Kundenwünsche und -Bedürfnisse inkl. Beratungsprotokoll
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- Ruth Hedwig Hofmeister
- vor 5 Jahren
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1 Kundenwünsche und -Bedürfnisse inkl. Beratungsprotokoll Informationen zum Berater Zu- und Vorname, Titel Telefonnummer -Adresse Ich vermittle und biete Beratungsleistung an für Die Österreichische Hagelversicherung VVaG, Lerchengasse 3-5, 1080 Wien Tel: 01/ , Firmenbuchnummer s Handelsgericht Wien, DVR: Ich bin tätig als Agent als Makler als Angestellter der Österreichischen Hagelversicherung als Angestellter des folgenden Unternehmens: Name und Anschrift des Unternehmens Vergütung Ich erhalte eine variable Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Ich beziehe kein vermittlungsabhängiges Einkommen. Kundendaten Zu- und Vorname bzw. Firmenname Anschrift Betriebsnummer Beratungstermin Erstberatung Folgeberatung Datum Die betriebliche Situation hat sich seit dem letzten Beratungstermin nicht verändert. wie folgt verändert: Der Kunde wünscht eine Beratung zu folgenden Produktionszweigen: Ackerbau / Grünland Für folgende Kulturen stehen spezielle Versicherungslösungen zur Verfügung: Zuckerrübe Ölkürbis Saatmais Kartoffel Hopfen Dauerweiden Feldgemüse Tierhaltung Rinder Schweine Pferde Beratungsprotokoll Österreichische Hagelversicherung Version V1/2018 Weinbau Weintrauben Rebholz Rebschulen Junganlagen Hagelschutzeinrichtungen Unterlagsreben Selektionsrebholz Gartenbau Gewächshäuser Baumschulen Freilandkulturen Obstbau Frucht Hagelschutzeinrichtungen Fruchtholz/Bäume Junganlagen
2 Der Kunde interessiert sich für folgende Versicherungslösungen: Ackerbau / Grünland Elementarrisiken Dürreindex Tierhaltung Tierseuche Tod/Totgeburt Lüftungsausfall Feldgemüse Elementarrisiken Weinbau Frost Sturm Obstbau Frost Dürre Sturm/Schneedruck Gartenbau Elementarrisiken Verderb Versicherungsempfehlungen inkl. Begründung Versicherungslösungen, die trotz Empfehlung nicht gewünscht werden Risiken, die von der Österreichischen Hagelversicherung nicht versicherbar sind Kundenerklärung Ich habe dieses Beratungsprotokoll gelesen und bestätige die Richtigkeit aller Angaben. Die Beratung hinsichtlich der mir empfohlenen Produkte erfolgte aufgrund meiner Angaben. Mit meiner Unterschrift auf diesem Protokoll stelle ich noch keinen Antrag auf Versicherung. Eine Kopie des Beratungsprotokolls wurde mir ausgehändigt. Ich brauche keine Beratung und verzichte auf eine persönliche und begründete Empfehlung, ob der von mir beabsichtigte Vertrag am besten meinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ort, Datum Unterschrift Kunde Unterschrift Berater Beratungsprotokoll Österreichische Hagelversicherung Version V1/2018
3 Agrarversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Österreichische Hagelversicherung VVaG Produkt: Pfl anzen- und Nutztierversicherung Bitte beachten Sie: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die Angaben in diesem Produktinformations blatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar. Alle vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Versicherung für die agrarische Produktion Was ist versichert? Je nach Produktionszweig sind im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme versichert: Das Hauptprodukt der agrarischen Pflanzen gegen Mengenverlust durch bestimmte Unwetterereignisse. Die Eindeckungen und technischen Vorrichtungen zum Schutz der Pflanzen gegen Beschädigung durch bestimmte Unwetterereignisse. Die Nutztiere gegen Ausfälle (z.b. Verendungen, Tierseuchen). Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort und erstreckt sich auf die versicherten Sachen, die dem Versicherer rechtzeitig bekanntgegeben wurden. Welche Verpflichtungen habe ich? Ich informiere die Österreichische Hagelversicherung vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Ich versichere den gesamten Anbau ein und derselben Kultur, alle Tiere einer Gattung und alle Schutzvorrichtungen einer Art (Totalversicherungspflicht). Ich gebe jährlich rechtzeitig Änderungen zu den versicherten Kulturen/Tieren/Schutzvorrichtungen bekannt. Ich zahle meine Prämien wie vereinbart. Ich melde einen Versicherungsfall innerhalb der vereinbarten Frist. Ich wirke an der Feststellung des Schadens mit. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Die Deckung für jedes versicherte Risiko beginnt zu vereinbarten Stichtagen. Bei technischen Vorrichtungen zum Schutz der Pflanzen nach einer technischen Abnahme. Ende: Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung mit dem Ende der jeweiligen Versicherungsperiode (= Kalenderhr). mit der Ernte der versicherten Kultur. zu vereinbarten Stichtagen bei bestimmten Risiken. bei technischen Vorrichtungen zum Schutz der Pflanzen, wenn sie ihre Schutzwirkung verloren haben. Was ist nicht versichert? Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse (z.b. Feuer, Vermurung, Lawinen, Erdbeben). Vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Schäden, die bereits bei Antragstellung eingetreten sind. Schäden durch Managementfehler des Versicherungsnehmers in der Produktion. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Bei Verstoß gegen die Totalversicherungspflicht wird die Gesamtversicherungssumme auf alle mit dieser Kulturart bebauten versicherten und nicht versicherten Fläche aufgeteilt. Im Schadensfall kommt der vereinbarte Selbstbehalt zur Anwendung. Bei Ernte, Bearbeitungen oder Änderungen vor Feststellung des Schadens kann der Versicherer leistungsfrei werden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensherbeiführung. Bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen kann es zu Entfall oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes kommen. Wann und wie zahle ich? Wann: Ich zahle meine Versicherungsprämie so, dass sie zum vereinbarten Zahlungstermin am Konto des Versicherers eingelangt ist. Wie: z.b. mit Einzugsermächtigung, Online oder Zahlschein wie vereinbart. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Schriftlich, eingeschrieben und fristgerecht. Eine Kündigung unterschreibe ich selbst oder eine von mir nachweislich dazu bevollmächtigte Person. Will ich den Vertrag zum Jahresende beenden, muss die Kündigung bis 30. September beim Versicherer einlangen. Will ich den Vertrag nach einem Versicherungsfall beenden, muss die Kündigung bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung beim Versicherer einlangen. Diese Kündigung kann für spätestens Jahresende ausgesprochen werden.
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5 EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG zur Datenweitergabe von AMA-Daten an die Österreichische Hagelversicherung VVaG Lerchengasse 3-5, 1080 Wien Tel.: 01/ , Fax: 01/ Polizzen-Nr. Zuname Vorname, Titel (Haupt-)Betriebs-Nr. Teilbetriebs-Nr. 1 Straße Postleitzahl, Wohnort Teilbetriebs-Nr. 2 Teilbetriebs-Nr. 3 Telefon / Fax Mobil Geburtsdatum IBAN BIC Durch Ankreuzen erkläre ich meine ausdrückliche Einwilligung gemäß Artikel 7 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) in der geltenden Fassung, dass die Agrarmarkt Austria (AMA) der Österreichischen Hagelversicherung zur Verarbeitung übermitteln darf: 1. Edv-mäßig erfasste Daten meines jährlichen Mehrfachantrages Flächen in digitaler (alphanummerischer und graphischer) Form: Bewirtschafterdaten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, adresse, Betriebsanschrift, Betriebsnummer(n) Feldstücksliste mit Grundstücksdaten Bewirtschafterwechsel, Bewirtschaftungsform (BIO) Diese Daten dürfen ausschließlich verarbeitet werden zum Zweck der Prämienberechnung, Schadensauszahlung, Schadensfeststellung, Prämienrückerstattung und GIS-unterstützten Datenerhebung über Elementarereignisse und statistische Auswertungen. 2. Edv-mäßig erfasste Daten aus der AMA-Rinderdatenbank in digitaler Form: Bewirtschafterdaten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, adresse, Betriebsanschrift, Betriebsnummer(n) alle der Betriebsnummer zu bestimmten Stichtagen angerechneten Ohrmarken-Nummern sowie im Schadensfall Meldungen zu Rindern zur Ohrmarken-Nummer die Tierstammdaten aus der Rinderdatenbank Diese Daten dürfen ausschließlich verarbeitet werden zum Zweck der Prämienberechnung, Schadensauszahlung und Prämienrückerstattung. Zum Zweck der Schadenserhebung erhält die Österreichische Hagelversicherung Zugriff auf die Ohrmarken- Nummern im Rindernet. Ich kann diese Einwilligung zur Gänze oder zu einem Punkt, jederzeit schriftlich gegenüber der AMA (Dresdner Straße 70, 1200 Wien; Fax: 01/ ; des@ama.gv.at, im eama unter Kundendaten/Datenfreigabe) oder gegenüber der Österreichischen Hagelversicherung (Adresse, und Fax siehe oben) widerrufen mit der Folge, dass die Übermittlung meiner Daten durch die AMA an die Österreichische Hagelversicherung unverzüglich eingestellt wird, die Österreichische Hagelversicherung alle von der AMA übermittelten Daten im nächsten Versicherungshr nicht mehr benützt und nach Ablauf der Aufbewahrungspfl icht löscht. T T M M J J J J Datum Unterschrift des AMA-Bewirtschafters
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7 ANTRAG OBST Österreichische Hagelversicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Lerchengasse 3-5, 1080 Wien Tel.: 01/ , Fax: 01/ Polizzen-Nr. T T M M J J J J Zuname (Bitte in BLOCKSCHRIFT) Vorname (Bitte in BLOCKSCHRIFT) Titel Geburtsdatum Hausname Straße Betriebs-Nr. weitere Betriebs-Nr. Postleitzahl, Wohnort Bezirk Organisation / Betreuer-Nr. Ortsgemeinde Telefon / Fax Mobil Betreuer / Telefonnummer Frucht Obstart und Sorte FLÄCHENVERZEICHNIS Quartiername und Jahr Katastral- der Netzeinrichtung gemeinde- nummer Grundstücksnummer Bei Frostversicherung bitte ausfüllen Risiko Frost Pflanzhbestand Pflanz- Fläche versichern in in ha / Bäumen/ha Hektarwert in Euro Ich beantrage die Versicherung für: Obst außer Netz Variante 1 Variante 2 Variante 3 Obst unter Netz Plus Standard Beerenobst Standard Summe der Flächen: Zusätzlich beantrage ich: Dürre bei Äpfeln Variante Klasse 1 für Äpfel Frost und Dürre bei Holunder Abnahmerisiko für Erdbeeren Aufplatzen nach Hagel/Frost bei Kirschen Abnahmerisiko für Johannisbeeren Ich habe das Produktinformationsblatt, das Beratungsprotokoll, die Versicherungsbedingungen und den Datenschutzhinweis erhalten und gelesen. Datum Unterschrift Betreuer / Berater Unterschrift Versicherungsnehmer SEPA Lastschrift-Mandat Zahlungsempfänger: Österreichische Hagelversicherung VVaG, Lerchengasse 3-5, 1080 Wien, Österreich, Creditor-ID: AT56ZZZ Ich ermächtige/wir ermächtigen die Österreichische Hagelversicherung VVaG, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/unser Kreditinstitut an, die von der Österreichischen Hagelversicherung VVaG auf mein/unser Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungspflichtiger: Name Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort, Land IBAN Datum Ort Unterschrift
8 WEITERE ERKLÄRUNGEN UND HINWEISE Rechtsgrundlagen: Die Rechtsgrundlagen für die beantragte Versicherung sind die Versicherungsbedingungen sowie das Versicherungsvertragsgesetz. Es ist österreichisches Recht anzuwenden. Antragsbindungsfrist: Die Antragsbindungsfrist von sechs Wochen bzw. eine schriftlich vereinbarte längere Frist beginnt ab Zugang des unterfertigten Antrages bei der Österreichischen Hagelversicherung. Anzeigepflicht : Der Versicherungsnehmer ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift vornimmt. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die Bestand oder Inhalt des Versicherungsverhältnisses betreffen, müssen schriftlich erfolgen. Die Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, Erklärungen, insbesondere Deckungszusagen, für den Versicherer abzugeben. Abmachungen und Erklärungen sind daher nur verbindlich, wenn sie vom Versicherer schriftlich bestätigt und fi rmenmäßig gezeichnet sind. Vertragsbeginn: Die Antragstellung begründet noch keinen Versicherungsvertrag. Erst ab Zugang der Polizze oder einer gesonderten Annahmeerklärung und rechtzeitiger Prämienzahlung kommt der Versicherungsvertrag zustande. Eine Ablehnung des Antrages hat der Versicherer binnen drei Wochen nach dem Eingang dem Versicherungsnehmer schriftlich mitzuteilen. Belehrung über das Rücktrittsrecht: Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form (z.b. Brief, Fax, ) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Zugang der Polizze, jedoch nicht, bevor Sie die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder änderung und diese Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an Österreichische Hagelversicherung VVaG, Lerchengasse 3-5, 1080 Wien, Fax 01/ , antrag@hagel.at. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Hat der Versicherer bereits Deckung gewährt, so gebührt ihm eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Ihr Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat, nachdem Sie den Versicherungsschein einschließlich dieser Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben. Beschwerden richten Sie an beschwerdestelle@hagel.at. Nähere Informationen dazu finden Sie auf Obliegenheiten: Der Versicherungsnehmer hat einen Schadensfall, für den er Entschädigung beansprucht, sofort, spätestens binnen vier Tagen, beim Versicherer schriftlich anzuzeigen. Bis zur Feststellung des Schadens darf der Versicherungsnehmer an den geschädigten Bodenerzeugnissen ohne Einwilligung des Versicherers nur solche Änderungen vornehmen, welche nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft nicht aufgeschoben werden können. Bodenbearbeitung und Aberntung bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Versicherers. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle für die Pflege und Fortentwicklung der beschädigten Erzeugnisse dienlichen Arbeiten und Aufwendungen zu machen, die dem Umstand nach geboten erscheinen. Sofortschutz (vorläufige Deckung): Die Österreichische Hagelversicherung bietet im Rahmen der für den Antrag geltenden Versicherungsbedingungen für die beantragten Risiken Sofortschutz. Dieser beginnt mit dem Einlangen des Antrages beim Versicherer. Der Sofortschutz erlischt mit dem Erhalt der Polizze oder einer anderen schriftlichen Erklärung des Versicherers. Mindestprämie: Die Mindestprämie beträgt 50 Euro. Prämienförderungsantrag: Mit dem Versicherungsantrag beantragt der Versicherungsnehmer eine etwaige Prämienförderung und erklärt sich mit den Voraussetzungen, die in der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung von Versicherungsprämien zur Deckung von Verlusten an landwirtschaftlichen Kulturen (abrufbar auf der Homepage des BMNT) normiert sind, ausdrücklich einverstanden. Dazu zählt auch die Weiterleitung antragsrelevanter Daten zur Förderungsberechnung an das BMNT und an das Amt der jeweiligen Landesregierung bzw. an die zuständige Förderungsabwicklungsstelle. Diese Zustimmung ist jederzeit widerrufbar. Sonstiges: Die Prämienberechnung erfolgt durch den Versicherer. Rechenfehler, die durch eine allfällige Berechnung der Prämie durch den Antragsteller oder Versicherungsbetreuer entstehen, werden auf der Polizze richtig gestellt, jedoch nicht als Abweichung vom Antrag besonders kenntlich gemacht. Die Verträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und sind jährlich zum Ende des Kalenderhres kündbar. Die Kündigung hat bis spätestens 30. September schriftlich zu erfolgen. Neuanträge zum Risiko Hagel können jederzeit gestellt werden, Anträge zum Risiko Frost und zum Risiko Dürre bis 1. März. Zehnteleinstufung (gilt für alle Produkte) Schadensverlauf (SV) der letzten zehn Versicherungshre Zehntel Selbstbehalt bei Hagelschäden an der Frucht (gilt für das Produkt Obst ) Schadensverlauf (SV) der letzten zehn Versicherungshre Schadensverlauf (SV) der letzten zehn Versicherungshre Zehntel SV = 0 % 6/10* 80 % < SV 90 % 12/10 SV 20 % 7/10 90 % < SV 100 % 13/10 20 % < SV 40 % 8/ % < SV 110 % 14/10 40 % < SV 60 % 9/ % < SV 120 % 15/10 60 % < SV 70 % 10/10 SV > 120 % 16/10 70 % < SV 80 % 11/10 Neuverträge 10/10 Variante 1 Variante 2 Variante 3 SV = 0 % 10 % 10 % 10 % 0 % < SV 40 % 15 % 12 % 12 % 40 % < SV 60 % 19 % 15 % 12 % 60 % < SV 80 % 23 % 15 % 12 % 80 % < SV 100 % 27 % 17 % 15 % 100 % < SV 120 % 30 % 20 % 15 % SV > 120 % 30 % 22 % 17 % Neuverträge 23 % 15 % 12 % Selbstbehalt bei Hagelschäden an der Frucht (gilt für die Produkte Obst Netz und Beerenobst ) Produkt Obst Netz Standard Plus Selbstbehalt in % der VS 10 Mindestschaden in % der VS Beerenobst Standard 11 Mindestschaden in Euro pro Hektar und Schadensfall, bei Hagel-, Sturm- und Schneedruckschäden an Netzanlagen und Bäumen (gilt für Obst Netz ) Produkt Netz und Konstruktion Obstbäume Obst Netz Standard ,- - Plus 500,- 500,- * nach einer durchgehenden Versicherungsdauer von mind. 4 Jahren ** Ab dem 7. Standhr werden Schäden an weißen und grauen Netzen mit maximal Euro pro Hektar ersetzt. Irrtum, Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem Fall gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Hagelversicherung samt Ergänzenden Bedingungen i.d.g.f. Maximale Entschädigung in Euro pro Hektar, bei Hagel-, Sturm- und Schneedruckschäden an Netzanlagen und Bäumen (gilt für Obst Netz ) Standhr schwarzes Netz und Konstruktion Var. Plus Var. Standard/ weißes/graues Netz und Konstruktion Var. Plus Var. Standard/ ** Obstbäume Var. Plus , 5.000, , 5.000, , , , , , , , , , , 7.800, , 7.200, , 6.600, , , 6.000, , , 5.400, 9.000, , 5.000, 4.800, 5.000, 7.500, , 2.500, 4.200, 2.500, 6.000, , 3.600, 4.500, , 3.000, 3.000, , 2.400, 3.000, ab , 2.500, 2.400, 2.500, 3.000, Entschädigungstabelle für Frostschäden, für Dürreschäden an Äpfeln und für Hagelschäden in der Beerenobst-versicherung in % der Versicherungssumme Schaden in % Auszahlung Schaden in % Auszahlung Schaden in % Auszahlung bis
9 Datenschutzhinweis zu Ihrem Versicherungsvertrag Wer ist für den Umgang mit Ihren Daten verantwortlich? Verantwortlich ist die Österreichische Hagelversicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (kurz: ÖHV, wir ), Lerchengasse 3 5, 1080 Wien, Tel: 01/ , Mail: office@hagel.at. Wie erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten? Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter Datenschutz@hagel.at. Was ist der Zweck für die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns? Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung Ihres Versicherungsvertrags, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage hin erfolgen, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpfl ichtung, der wir als Verantwortliche unterliegen. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten den maßgeblichen Gesetzen entsprechend und beachten dabei insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Datenschutzgesetz (DSG) sowie das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG). Personenbezogene Daten Für unser Versicherungsverhältnis mit Ihnen ist es unerlässlich, dass wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Wir benötigen diese Daten, um zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen Ihr Versicherungsverhältnis zustande kommt und um im Leistungsfall Ihren Versicherungsanspruch bestimmen zu können. Darüber hinaus verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten zu Ihrer sonstigen Betreuung, wie beispielsweise zur Information über Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, sofern diese für Ihr Versicherungsverhältnis relevant sind. Unter personenbezogene Daten sind jegliche Informationen zu verstehen, die sich auf natürliche Personen entweder mittelbar oder unmittelbar beziehen (etwa Namen, Adressen, Vertragsdaten). Auch wenn damit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht unmittelbar vom Begriff der personenbezogenen Daten umfasst sind, lassen wir solchen Informationen den gleichen Schutz zukommen und wir erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern und Kunden. Umfang der Datenverwendung Wenn Sie bei uns den Abschluss einer Versicherung beantragen, so geben Sie uns personenbezogene Daten und gegebenenfalls auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl von Ihnen wie auch von Ihren Angehörigen, Mitarbeitern oder von sonstigen Dritten bekannt. In all diesen Fällen gehen wir grundsätzlich von Ihrer Berechtigung zur Bekanntgabe dieser Daten aus. Wir verwenden Ihre Daten und die Daten solcher Dritter, die von Ihnen genannt werden, in unserem berechtigten Interesse als Verantwortliche Ihrer Datenverarbeitung und in jenem Ausmaß, als dies zur ordnungsgemäßen Begründung und Abwicklung unseres Versicherungsverhältnisses mit Ihnen notwendig ist. Auf Basis allfällig gesondert von Ihnen erteilter Zustimmungserklärungen verwenden wir Ihre Daten auch, um Ihnen weitergehende Produktangebote von uns zu unterbreiten. Mitwirkung von Rückversicherern Zur Absicherung unserer Eigenkapitalausstattung und zur Sicherstellung unserer Leistungsverpfl ichtung arbeiten wir eng mit Rückversicherern zusammen. Hierzu kann es erforderlich sein, dass wir Daten zu Ihrem Versicherungsverhältnis mit unseren Rückversicherern austauschen. Dieser Datenaustausch erfolgt stets nur zum Zweck der gemeinschaftlichen Prüfung des Versicherungsrisikos. Mitwirkung von Versicherungsmaklern Wenn Sie einen Versicherungsmakler mit Ihren Angelegenheiten betrauen, so erhebt und verarbeitet dieser Ihre personenbezogenen Daten und leitet uns diese etwa zur Prüfung eines neuen Versicherungsrisikos, zum Abschluss eines Versicherungsvertrages oder zur Leistungsfallprüfung weiter. Ebenso übermitteln wir an Ihren Versicherungsmakler personenbezogene Daten zu Ihrer Person und zu Ihrem Versicherungsverhältnis in jenem Ausmaß, als dies Ihr Versicherungsmakler zu Ihrer Betreuung benötigt. Weil Ihr Versicherungsmakler selbst für die datenschutzkonforme Verwendung Ihrer Daten Gewähr leisten muss, lassen wir bei der Auswahl der Zusammenarbeit mit unseren Versicherungsmaklern stets höchste Sorgfalt walten. Weitergabe der Daten an Behörden sowie an sonstige Dritte Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir hohen Regulierungsanforderungen und stetiger behördlicher Aufsicht. Dabei kann es dazu kommen, dass wir Behörden auf deren Anfragen hin personenbezogene Daten unserer Versicherungsnehmer offenlegen müssen. Ebenso kann es dazu kommen, dass wir Dritte, wie etwa mit der Schadenserhebung beauftragte Sachverständige, beiziehen und diesen Ihre personenbezogenen Daten übermitteln. In all diesen Fällen achten wir jedoch stets darauf, dass die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden und somit der Schutz Ihrer Daten gewahrt bleibt. Unsere Datensicherheit Unser Informationssicherheitsmanagementsystem ist zertifi ziert, entspricht den Forderungen der ISO 27001:2013 und wird jährlichen Überwachungsaudits und dreijährigen Verlängerungsaudits unterworfen. Wir verfügen über Verschlüsselungsoptionen im externen Datenverkehr, sofern Sie - als Empfänger unserer Kommunikation - über die technischen Voraussetzungen zur Entschlüsselung verfügen. Bitte beachten Sie, dass die elektronische Kommunikation unter Verwendung handelsüblicher Mailprogramme (etwa MS Exchange) keinen absoluten Schutz vor Drittzugriffen bietet und dass bei dieser Form der Kommunikationsübermittlung auch nicht-europäische Server eingeschalten sein können. Die Speicherung von Daten zu Ihrem Versicherungsverhältnis verbleibt stets in unserem internen Rechenzentrum. Sollten Sie Fragen zu unseren konkret Ihren Geschäftsfall betreffenden Datensicherheitsvorkehrungen haben, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten. Ihre Rechte Sie können Auskunft zur Herkunft, zu den Kategorien, zur Speicherdauer, zu den Empfängern, zum Zweck der zu Ihrer Person und zu Ihrem Geschäftsfall von uns verarbeiteten Daten und zur Art dieser Verarbeitung verlangen. Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder unvollständig sind, so können Sie deren Berichtigung oder Vervollständigung verlangen. Sie können auch die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen. Bitte beachten Sie aber, dass dies nur auf unrichtige, unvollständige oder unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft. Ist unklar, ob die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig sind oder unrechtmäßig verarbeitet werden, so können Sie per die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bis zur endgültigen Klärung dieser Frage verlangen. Wir ersuchen Sie zu beachten, dass diese Rechte einander ergänzen, sodass Sie nur entweder die Berichtigung bzw. Vervollständigung Ihrer Daten oder deren Löschung verlangen können. Auch wenn die Daten zu Ihrer Person richtig und vollständig sind und von uns rechtmäßig verarbeitet werden, können Sie der Verarbeitung dieser Daten in besonderen, von Ihnen begründeten Einzelfällen widersprechen. Ebenso können Sie widersprechen, wenn Sie von uns Direktwerbung beziehen und diese in Zukunft nicht mehr erhalten möchten. Per können Sie die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten Daten, sofern wir diese von Ihnen selbst erhalten haben, in einem von uns bestimmten, maschinenlesbaren Format erhalten oder uns mit der direkten Übermittlung dieser Daten an einen von Ihnen gewählten Dritten beauftragen, sofern dieser Empfänger uns dies aus technischer Sicht ermöglicht und der Datenübertragung weder ein unvertretbarer Aufwand noch gesetzliche oder sonstige Verschwiegenheitspfl ichten oder Vertraulichkeitserwägungen von unserer Seite oder von dritten Personen entgegen stehen. Bei all Ihren Anliegen ersuchen wir Sie, sich an unseren Datenschutzbeauftragten zu wenden, wobei wir Sie hierbei stets um einen Beleg Ihrer Identität, etwa durch Übermittlung einer elektronischen Ausweiskopie, ersuchen. Auch wenn wir uns bestmöglich um den Schutz und die Integrität Ihrer Daten bemühen, können Meinungsverschiedenheiten über die Art, wie wir Ihre Daten verwenden, nicht ausgeschlossen werden. Sind Sie der Ansicht, dass wir Ihre Daten in nicht zulässiger Weise verwenden, so steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der österreichischen Datenschutzbehörde offen. Unsere Datenaufbewahrung Grundsätzlich bewahren wir Ihre Daten für die Dauer unserer Versicherungsbeziehung mit Ihnen auf. Darüber hinaus sind wir vielfältigen Aufbewahrungspfl ichten unterworfen, gemäß der wir Daten zu Ihrer Person, zu Drittpersonen (z.b. Ehegattin als weitere Versicherungsnehmerin), zu Ihren Leistungsfällen und zu Ihrem Versicherungsverhältnis über Beendigung des Versicherungsverhältnisses hinaus oder auch nach Abschluss eines Leistungsfalls aufzubewahren haben, wie dies etwa aufgrund der unternehmensrechtlichen Aufbewahrungsfristen der Fall ist. Wir bewahren Ihre Daten zudem solange auf, wie die Geltendmachung von Rechtsansprüchen aus unserem Versicherungsverhältnis mit Ihnen möglich ist. Die Erforderlichkeit der Verarbeitung Ihrer Daten Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls von Dritten, die Sie namhaft machen, ist zur Prüfung Ihres Versicherungsrisikos, zur Begründung unseres Versicherungsverhältnisses und zur Erfüllung Ihrer Leistungsansprüche erforderlich. Sollten Sie uns diese Daten nicht oder nicht im benötigten Umfang bereitstellen, so können wir das von Ihnen gewünschte Versicherungsverhältnis unter Umständen nicht begründen oder Ihren Leistungsfall nicht erfüllen. Bitte beachten Sie, dass dies nicht als vertragliche Nichterfüllung unsererseits gelten würde. Sofern wir Ihre Daten auf Basis einer von Ihnen erteilten Zustimmung erhalten haben und verarbeiten, können Sie diese Zustimmung jederzeit mit der Folge widerrufen, dass wir Ihre Daten ab Erhalt des Zustimmungswiderrufs nicht mehr für die in der Zustimmung ausgewiesenen Zwecke verarbeiten. Ihre Kontaktmöglichkeit Bei datenschutzrechtlichen Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten unter Datenschutz@hagel.at.
Kundenwünsche und -Bedürfnisse inkl. Beratungsprotokoll
Kundenwünsche und -Bedürfnisse inkl. Beratungsprotokoll Informationen zum Berater Zu- und Vorname, Titel Telefonnummer E-Mail-Adresse Ich vermittle und biete Beratungsleistung an für Die Österreichische
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Als Versicherungsunternehmen sind wir uns des hohen Stellenwerts bewusst, den Ihre personenbezogenen Daten genießen.
Datenschutzhinweis Als Versicherungsunternehmen sind wir uns des hohen Stellenwerts bewusst, den Ihre personenbezogenen Daten genießen. Wir, das ist der MuKi Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Wirerstraße
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Liebe/r Patient/-in! Wir begrüßen Sie recht herzlich im Gesundheitszentrum Flughafen Wien.Damit Sie Ihre Mitgliedschaftsvorteile genießen können, bitten wir Sie, die nachfolgenden Daten in BLOCKSCHRIFT
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1 Heidelberg, den 24.05.2018 Datenschutzerklärung Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für Mitglieder und Fördermitglieder des Zungenschlag e.v. Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die
Antrag auf Abschluss einer Versicherung für Foto-, Film- und Videoapparate alle Felder bitte vollständig und gut leserlich ausfüllen
Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h. 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4 event@careconsult.at Tel. 01 317 2600 73393 Fax 01 317 2600 73498 Antrag auf Abschluss einer Versicherung für Foto-,
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Antrag auf Mitgliedschaft im DJK Bogensport Albersweiler e.v. Mitgliedschaft Familienbeitrag (inkl. 1 Kind unter 18 Jahren) weiteres Kind unter 18 Jahren Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre * Erwachsene
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DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN Bei Bewerbung per E-Mail oder Post Gültig ab Mai 2018 Vielen Dank für Ihre Bewerbung bei ppm. Der Datenschutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig.
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Datumseingang + Hz MB: Vor- und Zuname der/des Erziehungsberechtigten Ort, Datum Straße, Hausnummer Träger der Mittagsbetreuung ist der Markt Murnau a. Staffelsee PLZ, Wohnort Ansprechpartner: Frau Erhart
BEITRITTSERKLÄRUNG. Jahresbeitrag: 130,- Aufnahmegebühr: 130,-
BEITRITTSERKLÄRUNG zur Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein Name Vorname Apothekenstempel: Jahresbeitrag: 130,- Aufnahmegebühr: 130,- Ich verpflichte mich, von mir betriebene Filialapotheken
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DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER BUNDESARCHITEKTENKAMMER e.v. (BAK) ZU BEWERBUNGEN Wir freuen uns, dass Sie sich bei der Bundesarchitektenkammer e.v. (BAK) für ein Beschäftigungsverhältnis bewerben möchten. Im
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