Geschäftsverteilungsplan
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- Fritz Diefenbach
- vor 5 Jahren
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1 Geschäftsverteilungsplan der Anmerkung: Zweck eines Geschäftsverteilungsplanes ist einerseits, die Verantwortungsbereiche innerhalb eines Vorstands voneinander abzugrenzen und Aufgaben zuzuteilen. Ferner können mittels des Geschäftsverteilungsplans Vollmachten im Außenverhältnis erteilt werden, so dass Vorstandsmitglieder, die nicht zum gesetzlichen Vorstand nach 26 BGB gehören (Vorsitzender + im Vereinsregister eingetragener Stellvertreter), die Gliederung nach außen rechtswirksam vertreten können. Der Geschäftsverteilungsplan bedarf des Beschlusses durch den Vorstand. A. Vorstand Der Vorstand der besteht aus: - dem Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden - dem Schatzmeister - dem Technischen Leiter Einsatz - dem Technischen Leiter Ausbildung - dem Technischen Leiter Erste Hilfe - dem Jugendvorsitzenden Eine Bündelung von Stimmen bei Abwesenheit oder Doppelfunktionen ist nicht möglich. Stellvertreter außerhalb oben genannter Funktionen haben nur dann Stimmrecht, wenn Sie in Funktion der Stellvertretung auf einer Vorstandssitzung anwesend sind und ihre Position zuvor protokolliert vom Vorstand bestätigt worden ist. Seite 1 von 9
2 B. Aufgaben Der Vorstand leitet gem. 11 Abs. 1 der Satzung die und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Die dem Vorstand durch die Satzung zugewiesenen Aufgaben werden durch diesen Geschäftsverteilungsplan auf die einzelnen Mitglieder des Vorstandes aufgeteilt. Die Mitglieder des Vorstandes verwalten ihre Aufgabengebiete selbständig. Zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte durch den Vorstand ist jedes Mitglied des Vorstandes zur umfassenden Information der übrigen Mitglieder des Vorstandes verpflichtet. Jedes Mitglied des Vorstandes ist verpflichtet, sich die für sein Arbeitsgebiet notwendigen Informationen einzuholen sowie bei der aktiven und passiven Information anderer Mitglieder des Vorstandes mitzuwirken. Jedes Mitglied des Vorstandes ist berechtigt, an allen Tagungen, Lehrgängen oder Veranstaltungen der Gliederung teilzunehmen. C. Verantwortlichkeit und Haftung Erklärungen, die die Gliederung zu Leistungen verpflichten oder durch die die Gliederung auf die Entgegennahme von Leistungen verzichtet, bedürfen zur Verbindlichkeit für den Vorstand eines Beschlusses. Ein ermächtigender Beschluss kann durch das jeweilige Mitglied des Vorstandes auch nachträglich eingeholt werden. Ein ermächtigender Beschluss kann auch Rahmenermächtigungen enthalten, deren Ausfüllung dem jeweiligen Mitglied des Vorstandes überlassen bleibt. Es liegt in der Entscheidung jedes einzelnen Mitgliedes des Vorstandes, ob es sich bereits durch die Satzung, die Geschäftsordnung oder durch diesen Geschäftsverteilungsplan zu seiner Handlung ermächtigt Seite 2 von 9
3 glaubt oder ob es für seine Handlung einen Beschluss für erforderlich hält. Diese Entscheidung entbindet ihn jedoch nicht von seiner Informationspflicht. Das Risiko der Nichtgenehmigung trägt das Mitglied des Vorstandes selbst. D. Handeln in Vollmacht Die Vollmacht zum selbständigen Handeln hat ihre Grundlage für die zugewiesenen Aufgaben durch diesen Geschäftsverteilungsplan, für den Umfang durch die bewilligten Haushaltsmittel, für sonstige, nicht erfasste Handlungen durch Vorstandsbeschluss. Die Vollmacht des Vorstandes im Bereich von Kreditgeschäften ist durch die Jahreshauptversammlung eingeschränkt. Der Vorstand ist nicht berechtigt Kreditgeschäfte zu tätigen. Leasingverträge können aber mit einer 2/3 Mehrheit, der im Rahmen einer ordentlich anberaumten Vorstandssitzung anwesenden stimmberechtigten Vorstandsmitglieder eingegangen werden. E. Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder Der Vorsitz setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und den beiden Stellvertretern. 1. Zuständigkeiten des Vorsitzenden (Sven Rapillus) Repräsentation der Gliederung gegenüber Dritten (Behörden, Verbänden etc.), Koordination der Informationen und Arbeitsergebnisse der Vorstandsmitglieder, Vertretung der Interessen der Gliederung gegenüber den übergeordneten Organen Seite 3 von 9
4 Vertretung der Gliederung in der Kreisversammlung, Einladen und Führen von Vorstandssitzungen, Erstellung bzw. Weitergabe von Personennachweis und Protokoll der Mitgliederversammlung an den LV, Freigabe von Finanzen im Rahmen des Haushaltes des Geschäftsjahres in Höhe von maximal 1500, so budgetiert. Freigaben oberhalb 1500 bedürfen der Zustimmung des Vorstandes mit einfacher Mehrheit, bzw. orientieren sich an vertraglichen Regelungen. Die maximale finanzielle Handlungsfreiheit ist von der Jahreshauptversammlung nicht eingeschränkt. Ausgenommen hiervon sind Kreditverträge. Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Vorstand, 2. Zuständigkeiten des stellvertretenden Vorsitzenden (N.N.) Vertretung des Vorsitzenden, Koordination der Informationen und Arbeitsergebnisse der Vorstandsmitglieder, Zusammenarbeit mit der Schatzmeisterei bei Erstellung der Mitgliederstatistik und Beitragsabrechnung, Freigabe von Finanzen im Rahmen des Haushaltes des Geschäftsjahres in Höhe von maximal 1500, so budgetiert. Freigaben oberhalb 1500 bedürfen der Zustimmung des Vorstandes mit einfacher Mehrheit, bzw. orientieren sich an vertraglichen Regelungen. Die maximale finanzielle Handlungsfreiheit ist von der Jahreshauptversammlung nicht eingeschränkt. Ausgenommen hiervon sind Kreditverträge, Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Vorstand, Regelung von Versicherungsangelegenheiten. Seite 4 von 9
5 3. Zuständigkeiten des Schatzmeisters (Carsten Roeder) Erstellung und Überwachung des jährlichen Haushaltsplans, Verantwortliche Abwicklung des laufenden Geldverkehrs, Überwachung und Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Ordnungsmäßigkeitsgrundsätzen der Buchführung, Überwachung der Verwendung zweckgebundener Einnahmen (Spenden, Lotterieerträge, Geldbußen, öffentliche Zuschüsse usw.), sowie Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise (Verwendungsnachweise, Zuwendungsbestätigungen), Überwachung des Vereinsvermögens einschließlich Materialwirtschaft, Freigabe von Finanzen im Rahmen des Haushaltes des Geschäftsjahres in Höhe von maximal 1500, so budgetiert. Freigaben oberhalb 1500 bedürfen der Zustimmung des Vorstandes mit einfacher Mehrheit, bzw. orientieren sich an vertraglichen Regelungen. Die maximale finanzielle Handlungsfreiheit ist von der Jahreshauptversammlung nicht eingeschränkt. Ausgenommen hiervon sind Kreditverträge, Verantwortung für alle Buchführungsbereiche einschließlich Jahresabschlusserstellung, Erschließung neuer Finanzquellen in Abstimmung mit dem Vorsitz, Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Vorstand, Vertretung des Vorsitzes bei Abwesenheit Vorsitzenden und des stellv. Vorsitzenden. 4. Zuständigkeiten des Technischen Leiters Einsatz (Nico Scheerer) Organisation und Durchführung von WRD-Ausbildung KatS-Ausbildung auf Gliederungsebene und Funkausbildung, Seite 5 von 9
6 Durchführung und Einhaltung der Verträge zum Rettungsdienst / Gefahrenabwehr unterhalb der Katastrophenschwelle (Kreis), Wachdienst (Stadt/Gemeinde), Organisation und Einteilung des Personals im Rettungsdienst / der Gefahrenabwehr unterhalb der Katastrophenschwelle und im stationären Wasserrettungsdienst, Einweisung der im Falle eines Dienstes, im Rahmen der Dienstanweisungen, eigenverantwortlich arbeitenden Einsatz-/Wachführung, Verantwortlichkeit für Einsatz- und Dienstfahrzeuge gem. Anweisung für das Führen von KFZ in der DLRG, Festlegen der Nutzungsberechtigung von Fahrzeug und Booten, sowie Durchführung regelmäßiger Belehrungen (jährlich, Fahrzeug), Technischer Jahresbericht für den Landesverband in Zusammenarbeit mit den übrigen Technischen Leitungen, Führung von Ausbildungsnachweisen in Kombination mit den anderen Bereichen TL, Lehrgangsplanung auf Gliederungsebene, Auswahl von Lehrgangsteilnehmern für LV-Technik-Lehrgänge (soweit nicht in den Punkten Technischer Leiter Ausbildung oder Technischer Leiter Erste-Hilfe geregelt), Verwaltung, Pflege und Instandhaltung von Gerätschaften und Material im Wasserrettungsdienst und Katastrophenschutz, insbesondere Rettungsgeräte der Wasserrettungsstation und des luk-materials ausgenommen sind ausdrückliche Gerätschaften anderer Ressorts, Der Technische Leiter Einsatz kann im Rahmen des genehmigten Budgets die zustehenden finanziellen Mittel für satzungsgemäße Aufgaben einsetzten. Ausgaben > 500 bedürfen der gesonderten Genehmigung eines dazu berechtigten Vorstandsmitgliedes bzw. übergeordneten Organs. Ausgaben dürfen zur Einhaltung der maximalen selbst zu genehmigenden Summe nicht gesplittet Seite 6 von 9
7 werden. Budgetverschiebungen innerhalb eines genehmigten Budgets sind durch Vorstandsbeschlüsse im Vorwege frei zu geben, Erschließung neuer Finanzquellen in Abstimmung mit dem Vorsitz, Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Vorstand. 5. Zuständigkeiten des Technischen Leiters Ausbildung (Lennart Roeder) Organisation und Durchführung von Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, Zuarbeit zum Technischer Jahresbericht für den Landesverband für den Technischen Leiter Einsatz, Führung von Ausbildungsnachweisen in Kombination mit den anderen Bereichen TL, Durchführung bzw. Teilnahme an Rettungsvergleichswettkämpfen und Meisterschaften im Rettungsschwimmen im Zusammenarbeit mit der Jugend, Lehrgangsplanung auf Gliederungsebene, Auswahl von Lehrgangsteilnehmern für LV-Technik-Lehrgänge (soweit nicht in den Punkten Technischer Leiter Einsatz oder Technischer Leiter Erste-Hilfe/San geregelt), Verwaltung, Pflege und Instandhaltung von Gerätschaften und Material im Bereich Ausbildung Schwimmbäder ausgenommen sind ausdrückliche Gerätschaften anderer Ressorts, Verwaltung, inkl. Abrechnung aller Urkunden und Stoffabzeichen im Bereich Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, Der Technische Leiter Ausbildung kann im Rahmen des genehmigten Budgets die zustehenden finanziellen Mittel für satzungsgemäße Aufgaben einsetzten. Ausgaben > 500 bedürfen der gesonderten Genehmigung eines dazu berechtigten Vorstandsmitgliedes bzw. übergeordneten Organs. Ausgaben dürfen zur Einhaltung der maximalen selbst zu genehmigenden Summe nicht gesplittet Seite 7 von 9
8 werden. Budgetverschiebungen innerhalb eines genehmigten Budgets sind durch Vorstandsbeschlüsse im Vorwege frei zu geben, Erschließung neuer Finanzquellen, in Abstimmung mit dem Vorsitz, Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Vorstand. 6. Zuständigkeiten des Technischen Erste Hilfe/San (Tim Kästner) Organisation und Durchführung EH&SAN-Ausbildung Durchführung und Einhaltung der Verträge zum Rettungsdienst (Kreis) und anderen Vereinen und Organisationen im Bereich Erste Hilfe/San, Zuarbeit zum Technischer Jahresbericht für den Landesverband für den Technischen Leiter Einsatz, Lehrgangsplanung auf Gliederungsebene für das Thema Erste Hilfe, Auswahl von Lehrgangsteilnehmern für LV-Lehrgänge Technik-Lehrgänge im Bereich Erste Hilfe, Unterstützung und Koordination von Veranstaltungen mit dem Einsatz von Ersthelfern/Sanitätern aus den Reihen der, Verwaltung, Pflege und Instandhaltung von Gerätschaften und Material im Bereich Erste Hilfe/San ausgenommen sind ausdrückliche Gerätschaften anderer Ressorts, Organisation der Kooperation mit Schulen in Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen der Der Technische Leiter EH/San kann im Rahmen des genehmigten Budgets die zustehenden finanziellen Mittel für satzungsgemäße Aufgaben einsetzten. Ausgaben > 500 bedürfen der gesonderten Genehmigung eines dazu berechtigten Vorstandsmitgliedes bzw. übergeordneten Organs. Ausgaben dürfen zur Einhaltung der maximalen selbst zu genehmigenden Summe nicht gesplittet werden. Budgetverschiebungen innerhalb eines genehmigten Budgets sind durch Vorstandsbeschlüsse im Vorwege frei zu geben, Seite 8 von 9
9 Erschließung neuer Finanzquellen in Abstimmung mit dem Vorsitz, Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Vorstand. 7. Zuständigkeiten des Jugendvorsitzenden (Finn Roeder) Vertretung der DLRG-Jugend gegenüber Dritten (Behörden, Verbänden etc.), Kontaktpflege zur DLRG-Jugend auf Landes- und Kreisebene, Vertretung der DLRG-Jugend im Vorstand, Der Jugendvorsitzende kann im Rahmen des genehmigten Budgets die zustehenden finanziellen Mittel für satzungsgemäße Aufgaben einsetzten. Ausgabenregelungen sind in einem Geschäftsverteilungsplan der Jugend zu definieren, Die übrigen Zuständigkeiten sind in der Jugendordnung verankert, Erschließung neuer Finanzquellen, in Abstimmung mit dem Vorsitz, Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Vorstand. Dieser Geschäftsverteilungsplan tritt durch Beschluss des Vorstands vom in Kraft. Seite 9 von 9
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