Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft - Landesverband Sachsen e.v.

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1 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft - Landesverband Sachsen e.v. Geschäftsverteilungsplan Stand- Entwurf überarbeitete Fassung Stand Auf Grundlage des 33 der Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Landesverband Sachsen e.v., abgekürzt DLRG Sachsen, beschließt der Landesverbandsvorstand in seiner Sitzung vom 30.Juli 2014 die nun vorliegende Fassung für die Wahlperiode 2014 bis Landesverbandsvorstand Sachsen e.v. Der Landesverband wird durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten nach innen und außen vertreten. Sie sind einzeln vertretungsberechtigt. Präsidentin er Verantwortlich für die Dienstaufsicht der Geschäftsstelle und dessen Personal Verbandspolitische Entwicklung repräsentative Vertretung des Landesverbandes in sämtlichen Gremien und Kommissionen Leitung des Landesverbandes im Rahmen der Satzung Vertretung des Landesverbandes gemäß 26 BGB nach innen und außen Vertretung des Landesverbandes gegenüber: o der Landesregierung, o Behörden, o Verbänden, o anderen Organisationen o der DLRG-Bundesebene, o und DLRG-Gesellschaften mit Beteiligung des Landesverbandes Sachsen. Dienstvorgesetzte des Landesverbandsgeschäftsstellenpersonal im Sinne des Arbeitsrechtes; Personalangelegenheiten und Arbeitsabläufe in der LV- Geschäftsstelle Überwachung EDV Betreuung und Koordinierung der Technischen Leiter Vizepräsident er Vertretung der Präsidentin gemäß 26 BGB im Rahmen der Landesverbandssatzung Im Zusammenwirken mit der Präsidentin Personal Verbandspolitische Entwicklung 1

2 Vertretung der Präsidentin nach Abstimmung gegenüber: o der Landesregierung, o Behörden, o Verbänden und anderen Organisationen o der Landesjugend Sachsen darüber hinaus: Koordination der Budget- und Haushaltsberatungen Zusammenarbeit mit der Landesverbandsjugend im Wechsel mit der Präsidentin Vertretung der Präsidentin bei Gremien, Ausschüssen, Kommissionen Kontaktpflege zu den Gliederungen Schatzmeister Der Schatzmeister ist das nach der Landesverbandssatzung für Wirtschaft und Finanzen des Landesverbandes zuständige und verantwortliche Vorstandsmitglied. Abrechnungen und Rechnungsfreigaben haben zeitnah durch den Budgetverantwortlichen mit dem Schatzmeister zu erfolgen. Die Lohnbuchhaltung wird in Zusammenarbeit mit einem Steuerberatungsbüro abgewickelt. Erstellung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan Ausführung des Haushaltsplans nach Beschlüssen des Landesverbandtag/-rat Überwachung des Geldverkehrs Überwachung der Budgetplanung Verantwortlich für die sachgerechte Buchführung Einzug und Abrechnung der Beitragsanteile Ordnungsgemäße Verwendung von Spenden, Zuschüssen udgl. Vermögensverwaltung Erstellung von Quartalsabschlüssen und des Jahresabschlusses Vorbereitung bzw. Erstellung unterschriftsreifer Steuererklärungen Zusammenarbeit mit der LV-Jugend in Finanzfragen Teilnahme zu Fachtagungen auf Bundesebene Eigene Fortbildungen Überwachung der Versicherungsbeiträge Freigabe der Auslagenabrechnungen Weitergabe von Informationen an Gliederungen über Lehrgänge zum Thema Finanzen Leiter der Verbandskommunikation er Presse- und Medienarbeit Vertretung des LV in der Öffentlichkeit (Pressesprecher) Interne und externe Kommunikation Betreuung der Arbeitsgruppe Kommunikation der Landesjugend inhaltliche Betreuung und Pflege des Internetauftritts einschließlich sozialer Netzwerke 2

3 Konzeption, Planung und Vorbereitung von öffentlichen Präsentationen (z.b. auf Messen) alle Maßnahmen der Außendarstellung Kommunikative und mediale Verbreitung der Ziele des LV Sicherstellung des einheitlichen Erscheinungsbildes (CI) der DLRG Beratung und Unterstützung aller Fachbereiche bei öffentlichen Veranstaltungen Fachbezogene Vertretung und Kontaktpflege auf Bundesebene und Gliederungen Durchführung von Aus- und Fortbildungen für den Bereich Verbandskommunikation Verantwortung für Werbemaßnahmen und Vermarktung Budgetverantwortung für den Bereich Verbandskommunikation Gewinnung von Sponsoren Koordinierung und Durchführung der Presse- und Medienarbeit auch bei Übungen und Einsätzen in enger Abstimmungen mit der Einsatz-/Übungsleitung. Führung der LV-Chronik Justiziar z.zt. nicht besetzt Bei Bedarf ist ein externer Rechtsbeistand hinzu zu ziehen. Erledigung aller im juristischen Bereich anfallenden Arbeiten. Bei rechtlichen Angelegenheiten Beratung des LV-Vorstandes Bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten Vertretung des LV in enger Zusammenarbeit mit dem LV-Vorstand Vorbereitung zur Genehmigung von Satzungen sowie Satzungsänderungen Unterstützung des LV-Vorstandes und der LV-GS bei Vertragsverhandlungen Beratung bei Fragen aus dem Versicherungsrecht Teilnahme an Fachtagungen auf Bundesebene Beobachtung und Entwicklung von Rechtsprechungen und Lehre, soweit es die DLRG betreffende Themen sind Durchführung von Lehrgängen im Bereich Recht und Versicherung in Absprache und ggf. auf Anforderung des Fachbereichs juristische Beratung von Gliederungen Überprüfung der Ordnungen, Regelungen usw. auf ihren rechtlichen Gehalt Die Vertretung des Landesverbandes in den Schiedsgerichten, soweit nicht im Einzelfall ein anderer Vertreter benannt wurde Technischer Leiter Einsatz Die Technischen Leiter entscheiden gemeinsam über die Ernennung der Landesbeauftragten und überwachen deren Fachbereiche. Sie vertreten sich gemeinsam die Interessen des Landesverbandes ggü. dem Präsidium und allen anderen Gremien der Bereiche Einsatz und Ausbildung. Er leitet und überwacht das Rettungs- und Einsatzwesen. Sofern medizinische Belange betroffen sind, erfolgt dies in Abstimmung und Kooperation mit dem 3

4 Landesverbandsarzt. Er bearbeitet alle technischen Belange zur Erfüllung der satzungsgemäßen. Erledigung aller in Bereich Einsatz anfallenden Arbeiten unter Mitwirkung der o.a. Landesbeauftragten, Mitarbeiter und der Landesverbandsgeschäftsstelle Der Leiter Einsatz ist verantwortlich für das Heranziehen von zusätzlichen Einsatzkräften in Verbindung mit dem Katastrophenschutz Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Einsatzübung unter Mitwirkung der o.a. Landesbeauftragten Unterstützung von/und Hilfeleistung für Untergliederungen Mitarbeit und Unterstützung bei befreundeten Verbänden, Behörden und Ämtern in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ressortleiter Überwachung der Einsatzbereitschaft der im Kat-S mitwirkenden Wasserrettungsgruppen und Züge und ggf. Meldung an die untere Kat-S-Behörde des entsprechenden Stadt-/Landkreises, sowie die Mitwirkung bei der Vorbereitung von regionalen und überregionalen Übungen des Katastrophenschutzes Rettungs- und Einsatzwesen, sowie die Vorbereitung von eventuellen auch überregionalen Übungen zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft im Rettungsdienst Vertretung der Interessen des Landesverbandes im Landesbeirat der Hilfsorganisationen und für den Katastrophenschutz. Alarmierungssystem und Koordinierungsstelle Personalliste Verwaltung und Beschaffung des Ausbildungsmaterials, Unterweisung und Fortbildung der Bezirks- und OG-TL. Überwachung und Umsetzung der Vorschriften aus UVV, MPG etc. und hierzu Erbzw. Überarbeitung entsprechender Informationen und Dienstanweisungen. Erstellung und Vorhaltung von Notfallnachsorgekonzepten für die DLRG Einsatzkräfte Technischer Leiter Ausbildung Die Technischen Leiter entscheiden gemeinsam über die Ernennung der Landesbeauftragten und überwachen deren Fachbereiche. Sie vertreten sich gemeinsam die Interessen des Landesverbandes ggü. dem Präsidium und allen anderen Gremien der Bereiche Einsatz und Ausbildung. : Er leitet und überwacht das Ausbildungswesen des Landesverbandes. Umsetzung und Einhaltung der Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien der DLRG allgemein und des DLRG Landesverbandes Sachsen e.v., Organisation eines den Bedürfnissen der Gliederungen ausreichenden Aus- und Weiterbildungsangebotes, insbesondere der Ausbilder- und Multiplikatorenaus- und -weiterbildung; Bildungswerk Führen von Dateien mit Übersicht über die Ausbildung und die Ausgebildeten für die jeweiligen Bereiche Er ist verantwortlich für die Vertretung der Interessen des Landesverbandes beim Präsidium und allen Fachgremien der Bereiche Schwimmen / Rettungsschwimmen 4

5 Vorsitzende der LV-Jugend Die Jugend verwaltet sich selbstständig im Rahmen der Jugendordnung. Sie wird durch ihre Jugendvorsitzende im Vorstand vertreten. Der Vorstand wird durch die Präsidentin und dem Vizepräsidenten wechselnd im Jugendvorstand vertreten. Der Vorstand sowie die Jugend kooperieren auf allen Ebenen und in allen Sachfragen miteinander. Der Jugendvorstand gibt sich zu Beginn der Amtszeit einen eigenen Geschäftsverteilungsplan. 5

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