Brandschutzordnung nach DIN 14096

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1 nach DIN für Für den Standort??? Brandschutzordnung Brandschutzordnung Brandschutzordnung Brandschutzordnung

2 Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren! 1. Brand melden Feuerwehr Genauen Standort angeben (Adresse,Etage) WER meldet WAS brennt WO brennt es WIEVIELE Menschen sind in Gefahr WARTEN 0112 auf Rückfragen! 2. In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen Hilflose mitnehmen Türen und Fenster schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Durch verqualmte Räume in gebückter Haltung gehen Keinen Aufzug benutzen Auf Anweisungen achten Feuerwehr nicht behindern 3. Löschversuche unternehmen Feuerlöscher benutzen Beim Löscheinsatz auf den Selbstschutz achten

3 A l a r m p l a n Alarmierung im Brandfall NAME TELEFON Feuerwehr Brandschutzbeauftragter 2. Brandschutzhelfer Leitung Vertretung Vertretung Vertretung Vertretung Vertretung Wichtige Rufnummern Bauunterhaltung Haustechnik Haustechnik Haustechnik Veranstaltungsdienst Extern Polizeiabschnitt / KoB Sonstige wichtige Daten Alarmierungsmittel Alarmzeichen Sirene unterbrochener Ton Sammelplätze????? Jeder meldet den Brand bei der Feuerwehr, löst den Hausalarm aus und informiert die Leitung.

4 Verhalten im Brandfall R u h e b e w a h r e n! Aufgeregte Personen beruhigen und an unüberlegten Handlungen hindern 1. BRAND MELDEN 2. MENSCHEN RETTEN 3. BRAND BEKÄMPFEN

5 Brandmeldung Die Meldung soll enthalten: 1. Schadensereignis: Feuer Rauch 2. Schadensort: 3. Gebäude? 4. Geschoss und Raum? 5. Name des Meldenden? 6. Telefon des Meldenden?

6 Melde- und Löscheinrichtungen Feuermeldung an die Feuerwehr Notruf: 0112 Feuermeldung intern: Wer meldet???????? Löscheinrichtungen Feuerlöscher befinden sich sichtbar in den Arbeits- bzw. Verkehrsbereichen Bedienungsanleitung beachten

7 Melde- und Löscheinrichtungen Alarmsignale Anweisungen beachten 1. Alarmsignal?unterbrochener Ton 2. Bedeutung Räumung des Gefahrenbereichs 3. Anweisungen Berechtigt zur Erteilung von Anweisungen ist die Leitung des PFH der Einrichtung bzw. deren Beauftragte/r bei Abwesenheit und ausschließlich die Feuerwehr nach deren Eintreffen. Der Alarm wird durch die Leitung bzw. durch die Feuerwehr aufgehoben.

8 Löschversuche unternehmen Brennende Personen nicht fortlaufen lassen; durch geeignete Maßnahmen ablöschen (z.b. Ersticken der Flammen durch Überwerfen von Feuerlöschdecken, Mänteln o.ä.) Bei Verwendung von Feuerlöschern Person von unten nach oben ablöschen. CO 2 Entstehungsbrände unverzüglich mit den zur Verfügung stehenden Löschgeräten bekämpfen (Feuerlöscher, Löschdecken) Dabei besser MEHRERE Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen, als mehrere nacheinander Brandherd von UNTEN nach OBEN bekämpfen. Löschversuche nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchführen auf Rückzugswege achten! Brennbare Gegenstände - soweit möglich aus dem Gefahrenbereich des Brandes entfernen

9 Löschversuche unternehmen Der Feuerlöscher ist die greifbare Hilfe im Brennenden Moment Feuer in Windrichtung angreifen. Flächenbrände vorn beginnend ablöschen. Genügend Löscher auf einmal einsetzen - nicht nacheinander. Aber: Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen. CO 2 Entleerte Feuerlöscher hinlegen. So behält man, besonders zu Hilfe eilende Personen, einen Überblick, welcher Feuerlöscher noch einsetzbar ist. Brennende Personen von unten nach oben ablöschen. Löschstrahl nicht auf das Gesicht richten. Keinen CO 2- Löscher zum Ablöschen von Personen verwenden. Vorsicht vor Wiederentzündung.

10 In Sicherheit bringen Den Gefahrenbereich sofort verlassen! Vollzähligkeit überprüfen niemand darf zurückbleiben! Alle Räume auf Zurückgebliebene kontrollieren. Gekennzeichneten und rauchfreien Fluchtwegen folgen, bei versperrten Flucht- und Rettungswegen sich bemerkbar machen. Nach Verlassen des Gebäudes ist der Sammelplatz aufzusuchen. ERSTE HILFE für Verletzte: Ärzte und Ersthelfer

11 Flucht- und Rettungswege Im Gefahrenfall ist das Gebäude über die Flucht- und Rettungswege zu verlassen. Sammelplatz aufsuchen Wo ist der?????? Den Zugang für die Feuerwehr freihalten. Sicherheitsschilder, Handfeuerlöscher und Notausgänge dürfen nicht verstellt werden.

12 Besondere Verhaltensregeln Türen zum Brandraum schließen Auch andere Türen geschlossen halten Bei der Räumung der Einrichtung Türen nicht abschließen Zur Prüfung ob alle Personen das Gebäude Verlassenhaben z.b. Anwesenheitslisten mitnehmen

13 Brand- und Rauchausbreitung Feuerschutztüren müssen, sofern sie nicht mit Rauchmeldern und Feststellanlagen versehen sind, stets geschlossen gehalten werden. Dies gilt auch für rauchdichte Türen in den Fluren. Feuerschutztüren / rauchdichte Türen dürfen nicht verstellt werden; das sichere Schließen im Brandfall muss gewährleistet sein. Rauchabzugsanlagen dienen der Sicherung der Fluchtwege gegen Verqualmung und sind im Brandfall zu betätigen. Feuerschutztüren und Rauchabzuganlagen sind regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Prüfung veranlasst die Verwaltungsleitung oder deren Beauftragter.

14 Brand- und Rauchausbreitung Bei ungang mit Kerzen sind besondere Vorschriften zu beachten. Beim Rauchen ist die Hausordnung zu beachten Bei Reparaturen mit Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten sind besondere Vorschriften zu beachten. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in dafür geeigneten Räumen und Gefäßen gelagert werden. Brennbare Flüssigkeiten sind vorschriftsmäßig zu sammeln und zu entsorgen. Ein Zusammenlagern von brandfördernden Stoffen mit brennbaren Flüssigkeiten ist unzulässig. Elektrische Geräte und Anlagen müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein und dürfen keine Mängel aufweisen. Regelmäßige Prüfungen sind vorgeschrieben. Batterien sind gesondert zu entsorgen.

15 DIN C vom: für:???? (Bereich Schule, Hort) Brandverhütung Verantwortliche Personen:???? Aufgaben: - Einhalten der Brandschutzbestimmungen - Überwachen von Brandschutzeinrichtungen - Brandschutzunterweisung - Räumungsübungen

16 DIN C Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes Alarmierung Feuerwehr: 0112? Warnung vor Brandgefahr Alarm Art des Alarmsignals: unterbrochener Ton??? Bedeutung des Alarms: Räumung

17 DIN C Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes Für die Räumung der Einrichtung und die Feststellung der Vollzähligkeit zuständig: Leitung Vertretung Sammelplatz aufsuchen Besondere durchzuführende Maßnahmen Organisation der Ersten Hilfe: Absperrung der Medienzufuhr (Strom, Gas Heizung): anwesende Ersthelfer???? Leitung Einweisung der Feuerwehr (mit Schlüsseln):????? Leitung Hinweise an die Feuerwehr geben Vermißte Personen Besondere Gefahren

18 DIN C Löschmaßnahmen Der Brand ist mit den vorhandenen Feuerlöschgeräten zu bekämpfen, sofern dies ohne Gefahr möglich ist. Die Maßnahmen werden durchgeführt von:?? allen unterwiesenen Personen Die Gefahrenabwehr wird durchgeführt von: allen unterwiesenen Personen Die Feuerwehr ist einzuweisen von: Leitung, Haustechnik??? LÖSCHEINRICHTUNGEN FREIHALTEN! Datum Frau Dr. Hebenstreit Müller

19 Anlage zur Brandschutzordnung Sicherheitsvorschriften für Schweiß-, Schneid-, Löt- und sonstige Feuerarbeiten Für die Ausführung o.g. Arbeiten gelten die vom Verband der Sachversicherer e.v. gemeinsam mit dem Deutschen Verband für Schweißtechnik herausgegebenen Vorschriften und die Unfallverhütungsvorschrift GUV 3.8 der Unfallkasse Berlin. Diese Vorschriften gelten als Auftrags- und Lieferbedingungen bzw. als Ergänzung derselben: Auftraggeber (Leiter der Einrichtung, Vertreter, Beauftragter)... Auftragnehmer... Ausführender... Hilfskraft der Aufsicht... Posten der Feuerwehr... Arbeitsstelle auszuführende Feuerarbeiten mit Lötlampe, Schweiß- und Schneidbrenner Arbeitsraum. Arbeitsstelle, Arbeitsstück. Arbeitsvorgang Festlegung der Feuergefahren an der Arbeitsstelle und umgebung Feuergefährdetes Gebiet in der Umgebung, Nacbarräume. Sicherheitsmaßnahmen vor Arbeitsbeginn an der Arbeitsstelle.. Betriebsbeaufsichtigung durch Feuerwehr/Brandposten... Bereitzustellende Löschgeräte Löschwasser, Löschmittel... Entfernen brennbarer oder explosibler Gegenstände, Stoffe, Staub, Abfälle... Entfernen brennbarer Umkleidungen, Isolierungen u. dgl.... Schützen der brennbaren Bauteile und Holzwerks durch nicht entflammbare Schutzbeläge, Wasser, feuchte Tücher oder Sand... Abdichten der Nachbarräume an Durchbrüchen, Fugen oder Ritzen... Entleeren und Reinigen der Gefäße feuergefährlicher Stoffe, Flüssigkeiten und Gase; mit Wasser, Stickstoff oder Kohlensäure auffüllen... Abflanschen der folgenden Leitungen, Abzüge, Ventile... Absperren der folgenden Ventile, Kanäle... Abschalten der folgenden Teile der Altanlage... Ausführen zusätzlicher Schutzmaßnahmen... Sicherheitsmaßnahmen nach Abschluss der Feuerarbeiten Überprüfen der anliegenden Räume der Arbeitsstelle (nebenan, oberhalb, unterhalb) auf Erwärmung, Brandgeruch, Branderscheinungen... Überprüfen der weiteren Gefahrenzone auf Funkenflug... Abkühlen der erhitzten Stellen... Ablöschen geringfügiger Brand- oder Glimmstellen... Alarmierung der Feuerwehr bei Brandverdacht... Sonstige Maßnahmen:... Überwachen der Arbeitsstelle und deren Umgebung nach Betriebsschluss Arbeitsstelle wurde nach sorgfältiger Überprüfung übergeben um:... Uhr, an:... Über den Arbeitsschluss wurde unterrichtet: Auftraggeber... Vertreter... Leiter der Einrichtung... Arbeitsstelle weiter überwacht mindestens 2 3 Stunden bis...uhr durch... Datum Unterschrift Auftragnehmer/Ausführender Unterschrift Auftraggeber

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