Wie viele Ärzte braucht das Land?

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1 Wie viele Ärzte braucht das Land? Wie die neue Bedarfsplanungsrichtlinie eine patientennahe schafft Am 1. Januar 2013 ist die neue Richtlinie zur Bedarfsplanung in Kraft getreten. Mit dieser hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Antwort auf die dringende Frage gefunden, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten wir in Zukunft brauchen und wie sie verteilt sein sollen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte frühzeitig ein eigenes Konzept vorgelegt, von dem wir große Teile nun umsetzen können. Wir begrüßen sehr, dass wir mit der neuen Richtlinie über die nötigen Instrumente verfügen, um die wohnortnahe der Versicherten im Land zu verbessern. Wie die neue Richtlinie dabei vorgeht und welche Vorteile sie bringt, möchten wir Ihnen in dieser Broschüre darstellen. Die Richtlinie ist jedoch nur die Basis dafür, dass jetzt weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Ärztemangels folgen, die im sstrukturgesetz vorgesehen sind. Vor einem Jahr hatte der Gesetzgeber der Selbstverwaltung den Auftrag erteilt, die Defizite der veralteten Bedarfsplanung zu beheben. Dies ist ein Teil eines größeren Reformpaketes, das vor allem dem Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegen wirken soll. Die Bedarfsplanung allein kann das nicht. Sie bringt keinen einzigen zusätzlichen Arzt auf einen freien Praxissitz. Erst zusammen mit den anderen Instrumenten wird sie ihre Wirksamkeit entfalten. Der Wegfall von Abstaffelungsregelungen in unterversorgten Gebieten, die Aufhebung der Residenzpflicht oder auch die längere Elternzeitvertretung für Ärztinnen und Ärzte sind Beispiele für eine Fülle weiterer, pragmatischer Maßnahmen, welche den Arztberuf attraktiver machen können. Wenn wir die für die Patienten weiter voranbringen wollen, sind konkrete Schritte gefragt. Die in Deutschland ist auf einem hohen Niveau, sie schlecht zu reden, hilft uns nicht weiter. Wir hoffen, Ihnen mit dem folgenden Überblick zeigen zu können, was möglich ist, wenn alle an einem Strang ziehen. Dr. Andreas Köhler Vorstandsvorsitzender Kassenärztliche Bundesvereinigung Dipl.-Med. Regina Feldmann Vorstand Kassenärztliche Bundesvereinigung

2 Den Arzt in der Nähe wissen: Die neue Bedarfsplanung Eine patientennahe, die für alle gesetzlich Versicherten unabhängig vom Wohnort oder Einkommen gleichermaßen zugänglich ist, stellt eine der Grundansprüche der ambulanten Krankenversorgung dar. Sie zu organisieren und Fehlverteilungen vorzubeugen, ist Zweck der Bedarfsplanung. In Deutschland bestimmen darüber im Wesentlichen die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Ärzten und Krankenkassen. Im Gemeinsamen Bundesausschuss haben sie im vergangenen Jahr einen Auftrag aus dem sstrukturgesetz umgesetzt und eine neue Richtlinie zur Bedarfsplanung beschlossen, die zum ersten Januar 2013 in Kraft getreten ist. Interview Die neue Bedarfsplanungsrichtlinie regelt seit Beginn des Jahres, wie sich in Zukunft die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland verteilen. Was genau sich ändert und ob dadurch neue Praxen enstehen, erklären die KBV-Vorstände, Dr. Andreas Köhler und Dipl.-Med. Regina Feldmann, im Interview. f Der Nachwuchs fehlt Die bisherige Richtlinie stammte aus dem Jahr 1993, aus einer Zeit der Ärzteschwemme. Sie verfolgte daher vor allem das Ziel, die Zahl der Niederlassungen zu begrenzen. Ihre Instrumente waren sehr starr und nicht ausreichend geeignet, auf den lokalen Bedarf der Menschen nach Ärzten in ihrer nahen Umgebung zu reagieren. Die alte Bedarfsplanung nahm auch kaum Rücksicht auf das Bedürfnis der Versicherten, den Hausarzt schneller erreichen zu können als zum Beispiel den Radiologen. Die Soll-Zahlen von Ärzten im Verhältnis zur Einwohnerzahl waren für alle Fachgruppen je Kreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt festgelegt. Gleichzeitig gab es zum Teil enorme Spreizungen zwischen den sniveaus unterschiedlicher Kreise. Innerhalb und zwischen den Kreisen kam es dadurch zu Fehlverteilungen. Die aktuellen Herausforderungen waren damit nicht zu meistern. Für die wohnortnahe, sprechende Medizin der Hausund teilweise der Fachärzte fehlt heute der Nachwuchs. Zudem haben sich die Lebensentwürfe von jungen Ärztinnen und Ärzten verändert: Die Bereitschaft, sich neben der Familie vollumfänglich in den Beruf einzubringen, ist tendenziell eher zurückgegangen. Parallel steigt jedoch die Bedeutung der wohnortnah koordinierten : Durch den demografischen Wandel nimmt der Anteil multimorbider Patienten zu. f Mehr Flexibilität vor Ort Die Defizite der alten Bedarfsplanung sind nun behoben. Neu ist, dass die Landesausschüsse und Zulassungsausschüsse flexibler reagieren und besser auf die Besonderheiten vor Ort eingehen können. In Zukunft unterscheidet die Bedarfsplanung außerdem zwischen vier Ebenen der, in denen sie die Ärzte und Psychotherapeuten unterschiedlich feinmaschig verteilt. Am kleinräumigsten werden die Hausärzte beplant, die für die Menschen am besten erreichbar sein sollen. Für sie ist eine Anzahl an Praxissitzen je sogenanntem Mittelbereich vorgeschrieben. Für die allgemeine, beispielsweise HNO-Ärzte und Kinderärzte, gelten weiterhin der Kreis und die kreisfreie Stadt als Maßstab. Allerdings wird hier noch einmal nach fünf Kreistypen unterschieden, je nachdem ob es sich um einen mitversorgenden, einen mitversorgten oder einen eigenversorgten Kreis handelt. Für die spezialisierte, zu der unter anderem die Fachinternisten gehören, kommen die wiederum etwas größeren sogenannten Raumordnungsregionen zum Einsatz. Der gesonderten n wie Nuklearmedizinern und Laborärzten ist das Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigungen als Planungsgebiet zugeordnet, das in der Regel mit den Bundesländern deckungsgleich ist. Für diese hochspezialisierten Fachrichtungen war bislang kein Verteilungsschlüssel vorgeschrieben. Grundsätzlich unterliegen jetzt alle Fachgruppen der Planung. f Ländliche Gebiete stärken Durch diese neuen Festlegungen werden schlechter versorgte Regionen sichtbar, die in der bisherigen Bedarfsplanung untergegangen sind. Um hier eine angemessene sicherzustellen, sind zusätzliche Praxissitze erforderlich. Allein bei den Hausärzten werden zusammen mit den bisher schon unbesetzten Niederlassungsmöglichkeiten rund Praxissitze ausgewiesen, bei den Psychotherapeuten rund Für die allgemeinen Fachärzte werden 780 Sitze ausgeschrieben, die meisten für die Augenärzte mit über 160. Bei den spezialisierten Fachärzten gibt es über 300 Sitze, wobei mehr als die Hälfte auf die Kinder- und Jugendpsychiater entfallen. In der gesonderten n bestehen noch rund 700 Zulassungsmöglichkeiten bis zur erstmaligen Sperrung, die über die nächsten drei Jahre gestaffelt ausgewiesen werden sollen. Die Ärzte für diese neuen Niederlassungen sind damit noch nicht gefunden. Schon jetzt gibt es viele unbesetzte Praxissitze. Hier gilt es in den nächsten Jahren, alle vorhandenen und neu geschaffenen Instrumente auch wirklich anzuwenden. Mit der Reform ist es gelungen, einen zentralen Baustein im Gefüge des deutschen Gesundheitswesens neu aufzustellen und für die Zukunft zu rüsten. Insbesondere öffnet sich nun ein Gestaltungsraum, um die ländlicher Gebiete an die gegenwärtige Entwicklung anzupassen. Die Einteilung der ambulant tätigen Fachgruppen in sebenen ist eine entscheidende Weichenstellung, um auch die Weiterentwicklung der und der medizinischen Spezialisierung abzubilden. Zum Jahresbeginn ist die neue Bedarfsplanungsrichtlinie in Kraft getreten. Sind Sie zufrieden? Köhler: Als Selbstverwaltung ist es uns gelungen, in kurzer Zeit eine richtungsweisende neue Richtlinie zu verabschieden. Die neue Bedarfsplanung gewährleistet einen gleichmäßigen Zugang aller Versicherten zur ambulanten medizinischen. Damit haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um die Herausforderungen durch den Ärztemangel und den demografischen Wandel zu meistern. Was ändert sich jetzt an der Verteilung der Ärzte im Land? Feldmann: Die Richtlinie definiert unter anderem vier sogenannte sebenen: die hausärztliche, die allgemeine, die spezialisierte und die gesonderte. Jede Ebene wird in unterschiedlich großen Raumtypen beplant. Hausärzte sollen wohnortnah und besonders leicht für die Patienten zu erreichen sein. Deshalb ordnet die neue Systematik sie sehr kleinen Planungsregionen zu. Die Spezialisten können sich dagegen etwas großräumiger verteilen. Welche neuen Instrumente sind noch hinzugekommen? Feldmann: Die Richtlinie berücksichtigt, dass Ärzte in Städten das ländliche Umland vielfach mitversorgen. Sogenannte ermächtigte Ärzte, die keine Vertragsärzte sind, aber an der ambulanten teilnehmen, bezieht die Bedarfsplanung erstmals mit ein. Außerdem unterliegen erstmals alle Arztgruppen der Planung. Köhler: Neu ist vor allem auch, dass es vor Ort die Möglichkeit gibt, von den Bundesvorgaben abzuweichen. In den Bundesländern kann man flexibel auf Besonderheiten reagieren. Das schafft Freiräume, eventuelle Fehlzuordnungen durch die Planungsbereiche zu korrigieren. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können dann gezielt Niederlassungen fördern und Zuschläge gewähren. Wir verbessern den Zugang der Patienten zur Wird es jetzt mehr Ärzte geben? Feldmann: Es werden einige neue Praxissitze ausgeschrieben. Bei den Hausärzten sind es rund tausend, die zu den circa zweitausend Sitzen hinzukommen, die bereits jetzt nicht besetzt werden konnten. Bei den Psychotherapeuten werden rund Sitze als offen deklariert. Das heißt nicht, dass bei freien Sitzen sofort eine neue Niederlassung entsteht. Grundsätzlich kann auch die Bedarfsplanung keine Ärzte und Psychotherapeuten herbeizaubern. Woraus ergeben sich die Zuwächse? Köhler: Sie ergeben sich vor allem aus den kleineren Planungsbereichen. Denn wenn wir einen vormals großen Bereich, in dem die Ärzte unregelmäßig verteilt waren, nun in kleinere Regionen unterteilen, entstehen viele neue Regionen, in denen zu wenige oder gar keine Ärzte ansässig sind. Es entstehen dann umgekehrt auch Regionen, die als überversorgt gelten? Köhler: Gerade bei der spezialisierten und gesonderten n bleiben aus diesem Grund die Sperrungen erhalten oder treten absehbar ein. Trotzdem steigt zunächst die Zahl der Sitze, weil wir Überversorgung nur abbauen, wenn ein Arzt in den Ruhestand geht. Nur dann kann, wenn überhaupt, ein Sitz geschlossen werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisierte, dass die Zahl der Praxissitze tatsächlich um sinken werde. Köhler: Gemessen an den Verhältniszahlen wäre das rechnerisch richtig. Trotzdem bleibt es dabei, dass durch die angepassten Verhältniszahlen erst einmal Sitze frei sein werden. Die Kritik der Kammer ist insofern nicht nachvollziehbar. Erst sehr langfristig könnten einzelne Sitze entfallen, wenn wie gesagt Psychotherapeuten in den Ruhestand gehen. Wie sieht der weitere Zeitplan aus? Feldmann: Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben bis Mitte des Jahres Zeit, einen regionalen Bedarfsplan zu erstellen, mit den Krankenkassen zu verhandeln und ihn dem Landesausschuss zur Feststellung von Über- und Unterversorgung vorzulegen. Außerdem verhandeln wir im Gemeinsamen Bundesausschuss noch einige letzte offene Punkte, wie beispielsweise die Ermittlung des Sonderbedarfs. 2 KBV / Bedarfsplanungsrichtlinie KBV / Bedarfsplanungsrichtlinie 3

3 Die neue Bedarfsplanung im Überblick f Vier sebenen f Flexibilität auf Landesebene f Sonderbedarf f Verhältniszahlen f Unterversorgung f Erstellung der Bedarfspläne Die neue Bedarfsplanungsrichtlinie definiert vier sebenen: die hausärztliche, die allgemeine, die spezialisierte und die gesonderte. Für jede Ebene gelten in Zukunft unterschiedlich große Planungsbereiche, je nachdem, ob die Patienten die jeweiligen Ärzte mehr oder weniger wohnortnah brauchen. Hausärzte versorgen deshalb grundsätzlich eine kleinere Region, Fachärzte wie Radiologen eine größere. (Eine Übersicht finden Sie auf den Seiten 6 und 7 dieser Broschüre.) f Neue Arztsitze Mit der neuen Bedarfsplanung sind zusätzliche Praxissitze erforderlich. Sie ergeben sich aus den kleineren Planungsbereichen und angepassten Verhältniszahlen, weil in den neu zugeschnittenen Bereichen oftmals noch kein Arzt ansässig ist. Zusammen mit den bisher unbesetzen Niederlassungen werden vor allem bei den Hausärzten (3.000), bei den Psychotherapeuten (1.300) und bei den Fachärzten (400) Sitze ausgeschrieben. Durch den Demografiefaktor bleiben die Verhältniszahlen dynamisch. Die regionalen Landesausschüsse, die über die vor Ort entscheiden, sind durch die neue Bedarfsplanungsrichtlinie flexibler. Sie können von ihr abweichen, wenn in der Region lokale Korrekturen sinnvoll sind. Kriterien können beispielsweise die Zahl der Arzt-Patienten- Kontakte, die Morbidität oder soziodemografische Faktoren sein. Wenn auch das nicht ausreicht, können die Zulassungsausschüsse Sonderzulassungen in gesperrten Regionen vergeben. f Bislang unbeplante Arztgruppen Bislang nicht beplant waren kleinere Fachgruppen wie Nuklearmediziner und Laborärzte. Sie konnten sich frei von Verhältniszahlen und Zulassungssperren niederlassen. In Zukunft werden alle Arztgruppen beplant. Für die stark spezialisierten Fachgruppen können die Planungsbereiche die größeren Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen sein, weil Patienten sie selten in Anspruch nehmen. Auch bisher konnten die Zulassungausschüsse in den überversorgten Regionen außer der Reihe Zulassungen aufgrund von Sonderbedarf vergeben. Laut Gesetz soll der Gemeinsame Bundesausschuss nun klare Vorgaben für die Kriterien machen, nach denen diese Entscheidungen zu fällen sind. Damit beschäftigt sich der Gemeinsame Bundesausschuss im ersten Halbjahr f Psychotherapeuten Nach der Reform werden Sitze für Psychotherapeuten ausgewiesen, vor allem im ländlichen Raum. Dies entspricht einer Zunahme um gut sechs Prozent. Die Psychotherapeuten stellen innerhalb der Reform einen Sonderfall dar. Ihre bisher stark asymmetrische Verteilung geht auf die Einführung der Psychotherapie in die Regelversorgung im Jahr 1999 zurück und musste jetzt korrigiert werden. Die Mindestquotierungen bleiben unverändert: 20 Prozent der Psychotherapeutensitze sind Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorbehalten, 25 Prozent den ärztlichen Psychotherapeuten. Der Rest entfällt auf die Gruppe der psychologischen Psychotherapeuten. Die Verhältniszahl gibt an, wie viele Ärzte einer Fachgruppe auf eine bestimmte Einwohnerzahl in einem Planungsbereich kommen. Die neue Richtlinie behält das sniveau der bisherigen Bedarfsplanung bei und entwickelt die Verhältniszahlen auf Basis der aktuellen Verteilung von Ärzten und Einwohnern weiter. Für Fachgruppen, die bislang nicht beplant waren, orientieren sich die Verhältniszahlen an den Arztzahlen des Jahres Für die vier sebenen gelten die Verhältniszahlen in unterschiedlich großen Planungsbereichen. Als angemessen gilt demnach ein Hausarzt für Einwohner, während ein Augenarzt auf bis Einwohner kommt. Die Spannbreite bei der allgemeinen n, zu der die Augenärzte gehören, entsteht, weil die Kreise in fünf Typen unterschieden werden: Je nachdem ob es sich beispielsweise um eine Stadt handelt, die umliegende Regionen mitversorgt, oder rein ländliche Regionen, fallen die Verhältniszahlen unterschiedlich aus. Ein Anästhesist wird Einwohnern zugeordnet, während ein Strahlentherapeut Einwohner versorgen soll. Ein neuer Demografiefaktor passt jährlich die Verhältniszahlen der Altersstruktur der Bevölkerung in der Region an. Wenn in einer Region mehr ältere Patienten zu betreuen sind, können sich dort auch mehr Ärzte derjenigen Fachgruppen niederlassen, die Ältere häufig in Anspruch nehmen. Durch den Demografiefaktor bleiben die Verhältniszahlen dynamisch und sind nicht in Stein gemeißelt. Sie werden in Zukunft einmal jährlich und für jede einzelne Region angepasst, je nachdem, wie sich deren Bevölkerung entwickelt. Eine Region gilt als unterversorgt, wenn die Verhältniszahl der Hausärzte um 25 Prozent oder bei den allgemeinen und den spezialisierten Fachärzten um 50 Prozent unterschritten ist. Zusätzlich kann eine drohende Unterversorgung festgestellt werden, wenn abzusehen ist, dass viele Ärzte einer Region bald in den Ruhestand gehen. f Überversorgung Als überversorgt gilt eine Region, wenn die Soll-Zahl an Ärzten einer Fachgruppe um 10 Prozent überschritten wird, das heißt ab einem sgrad von 110 Prozent. Für diese Fachgruppe wird die Region dann gesperrt. Neu ist, dass für eine Übergangsfrist von drei Jahren eine Region auch schon bei 100 Prozent sgrad gesperrt werden kann, wenn im Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung ein Fünftel der Regionen einen sgrad unter 100 Prozent aufweisen. Dies ermöglicht es, neue Niederlassungen in die schlechter versorgten Regionen zu lenken. f Zulassungsausschüsse Darüber, ob ein Arzt für einen ausgeschriebenen Praxissitz zugelassen wird, entscheiden die Zulassungsausschüsse. Dort sitzen ebenfalls Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassen gemeinsam an einem Tisch. Patientenvertreter haben Mitspracherecht. Zulassungsausschüsse entscheiden über Zulassungen, das Ruhen von Zulassungen, Zulassungsentzug, -verzicht und -ende, Sonderbedarf, Vinkulierte Zulassung bei Jobsharing sowie die Durchführung von Nachbesetzungsverfahren. Sie sind in ihren Entscheidungen an die Beschlüsse des Landesauschusses über Sperrung und Öffnung von Regionen gebunden. Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen erstellen gemeinsam einen Bedarfsplan. Darin wird die ssituation einer KV-Region dezidiert beschrieben. Gleichzeitig weisen sie darin den sgrad aller Regionen aus. Den Bedarfsplan legen sie dem Landesausschuss vor. In diesem sitzen Vertreter der KV, der Kassen, ein unparteiischer Vorsitzender und zwei weitere unparteiische Mitglieder. Vertreter des Landes und der Patienten haben Mitspracherechte. Der Landesausschuss beschließt auf Grundlage der sgrade der Regionen, ob diese überversorgt und gesperrt oder ob sie für Niederlassungen geöffnet sind. Ebenso entscheidet er, ob in den Regionen Unterversorgung vorliegt oder droht. Kommt es bei der Erstellung des Bedarfsplans zum Konflikt, trifft der Landesausschuss eine Schiedsentscheidung. Notfalls kann auch die zuständige oberste Landesbehörde, welche auch die Landesvertreter entsendet, per Ersatzvornahme einen Bedarfsplan erzwingen. Die KVen und Krankenkassen haben durch das sstrukturgesetz bei der Erstellung des Bedarfsplans mehr Flexibilität. Sie können von den Vorgaben der Bundesrichtlinie abweichen, wenn die ssituation vor Ort dies erforderlich macht. Gründe hierfür können beispielsweise eine besondere Zahl an Arzt-Patienten-Kontakten, die regionale Morbidität oder soziodemografische Faktoren sein. 4 KBV / Bedarfsplanungsrichtlinie KBV / Bedarfsplanungsrichtlinie 5

4 Vom groben Raster bis zu feinen Maschen Je wohnortnäher eine Arztgruppe für Patienten erreichbar sein muss, desto kleiner sind die Planungsbereiche. Bedarfsplanung bundesgebiet Zugehörige Ärzte Raumtyp der Beplanung Zahl Planungsbereiche Besonderheiten Bedarfsplanung am BEispiel Sachsen-Anhalt 1. sebene hausärztliche Hausärzte Mittelbereiche 883 Die Planungsbereiche werden kleiner gefasst als bisher und die ssituation genauer ausgewiesen. Bei Bedarf können Planungsbereiche zusammengefasst oder getrennt werden. Hausärztliche in Sachsen-Anhalt: 30 Planungsbereiche Mittelbereich 2. sebene allgemeine Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Urologen Kreise, kreisfreie Städte und Kreisregionen (Die Unterteilung in fünf Kategorien ist auf der Rückseite dieser Broschüre dargestellt.) 372 Die Mitversorgung wird berücksichtigt. Das Konzept wendet die Grundsätze der Raumplanung in der Daseinsvorsorge an, wie sie beispielsweise bei der Schulplanung zum Einsatz kommen. Städte können weiter in Bezirke untergliedert, andere Planungsbereiche zusammengelegt werden. Quoten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ärztliche Psychotherapeuten werden weiterhin festgelegt. Allgemeine in Sachsen-Anhalt: 13 Planungsbereiche Kreis / kreisfreie Stadt 3. sebene spezialisierte Anästhesisten, Fachinternisten, Kinder- und Jugendpsychiater, Radiologen Raumordnungsregion 97 Die Verteilung der Ärzte innerhalb der Planungsregion kann gesteuert werden. Spezialisierte in Sachsen-Anhalt: 4 Planungsbereiche Raumordnungsregion 4. sebene gesonderte Humangenetiker, Laborärzte, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen, Physikalische und Rehamediziner, Strahlentherapeuten, Transfusionsmediziner Region der Kassenärztlichen Vereinigung 17 Waren bislang nicht beplant. Für die Verhältniszahlen wird das Jahr 2010 als Maßstab zu Grunde gelegt. Zulassungssperren sind in Städten bereits mit Inkrafttreten der Richtlinie geboten, in Flächenstaaten sind sie absehbar. Gesonderte in Sachsen-Anhalt: 1 Planungsbereich Kassenärztliche Vereinigung Die Raumtypen sind umso feinmaschiger, je genauer mit Blick auf die Arztgruppe geplant werden muss. Die Planung bei den Hausärzten ist am feinmaschigsten. Für sie gilt eine Verhältniszahl je Mittelbereich. Für die Planung der allgemeinen n wird auf die Kreise zurückgegriffen. Diese werden in fünf Typen unterschieden, je nachdem ob es sich um ein mitversorgendes Ballungszentrum, ein mitversorgtes Randgebiet oder eine eigenversorgte ländliche Region handelt. Die spezialisierte wird auf Grundlage der Raumordnungsregionen beplant. Für die gesonderte gibt es eine einzige Verhältniszahl für die Region der Kassenärztlichen Vereinigung. 6 KBV / Bedarfsplanungsrichtlinie KBV / Bedarfsplanungsrichtlinie 7

5 Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Hautärzte HNO-Ärzte Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen 2. sebene allgemeine Unterteilung Raumtyp kreis in fünf Kategorien Stark mitversorgende Kern- und Metropolregionen Dualversorger, die einerseits von Regionen der Kategorie 1 profitieren, die andererseits selbst andere Regionen mitversorgen Kreise, die an Regionen der Kategorien 1 und 2 angrenzen und sich mehr oder weniger stark mitversorgen lassen Eigenversorgte Regionen In den fünf Kategorien gelten unterschiedliche Verhältniszahlen für die Fachgruppen. Aufgrund der besonderen ssituation im Ruhrgebiet erhält dieses eine eigene Verhältniszahl. Dieser Sonderstatus muss nach fünf Jahren überprüft und bestätigt werden, sonst entfällt er. IMPRESSUM Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, Berlin, Telefon , info@kbv.de, Redaktion: Dezernat Kommunikation Gestaltung: Fotos: Corbis, Fancy/Veer; fotolia.com, miket; istockphoto.com, Lisa F. Young; Matthias Krüger; pantherstock.com, Artur Gabrysiak; sveapietschmann.de Stand: Februar 2013 Aus Gründen der Lesbarkeit verwendet diese Publikation in der Regel die männliche Form der Personenbezeichnung. Selbstverständlich sind stets beide Geschlechter gemeint, wenn nicht anders vermerkt.

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