Anlage 13 Patientenschulung

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1 Anlage 13 Patientenschulung zum Vertrag zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms (DMP)nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und den Krankenkassen Patientenschulungen nach 20 Im Rahmen des vorstehenden Vertrages sind ausschließlich nachstehende Behandlungs- und zielgruppenspezifisch durchzuführen. Diese werden in der aktuell vom BVA akkreditierten Fassung/Auflage durchgeführt: Schulungsart/ Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie (Grüßer-M, Hartmann-P, Schlottermann-N, Sawicki-P, Jörgens-V. J Human Hypertension (1997). 11: ) Hausärzte (gemäß Anlage 3) 4-8 Patienten je Schulungsgruppe max. 4 Unterrichtseinheiten 99345A / 99346A (Nachschulung) 99345S Hausärzte (gemäß Anlage 3) Seite 1 von 5

2 Schulungsart/ Behandlungs- und Schulungsprogramm für intensivierte Insulintherapie bzw. Diabetes Teaching and Treatment Program (DTTP) (Pieber TR, Brunner GA et al. Diabetes Care Vol. 18, No. 5, May 1995) (Mühlhauser I, Bruckner I, Berger-M, Chetney-V, Jörgens-V, Ionescu- Tirgiviste-C, Schloz-V, Mincu-I. Evaluation of an intensified insulin treatment an teaching programme as routine management of type 1 (insulindependent) diabetes Diabetologia 30: ) 4-10 Patienten je Schulungsgruppe max. 12 Unterrichtseinheiten 99345D / 99346D (Nachschulung) 99345T Seite 2 von 5

3 Jugendliche mit Diabetes Schulungsart / Lange et al., Verlag Kirchheim Mainz 1995, Evaluation: Lange-K, Hürter-P: (Effekt einer strukturierten Diabetesschulung für Jugendliche auf Stoffwechsel, Wissen Wohlbefinden und Selbstständigkeit Ergebnisse einer multizentrischen Studie) Diabetologisch qualifizierter Arzt für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen (gemäß Anlage 2) bei Manifestation immer als Einzelschulung (Jugendlicher + Familie) Folgeschulungen bis 5 Jugendliche max. 8 Unterrichtseinheiten 99345J / 99346J (Nachschulung) 99345U Diabetologisch qualifizierter Arzt für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen (gemäß Anlage 2) (gemäß Anlage 1) Seite 3 von 5

4 Schulungsart / Diabetesbuch für Kinder Hürter et al., Verlag Kirchheim Mainz 3. aktualisierte Auflage 2005, Lange et al. (Initiale Diabetesschulung für Kinder: Eine multizentrische Studie zur Prozess- und Ergebnisqualität eines strukturierten Schulungsprogramms) Diabetologisch qualifizierter Arzt für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen (gemäß Anlage 2) - Das nichtärztliche Personal hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die es zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert, Individuell in Einzelschulungen bzw. Übungsanteile in Kleingruppen max. 8 Unterrichtseinheiten 99345K / 99346K (Nachschulung) 99345V Diabetologisch qualifizierter Arzt für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen (gemäß Anlage 2) Seite 4 von 5

5 Erläuterungen - Eine Unterrichtseinheit (UE) stellt einen Zeitraum von 90 Minuten dar. - Angehörige der Patienten können ohne zusätzliches Honorar mitgeschult werden. - In Einzelfällen (Sprachbarriere, Gehörlose stark sehbehinderte Patienten) kann die Schulung als Einzelschulung auch in geringerem Stundenumfang erfolgen. Auf dem Schulungsnachweis ist der Vermerk Einzelschulung vorzunehmen. Nach Abrechnung durch die KVS erfolgt eine Prüfung durch die Krankenkasse. - Nach dieser Vereinbarung können nur Patienten geschult werden, die körperlich und geistig schulungsfähig sowie für ihre Ernährung selbst verantwortlich sind. - Das gesamte Schulungs- und Behandlungsprogramm muss innerhalb von höchstens 4 Wochen stattfinden (Ausnahme: Hypertonieschulung 4 Quartale). - Während der Durchführung der Schulungen muss die individuelle Insulindosisanpassung besprochen werden (außer Hypertonieschulung Nummer 99345A). Eine 24-Stunden- Erreichbarkeit des ärztlichen Personals muss in diesem Zeitraum sichergestellt - Die Schulungen sind je Patient nur einmal berechnungsfähig; Nachschulungen bedürfen der Begründung sowie einer Genehmigung durch die Gemeinsame Einrichtung und sind mit einer gesonderten abzurechnen. - Die Beantragung einer Nachschulung kann frühestens 3 Monate vor Beginn der beabsichtigten Nachschulung erfolgen. - Der Schulungsabschluss für eine genehmigte Nachschulung hat innerhalb von 4 Quartalen, gerechnet ab dem Datum der Genehmigung, zu erfolgen. - Voraussetzung für die Vergütung der in dieser Anlage genannten Schulungen ist die Übermittlung des Schulungsnachweises nach Abschluss der Schulungsmaßnahme an die KVS. Die Dokumentation wird nach der Abrechnung von der KVS an die Krankenkasse weitergeleitet. Seite 5 von 5

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