Wahl. des Richterwahlausschusses

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wahl. des Richterwahlausschusses"

Transkript

1 Drucksache 16/0151 Neu Wahlperiode Wahl des Richterwahlausschusses Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite (Startseite>Parlament>Plenum>Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.

2 Senatsverwaltung für Justiz Just I A Fernruf: ( ) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen W a h l des Richterwahlausschusses Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß 9 des Berliner Richtergesetzes in der Fassung vom 27. April 1970 (GVBl. S. 642, 1638), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 2004 (GVBl. S. 136), für die 16. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses zu Mitgliedern und stellvertretenen Mitgliedern des Richterwahlausschusses: sieben Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen oder ihre Stellvertreter auf Grund von Vorschlägen aus der Mitte des Abgeordnetenhauses, zwei Richterinnen oder Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ihre Stellvertreterinnen oder ihre Stellvertreter bzw. seine Stellvertreterinnen oder seine Stellvertreter aus der Vorschlagsliste der Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, eine Richterin oder einen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit und ihre Stellvertreterin oder ihren Stellvertreter bzw. seine Stellvertreterin oder seinen Stellvertreter aus der Vorschlagsliste der Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit,

3 2 eine Richterin oder einen Richter der Finanzgerichtsbarkeit und ihre Stellvertreterin oder ihren Stellvertreter bzw. seine Stellvertreterin oder seinen Stellvertreter aus der Vorschlagsliste der Richterinnen und Richter der Finanzgerichtsbarkeit, eine Richterin oder einen Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit und ihre Stellvertreterin oder ihren Stellvertreter bzw. seine Stellvertreterin oder seinen Stellvertreter aus der Vorschlagsliste der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit, eine Richterin oder einen Richter aus der Sozialgerichtsbarkeit und ihre Stellvertreterin oder ihren Stellvertreter bzw. seine Stellvertreterin oder seinen Stellvertreter aus der Vorschlagsliste der Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit, eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt und ihre Stellvertreterin oder ihren Stellvertreter bzw. seine Stellvertreterin oder seinen Stellvertreter aus der Vorschlagsliste der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt und ihre Stellvertreterin oder ihren Stellvertreter bzw. seine Stellvertreterin oder seinen Stellvertreter aus der Vorschlagsliste der Rechtsanwaltskammer. Bei der Wahl der Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist zu bestimmen, welche Richterin oder welcher Richter im Falle des 12 Satz 2 des Berliner Richtergesetzes mitwirkt. Begründung: Nach 14 des Berliner Richtergesetzes in der Fassung vom 27. April 1970 (GVBl. S. 642, 1638), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 2004 (GVBl. S. 136), ist nach dem Zusammentritt eines neu gewählten Abgeordnetenhauses unverzüglich ein neuer Richterwahlausschuss zu wählen.

4 3 Der Richterwahlausschuss besteht nach 9 Abs. 1 Berliner Richtergesetz aus 15 Mitgliedern und ihren Stellvertreterinnen bzw. ihren Stellvertretern. Sieben Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter sind aufgrund von Vorschlägen aus der Mitte des Abgeordnetenhauses zu wählen ( 9 Abs. 1 Nr. 1 Berliner Richtergesetz). Zwei Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter werden gemäß 9 Abs. 1 Nr. 2 und 10 Berliner Richtergesetz aus der als Anlage 1 beigefügten Vorschlagsliste der Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit gewählt. Ein Mitglied und seine Stellvertreterin bzw. sein Stellvertreter wird gem. 9 Abs. 1 Nr. 3 und 10 a Berliner Richtergesetz aus der als Anlage 2 beigefügten Vorschlagsliste der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gewählt. Ein Mitglied und seine Stellvertreterin bzw. sein Stellvertreter sind gemäß 9 Abs. 1 Nr. 1 und 10 Berliner Richtergesetz aus den als Anlage 3 bis 6 beigefügten Vorschlagslisten der Richterinnen und Richter der Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zu wählen. Die in den Vorschlagslisten genannten Richterinnen und Richter sind nach den Vorschriften der Wahlordnung zum Berliner Richtergesetz in der Fassung vom 26. August 1988 (GVBl. S. 1649) gewählt worden. Die Reihenfolge der in den Anlagen 1 bis 6 aufgeführten Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte entspricht dem Abstimmungsergebnis. Nach 14 Abs. 2 lit. a) Satz 1 der erwähnten Wahlordnung sind aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit vier Richterinnen oder Richter und aus der Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit je zwei Richterinnen oder Richter vorzuschlagen. Nach 14 Abs. 2 der Wahlordnung zum Berliner Richtergesetz betreffend Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Fassung vom 18. Mai 2004 (GVBl. S. 221) sind je zwei Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte vorzuschlagen. Ein weiteres Mitglied und seine Stellvertreterin bzw. sein Stellvertreter sind aus der als Anlage 7 beigefügten Vorschlagsliste der Rechtsanwaltskammer zu Berlin zu wählen ( 9 Abs. 1 Nr. 4, 11 Berliner Richtergesetz). Die darin genannten Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte sind von den im Bezirk des Kammergerichts zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in einer ordentlichen Kammerversammlung gewählt worden.

5 4 Zum Mitglied des Richterwahlausschusses kann nur gewählt werden, wer zum Abgeordnetenhaus wählbar ist ( 9 Abs. 3 Satz 1 Berliner Richtergesetz). Die Mitglieder brauchen gemäß 9 Abs. 3 Satz 2 Berliner Richtergesetz nicht Abgeordnete zu sein. Alle in den sieben Vorschlagslisten aufgeführten Personen erfüllen die Voraussetzungen der Wählbarkeit zum Abgeordnetenhaus. Jedes Mitglied des Richterwahlausschusses kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten gewählt werden ( 9 Abs. 3 Satz 3 Berliner Richtergesetz). Bei der Wahl der beiden Richterinnen oder Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist zu bestimmen, welche Richterin oder welcher Richter von ihnen an den Entscheidungen des Richterwahlausschusses über Richter der Finanzgerichtsbarkeit mitwirkt ( 9 Abs. 2, 12 Satz 2 Berliner Richtergesetz). Eine Liste der Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen bzw. seine Stellvertreter, die dem zurzeit amtierenden Richterwahlausschuss angehören, ist als Anlage 8 beigefügt. Berlin, den 18. Januar 2007 Gisela von der Aue... Senatorin für Justiz

6 Anlage 1 V o r s c h l a g s l i s t e für die Wahl von Mitgliedern der ordentlichen Gerichtsbarkeit in den Richterwahlausschuss Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Renate M ö c k e Richterin am Amtsgericht Marianne K r a u s e Richterin am Amtsgericht Dr. Maria M a m m e r i L a t z e l Vorsitzender Richter am Landgericht Peter S c h u s t e r

7 Anlage 2 V o r s c h l a g s l i s t e für die Wahl von Mitgliedern der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen in den Richterwahlausschuss Oberstaatsanwalt Stefan H e i s i g Oberstaatsanwältin Vera J u n k e r

8 Anlage 3 V o r s c h l a g s l i s t e für die Wahl von Mitgliedern der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Richterwahlausschuss Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Doris H e n n e c k e Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Michael R i c h t e r

9 Anlage 4 V o r s c h l a g s l i s t e für die Wahl von Mitgliedern der Finanzgerichtsbarkeit in den Richterwahlausschuss Richter am Finanzgericht Hans-Joachim B e c k Richter am Finanzgericht Dr. Ulrich H e r b e r t

10 Anlage 5 V o r s c h l a g s l i s t e für die Wahl von Mitgliedern der Arbeitsgerichtsbarkeit in den Richterwahlausschuss Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Dr. Ursula H a n t l U n t h a n Richter am Arbeitsgericht Dr. Aino S c h l e u s e n e r

11 Anlage 6 V o r s c h l a g s l i s t e für die Wahl von Mitgliedern der Sozialgerichtsbarkeit in den Richterwahlausschuss Richterin am Sozialgericht Eva W e i c k Richterin am Sozialgericht Birgitt H o e s e

12 Anlage 7 V o r s c h l a g s l i s t e der Berliner Rechtsanwaltskammer für die Wahl von Mitgliedern in den Richterwahlausschuss Rechtsanwalt Dr. Matthias Z i e g e r Rechtsanwalt und Notar Peter S c h m i d t E y c h

13 Liste der zur Zeit im Amt befindlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses und ihrer Stellvertreter Anlage 8 Stand: 29. September 2006 Ordentl. Mitglieder Stellvertr. Mitglieder des Richterwahlausschusses (15. Wahlperiode) 1. Abg. Dr. Fritz Felgentreu 2. Abg. Rechtsanwalt Hans-Georg Lorenz 3. Rechtsanwalt und Notar Hubert Rösler 4. Ministerialrat Joachim Bohm 5. Rechtsanwalt Dieter Hummel 6. Rechtsanwalt Rüdiger Portius 7. Richterin am Amtsgericht Mitte Ingrid Gülzow 8. Richter am Kammergericht Wolfgang Alban 9. Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Doris Hennecke 10. Vorsitzender Richter am Finanzgericht Hans-Joachim Beck 11. Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Gabriele Albrecht-Glauche 1. Staatssekretär a. D. Frank Ebel 2. Abg. Rechtsanwalt Bernd Schimmler 3. Abg. Rechtsanwalt Nicolas Zimmer 4. Abg. Rechtsanwalt und Notar Michael Braun 5. Richter am Arbeitsgericht Frank Schmitt 6. Abg. Rechtsanwalt Volker Ratzmann 7. Richterin am Landgericht Dorothee Prüfer 8. Richterin am Amtsgericht (Amtsgericht Pankow/Weißensee) Susann Müller 9. Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Heidelore Gregor 10. Vorsitzender Richter am Finanzgericht Dr. Ulrich Herbert 11. Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Dr. Ursula Hantl-Unthan

14 2 12. Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Bln-Brdbg. Wolfgang Düe 13. Rechtsanwalt Dr. Matthias Zieger 14. Rechtsanwalt Christian Zanner 15. Oberstaatsanwältin Barbara Zoller 12. Richterin am Sozialgericht Heike Bienzle 13. Rechtsanwalt und Notar Peter Schmidt-Eych 14. Rechtsanwalt Peter Zuriel 15. Oberstaatsanwalt Hans-Ulrich Klatt

15 Anlage 9 Berliner Richtergesetz In der Fassung vom 27. April 1970 (GVBl. S. 642, 1638), zuletzt geändert durch das achte Gesetz zur Änderung des Berliner Richtergesetzes vom 25. März 2004 (GVBl. S. 136) Richterwahlausschuss 9 Zusammensetzung (1) Das Abgeordnetenhaus wählt zu Mitgliedern des Richterwahlausschusses: 1. sieben Mitglieder und ihre Stellvertreter auf Grund von Vorschlägen aus der Mitte des Abgeordnetenhauses, 2. zwei Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und je einen Richter der übrigen Gerichtszweige sowie deren Stellvertreter aus den Vorschlagslisten der Richter ( 10), 3. einen Staatsanwalt und seinen Stellvertreter aus der Vorschlagsliste der Staatsanwälte ( 10 a), 4. einen Rechtsanwalt und seinen Stellvertreter aus einer Vorschlagsliste der Rechtsanwaltskammer ( 11). (2) Bei der Wahl der Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist zu bestimmen, welcher Richter im Falle des 12 Satz 2 mitwirkt. (3) Gewählt werden kann nur, wer zum Abgeordnetenhaus wählbar ist. Die Mitglieder brauchen nicht Abgeordnete zu sein. Die Wahl jedes Mitgliedes bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten. 10 Vorschlagslisten der Richter Die auf Lebenszeit ernannten Richter jedes Gerichtszweiges wählen die dem Abgeordnetenhaus für ihren Gerichtszweig vorzuschlagenden Richter. Für die ordentliche Gerichtsbarkeit sind mindestens vier, für die übrigen Gerichtszweige mindestens zwei auf Lebenszeit ernannte Richter vorzuschlagen. Wählt das Abgeordnetenhaus einen Vorgeschlagenen nicht und ist die Vorschlagsliste erschöpft, so ist dem Abgeordnetenhaus für die noch zu wählenden Mitglieder des Richterwahlausschusses oder ihre Stellvertreter unverzüglich eine neue Vorschlagsliste entsprechend den Bestimmungen von Satz 1 vorzulegen.

16 2 10 a Vorschlagsliste der Staatsanwälte (1) Die auf Lebenszeit ernannten Staatsanwälte, die am Wahltag einer Berliner Staatsanwaltschaft oder der Amtsanwaltschaft angehören, wählen den dem Abgeordnetenhaus vorzuschlagenden Staatsanwalt und seinen Stellvertreter. Es sind mindestens zwei auf Lebenszeit ernannte Staatsanwälte, die am Wahltag einer Berliner Staatsanwaltschaft oder der Amtsanwaltschaft angehören, vorzuschlagen. 10 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Die vorzuschlagenden Staatsanwälte werden geheim und unmittelbar nach den Grundsätzen der Personen- und Mehrheitswahl gewählt. (3) Die 63 und 64 gelten entsprechend. 11 Vorschlagsliste der Rechtsanwaltskammer Die im Bezirk des Kammergerichts zugelassenen Rechtsanwälte wählen nach näherer Regelung der Rechtsanwaltskammer in einer Kammerversammlung mindestens zwei dem Abgeordnetenhaus vorzuschlagende Rechtsanwälte. 10 Satz 3 gilt entsprechend. 12 Mitwirkung der richterlichen Mitglieder Bei den Entscheidungen des Richterwahlausschusses wirken von den richterlichen Mitgliedern die Richter der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit mit. Ist über einen Richter zu entscheiden, der der Finanzgerichtsbarkeit angehören soll oder angehört, so wirken je ein Richter der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit mit.

17 Wahlordnung zum Berliner Richtergesetz betreffend Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (WOStA) In der Fassung vom 18. Mai 2004 (GVBl. S. 221) 14 Wahlergebnis (1) Der Hauptwahlvorstand stellt auf der Grundlage der ihm übersandten Niederschrift ( 13 Abs. 2) das Ergebnis der Wahl fest. (2) Gewählt ist als dem Abgeordnetenhaus für die Wahl zum Richterwahlausschuss vorzuschlagende Staatsanwältin oder vorzuschlagender Staatsanwalt diejenige Staatsanwältin oder derjenige Staatsanwalt, deren oder dessen persönliche Stimmenzahl höher ist als die Hälfte der Zahl der abgegebenen gültigen Stimmzettel, mindestens jedoch die zwei, die die meisten gültigen Stimmen erhalten haben. Ist eine persönliche Stimmenzahl gleich, so ist jede oder jeder gewählt.

18 Wahlordnung zum Berliner Richtergesetz In der Fassung vom 26. August 1988 (GVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Mai 1987 (GVBl. S. 1636) 14 Wahlergebnis (1) Der Hauptwahlvorstand stellt auf Grund der ihm übersandten Niederschriften (( 13 Abs. 2) das Ergebnis der Wahl fest. Das Ergebnis der Wahl zum Richterrat stellt der Wahlvorstand fest. (2) Gewählt sind a) als dem Abgeordnetenhaus für die Wahl zum Richterwahlausschuss vorzuschlagende Richter für jeden Gerichtszweig diejenigen Richter, deren persönliche Stimmenzahl höher ist als die Hälfte der Zahl der abgegebenen gültigen Stimmzettel, mindestens jedoch die zwei, für die ordentliche Gerichtsbarkeit der vier Richter, die die meisten gültigen Stimmen erhalten haben. Ist bei mehreren Richtern die persönliche Stimmenzahl gleich, so ist jeder von ihnen gewählt; b) als Mitglieder des Hauptrichterrats für jeden Gerichtszweig und als Mitglieder der Richterräte die Richter in der Reihenfolge der höchsten auf sie entfallenen Stimmenzahlen; c) als Mitglieder des Gesamtrichterrats für jedes Gericht die Richter in der Reihenfolge der höchsten auf sie entfallenen Stimmenzahlen ( 21 Abs. 2 Satz 4 des Berliner Richtergesetzes); die Zahl der auf die einzelnen Gerichte eines Gerichtszweiges entfallenden Mitglieder des Gesamtrichterrats ist nach dem Höchstzahlverfahren (d Hondt) festzustellen; auf jedes Gericht soll jedoch mindestens ein Mitglied des Gesamtrichterrats entfallen; d) als Mitglieder des Präsidialrats die Richter in der Reihenfolge der höchsten auf sie entfallenen Stimmenzahlen ( 31 Abs. 2 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes), sofern sich mindestens die Hälfte der insgesamt zu Wählenden in einem Beförderungsamt befindet ( 31 Abs. 2 Satz 2 des Berliner Richtergesetzes). Andernfalls treten an Stelle der nicht in einem Beförderungsamt befindlichen Richter, soweit deren Zahl mehr als die Hälfte der zu wählenden Richter ausmacht, Richter in einem Beförderungsamt in der Reihenfolge der höchsten auf sie entfallenen Stimmenzahlen; die nicht in einem Beförderungsamt befindlichen Richter werden in der Reihenfolge der niedrigsten auf sie entfallenen Stimmenzahlen ersetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet in den Fällen der Buchstaben b) und d) das Los.

Wahl. von Mitgliedern des Richterwahlausschusses

Wahl. von Mitgliedern des Richterwahlausschusses Drucksache 15/ 5441 03.08.2006 15. Wahlperiode Wahl von Mitgliedern des Richterwahlausschusses Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg

Mehr

Drucksache 18/ Wahlperiode. Wahl. Wahl des Richterwahlausschusses

Drucksache 18/ Wahlperiode. Wahl. Wahl des Richterwahlausschusses 18. Wahlperiode Drucksache 18/0100 18.01.2017 Wahl Wahl des Richterwahlausschusses Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 18/0100 Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz

Mehr

Drucksache 17/0100 12.01.2012. 17. Wahlperiode. Wahl. Wahl des Richterwahlausschusses. Drucksache 17/0100

Drucksache 17/0100 12.01.2012. 17. Wahlperiode. Wahl. Wahl des Richterwahlausschusses. Drucksache 17/0100 Drucksache 17/0100 12.01.2012 17. Wahlperiode Wahl Wahl des Richterwahlausschusses Drucksache 17/0100 Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz SenJustV I A 6-2016 - Telefon: 9013-3368 (913-3368)

Mehr

V o r b e m e r k u n g

V o r b e m e r k u n g Stand: 27. Mai 2013 1 Synopse zu der Besoldungsordnung R der Anlage III zum Hessischen Besoldungsgesetz Anlage III Bundesbesoldungsordnung R Anlage III Besoldungsordnung R Die Anlage III übernimmt im Wesentlichen

Mehr

Arbeit der Richterräte in NRW. Kassel, Ulrich Scheer

Arbeit der Richterräte in NRW. Kassel, Ulrich Scheer Arbeit der Richterräte in NRW Kassel, 21.10.2010 Ulrich Scheer 1 Ressortierung alle Gerichtsbarkeiten beim Justizminister 2 Richtervertretungen Richterräte Präsidialräte 3 Aufgaben der Richterräte Beteiligung

Mehr

Amtliche Abkürzung: HBesG Gliederungs-Nr.:

Amtliche Abkürzung: HBesG Gliederungs-Nr.: Anlage III HBesG Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) Landesrecht Hessen Anhangteil Titel: Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: HBesG Gliederungs-Nr.: 33-53 gilt ab:

Mehr

Zweites Gesetz zur Änderung des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen

Zweites Gesetz zur Änderung des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen Zweites Gesetz zur Änderung des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen Vom 23. April 2004 Der Sächsische Landtag hat am 18. März 2004 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Richtergesetz des Freistaates

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne)

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/185 (15/137) 12.10.2012 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen

Mehr

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz vom 22.11.2010, geändert durch Beschluss des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen

Mehr

Wahl. Drucksache 16/ Wahlperiode

Wahl. Drucksache 16/ Wahlperiode Drucksache 16/0022 20.09.2006 16. Wahlperiode Wahl von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Arbeitgeberverbände zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Technischen Universität Berlin

Mehr

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz Präambel Bei dem Landessozialgericht und bei jedem Sozialgericht wird ein Ausschuss

Mehr

Bericht und Antrag. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

Bericht und Antrag. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 3781 13.06.75 Sachgebiet 301 Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten eines Gesetzes

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1609 7. Wahlperiode 05.02.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Personalsituation in den Gerichten und ANTWORT der Landesregierung

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/3550. der Fraktionen der SPD, FDP

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/3550. der Fraktionen der SPD, FDP Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/3550 23.04.75 Sachgebiet 301 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen

Mehr

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 852 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2012

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 852 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2012 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2228 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 852 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2012 im richter-

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2312 5. Wahlperiode 17.03.2009 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Neue Amtsperiode bei den Richterdienstgerichten des Landes

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung. Bezirkswahl. der Raiffeisenbank Wesermarsch-Süd eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung. Bezirkswahl. der Raiffeisenbank Wesermarsch-Süd eg Bezirkswahl der Raiffeisenbank Wesermarsch-Süd eg 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier Jahre statt. Für je 100 Mitglieder

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der. PSD Bank Westfalen-Lippe eg. (Listenwahl)

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der. PSD Bank Westfalen-Lippe eg. (Listenwahl) Wahlordnung zur Vertreterversammlung der PSD Bank Westfalen-Lippe eg (Listenwahl) 1 Wahturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle

Mehr

Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus. Wahlordnung

Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus. Wahlordnung Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus Herrn Bernhard Busch Frau Anja Utscheid Herrn Helmut Neuerburg Herrn Eugen Klein hat gemäß 23 SGG am 13.12.2016

Mehr

Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße

Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße (WahlO EBR) Der Elternbeirat der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße erlässt gemäß Art. 66 Absatz 1 Bayerisches Gesetz über

Mehr

Wahlordnung Beschlossen an der Vertreterversammlung am 18. Juni 2007

Wahlordnung Beschlossen an der Vertreterversammlung am 18. Juni 2007 Wahlordnung Beschlossen an der Vertreterversammlung am 18. Juni 2007 U:\Vertreterwahl 2016\2016 Wahlordnung VV Listenwahl 2016.doc Seite 1 von 5 Wahlordnung zur Vertreterversammlung Volksbank Bad Saulgau

Mehr

Wahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse

Wahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse Wahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse 1 Wahl nach Gruppen, Wahlrecht (1) Die Mitglieder des Vorstandes der Hamburger Versicherungsbörse (HVB) werden in geheimer Briefwahl für die Dauer von vier

Mehr

Wahlordnung. Volksbank eg

Wahlordnung. Volksbank eg Die Wahlordnung Wahlordnung d e r V o l k s b a n k e G Volksbank eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung Volksbank eg, Villingen (Listenwahl) Fassung nach Beschluss der Vertreterversammlung vom 23. Mai

Mehr

Wahl. Drucksache 18/ Wahlperiode

Wahl. Drucksache 18/ Wahlperiode 18. Wahlperiode Drucksache 18/0099 18.01.2017 Wahl Wahl von Vertrauensleuten und Vertretern für den bei dem Finanzgericht Berlin- Brandenburg zu bestellenden Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen

Mehr

Wahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft

Wahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft Wahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft eg (Fassung Januar 2014) Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 3 Wahlberechtigung 4 Wählbarkeit 5 Wahlbezirke

Mehr

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3 W A H L O R D N U N G zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung Gliederung: Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 3 4 Wählbarkeit 3 5 Wahlvorschläge 3 6 Wahl durch

Mehr

Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach

Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg Wahlordnung für den Elternbeirat Der Elternbeirat der Grundschule Neufahrn Am Jahnweg, Am Jahnweg 18, 85375 Neufahrn, erlässt gem. Artikel 68 BayEUG in Verbindung mit

Mehr

Beratung im Drucksache Nr. 83/2014

Beratung im Drucksache Nr. 83/2014 Fachbereich : F1.1 Vorlage der Verwaltung Aktenzeichen : F1.1-10-24-00 Datum : 16.06.2014 Beratung im Drucksache 83/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG Stand: April 2008 Wahlordnung April 2008 WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Inhaltsverzeichnis Seite 1 Wahlvorstand 7 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 7 3 Wahlberechtigung 7 4 Wählbarkeit

Mehr

Zahlen aus der Justiz

Zahlen aus der Justiz Zahlen aus der Justiz I. Personalbestand des Bundesministeriums der Justiz und seines Geschäftsbereichs am 1. August 2000 Beschäftigte davon Juristen davon Juristinnen Diplom Juristen/ Juristinnen Bundesministerium

Mehr

Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren - Textfassung - Hansestadt Lübeck Die Stadtpräsidentin Beirat für Seniorinnen und Senioren 1.100 Büro der Bürgerschaft April 2003 einschließlich

Mehr

Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008)

Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008) Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008) bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg Pacelliallee 3 14195 Berlin Übersicht 1 - Wahlvorstand 2 - Aufgaben des Wahlvorstandes 3 - Wahlberechtigung

Mehr

Bremisches Richtergesetz

Bremisches Richtergesetz Bremisches Richtergesetz Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 19.05.2012 bis 31.05.2017 Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal Bremen zu betrachten. Der

Mehr

P r o t o k o l l. (Auszug) über die Sitzung des Präsidiums des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

P r o t o k o l l. (Auszug) über die Sitzung des Präsidiums des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts 3204 Ea - OLG - 560 P r o t o k o l l (Auszug) über die Sitzung des Präsidiums des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts am 29. August 2014 (Beginn 14.00 Uhr) Es sind anwesend: Frau Fölster Herr

Mehr

Wahlordnung. für die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter. der Wohnungsbaugenossenschaft Einheit eg Karl-Marx-Platz Erfurt

Wahlordnung. für die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter. der Wohnungsbaugenossenschaft Einheit eg Karl-Marx-Platz Erfurt der Wohnungsbaugenossenschaft Einheit eg Karl-Marx-Platz 4 99084 Erfurt Inhaltsverzeichnis Seite 1 Wahlvorstand 3 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 3 3 Wahlberechtigung 4 4 Wählbarkeit 4 5 Wahlbezirke und

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 22. Jahrgang Potsdam, den 28. September 2011 Nummer 59 Wahlordnung zum Brandenburgischen Richtergesetz (RiWO) Vom 22. September

Mehr

Teil 1 Vorbereitung der Wahl. 1. Wahlausschuss

Teil 1 Vorbereitung der Wahl. 1. Wahlausschuss Wahlordnung für die Wahlen zum Vorstand der Bayerischen Architektenkammer Bekanntmachung der Bayerischen Architektenkammer vom 20. Juli 2006 (StAnz Nr. 30/2006) geändert durch Beschluss der Vertreterversammlung

Mehr

Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 tritt für die Wahl des Elternbeirats eine neue Wahlordnung

Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 tritt für die Wahl des Elternbeirats eine neue Wahlordnung Wahlordnung Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 tritt für die Wahl des Elternbeirats eine neue Wahlordnung in Kraft. Wahlordnung für den Elternbeirat an der Maria-Ward- Grundschule Nürnberg der Erzdiözese

Mehr

Humboldt-Gymnasium Vaterstetten Naturwissenschaftlich-technologisches und sprachliches Gymnasium

Humboldt-Gymnasium Vaterstetten Naturwissenschaftlich-technologisches und sprachliches Gymnasium Naturwissenschaftlich-technologisches und sprachliches Gymnasium Johann-Strauß-Str. 41 85598 Baldham Telefon: 08106 3634-0 Telefax: 08106 3634-15 Email: sekretariat@humboldtgym-vaterstetten.de www.humboldt-gym.de

Mehr

Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eg WAHLORDNUNG

Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eg WAHLORDNUNG Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eg WAHLORDNUNG I N H A L T Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 2 4 Wählbarkeit 2 5 Wahlbezirke und Wählerlisten 3 6 Bekanntmachung

Mehr

Wahlordnung zur Wahl des Elternbeirates der Grundschule Grafing

Wahlordnung zur Wahl des Elternbeirates der Grundschule Grafing Wahlordnung zur Wahl des Elternbeirates der Grundschule Grafing PRÄAMBEL Mit dieser Wahlordnung werden die Vorgaben von 14 i.v.m. 13 BaySchO in der ab dem 01.08.2016 geltenden Fassung umgesetzt. Der Elternbeirat

Mehr

Wahl. zu Mitgliedern bzw. Stellvertretern des (zur Zeit ruhenden) Kuratoriums der Alice-Salomon-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin

Wahl. zu Mitgliedern bzw. Stellvertretern des (zur Zeit ruhenden) Kuratoriums der Alice-Salomon-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin Drucksache 16/2634 15.09.2009 16. Wahlperiode Wahl eines Vertreters der Wohlfahrtsverbände eines Vertreters der Jugendverbände von Vertretern der Berliner Gewerkschaften einer Vertreterin einer Organisation,

Mehr

Muster 9. Wahlniederschrift bei gemeinsamen Wahlen des Personalrates ( 19 Wahlordnung zum HmbPersVG)

Muster 9. Wahlniederschrift bei gemeinsamen Wahlen des Personalrates ( 19 Wahlordnung zum HmbPersVG) Muster 9 Wahlniederschrift bei gemeinsamen Wahlen des Personalrates ( 9 Wahlordnung zum HmbPersVG) Der Wahlvorstand für die Wahl des Personalrates bei (Dienststelle) zugleich als örtlicher Wahlvorstand

Mehr

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S.

[1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau. Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. [1] Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau Wahlordnung Gemäß 108 Abs. 3 Nr. 2 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl S. 167), hat der Präsident mit Schreiben vom (im Mitteilungsblatt

Mehr

SATZUNG ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER STADT MÜNZENBERG

SATZUNG ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER STADT MÜNZENBERG Aufgrund des 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl I S. 786) und des Hessischen

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Stand: 18.12.2001 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier

Mehr

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg ebgs1@mnet-online.de Wahlordnung für den Elternbeirat Der Elternbeirat der Grundschule Neufahrn am Jahnweg, Jahnweg 18, 85375 Neufahrn, erlässt gem. Artikel 68 BayEUG

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden

Mehr

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt 469 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz 67. Jahrgang Nr. 24 Berlin, den 27. September 2011 03227 Inhalt 30.8.2011 Verordnung über

Mehr

Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters der Gemeinde Grefrath

Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters der Gemeinde Grefrath Der Bürgermeister X. Wahlperiode Sitzungsvorlage Nr. H 001 V Vorberatung keine Vorberatung keine Beschlussfassung Rat öffentlich Datum: 04.06.2014 Amt/Aktenzeichen 10/10 23 030 Auskunft erteilt: Frau Müller-Deilmann

Mehr

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg WAHLORDNUNG DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eg Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 4 2 Aufgaben des Wahlvorstandes

Mehr

Haushaltsplan. für den Geschäftsbereich. des Justizministeriums. für das Haushaltsjahr

Haushaltsplan. für den Geschäftsbereich. des Justizministeriums. für das Haushaltsjahr Nordrhein-Westfalen Einzelplan 04 Haushaltsplan für den Geschäftsbereich des Justizministeriums für das Haushaltsjahr 2017 Hierzu: Beilage 1: Verpflichtungsermächtigungen 2 V E R Z E I C H N I S der Organe

Mehr

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Gemäß 19 Abs. 5 Satz 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung

Mehr

Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates. vom

Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates. vom Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates vom 03.02.2014 Auf Grund der 10 und 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010

Mehr

Kirchengesetz über die Wahl der Landessynodalen der Evangelischen Landeskirche Anhalts

Kirchengesetz über die Wahl der Landessynodalen der Evangelischen Landeskirche Anhalts Kirchengesetz über die Wahl der Landessynodalen der Evangelischen Landeskirche Anhalts Vom 8..966 (ABl. Anhalt 967 Bd., S. 4), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 3.5.0 (ABL.Anhalt 0 Bd., S. 0). I.

Mehr

Haushaltsplan. für den Geschäftsbereich. des Ministeriums. der Justiz. für das Haushaltsjahr

Haushaltsplan. für den Geschäftsbereich. des Ministeriums. der Justiz. für das Haushaltsjahr Nordrhein-Westfalen Einzelplan 04 Haushaltsplan für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz für das Haushaltsjahr 2018 Hierzu: Beilage 1: Verpflichtungsermächtigungen 2 V E R Z E I C H N I S der

Mehr

Wahlordnung. der Baugenossenschaft IDEAL eg gemäß 30 der Satzung

Wahlordnung. der Baugenossenschaft IDEAL eg gemäß 30 der Satzung Wahlordnung der Baugenossenschaft IDEAL eg gemäß 30 der Satzung 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle

Mehr

RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung des Radsportbezirks Main-Spessart-Rhön e.v.

RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung des Radsportbezirks Main-Spessart-Rhön e.v. RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung des Radsportbezirks Main-Spessart-Rhön e.v. Seite 1 RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite 1 Geltungsbereich

Mehr

8 Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat für Kindergärten

8 Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat für Kindergärten Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Stadt Herborn im Lahn-Dill-Kreis Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1663 18.07.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Informationen über das Ehrenamt

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

W a h l o r d n u n g für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung

W a h l o r d n u n g für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung W a h l o r d n u n g für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung Inhaltsverzeichnis Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 2-3 4 Wählbarkeit 3 5 Wahlbezirke

Mehr

Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl

Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung 09.06.2016 TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung

Mehr

65. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 9. September 2011 Nummer 20

65. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 9. September 2011 Nummer 20 5321 65. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 9. September 2011 Nummer 20 Tag I N H A L T 5. 9. 2011 Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung............................. 20330 6.

Mehr

Wahlordnung. Revision: 1 Stand:

Wahlordnung. Revision: 1 Stand: 1 Wahlordnung 2 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Ermächtigungsgrundlage 2 Geltungsbereich 3 Wahlvorstand 4 Amtsperiode 5 Aufgaben des Wahlvorstands 6 Wahlvorschläge 7 Wahl abwesender Kandidaten 8 Wahlberechtigung

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme

Vorlage zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/2857 18.04.2016 Vorlage zur Kenntnisnahme Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Reduzierung der Anzahl der vorzuschlagenden Personen bei Schöffenwahlen Abgeordnetenhaus

Mehr

Inhalt. Seite. 1 Wahlvorstand 5. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 5. 3 Wahlberechtigung 6. 4 Wählbarkeit 6. 5 Wahlbezirke und Wählerlisten 6

Inhalt. Seite. 1 Wahlvorstand 5. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 5. 3 Wahlberechtigung 6. 4 Wählbarkeit 6. 5 Wahlbezirke und Wählerlisten 6 Inhalt Seite 1 Wahlvorstand 5 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 5 3 Wahlberechtigung 6 4 Wählbarkeit 6 5 Wahlbezirke und Wählerlisten 6 6 Ort und Zeit der Wahl, Bekanntmachung 7 7 Kandidaten und Wahlvorschläge

Mehr

S A T Z U N G. über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bürstadt

S A T Z U N G. über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bürstadt S A T Z U N G über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bürstadt Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Wahlordnung der Baugenossenschaft Leipzig eg

Wahlordnung der Baugenossenschaft Leipzig eg Wahlordnung der Baugenossenschaft Leipzig eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der ACREDO Beteiligungsgenossenschaft eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der ACREDO Beteiligungsgenossenschaft eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung der ACREDO Beteiligungsgenossenschaft eg 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26c Abs. 1 Satz 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier

Mehr

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung

Wahlordnung zur Vertreterversammlung BAUVEREIN RHEINHAUSEN EINGETRAGENE GENOSSENSCHAFT GEGRÜNDET 1919 Wahlordnung zur Vertreterversammlung 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur

Mehr

Wahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am beschlossenen Fassung

Wahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am beschlossenen Fassung Wahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am 308.2011 beschlossenen Fassung 1 Zweck der Wahlordnung Zweck der Wahlordnung ist die geordnete Vorbereitung und Durchführung der Wahlen

Mehr

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am 21.04.2015 Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Wahlordnung gleichgestellt. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit

Mehr

W A H L O R D N U N G

W A H L O R D N U N G W A H L O R D N U N G für die Wahl der Vertreter bei Wohnungsbaugenossenschaften mit Vertreterversammlung Herausgegeben vom GdW Gesamtverband der Wohnungswirtschaft e.v., Köln Ausgabe 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

WAHLORDNUNG zur Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter

WAHLORDNUNG zur Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter 1 Wohnungsgenossenschaft EINHEIT eg Chemnitz Comeniusstraße 28 09120 Chemnitz WAHLORDNUNG zur Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern

Mehr

Elternbeirat - Wahlordnung

Elternbeirat - Wahlordnung Elternbeirat - Wahlordnung Präambel Mit dieser Wahlordnung werden die Vorgaben von 14 i.v.m. 13 BaySchO in der ab dem 01.08.2016 geltenden Fassung umgesetzt. Der Elternbeirat der Grundschule wird durch

Mehr

S a t z u n g. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und. Elternbeirat für den Kindergarten Kaichen. der Stadt Niddatal

S a t z u n g. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und. Elternbeirat für den Kindergarten Kaichen. der Stadt Niddatal S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten Kaichen der Stadt Niddatal Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

1 Wahlvorstand. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes

1 Wahlvorstand. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes Wahlordnung NEUE LÜBECKER 2016 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen

Mehr

Wahlordnung. für die Mitgliedervertreter (gemäß Genossenschaftsgesetz 43a und Satzung der Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eg 30)

Wahlordnung. für die Mitgliedervertreter (gemäß Genossenschaftsgesetz 43a und Satzung der Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eg 30) Wahlordnung für die Mitgliedervertreter (gemäß Genossenschaftsgesetz 43a und Satzung der Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eg 30) 2 Wahlordnung der Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eg 1 Wahlvorstand

Mehr

Wahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg

Wahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg Wahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand...6 2 Aufgaben des Wahlvorstandes...6 3 Wahlberechtigung...6 4 Wählbarkeit...7 5 Wahlbezirke und Wählerlisten...7

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern

Mehr

Haushaltsplan. für den Geschäftsbereich. des Justizministeriums. für das Haushaltsjahr

Haushaltsplan. für den Geschäftsbereich. des Justizministeriums. für das Haushaltsjahr Nordrhein-Westfalen Einzelplan 04 Haushaltsplan für den Geschäftsbereich des Justizministeriums für das Haushaltsjahr 2016 Hierzu: Beilage 1: Verpflichtungsermächtigungen 2 V E R Z E I C H N I S der Organe

Mehr

Mitarbeiter der Diözesankurie Regelung über die Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen

Mitarbeiter der Diözesankurie Regelung über die Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen BO Nr. A 669 13.03.1998 BO Nr. A 1549 30.06.2005 BO Nr. A 2516 16.11.2009 BO Nr. 4665 29.09.2010 BO Nr. 4501 16.08.2013 BO-Nr. 5303 13.10.2016 PfReg. F 1.1a Regelung über die Arbeitsgemeinschaften der

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung

Mehr

Wahlordnung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat)

Wahlordnung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat) Wahlordnung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat) 1 Wahlgrundsatz 1. Die zu wählenden Mitglieder des GdG-Rats gemäß 4 Ziffer 1 der Satzung für den GdG- Rat werden in allgemeiner, unmittelbarer,

Mehr

Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1) )

Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1) ) Beispiel einer Satzung für eine Wählergruppe im Sinne des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG) in einer Gemeinde Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1)

Mehr

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten der Stadt Ober-Ramstadt

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten der Stadt Ober-Ramstadt Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten der Stadt Ober-Ramstadt Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom

Mehr

As estruturas judiciárias em contraste II (Alemanha) Tinka Reichmann

As estruturas judiciárias em contraste II (Alemanha) Tinka Reichmann As estruturas judiciárias em contraste II (Alemanha) Tinka Reichmann 1 Deutschland Gerichtsaufbau Gerichtsbarkeiten Richter Rechtspflege Andere Beteiligte Quellen 2 1. Gerichtsaufbau 3 2. Gerichtsbarkeiten

Mehr

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Stadt Soest Der Bürgermeister Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Soest beschlossen durch den Rat der Stadt Soest in der Sitzung am 18.11.1986, geändert durch Beschluss des Rates vom

Mehr

AM 59/2017. Amtliche Mitteilungen 59/2017

AM 59/2017. Amtliche Mitteilungen 59/2017 AM 59/2017 Amtliche Mitteilungen 59/2017 Wahlordnung für die Engere Fakultät der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln (WMed) vom 11. Mai 2017 IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT ZU KÖLN

Mehr

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN Der WAHLVORSTAND......, den... WAHLAUSSCHREIBEN 1 Für die MitarbeiterInnen des/ der... ist gemäß 1 MAVG eine Mitarbeitervertretung zu bilden. Diese Mitarbeitervertretung besteht

Mehr