INFRASTRUKTUR. Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner

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1 INFRASTRUKTUR Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner

2 PROJEKTIERUNG, STRUKTURIERUNG UND FINANZIERUNG PLANUNG GENEHMIGUNG VERGABE BAUEN BETRIEB

3 archisurf bremen INFRASTRUKTUR Die Sozietät Cornelius Bartenbach Haesemann und Partner CBH Rechtsanwälte wurde 1963 gegründet. Die Kanzlei ist mittlerweile auf über 100 Rechtsanwälte und wissenschaftliche Mitarbeiter sowie mehr als 70 nichtjuristische Mitarbeiter angewachsen. Die Sozietät verfügt über eine mehr als 30 jährige Erfahrung in der rechtlichen Begleitung unterschiedlichster Infrastrukturvorhaben sowohl auf Vorhabenträger als auch auf Behördenseite. Dazu zählen neben Straßen-, Tunnel-, oder U- und Straßenbahnbauvorhaben auch Gasfernleitungen, Produktenleitungen und Hochspannungsfreileitung sowie Anlagen der Energieerzeugung. Zunehmend komplexere Projektstrukturen, stetig steigende Anforderungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung an das Planungsprodukt, professionell organisierte Widerstände aus der Bevölkerung sowie nicht zuletzt Kostengesichtspunkte verlangen bei der Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen von Beginn an eine auch unter rechtlichen Gesichtspunkten möglichst effektive und fokussierte Steuerung des Projektes. Zu Beginn des Projektes kommt es oft darauf an, passende gesellschafts- und steuerrechtliche Strukturen zu entwickeln, die Finanzierung oder den Betrieb rechtlich zu strukturieren. Bereits in der sich anschließenden Planungsphase wird der Grundstein für eine termingerechte Realisierung eines Infrastrukturprojektes gelegt. Unzutreffend bewertete oder gar übersehene rechtliche Risiken können den Projekterfolg nachhaltig gefährden. In der Genehmigungsphase sorgen wir gemeinsam mit Fachplanern und den Behörden dafür, dass die Planung in eine rechtssichere Genehmigung mündet. Neben der Steuerung der Vergaben und der Kosten stehen auch die Verteidigung der Genehmigung, die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und die Beschaffung der erforderlichen Wegerechte im Zentrum unserer Anstrengung. Es ist eine besondere Stärke unserer Sozietät an einem Standort über rund 100 in allen relevanten Bereichen spezialisierte Rechtsanwälte zu verfügen. Innerhalb kürzester Zeit können so auf die Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittene Arbeitsgruppen mir kurzen und direkten Kommunikationswegen aufgestellt werden, die das für jedes Infrastrukturprojekt spezifische know - how hoch spezialisiert und punktgenau zuliefern können. Seit dem verfügen wir zusätzlich zu unseren tradierten Standorten in Köln und Cottbus auch über Niederlassungen in München, Stuttgart, Berlin und Hamburg. Bei Bedarf können wir schließlich auf ein dicht geknüpftes Netzwerk von technischen Experten, Naturwissenschaftlern und Fachplanern zurückgreifen, mit denen wir teilweise schon seit Jahrzehnten vertrauensvoll und erfolgreich zusammenarbeiten

4 hardtmuth - Fotolia.com PROJEKTIERUNG, STRUKTURIERUNG & FINANZIERUNG Kooperationsverträge Gesellschaftsverträge Projektfinanzierung PPP Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach VO (EG) Nr. 1370/2007 Steuerliche Optimierung Häufig werden größere Infrastrukturprojekte von unterschiedlichen Akteuren gemeinsam in Angriff genommen. Erfahrungsgemäß ist gerade bei mehreren Beteiligten eine sorgfältige Strukturierung des Projektes zu Beginn der Garant für die anschließend reibungslose und konfliktfreie Abwicklung des Vorhabens. Dies betrifft nicht nur PPP Projekte sondern auch rein privatrechtlich organisierte Vorhaben. Gemeinsam mit Ihnen finden wir für jedes Ihrer Projektziele die passende Struktur, gestalten die zugrundeliegenden Verträge rechtssicher und helfen bei der Gründung von Gesellschaften. Zu Beginn eines jeden Infrastrukturvorhabens steht die Frage der Finanzierbarkeit. Dazu gehört auch die Frage nach dem bestmöglichen rechtlichen Organisations- und Strukturmodell für Bau- und Betrieb der Infrastrukturen. Einerseits gibt z. B. bei ÖPNV- Projekten schon der Rechtsrahmen bestimmte Verantwortlichkeiten für den Bau- und Betrieb der Verkehrsinfrastrukturen vor. Hinzu kommen neue Restriktionen aus dem europäischen Beihilfen- und Vergaberecht, wie z.b. nach der VO (EG) Nr. 1370/2007 für die Beauftragung und Finanzierung des Betreibers öffentlicher Personenbeförderungsdienste. Andererseits gilt es zu prüfen, wie unter Einhaltung dieser Voraussetzungen z.b. eine Nettofinanzierung der Infrastrukturen sichergestellt werden kann oder, ob neben dem Betrieb auch die Finanzierung der Infrastrukturen im steuerlichen Querverbund einer Stadtwerke-Holding möglich und sinnvoll ist. Solche Vorteile können ggf. z. B. über Infrastrukturverpachtungs- oder -betreibermodelle erreicht werden. CBH Rechtsanwälte kooperiert dabei erforderlichenfalls mit Steuerberatungs- und Finanzdienstleistern, mit denen wir teilweise schon seit Jahrzehnten vertrauensvoll und eng zusammenarbeiten.

5 goldbany - Fotolia.com PLANUNG Strategische (Trassen)planung Bewertung von Natur- und Artenschutzkonflikten Bewertung unterschiedlichster Immissionskonflikte Bewertung von Sicherheits- und Abstandsfragen Die gesetzlichen Anforderungen an die Planung von Infrastrukturvorhaben sind in den letzten Jahren nicht zuletzt aufgrund von Einflüssen der europäischen Gesetzgebung und der Rechtsprechung des EuGH permanent gestiegen. Parallel dazu sind die Klagemöglichkeiten von Naturschutzverbänden und zuletzt auch privater Betroffener mit Blick auf die weitgehende europarechtswidrigkeit der Einwendungspräklusion sukzessive ausgeweitet worden. Schließlich hat sich das Bewusstsein der Bevölkerung gegenüber Infrastrukturvorhaben verändert; die Anlieger stehen größeren Vorhaben zunehmend kritisch gegenüber und organisieren Widerstand professionell. Die Anforderungen an das für den nachhaltigen Projekterfolg wesentliche Planungsprodukt sind mit steigender Tendenz hoch. Aus jahrelanger Erfahrung kennen CBH Rechtsanwälte die neuralgischen Punkte von Planungen. Gemeinsam mit Genehmigungsbehörden, Fachplanern und Ihnen identifizieren wir kritische Punkte rechtzeitig und erarbeiten in jeder Hinsicht passgenaue und rechtssichere Lösungen

6 sanderstock - Fotolia.com GENEHMIGUNGSPHASE Öffentlichkeitsmanagement Projektmanagement Begleitung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren Begleitung von Bebauungsplänen Einwendungsmanagement Natur- und Artenschutzrechtliche Eingriffsregelungen Auf der einen Seite sind Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte in den letzten Jahren in verschiedener Hinsicht anspruchsvoller und komplexer geworden. Auf der anderen Seite haben staatliche Spar- und Optimierungsvorgänge dazu geführt, dass die personellen Verfügbarkeiten auf Seiten der Genehmigungsbehörden limitiert sind. CBH Rechtsanwälte verfügen über ein Team aus hochspezialisierten Rechtsanwälten, deren Fachkompetenz die in infrastrukturellen Genehmigungsverfahren beteiligten Fachbehörden abbilden. In der Genehmigungsphase managen wir Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung, unterstützen auf Wunsch als Projektmanager für die Behörde den Genehmigungsprozess oder arbeiten gemeinsam mit dem Vorhabenträger der Genehmigungsbehörde zu und sorgen so für einen termingerechten Abschluss der Genehmigungsphase.

7 contrastwerkstatt Fotolia.com VERGABE Erstellung der Vergabeunterlagen Prüfung der Leistungsverzeichnisse Begleitung des Vergabeverfahrens Vertretung in Nachprüfungsverfahren Vertragsgestaltung Nicht selten liegt die Ursache von langwierigen und kostenintensiven Bauprozessen in einem lückenhaft und unprofessionell gefassten Bauvertrag oder einem fehlerhaft durchgeführten Vergabeverfahren. Unabhängig von der Größe des Projektes beginnen die später nur schwer zu korrigierenden Fehler häufig bereits vor Beginn des eigentlichen Ausschreibungsverfahrens. Vergabeverfahren werden gestartet, ohne hinreichend die vergaberechtlichen Voraussetzungen und Maßstäbe geprüft sowie die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt zu haben. Der Erfolg einer Ausschreibung steht und fällt mit einer umsichtigen, umfänglichen und vor allem rechtzeitigen Vorbereitung des Vergabeverfahrens. CBH Rechtsanwälte begleiten die Vergabeverfahren von der Erstellung der Vergabeunterlagen über die Begleitung des eigentlichen Vergabeverfahrens bis zum Zuschlag. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht bei rechtzeitiger Einbindung eine Vergabe, die Planungssicherheit gewährleistet. Wir vertreten die Interessen sowohl von Bietern als auch von öffentlichen Auftraggebern vor den Nachprüfungsinstanzen und vor den ordentlichen Gerichten bei der Geltendmachung von sekundärrechtlichen Ansprüchen. Dabei werden sowohl große Bauprojekte oberhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwertes als auch nationale Vergaben betreut

8 Djama - Fotolia.com BAUEN Nachtragsmanagement Begleitung von Nachtragsgenehmigungen / Planänderungen Entschädigungsverhandlungen Enteignung / vorzeitige Besitzeinweisung Trotz größter Sorgfalt bei der Auftragsvergabe lassen sich im Zuge der Bauausführung Konflikte nicht immer vollständig vermeiden. Während des Baus gewährleisten wir durch ein professionelles Nachtragsmanagement, dass die Projektkosten nicht durch unberechtigte Nachträge in die Höhe getrieben werden und die bauausführenden Unternehmen vertragsgerecht arbeiten. Auch wenn es zu unserer Philosophie gehört, gerichtliche Auseinandersetzungen in jeder Lage des Verfahrens möglichst zu vermeiden, führen wir notfalls mit hoher forensischer Erfahrung nicht vermeidbare Bauprozesse und begleiten (internationale) Schiedsverfahren. Im Rahmen der Bauausführung unterstützen wir den Dialog zwischen Genehmigungsbehörde, Vorhabenträger sowie den betroffenen Anliegern und gewährleisten eine ebenso zügige wie genehmigungskonforme Umsetzung. Infrastrukturvorhaben sind häufig darauf angewiesen, fremde Flächen in Anspruch zu nehmen. CBH Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung bei der Führung von Entschädigungs- und Wegerechtsverhandlung mit unterschiedlichsten Eigentümern/Nutzern. Dies ermöglicht auch das Finden von unkonventionellen Lösungen für scheinbar ausweglose Situationen. Sollte eine einvernehmliche Lösung ausnahmsweise nicht herbeigeführt werden können, beschaffen wir die Wegerechte für Sie notfalls auch in den dafür vorgesehenen Zwangsverfahren.

9 eyetronic - Fotolia.com BETRIEB Juristische Prüfung der Betriebsvoraussetzungen Juristische Begleitung von Abstimmungen zwischen Technikern und Behörden Gerichtliche Verteidigung der Genehmigung / Abwehr von Nachbarklagen Die rechtlichen Anforderungen an Infrastrukturvorhaben sind hoch. Nicht selten ist die ursprüngliche Planung im Rahmen des Genehmigungsprozess durch Nebenbestimmungen modifiziert worden. CBH Rechtsanwälte identifizieren die maßgeblichen rechtlichen Vorgaben, prüfen auf Wunsch gemeinsam mit den technischen Fachleuten deren Einhaltung und führen notfalls Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden herbei. Ist das Vorhaben beklagt, führen wir mit einem hochspezialisierten und forensisch erfahrenen Team die notwendigen gerichtlichen Klage- und Eilverfahren notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht. Dabei konzentrieren wir uns auf das für einen schnellen Prozesserfolg Wesentliche

10 Adrian v. Allenstein - Fotolia.com AUSGEWÄHLTE REFERENZEN AUS DEM BEREICH INFRASTRUKTUR Juristisches Projektmanagement für den Bau der Hochspannungsfreileitung (380 KV) Wahle - Mecklar der Tennet TSO GmBH mit einer Länge von insgesamt 230 km durch Hessen für das Regierungspräsidium Kassel. Beratung der Bundesnetzagentur Bundesnetzagentur in Arbeitsgemeinschaft mit einem Planungsbüro in allen rechtlichen Fragen betreffend die Bundesfachplanung und sich anschließenden Planfeststellungsverfahren. Vertretung der Planer des Flughafens Berlin Brandenburg in gerichtlichen Verfahren wegen vermeintlicher Planungsmängel, Claimmanagement sowie Begleitung eines Verfahrens vor dem Untersuchungsausschuss. Beratung eines Konsortiums bestehend aus der E.ON Ruhrgas AG, der Gasunie Deutschland GmbH & CO. KG sowie der Wingas GmBH in allen rechtlichen Fragestellungen bei der Verlegung einer Erdgasfernleitung in Norddeutschland mit einer Trassenlänge von 400 km durch Mecklenburg Vorpommern und Niedersachsen. Beratung der Kölner Verkehrsbetriebe AG in allen zivil- und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen bei Bau- und Betrieb der Nord-Süd Stadtbahn (1. und 2. Baustufe) in Köln. Vertretung der Stadt Köln in gerichtlichen Klageund Eilverfahren gegen die 3. Baustufe der Nord- Süd Stadtahn Land Nordrhein-Westfalen bzw. Bezirksregierung Köln in fünf Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb der Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen- Sechtem. Regelmäßige Begleitung von Enteignungsentschädigungsverfahren im Zusammenhang mit Straßenbauvorhaben für die Bundesrepublik Deutschland. Beratung der traffiq lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbh bei der Organisation lokaler Busverkehrs- und weiterer Bus-Servicedienstleistungen sowie der Strukturierung im Bereich Infrastruktur & Schiene (Straßen- und Stadtbahnverkehre) in den Rechtsgebieten Beihilfen-, Vergabe-, Kommunal- und Steuerrecht.

11 UNSER TEAM FÜR INFRASTRUKTUR DR. TASSILO SCHIFFER Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fon Fax DR. MARKUS VOGELHEIM Fachanwalt für Bauund Architektenrecht Fon Fax MANFRED HAESEMANN Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fon Fax ARND HOLZAPFEL Fachanwalt für Bauund Architektenrecht Fon Fax STEFAN RAPPEN Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fon Fax DR. JAN DEUSTER Fon Fax PROF. DR. STEFAN HERTWIG Fachanwalt für Vergaberecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Bauund Architektenrecht Fon Fax DR. CORNELIA WELLENS in Dipl. Landschaftsökologin Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fon Fax DR. MARTIN PAGENKOPF Richter am BVerwG a. D. Fon Fax LARS CHRISTOPH Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fon Fax

12 Impressum Herausgeber Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Konzeption und Gestaltung Dülberg & Brendel GmbH, Für unseren CBH-Newsticker melden Sie sich bitte unter in der Rubrik News an. Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb KÖLN Bismarckstraße Köln Fon BERLIN Franklinstraße 28/ Berlin Fon HAMBURG Tesdorpfstraße Hamburg Fon MÜNCHEN Ismaninger Straße 65a München Fon STUTTGART Calwer Straße Stuttgart Fon COTTBUS Sandower Straße Cottbus Fon info@cbh.de

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