Brandschutzordnung B. Beuth Hochschule für Technik

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1 Brandschutzordnung B für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben. Beuth Hochschule für Technik TOP TEGEL Haus G Erdgeschoss bis 5. Obergeschoss Wittestraße Berlin Diese Brandschutzordnung besteht aus 12 Seiten.

2 Inhaltsverzeichnis Brandschutzordnung Allgemeines...4 Brandverhütung...4 Brand- und Rauchausbreitung...6 Flucht- und Rettungswege...6 Melde- und Löscheinrichtungen...8 Verhalten im Brandfall...9 Brandmeldung...10 Alarmsignale und Anweisungen beachten...11 In Sicherheit bringen...11 Löschversuche unternehmen...11 Besondere Verhaltensregeln...12 Geltungsbereich...12 Schlussbestimmungen...12 Gültigkeit...12 Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B Seite 2 von 12

3 Brände verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Verhalten im Brandfall Ruhe Bewahren Brand melden Notruf Handfeuermelder betätigen Pförtner informieren In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen Hilflose mitnehmen Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Aufzug nicht benutzen Anweisungen beachten Löschversuch unternehmen Sammelplatz aufsuchen zwischen den Häusern C/E oder den Häusern F/H Feuerlöscher benutzen Brandschutzordnung nach DIN Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B Seite 3 von 12

4 Brandschutzordnung Allgemeines Die Brandschutzordnung wendet sich an alle in diesen Bereichen tätigen Personen sowie Fremdfirmen und Lieferanten. Neben den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften sollen die in dieser Brandschutzordnung enthaltenen Regeln dazu beitragen, alle im Objekt Beuth Hochschule tätigen Personen und deren Besucher sowie Sachwerte und Gebäude vor Schäden zu bewahren. Deshalb ist sie unbedingt einzuhalten. Jeder sollte sich über die in seiner Nähe befindlichen Feuerlöscheinrichtungen sowie Maßnahmen bei Gefahr genau informieren. Brandverhütende Maßnahmen sollen Brandverhütung die Gefahr des Entstehens von Bränden vermeiden, die frühzeitige, richtige Meldung und erfolgreiche Bekämpfung eines Brandes sicherstellen, im Brandfall die Rettung gefährdeter Personen ermöglichen, Brände auf möglichst kleinem Raum begrenzen, Folgeschäden gering halten. Wichtige Voraussetzung für den organisatorischen Brandschutz sind Ordnung und Sauberkeit. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Rauchverbot ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unbedingt zu beachten. Rauchverbot besteht grundsätzlich im Hochschulbereich, in allen Treppenräumen, in allen notwendigen Fluren, Lagerräumen sowie in Technikräumen. Putz- und Waschmittel dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen gelagert werden. Das Ansammeln von Abfällen und nicht mehr benötigten Materialien ist nicht gestattet. In brennbarer Flüssigkeit getränkte Lappen dürfen nicht auf Heizkörpern abgelegt werden und werden in nicht brennbaren Behältern gelagert. Diese Behälter sind täglich zu entleeren, um die Gefahr der Selbstentzündung zu minimieren. Auf Fensterbänken und Heizkörpern darf kein Material gelagert werden. Lagerräume dürfen nur entsprechend ihrer genehmigten Nutzung Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B Seite 4 von 12

5 verwendet werden. In Lagerräumen müssen Haupt- und Zwischengänge mit mindestens einer Breite von 0,90 m frei gehalten werden. Das Lagergut ist so unterzubringen, dass Fenster und Türen zugänglich bleiben. Wärmequellen dürfen nicht verstellt werden. Revisionierbare Schalter, Klappen, Bedienfelder etc. müssen erreichbar bleiben. Flure, Treppenräume sowie die als Rettungsweg dienenden Hauptgänge müssen brandlastfrei gehalten werden. Leichtentflammbare Stoffe dürfen nur in den für sie bestimmten Lagerbereichen gelagert werden. Maschinelle Einrichtungen und andere Technische Anlagen sind ordnungsgemäß zu betreiben. Regelmäßige Kontrollen und eine fachgerechte Wartung durch den Mieter sind sicherzustellen. Jeder hat bei Auftreten von technischen Mängeln den Pförtner zu informieren. Die Nutzung elektrischer Geräte erfolgt in der Verantwortung der Beuth Hochschule für Technik Berlin. Elektrische Anlagen dürfen nur von Fachkräften oder dafür unterwiesenen Personen errichtet, betrieben, repariert und instandgesetzt werden. Die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig überprüft werden. Mängel an elektrischen Anlagen und Geräten sind dem Pförtner unverzüglich zu gemeldet. Die Aufstellung anderer als dienstlich genutzter elektrischer Anlage und Geräte ist ohne besondere Genehmigung untersagt. Geräte der DV Technik sind hiervon ausgenommen. Ortsveränderliche Koch-, Heiz- und Wärmegeräte dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht und verwendet werden. Wärme erzeugende elektrische Geräte sind während der Benutzung zu überwachen. Sie sind auf nichtbrennbaren, Wärme isolierenden Untersätzen so aufzustellen, dass auch bei übermäßiger Erhitzung in der Nähe befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. Fehlerhafte Geräte sind sofort der Benutzung zu entziehen. Defekte Sicherungen sind nur gegen neue und gleichwertige zu ersetzen, nachdem durch eine Fachkraft die Ursache festgestellt wurde. Schweiß-, Schneid- und Löt- und Trennschleifarbeiten, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Objektmanagements des Eigentümers und dürfen nur von ausgebildeten Personen ausgeführt werden. Alle brandgefährlichen Zustände, insbesondere Mängel an Einrichtungen, Geräten und Elektroinstallationen sowie Schäden an Brandschutzeinrichtungen sind unverzüglich dem Pförtnerdienst des Mieters zu melden. Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B Seite 5 von 12

6 Die Brandschutzordnung ist Fremdfirmen, die im Auftrag des Mieters innerhalb des Gebäudes arbeiten, vor Auftragsbeginn gegen Unterschrift bekannt zu geben. Brand- und Rauchausbreitung Alle Feuerschutz- und Rauchabschlüsse sind geschlossen zu halten. Ausnahmen sind nur bei Türen mit Feststellanlagen zulässig, die beim Auftreten von Rauch automatisch schließen. Das Feststellen der Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse durch Keile oder Gegenstände ist verboten. Der Bewegungsbereich der Türflügel darf nicht verstellt werden. Nach Betriebsschluss sind die nicht selbsttätig schließenden Türen sowie die Fenster vom Mieter zu schließen. Flucht- und Rettungswege An den Zu- und Ausgängen des Mietbereiches bzw. im Treppenraumvorraum ist ein Flucht- und Rettungsplan ausgehängt. Dieser gibt Auskunft über die Lage und den Verlauf von Rettungswegen, den Standort von Alarm- und Selbsthilfeeinrichtungen (Druckknopfmeldern und Feuerlöschern). Die Hochschulangehörigen sind verpflichtet, sich auf diesem Plan über den Verlauf von Flucht- und Rettungswegen zu informieren. Alle Flucht- und Rettungswege sind in ihrer vollen Breite von Gegenständen, vor allem von brennbaren Materialien, freizuhalten. Die Angriffswege für die Feuerwehr und Rettungsdienste sind ständig von Fahrzeugen, Containern oder sonstigen Geräten freizuhalten. Türen und Tore, die im Zuge von Rettungswegen liegen, dürfen während der Betriebszeiten nicht abgeschlossen werden. Defekte Beleuchtungskörper oder nicht leuchtende Rettungswegkennzeichnungen sind umgehend dem Pförtnerdienst des Mieters zu melden. Hinweisschilder auf Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege dürfen nicht verdeckt oder entfernt werden. Aufzüge dürfen im Brandfall nicht benutzt werden (Erstickungsgefahr). Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B Seite 6 von 12

7 Melde- und Löscheinrichtungen Bei Ausbruch eines Brandes ist dieser umgehend der Feuerwehr zu melden. Das Gebäude ist flächendeckend mit einer Brandmeldeanlage mit automatischen und nichtautomatischen Meldern (Druckknopfmelder im Bereich der Flure und der Treppenraumtüren) ausgestattet. Die Signalisierung einer allgemeinen Gefahr bei Auftreten von Rauch erfolgt mit der Alarmierungsanlage (Sirenenton). Die automatische Auslösung des Alarmsignals erfolgt über die BMZ für das Geschoss, in dem der Rauch detektiert wurde. Es befindet sich zusätzlich eine zentrale manuelle Auslösestelle für die Feuerwehr im Feuerwehrinformations- und Feuerwehrbedienfeld. Zur selbsttätigen Bekämpfung eines überschaubaren Brandes dienen die Selbsthilfeeinrichtungen (Feuerlöscher in den Fluren gemäß Flucht- und Rettungspläne). Jeder Hochschulangehörige muss sich mit der Lage und Bedienung der Melde- und Selbsthilfeeinrichtungen in seinem Arbeitsbereich vertraut machen. Das gilt sowohl für Druckknopfmelder, wie auch für die Feuerlöscher. Ihre Lage ist dem Flucht- und Rettungsplan zu entnehmen. Die Bedienungsanleitung der Feuerlöscher findet sich auf jedem Feuerlöscher selbst. Folgende Einrichtungen stehen zur Verfügung: Handfeuerlöscher entsprechend Flucht- und Rettungsplan; automatische Alarmierungsanlage über die BMZ für das betreffende Brandgeschoss betroffene Geschoss; automatische Brandmeldeanlage und Druckknopfmelder. Sämtliche Alarmierungsmittel und Selbsthilfeeinrichtungen dürfen nicht zweckentfremdet werden. Von ihrem einwandfreien Funktionieren hängt eine schnelle Rettung ab. Es muss gewährleistet sein, dass sie ständig einsatzbereit und zugänglich sind. Ihre Standorte müssen gut erkennbar verbleiben und dürfen nicht verstellt werden. Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B Seite 7 von 12

8 Verhalten im Brandfall Bewahren Sie Ruhe und Besonnenheit. Unüberlegtes Handeln kann zu Panik mit unkontrollierbaren Auswirkungen führen. Im Gebäude befindliche Besucher und Studenten sind aufzufordern, unverzüglich das Gebäude auf den gekennzeichneten Fluchtwegen zu verlassen. Die Mitarbeiter der Hochschule haben das Gebäude ebenfalls zügig aber nicht hektisch zu verlassen. Den Anweisungen des Brandschutzbeauftragten (siehe Anlage 1b BSO Teil C) und der Feuerwehr ist Folge zu leisten. Schließen Sie die Türen des Brandraumes, ohne sie zu verriegeln. Schließen Sie auch die Türen zu den Treppenräumen, damit sich nicht ungehindert Brandrauch ausbreiten kann. Brandmeldung Beim Bemerken eines Brandes ist dieser sofort zu melden. Die Meldung erfolgt über die Brandmeldezentrale zur Feuerwehr oder telefonisch über die Telefonnummer Die Brandmeldung ist nach dem 5-W-Schema abzugeben: Wer meldet? Nennen Sie Ihren Namen. Was ist passiert? Geben Sie in Stichworten an, was passiert ist. Wie viele Personen sind betroffen?- Geben Sie an, ob es Verletzte gibt, und nennen Sie die ungefähre Zahl. Wo ist etwas passiert? Geben Sie eine möglichst klare und genaue Beschreibung der Lage des Brandes. Die vollständige Anschrift des Gebäudes lautet: TOP TEGEL Haus G Wittestraße 30 Warten Sie auf Rückfragen. Warten Sie Nachfragen oder Anweisungen ab. Das Gespräch wird durch die Meldestelle beendet. Bei direkter Alarmierung der Feuerwehr sind anschließend unbedingt der Pförtner und das Objektmanagement des Eigentümers zu informieren. Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B Seite 8 von 12

9 Alarmsignale und Anweisungen beachten Im Gafahrenfall ertönt eine Sirene. Der Sirenenton weist darauf hin, dass das Gebäude unverzüglich zu räumen ist. Die Evakuierung des Hochschulbereichs Beuth Hochschule für Technik erfolgt unter Nutzung der Ausgänge über die Treppenräume ins Freie. Die Anweisungen des Brandschutzbeauftragten sind bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu befolgen. Bis zum Eintreffen des Brandschutzbeauftragten haben Pförtner bzw. Lehrbeauftragte Weisungsrecht. Bei Eintreffen der Feuerwehr sind ausschließlich deren Anweisungen zu befolgen. Die Entwarnung erfolgt ausschließlich durch den Einsatzleiter der Feuerwehr. In Sicherheit bringen Die Evakuierung erfolgt entsprechend dem ausgehängten Flucht- und Rettungsplan. Jeder Hochschulangehörige hat, sofern erforderlich und möglich, gefährdeten Personen (insbesondere behinderten und verletzten Personen) zu helfen und den unmittelbaren Gefahrenbereich zu verlassen. Bei der Räumung des Gebäudes ist die Nutzung eines Aufzuges verboten. Beim Flüchten aus verqualmten Bereichen müssen Sie sich gegebenenfalls gebückt oder kriechend fortbewegen, um noch atembare Luft und bessere Sichtverhältnisse in Bodennähe zu nutzen. Brandgase sind heiß und giftig und steigen nach oben! Suchen Sie nach dem Verlassen des Gebäudes den Sammelplatz im Freien zwischen den Häusern C und E oder zwischen den Häusern F und H auf und warten auf weitere Anweisungen. Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B Seite 9 von 12

10 Löschversuche unternehmen Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! Bei der Brandbekämpfung muss die eigene Gefährdung abschätzbar und so gering wie möglich sein. Bei einer Brandentwicklung sind unverzüglich Löschversuche mit den vorhandenen Selbsthilfeeinrichtungen zu unternehmen, sofern dies gefahrlos möglich ist. Ist erkennbar, dass ein Feuerlöscher nicht ausreicht, sollten mehrere Feuerlöscher gleichzeitig eingesetzt werden. Löschversuche sind nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen, dabei auf Rückzugswege achten! Schlägt der erste Versuch fehl, keinen weiteren Versuch unternehmen. Der Brandherd wird von vorn nach hinten / von unten nach oben gelöscht (siehe Anlage 1). Besondere Verhaltensregeln Die Türen zum Brandraum sind zu schließen, jedoch nicht abzuschließen. Auch die anderen Türen sind geschlossen zu halten, bei Räumung des Hauses sind Türen zu schließen, jedoch nicht abzuschließen. Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B Seite 10 von 12

11 Geltungsbereich Diese Brandschutzordnung gilt für alle Personen, die sich in den Nutzungsbereichen der Beuth Hochschule für Technik EG bis 5. OG aufhalten. Schlussbestimmungen Arbeitsbezogene bzw. betriebsspezifische Besonderheiten sind in den jeweiligen Verantwortungsbereichen gesondert zu erfassen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen abzuleiten. Diese Brandschutzordnung ist eine verbindliche Anweisung. Gültigkeit Diese Brandschutzordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Berlin, Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B Seite 11 von 12

12 Anlage 1: So greifen Sie das Feuer richtig an: Das Feuer mit dem Wind angreifen Flächenbrände von vorne und unten ablöschen Tropf- und Fließbrände von oben bekämpfen Mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen An der Brandstelle auf Wiederentzünden achten Gebrauchte Feuerlöscher wieder füllen lassen Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B Seite 12 von 12

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