Alarmplan Unwetter für den Zeltpalast in Merzig

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1 Alarmplan Unwetter vom 29. Juli 2013 Geändert: 17. Dezember 2015 Anpassung an geänderte Verwaltungsorganisation Stand: 1. Januar 2016 Seite 1 von 7

2 INHALTSÜBERSICHT... SEITE 1. Allgemeines Architektur Größenordnung Lage Nutzungsmöglichkeiten Einsatzleiter und Entscheidungsträger, Krisenstab Zeltpalast Warnstufen... 4 Stufe 0: Es ist keine amtliche Warnung aktiv (Blau)... 4 Stufe 1: Amtliche Wetterwarnung (Gelb)... 4 Stufe 2: Amtliche Warnung vor markantem Wetter (Orange/Ocker)... 4 Stufe 3: Amtliche Unwetterwarnung (Rot)... 5 Stufe 4: Amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Dunkelrot) Örtlichkeiten und Transportmittel Schlussbestimmungen Inkrafttreten... 6 Anlage 1: Telefonverzeichnis... 7 Stand: 1. Januar 2016 Seite 2 von 7

3 1. Allgemeines Der vorliegende Alarmplan wurde erstellt für witterungsbedingte Schadenslagen im Zeltpalast in Merzig-Hilbringen. Rechtsgrundlage ist das Saarländische Polizeigesetz in Verbindung mit dem Saarländischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Hierin verwendete personenbezogene Bezeichnungen gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form. 2. Architektur Die Zeltkonstruktion der Fa. von Canobbio ist auf einen Dauerbetrieb ausgelegt. Das Hauptzelt ist innen absolut lichtdicht, so dass sämtliche Veranstaltungen tatsächlich unter Hallenbedingungen durchgeführt werden können. Der Bodenbelag ist Asphalt, der mit Teppichboden ausgelegt werden kann. Das Vorzelt ist mit einem Holzfußboden ausgestattet. Im Verbindungstunnel der beiden Zelte sind die Toiletten integriert. Im Sommer öffnen sich Tunnel und Zelte zu dem mit hellem Kalksplit ausgelegten Vorplatz. Ein offenes Entrée-Zelt und ein Pagodenzelt runden die Anlage optisch ab. 3. Größenordnung Im Zeltpalast Merzig können Veranstaltungen von 50 bis 1500 Personen im jeweils passenden Rahmen realisiert werden. Von der privaten Geburtstagsfeier über die Gala bis zur Produkt-Präsentation ist hier alles möglich. Die Zelte sind individuell abtrennbar und unterteilbar, so dass auch bei kleineren Veranstaltungen ein intimer Rahmen möglich ist. 4. Lage Der Zeltpalast Merzig liegt in unmittelbarer Nähe zur Autobahnausfahrt Merzig im Sportund Freizeitpark. In direkter Nachbarschaft befindet sich das Gesundheits- und Erlebnisbad DAS BAD. Es stehen ca. 300 Parkplätze auf dem Gelände zur Verfügung, weitere Parkmöglichkeiten grenzen an. Eine optimale Verkehrsanbindung über die A8 und die B51 machen den Zeltpalast zu dem idealen Veranstaltungsort in der Großregion Luxemburg - Trier - Saarbrücken. 5. Nutzungsmöglichkeiten Präsentationen, Jubilarfeiern, Weihnachtsfeiern, Firmenevents, Gala-Diners, Konzerte, Varieté, Circus, Kino, Multivision-Dia-Shows, Theater, Familienfeiern, Jubiläen 6. Einsatzleiter und Entscheidungsträger, Krisenstab Zeltpalast Ab der Warnstufe 2 übernimmt der Wehrführer der Feuerwehr oder sein Vertreter die Funktion des Einsatzleiters. Entscheidungsträger für die Absage einer Veranstaltung ab der Warnstufe 3 ist der Krisenstab Zeltpalast bestehend aus: Veranstalter oder Vertreter des Veranstalters bzw. Betreiber des Zeltpalastes Wehrführer bzw. Stellvertreter Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. Stellvertreter Vertreter der Polizei (beratend) Stand: 1. Januar 2016 Seite 3 von 7

4 7. Warnstufen Die Einteilung in die Stufen/Farben erfolgt nach der Skala des Deutschen Wetterdienstes: Stufe 0: Es ist keine amtliche Warnung aktiv (Blau) Es sind keine witterungsbedingten Einflüsse zu erwarten. Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Es bleibt bei der festgesetzten Sicherheitswache (Brandsicherheitswache und Sanitätsdienst), die je nach Veranstaltung unterschiedlich sein kann (Einzelfallprüfung). Stufe 1: Amtliche Wetterwarnung (Gelb) Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, trotzdem können wetterbedingte Gefährdungen auftreten. Die Wetterentwicklung ist zu beobachten. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Stufe 2: Amtliche Warnung vor markantem Wetter (Orange/Ocker) Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, aber gefährlich. Es können vereinzelt oder örtlich Schäden auftreten. Maßnahmen Zusätzlich zur Stufe 0 bzw. 1: Feuerwehr: Sanitätsdienst: Wehrführer bzw. Stellvertreter übernimmt die Einsatzleitung. Alle Ausgänge und Notausgänge (6) sind zu besetzen. Ein Behindertentransportfahrzeug mit zwei Kräften ist vorzuhalten. Einsatzleiter informiert unverzüglich den Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. dessen Stellvertreter sowie den Veranstalter bzw. den Zeltbetreiber über die Lage. Stand: 1. Januar 2016 Seite 4 von 7

5 Stufe 3: Amtliche Unwetterwarnung (Rot) Die erwartete Wetterentwicklung ist sehr gefährlich. Es können verbreitet Schäden durch das Wetter auftreten. Maßnahmen wie Stufe 2, zusätzlich: Der Einsatzleiter beruft unverzüglich den Krisenstab Zeltpalast zur Lagebeobachtung ein. Dieser tritt im Container Feuerwehr/Rettungsdienst beim Zeltpalast oder im Besprechungsraum von DAS BAD zusammen. Verschlechtert sich die Lage, entscheidet der Krisenstab Zeltpalast einvernehmlich, ob die Veranstaltung abgebrochen werden muss. Ist eine einvernehmliche Entscheidung nicht möglich, entscheidet der Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. sein Vertreter über die Absage und informiert den Bürgermeister. Stufe 4: Amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Dunkelrot) Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und größere Schäden und Zerstörungen auftreten. Der Aufenthalt im Freien ist zu vermeiden. Wird eine Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes herausgegeben, so ist vom Krisenstab darüber zu entscheiden, ob die Veranstaltung stattfinden kann. Die Entscheidung sollte möglichst frühzeitig getroffen werden. Die notwendigen Daten für eine exakte Lagebeurteilung werden über die Katastrophenschutzbehörde beim Landkreis Merzig-Wadern beim Deutschen Wetterdienst eingeholt. Je nach Lage entscheidet der Einsatzleiter über die Einrichtung des Krisenstabes Zeltpalast (vgl. Stufe 3) oder der Alarmierung des Krisenstabs der Kreisstadt Merzig. In jedem Fall informiert er den Bürgermeister Wird die Veranstaltung abgesagt, so ist dies vom Veranstalter unverzüglich in den Medien bekannt zu geben. Stand: 1. Januar 2016 Seite 5 von 7

6 8. Örtlichkeiten und Transportmittel Bereitstellungsraum für die Einsatzkräfte Bereitstellungsraum für die Einsatzkräfte ist der städtische Lagerplatz neben der Saarbrücke. Evakuierungsmöglichkeiten: Eingangshalle DAS BAD (soweit möglich, eigene Evakuierungen im Bad beachten) Brauerei Stadthalle Transportmittel: MTW der Hilfsorganisationen und der Feuerwehr Behinderte: Spezialtransportwagen der Hilfsorganisationen 9. Schlussbestimmungen Das Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland vom 29. November 2006 (Amtsblatt S. 2207) einschließlich der hierzu erlassenen Rechtsnormen sowie die Dienstordnung für den Krisenstab der Kreisstadt Merzig vom 14. Januar 2013 in der jeweils gültigen Fassung bleiben von diesem Alarmplan unberührt. 10. Inkrafttreten Die Änderungen dieses Alarmplans treten zum 1. Januar 2016 in Kraft. Merzig, den 17. Dezember 2015 Der Bürgermeister Hoffeld Stand: 1. Januar 2016 Seite 6 von 7

7 Anlage 1: Telefonverzeichnis Organisation Name Telefon-Nr. Handy Musik & Theater Joachim Arnold Musik & Theater Aysel Kahraman 06861/ / Musik & Theater Bürgermeister Marcus Hoffeld 06861/ Beigeordneter Dieter Ernst 06861/ / Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung Hermann Friedrich 06861/ / Klaus Calmes 06869/ / Wehrführer Ralf Bernardy 06872/ / Stv. Wehrführer Mark Glesius 06861/ / LBZ-Führer Hilbr. Rüdiger Bell 06861/ / Stv. Hilbringen Andreas Morbe 06861/ / LBZ-Führer Merzig Joachim Maxheim 06861/ / Stv. Merzig Michael Bautz 06861/ / MHD DRK Stand: 1. Januar 2016 Seite 7 von 7

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