Brandsicherheitswache
|
|
|
- Artur Maurer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Brandsicherheitswache Markus Haßler, Lbz. Wadrill
2 Gesetzliche Regelungen Versammlungsstättenverordnung 41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst (1) Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren hat die Betreiberin oder der Betreiber eine Brandsicherheitswache einzurichten. (2) Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szeneflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen. Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn die für den Brandschtz zuständige Dienststelle dem Betreiber bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt. Die die Aufgaben der Brandsicherheitswache übernehmen. (3) Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als Besucherinnen und Besucher sind der für den Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen. 2
3 Gesetzliche Regelungen SBKG 3; Abs. 4 (4) Den Gemeinden obliegen insbesondere folgende Aufgaben: 1. Errichtung und Unterhaltung der für die Feuerwehr notwendigen Bauten, 2. Sicherstellung der örtlichen Alarmierungseinrichtungen der Feuerwehr, 3. Sicherung einer dem örtlichen Bedarf angemessenen Löschwasserversorgung, 4. Durchführung der Gefahrenverhütungsschau und anderer Brandverhütungsmaßnahmen, 5. Erlass einer Brandschutzsatzung, 6. Förderung der Brandschutzerziehung. 3
4 Gesetzliche Regelungen SBKG 36 Die für die Gefahrenverhütungsschau zuständigen Behörden (Ortspolizeibehörde) sollen bei Veranstaltungen, bei denen im Falle eines Brandes, Explosion oder eines sonstigen Gefahr bringenden Ereignisses eine größere Anzahl von Menschen gefährdet werden kann, vom Veranstalter oder von der Veranstalterin verlangen, dass eine Brandsicherheitswache und eine Sanitätswache (Sicherheitswache) eingerichtet werden sowie deren Art und Umfang bestimmen. Der Veranstalter oder die Veranstalterin trägt die Kosten. Das Ministerium für Inneres und Sport wird ermächtigt, Verwaltungsvorschriften über die Durchführung der Sicherheitswache zu erlassen. 4
5 Zuständigkeiten Zuständige Behörde ordnet an. Gemeinde o. Stadt stellt bereit. Leiter der Feuerwehr organisiert. 5
6 Mindestanforderungen Mindestens zwei Personen Je nach Größe des Veranstaltungsortes und der Art der Veranstaltung kann sich die Personenzahl erhöhen Der Leiter der Brandsicherheitswache muss Gruppenführer sein, die Wachposten müssen die Truppmannausbildung/Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und mindestens 18 Jahre alt sein. 6
7 Mindestanforderungen Beim Einsatz von Pyrotechnik oder dem Umgang mit offenem Feuer in der Versammlungsstätte ist die BSW grundsätzlich um einen weiteren Wachposten zu verstärken 7
8 Ausrüstung Feuerwehruniform mit Schirmmütze Funkgerät, ggf. Handy Beleuchtungsgerät Feuerwehrschutzkleidung (Helm, Überjacke, Handschuhe) Sanitätskoffer nach DIN Löschdecke Löschmittel Einmalhandschuhe 8
9 Aufgaben und Pflichten vor der Veranstaltung Dienstaufnahme vor Einlass der Besucher, jedoch mindestens 30 min. vor Beginn der Veranstaltung. Vollzähligkeit der Wachmannschaft feststellen Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand der Ausrüstung prüfen beim Veranstalter melden alle Möglichkeiten der Nachrichtenübermittlung prüfen, (Funk, Brandmelder, Telefon,) Kontrollgang mit Überprüfung der Sicherheits- und Brandschutztechnischen Anlagen Bestuhlungsplan überprüfen Absprachen mit Sanitätswache, Veranstalter, Bühnenmeister. 9
10 Aufgaben und Pflichten vor der Veranstaltung Kontrollgang mit Überprüfung der Sicherheits- und Brandschutztechnischen Anlagen 1. Sind die Zufahrten sowie Aufstellflächen für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge frei 2. Kontrolle von Löschwasserentnahmestellen (Feuerlöscher, Hydranten) 3. Rettungswege und Notausgänge überprüfen (Frei zugänglich, nicht verschlossen, Hinweisschild beleuchtet/nachleuchtend) 4. Wo ist der Sammelplatz. 5. Kontrolle der Funktionsfähigkeit, z.b. Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Sicherheitsbeleuchtung, Rauchabzüge 10
11 Aufgaben und Pflichten vor der Veranstaltung Stellt die Brandsicherheitswache Mängel fest, durch die Gefahren drohen oder durch die der ordnungsgemäße Brandsicherheitswachdienst behindert wird, ist dem Veranstalter die Beseitigung der Mängel anzuordnen und auf dem Wachbericht ist ein Vermerk zu machen. Ist die Beseitigung eines schwerwiegenden Mangels, der eine konkrete Gefährdung darstellt, nicht sofort möglich, ist dem Veranstalter mündlich anzuordnen, dass die Veranstaltung nicht beginnen darf, zu unterbrechen ist, oder abgebrochen werden muss. Der Wehrführer und die Polizei sind in diesem Fall unverzüglich zu informieren. 11
12 Aufgaben während der Veranstaltung 1. Überwachung der Veranstaltung auf Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften und der für die Veranstaltung getroffenen Massnahmen 2. Rundgänge in größeren Versammlungsstätten oder bei größeren Veranstaltungen 3. Auf die Freihaltung der Notausgänge, Flucht-, Rettungs- und Angriffwege achten 12
13 Aufgaben im Ereignisfall Menschenrettung Lagemeldung / Alarmierung der Einsatzleitstelle Saar Erkundung, Brandbekämpfung Auslösung von Sicherheitseinrichtungen (z.b. Rauchabzug, Löschanlage) Ggf. Veranlassung der Räumung des Gefahrenbereiches bzw. des Gebäudes Einweisung der anrückenden Kräfte 13
14 Aufgaben vor Beenden des Wachdienstes Brandsicherheitswachdienst erst beenden, wenn alle Besucher die Veranstaltung verlassen haben, bzw. eine besondere Gefährdung aufgrund der geringen Personenzahl nicht mehr gegeben ist, einen abschließenden Kontrollgang durchführen, hierbei besonderes Augenmerk auf mögliche Gefahren z.b.: glimmende Tabakreste, brennende Kerzen, elektrische Geräte und Beleuchtungsmittel legen, Nach Abschluss der Kontrollgänge dem Leiter der Brandsicherheitswache den ordnungsgemäßen Zustand der Wachbereiche melden, Erstellen eines Berichtes über die Brandsicherheitswache. Abmeldung der Brandsicherheitswache durch den Leiter der Brandsicherheitswache beim Beauftragten des Veranstalters und gegebenenfalls bei der zuständigen Leitstelle. 14
15 Aufgaben vor Beenden des Wachdienstes 15
16 Zusammenfassung 1 Wieviele Personen müssen mindestens bei einer Brandsicherheitswache eingeteilt werden? > Die Mindeststärke beträgt 2 Personen. 2 Auf welche Punkte wird beim Kontrollgang unter anderem geachtet > Dass die Zufahrten sowie die Aufstell- und Bewegungsflächen für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge frei und passierbar sind. > Dass die Rettungswege/Notausgänge in der erforderlichen Breite freigehalten, sicher benutzbar und beleuchtet sind 3 Zu den Pflichten einer Brandsicherheitswache vor Beginn der Veranstaltung gehört u.a.? > Kontrollgang im Wachbereich > Dienstaufnahme vor Einlass der Besucher, mindestens jedoch 3o min vor Beginn der Veranstaltung Präsentation: Google: Landesfeuerwehrschule Saarland Brandsicherheitswache 16
Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV
Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere
BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN
Seite 1 von 7 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Für das Unternehmen: MUSTERMANN GMBH & CO. KG Rheinstrasse 40 45478 Mülheim Stand: 05 / 2015
Brände verhüten. Verhalten im Brandfall
Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit
Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-
Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt
Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
Erstsemesterwoche 12.-17.Oktober 2015 Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Pflicht Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind verpflichtet, gemäß
Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C
Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Standort Arnoldsweilerstraße 60 52351 Düren Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von
Antrag auf Nutzung der nachstehen Veranstaltungsräume
Antrag auf Nutzung der nachstehen Veranstaltungsräume Bezeichnung der Veranstaltung Datum / Dauer der Veranstaltung Benötigte Räume Erwartete maximale (!) Besucherzahl Name des Veranstalters / / des veranstaltenden
Brandschutzinformationen für Veranstaltungen
Brandschutzinformationen für Veranstaltungen Brandschutzinformationen als Anhang zu den Vertragsunterlagen bei Vermietungen von Räumlichkeiten der TU Darmstadt 1. Grundsätzlich Bitte machen Sie sich vor
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von
Brandschutzordnung. für die Ikarus-Schule in Lachendorf. Teil C nach DIN für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Brandschutzordnung für die Ikarus-Schule in Lachendorf Teil C nach DIN 14096-3 für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Stand: Mai 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Besondere Aufgaben
Genehmigungen und Auflagen der Ortspolizeibehörde bei Veranstaltungen
Genehmigungen und Auflagen der Ortspolizeibehörde bei Veranstaltungen Referat: Joachim Weis, stellv. Abteilungsleiter in der Abteilung Recht, Sicherheit, Ordnung, Stadtverwaltung Mosbach Themengliederung
Dienstanweisung DURCHFÜHRUNG VON BRANDSICHERHEITSWACHEN (BSW) BEI VERANSTALTUNGEN
Dienstanweisung DURCHFÜHRUNG VON BRANDSICHERHEITSWACHEN (BSW) BEI VERANSTALTUNGEN Gemäß 47 Abs. 2 Z 4 und 53 Abs.2 Z 2 NÖ FG wird angeordnet: 1. Allgemeine Bestimmungen, Zweck und Schutzziele Mit den nachfolgenden
Muster- Brandschutzordnung. Allgemeine Verwaltung
Seite 1 Muster- Brandschutzordnung nach DIN 14096 Allgemeine Verwaltung Stand: April 2009 Seite 2 BSO für die Allgemeine Verwaltung Vorwort Brandschutzordnungen (BSO) enthalten zugeschnittene Handlungsanweisungen
Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein
Muster Brandschutzordnung für Schulen in Schleswig Holstein In Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband S-H und der Gemeindefeuerwehr Norderstedt Stand: Dez. 2006 1. Allgemeines 1.1. Die bei Brandausbruch
Verhalten im Brandfall / Alarmfall
Verhalten im Brandfall / Alarmfall Kommt es in einem Schulgebäude zu einem Brand ist es wichtig, dass die Lehrkräfte ihrer Führungsrolle gerecht werden und die Schüler zum richtigen Verhalten anleiten
Betriebs- und Nutzungsordnung der Kreisstadt Euskirchen für Veranstaltungsstätten mit Bühnen- oder Szenenflächen
1. Geltungsbereich Betriebs- und Nutzungsordnung der Kreisstadt Euskirchen für Veranstaltungsstätten mit Bühnen- oder Szenenflächen Diese Betriebs- und Nutzungsordnung gilt für alle Personen, die im Zusammenhang
BRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN
Dipl.-Ing. Matthias Oeckel Prüfingenieur für Brandschutz ö.b.u.v. Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz Dr. Zauft Ingenieurgesellschaft mbh, Potsdam Vortrag Prüfsachverständigentag, 7. November
Brandschutzordnung für den GUV Hannover/ LUK Niedersachsen
für den Stand:14.03.2008 Inhaltsverzeichnis Vorwort 2 Teil A Brandschutzordnung Teil A Verhalten im Brandfall Allgemeiner Aushang 3 Teil B Brandschutzordnung Teil B 1. Brandverhütung 4 2. Brand- und Rauchausbreitung
Brandschutzordnung. für. Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Brandschutzordnung-Teil C.pdf
Brandschutzordnung für Teil C nach DIN 14096-3 für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung Teil C - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...2 2 Besondere Aufgaben im Brandschutz...2
Erkennen Alarmieren Steuern
Erkennen Alarmieren Steuern vom Rauchwarnmelder zur BMA Reinhard Eberl-Pacan Vortrag Brandschutz Akademie Berlin Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf Tel. +49 700 900 950 Fax: +49 30 8700 800 940
der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für das Haus D am Campus Schöneberg
Brandschutzordnung (nach DIN 14096) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für das Haus D am Campus Schöneberg Stand: Dezember 2015 Die Brandschutzordnung legt die Maßnahmen zur Brandverhütung
Allgemeine Sicherheitsunterweisung. Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement
Allgemeine Sicherheitsunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement Übersicht Versicherungsschutz, Arbeits- und Wegeunfälle Erste Hilfe Brandschutz Notfallorganisation Ansprechpartner
Teil B Anhang Geb. 1507
Gebäude 1507 Königsworther Platz 1 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Geb. 1507 1 Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Zweck... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Begriffsbestimmungen... 3 4
Brandschutzordnung. für das Generalvikariat Hildesheim
Stand: 17.11.2016 Seite 1 von 11 Brandschutzordnung für das Generalvikariat Hildesheim Domhof 18 21 Hildesheim Stand: 17.11.2016 Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in 3 Teile: Teil A:
BRANDSCHUTZORDNUNG nach DIN 14096
BRANDSCHUTZORDNUNG Wächterstraße 11 Leipzig Die Bestimmungen dieser gilt für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule Die dient im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes der Brandverhütung und gibt
Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen
Brandassessor, Dipl.-Ing. Christian Töpfel VDI Energieberater (HWK) Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen Brandschutz und Bauordnung In 20 Artikeln der Bayerischen Bauordnung sind
HELFEN IN NOT - IST UNSER GEBOT!
überwachung HELFEN IN NOT - IST UNSER GEBOT! überwachung Grundlagen Die überwachung ist in der FwDV 7 geregelt und unterscheidet nach: Gerätenachweis (FwDV 7, Nr. 9.2) nachweis FwDV 7, Nr. 9.1 überwachung
Brandschutzordnung. Teil B (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) für die Kindertagesstätte
F R E I W I L L I G E F E U E R W E H R Lauf a. d. Pegnitz Brandschutzordnung Teil B (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) für die Kindertagesstätte.. Lauf, den Feuerwehr Lauf a.
Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz
Stand: 1986 Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz 1. Einleitung In dieser Vorschrift ist festgelegt, wie eine Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz zu arbeiten hat. Die technische Hilfeleistung
Verhalten im Brandfall
Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:
Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall
T I P P S Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall Bereiche, in denen leicht entzündliche, selbstentzündliche oder brandfördernde Stoffe gelagert oder be- bzw. verarbeitet werden, sind durch
Für die Erstellung und Umsetzung der Brandschutzordnung ist [ ] verantwortlich. Sie wird von der Brandschutzfachkraft unterstützt.
Definition Geltungsbereich Die beschreibt die für geltenden Kriterien des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes und legt das Verhalten aller am Standort anwesenden Personen im Brandfall fest. Die
Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz
Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz GASSICHERHEIT Auszug aus dem NÖ Gassicherheitsgesetz Gesetzliche Grundlage und Ziel Die Verpflichtung zur wiederkehrenden Überprüfung
Festlegung der Stärke einer Brandsicherheitswache für eine Veranstaltung
Festlegung der Stärke einer Brandsicherheitswache für Festlegung der Stärke einer Brandsicherheitswache für eine Veranstaltung FT Dipl.-HTL-Ing. Pius Schafhuber Vorsitzender der Arbeitsgruppe Vorbeugender
Versammlungsstätten. Brandschutzkonzept und Umsetzungsmöglichkeiten
Versammlungsstätten Brandschutzkonzept und Umsetzungsmöglichkeiten Ansgar Leitzke Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik Sachgebietsleiter Raumvergabe und Veranstaltungsmanagement Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität
Versammlungsstättenrecht Anwendung und Probleme
(kanzlei Versammlungsstättenrecht Anwendung und Probleme März 2012 Volker Löhr Rechtsanwalt -1 (kanzlei wann unterliegt eine Veranstaltung im Freien den Bestimmungen des Versammlungsstättenrechts was versteht
Brandschutzordnung nach DIN Teil A
Brandschutzordnung nach DIN 14096 - Teil A Brände verhüten Rauchen, Umgang mit offenem Licht und Feuer ist in allen Räumen prinzipiell verboten. In Laboratorien und Werkstätten kann dies gestattet sein.
1/2005 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND Dienstanweisung DURCHFÜHRUNG VON BRANDSICHERHEITSWACHEN
1/2005 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 4.1.2 Dienstanweisung DURCHFÜHRUNG VON BRANDSICHERHEITSWACHEN Gemäß 47 Abs. 2 Z 4 und 53 Abs.2 Z 2 NÖ FG wird angeordnet: 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Mit den nachfolgenden
Brandschutzordnung. Fassung vom 25.04.2005. Universität Flensburg Auf dem Campus 1. 24943 Flensburg
Brandschutzordnung Fassung vom 25.04.2005 Universität Flensburg Auf dem Campus 1 24943 Flensburg 1. Allgemeines 1.1 Die bei einem Brandausbruch erforderlichen Maßnahmen werden durch diese Brandschutzordnung
Betriebs- und Nutzungsordnung für Veranstaltungsstätten in den städtischen Schulräumen und Schulsportstätten der Hansestadt Stade
1. Geltungsbereich Diese Betriebs- und Nutzungsordnung ist auf Grundlage des 3 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Überlassung von städtischen Schulräumen, Schuleinrichtungen und Schulsporthallen
Gesetzliche Vorschriften
Gesetzliche Vorschriften Die von uns hier aufgeführten gesetzlichen Vorschriften stellen lediglich einen Auszug der gängigsten Richtlinien, die bei der Durchführung von Abiturfeiern in Kraft treten, dar.
Grundsätzliches Der Bootsführer trägt die Verantwortung für Boot und Bootsbesatzung und hat die Befehlsgewalt auf dem Boot. Einsatzgebiet beachten
Einsatzgrundlagen Bootseinsatz Grundsätzliches Der Bootsführer trägt die Verantwortung für Boot und Bootsbesatzung und hat die Befehlsgewalt auf dem Boot. Geeignete Boote einsetzen, dabei... Einsatzgebiet
(Groß)Veranstaltungen. in der Verwaltungspraxis des Ordnungsamtes
(Groß)Veranstaltungen in der Verwaltungspraxis des Ordnungsamtes Das Ordnungsamt in der Stadtverwaltung Das Ordnungsamt Organigramm (Groß)veranstaltungen in der Verwaltungspraxis des Ordnungsamtes RECHTLICHE
Rechtliche Grundlage. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 für das Land Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) I K O M S...
Rechtliche Grundlage Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 für das Land Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) Rechtliche Grundlagen Feuerschutzgesetz - FSHG I. Abschnitt - Aufgaben
Infoblatt Bühnenpyrotechnik
INFO Berufsfeuerwehr München Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Stand: Mai 2016 Infoblatt Bühnenpyrotechnik Das Infoblatt beinhaltet alle wesentlichen Regelungen bei der Verwendung
SICHERHEITSKONZEPT. 2 Anlass der Veranstaltung (vgl. Broschüre: Landratsamt Biberach: Wir Gemeinden handeln S. 7) 2
SICHERHEITSKONZEPT Größere Veranstaltung (PARTY _ Disco oder ähnlich) Stand: 24.02.2012 1 Inhaltsverzeichnis 2 Anlass der Veranstaltung (vgl. Broschüre: Landratsamt Biberach: Wir Gemeinden handeln S. 7)
Brandschutzordnung (Teil B, DIN 14096)
Brandschutzordnung (Teil B, DIN 14096) Brandverhütung Allgemeines Diese Brandschutzordnung enthält Regeln zur Brandverhütung, sowie Anweisungen zum Verhalten und zu erforderlichen Maßnahmen bei Ausbruch
Unterweisungskurzgespräch Brandschutz
Unterweisungskurzgespräch Brandschutz Lektion 1: Alarmplan Lektion 2: Verhalten im Brandfall Lektion 3: Brandbekämpfung Lektion 4: Brandverhütung Informationen für Unterweisende Wissenstest mit Lösung
Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz FwDV 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Ausbildung JF Einsatz ohne Bereitstellung
Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz FwDV 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Ausbildung JF Einsatz ohne Bereitstellung Stand: Februar 2008 1 Allgemeines Ein Löscheinsatz ist jede Tätigkeit der Feuerwehr,
ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf)
ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf) Dipl. Ing. Dirk Eßer (Dr. Monika Broy) 03.11.2011 Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben in der neuen Arbeitsstättenverordnung Konkretisierung
Brandschutzordnung Teil B
Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 Teil 2 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Stand: 2013-03-06 Zweck und Geltungsbereich Die Brandschutzordnung gilt für alle Gebäude, Einrichtungen,
(Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)
(Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) Amberg, den Heimleiter Feuerwehr Amberg/Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, so zu arbeiten, dass kein
für die bauliche Anlage: Bertha-von-Suttner-Gesamtschule 41542 Dormagen Marie-Schlei-Str. 6 Schulträger: Stadt Dormagen
nach DIN 14 096-2 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, also für alle Personen, die sich innerhalb des Schulbereichs bewegen (Lehrer/innen, Schüler/innen, Eltern, nichtpädagogisches Personal,
Leseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Verhalten im Brandfall
1 Bevor die Feuerwehr eintrifft: Verhalten im Brandfall Wenn Sie einen Brand entdecken, ist ein ruhiges und besonnenes Handeln sehr wichtig um sich selbst und Andere in Sicherheit zu bringen. Angst dagegen
Leitfaden zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts Stand 08.08.2013
Fachbereich Bürgerservice und Soziales Abteilung Zentrales Bürgerbüro - Gewerbe, Sicherheit und Ordnung - Spitalstraße 2 77652 Offenburg Leitfaden zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts Stand 08.08.2013
Infoblatt Bühnenpyrotechnik
Infoblatt Bühnenpyrotechnik Das Infoblatt beinhaltet alle wesentlichen Regelungen bei der Verwendung von Bühnenpyrotechnik im Bereich von Veranstaltungen, Theatern und vergleichbaren Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich
Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum
Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum Folie 1 Gefahren der Einsatzstellen : A - Atemgifte A - Angstreaktion A - Atomare Gefahren A - Ausbreitung C - chemische Gefahren E - Einsturz E - Erkrankung
Brandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096 Teil 2) Hochschule Koblenz RheinAhrCampus Joseph-Rovan-Allee 2 53424 Remagen
Brandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096 Teil 2) Hochschule Koblenz RheinAhrCampus Joseph-Rovan-Allee 2 53424 Remagen für alle Hochschulangehörigen und Studierenden ohne besondere Brandschutzaufgaben
Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte
Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte Der Flucht- und Rettungsweg Erarbeitung eines Flucht- und Rettungsplans in Form einer jährlichen Collage mit der Gruppe Inhalt 2. Ein kindgerechter Flucht-
11. Schnittstellen zu anderen Systemen
11. Schnittstellen zu anderen Systemen 11.1 Allgemeines Durch eine zweckmäßige Verknüpfung der Brandmeldetechnik mit anderen Sicherungsgewerken kann die Sicherheit entscheidend erhöht werden. Das Zusammenwirken
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Singen/Hohentwiel Singen, 04. Dezember 2011
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Singen/Hohentwiel Singen, 04. Dezember 2011 Herrn Oberbürgermeister Oliver Ehret Hohgarten 2 78224 Singen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erstellung einer Sicherheitsanalyse
Muster Kappler Brandschutz
1. Brandschutzordnung Teil A Für das Objekt: Hier kommt Ihr Firmenlogo oder auch ein Luftbild Ihres Objektes hin Inhaltsverzeichnis 1. Brandverhütung 2. Brand- und Rauchausbreitung 3. Flucht- und Rettungswege
Flucht,- und Rettungswege
Flucht,- und Flucht- und Rettung Wenn die Flucht- und sicher sind, dann. 04/13 1 BGV A 8 Teil VI. Prüfungen 20 Prüfungen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der bestimmungsgemäße Einsatz und
Versammlungsstätten - Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
Ein Merkblatt Ihrer IHK Versammlungsstätten - Der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik Wenn Sie Betreiber von Versammlungsstätten, Veranstalter, Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder sonst auf
BRANDSCHUTZORDNUNG. Fehrbelliner Haus 6C Platz 1 10707 Berlin
BRANDSCHUTZORDNUNG gemäß DIN 14096 Diese Brandschutzordnung gilt für das Bürogebäude Fehrbelliner Haus 6C Platz 1 10707 Berlin in Berlin-Wilmersdorf Lichtenberg Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin Diese
Brandschutzordnung B. Beuth Hochschule für Technik
Brandschutzordnung B für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben. Beuth Hochschule für Technik TOP TEGEL Haus G Erdgeschoss bis 5. Obergeschoss Wittestraße 30 13509 Berlin Diese Brandschutzordnung
Freiwillige Feuerwehr Hettensen. Der Löscheinsatz. Ingolf Wolter
Der Löscheinsatz Ingolf Wolter Feuerwehrdienstvorschriften FwDVs regeln den organisierten Einsatz von Einheiten der Feuerwehr bei allen Feuerwehren gleichartig. Sorgen für einen geordneten Einsatzablauf.
LÖSCHWASSER. Löschwasser für Ihre Sicherheit
Löschwasser für Ihre Sicherheit Wasser ist trotz immer moderner werdenden Löschmittel und Löschtechniken nach wie vor das durch die Feuerwehr zur Brandbekämpfung am meist eingesetzte Löschmittel. Bei der
Brandschutzordnung Der Technischen Universität Bergakademie Freiberg
Amtliche Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg Nr. 7 / 94 Mai 1994 Brandschutzordnung Der Technischen Universität Bergakademie Freiberg Inhaltübersicht 1 Geltungsbereich 2 Verantwortlichkeiten
Dokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
Brandschutzordnung der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien
- 1 - Brandschutzordnung der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und
Brandschutzordnung nach DIN 14096
nach DIN 14096 für Für den Standort??? Brandschutzordnung Brandschutzordnung Brandschutzordnung Brandschutzordnung Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren! 1. Brand melden Feuerwehr Genauen Standort angeben
BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (bisher ZH 1/445) Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und und Gaststätten April 2003 Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung
Brandschutz / Evakuierung
Fakultät Informatik Institut für Systemarchitektur Arbeitsschutzbelehrung Datum: 12.7.2007 Brandschutz / Evakuierung 20-Jan-11 Dr. Gütter, 12.7.2007 1 TUD Büro für Arbeitssicherheit Brandschutzordnung
TÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer
TÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer Gunther Sohn TÜV Anlagentechnik GmbH Elektro- u. Gebäudetechnik ++49
Mustervorlage SiKo (Sicherheitskonzept) Zeltlager
Mustervorlage SiKo (Sicherheitskonzept) Zeltlager Version 0.7 vom März 2015 Stand: März 2015 Mustervorlage Sicherheitskonzept Zeltlager Seite 1 von 10 Udo Burkhard Arbeitsschutz-Fachberater www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
Muster-Brandschutzordnung für Alten- und Pflegeheime
Muster-Brandschutzordnung für Alten- und Pflegeheime Brandschutzordnung für das Alten- und Pflegeheim Name:... Ort:... Straße:... a) Brandschutzordnung Allgemein In einem Alten- und Pflegeheimgebäude befinden
Checkliste. zu Anforderungen aus der BGV C1 und MVStättV. für Produktionen in Studios und Veranstaltungsstätten
Checkliste zu Anforderungen aus der BGV C1 und MVStättV für Produktionen in Studios und Veranstaltungsstätten Sind die Zuständigkeiten (Abgrenzung der Verantwortung) für die einzelnen Bereiche festgelegt?
Alarmplan der GS Jübek 1. Überarbeitung im April 2014
Grundschule Jübek Grundschule Jübek Große Straße 64 24855 Jübek Tel.: 04625/306 Email: [email protected] Alarmplan der GS Jübek 1. Überarbeitung im April 2014 1.Grundsätze: (1) Im Brandfall
TH Basis Teil A. Organisationshinweise. A u s b i l d e r
TH Basis Teil A Organisationshinweise A u s b i l d e r L 140 A 05/2016 --- Vervielfältigungen nur zu Lehrzwecken und nur nach Rücksprache mit der LFS Sachsen --- Sie erhalten: - Organisationshinweise
Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall
Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen
Inhaltsverzeichnis 1. ANWENDUNGS- UND GELTUNGSBEREICH 2 2. ABSTIMMUNG DER VERANSTALTUNG 2 3. VERANTWORTLICHE PERSONEN, EXTERNE DIENSTE 2 3.1 VERANTWORTLICHER VERTRETER DES VERANSTALTERS / LEITER DER VERANSTALTUNG
Freiwillige Feuerwehr Hettensen. Objektkunde Ingolf Wolter
2008 Ingolf Wolter Ziel Feuerwehreinsatzpläne lesen können 2 Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) Raumordnungsgesetz (ROG) Musterbauordnung
Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -
Landesbauordnung - BauO NRW - Schutzziele, die durch diese Vorschrift erreicht werden sollen, sind: - Personenschutz - Nachbarschutz - Sachgüterschutz - Umweltschutz. 5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen
Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Merkblatt. Alarmierungseinrichtungen
Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Stand 12/2007 Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Seite 2 von 9 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines... 3 2.
Brandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert?
Brandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert? Was bedeuten die Änderungen für Betreiber und Bauherren? (Verschiebung hin zum Betreiber? PrüfVO, BetrSichV) Was gilt für bestehende Anlagen? Folie 1 Was
Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung
Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Amt proarbeit Jobcenter Stand: Mai 2012 Kreis Minden-Lübbecke
BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN FÜR BENUTZER
BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN FÜR BENUTZER Anhang zum Reglement über die Benützung öffentlicher Räumlichkeiten und Anlagen vom 6. Mai 2002 Ressort: Liegenschaften Autor: B. Niederer Freigegeben durch: M. Rütimann
Workshop Brandschutzerziehung/ Aufklärung in weiterführenden Schulen Klasse Model Heusweiler
Workshop Brandschutzerziehung/ Aufklärung in weiterführenden Schulen 5.-10. Klasse Model Heusweiler Fachbereichsleiter Brandschutzerziehung HLM Uwe Arnholt Bild &Urheberrecht, Uwe Arnholt, Feuerwehr Heusweiler
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
Brandschutz im Bestand
SICHERHEITS-Fachkongress 2013 Brandschutz im Bestand Lydia Binggeli Brandschutzexpertin VKF, Projektleitung bei BDS Security Design AG Brandschutz im Bestand Agenda Notwendigkeit / Problemstellungen Rechtliche
Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten
Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten gemäß Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt l Teil I Nr. 22 S. 1097 vom 5. Mai 2006 Die beziehen sich auf die
BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v.
BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v. Hinweise zur Umsetzung von brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen bei der Alarmierung durch Brandmeldeanlagen (BMA), Hausalarmanlagen (HAA) und
Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535),
Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535), Fundstelle: MinBl. 2004, S. 156 Das Rundschreiben erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium
