Honorarbericht. Honorarbericht für das Quartal 1/2018 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
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- Bastian Brodbeck
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1 Honorarbericht Honorarbericht für das Quartal der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
2 Durchschnittliches Honorar je Arzt und Arztgruppe nach Bruttohonorare aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Sonderkostenträgern () inkl. Sachkosten. Davon sind noch Praxiskosten (Personal, Miete, Steuern etc.) abzuziehen. zum Vorjahresquartal in % Seite 2
3 Tab. 1 Honorarveränderung je Arztgruppe zum Vorjahresquartal Arztgruppe Honorar je Arzt* 1/2017 Honorar je Arzt* +/- VJQ in % Laborärzte ,39 % Internisten mit SP Nephrologie ,83 % Strahlentherapeuten ,38 % Humangenetik ,04 % Internisten mit SP Gastroenterologie ,58 % Nuklearmediziner ,37 % Radiologen ,56 % Internisten mit SP Pneumologie ,92 % Internisten mit SP Endokrinologie ,14 % Internisten mit SP Hämatologie/Onkologie ,86 % Internisten ohne SP ,97 % Kinder- u. Jugendpsychiater ,51 % Kinder- und Jugendärzte ,02 % Augenärzte ,45 % Orthopäden ,37 % Internisten mit SP Kardiologie ,55 % Internisten mit SP Angiologie ,45 % Gynäkologen / Reproduktionsmediziner ,66 % Nervenärzte, FA Nervenheil./Neurol.-Psychiatrie ,77 % Chirurgen ,81 % Urologen ,08 % Hausärzte ,91 % Pathologen ,07 % HNO / Phoniatrie u. Pädaudiologie ,92 % Hautärzte ,39 % Internisten mit SP Rheumatologie ,54 % Neurochirurgen ,37 % FA Psychiatrie / Psychiatrie und Psychotherapie ,87 % Anästhesisten ,16 % Ärzte für Physikalische u. Rehabilitative Medizin ,30 % FA f. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ,65 % Psychologische Psychotherapeuten ,73 % Ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte (90%) ,55 % Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ,57 % Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen ,83 % * nach Seite 3
4 Honorar je Fall Fallzahl zum Vorjahresquartal in % Seite 4
5 Tab. 2 Honorar je Fall zum Vorjahresquartal Arztgruppe Honorar je Fall 1/2017 Honorar je Fall +/- VJQ in % Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 716,94 709,15-1,09 % Internisten mit SP Nephrologie 567,52 558,69-1,56 % Strahlentherapeuten 563,81 555,94-1,40 % FA f. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 496,99 520,47 4,72 % Psychologische Psychotherapeuten 500,05 505,25 1,04 % Ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte (90%) 462,16 495,59 7,23 % Humangenetik 334,40 434,04 29,80 % Kinder- u. Jugendpsychiater 205,28 214,13 4,31 % Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen 189,11 156,08-17,47 % Anästhesisten 128,75 127,85-0,70 % Internisten mit SP Hämatologie/Onkologie 121,24 119,24-1,65 % Internisten mit SP Gastroenterologie 107,32 109,19 1,74 % Nuklearmediziner 95,50 92,97-2,65 % Internisten ohne SP 74,60 87,07 16,72 % FA Psychiatrie / Psychiatrie und Psychotherapie 68,26 71,03 4,06 % Internisten mit SP Pneumologie 62,98 66,72 5,94 % Radiologen 60,87 65,38 7,41 % Neurochirurgen 58,69 62,42 6,36 % Nervenärzte, FA Nervenheil./Neurol.-Psychiatrie 61,58 62,29 1,15 % Internisten mit SP Angiologie 58,08 57,97-0,19 % Chirurgen 53,31 55,37 3,86 % Gynäkologen / Reproduktionsmediziner 54,03 55,33 2,41 % Internisten mit SP Kardiologie 52,37 54,52 4,11 % Internisten mit SP Endokrinologie 49,29 51,91 5,32 % Hausärzte 52,13 51,43-1,34 % Kinder- und Jugendärzte 53,58 51,01-4,80 % Internisten mit SP Rheumatologie 46,65 48,14 3,19 % Ärzte für Physikalische u. Rehabilitative Medizin 44,54 46,93 5,37 % Augenärzte 46,15 46,71 1,21 % Orthopäden 44,06 44,82 1,72 % Urologen 40,59 40,94 0,86 % HNO / Phoniatrie u. Pädaudiologie 36,26 37,87 4,44 % Hautärzte 30,52 31,34 2,69 % Pathologen 19,65 20,24 3,00 % Laborärzte 18,63 19,01 2,04 % Seite 5
6 Gesamthonorar in % zum Vorjahresquartal Seite 6
7 Hausärztlicher Versorgungsbereich (ohne Institute) zum (nach ) , ,48 81, ,57-0,78 0,99 1,79-0,39-0,55 2,82-21,46 6,58-3,74 2,35 0,03 Fachärztlicher Versorgungsbereich (ohne Institute) zum (nach ) , ,91 81, ,83-0,46 3,54 4,02 2,50 4,19 0,15-15,71 1,39 4,21 3,50 0,12 Seite 7
8 Hausärzte ,25-0,81-0, (nach ) ,18 81,17 1,07 1,91-0,24-0, ,44 zum -16,40 6,12-4,05 2,36-0,53 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 8
9 Kinder- und Jugendärzte 373-0,27 318,00-1, , (nach ) ,02 86,22-1,42 81,37-1, ,18 zum -58,08 19,49-4,13 2,22 1,17 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 9
10 Anästhesisten 171-1,16 145,50-1, , (nach ) ,16 86,19 0,35 74,84 4, ,47 zum -33,24-9,70-4,52 1,76 7,56 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 10
11 Augenärzte 333-2,92 299,50-1, , (nach ) ,45 83,94 3,15 74,96 6, ,14 zum -18,66-7,74-7,27 4,28-2,39 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 11
12 Chirurgen 259 0,78 197,75 0, , (nach ) ,81 89,56 3,77 83,29 6, ,03 zum -29,16 5,55-1,48 6,46 3,02 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 12
13 Neurochirurgen 63 1,61 44,25 0, , (nach ) ,37 80,24 4,82 69,96 10, ,74 zum -44,35-15,29-6,29 10,57 3,29 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 13
14 Gynäkologen / Reproduktionsmediziner 670 1,67 578,75 0, , (nach ) ,66 91,60 1,90 83,05 3, ,93 zum -29,92 4,70 0,95 2,87-5,05 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 14
15 HNO / Phoniatrie u. Pädaudiologie 279-3,13 246,25-2, , (nach ) ,92 83,31 2,47 81,14 2, ,26 zum -25,07 7,60 0,92 4,94 0,75 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 15
16 Hautärzte 214-3,60 186,25-3, , (nach ) ,39 91,75 1,87 87,36 2, ,08 zum -17,81-1,34-0,49 3,10 0,21 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 16
17 Humangenetik 18-10,00 12,25 0, , (nach ) ,04 77,25 8,33 72,10 11, ,75 zum 94,32 4,22 27,65 50,77 0,00 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 17
18 Internisten ohne SP 35-14,63 21,50-17, , (nach ) ,97 92,95 4,38 86,96 8, ,34 zum 49,93 7,30 7,06 3,62-11,94 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 18
19 Internisten mit SP Endokrinologie 12-7,69 10,00-2, , (nach ) ,14 92,08 7,90 91,84 8, ,74 zum -34,08-39,63 31,26 12,16-21,82 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 19
20 Internisten mit SP Gastroenterologie 84 2,44 60,50-1, , (nach ) ,58 93,84 2,06 85,77 5, ,81 zum -13,90-1,33 0,24 2,42 5,73 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 20
21 Internisten mit SP Hämatologie/Onkologie 59 5,36 43,50 1, , (nach ) ,86 78,82 2,35 70,94 7, ,73 zum 25,72 31,15-1,10 3,53 21,29 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 21
22 Internisten mit SP Kardiologie 154 1,32 115,25 0, , (nach ) ,55 78,26 5,73 77,22 6, ,21 zum -14,17 0,78-31,93 3,48-2,16 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 22
23 Internisten mit SP Pneumologie 82 0,00 67,00 0, , (nach ) ,92 86,30 4,94 83,16 6, ,12 zum -23,68 7,67-0,77 5,11 1,33 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 23
24 Internisten mit SP Rheumatologie 32 0,00 23,50-1, , (nach ) ,54 69,07 3,83 67,56 5, ,15 zum -4,15 5,13-29,73 9,05 11,43 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 24
25 Internisten mit SP Nephrologie 77 5,48 61,50 2, , (nach ) ,83 98,03 0,11 71,58-0, ,83 zum -10,47-4,94 1,35 1,28 5,79 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 25
26 Kinder- u. Jugendpsychiater 72 1,41 68,25 1, , (nach ) ,51 75,12 4,61 53,04 8, ,25 zum -41,43 5,45 10,74 4,25 0,68 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 26
27 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen 68 11,48 62,00 5, , (nach ) ,83 95,40-1,82 51,46-17, ,65 zum -45,30 3,98 7,20 12,68 0,00 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 27
28 Nervenärzte, FA Nervenheil./Neurol.-Psychiatrie 290-1,36 240,75-3, , (nach ) ,77 85,71 3,15 84,25 3, ,12 zum -15,78-2,59-15,16 2,13-3,38 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 28
29 FA Psychiatrie / Psychiatrie und Psychotherapie 120 2,56 101,50 0, , (nach ) ,87 81,97 3,96 76,97 5, ,49 zum -12,40 1,56 9,16 6,09 0,14 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 29
30 Nuklearmediziner 58-6,45 52,75 1, , (nach ) ,37 81,50 2,98 79,80 2, ,29 zum -10,83 2,32 28,67 5,34-24,62 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 30
31 Orthopäden 403-0,98 345,25 0, , (nach ) ,37 89,14 2,26 87,26 2, ,50 zum -15,90 0,12-5,88 1,22 1,01 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 31
32 Radiologen 258 0,39 191,00-0, , (nach ) ,56 75,08 5,54 74,55 5, ,44 zum -15,57-1,18 26,87 5,96 0,00 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 32
33 Urologen 180 1,12 161,00-0, , (nach ) ,08 83,50 2,34 77,49 3, ,73 zum -10,89 6,47 1,07 3,48-0,32 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 33
34 Ärzte für Physikalische u. Rehabilitative Medizin 74-3,90 67,25-3, , (nach ) ,30 81,71 6,75 81,55 7, ,14 zum -23,53-11,06-14,84 0,89 1,10 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 34
35 Internisten mit SP Angiologie 19 0,00 14,50-1, , (nach ) ,45 79,40 0,76 78,74 0, ,88 zum -19,89-2,58 23,01 1,55-2,05 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 35
36 Laborärzte 108-1,82 79,75-4, , (nach ) ,39 88,50-1,10 88,10-1, ,78 zum -10,68-0,74 53,81 3,16 0,00 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 36
37 Pathologen 70 1,45 57,75 1, , (nach ) ,07 72,44 0,79 64,73 1, ,71 zum -19,79-1,71 1,10 2,46 0,00 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 37
38 Strahlentherapeuten 60 1,69 49,75 2, , (nach ) ,38 99,81-0,15 87,73-10, ,57 zum 4,98 75,59-3,06-18,76 0,00 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 38
39 Psychologische Psychotherapeuten ,25 7,30 0, , (nach ) ,73 88,95 4,11 70,06 44, ,33 zum 2,45 3,12 13,16-16,81 18,12 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 39
40 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 315 3,96 267,75-1, , (nach ) ,57 88,51 4,08 70,79 47, ,24 zum -23,19-4,99 10,90-3,38 38,64 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 40
41 FA f. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 223-4,29 193,75-6, , (nach ) ,65 90,97 4,53 95,25 33, ,34 zum 75,28 188,33 7,42-25,94-2,14 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 41
42 Ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte (90%) 255 8,05 218,25 5, , (nach ) ,55 88,99 4,33 71,75 46, ,10 zum 28,60 19,36 17,60-12,01-5,60 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 42
43 Abkürzungsverzeichnis EBM FA MGV SP VJQ -- Einheitlicher Bewertungsmaßstab -- Einzelleistungsvergütung -- Facharzt -- morbiditätsbedingte Gesamtvergütung -- Sonstige Kostenträger -- Schwerpunkt -- Vorjahresquartal Glossar Arzt: Anzahl im Sinne von Köpfen, d.h. jeder Arzt bzw. psychologische Psychotherapeut, der unter seiner lebenslangen Arztnummer im jeweiligen Quartal Leistungen abgerechnet hat, wird unabhängig von seinem berücksichtigt. Damit bleiben Ärzte, die im Quartal keine Leistungen abgerechnet haben, unberücksichtigt. Dies gilt auch für Ärzte in Instituten sowie für Ärzte, die ausschließlich im ärztlichen Bereitschaftsdienst oder im Rahmen des Leichenschaudienstes tätig waren. : Die Kennzahl gibt das Verhältnis des jeweils erzielten Honorars der Arztgruppe zu den zur Abrechnung eingereichten Leistungen nach sachlich-rechnerischer Richtigstellung, bewertet in Euro, wieder. GESAMT: Hier werden sämtliche Leistungen (MGV,, und ) berücksichtigt. MGV: Hier werden nur die Leistungen der MGV berücksichtigt. Einzelleistungsvergütung: Einzelne ärztliche Leistungen werden außerhalb der MGV ohne Mengenbegrenzung mit dem jeweils festgelegten Preis bezahlt. Hierunter fallen z. B. die antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen der Richtlinienpsychotherapie nach EBM-Abschnitt 35.2, Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen nach EBM-Abschnitt oder ambulante Operationen nach EBM- Abschnitt Fachärztlicher Versorgungsbereich: Hierunter fallen sämtliche Fachärzte, die nicht in 73 Abs. 1a Nr. 1. bis 5. SGB V aufgeführt sind. Es werden keine Institute, Ärzte, die nur im ärztlichen Bereitschaftsdienst oder im Leichenschaudienst tätig sind, berücksichtigt. Fall: Der Fall umfasst die Behandlung desselben Versicherten durch denselben an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt in einem Kalendervierteljahr zu Lasten derselben Krankenkasse, unabhängig von der Betriebs- und Nebenbetriebsstätte. Gesamthonorar: siehe Honorar. Hausärztlicher Versorgungsbereich: Hierunter fallen sämtliche Fachärzte, die in 73 Abs. 1a Nr. 1. bis 5. SGB V aufgeführt sind. Es werden keine Institute, Ärzte, die nur im ärztlichen Bereitschaftsdienst oder im Leichenschaudienst tätig sind, berücksichtigt. Seite 43
44 Häufigkeitsverteilung - Verteilung des Honorarumsatzes je Arzt: Dieses Diagramm gibt die Häufigkeitsverteilung der Honorare je Arzt der Arztgruppe wieder. Es wird dargestellt, wie viele Ärzte in Prozent ein bestimmtes Honorar erlösen bzw. sich in einer bestimmten befinden. Dabei wurde sich aus datenschutzrelevanten Gründen darauf verständigt, dass eine zumindest die Breite von EUR aufweisen muss. Bei der Werteermittlung wird nicht der berücksichtigt, sondern der einzelne Arzt. Honorar: Das Honorar umfasst die Vergütung von Leistungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, welche zum vollen oder quotierten Preis honoriert werden. Des Weiteren sind Leistungen enthalten, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und aus regionalen Sonderverträgen vergütet werden. Zudem sind die Honoraranteile der sonstigen Kostenträger, die, die Kostenpauschalen (Leistungen aus Kapitel 40 des EBM) und die Laborleistungen enthalten. Bei den ausgewiesenen Honoraren im Quartalsbericht handelt es sich um Bruttohonorar, hiervon sind die Praxiskosten (Personal, Miete und Steuern) abzuziehen. Median: In einer nach aufsteigender Größe sortierten Wertetabelle stellt der Median den mittleren Wert dar. Jeweils die Hälfte aller Werte liegt ober- bzw. unterhalb des Medians. Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung: Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) wird von den Krankenkassen mit befreiender Wirkung (= keine Nachschusspflicht der Krankenkassen) für den überwiegenden Teil der kurativen vertragsärztlichen Versorgung bezahlt. Damit ist diese Zahlung unabhängig davon, ob die Versicherten im Quartal einen Arzt aufsuchen oder nicht, ob die Versicherten gesund sind oder wie krank sie sind. Die Krankenkassen zahlen die MGV an diejenige KV, in deren Bezirk der Versicherte seinen Hauptwohnsitz hat; Behandlungen außerhalb der Hauptwohnsitz-KV werden unter den KVen im sogenannten Fremdkassenzahlungsausgleich (einem Clearingverfahren innerhalb der KVen) verrechnet. Für weitere Informationen zur MGV vgl. auch: Jäckel, Markus, Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, in: KV Berlin Blatt 05/2017 (64. Jg., 2017, H. 5, S ). : Leistungen, die innerhalb der MGV vergütet werden und einer mengenbegrenzenden Maßnahme unterliegen und somit ggf. mit einem quotierten Preis honoriert werden. Hierzu gehören z. B. alle Leistungen, die gegen das Regelleistungsvolumen bzw. qualifikationsgebundene Zusatzvolumen quotiert werden. : Leistungen, die innerhalb der MGV vergütet werden, aber keiner mengenbegrenzenden Maßnahme unterliegen und somit zum vollen Preis vergütet werden. Dies umfasst z. B die Kostenpauschalen (Leistungen aus Kapitel 40 des EBM) oder Leistungen im organisierten Notdienst (ab 2016). Quartal: Die Werte je Quartal beinhalten die Leistungen des Abrechnungsquartals sowie nachgereichte Leistungen aus den letzten drei zurückliegenden Quartalen, die zuvor noch nicht zur Abrechnung eingereicht wurden. Quartil: Quartile teilen eine Datenmenge in vier gleich große Teile. Wobei ein Quartil je 25 % der gesamten Datenmenge darstellt. Das 1. Quartil stellt den Wert dar, wonach 25 % der Werte kleiner und 75 % größer sind als das 1. Quartil. Das 3. Quartil stellt den Wert dar, wonach 25 % der Werte größer und 75 % kleiner sind als das 3. Quartil. Sonstige Kostenträger: Sonstige Kostenträger sind Einrichtungen, Arbeitgeber oder Institutionen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für eine bestimmte Gruppe von Personen die Kosten für medizinische Leistungen übernehmen. Solche Kostenträger sind zum Beispiel die Bundespolizei und die Bundeswehr. : Wenn die unter Berücksichtigung des s bzw. Zulassungsumfangs erfasst wird, dann ist dies in Summe nichts anderes als der kumulierte Wert aller besetzten Arztsitze. Dabei werden zugelassene, angestellte und ermächtigte Ärzte berücksichtigt, die im Betrachtungsquartal Leistungen gegenüber der KV abgerechnet haben. Der je Arzt kann zwischen 0,25, 0,50 und 1,00 variieren. Beispiel: Ein Arzt ist mit einem hälftigen Versorgungsumfang zur vertragsärztlichen Seite 44
45 Tätigkeit zugelassen. In diesem Fall wird er mit dem Faktor 0,5 bei der Kumulation des s berücksichtigt. Zulassungsumfang: siehe : Bestimmte Leistungen werden gemäß 3 Abs. 4 Honorarvertrag mit einem Zuschlag gefördert. werden u.a. für Besuche, bestimmte Anästhesien, Kindernotdienst und Leistungen der Kinderund Jugendärzte in der pädiatrischen Versorgung gezahlt. Seite 45
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