WIE SIND DIE LOHN- UND VERGÜTUNGSSYSTEME BEI DEN HOCHSCHULEN AUSGESTALTET?
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- Herta Richter
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1 WIE SIND DIE LOHN- UND VERGÜTUNGSSYSTEME BEI DEN HOCHSCHULEN AUSGESTALTET? 1 Informationsanlass Bildung Bern, Fraktion Tertiär 10. September 2018
2 Fragestellungen Welches Lohnsystem gilt für Berner Hochschulen? Was sind die Hauptmerkmale des Lohnsystems? Welche Rahmenbedingungen sind hochschulspezfisch? Welche künftigen Entwicklungen zeichnen sich ab? 2
3 Welches Lohnsystem gilt für die Berner Hochschulen? Das gesamte Personal der Universität Bern, der Berner Fachhochschule und der PH Bern untersteht dem Kantonalen Personalgesetz (PG) und der dazugehörigen Verordnung (PV) Diese regeln jeweils im 4. Teil «Gehalt und andere finanzielle Leistungen» das Lohnsystem 3 Die drei Spezialgesetze der Hochschulen können abweichende Bestimmungen zum PG enthalten
4 Was sind die Hauptmerkmale des Lohnsystems? Grundsätze des kantonalen Lohnsystems 1. Der kennt ein einziges Gehaltssystem für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2. Die Gehaltsklassen sind aufeinander abgestimmt mit einem angemessenen Unterschied zwischen dem tiefsten und dem höchsten Lohn. 3. In allen Funktionen und Stellen bestehen die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten 4 4. Eine analytische Bewertung der Funktionen bildet die Basis für eine anforderungsgerechte Entlöhnung. 5. Die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung erfolgt unabhängig von Gehaltsklasse, Geschlecht und Beschäftigungsgrad. 6. Mit der leistungsabhängigen Lohnentwicklung können die individuellen Leistungen anerkannt und honoriert werden. 7. Angemessene Sozialzulagen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Betreuungsaufgaben und Prämien für ausserordentliche Leistungen runden das Gehaltssystem ab.
5 Was sind die Hauptmerkmale des Lohnsystems? Merkmale der Gehaltsklassen Das Gehaltssystem des Kantons Bern besteht aus 30 Gehaltsklassen. Jede der rund 450 Funktionen, die in der kantonalen Verwaltung vorkommen, ist einer dieser 30 Gehaltsklassen zugeordnet. Das Gehaltssystem basiert somit auf einem Ein-Klassen-System. 5 Innerhalb dieser Gehaltsklasse entwickelt sich über die Jahre das individuelle Gehalt. In das Gehalt eingebaut wird auch der Teuerungsausgleich, der je nach Entwicklung der kantonalen Finanzen durch den Regierungsrat jährlich festgelegt wird. All diese Merkmale gelten auch für die Hochschulen, sämtliche Funktionen an den Hochschulen sind einer der 30 Gehaltsklassen zugeordnet
6 Was sind die Hauptmerkmale des Lohnsystems? Leistungskomponente der Gehaltsentwicklung Jede Gehaltsklasse besteht aus einem Grundgehalt und einem Leistungsanteil Der Leistungsanteil macht maximal 60 Prozent des Grundgehalts aus und bildet den variablen Teil des Gehalts. Er ist aufgeteilt in 80 Gehaltsstufen Die Anzahl der Gehaltsstufen, die angesichts der erbrachten individuellen Leistung jährlich angerechnet werden können, werden aufgrund des Resultats des Mitarbeitergesprächs und im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel festgelegt 6 Der Regierungsrat legt jährlich fest, welcher Anteil der Lohnsumme für die Gehaltsentwicklung eingesetzt werden kann dieser Beschluss gilt auch für die Hochschulen und ihr Personal
7 Welche Rahmenbedingungen sind hochschulspezifisch? Spezifische Bestimmungen für die Hochschulen Das kantonale Personalrecht sieht vor, dass hochschulspezifische Aspekte betreffend das Personal in den Hochschulgesetzen und -verordnungen geregelt werden können Zum Gehalt gibt es in den Hochschulverordnungen namentlich folgende ergänzende Bestimmungen: Für regulär angestellte Professor-inn-en oder Dozierende, die zugleich eine Leitungsfunktion ausüben, sind Funktionszulagen (Max CHF /Jahr) möglich 7 Anstellungsverträge von Gastdozentinnen und Lehrbeauftragten können von der Personalgesetzgebung abweichende Regelungen treffen In hochschulspezifischen, befristeten Tätigkeiten kann in begründeten Fällen das Gehalt als einmalige Gehaltspauschale festgelegt werden Diese von PG und PV abweichenden Bestimmungen beziehen sich ausschliesslich auf Funktionen und Konstellationen, die es nur an den Hochschulen gibt
8 Welche Rahmenbedingungen sind hochschulspezifisch? Ausnahmen vom individuellen Gehaltsaufstieg Es gibt gewisse Funktionen, bei denen keine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung möglich ist. Dies ist der Fall, wenn keine hierarchisch übergeordnete Stelle ein Mitarbeitergespräch führen kann. Zu diesen Funktionen gehören beispielsweise Richterinnen und Richter. Der Gehaltsaufstieg wird in diesen Fällen durch den Regierungsrat jährlich festgelegt. Gemäss Art. 47 PV gilt diese Ausnahme für «Dozentinnen und Dozenten der Universität, der Berner Fachhochschule, der Pädagogischen Hochschule sowie der Technikerschulen Höhere Fachschule Holz Biel» 8 Der Regierungsrat legt für diese Funktionen den Gehaltsaufstieg oder die Anzahl der Gehaltsstufen jährlich fest.
9 Welche Rahmenbedingungen sind hochschulspezifisch? Herkunft der finanziellen Mittel der Hochschulen 9
10 Welche künftigen Entwicklungen zeichnen sich ab? Bleiben die Hochschulen auch künftig dem kantonalen Personalrecht unterstellt? Ja. Die Berner Hochschulen erfüllen einen in der Kantonsverfassung verankerten öffentlichen Auftrag, daher sind die Arbeitsverhältnisse des dafür eingesetzten Personals auf jeden Fall öffentlich-rechtlich 10 Die Option eines eigenen kantonalen Hochschul-Personalrechts wurde durch die ERZ gemeinsam mit dem kantonalen Personalamt und den Hochschulen geprüft und verworfen: Der Mehrwert eines eigenen Gesetzes wäre gering
11 Welche künftigen Entwicklungen zeichnen sich ab? Könnten die Hochschulen für drittmittelfinanzierte Aufgaben Vertragsfreiheit bei der Lohnfestlegung erhalten? Nein. Die Rechtsgrundsätze öffentlich-rechtlicher Arbeitsverhältnisse gelten auch für diese Anstellungen, namentlich Legalitätsprinzip, Rechtsgleichheit, Verhältnismässigkeit, Willkürverbot 11 Auch diese Frage wurde durch die ERZ geprüft. Vertragsfreiheit bei Drittmittelprojekten ist nicht nur wegen des übergeordneten Rechts nicht machbar, sondern wird auch von den Hochschulen nicht angestrebt: Der Rahmen des Kantonalen Gehaltssystems schafft Rechtssicherheit und Klarheit in Anstellungsverhandlungen
12 Welche künftigen Entwicklungen zeichnen sich ab? Haben die Hochschulen keine Spielräume im Wettbewerb mit anderen Hochschulen und mit privaten Arbeitgebern? Doch. Aber in Bezug auf das Gehaltssystem nur die sehr engen Spielräume, die auch der Kantonsverwaltung bei Anstellungsverhandlungen offen stehen (z.b. Verzicht auf Einstiegsstufen und Anrechnung von Erfahrung bei Neuanstellungen, Berücksichtigung Arbeitsmarkt bei Einreihungen, ). 12 Zusätzliche Spielräume haben die Hochschulen bei den Rahmenbedingungen für Anstellungen im Bereich der Forschung und Lehre dank der unternehmerischen Spielräume, die ihnen Leistungsauftrag und Beitragssystem bieten (Ausstattung von Forschungsgruppen mit Stellenpunkten, Investitionen in Forschungsinfrastrukturen, )
13 Vielen Dank für Ihr Interesse! Sie erreichen mich unter: Telefon Amt für Hochschulen der Erziehungsdirektion des Kantons Bern 13
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