Brandschutzordnung nach DIN Teil A

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Brandschutzordnung nach DIN Teil A"

Transkript

1 Brandschutzordnung nach DIN Teil A Brände verhüten Rauchen, Umgang mit offenem Licht und Feuer ist in allen Räumen prinzipiell verboten. In Laboratorien und Werkstätten kann dies gestattet sein. Alarmieren Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren - Feuermelder auslösen - Feuerwehr anrufen Tel.: Pforten benachrichtigen Tel.: 333 Gefahrenraum verlassen Sammelplatz aufsuchen (Pläne siehe Verhalten im Brandfall für den jeweiligen Standort) Brand bekämpfen Nur Entstehungsbrände können selbst gelöscht werden, vollentwickelte Brände dürfen nur durch die Feuerwehr gelöscht werden! - Gefährdete Personen warnen - Darauf achten, dass keiner zurückbleibt - Behinderten und hilflose Personen helfen und mitnehmen - Rettungswege benutzen - Keine Aufzüge benutzen - Anweisungen der Feuerwehr, der Evakuierungshelfer oder des Sicherheitsingenieurs beachten - nur ergreifen, wenn keine Gefahr für das eigene Leben besteht! - Feuerlöscher, Wandhydranten benutzen - möglichst mehrere Feuerlöschen gleichzeitig einsetzen 1

2 Brandschutzordnung nach DIN Teil B Rauchen und der Umgang mit offenen Licht und Feuer ist in allen Gebäuden verboten. Das Rauchverbot ist im Büro und im Außenbereich aufgehoben. Brand- und Rauchausbreitung Brandschutztüren und Rauchschutztüren ermöglichen den ungehinderten Zu- und Durchgang durch verschiedene Brandabschnitte. Sie dürfen nicht durch Verkeilen, Anbinden oder verstellte Gegenstände offen gehalten werden. Die Schließbereiche der Türen sind freizuhalten. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen befinden sich in den Treppenhäusern und auf den Dächern der Gebäude. Sie werden automatisch durch Rauchmelder ausgelöst. Zusätzlich ist eine Handauslösung möglich. Fluchtwege Zufahrten, Aufstellflächen und Löschwasserentnahmestellen für die Feuerwehr- Einsatzfahrzeuge sind unbedingt freizuhalten Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit in voller Breite begehbar sein. Sie dürfen nicht zur Lagerung oder zum Abstellen von Gegenständen bzw. Materialien benutzt werden. Hinweis- und Verbotsschilder dürfen nicht verdeckt oder zugestellt werden. Meldeeinrichtungen Telefone in den Büros und in der Pforte, Druckknopfmelder in den Fluren und in den Treppenhäusern. Löscheinrichtungen Löschdecken in den Laboren Wandhydranten in den Fluren, Feuerlöscher in den Fluren, Laboren und Werkstätten. 2

3 Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren und gezielt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Fehlverhalten und Panik! Brand melden Feuerwehr Telefon Wer meldet? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wieviele Personen sind betroffen/verletzt? Warten auf Rückfragen! Einschlagen des Glases und betätigen des Druckknopfes! Alarmsignale und Anweisungen Signal: Sicherheitsingenieur, Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzhelfer Sirenenheulton, bei Ertönen sich sofort in Sicherheit bringen. Die genannten Personen übernehmen bis zum Eintreffen der Feuerwehr die Einsatzleitung. Nach dem Eintreffen der Feuerwehr sind ausschließlich deren Anweisungen zu beachten. In Sicherheit bringen Gefahrenbereich übergekennzeichnete Fluchtwege unverzüglich verlassen. Behinderte und verletzte Personen mitnehmen. Ist ein verlassen des Gebäudes nicht möglichso sind die gefährdeten Personen in einen gesicherten Gebäudeteil zu bringen. Aufzüge nicht benutzen Verqualmte Räume gebückt (kriechend) verlassen Bei versperrten Fluchtweg sich der anrückenden Feuerwehr bemerkbar machen Sammelplatz aufsuchen. Übersicht über Sammelplätz siehe für Verhalten im Brandfall. Löschversuche unternehmen Auf Eigensicherung achten, sich nicht selbst gefährden. Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung Feuerlöscher benutzen. Von vorne nach hinten und von oben nach unten löschen. Mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen. Feuerlöscher erst am Brandort in Betrieb nehmen. Personen mit brennender Kleider auf dem Boden legen und die Flammen mit Löschdecken, Mäntel, Jacken o.ä. ersticken. Schläuche ganz vom Haspel abrollen, danach erst Wasser aufdrehen und Brand löschen. 3

4 Brandschutzordnung Teil C - für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Nachfolgend sind die wesentlichen Aufgaben der Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben dargestellt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Die besonderen Brandschutzaufgaben sind unter Berücksichtigung der Maßnahmen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz entsprechend den Vorgaben der DIN in Teilaufgaben gegliedert: Nachsorge - Hochschulbetrieb Der Teil C tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Die Veröffentlichung richtet sich ausschließlich an den zuvor genannten Personenkreis. Der Teil C der Brandschutzordnung wird durch den Brandschutzbeauftragten der Westfälischen Hochschule in regelmäßigen Abständen geprüft, ergänzt und aktualisiert. Präsidium - Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten (Zentraler Ansprechpartner in allen Fragen des Brandschutzes); - Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen zur und Brandabwehr realisieren; - Notwendige Vorgaben umsetzen, die sich aus dem baulichen (Neubau, Umbau, Nutzungsänderung), organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz ergeben; - Zusammenarbeit mit der öffentlichen Sicherheit (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Sonstige Einsatzkräfte) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit o. g. Einsatzkräfte, beispielsweise durch die Möglichkeit, regelmäßige Brandschauen und Übungen auf dem Gelände der Westfälischen Hochschule durchzuführen; - Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der einzelnen Fachbereiche und Organisationseinheiten; - Unterstützung der Verantwortlichen der Westfälischen Hochschule für eine erfolgreiche Teambildung, motivierte Mitarbeiter und nachhaltiger Mitarbeiterbindung; - Zuordnung und Delegation von brandschutzbezogener Verantwortung (Anweisungs-, Kontroll- und Auswahlpflichten); - Aufbau einer Brandschutzorganisation; - Bestellung der hochschulinternen Selbsthilfekräfte (Sicherheitsbeauftragter, Evakuierungshelfer, Brandschutzhelfer), inhaltlich mit allen erforderlichen Rechten und Pflichten (z. B. Weisungsbefugnis im Evakuierungsfall). - Leitung der Kommunikationsprozesse bei schweren Ereignissen oder Unfällen nach Außen (Presse, öffentliche Sicherheit). Hochschulbetrieb - Unterstützung der Fachbereiche und Organisationseinheiten, nach einem schweren Ereignis oder Unfall den geordneten Hochschulbetrieb wieder aufzunehmen. 4

5 Dezernat IV / Gebäudemanagement und Sicherheitstechnik - Einhalten der Brandschutzbestimmungen bei Neubauten, baulichen Änderungen, Nutzungsänderungen; - Festlegen und Überwachen von Brandschutzeinrichtungen, Flächen für die Feuerwehr, Flucht- und Rettungswege; - Durchführung von Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes von brandschutztechnischen Einrichtungen; - Genehmigen von Arbeiten mit besonderen Gefahren nur nach Ausstellung des Feuerarbeitenerlaubnisscheines mit Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen; - Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und öffentlichen Stellen pflegen; - Informationsaustausch mit dem Präsidium über alle Beinaheunfälle und -ereignisse; - Organisation der Maßnahmen, die zur Brandbekämpfung, Evakuierung und Räumung sowie Ersten Hilfe erforderlich sind; - Organisation, Durchführung und Auswertung von Räumungs- und Evakuierungsübungen sowie Überprüfung von deren Wirksamkeit; - Unterweisung und Kontrolle der Beschäftigten (auch Fremdfirmen) zum Verhalten im Brandschutz; - Organisation der Ausbildungen Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer ; - Erstellen von Betriebsanweisungen und sonstigen internen Verhaltensrichtlinien und Merkblättern; - Ständige Aktualisierung der brandschutztechnischen Pläne (Flucht- und Rettungsplan, Feuerwehrplan); - Erstellung, Aktualisierung und Aushang eines Gefahrstoffkatasters bei der Lagerung gefährlicher Stoffe (brennbare, brandfördernde, explosive Gase, Stoffe und Flüssigkeiten); - Ständige Aktualisierung des Notfall- und es; - Mitwirkung bei der Erfüllung von Anzeige- und Auskunftspflichten; - Teilnahme im Arbeitssicherheitsausschuss und in einschlägigen Arbeitsgruppen; - Überwachung von Verboten. - Alarmierung der öffentlichen Sicherheit (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Sonstige Einsatzkräfte); - Interne Alarmierung der Selbsthilfekräfte; - Interne Alarmierung der Pforten; - Unterrichtung bestimmter Personengruppen (Präsidium, Arbeitssicherheit und Brandschutz). - Organisation von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Gefahrenmeldeanlagen und Brandschutzeinrichtungen; - Festlegung von Ersatzräumlichkeiten und maßnahmen für den Personen- und Sachwertschutz; - Anordnung der Hochschulbetriebsunterbrechung. - Organisation der Selbsthilfekräfte (Leitung, Lotsen, Treffpunkt, Kommunikation, Ausrüstung). - Hinweis an die Feuerwehr auf besondere Gefahrstoffe zum Schutz der Einsatzkräfte und der Umwelt. Nachsorge - Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft von brandschutztechnischen Einrichtungen. Hochschulbetrieb - Festlegung von Ersatzräumlichkeiten und maßnahmen nach einem Schadensereignis. 5

6 Brandschutzbeauftragter - Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes von brandschutztechnischen Einrichtungen zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen; - Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes; - Mitwirkung bei der Erfüllung von Anzeige- und Auskunftspflichten; - Erstellung von Vorschlägen zur Verhütung von Bränden; - Erstellung von Vorschlägen über die zu beschaffende Ausrüstung; - Unterstützung bei der Umsetzung der behördlichen Anordnungen und Anforderungen des Sachversicherers; - Beteiligung im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen brandschutztechnischer Einrichtungen; - Erfassung der vorhandenen Löschmittel und Löscheinrichtungen; - Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren; - Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeits- und Gefahrstoffen; - Teilnahme im Arbeitssicherheitsausschuss und in einschlägigen Arbeitsgruppen; - Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung sowie die Pflege von Brandschutz- und Alarmplänen; - Unterstützung bei der Planung und Organisation von Brandschauen, Schulungen und Unterweisungen; - Regelmäßige Durchführung von Brandschutzbegehungen; - Unterstützung bei der Organisation, Durchführung und Auswertung von Räumungs- und Evakuierungsübungen und Überprüfung von deren Wirksamkeit; - Erarbeiten von Vorschlägen zur Beseitigung von brandschutztechnischen Mängel; - Überwachung der Sicherheitskennzeichnung, insbesondere der Kennzeichnung zum Brandschutz und der Flucht- und Rettungswegkennzeichnung; - Überwachung von Verboten; - Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen sowie sonstigen internen Verhaltensrichtlinien und Merkblättern; - Zusammenarbeit mit den Brandschutzbehörden, der örtlichen Feuerwehr und den Sachversicherern; - Beratung zu Fragen des Brandschutzes bei besonderen Veranstaltungen (Projekttage, Feiern, sonstigen Aufführungen ) hinsichtlich der Bereitstellung zusätzlicher Löschmittel oder der Auswahl und Gestaltung von Dekorationen. Nachsorge - Überprüfung der Einsatzbereitschaft von brandschutztechnischen Einrichtungen. Räumungs- und Evakuierungshelfer - Unterstützung der mit dem Brandschutz beauftragten Personen; - Regelmäßige Kontrolle der im Notfall erforderlichen Evakuierungsausrüstung (Kommunikationsmittel, Kennzeichnung, Eigenschutz, Schlüssel ); - Teilnahme an regelmäßigen Schulungen, Übungen und Unterweisungen. - Vollständige Räumung und Kennzeichnung des zugewiesenen Evakuierungsbereiches; - Vollzähligkeitskontrolle durchführen (soweit möglich); - Ortsunkundige, Verletzte, Behinderte betreuen; - Besondere Sachwerte bergen; - Innere (horizontal und Gefahrenpunkte/Aufzüge) und äußere Abschottung (Zutritt). - Vermisste Personen melden; - Freigeräumte Bereiche melden. 6

7 Sicherheitsbeauftragte - Unterstützung der mit dem Brandschutz beauftragten Personen, insbesondere der Funktion Räumungsund Evakuierungshelfer ; - Bereitschaft zur Übernahme von Brandschutz- und Evakuierungsaufgaben; - Überwachung von Verboten (Rauchen, Feuer- und Heißarbeiten); - Teilnahme an regelmäßigen Schulungen, Übungen und Unterweisungen; - Kontrolle der Mitarbeiter/innen, sonstigen Beschäftigten und Studierenden auf sicherheits- und brandschutzbewussten Verhalten. - Siehe hierzu Inhalte Räumungs- und Evakuierungshelfer. - Entstehungsbrände unter Einsatz der zur Verfügung stehenden Löscheinrichtungen und Löschmittel gezielt löschen. Zentrale - Unterstützung der Funktionen Brandschutzbeauftragter, Dezernat IV/Sachgebiet Sicherheitstechnik; - Teilnahme an regelmäßigen Schulungen, Übungen und Unterweisungen; - Kontrolle der Mitarbeiter/innen, sonstigen Beschäftigten und Studierenden auf sicherheits- und brandschutzbewussten Verhalten. - Sofortige Informationsweiterleitung bei Alarmauslösung an das Dezernat IV/Sachgebiet Sicherheitstechnik und Brandschutzbeauftragter; - Sofortige Informationsweiterleitung bei manueller Alarmmeldung (Störung/Ausfall der BMZ, fehlende Detektion) an die öffentliche Sicherheit (Feuerwehr, Polizei); Meldepflicht (!), der Brandschutzbeauftragte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der / die Leiter/in des Dezernats IV sind über jeden manuell eingeleiteten Notruf und jede Gefahrensituation sofort zu unterrichten. - Ständige Besetzung der Telefonzentrale für die gesamte Dauer des Schadensereignisses; Annahme und Weiterleitung der telefonischen Anfragen zum Schadensereignis sind unmittelbar an das Dezernat IV/Sachgebiet Sicherheitstechnik weiterzuleiten; - Verschwiegenheitspflicht nach Außen (Presse, öffentliche Sicherheit); - Unterstützung der Haustechniker und Hausmeister (Informationsweitergabe bei Eintritt eines Schadensereignisses); - Leitfunktion in den Ausgangsbereichen bei Evakuierung und Räumung; - Schließ- und Zugangsfunktion in den Eingangs- und Ausgangsbereichen bei Evakuierung und Räumung. - Entstehungsbrände unter Einsatz der zur Verfügung stehenden Löscheinrichtungen und Löschmittel gezielt löschen. - Unterstützung der Einsatzleitleitung (bei Eintritt eines Schadensereignisses); - Erforderlichen Pläne und Schlüssel bereithalten; - Informationen über die Lage des Anfahrtspunkt am Objekt für die Feuerwehr im Brandfall einholen, Zugang ermöglichen; - Lotsenfunktion, Einweisung der Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte in die Örtlichkeiten (nach Möglichkeit in Abstimmung mit den Haustechnikern/Hausmeistern, Doppelfunktionen vermeiden!). Haustechniker und Hausmeister - Unterstützung der Funktionen Brandschutzbeauftragter, Dezernat IV/Sachgebiet Sicherheitstechnik; - Bereitschaft zur Übernahme von Brandschutz- und Evakuierungsaufgaben; 7

8 - Unterstützung bei der Durchführung von Notfallmaßnahmen (Evakuierung, Räumung, Leitfunktion, Schließfunktion); - Kontrolle der Feuerwehrzufahrten und -flächen in den Betriebszeiten (Freihaltepflicht); - Kontrolle der Flucht- und Rettungswege (Freihaltepflicht); - Anbringen, Überwachen und Aktualisieren der Sicherheitskennzeichen (nach Vorgabe); - Melden von nicht ordnungsgemäß funktionierenden oder verstellten Brand- schutzeinrichtungen; - Überwachung von Verboten (Rauchen, Feuer- und Heißarbeiten); - Teilnahme an regelmäßigen Schulungen, Übungen und Unterweisungen; - Kontrolle der Mitarbeiter/innen, sonstigen Beschäftigten und Studierenden auf sicherheits- und brandschutzbewussten Verhalten. - Bei schwerem Ereignis oder Unfall unmittelbare Kommunikation mit dem Brandschutzbeauftragten und/oder Sicherheitsingenieur. - Überprüfung auslösender Meldereinrichtungen unter Beachtung des Eigenschutzes; - Besondere technische Einrichtungen (RWA ) in Betrieb nehmen (nach Vorgabe); - Absperrung der Haupteinspeisepunke Wasser-, Gas- und Stromversorgung (nach Vorgabe); - Besondere technische Einrichtungen abschalten oder in einen sicheren Betrieb bringen; - Besondere Sachwerte bergen; - Entstehungsbrände unter Einsatz der zur Verfügung stehenden Löscheinrichtungen und Löschmittel gezielt löschen. - Unterstützung der Einsatzleitleitung (bei Eintritt eines Schadensereignisses); - Zufahrten und Flächen für die Feuerwehr und Entnahmestellen für die Löschwasserversorgung freihalten ggf. räumen; - Einweisung der Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte in die Örtlichkeiten; - Hinweis an die Feuerwehr auf besondere Gefahrstoffe zum Schutz der Einsatzkräfte und der Umwelt; - Lotsenfunktion, Schlüssel bereitstellen, Zugänge ermöglichen. Nachsorge - Sicherung der Brandstelle nach Freigabe durch die Feuerwehr; - Räumung der Brand- bzw. Gefahrenstelle und der näheren Umgebung (Personen vom Gefahrenbereich fernhalten); - Veranlassung der Überprüfung und der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen. 8

9 Führungsverantwortliche und Lehrende - Unterstützung der Funktionen Brandschutzbeauftragter und Dezernat IV/Sachgebiet Sicherheitstechnik; - Kontrolle der Mitarbeiter/innen, sonstigen Beschäftigten und Studierenden auf sicherheits- und brandschutzbewussten Verhalten. - Bestimmte Personengruppen (Mitarbeiter/innen, sonstigen Beschäftigten und Studierenden) unterrichten. - Leitfunktion für Personen und Personenströme (bis Übernahme durch Evakuierungshelfer). - Entstehungsbrände unter Einsatz der zur Verfügung stehenden Löscheinrichtungen und Löschmittel gezielt löschen. - Vollzähligkeitslisting soweit möglich durchführen; - Meldung von vermissten Personen an die Evakuierungshelfer oder Einsatzleitung. Hochschulbetrieb - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter/innen und Studierenden über das Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall (Merkblatt), nach Möglichkeit innerhalb der der ersten drei Wochen nach Studienbeginn; - Teilnahme an Notfallübungen, dabei Ernsthaftigkeit unterstreichen. 9

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil C 1 Brandschutzordnung Teil C - für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Nachfolgend sind die wesentlichen Aufgaben der Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN Seite 1 von 7 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Für das Unternehmen: MUSTERMANN GMBH & CO. KG Rheinstrasse 40 45478 Mülheim Stand: 05 / 2015

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN 14096 der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg Für alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben Diese Brandschutzordnung bietet Ihnen eine Zusammenfassung der

Mehr

Brandschutzordnung. für die Ikarus-Schule in Lachendorf. Teil C nach DIN für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Brandschutzordnung. für die Ikarus-Schule in Lachendorf. Teil C nach DIN für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung für die Ikarus-Schule in Lachendorf Teil C nach DIN 14096-3 für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Stand: Mai 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Besondere Aufgaben

Mehr

Notfall Rufnummern. Rettungsdienst/Notarzt Tel Giftnotruf Tel. (0761) Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin Tel.

Notfall Rufnummern. Rettungsdienst/Notarzt Tel Giftnotruf Tel. (0761) Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin Tel. Notfall Rufnummern Unfall melden Erste Hilfe Material Telefon im Sanitätsraum Raum: im Sanitätsraum Rettungsdienst/Notarzt Tel. 112 Giftnotruf Tel. (0761) 1 92 40 Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin

Mehr

Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik

Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik Brandschutzordnung der Universität Bayreuth I. Verhalten im Brandfall 1. Allgemeine Hinweise Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik 2. Brand melden Die Brandmeldung

Mehr

Teil C Gebäudekomplex 4116/4136

Teil C Gebäudekomplex 4116/4136 Gebäudekomplex 4116/4136 Herrenhäuser Straße 2 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil C Gebäudekomplex 4116/4136 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Brandverhütung... 4 3 Meldung und Alarmierungsablauf... 4 4 Sicherheitsmaßnahmen

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG. Teil C nach DIN 14096: BSZ Wirtschaft und Technik Bautzen Bautzen Schilleranlagen 1

BRANDSCHUTZORDNUNG. Teil C nach DIN 14096: BSZ Wirtschaft und Technik Bautzen Bautzen Schilleranlagen 1 BRANDSCHUTZORDNUNG Teil C nach DIN 14096: 05-2014 BSZ Wirtschaft und Technik Bautzen 02625 Bautzen Schilleranlagen 1 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Brandverhütung... 4 3. Meldung und Alarmierungsablauf...

Mehr

Brände verhüten. Offenes Feuer verboten. Verhalten im Brandfall. Ruhe bewahren

Brände verhüten. Offenes Feuer verboten. Verhalten im Brandfall. Ruhe bewahren Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren 1. Brand melden Feuermelder betätigen und über Telefon 112 weitere Informationen an die Feuerwehr geben WER meldet? WAS brennt?

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren! Brand melden über Notruf 112 Telefon befindet sich im Erste-Hilfe-Raum Wer meldet? Was brennt? Wo brennt es? Sind Menschen in Gefahr? In Sicherheit bringen Gefährdete

Mehr

Brandschutz/Evakuierungshelfer

Brandschutz/Evakuierungshelfer Brandschutz/Evakuierungshelfer Programm 1. Einführung 2. Ziele 3. Organisation an der KU (Brandschutzordnung) 4. Aufgaben Brandschutz/Evakuierungshelfer 5. Wissen/Grundlagen Brandlehre, Brandklassen 6.

Mehr

Leibniz Universität Hannover. Gebäude 3408 Hochhaus Appelstraße Appelstraße 9A. Brandschutzordnung DIN Teil C Gebäude 3408

Leibniz Universität Hannover. Gebäude 3408 Hochhaus Appelstraße Appelstraße 9A. Brandschutzordnung DIN Teil C Gebäude 3408 Gebäude 3408 Hochhaus Appelstraße Appelstraße 9A Brandschutzordnung DIN 14096 Teil C Gebäude 3408 1 Einleitung Diese gebäudespezifische Brandschutzordnung (BSO) Teil C der gilt für alle Beschäftigten mit

Mehr

RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall Brandschutzordnung der Ruhr-Universität Bochum

RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM. Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall Brandschutzordnung der Ruhr-Universität Bochum RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM Unterweisung Verhalten im Brand- und Gefahrenfall Brandschutzordnung der Ruhr-Universität Bochum Inhalt: vorbeugender Brandschutz häufige Brandursachen Feuerlöscher Flucht- und

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:

Mehr

Brandschutzordnung. für. Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Brandschutzordnung-Teil C.pdf

Brandschutzordnung. für. Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Brandschutzordnung-Teil C.pdf Brandschutzordnung für Teil C nach DIN 14096-3 für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung Teil C - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...2 2 Besondere Aufgaben im Brandschutz...2

Mehr

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum. 2 Hamburg (Fassung vom ) Teil B Seite 6. Teil C Seite 7.

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum. 2 Hamburg (Fassung vom ) Teil B Seite 6. Teil C Seite 7. Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum 2 Hamburg (Fassung vom.0.2011) Teil A Seite Teil B Seite 6 Teil C Seite 7 Seite 1 von 7 Teil A Verhalten im Brandfall Brand melden In Sicherheit

Mehr

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht

Mehr

Brandschutzinformationen für Veranstaltungen

Brandschutzinformationen für Veranstaltungen Brandschutzinformationen für Veranstaltungen Brandschutzinformationen als Anhang zu den Vertragsunterlagen bei Vermietungen von Räumlichkeiten der TU Darmstadt 1. Grundsätzlich Bitte machen Sie sich vor

Mehr

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße Hamburg (Fassung vom ) Teil A Seite 1

Brandschutzordnung. Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße Hamburg (Fassung vom ) Teil A Seite 1 Brandschutzordnung Hamburger Volkshochschule VHS-Zentrum Bergedorf Leuschnerstraße 21 21031 Hamburg (Fassung vom 09.03.2011) Teil A Seite 1 Teil B Seite 2 6 Seite 1 von 6 Teil A Verhalten im Brandfall

Mehr

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096 Teil A, B und C nach DIN 14096 Zur Verhütung und zur Bekämpfung von Bränden wird für das Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim nachfolgende Brandschutzordnung (Teile A bis C) erlassen. Diese Brandschutzordnung

Mehr

Brandschutzordnung für Gebäude mit hoher Personendichte

Brandschutzordnung für Gebäude mit hoher Personendichte Brandschutzordnung für Gebäude mit hoher Personendichte Hinweise zur Gestaltung einer Brandschutzordnung für Gebäude mit hoher Personendichte 1. Einführung und Vorbemerkung Unter Gebäuden mit großer Personendichte

Mehr

Brandschutzordnung für gewerbliche Industrie

Brandschutzordnung für gewerbliche Industrie Brandschutzordnung für gewerbliche Industrie Hinweise zur Gestaltung einer Brandschutzordnung für gewerbliche Industrie 1. Einführung und Vorbemerkung Der Betreiber ist für den betrieblichen und baulichen

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG. Teil C nach DIN 14096: Berufliches Schulzentrum Grimma Karl-Marx-Straße Grimma

BRANDSCHUTZORDNUNG. Teil C nach DIN 14096: Berufliches Schulzentrum Grimma Karl-Marx-Straße Grimma BRANDSCHUTZORDNUNG Teil C nach DIN 14096: 05-2014 Berufliches Schulzentrum Grimma Karl-Marx-Straße 22 04668 Grimma Brandschutzordnung Teil C Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Brandverhütung... 4 3. Meldung

Mehr

Mehrzweckhalle Nendingen. Brandschutzordnung Teil B

Mehrzweckhalle Nendingen. Brandschutzordnung Teil B Mehrzweckhalle Nendingen Brandschutzordnung Teil B Nach DIN 14096 Teil 2 Für Mitarbeiter/ Veranstaltungsleiter/ Trainingsleiter Stand Oktober 2017 Diese Brandschutzordnung darf nur vollständig vervielfältigt

Mehr

Teil B Anhang Gebäude 1208

Teil B Anhang Gebäude 1208 Gebäude 1208 Kesselhaus Schloßwender Straße 5 Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1208 Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Einleitung... 3 2 Brandschutzordnung... 4 3 Brandverhütung...

Mehr

Brandschutzordnung DIN Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg Neukirchen

Brandschutzordnung DIN Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg Neukirchen Brandschutzordnung DIN 14096- Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg 20 34626 Neukirchen Stand 08/2007 Brände Verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten! Ruhe

Mehr

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Standort Arnoldsweilerstraße 60 52351 Düren Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von

Mehr

Brandschutzordnung. für das Staatliche Berufsbildungszentrum des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt Schulteil Unterwellenborn [- BSO -] 663.

Brandschutzordnung. für das Staatliche Berufsbildungszentrum des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt Schulteil Unterwellenborn [- BSO -] 663. Brandschutzordnung für das Staatliche Berufsbildungszentrum des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt Schulteil Unterwellenborn [- BSO -] 663.3104-002_001 Brandschutzbeauftragter Inhalt: Teil A Aushang nach

Mehr

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Erstsemesterwoche 12.-17.Oktober 2015 Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Pflicht Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind verpflichtet, gemäß

Mehr

Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B.

Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B. Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B. Brandschutzordnung Teil A gilt für alle Mitarbeitenden im Johanniswall 4 und für Besucher gilt für alle Mitarbeitenden im Johanniswall 4 Brandschutzordnung

Mehr

Brandschutzunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement

Brandschutzunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement Brandschutzunterweisung 2012 Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement Übersicht Brandentstehung Brandverhütung Brand- und Rauchausbreitung Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten Meldeeinrichtungen

Mehr

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt

Mehr

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. Name der Firma Strasse der Firma Ort der Firma. Frommershäuserstr Vellmar.

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. Name der Firma Strasse der Firma Ort der Firma. Frommershäuserstr Vellmar. Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil B Name der Firma Strasse der Firma Ort der Firma aufgestellt von Frommershäuserstr.78 34246 Vellmar Stand: 00.2009 Inhaltsverzeichnis Brandschutzordnung Teil A 3

Mehr

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. für alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben

Brandschutzordnung. nach DIN Teil B. für alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung nach DIN 14096-2 Teil B für alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Stand: Januar 2013 Brände verhüten Rauchverbot und Verbot zum Umgang mit offenem Feuer in den gekennzeichneten

Mehr

Brand melden Jeder Brandausbruch ist unverzüglich zu melden!

Brand melden Jeder Brandausbruch ist unverzüglich zu melden! Ruhe bewahren Personenschutz geht vor Sachschutz Brand melden Jeder Brandausbruch ist unverzüglich zu melden! Feuerwehr alarmieren LEITSTELLE DER FEUERWEHR 112 Um eine effektive Brandbekämpfung und schnelle

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN B

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN B BRANDSCHUTZORDNUNG DIN 14 096 - B Für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben (Sportler, Mitarbeiter, Besucher) Verantwortlich für Aktualisierung und Anpassung ist der Eigentümer des Gebäudes Stand:

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall 2/8 TEIL A BRANDSCHUTZORDNUNG AUSHANG Brände verhüten Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten Ruhe bewahren Verhalten im Brandfall Brand melden Notruf 112 Feuermelder betätigen In Sicherheit bringen

Mehr

Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Stabsstelle Arbeitssicherheit Team, Aufgaben Ralf Kühl

Mehr

Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096

Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 20 Musterbrandschutzordnung Objekt: Kammfabrik Adolf Schuppe Eigentümer: Karl-Heinz Schuppe Bahnhofstr. 42 43137 Stenkelfeld 1 Musterbrandschutzordnung 21 Inhaltsverzeichnis: a) Einleitung...................................................

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN Teil C Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Brandschutzordnung nach DIN Teil C Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung Teil C Messe Cottbus Seite 2 von 17 Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil C Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Inhaltsverzeichnis a) Einleitung... b) Brandverhütung... c) Meldung

Mehr

Brandschutz- erziehung

Brandschutz- erziehung Brandschutz- erziehung (Bildquelle: M. Nehlig) 1 Brandschutz Baulicher Brandschutz Brandschutz Anlagentechnischer Organisatorischer Brandschutz Feuerwehr z.b. Feuerwiderstand von Bauteilen Brennbarkeit

Mehr

Brandschutzordnung. der Hochschule Weserbergland Am Stockhof Hameln

Brandschutzordnung. der Hochschule Weserbergland Am Stockhof Hameln Brandschutzordnung der Hochschule Weserbergland Am Stockhof 2 31785 Hameln Allgemeines Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C: Brandschutzordnung Teil A: (Aushang) Gilt für jeden, der

Mehr

Abt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz

Abt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz Abt. Arbeits - und Umweltschutz Brandschutz Es stellt sich die Frage warum viele Menschen die Gefahren eines Brandes falsch beurteilen. Vielleicht liegt es daran, dass manchen von uns folgende Aussagen

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN14096 Teil A und B

Brandschutzordnung nach DIN14096 Teil A und B Plan - Nr.: KuKo Brandschutzordnung nach DIN14096 Teil A und B Veranstaltungs- und Stand: Mai 2017 Erstellt durch: Robert Kopetz Brandschutzordnung Seite 2 Inhaltsverzeichnis a) Brandschutzordnung b) Brandverhütung

Mehr

Brandschutzordnung Teil B des Hörsaalgebäudes Rubenowstraße 1 der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Brandschutzordnung Teil B des Hörsaalgebäudes Rubenowstraße 1 der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 1 Brandschutzordnung Teil B des Hörsaalgebäudes Rubenowstraße 1 der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Diese Brandschutzordnung enthält Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Fall eines

Mehr

Notruf an der Hochschule Fulda

Notruf an der Hochschule Fulda Notruf an der Hochschule Fulda Sollte im Notfall Hilfe gebraucht werden, bitte erst die Rettungskräfte alarmieren und anschließend die interne Meldung an die Hausmeister weiter geben. Der Notruf sollte

Mehr

Was tun wenn es brennt

Was tun wenn es brennt Was tun wenn es brennt Was tun wenn es nicht brennt Einfache Regeln Nach eingeübtem Ablauf handeln Gäste bei der Räumung unterstützen Den Alarmort kontrollieren Gibt es einen Ablauf? Sind genug Beschäftigte

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm.

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN 14096 der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. Für alle Beschäftigten, Lehrenden, Studierenden und Mitarbeiter von Fremdfirmen ohne besondere Brandschutzaufgaben

Mehr

Brandschutzordnung für Krankenhäuser und Pflegeheime

Brandschutzordnung für Krankenhäuser und Pflegeheime Brandschutzordnung für Krankenhäuser und Pflegeheime Hinweise zur Gestaltung einer Brandschutzordnung für Krankenhäuser und Pflegeheime 1. Einführung und Vorbemerkung Die Verantwortlichen eines Krankenhauses

Mehr

Verhalten im Brandfall / Alarmfall

Verhalten im Brandfall / Alarmfall Verhalten im Brandfall / Alarmfall Kommt es in einem Schulgebäude zu einem Brand ist es wichtig, dass die Lehrkräfte ihrer Führungsrolle gerecht werden und die Schüler zum richtigen Verhalten anleiten

Mehr

Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg

Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Teil B Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch größte Vorsicht und Aufmerksamkeit zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Um ein

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall Brandschutzordnung für Studentenwohnheime Diese Brandschutzordnung wurde nach DIN 14096 erarbeitet. Stand: 01.06.2009 Aufgestellt von: Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbh Leipzig Eilenburger

Mehr

Allgemeine Sicherheitsunterweisung S. 1

Allgemeine Sicherheitsunterweisung S. 1 Allgemeine Sicherheitsunterweisung S. 1 1. Notfall-Einrichtungen 2. Notruf-Aushänge 3. Verhalten im Notfall 4. Verhalten im Brandfall 5. Wichtige Symbole S. 2 Notfall-Einrichtungen Wo sind Flucht- und

Mehr

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt

Mehr

Brandschutzordnung für städtische Gebäude

Brandschutzordnung für städtische Gebäude Brandschutzordnung für städtische Gebäude Stadt Kehl Brand- und Zivilschutz Arbeitssicherheit Am Läger 15 77694 Kehl Fassung 02/03 Brandschutzordnung für städtische Gebäude 2 VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ Um

Mehr

Brandschutzordnung IB Internat Haus Einstein

Brandschutzordnung IB Internat Haus Einstein Brandschutzordnung IB Internat vom 01.03.2014 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben Inhaltsverzeichnis: 1. Brandverhütung 2. Brand- und Rauchausbreitung 3. Flucht- und Rettungswege 4. Melde-

Mehr

NEUSS.DE. Brandschutzinformation > Leitfaden Brandschutzordnung in Anlehnung an die DIN Amt für Brandschutz und Rettungswesen

NEUSS.DE. Brandschutzinformation > Leitfaden Brandschutzordnung in Anlehnung an die DIN Amt für Brandschutz und Rettungswesen Brandschutzinformation > NEUSS.DE Leitfaden 60.11 Brandschutzordnung in Anlehnung an die DIN 14096 Amt für Brandschutz und Rettungswesen Stand: Oktober 2018 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeines 3 2 Brandschutzordnung

Mehr

Brandschutzordnung (Teil B, DIN 14096)

Brandschutzordnung (Teil B, DIN 14096) Freie Universität Berlin Brandschutzordnung (Teil B, DIN 14096) Brandverhütung Allgemeines Diese Brandschutzordnung enthält Regeln zur Brandverhütung sowie Anweisungen zum Verhalten und zu erforderlichen

Mehr

Brandschutzordnung DIN C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Brandschutzordnung DIN C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung DIN 14096 C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben für das Sportzentrum Am Sportzentrum 1 42551 Velbert Stand März 2017-1 - Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 a) Einleitung

Mehr

UNTERWEISUNG. Ing. Greibel Gabriel

UNTERWEISUNG. Ing. Greibel Gabriel UNTERWEISUNG 1 VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ F E U E R A L A R M I M G E B Ä U D E - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - V E R H A L T E N I M A L A R M - B Z W. B R A

Mehr

Brandschutzordnung. der. Fachhochschule Nordhausen

Brandschutzordnung. der. Fachhochschule Nordhausen Der Kanzler Brandschutzordnung der Fachhochschule Nordhausen vom 19.04.2011 Inhalt 1. Geltungsbereich 2. Vorbeugender Brandschutz 3. Verhalten im Brandfall 4. Verhalten nach Bränden 5. Schlussbestimmungen

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester

Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester Inhalt Einführung Elemente der Grundunterweisung 1 Dokumentation Weitere Informationen Einführung

Mehr

Brandschutzordnung. der Hochschule Weserbergland Am Stockhof Hameln

Brandschutzordnung. der Hochschule Weserbergland Am Stockhof Hameln Brandschutzordnung der Hochschule Weserbergland Am Stockhof 2 31785 Hameln Allgemeines Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C: Brandschutzordnung Teil A: (Aushang) Gilt für jeden, der

Mehr

Brandschutzordnung. Studentenwerk im Saarland e.v.

Brandschutzordnung. Studentenwerk im Saarland e.v. Brandschutzordnung (nach DIN 14096, Teil 1 3) für das Studentenwerk im Saarland e.v. Wohnheim C Kirrberger Straße 13 Homburg Diese Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A - B - C - Aushang Verhaltensregeln

Mehr

Brandschutzordnung. Genehmigt und in Kraft gesetzt durch den Vorstand.

Brandschutzordnung. Genehmigt und in Kraft gesetzt durch den Vorstand. Brandschutzordnung Genehmigt und in Kraft gesetzt durch den Vorstand. Teil A - Brandschutzordnung hängt aus Ist für den Aushang bestimmt und regelt das Notwendigste und gilt für die Beschäftigten und Besucher

Mehr

BHKW JUNKERSDORF. Flucht- und Rettungsanweisung. Wiener Weg Köln. Für Mitarbeiter, Fremdpersonal und Besucher.

BHKW JUNKERSDORF. Flucht- und Rettungsanweisung. Wiener Weg Köln. Für Mitarbeiter, Fremdpersonal und Besucher. BHKW JUNKERSDORF Wiener Weg 4 50858 Köln Flucht- und Rettungsanweisung Für Mitarbeiter, Fremdpersonal und Besucher Seite 1 von 14 Inhalt 1 GRUNDSÄTZLICHES 2 VERHALTEN BEI GEFAHR 2.1 VERHALTEN BEI UNFÄLLEN

Mehr

Brandschutzordnung für die Gebäude der Beuth Hochschule für Technik Berlin

Brandschutzordnung für die Gebäude der Beuth Hochschule für Technik Berlin Brandschutzordnung für die Gebäude der Beuth Hochschule für Technik Berlin nach DIN 14096 Teil A Stand September 2011 2 Teil B Brandverhütung Ordnung und Sauberkeit gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen

Mehr

Brandschutzordnung. für das. Jade - Gymnasium Jaderberg

Brandschutzordnung. für das. Jade - Gymnasium Jaderberg Brandschutzordnung für das Jade - Gymnasium Jaderberg Allgemeines Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen Die Feuerverhütung ist die wichtigste Aufgabe des Feuerschutzes. Die nachstehenden Vorsorgeregelungen

Mehr

VERHALTEN BEI BRÄNDEN UND UNFÄLLEN

VERHALTEN BEI BRÄNDEN UND UNFÄLLEN VERHALTEN BEI BRÄNDEN UND UNFÄLLEN ERSTINFORMATION UND AUSHÄNGE AUSGABE 2013 1 1 Herausgeber Rektor der Kunstakademie Münster Leonardo Campus 2, 48149 Münster Redaktion Tino Stöveken, Dezernat 1 Stand

Mehr

Unterweisen Allgemeines. Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung

Unterweisen Allgemeines. Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Unterweisen Allgemeines Brandschutz Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz geht alle an Fakten Brände kosten in Deutschland zwischen 600 und 800 Menschen pro Jahr das Leben. Die meisten

Mehr

Brandschutzordnung der Grundschule am Wäldchen Stand: Grundschule am Wäldchen. Brandschutzordnung. Otto-Grotewohl-Ring 69

Brandschutzordnung der Grundschule am Wäldchen Stand: Grundschule am Wäldchen. Brandschutzordnung. Otto-Grotewohl-Ring 69 Grundschule am Wäldchen Brandschutzordnung Otto-Grotewohl-Ring 69 15344 Strausberg Genehmigt und in Kraft gesetzt durch die Schulleiterin der Grundschule am Wäldchen, Strausberg, den 20.05.2016 Pukrop

Mehr

Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung

Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung Brandschutz geht alle an Brände kosten in Deutschland zwischen 600 und 800 Menschen pro Jahr das Leben. Die meisten sterben dabei nicht durch

Mehr

Brandschutzordnung. Wässa & Schuster GmbH & Co. KG. Industriestraße Speyer Brandschutzordnung Seite 1 von 17

Brandschutzordnung. Wässa & Schuster GmbH & Co. KG. Industriestraße Speyer Brandschutzordnung Seite 1 von 17 02.12.2014 Brandschutzordnung Seite 1 von 17 Brandschutzordnung Wässa & Schuster GmbH & Co. KG Industriestraße 13 67346 Speyer 02.12.2014 Brandschutzordnung Seite 2 von 17 Einführung Die Brandschutzordnung

Mehr

Notruf an der Hochschule Fulda

Notruf an der Hochschule Fulda Notruf an der Hochschule Fulda Sollte im Notfall Hilfe gebraucht werden, bitte erst die Rettungskräfte alarmieren und anschließend die interne Meldung an die Hausmeister weiter geben. Der Notruf sollte

Mehr

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Brandschutzordnung des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Fremdfirmen

Mehr

VERHALTEN BEI BRÄNDEN UND UNFÄLLEN

VERHALTEN BEI BRÄNDEN UND UNFÄLLEN VERHALTEN BEI BRÄNDEN UND UNFÄLLEN ANLEITUNG UND HILFESTELLUNGEN ZUR ARBEITSSICHERHEIT AUSGABE 2014 Herausgeber Rektor der Kunstakademie Münster Leonardo Campus 2, 48149 Münster redaktion Tino Stöveken,

Mehr

Vorbeugender Brandschutz in Schulen

Vorbeugender Brandschutz in Schulen 1 16 Vorbeugender Brandschutz in Schulen Feueralarm in der Schule - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Empfehlungen und Tipps zum Verhalten im Alarm- bzw. Brandfall Alarmübung (früher Räumungsübung)

Mehr

Merkblatt für den Alarmfall. Alarmierung bei...

Merkblatt für den Alarmfall. Alarmierung bei... Merkblatt für den Alarmfall Gebäude: Hauptgebäude A Alarmierung bei... *1337 Feuerwehr 1336 1. Verhalten Sie sich ruhig. Keine Panik. 2. Informieren Sie sofort * 1337 3. Hausmeister/ Hausdienst betätigt

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Brandschutzordnung Medienpaket für den professionellen Brandschutz: Vorlagen und Checklisten - Sicherheitsaushänge - Berechnungstool nach ASR A2.2 Bearbeitet von Klaus Meding 2016 2016. Buch. 104 S. ISBN

Mehr

Die Brandschutzordnung nach DIN besteht aus den Teilen A, B und C

Die Brandschutzordnung nach DIN besteht aus den Teilen A, B und C Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 1-3 besteht aus den Teilen A, B und C Teil A : (meist in Verbindung mit einem Flucht- und Rettungswegplan) Der Teil A richtet sich an alle Personen (Schüler, Beschäftigte,

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 0-112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit

Mehr

Teil B Anhang Gebäude 1138

Teil B Anhang Gebäude 1138 Gebäude 1138 Otto-Klüsener-Haus Im Moore 11B Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1138 Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Einleitung... 3 2 Brandschutzordnung... 4 3 Brandverhütung...

Mehr

Brandschutzordnung. Teil C. nach DIN 14096

Brandschutzordnung. Teil C. nach DIN 14096 Brandschutzordnung Teil C nach DIN 14096 htw - HOCHHAUS Malstatter-Straße 17 66117 Saarbrücken Stand: 14.02.2018 B A D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH Seite: 1 von 10 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Landesbeb'ieb Erziehung und Beratung

Landesbeb'ieb Erziehung und Beratung Landesbeb'ieb Erziehung und Beratung Überarbeitung: 01.12.2009 Erstveröffentlichung: 01.12. 2009 Nachfragen an: Klaus-Dieter Müller, Geschäftsführung.iii --n Hamburg landesbetrieb Er2iehung und Beratung

Mehr

Brandschutzordnung Teil B nach DIN a) Brandschutzordnung Teil A nach DIN (Aushang)

Brandschutzordnung Teil B nach DIN a) Brandschutzordnung Teil A nach DIN (Aushang) Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 a) Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 (Aushang) b) Brandverhütung 1. Rauchen Rauchverbote bestehen in allen Gebäuden der Universität Heidelberg. Die Gebäude

Mehr

Unterweisung vom Betriebspersonal

Unterweisung vom Betriebspersonal vom Betriebspersonal Grundsätze einer Belehrung Brände in Behörden und Betrieben gehören zu den Schadensereignissen, an denen die Öffentlichkeit besonderen Anteil nimmt. Deshalb kommt es darauf an, im

Mehr

Brandschutzordnung DIN DIN

Brandschutzordnung DIN DIN Anhang Abschnitt 06 Übersicht: Brandschutzordnung für die Kinderklinik Schömberg ggmbh Hinweis: Im Rahmen der Notfallplanung wurde die verbindliche Brandschutzordnung (Reha-Südwest ggmbh vom 12.07.2010)

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN :

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN : BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN 14096-2: 2000-01. für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Für die Bonifatiusschule Bonifatiusstraße 2 21107 Hamburg Seite 2 von 10 Inhaltsverzeichnis 1. Brandschutzordnung...

Mehr

Grundunterweisung Arbeits- und Gesundheitsschutz. in der Evang.-Luth. Kindertagesstätte

Grundunterweisung Arbeits- und Gesundheitsschutz. in der Evang.-Luth. Kindertagesstätte Grundunterweisung Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Evang.-Luth. Kindertagesstätte Ulrich Hendinger, 23.06.2015 Spielregeln Zeigen Sie mir bitte, wenn Sie müde werden! Fragen Sie, wenn Sie eine Frage

Mehr

(vorläufige) Brandschutzordnung für die Jugend- und Bildungsstätte Klingberg Fahrenkampsweg 7, Scharbeutz

(vorläufige) Brandschutzordnung für die Jugend- und Bildungsstätte Klingberg Fahrenkampsweg 7, Scharbeutz HILFSWERK der Unitarier (Gesamtverband) e. V. (vorläufige) Brandschutzordnung für die Jugend- und Bildungsstätte Klingberg Fahrenkampsweg 7, 23684 Scharbeutz Inhalt der Brandschutzordnung Brandverhütung...

Mehr

Inhalt. Entwicklung der BrandschutzbeauftragtenRichtlinie...

Inhalt. Entwicklung der BrandschutzbeauftragtenRichtlinie... 11 1 Entwicklung der BrandschutzbeauftragtenRichtlinie........................................ 17 2 Rechtsstellung.................................... 2.1 Gesetzliches Regelwerk..............................

Mehr

Brandschutzordnung. für das Generalvikariat Hildesheim

Brandschutzordnung. für das Generalvikariat Hildesheim Stand: 17.11.2016 Seite 1 von 11 Brandschutzordnung für das Generalvikariat Hildesheim Domhof 18 21 Hildesheim Stand: 17.11.2016 Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in 3 Teile: Teil A:

Mehr