Personalvertretungsrecht in Sachsen

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2 Personalvertretungsrecht in Sachsen von Roland Gross Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leipzig unter Mitarbeit von Rechtsreferendarin Alinde Hamacher ERICH SCHMIDT VERLAG

3 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/ ISBN Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Nationalbibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z als auch der ISO Norm Satz: Jung Crossmedia Publishing, Lahnau Druck und Bindung: Hubert & Co., Göttingen

4 Vorwort Seit November 1992 gibt es im Freistaat Sachsen ein Sächsisches Personalvertretungsgesetz. Es füllte zunächst den Rahmen aus, der durch das Bundespersonalvertretungsgesetz vorgegeben wurde. In den über 18 Jahren wurde das Personalvertretungsgesetz seither mehrfach geändert. Die Fassung vom musste aufgrund einer Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom wesentlich überarbeitet werden, um den Anforderungen an ein Grundrecht zur Mitbestimmung, wie es Beschäftigten zusteht, zu genügen. Die letzte Änderung datiert vom Die Erläuterungen und Kommentierungen beziehen sich auf diese aktuelle Textfassung. Mitbestimmung tut gut sie ist für die Beschäftigten ein Grundrecht, das aus dem Sozialstaatsgebot resultiert. Die öffentlichen Dienststellen, Verwaltungen, Betriebe und Anstalten können mit ihren human resources, ihrem Personal, nur motivierend umgehen, wenn dieses Personal sich auch über Beschäftigtenvertretungen einbringen und die Arbeitsverhältnisse mitgestalten kann. Personalräte sind also nicht lästig oder überflüssig, sondern in einer modernen Verwaltung unabdingbar. Aber Personalräte brauchen auch effektive Artikulationsmöglichkeiten, also Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte, die ihnen Gehör und Einfluss auf Entscheidungen verschaffen. Gute Ideen lassen sich in die tägliche Arbeit nur einbringen, wenn die Leitungen von Dienststellen und Einrichtungen die Beschäftigtenvertreter nicht abblocken, sondern so frühzeitig und umfassend wie möglich in die Entwicklung von Projekten und Entscheidungen einbeziehen. Da erscheint es kontraproduktiv, wenn im Rahmen der Entwicklung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes der Eindruck vermittelt wird, dass die Beteiligungsrechte von Jahr zu Jahr weiter eingeschränkt werden. Viele der Einschränkungen resultieren auch aus der Rechtsprechung. Personalräte können im Wesentlichen nur feststellen lassen, ob ein Mitbestimmungsrecht verletzt wurde; gerichtlich durchsetzbare Gestaltungsrechte werden ihnen nicht eingeräumt. Wenn aber mehrere Personalräte ein Mitbestimmungsrecht immer wieder geltend machen, kann dies dazu führen, dass die richterlichen Entscheidungen zu diesem Mitbestimmungsrecht immer stärker differenziert werden und damit auch eine Einschränkung des ursprünglich noch weiteren Mitbestimmungsrechts erfolgt. In irgendeinem der Verfahren wird das Mitbestimmungsrecht eingeschränkt oder gar vollständig negiert werden; das wirkt sich dann auf 5

5 Vorwort das Mitbestimmungsrecht aller aus. Umgekehrt lassen sich mangels Unterlassungs- und Leistungsansprüchen keine extensiveren Auslegungen des Mitbestimmungsrechts durchsetzen. Beteiligungsrechte müssen gelebt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sie von allen Beteiligten in ihrem Umfang und ihrer Tragweite erkannt und akzeptiert werden. Dienststellenleiter sind nicht gut beraten, wenn sie versuchen, die Beteiligung so gering wie möglich zu halten oder gar ganz zu vermeiden; Personalräte sollten keine Scheu davor haben, ihre Beteiligungsrechte auch in einem umfassenden konstruktiven Dialog mit dem Dienststellenleiter zum Tragen zu bringen und erforderlichenfalls auch gerichtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wenn Beteiligungsrechte nicht ordnungsgemäß beachtet werden. Dieses Buch will eine Praxishilfe für die tägliche Arbeit von Personalräten und Dienststellenleitern, aber auch Gewerkschaften und Verbänden, Amtsjuristen und Rechtsanwälten, ehrenamtlichen und hauptberuflichen Richtern sein. Es gibt ihnen zunächst einmal Grundnahrungsmittel, nämlich die rechtlichen Vorschriften, die in der Personal(rats-)arbeit ständig benötigt werden: natürlich das Sächsische Personalvertretungsgesetz mit Wahlordnung, auszugsweise das Bundespersonalvertretungsgesetz, die Vorschriften des Dienstvertrages aus dem BGB, arbeitsrechtliche Schutzvorschriften und insbesondere auch ein Auszug aus dem Kündigungsschutzgesetz, das bei Kündigungen schließlich stets zu beachten ist. Gesetzestexte sind eigentlich auch für Nichtjuristen gar nicht so schwer zu verstehen. Nur Mut es ist regelmäßig besser, zunächst einmal den Gesetzestext selbst zu lesen und damit zu arbeiten, als über das Stichwortverzeichnis nur eine Kommentarstelle herauszusuchen; oft verwirren Kommentare mehr als sie erhellen. Neben den Gesetzestexten werden, als Appetitanreger, Erläuterungen gegeben, die den Zugang und das Verständnis der Rechtsvorschriften erleichtern sollen. Diese Erläuterungen sind thematisch geordnet. Sie haben nicht den Anspruch, die einzelnen Tatbestandsmerkmale jeder einzelnen Norm zu definieren, da dies Aufgabe eines Kommentars wäre. Dafür nehmen sich die Erläuterungen der Thematik systematisch an und machen so die Problemkreise und deren Lösungsansätze anschaulich. Jedenfalls sollen sie einen schnellen Überblick verschaffen. Für die Praxis hilfreich sind insbesondere die Musterformulierungen für Anträge und Beschlussfassungen. Es wird vom Allgemeinen zum Konkreten verdichtend bis hin zur Kurzkommentierung erläutert. Die allgemeinen Aufgaben des Personalrats, die Mitwirkungs- und Mitbestimmungstatbestände werden kommentiert ( 73, 77, 78, 80, 81). Dieses sind die Bereiche, die in der Personalratsarbeit immer wieder herangezogen werden müssen. Hierbei kann es hilfreich sein, einige der wesentlichen Begriffsdefinitionen schnell greifbar zu haben. 6

6 Vorwort Im Übrigen erfolgte im November 2010 eine Gesetzesnovellierung mit nicht unwesentlichen Umstellungen hinsichtlich der vollen und eingeschränkten Mitbestimmung, 80, 81. Da erschien es sinnvoll, schnell eine erste Kommentierung zur Verfügung zu stellen. Rechtsprechung kann schwere Kost sein. In die Erläuterungen eingearbeitet wurden die grundsätzlichen Entscheidungen insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, vor allem aber die Entscheidungen der sächsischen Gerichte, zuvörderst natürlich der Fachkammer für Personalvertretungssachen am Verwaltungsgericht Dresden und des Fachsenats für Personalvertretungssachen am Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Auf Literatur wurde vor allem zur ergänzenden Lektüre verwiesen. Für den Streit der Meinungen und die wissenschaftliche Auseinandersetzung bestand, um nicht den Rahmen eines kleinen Handbuchs zu sprengen, nur gelegentlich Raum. Im Frühjahr 2011 finden turnusmäßig Personalratswahlen statt. Den gewählten Personalräten ist eine erfolgreiche Legislaturperiode zu wünschen. Grundlage des Erfolgs ist die Ausstattung jedes Personalratsmitglieds mit dem Personalvertretungsgesetz und den damit in Verbindung stehenden arbeitsrechtlichen Gesetzen, sowie die knappe aber prägnante Erläuterung des Personalvertretungsrechts und der Zusammenhänge. In diesem Sinne soll das vorliegende Buch Handwerkszeug und vademecum, also ständiger Begleiter, sein. Bei der Zusammenstellung dieses Buches, der Rechtsprechungs- und Literaturrecherche und der Abfassung von Texten hat mich Frau Rechtsreferendarin Alinde Hamacher unterstützt. Ihr danke ich für ihre sehr engagierte Tätigkeit, ohne die das Buch in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht hätte entstehen können. Von den Nutzern dieses Buches wünschen wir uns Anregungen und Verbesserungshinweise, um den praktischen Nutzen weiter zu erhöhen. Richten Sie Ihre Hinweise bitte an den Verlag oder direkt an Leipzig, März 2011 Roland Gross Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 7

7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis Erster Teil I. Einführung Begriff der Beschäftigtenvertretung Abgrenzung Personalvertretungsrecht Betriebsverfassungsrecht Verfassungsrechtliche Grundlagen und Historie Sozialstaatsgebot Art. 26 SächsVerf Geschichtliche Entwicklung Rechtsquellen des Personalvertretungsrechts Gesetzgebungskompetenz Bundesrecht als Rahmen Lesart des Gesetzes Ein Blick in das Gesetz erleichtert Rechtsfindung und -anwendung Das Inhaltsverzeichnis gibt einen Überblick Der Aufbau der Rechtsnorm II. Das sächsische Personalvertretungsrecht Personalvertretungen und ihre Geschäftsführung Personalvertretung Grundsätzliches Wahl Wahlverfahren Größe und Zusammensetzung Wahlvorstand Wahlberechtigung Wählbarkeit Amtszeit Stufenvertretungen Gesamtpersonalrat Sondervertretungen Jugend- und Auszubildendenvertretung Grundsätzliches Wahl

8 Inhaltsverzeichnis Aufgaben und Rechte Stufenvertretung Jugend- und Auszubildendenversammlung Schutzvorschriften: Weiterbeschäftigungsanspruch und Kündigungsschutz Schwerbehindertenvertretung Wahl und Amtszeit Aufgaben und Rechte Geschäftsführung Geschäftsordnung Der Vorstand Wahl Größe und Zusammensetzung Aufgaben Kosten der Personalratstätigkeit Sitzungen Einberufung und Zusammensetzung Durchführung Beschlussfähigkeit Beschlussfassung Personalversammlung Ort und Zeitpunkt Teilnahmeberechtigung Inhalt Sprechstunden Rechtsstellung der Personalräte Lohnausfallprinzip Freizeitausgleich Freistellung Schutzvorschriften Kündigungsschutz Versetzung, Umsetzung, Abordnung oder Zuweisung Berufliche Entwicklung Benachteiligungsverbot Beteiligungsformen Grundsätze der Zusammenarbeit Vertrauensvolle Zusammenarbeit Quartalsgespräch Friedenspflicht Fürsorgepflicht Informationsrecht Beteiligungsverfahren

9 Inhaltsverzeichnis Verfahren der Mitbestimmung Einleitung des Verfahrens Beschluss der Personalvertretung Fristen Stufenverfahren Verfahren der Mitwirkung Initiativrecht Anhörungsrecht Dienstvereinbarungen Voraussetzungen Wirkung Einigungsstelle Bildung Vorsitzender Beisitzer Verfahren Verhandlung Beschluss Gerichtliche Entscheidungen Zulässigkeit des Antrags Beteiligte Antragsbefugnis Rechtsschutzbedürfnis Inhalt, Form und Frist Verfahrenskosten Örtliche Zuständigkeit Untersuchungsgrundsatz Eilverfahren Beendigung des Verfahrens Kosten Rechtsmittel Umfassende Zuständigkeit der Personalvertretung Allgemeine Aufgaben Belange der Beschäftigten Überwachungsrecht Beschwerde von Beschäftigten Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen Förderung der Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und des Verständnisses zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten

10 Inhaltsverzeichnis Förderung der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern Antragsrecht für Maßnahmen zur beruflichen Förderung Schwerbehinderter Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden Unterrichtung und Erörterung Anhörungsrechte Personalplanung und Weiterleitung von Personalanforderungen zum Haushaltsvoranschlag Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Diensträumen Grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren und -abläufen Fristlose Entlassung, Kündigung während der Probezeit und außerordentliche Kündigung Die Mitwirkungstatbestände Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten ihres Geschäftsbereichs Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen Übertragung von Dienststellenaufgaben an Privatpersonen oder wirtschaftliche Einrichtungen Aufstellung und Anpassung des Frauenförderplans nach 4 SächsFFG Ordentliche Kündigung Mitbestimmungstatbestände Eingeschränkte Mitbestimmungsrechte Einstellung und Eingruppierung Mitbestimmung bei der Übertragung höher oder niedriger zu bewertender Tätigkeit, Höher- oder Rückgruppierung Beförderung, Übertragung eines anderen Amts mit höherem Endgrundgehalt ohne Änderung der Amtsbezeichnung, Verleihung eines anderen Amts mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe, Laufbahnwechsel Versetzung zu einer anderen Dienststelle, Umsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden ist (das Einzugsgebiet im Sinne des Umzugskostenrechts gehört zum Dienstort) Abordnung für eine Dauer von mehr als sechs Monaten Zuweisung oder Personalgestellung für eine Dauer von mehr als drei Monaten

11 Inhaltsverzeichnis Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus Anordnungen, welche die Freiheit in der Wahl der Wohnung beschränken Vollständige oder teilweise Untersagung einer Nebentätigkeit Ablehnung eines Antrages auf Teilzeitbeschäftigung oder Gewährung von Sonderurlaub aus familiären Gründen unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts nach den tarifrechtlichen Vorschriften oder auf Teilzeitbeschäftigung, Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit oder Urlaub ohne Dienstbezüge nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung von Dienstbezügen und Erhebung der Disziplinarklage Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf oder bei Entlassung aus einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, wenn die Entlassung nicht vom Beschäftigten selbst beantragt wurde Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand und Herabsetzung der Arbeitszeit aufgrund begrenzter Dienstfähigkeit Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten Bestellung von Vertrauens- oder Betriebsärzten Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen Personalfragebögen Beurteilungsrichtlinien für Beamte Allgemeine Fragen der Fortbildung Erlass von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden, Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufes Uneingeschränkte Mitbestimmungsrechte Gewährung von Unterstützungen, Vorschüssen, Darlehen und entsprechenden sozialen Zuwendungen Zuweisung und Kündigung von Wohnungen, über die die Dienststelle verfügt, sowie der allgemeinen Festsetzung der Nutzungsbedingungen Arbeitszeit und Mehrarbeit Beurteilungsrichtlinien für Arbeitnehmer Urlaubspläne Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle

12 Inhaltsverzeichnis Einrichtung, Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform Durchführung der Berufsausbildung bei Arbeitnehmern Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen Grundsätze über die Bewertung von anerkannten Vorschlägen im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens Sozialpläne Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten Gestaltung der Arbeitsplätze, Auslagerung von Arbeitsplätzen zwecks Heimarbeit an technischen Geräten Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen Tarifvorbehalt Zweiter Teil: Vorschriftensammlung (Auszüge) I. Grundgesetz (GG) II. Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) III. Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) IV. Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) V. Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung (SächsPersVWVO) VI. Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) VII. Sächsisches Frauenfördergesetz (SächsFFG) VIII. Sächsische Nebentätigkeitsverordnung (SächsNTVO) IX. Sächsisches Umzugskostengesetz (SächsUKG) X. Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) XI. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) XII. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) XIII. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) XIV. Kündigungsschutzgesetz (KSchG) XV. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis

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