis: 499, Euro zzgl. 19% MwSt. RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit ist seit Januar 2013 Mitglied des für Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Er ist Honorarprofessor der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. RA Prof. Dr. Ralf Leinemann ist Seniorpartner der auf Vergabe- und Baurecht spezialisierten Sozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbb. Er hat Vergabeverfahren bei einer Vielzahl von Großprojekten begleitet, so etwa beim Neubau JadeWeserPort, dem Berliner Flughafenneubau BER, zahlreichen Bundesautobahnen und Bahnprojekten sowie Industrieanlagen im In- und Ausland. Seine Sozietät hat nicht nur zahllose Nachprüfungsverfahren geführt, sondern auch die meisten Folgeverfahren in den vergaberechtlich geprägten Vergütungsprozessen um Spekulationspreise, Mischkalkulation und verzögerte Vergabe vor den BGH gebracht. Herr Prof. Leinemann ist Autor vieler Bücher und Kommentare zum Vergabe- und Baurecht sowie (Mit-)Herausgeber u. a. der Zeitschriften NZBau und Vergabe- News. Immer wieder wird er auch als Schiedsrichter in nationalen wie internationalen Verfahren benannt. Im Vergaberecht wie im Baurecht zählt das JUVE-Handbuch ihn zu den führenden Namen beider Rechtsgebiete. Dr.-Ing. Michael Mechnig ist geschäftsführender Gesellschafter der faircm² GmbH in Düsseldorf. Neben seiner Erfahrung als baubetrieblicher Sachverständiger verfügt er über langjährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsmanagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt einerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeitnachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Sony Center, Flughafen BER). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber in allen baubetrieblichen Fragestellungen der Projektabwicklung. Dr. Michael Mechnig ist langjähriges Mitglied im Arbeitskreis Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für das Fach Strategisches Vertragsmanagement. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge sowie Referent zu verschiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen. Prof. Dr. Wolfgang Voit ist Professor für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg. Er betreut die Zusatzqualifikation im privaten Baurecht und ist akademischer Leiter des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Privates Baurecht von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung. Neben der Tätigkeit im Kommentar Messerschmidt/Voit Privates Baurecht ist er Mitherausgeber des Handbuchs Bauverfahrensrecht und des Beck schen Großkommentars zur VOB/B. Im Jahr 2013 wurde ihm der Deutsche Baurechtspreis der Deutschen Gesellschaft für Baurecht verleihen. Neben dem Baurecht liegen Schwerpunkte im Versicherungsrecht und im Schiedsverfahrensrecht. 70 Online anmelden unter RAin Dr. Birgit Franz ist Partnerin der Bau- und Vergaberechtssozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbb. Frau Dr. Franz berät seit 20 Jahren Bauunternehmen ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftraggeber wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2017 erschienenen Handbuchs Baunebenrechte. Sie ist stellvertretende Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Das Handelsblatt zählt Frau Dr. Franz 2018 wiederholt zu DEUTSCHLANDS BESTEN AN- WÄLTEN im Rechtsgebiet Baurecht. RA Andreas J. Roquette, LL.M. (NYU) betreut Großprojekte in Hochbau, Infrastruktur und Verkehr (Flughafen Berlin-Brandenburg, Elbphilharmonie, City-Tunnel Leipzig, U-55 Berlin) sowie Projekte im Anlagen- und Kraftwerksbau sowohl projektbegleitend als auch im Bereich Streiterledigung. Er ist als Parteivertreter in Großverfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten und als Schlichter und Schiedsrichter tätig. Herr Roquette war Mitglied der Arbeitsgruppe Recht der Reformkommission Großprojekte beim BMVI und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift BauR, Herausgeber und Mitautor des Vertragsbuch Privates Baurecht und des Handbuch Bauzeit. Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Fragestellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Dr.-Ing. Kattenbusch ist von der Ingenieurkammer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet Baupreisermittlung und Abrechnung im Hochund Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen. Darüber hinaus ist er Autor diverser Veröffentlichungen und leitet den Arbeitskreis Baurecht und Baubetrieb in der deutschen Gesellschaft für Baurecht. RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in, Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Syndikusanwalt in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Bauunternehmens und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenordnungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.).

73 Baubetriebswirtschaft 7. IBR-EXPERTENFORUM zum Baubetrieb und Baurecht Die Höhe der Entschädigung aus 642 BGB und das Ende der kalkulatorischen Preisfortschreibung bei Nachträgen Datum: Donnerstag, , 09:00 17:15 Uhr Ort: Dorint Kongresshotel Preis: 499, Euro zzgl. 19% MwSt. Baujuristen, Bausachverständige, Auftraggeber, Auftragnehmer, Architekten und Ingenieure. Die Bauwirtschaft hat Nachträge wegen Bauablaufstörungen in den vergangenen Jahren auf die Vorschrift des 642 BGB gestützt. Danach kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen, wenn sich der Auftraggeber in Annahmeverzug befindet. Allerdings hat der Bundesgerichtshof 2017 entschieden, dass der Entschädigungsanspruch aus 642 BGB nur den Zeitraum des Annahmeverzugs betrifft und nicht die Mehrkosten umfasst, die zwar aufgrund des Annahmeverzugs entstehen, aber erst nach dessen Beendigung anfallen, nämlich bei Ausführung der verschobenen Werkleistung (IBR 2017, 664). Das wirft nicht nur die Frage auf, wie sich die Höhe des Anspruchs aus 642 BGB berechnet, sondern auch, ob es für den Auftragnehmer über 6 Abs. 6 VOB/B und 642 BGB hinaus weitere Möglichkeiten gibt, den entstandenen Verzögerungsschaden zumindest teilweise vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen. Ein weiteres aktuelles Problem ist die Zukunft der sog. Korbion schen Preisformel. Gilt im VOB-Vertrag wirklich der Grundsatz guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preise bleibt schlechter Preis? Das KG hat dies erst kürzlich verneint und die tatsächlichen Mehr- oder Minderkosten, die dem Auftragnehmer aufgrund der Leistungsänderung entstehen, als Grundlage des Mehrvergütungsanspruchs aus 2 Abs. 5 und 6 VOB/B angesehen (IBR 2018, 490). Wenn dem aber so ist: Wie werden diese Kosten in der Praxis ermittelt? Welche rechtlichen und baubetrieblichen Hürden gilt es dabei zu überwinden? Die Beantwortung dieser Fragen ist des 7. IBR-Expertenforums. Programm 09:00 09:15 Uhr Begrüßung und Einführung (Dr. Stephan Bolz) 09:15 10:00 Uhr Der Entschädigungsanspruch aus 642 BGB in der Rechtsprechung des BGH (Prof. Dr. Andreas Jurgeleit) 10:00 11:00 Uhr Die Rahmenbedingungen für die Berechnung der Entschädigungshöhe (Prof. Dr. Ralf Leinemann) 11:00 11:15 Uhr Kaffeepause 11:15 12:15 Uhr Die baubetriebliche Problematik des Entschädigungsanspruchs aus 642 BGB: Praxisfälle und Kalkulationsmöglichkeiten (Dr.-Ing. Michael Mechnig) 12:15 13:00 Uhr Lösungsansätze außerhalb von 642 BGB (Prof. Dr. Wolfgang Voit) 13:00 14:00 Uhr Mittagessen 14:00 14:45 Uhr Gilt der Grundsatz guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis noch? (Dr. Birgit Franz) 14:45 15:30 Uhr Tatsächlich erforderliche Kosten sind keine Alternative! (Andreas Roquette) 15:30 15:45 Uhr Kaffeepause 15:45 17:15 Uhr Tatsächlich erforderliche Kosten: Fluch oder Segen für die Bauwirtschaft? (Prof. Dr. Markus Kattenbusch) Online anmelden unter 71

74 Baubetriebswirtschaft Anti-Claim-Management für Auftraggeber Effiziente Nachtragsprävention Sachgerechte Nachtragsprüfung unter besonderer Berücksichtigung des Neuen Bauvertragsrechts 2018 Referenten: RA und FA für Bau und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach; Dr.-Ing. Thomas Sindermann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Köln Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 449, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Andreas Berger ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt a.m., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für große Immobilienprojektentwicklungen und Infra strukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausgeber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck scher HOAI- und Architektenrechtskommentar, 1. Aufl. 2016, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 1. Aufl Dr.-Ing. Thomas Sindermann ist geschäftsführender Gesellschafter der Prof. Schiffers BauConsult GmbH & Co. KG (SBC) mit Sitz in Köln. Das Ingenieurbüro ist spezialisiert auf die Beratung und Betreuung von Auftraggebern und Auftragnehmern bei komplexen baubetrieblichen Frage- und Problemstellungen. Herr Dr. Sindermann war mehrere Jahre in der Bauabwicklung verschiedener Großbauvorhaben tätig und hat sich dabei insbesondere mit dem Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement befasst. Im Rahmen der beratenden Tätigkeit bei der SBC war er zuletzt u. a. für die baubetriebliche Darstellung der berechtigten terminlichen und finanziellen Ansprüche bei Großprojekten des Anlagen- und Ingenieurbaus verantwortlich. Er ist von der Industrie- und Handelskammer zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen. Zudem ist er Lehrbeauftragter für das Fachgebiet Baubetrieb an der Universität Siegen. Bauherren, Unternehmer, Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen, Baujuristen. In Bezug auf eingereichte Nachtragsforderungen werden die Teilnehmer unter Auswertung höchst aktueller Rechtsprechung und anhand zahlreicher Beispiele intensiv im Bereich der Nachtragsprüfung geschult. Insgesamt wird damit im Rahmen des Seminars sowohl juristisch als auch baubetrieblich das Rüstzeug für ein effektives Anti-Claim-Management vermittelt. 1. Einführung: Anti-Claim-Management im Projektablauf Handlungsfelder Instrumente 2. Nachtragsprävention Häufige Mehrkostenursachen Projektorganisation Vergabestrategie Vertragsgestaltung Dokumentationsanforderungen 3. Nachtragsprüfung Juristische Grundlagen, insbesondere Neues Bauvertragsrecht 2018 Vertragstypen Anspruchsgrundlagen und -voraussetzungen Prüfbarkeitskriterien Schlüssigkeitskriterien Baubetriebliche Grundlagen Kalkulation Terminplanung Ressourcenplanung Prüfung von Sachnachträgen Prüfung von Bauzeitnachträgen Nicht zuletzt durch die teilweise massiven Kostensteigerungen bei aktuellen Bauprojekten ist das Erfordernis eines systematischen Anti-Claim-Managements verstärkt in das Bewusstsein der Baubeteiligten auf Auftraggeberseite gerückt. Im Rahmen des Seminars werden häufige Mehrkostenursachen vorgestellt und effektive Gegenmaßnahmen, die prophylaktisch vor und während der Bauabwicklung durchzuführen sind, erörtert. 72 Online anmelden unter

75 Baubetriebswirtschaft 2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen und Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf Alles, was rechtlich und baubetrieblich für Auftraggeber und Auftragnehmer wichtig ist Referenten: Dr.-Ing. Michael Mechnig, Düsseldorf; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.m. Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr, und Freitag, , 09:00 15:15 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 649, Euro zzgl. 19% MwSt. Dr.-Ing. Michael Mechnig ist geschäftsführender Gesellschafter der faircm² GmbH in Düsseldorf. Neben seiner Erfahrung als baubetrieblicher Sachverständiger verfügt er über langjährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsmanagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt einerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeitnachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Sony Center, Flughafen BER). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber in allen baubetrieblichen Fragestellungen der Projektabwicklung. Dr. Michael Mechnig ist langjähriges Mitglied im Arbeitskreis Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für das Fach Strategisches Vertragsmanagement. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwerpunkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu verschiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen. RA Dr. Maximilian R. Jahn ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Zum wird Herr Dr. Jahn mit seinem Team die auf Bau- und Architektenrecht spezialisierte Kanzlei Jahn, Hettler und Partner mit Schwerpunkten in den Bereichen Bauträger, Projektentwicklung und Infrastruktur gründen. Die Kanzlei wird mit voraussichtlich 6-10 Berufsträgern und Standorten in Frankfurt und München starten. Herr Dr. Jahn berät Investoren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisierung gewerblicher und öffentlicher Immobilien-, Anlagenbau- und Infrastrukturprojekte. Er berät seit Jahren auch Bauträger, WEG und Erwerber zu allen Fragen des Bauträger- und WEG-Rechts, der MaBV und des Immobilienkaufs. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichungen in Erscheinung und ist einer der Autoren des ibr-online-kommentars zur VOB/B ( 8 und 9). Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus sowie Anlagenbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen. Die Frage, ob und weshalb der Auftragnehmer zusätzliche Vergütung verlangen kann, entscheidet regelmäßig über den wirtschaftlichen Erfolg eines Projekts. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern das Handwerkszeug für einen rechtssicheren Umgang mit Sachund Störungs- bzw. Bauzeitnachträgen. Dazu gehört ein klares Verständnis der rechtlichen, baubetrieblichen und kalkulatorischen Grundlagen und ihres interdisziplinären Ineinandergreifens. Anhand zahlreicher baubetrieblicher Fallbeispiele und Praxisfälle werden unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung alle zentralen rechtlichen, baubetrieblichen und praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Aufstellung und Abrechnung von Nachträgen und Aufbereitung gestörter Bauabläufe einerseits aber auch der Nachtragsprüfung bzw. -abwehr (Stichwort Anti-Claimmanagement ) andererseits beantwortet einschließlich Nachweis- und Dokumentationsanforderungen. Nützliche Praxistipps zur Vertragsgestaltung und Nachtragskalkulation runden das Seminar ab. TAG 1: 1. Rechtliche Grundlagen 1.1 Bauzeit, Termine und Fristenregelungen 1.2 Verzug 1.3 Vertragsstrafe und sonstige Ansprüche des Auftraggebers 2. Behinderung/Bauablaufstörung 2.1 Bauablaufbezogene Darstellung (Methoden) Dokumentationserfordernisse 2.2 Behinderungsanzeige 2.3 Nachweispflichten des Auftragnehmers 2.4 Kausalität und Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers 2.5 Umgang mit Zeitreserven (Puffer) 3. Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen bei Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf ( 2 Abs. 5 VOB/B, 6 Abs. 6 VOB/B, 642 BGB) 4. Bauzeitverlängerungsansprüche 5. Anspruchshöhe 5.1 Anforderungen an die Kostenermittlung 5.2 Umgang mit AGK TAG 2: 1. Vertrags- und Vergütungstypen (Chancen und Risiken) 2. Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen Sachnachträge 3. Anspruchsgrund 3.1 Bausollbestimmung Auslegungsgrundsätze und Kriterien der Bausollermittlung Umgang mit Widersprüchen und Funktionalklauseln Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern Rangregeln 3.2 Bau-IST 4. Anspruchshöhe 4.1 Analyse der Ur-Kalkulation (Spekulationen bei Deckungsbeitragsanteilen verstecken/aufdecken) 4.2 Spekulative Einheitspreise, was ist zu beachten? 4.3 Ausgleichsberechnung beim EP-Vertrag 4.4 Umgang mit Deckungsanteilen bei Nachträgen 4.5 Üblicher Preis oder Preisfortschreibung gem. 2 Abs. 5 VOB/B Online anmelden unter 73

76 Baubetriebswirtschaft Nachtragskalkulation und -prüfung auf Grundlage des Neuen Bauvertragsrechts ( 650a bis c BGB) Referenten: Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München; RA Dr. Stephan Bolz, Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch ist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Er ist ferner Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNER- SCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft mbb in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Beratung spezialisiert ist. Herr Prof. Bartsch ist seit über 20 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtragsforderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Prof. Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Prof. Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen sowie Autor des VOB-Kommentars von Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag, 2. Aufl. 2013, Verlag C.H. Beck/ibr-online. Herr Prof. Bartsch veranstaltet seit Jahren Seminare für öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmen zu baubetrieblichen. Er hat seit Veröffentlichung des neuen Bauvertragsrechts nach BGB bereits verschiedene Seminare, Workshops etc. zum neuen Bauvertragsrecht nach BGB geleitet und gilt auch hier als ausgewiesener Fachmann. RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in, Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Syndikusanwalt in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Bauunternehmens und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenordnungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Auftragnehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros. Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts ab dem hat der Besteller nach 650b BGB das Recht Änderungen des vereinbarten Werkerfolgs oder eine Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig wird, zu fordern. Nach dem Konsensualprinzip, das dem Werkvertragsrecht nach BGB zugrunde liegt, streben die Vertragsparteien in der Folge dieses Verlangens Einvernehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leistende Mehr- oder Mindervergütung an. Gelingt den Vertragspartnern dieses nicht innerhalb von 30 Tagen, kann der Besteller die Änderung in Textform anordnen. Der Unternehmer ist dann verpflichtet, der Anordnung des Bestellers nachzukommen, wenn ihm die Ausführung zumutbar ist. Die Höhe des Vergütungsanspruchs für den vermehrten oder verminderten Aufwand ist dann nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln. Insofern betreten die Vertragspartner, wenn sie nach dem BGB ab dem einen Bauvertrag abschließen, absolutes Neuland, was die Berechnung und Prüfung von Nachtragsforderungen anbelangt und das Prozedere der Nachtragsverhandlung. Dem in Zukunft dauerhaft aus dem Weg zu gehen und auf die geübte Praxis der VOB/B zurückzugreifen, wird nicht gelingen! Zum einen, weil die Fachwelt fest davon überzeugt ist, dass auch die VOB/B über kurz oder lang anzupassen sein wird oder zumindest in der bisherigen Form nicht weiter verwendet werden kann, zum anderen, weil der Auftragnehmer es nicht immer in der Hand haben wird, welche Vertragsform er eingehen soll. Insofern müssen sich alle Baubeteiligten trotz aller bisher geübten Kritik am neuen Bauvertragsrecht den neuen Herausforderungen stellen und Übung in der Praxis mit der neuen Gesetzeslage erlangen. 1. Klärung des Unterschiedes einer Änderung des vereinbarten Werkerfolgs und einer Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich ist. 2. Form und Inhalt des Begehrens? Wer plant die Änderung in welchem Fall und welchen Inhalt bzw. welche Tiefe muss diese Planung haben? 3. Was bedeutet es, dass die Vertragsparteien Einvernehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leistende Mehroder Mindervergütung anstreben sollen? 4. Wann ist dem Unternehmer die Ausführung der Änderung zumutbar? 5. Was passiert, wenn sich die Vertragsparteien innerhalb von 30 Tagen nicht einigen? 6. Wie bemisst sich die Höhe des Vergütungsanspruchs für den infolge einer Anordnung des Bestellers nach 650b Absatz 2 BGB vermehrten oder verminderten Aufwand? 7. Was ist eine vereinbarungsgemäß hinterlegte Urkalkulation? Welchen Inhalt bzw. welche Aussagekraft muss diese haben? 8. Wie ist mit dem Thema der Bauzeitverlängerung/Behinderung umzugehen? 74 Online anmelden unter

77 Baubetriebswirtschaft WORKSHOP: Bauzeitennachträge Rechtliche und baubetriebliche Aufbereitung anhand konkreter Fälle aus der Praxis Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Hummel, Bonn; Dipl.-Ing. Frank Wischerhoff, ö.b.u.v. Sachverständiger, Mülheim a.d. Ruhr Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Hotel Novotel Köln City, Köln Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Philipp Hummel ist Partner der national und international tätigen Anwaltssozietät Redeker Sellner Dahs mit Büros in Berlin, Bonn, Brüssel, Leipzig, London und München. Herr Hummel berät deutschlandweit Bauherren, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer bei der Realisierung von Großbauvorhaben. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei in der baubegleitenden Rechtsberatung. Er ist daher mit den während der Bauphase immer wieder auftretenden Rechtsfragen bestens vertraut. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Herr Hummel in der einschlägigen Fachliteratur und veröffentlicht u. a. regelmäßig Beiträge in der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Dipl.-Ing. Frank Wischerhoff ist Partner in der Beratungsgesellschaft MWP Prof. Dr. Mitschein, Wischerhoff und Partner Sachverständige & Ingenieure in Mülheim a. d. Ruhr. Sein Tätigkeitsschwerpunkt als Privat-, Gerichts- und Schiedsgutachter liegt im ganzheitlichen Nachtragsmanagement und in der Analyse und Bewertung gestörter Bauabläufe. Herr Wischerhoff hat umfangreiche Erfahrung sowohl als Bau- und Projektleiter in bauausführenden Unternehmen als auch in der sachverständigen Aufbereitung bzw. Abwehr von Bauzeitennachträgen. Er wurde von der Ingenieurkammer-Bau NRW im Jahr 2009 als Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau öffentlich bestellt und vereidigt. Im Rahmen seines Lehrauftrags für Projektsteuerung im Fachbereich Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Münster ist er durch die Nähe zu Lehre und Forschung im Baubetrieb nicht nur auf dem neuesten Kenntnisstand, sondern prägt die Entwicklungen in diesem Fachgebiet auch aktiv mit. In diesem interdisziplinären Seminar werden die rechtlichen und baubetrieblichen Voraussetzungen vorgestellt und konkret an Praxisbeispielen gemeinsam aufbereitet. dieses Seminars ist es, den Teilnehmern einen Überblick über die gesamte Bandbreite der Problematik aufzuzeigen. 1. Rechtliche Voraussetzungen Darstellung der Anspruchsgrundlagen Kostenbestandteile des Bauzeitennachtrags Vorstellung der maßgeblichen Entscheidungen des BGH Anforderungen an die Nachweisführung Dokumentation und Informationssicherung 2. Baubetriebliche Aufbereitung Einführung in baubetriebliche Grundlagen Erläuterung Netzplantechnik Der baubetriebliche Kausalitätsnachweis Zusammenhang zwischen Kausalitätsnachweis und Mehrkostenermittlung Allgemeines zur Mehrkostenermittlung 3. Rechtliche und baubetriebliche Aufbereitung eines Bauzeitennachtrags anhand konkreter Praxisbeispiele entsprechend den Anforderungen der Rechtsprechung Unternehmen, Bau- und Projektleiter, Projektsteuerer und Rechtsberater, die mittlere und größere Baumaßnahmen begleiten und Ansprüche aus verlängerter Bauzeit für den Auftragnehmer durchsetzen oder solche für den Auftraggeber abwehren müssen. Voraussetzungen: Kenntnisse in der EDV-gestützten Terminplanung sind wünschenswert. Umfangreiche Nachträge und Störungen im Bauablauf sind bei größeren Bauvorhaben der Regelfall. Die Gründe dafür sind vielfältig und die vom BGH aufgestellten Anforderungen an die notwendige Darstellung sind vom Auftragnehmer kaum zu erfüllen. Zudem sind Bauzeitennachträge häufig schlecht aufbereitet und rechtlich falsch begründet. Die Nachweisführung stellt sich in vielfacher Hinsicht als schwierig dar, da juristische, ingenieurtechnische und baubetriebliche Fragen miteinander verknüpft sind. Trotz erheblicher Behinderung gelingt es dem Auftragnehmer selten, seine gerechtfertigten Ansprüche aus verlängerter Bauzeit durchzusetzen. Online anmelden unter 75

78 Baubetriebswirtschaft EXPERTENSEMINAR: Gemeinkosten(unter)deckung bei Sach- und Bauzeitnachträgen Rechtliche und baubetriebliche Probleme bei Durchsetzung und Abwehr von Deckungsbeiträgen Referenten: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln; Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Bochum Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Hotel Novotel Köln City, Köln Preis: 449, Euro zzgl. 19% MwSt. RAin Dr. Birgit Franz ist Partnerin der Bau- und Vergaberechtssozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbb. Frau Dr. Franz berät seit 20 Jahren Bauunternehmen ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftraggeber wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2017 erschienenen Handbuchs Baunebenrechte. Sie ist stellvertretende Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Das Handelsblatt zählt Frau Dr. Franz 2018 wiederholt zu DEUTSCHLANDS BESTEN AN- WÄLTEN im Rechtsgebiet Baurecht. Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauwirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Fragestellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Dr.-Ing. Kattenbusch ist von der Ingenieurkammer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen. Darüber hinaus ist er Autor diverser Veröffentlichungen und leitet den Arbeitskreis Baurecht und Baubetrieb in der deutschen Gesellschaft für Baurecht. Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter, Geschäftsführer, Technische Führungskräfte, Projektleiter, Bauleiter, Kalkulatoren, Baujuristen, Richter. Gemeinkosten sind alle im Betrieb anfallenden Kosten, die einem Kostenträger nicht direkt zuzuordnen sind, also allgemeine Ressourcen widerspiegeln, die für den Herstellungsprozess benötigt werden. Ändern sich Vergütung oder Ausführungszeitraum, so stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Gemeinkosten über die gesonderten Vergütungs-, Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers gedeckt werden. Eine Gemeinkostendeckung ist nur in 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B ausdrücklich geregelt. Sinn dieser Regelung ist es, den gesamten kalkulierten Deckungsbeitrag aus dem alten Einheitspreis zu erhalten, der sich aus den Gemeinkostenzuschlägen auf die Einzelkosten der Teilleistungen ergibt. Kann der Auftragnehmer aber auch bei einer Vergütungsanpassung wegen Modifizierung der zu erbringenden Leistung eine Deckung der kalkulierten Gemeinkosten sicherstellen, ist er auf die kalkulierten Gemeinkosten verwiesen oder kann er zusätzliche Deckungsbeiträge beanspruchen? Was ändert sich durch die Regelung im neuen Bauvertragsrecht, wonach der Auftragnehmer die tatsächlich erforderlichen Kosten beanspruchen kann, und was meint 650c BGB mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten? Kann der Auftragnehmer im Falle der Bauzeitverlängerung als Entschädigungs- oder Schadensersatzanspruch die Erstattung einer erlittenen Unterdeckung der Gemeinkosten beanspruchen? Was bedeutet das Urteil des BGH vom , wonach der Entschädigungsanspruch aus 642 BGB auch die in der Vergütung enthaltenen Anteile für Allgemeine Geschäftskosten umfasst? Diese hoch praxisrelevanten Fragen erörtern die Referenten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (unter anderem der Urteile des KG vom (IBR 2017, 129) und vom (IBR 2013, 406), des BGH vom (IBR 2016, 332) oder des Beschlusses des OLG Köln vom (IBR 2015, 184) aus baubetrieblicher wie aus rechtlicher Perspektive. Definition der Gemeinkosten (AKG, BGK, Wagnis/Gewinn) Kalkulation der Gemeinkosten (als Zuschlagssatz oder über die Endsumme) Baubetriebliche und rechtliche Folgen der gewählten Kalkulationsmethode Differenzierte Betrachtung je nach Anspruchsgrundlagen (Vergütung, Schadensersatz oder Entschädigung) Erhöhte Gemeinkosten bei Mindermengen (Abhängigkeit von der Kalkulation) Zusätzliche Gemeinkosten bei Mehrmengen? Zusätzliche Gemeinkosten bei geänderten und zusätzlichen Leistungen nach der VOB/B Zusätzliche Gemeinkosten bei geänderten und zusätzlichen Leistungen nach dem neuen Bauvertragsrecht, 650c BGB? Zusätzliche Gemeinkosten als Schadensersatz im Falle der Bauzeitverlängerung gemäß 6 Abs. 6 VOB/B? Zusätzliche Gemeinkosten als Entschädigung gemäß 642 BGB? 76 Online anmelden unter

79 Baubetriebswirtschaft Die Kalkulation unverändert das Herzstück des Angebots Die Bedeutung der Kalkulation im Rahmen von VOB/B und neuem Bauvertragsrecht Risiken und Chancen der Kalkulation aus baubetrieblicher und rechtlicher Sicht Referenten: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln; Dr.-Ing. Robert Tietz, Jena Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 449, Euro zzgl. 19% MwSt. RAin Dr. Birgit Franz ist Partnerin der Bau- und Vergaberechtssozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbb. Frau Dr. Franz berät seit 20 Jahren Bauunternehmen ebenso wie Investoren in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftraggeber wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2017 erschienenen Handbuchs Baunebenrechte. Sie ist stellvertretende Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Das Handelsblatt zählt Frau Dr. Franz 2018 wiederholt zu DEUTSCHLANDS BESTEN AN- WÄLTEN im Rechtsgebiet Baurecht. Dr.-Ing. Robert Tietz ist seit 2014 bei RKS Ingenieure tätig. Herr Dr. Tietz hat mehrjährige Erfahrung in der Projektleitung von Generalunternehmergroßprojekten im europäischen Ausland. Zu seinen weiteren Tätigkeitsbereichen gehören Baubetriebsberatung, Projektmanagementleistungen, Sachverständigenleistungen im Fachbereich Schäden an Gebäuden, Mängelmanagement, Fertigstellungsmanagement sowie Nachforderungs- und Vertragsmanagement aus baubetrieblicher Sicht. Aufgrund seiner regelmäßigen Tätigkeit als Auftraggeber-Vertreter im Bereich der Projektsteuerung und Objektüberwachung ist Herr Dr. Tietz mit der Kalkulation und deren technischen Zusammenhängen im Zuge der Angebots-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung häufig beschäftigt. Herr Dr. Tietz hält darüber hinaus Seminare zu den bereichen der VOB/C sowie Minderkostenberechnung bei Mängeln an Gebäuden. Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter, Geschäftsführer, Technische Führungskräfte, Projektleiter, Bauleiter, Kalkulatoren, Baujuristen, Richter. Die Kalkulation ist und bleibt auch mit Blick auf das neue Bauvertragsrecht das Herzstück des Angebots und das entscheidende Element für die Preisermittlung der Nachtragsleistungen. Denn der Unternehmer kann gemäß 650c Abs. 2 BGB zur Berechnung der Vergütung für den Nachtrag auf die Ansätze in einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen. Was bedeutet aber die Vermutung, dass die auf Basis der Urkalkulation fortgeschriebene Vergütung den tatsächlich erforderlichen Kosten entspricht? Wird mit dem neuen Bauvertragsrecht der von der Rechtsprechung sanktionierten spekulativen Preisgestaltung ein Ende bereitet? Welche Bedeutung erfährt die Kalkulation noch im Rahmen der VOB/B? Das Seminar beschäftigt sich mit Möglichkeiten und Grenzen, die einer Kalkulation zum einen baubetrieblich und zum anderen rechtlich gesetzt sind. Kompetenzen im Umgang mit Angebotsund Nachtragskalkulationen sowie mit spekulativen Sachverhalten sollen verbessert, Chancen und Risiken der Kalkulation aufgezeigt werden. Hierbei werden das neue Bauvertragsrecht und dessen Auswirkungen ebenso diskutiert wie die einschlägigen Entscheidungen der Rechtsprechung. 1. Grundlagen der Kalkulation Zuschlagskalkulation oder Kalkulation über die Angebotssumme Bedeutung der Einheitlichen Formblätter (EFB) Kostenfaktoren und deren Bedeutung Lohn-, Geräte-, Stoff- und sonstige Kosten Gemeinkosten (BGK, AGK, W/G) Fixe und variable Kosten Zeitabhängige und zeitunabhängige Kosten Wettbewerbsindizierte Spekulation ohne Spekulation kein Auftrag? Grundlagen der Baukalkulation mit oder ohne EFB? Urkalkulation Angebotskalkulation Auftragskalkulation Nachtragskalkulation 2. Grenzfälle der Kalkulation Grundsatz: Kalkulationsfreiheit Mischkalkulation Sittenwidrige Spekulation und Neues Bauvertragsrecht 3. Kalkulation der Nachtragsleistung nach der VOB/B Bleibt guter Preis wirklich guter Preis? Fortschreibung einzelner Kostenbestandteile Fortschreibung von Aufwands- und Leistungswerten Chancen und Grenzen der Fortschreibung von Spekulationspreisen, mischkalkulierten Preisen, unterdeckten Kosten Zusätzliche und unterdeckte Gemeinkosten Alternative: Gemeinkostentrennung eine Methode zur Vermeidung von Spekulation? Nachtragsbearbeitungskosten Beispiele 4. Kalkulation der Nachtragsleistung nach dem neuen Bauvertragsrecht Tatsächlich erforderliche Mehr- oder Minderkosten Angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten Vermutungswirkung der Urkalkulation Nachtragsbearbeitungskosten Beispiele Online anmelden unter 77

80 Baubetriebswirtschaft Bauverzögerungen Feststellen, Forderungen aufbauen, prüfen und bewerten Referent: Dipl.-Ing. Manuel Biermann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Litzendorf Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Ing. Manuel Biermann ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnungsfragen im Hoch- und Ingenieurbau, Bauablaufstörungen, beratender Ingenieur, Autor des Buchs Der Bauleiter im Bauunternehmen, Mitautor des Buchs von Biermann/Frikell/Hofmann, Bauzeit und Behinderung, und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Er tritt seit Jahren als Referent für baubetriebliche auf. Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Bauingenieure, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbaugesellschaften, Sachverständige, Bauträger, Baujuristen, Behörden, Banken und Versicherungen. Wenn der Bauablauf nicht so funktioniert, wie es sein sollte, muss der Verursacher festgestellt werden und die Auswirkungen sind zu dokumentieren. Die Durchsetzung von Forderungen aus Bauablaufstörungen ist problematisch, weil sehr hohe Anforderungen an den Nachweis von Ursache, unmittelbarer Folge und weiteren Auswirkungen gestellt werden. Die Veranstaltung soll Möglichkeiten zur gerichtsfesten Dokumentation und Forderungsberechnung aufzeigen. Dabei stehen weniger das Baurecht als die baubetrieblichen Nachweise im Vordergrund. 1. Häufige Ursachen für Bauverzögerungen Typische Bauablaufstörungen und deren Verursacher Sonderproblem Schlechtwetter, mit welcher Witterung muss man rechnen? 2. Anspruchsvoraussetzungen Rechtliche Anspruchsgrundlagen und Voraussetzungen für Bauzeitverlängerung und Bauablaufstörungen Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der oberinstanzlichen Gerichte (OLG, KG) zur Problematik Formelle und inhaltliche Anforderungen an Behinderungsund Verzugsanzeigen Baubetriebliche Anspruchsgrundlagen und Voraussetzungen Vertraglicher Soll-Bauablaufplan Bauablaufbezogene Darstellung von Ursache und Auswirkung hindernder Umstände Ermittlung/Berechnung des jeweiligen Bauzeitverlängerungszeitraums aus Mengenänderungen, geänderten und zusätzlichen Leistungen, verspäteten Informationen (Planlieferungen, Bemusterungen, Entscheidungen) sowie verspäteten Vorunternehmerleistungen Kritische Anmerkungen zu störungsmodifizierten Sollabläufen und vernetzten Bauzeitenplänen ohne bauablaufbezogene Darstellung (Ist-Ablauf) Hinweise zur Dokumentation des Baugeschehens (Ist-Ablauf und bauzeitverlängernde Ursachen) 3. Kosten der Bauzeitverlängerung/Bauablaufstörungen Die Angebots- bzw. Auftragskalkulation als Berechnungsgrundlage Erforderliche Angaben und Detaillierungsgrad der Kalkulation (Aufwands- und Leistungswerte, Lohn- und Gerätekosten, Fremdleistungen, Materialkosten, Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn) Preisinformationsblätter 221, 222 und 223 als Grundlage der Mehrkostenberechnung? Ist-Kosten als Berechnungsgrundlage? Praktische Berechnungsbeispiele mit kritischen Hinweisen zur Prüfung und Durchsetzbarkeit der behaupteten Kosten Umgang mit Produktivitätsverlusten bei heißer Witterung Mehrkosten nach 2 Abs. 5 bzw. 6 VOB/B Entschädigung nach 642 BGB Schadenersatz nach 6 Abs. 6 VOB/B 4. Beschleunigungsmaßnahmen Anordnungsrecht des Auftraggebers? Möglichkeiten zur Beschleunigung und daraus resultierende Kosten 78 Online anmelden unter

81 Baubetriebswirtschaft Nachtragsmanagement gemäß 2 VOB/B und 650c BGB n.f. Nachweis und Prüfung aus baubetrieblicher Sicht Referent: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, ö.b.u.v. Sachverständiger, Braunschweig Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Pullmann Hotel Dresden Newa, Dresden Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes ist von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen und Inhaber des Baubetrieblichen Ingenieurbüros Bötzkes (BIB) in Braunschweig. Für die am Bau Beteiligten erstattet er Privat-, Schiedsund Gerichtsgutachten zu Bauablaufstörungen, verzögerter Vergabe, Leistungsänderungen und Kündigungsabrechnungen. Der Referent führt seit Jahren baubetriebliche Seminare bei Verbänden, öffentlichen Bauverwaltungen sowie Unternehmen durch und ist Autor baubetrieblicher Fachveröffentlichungen. Schließlich wurde der Sachverständige als Streitlöser durch den Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e. V. und die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V. sowie durch die Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e. V. in die Streitlöserlisten für Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgericht und Schiedsgutachtenverfahren aufgenommen. Bau- und Projektleiter, Baukaufleute, bauüberwachende Architekten und Projektsteuerer, öffentliche Auftraggeber, Bauträger, Sachverständige und Auftragnehmer aus der Bauwirtschaft, Baujuristen. Die Geltendmachung von Nachtragsforderungen ist heute üblich, da es immer wieder zu erforderlichen Änderungen oder zusätzlichen Leistungen bei der Ausführung kommt, die bei der Ausschreibung nicht bekannt waren. Da die Nachtragsforderungen nach Vertragsabschluss außerhalb des Wettbewerbs geltend gemacht werden, hat die VOB/B das Prinzip der Preisfortschreibung Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis entwickelt. Hierüber gibt es immer wieder Streit, wie die Preisfortschreibung durchzuführen ist. Seit den höchstrichterlichen Urteilen zur Preisspekulation im Jahr 2008 wird teilweise auch diskutiert, das Modell der Preisfortschreibung durch eine Preisbildung auf der Grundlage tatsächlicher Ist-Kosten zu ersetzen. Mit dem neuen Bauvertragsrecht, welches ab dem gemäß BGB anzuwenden ist, wurde das einseitige Anordnungsrechts des Auftraggebers, welches es bisher nicht im BGB, sondern nur in der VOB/B gab, eingeführt. Als Folge dieses Anordnungsrechtes wurde dann im BGB auch die Vergütung dieser Nachtragsleistungen geregelt. Darin ist die Vergütung mit der Formulierung tatsächlich erforderliche Kosten vorgegeben worden, welche grundsätzlich anders ist als die Preisfortschreibung gemäß VOB/B. Aus baubetrieblicher Sicht stellt sich nun die spannende Frage, wie die Rechtsprechung diese Formulierung auslegen wird. Im Seminar werden die Grundlage und Schwierigkeiten der Preisfortschreibung gemäß VOB/B und die Vergütung gemäß tatsächlich erforderlicher Kosten gemäß BGB ab an konkreten Beispielen erläutert. Hierdurch sollen Auftragnehmer in die Lage versetzt werden, berechtigte Nachtragsforderungen angemessen geltend machen zu können sowie Auftraggeber, solche Forderungen angemessen prüfen zu können. Weiterhin wird aus baubetrieblicher Sicht erläutert, wie Vergütungsanpassungen bei Mengenabweichungen und ein Gemeinkostenausgleich zu berechnen sind. Schließlich wird aus baubetrieblicher Sicht erläutert, wie die Eskalation des Bauvertrages, die Kündigung, abzurechnen ist. 1. Baurechtliche Grundlagen VOB und BGB Nachweis- und Prüfungspflichten 2. Grundsätze der Kalkulation in der Bauwirtschaft Kostenelemente der Kalkulation Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation und Kalkulation über die Endsumme Urkalkulation, Auftragskalkulation, Nachtragskalkulation 3. Vergütungsanpassungen gemäß VOB/B 1 Abs. 3 und 4 VOB/B: Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers 2 Abs. 5 VOB/B: Grundsätze der Preisfortschreibung bei geänderten Leistungen (Über- und Unterkalkulation) Lohn- und Stoffpreisänderung durch Bauzeitverschiebung 2 Abs. 6 VOB/B: Besondere Vergütung für zusätzliche Leistungen Praxisbeispiele 4. Vergütungsanpassungen gemäß neuem Bauvertragsrecht im BGB ab a BGB: Bauvertrag 650b BGB: Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers 650c BGB: Vergütungsanpassung bei Anordnungen ortsübliche und angemessen Vergütung gemäß 632 BGB tatsächliche Kosten tatsächlich erforderliche Kosten gemäß 650c BGB 5. Mengenänderungen und Gemeinkostenausgleich 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen Fortschreibung der Gemeinkosten für Bauzeitverlängerung 6. Teilkündigung und Gesamtkündigung 2 Abs. 4 VOB/B: Selbstübernahmen durch den Auftraggeber 6 Abs. 7 VOB/B: Kündigung bei 3-monatiger Unterbrechung 8 Abs. 1 VOB/B: Freie Kündigung durch den Auftraggeber 8 Abs. 3 VOB/B: Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund 9 VOB/B: Kündigung durch den Auftragnehmer 7. Sonderfälle im Nachtragsmanagement 2 Abs. 7 VOB/B: Pauschalpreise 2 Abs. 8 VOB/B: Leistungen ohne Auftrag 2 Abs. 9 VOB/B: Planungsleistungen 2 Abs. 10 VOB/B: Stundenlohnarbeiten 8. Streitlösung Wirtschaftsmediation Schlichtung Adjudikation Schiedsgutachten Schiedsgericht Online anmelden unter 79

82 Baubetriebswirtschaft INTENSIVKURS: Gestörte Bauabläufe Rechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts und der neuen Rechtsprechung zu 642 BGB Referenten: RA Andreas J. Roquette, LL.M. (NYU), Berlin; Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Pullman Hotel Dresden Newa, Dresden Preis: 449, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Andreas J. Roquette, LL.M. (NYU) betreut Großprojekte in Hochbau, Infrastruktur und Verkehr (Flughafen Berlin-Brandenburg, Elbphilharmonie, City-Tunnel Leipzig, U-55 Berlin) sowie Projekte im Anlagen- und Kraftwerksbau sowohl projektbegleitend als auch im Bereich Streiterledigung. Er ist als Parteivertreter in Großverfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten und als Schlichter und Schiedsrichter tätig. Herr Roquette war Mitglied der Arbeitsgruppe Recht der Reformkommission Großprojekte beim BMVI und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift BauR, Herausgeber und Mitautor des Vertragsbuch Privates Baurecht und des Handbuch Bauzeit. Er veröffentlicht und hält regelmäßig Vorträge und Seminare zu baurechtlichen. Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering ist Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der KVL Bauconsult GmbH, einem international agierenden Projektmanagementunternehmen. Er ist ö.b.u.v. Sachverständiger für Kosten und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau und für Projektmanagement. Ferner ist Herr Prof. Viering Herausgeber und Autor verschiedener Publikationen, u. a. des Handbuchs Bauzeit und des Handbuchs Bau-Projektmanagement. Als Dozent ist er seit über 10 Jahren an der irebs Immobilienakademie tätig und Honorarprofessoran der TU Berlin. Der Intensivkurs Bauzeit richtet sich an alle Baubeteiligten, d. h. sowohl an Planer, Projektsteuerer, Bauausführende und Sachverständige als auch an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und Richter. Es ist aus der Praxis für die Praxis konzipiert. Bei größeren Bauvorhaben kommt es sehr oft zu gestörten Bauabläufen. Die Folgen sind für alle Beteiligten schwierig zu handhaben, da Bauzeit ein interdisziplinäres Thema ist. Das ganztägige Seminar behandelt daher baubetriebliche und juristische. Schwerpunkte des Seminars sind die Terminplanung und die Behandlung gestörter Bauabläufe. Die Referenten setzen sich auch mit den Anforderungen der Rechtsprechung an Darlegung und Nachweise von Bauzeitansprüchen auseinander. TEIL 1 TERMINPLANUNG 1. Baubetriebliches zur Terminplanung e und Randbedingungen der Ablaufplanung Instrumente der Terminplanung Stufenweiser Aufbau und Detaillierungsgrade der Terminplanung Berechnung eines Netzplans/Aufzeigen verschiedener Puffer 2. Rechtliches zur Terminplanung Unmittelbar anwendbare Terminregelungen Regelungen mit Empfehlungscharakter Rechtsfragen zu Vertragsterminplänen TEIL 2 GESTÖRTE BAUABLÄUFE 3. Einleitung Definition Rechtsfolgen 4. Terminliche Auswirkungen gestörter Bauabläufe Rechtliche Regelungen Baubetriebliche Aspekte, insbesondere konkrete bauablaufbezogene Darstellung unter Berücksichtigung von Kausalität bzw. kritischem Weg 5. Finanzielle Ansprüche des Auftragnehmers Anspruchsgrundlagen Anspruchshöhe Schätzung gemäß 287 ZPO Besonderheiten bei der Anspruchsberechnung 6. Finanzielle Ansprüche des Auftraggebers Anspruchsgrundlagen Anspruchshöhe Weitere Ansprüche 80 Online anmelden unter

83 Baubetriebswirtschaft Baubetriebliche Ansprüche aus komplexgestörten Bauabläufen Chancen und Risiken baubetrieblicher Folgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht Referenten: Dr.-Ing. Michael Mechnig, Düsseldorf; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Paul Popescu, Köln Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. Dr.-Ing. Michael Mechnig ist geschäftsführender Gesellschafter der faircm² GmbH in Düsseldorf. Neben seiner Erfahrung als baubetrieblicher Sachverständiger verfügt er über langjährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsmanagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt einerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeitnachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Sony Center, Flughafen BER). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber in allen baubetrieblichen Fragestellungen der Projektabwicklung. Dr. Michael Mechnig ist langjähriges Mitglied im Arbeitskreis Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für das Fach Strategisches Vertragsmanagement. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwerpunkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu verschiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen. RA Dr. Paul Popescu ist seit mehr als zehn Jahren auf das private Bau- und Architektenrecht sowie auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet schwerpunktmäßig Großprojekte im Bereich des Hoch-, Ingenieur- und Anlagenbaus, auch mit internationaler Ausrichtung. Zum Kerngebiet seiner Tätigkeit zählen vor allem das Nachtragsmanagement sowie Streitigkeiten wegen Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen. Im Vergaberecht betreut er die Angebotsbearbeitung und vertritt die Bieter in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern wie den Vergabesenaten. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Dr. Paul Popescu regelmäßig in den einschlägigen Fachzeitschriften. Er ist Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Münster im Masterstudiengang Baurecht, Dozent in den Fachanwaltslehrgängen Bau- und Architektenrecht sowie Vergaberecht und tritt bei verschiedenen Seminaranbietern als Referent auf. Im März 2018 stieg er als Partner in die Einheit Leupertz Baukonflikmanagement ein und widmet sich seither schwerpunktmäßig den alternativen Streitbeilegungsverfahren. Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen, Unternehmens- und Verwaltungsjuristen sowie Richter und Rechtsanwälte. Gestörte Bauabläufe können sowohl Ansprüche als auch Gegenforderungen der Vertragsparteien auslösen. Auf diese Weise entwickeln sich Chancen und Risiken, welche der adäquaten Handhabung bedürfen. Rechtlich bestehen mannigfache Ansatzpunkte im Umgang mit Störungen im Bauablauf. Für den Praktiker wird die Komplexität dieser Materie aus baurechtlicher und baubetrieblicher Sicht praxisnah und in verständlicher Form, auch anhand zahlreicher Beispiele, vermittelt. Der Fokus ist im ausgewogenen Verhältnis sowohl auf die Auftraggeber- als auch auf die Auftragnehmerperspektive ausgerichtet. Dementsprechend zielt das Seminar nicht nur auf die Darstellung und Erläuterung der bisher gängigen Methoden ab, wie zum Beispiel der Aufstellung bzw. Prüfung störungsmodifizierter Bauabläufe und der Aufstellung hypothetisch ungestörter tatsächlicher Bauabläufe. Vielmehr wird eine Sichtweise über den Tellerrand hinaus angeboten, die es ermöglicht, sich mit der momentanen Praxis und Rechtsprechung auch kritisch auseinanderzusetzen. ist, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, mit den hohen Anforderungen der Geltendmachung, Prüfung und Abwehr bauablaufbedingter Mehrkosten rechtssicher umgehen zu können. 1. Rechtliche und baubetriebliche Ausgangssituation Umgang mit vertraglichen Termin- und Fristenregelungen Rechtsfolgen aus der Nichteinhaltung von Vertragsterminen Behinderungsanzeige Vertragsstrafe 2. Bauzeitverlängerungsanspruch vs. Schuldnerverzug Darlegungs- und Beweislastanforderungen Erforderlicher Umfang und Grenzen der Dokumentation Bauablaufbezogene Darstellung Umgang mit Zeitreserven (Puffer) 3. Mehrkostenansprüche aus der Sicht beider Parteien Bestimmung der Anspruchsgrundlagen (Vergütung, Schadensersatz, Entschädigung) Darlegungspflichten des Auftragnehmers Produktivitätsverluste Allgemeine Geschäftskosten Das Seminar versetzt den Praktiker und Rechtsanwender in die Lage, mit Bauablaufstörungen und den damit verbundenen Rechtsfolgen rechtzeitig und rechtssicher umzugehen. Online anmelden unter 81

84 Baubetriebswirtschaft Was passiert mit dem Vergabegewinn oder -verlust des Auftragnehmers bei Nachträgen? Referent: Dipl.-Ing. Manuel Biermann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Litzendorf Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Ing. Manuel Biermann ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnungsfragen im Hoch- und Ingenieurbau, Bauablaufstörungen, beratender Ingenieur, Autor des Buchs Der Bauleiter im Bauunternehmen, Mitautor des Buchs von Biermann/Frikell/Hofmann, Bauzeit und Behinderung, und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Er tritt seit Jahren als Referent für baubetriebliche auf. Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Bauingenieure, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbaugesellschaften, Sachverständige, Bauträger, Baujuristen, Behörden, Banken und Versicherungen. Kann der Auftragnehmer durch geschicktes Verhandeln mit Nachunternehmern und/oder Lieferanten einen Vergabegewinn gegenüber seinen kalkulierten Ansätzen erzielen, trägt dies zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bei. Was geschieht aber, wenn sich die vertragliche Leistung oder die Ausschreibungsmenge ändert, vielleicht der AG sogar Teile der gut bepreisten Leistungen kündigt? Dieses Seminar soll unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literaturmeinung anhand einer Vielzahl von Berechnungsbeispielen Lösungen zum Umgang mit Vergabegewinnen und -verlusten aufzeigen. 1. Möglichkeiten Vergabegewinne und/oder -verluste zu erzielen Unterschied zwischen Vergabegewinn und Spekulationspreisen Vergabegewinn bei Materialien Nachunternehmervergabe und deren vertragsrechtliche Voraussetzungen 2. Urteile und Literaturmeinung zum Umgang mit Vergabegewinnen und -verlusten 3. Rechenbeispiele zum Umgang mit Vergabegewinnen und -verlusten Ausgleichsberechnung nach 2 Abs. 3 VOB/B unter Berücksichtigung von sogenannten Nullpositionen Leistungsentfall/Kündigung gemäß 2 Abs. 4 bzw. 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B Geänderte Leistungen nach 2 Abs. 5 VOB/B Anstattleistungen infolge Leistungsänderungen nach 2 Abs. 5 oder Zusatzleistungen gemäß 2 Abs. 6 VOB/B bei Wegfall ganzer Nachunternehmerleistungen 4. Was passiert mit Vergabegewinnen nach dem neuen Bauvertragsrecht? 82 Online anmelden unter

85 Baubetriebswirtschaft Der optimale Projektstart Fehler erkennen, Risiken vermeiden Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Markus Vogelheim, Köln; Dipl.-Ing. H. W. Turadj Zarinfar, Köln Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Markus Vogelheim studierte an den Universitäten in Trier und Köln. Nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1998 war er zunächst zwei Jahre in einer Kölner Baurechtsboutique und ab April 2000 bei CBH Rechtsanwälte in Köln tätig. Seit 2006 ist er Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Die Betreuung von Architekten und Ingenieuren stellt einen Schwerpunkt seiner Arbeit dar. Eine weitere Besonderheit liegt in der Spezialisierung auf unterirdisches Bauen und der in bundesweiten Betreuung von Infrastrukturbauvorhaben. Er ist Mitglied der STUVA und durch zahlreiche Veröffentlichungen und eine umfangreiche Vortragstätigkeit in Erscheinung getreten. Das JUVE-Handbuch für Wirtschaftskanzleien weist Dr. Vogelheim als einen führenden Partner im privaten Baurecht aus. Dipl.-Ing. H. W. Turadj Zarinfar studierte an der Technischen Universität Dortmund Bauingenieurwesen mit der Fachrichtung Baubetrieb. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums arbeitete er in mittelständischen Bauunternehmen in der Akquisition und Betreuung unterschiedlicher Bauvorhaben, bis er im Jahre 2002 eine Selbstständigkeit im Bauwesen startete. Mittlerweile beschäftigt er in seinem Büro mehr als 60 MitarbeiterInnen. Die Hauptaufgaben liegen in der Projektsteuerung, Projektentwicklung und Bauleitung gewerblicher, industrieller und Wohnungsbauvorhaben. Durch die Erfahrung aus über 20 Jahren Baustellentätigkeit und Projektbetreuung besitzt er ein fundiertes Wissen über alle Vorgänge in der Abwicklung von Bauvorhaben. Herr Zarinfar ist Lehrbeauftragter für Baumanagement an der Fachhochschule Dortmund, Lehrbeauftragter für Projektentwicklung an der Hochschule Bochum sowie Mitglied der Beiräte der Hochschule Bochum in den Fächern Wirtschaftsingenieurwesen und Bauingenieurwesen. Auftraggeber, Projektentwickler, Projektsteuerer, Architekten und Ingenieure, Bau- und Projektleiter, Vertrags- und Nachtragsmanager und die diese begleitenden Rechtsanwälte. Anspruchsvolle Bauprojekte unterliegen zahlreichen Anforderungen an Planung, Genehmigung, Finanzierung und Umsetzung in einem technisch und rechtlich schwierigen Umfeld. Kein Bauvorhaben gleicht dem anderen und man realisiert Prototypen, die nie in Serie gehen. Der Projektstart als Beginn des Bauvorhabens ist für den Projekterfolg von ausschlaggebender Bedeutung. Zu Beginn sollte man e beschreiben, diese vereinbaren, fixieren und umsetzen, um Risiken zu vermeiden und den Erfolg des Projekts zu sichern. Das Seminar richtet sich an alle, die Bauvorhaben projektieren und es sich nicht leisten können oder wollen, bereits am Anfang auf einen wesentlichen Bestandteil erfolgreichen Projektmanagements zu verzichten. 1. e vereinbaren Unterscheidung harte e/weiche e Mechanismen der vereinbarungen in Projekten 2. Projektorganisation erstellen Generalplaner oder Architekt und Fachplaner? Generalunternehmer oder Einzelvergabe? Funktionale Leistungsbeschreibung oder Leistungsverzeichnis? Vergütungssysteme 3. Vergaben organisieren Umsetzung der Projektziele in vertragliche Vereinbarungen Vergabe nach VOF, VOL und VOB; freie Vergabe 4. Kommunikation steuern Implikation eines funktionierenden Änderungs- und Entscheidungsmanagements Implikation eines funktionierenden Terminmanagements Implikation eines funktionierenden Kostenmanagements Implikation eines funktionierenden Qualitätsmanagements 5. Planung der Planung Anforderungen an die Planung definieren Schnittstellen organisieren Risiken vermeiden 6. Planung der Ausführung Anforderungen an die Ausführung definieren Schnittstellen organisieren Risiken vermeiden 7. Übergaben organisieren Anforderungen durch das Gebäudemanagement aufstellen Schnittstellen organisieren Vertragliche Auswirkungen frühzeitig festlegen Online anmelden unter 83

86 Baubetriebswirtschaft Aufstellung und Prüfung des gestörten Bauablaufs am praktischen Beispiel Referent: Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch ist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Er ist ferner Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNER- SCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft mbb in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Beratung spezialisiert ist. Herr Prof. Bartsch ist seit über 20 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtragsforderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Prof. Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Prof. Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen sowie Autor des VOB-Kommentars von Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag, 2. Aufl. 2013, Verlag C.H. Beck/ibr-online. Herr Prof. Bartsch veranstaltet seit Jahren Seminare für öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmen zu baubetrieblichen. Er hat seit Veröffentlichung des neuen Bauvertragsrechts nach BGB bereits verschiedene Seminare, Workshops etc. zum neuen Bauvertragsrecht nach BGB geleitet und gilt auch hier als ausgewiesener Fachmann. Das Seminar richtet sich an alle Baubeteiligten, die in ihrer praktischen Tätigkeit mit der Aufstellung und Bewertung von Forderungen aus Bauablaufstörungen und verlängerten Bauzeiten sowie hieraus resultierenden finanziellen Ansprüchen zu tun haben. 1. Grundlagen zu Terminen, Fristen und Vertragsterminplänen 2. Die Folgen der Rechtsprechung zu gestörten Bauabläufen für die Praxis von der Behinderungsanzeige über die Dokumentation bis hin zu den anerkannten Verfahren der Berechnung von Fristverlängerung und finanziellen Folgen. 3. Praxisbeispiel 1: Bauablaufstörung im Rohbau infolge fehlender und mangelhafter Vorunternehmerleistung. Berechnung der Fristverlängerung und des Entschädigungsanspruchs. 4. Praxisbeispiel 2: Bauablaufstörung infolge zu spät übergebener Ausführungsplanung durch den Aufraggeber im Erd- und Ingenieurbau. Berechnung der Fristverlängerung und des Schadensersatzes. 5. Praxisbeispiel 3: Bauablaufstörung Ausbau infolge zu spät erfolgter Vorleistung anderer Gewerke und Leistungsänderungen. Berechnung der Fristverlängerung, des Entschädigungsanspruchs und der Mehrkosten. 6. Praxisbeispiel 4: Verzögerte Vergabe im Straßen- und Ingenieurbau. Berechnung der Fristverlängerung und der Mehrkosten. Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre hat strenge Anforderungen an den Nachweis von Forderungen aus Bauablaufstörungen postuliert. Diese bestehen zum einen in einem rechtzeitigen und richtigen vertraglichen Verhalten, zum anderen in einer Dokumentation, die in dieser Art und Weise nahezu ausnahmslos auf Baustellen nicht geführt wird. Ferner werden in der baubetrieblichen Literatur verschiedene mehr oder weniger komplexe Verfahren veröffentlicht, wie die zeitlichen und finanziellen Folgen darzulegen sind. Das Seminar bietet einerseits einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, um hieraus die Rückschlüsse für das richtige Verhalten und die richtige Dokumentation auf der Baustelle zu schaffen. Andererseits werden die baubetrieblichen Verfahren der Berechnung der Fristverlängerung/Bauzeitverlängerung und der finanziellen Folgen in der Theorie aufgezeigt. Anhand mehrerer praktischer Beispiele aus verschiedenen Gewerken wird der Nachweis der tatsächlich kausalen Folge von Bauablaufstörungen auf den geplanten Bauablauf geführt. In Abhängigkeit von den jeweiligen Anspruchsgrundlagen werden die finanziellen Folgen an praktischen Beispielen berechnet. Vornehmliches des Seminars ist es, die praktische Umsetzung von Forderungen aus gestörten Bauabläufen und Bauzeitverlängerungen am konkreten Beispiel gemeinsam zu erarbeiten. 84 Online anmelden unter

87 Baubetriebswirtschaft Ausschreibungsfehler und Bieterirrtümer Geschuldeter Erfolg und kalkulierte Leistung unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts 2018 Referent: Dipl.-Ing. Manuel Biermann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Litzendorf Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Ing. Manuel Biermann ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnungsfragen im Hoch- und Ingenieurbau, Bauablaufstörungen, beratender Ingenieur, Autor des Buchs Der Bauleiter im Bauunternehmen, Mitautor des Buchs von Biermann/Frikell/Hofmann, Bauzeit und Behinderung, und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Er tritt seit Jahren als Referent für baubetriebliche auf. Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Bauingenieure, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbaugesellschaften, Sachverständige, Bauträger, Baujuristen, Behörden, Banken und Versicherungen. Zwar schuldet der Auftragnehmer den Erfolg, aber nicht immer sind alle dafür zu erbringenden Leistungen kostenlos. Fehler in der Ausschreibung führen zu Mehrkosten beim Auftraggeber. Fehlerhafte Kalkulationsannahmen verursachen Mehrkosten auf Seiten des Auftragnehmers. Auch Pauschalpreisverträge schützen nicht vor Mehrkosten, denn auch bei dieser Vertragsform sind nicht immer alle für den Erfolg erforderlichen Leistungen für den Auftraggeber kostenlos. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sollen die typischen Fehler der Parteien und deren Auswirkungen aufgezeigt werden. 1. Typische Ausschreibungsfehler und ihre Folgen Fehlende Positionen beim Einheitspreisvertrag Technisch fehlerhafte Beschreibungen Unklare Leistungsbeschreibung Widersprüche zwischen Plänen und Leistungsbeschreibung Müssen Besondere Leistungen als Leistungsposition ausgeschrieben werden? 2. Typische Bieterirrtümer und ihre Folgen Mischkalkulation Mengenspekulation Guter/schlechter Preis = guter/schlechter Nachtrag? Aktuelle Rechtsprechung Kalkulatorische Annahmen zur Ausführung Umgang mit kalkulierten Verkaufserlösen vorhandener Materialien Echte Kalkulationsirrtümer Anfechtungsmöglichkeiten bei Kalkulationsirrtümern 3. Berechnungsbeispiele und Nachweis-Anforderungen zu Nachtragsleistungen Mengenänderungen nach 10%-Klausel der VOB/B Unterschied zwischen Null-Mengen und gekündigten Leistungen Angstpositionen und die Berechnung der Forderung bei Null-Mengen Berechnung der Forderung bei gekündigten Leistungen Geänderte Leistungen nach 2 Abs. 5 VOB/B Umgang mit Nachunternehmer-Nachträgen 4. Berechnungsbeispiele nach dem neuen Bauvertragsrecht 650c BGB geänderte Leistungen mit tatsächlich erforderlichen Mehrkosten geänderte Leistungen auf Grundlage der hinterlegten Kalkulation Online anmelden unter 85

88 Baubetriebswirtschaft Bauablaufstörungen und Bauzeitverzögerungen Nachweisverfahren zur qualifizierten Aufbereitung von Bauzeitverzögerungen und Hinweise zur Vermeidung bzw. Minimierung von Bauablaufstörungen Referent: Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang, ö.b.u.v. Sachverständiger, Heppenheim Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang ist seit 1991 Sachverständiger für Baubetriebs- und Bauwirtschaftsfragen und Projektmanagement und wurde 1993 von der IHK Darmstadt zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen berufen. Heute ist er wissenschaftlicher Beirat und Gesellschafter der LHR GmbH & Co. KG, Heppenheim, und gutachterlich sowie beratend auf Abrechnungs-, Vergütungs- und Nachtragsfragen sowie Bauablaufstörungen spezialisiert. Auf diesen Gebieten ist er häufig auch als Schiedsgutachter oder Gerichtssachverständiger für Land- und Oberlandesgerichte tätig. Seit 1995 ist er Professor für Bauwirtschaft, Baubetrieb und Projektmanagement an der Hochschule Darmstadt. Daneben ist Prof. Dr. Lang Autor des Buchs Ein Verfahren zur Bewertung von Bauablaufstörungen und zur Projektsteuerung im VDI-Verlag, Reihe 4, Nr. 85, 1987, sowie Mitautor des Buchs Bauverzögerung und Leistungsänderung mit Prof. Dr. Vygen bzw. Dr. Joussen und Dipl.-Ing. Rasch, erschienen erstmals im Bauverlag, 1. Aufl. 1988, bis heute Werner-Verlag, 7. Aufl Außerdem ist er Autor zahlreicher Publikationen zu bauwirtschaftlichen und Referent von vielen Seminaren rund um Nachträge und Bauablaufstörungen. Investoren und Entscheider, Projektsteuerer, Vertrags- und Nachtragsmanager, Projekt- und Bauleiter, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Unternehmens- und Baujuristen, baubetriebliche Sachverständige. Noch immer sind Bauablaufstörungen und daraus resultierende Bauzeitverzögerungen die größte finanzielle Verlustquelle für beide Vertragspartner. Deshalb will dieses Seminar einerseits darstellen, was zum qualifizierten Nachweis von Bauablaufstörungen und deren Folgen notwendig ist und andererseits neue Wege aufzeigen, wie durch transparente Terminplanung, präventive Terminsteuerung und durch kooperatives Terminmanagement Bauablaufstörungen bereits in der Entstehung vermieden bzw. deren Auswirkungen auf ein Minimum beschränkt werden können. Im ersten Teil des Seminars werden deshalb die Grundlagen und Nachweisverfahren zum Aufbau bzw. zur Abwehr von qualifizierten Nachtragsforderungen aus Bauzeitverzögerungen dargestellt. Damit soll neben der Heranführung an die grundsätzlichen Problematiken die finanzielle und arbeitstechnische Belastung verdeutlicht werden, die den Parteien bei einem lediglich reaktiven Verhalten entstehen können. Der zweite Teil beschäftigt sich dann intensiv mit den Möglichkeiten, durch ein aktives Terminmanagement die Folgen von Änderungen im Bauablauf zu minimieren. Dabei werden anerkannte Verfahren sowohl aus dem Projektmanagement als auch aus der gutachterlichen Arbeitsweise sowie Ansätze aus dem LEAN Construction Management vorgestellt und deren Einsatzmöglichkeiten bei der Projektabwicklung beschrieben. 1. Mehrstufiges Nachweisverfahren zur Geltendmachung von Bauzeitverzögerungsansprüchen: Einführung in die baurechtlichen Anspruchsgrundlagen und baubetrieblichen Nachweise; spezielle rechtliche Anforderungen an die Nachweise gemäß BGH; exakter bauablaufbezogener Kausalitätsnachweis der Bauablaufverzögerung als Folge der Bauablaufstörung 2. Transparente Terminplanung mit Anordnungsbeziehungen und Pufferzeiten als vertragliche Basis: Strukturierter Terminplan; Erarbeitung eines transparenten Bauablaufplans durch Vernetzung mit Anordnungsbeziehungen; Einbeziehung von Pufferzeiten/Puffervorgängen 3. Nachweistiefe der Terminplanuntersuchungen an einem gestörten Bauablauf, dargestellt anhand eines Praxisbeispiels; Anforderungen an eine von der Rechtsprechung geforderte Dokumentation 4. Sonderproblem: Doppelkausalitäten/überholende Kausalitäten: Echte Doppelkausalität/überholende Kausalität oder nur Folgewirkung; Nachweis und Dokumentation der Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitschaft des AN 5. Präventive Terminsteuerung und aussagekräftige Terminprognosen: Regelmäßige Terminüberwachung durch Soll-/Ist-Abgleich am Bauablaufplan; Erarbeitung von wirksamen Steuerungsmaßnahmen durch Variantenuntersuchungen (Bauablaufumstellung, Dispositionsänderung, Beschleunigung usw.); realistische Terminprognosen durch störungsmodifizierte Fortschreibung des Terminplans 6. Kooperatives und partnerschaftliches Terminmanagement zur Vermeidung von Bauablaufstörungen: Ansätze von LEAN Construction Management Prinzipien zur frühzeitigen Terminplankoordination und verlässlicher Terminfestlegung; kooperative Terminsteuerung durch Zusammenwirken der Vertragspartner; baubegleitendes Einigungsprozedere zu Termin- und Kostenfolgen; Möglichkeiten der vertraglichen Einbindung 86 Online anmelden unter

89 Baubetriebswirtschaft Nachträge aus rechtlicher und baubetrieblicher Sicht Referenten: Prof. Dr.-Ing. Andreas Biesterfeld, Hamburg; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg Datum: Mittwoch, , 09:30-17:00 Uhr Ort: IntercityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dr.-Ing. Andreas Biesterfeld war nach dem Studium von 1983 bis 1992 als Bauleiter und Projektleiter bei schlüsselfertigen Bauprojekten im In- und Ausland auf der Unternehmerseite tätig gründete er eine Ingenieurgesellschaft für Baumanagement und leitet diese als geschäftsführender Gesellschafter bis heute. Zudem ist Herr Prof. Dr. Biesterfeld seit 1995 als Hochschullehrer für Baubetriebslehre, Projektmanagement und Immobilienmanagement tätig. Seit 2015 ist Herr Prof. Dr. Biesterfeld Fakultätsdekan an der HAW Hamburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaften; Vorlesungen im Studiengang Baurecht und Baumanagement an der Professionell School der Leuphana Universität hält er parallel seit sind Projektmanagement, Arbeitsvorbereitung und Building Information Modeling und baubetriebliche Gutachten. RA Prof. Thomas Karczewski ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Anwaltskanzlei Rembert Rechtsanwälte in Hamburg. Er ist seit 1989 als Rechtsanwalt und spezialisierter Bau- und Immobilienrechtler beratend, prozessvertretend und mediatorisch tätig. Herr Prof. Karczewski ist seit 2007 Lehrbeauftragter für Privates Baurecht und Wirtschaftsrecht an der Hochschule 21 (Buxtehude) und Gründer des Baurechtskolloquiums Hamburg. Er ist Mitautor des BeckOK zum neuen Bauvertragsrecht, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und ein bundesweit gefragter Referent für Vorträge, Schulungen und Seminare zu baurechtlichen. 1. Nachträge aus rechtlicher Sicht Abgrenzung ursprünglich geschuldetes Bausoll/Nachtrag Auslegung der Leistungsbeschreibung Kategorien der Bausollabweichungen und deren Folgen für die Nachtragsvoraussetzungen Dokumentationserfordernisse für die Sicherung von Nachträgen Abgrenzung Mehrleistung, geänderte und zusätzliche Leistung Bauzeitnachträge Notwendige Anspruchsgrundlagen für Nachtragsforderungen und deren Voraussetzungen nach VOB/B und BGB Rettungsanker für nicht beauftragte Nachträge Nachträge für Planungsleistungen 2. Nachträge aus baubetrieblicher Sicht Grundbegriffe und Methoden der Baukalkulation Definition und Darstellung der Grundlagen der Preisermittlung Aufteilung von Preisen im Deckungsbeitrag und direkte Kosten Berechnung des Preises für eine zusätzliche Leistung Gestörte Bauabläufe Das Seminar richtet sich an Bauherren, Unternehmer, Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen. Nachtragsforderungen bestimmen nach wie vor einen Großteil der Auseinandersetzungen in der Endphase der Abwicklung von Bauvorhaben. Für den Auftragnehmer ist es wichtig, berechtigte Mehraufwendungen zu erkennen und vom Auftraggeber bezahlt zu erhalten. Auftraggebern obliegt hingegen die Rechnungsprüfung und das Erkennen unberechtigter Nachtragsforderungen. Bei der Durchsetzung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Nachträge, aber auch bei der Einigung über Nachtragsforderungen sind gleichermaßen die Kenntnisse ihrer rechtlichen Voraussetzungen und baubetrieblichen Grundlagen für die Vertragspartner und deren Vertreter unverzichtbar. Anhand von Fallbeispielen aus der Rechtsprechung werden die rechtlichen Voraussetzungen und anhand von praktischen Rechenbeispielen die baubetrieblichen Grundlagen den Teilnehmern anschaulich dargestellt. Dabei werden sowohl der Einheitspreis- als auch der Pauschalpreisvertrag behandelt. Online anmelden unter 87

90 Baubetriebswirtschaft Kalkulationsgrundlagen, Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfung bei Ansprüchen aus 2 und 6 VOB/B sowie 650c BGB Referent: Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch ist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Er ist ferner Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNER- SCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft mbb in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Beratung spezialisiert ist. Herr Prof. Bartsch ist seit über 20 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtragsforderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Prof. Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Prof. Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen sowie Autor des VOB- Kommentars von Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag, 2. Aufl. 2013, Verlag C.H. Beck/ibr-online. Herr Prof. Bartsch veranstaltet seit Jahren Seminare für öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmen zu baubetrieblichen. Er hat seit Veröffentlichung des neuen Bauvertragsrechts nach BGB bereits verschiedene Seminare, Workshops etc. zum neuen Bauvertragsrecht nach BGB geleitet und gilt auch hier als ausgewiesener Fachmann. Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Auftragnehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros. Die sachgerechte Bewertung von Nachtragsforderungen im VOB/Bund BGB-Vertrag nach dem ab dem geltenden neuen Bauvertragsrecht bereitet in der Praxis teilweise erhebliche Probleme. Neben nicht selten überzogenen Forderungen der Auftragnehmer, willkürlicher Prüfung oder einer Ist-Kostenerstattung sind die Grundsätze der Preisfortschreibung und hiervon zulässige Ausnahmen im VOB/B-Vertrag schon seit langem ständiger Grund von Auseinandersetzungen zwischen den Projektbeteiligten. Die Frage, wann die hinterlegte Urkalkulation den tatsächlich notwendigen Kosten nach 650c Abs. 2 BGB entspricht, was angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten sind oder was überhaupt tatsächlich notwendige Kosten gem c Abs. 1 BGB sein sollen, stellt Neuland dar und erleichtert die Prüfung von Nachtragsforderungen bei BGB-Verträgen keineswegs. Vielmehr werden alle Beteiligten vor neue Probleme gestellt. dieses Seminars ist es, Kompetenzen im sicheren Umgang mit der Prüfung von Nachtragsforderungen dem Grunde und der Höhe nach bzw. Kompetenzen bei der Aufstellung auf der Grundlage der VOB/B und des neuen Bauvertragsrechtes nach BGB zu verbessern. Dazu werden in einem ersten Teil des Seminars die Kalkulationsgrundlagen und Kalkulationsverfahren und die Auswirkungen von Änderun- gen etc. auf die Preisbildung vermittelt. Anhand praktischer Beispiele werden grundlegende Systematiken der Nachtragserstellung und -prüfung erarbeitet. Ferner werden die Grundlagen nach der VOB/B sowie nach dem Vergabehandbuch des Bundes, Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen, anhand der verschiedenen Anspruchsgrundlagen erörtert. Dem werden die Grundsätze nach dem neuen Bauvertragsrecht nach 650c BGB gegenübergestellt und erläutert. Der Nachtragsprüfer soll seine Fähigkeiten verbessern, die Kalkulation nachvollziehen zu können, auf Plausibilität zu prüfen und eigene Vergleichsrechnungen anzustellen. Der Nachtragsersteller soll auf die Probleme bei der Nachtragsprüfung aufmerksam gemacht werden und diese im Rahmen seiner Nachtragserstellung in Zukunft berücksichtigen können. 1. Kalkulationsgrundlagen Kalkulationsverfahren nach der KLR Bau sowie üblicher Kalkulationspraktiken. 2. Ansprüche aus 2 VOB/B Berechnung auf der Grundlage der Urkalkulation und der Formblätter der öffentlichen Auftraggeber sowie nach dem Verfahren der Preisfortschreibung in der Theorie und an praktischen Beispielen sachgerecht erstellen bzw. bewerten; Stellenwert und Aussagekraft der Urkalkulation, Grundsätze nach 2 VOB/B, dem VHB und der aktuellen Rechtsprechung. Grenzen und Ausnahmen von der Preisfortschreibung im Sinne von 2 VOB/B intheorie und praktische Beispiele. 3. Ansprüche aus 6 VOB/B sachgerecht erstellen bzw. bewerten Grundsätze der Darlegungs- und Nachweispflichten des Auftragnehmers in der Theorie und am praktischen Beispiel nach der aktuellen Rechtsprechung; Vergütungsansprüche, Schadensersatz und Entschädigungsansprüche am praktischen Beispiel. 4. Ansprüche aus 650c BGB sachgerecht erstellen bzw. bewerten Was versteht der Gesetzgeber unter tatsächlich notwendigen Kosten? Wie sind diese zu ermitteln bzw. nachzuweisen? Wann kann unterstellt werden, dass die in einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation tatsächlich notwendigen Kosten entsprechen bzw. Was ist zu tun, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer das bestreitet? Was sind angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten und welche Auswirkung hat diese Regelung auf den Umgang mit zeitabhängige Allgemeinen Geschäftskosten? 88 Online anmelden unter

91 Baubetriebswirtschaft 2-Tages-Seminar: WORKSHOP: Die Berechnung der Nachtragshöhe bei Ansprüchen aus gestörten Bauabläufen Referenten: RA Dr. Stephan Bolz, ; Dr.-Ing. Michael Mechnig, Düsseldorf Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr, und Freitag, , 09:00 15:15 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 649, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in, Schriftleiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht und des Internet-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Syndikusanwalt in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Bauunternehmens und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-, Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenordnungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.). Dr.-Ing. Michael Mechnig ist geschäftsführender Gesellschafter der faircm² GmbH in Düsseldorf. Neben seiner Erfahrung als baubetrieblicher Sachverständiger verfügt er über langjährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsmanagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt einerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeitnachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Sony Center, Flughafen BER). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber in allen baubetrieblichen Fragestellungen der Projektabwicklung. Dr. Michael Mechnig ist langjähriges Mitglied im Arbeitskreis Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für das Fach Strategisches Vertragsmanagement. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwerpunkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu verschiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen. Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen. Auftragnehmer sollen Nachtragsansprüche erkennen, sachgerecht dokumentieren und den Bauzeitverlängerungsanspruch nachvollziehbar aufbereiten können. Denn erst auf dieser Grundlage können prüfbare, den Anforderungen von 2 und 6 VOB/B sowie 642 BGB entsprechende Nachtragsforderungen der Höhe nach berechnet werden. Um das zu erreichen, werden in diesem Workshop nicht nur theoretische Grundlagen der aktuellen Rechtsprechung dargestellt, sondern auch anhand praktischer Fallbeispiele konkrete Nachtragsforderungen (von den Teilnehmern) aufbereitet, indem die zugehörigen Nachweise sowie die darauf aufbauenden Nachtragsberechnungen in gemeinsamen Gruppenarbeiten erarbeitet werden. Diese im Rahmen des Workshops aktive Nachtragserstellung versetzt zugleich die Auftraggeber (und ihre Vertreter) in die Lage, mit auftragnehmerseitig erstellten Bauzeitnachträgen sicher umzugehen und die Berechtigung von Nachtragsforderungen wegen Bauablaufstörungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen. 1. Rechtliche und baubetriebliche Grundlagen 2. Anforderungen an die Dokumentation von Bauablaufstörungen 3. Grundlagen zur Aufbereitung der sog. bauablaufbezogenen Darstellung 4. Ermittlung von Bauzeitverlängerungsansprüchen dem Grunde und der Höhe nach anhand von Fallbeispielen (Gruppenarbeit) Bauzeitverlängerungen aufgrund von Mengenänderungen, 2 Abs. 3 VOB/B Bauzeitverlängerungen infolge geänderter/zusätzlicher Leistungen, 2 Abs. 5, 6 VOB/B Bauablaufstörungen aus verspäteten, auftraggeberseitigen Mitwirkungen, 6 Abs. 6 VOB/B, 642 BGB In dem Workshop werden die rechtlichen und baubetrieblichen Grundlagen für den ordnungsgemäßen Aufbau von Nachträgen wegen Bauablaufstörungen aufgrund von Mengenmehrungen, geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie Behinderungen des Bauablaufs vermittelt. Online anmelden unter 89

92 Bautechnik Baumängel und Minderwertberechnungen aus technischer Sicht Referent: Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche war von 1999 bis 2012 Professor für Bauverfahrenstechnik an der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, am Fachbereich Duales Studium wurde er von der IHK Berlin für das Fachgebiet Schäden an Gebäuden öffentlich bestellt und vereidigt. Schwerpunkte der Sachverständigen-Tätigkeit sind Schadens- und Schiedsgutachten sowie Mängelbewertungen bei Abnahmen und Qualitätsbegleitungen. Insbesondere steht die hohe Bauqualität beim Schlüsselfertigbau im Vordergrund des Interesses. Veröffentlichungen über Mängelmanagement, Oberflächenqualitäten und das Lehrbuch AVA-Praxis runden die Tätigkeit ab. Bauherren, Planer, Projektverantwortliche und Bauleiter, die Mängel vor und nach der Abnahme bewerten müssen. Alle, die am konfliktfreien Bauen interessiert sind. Ausgehend von technisch-rechtlichen Grundlagen werden anhand zahlreicher Beispiele Grenzen der zumutbaren Toleranzen bei Ausführungen und Abweichungen erörtert. Die grundlegenden Zusammenhänge zwischen Funktion und Optik bei Bauteilen werden analysiert und die Bedeutung zur Qualitätssicherung dargelegt. In Vorbereitung auf Abnahmen und zu technischen Bewertungen werden anerkannte und allgemein übliche Berechnungsverfahren vorgestellt und gemeinsam geübt. Auf Fragen wie Wer will schon mangelfrei bauen? werden Antworten gegeben. Die Teilnehmer werden mit Hilfsmitteln und Planspielen in die Lage versetzt, mangelbehaftete Bauleistungen objektiv bewerten zu können. 1. Schäden Mängel Abweichungen Rechtlich-technische Abgrenzung Allgemein anerkannte Regeln der Technik Funktion, Optik: Grundlagen unterschiedlicher Bewertungen Ausflug in die Spieltheorie Planungsmängel Bewertung und Lösungen? 2. Funktionale Mängel und Abweichungen Grenzen der Toleranz und Machbarkeit Minderungen erlaubt? Mängelbeseitigungen Beispiele Roh- und Ausbau 3. Fehlerverträglich bauen! Kontrollierbar planen und bauen! Grenzen der Machbarkeit Optische Abweichungen abwehren wie? Verweigerung der Abnahme? Strategien aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht 4. Optische Mängel und Abweichungen Grundlagen der Bewertung Handwerkliche Grenzen Grenzen der Toleranz Beispiele 5. Minderwertberechnung Wer will schon mangelfrei bauen? Berechnungsverfahren: Nutzwertanalyse, baummethode Quotierungsverfahren Beispiele 90 Online anmelden unter

93 Bautechnik Tiefbautechnik für Nicht-Techniker Einführung in die Verfahren des (Spezial-)Tiefbaus mit Bezug auf deren rechtliche Wertung Referent: Prof. Dr.-Ing. Matthias Vogler, ö.b.u.v. Sachverständiger, Darmstadt Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dr.-Ing. Matthias Vogler ist Honorarprofessor an der Technischen Universität Darmstadt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Grundbau, Boden-und Felsmechanik sowie Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Ingenieursozietät Prof. Dr.-Ing. Katzenbach GmbH und Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer Hessen. Als Ingenieur hat er an einer Vielzahl von herausragenden Projekten im In- und Ausland mitgewirkt und arbeitet national und international in unterschiedlichen Gremien mit, die sich mit Fragen der Geotechnik und des Spezialtiefbaus befassen. Rechtsanwälte, Richter, Bauträger, Wohnungsbaugesellschaften sowie am Thema interessierte Ingenieure und Architekten. Das Seminar stellt die unterschiedlichen Planungs- und Bauverfahren des (Spezial-)Tiefbaus vor. Hierbei werden die typischen Schnittstellen zwischen der technischen Bearbeitung und deren Auswirkung in baurechtlicher, vertragsrechtlicher und nachbarrechtlicher Sicht dargestellt. des Seminars ist, dem Nicht-Techniker die Grundlagen des (Spezial-)Tiefbaus nahe zu bringen und ihn in die Lage zu versetzen mit Fachleuten aus diesem Gebiet sach- und fachgerecht zu kommunizieren. 1. Bauverfahren zur Herstellung von Baugruben, Gründungen und Grundwasserhaltungen Baugruben und Baugrubenverbauten als anderweitige Befestigung nach 909 BGB Flachgründungen, Tiefgründungen und Baugrundverbesserungen zur Gründung von Bauwerken Grundwasserverhältnisse und deren Beeinflussung durch Baumaßnahmen; Grundwasserabsenkung/Grundwasseraufstau 2. Ingenieurplanung im (Spezial-)Tiefbau Einteilung von Baumaßnahmen in die Geotechnischen Kategorien GK Bauen nach der Beobachtungsmethode Vier-Augenprinzip in der Geotechnik Geodätische, architektonische und geotechnische Beweissicherung 3. Erschütterungen im Baugrund Ursachen Wirkung von Erschütterungen auf Menschen und Bauwerke Grenzwerte Maßnahmen zur Reduzierung von Erschütterungen 4. Von den Bodenklassen zu den Homogenbereiche nach ATV DIN ff. Mit Einführung der VOB/C im September 2015 wurden die über Jahrzehnte im Erd- und Tiefbau angewandten Bezeichnungen der Bodenklassen abgeschafft. Seitdem erfolgt die Einteilung in Homogenbereiche und es gelten neue Begrifflichkeiten und Vorgaben für die Benennung der Kennwerte. Das Seminar zeigt die Änderungen auf und stellt die Anforderungen an eine VOB-konforme Angabe der Bodenverhältnisse zur Ausschreibung von Bauleistungen vor. Online anmelden unter 91

94 Bautechnik Schallschutz von Innenbauteilen aus rechtlicher und technischer Sicht Referent: Prof. Dipl.-Ing. Rainer Pohlenz, ö.b.u.v. Sachverständiger, Aachen Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dipl.-Ing. Rainer Pohlenz ist Partner einer Ingenieurgemeinschaft mit den Beratungsschwerpunkten Bauphysik, Bau- und Raumakustik, Immissionsschutz, Erschütterungsschutz; ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallschutz im Hochbau; Inhaber einer VMPA-anerkannten Schallmess-Stelle; Professor (em.) für Bauphysik und Baukonstruktion der Hochschule Bochum, Fachbereich Architektur; Referent auf Fortbildungsseminaren für Architekten, Ingenieure u. a.; Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutzes. Architekten und Bauingenieure, Projektsteuerer, Mitarbeiter der Bauverwaltung und der Bauabteilungen der Industrie sowie Investoren, Baubetreuer, Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger und Generalunternehmer. Schallschutzmängel sind die Folge von Planungs- und Ausführungsfehlern, die auf nicht ausreichende Kenntnis schalltechnischer und rechtlicher Zusammenhänge zurückzuführen sind. Vielfach verhindert fehlendes Problembewusstsein die rechtzeitige Einbeziehung schalltechnischer und rechtlicher Aspekte in die Planung. Im Vorfeld der Planung führt eine falsche Einschätzung der geschuldeten Leistung zu falschen Planungsentscheidungen und damit zu Bauprozessen über Schallschutzmängel. des Seminars ist deshalb zum einen, den bauordnungsrechtlich einzuhaltenden und den getrennt hiervon zu betrachtenden zivilrechtlich geschuldeten Schallschutz im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik des Schallschutzes zu verdeutlichen. In diesem Zusammenhang werden auch die wesentlichen Änderungen der Neufassung der DIN /18 vorgestellt und diskutiert. Zum anderen sollen schalltechnische Prinzipien und Nachweismethoden sowie typische Schallschutzmängel anschaulich behandelt und Planungs- und Konstruktionshinweise zur Vermeidung dieser Mängel gegeben werden. 1. Vertraglich geschuldeter Schallschutz Bauordnungsrechtlicher Schallschutz; zivilrechtlich geschuldeter Schallschutz bei unterschiedlichem Komfort- und Qualitätsniveau; allgemein anerkannte Regeln der Technik 2. Schallschutz-Regelwerke als Planungshilfen DIN 4109, VDI 4100, DIN SPEC 91314, DEGA-Empfehlung 103; Richt- und Grenzwerte, Beurteilungskriterien 3. Schallschutz von Wohnungstrennwänden Schallschutznachweis DIN ; Ursachen typischer Schallschutzmängel; Schallnebenwegübertragung über leichte Außen- und Innenwände 4. Schallschutz von Reihenhaustrennwänden Schallschutznachweis DIN ; Masse-Feder-Masse-Systeme; Bedeutung der Fuge, der Wandschalen und des Fundaments für die Schalldämmung 5. Betondecken mit schwimmendem Estrich Schallschutznachweis DIN ; positive und negative Wirkung von schwimmenden Estrichen; Schallbrücken, deren Wirkung und Strategien zu ihrer Vermeidung 6. Treppen im Geschosswohnungsbau Schallschutznachweis DIN ; Notwendigkeit von Entkopplungsmaßnahmen; Schallbrücken, deren Wirkung und Strategien zu ihrer Vermeidung 7. Leichte Stahl-Holz-Treppen Wirkung von Schalldämm-Lagern; Möglichkeiten zur Verringerung von tieffrequenten Trittschallübertragungen Für eigene Fragen und Diskussionen ist ausreichend Zeit vorgesehen. 92 Online anmelden unter

95 Bautechnik Bauschäden von A bis Z Mängel erkennen Mängel vermeiden Referent: Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche war von 1999 bis 2012 Professor für Bauverfahrenstechnik an der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, am Fachbereich Duales Studium wurde er von der IHK Berlin für das Fachgebiet Schäden an Gebäuden öffentlich bestellt und vereidigt. Schwerpunkte der Sachverständigentätigkeit sind Schadens- und Schiedsgutachten sowie Mängelbewertungen bei Abnahmen und Qualitätsbegleitungen. Insbesondere steht die hohe Bauqualität beim Schlüsselfertigbau im Vordergrund des Interesses. Veröffentlichungen über Mängelmanagement, Oberflächenqualitäten und das Lehrbuch AVA-Praxis runden die Tätigkeit ab. Alle Planer und Bauleiter, die Mängel im Vorfeld und während der Bauausführung vermeiden müssen; Projektverantwortliche, die den Überblick über Kosten und dauerhafte Konstruktionen nicht verlieren wollen und alle, die eine Auffrischung ihres Wissens über täglich auftretende Mängel, Schäden und Fehler am Bau vertragen können. In möglichst breitem Dialog mit den unterschiedlichen Teilnehmern werden die wesentlichen Mangel- und Schadensarten vorgestellt, bewertet und Hinweise zur Vermeidung gegeben. Die Teilnehmer werden so mit neuen und bekannten Mängeln konfrontiert und in die Lage versetzt, Abweichungen bereits im frühen Planungsstadium zu erkennen und zu vermeiden. ist es, unabhängig von Normen und Regelungen problembehaftete Details und Bauweisen zu planen und früh zu erkennen, welche Einflüsse schadensträchtig sind, um hier rechtzeitig gegensteuern zu können. 1. Überblick Baustoffe und Materialverhalten Last oder Zwang? Typische Schadensauslöser Kriechen und Schwinden die unterschätzten Langzeitverformungen 3. Bauwerksabdichtungen, Neu- und Altbau WU-Wannen: hochwertig genutzt und Anforderungen an die Dichtigkeit Bitumen- und PMBC (KMB)-Abdichtungen: von Mängeln zu Schäden Grundlagen der erforderlichen Qualitätssicherung Altbaukeller: Wie dicht muss der Keller sein? 4. Balkone, Terrassen, Außentreppen Weniger Sanierungen! Anforderungen und dauerhafte Lösungen in Neubau und Bestand Aus Fehlern lernen der Blick über den Teller- und Terrassenrand Details: Geländer und Abdeckungen: Wie geht es DIN-gerecht und mangelfrei? Schwellen: Welche Aufkantungshöhen? 5. Putze innen und außen Grundlagen: mechanische Grundsätze, Beanspruchungen Außenputze: jeder Riss ein Schaden? Nachbehandlung der Feind der Bauzeit Innenputze: Dünnlagenputze und Toleranzen Schnelles Bauen späte Schäden 6. Neue Bauweisen große Formate neue Herausforderungen Mauerwerk geklebt statt verfugt: rissefrei möglich? Große Fliesen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik? Neue Mängel und Folgen für den Bauablauf 7. Wärme- und Feuchteschutz Praxismängel statt ENEV-Theorie: Ist immer der Nutzer schuld? Weniger heizen und schimmelfrei wohnen: Geht das? Wohnungslüftung welche, wann, wie? Typische Mängel bei Neu- und Umbau 2. Bauen nach Normen oder nach den erforderlichen Regeln der Technik? Einordnung der zugrunde liegenden Regeln der Technik allgemein anerkannte Regeln der Technik und Stand der Technik Einordnung Normen und erforderliche Sonderlösungen Online anmelden unter 93

96 Bautechnik v Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand! Neuerungen zu hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten, hinnehmbaren oder zu beseitigenden Mängeln Referent: Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller ist Honorarprofessor für Bauschadensfragen an der Universität (KIT) in Karlsruhe. Er ist Gesellschafter des Aachener Instituts für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBau) und leitet die jährlichen Aachener Bausachverständigentage. Weiterhin ist er Mitherausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht sowie der Baurechtlichen und -technischen sammlung. Sachverständige, Architekten und Bauingenieure, Baujuristen, Bauunternehmer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger, Baubehörden. 1. Mangel: Fehler als objektiver Teil, subjektive Werteigenschaften 2. Variable Grenzen im dreistufigen Mangelumgang 3. Methoden zur Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit 4. Grundsätze zur Ermittlung von Minderwerten und Minderungsbeträgen 5. Ausstrahlungsfaktoren 6. Variantenbildung und gleichwertige Bauweisen, Problembeseitigung durch Mangelausgleich 7. Merkantiler Mindert: wenn ja, nur bzgl. der Immobilie oder auch ein Haftungsanspruch gegenüber Baubeteiligten? Viele Streitigkeiten am Bau beziehen sich auf Abweichungen, die die Nutzbarkeit oder das Erscheinungsbild nicht wesentlich beeinträchtigen. Im Seminar werden Verfahren vorgestellt, mit denen Minderwerte und Minderungsbeträge ermittelt werden können. Allerdings verlieren die häufig unter objektiven Kriterien ermittelten, nur sehr kleinen Minderungsbeträge immer mehr an Bedeutung, immer öfter wird auf Schadenersatz für Nacherfüllungen abgestellt. Das Seminar beschäftigt sich mit Neuerungen im Umgang mit Mängeln, die wegen Unmöglichkeit/Unzumutbarkeit für den Auftraggeber oder wegen eines berechtigten Einwands eines unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht durch Nacherfüllung beseitigt werden sollen. Um der Option der Minderung wieder Akzeptanz zu verschaffen und dem Äquivalenzgebot, das sich aus einem BGH-Urteil von Februar 2018 ergibt, Rechnung zu tragen, werden neue Verfahren unter Berücksichtigung subjektiver Werteigenschaften vorgestellt, die bisherige Techniken ergänzen und zu akzeptablen Minderungsbeträgen führen. Die Überlegungen werden jeweils an Beispielen erläutert: Risse, Abweichungen in der Oberflächenstruktur, Farbe und Kratzer an Putzen, Eindeckungen, Fliesen- und Natursteinbelägen, Fehler an Gründungen. 94 Online anmelden unter

97 Bautechnik Bautechnik für Nicht-Techniker 1x1 und Basiswissen der Bautechnik Referent: Dipl.-Ing. Oliver Eschmann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Darmstadt Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Ing. Oliver Eschmann ist seit dem Jahr 2000 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Neben seiner Sachverständigentätigkeit und der Leitung des Büros Eschmann Sachverständige ist er seit vielen Jahren als Dozent und Lehrbeauftragter tätig, u.a. für den Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht und die Justizakademie Hessen. Herr Eschmann ist Mitglied mehrerer Fachgremien, z.b. bei der IHK Darmstadt zur Überprüfung der besonderen Fachkunde für die Bestellung neuer Sachverständiger. Juristen sowie alle Berufsgruppen, die sich mit Immobilien befassen und keine umfassenden bautechnischen Kenntnisse besitzen. Für eine Vielzahl von Entscheidungen rund um eine Immobilie ist ein grundlegendes Verständnis der Baukonstruktion wichtig, unabhängig davon, ob es um die technische Bewertung der eigenen Immobilie, die Beurteilung von Mängeln und Schäden, um die Instandhaltung, die Verwaltung oder den An- oder Verkauf einer Immobilie geht. Zu den einzelnen bereichen des Seminars werden Fachbegriffe erläutert, zugehörige Regelwerke genannt und Schadensrisiken erörtert. Unterstützt durch praktische Beispiele werden die bautechnischen Zusammenhänge verständlich gemacht. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer einen Einblick in die Bereiche Baukonstruktion, Bauarten und Bauphysik. Es werden die wichtigsten Fachbegriffe erläutert und die dazugehörigen Regelwerke genannt. Anhand konkreter Praxisbeispiele werden darüber hinaus Risiken bei der Umsetzung von Baumaßnahmen aufgezeigt. Vorstellung der im Bauwesen besonders relevanten Pläne Konstruktive Grundlagen zu folgenden Bauteilen: Dächer Wände Fassaden Fenster Balkone Keller Treppen Bäder Aufzeigen wichtiger Regelwerke und Normen im baulichen Zusammenhang Baustoffe, Materialarten und -eigenschaften Typische und häufige Baufehler Mängelvermeidung (z.b. bei der Sanierung von Wohngebäuden) Fehlererkennung bei genutzten Immobilien Das Seminar ist praxisorientiert: Anhand vieler Beispiele aus der langjährigen Erfahrung eines Bausachverständigen erhalten die Teilnehmer notwendige Grundlagen und Fachkenntnisse. Die verschiedenen Techniken werden anhand konkreter Beispiele erläutert. Die Teilnehmer sollen durch den Besuch des Seminars in der Lage sein, Gebäude, Materialien, Schadensrisiken und Leistungen eigenständig zu beurteilen und einzuschätzen. Jeder Teilnehmer erhält eine ausführliche Seminardokumentation. Diese enthält eine schriftliche Zusammenfassung der bearbeiteten Inhalte. Die Teilnehmer sollen durch den Besuch des Seminars in der Lage sein, Materialien, Schadensrisiken und Leistungen eigenständig zu beurteilen und einzuschätzen sowie ein sicherer Umgang mit gängigen bautechnischen Begriffen. Online anmelden unter 95

98 Architekten und Ingenieure Der Generalplaner: Rechte, Pflichten, Vertragsgestaltung Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frank Steeger, Berlin Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Frank Steeger ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der baurechtlich ausgerichteten Kanzlei Rechtsanwälte Steeger Partnerschaftsgesellschaft mbb in Berlin. Seit Jahren ist Herr Steeger als Referent im Bereich des Bau- und Architektenrechts tätig (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Kammern und Verbände, Inhouse-Seminare). Er vertritt Bauherren wie auch Auftragnehmer im Rahmen von Nachtragsverhandlungen bei Baumaßnahmen jeglicher Größenordnung. Er ist Herausgeber und Kommentator des ibr-online-praxiskommentars HOAI sowie Verfasser zahlreicher Aufsätze in diversen Fachzeitschriften. Das Seminar richtet sich an diejenigen, die mit der Gestaltung und Abwicklung von Generalplanerverträgen befasst sind (Generalplaner, Architekten, Ingenieure, öffentliche und private Auftraggeber, Baujuristen). In Generalplanersituationen verkennen die Vertragspartner häufig die Besonderheiten eines solchen Vertrags. Insbesondere Risiken und Besonderheiten, die sich aus der Position des Generalplaners zwischen Auftraggeber und Subplanern ergeben, werden praxisbezogen dargestellt. Unzureichende oder hierauf nicht abgestimmte Verträge führen zu erheblichen Komplikationen in haftungs- und vergütungstechnischer Hinsicht. Es werden Hinweise auf vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten gegeben. 1. Vertragsrecht des Generalplaners Wer ist Generalplaner? Rechtscharakter des Generalplanervertrags Abgrenzung zum Projektsteuerer Die ARGE als Generalplaner: Innengesellschaft Rechtsverhältnis des Generalplaners zum Besteller Notwendige Regelungen eines Vertrags mit dem Besteller Sichtweise Besteller Sichtweise Generalplaner Umgang mit Komplettheitsklauseln im Generalplanervertrag Leistungspflichten versus Änderungsanordnungen Rechtsverhältnis des Generalplaners zum Subplaner Notwendige Regelungen eines Vertrags mit dem Subplaner Sichtweise Generalplaner Sichtweise Subplaner Fristenregelungen Einbehalte und Vertragsstrafenregelungen Risiken der Mehrfachverwendung von Klauseln gegenüber Subplanern 2. Vergütungsrecht des Generalplaners Generalplanerzuschlag Inhalt, Formulierung und Reichweite von Honorarpauschalen Nachtragsmanagement des Generalplaners Die Liquidität des Generalplaners Zahlungspläne und Pay-When-Paid -Klauseln Wege aus der Degressionsfalle gegenüber Subplanern Mindestsatzanspruch des Subplaners Generalplanerabschläge in Subunternehmerverträgen Lehre von den Teilleistungserfolgen, Bewertung von Teilleistungen 3. Haftungsrecht des Generalplaners Abnahme von Teilleistungen Freistellungsregelungen in Subplanerverträgen Ersatzvornahmen und Kündigungen bei Subplanerleistungen Durchstellen vertraglicher Risiken Haftung und Freistellung im Innenverhältnis der ARGE Anforderungen an Spezialwissen des Generalplaners Verjährung von Ansprüchen gegen ARGE-Partner und Subplaner Versicherung 96 Online anmelden unter

99 Architekten und Ingenieure Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten Referentin: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Barbara Gay, Düsseldorf Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RAin Dr. Barbara Gay ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht in Düsseldorf. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in allen Facetten des Bau- und Architektenrechts, von der Vertragsgestaltung von Bau- und Architektenverträgen über die Projektbegleitung bei der Realisierung und Abwicklung von Bauvorhaben bis hin zu Mängel-, Schadensersatz- und Honorarmanagement, wobei Ansprüche auch forensisch geltend gemacht bzw. abgewendet werden. Sie vertritt Bauherren, Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure in allen relevanten Rechtsfragen. Weiterhin ist die Referentin im Recht des Baustoffhandels tätig, insbesondere im Bereich der Beratungshaftung von Baustoffherstellern sowie bei Zulassungsfragen und Mängeln von Baustoffen. Frau Dr. Gay ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertragsrecht bekannt. Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffentlicher Auftraggeber. Vorausschauende und fachlich einwandfreie Koordination ist der Dreh- und Angelpunkt eines jeden Bauprojektes. Fast immer liegen die Probleme eines nicht reibungslos verlaufenden Bauvorhabens in fehlender Schnittstellendefinition, mangelhafter Abstimmung, nicht rechtzeitiger Vorlage erforderlicher Informationen. Oftmals ist nicht einmal klar, welcher der beteiligten Planer für die Planung bestimmter Details zuständig ist, ob Informationen abzufragen oder unaufgefordert beizubringen sind, wer bei wessen Leistung mitwirken muss oder diese zu prüfen hat. Auch die Bauherren sind sich vielfach ihrer zentralen Koordinationspflicht insbesondere in der Leistungsphase 0 nicht bewusst, obwohl alle aktualisierten Regelwerke, auch das neue Bauvertragsrecht, das seit dem in Kraft ist, erhebliches Gewicht auf die frühe Abklärung des Leistungssolls legen. Anhand einer Vielzahl entschiedener Praxisbeispiele sollen Art und Umfang von Koordinierungspflichten in den einzelnen Projektphasen geprüft und ihre Auswirkung auf die Haftung und Vergütung der Beteiligten aufgezeigt werden. Die einzelnen Verantwortlichkeiten sollen gegeneinander abgegrenzt werden, ebenso die Geeignetheit/Notwendigkeit von vertraglichen Regelungen wird erörtert. 1. Definitionen des Projektes: Die Leistungsphase 0; die zentrale Koordinationspflicht 2. Die Koordinierungspflichten des Objektplaners: Die Koordinierungspflichten in den Planungsphasen; Koordinie- rungspflichten in der Vergabephase; Koordinierungspflichten in der Leistungsphase 8; Prüfung der Werk- und Montagepla- nung; Planungsschnittstelle zum TA-Ingenieur; Insbesondere: Terminplanung 3. Die Koordinierungspflichten des Tragwerkplaners: Mitwirkung bei der Terminplanung; Schnittstelle zur Tätigkeit des Prüfingenieurs 4. Die Koordinierungspflichten des TGA-Planers: Mitwirkung bei der Terminplanung (Leistungsphasen 2, 3, 5); Mitwirkung bei der Koordination der am Projekt Beteiligten (Leistungsphase 8), Schnittstelle zur Tätigkeit des Objektpla- ners und Anlagenhersteller 5. Die Koordinierungspflichten des Projektsteuerers: Darstellung der Koordinierungspflichten nach dem 5-Phasen- Leistungsbild AHO (DVP); Abgrenzung der Koordinierungs- pflichten von Organisations-, Informations-, Dokumentations- pflichten; Abgrenzung der Koordinierungspflichten von Projektsteuerer, Auftraggeber und Planern; die Haftung des Projektsteuerers wegen Koordinierungspflichtverletzung 6. Die Koordinierungspflichten des Unternehmers: Die Leitungs- und Koordinierungsverantwortung des Auftrag- nehmers gemäß 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/B; die Koordination der Nachunternehmer durch den Generalunternehmer; Abgrenzung der Koordinierungspflicht des Auftragnehmers von der Verantwortung des Auftraggebers und seiner Erfül- lungsgehilfen Online anmelden unter 97

100 Architekten und Ingenieure INTENSIVKURS: Baurecht für Bau- und Projektleiter Kompaktwissen und Training am Einzelfall Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Hummel, Bonn Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Philipp Hummel ist Partner der national und international tätigen Anwaltssozietät Redeker Sellner Dahs mit Büros in Berlin, Bonn, Brüssel, Leipzig, London und München. Herr Hummel berät deutschlandweit Bauherren, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer bei der Realisierung von Großbauvorhaben. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei in der baubegleitenden Rechtsberatung. Er ist daher mit den während der Bauphase immer wieder auftretenden Rechtsfragen bestens vertraut. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Herr Hummel in der einschlägigen Fachliteratur und veröffentlicht u. a. regelmäßig Beiträge in der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Projektleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, Planer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, insbesondere bei Großbauvorhaben. Im Rahmen der Durchführung von Baumaßnahmen werden von Projekt- und Bauleitern immer wieder Fehler bei der Anwendung der VOB gemacht, die erhebliche wirtschaftlich nachteilige Folgen für die Baubeteiligten nach sich ziehen. Das der Seminarveranstaltung liegt darin, immer wiederkehrenden rechtlich relevanten Fehlern bei der Baudurchführung anhand konkreter Fallgestaltungen nachzugehen und zugleich Strategien zur rechtlich und taktisch richtigen Vorgehensweise im Bauablauf zu entwickeln. 1. Notwendige Rechtskenntnisse für die tägliche Praxis Die wichtigsten Regeln der VOB/B Häufige Probleme beim BGB-Bauvertrag Das richtige Verständnis typischer Bauvertragsklauseln Regeln der Vertragsauslegung anhand konkreter Beispiele Der richtige Umgang mit unklaren Leistungsbeschreibungen Schwierigkeiten bei sich widersprechenden Vertragsbestimmungen Die Reichweite von Pauschalverträgen 2. Vergütung und Nachträge Zusatz- und Änderungsleistungen Typische Fehler bei Nachtragsvereinbarungen Strategien zur Konfliktlösung Risiken funktionaler Leistungsbeschreibungen Nachtragsmanagement 3. Fehler bei der Kooperation am Bau Kooperationspflichten der Baubeteiligten Auswirkungen auf die Baupraxis Sicherstellung und Dokumentation 4. Problem Bauzeit Verzug und Behinderung Ansprüche bei Bauzeitverlängerung Regelmäßige Korrespondenzfehler Anordnungsrechte des Auftraggebers Vertragsstrafe Richtige Dokumentation 5. Fehler bei der Bauabwicklung Organisation und Schnittstellen Schutzpflichten am Bau Kündigungsrechte und typische Fehler Abnahme von Teilleistungen Aufmaßnahme und Abrechnungsverhandlungen Mängel und Nacherfüllung 98 Online anmelden unter

101 Architekten und Ingenieure Besonderheiten bei Planungsverträgen und Honorarberechnungen bei Umbauten Nach neuem BGB und HOAI Referent: Architekt Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon, ö.b.u.v. Sachverständiger, Kassel-Vellmar/Berlin Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon ist Architekt und von der IHK Kassel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architektenleistungen und Honorare. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Architekt, Sachverständiger, Projektsteuerer und Berater bei Großprojekten. Der Referent ist Verfasser des in der 5. Auflage vorliegenden Fachbuchs Baukostenplanung und des in der 7. Auflage erschienenen Fachbuchs HOAI-Praxis sowie Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen (9. Auflage) und kann zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften vorweisen. Außerdem war Herr Siemon als ARGE-Partner am HOAI 2013-Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium beteiligt und war im Rahmen eines Forschungsauftrags zur HOAI für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung tätig. Herr Siemon ist Lehrbeauftragter für Projektmanagement an der Technischen Universität Braunschweig. Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche und private Bauherren, Bauträger, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen. des Seminars ist der fachgerechte Abschluss von Planungsverträgen und der sichere Umgang mit Besonderheiten der Leistungs- und Honorarfragen bei Umbauten nach neuem BGB. Fachgerecht ausgestaltete Leistungsvereinbarungen und speziell auf das Bauen im Bestand ausgerichtete Honorarvereinbarungen sind für den Projekterfolg gleichermaßen wichtig. Die neuen Regelungen des BGB spielen hier eine wichtige Rolle. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die ordnungsgemäße Honorarberechnung insbesondere beim Planen und Bauen im Bestand. Es werden zahlreiche Berechnungsbeispiele (auch: Mitverarbeitete Bausubstanz) und methodische Vorgehensweisen für das Tagesgeschäft vorgestellt. 1. Erforderliche fachliche Leistungsinhalte nach neuem BGB (Vertragsbeispiele) 2. Auswirkungen des neuen BGB auf Planungsverträge 3. Methoden und Berechnungsbeispiele zur mitverarbeiteten Bausubstanz 4. Methoden und Herleitungen zur Höhe des Umbauzuschlags und zur Honorarzone 5. Honorarberechnung/Beispiele bei Planungsänderungen 6. Besonderheiten zu Kostenrisiken bei Umbauten 7. Honorarfragen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren 8. Honorar bei Terminverzögerungen, Zeithonorar beim Bauen im Bestand 9. Besonderheiten der Generalplanung bei Umbauten 10. Beispiel für eine Honorarvorauskalkulation, z. B. bei Schwellenwertermittlung oder Pauschalhonoraren bei Umbauten 11. Risikovermeidung mit Pauschalhonoraren beim Bauen im Bestand 12. Auswirkungen unterschiedlicher Honorarregelungen beim Bauen im Bestand Online anmelden unter 99

102 Architekten und Ingenieure Planernachträge nach BGB 2018 und HOAI 2013 Aktives Honorarmanagement unter Berücksichtigung des gesetzlichen, vertraglichen und honorarrechtlichen Rahmens Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Prof. Dr. Heiko Fuchs ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt neben der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für mittlere und große nationale und internationale Bau- und Anlagenbauprojekte, wozu auch seine Tätigkeit als Schiedsrichter zählt. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie des Fuchs/Berger/Seifert, Beck scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Baugerichtstags. Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffentlicher Auftraggeber, Baujuristen, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht. Seit der Einführung des Kostenberechnungsmodells mit der HOAI 2009 ist die Bedeutung eines aktiven projektbegleitenden Honorarmanagements für die Wirtschaftlichkeit von Planungsaufträgen für alle Architekten und Ingenieure stets gestiegen. Auftraggeber sehen sich daher spätestens seit diesem Zeitpunkt einem immer intensiver werdenden Claimmanagement der von ihnen beauftragten Planer ausgesetzt. Durch die HOAI 2013 und die damit einhergehende Konkretisierung der Leistungsbilder einerseits sowie der Konzentration der Honoraranpassungsvorschriften in 10 HOAI andererseits wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Honorarnachträge entscheidend geändert. Nunmehr gilt für ab dem geschlossene Planerverträge das neue Architektenund Ingenieurvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das insbesondere für Anordnungsrechte des Auftraggebers und die korrespondierenden Vergütungsanpassungsansprüche der Planer tiefgreifende Neuregelungen mit sich bringt. 1. Einleitung (Neue) Motive für Planernachträge Elementare Prinzipien des Nachtragsmanagements Dokumentation 2. Kalkulation von Honorarangeboten 3. Planungssoll als Nachtragsbasis Bedeutung des 650p BGB Leistungsziele (Planungsgrundlagen) Leistungsumfang Leistungsablauf Bedarfsplanung 4. 7 HOAI und nachträgliche Honorarvereinbarungen 5. Preisrahmenrecht Gesamtvergleichsbetrachtung 6. Stufenvertrag und neue HOAI 7. Kein Nachtragspotential: Vergütungsneutrale Überarbeitung und Optimierung der Planung 8. Anordnungsrechte des Auftraggebers 9. Honorarfolgen Änderung Leistungsumfang und -ziele 10. Entfallene Leistungen 11. Verlängerter oder gestörter Planungszeitraum Das Seminar zeigt das Zusammenspiel von schuldrechtlichen, honorarrechtlichen und vertraglichen Regelungen zu Planernachträgen auf, gibt wertvolle Hinweise zu kooperativen und streitvermeidenden vertraglichen Mechanismen zur Anpassung von Leistung und Vergütung und verdeutlicht effiziente und praxistaugliche Strategien zur Durchsetzung oder Abwehr dieser Nachträge. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Ansprüche des Planers wegen verlängertem oder gestörtem Planungs- oder Überwachungsablauf, insbesondere aus 642 BGB. 100 Online anmelden unter

103 Architekten und Ingenieure INTENSIVKURS: HOAI für Architekten und Ingenieure Mit BGB 2018, der HOAI 2013 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Prof. Dr. Heiko Fuchs ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt neben der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für mittlere und große nationale und internationale Bau- und Anlagenbauprojekte, wozu auch seine Tätigkeit als Schiedsrichter zählt. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie des Fuchs/Berger/Seifert, Beck scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Baugerichtstags. Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Inhouse-Baujuristen, Claim-Manager. In diesem Intensivkurs werden die Architekten und Ingenieure im rechtssicheren Umgang mit den für die Leistungsseite wichtigen neuen Regelungen für den Architekten und Ingenieurvertrag im BGB und der für die Vergütungsseite maßgeblichen HOAI 2013 geschult. Vom Projektstart im Vergabeverfahren oder der Akquisephase über die findungsphase, Vertragsverhandlungen und den Vertragsabschluss bis hin zum Honorarmanagement während des Leistungszeitraums werden speziell aus der Planersicht Chancen und Risiken der honorarrelevanten Vorgaben und Spielräume der HOAI aufgezeigt und anhand von Beispielsfällen praxistaugliche Strategien vermittelt. In einem Ausblick wird die Zukunft der HOAI beleuchtet und auf schon jetzt sinnvolle Konsequenzen für die Vertragsgestaltung hingewiesen. 1. Einleitung 2. HOAI und Projektstart Honorarfreie Akquisitionstätigkeit Stufenweise Beauftragung 3. Kalkulation von Angeboten aus rechtlicher Sicht Kalkulationsarten Vergütungsmodelle 4. HOAI und Vertragsgestaltung findungsphase nach neuem Recht: Inhalt und Vergütung Festlegung des Planungssolls Rechtssichere Honorarvereinbarung Teilleistungsbewertungen Bonus-/Malus-Honorarvereinbarungen Nebenkostenvereinbarungen Regelungen zu Honorarnachträgen 5. Insbesondere: Das Mindest- und Höchstsatzrecht der HOAI Anwendungsbereich der HOAI Mindestsatzfreie Bereiche der HOAI Zulässigkeit von Mindestsatzunter- und Höchstsatzüberschreitungen Verbleibende Vereinbarungsspielräume Überschreitung der Höchstsätze Erfolgreiche Mindestsatzklage Stufenverträge und neue HOAI 6. HOAI und Honorarmanagement Bedeutung des neuen Vertragsrechts im BGB Voraussetzungen eines Honorarnachtrags Vergütungsneutrale Überarbeitung der Planung Änderungen des Leistungsumfangs Änderung der Leistungsziele Nachträge zur Leistungszeit Entfallene Leistungen 7. HOAI und Abnahme Teilabnahme nach neuem Recht Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung der Schlusszahlung Abnahmeformen Strategien gegen unberechtigte Abnahmeverweigerungen 8. Honorarabrechnung Abschlagsrechnungen Schlussrechnung 9. Ausgewählte Spezialfragen zu einzelnen Leistungsbildern Erweiterung und Modernisierung der Leistungsbilder durch die HOAI 2013 Objektbegriff in den Leistungsbildern Anrechenbare Kosten in der Fachplanung Technische Ausrüstung Umbauten und Modernisierungen: die mitzuverarbeitende Bausubstanz und der Umbauzuschlag in den Leistungsbildern Generalplanerverträge: anrechenbare Kosten und Generalplanerzuschlag 10. Der Blick in die Zukunft Vertragsverletzungsverfahren beim EuGH Online anmelden unter 101

104 Architekten und Ingenieure Optimale Ingenieurverträge Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie der HOAI Referentin: RAin Sabine Freifrau von Berchem, Berlin Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RAin Sabine Freifrau von Berchem ist stellvertretende Hauptgeschäftsführerin und Justitiarin des Verbandes Beratender Ingenieure in Berlin. Frau von Berchem befasst sich seit mehr als 20 Jahren mit dem privaten Baurecht sowie dem Recht der Ingenieure. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Beratung in honorarrechtlichen und vertraglichen Fragen der fast Mitgliedsunternehmen des Verbandes Beratender Ingenieure. Darüber hinaus hat Frau von Berchem das Gesetzgebungsverfahren zur grundlegenden Novellierung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen begleitet. Frau von Berchem hat zahlreiche Broschüren im Bereich des Honorarrechts und des privaten Baurechts veröffentlicht. Projektleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, insbesondere bei Großbauvorhaben, Architekten und Ingenieure. Bis vor wenigen Jahren wurden Planungsleistungen auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens zwischen Bauherr und Planer erbracht. Dieses Vertrauensverhältnis besteht nur mehr in Ansätzen. Die Situation auf dem Bau hat sich immer weiter verrechtlicht. Bestrebungen seitens der Europäischen Kommission lassen befürchten, dass die Vergütungsvorschriften der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen bald nicht mehr verbindlich sein werden. Dies macht den Abschluss optimaler Ingenieurverträge noch wichtiger. Der Ingenieurvertrag 1. Gestaltungsspielraum 2. Vertragsgegenstand, wesentliche Planungs- und Überwachungsziele 3. Leistungspflichten des Auftraggebers 4. Änderungsanordnung des Auftragebers 5. Vertragliche Vergütung 6. Vergütung bei geänderten Leistungen 7. Abnahme 8. Fristen und Termine 9. Kündigung, Sonderkündigungsrecht 10. Sicherheitsleistungen 11. Gesamtschuldnerische Haftung 12. Fälligkeit der Vergütung Auch wenn es oftmals nicht gelingt, einem marktmächtigen Auftraggeber die eigenen Vertragsbedingungen vorzugeben, so muss sich der Planer zumindest der Risiken bewusst sein, die er bei der Unterzeichnung eines Vertrags eingeht. des Seminars ist es, darzustellen, wie ein für den Planer optimaler Vertrag aussieht, welche Regelungen man bedenkenlos unterzeichnen kann und wann es zu bedenken gilt, ob die vereinbarte Vergütung noch in einem vernünftigen Verhältnis zum Risiko steht. Darüber hinaus werden die neuen Vorschriften des Bau- wie Planungsvertragsrechts des BGB und deren Auswirkungen auf die Praxis erläutert. 102 Online anmelden unter

105 Architekten und Ingenieure Einführung in das Architektenrecht mit HOAI 2013 Grundlagen Haftung Honorar Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg Datum: Freitag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Philipp Scharfenberg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Sozietät Melchers in Heidelberg. Er ist seit 2012 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dieser Zeit ist er auf die anwaltliche Beratung von privaten und öffentlichen Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren im Bau- und Architektenrecht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst neben der Vertragsgestaltung und der baubegleitenden Rechtsberatung auch die Durchführung von Architekten-, Vergabe- und Bauprozessen. Herr Scharfenberg ist Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Herr Scharfenberg ist Mitautor des Kommentars Leupertz/Preussner/ Sienz, Bauvertragsrecht. Er ist zudem Referent von Vorträgen und Seminaren zum Bau- und Architektenrecht. Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffentlicher Auftraggeber. Das Seminar wurde auf der Basis der HOAI 2013 und des neu im BGB geregelten Architekten- und Ingenieurvertragsrechts konzipiert. Es beinhaltet insbesondere die aktuelle Rechtsprechung und Veröffentlichungen zum Architektenrecht sowie gefestigte Praxiserfahrungen zum Architektenrecht. Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und unter Einschluss der relevanten höchstrichterlichen Rechtsprechung vermittelt der Referent den Teilnehmern zuverlässig und praxistauglich das erforderliche Praxiswissen im Architekten- und Ingenieurrecht. Dabei beschränkt sich der Inhalt des Seminars nicht nur auf die zentralen Honorarregelungen der HOAI 2013, sondern behandelt insbesondere auch die gesetzlichen Neuregelungen sowie Fragen der Architektenhaftung und sonstige Fragen des Architektenrechts. Der Referent gibt einen fundierten und aktuellen Einblick über wesentliche rechtliche Probleme des Architekten- und Ingenieurrechts: angefangen bei der Auftragsakquise über Fragen der vereinbarten Leistung bis hin zur Geltendmachung des Honorars. Eine im letzten Teil des Seminars erfolgende Darstellung von weiteren praxisrelevanten Problemstellungen rundet die Veranstaltung ab. 1. Der Vertragsschluss Wirksamkeit des Planervertrags; der Architektenvertrag als neuer Vertragstyp; Formerfordernisse; Abgrenzung von honorarfreier Akquisitionstätigkeit und vergütungspflichtigen Leistungen; findungsphase des 650p Abs. 2 BGB; gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach 650r BGB 2. Der Auftragsumfang Die HOAI als reines Preisrecht; Bezugnahme auf Leistungsbilder und -phasen der HOAI; vertraglich zu regelnde Planungsleistungen; Vollauftrag und Begrenzung des Leistungsumfangs; stufenweise Beauftragung; die Inkongruenz von Erfolgs- und Planungssoll; Komplettheitsklauseln; Voraussetzungen von Planungsnachträgen; Verzögerungen bei der Vertragsabwicklung 3. Die Haftung des Planers Die geschuldete Leistung als Maßstab; Baukostenüberschreitung; Verzug mit der Architektenleistung; Planungsfehler; Überwachungsfehler; Hinweispflichten des Planers; Verjährung; die gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer nach 650t BGB 4. Die Honorarvereinbarung nach der HOAI Zeitlicher und inhaltlicher Anwendungsbereich der HOAI; Honorarfragen bei stufenweiser Beauftragung; Bindefristen; Leistungsarten: verbindlicher und unverbindlicher Teil der HOAI; Bindung an Mindest- und Höchstsatzgrenzen; Ausnahmen der Bindung an Mindest- und Höchstsätze; Kostenberechnungsmodell; Objektbegriff, anrechenbare Kosten; Berechnungsgrundlage; Leistungsbild und Leistungsphasen; Honorierung nach Teilleistungstabellen; Honorarzone; Honorartafel; Bauen im Bestand; Umbauzuschlag; mitzuverarbeitende Bausubstanz; besondere Honorarvereinbarungen; Nebenkosten 5. Die Fälligkeit des Honoraranspruchs Fälligkeit des Gesamthonorars; Abschlagsforderungen; Abnahme des Architektenwerks als Fälligkeitsvoraussetzung; gesetzlich geregelte Teilabnahme nach 650s BGB; Bindung an die Schlussrechnung; Verjährung des Honoraranspruchs 6. Basiswissen sonstiges Architektenrecht Kündigung durch Planer oder Auftraggeber; die Reichweite der Vollmacht des Architekten; Sicherheiten für Planer und Auftraggeber; Versicherungsschutz; Urheberrecht; Rechtsdienstleistungen des Planers; mögliche Auswirkungen von BIM für Architekten und Ingenieure Online anmelden unter 103

106 Architekten und Ingenieure Die 10 häufigsten Streitpunkte bei der Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen und wie man sie vermeidet Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Jörn Bröker, Essen Datum: Freitag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Jörn Bröker ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei Heinemann & Partner, Essen. Der Referent ist Fachanwalt für Bauund Architektenrecht und ausschließlich auf diesem Gebiet tätig. Zahlreiche Fachveröffentlichungen, u. a. bei IBR, ibr-online, Baurecht und dem Formularbuch für Fachanwälte Bau- und Architektenrecht, Mitautor im Beck schen VOB-Kommentar ( 10 und 12 VOB/B). Ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften IBR Immobilien- & Baurecht und Baurecht. Lehrbeauftragter für Bauvertragsmanagement an der Hochschule Bochum. Architekten und Ingenieure, Büroinhaber sowie leitende Angestellte, Auftraggeber, Projektsteuerer. Die Erfahrung aus zahlreichen Baumaßnahmen zeigt, dass bei der Abwicklung von Planungsaufträgen immer wieder die gleichen Probleme auftreten. Zahlreiche Streitfälle könnten vermieden werden, wenn alle Projektbeteiligten die häufigsten Fallstricke kennen und sich im Vorfeld über deren Vermeidung ausreichend Gedanken machen. Viele Konflikte entstehen auch deswegen, weil Architekten und/oder Ingenieure häufig unterschätzen, welche Anforderungen von der Rechtsprechung an eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung gestellt werden. Dies betrifft insbesondere die Leistungsphase 8. Andererseits sind ebenso häufig Bauherren anzutreffen, die die Anforderungen insbesondere bei den Budgeteinhaltung und Termintreue überspannen bzw. unberechtigte Schadensersatzforderungen aufbauen. Ein weiteres, sehr konfliktträchtiges Thema ist seit der Einführung des Kostenberechnungsmodells die Richtigkeit der Kostenberechnung geworden. In diesem Seminar sollen die immer wieder anzutreffenden Problempunkte aufgezeigt und Vermeidungsstrategien vorgestellt und besprochen werden. 1. Umgang mit einer strittigen Kostenberechnung Umgang mit einer zu hohen bzw. zu niedrigen Kostenberechnung Umgang mit einer Kostenberechnung von Dritten 2. Der Zuschlag für die mitverarbeitete Bausubstanz Abgrenzung zum Umbauzuschlag Art und Zeitpunkt der Vereinbarung Ermittlung der Höhe des Zuschlags 3. Der Umbauzuschlag Höhe des Zuschlags Gibt es einen Mindestumbau-Zuschlag? 4. Anforderungen an eine wirksame Honorarvereinbarung Form der Honorarvereinbarung Zeitpunkt der Honorarvereinbarung Inhalt einer Honorarvereinbarung 5. Die (richtige) Ermittlung des Mindestsatzhonorars Das Wesen der Mindestsatzgarantie Die richtige Berechnung der Mindestsatzgarantie Treuwidriges Verhalten 6. Die Vergütung von Planungsänderungen Rechtslage HOAI 2009 Rechtslage HOAI Haftung für Baukostenüberschreitungen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kostenkontrolle Vertragsgestaltungs- und Versicherungsfragen Haftung und Schadensersatz 8. Haftung für Objektüberwachung Einzelfälle aus der Rechtsprechung 9. Haftung bei der Vertragsgestaltung für den Bauherrn Einzelfälle aus der Rechtsprechung 10. Gesamtschuldnerinnenausgleich mit übrigen Baubeteiligten und Verjährung Rechtslage Vermeidung der Verjährungsfalle 104 Online anmelden unter

107 Architekten und Ingenieure INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber Mit Architekten- und Ingenieurvertragsrecht nach BGB 2018 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Eden Hotel Wolff, München Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Andreas Berger ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt a.m., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für große Immobilienprojektentwicklungen und Infra strukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausgeber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck scher HOAI- und Architektenrechtskommentar, 1. Aufl. 2016, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 1. Aufl Professionelle private wie öffentliche Auftraggeber und deren Berater: Immobilienprojektentwickler, Infrastruktur-Vorhabenträger, Projektsteuerer, Baujuristen, Baudezernenten, Baureferenten, Projektleiter. In diesem Intensivkurs werden die Auftraggeber nicht nur den rechtssicheren Umgang mit der HOAI 2013 und dem neuen Architektenund Ingenieurrecht des BGB vom Projektstart über den Planervertragsabschluss, das Anti-Claim-Management bis hin zur Prüfung der Schlussrechnung kennenlernen. Zugleich werden speziell aus Auftraggebersicht Chancen und Risiken der honorarrelevanten Vorgaben der HOAI aufgezeigt und praxistaugliche Strategien vermittelt. 1. Einleitung 4. Insbesondere: Das Mindest- und Höchstsatzrecht der HOAI Anwendungsbereich der HOAI Mindestsatzfreie Bereiche der HOAI Zulässigkeit von Mindestsatzunterschreitungen Verbleibende Vereinbarungsspielräume Überschreitung der Höchstsätze 5. HOAI und Anti-Claim-Management Planernachträge nach HOAI 2013 und neuem BGB 2018 Vergütungsneutrale Überarbeitung der Planung Der Planungs- bzw. Bauzeitnachtrag Entfallene Leistungen 6. HOAI und Abnahme Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung der Schlusszahlung Abnahmeformen, Teilabnahme und Zustandsfeststellung nach BGB 7. Honorarabrechnung Abschlagsrechnungen Schlussrechnung 8. Ausgewählte Spezialfragen zu einzelnen Leistungsbildern Erweiterung und Modernisierung der Leistungsbilder durch die HOAI 2013 Der Objektbegriff in den einzelnen Leistungsbildern Anrechenbare Kosten in der Fachplanung Technische Ausrüstung Bauen im Bestand : Die Mitzuverarbeitetende Bausubstanz und der Umbauzuschlag in den Leistungsbildern Generalplanerverträge 2. HOAI und Projektstart Honorarfreie Akquisitionstätigkeit Stufenweise Beauftragung findungsphase nach 650p Abs. 2, 650r BGB 3. HOAI und Vertragsgestaltung Festlegung des Planungssolls Honorarmodelle Regelung von Planernachträgen Vereinbarungen zu Kostenobergrenzen Auch am in Köln. Online anmelden unter 105

108 Architekten und Ingenieure BIM Basiskurs kompakt Referent: Dipl.-Ing. Dirk Hennings, Frankfurt a.m. Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Ing. Dirk Hennings ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der BIMwelt GmbH. Seit 12 Jahren ist er IT-Berater im Bauwesen, Qualitätsmanagement, IT-Infrastruktur, CAD, CAFM (Krankenhausbau), Berater für die Implementierung von Strukturen zur Projektkommunikation und zur Koordination von Planungsabläufen im Hochbau. Herr Hennings berät Bauherren zur Einführung von CAD/ CAFM-Systemen inkl. planungsbegleitendem Online-Raumbuch. Architekten und Ingenieure, Baujuristen, Investoren, Projektentwickler und Bauunternehmen. 1. Einführung 2. Normative Verweisungen Richtlinien 3. Mehrwerte von BIM 4. BIM-e und Anwendungsfälle 5. Objektorientierter Modellaufbau 6. Modellbasierte Qualitätssicherung 7. Grundlegende Konzepte der BIM Implementierung Erlangung eines grundlegenden Verständnisses der Planungsmethode BIM sowie der typischen Vorteile gegenüber traditioneller Arbeitsweise. Wie starte ich ein BIM Projekt/wie biete ich auf ein BIM Projekt an? Erfordernis von Veränderungen im Unternehmen für die Nutzung von BIM Auswirkungen der Digitalisierung. 106 Online anmelden unter

109 Architekten und Ingenieure EXPERTENSEMINAR: HOAI für Auftraggeber Referent: Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, Würzburg Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare in Würzburg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart im LL.M.-Weiterbildungsstudiengang Baurecht und Baubegleitung der Philipps-Universität Marburg. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift BauR, Mitherausgeber und Autor des Beck schen HOAI- und Architektenrechtskommentars Fuchs/Berger/Seifert, sowie bis zur 8. Aufl. Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen und Autor weiterer Bücher und Fachveröffentlichungen. Ferner ist er Leiter des Bundesfachbereichs Architekten- und Ingenieurhonorare des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Er ist Mitglied in verschiedenen Fachausschüssen und langjähriger Seminarreferent. Auftraggeber, Projektsteuerer, Baujuristen sowie Architekten, Ingenieure mit honorarrechtlichen Vorkenntnissen. Die HOAI ist nach wie vor Preisrecht. Deren Anwendung wird vor allem aber dadurch erschwert, dass im Zeitraum von wenigen Jahren drei Fassung anzuwenden sind, die in verschiedenen Vorschriften grundlegend voneinander abweichen und dadurch zu ganz unterschiedlichen Honoraren führen können. Die Regelungen der HOAI können aber nach wie vor nur auf der Basis der Ermächtigungsgrundlage verstanden werden. Das gilt auch für die HOAI Vor diesem Hintergrund sind verschiedene Vorschriften der HOAI kritisch zu betrachten. 1. Regelungsinhalte aus der gesetzlichen Grundlage ( 7 HOAI) 2. Objekte ( 2 Nr. 1, 6 Abs. 1, 11 HOAI) Bestimmung durch den Vertragsgegenstand Trennungsvorschriften des 11 HOAI Tragwerke als Objekt Abrechnungseinheiten bei der Technischen Ausrüstung Abgrenzungsfragen 3. Kostenberechnung und anrechenbare Kosten ( 2 Nr. 10, 4, 6, 33 HOAI) Kostenberechnungsmodell Kostenvereinbarungsmodell Fachlich allgemein anerkannte Regeln der Technik Fassungen der DIN 276 Ortsübliche Preise Voll, beschränkt, bedingt anrechenbare Kosten Besonderheiten bei den anrechenbaren Kosten 4. Das veränderte Leistungsbild ( 3, 34, Anlage 10 HOAI) 5. Planen und Bauen im Bestand ( 2 Nr. 3 9, 4 Abs. 3, 6 Abs. 2, 12, 36 HOAI) 6. Honorar bei Planungsänderungen ( 10 HOAI) Neben den Veränderungen bei den Leistungsbildern enthält die HOAI 2013 auch (wieder) schwierige Vorschriften, die in der HOAI 2009 nicht enthalten waren. Das betrifft insbesondere Regelungen zum Bauen im Bestand und zu Planungsänderungen. Dreh- und Angelpunkt des Honorars ist der Objektbegriff und die Objektabgrenzung. Daraus ergeben sich Konsequenzen bei der Honorarabrechnung, bezogen auf den Anwendungsbereich der HOAI, das Kostenberechnungsmodell, die anrechenbaren Kosten, die Honorarzoneneinordnung und die Zuschläge beim Bauen im Bestand. Online anmelden unter 107

110 Architekten und Ingenieure Vertragsgestaltung und Nachtragsmanagement des Planers Unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragrechts Durch geschickte Vertragsgestaltung Spielräume für Nachträge eröffnen oder vermeiden Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frank Steeger, Berlin Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Dorint Hotel am Dom, Erfurt Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Frank Steeger ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der baurechtlich ausgerichteten Kanzlei Rechtsanwälte Steeger Partnerschaftsgesellschaft mbb in Berlin. Seit Jahren ist Herr Steeger als Referent im Bereich des Bau- und Architektenrechts tätig (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Kammern und Verbände, Inhouse-Seminare). Er vertritt Bauherren wie auch Auftragnehmer im Rahmen von Nachtragsverhandlungen bei Baumaßnahmen jeglicher Größenordnung. Er ist Herausgeber und Kommentator des ibr-online-praxiskommentars HOAI sowie Verfasser zahlreicher Aufsätze in diversen Fachzeitschriften. Öffentliche und private Auftraggeber, Auftragnehmer von Planungsleistungen, Baujuristen. Der Vortrag orientiert sich zunächst am Werkvertragsrecht mit Fokus auf die Bestimmung des Leistungssolls. Es wird dargestellt, welche Konsequenzen der Verweis auf die Leistungsbilder der HOAI 2013 mit sich bringt. Ausgehend von der geschuldeten Planungsleistung werden die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vergütung im Geltungsbereich der HOAI 2013 wie auch für die Fälle freier Vergütungsvereinbarung dargestellt. Der Referent zeigt anhand von Beispielen auf, welche Lücken in der Leistungsbeschreibung und im Vergütungssystem der HOAI entstehen und wie damit umzugehen ist. Dabei werden anhand verschiedener Fälle Möglichkeiten besprochen und dargestellt, durch geschickte Vertragsgestaltung Spielräume für Nachträge zu eröffnen oder zu vermeiden. 1. Werkvertragliches Leistungssoll vs. Vergütungsrecht Ermittlung der vertraglich geschuldeten Leistung Leistungsphase 0, 650p BGB Auslegung des Vertrags nach funktionalen Gesichtspunkten Verwendung der Anlagen der HOAI zur Vereinbarung konkreter Teilleistungserfolge Betrachtung der Leistungspflichten anhand ausgewählter Beispiele der Anlagen Leistungspflicht Besondere Leistung Vollständigkeits- bzw. Komplettheitsklauseln Folgen der Änderungsanordnung nach 650b BGB 2. Welche Vergütung ist für die vertragliche Leistung vorgesehen? Welche Möglichkeiten der Honorarvereinbarung gibt die HOAI? (Abrechnung nach 6 HOAI; Vergütungspauschale; Vergütung nach Zeit) Vergütung außerhalb des Geltungsbereichs der HOAI (RiFT) Vergütung für Besondere Leistungen/Beratungsleistungen Die unvollständige Vergütungsabrede 3. Vertragliche Nachtragsmöglichkeiten im Geltungsbereich der HOAI Systematik des Preisrechts der HOAI Vergütung nach Mindestsätzen/Teilleistungserfolge (Splittingtabellen) Objektbegriff, mehrere Objekte Abrechnungssystem nach Kostenschätzung/-berechnung oder Baukostenvereinbarungsmodell nach HOAI, werkvertragliche Beschaffenheitsvereinbarung über die Baukosten Veränderung der anrechenbaren Kosten, 10 Abs. 1 HOAI Umgang mit veränderter mitverarbeiteter Bausubstanz, 4 Abs. 3 Satz 1 HOAI Veränderung der Honorarzone Veränderung des Leistungsumfangs, Abänderung oder Wiederholung in Abgrenzung zur Optimierung, Berechnung des Mehraufwands 4. Vertragliche Nachtragsmöglichkeiten außerhalb des Geltungsbereichs der HOAI Geltungsbereich der HOAI, 650q Abs. 2 BGB Gegenständlicher Anwendungsbereich RiFT-Tabelle Beratungsleistungen der Anlage 1 Besondere Leistungen der Anlage 2 Grundzüge der Vergütung für verlängerte Bauzeit/gestörten Bauablauf 108 Online anmelden unter

111 Architekten und Ingenieure Die Planungs- und Überwachungspflichten der Architekten und Ingenieure Referent: RA Dr. Alexander Wronna, LL.M., Frankfurt a.m. Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Alexander Wronna, LL.M. ist Partner der auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Wirtschaftsrechtskanzlei KNH Rechtsanwälte. Er betreut in- und ausländische Mandanten bei komplexen Bauvorhaben und der Immobilienverwertung. Seine Tätigkeit umfasst die Projektierung, Vertragsgestaltung und Durchführung von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen. Besondere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Ingenieurrecht, modellbasiertes Planen (BIM) und die projektbegleitende Streitvermeidung/-schlichtung. Ingenieure, Sonderfachleute und Architekten, Projektsteuerer, Auditoren, Baujuristen, Rechtsanwälte. Die Haftungsrisiken von Architekten und Ingenieuren sowie Möglichkeiten sollen aufgezeigt werden. Dazu gehören auch die aus dem komplexen Zusammenspiel der am Bau beteiligten unterschiedlichen Planer und Sonderfachleute sowie Unternehmen resultierenden Gefahren der gemeinschaftlichen Haftung. des Seminars ist es, sowohl die Möglichkeiten der Haftungsvermeidung als auch der Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen praxisnah darzustellen. 1. Leistungspflichten und die damit einhergehende Haftung Planungspflichten Sachwalterpflichten Nebenpflichten 2. Schnittstellen zwischen Objekt- und Fachplanung 4. Haftung im Kostenbereich/Baukosten Baukostenrahmen, Obergrenzen und Garantien Rechtsfolgen bei Kostensteigerungen Kostenkontrolle 5. Haftung bei der Objektbetreuung/örtlichen Bauüberwachung Überwachungspflichten Rechnungsprüfung und -freigaben Umfang des Einflusses auf bauausführende Unternehmen und Weisungsrechte Abnahmen 6. Besonderheiten beim Bauen im Bestand Genehmigungsrisiko Kostenrisiko Technisches Risiko 7. Zusammenspiel und gemeinsame Haftung mit anderen Baubeteiligten (Bauunternehmen, Fachplanern, Sonderfachleuten) Gesamtschuldnerische Haftung Strategie bei der Inanspruchnahme Rückgriffsmöglichkeiten 8. Verjährungsfragen Verjährung von Haftungsansprüchen Abnahmen- und Teilabnahmen 9. Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz Risikoausschlüsse Verhaltensregeln im Haftungsfall Koordination Integrations- und Crash-Planung Überwachung Besonderheiten beim modellbasierten Planen (BIM) 3. Werkvertragliche Erfolge Grundsätze des Werkvertragsrechts Abgrenzung von Werk- und Dienstleistungen Mögliche Anspruchsgrundlagen und Haftungsrisiken Online anmelden unter 109

112 Architekten und Ingenieure INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber Mit Architekten- und Ingenieurvertragsrecht nach BGB 2018 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Hotel Novotel Köln City, Köln Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Andreas Berger ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt a.m., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für große Immobilienprojektentwicklungen und Infra strukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausgeber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck scher HOAI- und Architektenrechtskommentar, 1. Aufl. 2016, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 1. Aufl Professionelle private wie öffentliche Auftraggeber und deren Berater: Immobilienprojektentwickler, Infrastruktur-Vorhabenträger, Projektsteuerer, Baujuristen, Baudezernenten, Baureferenten, Projektleiter. In diesem Intensivkurs werden die Auftraggeber nicht nur den rechtssicheren Umgang mit der HOAI 2013 und dem neuen Architektenund Ingenieurrecht des BGB vom Projektstart über den Planervertragsabschluss, das Anti-Claim-Management bis hin zur Prüfung der Schlussrechnung kennenlernen. Zugleich werden speziell aus Auftraggebersicht Chancen und Risiken der honorarrelevanten Vorgaben der HOAI aufgezeigt und praxistaugliche Strategien vermittelt. 1. Einleitung 4. Insbesondere: Das Mindest- und Höchstsatzrecht der HOAI Anwendungsbereich der HOAI Mindestsatzfreie Bereiche der HOAI Zulässigkeit von Mindestsatzunterschreitungen Verbleibende Vereinbarungsspielräume Überschreitung der Höchstsätze 5. HOAI und Anti-Claim-Management Planernachträge nach HOAI 2013 und neuem BGB 2018 Vergütungsneutrale Überarbeitung der Planung Der Planungs- bzw. Bauzeitnachtrag Entfallene Leistungen 6. HOAI und Abnahme Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung der Schlusszahlung Abnahmeformen, Teilabnahme und Zustandsfeststellung nach BGB 7. Honorarabrechnung Abschlagsrechnungen Schlussrechnung 8. Ausgewählte Spezialfragen zu einzelnen Leistungsbildern Erweiterung und Modernisierung der Leistungsbilder durch die HOAI 2013 Der Objektbegriff in den einzelnen Leistungsbildern Anrechenbare Kosten in der Fachplanung Technische Ausrüstung Bauen im Bestand : Die Mitzuverarbeitetende Bausubstanz und der Umbauzuschlag in den Leistungsbildern Generalplanerverträge 2. HOAI und Projektstart Honorarfreie Akquisitionstätigkeit Stufenweise Beauftragung findungsphase nach 650p Abs. 2, 650r BGB 3. HOAI und Vertragsgestaltung Festlegung des Planungssolls Honorarmodelle Regelung von Planernachträgen Vereinbarungen zu Kostenobergrenzen Auch am in München. 110 Online anmelden unter

113 Architekten und Ingenieure Die prüfbare Honorarrechnung Referent: Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, ö.b.u.v. Honorarsachverständiger, Würzburg Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare in Würzburg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart im LL.M.-Weiterbildungsstudiengang Baurecht und Baubegleitung der Philipps-Universität Marburg. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift BauR, Mitherausgeber und Autor des Beck schen HOAI- und Architektenrechtskommentars Fuchs/Berger/Seifert, sowie bis zur 8. Aufl. Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen und Autor weiterer Bücher und Fachveröffentlichungen. Ferner ist er Leiter des Bundesfachbereichs Architekten- und Ingenieurhonorare des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Er ist Mitglied in verschiedenen Fachausschüssen und langjähriger Seminarreferent. Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Baujuristen sowie Auftraggeber mit honorarrechtlichen Vorkenntnissen. Für die Honorarabrechnung bestimmt die HOAI ein Pauschalsystem aus verschiedenen Berechnungsparametern. Diese müssen prüfbar aufgestellt werden. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung richtet sich die Frage der Prüfbarkeit einer Honorarrechnung nach dem Informations- und Kontrollinteresse des Auftraggebers. Dabei müssen aber in jedem Fall die Vorschriften der HOAI beachtet werden. Wichtig ist zunächst eine HOAI-konforme Objektgliederung. Auf dieser Grundlage müssen anrechenbare Kosten, Honorarzonen und Leistungsumfang überprüfbar ermittelt werden. 1. Das Objekt als Abrechnungseinheit bei der Honorarrechnung Objektdefinition verschiedene Objekttypen mehrere gleichartige Objekttypen Minderungsvorschriften des 11 HOAI 2. Anrechenbaren Kosten Kostenberechnung nach DIN 276 mitzuverarbeitende Bausubstanz Vorhandene Baustoffe und Bauteile Ermittlung der anrechenbaren Kosten 3. Honorarzonen Objektliste Bewertungsmerkmale Punktebewertung 4. Leistungsumfang Leistungsbild Abgrenzung Grundleistungen/Besondere Leistungen Verminderter Leistungsumfang Leistungsbewertung 5. Honorar für Planungsänderungen 6. Musterrechnung Online anmelden unter 111

114 Architekten und Ingenieure Honorarpraxis für Architekten und Ingenieure nach der HOAI Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und den Neuregelungen für Architekten und Ingenieure im BGB 2018 Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Steffen Gratz, Leipzig Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IntercityHotel, Leipzig Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. NEU RA Dr. Steffen Gratz ist seit 2001 in Leipzig als Rechtsanwalt bis 2012 für die internationale Kanzlei CMS Hasche Sigle und seitdem in selbstständiger Tätigkeit mit der juristischen Beratung von Architekten- und Ingenieurgesellschaften, Bauherrn sowie Bauunternehmen befasst. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten als Fachanwalt für Bauund Architektenrecht zählen das Architekten- und Ingenieurrecht sowie das private und öffentliche Baurecht. Neben seiner Lehrtätigkeit für die Hochschule Anhalt, die EIPOS - Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH und die Berufsakademie Sachsen - Staatliche Studienakademie Leipzig führt Dr. Gratz seit vielen Jahren Seminare und Schulungen bei Architekten- und Ingenieurgesellschaften, Unternehmen und Industrie- und Handelskammern durch. Er veröffentlicht regelmäßig Aufsätze in der juristischen Fachzeitschrift AnwaltZertifikatOnline Bau- und Architektenrecht. Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Baujuristen. Die richtige Ermittlung des Honorars spielt für Architekten und Ingenieure in der Praxis eine wichtige Rolle. Um ein auskömmliches Honorar vom Auftraggeber/Bauherrn verlangen zu können, benötigen Architekten und Ingenieure fundierte Kenntnisse über die grundlegenden Vorgaben der HOAI, die seit 2018 geltenden Neuregelungen im BGB sowie die honorar-rechtlichen Besonderheiten spezieller Planungs- und Bausituationen, wie z.b. beim Bauen im Bestand, bei Planungsänderungen des Auftraggebers, bei Kostenvorgaben des Bauherrn, bei verlängerter Planungs- und Bauzeit, bei gestuften Aufträgen, bei vorzeitiger Beendigung der Zusammenarbeit, bei Stellung als Generalplaner, beim Einsatz von BIM etc., die im Seminar umfassend und anschaulich anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung vermittelt werden. 1. Einführung Grundsätze der HOAI Neuregelungen im BGB 2018 Unentgeltliche Akquisition 2. Honorarermittlung bei Grundleistungen und Besonderen Leistungen wiederholten Grundleistungen Teilleistungen Planungsänderungen des Auftraggebers verlängerter Planungs- und Bauzeit Beratungsleistungen mehreren Objekten Kombination von Neubau, Umbau und Bestandssanierung Beauftragung nach Leistungsstufen vorzeitiger Vertragsbeendigung 3. Spezielle Honorarbausteine Umbau- und Modernisierungszuschlag Anrechenbare Kosten für mitzuverarbeitende Bausubstanz Anrechenbare Kosten für wiederzuverwendende Baumaterialien Bonus-Malus-Regelung Generalplaner- und Koordinierungszuschlag Zeithonorar Nebenkosten 4. Honorarvereinbarungen HOAI-Vorgaben 5. Kostenbudget HOAI und Baukostenobergrenze Honorierung von Einsparmodellen 6. HOAI-Besonderheiten bei den Leistungsbildern Gebäude Freianlagen Tragwerksplanung Technische Ausrüstung Ingenieurbauwerke Verkehrsanlagen 7. Zahlungsweise Fälligkeit des HOAI-Honorars 8. Zulässige Abweichungen von der HOAI Unverbindliches Preisrecht Honorare außerhalb der Tafelwerte Zulässige Unterschreitung der Mindestsätze 9. Building Information Modeling (BIM) und HOAI 10. Ausblick auf die Zukunft der HOAI 112 Online anmelden unter

115 Architekten und Ingenieure Optimale Kostenplanung und -steuerung Größtmögliche Kostensicherheit aus rechtlicher und fachtechnischer Sicht Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Ralf Averhaus, Berlin; Architekt Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon, ö.b.u.v. Sachverständiger, Kassel-Vellmar/Berlin Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IntercityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. Dr. Ralf Averhaus ist Partner bei Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbb und leitet dort die Praxisgruppe Architektenund Ingenieurrecht. Er ist spezialisiert auf das private Bau- und Architektenrecht, Mitautor diverser Fachbücher (u. a. zur HOAI) und Fachbeiträge (u. a. zur Kostenermittlung) sowie erfahrener Referent bei verschiedenen Veranstaltern. Dr. Averhaus ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon ist Architekt und von der IHK Kassel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architektenleistungen und Honorare. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Architekt, Sachverständiger, Projektsteuerer und Berater bei Großprojekten. Der Referent ist Verfasser des in der 5. Auflage vorliegenden Fachbuchs Baukostenplanung und des in der 7. Auflage erschienenen Fachbuchs HOAI-Praxis sowie Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen (9. Auflage) und kann zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften vorweisen. Außerdem war Herr Siemon als ARGE-Partner am HOAI 2013-Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium beteiligt und war im Rahmen eines Forschungsauftrags zur HOAI für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung tätig. Herr Siemon ist Lehrbeauftragter für Projektmanagement an der Technischen Universität Braunschweig. Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche und private Bauherren, Bauträger, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen. Das Seminar behandelt die grundlegenden der Kostenermittlung, Kostensteuerung und der Haftung im Bereich Kosten jeweils aus rechtlicher und fachtechnischer Sicht. Wichtiges dieses Seminars ist es, die Handlungsinstrumente zur Steuerung von Kosten innerhalb der vorstellungen der Beteiligten zu erarbeiten und dabei auf wichtige Leistungs- und Honorarvereinbarungen zugreifen zu können. Die aktuellen Anforderungen an die Kostensicherheit führen zu steigender Bedeutung der Kosten bei Planungs- und Überwachungsleistungen. Dies gilt vor allem für größere Bauvorhaben und Umbauten, bei denen die Planung baubegleitend erfolgt. Die Vereinbarung einer präzisen Kostenplanung (Ermittlung, Kontrolle und Steuerung) bietet Auftraggebern und -nehmern Vorteile, die es zu erkennen und zu nutzen gilt. Neben der Kostenermittlung und der Kostensteuerung wird insbesondere die Phase der Projektentwicklung im Hinblick auf die Kosten beleuchtet. Die Kostenberechnung ist zwar zum Dreh- und Angelpunkt der Honorarermittlung geworden. Aber die Kostenkontrolle wird weiter intensiviert. Beim Bauen im Bestand werden die anrechenbaren Kos- ten aus mitverarbeiteter Bausubstanz im Hinblick auf die Kostenauswirkungen thematisiert. Die Frage inwieweit Kostenenveränderungen nach Erstellung der Entwurfsplanung/Kostenberechnung auch Auswirkungen auf die anrechenbaren Kosten haben, wird ebenfalls behandelt. Ein Dauerbrenner ist schließlich die Frage, unter welchen Umständen die Gerichte von einer verbindlich vereinbarten Kostenobergrenze ausgehen und welche Rechtsfolgen deren Überschreitung für die Haftung und Honorierung der Auftragnehmer hat. Außerdem werden professionelle Möglichkeiten des Umgangs mit Kostenobergrenzen im Tagesgeschäft besprochen. Den Hintergrund bildet das Spannungsverhältnis zwischen dem Interesse des Bauherrn an größtmöglicher Kostensicherheit und der Dynamik des Planungsprozesses mit seinen Schwankungsbreiten. Mit dem Bereich der Kostenhaftung wird die Veranstaltung zu den drei wichtigsten Kostenthemen abgerundet. 1. Kostensteuerung: Rechtliche Grundlagen zur Kostenplanung und Kostensteuerung Kostenermittlungen bei Projektentwicklungen Problem des erstgenannten Betrags Was müssen Planer in Bezug auf die Kostensteuerung von Planungsund Baumaßnahmen leisten (unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsbilder)? Welche Pflichten hat der Auftraggeber? Anforderungen an ein effektives zielgerichtetes Baukostenmanagement Beispiele für Risikosteuerungen Umgang mit drohenden Kostenentwicklungen Wie berechnet sich ein angemessenes Honorar für spezielle Kostensteuerungsleistungen? Wie wirkt sich die HOAI 2013 aus? 2. Beispiele und Anwendungsfälle bei Kostenermittlungen: Kostenschätzung, -berechnung, bepreiste Leistungsverzeichnisse, Kostenanschlag (als bes. Leistung) und -feststellung Vollständige, teilweise, bedingte und ausgeschlossene Anrechenbarkeit von Kosten DIN 276 Regelungen zu Änderungsplanungen und zum Bauen im Bestand Bedarfsplanung und Kostenrahmen An welchen Stellen treten gelegentlich Honorarverluste auf und wie lassen sie sich vermeiden? Sonderthema: Verpreiste Leistungsverzeichnisse als neue Kostenermittlung, Wiederauferstehung des Kostenanschlags, Besonderheiten zu Auswirkungen von Honoraren auf die Gesamtkosten, Die neue DIN 276 das Wichtigste für Planer und Auftraggeber 3. Kostenhaftung: Kostenobergrenze und Garantie Baukostenüberschreitung Nacherfüllung, Schaden und Anspruchshöhe Haftung für unwirtschaftliche Planung Haftungsrisiken begrenzen und Honorarverluste vermeiden fachtechnisch optimaler Umgang mit Baukostengrenzen Online anmelden unter 113

116 Architekten und Ingenieure Die Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht Grundlagen HOAI 2013 BGB 2018 aktuelle Rechtsprechung Beispiele Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek, Heidelberg Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Tobias Wellensiek ist Rechtsanwalt seit 1996 und Fachanwalt für Bauund Architektenrecht in der Sozietät Melchers, Heidelberg. Er ist auf Bau-, Architekten- und Immobilienrecht spezialisiert. Herr Wellensiek ist Mit-Autor des Kommentars Bauvertragsrecht (Beck, 2018), des Handbuchs Prozesse in Bausachen und des Beck schen VOB-Kommentars, Teil B, sowie Lehrbeauftragter im Rahmen der Zusatzqualifikation Baurecht und des Masterstudiengangs Baurecht und Baubegleitung an der Philipps-Universität Marburg. Seine Tätigkeit umfasst die Vertragsgestaltung, die baubegleitende Rechtsberatung sowie die Durchführung von Architektenund Bauprozessen einschließlich Schiedsgerichtsverfahren. Herr Wellensiek ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Zudem ist er Mitglied des gemeinsamen Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Tübingen auf Zulassung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Architekten, Ingenieure, Auftraggeber von Architekten- und Ingenieurleistungen, Baujuristen. Die Änderungen der HOAI in den Jahren 2009/2013 erforderten eine komplette Umgestaltung der bisher verwendeten Verträge. Nun erfordert die Baurechtsnovelle eine erneute Umgestaltung der Verträge. Das Seminar soll den Teilnehmern die Honorarermittlung nach der HOAI 2013 sowie die Änderung der Rechtslage durch die Baurechtsnovelle erläutern und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Vertragsgestaltung aufzeigen. Auftraggeber, die regelmäßig Architekten- und Ingenieurleistungen vergeben, sowie Architekten und Ingenieure verwenden erfahrungsgemäß gerne Muster für die Vertragsgestaltung. Es wird beleuchtet, in welchen Grenzen eine solche standardisierte Vertragsgestaltung möglich und sinnvoll ist und wann eine individualisierte Ausgestaltung des Vertragsinhalts geboten ist. Die Gestaltung aller wesentlichen Regelungsbereiche eines Architekten- bzw. Ingenieurvertrags wird auch anhand von Formulierungsbeispielen unter Berücksichtigung der Baurechtsnovelle erörtert. Es wird dabei anhand des typischen Aufbaus eines Architektenvertrags vorgegangen. Der Referent stellt auch aktuelle Rechtsprechung vor, sofern diese für die Vertragsgestaltung relevant ist. 1. Grundlagen Einführung: Wichtigste Änderungsthemen und (zukünftige) Bedeutung der HOAI 2013 Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts Grundsätzliche Hinweise zur Vertragsgestaltung Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der HOAI 2013 und der Baurechtsnovelle an den relevanten Vertragspassagen: Theoretische Grundlagen Was ist wichtig aus der Sicht des Auftraggebers? Was ist wichtig aus der Sicht des Auftragnehmers? Beispielregelungen 2. Vorgehensweise anhand eines konkreten Vertragsaufbaus Modul 1 (Parteien, Vertragsgegenstand) 1: Gegenstand des Vertrags Modul 2 (Vertragsgrundlagen/Anlagen) 2: Vertragsgrundlagen Modul 3 (Inhalt der Leistungen) 3: Beauftragte Leistungen 4: Allgemeine Leistungspflichten des Auftragnehmers 5: Sonstige Verpflichtungen des Auftragnehmers 6: Pflichten des Auftraggebers 7: Honorarvereinbarung 8: Besondere, andere und geänderte Leistungen Modul 4 (Sicherung der Leistungen) 9: Sicherheiten für Leistungen des Auftragnehmers 10: Haftung, Versicherungen 11: Sicherheiten für Leistungen des Auftraggebers 12: Termine und Fristen Modul 5 (Vertragsdurchführung) 13: Unterbrechung der Leistungserbringung 14: Zahlungen 15: Vorzeitige Vertragsbeendigung 16: Urheberrecht Modul 6 (Sonstiges) 17: Erfüllungsort, Streitigkeiten Gerichtsstand 18: Schriftform, Salvatorische Klausel 114 Online anmelden unter

117 Architekten und Ingenieure Honorarmanagement für Auftraggeber nach der HOAI Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der Neuregelungen im BGB 2018 NEU Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Steffen Gratz, Leipzig Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Hotel Pullman Berlin Schweizerhof, Berlin Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Steffen Gratz ist seit 2001 in Leipzig als Rechtsanwalt bis 2012 für die internationale Kanzlei CMS Hasche Sigle und seitdem in selbstständiger Tätigkeit mit der juristischen Beratung von Architekten- und Ingenieurgesellschaften, Bauherrn sowie Bauunternehmen befasst. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten als Fachanwalt für Bauund Architektenrecht zählen das Architekten- und Ingenieurrecht sowie das private und öffentliche Baurecht. Neben seiner Lehrtätigkeit für die Hochschule Anhalt, die EIPOS - Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH und die Berufsakademie Sachsen - Staatliche Studienakademie Leipzig führt Dr. Gratz seit vielen Jahren Seminare und Schulungen bei Architekten- und Ingenieurgesellschaften, Unternehmen und Industrie- und Handelskammern durch. Er veröffentlicht regelmäßig Aufsätze in der juristischen Fachzeitschrift AnwaltZertifikatOnline Bau- und Architektenrecht. Fach- und Führungskräfte von privaten und öffentlichen Bauherren/Auftraggebern, Projektleiter, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Baujuristen. Der richtige Umgang mit der HOAI ist für private und öffentliche Auftraggeber von Architekten und Ingenieuren von wirtschaftlicher Bedeutung. Die Kenntnis der Vorgaben und Grenzen der HOAI und der hierzu ergangenen maßgeblichen Rechtsprechung ist essenziell, um im Rahmen der Beauftragung von Architekten und Ingenieuren die Spielräume der HOAI rechtskonform nutzen zu können. Das Seminar soll Auftraggebern das hierfür notwendige Wissen zur HOAI und den seit 2018 geltenden Neuregelungen im BGB unter Verweis auf typische Vertragsbausteine und Praxisbeispiele sowie wichtige Urteile der obersten Gerichte vermitteln. Hierbei wird das Augenmerk auch auf die effiziente Bewältigung der honorarrechtlichen Folgen für den Auftraggeber beim Bauen im Bestand, bei Planungsänderungen und Kostenvorgaben des Auftraggebers, bei verlängerten Planungs- und Bauzeiten, bei vorzeitiger Beendigung der Zusammenarbeit, bei Beauftragung eines Generalplaners oder mehrerer Architekten und Fachplaner sowie beim Einsatz von BIM gelegt. 1. HOAI und unentgeltliche Akquisition Unentgeltliche Akquisition Anwendbarkeit der HOAI Zwei-Phasen-Modell 2. Auftragsumfang und Honorar Grundleistungen Besondere Leistungen Beratungsleistungen Teilleistungen Beauftragung nach Leistungsstufen Anforderungen an Honorarvereinbarungen Zeithonorar Bonus-Malus-Regelung Building Information Modeling (BIM) 3. Zulässige Abweichungen von der HOAI Unverbindliches Preisrecht Bindung an eine unwirksame Honorarvereinbarung Begrenzung des Nachforderungsrisikos Honorare außerhalb der Tafelwerte Zulässige Unterschreitung der Mindestsätze 4. Planungsänderungen des Auftraggebers Anordnungsrechte des Auftraggebers Honorierung von Änderungs- und Zusatzleistungen 5. Besonderheiten beim Bauen im Bestand Umbau- und Modernisierungszuschlag Anrechenbare Kosten für mitzuverarbeitende Bausubstanz Anrechenbare Kosten für wiederzuverwendende Baumaterialien 6. Kündigung des Architekten-/Ingenieurvertrages Honorar bei freier Kündigung Honorar bei Kündigung aus wichtigem Grund Honorar bei Kündigung gemäß 650r BGB 7. Kostenvorgaben des Auftraggebers HOAI und Baukostenobergrenze Honorierung von Einsparmodellen 8. Beauftragung mehrerer Architekten und Fachplaner HOAI-Vorgaben Richtiger Umgang mit der HOAI 9. Beauftragung eines Generalplaners Honorierung bei mehreren Objekten Kombination von Neubau, Umbau und Bestandssanierung Generalplaner- und Koordinierungszuschlag Honorarfolgen bei Übertragung von Teilgewerken/ Anlagengruppen Online anmelden unter 115

118 Architekten und Ingenieure Projektsteuerung 2019 Grundlagen und neueste Entwicklungen in Recht und Praxis des Projektmanagements für Immobilien- und Bauprojekte Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Steuerrecht Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, Düsseldorf Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Hotel Pullman Berlin Schweizerhof, Berlin Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Prof. Dr. Klaus Eschenbruch ist Seniorpartner der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt a.m., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt im privaten Baurecht, insbesondere dem Bauvertragsrecht sowie dem Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsrecht. Er ist Autor des Werks Projektmanagement und Projektsteuerung, 4. Aufl Zudem ist er Honorarprofessor an der RWTH Aachen, Mitglied des Gesetzgebungsausschusses des Deutschen Anwaltvereins für Bau- und Architektenrecht, Mitglied des Vorstands des Deutschen Verbands der Projektmanager in der Bauund Immobilienwirtschaft e. V. (DVP) und Mitglied des AHO-Fachausschusses Projektsteuerung. Projektentwickler, Projektmanager, Auftraggeber, Immobilienunternehmen, insbesondere Investoren, Auftragnehmervertreter, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte. Vermittlung des notwendigen Wissens zur wirtschaftlichen Beschaffung, rechtssicheren Vertragsgestaltung und belastbaren Vertragsmanagements von Projektmanagement-, Projektleitungs- und Projektsteuerungsverträgen. 1. Leistungsmodelle der Projektsteuerung: Branchenstandards (z.b. AHO/DVP) und neueste Entwicklungen (agiles Projektmanagement (Scrum), integrierte Projektabwicklung, BIM-Management) sowie Abgrenzungen/Abhängigkeiten von der AG-Organisation (Projektleitung) und des Projektzuschnitts: Wie ermittle ich das geeignete Leistungsportfolio der Projektsteuerung? Welche Leistungskombinationen sind sinnvoll (Zusammenspiel AHO Heft 9, Heft 19)? 2. Vertragsmodelle für die Projektsteuerung: Dienstverträge, Werkverträge und Geschäftsbesorgungsmodelle im weiten Sinne, Rahmenverträge sowie Arbeitnehmerüberlassungsverträge der Projektsteuerungspauschalvertrag und seine Besonderheiten; wie wähle ich die sachangemessene Vertragsform? Welche Vertragsmuster können eingesetzt werden (Vertragsmuster DVP)? 3. Beschaffungsmodelle: Unternehmens- oder personalorientierte Beschaffungen? Abstellung auf personelle Verantwortung oder umfassende Leistungsbilder? Einsatz digitaler Werkzeuge (CDE, BCF)? Was ist praxistauglich? Wie werden Projektsteuerungsverträge ausgeschrieben: preisorientiert oder qualitätsorientiert; Vergabeordnungen (von der VOF zur VgV)/Verhandlungsverfahren/Angebote mit Personaleinsatzplänen und Methodestatements? Vorgabe eines Mindestpersonaleinsatzes oder Mindesthonorars? Bonus-Malus-Klauseln? 4. Verantwortung und Haftung des Projektsteuerers mit Blick auf die Rechtsprechung Häufige Haftungsfälle der Praxis: Besondere Haftungsgefahr bei einzelnen Einsatzformen der Projektsteuerung 5. Einzelfragen zur Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung: u. a. der Projektsteuerungsnachtrag (zusätzliche und geänderte Leistungen der Projektsteuerung sowie Behinderungsfolgenansprüche, einschl. Laufzeitverlängerungen), Grundlagen und Durchsetzung/Abwehr von Mehrvergütungsansprüchen 6. Aktuelle Entwicklungstendenzen im Projektsteuerungswesen AHO Das neue Heft 19 (2017) und die Novelle des Heftes 9 (2018) HOAI 2013 Planer als Projektsteuerer? Reformkommissionen Großprojekte und die Projektsteuerung Digitale Projektmanagementstrategien/Projektsteuerung mit BIM Agile Projektsteuerungsmodelle und die integrierte Projektabwicklung Es besteht Raum für ausführliche Diskussion und Meinungsaustausch zu aktuellen Fragen der Projektsteuerung. 116 Online anmelden unter

119 Architekten und Ingenieure Die Leistungsbilder der HOAI 2013: Was steckt hinter den Grund- und Besonderen Leistungen? Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach; Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, ö.b.u.v. Honorarsachverständiger, Würzburg Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Prof. Dr. Heiko Fuchs ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt neben der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für mittlere und große nationale und internationale Bau- und Anlagenbauprojekte, wozu auch seine Tätigkeit als Schiedsrichter zählt. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvorschriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie des Fuchs/Berger/Seifert, Beck scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Baugerichtstags. Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare in Würzburg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart im LL.M.-Weiterbildungsstudiengang Baurecht und Baubegleitung der Philipps-Universität Marburg. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift BauR, Mitherausgeber und Autor des Beck schen HOAI- und Architektenrechtskommentars Fuchs/Berger/Seifert, sowie bis zur 8. Aufl. Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen und Autor weiterer Bücher und Fachveröffentlichungen. Ferner ist er Leiter des Bundesfachbereichs Architekten- und Ingenieurhonorare des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Er ist Mitglied in verschiedenen Fachausschüssen und langjähriger Seminarreferent. Ingenieur für das vereinbarte Honorar geschuldeten Leistungsumfang. Dessen Festlegung und die Abgrenzung von Grund- und Besonderen Leistungen können Grundlage für Zusatzhonorare sein. Aufgrund der komplexen honorarrechtlichen Bestimmungen der HOAI liegt bei Seminaren zum Honorar der Architekten und Ingenieure der Schwerpunkt oftmals nicht auf den im Einzelnen von den Grund- und Besonderen Leistungen umfassten Leistungsinhalten. Da sich demgegenüber viele Honorar- und Haftungsstreitigkeiten vielfach genau daran entscheiden, werden in dem Seminar sowohl die planungstechnischen als auch die rechtlichen Inhalte des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume und daran anknüpfend die Besonderheiten der übrigen Leistungsbilder der Objektund Fachplanung vertieft erläutert. 1. Abgrenzung Leistungsziele und Leistungsumfang 2. Systematik der Grund- und Besonderen Leistungen 3. Rechtsfolgen nicht beauftragter oder nicht erbrachter Grundleistungen 4. Inhalte der Grund- und Besonderen Leistungen des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume 5. Besonderheiten der weiteren Leistungsbilder der Objektund Fachplanung 6. Hinweise für die vertragliche Ausgestaltung von aufeinander abgestimmten Leistungsbildern Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Inhouse-Baujuristen, Claim-Manager, professionelle private wie öffentliche Auftraggeber, insbesondere Immobilienprojektentwickler, Infrastruktur- Vorhabenträger, Baudezernenten, Baureferenten, Projektleiter. Sowohl im Bereich der öffentlichen als auch der privaten Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen werden durch vertraglichen Verweis auf die Leistungsbilder der HOAI regelmäßig die dort geregelten Grund- und Besonderen Leistungen zur Bestimmung des vom Planer geschuldeten Leistungsumfangs vereinbart. Obwohl es sich bei den Grund- und Besonderen Leistungen nur um Gebührentatbestände für das Preiskontrollrecht handelt, erhalten sie auf diesem Weg eine zentrale Bedeutung für den vom Architekten oder Online anmelden unter 117

120 Architekten und Ingenieure BIM aus rechtlicher und technischer Sicht Referenten: Dipl.-Ing. Dirk Hennings, Frankfurt a.m.; RA Dr. Alexander Wronna, LL.M., Frankfurt a.m. Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Ing. Dirk Hennings ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der BIMwelt GmbH. Seit 12 Jahren ist er IT-Berater im Bauwesen, Qualitätsmanagement, IT-Infrastruktur, CAD, CAFM (Krankenhausbau), Berater für die Implementierung von Strukturen zur Projektkommunikation und zur Koordination von Planungsabläufen im Hochbau. Herr Hennings berät Bauherren zur Einführung von CAD/ CAFM-Systemen inkl. planungsbegleitendem Online-Raumbuch. RA Dr. Alexander Wronna, LL.M. ist Partner der auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Wirtschaftsrechtskanzlei KNH Rechtsanwälte. Er betreut in- und ausländische Mandanten bei komplexen Bauvorhaben und der Immobilienverwertung. Seine Tätigkeit umfasst die Projektierung, Vertragsgestaltung und Durchführung von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen. Besondere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Ingenieurrecht, modellbasiertes Planen (BIM) und die projektbegleitende Streitvermeidung/-schlichtung. Architekten und Ingenieure, Baujuristen, Investoren, Projektentwickler und Bauunternehmen. Das Planen und Bauen mit 3-D-Modellen ist nicht neu. Dennoch bietet die Fortentwicklung der Planungsmethode mit hinterlegten Daten ein hohes Potenzial. Hierdurch wird sich nicht nur der Planungsund Bauprozess verändern. Auch der Gebäudebetrieb im CAFM und die Verwertung und Vermarktung erhalten weitreichende Impulse. Das Seminar schafft zunächst einen Überblick über die technischen Anforderungen und Wirkungen. Die vertragliche Umsetzung sowie die bei der Vergabe und Durchführung der Bauleistungen auftretenden Besonderheiten werden aus rechtlicher Sicht beleuchtet. Das Seminar bietet dabei viele praktische Hinweise von der Vertragsgestaltung bis hin zum Zusammenwirken der verschiedenen Projektbeteiligten. 1. Grundlagen der Planungsmethode BIM 2. Projekterfahrung mit der Planungsmethode BIM anhand von Großprojekten 3. Beteiligte und ihre Leistungen Beteiligte bei Großprojekten BIM-Manager Vertraglich zu regelnde Grundstrukturen Gestaltung und Umsetzung von Leistungsbildern 4. Die HOAI und BIM Integraler Projektansatz statt Leistungsphasen Änderungen und Einflüsse des Klassischen Planungsprozesses Auswirkungen auf das Preisrecht (HOAI) 5. Ausgestaltung von BIM-Fragen Entscheidungs- und Weisungskompetenz Werkvertragliche Implikationen eines BIM-Erfolges Umsetzung der Systemanforderungen (Software/Hardware) Koordination/Integration und Kooperation 6. Rechtliche Besonderheiten Schutzrechte am 3 D-Modell Schutzrechte an Datensätzen BIM und Vergaberecht 118 Online anmelden unter

121 Architekten und Ingenieure Schnittstellen und interaktive Prozesse am Bau Haftung und Haftpflichtversicherung NEU Referenten: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Barbara Gay, Düsseldorf; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RAin Dr. Barbara Gay ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht in Düsseldorf. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in allen Facetten des Bau- und Architektenrechts, von der Vertragsgestaltung von Bau- und Architektenverträgen über die Projektbegleitung bei der Realisierung und Abwicklung von Bauvorhaben bis hin zu Mängel-, Schadensersatz- und Honorarmanagement, wobei Ansprüche auch forensisch geltend gemacht bzw. abgewendet werden. Sie vertritt Bauherren, Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure in allen relevanten Rechtsfragen. Weiterhin ist die Referentin im Recht des Baustoffhandels tätig, insbesondere im Bereich der Beratungshaftung von Baustoffherstellern sowie bei Zulassungsfragen und Mängeln von Baustoffen. Frau Dr. Gay ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertragsrecht bekannt. RA Dr. Walter Klein ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Köln. Sein Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure. Hier wird er von den Berufshaftpflichtversicherern mit der Abwehr von Inanspruchnahmen für die Versicherungsnehmer bei Großschäden bundesweit mandatiert. Neben den Haftungsfragen sind hier auch versicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Er berät zudem bei Großbauvorhaben Auftraggeber und Auftragnehmer baubegleitend. Herr Dr. Klein ist durch Vorträge und Veröffentlichungen bekannt. Er veröffentlicht u. a. regelmäßig zu Fragen des Haftungsrechts der Architekten und Ingenieure in der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht. Architekten und Ingenieure, Bauherren, Rechtsanwälte. Das Seminar befasst sich mit der Haftung der Architekten und Ingenieure in der Schnittstelle der Haftung etwa anderer Beteiligter, insbesondere der Sonderfachleute und der bauausführenden Unternehmen. Dabei wird die in der Praxis für alle Beteiligten besonders relevante Frage des Versicherungsschutzes beleuchtet. Die werden unter Berücksichtigung des neuen Werkvertragsrechts sowie neuester Rechtsprechung im Planer- wie Versicherungsrecht anhand einer Vielzahl von Fallgestaltungen besprochen. 1. Darstellung der Schnittstellenproblematik beim Bau und Auswirkungen auf die Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherungen 2. Wer plant was? Abgrenzung der Tätigkeiten von Architekt und Statiker Abgrenzung der Tätigkeiten von Architekt und TA-Ingenieur Abgrenzung der Tätigkeit von Statiker und Prüfstatiker Abgrenzung der Tätigkeit von TA-Ingenieur und Anlagenhersteller Vertragliche Regelungen 3. Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Architekten und Ingenieure unter Beachtung der Schnittstellenproblematik 4. Die Bedenkenhinweispflicht des Unternehmers gemäß 4 Abs. 3 VOB/B die Überprüfung der Bauleistungen durch die Objektüberwachung des Bauherrn 5. Risiko des Planers/Überwachers unter Berücksichtigung des Versicherungsschutzes (Ausschlusstatbestand) 6. Prüfung der Werk-und Montagepläne durch den Architekten 7. Die Schnittstelle zwischen zwei Losen 8. Haftungsfall Umfang des Versicherungsschutzes Was ist Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung? Was hat der Versicherungsnehmer zu beachten? Was sollte der Anspruchsteller beachten? 9. Stellung der Beteiligten: Anspruchsteller, Architekt (Versicherungsnehmer), Versicherer 10. Ausschlusstatbestände für den Versicherungsschutz, insbesondere bewusste Pflichtwidrigkeit Online anmelden unter 119

122 Vergabe Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Tobias Hänsel ist Fachanwalt für Vergaberecht und Bau- und Architektenrecht in Dresden. Seine Tätigkeitsgebiete sind das private Baurecht sowie das Vergaberecht. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Gestaltung von Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieurleistungen. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im Bau- und Vergaberecht und eine umfangreiche Seminartätigkeit ausgewiesen. Herr Dr. Hänsel ist Mitherausgeber der Zeitschrift VPR Vergabepraxis & -recht. Öffentliche Auftraggeber, interessierte Bewerber, insbesondere Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungsunternehmen, Beratungsunternehmen und Rechtsanwälte. Die Vergabe von Planungsleistungen befindet sich im Umbruch. Denn die bisherige Praxis, Auftragswerte verschiedener Fachplanungen bei der Schätzung des Auftragswerts nach 3 VgV getrennt voneinander zu betrachten, lässt sich nicht mehr aufrechterhalten, weil die verschiedenen Fachplanungen im Regelfall funktional miteinander zusammenhängen. Genau das ist schließlich das des Auftraggebers, der die notwendigen Planungsleistungen aus einem Guss haben möchte. Diese Situation hat zur Folge, dass selbst bei kleineren Bauvorhaben mehrere Planungslose europaweit ausgeschrieben werden müssen. Angesichts begrenzter zeitlicher und finanzieller Ressourcen stellt dies eine erhebliche Herausforderung für die öffentliche Hand dar. Vor diesem Hintergrund vermittelt das Seminar nicht nur die gesetzlichen Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung, die jeder Praktiker kennen muss, um Planungsleistungen rechtssicher ausschreiben zu können. Vielmehr wird besonderer Wert auf eine praxisnahe Darstellung gelegt, wie Planungsleistungen einerseits im Wege kurzer und prägnanter Vergabeverfahren effektiv ausgeschrieben werden können, dem Auftraggeber andererseits aber auch die notwendige Beinfreiheit bei der Auswahl des besten Angebots verbleibt. Ausführlich wird dabei insbesondere das offene Verfahren dargestellt, welches ein bislang stark unterschätztes Instrument bei der Ausschreibung von Planungsleistungen ist. 1. Grundlagen Die Schätzung des Auftragswerts Vergabe nach Losen: Teillose und Fachlose Freiräume und Grenzen bei der Gestaltung der zu beschaffenden Leistung 80/20%-Kontingent Vergabe an Generalplaner vs. losweise Vergabe Wahl der richtigen Verfahrensart: Verhandlungsverfahren vs. offenes Verfahren 2. Der Teilnahmewettbewerb im Verhandlungsverfahren Die Eignungsprüfung: Mindestanforderungen an die Eignung vs. Kriterien zur Bildung einer Rangfolge unter den Bewerbern Nachfordern fehlender, unvollständiger und falscher Erklärungen Auswahl unter den Bewerbern: Gewichtung der Auswahlkriterien, Erstellung einer Matrix; Losentscheid 3. Die Angebots- und Verhandlungsphase Aufstellung der Wertungskriterien und der Unterkriterien, deren Gewichtung, Erstellung einer Matrix Vorbefasste Bieter; Interessenkonflikte auf Seiten der Vergabestelle Darstellung einzelner Wertungskriterien Honorar: neue Gestaltungsmöglichkeiten des Auftraggebers; Vorgabe von Festpreisen Vergütungsansprüche der Bieter für Lösungsvorschläge, Konzeptideen o. Ä. 4. Vorstellung von Muster-Vergabeunterlagen für offene Verfahren und Verhandlungsverfahren Während des Seminars wird der komplette Ablauf eines Verfahrens zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen behandelt. Zahlreiche Praxisbeispiele und Muster für konkrete Vergabeunterlagen runden das Seminar ab. Auch am in Nürnberg. 120 Online anmelden unter

123 Vergabe WORKSHOP: Die Vergabe von Planungsleistungen NEU Referent: RA und FA für Vergaberecht Martin Hupfer, Dresden Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Martin Hupfer ist Fachanwalt für Vergaberecht in Dresden. Sein Tätigkeitsbereich liegt hauptsächlich im Vergaberecht. Seit mehr als 10 Jahren berät er die öffentliche Hand und die Bieterschaft im Rahmen öffentlicher Auftragsvergaben. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Gestaltung von Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen, insbesondere Architekten- und Ingenieurleistungen. Hier hat Herr Hupfer in den letzten Jahren an zahlreichen prominenten Ausschreibungen mitgewirkt. Öffentliche Auftraggeber, interessierte Bewerber, insbesondere Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungsunternehmen, Beratungsunternehmen und Rechtsanwälte. Dieser Workshop ergänzt das Seminar Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (Referent RA Dr. Hänsel). Während in dem Seminar die rechtlichen Grundlagen vermittelt werden, legt dieser Workshop den Fokus auf die Gestaltung der Vergabeverfahren. Angesichts begrenzter zeitlicher und finanzieller Ressourcen stellt die Gestaltung von Vergabeverfahren von Planungsleistungen eine erhebliche Herausforderung für die öffentliche Hand dar. Im Workshop werden typische Situationen und Herausforderungen behandelt, die sich in der Praxis für die öffentliche Hand bzw. deren Verfahrensbetreuer immer wieder stellen. des Workshops ist es, die Mitarbeiter der Vergabestellen in die Lage zu versetzen, anhand standardisierter Vergabeunterlagen Planervergaben schnell, effektiv und kostengünstig durchführen zu können. Daneben soll es möglich sein, dass die Teilnehmer eigene Beschaffungsvorhaben in den Workshop mitbringen, um gemeinsam mit dem Referenten und den anderen Teilnehmern Lösungswege für die Ausschreibung aufzuzeigen. 1. Grundlagen Wann darf der Auftraggeber verschiedene Fachplanungen zusammen vergeben? Müssen die Auftragswerte verschiedener Fachplanungen addiert werden? Wie wird das 20%-Kontingent berechnet und wie können Teilleistungen nach dem 20%-Kontingent vergeben werden? Wann muss ein offenes Verfahren durchgeführt werden? Kein Angebot oder nur fehlerhafte Angebote: was nun? 2. Die Gestaltung der Vergabeunterlagen Die wichtigste strategische Entscheidung: offenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb? Beschreibung des Bauvorhabens Beschreibung der nachgefragten Leistungen Gestaltung des Planervertrages Aufstellung der Eignungskriterien: Referenzen, Projektteam usw. Zusammenstellung der honorartechnischen Angaben: anrechenbare Kosten, Honorarzone, Umbauzuschlag, mitzuverarbeitende Bausubstanz, Besondere Leistungen, Nebenkosten, Minderungsfaktoren Auslegung der Angebote, formale Prüfung, Nachfordern von Angaben bzw. Unterlagen Abweichung der Bieter von Festlegungen der Ausschreibung, insbesondere im Hinblick auf das Honorar 3. Wertung Honorar: Honorarwertung oder Vorgabe eines Festhonorars? Welche Wertungskriterien sind in welchen Situationen sinnvoll und angemessen? Wie werden die Wertungskriterien beschrieben? Sinnvolle Strukturierung und Definition der zu vergebenden Punkte Welche Ermessensspielräume hat der Auftraggeber? Vorstellung einer Excel-basierten Wertungsmatrix 4. Begründung, Dokumentation und Information der Bieter Wie ist die Wertungsentscheidung des Gremiums zu begründen? Welche Informationen müssen an die unterlegenen Bieter gegeben werden? Recht auf Akteneinsicht durch die unterlegenen Bieter? Online anmelden unter 121

124 Vergabe Lücken im Leistungsverzeichnis Vertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung unter Berücksichtigung maßgeblicher Aspekte des BGB-Bauvertragsrechts 2018 Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt a.m. Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Hotel Novotel Centre Ville, Nürnberg Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Jarl-Hendrik Kues, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht sowie Partner der Vergabe- und Baurechtssozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen seit vielen Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesondere in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen. Herr Kues ist gemeinsam mit Herrn Prof. Leinemann Herausgeber des im Sommer 2018 erschienenen Kommentars zum am in Kraft getretenen BGB-Bauvertragsrechts und zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fachbücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen VOB/B-Kommentar und bearbeitet dort 6 VOB/B ( Bauzeit ), dem von Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel herausgegebenen VOB/B- Kommentar und bearbeitet dort 2 VOB/B ( Nachträge ) sowie dem von Leinemann/Kirch herausgegebenen Kommentar zur VSVgV und VOB/A-VS. Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften Baurecht, NZBau und Vergaberecht sowie als ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht hervorgetreten. Das Seminar richtet sich an technische Führungskräfte, Projektleiter, Bereichs- und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen und Bauherren, Kalkulatoren, Claim-Manager, anwaltliche Berufsanfänger und Justitiare im Bau- und Architektenrecht, Rechnungsprüfer, Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung, Sachverständige, Schlichter und Mediatoren. Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten werden heftig diskutiert. Ausgangspunkt sind oft fehlerhafte Leistungsbeschreibungen. Fehler werden allerdings wohl nie ganz vermeidbar sein. Das Seminar fragt nach der Risikoverteilung und den vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung. Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Beschreibungsfehlern, muss nachgefragt werden: Welche Folgen hat das eine oder andere? Welche Rolle spielt das öffentliche Vergaberecht und wo liegen die Unterschiede zum gewerblichen Geschäft nicht-öffentlicher Bauvertragspartner? Neueste Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher praktischer Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leistungsverweigerung aufgrund von Problemen, die auf die Leistungsbeschreibung zurückgehen. 1. Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber: Schwellenwerte, Prüfung der Verdingungsunterlagen, typische Fehler bei der LV-Erstellung, Ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung, Vollständigkeit, Kalkulierbarkeit; Wagnisse die neueste Rechtsprechung und ihre Auswirkungen 2. Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung: Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten 3. Auslegung des Leistungsverzeichnisses nach AGB-Wirksamkeitskriterien: u. a. Baugrund- und Terminrisiko, Genehmigungsrisiko, Vertragsstrafen, Zahlung 4. Besondere : Bistro-Entscheidung des BGH, Vergabeverfahrensrisiko, Spekulationspreise; sittenwidriger Einheitspreis, Schadstoffrisiko, Kalkulationstricks 5. Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädigungsanspruch: Wie erzeugt man Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen und wie wehrt man sie ab? 6. Geänderte und zusätzliche Leistungen: 2 Abs. 5, 6 VOB/B, Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschreibung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Abwehr von Nachträgen sowie Leistungsverweigerungsrecht bei Nichtbeauftragung von Nachträgen, Regelungen zum neuen Anordnungsrecht und Vergütung bei Anordnungen gem. 650b, c, d BGB Die Teilnehmer werden mit den rechtlichen Fallstricken der Angebotsbearbeitung und der LV-Gestaltung vertraut gemacht und an die Grundsätze der späteren Vertragsauslegung nach Zuschlag und die Nachtragsbearbeitung herangeführt. Das neue BGB-Bauvertragsrecht wird im Hinblick auf die seit dem geltenden Regelungen zum Anordnungsrecht und zur Vergütung bei Anordnungen gem. 650b, c, d BGB vorgestellt. 122 Online anmelden unter

125 Vergabe Sichere Vergabe unterhalb des Schwellenwerts Nach der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2018 Referenten: Prof. Dr. Christopher Zeiss, Bielefeld; RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IntercityHotel Berlin Hbf., Berlin Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dr. Christopher Zeiss ist einer von Deutschlands erfahrensten Vergabeexperten mit über 20 Jahren Erfahrung. Er ist Professor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld). Zuvor hat Prof. Dr. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz u. a. vergabe- und kartellrechtliche Gesetzgebungsverfahren des Bundes begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Richter und Of Counsel (u. a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat als externe Beschaffungsstelle Vergabeunterlagen entwickelt und bundesweit Vergabeverfahren (z. B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprüfungsverfahren für die Interessen seiner Mandanten gestritten. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausgeber und Autor vergaberechtlicher Standardnachschlagewerke (z. B. juris-praxiskommentar Vergaberecht, 5. Aufl u. a. zur UVgO, Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte, 3. Aufl Aufl in Vorbereitung) und Mitherausgeber der Zeitschrift Vergabepraxis & -recht (VPR). RA Prof. Dr. Christian-David Wagner ist Fachanwalt und Honorarprofessor für Vergaberecht sowie Lehrbeauftragter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Prof. Wagner ist seit mehr als 15 Jahren auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öffentliche Auftraggeber und Unternehmen in sämtlichen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer Expertise in den Bereichen IT und Telekommunikation, Daseinsvorsorge, Tourismus und Bau. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Wagner gefragter Referent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa des Bundesanzeiger-Verlags sowie des id Verlags (IBR-SEMINARE). Im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Vergaberecht verantwortet Prof. Wagner die Lehreinheiten Sektorenverordnung sowie Beihilfe- und öffentliches Preisrecht. Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung Basiswissen Vergaberecht sowie des DTVP-Newsletters und Mitautor des juris-praxiskommentars Vergaberecht, 5. Aufl Tipps und Tricks zum neuen Vergaberecht und der aktuellen Rechtsprechung erleichtern Beschaffungspraktikern die Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen. Neueinsteiger erhalten einen Überblick über wesentliche Weichenstellungen des Vergabeverfahrens auf dem neusten Stand. Das Massengeschäft der Beschaffungsstellen findet unterhalb der Schwellenwerte statt und wurde trotzdem im Vergaberecht bisher eher stiefmütterlich behandelt. Dies änderte sich im Jahr Die VOL/A entfiel auch unterhalb der Schwellenwerte. Stattdessen gibt es mit der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) nun ein ganz neues Regelwerk. Mit dem Seminar werden wesentliche Inhalte der neuen UVgO dargestellt. Im Seminar wird zudem immer auf wichtige Parallelen und Unterschiede zum bisherigen Recht besonders hingewiesen. Maßstab der Veranstaltung sollen dabei immer Verständlichkeit und Praxisnähe sein. Mit Praxisbeispielen werden Sie durch die einzelnen Phasen des Vergabeverfahrens geleitet und erhalten dabei einen Überblick über rechtliche Anforderungen und Fallstricke. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, wann eine freihändige Vergabe (neu: Verhandlungsvergabe) zulässig ist und welche Anforderungen an die Leistungsbeschreibung und die Wertungskriterien in Anbetracht der aktuellen Rechtsprechung zu stellen sind. Dargestellt werden besonders auch notwendige Inhalte des Vergabevermerks sowie auch der Umgang mit fehlenden oder fehlerhaften Angeboten, die Eignungsprüfung sowie der Ausschluss vom Vergabeverfahren. Auch verschiedene Wertungsmethoden sowie ihre Verankerung in den Vergabeunterlagen und der Dokumentation werden erklärt. Hingewiesen wird auch auf praktische Auswirkungen wichtiger Regelungen des Landesvergaberechts, auch zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte. Fragen aus dem sind willkommen! Aus dem Inhalt: 1. Vergaberecht verständlich auch für Nichtjuristen Ab wann gilt die UVgO? Verhältnis zu GWB, VgV, VOL/A und VOB/A Prinzipien des Vergaberechts Binnenmarktrelevanz und deren praktische Auswirkungen 2. Vergabeverfahren oder Auftragsänderung? Richtige Schätzung des Auftragswerts Vorrang der öffentlichen Ausschreibung und Ausnahmen Nachbestellung, Nachtrag oder Change-Request 3. Richtige Vergabeunterlagen Produkt- und Markenspezifische Beschaffungen Rahmenverträge und unklare Beschaffungssituationen Zulässige Eignungskriterien und Nachweise 4. Ausschluss Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kein zulässiges Kriterium mehr? Schlechtleister und Selbstreinigung Fehlende und fehlerhafte Unterlagen 5. evergabe u.a. Pflicht zur evergabe im Unterschwellenbereich Alle Unterlagen online? Rechtsschutz im Unterschwellenbereich? Online anmelden unter 123

126 Vergabe 2-Tages-Seminar: Einführung in das Vergaberecht Für Einsteiger ohne Grundkenntnisse Referent: RA und FA für Vergaberecht Dr. Martin Büdenbender, Köln Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr, und Dienstag, , 09:00 15:15 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 649, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Martin Büdenbender ist im Kölner Büro der Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbb tätig. Er arbeitet seit über 16 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Vergaberechts und in angrenzenden Rechtsmaterien. Hier berät Herr Dr. Büdenbender öffentliche Auftraggeber und Bieter sowohl bei komplexen Ausschreibungen von Bauleistungen als auch bei Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich. Daneben vertritt er Mandanten in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und -senaten. Herr Dr. Büdenbender ist Verfasser zahlreicher Aufsätze und Beiträge zum Vergaberecht und veröffentlicht regelmäßig in den Zeitschriften IBR Immobilien- & Baurecht sowie VPR Vergabepraxis & -recht. Des Weiteren wirkt er als Autor an vergaberechtlichen Standardwerken mit, wie etwa an dem von Leinemann herausgegebenen Kommentar Die Vergabe öffentlicher Aufträge. Darüber hinaus ist Herr Dr. Büdenbender seit Jahren als Dozent und Referent hauptsächlich bei vergaberechtlichen Seminaren tätig. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht. Mitarbeiter von Behörden/Vergabestellen (sowie deren Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften), Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure, Dienstleistungsunternehmen, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen. Der Staat kauft ein! Verwaltungsbebäude, Krankenhäuser, Schulen, Straßen, Planungsleistungen, Fahrzeuge, IT, Medizinprodukte, Reinigungsleistungen und vieles mehr. Das staatliche Beschaffungswesen ist ein Milliardenmarkt, der seit jeher besonderen Regelungen unterliegt. Diese Regelungen, die dem Wettbewerb, der Gleichbehandlung und der Transparenz dienen, stellen das Vergaberecht dar. Das Instrument, mit dem diese e erreicht werden sollen, ist ein vergaberechtskonformes Verfahren, insbesondere die öffentliche Ausschreibung. Hier gilt es, viele Einzelaspekte richtig zu behandeln. Das des Seminars besteht darin, Neueinsteigern fundiert und praxisbezogen die Grundlagen des Vergaberechts zu vermitteln, ohne Überfrachtung mit Details. Nach dem Erlernen der vergaberechtlichen Grundbegriffe geht das Seminar Schritt für Schritt durch eine öffentliche Ausschreibung als Anwendungsfall. Es beleuchtet ausgewählte Einzelthemen der Vergaberechtsreform 2016 und der UVgO, die Verfahrensdokumentation und den Rechtsschutz. 1. Grundlagen mit Praxisbeispielen Wer ist öffentlicher Auftraggeber? Was ist ein Bau-, Liefer- und Dienstleistungsauftrag? Was sind Konzessionsvergaben? Was bedeutet Schwellenwert? Beachtung des Vergaberechts bei gewährten Fördermitteln 2. Der Ablauf des Vergabeverfahrens Vorbereitung: Definition des Beschaffungsbedarfs und Kostenschätzung Leistungsbeschreibung/Eignungskriterien/Zuschlagskriterien Bekanntmachung der Ausschreibung Angebotsphase und Angebotsöffnung Angebotswertung und Zuschlag Aufhebung 3. Besondere Verfahrensarten mit Fallbeispielen Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb/ Beschränkte Ausschreibung Verhandlungsverfahren/Freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe Zulässigkeit der Verhandlung mit nur einem Bieter 4. Praxisrelevante Einzelthemen Produktneutrale Ausschreibung Bieterausschluss wegen früherer Schlechtleistung Einheitliche Europäische Eigenerklärung Nachforderung fehlender Unterlagen Umgang mit Unterkostenangeboten Ausschreibungsfreie Vertragsänderungen Nachtragsbeauftragungen und Vertragsverlängerungen 5. Dokumentation (Vergabevermerk) 6. Rechtsschutz 124 Online anmelden unter

127 Vergabe Der Planungswettbewerb Referenten: RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden; Architekt Dipl.-Ing. Matthias Horst, Dresden Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Pullman Hotel Dresden Newa, Dresden Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Tobias Hänsel ist Fachanwalt für Vergaberecht und Bau- und Architektenrecht in Dresden. Seine Tätigkeitsgebiete sind das private Baurecht sowie das Vergaberecht. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Gestaltung von Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieurleistungen. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im Bau- und Vergaberecht und eine umfangreiche Seminartätigkeit ausgewiesen. Herr Dr. Hänsel ist Mitherausgeber der Zeitschrift VPR Vergabepraxis & -recht. Dipl.-Ing. Matthias Horst ist Freier Architekt, BDA DWB und Mitinhaber des Büros Schubert + Horst Architekten PartnerschaftGmbB in Dresden. Seit vielen Jahren betreut und organisiert das Büro sowohl Verhandlungsverfahren zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für öffentliche Auftraggeber als insbesondere auch Wettbewerbsverfahren nach RPW 2013 für öffentliche und private Auslober. Herr Horst ist des Weiteren tätig als Fachpreisrichter, Gutachter und Lehrbeauftragter an der HTW Dresden und der SRH Hochschule Heidelberg. Öffentliche Auftraggeber, interessierte Bewerber, insbesondere Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungsunternehmen, Beratungsunternehmen und Rechtsanwälte. Mit Inkrafttreten der Vergaberechtsreform am haben sich die rechtlichen Regelungen auch für die Durchführung von Planungswettbewerben erheblich geändert. In diesem Seminar werden die Grundlagen, Varianten und Details des Planungswettbewerbs nach der VgV 2016 vorgestellt sowie im Detail erläutert. Dabei gehen die Referenten auch auf verschiedenartige Konkurrenzverfahren ein. Ein beispielhafter Verfahrensablauf wird vorgestellt. Dabei werden folgende Aspekte behandelt: 1. Grundlagen Der Planungswettbewerb im System des Vergaberechts Planungswettbewerbe vs. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Wettbewerbe vor, während und ohne Verhandlungsverfahren Beauftragung des Siegers vs. Beauftragung eines Preisträgers Die Bedeutung der RPW 2013: Bindungswirkung der RPW 2013; Wünsche nach Abweichungen durch den Auftraggeber Schwarze Wettbewerbe Wettbewerbe und Anwendbarkeit der HOAI Die Mitwirkung der Architekten- und Ingenieurkammern Partizipation und Beteiligung der Bürger bzw. der Öffentlichkeit in Wettbewerbsverfahren 2. Wettbewerbsarten Offene vs. nicht offene Wettbewerbe Ideenwettbewerbe vs. Realisierungswettbewerbe Einphasige vs. zweiphasige Wettbewerbe Kooperative Wettbewerbsverfahren 3. Verfahrensablauf Wettbewerbsbekanntmachung Die Eignungsprüfung: Zeitpunkt vor oder nach dem Wettbewerb? Strategien zur Beteiligung kleiner und junger Büros Durchführung eines Kolloquiums Das Preisgericht: die Besetzung des Preisgerichts; Fachpreisrichter und Sachpreisrichter; ausgeschlossene Personen; die Vorberatung bzw. die vorbereitende Sitzung des Preisgerichts; Kriterien für die Entscheidung des Preisgerichts; die Entscheidung des Preisgerichts; die Begründung der Entscheidung; Rechtsschutz gegen die Entscheidung des Preisgerichts Information über das Wettbewerbsergebnis und Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Nachrücken von Preisträgern Verhandlungen im Anschluss an einen Wettbewerb Nutzung von Teilen der Wettbewerbsarbeiten Einstellung des Verfahrens ohne Beauftragung Die neue Rechtsprechung des BGH zur Entschädigung der Bieter in Vergabeverfahren: Auswirkungen auf Planungswettbewerbe Online anmelden unter 125

128 Vergabe WORKSHOP: Vergaberecht 2019 Mit aktuellen Praxisproblemen rechtssicher umgehen Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Sven Grosse, Dresden Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IntercityHotel, Leipzig Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Sven Grosse ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Vergaberecht in Dresden. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vergaberecht und privaten Baurecht. Er begleitet seit Jahren öffentliche Auftraggeber und Bieter bei der Durchführung von Vergabeverfahren. Der Referent ist durch regelmäßige Veröffentlichungen im Vergaberecht und privaten Baurecht sowie eine umfangreiche Seminartätigkeit ausgewiesen. Er ist Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für Bau- und Architektenrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Öffentliche Auftraggeber, Bieter, beratende Architekten und Ingenieure, Rechtsanwälte. Das Vergaberecht unterliegt ständigen Veränderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Abwicklung eines Vergabeverfahrens stellt sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter daher ständig vor neue Herausforderungen. Das Seminar dient dazu, vorhandene Kenntnisse in ausgewählten Bereichen zu vertiefen. Dies geschieht anhand von Praxisbeispielen über häufig auftretende Problemkreise, die unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung gemeinsam mit den Teilnehmern einer Lösung zugeführt werden. 1. Änderungen an den Vergabeunterlagen Begriff der Änderung Nachträgliche Korrekturen Begleitschreiben Preisangaben Abweichung von vorgesehenen technischen Spezifikationen Probleme bei Bietergemeinschaften Weitere Einzelfälle 3. Eignung Eignungskriterien Wann welche Eignungsnachweise? Unteraufträge Eignungsleihe Zwingende/Fakultative Ausschlussgründe Selbstreinigung 4. Produktneutrale Ausschreibung Gebot der Produktneutralität 1. Ausnahme: Konkrete Produktvorgabe: Voraussetzungen; Gründe; Beurteilungsspielraum des Auftraggebers 2. Ausnahme: Leitfabrikat: Voraussetzungen; verdeckte Leitfabrikate Konsequenzen bei Vergaberechtsverstößen 5. Nebenangebote Definitionsfragen Zulassung/Ausschluss von Nebenangeboten Mindestanforderungen Inhaltliche Aufstellung Typische Fehler Wertung von Nebenangeboten Kaufmännische Nebenangebote Hauptangebot vs. Nebenangebot 6. Schnittstellen zwischen Fördermittel- und Vergaberecht Ausgangspunkt Pflicht zur Beachtung des Vergaberechts Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße Leichtere Vergaberechtsverstöße Fristen Haftung des Planers 2. Unvollständige Angebote Fehlende Preisangaben Fehlende geforderte Erklärungen und/oder Nachweise Bedeutung der Bekanntmachung Zeitpunkt der Vorlage der geforderten Erklärungen/Nachweise Nachfordern fehlender Erklärungen und/oder Nachweise 126 Online anmelden unter

129 Vergabe Die Berücksichtigung von Energieeffizienz und Umweltschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge NEU Referent: RA und FA für Vergaberecht Tobias Osseforth, Mag. rer. publ., München Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Tobias Osseforth ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht in der überörtlichen Kanzlei LUTZ ABEL an den Standorten München und Stuttgart tätig. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen in der Beratung der öffentlichen Hand sowie von Unternehmen im IT-Sektor bei der Begleitung in Vergabeverfahren. Herr Osseforth ist darüber hinaus Mitherausgeber und Autor des Dieckert/Osseforth/Steck Praxiskommentars Vergaberecht und betätigt sich regelmäßig als Referent auf Seminaren und Workshops im Vergaberecht. Schließlich kann Herr Osseforth auf eine mehr als zehnjährige Erfahrung bei der Vertragsgestaltung, Prozessoptimierung und im Risikomanagement zurückgreifen. Mitarbeiter von Vergabestellen sowie von Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen, sowie Architekten, Ingenieure oder sonstige Berater, die Vergabestellen bei der Durchführung von Vergabeverfahren begleiten. Die Berücksichtigung von Energieeffizienz und Umweltschutz bei der Beschaffung nimmt einen immer höheren Stellenwert ein. Den Seminarteilnehmern werden Möglichkeiten der Berücksichtigung von Energieeffizienz und Umweltschutz bei den Eignungskriterien, den Auswahlkriterien, der Leistungsbeschreibung, den Zuschlagskriterien und bei den besonderen Anforderungen an die Leistungsausführung an die Hand gegeben. Ein effektiver Umgang mit Umweltkriterien wird dabei teilweise anhand von Beispielfällen aus der Praxis unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung erläutert. Während des praxisorientiert ausgestalteten Seminars wird den Seminarteilnehmern hinreichend Zeit zur Behandlung individueller Fragen und zur Diskussion gegeben. Praxistipps zur Vermeidung vergaberechtlicher Fallstricke runden das Seminar ab. 1. Vorbereitung der Vergabe Dokumentationspflichten Anwendung der E-Vergabe Festlegung von Eignungskriterien, Mindestanforderungen und Nachweise Erarbeitung von Auswahlkriterien Anforderungen an die Bekanntmachung Leistungsbeschreibung: technische Spezifikationen, Umweltaspekte, Berücksichtigung von Energieeffizienz, Nebenangebote, Wahl- und Bedarfspositionen, Weichenstellung in Bezug auf mehrere Hauptangebote Besondere Anforderungen an die Auftragsausführung Bestimmung von Zuschlagskriterien und deren Gewichtigung 2. Erstellung der Vergabeunterlagen Allgemeine Formblätter: Bekanntmachungen, Eigenerklärung zur Eignung, Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Bewerbungsbedingungen, Angebotsschreiben, Besondere Vertragsbedingungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen Ergänzende Formblätter I: Nebenangebote; Zuschlagskriterien Ergänzende Formblätter II: Tariftreue, Nachunternehmer, Verpflichtungserklärungen 3. Durchführung des Vergabeverfahrens Öffnung der Angebote Prüfungs- und Wertungsvorgang Die Erteilung des Zuschlags Aufhebung der Ausschreibung Online anmelden unter 127

130 Vergabe Die Vergabe von Facility Management-Leistungen Effiziente Beschaffung und optimale Beschreibung der Leistung Referenten: Prof. Dr.-Ing. Jochen Abel, Frankfurt a.m.; RA und FA für Vergaberecht Christoph Kaiser, Frankfurt a.m. Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dr.-Ing. Jochen Abel verfügt über langjähre Erfahrung im FM aus den verschiedensten Perspektiven. Vor seiner Berufung an die Frankfurt University of Applied Sciences war er im Asset Management der aurelis Real Estate tätig. Er leitete am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) das Forschungsprojekt OPIK mit dem Thema FM in Krankenhäusern. Dort schrieb er auch seine Dissertation mit dem Titel: Ein produktorientiertes Verrechnungssystem für Leistungen des Facility Management im Krankenhaus. Zuvor sammelte er praktische Erfahrungen im FM am Klinikum der J.W. Goethe Universität in Frankfurt am Main. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit an der Frankfurt UAS liegt im Bereich der Gebäude Leistungsmessung. Darüber hinaus ist er Studiengangsleiter der beiden gemeinsam mit der freien Wirtschaft entwickelten und co-finanzierten neuen Bachelorstudiengänge Real Estate und Facility Management sowie Real Estate und Integrale Gebäudetechnik. Herr Prof. Abel ist Autor des Praxishandbuchs Facility Management. RA Christoph Kaiser ist seit 2005 Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und seit 2017 Partner bei KNH Rechtsanwälte. Er ist vor allem auf den Gebieten des nationalen und EU-Vergaberechts spezialisiert und berät bei der Vergabe von gebäudenahen Dienst- und Beratungsleistungen, dem Facility Management Bauleistungen, Planungsleistungen, Versicherungsleistungen, Energie (einschl. Contracting) sowie dem allgemeinen Vertragsrecht. Zu seinen Mandanten zählen klassische öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Auftragnehmer. Herr Kaiser begleitet seine Mandanten bei der Teilnahme an Vergabeverfahren, berät sie bei der Konzeption und der Durchführung von Vergabeverfahren und vertritt ihre Interessen außerdem in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren (Vergabekammern und Vergabesenate). Darüber hinaus berät er Unternehmen im Facility Management und zu allgemeinen vertragsrechtlichen. Herr Kaiser ist Autor des Praxishandbuchs Facility Management. Facility Manager, Property Manager, Ingenieure, Sonderfachleute und Architekten, Projektsteuerer, Auditoren, Baujuristen, Rechtsanwälte. Inhalt des Seminars ist die Darstellung der vergaberechtlichen Grundsystematik mit Schwerpunkt auf den für das Facility Management relevanten Leistungen, eine Vorstellung verschiedener Möglichkeiten zur Gestaltung der Leistungsbeschreibung als dem Herzstück jedes Vergabeverfahrens inklusive alternativer Betrachtungsweisen der Gebäudeleistung und daraus resultierender neuer Ansätze zur Leistungsbeschreibung. 1. Vergaberecht Facility Management (Kaiser) 1.1 Kurze Einführung in das Vergaberecht Rechtssystem Schwellenwerte Vergabeverfahren Arten öffentlicher Aufträge 1.2 Vorbereitung des Vergabeverfahrens Markterforschung Leistungsbestimmung Leistungsbeschreibung 2. Exkurs alternative Betrachtungen der Leistung von Gebäuden (Abel) 2.1 Output von Immobilien Der Begriff der Leistung/Performance Übertragung des physikalischen Leistungsbegriffs auf das Facility Management Effizienz im Facility Management 2.2 Voraussetzungen für eine outputorientierte Leistungsbeschreibung Das Facility Management Modell Anforderungen an das Berichtswesen/Monitoring 2.3 Chancen und Risiken der outputorientierten Leistungsbeschreibung 3. Vergaberecht Facility Management (Kaiser) 3.1 Vorbereitung des Vergabeverfahrens (Fortsetzung) Erarbeitung der Vergabeunterlagen Eignungskriterien Zuschlagskriterien Lebenszykluskosten Energieeffizienz Veröffentlichung Facility Management relevante Sonderthemen (1)Sicherheitsdienstleistungen (2)Reinigungsleistungen (3)Technisches Gebäudemanagement 3.2 Ablauf des Vergabeverfahrens Beantwortung von Bieterfragen Beantwortung von Rügen Eingang der Teilnahmeanträge/Angebote Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote Prüfung der Teilnahmeanträge/Angebote Nachforderung Ausschluss Aufhebung 3.3 Verfahren vor der Zuschlagserteilung Informationsschreiben nach 134 GWB Zuschlag 128 Online anmelden unter

131 Vergabe Die Vergabe von Bauleistungen im Unterschwellenbereich NEU Referent: RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Prof. Dr. Christian-David Wagner ist Fachanwalt und Honorarprofessor für Vergaberecht sowie Lehrbeauftragter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Prof. Wagner ist seit mehr als 15 Jahren auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öffentliche Auftraggeber und Unternehmen in sämtlichen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer Expertise in den Bereichen IT und Telekommunikation, Daseinsvorsorge, Tourismus und Bau. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Wagner gefragter Referent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa des Bundesanzeiger-Verlags sowie des id Verlags (IBR-SEMINARE). Im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Vergaberecht verantwortet Prof. Wagner die Lehreinheiten Sektorenverordnung sowie Beihilfe- und öffentliches Preisrecht. Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung Basiswissen Vergaberecht sowie des DTVP-Newsletters und Mitautor des juris-praxiskommentars Vergaberecht, 5. Aufl Mitarbeiter von Vergabestellen, Bedarfsträger öffentlicher Auftraggeber, die mit der Ausschreibung von Bauleistungen befasst sind, Mitarbeiter von Architektur- und Ingenieurbüros. Immer mehr Bauvergaben enden ohne Zuschlagserteilung. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Oft liegt es an fehlerhaften Kostenschätzungen, die eine Aufhebung des Vergabeverfahrens erforderlich machen. Aufgrund der guten konjunkturellen Lage befinden sich Baufirmen/Handwerker aber auch in der Position, einen Bogen um Bauvergaben öffentlicher Auftraggeber machen zu können. Unter diesen Bedingungen ist es einerseits erforderlich, dass die Vergabeunterlagen selbst keine Fehler aufweisen, die einer Zuschlagsentscheidung im Wege stehen. Dies gilt erst recht in Fällen, in denen die ausgeschriebenen Baumaßnahmen mit Fördermitteln finanziert werden. Andererseits dürfen von Seiten der Vergabestelle keine unnötigen Hürden aufgebaut werden, die Unternehmen davon abhalten, sich an Bauvergaben zu beteiligen. Anhand von Praxisbeispielen soll im Rahmen des Seminars gezeigt werden, wie der scheinbare Widerspruch zwischen Vergabe- und Zuwendungsrecht auf der einen und Baupraxis auf der anderen Seite gelöst werden kann. Maßstab sollen dabei Verständlichkeit und Praxisnähe sein. 1. Das Bauvergaberecht eine kurze Einführung VOB/A im Kontext der Vergabevorschriften Zuwendungsrecht und Binnenmarktrelevanz Prinzipien 2. Auftragswertschätzung in Zeiten der Baukonjunktur Auftragswertschätzung doppelt hält besser. Fehlerhafte Auftragswertschätzung und nun? Schadensersatz ein unterschätztes Risiko? 3. Vergabevorbereitung das Fundament einer Ausschreibung Bedarfsermittlung oder die Frage nach dem Markterkundung geht das? Wahl der Verfahrensart Flexibilisierung vs. Standardisierung 4. Was eine gute Vergabeunterlage ausmacht Nachweise so viel wie nötig, so wenig wie möglich Standardisierung statt Individualisierung! Eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung Keine offenen Fragen oder die Bedeutung klarer Handlungsanweisungen Elektronisch oder Schriftform? 5. Von der Prüfung und Wertung Richtigkeit und Vollständigkeitsprüfung Nachfordern von Unterlagen (Umgang mit fehlerhaften Nachweisen und fehlenden Produktbezeichnungen) Vier Stufen der Angebotswertung (Formale Prüfung, Eignungsprüfung, Preisprüfung, Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots) 6. Wer schreibt, der bleibt Vergabevermerk und Vergabeakte Inhalt und Umfang Beweisfunktion Rückzahlung von Fördermitteln bei unzureichender Dokumentation Online anmelden unter 129

132 Vergabe Brennpunkte des Vergaberechts Aktuelle Probleme aus Auftraggeber- und Bietersicht Referent: RA und FA für Vergaberecht Dr. Oliver Homann, Köln Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Oliver Homann ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht im Kölner Büro der Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbb tätig. Seit über 20 Jahren berät er Mandanten schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Vergaberechts und verfügt über besondere Erfahrung bei der Betreuung von Vergabenachprüfungsverfahren. Seit Einführung des vergaberechtlichen Rechtsschutzes im Jahre 1999 hat Herr Dr. Homann in einer Vielzahl von Verfahren vor Vergabekammern und Vergabesenaten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer erfolgreich vertreten. Herr Dr. Homann wirkt bei verschiedenen vergaberechtlichen Standardwerken als Autor mit. Er veröffentlicht regelmäßig in den Zeitschriften IBR Immobilien- & Baurecht und VPR Vergabepraxis & -recht sowie in anderen vergaberechtlichen Fachzeitschriften. Dr. Homann ist zudem Mitglied des Prüfungsausschusses für neue Fachanwälte im Vergaberecht bei der Rechtsanwaltskammer Köln sowie Lehrbeauftragter für Vergaberecht an der Fachhochschule Münster. Alle Personen, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind, z. B. Behörden/Vergabestellen, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure, Dienstleistungsunternehmen, Juristen. Das Vergaberecht ist in den letzten Jahren immer umfangreicher und komplizierter geworden und hat durch seine umfassende Reform im Oberschwellenbereich sowie die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für den Unterschwellenbereich ein neues Gesicht bekommen. Dabei zeigt sich jedoch, dass es nach wie vor dieselben kritischen Punkte sind, die eine reibungslose Vergabe bzw. eine erfolgreiche Bewerbung gefährden. des Seminars ist es, diese Dauerbrenner aus vergaberechtlicher Sicht unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zu beleuchten, um das Bewusstsein für Fallstricke zu schärfen und die gebotenen rechtssicheren Vorgehensweisen aufzuzeigen. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, die Problemstellungen mit aktuellen Beispielen aus der Rechtsprechung darzustellen. Dem Referenten ist hierbei ein Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wichtig. 1. Überblick über die aktuellen Grundlagen des Vergaberechts Die neue Struktur des Vergaberechts, GWB, VgV, UVgO und VOB/A 2. Die eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung Richtiger Umgang mit Unklarheiten und Lücken, Benennung von Leitfabrikaten und vergleichbaren Produkten, Berücksichtigung von Gütesigeln und Zertifikaten 3. Eignungs- und Zuschlagskriterien Welche Kriterien sind angemessen? Neue Freiheiten und Anforderungen an die Kriterien. Die einheitliche europäische Eigenerklärung: Fluch oder Segen? 4. Das ewige Kreuz mit der losweisen Vergabe Welche Vergaben müssen in Lose aufgeteilt werden? Wie bestimme ich Fachlose richtig? Wann ist eine Vergabe an einen Generalunternehmer möglich? 5. Rahmenvereinbarungen Ökonomische Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte durch Rahmenvereinbarungen. Bei welchen Vergaben sind Rahmenvereinbarungen sinnvoll? Wie läuft der Beschaffungsvorgang aus einer Rahmenvereinbarung am einfachsten? 6. Elektronische Vergabe Reduzierte Anforderungen an die evergabe. Wann muss man/ darf man Papier noch zulassen? Probleme bei Bagatellvergaben bei Aufbewahrung und Öffnung von elektronischen Angeboten 7. Wenn mehrere Unternehmen zusammen anbieten Welche Besonderheiten sind bei Bietergemeinschaften und Nachunternehmern zu beachten? Wann ist eine Verpflichtung des Bieters zur Selbstausführung möglich? Wie geht man mit Newcomern und den verschärften Anforderungen an Eignungsleihe um? 8. Behebung von Fehlern und Unklarheiten im laufenden Vergabeverfahren Möglichkeiten und Grenzen, Anpassung der Leistungsbeschreibung auch nach Angebotsöffnung? Korrektur der Eignungsund Zuschlagskriterien? Die Flucht in die Aufhebung? 9. Wertung der Angebote Erhöhte Anforderungen an Bagatellvergaben durch die UVgO, Transparenz von Beginn an, Erstellung und Umgang mit der Wertungsmatrix, Berücksichtigung von Unterkriterien, Bewertung nach Schulnoten wieder möglich 10. Eskalationsstufen im Vergabeverfahren beherrschen Von der Bieterfrage über die Rüge zum Nachprüfungsverfahren: Risiko und Chancen von Rüge und Nachprüfungsverfahren, richtige Reaktion von Auftraggeber und Bieter bei Meinungsverschiedenheiten im laufenden Vergabeverfahren 130 Online anmelden unter

133 Vergabe Vertragsabwicklung nach VOL/B Keine Vergabe ohne Vereinbarung Allgemeiner, Besonderer und Zusätzlicher Vertragsbedingungen (VOL/B, BVB und ZVB) Wichtige Richtlinien und Vordrucke zum Vertragsvollzug Referent: Dipl.-Verwaltungswirt Hans Schaller, Burglengenfeld Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Verwaltungswirt Hans Schaller hat langjährige praktische Erfahrungen in der kommunalen und staatlichen Verwaltung (Rechtsamtsleiter, Prüfer im Vergabe- und Zuwendungsbereich, Einrichtung und Organisation Zentraler Vergabestellen, Begleitung zahlreicher Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich). Herr Schaller ist Lehrbeauftragter an den Hochschulen Osnabrück und Hof und freiberuflicher Dozent (Vergaberecht, Zuwendungswesen). Er ist zudem Auto zahlreicher Publikationen in namhaften Fachzeitschriften zum Vergabeund Zuwendungsrecht (wie z. B. NZBau, Landes- und Kommunalverwaltung, Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht), Kommentar zur VOL/A (5. Auflage) sowie zur Unterschwellenvergabeordnung (jeweils Beck-Verlag). Mitarbeiter, die Dienst- und Lieferleistungen vergeben oder mit der Bearbeitung, Abrechnung und Prüfung von Beschaffungsvorgängen betraut sind. Bewerber/Bieter im öffentlichen Auftragswesen, Haushaltssachbearbeiter. Das (zivilrechtliche) Vertragsrecht, größtenteils im BGB enthalten, ist in der Regel nicht zwingend, sondern kann durch einseitig vorformulierte vertragliche Vorschriften ( Allgemeine Geschäftsbedingungen ), geändert oder ergänzt werden. Für Lieferungen und Leistungen (ohne Bauleistungen) an die öffentlichen Auftraggeber ist der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) eine solche Allgemeine Geschäftsbedingung. Dazu kommen noch Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen, die in den Vergabehandbüchern von Bund und Ländern weitgehend vorgegeben sind. Wichtig ist auch die Abgrenzung dieser Vorgaben zu den Bewerbungsbedingungen und zur Leistungsbeschreibung. Kern der Veranstaltung ist eine Hinführung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und zu den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen bis zur Behandlung von speziellen Fragestellungen beim Vertragsvollzug. Außerdem wird der Bezug der Vertragsbedingungen zur VgV und zur UVgO (Teil A der VOL) hergestellt. Abgerundet wird das Seminar durch die Besprechung der Vordrucke zum Vergabeverfahren (Vereinbarung) der VOL/B, BVB und ZVB bis zur Einforderung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung, ohne Vorschriften der VOL/B, BVB oder ZVB zu wiederholen. 1. Bewerbungsbedingungen Die Bedeutung von Bewerbungsbedingungen im Vergabeverfahren. Verhältnis von Bewerbungsbedingungen zu den übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere zu den Vertragsbedingungen. Vorstellung eines Musters für Bewerbungsbedingungen. 2. Vertragsbedingungen Allgemeine/Besondere/Zusätzliche Vertragsbedingungen im Vergabeverfahren. Der Pflicht zur (wirksamen) Vereinbarung von Vertragsbedingungen kommt im Vergabewesen eine besondere Bedeutung zu. Entsprechend den Vorgaben der Vergabehandbücher von Bund und Ländern sind die Vertragsbedingungen Bestandteil der Vergabeunterlagen und werden vom Auftragnehmer angeboten. Vorstellung der VOL/B, der Besonderen und der Zusätzlichen Vertragsbedingungen BVB, ZVB (Inhalt, Bedeutung). 3. Katalog Besonderer/Zusätzlicher Vereinbarungen 4. Rechtliches Schicksal eigener Vertragsbedingungen der Bieter Werden Abweichungen von den vom Auftraggeber vorgegebenen Vertragsbedingungen angeboten, ist das Angebot regelmäßig vom Verfahren auszuschließen. 5. Vollzug der Vertragsbedingungen (VOL/B, BVB, ZVB), wie z. B. Leistungsänderungen, nachträgliche Unterauftragsvergabe, Schuldnerverzug, Vertragsstrafen, Abnahme, Gefahrenübergang, Gewährleistung, Verjährung. Prüfbare Abrechnung/ Rechnungsstellung, Sicherheitsleistungen. 6. Vorstellung der Richtlinien des Bundes und der Länder zum Vertragsvollzug (Vergabehandbücher) und der dazu vorgesehenen Vordrucke 7. Rechtsfolgen von Schlechterfüllung bei künftigen Vergaben Online anmelden unter 131

134 Vergabe evergabe: Neue Pflichten für Auftraggeber und Bieter! Referenten: Prof. Dr. Christopher Zeiss, Bielefeld; RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dr. Christopher Zeiss ist einer von Deutschlands erfahrensten Vergabeexperten mit über 20 Jahren Erfahrung. Er ist Professor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld). Zuvor hat Prof. Dr. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz u. a. vergabe- und kartellrechtliche Gesetzgebungsverfahren des Bundes begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Richter und Of Counsel (u. a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat als externe Beschaffungsstelle Vergabeunterlagen entwickelt und bundesweit Vergabeverfahren (z. B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprüfungsverfahren für die Interessen seiner Mandanten gestritten. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausgeber und Autor vergaberechtlicher Standardnachschlagewerke (z. B. juris-praxiskommentar Vergaberecht, 5. Aufl u. a. zur UVgO, Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte, 3. Aufl Aufl in Vorbereitung) und Mitherausgeber der Zeitschrift Vergabepraxis & -recht (VPR). RA Prof. Dr. Christian-David Wagner ist Fachanwalt und Honorarprofessor für Vergaberecht sowie Lehrbeauftragter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Prof. Wagner ist seit mehr als 15 Jahren auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öffentliche Auftraggeber und Unternehmen in sämtlichen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer Expertise in den Bereichen IT und Telekommunikation, Daseinsvorsorge, Tourismus und Bau. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Wagner gefragter Referent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa des Bundesanzeiger-Verlags sowie des id Verlags (IBR-SEMINARE). Im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Vergaberecht verantwortet Prof. Wagner die Lehreinheiten Sektorenverordnung sowie Beihilfe- und öffentliches Preisrecht. Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung Basiswissen Vergaberecht sowie des DTVP-Newsletters und Mitautor des juris-praxiskommentars Vergaberecht, 5. Aufl Alle Auftraggeber und Auftragnehmer. Alle Personen, die am Beschaffungsprozess und der strategischen Ausrichtung von Beschaffungsstellen auf der Auftraggeberseite und dem Vertrieb auf der Bieterseite beteiligt sind (z. B. Fachbereichs-, Abteilungs-, Amtsund Referatsleiter, Mitarbeiter der Beschaffungsstellen, des Vertriebs und der Rechtsabteilungen). Als evergabe (= elektronische Auftragsvergabe) bezeichnet man den Einsatz elektronischer Mittel bei der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Bisher hatten die Auftraggeber hinsichtlich der Verwendung elektronischer Mittel Wahlfreiheit. Durch die neuen EU-Vergaberichtlinien ändert sich die Rechtslage grundlegend. Die Wahlfreiheit der öffentlichen Auftraggeber besteht nicht mehr. Der Einsatz elektronischer Mittel ist der gesetzliche Regelfall, ein Ausweichen auf die Papierform und den Postweg ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen zulässig. Die Pflicht zur evergabe gilt jetzt! Seit Oktober 2018 gilt die Pflicht zur evergabe auch für die letzten Vergabestellen, zum Beispiel kleine Gemeinden, die nur gelegentlich EU-weite Ausschreibungen durchführen müssen. Parallel wird die evergabe durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auch im Unterschwellenbereich verpflichtend. Insbesondere dürfen Angebote nur noch in elektronischer Form entgegengenommen werden. So entstehen zahlreiche neue Rechtsfragen, z.b. welche Unterlagen müssen Online bereitgestellt werden; wie ist mit verspäteten oder formungültigen Angeboten umzugehen? 1. Das neue EU-Recht: Pflicht zur evergabe Was ist evergabe? Wo ist der elektronische Workflow vorgeschrieben, wo die elektronische Kommunikation? Für welche Beschaffung gilt die Pflicht zur evergabe? 2. Wie läuft evergabe praktisch? Welche Ausnahmen von der Pflicht zur evergabe sind vorgesehen? Darf ein Entgeld oder eine Registrierung gefordert werden? Wie sind Informationen an nicht registrierte Unternehmen zu übermitteln? 3. Neue Fehlerquellen im Vergabeverfahren Welche Unterlagen müssen Online bereitgestellt werden? Fehler in der Verschlüsselung? Wie ist mit verspäteten oder formungültigen Angeboten umzugehen? 4. Datensicherheit Welche gesetzlichen Vorgaben zur Datensicherheit gibt es (EU-DSGVO, BDSG, LDSG)? Welche technischen Möglichkeiten gibt es? Wie sind die Textform, die elektronische Signatur, eid des neuen Personalausweises, D und E-Postbrief einzuordnen? 5. Marktübersicht Welche evergabe-lösungen gibt es? Unterschiede und Auswahl der richtigen Lösungen 6. Strategische Folgerungen Welche organisatorischen Folgen hat dies? Welche Investitionen sind notwendig? 132 Online anmelden unter

135 Vergabe Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Hotel Novotel Nürnberg Centre Ville, Nürnberg Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Tobias Hänsel ist Fachanwalt für Vergaberecht und Bau- und Architektenrecht in Dresden. Seine Tätigkeitsgebiete sind das private Baurecht sowie das Vergaberecht. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Gestaltung von Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieurleistungen. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im Bau- und Vergaberecht und eine umfangreiche Seminartätigkeit ausgewiesen. Herr Dr. Hänsel ist Mitherausgeber der Zeitschrift VPR Vergabepraxis & -recht. Öffentliche Auftraggeber, interessierte Bewerber, insbesondere Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungsunternehmen, Beratungsunternehmen und Rechtsanwälte. Die Vergabe von Planungsleistungen befindet sich im Umbruch. Denn die bisherige Praxis, Auftragswerte verschiedener Fachplanungen bei der Schätzung des Auftragswerts nach 3 VgV getrennt voneinander zu betrachten, lässt sich nicht mehr aufrechterhalten, weil die verschiedenen Fachplanungen im Regelfall funktional miteinander zusammenhängen. Genau das ist schließlich das des Auftraggebers, der die notwendigen Planungsleistungen aus einem Guss haben möchte. Diese Situation hat zur Folge, dass selbst bei kleineren Bauvorhaben mehrere Planungslose europaweit ausgeschrieben werden müssen. Angesichts begrenzter zeitlicher und finanzieller Ressourcen stellt dies eine erhebliche Herausforderung für die öffentliche Hand dar. Vor diesem Hintergrund vermittelt das Seminar nicht nur die gesetzlichen Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung, die jeder Praktiker kennen muss, um Planungsleistungen rechtssicher ausschreiben zu können. Vielmehr wird besonderer Wert auf eine praxisnahe Darstellung gelegt, wie Planungsleistungen einerseits im Wege kurzer und prägnanter Vergabeverfahren effektiv ausgeschrieben werden können, dem Auftraggeber andererseits aber auch die notwendige Beinfreiheit bei der Auswahl des besten Angebots verbleibt. Ausführlich wird dabei insbesondere das offene Verfahren dargestellt, welches ein bislang stark unterschätztes Instrument bei der Ausschreibung von Planungsleistungen ist. 1. Grundlagen Die Schätzung des Auftragswerts Vergabe nach Losen: Teillose und Fachlose Freiräume und Grenzen bei der Gestaltung der zu beschaffenden Leistung 80/20%-Kontingent Vergabe an Generalplaner vs. losweise Vergabe Wahl der richtigen Verfahrensart: Verhandlungsverfahren vs. offenes Verfahren 2. Der Teilnahmewettbewerb im Verhandlungsverfahren Die Eignungsprüfung: Mindestanforderungen an die Eignung vs. Kriterien zur Bildung einer Rangfolge unter den Bewerbern Nachfordern fehlender, unvollständiger und falscher Erklärungen Auswahl unter den Bewerbern: Gewichtung der Auswahlkriterien, Erstellung einer Matrix; Losentscheid 3. Die Angebots- und Verhandlungsphase Aufstellung der Wertungskriterien und der Unterkriterien, deren Gewichtung, Erstellung einer Matrix Vorbefasste Bieter; Interessenkonflikte auf Seiten der Vergabestelle Darstellung einzelner Wertungskriterien Honorar: neue Gestaltungsmöglichkeiten des Auftraggebers; Vorgabe von Festpreisen Vergütungsansprüche der Bieter für Lösungsvorschläge, Konzeptideen o. Ä. 4. Vorstellung von Muster-Vergabeunterlagen für offene Verfahren und Verhandlungsverfahren Während des Seminars wird der komplette Ablauf eines Verfahrens zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen behandelt. Zahlreiche Praxisbeispiele und Muster für konkrete Vergabeunterlagen runden das Seminar ab. Auch am in. Online anmelden unter 133

136 Vergabe Vergaberecht 2018/2019 Wichtige Neuerungen und aktuelle Rechtsprechung Referent: RiOLG Hermann Summa, Mainz Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RiOLG Hermann Summa ist Richter am Oberlandesgericht Koblenz. Er gehört einem Strafsenat an und ist zugleich einer der wenigen Richter in Deutschland, die seit 1999 ununterbrochen auch in einem Vergabesenat tätig sind. Bekannt wurde er als Mitautor des juris PraxisKommentars Vergaberecht, zu dessen Mitherausgebern er inzwischen gehört, und als Referent auf Fachveranstaltungen. Seit Anfang 2014 gehört er zu den Herausgebern und Autoren der Zeitschrift VPR Vergabepraxis & -recht. Sie sind als Vergabepraktiker in einer Vergabestelle oder für einen Bieter tätig? Oder Sie beraten öffentliche Auftraggeber und Unternehmen? Sie legen deshalb Wert darauf, immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein? Dann sind Sie bei diesem Seminar genau richtig. Das nicht mehr so ganz neue Vergaberecht ist nach wie vor eine Fundgrube für Rätselfreunde. Viele offene Fragen kommen erst allmählich bei den Vergabekammern und Vergabesenaten an. Mehr denn je haben deren Entscheidungen auch Auswirkungen auf den Unterschwellenbereich, weil die UVgO, die (demnächst) in weiten Teilen Deutschlands gilt, der VgV nachgebildet ist. Auch die VOB/A ist auf dem Weg zur Angleichung an das Oberschwellenrecht. Das Seminar soll Ihnen nicht nur aktuelle Entscheidungen aus Sicht des Referenten näherbringen. Willkommen sind auch Diskussionsbeiträge, die einen anderen Blickwinkel aufzeigen und zum Nachdenken anregen. Außerdem haben Sie die Gelegenheit, Leidensgenossen in Theorie und Praxis des Vergaberechts persönlich kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen. 1. Die kommunale Zusammenarbeit Chance oder Risiko? 2. Gründung eines Zweckverbandes 108 GWB oder? 3. Einmal Auftraggeber, immer Auftraggeber? 4. Konzession, normaler Auftrag oder? 5. Ausschreibung von Planungsleistungen ein schweres Los? 6. Atypischer Dienstleistungsauftrag oder vergaberechtsfreie Veräußerung? 7. Das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers grenzenlos? 8. Der Bieter ein Besserwisser? 9. Des Auftraggebers Alptraum der schon wieder? Abs. 1 Nr. 4 GWB wie verdächtig muss das Unternehmen sein? 11. Der Billigheimer Ausschluss, Aufklärung oder Auftrag? 12. Was ist fehlerhaft die Unterlage oder 56 Abs. 2 VgV? 13. Das Schulnotensystem Tod und Wiederauferstehung? 14. Die Aufhebung rechtswidrig, aber trotzdem wirksam? 134 Online anmelden unter

137 Vergabe Vergaberecht kompakt mit VOB/A 2016 Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele Referent: RA Dipl.-Bauing. (FH) Dr. Thorsten Schätzlein, Düsseldorf Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IntercityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Thorsten Schätzlein Nach Abschluss des Bauingenieurstudiums 1998 Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Referendariat in Nürnberg und Leipzig, anschließend Promotion über ein vergaberechtliches Thema. Beginn der Anwaltstätigkeit im Leipziger Büro der internationalen Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle 2006 mit Schwerpunkt im Bau- und Vergaberecht. Anfang des Jahres 2014 Wechsel in das Düsseldorfer Büro von CMS Hasche Sigle. Regelmäßiger Dozent bei Fortbildungsveranstaltungen sowie Autor zahlreicher Fachbeiträge; Mitautor eines Praxiskommentars zum Vergaberecht. Kaufmännisches und technisches Personal in Beschaffungsstellen und bei Auftragnehmern, Planer, Projektsteuerer, Projektleiter, Architekten, Ingenieure, Baujuristen. Das Vergaberecht ist komplex und durch eine dynamische Rechtsentwicklung geprägt. Europäisches Recht, nationales Recht und Verordnungen greifen ineinander, ergänzen und widersprechen sich. des Seminars ist die Schaffung eines Fundaments für die Anwendung des Vergaberechts, um Alltagsprobleme sicher zu lösen. 1. Einleitung Warum Vergaberecht? Aufbau des Vergaberechts Prinzipien 2. Anwendungsbereich Welche Auftraggeber müssen das Vergaberecht anwenden? Welche Regeln gelten für wen? Welche Aufträge sind auszuschreiben? 3. Auswahl der richtigen Verfahrensart Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren/Beschränkte Ausschreibung Verhandlungsverfahren/Freihändige Vergabe (Planungs-)Wettbewerbe Wettbewerblicher Dialog 4. Leistungsbeschreibung Anforderungen Produktneutralität Methoden der Leistungsbeschreibung Umgang mit Bieterfragen 5. Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien Anforderungen an die Eignung Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer Zulässige und sinnvolle Zuschlagskriterien 6. Bekanntmachung Anforderungen Bekanntmachungsformulare Beschafferprofile 7. Wertungsprozess Formelle Prüfung Nachfordern von Unterlagen Eignungsprüfung Über- und Unterangebote Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots 8. Dokumentation und Information Notwendige Dokumentationen Vorabinformation Bekanntmachung der Auftragsvergabe 9. Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens Aufhebungsgründe Schadensersatz 10. Rechtsschutz Rügepflicht Umfang der gerichtlichen Kontrolle Auch am in. Online anmelden unter 135

138 Vergabe Beschaffungspraxis und Vergaberecht 2018/2019 Tipps und Tricks zum neuen Unter- und Oberschwellenvergaberecht Referenten: Prof. Dr. Christopher Zeiss, Bielefeld; RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Eden Hotel Wolff, München Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. Prof. Dr. Christopher Zeiss ist einer von Deutschlands erfahrensten Vergabeexperten mit über 20 Jahren Erfahrung. Er ist Professor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld). Zuvor hat Prof. Dr. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz u. a. vergabe- und kartellrechtliche Gesetzgebungsverfahren des Bundes begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Richter und Of Counsel (u. a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat als externe Beschaffungsstelle Vergabeunterlagen entwickelt und bundesweit Vergabeverfahren (z. B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprüfungsverfahren für die Interessen seiner Mandanten gestritten. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausgeber und Autor vergaberechtlicher Standardnachschlagewerke (z. B. juris-praxiskommentar Vergaberecht, 5. Aufl u. a. zur UVgO, Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte, 3. Aufl Aufl in Vorbereitung) und Mitherausgeber der Zeitschrift Vergabepraxis & -recht (VPR). RA Prof. Dr. Christian-David Wagner ist Fachanwalt und Honorarprofessor für Vergaberecht sowie Lehrbeauftragter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Prof. Wagner ist seit mehr als 15 Jahren auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öffentliche Auftraggeber und Unternehmen in sämtlichen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer Expertise in den Bereichen IT und Telekommunikation, Daseinsvorsorge, Tourismus und Bau. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Wagner gefragter Referent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa des Bundesanzeiger-Verlags sowie des id Verlags (IBR-SEMINARE). Im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Vergaberecht verantwortet Prof. Wagner die Lehreinheiten Sektorenverordnung sowie Beihilfe- und öffentliches Preisrecht. Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung Basiswissen Vergaberecht sowie des DTVP-Newsletters und Mitautor des juris-praxiskommentars Vergaberecht, 5. Aufl Tipps und Tricks zum neuen Vergaberecht und der aktuellen Rechtsprechung erleichtern Beschaffungspraktikern die Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen. Neueinsteiger erhalten einen Überblick über wesentliche Weichenstellungen des Vergabeverfahrens auf dem neusten Stand. Das Seminar folgt dem Ablauf einer Beschaffung über die Bedarfsermittlung und die Auswahl des Vergabeverfahrens, die Formulierung der Vergabeunterlagen bis zur Zuschlagsentscheidung. Dabei werden die wesentlichen Knackpunkte des Unter- und Oberschwellenvergaberechts aufgezeigt. Auf relevante Änderungen auch durch die Rechtsprechung im Vergleich zur alten Rechtslage und ihre Wirkungen für Beschaffungspraxis und Rechtsschutz wird hingewiesen. Verständlichkeit und Praxisnähe sind Maßstab der Veranstaltung. Zahlreiche Beispiele und Praxistipps lockern die Darstellung auf und erleichtern es, Fragen zu stellen. 1. Prinzipien Neue Rechtsgrundlagen (EU-Recht, GWB, VgV, UVgO, VOL/A, Landesvergabegesetze, z.b. TVgG NRW, Haushaltsrecht, Erlasse etc.) Prinzipien (Wirtschaftlichkeit, Gleichbehandlung, Transparenz, Wettbewerb, Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit) und Binnenmarkttransparenz 2. Freistellungen Vertrags- und Auftragsänderungen, Nachträge sowie Change-Requests: Was führt zu neuen Ausschreibungspflichten, was bleibt/wird freigestellt? Freistellungen (z. B. Inhouse-Geschäfte, Forschungsaufträge und Prozessvertretung) Soziale und besondere Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen: Welche Privilegierungen und Verfahrenserleichterungen gibt es? 3. Vergabeverfahren Markterkundung und Leistungsbestimmungsrecht Wahl der Verfahrensart und Ablauf der Verfahren evergabe in der Beschaffungspraxis 4. Vergabeunterlagen Leistungsbestimmungsrecht vs. Produkt- und Markenneutralität Besonderheiten bei Rahmenverträgen (z.b. Umgang mit unklaren Mengen und Massen; Konditionen- und Katalogverträge) Zulässige Eignungskriterien und Nachweise; Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) 5. Wertung und Ausschluss Ausschlusstatbestände: Schlechtleister und Selbstreinigung, Interessenkonflikte und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen Nachreichen von fehlenden und fehlerhaften Unterlagen Aktuelle Schulnoten -Rechtsprechung Ablauf der Wertung; Wertungsspielraum des Auftraggebers 136 Online anmelden unter

139 Vergabe 2-Tages-Seminar: CRASHKURS: Vergaberecht Von der Beschaffungsentscheidung über die Dokumentation bis zur Zuschlagserteilung im Liefer-, Dienstleistungs- und Baubereich Referenten: Ltd. RD Dr. Henning Bode, Mainz; RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Gerald Webeler, Koblenz Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr, und Freitag, , 09:00 15:15 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 649, Euro zzgl. 19% MwSt. Ltd. RD Dr. Henning Bode ist Justitiar und stellvertretender Leiter des Amts für Bundesbau und dort seit 2002 u. a. mit allen Fragen des Vergaberechts befasst. Von April 2009 bis April 2014 war er zudem hauptamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz. Herr Dr. Bode ist Autor verschiedener Aufsätze und Beiträge zum Vergaberecht und gibt seit 2007 Seminare in diesem Rechtsgebiet. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften IBR Immobilien- & Baurecht und VPR Vergabepraxis & -recht. RA Gerald Webeler ist Inhaber der Kanzlei Webeler Rechtsanwälte, die auf das Vergabe-, Bau- und Architektenrecht spezialisiert ist. Er war zunächst Syndikusanwalt der Hochtief AG. In seiner mehr als zehnjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt begleitet und gestaltet Herr Webeler Vergabeverfahren von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Er vertritt seine Mandanten regelmäßig in Nachprüfungsverfahren. Herr Webeler ist Mitautor des juris-praxiskommentars Vergaberecht und Mitherausgeber des Praxishandbuchs Vergabe von Planungsleistungen. Das Seminar wendet sich an Leiter, leitende Mitarbeiter und Sachbearbeiter, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind, und zwar bei klassischen öffentlichen Auftraggebern wie Bund, Ländern, Kreisen und Gemeinden. Er wendet sich insbesondere auch an diejenigen öffentlichen Auftraggeber, die im Rahmen von subventionierten Vorhaben verpflichtet sind, das Vergaberecht anzuwenden, wie Krankenhausgesellschaften oder gemischt wirtschaftliche Gesellschaften. Mit der Vergaberechtsreform 2016 hat sich die Struktur des Vergaberechts grundlegend verändert (Stichwort: Entfall von VOF und VOL/A EG, Erweiterung von GWB und VgV). Zugleich sind auch zahlreiche Neuerungen zu verzeichnen, wie etwa die Regelungen zur sog. e-vergabe, zum Wahlrecht zwischen bestimmten Verfahrensarten. Auch mit der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die auch in den Ländern nach und nach eingeführt wird, gibt es ein neues Regelwerk, das sich auf die Vergabepraxis auswirkt. Gleichzeitig bestehen im formalen Korsett des Vergaberechts für die Vergabestellen nicht unerhebliche Gestaltungsspielräume. So regelt das Vergaberecht beispielsweise nicht, was der Auftraggeber zu beschaffen hat, wann Bieter als geeignet anzusehen sind und anhand welcher Kriterien mit welchem Gewicht das zu beauftragende Angebot auszuwählen ist. Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren im Liefer-, Dienstleistungsund Baubereich. Es verschafft dem Einsteiger in das Vergaberecht einen profunden Überblick über die Rechtsmaterie. Zugleich dient es dem Beschaffungsprofi, der bereits in den verschiedenen Vergabeordnungen zu Hause ist, als strukturiertes Update. Nur wer den aktuellen formalen Rahmen, aber auch die bestehenden Gestaltungsspielräume, typische Fehlerquellen und vor allem die Möglichkeiten zur Fehlerheilung im laufenden Verfahren kennt, kann Beschaffungsverfahren zielgerichtet und zeitnah zum Abschluss bringen. Das Seminar vermittelt das nötige Rüstzeug und zeigt die bestehenden Möglichkeiten und Grenzen praxisgerecht auf. 1. EU-Vergaberecht und nationales Haushaltsrecht: Vergabegrundsätze; EU-Vergaberichtlinien, nationales Kartellvergaberecht, nationales Haushaltsrecht; Ausschreibungspflichten im Unter- und Oberschwellenbereich, insbesondere Ausschreibungspflichten für Subventionsempfänger; anzuwendende Vergabeordnungen für Liefer-, Dienst- (insbesondere Planungs-) und Bauleistungen; Ausschreibungspflicht von Vertragsänderungen und Vertragsverlängerungen, Optionsrechte 2. Vergabevorbereitung: Beschaffungsstrukturierung; Vorbereitung des Vergabeverfahrens; Festlegung sinnvoller Eignungsanforderungen; Machbarkeitsstudien, Marktübersicht, Kostenschätzung; Schwellenwertberechnung; Leistungsbeschreibung und Vertragsgestaltung; Leistungsbestimmungsrecht/produktneutrale Ausschreibung; Ausschreibungsvarianten und Nebenangebote 3. Durchführung des Vergabeverfahren im offenen und nicht offenen Verfahren: Vergabebekanntmachung; Bekanntmachungsmedien, elektronische Vergabe; Anforderungen an Bietergemeinschaften; Umgang mit vorgefassten Bietern; Wertung, Zuschlagserteilung und Dokumentation 4. Prüfung und Wertung der Angebote: Nachforderung von fehlenden Unterlagen; zulässige Aufklärung, Bietergespräche und Nachverhandlungen; Spekulationsangebote; Dokumentationspflichten des Auftraggebers 5. Zuschlagsentscheidung, Aufhebung oder Rückversetzung des Verfahrens: Voraussetzungen einer sanktionslosen Aufhebung; Voraussetzungen und Grenzen einer Fehlerheilung durch Rückversetzung 6. Durchführung des Vergabeverfahrens im Verhandlungsverfahren, insbesondere nach dem 6. Abschnitt der VgV: Durchführung des Teilnehmerwettbewerbs; Durchführung der Wertung 7. Bieterrechte im Vergabeverfahren: Primärrechtsschutz unter- und oberhalb der Schwellenwerte; Schadensersatzansprüche übergangener Bieter Online anmelden unter 137

140 Vergabe WORKSHOP: Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens nach VgV und UVgO Referent: RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Prof. Dr. Christian-David Wagner ist Fachanwalt und Honorarprofessor für Vergaberecht sowie Lehrbeauftragter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Prof. Wagner ist seit mehr als 15 Jahren auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öffentliche Auftraggeber und Unternehmen in sämtlichen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer Expertise in den Bereichen IT und Telekommunikation, Daseinsvorsorge, Tourismus und Bau. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Wagner gefragter Referent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa des Bundesanzeiger-Verlags sowie des id Verlags (IBR-SEMINARE). Im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Vergaberecht verantwortet Prof. Wagner die Lehreinheiten Sektorenverordnung sowie Beihilfe- und öffentliches Preisrecht. Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung Basiswissen Vergaberecht sowie des DTVP-Newsletters und Mitautor des juris-praxiskommentars Vergaberecht, 5. Aufl Das Seminar richtet sich an öffentliche Auftraggeber, Mitarbeiter zentraler Einkaufsabteilungen, Beschaffer aus Gemeinden und Landkreisen. des Seminars ist es, die Teilnehmer mit der Vorbereitung und der Durchführung eines Vergabeverfahrens im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen vertraut werden zu lassen. Dazu gehört ein Überblick über die im Zuge der Vergaberechtsreform 2016 geänderten gesetzlichen Regelungen, die wesentlichen Etappen des Vergabeverfahrens, wie auch die Diskussion häufig auftretender Probleme und praktisch erprobter Lösungsansätze vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in der nationalen und europäischen Spruchpraxis. Ebenso wird auf die praktischen herausforderungen der evergabe eingegangen. Der Workshopcharakter der Veranstaltung ermöglicht einen aktiven Austausch zwischen den Teilnehmern. Fragen und Probleme aus dem Büroalltag sind ausdrücklich willkommen. 1. Rechtsgrundlagen und Systematik Struktur oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte Prinzipien und Binnenmarktrelevanz Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht 2. Bedeutung und Schätzung des Auftragswerts Soziale und anders besondere Dienstleistung Schätzung des Auftragswerts Besondere Regelungen für freiberufliche Leistungen 80/20-Regel bei Vergaben nach Losen 3. Vergabevorbereitung das Fundament der Ausschreibung Bedarfsermittlung/Leistungsbestimmungsrecht Markterkundung Wahl der Verfahrensart Wahlfreiheiten: öffentliche und beschränkte Ausschreibung Die Verhandlungsvergabe Formloses oder förmliches Verfahren Erstellung der Vergabeunterlage Leistungsbeschreibung: eindeutig, erschöpfend und ohne ungewöhnliches Wagnis Diskriminierungsverbot vs. produktspezifische Ausschreibung Gütezeichen und mehr Aufteilung nach Losen Festlegung der Eignungskriterien Festlegung der Zuschlagskriterien Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen 4. Bekanntmachung 5. Angebotsphase und Angebotsöffnung Umgang mit Bieterfragen Möglichkeiten der Änderung Submissionstermin 6. Prüfung und Wertung der Angebote Nachreichen von fehlenden und fehlerhaften Unterlagen Neue Ausschlussgründe: 123, 124 GWB Nachunternehmer und Eignungsleihe in der Angebotswertung Verhandlungsverbot und Aufklärungsspielräume 7. Zuschlagserteilung 8. Dokumentation des Vergabeverfahrens 9. Rechtsschutz Neues zur Rügepräklusion Absicherung von de-facto-vergaben 10. Zeit für Fragen 138 Online anmelden unter

141 Vergabe Der (Wieder-)Einstieg in das aktuelle Vergaberecht Vergabeverfahren erfolgreich durchführen Referent: RA und FA für Vergaberecht Dr. Oliver Homann, Köln Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Oliver Homann ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht im Kölner Büro der Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbb tätig. Seit über 20 Jahren berät er Mandanten schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Vergaberechts und verfügt über besondere Erfahrung bei der Betreuung von Vergabenachprüfungsverfahren. Seit Einführung des vergaberechtlichen Rechtsschutzes im Jahre 1999 hat Herr Dr. Homann in einer Vielzahl von Verfahren vor Vergabekammern und Vergabesenaten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer erfolgreich vertreten. Herr Dr. Homann wirkt bei verschiedenen vergaberechtlichen Standardwerken als Autor mit. Er veröffentlicht regelmäßig in den Zeitschriften IBR Immobilien- & Baurecht und VPR Vergabepraxis & -recht sowie in anderen vergaberechtlichen Fachzeitschriften. Dr. Homann ist zudem Mitglied des Prüfungsausschusses für neue Fachanwälte im Vergaberecht bei der Rechtsanwaltskammer Köln sowie Lehrbeauftragter für Vergaberecht an der Fachhochschule Münster. Alle Personen, die erstmals oder erneut mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind, z.b. in Behörden/Vergabestellen, bei Bauunternehmen, als Architekten und Ingenieure, in Dienstleistungsunternehmen. Das Vergaberecht bildet eine Materie, die einer ständigen Änderung unterworfen ist und schwer durchschaubar scheint. dieses Seminars ist es, dem praktischen Neuling oder dem Wiedereinsteiger einen Überblick über das Vergaberecht systematisch und verständlich zu vermitteln und ihm die tägliche Arbeit mit Ausschreibungsverfahren zu erleichtern. Es werden die Grundbegriffe praktisch erläutert und anhand von einfachen Fällen die Grundlagen der Verfahrensgestaltung und der Ablauf eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens von der Erstellung der Vergabeunterlagen bis zum Abschluss durch Zuschlagserteilung oder Aufhebung des Verfahrens erläutert. Im interaktiven Austausch mit den Teilnehmern wird das erforderliche Wissen vermittelt, um vergaberechtliche Sachverhalte in der Praxis einordnen und lösen zu können. Dabei wird berücksichtigt, dass regelmäßig Unterschwellenvergaben im täglichen Alltag überwiegen. 1. Grundlagen des Vergabeverfahrens (ganz ohne Normen geht es nicht) 2. Auftragswert/Schwellenwert: Was ist das? Warum bestimmt sich das Vergabeverfahren nach dem Wert der zu vergebenen Leistung? 3. Verfahrensarten (Offenes Verfahren, Nicht offenes Verfahren, Verhandlungsvergabe & Co.) Welche Vergabearten gibt es? Wie wähle ich die richtige Vergabeart für aus? Welche Freiräume gibt es? 4. Vergabeunterlagen Was ist bei der Erstellung der verschiedenen Teile der Vergabeunterlagen zu beachten? Bekanntmachung Bewerbungsbedingungen Leistungsbeschreibung Vergabe nach Losen produktneutrale Vergabe Rahmenvereinbarungen 5. Der Ablauf von Vergabeverfahren (Von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag) Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bieter (Bieterfragen u. Rügen) Einhaltung der Fristen Änderungen im laufenden Verfahren Eingang und Wertung der Angebote Möglichkeiten der Aufhebung eines Verfahrens Erteilung des Zuschlags 6. Der Umgang mit möglichen Nachprüfungsverfahren Das Seminar richtet sich insbesondere an Personen, die keine oder nur rudimentäre Erfahrungen in der deutschen Vergabepraxis haben, sich den dortigen Herausforderungen aber kurzfristig stellen wollen oder müssen. Online anmelden unter 139

142 Vergabe Vergaberecht kompakt mit VOB/A 2016 Grundlagen aktuelle Fragen Beispiele Referent: RA Dipl.-Bauing. (FH) Dr. Thorsten Schätzlein, Düsseldorf Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Thorsten Schätzlein Nach Abschluss des Bauingenieurstudiums 1998 Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Referendariat in Nürnberg und Leipzig, anschließend Promotion über ein vergaberechtliches Thema. Beginn der Anwaltstätigkeit im Leipziger Büro der internationalen Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle 2006 mit Schwerpunkt im Bau- und Vergaberecht. Anfang des Jahres 2014 Wechsel in das Düsseldorfer Büro von CMS Hasche Sigle. Regelmäßiger Dozent bei Fortbildungsveranstaltungen sowie Autor zahlreicher Fachbeiträge; Mitautor eines Praxiskommentars zum Vergaberecht. Kaufmännisches und technisches Personal in Beschaffungsstellen und bei Auftragnehmern, Planer, Projektsteuerer, Projektleiter, Architekten, Ingenieure, Baujuristen. Das Vergaberecht ist komplex und durch eine dynamische Rechtsentwicklung geprägt. Europäisches Recht, nationales Recht und Verordnungen greifen ineinander, ergänzen und widersprechen sich. des Seminars ist die Schaffung eines Fundaments für die Anwendung des Vergaberechts, um Alltagsprobleme sicher zu lösen. 1. Einleitung Warum Vergaberecht? Aufbau des Vergaberechts Prinzipien 2. Anwendungsbereich Welche Auftraggeber müssen das Vergaberecht anwenden? Welche Regeln gelten für wen? Welche Aufträge sind auszuschreiben? 3. Auswahl der richtigen Verfahrensart Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren/Beschränkte Ausschreibung Verhandlungsverfahren/Freihändige Vergabe (Planungs-)Wettbewerbe Wettbewerblicher Dialog 4. Leistungsbeschreibung Anforderungen Produktneutralität Methoden der Leistungsbeschreibung Umgang mit Bieterfragen 5. Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien Anforderungen an die Eignung Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer Zulässige und sinnvolle Zuschlagskriterien 6. Bekanntmachung Anforderungen Bekanntmachungsformulare Beschafferprofile 7. Wertungsprozess Formelle Prüfung Nachfordern von Unterlagen Eignungsprüfung Über- und Unterangebote Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots 8. Dokumentation und Information Notwendige Dokumentationen Vorabinformation Bekanntmachung der Auftragsvergabe 9. Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens Aufhebungsgründe Schadensersatz 10. Rechtsschutz Rügepflicht Umfang der gerichtlichen Kontrolle Auch am in Hamburg. 140 Online anmelden unter

143 Vergabe NEU Die Beschaffung von IT-Leistungen in der Praxis Referent: RA und FA für Vergaberecht Tobias Osseforth, Mag. rer. publ., München Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Tobias Osseforth ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht in der überörtlichen Kanzlei LUTZ ABEL an den Standorten München und Stuttgart tätig. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen in der Beratung der öffentlichen Hand sowie von Unternehmen im IT-Sektor bei der Begleitung in Vergabeverfahren. Herr Osseforth ist darüber hinaus Mitherausgeber und Autor des Dieckert/Osseforth/Steck Praxiskommentars Vergaberecht und betätigt sich regelmäßig als Referent auf Seminaren und Workshops im Vergaberecht. Schließlich kann Herr Osseforth auf eine mehr als zehnjährige Erfahrung bei der Vertragsgestaltung, Prozessoptimierung und im Risikomanagement zurückgreifen. Mitarbeiter von Vergabestellen, IT-Leiter und IT-Mitarbeiter von öffentlichen Auftraggebern sowie Geschäftsführer und Mitarbeiter von Unternehmen, die sich an IT-Vergabeverfahren beteiligen, sowie IT-Berater für öffentliche Auftraggeber. Es werden die Besonderheiten bei IT-Ausschreibungen vermittelt. Schwerpunktmäßig wird die Erstellung der Leistungsbeschreibung unter besonderer Berücksichtigung von legalen Produktvorgaben, die Anwendung der UfAB und die Verwendung der EVB-IT besprochen. Außerdem wird auf die Besonderheiten von Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von IT-Leistungen eingegangen. Während des praxisorientiert ausgestalteten Seminars wird den Seminarteilnehmern hinreichend Gelegenheit zur Behandlung individueller Fragen und zur Diskussion gegeben. Praxistipps zur Vermeidung vergaberechtlicher Fallstricke runden das Seminar ab. 1. Vorbereitung der Vergabe Dokumentationspflichten Anwendung der evergabe Festlegung von Eignungskriterien, Mindestanforderungen und Nachweise Erarbeitung von Auswahlkriterien Anforderungen an die Bekanntmachung Leistungsbeschreibung: technische Spezifikationen, Produktvorgaben, Nebenangebote, Wahl- und Bedarfspositionen, Weichenstellung in Bezug auf mehrere Hauptangebote Besondere Anforderungen an die Auftragsausführung Bestimmung von Zuschlagskriterien und deren Gewichtung 2. Erstellung der Vergabeunterlagen Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von IT-Leistungen Allgemeine Formblätter: Bekanntmachungen, Eigenerklärung zur Eignung, Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Bewerbungsbedingungen, Angebotsschreiben, Besondere Vertragsbedingungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen Berücksichtigung der UfAB 2018 Einbeziehung der aktuellen EVB-IT 3. Durchführung des Vergabeverfahrens Besonderheiten beim Verhandlungsverfahren und der Verhandlungsvergabe Öffnung der Angebote Prüfungs- und Wertungsvorgang Die Erteilung des Zuschlags Aufhebung der Ausschreibung Online anmelden unter 141

144 Vergabe Vergaberecht für Auftraggeber Typische Praxisprobleme und -risiken erkennen und vermeiden Referentin: RAin Dr. Daniela Hattenhauer, Frankfurt a.m. Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RAin Dr. Daniela Hattenhauer ist Rechtsanwältin und Partnerin der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Ausschreibungen und PPP-Projekten im Bereich Bau- und Facility Management, der Umstrukturierung von Gesellschaften und Krankenhäusern, Beschaffung von IT-Dienstleistungen sowie der Beschaffung von Beraterleistungen und hat mit diesen Projekten hervorragende Ergebnisse erzielt. Sie leitet ein Team, das sich auf Vergaberecht spezialisiert hat. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung ist Frau Dr. Daniela Hattenhauer als Referentin für eine Vielzahl von Vortragsveranstaltungen bekannt. Dazu kommen auch verschiedene Veröffentlichungen zu aktuellen des Vergaberechts. Frau Dr. Hattenhauer hat zuletzt unter anderem federführend für öffentliche Auftraggeber große Servicegesellschaften mit privaten Partnern gegründet, wobei die Akquirierung von Know-how und Beratungsleistungen Gegenstand der Vergabe waren. Zudem betreut sie große Vergabeverfahren im Baubereich bei der Beschaffung freiberuflicher Leistungen und Dienstleistungen. Mitarbeiter von öffentlichen Auftraggebern aus den Abteilungen Einkauf und Beschaffung, Liegenschaften und Bauämter, Finanzen und Kämmerei, interne Revision, interne Organisation, Geschäftsführer und Vorstände von Beteiligungsgesellschaften. Lernen Sie in unserem speziell für Sie als öffentlicher Auftraggeber konzipierten Seminar, typische Risiken im Vergabeverfahren sowie immer wieder auftretende Fehlerquellen zu erkennen und Strategien zu deren Vermeidung zu entwickeln. Kleine Fehler bei der öffentlichen Auftragsvergabe haben oft weitreichende Konsequenzen. Die kostspieligen Folgen vergaberechtlicher Nachprüfungsverfahren reichen vom Zeitverlust bei der Auftragsvergabe bis hin zur Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrens. Als Vergabeverantwortlicher sollten Sie daher jederzeit den Überblick über das Vergaberecht behalten und immer auf dem aktuellen Stand sein! 1. Vergaberechtliche Strukturen mit Vergaberechtsreform Struktur und Rechtsgrundlagen des Vergaberechts Vergaberechtsreform Objektiver und subjektiver Anwendungsbereich Schwellenwert, Auftragsart Verfahrensarten Umgehung des Vergaberechts? Auftragsänderungen Verlängerung bestehender Verträge Ausschließlichkeitsrechte und Zusatzaufträge In-House-Geschäfte und interkommunale Kooperationen 2. Typische Fehler im Vergabeverfahren mit praktischen Tipps (Teil 1) bei der Bekanntmachung Teilnahmewettbewerb beim bevorzugten Bieter bei Vorgaben in den Vergabeunterlagen bei digitaler Vergabe bei der Unterschrift beim Aufklärungsgespräch bei der Angebotsauswertung bei den Wertungsstufen 3. Typische Fehler im Vergabeverfahren mit praktischen Tipps (Teil 2) bei Wertungskriterien und Auswertungsmethoden bei Nebenangeboten bei der Vorabinformation bei der Führung der Vergabeakte bei der Aufhebung beim Umgang mit Rügen und Rechtsschutz bei Doppelmandaten bei Projektanten Grundstücksgeschäfte 4. Praxisbeispiel: komplexe Vergabe in Millionenhöhe, Mammutaufträge erfolgreich vergeben 142 Online anmelden unter

145 Vergabe 2-Tages-Seminar: Abwicklung von Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich durch Verwendung der Vordrucke des VHB Bund Referent: Dipl.-Verwaltungswirt Hans Schaller, Burglengenfeld Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr, und Donnerstag, , 09:00 15:15 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 649, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Verwaltungswirt Hans Schaller hat langjährige praktische Erfahrungen in der kommunalen und staatlichen Verwaltung (Rechtsamtsleiter, Prüfer im Vergabe- und Zuwendungsbereich, Einrichtung und Organisation Zentraler Vergabestellen, Begleitung zahlreicher Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich). Herr Schaller ist Lehrbeauftragter an den Hochschulen Osnabrück und Hof und freiberuflicher Dozent (Vergaberecht, Zuwendungswesen). Er ist zudem Auto zahlreicher Publikationen in namhaften Fachzeitschriften zum Vergabeund Zuwendungsrecht (wie z. B. NZBau, Landes- und Kommunalverwaltung, Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht), Kommentar zur VOL/A (5. Auflage) sowie zur Unterschwellenvergabeordnung (jeweils Beck-Verlag). Mitarbeiter staatlicher und kommunaler Verwaltungen, Rechtsanwälte, Architekten, die mit Ausschreibungen und Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen betraut sind, Bewerber/Bieter um öffentliche Aufträge. Öffentliche Aufträge können nur dann rechtssicher und fehlerfrei vergeben werden, wenn die Abwicklung in einem streng formalisierten Verfahren erfolgt. Abgesehen von den zwingend anzuwendenden Vordrucken der EU für (Auftrags-)Bekanntmachungen, können auch die übrigen Verfahrensschritte im öffentlichen Auftragswesen, wie Kontaktaufnahme mit Bewerbern/Bietern, Prüfung der Eignung, Erstellung der Vergabeunterlagen usw. wesentlich einfacher und vor allem rechtssicher durchgeführt werden, wenn sie nach einheitlichen Regeln und Vordrucken erfolgen. Bund und Länder haben deshalb für die Vergabe und Durchführung von Liefer- und Leistungen so genannte Vergabehandbücher eingeführt. Diese Vergabehandbücher enthalten für die tägliche Praxis bei Ausschreibungen, Erstellung der Vergabeunterlagen, Zuschlagserteilung und Vertragsabwicklung zu beachtende Regelungen, Vordrucke, Erläuterungen und Verfahrenshilfen. Die notwendigen Vordrucke sind mit wenigen Abweichungen bundesweit verwendbar. 1. Rechtsgrundlagen des öffentlichen Auftragswesens Kurze Einführung zwingende rechtliche Inhalte der Vergabe- und Vertragsunterlagen Folgen bei Formverletzungen Festlegungen des Auftraggebers im Vergabeverfahren 2. Vergabehandbücher des Bundes und der Länder Vorstellung und Besprechung der Vordrucke/Hinweise usw. Verknüpfung der Vordrucke mit den jeweiligen vergaberechtlichen Vorgaben (GWB, VgV, UVgO, VOL/A VOL/B) Erstellung von Vergabeunterlagen anhand der rechtlichen Vorgaben (Bekanntmachung, Anschreiben, Eignungsprüfung vorweg bei Verhandlungsvergaben und Beschränkten Ausschreibungen) Hinweise zur EU Auftragsbekanntmachung Verwendung einheitlicher Vordrucke für Eigenerklärungen und Referenznachweise Festlegung der Eignungskriterien (Definition der Ausschlussgründe in der Bekanntmachung/bei der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 3. Folgen von Formabweichungen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. den Bewerber/Bieter Es wird empfohlen, zum Seminar einen Laptop mitzubringen. Die notwendigen Vordrucke können im Seminar aus dem Internet herunter geladen und gespeichert werden. Außerdem werden im Seminar Vordrucke/Hinweise elektronisch überlassen bzw. nachträglich übermittelt. Das Seminar soll neben den rechtlichen Vorgaben vor allem praktische Hilfestellung ( das handwerkliche ) zur Erstellung der Vergabeund Vertragsunterlagen vermitteln. Online anmelden unter 143

146 Öffentliches Baurecht Halbtagesseminar: Verhandlung von städtebaulichen Verträgen Inhalt und Folgen von Kostenübernahme-, Durchführungs-, Erschließungsverträgen usw. NEU Referent: RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Marian Klepper, Düsseldorf Datum: Montag, , 13:15 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 229, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Marian Klepper ist seit 2001 Rechtsanwalt und seit 2010 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Nach einer Tätigkeit als Justitiar eines Unternehmerverbands in Berlin wechselte er 2004 in den Düsseldorfer Standort der Kanzlei Bornheim und Partner. Dort schied er Anfang 2016 als Gesellschafter aus und gründete die Kanzlei recht planbar Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.h. mit Sitz in Düsseldorf. Herr Dr. Klepper ist deutschlandweit tätig und verfügt über große Erfahrung in der juristischen Betreuung von Großbauvorhaben wie Einkaufszentren, Sportstadien, Logistikzentren und Wohnparks. Einen wichtigen Beratungsschwerpunkt bilden dabei Fragen der Baurechtschaffung. Herr Dr. Klepper ist Autor einer Vielzahl von Fachveröffentlichungen und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften IBR Immobilien- & Baurecht und IMR Immobilien- und Mietrecht. Projektentwickler, Architekten, Ingenieure, technisches und kaufmännisches Personal von Projektentwicklungsunternehmen und gewerblichen Investoren. Vertiefte Kenntnisse des Verwaltungrechts werden nicht vorausgesetzt. Projektentwickler und Investoren erleben, dass gewerbliche Bauvorhaben kaum noch zu verwirklichen sind, ohne dass zuvor Verträge mit der öffentlichen Hand über die Erstellung der Bauleitplanung, die Realisierung des Vorhabens, den Bau von Erschließungseinrichtungen, die Übernahme diverser Folgekosten usw. abgeschlossen werden. Dabei operieren Behörden in der Regel mit Vertragsmustern, die sämtliche Risiken und Kosten auf die privaten Vorhabenträger abwälzen sollen. Auf deren Seite herrscht oft Unsicherheit über Gestaltungsgrenzen und -alternativen. Die Folge ist, dass Verhandlungsspielräume nicht ausreichend genutzt werden. Das Seminar soll den Teilnehmern einen Überblick über unterschiedliche Formen städtebaulicher Verträge geben und ihnen ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen anhand von praktischen Beispielen nahebringen, damit sie Verhandlungen sicherer führen können. 1. Einführung Vertragspraxis im öffentlichen Baurecht Rechtsgrundlagen Chancen und Risiken 2. Städtebauliche Verträge und ihre Ausprägungsformen Vorbereitungs- und Folgeverträge im Zusammenhang mit Bebauungsplänen Erschließungsverträge Durchführungsverträge, Vorhaben- und Erschließungsplan Eingriffs-/Ausgleichsregelungen Einheimischenmodelle Umlegungsverträge usw. 3. Rechtliche Grenzen und Folgen Koppelungsverbot Verursachungsgebot Angemessenheitsgrundsatz Bodenwertabschöpfung, Vertragsverstöße Scheitern des Projekts usw. 4. Besondere Herausforderungen und Lösungen Ausschreibungspflichten Heranziehung von Drittbegünstigten Sicherheiten, Haftungsbegrenzungen Abgeltungsklauseln Übernahmeregelungen usw. 5. Ausblick Ausverkauf des Baurechts Strategische Handlungsoptionen usw. 144 Online anmelden unter

147 Öffentliches Baurecht Rohdiamant Baurecht So schafft man Baurecht für Investitionsvorhaben Referent: RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Terwiesche, Düsseldorf Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Michael Terwiesche ist Gründungspartner von GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und spezialisiert auf Planfeststellungsvorhaben, Bauverwaltungsrecht, Umweltrecht sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge. Er leitet bei GTW das Dezernat Planfeststellungen, Öffentliches Baurecht und Vergabe öffentlicher Aufträge. Herr Dr. Terwiesche unterstützt Vorhabenträger bei der Durchführung von Planstellungsverfahren. Außerdem berät er sowohl Industrie- und Bauunternehmen, Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Bauträger, Architekten und sonstige Bauherren als auch Städte und kommunale Unternehmen bei dem Aufstellen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sowie Bebauungsplänen der Innenentwicklung. Des Weiteren unterstützt Herr Dr. Terwiesche Firmen sowie Immobilien- und Wohnungsunternehmen bei der Erlangung von Bau- und Nutzungsänderungsgenehmigungen für Investitionsvorhaben wie etwa Wohn- und Gewerbeparks. Herr Dr. Terwiesche ist Dozent sowohl beim Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) als auch an der Fachhochschule Münster/BWI Bau Institut der Bauwirtschaft. Er ist Herausgeber des Kommentars TVgG Tariftreue- und Vergabegesetz der Länder, 2018 (Verlag C.H. Beck), des Handbuchs Verwaltungsrecht, 3. Aufl (Carl Heymanns Verlag) sowie des Praxishandbuchs Der Bauverwaltungsprozess Formelle, materielle und prozessuale Konfliktlagen des Bauverwaltungsrechts und ihre Lösungen, 2012 (Verlag C.H. Beck). Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Leiter Liegenschaften und Bauleiter von Projektentwicklungsgesellschaften, Bauunternehmen, Bauträgern und Immobilienunternehmen, kommunale sowie private Wohnungsbaugesellschaften, Bauvereine etc., Architekten und Ingenieure, Baujuristen. 1. Allgemeines zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Investitionsvorhaben 2. Überblick bauplanungsrechtlicher Möglichkeiten, falls das Vorhaben nicht den Voraussetzungen der 30, 34 oder 35 BauGB entspricht 3. Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB 4. Vorteile von Bebauungsplänen der Innenentwicklung zu normalen Bebauungsplänen 5. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Abgrenzung zum Angebotsbebauungsplan, Verfahrensschritte, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag 6. Ohne Erschließungsverträge kein Bauland Muster eines Erschließungsvertrags 7. Sozialer Wohnungsbau 8. Die BauGB-Novelle 2017 was bietet sie Neues für Investoren? 9. Richtiger Umgang mit Baubehörden So erhält man schnell und ohne Gerichtsverfahren die gewünschte Baugenehmigung 10. Rechtsschutz im Falle der Ablehnung von Investitionsvorhaben durch Baubehörden 11. Was tun bei Nachbarwidersprüchen und -klagen? Rechtssichere Verwirklichung des Investitionsvorhabens In diesem Seminar werden für Investoren und Projektsteuerer alle erforderlichen Kenntnisse vermittelt, um entweder in Verhandlungen mit Bau- und Umweltbehörden oder vor Gericht für größere Investitionsvorhaben Baurecht zu erhalten. Außerdem werden Tipps und Kniffe zum richtigen Umgang mit widerspenstigen Baubehörden besprochen. Sowohl Neueinsteiger als auch alte Hasen erhalten fundiert und praxisnah einen Einstieg in die Grundzüge des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Anhand von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Mustern von Erschließungsverträgen und anderen städtebaulichen Verträgen, Baugenehmigungen, Bauvorbescheiden sowie Befreiungsbescheiden werden die Teilnehmer mit den wichtigsten Instrumentarien des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts vertraut gemacht. Online anmelden unter 145

148 Öffentliches Baurecht Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich gemäß 34 BauGB Referent: RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Markus Johlen, Köln Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Markus Johlen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der bundesweit auf das öffentliche Baurecht spezialisierten Kanzlei Lenz und Johlen in Köln und seit 18 Jahren ausschließlich auf das öffentliche Baurecht spezialisiert. Er ist u.a. Autor im Baurechtskommentar Gädtke/Czepuck/Johlen u.a., sowie Dozent für das öffentliche Baurecht beim Fachanwaltslehrgang für Verwaltungsrecht. Rechtsanwälte, Verwaltungsmitarbeiter, Architekten, Bausachverständige. Im Bauplanungsrecht ist 34 BauGB weiterhin die zentrale Norm. Dies liegt zum Teil daran, dass es für eine Gemeinde schwierig ist bestehende Gemengelagen abwägungsfehlerfrei mit einem Bebauungsplan zu überplanen oder 34 BauGB deshalb Anwendung findet, weil sich bestehende Bebauungspläne in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren als unwirksam erweisen. Die rechtssichere Anwendung von 34 BauGB ist in der Baurechtspraxis jedoch insbesondere deshalb schwierig, weil weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung einen klaren Rahmen vorgeben, wie weit die nähere Umgebung um ein Baugrundstück reicht, welche Bebauung maßstabsbildend ist oder wann unbebaute Grundstücke dem Außenbereich zuzurechnen sind. Das Seminar vermittelt u.a. einen Überblick darüber, wann Bauvorhaben überhaupt planungsrechtlich zu bewerten sind, wie der Innen- vom Außenbereich abzugrenzen ist, wie die einzelnen Kriterien des 34 BauGB zu beurteilen sind und welche Kriterien dabei auch Nachbarschutz vermitteln. Dies erfolgt insbesondere anhand der Darstellung konkreter Gerichtsverfahren (mit entsprechenden Plänen und Luftbildern), so dass ein enger Bezug zur Praxis gewährleistet ist und hierdurch ein optimaler Wissenstransfer erfolgen kann. 1. Welche Bauvorhaben werden planungsrechtlich bewertet? Begriff des Vorhabens im Sinne von 29 BauGB (u.a. Sortimentswechsel, Änderung Ladenöffnungszeiten, Nutzungsänderung, Erweiterung bestehender baulicher Anlagen) 2. Anwendbarkeit von 34 BauGB aufgrund unwirksamer Bebauungspläne Klassische Fehlerquellen bei Bebauungsplänen (Höhenfestsetzung, Lärmkontingente, fehlender Beitrittsbeschluss) 3. Abgrenzung Innen- zum Außenbereich ( 35 BauGB) Ortsteil oder Splittersiedlung? Zuordnung von Randgrundstücken 4. Eingrenzung der näheren Umgebung Zäsur durch optisch wahrnehmbare Gegebenheiten (Topographie, Straße, Schiene, Fluss etc.) Zäsur durch Aneinandergrenzen homogener Bebauungsstrukturen Differenzierung bei den einzelnen Kriterien (Art, Maß, ) 5. Welche Bebauung prägt im Sinne von 34 BauGB Ausreißer/Fremdkörper Nachprägende Wirkung bei Abriss Nachprägende Wirkung bei Leerstand Ungenehmigte bauliche Anlagen 6. Das Einfügensgebot Rahmenrechtsprechung Bundesverwaltungsgericht Überschreiten des zulässigen Rahmens 34 Abs. 3a BauGB 7. Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche ( 34 Abs. 3 BauGB) 8. Satzungen nach 34 BauGB 9. Baunachbarrecht im Sinne von 34 BauGB Gebietsbewahrungs-/Gebietserhaltungsanspruch Doppelhausrechtsprechung Gebot der Rücksichtnahme Lärm, Gerüche, Lichtimmissionen Erdrückende Wirkung Einsichtnahmemöglichkeiten, Verschattung u.a. Zumauern von grenzständigen Fenstern Kommunalnachbarklage Verlust von Nachbarrechten 146 Online anmelden unter

149 Öffentliches Baurecht KOMPAKTKURS: Fachplanungsrecht Bau- und Infrastrukturvorhaben mit einem Planfeststellungsbeschluss realisieren NEU Referent: RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Terwiesche, Düsseldorf Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Michael Terwiesche ist Gründungspartner von GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und spezialisiert auf Planfeststellungsvorhaben, Bauverwaltungsrecht, Umweltrecht sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge. Er leitet bei GTW das Dezernat Planfeststellungen, Öffentliches Baurecht und Vergabe öffentlicher Aufträge. Herr Dr. Terwiesche unterstützt Vorhabenträger bei der Durchführung von Planstellungsverfahren. Außerdem berät er sowohl Industrie- und Bauunternehmen, Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Bauträger, Architekten und sonstige Bauherren als auch Städte und kommunale Unternehmen bei dem Aufstellen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sowie Bebauungsplänen der Innenentwicklung. Des Weiteren unterstützt Herr Dr. Terwiesche Firmen sowie Immobilien- und Wohnungsunternehmen bei der Erlangung von Bau- und Nutzungsänderungsgenehmigungen für Investitionsvorhaben wie etwa Wohn- und Gewerbeparks. Herr Dr. Terwiesche ist Dozent sowohl beim Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) als auch an der Fachhochschule Münster/BWI Bau Institut der Bauwirtschaft. Er ist Herausgeber des Kommentars TVgG Tariftreue- und Vergabegesetz der Länder, 2018 (Verlag C.H. Beck), des Handbuchs Verwaltungsrecht, 3. Aufl (Carl Heymanns Verlag) sowie des Praxishandbuchs Der Bauverwaltungsprozess Formelle, materielle und prozessuale Konfliktlagen des Bauverwaltungsrechts und ihre Lösungen, 2012 (Verlag C.H. Beck). Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, kaufmännische sowie technische Leiter, Juristen, Architekten und Ingenieure von Infrastrukturund Verkehrsunternehmen, Energieversorgungs-, Abfallwirtschafts-, Bau- und Kiesabbauunternehmen sowie Planungsbüros. Mitarbeiter von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörden. Umweltverbände und Naturschutzvereinigungen. Unternehmen und Privatpersonen, die von einem Infrastrukturvorhaben betroffen sind. Die Teilnehmer von Vorhabenträgern werden aufgrund des Seminars in der Lage sein, den Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens nachzuvollziehen, einen feststellungsfähigen Plan einzureichen und ihre Mitwirkungsrechte sowie die entsprechenden Fristen abzuschätzen. Mitarbeiter von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörden, die noch keine Erfahrung mit Planfeststellungsverfahren haben, sollen in die Lage versetzt werden, ein Planfeststellungsverfahren rechtmäßig durchzuführen. Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen, die von einem planfeststellungsbedürftigen Vorhaben betroffen sind, sollen einen Überblick über ihre Rechtsschutzmöglichkeiten erhalten. 1. Für welche Vorhaben ist ein Planfeststellungsvorhaben erforderlich? 2. Rechtswirkungen eines Planfeststellungsbeschlusses Konzentrationswirkung Gestaltungswirkung Duldungs- bzw. Ausschlusswirkung Enteignungsrechtliche Vorwirkung 3. Plangenehmigungen 4. Grundsätze des Planfeststellungsrechts Planrechtfertigung Verfahrenskonzentration Planerhaltungsgrundsatz Präklusion 5. Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens Planentwurf Frühe Beteiligung der Öffentlichkeit Umweltverträglichkeitsprüfung 6. Durchführung des Planfeststellungsverfahrens Verfahrensbeteiligte Einreichen der Planunterlagen Behördenbeteiligung sowie Beteiligung von Umweltverbänden Beteiligung der Öffentlichkeit Einwendungen Präklusion nicht ordnungs- oder fristgemäß erhobener Einwendungen? Erörterung des Plans Änderung des Plans Stellungnahme der Anhörungsbehörde sowie zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen 7. Der Planfeststellungsbeschluss Inhalt Planerische Abwägung und Abwägungsfehler Gebot der Konfliktbewältigung Variantenprüfung, Trassenführung Schutz des Eigentums Schutzauflagen Entschädigungsregelungen Anspruch auf Planergänzung Form und Bekanntgabe 8. Rechtsschutz Rechtsschutz des Vorhabenträgers Rechtsschutz Drittbetroffener (Eigentümer, Mieter) Rechtsschutz von Eigentümern bei enteignungsrechtlicher Vorwirkung Rechtsschutz bei nicht voraussehbaren Wirkungen des Vorhabens nach Unanfechtbarkeit des Plans Rechtsschutz von Gemeinden Rechtsschutz von Verbänden Vorläufiger Rechtsschutz Online anmelden unter 147

150 Öffentliches Baurecht Die rechtssichere Baustelle Öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Anforderungen Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.m. Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Till Kemper, M.A. ist Rechtsanwalt und Mediator. In einer überregionalen Sozietät berät er in Fragen des privaten wie öffentlichen Baurechts sowie Umwelt- und Vergaberechts. Aufgrund seines Studiums der Archäologie liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Kulturgüterschutzrecht. Als Mediator ist er für die Mediationsstelle für Wirtschaftssachen der IHK Lahn-Dill sowie für Bausachen der IngK Wiesbaden/RAK Frankfurt tätig. Er verfasste zahlreiche Beiträge für die Zeitschriften IBR Immobilien- & Baurecht, IMR Immobilien- und Mietrecht und VPR Vergabepraxis & -recht, ist Autor des Handbuchs Bauen und Planen im Bestand, Mitautor des Handbuchs Denkmalschutz und Denkmalpflege (Martin/Krautzberger, 4. Aufl.) und zahlreicher anderer Fachbeiträge sowie Lehrbeauftragter der Universität Tübingen und der THM Gießen. Auftraggeber und Auftragnehmer, Bau- und Projektleiter, Architekten und Ingenieure, Rechtsanwälte und Baujuristen, Behördenmitglieder. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zu Errichtung und Betrieb von Baustellen. Hierbei werden sowohl die Probleme nebst den haftungs- und vergütungsrechtlichen Folgen erörtert, die sich aus dem Bauablauf selbst ergeben, als auch Störungen von außen, wie Nachbarinterventionen oder behördliche Verfügungen. Vertragliche Lösungsoptionen werden ebenso aufgezeigt wie organisatorische Präventionsmaßnahmen. Der Fokus liegt somit nicht so sehr auf den üblicherweise viel diskutierten Mangelproblemen, sondern auf dem praktischen Ablauf. 1. Öffentlich-rechtliche Anforderungen an die Baustelle und ihren Betrieb Regelungswerke (BImSchG, LBO, Vekehrssicherungspflichten, StVO, LDSchG, BaustellenVO, AnBest, BDSG etc.) Interventionen von Nachbarn Interventionen von Behörden Rechtsschutz Haftungs- und vergütungsrechtliche Folgen 2. Zivilrechtliche Anforderungen an die Baustelle und ihren Betrieb Regelungswerke (BGB, VOB/B, Nachbarrechtsgesetzte, Verkehrssicherungspflichten) Interventionen von Nachbarn Interventionen von anderen Gewerken, am Bau Beteiligten Rechtsschutz Haftungs- und vergütungsrechtliche Folgen 3. Rechtssichere Integration in die Vergabe und Gestaltung bzw. Abwicklung von Architekten- und Bauunternehmerverträgen Vergabe: Verschiebe-, Eventual-, Bedarfspositionen und Co. Bauvertrag: Bauzeitenplan, Kommunikationsregeln, Sanktionen etc. Handhabung in der Praxis: Schriftverkehr während der Baustelle, Nachtragsverhandlungen etc. 148 Online anmelden unter

151 Öffentliches Baurecht Baulärm von A bis Z Rechtsgrundlagen, AVV Lärm Messverfahren, Beschränkungen und Auflagen Rechtsschutz Lösungswege Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.m. Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Till Kemper, M.A. ist Rechtsanwalt und Mediator. In einer überregionalen Sozietät berät er in Fragen des privaten wie öffentlichen Baurechts sowie Umwelt- und Vergaberechts. Aufgrund seines Studiums der Archäologie liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Kulturgüterschutzrecht. Als Mediator ist er für die Mediationsstelle für Wirtschaftssachen der IHK Lahn-Dill sowie für Bausachen der IngK Wiesbaden/RAK Frankfurt tätig. Er verfasste zahlreiche Beiträge für die Zeitschriften IBR Immobilien- & Baurecht, IMR Immobilien- & Mietrecht und VPR Vergabepraxis & -recht, ist Autor des Handbuchs Bauen und Planen im Bestand, Mitautor des Handbuchs Denkmalschutz und Denkmalpflege (Martin/Krautzberger, 4. Aufl.) und zahlreicher anderer Fachbeiträge sowie Lehrbeauftragter der Universität Tübingen und der THM Gießen. Auftraggeber und Auftragnehmer, Bau- und Projektleiter, Architekten und Ingenieure, Rechtsanwälte und Baujuristen, Behördenmitglieder. Insbesondere bei Baumaßnahmen im Rahmen der zunehmenden Innenstadtverdichtung kommt es durch die räumliche Nähe von Baustelle und Wohn- oder Arbeitsstätte, aber auch durch die verwendete Technik und Methodik am Bau zunehmend zu Problemen mit Baulärm. Die ständige Verfügbarkeit von Handy-Apps zur Lärmmessung wirkt fördernd auf das Konfliktpotenzial. Kommt es zum behördlichen Einschreiten etwa aufgrund einer Anwohnerbeschwerde, reicht die Bandbreite von möglichen Anordnungen bloßer Informationspflichten bis hin zum Baustopp. Das Seminar beleuchtet die Problematik des Baulärms aus rechtlicher und grundlegender technischer Sicht. Das Seminar wird Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, sowohl bei der Planung eines Bauvorhabens eventuellen Baulärm-Problemen vorzubeugen, als auch im Fall von Nachbarbeschwerden oder behördlichen Anordnungen rechtssicher zu reagieren. 1. Was ist Baulärm? Aus technischer Sicht Aus rechtlicher Sicht (öffentlich-rechtlich und zivilrechtlich) Aus tatsächlicher Sicht Präventions- und Gegenmaßnahmen 2. Rechtsgrundlagen zum Umgang mit Baulärm BImSchG in Verbindung mit der 32. BImSchV AVV Baulärm vs. TA Lärm Öffentliches Baurecht Gefahrenabwehrrecht Verwaltungskostenrecht 3. Behördliches Einschreiten Rechtsgrundlage Handlungsmöglichkeiten der Behörden: Was ist verhältnismäßig? Vollstreckung: Probleme der Durchsetzung behördlicher Anordnungen Reaktionsmöglichkeiten des Adressaten behördlicher Anordnungen Kosten 4. Rechtsschutzmöglichkeiten Rechtsschutzmöglichkeiten des betroffenen Nachbarn gegen Baulärm Rechtsschutzmöglichkeiten des betroffenen Bauherrn gegen behördliche Maßnahmen und Nachbarn Probleme der Rechtswegewahl 5. Auswirkungen auf das Auftraggeber-/Auftragnehmer-Verhältnis Hinweis- und Beratungspflichten Mehrkosten Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen Online anmelden unter 149

152 Immobilien-, Miet- und WEG-Recht WEG kompakt Einführung in die Grundlagen Referent: RiKG Dr. Oliver Elzer, Berlin Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IntercityHotel Berlin Hbf., Berlin Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RiKG Dr. Oliver Elzer ist Richter am Kammergericht und zurzeit Mitglied in einem Senat für Bank- und Urheberrecht. Seit 2010 ist er zusätzlich Richter am Berliner Anwaltsgerichtshof. Herr Dr. Elzer ist seit über 20 Jahren als Referent, Dozent und Seminarleiter vor allem für zivilprozess-, mietrechtliche und wohnungseigentumsrechtliche tätig. Er veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften und ist Mitautor, Autor oder Herausgeber zahlreicher Fachbücher zur ZPO sowie zum Miet- und WEG-Recht sowie Mitherausgeber der AnwZert MietR. Regelmäßig nimmt Dr. Elzer an Arbeitsgruppen des BMJV teil war er Arbeitsgruppenleiter der Arbeitsgruppe V. des Baugerichtstages. Berufsanfänger und solche Anwälte, die nur gelegentlich mit dem WEG in Kontakt kommen. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Das Seminar kann auch von WEG-Verwaltern oder Bauträgern besucht werden. Das Seminar hat zum, dem, der nur selten oder erstmals mit dem WEG zu tun hat, ein solides materielles und prozessuales Grundrüstzeug zu vermitteln. Anhand von aus der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung entnommenen Fällen soll jeweils im Einzelnen aufgezeigt und erklärt werden, welche Anspruchsgrundlagen das WEG kennt, worauf prozessual zu achten ist und was die materiellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage oder Klageerwiderung in einer WEG-Sache sind. Ferner wird aufgezeigt, worauf im Beratungsmandat zu achten ist. Der Aufbau des Seminars folgt grundsätzlich dem Gesetz. 1. Übersicht zum WEG Entstehung Aufbau Reformen 2. Grundbegriffe des WEG Teilungserklärung und Teilungsvertrag Wohnungs- und Teileigentum 3. Sachenrechtliche Grundlagen Gemeinschaftliches Eigentum Sondereigentum Unterteilung und Vereinigung 4. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Begriff und Abgrenzungen Gesetzliche Regelung Ausführungsbefugnis Verwaltungsvermögen Haftungsverfassung 5. Der Gebrauch Sondereigentum Gemeinschaftliches Eigentum Gebrauchsgrenzen Gebrauchsregelungen Unterlassungsprozess Sondernutzungsrechte 6. Die Kosten Kosten und Lasten Umlageschlüssel Hausgeldprozess 7. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Ordnungsmäßige Verwaltung Klage auf Verwaltung Notgeschäftsführungsrecht Verwaltungsbeirat 8. Die Eigentümerversammlung Ladung Tagesordnung Durchführung Niederschrift Beschluss-Sammlung 9. Der Verwalter Bestellung und Abbestellung Verwaltervertrag Pflichten des Verwalters 10. Wirtschaftswesen des WEG Wirtschaftsplan Sonderumlage Abrechnung Entlastung 11. Verfahrensrecht des WEG Überblick über die verfahrensrechtlichen Besonderheiten Anfechtungsklage Kosten Das Fachbuch des Referenten Meine Rechte als Wohnungseigentümer ist im Seminarpreis enthalten. 150 Online anmelden unter

153 Immobilien-, Miet- und WEG-Recht Gewerberaummietrecht Insbesondere Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen der Rechtsprechung Referent: RA Thomas Hannemann, Karlsruhe Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Thomas Hannemann ist Rechtsanwalt in Karlsruhe mit Schwerpunkt Immobilienrecht. Er ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein, Mitherausgeber der NZM und Herausgeber sowie Autor verschiedener vor allem miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Fachbücher, u. a. im Verlag C.H. Beck. Fachkräfte der Immobilienwirtschaft, Leiter und Mitarbeiter von Immobilienabteilungen bei Banken, Projektentwickler, Versicherungen und Fondsunternehmen, Immobilienverwalter, Mieter und Vermieter von Gewerbeflächen, Center-Manager, Makler, Rechtsanwälte. Das Gewerberaum-Mietrecht ist zum großen Teil Richterrecht, da sich im BGB nur wenige Vorschriften mit Gewerbemieträumen beschäftigen. Die Rechtsprechung und Rechtsfortbildung wird so ständig vorangetrieben. Auf dem aktuellen Stand zu sein, wenn es darauf ankommt, ist nicht immer einfach, aber entscheidend, wenn es darum geht, rechtssicher Gewerberaummietsachen zu bearbeiten und Verträge zu gestalten. Der Referent wird unter Einbeziehung neuester Rechtsprechung die aktuellen Brennpunkte des Gewerberaummietrechts darstellen, um Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter zu vermeiden und z.b. die Gefahr formunwirksamer Verträge oder unwirksamer Mietvertragsklauseln zu minimieren. Selbstverständlich werden die Teilnehmer ausreichend Gelegenheit haben, dem Referenten Fragen aus ihrer täglichen Praxis zu stellen. 1. Gesetzliche Schriftform, u. a.: Darstellung der umfangreichen BGH-Rechtsprechung Die schriftformkonforme Regelung wesentlicher Vertragsbestandteile Einbeziehung von Anlagen in den Vertrag Die Gestaltung von Nachträgen zum Mietvertrag 2. Gewerbe-Miet-AGB, u. a.: Was lässt sich noch wirksam in einem vorformulierten Vertrag vereinbaren? Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsklauseln Preisklauseln Zulässigkeit der Verlängerung der Frist des 548 BGB? Schriftform(heilungs)klauseln 3. Rechte und Pflichten der Parteien währen des bestehenden Mietverhältnisses, u. a.: Analoge Anwendung des 566 BGB 565 BGB: Anwendungsbereich; Tod der Werkmietwohnung? Notwendigkeit einer Fristsetzung bei Sachschäden? 4. Nebenkosten Die wirksame Umlage von Nebenkosten im Mietvertrag Wichtige Hinweise zur Nebenkostenabrechnung 5. Konkurrenzschutz und Betriebspflichten 6. Gewährleistung Dreh- und Angelpunkt: Vertrags- bzw. Nutzungszweck Auswirkungen des 906 BGB? 7. Vertragsbeendigung und Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses Neues zu 546a BGB 8. Verjährungsfragen Online anmelden unter 151

154 Immobilien-, Miet- und WEG-Recht Immobilien kaufen und verkaufen Fallstricke bei der Gestaltung des notariellen Immobilienkaufvertrags Referent: Notar Dr. Gregor Basty, München Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Notar Dr. Gregor Basty ist als Notar mit der Gestaltung insbesondere von Kauf- und Bauträgerverträgen befasst. Er ist durch sein Standardwerk Der Bauträgervertrag sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge bekannt. Fach- und Führungskräfte aus der Immobilien- und Kreditwirtschaft, Bauträger, Projektentwickler, Anwaltsnotare und Notare, Steuerberater, Makler, Rechtsanwälte. des Seminars ist der sichere Umgang mit dem Grundstückskaufvertragsrecht. 1. Einführung Kaufvertrag unter Privaten Grundstückskaufvertrag Unternehmer/Verbraucher Beurkundungsumfang Kosten und Steuern 2. Angebot und Annahme Bindungsfristen Angebot an noch zu benennende Dritte 3. Kaufpreis Regelungen zum Kaufpreis Anzahlung Kaufpreisberechnungs- und Nachbewertungsklauseln Umsatzsteuer 4. Sicherung der Vertragsteile Die Abwicklung über Notaranderkonto Sicherung bei der Direktabwicklung Sicherung des Verkäufers Sicherung des Käufers 5. Haftung Regelungen zur Beschaffenheit Haftungsausschluss, -beschränkung Altbau, Neubau, Teilsanierung Grenzen der Haftungsbeschränkung Bedeutung vorvertraglicher Erklärungen, Altlasten Abtretung von Mängelansprüchen Rechtsmängel 6. Besitz, Nutzen, Lasten Zeitpunkt des Besitzübergangs Bestehende Mietverhältnisse Wirksamkeit bestehender Mietverhältnisse (insbesondere Probleme des Projektentwicklers) Übernahme bestehender Mietverhältnisse 152 Online anmelden unter

155 Immobilien-, Miet - und WEG-Recht Baumangel und WEG Rechtliche Probleme und Haftungsgefahren bei der Durchsetzung werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche in Bauträgergestaltungen Referent: RiOLG Wolfgang Dötsch, Brühl Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429, Euro zzgl. 19% MwSt. RiOLG Wolfgang Dötsch ist Richter am OLG Köln. Seine Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern und er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht sowie ständiger Mitarbeiter im Mietrechtsberater, der IBR Immobilien- & Baurecht und IMR Immobilien- und Mietrecht sowie des juris-praxisreports. Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Referendarausbildung sowie Richter-, Verwalter-, Beirats- und Anwaltsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft. Rechtsanwälte, WEG-Verwalter, juristisch interessierte Mitarbeiter von Bauträgern und bauträgerfinanzierenden bzw. den Erwerb vom Bauträger finanzierenden Kreditinstituten. Ist das Baumängelgewährleistungsrecht, das durch die letzte Reform des Werkvertragsrechts in seinen wesentlichen Kernfragen auch weiterhin keiner gesetzgeberischen Klärung zugeführt worden ist, für sich genommen oft schon komplex genug, drohen dem Praktiker im Zusammenspiel mit Wohnungseigentum (WEG) besondere Risiken und Haftungsgefahren. Diese sind leider auch vielen Juristen nicht immer geläufig. Wer hier wann wie welche Ansprüche aus einem Bauvertrag geltend machen kann, wie es zu der für den Werkvertrag elementaren Abnahme des Werks kommt (oder auch nicht) und was eigentlich ein Nachzügler ist, kann für das Obsiegen/Unterliegen in einem vermeintlich noch so einfachen Bauprozess schnell zur zentralen Frage werden. des Seminars ist es, die Teilnehmer anhand anschaulicher und eingängiger Beispiele und einer Vielzahl von praktischen Beispielfällen aus der aktuellen Rechtsprechung mit den wichtigsten Fragestellungen aus diesem Bereich vertraut zu machen und für die besonderen Probleme und Gefahren sowohl im Baurecht als auch im Wohnungseigentumsrecht zu sensibilisieren. Dabei sind auch Ausflüge ins Wohnungseigentum vonnöten, etwa hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erstherstellung als Fallgruppe des 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG und ihren Grenzen, gerade auch mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des V. Zivilsenats des BGH. Das Ganze wird dann noch mit prozessualen Hinweisen angereichert. 1. Einführung Vertragsrecht versus ordnungsgemäße Instandsetzung im Sinne des 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG Grundlagen des Bauträgervertrags im Überblick Geborene und gekorene Ausübungsermächtigung nach 10 Abs. 6 Satz 3 WEG was ist das eigentlich? 2. Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum anhand typischer Beispiele und anhand der aktuellen Rechtsprechung 3. Einzelne Mängelansprüche Wer kann was wie verlangen? insbesondere: Individuelle Ausübungsbefugnis der Eigentümer Ausschließliche bzw. konkurrierende Ausübungsbefugnis des Verbands; prozessuale Folgen einer Vergemeinschaftung Sonderproblem: Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte Taktische Überlegungen Verjährung und selbständiges Beweisverfahren 4. Beschluss und Beschlussmängel im Überblick Erforderliche Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft Beschlussmängelklage ( 46 WEG) Folgen einer Beschlussanfechtung, prozessuale Besonderheiten Einstweiliger Rechtsschutz 5. Exkurs: Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft im Überblick 6. Abnahme geht nach der aktuellen Rechtsprechung des VII. Zivilsenats überhaupt noch was? Typische Klauselgestaltungen und AGB-Kontrolle der Weg hin (nur) zur individuellen Abnahme Rechtsfolgen unwirksamer Klauseln; grundsätzlich keine stillschweigende Abnahme Nachzüglerproblematik Bedeutung des 10 Abs. 6 Satz 3 WEG für die Abnahme mit Darstellung des aktuellen Streitstandes Auswege aus dem Dilemma? 7. Prozessrecht: Typische Fragen 8. Speziell: Der Prozessvergleich in WEG-Sachen Haftungsgefahren in Bausachen 9. Abweichende Bauausführung und ordnungsgemäße Erstherstellung Welche Grenzen haben die Ansprüche im WEG 22 Abs. 4 WEG als Opfergrenze? Online anmelden unter 153

156 Fortbildung für Fachanwälte 27. IBR-Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß 15 FAO (10 Zeitstunden) Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht Datum: Freitag, , 09:30 18:00 Uhr, und Samstag, , 09:00 12:15 Uhr Ort: Dorint Kongresshotel Preis: 499, Euro zzgl. 19% MwSt. RiBGH Dagmar Sacher begann nach der juristischen Ausbildung ihre Karriere in der Justiz, 1996 im höheren Justizdienst des Landes NRW. Als Proberichterin war sie beim LG Dortmund, dem AG Castrop-Rauxel und als richterliche Mitarbeiterin im Justizprüfungsamt am OLG Hamm tätig. Sie wurde 1999 zur Richterin am LG Dortmund ernannt, 2004 wurde sie Richterin am OLG Hamm. Daneben war Frau Sacher auch mit Aufgaben der Justizverwaltung befasst wurde sie an das Justizministerium NRW abgeordnet. Hiernach gehörte sie am OLG Hamm einem für Baurecht zuständigen Zivilsenat an wurde sie Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht. Im Alter von 48 Jahren wurde sie 2014 Richterin am BGH und dem vornehmlich für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit verfasste sie Beiträge zum Kompendium des Baurechts (hrsg. von Kniffka/Koeble) und hat in der 3. Auflage des Beck schen VOB-Kommentars, Teil B, die Einleitung übernommen. Frau Sacher ist Mitherausgeberin der Zeitschrift NZBau. Seit 2016 ist sie Beisitzende im Vorstand des Deutschen Baugerichtstags. RA Dr. Andreas Berger ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt a.m., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für große Immobilienprojektentwicklungen und Infra strukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausgeber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck scher HOAI- und Architektenrechtskommentar, 1. Aufl. 2016, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 1. Aufl VizePräsLG Dr. Mark Seibel Dr. Seibel ist Vizepräsident des Landgerichts Siegen. Zuvor war er Richter am Oberlandesgericht Hamm (Bausenat). Von Dezember 2010 bis Dezember 2013 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter im u. a. für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Im Techniksowie (öffentlichen und privaten) Baurecht ist er durch zahlreiche Buchveröffentlichungen, Aufsätze in Zeitschriften (u. a. in BauR, BauSV, BrBp, DRiZ, IBR, IMR, MDR, NJW, Rpfleger, VersR, ZfBR), Vorträge und Seminarveranstaltungen bekannt. Er leitet den Arbeitskreis III Bauprozessrecht des 7. Deutschen Baugerichtstags und ist fortlaufend in der Richter-, Rechtsanwalts- und Sachverständigenfortbildung tätig. Zudem ist er Mitherausgeber der Zeitschrift IBR Immobilien- & Baurecht, ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften BauR, ZfBR und Der Bausachverständige (dort auch Mitglied des Beirats) sowie Autor bzw. (Mit-)Herausgeber zahlreicher Werke. Notar Dr. Gregor Basty ist als Notar mit der Gestaltung insbesondere von Kauf- und Bauträgerverträgen befasst. Er ist durch sein Standardwerk Der Bauträgervertrag sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge bekannt. RiOLG Dr. Tobias Rodemann kennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf in einem für Bauund Werkvertragssachen zuständigen Zivilsenat und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Erman BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften IBR Immobilien- & Baurecht und Baurecht. Dr.-Ing. Michael Mechnig ist geschäftsführender Gesellschafter der faircm² GmbH in Düsseldorf. Neben seiner Erfahrung als baubetrieblicher Sachverständiger verfügt er über langjährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsmanagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt einerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeitnachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Sony Center, Flughafen BER). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber in allen baubetrieblichen Fragestellungen der Projektabwicklung. Dr. Michael Mechnig ist langjähriges Mitglied im Arbeitskreis Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dortmund für das Fach Strategisches Vertragsmanagement. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwerpunkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu verschiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen. 154 Online anmelden unter

157 Fortbildung für Fachanwälte 27. IBR-Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß 15 FAO (10 Zeitstunden) Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht Datum: Freitag, , 09:30 18:00 Uhr, und Samstag, , 09:00 12:15 Uhr Ort: Dorint Kongresshotel Preis: 499, Euro zzgl. 19% MwSt. Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Bau- und Architektenrecht. Gemäß 15 der Fachanwaltsordnung der Rechtsanwaltskammern muss, wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, seit jährlich an der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen. Mindestens 15 Zeitstunden hat der Fachanwalt der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen, wobei höchstens fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernkontrolle erfolgt. Während unserer Veranstaltung greifen innerhalb von 10 Zeitstunden sechs hochkompetente und renommierte Referenten aktuelle Fragestellungen aus der Praxis des Bau- und Architektenrechts auf, um neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln und diese zu diskutieren. Hinweis Teilnehmer dieser Veranstaltung können zur Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht nach 15 FAO in 2019 ein weiteres IBR-Ganztagesseminar (6 Zeitstunden) zum Vorzugspreis von nur 100,- Euro (zzgl. 19% MwSt.) besuchen. Programm Freitag, :30 11:30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgrichtshofs zum Bau- und Architektenrecht (Dagmar Sacher) 11:30 11:45 Uhr Kaffeepause 11:45 13:15 Uhr Vertragsgestaltung nach neuem Architektenrecht (Dr. Andreas Berger) 13:15 14:15 Uhr Mittagspause 14:15 15:45 Uhr Gerichtliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen ( 404a ZPO) dargestellt anhand eines Beispielsfalles (Dr. Mark Seibel) 15:45 16:00 Uhr Kaffeepause 16:00 18:00 Uhr Brennpunkte des neuen Bauträgerrechts (Dr. Gregor Basty) Samstag, :00 10:30 Uhr Aktuelles zum Bauprozess (Dr. Tobias Rodemann) 10:30 10:45 Uhr Kaffeepause 10:45 12:15 Uhr Wie ermittelt man tatsächlich erforderliche Kosten? (Dr.-Ing. Michael Mechnig) Online anmelden unter 155

158 Bauprozess Sachverständige Anwaltliche Strategien im Sachverständigenrecht Zum effektiven Umgang mit Gutachte(r)n Referent: VorsRiLG a.d. Prof. Jürgen Ulrich, Dortmund Datum: Mittwoch, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. VorsRiLG a.d. Prof. Jürgen Ulrich war mehr als 36 Jahre lang an diversen Gerichten als Richter im Einsatz. Ihm ist die erste Honorarprofessur der Hochschule in Bochum verliehen worden; hier lehrt er das Fach Ziviles Baurecht. Seit nun beinahe zwei Jahrzehnten befasst sich der Referent intensiv mit dem Recht der Sachverständigen sowie der praktischen Arbeit der privaten und der gerichtlichen Sachverständigen. Das von ihm bearbeitete Standardwerk Der gerichtliche Sachverständige ist in der 12. Auflage erschienen; ebenfalls von ihm stammt das im Verlag C.H. Beck erschienene Werk Selbständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen. Von Prof. Ulrich finden sich ferner zahlreiche Aufsatzveröffentlichungen und IBR-Entscheidungsbesprechungen zu den speziellen des Sachverständigenrechts und dem Recht des selbständigen Beweisverfahrens. Gemeinsam mit Dipl.-Ing. Werner Seifert, ö.b.u.v. Sachverständiger, fungierte Prof. Ulrich mehrfach als Leiter des Arbeitskreises VI Sachverständigenrecht der Deutschen Baugerichtstage in Hamm. Prof. Ulrich ist der Vorsitzende der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Dortmund und der Bauschlichtungskammer bei der Handwerkskammer Südwestfalen. Rechtsanwälte, Sachverständige, Bauleiter, Architekten und Ingenieure. Insbesondere aufgrund der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung und Spezialisierung werden Bausachverhalte immer komplexer und komplizierter. In beinahe jedem Bauprozess benötigt der Richter zur Klärung bzw. Prüfung der technischen Gegebenheiten fallbezogenen technischen Sachverstand mindestens eines Fachmanns (= Sachverständigen). Eine im Jahre 1982 veröffentlichte auch empirische Untersuchung hat für die Zeit der damaligen Erhebung offenbart, dass Richter in beinahe 95% der Fälle den von ihnen ausgesuchten gerichtlichen Sachverständigen folgen. Jüngere Arbeiten zu diesem Thema fehlen zwar; es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die gegenwärtigen Verhältnisse nicht anders darstellen. Weiterhin gilt der von Quack bereits im Jahre 1993 formulierte Satz: Verlorene Gutachten sind... verlorene Prozesse. Einige Insider schreiben dem gerichtlichen Sachverständigen die Rolle des Urteilsdiktierers, Richters ohne Robe, des nicht-richterlichen Oberlehrers zu. Früher und heute wird von anderen bisweilen auch denselben gefordert, den Sachverständigen entsprechend seiner faktischen Funktion im wahren Sinne: optisch neben den Juristen auf der Richterbank zu platzieren und damit aus der Rolle des Beweismittels zu lösen. Der Referent geht ein auf die spezielle Funktion der Sachverständigen in der juristischen Wirklichkeit. Anhand der Stationen des Baurechtsstreits (u. a. Vorbereitung mit privaten Gutachtern, Relevanz eines vorgeschalteten selbständigen Beweisverfahrens, angemessene Kontrolle der Person des gerichtlich ausgewählten Sachverständigen, Begleitung seiner Findung der Befundtatsachen, Prüfung des gelieferten Gutachtens, strategische Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Anhörung jeweils mit Erörterung der diversen Befangenheitssituationen und schließlich rechtzeitige und dann auch kritische Analyse seiner Kostenrechnung) werden die verschiedenen Phasen des Verhältnisses Gericht Sachverständiger Partei/Rechtsanwalt kritisch und mit konkret formulierten Verhaltenshinweisen erörtert. Die Teilnehmer erhalten ein insbesondere die jüngere Rechtsprechung darstellendes umfassendes Konzept mit formulierten Praktiker-Tipps. 1. Grundsätzliches zur Rolle und Funktion des Sachverständigen in der juristischen Wirklichkeit 2. Stationen des Sachverständigenbeweises mit dazu passenden anwaltlichen Einflussnahmen: Schwierigkeit beim Einsatz von Privatgutachten vor dem und während des Rechtsstreits; anwaltliche Aktivitäten im Vorfeld der richterlichen Gutachterbeauftragung 3. Chance auf Abänderung des Beweisbeschlusses 4. Mittelbare Einflussnahme des Rechtsanwalts auf die richterliche Auswahl 5. Anwaltliche und die Vorarbeiten des Sachverständigen begleitende Aktivitäten 6. Anwaltliche Maßnahmen ab Gutachtenerhalt 7. Reaktionen des Anwalts auf Gutachtenmängel 8. Spezielles zur Berufung in Bausachen 9. Besonderheiten geliehene Gutachten : Vergleich 10. Rechtzeitige Prüfung und taktische Schlüsse aus der Kostenrechnung des gerichtlichen Sachverständigen 156 Online anmelden unter

159 Bauprozess Sachverständige v Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand! Baumediation Effiziente Streitregulierung und Konfliktmanagement Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Berthold Bockamp, Heidelberg; RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Annette Kollmar, Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Berthold Bockamp ist als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mediator seit über 15 Jahren bei Walter Rechtsanwälte in Heidelberg tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung und Vertretung von Auftraggebern bei der Beschaffung und Realisierung großer Bauprojekte. Einen weiteren besonderen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Architekten und Ingenieuren in Haftungsprozessen. Mediationsverfahren führt er als Mediator durch oder tritt in solchen als anwaltlicher Begleiter von Mandanten auf. Herr Bockamp ist Gründungs- und Vorstandsmitglied des Forums Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, seit mehr als zehn Jahren Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und erfahrener Referent bei verschiedenen Veranstaltern. RAin Annette Kollmar ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Mediatorin und als Fachanwältin für Insolvenzrecht seit Jahren als Insolvenzverwalterin tätig. Sie arbeitet seit mehr als 15 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der baubegleitenden Rechtsberatung und führt Inhouse-Schulungen durch. Sie berät Architekten und Ingenieure in Vertrags-, Honorar- und/oder Haftungsfragen. Sie ist Gründungs- und Vorstandsmitglied des Forums Fachanwälte für Bauund Architektenrecht und gehört verschiedenen baurechtlichen und insolvenzrechtlichen Vereinigungen an. Frau Kollmar begleitet Mediationsverfahren als Mediatorin oder Ratgeberin von Medianten. Sie ist Mitglied bei dem Verband der Baumediatoren e. V. Unternehmens- und Baujuristen, Rechtsanwälte, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen und deren Bauleiter, Architekten und Ingenieure. Bei Bauvorhaben sind aufgrund des hohen arbeitsteiligen Zusammenwirkens der am Bau Beteiligten, der technischen Komplexität und des Kostendrucks oft Konflikte vorprogrammiert. Als Alternative zu zeit- und kostenintensiven Auseinandersetzungen bis hin zu Gerichtsverfahren bietet sich eine Mediation an. Seit dem ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten und die Erfahrungen der ersten Jahre zeigen, dass die Mediation nicht nur eine Alternative zu anderen außergerichtlichen Regulierungsverfahren darstellt, sondern in jedem Fall einer langwierigen prozessualen Auseinandersetzung mit meist ungewissem Ausgang vorzuziehen ist. Das der Mediation ist die Beilegung und Lösung jeglichen Konflikts zwischen den Parteien. Eine verbindliche, für die Zukunft tragfähige Vereinbarung ermöglicht es, dass vornehmlich eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden wird. Dieses wird durch einen ausgebildeten und neutralen Mediator mit einem spezifisch strukturierten Ablauf der Verhandlung erzielt. Mit diesem Weg können die häufigen Dispute in Baustreitigkeiten, wie Bauzeit- verlängerung, Nachträge, Mängelbeseitigung, nicht termingerechte Fertigstellung, so geregelt werden, dass auch anschließend eine Fortführung der Geschäftsbeziehung möglich ist. Im Zuge der praktischen Anwendung hat sich dabei auch der sog. starke Mediator entwickelt, der mit Zustimmung der Medianten Vorschläge zur weiteren Handhabung und Regulierung des Streitstoffes unterbreiten kann und somit Elemente eines Schlichtungsverfahrens in das Mediationsverfahren einbinden kann. der Mediation ist dabei die Unterstützung der Konfliktparteien durch Kommunikationstechniken und kontrollierten Dialog. Mit der Methode sachgerechten Verhandelns werden Beziehungs- und Sachebene getrennt und somit die Grundlagen für die Bereinigung der Konflikte gelegt. Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt dieses Seminar mit praktischen Fällen. Aus diesem Grunde können auch die Teilnehmer, die keine Mediatoren sind oder keine Mediation durchführen wollen, mit Mitteln der Mediation die Beilegung von Disputen unterstützen. Dieses Seminar gibt einen Überblick über eine Mediation und zeigt auf, mit welchen Werkzeugen der Mediator arbeitet. Anhand von Beispielsfällen wird aufgezeigt, wie eine Mediation insbesondere bei umfangreichsten Konflikten selbst dann gelingen kann, wenn die Medianten gegenseitige Ansprüche wie Bauzeitverlängerung, Vertragsstrafe, Kündigung etc. geltend machen. 1. Allgemeine Grundlagen der Mediation Mediationsgesetz Begriffserläuterung/Begrifflichkeiten Abgrenzung zu alternativen Streitschlichtungsmodellen Vorteile/Nachteile und e der Mediation Eignung und Anwendbarkeit der Mediation im Baurecht Grundprinzipien der Mediation Verfahren der Mediation 2. Ablauf des Mediationsverfahrens Vorphase: Einleitung des Verfahrens Phase 1: Vorbereitung der Mediation und Mediationsvereinbarung Phase 2: Informations- und sammlung Phase 3: Bedürfnisermittlung/Interessenklärung Phase 4: Kreativsuche und Lösungsfindung Phase 5: Abschlussvereinbarung: Vorbereitung, Umsetzung, Dokumentation 3. Werkzeuge der Mediation Verhandlungstechniken Kommunikationstechniken und -regeln Kreativitätstechniken 4. Mediation in der Praxis/Umgang mit Medianten Online anmelden unter 157

160 Praxis- und Sonderthemen Arbeitsrecht für Bauunternehmer Referentin: RAin Melina Eberts, LL.M., Heppenheim Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RAin Melina Eberts, LL.M. ist selbständige Rechtsanwältin in Heppenheim mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Bau- und Immobilienrecht. Dabei berät sie ihre Mandanten insbesondere bei der Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung. Als freie Mitarbeiterin unterstützt sie die Redaktion von IBR-ONLINE und VPR-ONLINE und ist Ansprechpartnerin für das Vergaberecht. Ihre umfassenden Kenntnisse und Praxiserfahrungen im Arbeits- und Vertragsrecht auch aus früheren Stationen in der Personalabteilung eines Energieversorgers, bei einer europäischen Wirtschaftskanzlei und einem Arbeitgeberverband gibt sie zudem als IHK-Dozentin an angehende Wirtschaftsfachwirte und Technische Betriebswirte weiter. Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer und Personalverantwortliche von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetriebe und Arbeitgeber sowie alle mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen befassten Mitarbeiter im Baugewerbe. Das Seminar vermittelt Entscheidern im Baugewerbe branchenspezifische Grundlagen im Arbeitsrecht. Es sensibilisiert für arbeitsrechtliche Problemstellungen und verdeutlicht Gefahren, die sich bei Nichtbeachtung des Arbeitsrechts ergeben können. Sie erhalten Tipps und Tricks für die Praxis, mit denen Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten besser nutzen und kostspielige Fehler vermeiden können. 1. Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses Personalsuche Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch 2. Begründung des Arbeitsverhältnisses Der Arbeitsvertrag Vertragsarten und Vertragsgestaltung Welche Regelungen gelten neben dem Arbeitsvertrag Gesetzliche und tarifliche Besonderheiten im Baugewerbe 3. Rechtsfragen während des Arbeitsverhältnisses Fragen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit Wissenswertes zum Urlaubsrecht Arbeitnehmerschutzvorschriften Betriebsrat und Mitbestimmung Grundzüge der Haftung im Arbeitsverhältnis Abmahnen aber richtig 4. Beendigung des Arbeitsverhältnisses Allgemeine Voraussetzungen und Kündigungsgründe Sonderkündigungsschutz Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen Bedeutung des Arbeitszeugnisses 158 Online anmelden unter

161 Praxis- uns Sonderthemen CRASHKURS: Deutsches Vertragsrecht German Contracts What you should know about legal matters when handling projects in Germany Referent: RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Peter Hammacher ist seit 1986 Rechtsanwalt und war 20 Jahre lang Leiter von Rechtsabteilungen national und international tätiger Unternehmensgruppen in der Bau- und Investitionsgüterindustrie. Er ist jetzt als Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator sowie als Schiedsrichter tätig. Herr Dr. Hammacher verfügt über eine lange Erfahrung als Referent und Veranstalter von Praktiker-Seminaren und publiziert regelmäßig zu praxisorientierten. Er ist u. a. Autor des Handbuchs für Auftragsabwicklung, 5. Auflage 2018, und des Buchs Prüf- und Hinweispflichten, Bauvertrag Werkvertrag Werklieferungsvertrag, 2. Auflage 2016, Das Seminar richtet sich an Projektverantwortliche, deren Unternehmen in Deutschland tätig sind oder tätig werden wollen, insbesondere mit Lieferung und Leistungen in den Sparten Bau, Anlagenbau, Stahlbau, Maschinenbau, Elektrotechnik etc. The seminar is intended for project managers, i.e. for executives and specialists responsible for the outcome of projects to be fulfilled in Germany, particularly in the field of delivery of industrial goods and services on the sector of plant and machine construction, steel construction and electrical engineering. Die Projektverantwortlichen haben nach dem Seminar einen Überblick über das deutsche Vertragsrecht. Sie wissen welche Vertragstypen es gibt und was typischerweise in Verträgen behandelt und geregelt wird. Sie kennen die Grundzüge des Vergaberechts und des Rechtsschutzes. Sie wissen worauf beim Vertragsschluss und bei der Auftragsabwicklung insbesondere in den genannten Sparten zu achten ist. The seminar provides an overview of the German contract law in such a way that the participants are imparted knowledge on the underlying principles of civil law and on the most common types of contracts, as well as on matters and circumstances that are typically stipulated and dealt with in industrial contracts. They will gain a common understanding of German procurement law and legal protection. They will get an idea of problems they should take into consideration and pay special attention to when concluding a contract and during its execution, in particular in the a.m. fields. 1. Wie ist das deutsche Rechtssystem aufgebaut? Sie erhalten einen groben Überblick über das für die Abwicklung von Aufträgen zu beachtende Recht (Verwaltungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht) 2. Wann gilt deutsches Recht? Was gilt bei Lieferungen nach Deutschland? Wo können wir unsere Forderung geltend machen? 3. Welche Regeln gelten für welche Verträge? Der Aufbau des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches, die Regeln für Kaufrecht, Werkvertrag, Bauvertrag, Dienstvertrag. 4. Wie kommen Verträge mit öffentlichen Auftraggebern zustande? Wie funktioniert das Vergaberecht für Bauleistungen und für Lieferungen? Was ist die VOB/B? 5. Welche Rechte hat der Auftraggeber, wenn es zu Mängeln, oder Verspätungen kommt? 6. Welche Rechte hat der Auftragnehmer, wenn der Auftraggeber nicht richtig mitwirkt, nicht bezahlt oder die Lieferung oder Leistung nicht abnimmt? 7. Wie können sich Auftragnehmer und Auftraggeber absichern? Garantie, Bürgschaften, Zurückbehaltung, Aufrechnung, Versicherungen 8. Welchen Rechtsschutz bietet Deutschland? z.b. Gerichte, Schiedsgerichte, Mediation, Vollstreckung von in- und ausländischen Titeln Die Schwerpunkte richten sich auch nach den Wünschen der Teilnehmer. Wenn Sie Ihre Fragen und Probleme rechtzeitig vor der Veranstaltung an den Veranstalter richten, werden diese in das Seminar eingebaut. Das Seminar wird in Englisch und Deutsch gehalten. The seminar will be held in English and German. Online anmelden unter 159

162 Praxis- und Sonderthemen NEU CRASHKURS: Arbeitsrecht Grundlagen aktuelle Fragen Besonderheiten Referentin: Stadtrechtsdirektorin Kathrin Wessels, Stuttgart Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Kathrin Wessels ist Stadtrechtsdirektorin im Rechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart und ist im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Frau Wessels ist ebenfalls Dozentin für das Oberlandesgericht Stuttgart und die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Stuttgart. Sie ist zudem Lehrbeauftragte an der Hochschule für Finanzen und öffentliche Verwaltung, Ludwigsburg. Davor war Frau Wessels als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig. Das Seminar wendet sich an alle, die mit arbeitsrechtlichen Fragen befasst sind, insbesondere an Führungskräfte mit Personalverantwortung in mittelständischen Unternehmen. Als Führungskraft mit Personalverantwortung wird man von Beginn bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit Situationen konfrontiert, deren Bewältigung arbeitsrechtlich korrekt erfolgen muss. Das gilt speziell auch in problematischen Situationen bei Mitarbeitern, die als schwierig empfunden werden. Das praxisorientierte Seminar ist ein Handlungsleitfaden für Führungsverantwortliche. Es gibt anhand praxisorientierter Fälle einen fundierten Überblick über typische Fallstricke und Konfliktsituationen im Arbeitsverhältnis und gibt Hinweise, wie diese gelöst werden können. Das arbeitsrechtliche Know-how, welches für eine souveräne Führung der Mitarbeiter benötigt wird, wird anhand konkreter und sehr praktischer Fallbeispiele, in die die tagesaktuelle Rechtsprechung einfließt, vermittelt. Das Seminar hat zum, den Teilnehmern einen souveränen Umgang mit den wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu ermöglichen und dient zugleich der Rechtssicherheit, damit Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. 1. Fallstricke im Bewerbungsgespräch und bei der Einstellung Erlaubt oder nicht erlaubt? Die richtigen Fragen im Bewerbungsgespräch Was darf der Arbeitgeber nicht verpassen zu fragen? Schweigen verboten: Was muss der Arbeitnehmer von sich aus mitteilen? Die richtige Beteiligung des Betriebs- bzw. Personalrats 2. Wissen, was wo steht: Grundlagen zum Arbeitsverhältnis Unterschiedliche Arten von Arbeitsverträgen (unbefristet, befristet, Teilzeit) Grundwissen: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber 3. Sanktionierung von Fehlverhalten des Mitarbeiters Das Fehlverhalten einordnen und richtig bewerten Typische Fehlverhalten Leichtes Fehlverhalten Mittleres Fehlverhalten Schweres Fehlverhalten Beweissicherheit vor Gericht was muss dokumentiert werden und in welcher Form? Problem erkannt, Gefahr gebannt: die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers Fehlervermeidung bei der Abmahnung und die Abgrenzung zur Ermahnung 4. Sicher und endgültig: Arbeitsverhältnisse fehlerfrei beenden Verschiedene Möglichkeiten der Beendigung und deren Vor- und Nachteile Besonderheiten des Aufhebungsvertrags Die ordentliche Kündigung Form, Frist, Inhalt und Zugang Schnell und sehr speziell: Die korrekte außerordentliche Kündigung Nie vergessen: Information und Beteiligung des Betriebsrats Der besondere Kündigungsschutz was ist zu beachten? Praxishinweise zur Zeugniserstellung 5. Brennpunkte und neueste Rechtsprechung Urlaub und Krankheit: Was hat sich geändert? Aktuelle Urteile aus den Arbeitsgerichten und deren praktische Konsequenzen 160 Online anmelden unter

163 Praxis- und Sonderthemen Dokumentation und Sanktionierung von Fehlverhalten von Arbeitnehmern NEU Referentin: Stadtrechtsdirektorin Kathrin Wessels, Stuttgart Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Kathrin Wessels ist Stadtrechtsdirektorin im Rechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart und ist im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Frau Wessels ist ebenfalls Dozentin für das Oberlandesgericht Stuttgart und die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Stuttgart. Sie ist zudem Lehrbeauftragte an der Hochschule für Finanzen und öffentliche Verwaltung, Ludwigsburg. Davor war Frau Wessels als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig. Das Seminar wendet sich an alle, die mit arbeitsrechtlichen Fragen befasst sind, insbesondere an Führungskräfte mit Personalverantwortung in mittelständischen Unternehmen. Die meisten Arbeitgeber und Vorgesetzten haben schon Situationen erlebt, in denen sie sich über das ein oder andere Fehlverhalten von Mitarbeiter/innen geärgert haben. Im Arbeitsverhältnis kann es seitens der Mitarbeiter zu Pflichtverletzungen unterschiedlichster Art kommen. Je nach Häufigkeit und Art des Fehlverhaltens gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf dieses zu reagieren. Mitunter fällt es Arbeitgebern schwer, die angemessene Sanktion auszuwählen und korrekt durchzuführen oder überhaupt passende Maßnahmen zu ergreifen. Untätigkeit kann in diesem Fall jedoch zur Eskalation mit den betreffenden Mitarbeiter/innen sowie zu erheblichen Auswirkungen auf das kollegiale Umfeld führen. Fehler in der Durchführung der Maßnahme riskieren deren Unwirksamkeit. Das Seminar hat das aufzuzeigen, zwischen welchen Arten von Fehlverhalten zu differenzieren ist und wie der Arbeitgeber hierauf angemessen reagieren kann. Dabei sind insbesondere die richtigen Schritte zur Vorbereitung der Maßnahme zwingend einzuhalten, damit die Maßnahme erfolgreich durchgeführt werden kann. Zudem werden Hinweise zu typischen Problemen bei Rechtsstreitigkeiten gegeben unter Beachtung und Aufarbeitung der aktuellen Rechtsprechung. 1. Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis Wissen, was wo steht: Grundlagen zum Arbeitsverhältnis 2. Pflichtverletzungen und ihre möglichen Folgen Ermahnung Abmahnung Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag durch Kündigung Verhaltensbedingte Kündigung Personenbedingte Kündigung Betriebsbedingte Kündigung Abgrenzung ordentliche/außerordentliche Kündigung Besonderer Kündigungsschutz Beweislastverteilung 3. Korrekte und rechtssichere Dokumentation der Abläufe Unwirksamkeit durch Fehlervermeidung ausschließen 4. Personalakte: Grundlagen Zulässiger Inhalt Führung der Personalakten Dauer der Aufbewahrung (Fristen) Digitalisierte Akte 5. Brennpunkte und neueste Rechtsprechung Aktuelle Urteile der Arbeitsgerichtsbarkeit Konsequenzen für die Praxis Online anmelden unter 161

164 Praxis- und Sonderthemen v Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand! Baumediation Effiziente Streitregulierung und Konfliktmanagement Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Berthold Bockamp, Heidelberg; RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Annette Kollmar, Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Berthold Bockamp ist als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mediator seit über 15 Jahren bei Walter Rechtsanwälte in Heidelberg tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung und Vertretung von Auftraggebern bei der Beschaffung und Realisierung großer Bauprojekte. Einen weiteren besonderen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Architekten und Ingenieuren in Haftungsprozessen. Mediationsverfahren führt er als Mediator durch oder tritt in solchen als anwaltlicher Begleiter von Mandanten auf. Herr Bockamp ist Gründungs- und Vorstandsmitglied des Forums Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, seit mehr als zehn Jahren Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und erfahrener Referent bei verschiedenen Veranstaltern. RAin Annette Kollmar ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Mediatorin und als Fachanwältin für Insolvenzrecht seit Jahren als Insolvenzverwalterin tätig. Sie arbeitet seit mehr als 15 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der baubegleitenden Rechtsberatung und führt Inhouse-Schulungen durch. Sie berät Architekten und Ingenieure in Vertrags-, Honorar- und/oder Haftungsfragen. Sie ist Gründungs- und Vorstandsmitglied des Forums Fachanwälte für Bauund Architektenrecht und gehört verschiedenen baurechtlichen und insolvenzrechtlichen Vereinigungen an. Frau Kollmar begleitet Mediationsverfahren als Mediatorin oder Ratgeberin von Medianten. Sie ist Mitglied bei dem Verband der Baumediatoren e. V. Unternehmens- und Baujuristen, Rechtsanwälte, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen und deren Bauleiter, Architekten und Ingenieure. Bei Bauvorhaben sind aufgrund des hohen arbeitsteiligen Zusammenwirkens der am Bau Beteiligten, der technischen Komplexität und des Kostendrucks oft Konflikte vorprogrammiert. Als Alternative zu zeit- und kostenintensiven Auseinandersetzungen bis hin zu Gerichtsverfahren bietet sich eine Mediation an. Seit dem ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten und die Erfahrungen der ersten Jahre zeigen, dass die Mediation nicht nur eine Alternative zu anderen außergerichtlichen Regulierungsverfahren darstellt, sondern in jedem Fall einer langwierigen prozessualen Auseinandersetzung mit meist ungewissem Ausgang vorzuziehen ist. Das der Mediation ist die Beilegung und Lösung jeglichen Konflikts zwischen den Parteien. Eine verbindliche, für die Zukunft tragfähige Vereinbarung ermöglicht es, dass vornehmlich eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden wird. Dieses wird durch einen ausgebildeten und neutralen Mediator mit einem spezifisch strukturierten Ablauf der Verhandlung erzielt. Mit diesem Weg können die häufigen Dispute in Baustreitigkeiten, wie Bauzeit- verlängerung, Nachträge, Mängelbeseitigung, nicht termingerechte Fertigstellung, so geregelt werden, dass auch anschließend eine Fortführung der Geschäftsbeziehung möglich ist. Im Zuge der praktischen Anwendung hat sich dabei auch der sog. starke Mediator entwickelt, der mit Zustimmung der Medianten Vorschläge zur weiteren Handhabung und Regulierung des Streitstoffes unterbreiten kann und somit Elemente eines Schlichtungsverfahrens in das Mediationsverfahren einbinden kann. der Mediation ist dabei die Unterstützung der Konfliktparteien durch Kommunikationstechniken und kontrollierten Dialog. Mit der Methode sachgerechten Verhandelns werden Beziehungs- und Sachebene getrennt und somit die Grundlagen für die Bereinigung der Konflikte gelegt. Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt dieses Seminar mit praktischen Fällen. Aus diesem Grunde können auch die Teilnehmer, die keine Mediatoren sind oder keine Mediation durchführen wollen, mit Mitteln der Mediation die Beilegung von Disputen unterstützen. Dieses Seminar gibt einen Überblick über eine Mediation und zeigt auf, mit welchen Werkzeugen der Mediator arbeitet. Anhand von Beispielsfällen wird aufgezeigt, wie eine Mediation insbesondere bei umfangreichsten Konflikten selbst dann gelingen kann, wenn die Medianten gegenseitige Ansprüche wie Bauzeitverlängerung, Vertragsstrafe, Kündigung etc. geltend machen. 1. Allgemeine Grundlagen der Mediation Mediationsgesetz Begriffserläuterung/Begrifflichkeiten Abgrenzung zu alternativen Streitschlichtungsmodellen Vorteile/Nachteile und e der Mediation Eignung und Anwendbarkeit der Mediation im Baurecht Grundprinzipien der Mediation Verfahren der Mediation 2. Ablauf des Mediationsverfahrens Vorphase: Einleitung des Verfahrens Phase 1: Vorbereitung der Mediation und Mediationsvereinbarung Phase 2: Informations- und sammlung Phase 3: Bedürfnisermittlung/Interessenklärung Phase 4: Kreativsuche und Lösungsfindung Phase 5: Abschlussvereinbarung: Vorbereitung, Umsetzung, Dokumentation 3. Werkzeuge der Mediation Verhandlungstechniken Kommunikationstechniken und -regeln Kreativitätstechniken 4. Mediation in der Praxis/Umgang mit Medianten 162 Online anmelden unter

165 Praxis- und Sonderthemen Brandschutzrecht für Baujuristen Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Till Fischer, Datum: Montag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RA Dr. Till Fischer ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter für Baurecht an der Hochschule Darmstadt, Fachdozent für Bau- und Brandschutzrecht an der Ingenieurakademie Hessen, am Europäischen Institut für postgraduale Bildung (EIPOS), der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der VDI Wissensakademie, der TÜV Nord Akademie, sowie der Denkmalakademie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Herr Dr. Fischer ist überdies Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum öffentlichen und privaten Baurecht, sowie zum Brandschutzrecht und Denkmalschutzrecht. Er ist Verfasser des Handbuchs Rechtspraxis für Brandschutzplaner sowie Mit-Kommentator des Beck schen VOB-Kommentars Teil C. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauunternehmer, Handwerker, kaufmännisches Personal bei Bauunternehmungen sowie Auftraggebern und Auftragnehmern, behördliche Mitarbeiter, Verantwortliche im Bereich Facility Management. Obwohl eines der ältesten baurechtlichen Sachgebiete überhaupt, ist das Brandschutzrecht erst in den letzten Jahren dafür um so deutlicher in den Fokus gerückt. Die Vernachlässigung der diesbezüglichen Anforderungen und das mangelnde Problembewusstsein in den vergangenen Jahrzehnten führen heute zu massiven Unsicherheiten auf der Ebene des Bauordnungsrechts sowie zu handfesten Haftungsproblemen im Bereich des privaten Baurechts, bis hin zum aktuellen Bauproduktenrecht. Die effektive und letztlich auch sichere Beratung und Vertretung verlangt eine sachverhaltsorientierte Kenntnis maßgeblicher rechtlicher Kenntnisse und Strategien. Diese werden praxisbezogen anhand typischer Sachverhaltsszenarien dargestellt. ist somit die Vermittlung sowohl häufig gefragter Grundkenntnisse des Brandschutzrechts als auch das praktische Handling häufig höchst sensibler und druckbehafteter Problemsituation im Bereich der brandschutz- und sicherheitsrechtlichen Beratung und Vertretung. 1. Begriff und Entwicklung des aktuellen Brandschutzrechts 2. Öffentlich-rechtliche Quellen und Grundlagen; Vorgehen bei Recherche und Prüfung; verwaltungsrechtliche und -prozessuale Besonderheiten und deren Berücksichtigung Gebundene behördliche Entscheidung und Ermessen Anforderungen bei Sonderbauten Brandschutznachweise, Rolle der Nachweisberechtigten und Prüfsachverständigen 3. Die Beratung und Vertretung zur Erlangung der Baugenehmigung bei Bestandsbauten mit brandschutzbezogenen Problematiken 4. Umgang mit brandschutzrechtlichen Auflagen/Nebenbestimmungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens 5. Beratung und Vertretung bei bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügungen/(drohendem) bauaufsichtlichem Einschreiten 6. Die vertraglichen Leistungen im Brandschutzbereich des Objektüberwachers des ausführenden Bauunternehmers 7. Die rechtliche Beurteilung mangelhafter Leistungen im Bereich des präventiven Brandschutzes bei Regel- und Sonderbauten 8. Die Beratung von Auftraggebern oder Auftragnehmern bei brandschutzbezogenen Mängel-/Schadensersatzansprüchen bzw. dementsprechenden Mängelvorwürfen 9. Die Beratung zur Haftungsvorsorge im Brandschutz gegenüber Architekten/Ingenieuren, Bauunternehmern 10. Die Beratung zur Haftungsvorsorge im Brandschutz gegenüber Bauherren und Gebäudeeigentümern. 11. Das aktuelle Bauproduktenrecht und dessen Auswirkungen auf die brandschutzbezogene Baupraxis Die neue Bauproduktenverordnung Haftungsrisiken und -vorsorge im Bereich Vertrieb, Beratung, Ausschreibung und Ausführung Online anmelden unter 163

166 Soft Skills Besprechungen effektiv leiten NEU Referent: RA Wolfhart Haack, Frankfurt a.m. Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Wolfhart Haack ist Berater der incon HR, Personalleiter und Rechtsanwalt in Frankfurt a.m. Herr Haack bringt langjährige Erfahrung aus leitenden Funktionen im Bereich Human Ressources/Organisation in Industrie und Kreditinstituten mit und berät seit mehr als 15 Jahre Vorstände, Führungskräfte, Projektleiter und sonstige Keyplayer in allen des Personalmanagements. Schwerpunkte sind hierbei Changemanagement (Begleitung von Restrukturierungen, Veränderungsprozessen), interne und externe Kommunikation, Projektkommunikation und Konfliktmanagement. Fach- und Führungskräfte in der Baubranche. Die Baubesprechung ist der wichtigste Bestandteil in der Führung einer Baustelle. Hier werden Planung und Abstimmung sichergestellt und die Umsetzung aller Aktivitäten koordiniert. Es gilt, die Fäden zusammenzuführen, die notwendigen Informationen auszutauschen, mögliche Risiken im Vorfeld zu erkennen und verbindliche Ergebnisse festzuhalten. Gleichzeitig müssen potentielle Konflikte und persönliche Animositäten in Schach gehalten werden. Aber nicht nur die Baubesprechung, auch Projektsitzungen, interne Meetings, Workshops oder interne Kurzschulungen erfordern die Fähigkeit zur Lenkung und Moderation von Gruppen. 1. Vorbereitung von Sitzungen 2. Umgang mit auftretenden Veränderungen und Einbau von aktuellen Informationen 3. Anforderungen an Einladung, Arbeitsaufträge, Agenda und Dokumentation 4. Gezielte Auswahl des es 5. Sicherstellen der Vertretungsregel 6. Zeit und Zeitmanagement in Meetings 7. Kritische Situationen in Meetings 8. Diskussionsleitung 9. Gruppendynamische Aspekte in Meetings 10. Erkennen von Konflikten 11. Eskalation und Deeskalationsstrategien 12. Erhöhung der Aufmerksamkeit der Teilnehmer 13. Feedback und Feedback-Kultur in Meetings Das Seminar gibt neben einer kurzen Einführung in die Grundzüge und Standards der Moderation, Diskussionsleitung und Gesprächsführung praktische Tipps und Kniffe, um kritischen Situationen in Besprechungen souverän zu begegnen. Ein wichtiger Teil gilt den praktischen Übungen, in denen die Teilnehmer die Möglichkeit haben, Besprechungen zu planen, Strategien zur Umsetzung zu entwickeln und die verschiedenen vorgestellten Techniken zu erproben. 164 Online anmelden unter

167 Soft Skills Mit schwierigen Situationen souverän umgehen Umgang mit schwierigen Kollegen und Mitarbeitern Konflikte lösen, Entscheidungen treffen NEU Referent: Dipl.-Psych. Arvid Rapp, Frankfurt a.m. Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Psych. Arvid Rapp trainiert seit ca. 25 Jahren Führungskräfte, Projektleiter und Fachkräfte in der Bauindustrie und Verwaltung. Dabei stehen Fragen der Führung, Kommunikation, des Stress- und Konfliktmanagements sowie Fragen des Change-Managements im Mittelpunkt seiner Arbeit. Er leitet Veränderungsprojekte und Reorganisationen und coacht die verantwortlichen Keyplayer. Arvid Rapp ist gemeinsam mit seinem Partner Wolfhart Haack geschäftsführender Gesellschafter der incon HR, deren Kernprodukt die Verbesserung der Konsequenz in Unternehmen und die Vorbereitung auf Fragen der Führung in digitalisierten Zeiten ist. Fach- und Führungskräfte in der Baubranche. Im Laufe eines Berufsleben geraten die meisten Menschen mindestens einmal in eine schwierige, zunächst nicht auflösbare, konflikthafte, Situationen, in denen er oder sie im ersten Moment keine Lösung sieht. Die Ursachen und Hintergründe können vielfältig sein, die Symptome und das persönliche Erleben dabei recht ähnlich. Gehen oder Bleiben, Angreifen oder Flüchten, die Konsequenzen tragen oder nicht, Rat suchen oder das Problem alleine lösen etc. sind dabei typische Fragen, die uns im Zusammenhang schwieriger Situationen begleiten. Häufig scheinen diese Situationen verbaut und nicht auflösbar, oder aber wir können uns nicht entscheiden. 1. Die Dynamik innerer Konflikte 2. Konfliktursachen und -dynamiken 3. Werte, Einstellungen und Glaubenssätze in uns und anderen 4. Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung 5. Konsequenzen unserer Entscheidung 6. Verschiedene Beratungsansätze bei der Unterstützung anderer 7. Grundzüge der Persönlichkeitspsychologie 8. Schwierige Persönlichkeiten einordnen und versteckte Motive verstehen 9. Strategien und Taktiken im Umgang mit schwierigen Kollegen, Mitarbeitern oder anderen Gesprächspartnern 10. Persönliche Fallbearbeitung Das Seminar blickt hinter die Kulissen typischer schwieriger Situationen und setzt sich mit den Ursachen auseinander, die zum einen in uns liegen, zum anderen in der Situation, die durch Ambiguität, Komplexität oder der Unüberschaubarkeit der Folgen einer Entscheidung geprägt ist. Eine weitere Ursache liegt in der Auseinandersetzung und dem Umgang mit schwierigen Mitmenschen. Nicht immer kann man ihnen aus dem Weg gehen oder wir sind von ihnen abhängig. Die dabei entstehenden Dynamiken tendieren dazu sich zu verselbstständigen und machen es zusätzlich schwierig, einen Ausweg zu finden. Das Seminar zeigt, neben theoretischen Konzepten und Erklärungen, praktische Lösungsmöglichkeiten zur Auflösung und Bewältigung dieser Situationen auf. Diese Ansätze helfen zum einen bei der eigenen Problemlösung, zum anderen bei der Unterstützung der Lösung schwieriger Situationen in unserem Umfeld. Online anmelden unter Online anmelden unter 165

168 Soft Skills Durchsetzungsstrategien und Rhetorik für Frauen im Baugewerbe NEU Referenten: RAin Caroline Trost, Heidelberg; Dipl.-Psych. Arvid Rapp, Frankfurt a.m. Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. RAin Caroline Trost arbeitete zunächst fünf Jahre als Rechtsanwältin (davon vier Jahre in der Kanzlei Wellensiek, Heidelberg) und wechselte anschließend zur ALTOR GmbH. Dort war sie sechs Jahre als Bereichsleiterin für den vorgerichtlichen/gerichtlichen Bereich tätig. In dieser Zeit war sie für mehrere operative Abteilungen und bis zu 50 Mitarbeiter verantwortlich. Sie absolvierte berufsbegleitend an der FernUniversität in Hagen das Hagener Zertifikatsstudium Management. Zudem qualifizierte sie sich weiter zum TQM-Coach TQMC-TÜV und Euro-Assessor nach dem Modell für Excellence der E.F.Q.M. und legte die Prüfung zur Zertifizierten Projektmanagement-Fachfrau (GPM) ab. Sie arbeitete bis Ende 2016 als Leiterin Qualitätsmanagement/Prozessoptimierung und Projektmanagement bei der ALTOR GmbH. Seit 2017 ist sie freiberuflich mit dem Unternehmen Königsweg Erfolgreich in Projekten als Beraterin tätig und seit 2018 bringt sie als Geschäftsführerin der LOOQ GmbH, die sich auf die Vermittlung von Fachkräften aus dem Ausland spezialisiert hat, ihre Kenntnisse im Projekt- und Qualitätsmanagement ein. Dipl.-Psych. Arvid Rapp trainiert seit ca. 25 Jahren Führungskräfte, Projektleiter und Fachkräfte in der Bauindustrie und Verwaltung. Dabei stehen Fragen der Führung, Kommunikation, des Stress- und Konfliktmanagements sowie Fragen des Change-Managements im Mittelpunkt seiner Arbeit. Er leitet Veränderungsprojekte und Reorganisationen und coacht die verantwortlichen Keyplayer. Arvid Rapp ist gemeinsam mit seinem Partner Wolfhart Haack geschäftsführender Gesellschafter der incon HR, deren Kernprodukt die Verbesserung der Konsequenz in Unternehmen und die Vorbereitung auf Fragen der Führung in digitalisierten Zeiten ist. 1. In typischen Situationen wirkungsvoll Präsenz zeigen und gewinnbringend Netzwerken 2. Konkrete e festlegen und Entscheidungen entschlossen umsetzen 3. Wichtige Entscheidungsträger überzeugen 4. In Konfliktsituationen empathisch sowie lösungsorientiert agieren 5. Durchsetzungsstrategien: Wohlüberlegt und taktisch verhandeln in einem von Männern dominierten Umfeld 6. Machtspiele erkennen und konstruktiv lösen 7. Individuelle Erfolgspotenziale und Stärken kennen und wirkungsvoll einsetzen 8. Wechselwirkungen von eigenem und fremdem Verhalten 9. Feedback adäquat geben oder darauf reagieren 10. Erkennen eigener Verhaltensmuster und Einüben neuer Verhaltensmöglichkeiten Frauen in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Die exzellente Fachkompetenz von Frauen in technischen Berufen ist immer mehr gefragt. Daneben zählen aber auch immer stärker Sozialund Führungskompetenz als zentrale Faktoren für die Aufgabenbewältigung und die berufliche Karriere. Insbesondere in einer im technischen Umfeld oft männerdominierten Arbeitswelt sind daher Souveränität und wirksame Durchsetzungsstrategien gefragt. Wirkungsvolle Durchsetzungsstrategien verschaffen Gehör, Respekt und Akzeptanz bei Mitarbeitern, Kunden, Kollegen und Auftraggebern. Reflektieren Sie Ihre eigene Rolle, Ihre Aufgaben, Ihre Verantwortung und Ihr Auftreten im Umgang mit alltäglichen und in schwierigen Situationen und insbesondere beim Netzwerken. Das Seminar vermittelt in der Doppelmoderation die jeweils weibliche und männliche Perspektive und erweitert so in den Fallbeispielen die Perspektive um die jeweils andere Seite. 166 Online anmelden unter

169 Soft Skills Erfolgreiche Mitarbeiterführung auf der Baustelle NEU Referent: Dipl.-Psych., Dipl.-Kfm. Andreas Ploch, Karlsruhe Datum: Donnerstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Psych., Dipl.-Kfm. Andreas Ploch ist Geschäftsführer von Ploch & Team. Er verfügt über fundierte und langjährige Erfahrung bei der Vermittlung von Führungs- und sozialen Komptenzen sowie im Teambuilding. Seit ca. 20 Jahren unterstützt Andreas Ploch über alle Ebenen Führungskräfte in der Bauwirtschaft, in IT-Unternehmen aber auch in der Automobilindustrie beim Erwerb und der praktischen Anwendung von Führungskompetenzen und -techniken. Praxisnähe, Nachhaltigkeit und Individualität prägen seine Tätigkeiten als Trainer und Coach. Bauleiter/innen, Fach- und Führungskräfte der Bauindustrie. Bauvorhaben und deren Führung in so einer Situation sind durch hohen Termindruck, Kostensensibilität und meist die Arbeit mit weiteren Unternehmen oder Subunternehmen gekennzeichnet. Gerade diese Aspekte erfordern ein flexibles Führen welches sich aber trotzdem gradlinig und konsequent am ausrichtet. Dieses Seminar bietet die Möglichkeit, den eigenen Stil in unterschiedlichen Situationen zu prüfen, zusätzliche wirkungsvolle Führungskompetenzen zu erlernen sowie eigene Verbesserungsfelder zu identifizieren und zu bearbeiten. Dies geschieht unter kompetenter Anleitung mit praxisnaher und sofort verwendbarer individueller Unterstützung. 1. Mein Führungsstil und wo ich lernen will und muss! Situatives, erfolgreiches Führen wann? wie? Welche Führungskompetenzen habe ich? Wie setze ich diese gezielt und wirksam ein? Individuelle Unterstützung für besseres, wirksameres Führen 2. Führung und Kommunikation Kommunikation als Führungsinstrument Schwierige Gespräche erfolgreich führen Wertschätzend kommunizieren Verbale und nonverbale Kommunikation 3. Projekt-Teambildung Teambuilding die Erfolgsfaktoren Teamentwicklung Schritt für Schritt Rollen im Team wirksam nutzen Projektkrise = Teamkrise? Wege aus der Krise Teammitglieder wirksam nutzen 4. Führung und Organisation Meetings erfolgreich gestalten Führung Fokussierung und Priorisierung Erfolgsfaktoren für den Projekterfolg Umgang mit Aufgabenüberschneidungen und Subunternehmern Online anmelden unter 167

170 Soft Skills Stress und Stressmanagement für Fach- und Führungskräfte NEU Referent: Dipl.-Psych. Arvid Rapp, Frankfurt a.m. Datum: Dienstag, , 09:30 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Preis: 399, Euro zzgl. 19% MwSt. Dipl.-Psych. Arvid Rapp trainiert seit ca. 25 Jahren Führungskräfte, Projektleiter und Fachkräfte in der Bauindustrie und Verwaltung. Dabei stehen Fragen der Führung, Kommunikation, des Stress- und Konfliktmanagements sowie Fragen des Change-Managements im Mittelpunkt seiner Arbeit. Er leitet Veränderungsprojekte und Reorganisationen und coacht die verantwortlichen Keyplayer. Arvid Rapp ist gemeinsam mit seinem Partner Wolfhart Haack geschäftsführender Gesellschafter der incon HR, deren Kernprodukt die Verbesserung der Konsequenz in Unternehmen und die Vorbereitung auf Fragen der Führung in digitalisierten Zeiten ist. Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, technisches und kaufmännisches Personal bei Bauunternehmungen und Auftraggebern. In der Baubranche liegen Unfallgeschehen, Krankenstand und Frühinvalidität der Beschäftigten nach wie vor über dem Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Inzwischen lässt sich aber übereinstimmend mit dem Trend in nahezu allen Wirtschaftsbereichen eine Zunahme psychischer Belastungen aufgrund des Einsatzes hochentwickelter Technik und neuer Technologien sowie einer verstärkten Arbeitsteiligkeit konstatieren. Diese Faktoren führen verstärkt zu psychischen Beanspruchungen und zu höheren Anforderungen insbesondere an Beschäftigte mit Führungs-, Planungs- und Koordinationsaufgaben. Eine immer größere Aufgabenvielfalt (ingenieurstechnische, ökonomische, unternehmerische Führungsaufgaben) und ein rascher Aufgabenwechsel bei häufigem Erfordernis situativen Reagierens stellen hohe Anforderungen an den einzelnen Mitarbeiter. Gleichzeitig führt das Erfordernis situativen Reagierens alle Beteiligten an ihre individuellen Belastungsgrenzen. 1. Stress und Stressbewältigung Grundlagenvermittlung 2. Die berufliche Anforderungen und Rahmenbedingungen sowie deren Bewertung 3. Stress erleben 4. Ressourcen zur Stressbewältigung 5. Eindämmung der Stressreaktion 6. Stressauslösende Faktoren früh erkennen 7. Analyse des eigenen Stressverhaltens 8. Hilfreiche Bewältigungsstrategien 9. Entspannungstechniken 10. Systematische Problemlösung 11. Stressverstärkende Einstellungen und Gedanken eindämmen 12. Stressmindernde Einstellungen und Bewertungen entwickeln 13. Lernen mit Ärger richtig umzugehen, statt Porzellan zu zerschlagen 14. Austausch suchen und Hilfe annehmen 15. Mein persönlicher Maßnahmenplan, kurzfristig und langfristig Erwähnt seien in diesem Zusammenhang die vielfältigen Entscheidungserfordernisse (oft in unerwarteten Situationen) und hohe Verantwortung für Menschen wie für Sachwerte, sowie der Ausgleich unterschiedlichster Interessen, wie z.b. Firmenleitung, Architekten, Bauherren, Baustellenpersonal, Behörden, Anwohnern ( Sandwichposition ). Das Seminar bietet zum einen kurzfristige Lösungen, die in der konkreten Situation Entlastung bieten, als auch Wege, die langfristig durch Umstellung des Verhaltens im Alltag zu mehr Gelassenheit und innerer Ruhe führen. 168 Online anmelden unter

171 Allgemeine Geschäftsbedingungen IBR-SEMINARE Anmeldebedingungen und Tagungsmodalitäten Anmeldung/Zahlung Sie können sich per Brief, Fax, oder am besten direkt online über anmelden. Die Anmeldungen sind verbindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die Anmeldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle einer Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen ist die Rechnung sofort fällig. Commerzbank AG IBAN: DE BIC: DRES DE FF670 Preise/Leistungsumfang/Rabatte Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Rabatt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar. Tagungs- und Pausenzeiten Bitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündigungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Seminaren ist eine Kaffeepause vorgesehen. Teilnahmebestätigung/Zertifikate Über die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstaltung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt. Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt. Anreise/Übernachtung/Hotels Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Stornierung Bitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per ) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Sollte ein Seminar aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt von Seiten des Veranstalters abgesagt werden müssen, kann keine Haftung für bereits gebuchte Hotelreservierungen, Bahnverbindungen, Flüge etc. übernommen werden. Arbeitsmittel Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden. Daten Die im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht gewünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per an sandra.koden@ibr-seminare.de oder telefonisch unter IBR-Seminarzentrum Stand: NEUE ADRESSE: IBR-Seminarzentrum Heinrich-von-Stephan-Str. 3, (in ca. 200 Meter Entfernung vom Hauptbahnhof ) Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter: Sandra Koden, Tel.: , sandra.koden@ibr-seminare.de Romy Grüßer, Tel.: , romy.gruesser@ibr-seminare.de Nähere Infos und Anmeldung unter: Online anmelden unter 169

172 id Verlags GmbH Über uns IBR-SEMINARE ist eine Marke des id Verlags. Der id Verlag gehört zur Unternehmensgruppe C.H. Beck und zählt im Bereich des Bau-, Architekten-, Vergabe- und Immobilienrechts zu Deutschlands führenden Fachverlagen. Seit über 25 Jahren verfügen wir über eine hohe Spezialisierung und Erfahrung und haben aufgrund dessen sehr gute Kontakte zu den Top-Bau-, Architekten-, Vergabe- und Immobilienrechtlern aus Anwaltschaft, Justiz, Verwaltung und Wirtschaft sowie zu den besten technischen und baubetrieblichen Sachverständigen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, alle in den Bereichen Bau, Planung, Vergabe und Immobilien Tätigen mit IBR- Seminaren für rechtliche, technische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen rund um die Bauen, Planen, Vergabe und Immobilien zu sensibilisieren und fit zu machen für die komplexen Herausforderungen, die die Praxis täglich bereithält. Ergänzt wird unser Angebot durch die Zeitschriften IBR Immobilien- & Baurecht, VPR Vergabepraxis & -recht, IMR Immobilien- und Mietrecht und IVR Immobilien- und Vollstreckungsrecht sowie die Datenbanken IBR-ONLINE, VPR-ONLINE und IMR-ONLINE. IBR-SEMINARE führt jährlich etwa 300 Seminarveranstaltungen, Inhouse-Schulungen und Rechtsanwaltsfortbildungen an 10 verschiedenen Veranstaltungsorten in ganz Deutschland durch. Durch die in der Regel begrenzte Teilnehmerzahl kann in unseren Veranstaltungen auf persönliche Fragen und Diskussionsbeiträge eingegangen werden. Dieses Konzept hat unsere Teilnehmer überzeugt: In allen Kategorien einschließlich Betreuung und Räumlichkeiten erhält IBR-SEMINARE Bestnoten. 170 Online anmelden unter

173 Anmeldung IBR-SEMINARE IBR-SEMINARE 1. Halbjahr : 2-Tages-Seminar: Einführung in die VOB/B (Dr. Stephan Bolz) : Der Bauleiter und sein Schriftverkehr (Dr. Rainer Horschitz) : Der Generalplaner: Rechte, Pflichten, Vertragsgestaltung (Frank Steeger) : Baugrund der nicht bestellte Baustoff nach DIN 4020 (Christoph Matthäus; Andreas Thiele) : WORKSHOP: Die Ausgleichsberechnung nach 2 Abs. 3 VOB/B (Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch) : Bauvertragsrecht nach BGB für Bauunternehmer und Bauträger (Dr. Maximilian R. Jahn) : 7. IBR-EXPERTENFORUM zum Baubetrieb und Baurecht: Die Höhe der Entschädigung aus 642 BGB und das Ende der kalkulatorischen Preisfortschreibung bei Nachträgen (Prof. Dr. Andreas Jurgeleit; Prof. Dr. Ralf Leinemann; Dr.-Ing. Michael Mechnig; Prof. Dr. Wolfgang Voit; Dr. Birgit Franz; Andreas Roquette; Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch; Dr. Stephan Bolz) : Sicherheiten in Bau- und Anlagenbauverträgen (Timo Nossek) : Baumängel und Minderwertberechnungen aus technischer Sicht (Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche) : Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB (Jarl-Hendrik Kues) : Anti-Claim-Management für Auftraggeber (Dr. Andreas Berger; Dr.-Ing. Thomas Sindermann) : Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten (Dr. Barbara Gay) Düsseldorf: INTENSIVKURS: Baurecht für Bau- und Projektleiter (Philipp Hummel) Düsseldorf: Besonderheiten bei Planungsverträgen und Honorarberechnungen bei Umbauten (Klaus-Dieter Siemon) : Abrechnung und Aufmaß im Tief- und Erdbau nach VOB/B und VOB/C 2016 (Andreas Thiele) : 2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen und Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf (Dr. Maximilian R. Jahn; Dr.-Ing. Michael Mechnig) Hamburg: Pauschalpreisvertrag und schlüsselfertiges Bauen (Eva Bouchon; Dr. Thomas Hildebrandt) : Planernachträge nach BGB 2018 und HOAI 2013 (Prof. Dr. Heiko Fuchs) Hamburg: INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B (Thomas Manteufel) : Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Frederic Jürgens) : Nachtragskalkulation und -prüfung auf Grundlage des Neuen Bauvertragsrechts ( 650a bis c BGB) (Prof. Dr. Ralph Bartsch; Dr. Stephan Bolz) : NEU Halbtagesseminar: Verhandlung von städtebaulichen Verträgen (Dr. Marian Klepper) : Die neue VOB Teil C und die vertraglich relevanten Normen für den (Spezial-)Tiefbau (Prof. Dr. Bastian Fuchs) Köln: WORKSHOP: Bauzeitennachträge (Philipp Hummel; Frank Wischerhoff) Köln: EXPERTENSEMINAR: Gemeinkosten(unter)deckung bei Sach- und Bauzeitnachträgen (Dr. Birgit Franz; Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch) : INTENSIVKURS für Bauherren und Bauträger: Bauprojekte richtig organisieren (Cornelius Homann; Dr. Julian Linz) : Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (Dr. Tobias Hänsel) : Compliance-Risiken in der Baubranche (Dr. Lutz Nepomuck) Düsseldorf: INTENSIVKURS: HOAI für Architekten und Ingenieure (Prof. Dr. Heiko Fuchs) Düsseldorf: Rohdiamant Baurecht (Dr. Michael Terwiesche) Düsseldorf: NEU Projektmanagement am Bau (Prof. Dr.-Ing. Dr. Thomas Wedemeier) : Optimale Ingenieurverträge (Sabine Freifrau von Berchem) Berlin: WEG kompakt Einführung in die Grundlagen (Dr. Oliver Elzer) Hiermit melde ich mich bzw. uns zu oben angekreuztem/n Seminar/en an: Bitte in Druckbuchstaben Titel, Vorname Name Firma/ Gesellschaft Firmenstempel Straße Nummer PLZ Ort Telefon Telefax Datum Unterschrift Anmeldung Fax: , sandra.koden@ibr-seminare.de oder id Verlags GmbH Neue Adresse: Heinrich-von-Stephan-Str. 3, Kontakt bei Fragen: Sandra Koden, Tel.: Online anmelden unter 171

174 Anmeldung IBR-SEMINARE IBR-SEMINARE 1. Halbjahr : NEU WORKSHOP: Die Vergabe von Planungsleistungen (Martin Hupfer) : Die Kalkulation unverändert das Herzstück des Angebots (Dr. Birgit Franz; Dr.-Ing. Robert Tietz) Nürnberg: Lücken im Leistungsverzeichnis (Jarl-Hendrik Kues) Berlin: Sichere Vergabe unterhalb des Schwellenwerts (Prof. Dr. Christian-David Wagner; Prof. Dr. Christopher Zeiss) Berlin: Bauträgerrecht 2018 kompakt (Prof. Thomas Karczewski) Nürnberg: Nachträge bei öffentlichen Bauaufträgen (Dr. Stefan Althaus; Prof. Dr. Ralph Bartsch) : Bauverzögerungen Feststellen, Forderungen aufbauen, prüfen und bewerten (Manuel Biermann) : NEU Besprechungen effektiv leiten (Wolfhart Haack) : Einführung in das Architektenrecht mit HOAI 2013 (Philipp Scharfenberg) : 2-Tages-Seminar: Einführung in das Vergabe recht (Dr. Martin Büdenbender) Dresden: INTENSIVKURS: Gestörte Bauabläufe: Rechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen (Andreas J. Roquette; Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering) Dresden: Nachtragsmanagement gemäß 2 VOB/B und 650c BGB n.f. (Frank A. Bötzkes) : Arbeitsrecht für Bauunternehmer (Melina Eberts) Dresden: Der Planungswettbewerb (Dr. Tobias Hänsel; Matthias Horst) : Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich gemäß 34 BauGB (Dr. Markus Johlen) : NEU Alte Mängel, neues Recht (Dr. Maximilian R. Jahn; Frederic Jürgens) : Tiefbautechnik für Nicht-Techniker (Prof. Dr.-Ing. Matthias Vogler) Düsseldorf: Baubetriebliche Ansprüche aus komplexgestörten Bauabläufen (Dr.-Ing. Michael Mechnig; Dr. Paul Popescu) Düsseldorf: Die 10 häufigsten Streitpunkte bei der Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen und wie man sie vermeidet (Jörn Bröker) : Baustellendokumentation für Auftraggeber, Auftragnehmer und Bauüberwacher (Nils Warning) : Unwirksame Klauseln in Bauverträgen (Dr. Tobias Rodemann) : Gewerberaummietrecht (Thomas Hannemann) Leipzig: WORKSHOP: Vergaberecht 2019 (Sven Grosse) München: NEU Der Nachunternehmervertrag (Michael Frikell) München: Schnittmengen zwischen Bauträgervertrag und WEG (Anna Stretz; Dr. Achim Olrik Vogel) : CRASHKURS: Deutsches Vertragsrecht German Contracts (Dr. Peter Hammacher) München: INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber (Dr. Andreas Berger) : BIM Basiskurs kompakt (Dirk Hennings) : EXPERTENSEMINAR: HOAI für Auftraggeber (Werner Seifert) : NEU Die Berücksichtigung von Energieeffizienz und Umweltschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tobias Osseforth) : Digitalisierung und Datenschutz am Bau (Dr. Till Kemper) : Schallschutz von Innenbauteilen aus rechtlicher und technischer Sicht (Prof. Rainer Pohlenz) : Die Vergabe von Facility Management- Leistungen (Prof. Dr.-Ing. Jochen Abel; Christoph Kaiser) : Was passiert mit dem Vergabegewinn oder -verlust des Auftragnehmers bei Nachträgen? (Manuel Biermann) Erfurt: Vertragsgestaltung und Nachtragsmanagement des Planers (Frank Steeger) Erfurt: NEU Brennpunkte des Bauträgerrechts (Dr. Stephan Kleinjohann) Hiermit melde ich mich bzw. uns zu oben angekreuztem/n Seminar/en an: Bitte in Druckbuchstaben Titel, Vorname Name Firma/ Gesellschaft Firmenstempel Straße Nummer PLZ Ort Telefon Telefax Datum Unterschrift Anmeldung Fax: , sandra.koden@ibr-seminare.de oder id Verlags GmbH Neue Adresse: Heinrich-von-Stephan-Str. 3, Kontakt bei Fragen: Sandra Koden, Tel.: Online anmelden unter

175 Anmeldung IBR-SEMINARE IBR-SEMINARE 1. Halbjahr : NEU Die Vergabe von Bauleistungen im Unterschwellenbereich (Prof. Dr. Christian-David Wagner) Erfurt: INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B (Dr. Wolfgang Kau) : Umbau und Sanierung von Bestandsimmobilien (Prof. Dr. Heiko Fuchs) : 27. IBR-Fortbildungsveranstaltung für Fach anwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß 15 FAO (10 Zeitstunden) (Dagmar Sacher; Dr. Gregor Basty; Dr. Andreas Berger; Dr.-Ing. Michael Mechnig; Dr. Tobias Rodemann; Dr. Mark Seibel) : Der optimale Projektstart (Dr. Markus Vogelheim; H. W. Turadj Zarinfar) : NEU CRASHKURS: Arbeitsrecht (Kathrin Wessels) : Bauträgerrecht 2018 kompakt (Prof. Thomas Karczewski) : NEU Mit schwierigen Situationen souverän umgehen (Arvid Rapp) : Bausoll oder Nachtrag? (Dr. Stephan Bolz) Düsseldorf: Nachträge wegen Bauablaufstörungen (Dr. Paul Popescu) : NEU KOMPAKTKURS: Fachplanungsrecht (Dr. Michael Terwiesche) : Aufstellung und Prüfung des gestörten Bauablaufs am praktischen Beispiel (Prof. Dr. Ralph Bartsch) Düsseldorf: Brennpunkte des Vergaberechts (Dr. Oliver Homann) Düsseldorf: FIDIC kompakt (Dr. Jörn Zons) : Die Planungs- und Überwachungspflichten der Architekten und Ingenieure (Dr. Alexander Wronna) : Die Gestaltung von Bauverträgen nach neuem Recht (Alexander Leidig) : Vertragsabwicklung nach VOL/B (Hans Schaller) Nürnberg: Vergütung und Nachträge, Abrechnung und Zahlung nach VOB/B und BGB (Uwe Luz) : evergabe: Neue Pflichten für Auftraggeber und Bieter! (Prof. Dr. Christian-David Wagner; Prof. Dr. Christopher Zeiss) : NEU Durchsetzungsstrategien und Rhetorik für Frauen im Baugewerbe (Arvid Rapp; Caroline Trost) Nürnberg: Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (Dr. Tobias Hänsel) : Ausschreibungsfehler und Bieterirrtümer (Manuel Biermann) Köln: INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber (Dr. Andreas Berger) Köln: Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB (Dr. Stephan Bolz) : Die prüfbare Honorarrechnung (Werner Seifert) : Bauablaufstörungen und Bauzeitverzögerungen (Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang) : VOB/B für Baukaufleute (Oliver Koos) : Versicherung und Haftung am Bau (Stefan Illies) Leipzig: NEU Honorarpraxis für Architekten und Ingenieure nach der HOAI (Dr. Steffen Gratz) : Bauschäden von A bis Z (Prof. Dr.-Ing Manfred Puche) : Immobilien kaufen und verkaufen (Dr. Gregor Basty) : Anwaltliche Strategien im Sachverständigenrecht (Prof. Jürgen Ulrich) Hamburg: Optimale Kostenplanung und -steuerung (Dr. Ralf Averhaus; Klaus-Dieter Siemon) Hamburg: Nachträge aus rechtlicher und baubetrieblicher Sicht (Prof. Dr.-Ing. Andreas Biesterfeld; Prof. Thomas Karczewski) : Vergaberecht 2018/2019 (Hermann Summa) : INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B (Thomas Manteufel) Hamburg: Vergaberecht kompakt mit VOB/A 2016 (Dr. Thorsten Schätzlein) Hiermit melde ich mich bzw. uns zu oben angekreuztem/n Seminar/en an: Bitte in Druckbuchstaben Titel, Vorname Name Firma/ Gesellschaft Firmenstempel Straße Nummer PLZ Ort Telefon Telefax Datum Unterschrift Anmeldung Fax: , sandra.koden@ibr-seminare.de oder id Verlags GmbH Neue Adresse: Heinrich-von-Stephan-Str. 3, Kontakt bei Fragen: Sandra Koden, Tel.: Online anmelden unter 173

176 Anmeldung IBR-SEMINARE IBR-SEMINARE 1. Halbjahr : Die rechtssichere Baustelle (Dr. Till Kemper) : NEU Die digitale Baustelle (Nikolas Bauer; Frederic Jürgens) : Die Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht (Tobias Wellensiek) : NEU Dokumentation und Sanktionierung von Fehlverhalten von Arbeitnehmern (Kathrin Wessels) München: Beschaffungspraxis und Vergaberecht 2018/2019 (Prof. Dr. Christian-David Wagner; Prof. Dr. Christopher Zeiss) München: Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018 (Dr. Gregor Basty) : Baumediation (Berthold Bockamp; Annette Kollmar) Leipzig: Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Dr. Michael Gross) München: Sicherheiten im Bauvertragsrecht (Dr. Claus Schmitz) : Neuerungen zu hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten, hinnehmbaren oder zu beseitigenden Mängeln (Prof. Matthias Zöller) : Kalkulationsgrundlagen, Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfung (Prof. Dr. Ralph Bartsch) : 2-Tages-Seminar: CRASHKURS: Vergaberecht (Dr. Henning Bode; Gerald Webeler) : Vertragsabwicklung mit Nachunternehmern (Dr. Martin Ludgen) : Bautechnik für Nicht-Techniker (Oliver Eschmann) : VOB/B kompakt (Dr. Stephan Bolz) Berlin: NEU Honorarmanagement für Auftraggeber nach der HOAI (Dr. Steffen Gratz) : WORKSHOP: Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens nach VgV und UVgO (Prof. Dr. Christian-David Wagner) : Baumangel und WEG (Wolfgang Dötsch) : Die Leistungsbilder der HOAI 2013: Was steckt hinter den Grund- und Besonderen Leistungen? (Prof. Dr. Heiko Fuchs; Werner Seifert) Düsseldorf: Der (Wieder-)Einstieg in das aktuelle Vergaberecht (Dr. Oliver Homann) : Pauschalpreisvertrag und Nachtragsvergütung (Dr. Maximilian R. Jahn) : NEU Erfolgreiche Mitarbeiterführung auf der Baustelle (Andreas Ploch) : Vergaberecht kompakt mit VOB/A 2016 (Dr. Thorsten Schätzlein) : Die Gestaltung von Bauträgerverträgen mit Bauvertragsrecht 2018 (Dr. Gregor Basty) : BIM aus rechtlicher und technischer Sicht (Dirk Hennings; Dr. Alexander Wronna) : INTENSIVKURS: VOB/B für Auftraggeber (Dr. Florian Schrammel) : Baulärm von A bis Z (Dr. Till Kemper) : NEU Die Beschaffung von IT-Leistungen in der Praxis (Tobias Osseforth) : 2-Tages-Seminar: WORKSHOP: Die Berechnung der Nachtragshöhe bei Ansprüchen aus gestörten Bauabläufen (Dr. Stephan Bolz; Dr.-Ing. Michael Mechnig) : Brandschutzrecht für Baujuristen (Dr. Till Fischer) : Vergaberecht für Auftraggeber (Dr. Daniela Hattenhauer) : NEU Stress und Stressmanagement für Fachund Führungskräfte (Arvid Rapp) : NEU Schnittstellen und interaktive Prozesse am Bau Haftung und Haftpflichtversicherung (Dr. Barbara Gay; Dr. Walter Klein) : 2-Tages-Seminar: Abwicklung von Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich durch Verwendung der Vordrucke des VHB Bund (Hans Schaller) Berlin: Projektsteuerung 2019 (Prof. Dr. Klaus Eschenbruch) Hiermit melde ich mich bzw. uns zu oben angekreuztem/n Seminar/en an: Bitte in Druckbuchstaben Titel, Vorname Name Firma/ Gesellschaft Firmenstempel Straße Nummer PLZ Ort Telefon Telefax Datum Unterschrift Anmeldung Fax: , sandra.koden@ibr-seminare.de oder id Verlags GmbH Neue Adresse: Heinrich-von-Stephan-Str. 3, Kontakt bei Fragen: Sandra Koden, Tel.: Online anmelden unter

177 Veranstaltungsorte Veranstaltungsorte in IBR-Seminarzentrum Heinrich-von-Stephan-Str Tel.: sandra.koden@ibr-seminare.de Dorint Kongresshotel Friedrichsring Tel.: EZ Mo.-Fr. ab 147, Euro EZ Fr.-Mo. ab 110, Euro jeweils inkl. Frühstück Übernachtungsmöglichkeiten in STAYTION Hotel Heinrich-Lanz-Str Tel.: EZ ab 104, Euro inkl. Frühstück SYTE Hotel Tattersallstr Tel.: EZ ab 139, Euro inkl. Frühstück IntercityHotel Schlossgartenstr Tel.: EZ ab 109, Euro inkl. Frühstück (Buchungscode: CINHL1) Weitere Veranstaltungsorte Berlin Hotel Pullman Berlin Schweizerhof Budapester Str Berlin Tel.: EZ ab 149, Euro inkl. Frühstück Berlin IntercityHotel Hauptbahnhof Katharina-Paulus-Str Berlin Tel.: EZ ab 99, Euro inkl. Frühstück Dresden Hotel Pullman Dresden Newa Prager Str. 2c Dresden Tel.: EZ ab 95, Euro inkl. Frühstück Düsseldorf Leonardo Hotel Düsseldorf City Center Ludwig-Erhard-Allee Düsseldorf Tel.: EZ ab 109, Euro inkl. Frühstück Erfurt Dorint Hotel am Dom Erfurt Theaterplatz Erfurt Tel.: EZ ab 138, Euro inkl. Frühstück Hamburg IntercityHotel Hauptbahnhof Glockengießerwall 14/ Hamburg Tel.: EZ ab 110, Euro inkl. Frühstück Köln Hotel Novotel Köln City Bayenstr Köln Tel.: EZ ab 149, Euro inkl. Frühstück Leipzig IntercityHotel Tröndlinring Leipzig Tel.: EZ ab 69, Euro inkl. Frühstück München Eden Hotel Wolff Arnulfstr München Tel.: EZ ab 146, Euro inkl. Frühstück Nürnberg Hotel Novotel Nürnberg Centre Ville Bahnhofstr Nürnberg Tel.: EZ ab 120, Euro inkl. Frühstück Hinweis: In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. An Messetagen stehen keine Abrufkontingente zur Verfügung bzw. können die Preise variieren. Online anmelden unter 175

178 Anfahrtsbeschreibung IBR-Seminarzentrum IBR-Seminarzentrum Heinrich-von-Stephan-Straße 3 Mit dem Auto Vom Autobahnkreuz : Wechseln Sie von der A6 auf die A656 in Richtung -Neckarau, -Mitte. Folgen Sie der A656 in Richtung MA-Zentrum. Biegen Sie hinter dem ADAC-Gebäude links ab in Richtung Barockschloss, Ludwigshafen, Universität, Hbf. Folgen Sie dem zweispurigen Verlauf der B37 für 1,8 km. Dann biegen Sie links ab in Richtung Parkhaus P2/Busbahnhof. Das IBR-Seminarzentrum befindet sich vor dem Parkhaus P2 auf der linken Seite. Wir empfehlen, das Fahrzeug hier abzustellen (gebührenpflichtig). Aus Richtung Ludwigshafen (A65, A650): Verlassen Sie die A650 an der Anschlussstelle (9) Ludwigshafen-Stadt in Richtung und fahren Sie auf die B37. Weiter geradeaus auf die Konrad-Adenauer-Brücke (B38). Fahren Sie nach der Brücke rechts Richtung A656 (Heidelberg, Hbf.), dann halten Sie sich links und folgen der Beschilderung CC Rosengarten, Hbf. Dem Straßenverlauf folgen und nach ca. 750m rechts abbiegen Richtung Parkhaus P2/Busbahnhof. Das IBR-Seminarzentrum befindet sich vor dem Parkhaus P2 auf der linken Seite. Wir empfehlen das Fahrzeug hier abzustellen (gebührenpflichtig). Mit dem Flugzeug Anreise ab Flughafen Frankfurt Fernbahnhof: mit der Bahn/ICE nach -Hbf. ca. 30 Minuten. Mit der Bahn Unmittelbar nach Verlassen des Hauptbahnhofs in Richtung Innenstadt gehen Sie nach rechts zum Parkhaus P2/Busbahnhof. Das IBR-Seminarzentrum befindet sich in ca. 200m Entfernung vor dem Parkhaus P2 auf der linken Seite. 176 Online anmelden unter

179 IBR-ONLINE Wissen kompakt. Recht am Bau Bauvertrag Bauträgerrecht Architekten- und Ingenieurrecht Vergaberecht Öffentliches Bauund Umweltrecht Immobilienrecht Kauf Miete WEG Versicherungsrecht Sachverständigenrecht Zivilprozess und Schiedswesen Im IBR-ONLINE-Abo enthalten: Fachzeitschrift IBR, VPR oder IMR frei Haus! IBR Fachzeitschrift VPR Fachzeitschrift IMR Fachzeitschrift Jetzt online anmelden und nach sofortiger Freischaltung 30 Tage kostenfrei testen! Aktuellste Entwicklungen im Immobilien- und Baurecht Derzeitiger Datenbestand (September 2018): Über Urteilsbesprechungen nach dem 1-Seiten-Prinzip. Über Urteile im Volltext abrufbar. Zugriff auf über Entscheidungen über Internet-Links. Über 438 Gesetze und Regelwerke zum Immobilien- und Baurecht. 32 Fachbücher und Kommentare, z. B. Rolf Kniffka: Das gesetzliche Bauvertragsrecht. Fortlaufende Aktualisierungen. Über 800 Veröffentlichungen zu den Immobilien, Bauen und Recht, z. B. Gesetzentwürfe, Merkblätter, Rundschreiben und Stellungnahmen. Zahlreiche Mustertexte, z. B. kommentierte Formulare, Musterschreiben und Vertragsmuster. id Verlag, Heinrich-von-Stephan-Str , Tel.: IBR Wissen kompakt.

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