Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht: Gleichbehandlung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Herzlich Willkommen

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1 Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht: Gleichbehandlung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung Herzlich Willkommen Doris Liebscher Antidiskriminierungsbüro Leipzig Maria Wersig Universität Hildesheim 1

2 Rechtsquellen des EU-Recht 1. Primärrecht 1. EGV 2. Vertrag von Maastrich, Amsterdam, Nizza 3. z.b. Art. 141 EGV 2. Sekundärrecht (1) Verordnungen (2) Richtlinien z.b. Antidiskriminierungsrichtlinien (3) Entscheidungen 3. Allgemeine Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts 1. EuGH-Rechtsprechung 2. Urteil Draemphal: Einstellungsdiskriminierung Geschlecht, SE 3. Urteil Marschall: Zulässigkeit von (unechten) Quoten 2

3 Wer erlässt EU-Recht? ( EGV ) 1. Primärrecht 1. Mitgliedstaaten 2. Sekundärrecht 1. EU-Organe (Kommission, Rat, Parlament) + Mitgliedstaaten (MS) 3. Allgemeine Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts 1. RichterInnen des EuGH 2. Art. 169 f. EGV: Vertragsverletzungsverfahren gg. MS 3. Art. 173 ff. EGV: Nichtigkeits-/Untätigkeitsklage gg. EU-Organe 4. Art. 175 EGV: Vorabentscheidungsverfahren Entscheidung über die Auslegung oder Gültigkeit von GemeinschaftsR 5. Art. 178 EGV: Amtshaftungsverfahren gg. EU-Organe 3

4 Wie wirkt EU-Recht? 1. Primärrecht (EGV): unmittelbar 2. Sekundärrecht 1. Verordnung, Entscheidung: unmittelbar 2. Richtlinien: Rahmenvorgabe, Umsetzungspflicht z.b. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom Urteile des EuGH: 1. Bindung des vorlegenden Gerichts (auch für andere Verfahren) RichterInnen des EuGH 2. Vorgabe von Auslegungskriterien 3. Vereinbarkeit des Rechtsaktes mit Gemeinschaftsrecht 4. Darüber hinaus gehende Einzelfallfragen, werden zurück an nationale Gerichte verwiesen entgegen stehendes nationales Recht darf nicht angewendet werden... muss gemeinschaftsrechtskonform ausgelegt werden 4

5 Was ist Diskriminierung? Ungleichbehandlung von Personen in vergleichbarer Situation: hat eine Benachteiligung oder eine Herabwürdigung dieser Person zum Ziel (absichtlich) oder zur Folge (unbewusst) knüpft an einem wesentlichen, nicht/ nur unschwer aufgebbaren Identitätsmerkmal der betreffenden Person an 5

6 Wen schützt das EU-Recht vor Diskriminierung? Diskriminierungmerkmale (Gründe): 1 AGG Geschlecht Lebensalter Behinderung sexuelle Orientierung Religion und Weltanschauung rassistische Zuschreibungen/ethnische Herkunft 6

7 Was ist Diskriminierung? ( Äußerungsformen ) Diskriminierungsarten direkt (unmittelbar), 3 Abs. 1 AGG indirekt (mittelbar), 3 Abs. 2 AGG Belästigung (Verletzung der Menschenwürde), 3 Abs. 3 AGG sexuelle Belästigung (Verletzung der Menschenwürde und sexuellen Integrität), 3 Abs. 4 AGG Anweisung, 3 Abs. 5 AGG Viktimisierung (Maßregelungsverbot), 16 AGG Mehrfachdiskriminierung, 4 AGG 7

8 Was ist Diskriminierung? Unmittelbare (direkte) Diskriminierung: Eine Person wird ausdrücklich wegen eines geschützten Merkmals schlechter behandelt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation. Gilt auch, wenn die diskriminierende Person ein Diskriminierungsmerkmal nur annimmt Gilt auch, wenn Merkmal untrennbar mit geschütztem Merkmal verbunden, z.b. Schwangerschaft 8

9 Was ist Diskriminierung? Mittelbare (indirekte) Diskriminierung: Scheinbar werden alle gleich behandelt, weil Regeln neutral formuliert sind, praktisch werden aber Menschen z.b. aufgrund ihres Geschlechts oder Ihrer Herkunft benachteiligt. 1. z.b. bestimmte Berufe, die meist Frauen ausüben, werden schlechter bezahlt 2. z.b. Verbot des Tragens von Kopfbed e ( Gründe ckungen in Fitnesscentern (vorgeblich hygienische 3. z.b. Redlining, Verweigern von Verträgen für Menschen die in bestimmten Stadtbezirken, Adressen wohnen 9

10 Anwendungsbereiche des AGG Anwendungsbereiche: Beschäftigung und Beruf, 6-18 AGG Waren- und Dienstleistungsverkehr, AGG 3. Sozialschutz, 2 Abs. 1 Nr. 5,6, Abs. 2 AGG; SGB I, SGB IV 4. Bildung, 2 Abs. 1 Nr. 7 AGG (Hoch)schulgesetze der Länder unterschiedliches Schutzniveau kein Schutz: 1. gesetzliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsbürgerschaft 2. Medien/Werbung 3. Behörden außerhalb Sozialschutz, Polizei 4. außerhalb von Vertragsbeziehungen 10

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