Honorarbericht. Honorarbericht für das Quartal 1/2017 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

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1 Honorarbericht Honorarbericht für das Quartal der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

2 Durchschnittliches Honorar je Arzt und Arztgruppe nach Bruttohonorare aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Sonderkostenträgern () inkl. Sachkosten. Davon sind noch Praxiskosten (Personal, Miete, Steuern etc.) abzuziehen. zum Vorjahresquartal in % Seite 2

3 Tab. 1 Honorarveränderung je Arztgruppe zum Vorjahresquartal Arztgruppe Honorar je Arzt* 1/2016 Honorar je Arzt* +/- VJQ in % Laborärzte ,43 % Internisten mit SP Nephrologie ,81 % Strahlentherapeuten ,20 % Internisten mit SP Gastroenterologie ,43 % Nuklearmediziner ,12 % Internisten mit SP Pneumologie ,72 % Radiologen ,85 % Humangenetik ,42 % Internisten mit SP Hämatologie/Onkologie ,14 % Internisten mit SP Endokrinologie ,03 % Kinder- u. Jugendpsychiater ,40 % Kinder- und Jugendärzte ,47 % Augenärzte ,37 % Orthopäden ,29 % Internisten mit SP Kardiologie ,10 % Internisten mit SP Angiologie ,08 % Gynäkologen / Reproduktionsmediziner ,38 % Nervenärzte, FA Nervenheil./Neurol.-Psychiatrie ,62 % Internisten ohne SP ,29 % Pathologen ,15 % Hausärzte ,76 % Chirurgen ,67 % Urologen ,29 % HNO / Phoniatrie u. Pädaudiologie ,26 % Hautärzte ,73 % Internisten mit SP Rheumatologie ,83 % Neurochirurgen ,33 % Anästhesisten ,82 % FA Psychiatrie / Psychiatrie und Psychotherapie ,44 % Ärzte für Physikalische u. Rehabilitative Medizin ,72 % FA f. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ,69 % Psychologische Psychotherapeuten ,44 % Ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte (90%) ,38 % Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ,35 % Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen ,92 % * nach Seite 3

4 Honorar je Fall Fallzahl zum Vorjahresquartal in % Seite 4

5 Tab. 2 Honorar je Fall zum Vorjahresquartal Arztgruppe Honorar je Fall 1/2016 Honorar je Fall +/- VJQ in % Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 679,99 716,94 5,43 % Internisten mit SP Nephrologie 554,13 567,52 2,42 % Strahlentherapeuten 531,30 563,81 6,12 % Psychologische Psychotherapeuten 484,82 500,05 3,14 % FA f. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 498,34 496,99-0,27 % Ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte (90%) 441,29 462,16 4,73 % Humangenetik 363,80 334,40-8,08 % Kinder- u. Jugendpsychiater 211,27 205,28-2,84 % Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen 179,71 189,11 5,23 % Anästhesisten 132,33 128,75-2,71 % Internisten mit SP Hämatologie/Onkologie 128,73 121,24-5,82 % Internisten mit SP Gastroenterologie 105,33 107,32 1,89 % Nuklearmediziner 92,43 95,50 3,32 % Internisten ohne SP 98,67 74,60-24,39 % FA Psychiatrie / Psychiatrie und Psychotherapie 68,66 68,26-0,58 % Internisten mit SP Pneumologie 65,43 62,98-3,74 % Nervenärzte, FA Nervenheil./Neurol.-Psychiatrie 63,26 61,58-2,66 % Radiologen 67,00 60,87-9,15 % Neurochirurgen 64,14 58,69-8,50 % Internisten mit SP Angiologie 60,41 58,08-3,86 % Gynäkologen / Reproduktionsmediziner 55,52 54,03-2,68 % Kinder- und Jugendärzte 48,94 53,58 9,48 % Chirurgen 56,38 53,31-5,45 % Internisten mit SP Kardiologie 55,91 52,37-6,33 % Hausärzte 51,23 52,13 1,76 % Internisten mit SP Endokrinologie 48,73 49,29 1,15 % Internisten mit SP Rheumatologie 46,05 46,65 1,30 % Augenärzte 46,08 46,15 0,15 % Ärzte für Physikalische u. Rehabilitative Medizin 46,16 44,54-3,51 % Orthopäden 45,36 44,06-2,87 % Urologen 41,48 40,59-2,15 % HNO / Phoniatrie u. Pädaudiologie 38,80 36,26-6,55 % Hautärzte 31,03 30,52-1,64 % Pathologen 17,92 19,65 9,65 % Laborärzte 18,64 18,63-0,05 % Seite 5

6 Gesamthonorar in % zum Vorjahresquartal Seite 6

7 Hausärztlicher Versorgungsbereich (ohne Institute) ,75 2,37 0, ,29 (nach ) ,81 81, ,84-0,47-0,86 2,18 Fachärztlicher Versorgungsbereich (ohne Institute) ,50 2,13-0, ,15 (nach ) ,79 77, ,56-3,20-5,52 8,46 Seite 7

8 Hausärzte ,75 1,89-0, (nach ) ,38 81,51 4,52 4,76-0,76-1, ,72 zum -24,61 151,21 17,15-0,69 0,26 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 8

9 Kinder- und Jugendärzte 374 1,36 324,00 0, , (nach ) ,47 87,46 1,26 82,60 0, ,24 zum -42,51 20,94 32,01 2,81-0,36 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 9

10 Anästhesisten 173-0,57 147,00-0, , (nach ) ,82 85,89-1,63 71,51-3, ,32 zum -0,72 161,66 2,56-2,53 1,57 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 10

11 Augenärzte 343 1,48 303,75 0, , (nach ) ,37 81,38-3,28 70,51-6, ,81 zum -12,47 4,93 12,27-2,78-1,63 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 11

12 Chirurgen 257 0,00 197,75-3, , (nach ) ,67 86,31-5,38 78,25-8, ,09 zum -37,77-4,99 4,13-8,52-3,71 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 12

13 Neurochirurgen 62 8,77 44,25 1, , (nach ) ,33 76,55-8,60 63,54-14, ,80 zum 40,76 13,61 10,02-5,37 8,01 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 13

14 Gynäkologen / Reproduktionsmediziner 659-0,60 574,25-1, , (nach ) ,38 89,89-2,49 79,88-5, ,99 zum -33,95 16,68 6,97-2,14-0,90 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 14

15 HNO / Phoniatrie u. Pädaudiologie 288 1,41 252,75 0, , (nach ) ,26 81,30-7,09 78,87-7, ,77 zum -23,29 16,05 18,86-2,55 1,57 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 15

16 Hautärzte 222 3,26 193,25 0, , (nach ) ,73 90,07-3,58 84,85-5, ,86 zum -15,16 10,46 13,75-0,27-1,15 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 16

17 Humangenetik 20 25,00 12,25 2, , (nach ) ,42 71,31-8,53 64,59-13, ,86 zum -43,27 74,52 90,69-8,01 0,00 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 17

18 Internisten ohne SP 41 2,50 26,00-6, , (nach ) ,29 89,05-2,55 80,14-2, ,49 zum -7,29 3,53-36,01 0,67-17,66 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 18

19 Internisten mit SP Endokrinologie 13 18,18 10,25 0, , (nach ) ,03 85,34-5,08 84,93-5, ,11 zum -10,59-6,41 320,91-1,46 730,19 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 19

20 Internisten mit SP Gastroenterologie 82 3,80 61,50 2, , (nach ) ,43 91,95-0,95 81,61-3, ,04 zum -8,61 2,04 8,72-2,49-3,13 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 20

21 Internisten mit SP Hämatologie/Onkologie 56 0,00 43,00 0, , (nach ) ,14 77,01-4,71 66,23-10, ,95 zum -18,48-19,41 8,13-3,51 10,75 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 21

22 Internisten mit SP Kardiologie 152 0,66 115,00-1, , (nach ) ,10 74,02-8,76 72,36-9, ,56 zum -15,23 9,91 44,46-2,62-5,72 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 22

23 Internisten mit SP Pneumologie 82 0,00 66,50-3, , (nach ) ,72 82,24-5,01 78,18-6, ,86 zum -0,45 183,42 8,98-4,99-1,77 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 23

24 Internisten mit SP Rheumatologie 32 10,34 23,75 3, , (nach ) ,83 66,52-2,25 64,23-3, ,81 zum 11,21 1,17 50,02 2,22 5,66 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 24

25 Internisten mit SP Nephrologie 73-3,95 60,25 0, , (nach ) ,81 97,92 0,09 71,75-1, ,78 zum 23,81 3,61 4,17 0,15-5,89 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 25

26 Kinder- u. Jugendpsychiater 71 1,43 67,50 1, , (nach ) ,40 71,81-4,80 48,75-11, ,89 zum 11,26 5,07 5,42-4,14 1,09 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 26

27 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen 61 7,02 59,00 5, , (nach ) ,92 97,17-0,38 62,54-10, ,05 zum 5,49 24,18 17,05-3,15 0,00 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 27

28 Nervenärzte, FA Nervenheil./Neurol.-Psychiatrie 294 1,03 249,75 0, , (nach ) ,62 83,09-5,97 81,05-6, ,30 zum -8,29-2,89 35,01-3,41-1,51 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 28

29 FA Psychiatrie / Psychiatrie und Psychotherapie 117 6,36 100,75 5, , (nach ) ,44 78,85-4,47 72,86-6, ,25 zum 7,83 303,97 21,98-4,81-0,93 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 29

30 Nuklearmediziner 62 8,77 51,75 3, , (nach ) ,12 79,14-7,65 77,56-8, ,29 zum -2,44 7,09 38,95 2,49-5,80 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 30

31 Orthopäden 407 3,56 343,25 3, , (nach ) ,29 87,17-4,54 85,03-5, ,97 zum -4,24 17,52 30,02-0,04 4,05 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 31

32 Radiologen 257 2,80 192,25-0, , (nach ) ,85 71,14-10,15 70,56-10, ,15 zum -8,20-0,87 45,68-2,13 0,00 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 32

33 Urologen 178 1,14 161,75 0, , (nach ) ,29 81,59-4,29 74,92-6, ,27 zum -5,84 5,48 10,65-2,58 1,27 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 33

34 Ärzte für Physikalische u. Rehabilitative Medizin 77-1,28 69,50-4, , (nach ) ,72 76,54-5,28 76,05-6, ,30 zum -5,94 9,72 85,98-1,50 3,65 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 34

35 Internisten mit SP Angiologie 19 0,00 14,75 0, , (nach ) ,08 78,80-6,82 78,16-7, ,84 zum 16,10-0,72 32,06-2,81-10,02 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 35

36 Laborärzte 110 2,80 83,25-1, , (nach ) ,43 89,48 1,07 89,20 1, ,05 zum -22,32 36,55 15,31 18,94 0,00 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 36

37 Pathologen 69 4,55 57,00 3, , (nach ) ,15 71,87-3,39 63,98-5, ,13 zum -18,32-14,93 4,15-7,86 0,00 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 37

38 Strahlentherapeuten 59 1,72 48,50-1, , (nach ) ,20 99,96 0,00 97,57-0, ,85 zum 34,68-15,41 8,03 1,04 0,00 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 38

39 Psychologische Psychotherapeuten ,75 4,24-0, , (nach ) ,44 85,44-0,32 48,40-10, ,95 zum 14,30 2,50 9,21-6,07 0,18 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 39

40 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 303 7,45 271,50 3, , (nach ) ,35 85,04 0,15 47,91-10, ,65 zum 18,38 8,96 16,59 1,71 9,08 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 40

41 FA f. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 233 0,43 207,50-3, , (nach ) ,69 87,03-1,14 71,31-7, ,16 zum -25,46-7,27 2,81-2,92 0,80 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 41

42 Ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte (90%) 236-3,67 206,25-5, , (nach ) ,38 85,30 0,40 48,93-7, ,96 zum -32,24 98,63 5,14-12,54 3,13 Anteil Ärzte 1. Quartil Median Mittelwert Quartil Seite 42

43 Abkürzungsverzeichnis EBM FA MGV SP VJQ -- Einheitlicher Bewertungsmaßstab -- Einzelleistungsvergütung -- Facharzt -- morbiditätsbedingte Gesamtvergütung -- Sonstige Kostenträger -- Schwerpunkt -- Vorjahresquartal Glossar Arzt: Anzahl im Sinne von Köpfen, d.h. jeder Arzt bzw. psychologische Psychotherapeut, der unter seiner lebenslangen Arztnummer im jeweiligen Quartal Leistungen abgerechnet hat, wird unabhängig von seinem berücksichtigt. Damit bleiben Ärzte, die im Quartal keine Leistungen abgerechnet haben, unberücksichtigt. Dies gilt auch für Ärzte in Instituten sowie für Ärzte, die ausschließlich im ärztlichen Bereitschaftsdienst oder im Rahmen des Leichenschaudienstes tätig waren. : Die Kennzahl gibt das Verhältnis des jeweils erzielten Honorars der Arztgruppe zu den zur Abrechnung eingereichten Leistungen nach sachlich-rechnerischer Richtigstellung, bewertet in Euro, wieder. GESAMT: Hier werden sämtliche Leistungen (MGV,, und ) berücksichtigt. MGV: Hier werden nur die Leistungen der MGV berücksichtigt. Einzelleistungsvergütung: Einzelne ärztliche Leistungen werden außerhalb der MGV ohne Mengenbegrenzung mit dem jeweils festgelegten Preis bezahlt. Hierunter fallen z. B. die antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen der Richtlinienpsychotherapie nach EBM-Abschnitt 35.2, Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen nach EBM-Abschnitt oder ambulante Operationen nach EBM- Abschnitt Fachärztlicher Versorgungsbereich: Hierunter fallen sämtliche Fachärzte, die nicht in 73 Abs. 1a Nr. 1. bis 5. SGB V aufgeführt sind. Es werden keine Institute, Ärzte, die nur im ärztlichen Bereitschaftsdienst oder im Leichenschaudienst tätig sind, berücksichtigt. Fall: Der Fall umfasst die Behandlung desselben Versicherten durch denselben an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt in einem Kalendervierteljahr zu Lasten derselben Krankenkasse, unabhängig von der Betriebs- und Nebenbetriebsstätte. Gesamthonorar: siehe Honorar. Hausärztlicher Versorgungsbereich: Hierunter fallen sämtliche Fachärzte, die in 73 Abs. 1a Nr. 1. bis 5. SGB V aufgeführt sind. Es werden keine Institute, Ärzte, die nur im ärztlichen Bereitschaftsdienst oder im Leichenschaudienst tätig sind, berücksichtigt. Seite 43

44 Häufigkeitsverteilung - Verteilung des Honorarumsatzes je Arzt: Dieses Diagramm gibt die Häufigkeitsverteilung der Honorare je Arzt der Arztgruppe wieder. Es wird dargestellt, wie viele Ärzte in Prozent ein bestimmtes Honorar erlösen bzw. sich in einer bestimmten befinden. Dabei wurde sich aus datenschutzrelevanten Gründen darauf verständigt, dass eine zumindest die Breite von EUR aufweisen muss. Bei der Werteermittlung wird nicht der berücksichtigt, sondern der einzelne Arzt. Honorar: Das Honorar umfasst die Vergütung von Leistungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, welche zum vollen oder quotierten Preis honoriert werden. Des Weiteren sind Leistungen enthalten, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und aus regionalen Sonderverträgen vergütet werden. Zudem sind die Honoraranteile der sonstigen Kostenträger, die, die Kostenpauschalen (Leistungen aus Kapitel 40 des EBM) und die Laborleistungen enthalten. Bei den ausgewiesenen Honoraren im Quartalsbericht handelt es sich um Bruttohonorar, hiervon sind die Praxiskosten (Personal, Miete und Steuern) abzuziehen. Median: In einer nach aufsteigender Größe sortierten Wertetabelle stellt der Median den mittleren Wert dar. Jeweils die Hälfte aller Werte liegt ober- bzw. unterhalb des Medians. Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung: Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) wird von den Krankenkassen mit befreiender Wirkung (= keine Nachschusspflicht der Krankenkassen) für den überwiegenden Teil der kurativen vertragsärztlichen Versorgung bezahlt. Damit ist diese Zahlung unabhängig davon, ob die Versicherten im Quartal einen Arzt aufsuchen oder nicht, ob die Versicherten gesund sind oder wie krank sie sind. Die Krankenkassen zahlen die MGV an diejenige KV, in deren Bezirk der Versicherte seinen Hauptwohnsitz hat; Behandlungen außerhalb der Hauptwohnsitz-KV werden unter den KVen im sogenannten Fremdkassenzahlungsausgleich (einem Clearingverfahren innerhalb der KVen) verrechnet. Für weitere Informationen zur MGV vgl. auch: Jäckel, Markus, Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, in: KV Berlin Blatt 05/2017 (64. Jg., 2017, H. 5, S ). : Leistungen, die innerhalb der MGV vergütet werden und einer mengenbegrenzenden Maßnahme unterliegen und somit ggf. mit einem quotierten Preis honoriert werden. Hierzu gehören z. B. alle Leistungen, die gegen das Regelleistungsvolumen bzw. qualifikationsgebundene Zusatzvolumen quotiert werden. : Leistungen, die innerhalb der MGV vergütet werden, aber keiner mengenbegrenzenden Maßnahme unterliegen und somit zum vollen Preis vergütet werden. Dies umfasst z. B die Kostenpauschalen (Leistungen aus Kapitel 40 des EBM) oder Leistungen im organisierten Notdienst (ab 2016). Quartal: Die Werte je Quartal beinhalten die Leistungen des Abrechnungsquartals sowie nachgereichte Leistungen aus den letzten drei zurückliegenden Quartalen, die zuvor noch nicht zur Abrechnung eingereicht wurden. Quartil: Quartile teilen eine Datenmenge in vier gleich große Teile. Wobei ein Quartil je 25 % der gesamten Datenmenge darstellt. Das 1. Quartil stellt den Wert dar, wonach 25 % der Werte kleiner und 75 % größer sind als das 1. Quartil. Das 3. Quartil stellt den Wert dar, wonach 25 % der Werte größer und 75 % kleiner sind als das 3. Quartil. Sonstige Kostenträger: Sonstige Kostenträger sind Einrichtungen, Arbeitgeber oder Institutionen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für eine bestimmte Gruppe von Personen die Kosten für medizinische Leistungen übernehmen. Solche Kostenträger sind zum Beispiel die Bundespolizei und die Bundeswehr. : Wenn die unter Berücksichtigung des s bzw. Zulassungsumfangs erfasst wird, dann ist dies in Summe nichts anderes als der kumulierte Wert aller besetzten Arztsitze. Dabei werden zugelassene, angestellte und ermächtigte Ärzte berücksichtigt, die im Betrachtungsquartal Leistungen gegenüber der KV abgerechnet haben. Der je Arzt kann zwischen 0,25, 0,50 und 1,00 variieren. Beispiel: Ein Arzt ist mit einem hälftigen Versorgungsumfang zur vertragsärztlichen Seite 44

45 Tätigkeit zugelassen. In diesem Fall wird er mit dem Faktor 0,5 bei der Kumulation des s berücksichtigt. Zulassungsumfang: siehe : Bestimmte Leistungen werden gemäß 3 Abs. 4 Honorarvertrag mit einem Zuschlag gefördert. werden u.a. für Besuche, bestimmte Anästhesien, Kindernotdienst und Leistungen der Kinderund Jugendärzte in der pädiatrischen Versorgung gezahlt. Seite 45

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