gemäß 2 Abs. 1 der Vorläufigen Geschäftsordnung legt der Landtag mit Mehrheit die Zahl der Vizepräsidenten auf zwei fest.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "gemäß 2 Abs. 1 der Vorläufigen Geschäftsordnung legt der Landtag mit Mehrheit die Zahl der Vizepräsidenten auf zwei fest."

Transkript

1 2. Sitzung Freitag, den 26. Oktober 1990 Erfurt, Plenarsaal Beschluß über die Zahl der Vizepräsidenten gemäß 2 Abs. 1 der Vorläufigen Geschäftsordnung legt der Landtag mit Mehrheit die Zahl der Vizepräsidenten auf zwei fest. Wahl der Vizepräsidenten Zu Vizepräsidenten des Thüringer Landtags wurden die Abgeordneten Friedrich, SPD und Backhaus, F.D.P. gewählt. Wahl der nach 1 Abs. 4 der Vorläufigen Geschäftsordnung vorgesehenen 12 Schriftführer Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, SPD, LL-PDS, F.D.P. und NF/GR/DJ - Drucksache 1/4 - wird mit Mehrheit angenommen. Festlegung, daß der Ältestenrat auch die Aufgaben des Vorläufigen Verfassungsausschusses wahrnimmt. Der Landtag überträgt dem Ältestenrat mit Mehrheit die Aufgabe eines Vorläufigen Verfassungsausschusses. Benennung der 11 weiteren Mitglieder des Ältestenrats und Vorläufigen Verfassungsausschusses durch die Fraktionen ( 10 Abs. 1 und 2 der Vorläufigen Geschäftsordnung) Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 1/5 - Bildung des Wahlprüfungsausschusses gemäß 53 des Länderwahlgesetzes Wahl von fünf ordentlichen Mitgliedern und deren Stellvertreter sowie von drei ständigen beratenden Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses ( 53 Abs. 2 Länderwahlgesetz) Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, SPD, LL-PDS, F.D.P. und NF/GR/DJ - Drucksache 1/6 - wird einstimmig angenommen Erste Beratung des Entwurfs der Voräufigen Landessatzung - Drucksache 1/3 - Überweisung an den Ältestenrat und Vorläufigen Verfassungsausschuß Entschließungsantrag der Fraktion der LL-PDS - Drucksache 1/7 - Der Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs - Drucksache 1/3 - an den Ältestenrat und Vorläufigen Verfassungsausschuß wird einstimmig angenommen.

2 Der Antrag auf Überweisung des Entschließungsantrages- Drucksache 1/7 - an den Ältestenrat und Vorläufigen Verfassungsausschuß wird mit Mehrheit angenommen. Der Präsident erteilt den Abgeordneten Höpcke und Böck jeweils das Wort zu einer persönlichen Erklärung nach 33 der Vorläufigen Geschäftsordnung Einladung des Ältestenrats und Vorläufigen Verfassungsausschusses zu seiner 1. Sitzung am 30. Oktober 1990, Uhr Rednerliste: Präsident Dr. Müller Axthelm (CDU) Backhaus (F.D.P.) Böck (CDU) Emde (CDU) Enkelmann (SPD) Friedrich (SPD) Häfner, Dr. (CDU) Hahnemann, Dr. (LL-PDS) Geißler (NF/GR/DJ) Geithner (LL-PDS) Frau Grabe (NF/GR/DJ) Höpcke (LL-PDS) Kniepert, Dr. (F.D.P.) Koch, Dr. (LL-PDS) Möller (NF/GR/DJ) Pöse (LL-PDS) Schuchardt, Dr. (SPD) Schwäblein (CDU) Frau Stiebritz (F.D.P.) Wien (NF/GR/DJ) Die Sitzung wird um Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet. Ein historisches Bimmeln wurde mir eben zugesagt. Ich begrüße Sie sehr herzlich. Ich darf sehr herzlich auch begrüßen als unseren Gast Herrn Dr. Volkert, den Präsidenten des Landtags von Rheinland-Pfalz. (Beifall im Hause) Wir freuen uns, daß Sie hierher gekommen sind in Begleitung des Landtagsdirektors, Herrn Becker. Zu Schriftführern sind noch einmal die Ihnen bereits bekannten Persönlichkeiten bestellt: Frau Stiebritz und Herr Emde. Herr Emde wird die Rednerliste führen. Nein, es ist inzwischen schon anders geregelt, also Frau Stiebritz wird die Rednerliste führen.

3 Wir nehmen die Tagesordnung zur Hand. Die Vorläufige Tagesordnung haben Sie alle in Ihren Papieren. Wird dieser Tagesordnung widersprochen? Ich sehe das nicht. Damit ist diese Tagesordnung, so wie sie hier ausgedruckt ist, festgestellt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Beschlußfassung über die Zahl der Vizepräsidenten. Hier bitte ich um die Vorschläge der Fraktionen, die Zahl der Vizepräsidenten, CDU: Abgeordneter Schwäblein, CDU: In Abstimmung mit dem Koalitionspartner F.D.P. schlägt die CDU vor, die Zahl der Vizepräsidenten auf zwei zu beschränken. Danke! SPD Abgeordneter Dr. Schuchardt, SPD: Die Fraktion der SPD schlägt vor, neben dem Präsidenten zwei Vizepräsidenten einzurichten. Danke! Bleiben noch Linke Liste - PDS. Abgeordneter Dr. Hahnemann, Linke Liste - PDS: Die Fraktion Linke Liste - PDS schlägt vor, aus jeder Fraktion, die nicht den Präsidenten stellt, einen Vizepräsidenten zu stellen. Das bedeutet also 4 Vizepräsidenten; und die Fraktion Neues Forum/ Grüne/ Demokratie Jetzt bitte. Abgeordneter Wien, NF/GR/DJ: Wir machen den Vorschlag, auch von jeder Fraktion einen Vizepräsidenten zu wählen. Wir meinen, daß das der Pluralität dieses Hauses entspricht. Begründung können Sie nachher bitte geben. Wir haben ja dann die Möglichkeit zu einer Aussprache. Danke! Also, die Situation ist Ihnen klar. Es gibt den Vorschlag zwei Vizepräsidenten und es gibt die Vorschläge vier Vizepräsidenten, bei dem dann alle Fraktionen berücksichtigt sind. Darüber möchte ich jetzt die Aussprache eröffnen. Bitte schön, Sie hatten eben schon begonnen anzusetzen, es zu begründen, bitte.

4 Abgeordneter Wien, NF/GR/DJ: Ich heiße Wien, Fraktion Neues Forum/Grüne/Demokratie Jetzt. Es ist wahrscheinlich günstiger hier zu sprechen, ja. Abgeordneter Wien, NF/GR/DJ: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir schätzen das Amt des Vizepräsidenten als ein sehr hohes, der Repräsentanz dieses Hauses und zugleich auch als ein Amt, das, wie das Wort Vize ja sagt, im Wechsel die politischen Geschäfte dieses Hauses geordnet ablaufen läßt. Wir meinen, daß es der Pluralität dieses Hauses entspräche, wenn jede Fraktion mit einem Vizepräsidenten vertreten wäre, außer der, die den Präsidenten des Hauses stellt. Ich möchte zur Begründung sagen, daß aufgrund der politischen Konstellation, das heißt, dafür könnte man auch sagen der sich abzeichnenden oder gar bestätigten Koalition des Hauses ja davon auszugehen ist, daß eine Fraktion mit dem Vizepräsidenten bedacht werden wird, die auch an und für sich nicht stärker ist als eine andere und die dann eben auf Grund dieser Wahl, auf Grund der politischen Konstellation das, wie der Präsident gestern sagte, überparteiliche Amt in Anspruch nehmen würde. Deshalb unser Vorschlag für dieses Amt des Vizepräsidenten auch den Herrn Geißler aufstellen zu dürfen. Ich danke Ihnen. Danke schön! Weitere Wortmeldungen? Ich sehe, den Abgeordneten Schwäblein. Abgeordneter Schwäblein, CDU: Mein Name ist Schwäblein, ich möchte kurz Stellung nehmen zu unserem Vorschlag, mit zwei Vizepräsidenten dieses Haus hier auszustatten. Es ist Gepflogenheit in einer parlamentarischen Demokratie, ich betone bewußt Demokratie, daß der Wille des Wählers sich auch in diesem Hause wiederfinden muß. In diesem Sinne haben wir uns verständigt, bei der Zahl von zwei Vizepräsidenten zu verbleiben. Damit ist gesichert, daß auch bei Abstimmungen mit den Präsidenten der Wählerwille berücksichtigt werden kann. Zusätzlich zu dieser Begründung kommt hinzu, (Heiterkeit im Saal) freut mich, daß ich Sie so belustigen kann, als Zusatzbegründung führen wir an, daß wir in der Intention unseres zukünftigen Ministerpräsidenten bleiben wollen, eine schlanke Regierung für Thüringen zu bilden, eine schlanke Regierung bedeutet auch einen möglichst geringen Etat für den Landtag. Wie Ihnen bekannt ist, ist die Besoldung eines Vizepräsidenten eine andere als die eines einfachen Abgeordneten. Ihm steht auch eine extra Amtsausstattung zu, einschließlich der bevorzugten Benutzung eines Dienstfahrzeuges. So daß auch im Sinne der Ökologie und der Kosten für dieses Haus uns dieser Vorschlag als sinnfällig erscheint. Ich bedanke mich.

5 Danke! (Beifall von der Fraktion der CDU) Wird weiter das Wort gewünscht? Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, so daß wir die Aussprache schließen können und in die Abstimmung eintreten können. Es ist ein hervorragendes Übungsstück festzustellen, welches der weitergehende Antrag ist, der zuerst abzustimmen ist, es wird dann schwierigere Probleme geben im Laufe der Zeit. Also es ist doch wohl der weitergehende Antrag der, vier Vizepräsidenten zu haben, dies würde ich als erstes zur Abstimmung stellen. Sollte dieser Antrag nicht zum Erfolg führen, so wird dann die Frage nach den zwei Vizepräsidenten sein. Ich stelle also die Frage: Wer ist dafür, daß der Thüringische Landtag in Zukunft vier Vizepräsidenten hat, den bitte ich um das Handzeichen. Danke! Gegenstimmen? Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? Danke! Dieser Antrag ist abgelehnt. Wir kommen zu dem anderen Antrag: zwei Vizepräsidenten. Wer dafür ist, daß der Landtag in Zukunft zwei Vizepräsidenten hat, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? Stimmenenthaltung? Die Mehrheit hat sich für zwei Vizepräsidenten entschieden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Es ist beschlossen, zwei Vizepräsidenten zu haben. Wir treten ein in den Tagesordnungspunkt 2. Ja, jetzt müssen wir personell ausfüllen, was wir eben beschlossen haben. Für den Fall, daß zwei Vizepräsidenten die Norm sein sollten, war die Kandidatur von vier Abgeordneten bereits von den Fraktionen angekündigt worden; und zwar habe ich hier stehen für CDU- und F.D.P.-Fraktion den Abgeordneten Peter Backhaus von der F.D.P., für die SPD-Fraktion den Abgeordneten Peter Friedrich. Vielleicht ist es ganz gut, wenn die Kollegen sich kurz durch Aufstehen einmal dem Plenum zeigen, also Herrn Backhaus würde ich bitten, danke, Herrn Friedrich, danke, für Linke Liste - PDS Frau Cornelia Geithner, danke und für Neues Forum/GRÜNE/Demokratie Jetzt der Abgeordnete Siegfried Geißler, danke. Ist dies weiter die Meinung der Fraktionen, bei diesen Kandidaten zu bleiben? Gibt es noch zusätzliche, bitte. Abgeordneter Axthelm, CDU: Herr Präsident, ich würde vorschlagen, daß sich die genannten Kandidaten mit drei Sätzen öffentlich vorstellen, da wir ja nur die Kandidaten unserer eigenen Fraktion ein bißchen einschätzen können, und wenn wir jetzt gleich wählen sollen, wäre es ganz gut, wenn man sich ein eigenes Bild machen könnte. In unserer Geschäftsordnung ist bei der Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten keine Aussprache vorgesehen, so daß ich meine, man könnte darauf verzichten. Es besteht natürlich die Möglichkeit kurz einer Vorstellung. Sind Sie der Meinung, die Kandidaten sollten sich kurz vorstellen, wobei wir Herrn Geißler an und für sich ausnehmen können. Er ist ausreichend bekannt, aber Sie haben natürlich auch die Gelegenheit, es zu tun. Sollen die Kandidaten sich vorstellen, gut. Dann bitte ich Herrn Backhaus als ersten. Abgeordneter Backhaus, F.D.P.:

6 Herr Präsident, meine Damen und Herren, meinen Namen haben Sie schon gehört. Ich wurde 1940 in Gotha geboren, 1958 habe ich dort das Abitur gemacht, bin von Hause aus Pianist, als solcher auch noch bis in unsere Tage aktiv tätig. Mein Brot, was sicherlich nicht nur aus Kartoffeln und Brot besteht, wie Sie sich überzeugen können, habe ich bisher verdient als Musikerzieher, war Direktor verschiedener Musikschulen. Im Zuge der politischen Wende bin ich seit einem halben Jahr bis heute tätig als Ressortleiter für Kultur und Bildung der Bezirksverwaltungsbehörde in Suhl. Dankeschön! Ich bitte Herrn Friedrich. Wir gehen nach der Reihenfolge, wie auf dem Stimmzettel die Kandidaten dann auch erscheinen. Abgeordneter Friedrich, SPD: Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich wurde 1942 geboren, verheiratet, 2 Kinder, 1962 Abitur auf der Abendoberschule, bin von Beruf Feinmechaniker und Krankenpfleger. Von Ökonomiestudium, von Jurastudium und noch ein Nebenfachstudium Journalistik, habe in der Industrie und als wissenschaftlicher Assistent an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena gearbeitet. Seit 1971 Rechtsanwalt in Altenburg, einer Partei habe ich vor der Wende nicht angehört. Ich bin Gründungsmitglied der SPD in Altenburg, deren 1.Kreisvorsitzender und 1. Unterbezirksvorsitzender der Kreise Schmölln und Altenburg. Das wäre im wesentlichen alles. Dankeschön! Die Abgeordnete Frau Geithner. Frau Abgeordnete Geithner, LL-PDS: Mein Name ist bekannt, ich bin 26 Jahre, von Beruf Pädagogin, bin derzeit Pressesprecher im FDJ-Landesvorstand. Mehr möchte ich nicht ausführen, mein Leben ist ja noch etwas jünger als meine Vorgänger hier dargestellt haben. Danke! Der Abgeordnete Geißler. Abgeordneter Geißler, NF/GR/DJ: Herr Präsident, meine Damen und Herren, mein Name ist Siegfried Geißler, ich bin 1929 geboren, das hatte ich bereits gestern schon gesagt. Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder, von Haus aus bin ich Dirigent und Komponist, habe in Dresden Musik studiert. Ich bin seit September politisch aktiv geworden und im Neuen Forum tätig. Ich bin zuletzt im Sonderausschuß der Volkskammer mit gewesen als Mitarbeiter Auflösung MfS, AfNS und habe dies, das Neue Forum in dem ehemaligen Bezirk Suhl organisiert, aufgebaut, mitaufgebaut und mit dazu beigetragen, daß wir heute in dieser politischen Situation hier so zusammenkommen.

7 Dankeschön! Da es bei diesen vier Kandidaten in den Vorschlägen geblieben ist, die sich eben vorgestellt haben, können wir jetzt für die Wahl den vorbereiteten Stimmzettel verwenden. Ich darf den noch einmal erläutern. Zum Verfahren der Wahl, einmal, es besteht die Möglichkeit, geheim zu wählen, aber wenn niemand widerspricht, können wir auch offen wählen. Das also ohne Wahlkabine Sie an Ihren Plätzen die Wahl vornehmen auf dem Wahlschein, der Ihnen dann ausgegeben wird. Widerspricht jemand der offenen Wahl? Abgeordneter Möller, NF/GR/DJ: Geheime Wahl. Dann müssen wir geheim abstimmen. Die entsprechenden Vorbereitungen werden hierzu getroffen, daß eine Wahlkabine - ja sie ist schon da - dann zu benutzen ist. Zwei Kabinen also nach demselben Verfahren, wie es gestern bei der Wahl des Präsidenten war. Bitte! Ja, ich darf als Wahlhelfer die Abgeordneten Gentzel und Möller bitten. Da gestern es ja eine kleine Panne gegeben hat, darf ich Ihnen den Wahlzettel und wie da zu agieren ist, jetzt noch einmal erläutern. Sie finden auf diesem Wahlzettel die vier Namen der vier Kandidaten, die Sie jetzt ja kennen, aufgeschrieben und dahinter die Möglichkeit, ein Kreuz zu machen. Jeder Abgeordnete hat, da wir uns für zwei Vizepräsidenten entschieden haben, zwei Stimmen, also auf dem Wahlschein werden normalerweise zwei Namen angekreuzt, drei Namen machen den Wahlschein ungültig, ein Name ist erlaubt. Also: Sie sehen es sich ja dann nachher noch einmal auf dem Zettel an, zwei Kreuze sind erlaubt, kein Kreuz ist eine Enthaltung. Ich bitte um den Namensaufruf und Sie bekommen dann die Stimmzettel. Abgeordnete Frau Stiebritz, F.D.P. (Schriftführer): Althaus, Dieter; Arenhövel, Johanna; Dr. Axthelm, Hans-Henning; Backhaus, Peter; Bauch, Adalbert; Böck, Willibald; Dr. Bohn, Jürgen; Bonitz, Peter; Büchner, Matthias; Dietl, Peter; Dietze, Ekkehardt; Döring, Hans-Jürgen; Duchac, Josef; Dr. Eckstein, Manfred; Ellenberger, Irene; Emde, Volker; Enkelmann, Andreas; Dr. Fickel, Ulrich; Fiedler, Wolfgang; Friedrich, Peter; Geißler, Siegfried; Geithner, Cornelia; Gerstenberger, Michael; Grabe, Christine; Griese, Werner; Grosse, Maria-Elisabeth; Grünert, Werner; Dr. Gundermann, Peter; Dr. Häfner, Hans-Peter; Häßler, Achim; Dr. Hahnemann, Roland; Heymel, Edda; Höpcke, Klaus; Illing, Konrad; Kallenbach, Jörg; Klein, Berthold; Dr. Kniepert, Andreas; Dr. Koch, Joachim; Köhler, Johanna; Kölbel, Eckehard; Kothe, Winfried; Dr. Krapp, Michael; Kretschmer, Thomas; Lippmann, Frieder; Lotholz, Reinhard; Abgeordneter Emde,CDU (Schriftführer): Dr. Mäde, Dieter; Mehle, Klaus; Meyer, Roland; Dr. Möbus, Walter; Dr. Müller, Gottfried; Müller-Pathle, Bernd; Neumann, Winfried; Päsler, Ralf; Dr. Pietzsch, Frank- Michael; Pöse, Jörg; Pohl, Günter; Preller, Andreas; Primas, Egon; Raber, Ingrid;

8 Rieth, Helmut; Ritter, Matthias; Dr. Rudolph, Christine; Schröter, Fritz; Dr. Schuchardt, Gerd; Schütz, Peter; Schulz, Horst; Schwäblein, Jörg; Seidel, Harald; Sieckmann, Hartmut; Dr. Sklenar, Volker; Sonntag, Andreas; Spieß, Manfred; Stauch, Harald; Dr. Stelzner, Axel; Stepputat, Olaf; Stiebritz, Annett; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Ulbrich, Werner; Dr. Wagner, Hans-Jürgen; Werner, Dietmar; Weyh, Kurt; Wien, Gerhard; Wolf, Bernd; Wunderlich, Gert; Dr. Zeh, Klaus; Zimmer, Gabriele; Gentzel, Heiko; Möller, Olaf; Ich darf fragen, ob ein hier anwesender Abgeordneter seine Stimme noch nicht abgegeben hat? Offensichtlich haben alle abgestimmt. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte auszuzählen. Ich denke, wir werden nicht unterbrechen, wenn es auch ein paar Minuten dauert. Es würde wahrscheinlich zu viel Unruhe hereinbringen. Ich erhalte jetzt das Ergebnis der Abstimmung und darf es bekanntgeben. Abgegebene Stimmenzettel 87, gültige Stimmenzettel 87, von den abgegebenen gültigen Stimmenzetteln entfielen auf den Abgeordneten Peter Friedrich 71 Stimmen, auf die Abgeordnete Frau Geithner 10 Stimmen, auf den Abgeordneten Backhaus entfielen 70 Stimmen und auf den Abgeordneten Geißler 15 Stimmen. Damit sind die Abgeordneten Peter Friedrich und Peter Backhaus als Vizepräsidenten des Thüringer Landtags gewählt. (Beifall im Hause) Ich frage zunächst, bevor alle Gratulationen sich ereignen, Friedrich, ob er die Wahl annimmt? den Abgeordneten Abgeordneter Friedrich, SPD: Ich nehme die Wahl an. Danke! Herzlichen Glückwunsch! Den Abgeordneten Backhaus frage ich ebenso, nehmen Sie die Wahl an? Abgeordneter Backhaus, F.D.P.: Herr Präsident, ich nehme die Wahl an. Dankeschön, auch Ihnen herzlichen Glückwunsch. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit im Vorstand dieses Parlaments. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3, Wahl der 12 Schriftführer - Drucksache 1/4 -.

9 Ich bitte Sie, diese Drucksache sich anzusehen. Als Schriftführer sind folgende Abgeordnete vorgeschlagen; ich lasse jetzt einmal alle Titel weg: Arenhövel, Döring, Emde, Geithner, Gentzel, Köhler, Kothe, Möller, Grabe, Stiebritz, Trautvetter, Ulbrich. Dies ist ein gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen. Ich lasse über diesen Vorschlag gemeinsam abstimmen und bitte Sie um das Handzeichen. Wer gibt diesem Vorschlag sein Jawort? Bitte um das Handzeichen! Danke! Gegenstimmen, Enthaltungen, eine Enthaltung. Damit sind die Schriftführer, wie sie in dem Vorschlag aufgezählt sind, gewählt. Auch Ihnen herzlichen Glückwunsch. Ich gehe davon aus, daß dieses Amt angenommen wird. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6, nein Moment, Entschuldigung, wieso bin ich soweit schon? Tagesordnungspunkt 4, ich habe es doch eben sehr eilig heute. Wir müssen festlegen, ob der Ältestenrat die Aufgaben eines Vorläufigen Verfassungsausschusses wahrnehmen darf. Der Hintergrund dieses Vorschlages oder dieser Festlegung ist Ihnen klar. Wir befassen uns nachher in erster Lesung mit dem Entwurf der Landessatzung und müssen diesen Entwurf dann in einen Ausschuß verweisen, der ihn dann für die zweite Lesung vorbereitet. Da wir die Ausschüsse noch nicht begründet haben insgesamt, hier der Vorschlag, daß der Ältestenrat die Aufgaben eines Vorläufigen Verfassungsausschusses für diese Aufgabe wahrnimmt. Wird dazu das Wort gewünscht? Bitteschön. Abgeordneter Möller, NF/GR/DJ: Ich möchte vorschlagen, daß diese Festlegung ergänzt wird um eine Empfehlung an den Ältestenrat, die Mitglieder des Unterausschusses des Politisch-beratenden Ausschusses, die sich um diese Verfassungsfragen bemüht haben, zu den Beratungen hinzuzuziehen. Bitteschön! Abgeordneter Enkelmann, SPD: Ich möchte dem widersprechen. Dieser vorläufige Ausschuß besteht ja nur dazu, um die Landessatzung in Kraft zu setzen, also nach der ersten Lesung. Danach muß das Verfahren geregelt werden, wie wir einen Verfassungsausschuß einsetzen. Ich halte also diese Verkomplizierung für sehr unnötig. (Beifall von der SPD) Ich denke, der Ältestenrat hätte ohnehin die Möglichkeit selber darüber zu befinden, wie er sich beraten läßt, und ich nehme Ihr Votum hier so entgegen, daß man überwiegend dem Abgeordneten Enkelmann zustimmt. Aber der Ältestenrat ist frei, hier sich selbst zu entscheiden in dieser Frage. Noch Wortmeldungen? Wenn das nicht der Fall ist, schließe ich die Aussprache und wir stimmen darüber ab. Sind Sie damit einverstanden, daß der Ältestenrat die Aufgabe eines Vorläufigen Verfassungsausschusses wahrnimmt? Wer dafür ist, den bitte ich um das

10 Handzeichen. Gegenprobe, Enthaltungen, eine Enthaltung. Damit hat der Ältestenrat, der ja dann am Dienstag - ich werde es nachher noch einmal sagen - zusammentritt, die Aufgabe eines Vorläufigen Verfassungsausschusses mit zu übernehmen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5. Benennung der 11 weiteren Mitglieder des Ältestenrates und nun auch Vorläufigen Verfassungsausschusses durch die Fraktionen - Drucksache 1/5 - Die Fraktionen haben ihre Benennungen vorgenommen. Ich bitte, davon Kenntnis zu nehmen. Ich sage es nun auch noch einmal ganz schnell, die Namen ohne Titel: Häfner, Köhler, Schwäblein, Zeh, Klein, Rudolph, Schuchardt, Höpke, Kniepert, Grabe. Wenn Sie dies zur Kenntnis genommen haben, können wir diesen Tagesordnungspunkt auch abschließen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6, den wir zusammen gleich mit Tagesordnungspunkt 7 behandeln wollen. Nach 53 des Länderwahlgesetzes hat der Landtag einen Wahlprüfungsausschuß zu bilden. Dazu liegt in der - Drucksache 1/6 - ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen vor. Ich nenne auch hier ganz schnell die Namen, die auf diesem Wahlvorschlag enthalten sind: Fiedler, Griese, Kölbel, Sonntag, Zeh, Kallenbach, Kretschmer, Pietzsch, Rieth, Trautvetter. Als ständige beratende Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses sind dann noch vorgesehen: Büchner, Koch, Stepputat. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe. Enthaltungen, keine Enthaltungen, einstimmig so beschlossen. Tagesordnungspunkt 8 wird jetzt aufgerufen. Es geht um die erste Beratung des Entwurfs zu einer Vorläufigen Landessatzung. Die Landessatzung haben Sie ausgedruckt in der - Drucksache 1/3 -. Dieser Gesetzentwurf, für den übrigens zur Annahme dann am Schluß eine einfache Mehrheit reicht, die Mehrheit, nicht eine Zweidrittelmehrheit. Dies möchte ich gleich am Anfang sagen, weil man manchmal bei solchen Konstitutivakten annimmt, es müsse eine Zweidrittelmehrheit erreicht werden. Ja, also dieser Gesetzentwurf ist hier in dieser Fassung der - Drucksache 1/3 - von den Fraktionen der CDU und F.D.P. vorgelegt worden. Es ist nun gestern abend noch von seiten der Fraktion Linke Liste-PDS eine Entschließung zu diesem Gesetzesentwurf eingebracht worden. Da wir ja gleich auch ein bißchen unsere Geschäftsordnung kennenlernen wollen, darf ich auf den Geschäftsordnungsparagraphen verweisen, der ein solches Verfahren ermöglicht; 63 ist dies: " Entschließungsanträge zu Gesetzentwürfen selbständigen Anträgen und Regierungserklärungen sind zulässig, solange die Besprechung des Gegenstandes, auf den sie sich beziehen, noch nicht geschlossen ist." Also Sie haben in - Drucksache 1/7 - dann noch diesen Entschließungsentwurf von seiten der Fraktion Linke Liste-PDS vorliegen. Ich gebe jetzt das Wort zur Begründung. Zur Begründung des Gesetzentwurfes der Fraktionen CDU und F.D.P. ist bei uns notiert der Abgeordnete Dr. Häfner von der CDU-Fraktion. Abgeordneter Dr. Häfner, CDU:

11 Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete des Thüringer Landtags! Im Auftrag der Fraktionen der Christlichen Demokraten und der Freien Demokraten schlage ich Ihnen die Vorläufige Landessatzung für das Land Thüringen zur Beschlußfassung vor. Sie ist Ihnen mit der - Drucksache 1/3 - vom 23. Oktober übergeben worden. Lassen Sie mich zur Begründung folgendes kurz ausführen: 1. Die Vorläufige Landessatzung soll kein Vorgriff auf die Verfassung des Landes Thüringen sein. Sie ist das unbedingt notwendige Rüstzeug, damit das Land Thüringen und seine Regierung aufgebaut werden können und der Thüringer Landtag arbeiten kann. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. 2. Die Frage über die Gestaltung einer Verfassung für das Land Thüringen steht heute nicht. Die CDU und die F.D.P. werden diese Frage beantworten, wenn der Entwurf einer Verfassung dem Parlament vorliegt. Wir sind dafür, daß zu einem Verfassungsentwurf viele Bürger in Thüringen mitberaten sollen. (Beifall von der CDU) 3. Die Vorläufige Landessatzung ist dreigeteilt in : a) Organisationsregeln für den Landtag als Beschlußorgan für Gesetze und als Kontrollorgan für die Regierung, b) die Regeln zur Bildung einer Landesregierung in Thüringen und c) Bestimmungen über das Finanzwesen des Landes. 4. Die Vorläufige Landessatzung enthält keine Fest- schreibung von Grundrechten und auch keine Festlegung über die gesellschaftliche und wirtschaftliche Ordnung in Thüringen. Das hatten uns andere im Vorfeld der heutigen Beratung vorgeschlagen. Gerade dies aber wäre ein Vorgriff auf die erst noch zu führende Verfassungsdiskussion unter Einbeziehung der Bürger unseres Landes. Wir halten solch einen Vorgriff gegenwärtig für nicht notwendig, weil seit dem 3. Oktober 1990 für alle Deutschen das Grundgesetz gilt, in dem die Grundrechte für einen demokratisch und sozial orientierten Rechtsstaat festgeschrieben sind. 5. Wir hoffen auf eine breite Zustimmung des Hauses zu unserem Gesetzentwurf. Wir haben nur die sofort zu lösenden Aufgaben quasi als Gerüst für den Körper des Landes Thüringen festgeschrieben. Zu diesen Aufgaben kann jeder Abgeordnete, der aus Liebe und der aus Verantwortung zu Thüringen handelt nach unserer Meinung zustimmen. Darum bitten wir Sie alle. Ich beantrage also, daß der Gesetzentwurf nach dieser ersten Lesung zur Beratung in den Ältestenrat und Vorläufigen Verfassungsausschuß überwiesen wird. Ich

12 beantrage ebenfalls, den uns heute vorgelegten Antrag der Fraktion Linke Liste- PDS in der - Drucksache 1/7 - gemeinsam mit unserem Gesetzentwurf zur Beratung in den Ältestenrat und Vorläufigen Verfassungsausschuß zu überweisen. Dankeschön! Jetzt hätte die Fraktion Linke Liste-PDS die Möglichkeit, ihren Entschließungsentwurf zu begründen. Ist der Wunsch dafür vorhanden? (Zuruf vom Abg. Dr. Koch, LL-PDS: Nehmen Sie mich, Herr Präsident, nehmen Sie mich nicht zur Kenntnis?) Sonst gehen wir allgemein in die Aussprache über. Da ist eine erste Wortmeldung. Entschuldigung, Sie waren eigentlich nicht zu übersehen. Abgeordneter Dr. Koch, LL-PDS: Herr Präsident, werte Abgeordnete! Ich meine, daß man unserer eingereichten Entschließung zustimmen kann, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, daß mit dem 3. Oktober nun auch hier das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gilt. Ich meine aber doch, daß entsprechend der Tatsache, daß dieses Gesetz ja künftig das grundlegende Gesetz sein wird (wenn auch eben mit vorläufigem Charakter), es darauf ankommt, auch den Bürgern, die uns gewählt haben, deutlich zu machen, daß das Grundgesetz und insbesondere die dort normierten Grundrechte sowohl uns als Parlament als auch die künftige Regierung, wie natürlich auch die Justiz, soweit sie Landesrecht anzuwenden hat, unmittelbar binden sollte. Deshalb haben wir davon abgesehen, einen Antrag einzureichen, der dies gewissermaßen als Präambel hätte deutlicher machen können. Aber möglicherweise kann dies bei der Beratung im Ältestenrat berücksichtigt werden. Ich darf allerdings auch konstatieren, daß wir insofern keine unterschiedlichen Auffassungen haben zu der Auffassung der CDU hier. Deshalb stelle ich gleichlautend den Antrag, nämlich zusammen mit dem Gesetzentwurf die von uns eingereichte Entschließung zur Beratung in den Ältestenrat zu überweisen. Dankeschön! Dann darf ich jetzt aufrufen den Abgeordneten Enkelmann von der SPD. Wenn weitere Wortmeldungen sind, die Meldungen am besten abgeben, damit mir nicht passiert, daß ich wieder jemanden übersehe. Abgeordneter Enkelmann, SPD: Herr Präsident, werte Abgeordnete! Zu diesem Gesetzentwurf der CDU- und F.D.P.-Fraktionen möchte ich einige Anmerkungen machen und bitte diese Anmerkungen zu verstehen als sozusagen die Hausaufgaben für diesen Ältestenrat, der ja darüber weiter zu arbeiten hat. Zum ersten: Wir sind einverstanden mit dieser Notlösung einer Landessatzung, aber wir möchten nicht vergessen anzumerken, daß wir hier in Thüringen schon

13 einmal sehr viel weiter waren und die Nase weit vorn hatten, das hätte eigentlich so bleiben können. Der Politisch-beratende Ausschuß - und das Geld, das wir dort eingesetzt haben, um auch einen Verfassungsentwurf vorzulegen - war mal viel weiter. Im August wurde abgebrochen und auch der Import eines rheinlandpfälzischen Entwurfs, man mag darüber denken wie man will, ist scheinbar irgendwo stecken geblieben. Wo bleibt die öffentliche Diskussion? Warum ist der Zug, den wir so schön ins Rollen bringen wollten, zum Stocken gekommen? Aber nichtsdestotrotz, es besteht nun Handlungsbedarf und insofern halten wir diese Notlösung einer Landessatzung für gegeben. Als Notlösung will sie eine optimierte Minimierung einer Verfassung sein. Soweit so gut, aber einiges können wir an diesem Entwurf nicht durchgehen lassen. Wenn Sie bitte nachlesen im Paragraph 6 im Abschnitt 3, da ist zu dem Sachverhalt der Geheimhaltung festgelegt, daß die Entscheidung über die Verweigerung der Akteneinsicht der zuständige Minister trifft und er diese vor dem Landtag genehmigen oder vertreten lassen will. Wenn er sie dort vertritt, seine Verweigerung, dann muß er sie nicht genehmigen lassen. Das heißt, auch wenn keiner der Abgeordneten mit seiner Entscheidung einverstanden sein sollte, geht sie durch, vertritt sie und damit ist es gut. Das halten wir für nicht akzeptabel, weil damit gerade an empfindlichen Stellen einer willkürlichen Auslegung Möglichkeiten gegeben sind. Zweitens: Im Paragraph 10 im Abs. 1 wird bei der Wahl des Ministerpräsidenten eine sehr ungewöhnliche Regelung eingeführt. Das nämlich, wenn bei dem ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl nicht erreicht wird, im zweiten Wahlgang sozusagen mit der einfachen Mehrheit alles noch gerettet werden kann. Wenn wir denn einen Ministerpräsidenten haben wollen und wollen, daß er eine starke Position vertritt, nämlich wirklich der Ministerpräsident unseres Landes sein kann, dann doch bitte schön mit der ordentlichen Mehrheit der Stimmen. (Beifall von der SPD) Wenn diese nicht beschafft werden kann, dann ist seine Stellung so schwach, daß man bitte schön nach einer besseren Lösung sucht, um dann eine ordentliche Regierung, eine handlungsfähige Regierung zu haben, die wir doch alle wünschen. Und ein Drittes: Im Paragraph 14 im Abschnitt 9 wird nun das elementare Recht des Parlamentes beschnitten auf eine Weise, wie sie - so nehme ich an - auch die Abgeordneten der CDU und der F.D.P. wohl nicht wollen, aber es überlesen haben, wenn es dort heißt: "Der Landtag", Entschuldigung ich zitiere: "Der Landtag darf Mehrausgaben und Mindereinnahmen gegenüber dem Entwurf der Landesregierung oder dem festgestellten Haushaltsplan nur beschließen, wenn Deckung gewährleistet ist.." Soweit so gut, ja das ist ein ungeschriebenes Gesetz, das sie gern halten wollen, aber dann heißt es: "Der Beschluß bedarf der Zustimmung der Landesregierung." Also gestatten Sie, hier haben wir wirklich alles auf den Kopf gestellt. Das Budgetrecht ist elementares Recht dieses Hauses. (Beifall von der SPD) Die Landesregierung wird niemals unser Zensor sein können. Also, ich nehme an, es wird sehr schnell darüber Einigkeit herzustellen sein, daß wir diesen Lapsus aus diesem Entwurf streichen. Bleibt als letztes unsere dringende Bitte und Antrag für das Verfahren zur Erstellung einer Verfassung und einer Geschäftsordnung, einen

14 Terminplan zu verabreden, der als Vermerk im Ältestenrat feststellt, wie wir uns das vorstellen und nicht nur eine Absicht zu erklären, dies so schnell als möglich zu tun. Die Aufgaben, die auf uns hereinbrechen, werden uns möglicherweise in dieser Ansicht leicht abbringen können und das wäre schädlich, denn wir haben es hier mit einer Vorläufigen Landessatzung zu tun, die nach Aufbesserung ruft, deshalb beantragen wir die schnelle Einsetzung eines Verfassungsausschusses, der dann öffentlich und unter Anhörung der Bevölkerung und Experten eine Verfassung dem Parlament zuarbeitet, diese dann mit Zweidrittelmehrheit angenommen wird und durch eine Volksabstimmung bestätigt wird. Ich danke! (Beifall der SPD) Es hat das Wort der Abgeordnete Olaf Möller für die Fraktion Neues Forum/GRÜNE/Demokratie Jetzt. Abgeordneter Möller, NF/GR/DJ: Abgeordneter Möller, der Herr Enkelmann hat mir schon ein ganzes Stück Arbeit abgenommen, aber zunächst erst einmal zum Anfang. Den Fraktionen liegt seit Montag der über den Ältestenrat verteilte Vorschlag unserer Fraktion für eine Änderung dieser Landessatzung vor. Wir sind als Fraktion der Meinung, daß in eine Landessatzung und vom Selbstverständnis des Namens her ist eine Landessatzung, eine Satzung, die die Geschicke des Landes regelt, daß in eine solche Landessatzung ganz elementare Grundrechte hineingehören. Wir sind auch der Meinung, daß in einer Landessatzung die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Landes unter anderem auch die Klärung der Hauptstadtfrage und die Klärung der Landesfarben und des Landeswappens hineingehören, denn ansonsten ist es einfach keine Landessatzung, sondern eine Landtagssatzung bestenfalls. Ich möchte noch einmal zu den Dingen, die der Herr Enkelmann gesagt hat, zurückkommen. Das gravierendste Problem dieses vorliegenden Entwurfes ist wirklich Paragraph 14 Abs. 9. Es kann einfach nicht sein, daß uns hier untergemogelt werden soll, daß bestimmte Beschlüsse des Landtags der Zustimmung der Landesregierung bedürfen. Das ist ein Unding. Man sagt, ich muß also jetzt offiziell jetzt sagen, daß wir unseren Entwurf, der demnächst auch hier verteilt wird als Vorabdruck, als Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf einreichen möchten. (Zwischenrufe) Er wird demnächst verteilt als Vorabdruck, habe ich eben gesagt. Und wird dann vom Ältestenrat in seiner Eigenschaft als Verfassungsausschuß dann mit entgegengenommen. Ich gebe dem Abgeordneten Dr. Kniepert das Wort. Abgeordneter Dr. Kniepert, F.D.P.:

15 Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn NF/GR/DJ hier einen eigenen Antrag bezüglich einer Landessatzung glaubt eingebracht zu haben, was da im Ältestenrat verteilt worden ist, wurde als in dem Moment nicht entscheidbar, weil nicht verhandelbar, zurückgestellt. Bis jetzt ist den Abgeordneten dieses Hauses also kein Antrag dieser Art vorliegend. (Beifall von CDU und F.D.P.) Was dort verteilt worden ist, ist nicht an die Fraktionen verteilt worden, es ist dem Ältestenrat zur Kenntnis gegeben worden. Die Diskussion über Inhalte wurde überhaupt nicht begonnen. Es steht natürlich jeder Fraktion frei, im Rahmen der parlamentarischen Bearbeitung in den Ausschüssen eigene Änderungen und Teilanträge einzubringen. Wir sehen dem selbstverständlich mit Interesse entgegen. Wenn der Grundansatz aber der ist, den Sie in dem Papier, was ich die Ehre hatte zu lesen, drinhaben, dann sehe ich Probleme in diesem Hause. Wir glauben, daß dies eine Vorläufige Landessatzung ist. Wenn Sie jetzt hier sagen, daß dies eine Vorläufige Landtagssatzung ist, so halte ich das nicht unbedingt für eine unangenehme Wortspielerei. Wir müssen als Landtag juristisch funktionsfähig sein, nicht mehr und nicht weniger soll dieses Papier produzieren. (Beifall von CDU und F.D.P.) Die zwei Fraktionen, die den Antrag eingebracht haben, werden sich nicht erdreisten, einen Verfassungsantrag in dem Tempo durchzupauken, das wollen wir alle nicht. Ich glaube, da sind wir einer Meinung. Wir sind aber sicherlich auch einer Meinung, daß wir zunächst eine juristische Grundlage brauchen und auch deshalb soll das Ding so abgerüstet, so wenig nur enthalten, wie aus substantiellen Gründen nötig ist. Alles, was darüber hinausginge, würde der Vorläufigkeit abträglich sein. Wir müssen uns bei dem was dann geschieht natürlich an die Rahmenbedingungen des Grundgesetzes halten. Das steht alles außer Frage. Ich sehe der Diskussion im Vorläufigen Ältestenrat mit Interesse entgegen, würde allerdings alle Mitglieder des Hauses bitten, zunächst dieses Provisorium als solches anzunehmen. Alles andere wäre ein Vorgriff auf etwas, was wir erarbeiten müssen. Gestatten Sie mir auch eine Bemerkung zu dem angedeuteten Terminplan. Einen Zeitpunkt festzulegen, bis zu dem eine Landesverfassung über den Tisch dieses Hauses bzw. durch die öffentliche Diskussion hindurch sein muß, mit Datum und Zeit sehe ich als gefährlich an. Entweder man benutzt es um hinauszuschieben in der Argumentation oder man benutzt es als zeitlichen Knüppel. Beides ist denkbar. Die Argumentation ist von beiden Seiten in beiden Richtungen möglich. Ich glaube so viel Einverständnis bei allen Parlamentariern dieses Hauses zu finden, daß wir uns natürlich um möglichst schnelle und möglichst gründliche Bearbeitung dieses Themas bemühen. Nicht zuletzt die öffentliche Meinung wird uns dazu zwingen. Wir nehmen diesen Zwang auch gerne an, es dürfte aber ungeschickt sein, jetzt einen Zeitplan mit einem Datum als Endtermin festzulegen. Vielen Dank! (Beifall von CDU und F.D.P.) Erlauben Sie, Herr Dr. Kniepert, eine Anfrage von dem Abgeordneten Geißler, eine Zwischenfrage?

16 Abgeordneter Dr. Kniepert, F.D.P.: Bitte Herr Kollege! Ans Mikrophon. Abgeordneter Geißler, NF/GR/DJ: Ich kann laut genug sprechen. Wenn es kurz ist! Fürs Protokoll Herr Geißler, müssen wir ja doch alles auf Tonband sprechen. Abgeordneter Geißler, NF/GR/DJ: Da Sie ja in der Ältestenratssitzung um Uhr schon die Sitzung verlassen wollten und mußten und nicht diskutiert werden konnte, stelle ich doch darüber hinausgehend die Frage, halten Sie diese Landessatzung nicht doch für verbesserungswürdig? Daß wir also mit Änderungsanträgen diese Landessatzung doch noch in den Ausschußsitzungen verbessern können. Abgeordneter Dr. Kniepert, F.D.P. Verehrter Herr Kollege! Soviel Parlamentarismus ist selbst mir als Anfänger geläufig, daß man einen Entwurf eines Gesetzes nicht in der ersten Lesung als ideal und fertig bezeichnen darf. Es würde uns ja als Parlamentarier ad absurdum führen, wenn wir nicht der Meinung sind, innerhalb unserer Diskussion irgend etwas Sinnvolles zu bewerkstelligen. Dann würden wir nicht nur unsere Zeit hier umsonst absitzen, sondern vielleicht auch die Bürger umsonst mit unseren Unterhaltungen langweilen. (Beifall von der F.D.P.) Ich glaube, da sind wir alle einer Meinung, ich hatte das auch vorhin gesagt, daß wir den Anträgen mit Interesse entgegensehen, aber über den Tenor sollten wir uns einig sein und das war meine Argumentationsrichtung. Wenn ich das noch einmal klarstellen darf, wir sollten die Vorläufigkeit mit Änderungsanträgen in keinem Fall in Frage stellen, sonst argumentieren wir genau in die falsche Richtung. Vielen Dank! (Beifall CDU und F.D.P.) Vielleicht einfach zur Klärung. Das Plenum ist zur Zeit nicht in der Lage, über den Entwurf, der von seiten, von Ihrer Seite, Herr Abgeordneter Geißler, gekommen ist, nun zu beraten und zu befinden. Aber ich denke, der Sache wird doch genüge getan, wenn er dann ausgedruckt wird und dem Ausschuß mit vorliegt, so daß er ja also doch in die Besprechungen mit eingeht, in die Behandlung des Antrags des

17 Gesetzentwurfes zur Landessatzung. Es liegt eine Wortmeldung weiter vor, von dem Abgeordneten Schwäblein. Bitte schön. Abgeordneter Schwäblein, CDU: Sehr verehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete! Ich möchte an das zuletzt Gesagte anknüpfen. Es ist einfach Gebrauch und übliche Spielregel in der parlamentarischen Demokratie, daß Abgeordnete bitte nur über das befinden können, was ihnen rechtzeitig zuvor zur Kenntnis gegeben wurde. (Zuruf vom Abg. Möller, NF/GR/DJ: Hätten Sie es mal verteilen lassen sollen) Einen kleinen Moment bitte. Haben Sie eine Anfrage zu stellen an mich, dann machen Sie das bitte und melden sich dann zu Wort. So der Wunsch geäußert wird, daß alle das zur Kenntnis nehmen sollen, ist es bitte auch Sache der entsprechenden Fraktion oder des Abgeordneten, das dem parlamentarischen Dienst rechtzeitig zur Verfügung zu geben, daß es bitte vervielfältigt werden kann und erst dann wird es hier zur Beachtung entgegengenommen. An dieser Stelle muß man auch deutlich sagen, der Satz ist so nicht richtig. Seit Montag liegt dieser Entwurf vor. Ich kann also Herrn Dr. Kniepert dort nur zustimmen und beipflichten, er ist mal kurz dort zur Kenntnis genommen worden, daß es so etwas gibt. Mehr ist da nicht passiert. Und ich bitte Sie zur Ordnung. Ich bitte also diese Abgeordneten, die jetzt hier links von meinem Standpunkt aus sitzen, links Mitte, doch zu berücksichtigen, daß wir uns an ein paar Spielregeln halten wollen, wenn wir uns nicht gegenseitig die Arbeit in diesem Parlament in den nächsten vier Jahren unnötig schwer machen wollen. Dazu zählt, daß man sich an Vorabsprachen hält, dazu zählt, daß der Alterspräsident nicht ein politisches Plädoyer abgibt, in der 1. Sitzung, dazu zählt auch, daß von der Abgeordneten Grabe nicht wissentlich eine Lüge verbreitet wird, an dieser Stelle. Dies ist nicht ganz Gegenstand unserer Verhandlung, bitte. Abgeordneter Schwäblein, CDU: Gut, das erste nehme ich zurück, das zweite, zu dieser Lüge, die gestern verbreitet wurde, die heute auch in der Presse steht, das ist Gegenstand dieser Sitzung heute, denn es geht um diesen Paragraphen mit der Diätenregelung. Gestern haben Sie u. a. auch sich selbst beschuldigt als Abgeordnete, wir würden die Diätenregelung gleich auf die erste Seite setzen. Ich nehme an, daß Sie des Lesens kundig sind. Es steht in der Vorläufigen Landessatzung nicht auf Seite eins. Herr Abgeordneter Schwäblein, darf ich Sie noch einmal unterbrechen, das ist nicht Gegenstand jetzt hier unserer Tagesordnung. Zu diesem Tagesordnungspunkt. (Zustimmung im Hause) Abgeordneter Schwäblein, CDU:

18 Mir geht es noch einmal um den Punkt ordentliche Mehrheit, die Herr Enkelmann angesprochen hat. Ich finde, diese Verfahrensweise, wie sie hier vorgeschlagen wurde erstmal korrekt. Es wurde im ersten Wahlgang nach absoluter Mehrheit gefragt und sie müssen doch einrechnen, daß das Parlament auch dann beschlußfähig sein müßte. In diesem Punkt sollten eventuell, was ich nicht wünsche, noch mehr Abgeordnete erkrankt sein als es heute der Fall ist. Bei uns hatte ein Abgeordneter einen Verkehrsunfall, dem ist es also heute nicht möglich, heute hier zu erscheinen und vor uns steht die Aufgabe diese Regierung Thüringen schnell handlungsfähig zu machen und nicht durch Verfahrensfragen deren Benennung einfach in die Länge zu ziehen. Die Bürger erwarten von uns, daß die Regierung schnell funktioniert. Das Parlament ist zum Glück sehr schnell zusammengetreten. Wir haben dort einen sehr großen Vorsprung an dieser Stelle und genauso wünsche ich mir, daß nicht künftig Tempo herausgenommen wird bei der Bildung der Regierung. Auf ihre Äußerung noch einmal eingehend, ich hoffe zum letzten Mal zu diesem Verfassungsentwurf, der im Politisch-beratenden Ausschuß vorgelegt wurde. Auch dort eine Anmerkung zu gestern. Diesen Entwurf hat nicht der Herr Duchac etwa abgelehnt, sondern er ist mit der Mehrheit dieser dort vertretenen Personen abgelehnt worden zu veröffentlichen, da es schon offensichtlich war, daß er in zu vielen Punkten einfach dem Grundgesetz widerspricht und diese Blamage wollten wir uns einfach ersparen in der Öffentlichkeit. Und auch andere Landesparlamente oder vorbereitende Gremien für die Landesparlamente in den neuen deutschen Ländern hatten sehr frühzeitig Entwürfe vorgelegt, die sie jetzt bitteschön alle zurücknehmen mußten und jetzt alle anfangen mit Vorläufigen Landessatzungen zu arbeiten. Insofern war dieses Gremium dort gut beraten, diesen Entwurf nicht an die Öffentlichkeit zu geben. Das Grundgesetz gilt, gilt seit 3. Oktober auch hier, und es war absehbar, daß es gelten wird und darauf haben wir uns bitteschön dort berufen und daran haben wir uns gehalten. Und dieses Gesetz gilt Dank der Mehrheit der Wählerschaft seit dem Zeitpunkt als es beschlossen wurde. Und durch den Vertrag den wir eingegangen sind, den Einigungsvertrag, gilt er hiermit auch für uns und ich bitte alle Bürger dieses Parlaments und dieses Landes Mehrheiten anzuerkennen. Das kam gestern schon einmal kurz zur Sprache und das zeichnet eigentlich eine Demokratie aus, daß man nicht ständig seinen kleinen Standpunkt, der eventuell nicht mit der Mehrheit konform geht, weiter versucht durchzusetzen, wenn so etwas schon einmal beschlossen wurde. Das sollten wir uns einfach zur Erleichterung unserer Arbeit hier auf die Fahnen schreiben. Vielen Dank. Ich empfehle also nochmals die Annahme dieser Vorläufigen Landessatzung und die Überweisung an den Ausschuß. Vielen Dank. (Beifall von der CDU) Dankeschön! Eine Anfrage an den Abgeordneten. Abgeordneter Pöse, LL-PDS: Es würde mich interessieren, ob Sie eine prinzipielle Einstellung zu Verfahrensfragen haben, denn sie kamen zweimal mit dem Argument Verfahrensfragen und es ist mir nicht eindeutig nachvollziehbar, welche Einstellung Sie haben. Abgeordneter Schwäblein, CDU:

19 Ich habe die Intention, daß wir die Verfahrensregelung, die wir uns selber gegeben haben, bitte einhalten und nicht immer wieder in Zweifel stellen. (Zustimmung von CDU und F.D.P.) Noch eine Zwischenfrage, erlauben Sie? Abgeordneter Schwäblein, CDU: Bitte gerne. Frau Abgeordnete Grabe, NF/GR/DJ: Es ist doch eine Verfahrensfrage. Wir haben dieses Papier im Ältestenrat vorgelegt und sind davon ausgegangen, daß dort von jeder Fraktion jemand vertreten ist und sind weiterhin davon ausgegangen, daß die Fraktionen das an ihre Fraktionsmitglieder weiterleiten werden. Für uns ist es ein technisches und auch ein ökologisches Problem gewesen. Ja es ist eine Anfrage, ist es so völlig falsch von uns gewesen anzunehmen, daß Sie dieses, unser vorgelegtes Papier, auch an ihre Fraktionsmitglieder weiterleiten werden. Ich habe es jetzt da und ich kann es jetzt austeilen. Abgeordneter Schwäblein, CDU: Ich hatte mich zu Anfang dazu bekannt, daß wir bitte nur das behandeln, was die Abgeordneten wirklich in ausreichender Zeit zur Kenntnis nehmen können. (Beifall) Ich möchte doch noch einmal meinen Vorschlag wiederholen. Wir müssen uns alle einüben in die Spielregeln. Offiziell ist dieser Text nicht im Geschäftsgang des Parlaments bisher, aber wenn dann der Ältestenrat die Möglichkeit hat, dieses Papier mit in seine Bearbeitung der Sache einzubeziehen, so dürfte ja dem Sachanliegen entsprochen werden. Das ist alles nicht so ganz sauber. Ich habe hier schon einen Zettel liegen, der hier eine strengere Handhabung der Geschäftsordnung in dieser Frage nahelegt. Aber ich denke, so zum Anfang müssen wir uns aufeinander einspielen. Ich bitte darum, daß das Haus es gestattet. Wir müssen auch in den Mechanismus hineinkommen, daß die Termine für Anträge und so nicht verpaßt werden. Also ich wäre Ihnen herzlich dankbar, wenn wir dann so verfahren könnten. Aber jetzt geht es noch. Wollen Sie auch noch mal zu diesem Verfahren sprechen? Ich glaube, das bringt im Moment nicht so viel. Ist denn zur - (Zuruf, Abgeordneter Möller, NF/GR/DJ:) Wenn Sie es ins Mikrofon sagen würden und nicht in die Luft. Abgeordneter Möller, NF/GR/DJ:

20 Also ich möchte Ihnen danken für diese Regelung, das in den Ausschuß zu überweisen und denjenigen, die so sehr auf dieser Geschäftsordnung beharren, denen möchte ich nur einmal raten, den 49 Abs. 2 zu lesen, dann wird Ihnen vielleicht auch einiges klar. Sind noch Wortmeldungen? Ich sehe keine Wortmeldungen mehr und schließe die Aussprache. Es liegen ja nun schon die Anträge, sowohl von Linke Liste-PDS, wie auch von CDU und F.D.P. vor, zur Überweisung des Entwurfs der Landessatzung in den Ausschuß, in den Ältestenrat, und hinzu kommt noch, auch darüber ist Ihr Einverständnis schon signalisiert worden, der Entschließungsentwurf von seiten Linke Liste-PDS. Ich denke wir können, wenn jetzt niemand mehr widerspricht, die Überweisung in den Ausschuß so vornehmen. Können wir so verfahren? Es wird also die Überweisung in den Ältestenrat vorgenommen und im Hinblick auf das Papier vom Neuen Forum/GRÜNE/ Demokratie Jetzt hatten wir uns ja vorher verständigt. Mit dieser Überweisung ist dann dieser Tagungsordnungspunkt abgeschlossen. Bitte, zur Geschäftsordnung! Abgeordneter Dr. Häfner, CDU: Herr Präsident! Erlauben Sie mir bitte eine Bemerkung? Wir hatten einen Antrag gestellt und bitten, daß darüber abgestimmt wird. Gut, dann stimmen wir förmlich darüber ab. Wer für Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU und F.D.P. und, ich ziehe es in eins, des Entschließungsantrages von seiten Linke Liste-PDS... Oder wollen wir es auseinandernehmen, in zwei Gängen? Gut, also wer für die Überweisung dieses Gesetzentwurfes der Vorläufigen Landessatzung in den Ältestenrat ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Einstimmige Überweisung ist beschlossen. Dann stelle ich die Frage, wer für die Überweisung des Entschließungsantrages der Linken Liste-PDS in den Ältestenrat ist? Ich bitte um das Handzeichen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Es war die deutliche Mehrheit für die Überweisung. Danke, damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Moment, machen Sie es mir doch nicht so schwer, wenn wir in der Sache, ich kann doch wohl das Einverständnis des Hauses voraussetzen, so verfahren, wie ich es vorhin vorgeschlagen habe. Sonst müßten Sie einen Extraantrag stellen, aber der Tagesordnungspunkt ist jetzt geschlossen. (Beifall von der CDU und F.D.P.) Nachdem diese Überweisung geklärt ist, darf ich, vor Aufruf des Tagesordnungspunktes 9, dem Abg. Klaus Höpcke die Gelegenheit geben zu einer persönlichen Erklärung. Abgeordneter Höpcke, LL-PDS:

21 Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich hatte gestern, nach unserer ersten konstituierenden Sitzung, ein kurzes Gespräch mit dem Abgeordneten Böck und möchte Sie einfach davon informieren, was ich ihm gesagt habe: daß mit der Mauer er soviel zu tun hat wie ich. Worauf er gesagt hat: Ja, gut. Er meinte ja, von der Mauer in den Köpfen zu sprechen. Ich möchte darauf aufmerksam machen - das ist die tatsächliche und persönliche Erklärung, die ich abgebe -, daß ich im Ministerium für Kultur nicht nach dem Herbst 89, sondern vor dem Herbst 89 im Buchverlagswesen der DDR den Hauptpunkt der Zensur abzuschaffen imstande war. Ab ist das durch Initiative, die ausging vom Schriftstellerverband, die wir gemeinsam mit Verlegern usw. betrieben haben, geändert worden. Ich habe heute früh Gelegenheit genommen, dem Herrn Abgeordneten Böck auch ein Papier zu zeigen, an Hand dessen er sich überzeugen konnte, daß schon zu der Zeit, wo die vorigen Bestimmungen galten, ich des öfteren dagegen gearbeitet habe und dafür auch zur Rechenschaft gezogen worden bin. Sie werden sich erinnern, daß eine Maßnahme wie "Strenger Verweis" disziplinarisch vor der Entlassung steht, ja, und einer solchen Bestrafung bin ich dafür "teilhaftig" geworden. Ich will das nur richtigstellen. Wir haben das auch etwas locker behandelt, so hat Herr Böck dann gesagt: "Na ja, Sie wissen doch, manchmal schlägt man den Sack und meint den Esel." Ich wäre doch dafür, denn hier sind Personen als Abgeordnete gewählt, daß wir uns an die halten, wie sie nun einmal da sind. Diejenigen, die sich mit den Tatsachen nicht so bekanntgemacht haben, darf ich auch daran erinnern, daß im vorigen Jahr der damalige Ministerpräsident Stoph drauf und dran war, mich aus meiner Funktion zu entlassen. Für nichts weiter, als die eine Tatsache, daß ich bei einer Abstimmung des PEN-Zentrums der DDR mich dafür ausgesprochen habe und auch dafür gestimmt habe, daß der tschechoslowakische Schriftsteller Vaclav Havel aus der Haft entlassen wird. Ich möchte einfach nur, daß wir nicht uns gegenseitig etwas vorhalten aufgrund von Prämissen, die dann nicht stimmen, sondern daß wir zur Sache streiten. Unser sachlicher Meinungsgegensatz bezog sich auf die Frage: Ist Inkarnation von Demokratie Wahl der Abgeordneten und Punkt? Oder soll auch das Element des Plebiszitären öfter zur Geltung kommen? Darüber, wissen Sie, gibt es in Schweden, in der Schweiz und in der Bundesrepublik, zu der wir jetzt gehören, sehr verschiedene Ansichten. Und darüber soll man sich austauschen. Dazu bin ich bereit, daß wir auch die verschiedensten Gesichtspunkte zusammentragen. Aber die "Arbeit" mit solchen Insinuationen wie geschehen, glaube ich - und das ist eigentlich der Inhalt meiner Erklärung -, die sollten wir, wenn es denn geht, weglassen. Weiteres habe ich nicht zu sagen. Danke. Ich darf dann noch - ja. Bitte, das Wort hat der Abgeordnete Böck zu einer persönlichen Erklärung. Wenn es nicht zu persönlich wird. Abgeordneter Böck, CDU: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete! Ich muß dem doch noch einiges hinzufügen, weil das nicht so unwidersprochen hier im Raume stehen bleiben kann. Ich bin durchaus schon der Meinung, daß jemand, der in dem verflossenen Staat sich zu dieser staatstragenden Partei bekannt hat und an den Schalthebeln der Macht gesessen hat, sicherlich vergleichbar ist einem Kapitän auf einem Schiff, das auf

Bekanntgabe der durch den Ministerpräsidenten ernannten Minister zum Thüringer Minister für Wissenschaft und Kunst

Bekanntgabe der durch den Ministerpräsidenten ernannten Minister zum Thüringer Minister für Wissenschaft und Kunst Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode - _. Sitzung, Datum 2889 44. Sitzung Dienstag, den 11. Februar 1992 Erfurt, Plenarsaal Bekanntgabe der durch den Ministerpräsidenten ernannten Minister 2891 Ministerpräsident

Mehr

Wahl des Ministerpräsidenten gemäß 11 Abs. 1 der Vorläufigen Landessatzung

Wahl des Ministerpräsidenten gemäß 11 Abs. 1 der Vorläufigen Landessatzung 4. Sitzung Donnerstag, den 8. November 1990 Erfurt, Plenarsaal Wahl des Ministerpräsidenten gemäß 11 Abs. 1 der Vorläufigen Landessatzung Von der Fraktion der CDU wird der Abgeordnete Duchac vorgeschlagen.

Mehr

THÜRINGER LANDTAG Drucksache 1/ 1 1. Wahlperiode

THÜRINGER LANDTAG Drucksache 1/ 1 1. Wahlperiode THÜRINGER LANDTAG 1. Wahlperiode 24.10.90 Namentliches Verzeichnis der Abgeordneten des Thüringer Landtags (Stand: 24. Oktober 1990) Althaus, Dieter, geb. 29.06.1958, Albert-Schweitzer-Str. 3, Heiligenstadt,

Mehr

THÜRINGER LANDTAG Plenarprotokoll 2/2 2. Wahlperiode 30. November 1994

THÜRINGER LANDTAG Plenarprotokoll 2/2 2. Wahlperiode 30. November 1994 THÜRINGER LANDTAG Plenarprotokoll 2/2 2. Wahlperiode 30. November 1994 2. Sitzung Mittwoch, den 30. November 1994 Erfurt, Plenarsaal Wahl des Ministerpräsidenten 19 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU -

Mehr

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: Geschäftsordnung in der gültigen Fassung vom 04.03.2006 1 Beschlussfähigkeit 11 Redezeit 2 Beschlüsse 12 Vertraulichkeit 3 Abstimmung 13 Fristenberechnung

Mehr

Deutscher Bundestag. 2. Sitzung. Bonn, den 20. Oktober Inhalt: Wahl des Bundeskanzlers. Vereidigung des Bundeskanzlers... 7 A.

Deutscher Bundestag. 2. Sitzung. Bonn, den 20. Oktober Inhalt: Wahl des Bundeskanzlers. Vereidigung des Bundeskanzlers... 7 A. Deutscher Bundestag 2. Sitzung Bonn, den 20. Oktober 1965 Inhalt: Wahl des Bundeskanzlers Ergebnis Abg. Dr. Dr. h. c. Erhard nimmt die Wahl an 7 A 8 A 8 B Vereidigung des Bundeskanzlers... 8 C Nächste

Mehr

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Impressum Herausgeber Redaktion Fotos Gestaltung Druck Text Seite

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN. 1 Zusammensetzung des Jugendgemeinderats. 2 Teilnahme an Sitzungen

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN. 1 Zusammensetzung des Jugendgemeinderats. 2 Teilnahme an Sitzungen GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN Der Jugendgemeinderat der Stadt Göppingen hat in seiner Sitzung am 05. Februar 1996 folgende Geschäftsordnung, geändert durch Beschluss am

Mehr

LANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE

LANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE LANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE - 2 - Stand: 1.1.1986 Der Kreistag hat für sich und die Ausschüsse aufgrund von 31 Abs. 2 LkrO für Baden-Württemberg vom 10. Oktober

Mehr

Regeln der Bezirks-Versammlung Wandsbek

Regeln der Bezirks-Versammlung Wandsbek Regeln der Bezirks-Versammlung Wandsbek Die Bezirks-Versammlung Wandsbek hat für ihre Arbeit Regeln gemacht. Diese Regeln heißen Geschäfts-Ordnung. Die Geschäfts-Ordnung hat mehrere Teile. Wie in einem

Mehr

Redeauszug. Abg. Ramelow, DIE LINKE

Redeauszug. Abg. Ramelow, DIE LINKE Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode -125. Sitzung -11.07.2013 Redeauszug Abg. Ramelow, DIE LINKE Anzahl der Seiten: 6 Korrekturfrist 16.07.2013 2/6 Thüringer Landtag - 125. Sitzung - 11.07.2013 Gesetz zur

Mehr

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Herausgeber Redaktion Fotos Gestaltung Druck Text Impressum Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung

Mehr

1 Vorsitz im Verwaltungsrat

1 Vorsitz im Verwaltungsrat Studentenwerk Anstalt des öffentlichen Rechts Max-Horkheimer-Straße 15 (Studentenhaus) 42119 Wuppertal Der Geschäftsführer Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des -s Wuppertal - Studentenwerk - Anstalt

Mehr

Deutscher Bundestag. 2. Sitzung. Bonn, den 21. Oktober Inhalt: Wahl des Bundeskanzlers Präsident von Hassel 7 A. Abg. Brandt nimmt die Wahl an

Deutscher Bundestag. 2. Sitzung. Bonn, den 21. Oktober Inhalt: Wahl des Bundeskanzlers Präsident von Hassel 7 A. Abg. Brandt nimmt die Wahl an Deutscher Bundestag 2. Sitzung Bonn, den 21. Oktober 1969 Inhalt: Wahl des Bundeskanzlers Präsident von Hassel Ergebnis Abg. Brandt nimmt die Wahl an Nächste Sitzung 7 A 8 A 8 C 8 C Anlage 9 Deutscher

Mehr

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt)

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt) Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt) Präambel Die Geschäftsordnung des STP Swim Team Pattensen e.v. regelt die Grundbestimmungen

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN

GESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN GESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN vom 7. Mai 1992 (DAB 7/92, BN 132), zuletzt geändert am 23. November 2017 (DAB 2/2018, S. 29, Regionalteil Niedersachsen) 1

Mehr

Geschäfts-Ordnung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache -

Geschäfts-Ordnung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache - Geschäfts-Ordnung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache - Was steht auf welcher Seite? Ein paar Infos zum Text... 2 Paragraf 1: Welche Gesetze gelten für die Mitglieder

Mehr

Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt. Präsidentin Barbara Stamm Abg. Dr. Paul Wengert

Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt. Präsidentin Barbara Stamm Abg. Dr. Paul Wengert Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt Präsidentin Barbara Stamm Abg. Dr. Paul Wengert 42. Plenum, 24.02.2010 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode 1 Präsidentin Barbara Stamm: Ich rufe auf: Artikel

Mehr

Entwurf. Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung

Entwurf. Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung Entwurf Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung A. Präambel Oberstes Organ des Clubs ist die Mitgliederversammlung (Satzung 15.1), die als ordentliche (Satzung 16) oder außerordentliche (Satzung

Mehr

3 Geschäftsordnung 3

3 Geschäftsordnung 3 3 Geschäftsordnung GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN BUNDESTAG UND DEN VORSTAND (GOBV) 1 1 Einberufung 1. Die Einberufung des Bundestages erfolgt nach 20, 29 der Satzung. 2. Vorschläge für die Wahl des Präsidenten

Mehr

Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt)

Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Wichtig: Alle müssen als Ergänzung zur Satzung des Vereins betrachtet werden und es darf keinen Widerspruch zu Satzungsbestimmungen geben.

Mehr

Geschäftsordnung des Bundeskongresses der Jungen Grünen

Geschäftsordnung des Bundeskongresses der Jungen Grünen Geschäftsordnung des Bundeskongresses der Jungen Grünen 1 Geltungsbereich (1) Diese Geschäftsordnung regelt die Abhaltung und den Ablauf des Bundeskongresses des Vereins Junge Grüne Junge Alternative.

Mehr

Digitale Einladung und Versand

Digitale Einladung und Versand GOÄA2: Änderung der GO des Bundesrates Digitale Einladung und Versand Die Geschäftsordnung des Bundesrates wird wie folgt angepasst: 1 Termin Die Termine der jährlichen Bundesräte werden von der Bundeskonferenz

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG. der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode. Inhaltsverzeichnis:

GESCHÄFTSORDNUNG. der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode. Inhaltsverzeichnis: GESCHÄFTSORDNUNG der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode Inhaltsverzeichnis: 1 Mitgliedschaft 2 Organe 3 Fraktionsversammlung 4 Aufgaben der Fraktionsversammlung 5 Vorsitzender

Mehr

Konzept OBA-Beirat Passau

Konzept OBA-Beirat Passau Konzept OBA-Beirat Passau Gliederung 1. OBA-Beirat Passau 1.1 Aufgaben des OBA-Beirats Passau 1.2 Sitzungen des OBA-Beirats Passau 1.3 Unterstützung des OBA-Beirats 2. Die Wahl des OBA-Beirats Passau 2.1

Mehr

Diskutieren und Argumentieren in Verhandlungen

Diskutieren und Argumentieren in Verhandlungen Diskutieren und Argumentieren in Verhandlungen Der Beginn Ich habe die Ehre, (die Verhandlung) für eröffnet zu erklären. Darf ich um Ihre Aufmerksamkeit bitten? Lassen Sie uns mit (der Tagung/Besprechung)

Mehr

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische amerikanischen Amt an An andere anderen anderer anderes

Mehr

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. Geschäftsordnung Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. GESCHÄFTSORDNUNG Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e.v. Inhaltsverzeichnis über die Geschäftsordnung des Kreiskegel- und Bowlingverein Harz Inhaltsverzeichnis

Mehr

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 06.12.2010 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,

Mehr

Sozialdemokratische Partei Deutschlands - Unterbezirk Düsseldorf - Geschäftsordnung des Unterbezirksparteitages - Stand: 17 November

Sozialdemokratische Partei Deutschlands - Unterbezirk Düsseldorf - Geschäftsordnung des Unterbezirksparteitages - Stand: 17 November Sozialdemokratische Partei Deutschlands - Unterbezirk Düsseldorf - Geschäftsordnung des Unterbezirksparteitages - Stand: 17 November 2001 - Geschäftsordnung des Unterbezirksparteitages 1. Eröffnung und

Mehr

Geschäftsordnung. Kreistag. Main-Tauber-Kreis

Geschäftsordnung. Kreistag. Main-Tauber-Kreis Geschäftsordnung Kreistag Main-Tauber-Kreis -konsolidierte Fassung- Aufgrund von 31 Abs. 2 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vom 10. Oktober 1955 (Ges.Bl. S. 207) i.d.f. der Bekanntmachung vom

Mehr

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit:

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit: der die und in den 5 von zu das mit sich 10 des auf für ist im 15 dem nicht ein Die eine 20 als auch es an werden 25 aus er hat daß sie 30 nach wird bei einer Der 35 um am sind noch wie 40 einem über einen

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DER BEZIRKSSCHÜLERVERTRETUNG

GESCHÄFTSORDNUNG DER BEZIRKSSCHÜLERVERTRETUNG GESCHÄFTSORDNUNG DER BEZIRKSSCHÜLERVERTRETUNG DER BUNDESSTADT BONN Bezirksschülervertretung der Bundesstadt 2 Geschäftsordnung der Bezirksschülervertretung der Bundesstadt 1 REDERECHT a. Das Wort wird

Mehr

Mitgliederversammlung des Stargarder Behindertenverband e.v. am

Mitgliederversammlung des Stargarder Behindertenverband e.v. am STARGARDER BEHINDERTENVERBAND e.v. DER VORSITZENDE SBV e.v., Walkmüllerweg 4a, 17094 Burg Stargard, Tel. (039603) 20452 Anmeldung zur Mitgliederversammlung des Stargarder Behindertenverbandes e.v. am 22.05.2014

Mehr

(Zuletzt geändert in der 180. Hauptversammlung am 15. Juni 2007 in Berlin.)

(Zuletzt geändert in der 180. Hauptversammlung am 15. Juni 2007 in Berlin.) Geschäftsordnung für die Hauptversammlung, andere Mitgliederversammlungen, die Fachausschüsse, die Vorstände der Arbeitsgemeinschaften und die Arbeitsausschüsse im Börsenverein des Deutschen Buchhandels

Mehr

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Wahlbroschüre Hessen Einfach wählen Impressum Herausgeber Redaktion Fotos Gestaltung Druck Text Seite

Mehr

Geschäftsordnung. für das. "Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden"

Geschäftsordnung. für das. Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden Neufassung der Geschäftsordnung für das Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden (veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der TUD Nr. 8/1994 vom 26.09.1994) Das Rektoratskollegium

Mehr

Hessischer Landtag - Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen)

Hessischer Landtag - Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen) Hessischer Landtag - Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen) Bezeichnung Zweck Initiator Frist GOHLT Erläuterung Änderungs- Antrag soll geändert werden Wird auf die Tagesordnung der 30 Zuässig

Mehr

DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009

DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009 DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009 Erster Teil Allgemeines 1.1 Einleitung Paragraph 29 der Satzung des Deutschen Schulvereins Kapstadt räumt dem Elternrat,

Mehr

Geschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren.

Geschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren. 1 Geschäftsordnung 1 Geschäftsbereich Öffentlichkeit - Der TSV Obernzell 1899 ev erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachstehend Versammlungen genannt) diese Geschäftsordnung.

Mehr

Geschäftsordnung für die Organe des Vereins

Geschäftsordnung für die Organe des Vereins Geschäftsordnung für die Organe des Vereins 1 Geltungsbereich 1.1 Der Verein gibt sich zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachfolgend Versammlung genannt) der Organe und Abteilungen,

Mehr

Mustergeschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. im Rat der Stadt XXX

Mustergeschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. im Rat der Stadt XXX Liebe Grüne, auf Grund der großen Nachfrage geben wir euch hiermit eine Mustergeschäftsführung für grüne Fraktionen an die Hand, die ihr eure lokalen Bedürfnisse und Wünsche zuschneiden und in diesem Sinne

Mehr

Geschäftsordnung. TSV Oberndorf 1924 e.v.

Geschäftsordnung. TSV Oberndorf 1924 e.v. Geschäftsordnung des TSV Oberndorf 1924 e.v. 1 Geltungsbereich Öffentlichkeit 1. Der TSV Oberndorf 1924 e.v. erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachfolgend Versammlungen

Mehr

Es spielt die Staatskapelle Weimar die Ouvertüre zu "Egmont" f-moll Opus 84 von Ludwig van Beethoven. Es dirigiert Generalmusikdirektor Frank.

Es spielt die Staatskapelle Weimar die Ouvertüre zu Egmont f-moll Opus 84 von Ludwig van Beethoven. Es dirigiert Generalmusikdirektor Frank. 1. Sitzung Donnerstag, den 25. Oktober 1990 Weimar, Nationaltheater Rednerliste: Alterspräsident Geißler Präsident Dr.Müller (CDU) Frau Stiebritz (Schriftführer) Emde (Schriftführer) Böck (CDU) Frau Grabe

Mehr

Satzung der Freien Wähler-Gruppe Montabaur (e.v.)

Satzung der Freien Wähler-Gruppe Montabaur (e.v.) Satzung der Freien Wähler-Gruppe Montabaur (e.v.) 1 Verein der Wählergruppe Der Verein führt den Namen "Freie Wähler-Gruppe Montabaur (e. V. )" (Kurzform: FWG Montabaur) und hat seinen Sitz in Montabaur.

Mehr

1 Aufgaben und Rechte des Kinder- und Jugendforums 2 2 Zusammensetzung und Bildung 2 3 Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen 3

1 Aufgaben und Rechte des Kinder- und Jugendforums 2 2 Zusammensetzung und Bildung 2 3 Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen 3 Übersicht: Ortsrecht der Stadt Karben Seite I. Das Kinder- und Jugendforum und seine Funktionen 1 Aufgaben und Rechte des Kinder- und Jugendforums 2 2 Zusammensetzung und Bildung 2 3 Pflicht zur Teilnahme

Mehr

51-1a Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten der Stadt Fürth (AJJ)

51-1a Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten der Stadt Fürth (AJJ) Geschäftsordnung des Ausschusses für Jugendhilfe- und Jugendangelegenheiten (AJJ) vom 19. Juli 1996 i.d.f. vom 17.12.2004 Inhaltsverzeichnis: 1 Tagesordnung 2 2 Einladung zur Sitzung 2 3 Sitzungsverlauf

Mehr

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der Fassung vom 22. September 2017 1 Sitzungen der Vertreterversammlung (1) In jedem Jahr findet eine Sitzung der Vertreterversammlung

Mehr

Vorstandswahl: Kluge Satzungsregelungen machen das Vereinsund Vorstandsleben leichter

Vorstandswahl: Kluge Satzungsregelungen machen das Vereinsund Vorstandsleben leichter 01.03.2017 Fachbeitrag Vereinsrecht Vorstandswahl: Kluge Satzungsregelungen machen das Vereinsund Vorstandsleben leichter Vorstandswahlen im Verein sind keine komplizierte Sache, wenn der Vorstand in Ämter

Mehr

Geschäftsordnung. des Fakultätsrates

Geschäftsordnung. des Fakultätsrates Geschäftsordnung des Fakultätsrates der Fakultät Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences vom 15. Dezember 2009 Der Fakultätsrat der

Mehr

Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark

Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark 881-02 Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark Neufassung Magistrats-Beschluss v. 09.02.2009 In Kraft seit 10.02.2009 1. Änderung Magistrats-Beschluss

Mehr

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg beschlossen auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 24. Juni 1995, zuletzt geändert auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 09.10.2015 1 (1) Der Vorstand

Mehr

Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Münchhausen

Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Münchhausen Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Münchhausen Gültig ab: 01.04.2017 029.4 I n h a l t s v e r z e i c h n i s I. Der Kinder- und Jugendbeirat und seine Funktionen 1 Aufgaben

Mehr

Geschäftsordnung Schwul-lesbischer Sportverein Uferlos 1996 Karlsruhe e.v.

Geschäftsordnung Schwul-lesbischer Sportverein Uferlos 1996 Karlsruhe e.v. Geschäftsordnung Schwul-lesbischer Sportverein Uferlos 1996 Karlsruhe e.v. Seite 1 von 6 Seiten Stand vom 12. Dezember 2016 GESCHÄFTSORDNUNG Erstellt von der Vorstandschaft am 5. Dezember 2005 Beschlossen

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 1/ Wahlperiode. - Konstituierung des 1. Sitzung Landtages Brandenburg

Landtag Brandenburg Drucksache 1/ Wahlperiode. - Konstituierung des 1. Sitzung Landtages Brandenburg Landtag Brandenburg Drucksache 1/3243 1. Wahlperiode - Neudruck - Statistische Angaben zum Landtag Brandenburg - Konstituierung des 1. Sitzung 26.10.1990 Landtages Brandenburg - Wahl des Ministerpräsidenten

Mehr

Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln

Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die der SPD angehörenden Mitglieder im Rat der Gemeinde Nottuln bilden die SPD-Fraktion, sie haben volles Stimmrecht.

Mehr

Die Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt wird durch Herrn Präsident Dieter Steinecke eröffnet und geleitet.

Die Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt wird durch Herrn Präsident Dieter Steinecke eröffnet und geleitet. Landtag von Sachsen-Anhalt Kurzbericht 6/107 107. Sitzung Freitag, 29.01.2016 Magdeburg, Landtagsgebäude, Domplatz 6-9 (51. Sitzungsperiode) Beginn: 09:00 Uhr. Die Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt

Mehr

Nr. 341 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Bericht

Nr. 341 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Bericht Nr. 341 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Landtagspräsidentin

Mehr

Ein Problem diskutieren und sich einigen Darauf kommt es an

Ein Problem diskutieren und sich einigen Darauf kommt es an Ein Problem diskutieren und sich einigen Darauf kommt es an Stellen Sie zuerst den Sachverhalt dar Sagen Sie dann Ihre Meinung Gehen Sie auf die Argumentation Ihres Gesprächspartners ein Reagieren Sie

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG. Des Schülerrates

GESCHÄFTSORDNUNG. Des Schülerrates GESCHÄFTSORDNUNG Des Schülerrates October 14, 2015 Inhalte 1: Geltungsbereich... 2 2: Sitzungspräsidium... 2 3: Worterteilung und Rednerfolge... 2 4: Wort zur Geschäftsordnung... 3 5: Anträge... 3 6: Dringlichkeitsanträge...

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG SBSV

GESCHÄFTSORDNUNG SBSV GESCHÄFTSORDNUNG SBSV Stand: 06. Juni 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 4 2 Vorsitz... 5 3 Sitzungen... 6 4 Tagesordnung... 7 5 Protokoll... 8 6 Sitzungsleitung... 9 7 Redeordnung... 10 8

Mehr

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer-Bau NRW vom 19. November 2004 1 Vertreterversammlung (1) Die Vertreterversammlung ist durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens einem

Mehr

Geschäftsordnung Version 6

Geschäftsordnung Version 6 01.10.2015 Version 6 Der Verein Direktversicherungsgeschädigte e.v. (DVG) ist aus der Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte-Direktversicherte hervorgegangen und führt deren ursprüngliche Ziele und Aufgaben

Mehr

Geschäftsordnung (GO) für Parteitage der Alternative für Deutschland

Geschäftsordnung (GO) für Parteitage der Alternative für Deutschland Geschäftsordnung (GO) Parteitage der Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Eröffnung des Parteitages... 2 3 Versammlungsleitung... 2 4 Protokollführung... 2 5 Tagesordnung... 3 6 Behandlung von Tagesordnungspunkten

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main Geändert von der Mitgliederversammlung des DOSB am 03.12.2011 in Berlin Geändert

Mehr

Kinder- und Jugendvertretung des Marktes Murnau a. Staffelsee

Kinder- und Jugendvertretung des Marktes Murnau a. Staffelsee Kinder- und Jugendvertretung des Marktes Murnau a. Staffelsee Geschäftsordnung Die Kinder- und Jugendvertretung gibt sich aufgrund 6 Abs. 1 der Satzung für die Kinder- und Jugendvertretung beim Markt Murnau

Mehr

Geschäftsordnung der SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Speyer

Geschäftsordnung der SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Speyer Geschäftsordnung der SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Speyer Die Fraktion 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die über die Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Stadtrat

Mehr

Geschäftsordnung. für. den Vorstand und den Ausschuss. des Ver- und Entsorgungsverbandes Adelebsen

Geschäftsordnung. für. den Vorstand und den Ausschuss. des Ver- und Entsorgungsverbandes Adelebsen Geschäftsordnung für den Vorstand und den Ausschuss des Ver- und Entsorgungsverbandes Adelebsen Alle Amts-, Funktions- und Personenbezeichnungen, die in dieser Satzung in der männlichen Sprachform gebraucht

Mehr

Floorball Bund Hamburg e. V.

Floorball Bund Hamburg e. V. Änderungsnachweis Datum Ort Änderung 26.03.2008 Schenefeld Beschluss der 06.11.2012 Hamburg Änderung des Verbandsnamens gemäß der Satzungsänderung vom 06.11.2012 Seite 1 von 5 1 Allgemeines 1. Die regelt

Mehr

Die Fraktion besteht aus den in die Stadtverordnetenversammlung gewählten Mandatsträgern. Organe der Fraktion sind, a. die Fraktionsversammlung sowie

Die Fraktion besteht aus den in die Stadtverordnetenversammlung gewählten Mandatsträgern. Organe der Fraktion sind, a. die Fraktionsversammlung sowie 1. Ziel der Arbeit der Fraktion ist es, die kommunale Selbstverwaltung nach den Grundsätzen und den kommunalpolitischen Programmen der AfD zu verwirklichen. 2. Aufgabe der Fraktion ist es eine einheitliche

Mehr

Geschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg

Geschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg Geschäftsordnung kfd-diözesanverband Freiburg 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für die Organe des Diözesanverbandes Freiburg auf Diözesan-, Dekanats- und Pfarr/Seelsorgeeinheitsebene 2 Tagungsordnung

Mehr

Geschäftsordnung (in der auf der FSRV-Sitzung vom beschlossenen und am zuletzt geänderten Fassung)

Geschäftsordnung (in der auf der FSRV-Sitzung vom beschlossenen und am zuletzt geänderten Fassung) FACHSCHAFTSRÄTEVERSAMMLUNG der Georg-August-Universität Göttingen Geschäftsordnung (in der auf der FSRV-Sitzung vom 18.12.2013 beschlossenen und am 25.04.2017 zuletzt geänderten Fassung) 1 Grundlage dieser

Mehr

Der Bayerische. Land-Tag. in leichter Sprache

Der Bayerische. Land-Tag. in leichter Sprache Der Bayerische Land-Tag in leichter Sprache Seite Inhalt 2 Begrüßung 1. 4 Der Bayerische Land-Tag 2. 6 Die Land-Tags-Wahl 3. 8 Parteien im Land-Tag 4. 10 Die Arbeit der Abgeordneten im Land-Tag 5. 12 Abgeordnete

Mehr

1.2. Die Tagesordnung des Diözesantages wird durch den Diözesanvorstand in Verbindung mit dem DJK Sportamt aufgestellt und vorberaten.

1.2. Die Tagesordnung des Diözesantages wird durch den Diözesanvorstand in Verbindung mit dem DJK Sportamt aufgestellt und vorberaten. DJK SPORTVERBAND DEUTSCHE JUGENDKRAFT DIÖZESANVERBAND MÜNSTER E.V. D I Ö Z E S A N V E R B A N D S G E S C H Ä F T S O R D N U N G I. DER DIÖZESANVERBANDSTAG (kurz: Diözesantag) 1 TERMIN, VORBEREITUNG,

Mehr

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 2. Oktober 2017 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,

Mehr

Landtags-Wahl so geht das!

Landtags-Wahl so geht das! www.thueringen.de Landtags-Wahl so geht das! Die Landtags-Wahl in Thüringen am 14. September 2014 einfach verstehen! Ein Wahl-Hilfe-Heft Damit Sie gut informiert sind. Und wissen, wie Sie wählen müssen!

Mehr

Wahl- und Geschäftsordnung (WGO)

Wahl- und Geschäftsordnung (WGO) Wahl- und Geschäftsordnung der Kolpingjugend im Kolpingwerk DV Regensburg Seite 0 0 0 0 0 Wahl- und Geschäftsordnung (WGO) DER KOLPINGJUGEND IM KOLPINGWERK DER DIÖZESE REGENSBURG (im folgenden Kolpingjugend

Mehr

Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock

Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock vom 07.02.2005 Inhaltsübersicht 1 Gewählte Mitglieder 2 Vorsitz 3 Beratende Teilnehmer 4

Mehr

RECHTSANWALTSKAMMER BERLIN. Geschäftsordnung vom 9. Februar 1972 in der Fassung vom Teil I Allgemeines.

RECHTSANWALTSKAMMER BERLIN. Geschäftsordnung vom 9. Februar 1972 in der Fassung vom Teil I Allgemeines. : RECHTSANWALTSKAMMER BERLIN Geschäftsordnung vom 9. Februar 1972 in der Fassung vom 09.03.2011 Teil I Allgemeines 1 Kammer und Sitz Die im Bezirk des Kammergerichts zugelassenen Rechtsanwälte und die

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DES LANDESFUSSBALLVERBANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN E.V. DIE STETS AKTUELLE AUSGABE GIBT ES ONLINE UNTER GESCHAEFTSORDNUNG.LFVM-V.

GESCHÄFTSORDNUNG DES LANDESFUSSBALLVERBANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN E.V. DIE STETS AKTUELLE AUSGABE GIBT ES ONLINE UNTER GESCHAEFTSORDNUNG.LFVM-V. GESCHÄFTSORDNUNG DES LANDESFUSSBALLVERBANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN E.V. DIE STETS AKTUELLE AUSGABE GIBT ES ONLINE UNTER GESCHAEFTSORDNUNG.LFVM-V.DE LANDESFUSSBALLVERBAND MECKLENBURG-VORPOMMERN GESCHÄFTSORDNUNG

Mehr

Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters der Gemeinde Grefrath

Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters der Gemeinde Grefrath Der Bürgermeister X. Wahlperiode Sitzungsvorlage Nr. H 001 V Vorberatung keine Vorberatung keine Beschlussfassung Rat öffentlich Datum: 04.06.2014 Amt/Aktenzeichen 10/10 23 030 Auskunft erteilt: Frau Müller-Deilmann

Mehr

G E S C H Ä F T S O R D N U N G. der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 20. Mai 2005

G E S C H Ä F T S O R D N U N G. der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 20. Mai 2005 G E S C H Ä F T S O R D N U N G der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 20. Mai 2005 ALLGEMEINES 1 Die im Bezirk des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften

Mehr

DOWNLOAD VORSCHAU. Kleines Politiklexikon. zur Vollversion. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel:

DOWNLOAD VORSCHAU. Kleines Politiklexikon. zur Vollversion. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel: DOWNLOAD Sebastian Barsch Kleines Politiklexikon Politik ganz einfach und klar Bergedorfer Unterrichtsideen Sebastian Barsch Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen

Mehr

Neugestaltung des Verfahrens der Verfassungsänderung Vorschlag der Abgeordneten des SSW (Stand: )

Neugestaltung des Verfahrens der Verfassungsänderung Vorschlag der Abgeordneten des SSW (Stand: ) Der anliegende Formulierungsvorschlag zur Neuordnung des Verfahrens zur Änderung der Landesverfassung berücksichtigt folgende Kriterien, die ihm als Prämissen zu Grunde liegen: Allgemeines Künftig sollen

Mehr

Allgemeine Geschäftsordnung

Allgemeine Geschäftsordnung Landessportbund Nordrhein-Westfalen Friedrich-Alfred-Straße 25 47055 Duisburg Tel. 0203 7381-0 Fax 0203 7381-616 E-Mail: Info@lsb-nrw.de www.lsb-nrw.de Allgemeine Geschäftsordnung des Landessportbundes

Mehr

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren - Textfassung - Hansestadt Lübeck Die Stadtpräsidentin Beirat für Seniorinnen und Senioren 1.100 Büro der Bürgerschaft Mai 2003 einschl. Änderungen

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen Geschäftsordnung für Landesversammlungen März 2017 Seite 1 von 5 Geschäftsordnung für Landesversammlungen Stand: März 2017; Dresden 1 Unterlagenversand und Versammlungsort (1) Der Versand der Unterlagen

Mehr

Wahlordnung. Wahlordnung. Wahlordnung

Wahlordnung. Wahlordnung. Wahlordnung Wahlordnung Wahlordnung Wahlordnung 2017 145 Inhaltsverzeichnis 1 Gültigkeitsbereich... 147 2 Wahlrecht... 147 3 Wahlkommission... 147 4 Wahlvorschläge... 147 5 Wahlablauf... 147 6 Gültigkeit der Stimmen...

Mehr

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Wahlordnung Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Beschlossen von der außerordentlichen Landesversammlung in Gießen am 25.6.2016 1 Wahlausschuss 3 2 Bildung des Wahlausschusses 3 3 Wahlausschreiben

Mehr

PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EURONEST

PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EURONEST PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EURONEST Geschäftsordnung der ständigen Ausschüsse der Parlamentarischen Versammlung EURONEST angenommen von der Parlamentarischen Versammlung Euronest am Mai 2011 sowie am

Mehr

Die Regeln für die Mitglieder-Versammlung von der Lebenshilfe in Leichter Sprache

Die Regeln für die Mitglieder-Versammlung von der Lebenshilfe in Leichter Sprache Die Regeln für die Mitglieder-Versammlung von der Lebenshilfe in Leichter Sprache Die Geschäfts-Ordnung regelt die Mitglieder-Versammlung. Daran müssen sich alle Mitglieder halten. Alle sollen die Geschäfts-Ordnung

Mehr

WAHL DES LANDRATES VON STORMARN: HENNING GÖRTZ MIT 84

WAHL DES LANDRATES VON STORMARN: HENNING GÖRTZ MIT 84 WAHL DES LANDRATES VON STORMARN: HENNING GÖRTZ MIT 84 PROZENT JA-STIMMEN GEWÄHLT Bad Oldesloe (ve). Dr. Henning Görtz wurde heute im Rahmen der 12. Sitzung des Kreistags Stormarn zum Landrat gewählt. Mit

Mehr

Thema, dessen Ernsthaftigkeit allerdings durch den unsäglichen Grünen-Antrag. verwässert wird, den wir als Vorabfassung vorgelegt bekommen haben.

Thema, dessen Ernsthaftigkeit allerdings durch den unsäglichen Grünen-Antrag. verwässert wird, den wir als Vorabfassung vorgelegt bekommen haben. Protokollauszug: Parteifinanzierung NPD Stephan Brandner (AfD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu später Stunde ein sehr wichtiges Thema, dessen Ernsthaftigkeit allerdings durch den unsäglichen

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt (LV)

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt (LV) Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1147 17.03.2017 Gesetzentwurf Fraktion AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt (LV) Der Landtag wolle beschließen: Gesetz

Mehr

Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen

Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen Seite 1 Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Geschäftsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Geltungsbereich Diese

Mehr

Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Kehl

Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Kehl Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Kehl Die in dieser Geschäftsordnung benutzten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform. Aufgrund

Mehr

DER SÄCHSISCHE LANDTAG WER ENTSCHEIDET WAS? Informationen in Leichter Sprache

DER SÄCHSISCHE LANDTAG WER ENTSCHEIDET WAS? Informationen in Leichter Sprache DER SÄCHSISCHE LANDTAG WER ENTSCHEIDET WAS? Informationen in Leichter Sprache Der Landtag hat dieses Heft in Leichter Sprache gemacht. IMPRESSUM Herausgeber: Sächsischer Landtag Verfassungs-Organ des Freistaates

Mehr

Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011

Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7690 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/7443

Mehr

Landesverband Jüdischer Gemeinden

Landesverband Jüdischer Gemeinden Seite 1 Landesverband Jüdischer Gemeinden SACHSEN-ANHALT K. d. ö. R. Geschäftsordnung des Vorstandes des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt 1 Allgemeines Der Vorstand des Landesverbandes

Mehr