Brandschutzordnung nach DIN Teil A
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- Hennie Fürst
- vor 7 Jahren
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1 Brandschutzordnung nach DIN Teil A Brände verhüten Rauchen, Umgang mit offenem Licht und Feuer ist in allen Räumen prinzipiell verboten. In Laboratorien und Werkstätten kann dies gestattet sein. Alarmieren Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren - Feuermelder auslösen - Feuerwehr anrufen Tel.: Pforten benachrichtigen Tel.: 333 Gefahrenraum verlassen Sammelplatz aufsuchen (Pläne siehe Verhalten im Brandfall für den jeweiligen Standort) Brand bekämpfen Nur Entstehungsbrände können selbst gelöscht werden, vollentwickelte Brände dürfen nur durch die Feuerwehr gelöscht werden! - Gefährdete Personen warnen - Darauf achten, dass keiner zurückbleibt - Behinderten und hilflose Personen helfen und mitnehmen - Rettungswege benutzen - Keine Aufzüge benutzen - Anweisungen der Feuerwehr, der Evakuierungshelfer oder des Sicherheitsingenieurs beachten - nur ergreifen, wenn keine Gefahr für das eigene Leben besteht! - Feuerlöscher, Wandhydranten benutzen - möglichst mehrere Feuerlöschen gleichzeitig einsetzen 1
2 Brandschutzordnung nach DIN Teil B Rauchen und der Umgang mit offenen Licht und Feuer ist in allen Gebäuden verboten. Das Rauchverbot ist im Büro und im Außenbereich aufgehoben. Brand- und Rauchausbreitung Brandschutztüren und Rauchschutztüren ermöglichen den ungehinderten Zu- und Durchgang durch verschiedene Brandabschnitte. Sie dürfen nicht durch Verkeilen, Anbinden oder verstellte Gegenstände offen gehalten werden. Die Schließbereiche der Türen sind freizuhalten. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen befinden sich in den Treppenhäusern und auf den Dächern der Gebäude. Sie werden automatisch durch Rauchmelder ausgelöst. Zusätzlich ist eine Handauslösung möglich. Fluchtwege Zufahrten, Aufstellflächen und Löschwasserentnahmestellen für die Feuerwehr- Einsatzfahrzeuge sind unbedingt freizuhalten Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit in voller Breite begehbar sein. Sie dürfen nicht zur Lagerung oder zum Abstellen von Gegenständen bzw. Materialien benutzt werden. Hinweis- und Verbotsschilder dürfen nicht verdeckt oder zugestellt werden. Meldeeinrichtungen Telefone in den Büros und in der Pforte, Druckknopfmelder in den Fluren und in den Treppenhäusern. Löscheinrichtungen Löschdecken in den Laboren Wandhydranten in den Fluren, Feuerlöscher in den Fluren, Laboren und Werkstätten. 2
3 Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren und gezielt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Fehlverhalten und Panik! Brand melden Feuerwehr Telefon Wer meldet? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wieviele Personen sind betroffen/verletzt? Warten auf Rückfragen! Einschlagen des Glases und betätigen des Druckknopfes! Alarmsignale und Anweisungen Signal: Sicherheitsingenieur, Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzhelfer Sirenenheulton, bei Ertönen sich sofort in Sicherheit bringen. Die genannten Personen übernehmen bis zum Eintreffen der Feuerwehr die Einsatzleitung. Nach dem Eintreffen der Feuerwehr sind ausschließlich deren Anweisungen zu beachten. In Sicherheit bringen Gefahrenbereich übergekennzeichnete Fluchtwege unverzüglich verlassen. Behinderte und verletzte Personen mitnehmen. Ist ein verlassen des Gebäudes nicht möglichso sind die gefährdeten Personen in einen gesicherten Gebäudeteil zu bringen. Aufzüge nicht benutzen Verqualmte Räume gebückt (kriechend) verlassen Bei versperrten Fluchtweg sich der anrückenden Feuerwehr bemerkbar machen Sammelplatz aufsuchen. Übersicht über Sammelplätz siehe für Verhalten im Brandfall. Löschversuche unternehmen Auf Eigensicherung achten, sich nicht selbst gefährden. Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung Feuerlöscher benutzen. Von vorne nach hinten und von oben nach unten löschen. Mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen. Feuerlöscher erst am Brandort in Betrieb nehmen. Personen mit brennender Kleider auf dem Boden legen und die Flammen mit Löschdecken, Mäntel, Jacken o.ä. ersticken. Schläuche ganz vom Haspel abrollen, danach erst Wasser aufdrehen und Brand löschen. 3
4 Brandschutzordnung Teil C - für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Nachfolgend sind die wesentlichen Aufgaben der Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben dargestellt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Die besonderen Brandschutzaufgaben sind unter Berücksichtigung der Maßnahmen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz entsprechend den Vorgaben der DIN in Teilaufgaben gegliedert: Nachsorge - Hochschulbetrieb Der Teil C tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Die Veröffentlichung richtet sich ausschließlich an den zuvor genannten Personenkreis. Der Teil C der Brandschutzordnung wird durch den Brandschutzbeauftragten der Westfälischen Hochschule in regelmäßigen Abständen geprüft, ergänzt und aktualisiert. Präsidium - Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten (Zentraler Ansprechpartner in allen Fragen des Brandschutzes); - Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen zur und Brandabwehr realisieren; - Notwendige Vorgaben umsetzen, die sich aus dem baulichen (Neubau, Umbau, Nutzungsänderung), organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz ergeben; - Zusammenarbeit mit der öffentlichen Sicherheit (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Sonstige Einsatzkräfte) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit o. g. Einsatzkräfte, beispielsweise durch die Möglichkeit, regelmäßige Brandschauen und Übungen auf dem Gelände der Westfälischen Hochschule durchzuführen; - Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der einzelnen Fachbereiche und Organisationseinheiten; - Unterstützung der Verantwortlichen der Westfälischen Hochschule für eine erfolgreiche Teambildung, motivierte Mitarbeiter und nachhaltiger Mitarbeiterbindung; - Zuordnung und Delegation von brandschutzbezogener Verantwortung (Anweisungs-, Kontroll- und Auswahlpflichten); - Aufbau einer Brandschutzorganisation; - Bestellung der hochschulinternen Selbsthilfekräfte (Sicherheitsbeauftragter, Evakuierungshelfer, Brandschutzhelfer), inhaltlich mit allen erforderlichen Rechten und Pflichten (z. B. Weisungsbefugnis im Evakuierungsfall). - Leitung der Kommunikationsprozesse bei schweren Ereignissen oder Unfällen nach Außen (Presse, öffentliche Sicherheit). Hochschulbetrieb - Unterstützung der Fachbereiche und Organisationseinheiten, nach einem schweren Ereignis oder Unfall den geordneten Hochschulbetrieb wieder aufzunehmen. 4
5 Dezernat IV / Gebäudemanagement und Sicherheitstechnik - Einhalten der Brandschutzbestimmungen bei Neubauten, baulichen Änderungen, Nutzungsänderungen; - Festlegen und Überwachen von Brandschutzeinrichtungen, Flächen für die Feuerwehr, Flucht- und Rettungswege; - Durchführung von Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes von brandschutztechnischen Einrichtungen; - Genehmigen von Arbeiten mit besonderen Gefahren nur nach Ausstellung des Feuerarbeitenerlaubnisscheines mit Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen; - Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und öffentlichen Stellen pflegen; - Informationsaustausch mit dem Präsidium über alle Beinaheunfälle und -ereignisse; - Organisation der Maßnahmen, die zur Brandbekämpfung, Evakuierung und Räumung sowie Ersten Hilfe erforderlich sind; - Organisation, Durchführung und Auswertung von Räumungs- und Evakuierungsübungen sowie Überprüfung von deren Wirksamkeit; - Unterweisung und Kontrolle der Beschäftigten (auch Fremdfirmen) zum Verhalten im Brandschutz; - Organisation der Ausbildungen Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer ; - Erstellen von Betriebsanweisungen und sonstigen internen Verhaltensrichtlinien und Merkblättern; - Ständige Aktualisierung der brandschutztechnischen Pläne (Flucht- und Rettungsplan, Feuerwehrplan); - Erstellung, Aktualisierung und Aushang eines Gefahrstoffkatasters bei der Lagerung gefährlicher Stoffe (brennbare, brandfördernde, explosive Gase, Stoffe und Flüssigkeiten); - Ständige Aktualisierung des Notfall- und es; - Mitwirkung bei der Erfüllung von Anzeige- und Auskunftspflichten; - Teilnahme im Arbeitssicherheitsausschuss und in einschlägigen Arbeitsgruppen; - Überwachung von Verboten. - Alarmierung der öffentlichen Sicherheit (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Sonstige Einsatzkräfte); - Interne Alarmierung der Selbsthilfekräfte; - Interne Alarmierung der Pforten; - Unterrichtung bestimmter Personengruppen (Präsidium, Arbeitssicherheit und Brandschutz). - Organisation von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Gefahrenmeldeanlagen und Brandschutzeinrichtungen; - Festlegung von Ersatzräumlichkeiten und maßnahmen für den Personen- und Sachwertschutz; - Anordnung der Hochschulbetriebsunterbrechung. - Organisation der Selbsthilfekräfte (Leitung, Lotsen, Treffpunkt, Kommunikation, Ausrüstung). - Hinweis an die Feuerwehr auf besondere Gefahrstoffe zum Schutz der Einsatzkräfte und der Umwelt. Nachsorge - Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft von brandschutztechnischen Einrichtungen. Hochschulbetrieb - Festlegung von Ersatzräumlichkeiten und maßnahmen nach einem Schadensereignis. 5
6 Brandschutzbeauftragter - Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes von brandschutztechnischen Einrichtungen zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen; - Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes; - Mitwirkung bei der Erfüllung von Anzeige- und Auskunftspflichten; - Erstellung von Vorschlägen zur Verhütung von Bränden; - Erstellung von Vorschlägen über die zu beschaffende Ausrüstung; - Unterstützung bei der Umsetzung der behördlichen Anordnungen und Anforderungen des Sachversicherers; - Beteiligung im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen brandschutztechnischer Einrichtungen; - Erfassung der vorhandenen Löschmittel und Löscheinrichtungen; - Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren; - Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeits- und Gefahrstoffen; - Teilnahme im Arbeitssicherheitsausschuss und in einschlägigen Arbeitsgruppen; - Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung sowie die Pflege von Brandschutz- und Alarmplänen; - Unterstützung bei der Planung und Organisation von Brandschauen, Schulungen und Unterweisungen; - Regelmäßige Durchführung von Brandschutzbegehungen; - Unterstützung bei der Organisation, Durchführung und Auswertung von Räumungs- und Evakuierungsübungen und Überprüfung von deren Wirksamkeit; - Erarbeiten von Vorschlägen zur Beseitigung von brandschutztechnischen Mängel; - Überwachung der Sicherheitskennzeichnung, insbesondere der Kennzeichnung zum Brandschutz und der Flucht- und Rettungswegkennzeichnung; - Überwachung von Verboten; - Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen sowie sonstigen internen Verhaltensrichtlinien und Merkblättern; - Zusammenarbeit mit den Brandschutzbehörden, der örtlichen Feuerwehr und den Sachversicherern; - Beratung zu Fragen des Brandschutzes bei besonderen Veranstaltungen (Projekttage, Feiern, sonstigen Aufführungen ) hinsichtlich der Bereitstellung zusätzlicher Löschmittel oder der Auswahl und Gestaltung von Dekorationen. Nachsorge - Überprüfung der Einsatzbereitschaft von brandschutztechnischen Einrichtungen. Räumungs- und Evakuierungshelfer - Unterstützung der mit dem Brandschutz beauftragten Personen; - Regelmäßige Kontrolle der im Notfall erforderlichen Evakuierungsausrüstung (Kommunikationsmittel, Kennzeichnung, Eigenschutz, Schlüssel ); - Teilnahme an regelmäßigen Schulungen, Übungen und Unterweisungen. - Vollständige Räumung und Kennzeichnung des zugewiesenen Evakuierungsbereiches; - Vollzähligkeitskontrolle durchführen (soweit möglich); - Ortsunkundige, Verletzte, Behinderte betreuen; - Besondere Sachwerte bergen; - Innere (horizontal und Gefahrenpunkte/Aufzüge) und äußere Abschottung (Zutritt). - Vermisste Personen melden; - Freigeräumte Bereiche melden. 6
7 Sicherheitsbeauftragte - Unterstützung der mit dem Brandschutz beauftragten Personen, insbesondere der Funktion Räumungsund Evakuierungshelfer ; - Bereitschaft zur Übernahme von Brandschutz- und Evakuierungsaufgaben; - Überwachung von Verboten (Rauchen, Feuer- und Heißarbeiten); - Teilnahme an regelmäßigen Schulungen, Übungen und Unterweisungen; - Kontrolle der Mitarbeiter/innen, sonstigen Beschäftigten und Studierenden auf sicherheits- und brandschutzbewussten Verhalten. - Siehe hierzu Inhalte Räumungs- und Evakuierungshelfer. - Entstehungsbrände unter Einsatz der zur Verfügung stehenden Löscheinrichtungen und Löschmittel gezielt löschen. Zentrale - Unterstützung der Funktionen Brandschutzbeauftragter, Dezernat IV/Sachgebiet Sicherheitstechnik; - Teilnahme an regelmäßigen Schulungen, Übungen und Unterweisungen; - Kontrolle der Mitarbeiter/innen, sonstigen Beschäftigten und Studierenden auf sicherheits- und brandschutzbewussten Verhalten. - Sofortige Informationsweiterleitung bei Alarmauslösung an das Dezernat IV/Sachgebiet Sicherheitstechnik und Brandschutzbeauftragter; - Sofortige Informationsweiterleitung bei manueller Alarmmeldung (Störung/Ausfall der BMZ, fehlende Detektion) an die öffentliche Sicherheit (Feuerwehr, Polizei); Meldepflicht (!), der Brandschutzbeauftragte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der / die Leiter/in des Dezernats IV sind über jeden manuell eingeleiteten Notruf und jede Gefahrensituation sofort zu unterrichten. - Ständige Besetzung der Telefonzentrale für die gesamte Dauer des Schadensereignisses; Annahme und Weiterleitung der telefonischen Anfragen zum Schadensereignis sind unmittelbar an das Dezernat IV/Sachgebiet Sicherheitstechnik weiterzuleiten; - Verschwiegenheitspflicht nach Außen (Presse, öffentliche Sicherheit); - Unterstützung der Haustechniker und Hausmeister (Informationsweitergabe bei Eintritt eines Schadensereignisses); - Leitfunktion in den Ausgangsbereichen bei Evakuierung und Räumung; - Schließ- und Zugangsfunktion in den Eingangs- und Ausgangsbereichen bei Evakuierung und Räumung. - Entstehungsbrände unter Einsatz der zur Verfügung stehenden Löscheinrichtungen und Löschmittel gezielt löschen. - Unterstützung der Einsatzleitleitung (bei Eintritt eines Schadensereignisses); - Erforderlichen Pläne und Schlüssel bereithalten; - Informationen über die Lage des Anfahrtspunkt am Objekt für die Feuerwehr im Brandfall einholen, Zugang ermöglichen; - Lotsenfunktion, Einweisung der Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte in die Örtlichkeiten (nach Möglichkeit in Abstimmung mit den Haustechnikern/Hausmeistern, Doppelfunktionen vermeiden!). Haustechniker und Hausmeister - Unterstützung der Funktionen Brandschutzbeauftragter, Dezernat IV/Sachgebiet Sicherheitstechnik; - Bereitschaft zur Übernahme von Brandschutz- und Evakuierungsaufgaben; 7
8 - Unterstützung bei der Durchführung von Notfallmaßnahmen (Evakuierung, Räumung, Leitfunktion, Schließfunktion); - Kontrolle der Feuerwehrzufahrten und -flächen in den Betriebszeiten (Freihaltepflicht); - Kontrolle der Flucht- und Rettungswege (Freihaltepflicht); - Anbringen, Überwachen und Aktualisieren der Sicherheitskennzeichen (nach Vorgabe); - Melden von nicht ordnungsgemäß funktionierenden oder verstellten Brand- schutzeinrichtungen; - Überwachung von Verboten (Rauchen, Feuer- und Heißarbeiten); - Teilnahme an regelmäßigen Schulungen, Übungen und Unterweisungen; - Kontrolle der Mitarbeiter/innen, sonstigen Beschäftigten und Studierenden auf sicherheits- und brandschutzbewussten Verhalten. - Bei schwerem Ereignis oder Unfall unmittelbare Kommunikation mit dem Brandschutzbeauftragten und/oder Sicherheitsingenieur. - Überprüfung auslösender Meldereinrichtungen unter Beachtung des Eigenschutzes; - Besondere technische Einrichtungen (RWA ) in Betrieb nehmen (nach Vorgabe); - Absperrung der Haupteinspeisepunke Wasser-, Gas- und Stromversorgung (nach Vorgabe); - Besondere technische Einrichtungen abschalten oder in einen sicheren Betrieb bringen; - Besondere Sachwerte bergen; - Entstehungsbrände unter Einsatz der zur Verfügung stehenden Löscheinrichtungen und Löschmittel gezielt löschen. - Unterstützung der Einsatzleitleitung (bei Eintritt eines Schadensereignisses); - Zufahrten und Flächen für die Feuerwehr und Entnahmestellen für die Löschwasserversorgung freihalten ggf. räumen; - Einweisung der Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte in die Örtlichkeiten; - Hinweis an die Feuerwehr auf besondere Gefahrstoffe zum Schutz der Einsatzkräfte und der Umwelt; - Lotsenfunktion, Schlüssel bereitstellen, Zugänge ermöglichen. Nachsorge - Sicherung der Brandstelle nach Freigabe durch die Feuerwehr; - Räumung der Brand- bzw. Gefahrenstelle und der näheren Umgebung (Personen vom Gefahrenbereich fernhalten); - Veranlassung der Überprüfung und der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen. 8
9 Führungsverantwortliche und Lehrende - Unterstützung der Funktionen Brandschutzbeauftragter und Dezernat IV/Sachgebiet Sicherheitstechnik; - Kontrolle der Mitarbeiter/innen, sonstigen Beschäftigten und Studierenden auf sicherheits- und brandschutzbewussten Verhalten. - Bestimmte Personengruppen (Mitarbeiter/innen, sonstigen Beschäftigten und Studierenden) unterrichten. - Leitfunktion für Personen und Personenströme (bis Übernahme durch Evakuierungshelfer). - Entstehungsbrände unter Einsatz der zur Verfügung stehenden Löscheinrichtungen und Löschmittel gezielt löschen. - Vollzähligkeitslisting soweit möglich durchführen; - Meldung von vermissten Personen an die Evakuierungshelfer oder Einsatzleitung. Hochschulbetrieb - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter/innen und Studierenden über das Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall (Merkblatt), nach Möglichkeit innerhalb der der ersten drei Wochen nach Studienbeginn; - Teilnahme an Notfallübungen, dabei Ernsthaftigkeit unterstreichen. 9
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