Arbeit der Richterräte in NRW. Kassel, Ulrich Scheer

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1 Arbeit der Richterräte in NRW Kassel, Ulrich Scheer 1

2 Ressortierung alle Gerichtsbarkeiten beim Justizminister 2

3 Richtervertretungen Richterräte Präsidialräte 3

4 Aufgaben der Richterräte Beteiligung an allgemeinen Angelegenheiten Beteiligung an sozialen Angelegenheiten 4

5 Aufgaben der Präsidialräte Beteiligung an Personalangelegenheiten 5

6 kein Richterwahlausschuss Beteiligung bei Personalentscheidungen nur über den Präsidialrat 6

7 Richterräte Richterräte Bezirksrichterräte Hauptrichterräte 7

8 Bildung der Richterräte bei allen Gerichten mit mehr als 3 wahlberechtigten Richtern 8

9 Bildung der Bezirksrichterräte bei den Oberlandesgerichten bei dem Oberverwaltungsgericht bei den Landesarbeitsgerichten bei dem Landessozialgericht 9

10 Bildung der Hauptrichterräte beim Justizministerium für die: ordentliche Gerichtsbarkeit Verwaltungsgerichtsbarkeit Finanzgerichtsbarkeit Arbeitsgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit 10

11 Richterrat: Zusammensetzung Wahlberechtigte Mitglieder > <

12 Geltung des Landespersonalvertretungsgesetzes 14 LRiG: Soweit durch das LRiG nichts anderes bestimmt wird gelten für die Richterräte die Vorschriften des Landespersonalvertretungsgesetzes entsprechend 12

13 Beteiligungsrechte nach dem LPVG NW Mitbestimmung Maßnahmen können nur mit Zustimmung des Richterrates getroffen werden Antragsrecht des Richterrates Mitwirkung Anhörung 13

14 Mitbestimmung Soziale Angelegenheiten ( 72 Abs. 2 LPVG) z.b: Gewährung und Versagung von Unterstützungen Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen 14

15 Mitbestimmung 72 Abs. 3 LPVG Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung zu überwachen Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs 15

16 Mitbestimmung 72 Abs. 4 LPVG Regelung der Ordnung in der Dienststelle Gestaltung der Arbeitsplätze Beurteilungsrichtlinien allgemeine Fragen der Fortbildung, Auswahl der Teilnehmer bei Fortbildungen Inhalt von Personalfragebogen 16

17 Durchführung der Mitbestimmung Antrag auf Zustimmung durch Dienststellenleiter/Dienststellenleiterin Richterrat kann schriftliche Begründung verlangen Zustimmung gilt als erteilt, wenn nicht fristgemäß (innerhalb von 10 Tagen, Abkürzung auf 3 Tage) widersprochen wird Bei geplanter Zustimmungsverweigerung: Erörterung mit Dienststellenleiter/Dienststellenleiterin Keine Einigung: Vorlage an die übergeordnete Dienststelle Keine Einigung auf der obersten Stufe der Richtervertretung: Entscheidung der Einigungsstelle 17

18 Einigungsstelle Besetzung: Gleiche Anzahl von Mitgliedern des Justizministeriums und des Hauptrichterrates sowie unparteiischem Vorsitzenden Entscheidung der Einigungsstelle: Endgültige Entscheidung Lediglich eine Empfehlung an den Justizminister Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung zu überwachen Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs Beurteilungsrichtlinien allgemeine Fragen der Fortbildung, Auswahl der Teilnehmern bei Fortbildungen Inhalt von Personalfragebögen 18

19 Mitwirkung 73 LPVG NW Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen 19

20 Durchführung der Mitwirkung Erörterung der Angelegenheit mit dem Richterrat Maßnahme gilt als gebilligt wenn innerhalb von 10 Tagen keine Äußerung des Richterrates erfolgt oder die Einwendungen nicht aufrechterhalten bleiben Nach Entscheidung der Dienststelle: Richterrat kann die Entscheidung der übergeordneten Dienststelle beantragen. Übergeordnete Dienststelle entscheidet, nachdem die Angelegenheit mit der dortigen Stufenvertretung erörtert wurde 20

21 Anhörung 75 LPVG NW grundlegenden Änderungen von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten; Anmietung von Diensträumen Grundsätzen der Personalplanung 21

22 Gemeinsame Angelegenheiten Sind an einer Angelegenheit sowohl der Richterrat als auch der Personalrat beteiligt, so entsendet der Richterrat für die gemeinsame Beratung und Beschlussfassung Mitglieder in den Personalrat ( 20 LRiG). 22

23 Aufgaben der Präsidialräte Beteiligung an Personalangelegenheiten 23

24 Bildung von Präsidialräten für die: ordentliche Gerichtsbarkeit Verwaltungsgerichtsbarkeit Finanzgerichtsbarkeit Arbeitsgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit 24

25 Präsidialrat: Zusammensetzung Vorsitzender: Präsident/in eines Gerichts 3-8 weitere Richterinnen und Richter Ordentliche Gerichtsbarkeit 8 Verwaltungsgerichtsbarkeit 4 Finanzgerichtsbarkeit 3 Arbeitsgerichtsbarkeit 3 Sozialgerichtsbarkeit 4 25

26 Wahl des Präsidialrates: Vorsitzender durch alle Richter des Gerichtszweiges nach den Grundsätzen der Personenwahl 26

27 Wahl des Präsidialrates: Weitere Mitglieder durch alle Richter des Gerichtszweiges nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bei nur einem Vorschlag: Personenwahl 27

28 Aufgaben des Präsidialrates Beteiligung bei: der Ernennung eines Richters für ein Amt mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamts der Versetzung im Interesse der Rechtspflege 28

29 Aufgaben des Präsidialrates Sofern der Richter die Beteiligung beantragt, Beteiligung bei: der Übertragung eines anderen Richteramts mit geringerem Endgrundgehalt der Amtsenthebung infolge Veränderung der Gerichtsorganisation 29

30 Durchführung der Beteiligung Justizministerium beantragt die Stellungnahme des Präsidialrates schriftliche Stellungnahme, binnen drei Wochen nach Eingang des Antrags Stellungnahme ist zu den Personalakten zu nehmen Entscheidung darf erst getroffen werden, wenn die Stellungnahme des Präsidialrates vorliegt oder die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist 30

31 Beschlussfassung des Präsidialrates mit der Mehrheit der Mitglieder bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Ausschlag 31

32 Rückblick LPVG Novelle des LPVG 2007 Bei Kündigungen nur noch Mitwirkungsrechte Keine Mitbestimmung bei Umsetzungen Keine Mitbestimmung bei Befristungen Keine Anhörung bei Abmahnungen Verkürzung von Fristen im Mitbestimmgsverfahren 32

33 Ausblick LPVG Koalitionsvertrag Gemeinsam mit den Beschäftigten in den Interessenvertretungen soll die "gleiche Augenhöhe" bei der Mitbestimmung wieder hergestellt und das LPVG fortentwickelt werden vor der Sommerpause im Jahr 2011 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden 33

34 Ausblick Justiz Zusage des Justizminister Novellierung des Landesrichtergesetzes Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Richterräte 34

35 Was wäre erforderlich? Ausweitung der Mitbestimmungsrechte (u.a. Einstellung, Abordnung, Beurteilung, Beförderung) Stärkung des Präsidialrats (z.b. Einigungsausschuss in Konfliktfällen) Richterwahlausschuss (Zuständigkeit für Personalangelegenheiten Verbesserung des Beurteilungswesens (Beurteilungsgremien) 35

36 Ausblick Justiz Koalitionsvertrag Wir werden die Umsetzungsmöglichkeiten bereits vorliegender Modelle einer autonomen Justiz mit allen Beteiligten prüfen 36

37 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 37

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