Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
|
|
- Justus Hochberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sebastian Busch / Eva Kocher / Horst Welkoborsky Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Benachteiligung verhindern - Gleichstellung fördern BUND VERLAG
2 Abkürzungen 11 Literatur 15 A. Einleitung (Busch/Kocher) Der Schutz vor Diskriminierung ist ein Menschenrecht Schutz vor Benachteiligung und Förderung von Gleichstellung im öffentlichen Dienst Die wechselvolle Geschichte des AGG »l:l-Umsetzung«gegen»horizontalen Ansatz« Die europäischen Vorgaben und der EuGH »Allgemeine Gleichbehandlung«oder»Diskriminierungsschutz« Das AGG im öffentlichen Dienst Unmittelbare Anwendung europäischer Richtlinien Bindung an Qualifikationsanforderungen Verhältnis zum Gleichstellungsrecht Vielzahl der Gesetze im Föderalismus Die Geschichte des Diskriminierungsschutzes in der Europäischen Gemeinschaft Anfänge: Diskriminierung wegen des Geschlechts Der Amsterdamer Vertrag und die Antidiskriminierungsrichtlinien Weitere Entwicklungen Konzepte des Diskriminierungsschutzes Das Verbot der unmittelbaren Diskriminierung Das Verbot der mittelbaren Diskriminierung Was ist mittelbare Diskriminierung? Das Problem der Datengrundlage Positive Maßnahmen und angemessene Vorkehrungen... 39
3 6 Inhalt B. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Busch) Aufbau, Ziele und Anwendungsbereich des AGG Regelungen zum Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Insbesondere: Diskriminierungsverbot und Kündigungsschutz Die Regelungen im Arbeitsrecht im Einzelnen Die einzelnen Merkmale - Wer ist geschützt? »Rasse«und ethnische Herkunft Religion und Weltanschauung Geschlecht Sexuelle Identität Alter Behinderung Abwehransprüche - Was ist verboten? Benachteiligung Anweisung zur Benachteiligung Diskriminierende Bewerbersuche Unterlassen notwendiger Schutzmaßnahmen Maßregelungsverbot Rechtfertigung durch Anforderungen des Berufs Rechtsfolgen verbotener Handlungsweisen Leistungsverweigerungsrecht Schadensersatz Entschädigung Entschädigung und Schadensersatz bei Anwendung diskriminierender kollektiver Regelungen Fristen Beweislast - Wer muss was beweisen? Erwünschtes Verhalten - vorbeugende Maßnahmen gegen Diskriminierungen. 63 C. AGG und Gleichstellungsrecht (Kocher) Verhältnis von Gleichbehandlung, Diskriminierungsschutz und Gleichstellung Gleiche Zielsetzungen Unterschiedliche Konzepte zur Zielerreichung Gleichstellung der Geschlechter Überblick über die Konzepte der»frauenförderung«bzw.»geschlechtergleichstellung«in den Gesetzen 70
4 2.1.1»Frauenförderung«: Beseitigung von Unterrepräsentanz Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit Verfahren: Gleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungspläne »Frauenförderung«: Entscheidungsquoten/ Bevorzugungsregeln Personalplanung und Gleichstellungspläne: Ergebnisquoten Besondere Vorschriften für Stellenbesetzungsverfahren Ausschreibung: Mindestinhalte Ausschreibung: Pflicht Die Qualifikation im Stellenbesetzungsverfahren Bewerbungsgespräche Auswahlverfahren, insbesondere Auswahlkommissionen Teilzeitanspruch und andere Rechte auf Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit Rechte auf familiengerechte Arbeitszeiten und AGG Bevorzugung von Frauen bei Vereinbarkeitsangeboten? Durchsetzung der Rechte nach dem AGG und dem Gleichstellungsrecht Gremienbesetzung Aufgaben und Stellung der Gleichstellungsbeauftragten Mitwirküngsrechte der Gleichstellungsbeauftragten Beratung von Beschäftigten; Anrufungs- und Beschwerderechte Das Geschlecht der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Wählerinnen Verstoß gegen Gleichstellungspflichten als Diskriminierung nach dem AGG? Gleichstellung von (Schwer-)Behinderten Diskriminierungsschutz nach 81 ff. SGB IX und AGG Besondere Schutzrechte für Schwerbehinderte Anpassungspflichten nach dem SGB IX Vorschriften für Ausschreibungen und Auswahlverfahren nach dem SGB IX 107
5 3.1.4 Aufgaben und Befugnisse der Schwerbehindertenvertretung Barrierefreiheit nach den Behindertengleichstellungsgesetzen Verstoß gegen Gleichstellungspflichten als Diskriminierung nach dem AGG? Sonstige positive Maßnahmen Gleichstellung von Migrantinnen und Migranten Mehrfachdiskriminierungen und multidimensionale Gleichstellung 113 D. AGG und Personalvertretungsrecht (Welkoborsky) Das AGG als neue Aufgabe des Personalrates Wahlrecht und AGG Wahlvorstand Wahlvorschläge Erweiterte Zuständigkeiten des Personalrates Sonderregelung des 24 AGG Geschützter Personenkreis Arbeitnehmerähnliche Personen Bewerber Frühere Beschäftigte Zur Arbeitsleistung Überlassene Dritte Besonderer Benachteiligungsschutz Personalratsschulungen Erweiterte Aufgaben des Personalrates Behandlung der Angehörigen der Dienststelle nach 67 BPersVG Allgemeine Aufgaben des Personalrates nach 68 BPersVG Unterrichtung des Personalrates nach 68 Abs. 2 BPersVG Beschwerden und Beschwerdestelle Beschwerderechte der Beschäftigten Errichtung einer Beschwerdestelle Aufgaben der Beschwerdestelle Mitbestimmung des Personalrates bei Errichtung und Ausgestaltung der Beschwerdestelle AGG-Schulungen der Beschäftigten Maßnahmen nach 12 Abs. 1 AGG Maßnahmen nach 12 Abs. 3 AGG 134
6 4.7.1 Abmahnung Umsetzung Kündigung Betriebsstörende Arbeitnehmer Andere Maßnahmen Sanktionen bei Beamten Ehemalige Beschäftigte und Bewerber Überprüfung vorhandener Regelungen und Vereinbarungen Gesetze Tarifverträge Dienstvereinbarungen und Regelungsabsprachen Personalfragebogen Verwaltungsanordnungen Unterlassungsanspruch Einfluss des AGG auf einzelne Beteiligungsrechte Mitbestimmung bei der Durchsetzung der Gleichbehandlung/Gleichberechtigung ( 76 Abs. 2 Nr. 10 BPersVG) Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten Personelle Einzelmaßnahmen Stellenausschreibungen Soziale Angelegenheiten Fragen der Lohngestaltung Sozialpläne Verwaltungsanordnungen Schlussbemerkungen 152 Anhang: Muster-Dienstvereinbarung»Gleichstellung«154 Stichwortverzeichnis 161
Inhalt. AbkÅrzungen Literatur... 15
5 Inhalt AbkÅrzungen... 11 Literatur... 15 A. Einleitung (Busch/Kocher)... 17 1. Der Schutz vor Diskriminierung ist ein Menschenrecht....... 17 2. Schutz vor Benachteiligung und FÇrderung von Gleichstellung
MehrInhalt. AbkÅrzungen Literatur... 15
5 Inhalt AbkÅrzungen... 11 Literatur... 15 A. Einleitung (Busch/Kocher)... 17 1. Der Schutz vor Diskriminierung ist ein Menschenrecht....... 17 2. Schutz vor Benachteiligung und FÇrderung von Gleichstellung
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schnelleinstieg für die Personalarbeit
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schnelleinstieg für die Personalarbeit von Ralf Roesner Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbh,
MehrDas Diskriminierungsverbot im Arbeitsrecht
Jörn-Christian Bierkamp Das Diskriminierungsverbot im Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen des AGG www.salzwasserverlag.de Abbildungsverzeichnis VI Abkürzungsverzeichnis VII A
MehrInhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG
K Inhaltsübersicht Abschnitt I. Allgemeines zum AGG Teil 1. Das Gesetz und dieser Rechtsberater........ 1 Teil 2. Entstehung des AGG................ 2 Teil 3. Sinn und Zweck des AGG............. 6 Teil
MehrHINNE GROTEFELS LYNDIAN GRABOWSKI RECHSANWÄLTE FACHANWÄLTE STEUERBERATER DORTMUND UND LÜNEN. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitsrecht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitsrecht Grundlagen Gesetz vom Juli 2006 Umsetzung von 4 EU-Richtlinien, die Diskriminierung wegen Rasse, ethn. Herkunft und Geschlecht verbieten Eine Beweislastregel
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz: AGG
Gelbe Erläuterungsbücher Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: AGG ommentar von Jobst-Hubertus Bauer, Burkard Göpfert, Dr. Steffen rieger 1. Auflage Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: AGG Bauer / Göpfert
MehrGleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb. Gestaltungsaufgabe der Betriebs- und Personalräte
Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb Gestaltungsaufgabe der Betriebs- und Personalräte Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb ist eine wichtige Gestal tungsaufgabe für die betrieblichen
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 10 Fragen und Antworten 1 Welche Ziele hat das AGG? Das AGG will Benachteiligungen aus Gründen der / des ethnischen Herkunft Alters Geschlechts sexuellen Identität
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
NR. 980 10. SEPTEMBER 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdemanagements nach dem AGG sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Mobbing am Arbeitsplatz vom 01. September
MehrAllgemeines GleichbehandlungsGesetz
Allgemeines GleichbehandlungsGesetz Vortrag am 14. Dezember 2006 Rechtsanwältin Annette Schärffe Arbeitgebervereinigung Lübeck - Schwerin e.v. Ziel des Gesetzes Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen
MehrNach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen
Nach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen seiner Rasse seiner ethnischen Herkunft seines Geschlechts seiner Religion oder Weltanschauung einer Behinderung seines Alters
MehrEinfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht: Gleichbehandlung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Herzlich Willkommen
Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht: Gleichbehandlung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung Herzlich Willkommen Doris Liebscher Antidiskriminierungsbüro Leipzig Maria Wersig Universität
MehrDiskriminierungsschutz im Bundes- Gleichbehandlungsgesetz
Diskriminierungsschutz im Bundes- Gleichbehandlungsgesetz Rechtliche Basisinformationen des AKG Dr. Sabine Engel, Büro für Gleichstellung und Gender Studies an der LFU Innsbruck Diskriminierung Diskriminierung
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Die Umsetzung des AGG im Betrieb mit Handlungsempfehlungen für die Praxis von Bernhard Steinkühler Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin ERICH SCHMIDT
MehrGesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche Praxis Stand 18. März 2007 1 I. Allgemeines AGG seit 18. 8. 2006 in Kraft Fundstelle: BGBl. I Nr. 39 v.17.8.06 Umsetzung
MehrRA Harald Bex. Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Schadenseratzansprüchen wurde von 3 Monaten auf 2 Monate gekürzt.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt zum 01.08.2006 in Kraft Auswirkungen auf die betriebliche Praxis und konkrete Handlungsempfehlungen für Handwerksunternehmen RA Harald Bex Durch die erfolgten
MehrMerkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz I. Ziel des Gesetzes Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, der Religion
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Ostrowicz/Scholz Merkblatt AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Schutz vor Benachteiligung in Beschäftigung und Beruf Bibliografische Information
MehrEuropa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Europäisches Arbeitsrecht. SoSe 2011
Diskriminierungsschutz im Recht der Europäischen Union in der Erwerbsarbeit außerhalb Erwerbsarbeit Staatsangehörigkeit: Art. 45 AEUV Atypische Arbeitsverhältnisse: Teilzeitarbeit, Befristung, Leiharbeit
MehrAGG Allgemeines. Gleichbehandlungsgesetz. Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Ostrowicz/Scholz Merkblatt AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Schutz vor Benachteiligung in Beschäftigung und Beruf Bibliografische Information
MehrInhalt. Vorwort... 5. Vorwort zur 1. Auflage... 6. Einführung und Vorgehensweise des Buches... 19
Vorwort... 5 Vorwort zur 1. Auflage... 6 Einführung und Vorgehensweise des Buches... 19 1. Teil: Spielregeln des Gleichbehandlungsrechts... 21 I. Der Einstieg: Typische Problemfelder... 21 II. Inhaltsübersicht
MehrBenachteiligungen sind - im Bereich des Arbeitsrechts - unzulässig in Bezug auf
I. Universität ErlangenNürnberg Postfach 3520 91023 Erlangen An alle Einrichtungen der Universität Gebäude: Schloss; Schlossplatz 4 Raum: 1.017 Ansprechpartner: Herr Micheler III/1 Telefon: +49 9131 8526610
MehrEuropäisches Arbeitsrecht. SoSe 2010. 20. Mai/3. Juni 2010, S. 1. Diskriminierungsschutz im Gemeinschaftsrecht
Diskriminierungsschutz im Gemeinschaftsrecht außerhalb Arbeitsrecht Art. 18 AEUV Dienstleistungs-, Warenverkehrs-, Kapitalverkehrsfreiheit RL 2000/43/EG, RL 2004/113/EG (geplant: KOM(2008)426) Art. 45
MehrBefristete Arbeitsverhältnisse und Interessenvertretung
Die Interessenvertretung hat die Einhaltung geltenden Rechts mit zu überwachen. Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge
MehrDiskriminierungsschutz im Arbeitsrecht: Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Dr. Klaus Michael Alenfelder Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht: Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von Dr. Klaus Michael Alenfelder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn Deubner [fj) Recht
MehrDas allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeits- und Sozialrechts-Info Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Stand: 11/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Allgemein Das am 18.8.2006 in Kraft
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG Eine Einführung in das Zivilrecht von Dr. Reinhard Gaier Richter des Bundesverfassungsgerichts, Lehrbeauftragter an der Leibniz Universität Hannover und Dr. HolgerWendtland
MehrLeitfaden zum Personalvertretungsrecht
Leitfaden zum Personalvertretungsrecht - BPersVG - von Heide Schreiner Referentin beim Kommunalen Arbeitgeberverband Thüringen JOSEF MOLL VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden Abkürzung«-
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Neue Gefahrenstellen im Arbeitsrecht!
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Neue Gefahrenstellen im Arbeitsrecht! Am 01.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. In der Sache handelt es sich weitgehend um das
MehrDas neue Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)
Das neue Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) Horst Frehe Richter am Sozialgericht in Bremen Artikel 13 Abs. 1 EGV (Amsterdamer Vertrag) (1) Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrags kann
MehrAufgabenbeschreibung und Anforderungsprofil für Gleichstellungsbeauftragte in der niedersächsischen Landesverwaltung 1
Aufgabenbeschreibung und Anforderungsprofil für Gleichstellungsbeauftragte in der niedersächsischen Landesverwaltung 1 I. Aufgaben 1. Förderung und Überwachung der Umsetzung des NGG, Mitwirkung bei allen
MehrTagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL
Tagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL Schlüsselbegriffe Unmittelbare Diskriminierung Mittelbare Diskriminierung Belästigung Mit
MehrDiskriminierungsfreie Personalrekrutierung im Rahmen des 11 AGG
Jura Carolin Bösking Diskriminierungsfreie Personalrekrutierung im Rahmen des 11 AGG Bachelorarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese
MehrSachbereich: Grundlagen
Sachbereich: Grundlagen die relevanten Rechtsnormen für personalrechtliche Entscheidungen nennen und bei konkreten Rechtsfragen die anwendbaren Normen zuordnen Quellenlehre Gesetze, Tarifverträge, etc.
MehrAGG und EU-Rechtsgrundlagen
AGG und EU-Rechtsgrundlagen AMSTERDAMER VERTRAG Der Amsterdamer Vertrag aus dem Jahre 1997 gibt im Artikel 13 die Richtung vor: Der Rat kann geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter dem Gesichtspunkt des Wohnungsmarktes
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter dem Gesichtspunkt des Wohnungsmarktes Heike Fritzsche, Antidiskriminierungsstelle des Bundes 16. November 2017, Leipzig Themen Antidiskriminierungsstelle
MehrBetriebsverfassungsgesetz
Albert Gnade, Karl Kehrmann, Wolfgang Schneider, Hermann Blanke, Thomas Klebe Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung Sechste, überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage Bund-Verlag
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Pflichten des Arbeitgebers Gesetzesvorgaben Unsere Maßnahmen Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung 12 Abs. 1 AGG Die zuständige Stelle wird bei Vorliegen einer
MehrKlausurbesprechung im Propädeutikum WS 2014/15. Modul FernUniversität Hagen
Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2014/15 Modul 55100 FernUniversität Hagen Sachverhalt 06.05.2015 Folie 2 von 35 Aufgabe 1: A und B möchten für die entgangene Stelle von der Stadt H Schadensersatz
Mehr3. Erweiterte Zuständigkeiten des Personalrates. 3.1 Sonderregelung des 24 AGG
120 AGG und Personalvertretungsrecht 3. Erweiterte Zuständigkeiten des Personalrates 3.1 Sonderregelung des 24 AGG Die Sonderregelung får Çffentlich-rechtliche Dienstverhåltnisse in 24 AGG hat jedenfalls
MehrGleichbehandlung. in Betrieben. Arbeitsrechtlicher Leitfaden zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Herausgegeben von.
Gleichbehandlung in Betrieben Arbeitsrechtlicher Leitfaden zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) iskriminierungsmerkmale Mögliche Ansprüche Arbeitgeberpflichten Fallbeispiele Rechtsgrundlagen Herausgegeben
MehrDas allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 11/2015 Allgemein Das am 18.8.2006 in Kraft getretene, allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Benachteiligungen
MehrDie Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z
Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z Das Handwörterbuch für behinderte Menschen und ihre Interessenvertretung 1. Auflage Buch. Hardcover ISBN 978 3 7663 3636 1 Recht > Arbeitsrecht >
MehrDefinition der Schlüsselbegriffe
Definition der Schlüsselbegriffe Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg Organisiert im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft der Europäischen Kommission Brors Diskriminierungsbegriff
MehrSanktionen nach dem AGG
Sanktionen nach dem AGG Europarechtliche Grundlage Richtlinien Art. 15 RL 2000/43/EG Art. 17 RL 2000/78/EG Art. 25 RL 2006/54/EG (ehemals Art. 8d der RL 76/207/EWG) Inhalt: wirksam, verhältnismäßig und
MehrInhaltsübersicht. Einleitung 21
Inhaltsübersicht Einleitung 21 A. Grundlagen und Konturen des europäischen Gleichbehandlungsrechts 23 I. Die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien 23 1. RL 76/207/EWG vom 09.02.1976, geändert durch
MehrHessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)
Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) KOMMENTAR von Dr. Bernhard Burkholz, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis 6 Literaturverzeichnis
MehrRichtlinie der Hochschule Rhein-Waal gegen Diskriminierung und Belästigung. vom (Amtl. Bekanntmachung 08/2017)
Richtlinie der Hochschule Rhein-Waal gegen Diskriminierung und Belästigung vom 24.05.2017 (Amtl. Bekanntmachung 08/2017) Aufgrund 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrHingegen verpflichten die Regelungen des AGG die Arbeitgeber, Entleiher, Auftraggeber und Zwischenmeister.
Hinweise zum Allgemeinen Gleichberechtigunsgesetz (AGG) im Arbeitsrecht 1. Einführung Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (im Folgenden AGG) ist am 18.August 2006 in Kraft getreten. Es schreibt weitgehende
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft. Dr. Martina Vomhof 24.10.2006
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und seine Bedeutung für die Versicherungswirtschaft Dr. Martina Vomhof 24.10.2006 Gesamtverband der Deutschen
MehrHessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)
HPVG - Inhaltsübersicht Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) KOMMENTAR von Dr. Bernhard Burkholz, Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis 7 Literaturverzeichnis
MehrAmtliche Abkürzung: LPVG Gliederungs-Nr.: 2035 Normtyp: Gesetz. Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Oktober 2015 (GBl. S.
Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Landesrecht Baden-Württemberg Titel: Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: LPVG Gliederungs-Nr.: 2035 Normtyp: Gesetz
MehrInhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung................................ 5 Abkürzungsverzeichnis............................ 13 A. Die Bedeutung von Beschlüssen für eine funktionsfähige und erfolgreiche Betriebsrätearbeit....................
MehrWorkshop (3) Gleichstellung und Diversity
Workshop (3) Gleichstellung und Diversity Gute Arbeit, mehr Demokratie und Mitbestimmung: Welche Veränderungen bringt das neue Hochschulzukunftsgesetz? 26. März 2015 Veronika Schmidt-Lentzen 1 Aus dem
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7
9 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGB1.1 S. 2518) (BGB1. ffl 801-7) zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Vereinfachung
MehrAntidiskriminierung im Arbeitsrecht
Antidiskriminierung im Arbeitsrecht Neue Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht auf Grund der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG und ihre Einfügung in das deutsche Gleichbehandlungsrecht - Inaugural-Dissertation
MehrAbkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16
Abkürzungsverzeichnis 14 Betriebsverfassungsgesetz 16 Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Errichtung von Betriebsräten 16 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber 17 3 Abweichende
MehrReservierungsquote ist das rechtlich möglich? Rechtsanwältin Nilüfer Hobuß hw rechtsanwälte Hobuß Wowra Friedrichstr.
Reservierungsquote ist das rechtlich möglich? Rechtsanwältin Nilüfer Hobuß hw rechtsanwälte Hobuß Wowra Friedrichstr. 134, 10117 Berlin LGG Berlin Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Berlin In der Fassung
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Neue Gefahrenstellen im Arbeitsrecht!
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Neue Gefahrenstellen im Arbeitsrecht! Im Laufe des Monats August 2006 tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. In der Sache handelt es sich weitgehend
Mehr/Teilzeit. Flexibilität im Arbeitsverhältnis. ^ ist mehr. Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in der betrieblichen Praxis.
Flexibilität im Arbeitsverhältnis Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in der betrieblichen Praxis von Maren Pelzner, LL.M. Eur., Bonn Albrecht Scheddler, Bonn Dr. Harald Widlak, Berlin /Teilzeit ^
MehrIG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
Absender IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai 2011 Referenten: Ignatz Heggemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg, Tel: 040-280 886 20 heggemann@gsp.de
MehrDas neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Selten ist ein Gesetz derart politisch umstritten gewesen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es ist am 18.08.2006 in Kraft getreten und
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
Vorwort.............................. 5 Abk rzungsverzeichnis..................... 13 Gesetzestext........................... 23 Erl uterungen.......................... 95 Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
Mehr«Diskriminierung und Antidiskriminierung im Kreuzberger Alltag»
November 2009 «Kreuzberg für Akzeptanz und Gleichbehandlung» Plakatkampagne 2009 Infomappe für Gewerbetreibende und Unternehmen «Diskriminierung und Antidiskriminierung im Kreuzberger Alltag» Ein Projekt
MehrWichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin 2008 / 2009
Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin 2008 / 2009 Wolfgang Bräuer, 2008 Wahlrecht Stufenvertretungen - Struktur Land Berlin - PR Direkte Wahlen der Beschäftigten jeder Dienststelle > zum
MehrNewsletter Nr. 4 / 2006
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Team Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen der Kanzlei schneider : schwegler freut sich, Ihnen eine neue Ausgabe unseres Newsletters
MehrInhaltsverzeichnis VII. Vorwort Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Einleitung 1
Vorwort Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Rn Seite V VI XIV XVIII Einleitung 1 1 Übersicht über die kollektive Mitbestimmung 1 1 I. Legitimation und Grenzen der Mitbestimmung
Mehr- Sind Sie vorbereitet? -
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG - Sind Sie vorbereitet? - 25 Jahre Grüter Hamich & Partner 30. März 2007 Kurzvortrag Was neu ist: Unmittelbare Benachteiligung Mittelbare Benachteiligung Belästigung
MehrPERSONALAUSWAHL UND AUSWAHLRICHTLINIEN
PERSONALAUSWAHL UND AUSWAHLRICHTLINIEN Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen Sven Hinrichs: (2011) Reihe: Praxiswissen Betriebsvereinbarungen Hans-Böckler-Stiftung
MehrBetriebsverfassungsgesetz
Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung 16., überarbeitete und aktualisierte Auflage BUND VERLAG Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis
MehrGestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen Thema Assessment-Center
Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen Thema Assessment-Center Hinrichs, Sven: Assessment-Center (2011), Reihe Betriebs- und Dienstvereinbarungen/Kurzauswertung, Hans-Böckler-Stiftung
Mehrhttps://cuvillier.de/de/shop/publications/6482
Christian Gleich (Autor) Arbeitsrechtliche Privilegien der Religionsgemeinschaften als Ausnahme vom allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz Ein Rechtsvergleich zwischen dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
MehrGestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen Thema Personalauswahl und Auswahlrichtlinien
Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen Thema Personalauswahl und Auswahlrichtlinien Sven Hinrichs: Personalauswahl und Auswahlrichtlinien, Reihe Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Schriftenreihe
MehrDie mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts
Karl-Jürgen Bieback Die mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts Ihre Grundlagen im Recht der EU und ihre Auswirkungen auf das Sozialrecht der Mitgliedstaaten Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
MehrBPersVG. Kommentar für die Praxis. Lothar Altvater Eberhard Bacher Georg Hörter Giovanni Sabottig Wolfgang Schneider unter Mitarbeit von Gerhard Vohs
Lothar Altvater Eberhard Bacher Georg Hörter Giovanni Sabottig Wolfgang Schneider unter Mitarbeit von Gerhard Vohs BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften Kommentar
MehrBetriebsverfassungsrecht
Studium und Praxis Betriebsverfassungsrecht von Prof. Dr. Gerrick Freiherr von Hoyningen-Huene 6., neubearbeitete Auflage Betriebsverfassungsrecht Hoyningen-Huene schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrRechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln
Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln Veranstaltungsnummer: 2015 Q 268 MH Termin: 14.12. 17.12.2015 Zielgruppe: Vertrauensleute der Schwerbehinderten, Beauftragte
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Beratungspraxis
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Beratungspraxis Referentin: Kerstin Kühn Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin; kerstin.kuehn@tbb-berlin.de Gliederung Vorstellung des ADNB des TBB 3 Ebenen
MehrTeilzeitarbeit. Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit. von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hamann
Teilzeitarbeit Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hamann RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERUN WEIMAR DRESDEN Abkürzungen 11 Kurzinformationen 13
MehrDiskriminierungserfahrungen in Deutschland. Praxistag Vielfalt! Gewusst wie! 27. April 2017 / Heike Fritzsche, Referentin Forschung und Grundsatz
Diskriminierungserfahrungen in Deutschland Praxistag Vielfalt! Gewusst wie! 27. April 2017 / Heike Fritzsche, Referentin Forschung und Grundsatz Seite 2 Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
MehrThüringer Personalvertretungsgesetz
Michael Felser Klaus Schwill Lore Seidel Thüringer Personalvertretungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften 2. Auflage * Bund-Verlag Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Vorbemerkung
MehrPsychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert»
Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Menschen mit einer psychischen Behinderung und die Bundesverfassung
MehrInhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsübersicht A. Einfuhrung 17 B. Geschichtlicher Abriss 31 C. Untersuchung der Rechtfertigung von altersspezifischen Ungleichbehandlungen in Sozialplänen nach AGG und der Richtlinie 2000/78/EG 80 D.
MehrVorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt
Vorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt I. Der Arbeitsvertrag 1. Rechtsgrundlagen: Der Arbeitsvertrag - vom BGB zum
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Auszug
X Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Auszug Ausfertigungsdatum: 14.08.006 Zuletzt durch Artikel 15 Absatz 66 des Gesetzes vom 5. Februar 009 (BGBl. I S. 160) geändert Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
MehrInhaltsverzeichnis. Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
Vorwort... 5 Autorenverzeichnis... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 28 Text des Betriebsverfassungsgesetzes... 47 Drittelbeteiligungsgesetz... 98 Für
MehrGrenzen und Möglichkeiten des Konzepts der mittelbaren Diskriminierung
Grenzen und Möglichkeiten des Konzepts der mittelbaren Diskriminierung Europäische Kommission 87 Abbildung 1: Entscheidungsbaum: Diskriminierungsfälle Abbildung 2: Rechtliche Analyse von Diskriminierungsfällen
MehrDas AGG zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Alexander Klose Büro für Recht und Wissenschaft (www.recht-wissenschaft.de)
Das AGG zwischen Wunsch und Wirklichkeit Alexander Klose Büro für Recht und Wissenschaft (www.recht-wissenschaft.de) Überblick 1. Gleichbehandlung als Versprechen 2. Realität der Diskriminierung 3. Zwischen
MehrAbkürzungsverzeichnis... XII Literaturverzeichnis... XXI Monographien... XXI Zeitschriften... XXX
VII Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XII Literaturverzeichnis... XXI Monographien... XXI Zeitschriften... XXX A. EINLEITUNG 1 B. GESETZGEBUNGSGESCHICHTE 5 I. 1895 1980... 5 II. Das»EG-Anpassungsgesetz«(1980)...
MehrBundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
Erfahrungsbericht fh ihdes Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung Erfolgreiche Strategien zur Umsetzung der mindestens 40% Frauenquote Workshop für die Mitglieder der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen
MehrZweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
Vorwort... 5 Autorenverzeichnis.... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis.... 13 Literaturverzeichnis... 28 Text des Betriebsverfassungsgesetzes... 47 Drittelbeteiligungsgesetz... 95
MehrDas neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Prof. Dr. Olaf Deinert Bremen Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 32. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium Institut ASER e.v. Wuppertal, d. 19. Juni 2007 Was ist die gemeinsame Klammer?
MehrFür Vielfalt und Chancengleichheit
Für Vielfalt und Chancengleichheit Vielfalt und Chancengleichheit Zu den zentralen Werten von Bertelsmann gehört der partnerschaftliche, respektvolle und vertrauensvolle Umgang miteinander. Hierzu zählt
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Information KLINIKUM INGOLSTADT GmbH Krumenauerstraße 25 85049 Ingolstadt Postfach 21 06 62 85021 Ingolstadt Tel.: (0841) 880-0 Fax: (0841) 880-1080 E-Mail: info@klinikum-ingolstadt.de
Mehr3.4 Umsetzung in das deutsche Recht
TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Europäisches Arbeitsrecht 3.4 Umsetzung in das deutsche Recht HI1723969 Die drei dargestellten Antidiskriminierungsrichtlinien und die Richtlinie 2004/113/EG
MehrHandreichung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Handreichung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Am 18. August 2006 ist mit dem AGG 1 das erste deutsche Gesetz zum umfassenden Schutz vor Diskriminierung gerade auch am Arbeitsplatz in Kraft
MehrDiskriminierung im Engagement erkennen
Diskriminierung im Engagement erkennen Sera Choi Projektkoordinatorin Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände Deutsches Institut für Menschenrechte Was ist Diskriminierung? Diskriminierung
Mehr