Fördermöglichkeiten im Bereich Lärmschutz. Ralph Ishorst, Öffentliche Kunden Vortrag am

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1 Fördermöglichkeiten im Bereich Lärmschutz Ralph Ishorst, Öffentliche Kunden Vortrag am

2 Gliederung NRW.BANK im Überblick Aktuelle Förderangebote Kontaktdaten 2

3 Die NRW.BANK im Überblick: Zahlen & Fakten Eigentümer der NRW.BANK ist das Land Nordrhein-Westfalen Die NRW.BANK ist mit einer Bilanzsumme von 152 Mrd die größte Landesförderbank Deutschlands Sie refinanziert sich auf den internationalen Kapitalmärkten mit einem jährlichen Emissionsvolumen von knapp 20 Mrd Infolge der gesetzlich normierten Haftung sind sämtliche von der NRW.BANK begebenen Emissionen mit einer Solvabilitätsgewichtung von Null ausgestattet Geschäft der NRW.BANK erfolgt wettbewerbsneutral über Banken und Sparkassen oder direkt mit der öffentlichen Hand Erträge der NRW.BANK kommen dem Fördergeschäft zugute Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Die NRW.BANK beschäftigt rund Mitarbeiter an den Standorten Düsseldorf und Münster 3

4 NRW.BANK Kerngeschäftsfelder Privater Sektor Öffentlicher Sektor Housing and Urban Wohnraumförderung Development Individualförderung Mittelstandsbank Kommunal- und Infrastrukturfinanzierungen Central Zentraler service Dienstleister provider for für the das state Land NRW Long Langfristig term-oriented angelegtes Low-risk Geschäftsmodell Risikoarmes Kreditportfolio Low-risk Wohnungsbaudarlehen Modernisierungsprogramme Absenkung des Energieverbrauchs Zusammenarbeit mit der KfW etabliert Wirtschaftsförderung Wachstumsfinanzierung Technologie und Umweltschutz Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen Fondsprodukte Ansprechpartner der öffentlichen Hand Projektfinanzierungen Infrastrukturprojekte Finanzmanagement Projektmanagement Innovative Kapitalmarktprodukte 4

5 Was bietet die NRW.BANK als Kommunalbank Förderung Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme Eigene Förderprogramme Finanzierung Kommunalfinanzierung (Liquiditätsüberbrückungskredite und Kommunaldarlehen) Infrastrukturfinanzierung, Konsortialfinanzierung PPP-Finanzierungen (Forfaitierungen und Projektfinanzierungen) Beratung Kommunales Finanzmanagement Beratung PPP Ideenwettbewerb für innovative Kommunen Begleitung interkommunaler Projekte Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung Aufgreifen aktueller kommunaler Themen 5

6 Gliederung NRW.BANK im Überblick Aktuelle Förderangebote Kontaktdaten 6

7 NRW.BANK.Kommunal Invest Zielgruppe Kommunale Gebietskörperschaften Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften in NRW Gemeindeverbände (z.b. Kommunale Zweckverbände), die gemäß 27 Nr. 1a in Verbindung mit 26 Nr. 2a der Solvabilitätsverordnung ein KSA-Risikogewicht von Null haben. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die NRW.BANK. Was wird gefördert Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen entweder in kommunale und soziale Infrastruktur oder in wohnwirtschaftliche Projekte Wie wird gefördert Finanzierungsanteil pro Haushaltsjahr beträgt 100% bei Projekten bis 2 Mio. EUR (max. 50% der förderfähigen Investitionskosten bei Projekten ab 4 Mio. EUR) zwei Finanzierungsvarianten: 30/5/10 und 20/3/10 (Darlehenslaufzeit, tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung) Vierteljährliches Ratendarlehen, kein Höchstbetrag, 100% Auszahlung, täglich angepasste Zinssätze 7

8 KfW IKK - Investitionskredit Kommunen (208) Zielgruppe Kommunale Gebietskörperschaften Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Gemeindeverbände (z. B. kommunale Zweckverbände), die gemäß 27 Nummer 1 a in Verbindung mit 26 Nummer 2 a der Solvabilitätsverordnung ein Risikogewicht im Kreditrisiko-Standardansatz von Null haben. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die KfW. Was wird gefördert Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen entweder in kommunale und soziale Infrastruktur oder in wohnwirtschaftliche Projekte Wie wird gefördert KfW-Direktantrag Finanzierungsanteil pro Haushaltsjahr beträgt 100% bei Projekten bis 2 Mio. EUR (max. 50% der förderfähigen Investitionskosten bei Projekten ab 2 Mio. EUR) Finanzierungsvarianten: 10/2/10, 20/3/10, 30/5/10 (Darlehenslaufzeit, tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung) Vierteljährliches Ratendarlehen, kein Höchstbetrag, 100% Auszahlung, täglich angepasste Zinssätze 8

9 KfW IKK Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren (218) Zielgruppe Kommunale Gebietskörperschaften Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Gemeindeverbände (z. B. kommunale Zweckverbände), die gemäß 27 Nummer 1 a in Verbindung mit 26 Nummer 2 a der Solvabilitätsverordnung ein Risikogewicht im Kreditrisiko-Standardansatz von Null haben. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die KfW Was wird gefördert Zinsgünstig finanziert werden energetische Maßnahmen an allen Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Nichtwohngebäude), die bis zum 01. Januar 1995 fertig gestellt worden sind. Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85 und 100 (jeweils EnEV2009) Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal (Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz) Verschiedene Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung KfW-Direktantrag 9

10 KfW IKK Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren (218) Wie wird gefördert bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten KfW-Effizienzhäuser bis max. EUR 500,-/ qm Nettogrundfläche, Verschiedene Einzelmaßnahmen bis max. 300 EUR pro qm Nettogrundfläche Finanzierungsvarianten: 20/1-3/10 und 30/1-5/10 (Darlehenslaufzeit, tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung) Vierteljährliches Ratendarlehen, 100 % Auszahlung Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser: KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus ,5 % des Zusagebetrages 10,0 % des Zusagebetrages 7,5 % des Zusagebetrages 5,0 % des Zusagebetrages KfW-Effizienzhaus Denkmal 2,5 % des Zusagebetrages 10

11 KfW-Energieeffizient Sanieren Hausbankverfahren Zielgruppe alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z.b. Privatpersonen Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften Bauträger Eigentümer / Betreiber von Wohnheimen Contracting-Geber (Investor) Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Was wird gefördert Zinsgünstig finanziert werden energetische Maßnahmen an Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen 11

12 KfW-Energieeffizient Sanieren Rahmenbedingungen Finanzierungsanteil bis zu 100 % der Investitionskosten einschl. Nebenkosten, max. 50 T je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freie Maßnahmenkombination max. 75 T bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Auszahlung 100% Laufzeit Jahre/Freij. bis zu 20 / 1-3 bis 10 / 1-2 bis zu 30 / 1-5 und 8/8 Zinsbindung Abruffrist Tilgung Sondertilgung Besicherung 10 Jahre 12 Monate nach Darlehenszusage Verlängerung um max. 24 Monate ohne Antrag möglich, ab dem 13. Monat nach Darlehenszusage Bereitstellungsprovision von 0,25 % p.m. Verwendung der Beträge innerhalb von 3 Monaten! monatliche Annuitäten während der 1. Zinsbindungsfrist ohne Kosten möglich auch Teilbeträge; zum Monatsultimo bankübliche Sicherheiten 12

13 KfW-Energieeffizient Sanieren gültig ab Effizienzhaus Gewährung eines Tilgungszuschusses zusätzlich zum zinsgünstigen Kredit bei Einhaltung / Unterschreitung des Neubau-Niveaus KfW-Effizienzhaus Zuschuss in % des Zusagebetrages maximal pro Wohneinheit 115 und Effizienzhaus Denkmal 2, , , , , Bestätigung eines Sachverständigen erforderlich! 13

14 NRW.BANK.Gebäudesanierung Ziel des Programms Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz zur Verbesserung des Umweltschutzes des barrierefreien Umbaus Antragsteller Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum durchführen Ein- und Zweifamilienhäuser Eigentumswohnungen 14

15 NRW.BANK.Gebäudesanierung Bedingungen förderfähige Vorhaben mit gesicherter Gesamtfinanzierung Investitionsort in Nordrhein-Westfalen Umfang der Förderung 100 % der förderfähigen Bau-/Investitionskosten Mindestkredit Höchstkredit Kombination mit anderen Förderungen möglich 15

16 Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW (RESA) Die Investitionen im Abwasserbereich zählen trotz großer Anstrengungen der letzten Jahre zu den großen finanziellen Herausforderungen im Infrastrukturbereich. Ein zentraler Bestandteil zur Finanzierung von Vorhaben im Abwasserbereich ist das Programm Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW, aus dem Anteilsfinanzierungen gewährt werden können. Zielgruppe Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, soweit sie Maßnahmen zur öffentlichen Abwasserbeseitigung im Rahmen des 53 Abs. 1 LWG durchführen Produkte Zinsgünstige Plafonddarlehen kommunal für 50 % der förderfähigen Kosten die fremd finanziert werden müssen Finanzierungsvarianten: 30/5/10 oder 30/5/20 (Laufzeit, tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung) Zinsverbilligung in den ersten beiden Zinsperioden ( Jahr: -3% p.a., Jahr: -2% p.a.) Darlehenshöchstbetrag i.d.r. 5 Mio. Anteilsfinanzierung durch Zuschuss (je nach Förderbereich -> siehe folgenden Chart) Zinsvergünstigte Darlehen für Private im Förderbereich

17 Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW Produktbeschreibung Förderbereiche mit Darlehen Förderbereich Förderzweck in Kürze Förderart 4.2: Investitionen bei Niederschlagswasseranlagen 5.2: Fremdwasser Öffentliche Kanalsanierung 5.5: Sanierung privater Hausanschlüsse Maßnahmen zur öffentlichen Niederschlagswasserbehandlung und -beseitigung durch die Erstellung von Regenwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhaltebauwerken einschl. erforderlicher Messund Überwachungseinrichtungen Gefördert wird die Sanierung der öffentlichen Kanalisation, bei der im Entwässerungsgebiet ein erhöhter Fremdwasseranfall vorhanden ist. Gefördert wird die Sanierung der privaten Abwasseranlagen (einschl. der Schächte) auf Grundstücken privater Liegenschaften Plafonddarlehen kommunal Plafonddarlehen kommunal Darlehen der NRW.BANK über die Hausbank 17

18 NRW.BANK.Infrastruktur Zielgruppe in- und ausländische gewerbliche Unternehmen private Investoren, freiberuflich Tätige kommunale Unternehmen Einbindung von Forfaitierungsmodellen (PPP) Der Gruppenumsatz des antragstellenden Unternehmens darf 500 Mio. nicht überschreiten. Sofern ein oder mehrere kommunale Gesellschafter mit insgesamt mehr als 50 % beteiligt sind, gilt diese Umsatzgrenze nicht. Was wird gefördert Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Voraussetzung: Anschließende Nutzung durch öffentliche oder gemeinnützige Träger) Förderbare Ausgaben: Grundstücke, Gebäude, Anschaffung von Einrichtungen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Wie wird gefördert Zinsgünstiges Ratendarlehen (Zinsen und Tilgung ¼ jährlich); risikogerechtes Zinssystem Hausbankverfahren Auszahlung 100%, Laufzeiten von 3 30 Jahren; Zinsbindung bis zu 20 Jahren; Tilgungsfreijahre von 0 10 Bereitstellungszinsen von 0,15 % p. M.; außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung 18

19 NRW.BANK.Infrastruktur: Einsatzbeispiele Umweltschutzinfrastruktur Städtebaumaßnahmen Soziale Infrastruktur Bildungs- und Qualifizierungseinrichtungen Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Kanalnetze, Entsorgungseinrichtungen, Straßenbeleuchtung, Lärmschutzeinrichtungen usw.) (Stadtteilentwicklung, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen) (Kindergärten, Kinderhorte, Pflegeheime, Krankenhäuser) (Schulen, Qualifizierungseinrichtungen) (Fremdenverkehrsinfrastruktur, Dorferneuerungsmaßnahmen usw.) Infrastrukturen der allgemeinen Verwaltung (Verwaltungsgebäude usw.) Rekommunalisierung 19

20 NRW.BANK.Sportstätten Zielgruppe gemeinnützige Sportorganisationen, die Mitglied im Landessportbund NRW e.v. sind (Körperschaftsteuer-Freistellungsbestätigung durch das Finanzamt als Nachweis) Was wird gefördert Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur (Voraussetzung öffentliche oder gemeinnützige Nutzung) förderbare Kosten: Grunderwerb; Baukosten, Kosten für die Herstellung von Außenanlagen, Kosten der Ausstattung, Planungskosten Wie wird gefördert Zinssubventioniertes Ratendarlehen (¼-jährliche Zins- und Tilgungsleistungen) Finanzierungsvarianten: 10/1/10, 20/1/10 oder 30/3/10 (Laufzeit, tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung) 100 % Auszahlung; apl. Tilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung Haftungsfreistellung für die Hausbank: Kredite < 200 T => 100 % Kredite >= 200 T => 80 % Finanzierungsvolumen bis zu 100 %; maximal 10 Mio. pro Vorhaben Voraussetzung mindestens ein Pachtvertrag über die Sportstätte mit gleicher Laufzeit wie Kreditvertrag Hausbankverfahren 20

21 NRW.BANK.Effizienzkredit Hausbankverfahren Zielgruppe inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Was wird gefördert Das Programm fördert Vorhaben, die insbesondere den Einsatz moderner, produktionsintegrierter Verfahren in der Produktion ermöglichen und der Umsetzung der zum Klima- und Umweltschutz beitragenden Ziele dienen: Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Verringerung des Einsatzes von Rohstoffen und Wasser Schließung von Stoffkreisläufen Verringerung und Zurückhaltung der Abwasserfrachten, insbesondere solcher Stoffe, die in öffentlichen Kläranlagen nicht oder nicht ausreichend eliminiert werden Vermeidung oder Verringerung von Abwasser Vermeidung von gewerblichen und industriellen Abfällen, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen 21

22 NRW.BANK.Effizienzkredit Wie wird gefördert Hausbankverfahren Zinssubventioniertes Ratendarlehen zwischen EUR und 5 Mio. EUR Finanzierungsanteil bis 100 % 100 % Auszahlung; 50 %igehaftungsfreistellung für die Hausbank bei Investitionsvorhaben größer EUR möglich 22

23 Weitere Informationsquellen 23

24 Weitere Informationsquellen 24

25 Gliederung NRW.BANK im Überblick Aktuelle Förderangebote Kontaktdaten 25

26 Persönliche Ansprechpartner Vorstellung Ihrer Kundenbetreuer/Innen Öffentliche Kunden im Bereich Spezialförderung und Beratung der NRW.BANK: Dr. Jörg Hopfe (Leiter) Tel. 0251/ Ralph Ishorst Tel. 0251/ Lukas Michels Tel. 0211/ Heike Nentwig Tel. 0251/ Nicola Trendelkamp Tel. 0251/ Miriam Schulze Tel. 0211/

27 Kontakt NRW.BANK Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Bereich Unternehmensstrategie/ Öffentliche Infrastrukturfinanzierung 0211 bzw / Friedrichstraße Münster Fax: 0251/ Kavalleriestraße Düsseldorf Fax: 0211/ NRW.BANK Kommunale Finanzierungen Bereich Kapitalmärkte 0211/ Konkrete Konditionenanfragen oder Indikationen erhalten Sie unter: Fax: oder kommunalfinanzierungen@nrwbank.de NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts Vertreten durch den Vorstand Dietmar P. Binkowska Klaus Neuhaus Handelsregister: HR A Amtsgericht Düsseldorf HR A 5300 Amtsgericht Münster Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sitz Düsseldorf Sitz Münster Kavalleriestraße 22 Friedrichstraße Düsseldorf Münster Michael Stölting Dietrich Suhlrie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE

28 Disclaimer Diese Präsentation zeigt zum Stichtag bestehende Fördermöglichkeiten überblicksartig auf. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und zwischenzeitliche Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Die Präsentation erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich der Fördermöglichkeiten und stellt die Merkmale/ Bedingungen der dargestellten Programme nur auszugsweise dar. Ausführliche Informationen zu einzelnen Programmen finden Sie unter 28

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