Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin 2008 / 2009
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- Babette Brahms
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1 Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin 2008 / 2009 Wolfgang Bräuer, 2008
2 Wahlrecht Stufenvertretungen - Struktur Land Berlin - PR Direkte Wahlen der Beschäftigten jeder Dienststelle > zum Personalrat, > ggf. zum Gesamtpersonalrat und > ggf. zum Hauptpersonalrat! GPR HPR PR PR Dienststelle X Dienststelle Y Dienststelle Z keine Änderungen
3 Wahlrecht Stufenvertretungen - Struktur bei einigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen - Direkte Wahlen der Beschäftigten jeder Dienststelle > zum Personalrat, > zum Gesamtpersonalrat PR GPR PR Dienststelle A Dienststelle B keine Änderungen
4 Wahlrecht Stufenvertretungen - Struktur bei einigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen - Direkte Wahlen der Beschäftigten jeder Dienststelle > zum Personalrat, PR Dienststelle C Dienststelle D keine Änderungen
5 Wahlrecht MAE-Beschäftigte = 1 uro Jober sowie ABM-Kräfte sind keine Dienstkräfte im Sinne des LPersVG Berlin*. *siehe aber Mitwirkungsrechte bei der Einstellung Wolfgang Bräuer, 2008
6 Wahlrecht Nur noch zwei Gruppen Dienstkräfte im Personalrat. Angestellte Arbeiter Arbeitnehmer Beamte neu
7 Wahlrecht Die Altersgrenze für das passive Wahlrecht zum/zur Jugend- und Auszubildendenvertreter/in ist auf 27 Lebensjahre gehoben! Das erforderliche Alter für das aktive Wahlrecht zur Personalvertretung ist auf 16 Lebensjahre gesenkt!
8 Zusammenarbeit mit der Frauenvertretung Die Frauenvertreterin - gewählt nach dem LGG Berlin - kann an allen Sitzungen des Personalrats beratend teilnehmen.
9 Geschäftsbedarf des Personalrats Der Personalrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben, sofern hierdurch Kosten entstehen jedoch nur im Einvernehmen mit der Dienststelle, Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
10 Beispiele allgemeine Aufgaben 72 PersVG Berlin Allgemeine Aufgaben des Personalrats gemäß Personalvertretungsgesetz Maßnahmen beantragen Durchführung der Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen überwachen Anregungen und Beschwerden von Dienstkräften entgegennehmen Wolfgang Bräuer, 1997/2001
11 Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben: die Akzeptanz gegenüber Menschen unterschiedlicher sexueller Identität zu fördern und darauf hinzuwirken, dass Benachteiligungen von weiblichen und männlichen Homosexuellen, Bisexuellen und Transsexuellen abgebaut werden. neu Wolfgang Bräuer, 1997/2001
12 Beteiligungsrechte des Personalrats gemäß Personalvertretungsgesetz Berlin Information Kenntnisnahme Mitwirkung vorherige Erörterung Mitbestimmung vorherige Zustimmung Wolfgang Bräuer, 1997/2001
13 Beteiligungsrechte des Personalrats gemäß Personalvertretungsgesetz Berlin Information Kenntnisnahme Wolfgang Bräuer, 1997/2001
14 Informationsrechte des Personalrats sind erweitert worden Die Personalvertretung ist auch über die Wirtschaftsplanung der Dienststelle sowie über die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung zu unterrichten. aber: kein Wirtschaftsausschuss für Dienststellen mit Wirtschaftsplan!
15 Beteiligungsrechte des Personalrats gemäß Personalvertretungsgesetz Berlin Mitwirkung vorherige Erörterung Wolfgang Bräuer, 1997/2001
16 Mitwirkung Bestehende Mitbestimmung abgeschafft! vorherige Erörterung Bei Einstellung von ABM-Kräften (SGB III) für eine Zeit von mehr als 9 Monaten, verbleibt dem Personalrat ein Mitwirkungsrecht. neu ABM ab 9 Monate MAE ab 6 Monate Bei Einstellung von MAE-Kräften (SGB II) für eine Zeit von mehr als 6 Monaten, verbleibt dem Personalrat ein Mitwirkungsrecht. neu Wolfgang Bräuer, 1997/2001
17 Beteiligungsrechte des Personalrats gemäß Personalvertretungsgesetz Berlin Mitbestimmung vorherige Zustimmung Wolfgang Bräuer, 1997/2001
18 Einschränkungen erfahren die Personalräte vor allem bei der Mitbestimmung 21. März März Jahre Personalvertretungsgesetz Berlin M I T B E S T I M M E N M I T G E S T A L T E N M I T T E N D R I N 50 Jahre Personalvertretungsgesetz Berlin - 50 Jahre Mitbestimmung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin Wolfgang Bräuer, 2008
19 Mitbestimmung vorherige Zustimmung 79 Abs. 1 Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegt, bedarf sie ihrer vorherigen Zustimmung. keine Änderungen
20 Qualitäten der Mitbestimmung Mitbestimmung uneingeschränkt vorherige Zustimmung eingeschränkt
21 Stufen des Einigungsverfahrens bei Mitbestimmung* PR I Dialog in der Dienststelle PR HPR II Einigungsgespräch Stufenvertretung Einigungsstelle HPR PR III Verhandlung Entscheidung Copyright Wolfgang Bräuer 2006 uneingeschränkte Mitbestimmung eingeschränkte Mitbestimmung *am Beispiel Land Berlin, ohne Beteiligung eines GPR IV vor der Einigungsstelle Letztentscheidung Senat
22 Einigungsstelle für Personalvertretungssachen Ihre Mitglieder werden vom Senator für Inneres und Sport bestellt; der HPR schlägt ihm die Arbeitnehmerbeisitzer/innen vor (bei Anstalten, Körperschaften, Stiftungen der GPR oder PR). Der/die Vorsitzende/n werden im Einvernehmen mit dem HPR vom Senator für Inneres und Sport ernannt. Vorsitzende/r drei drei Arbeitgeberbeisitzer Arbeitnehmerbeisitzer Einigungsstelle
23 Mitbestimmungs-Katalog (kollektive Tatbestände) uneingeschränkt Lage der Arbeitszeit Mehrarbeit Urlaubsplan Berufsausbildung Ordnung i.d. Dienststelle, Verhalten der Dienstkräfte Unfallverhütung, Gesundheitsschutz Sozialeinrichtungen Sozialpläne Lohngestaltung Grundsätze Vorschlagswesen Arbeitsplatz-Gestaltung Überwachungseinrichtungen für die Arbeitszeiten eingeschränkt uneingeschränkt sonstige Überwachungseinrichtungen
24 Mitbestimmungs-Katalog (kollektive Tatbestände) eingeschränkt Fortbildung Hebung Arbeitsleistung Bestellung Vertrauens- und Betriebsärzte Inhalt Personalfragebogen Beurteilungsrichtlinien Trageordnungen Dienstkleidung Informationstechnik: Einführung und wesentliche Änderungen, die einer Einführung gleichkommen
25 Mitbestimmungs-Katalog (individuelle Tatbestände, Arb. & Bea.) uneingeschränkt Unterstützungen Vorschüsse Verschickungen Dienstwohnungen Dienst- und Pachtland Regresse keine Änderungen
26 Mitbestimmungs-Katalog (individuelle Tatbestände, Arb. & Bea.) eingeschränkt Versetzung Dienstort-Wechsel Abordnung > 3 Monate Zuweisung > 3 Monate Versagung Nebentätigkeit Beschränkung freie Wohnungswahl Bestellung/Abberufung Betriebsärzte/Fachkräfte für Arbeitssicherheit keine Änderungen
27 Mitbestimmungs-Katalog (individuelle Tatbestände, Beamte) eingeschränkt Einstellung Verlängerung Probezeit Anstellung * Zuweisung > 3 Monate Laufbahnwechsel Ablehnung Teilzeit-Antrag Übertragung höher- oder niedriger bewerteter Tätigkeiten vorzeit.. Versetzung i.d. Ruhestand Hinausschieben des Ruhestands Entlassung BaW, BaP ohne eigenen Antrag Rücknahme Ernennung *Das Institut der Anstellung ist mit Inkrafttreten des BeamtStG entfallen.
28 Mitbestimmungs-Katalog (Arbeitnehmer, individuelle Tatbestände) uneingeschränkt Leistungs- und Funktionszulagen außer ABM bis 9 Monate außer MAE bis 6 Monate außer an Schulen Vertretungskräfte Einstellung Arbeitnehmer mit überwiegend hoheitlichen Befugnissen eingeschränkt Höhergruppierung Herabgruppierung sonstige Einstellung Übertragung höher oder niedriger bewerteter Tätigkeiten Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus uneingeschränkt eingeschränkt Kündigung Arbeitnehmer mit hoheitlichen Tätigkeiten uneingeschränkt sonstige Kündigung
29 Neues Sonderrecht an Schulen Bei Einstellung einer Vertretungslehrkraft an den Berliner Schulen bis zu drei Monaten hat der zuständige Personalrat nur ein Informationsrecht. Bei Einstellung einer Vertretungslehrkraft für mehr als drei Monate gilt ein verkürztes und eingeschränktes Einigungsverfahren. Das Beanstandungsrecht der Frauenvertretung gemäß LGG wird für diese Einstellungen aufgehoben (im LPersVG!).
30 Stufen des Einigungsverfahrens bei Mitbestimmung* Rückholklausel PR I Dialog in der Dienststelle PR HPR II Einigungsgespräch Stufenvertretung Einigungsstelle HPR PR III Verhandlung Entscheidung Copyright Wolfgang Bräuer 2006 uneingeschränkte Mitbestimmung eingeschränkte Mitbestimmung *am Beispiel Land Berlin, ohne Beteiligung eines GPR IV vor der Einigungsstelle Letztentscheidung Senat bei Entscheidungen, die im Einzelfall wegen ihrer Auswirkungen auf a das Gemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt sind
Beteiligungstatbestände nach LPVG NRW Altfassung und Neufassung
(,MW,A) 72 (1) 1 Einstellung 72 (1) 1 Nebenabreden zum Arbeitsvertrag 72 (1) 1 erneute Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach Beurlaubung 72 (1) 1 Verlängerung der Probezeit 72 (1) 1 Anstellung von Beamten
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