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1 Statistische Berichte A VI 5-S j 2015 Pendlerverhalten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Saarlandes am 30. Juni 2015 Einpendlerüberschuss im Saarland am 30. Juni Einpendler Auspendler Pendlerüberschuss Ausgegeben im März 2017 Statistisches Amt Saarland, Saarbrücken, Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Herausgeber: Statistisches Amt Saarland, Virchowstraße 7, Saarbrücken, Postfach , Saarbrücken Telefon: (0681) Fax: (0681) statistik@lzd.saarland.de - Internet:

2 Beschäftigungsstatistik Revision 2014 Die Bundesagentur für Arbeit hat die Datenaufbereitung für die Beschäftigtenstatistik modernisiert um eine Grundlage für genauere Ergebnisse zu erhalten. Dabei wurde die Modellierung der Daten verbessert und die Abgrenzung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überprüft und um neue Personengruppen erweitert. Die neu aufbereiteten Daten weichen erheblich von früher veröffentlichten Ergebnissen ab, so dass eine rückwirkende Revision der Daten ab 1999 erforderlich war. Vorbemerkungen Dieser Bericht widmet sich einer besonderen Auswertungsmöglichkeit der Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Er stellt Daten zu den Pendlern/-innen des Saarlandes dar, d. h. zu jenen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unseres Landes, für die Wohn- und Arbeitsort nicht identisch sind. Ausländer/-innen Als Ausländer bzw. Ausländerinnen gelten alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG sind und für die eine Staatsangehörigkeit erfasst wurde. Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit werden seit dem Stichtag 30. Juni 2007 nicht mehr zur Gruppe der Ausländer/ -innen gezählt. Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Statistik sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III). Nach 281 SGB III (Arbeitsmarktstatistiken) ist die Bundesagentur für Arbeit damit beauftragt, aus den in ihrem Geschäftsbereich anfallenden Daten Statistiken, insbesondere über Beschäftigung und Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmer/-innen und über Leistungen der Arbeitsförderung, zu erstellen. Auf Grundlage der Meldungen nach 28a (Meldepflicht) des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialversicherung - (SGB IV), erstellt die Bundesagentur für Arbeit eine Datei sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Die im vorliegenden Bericht dargestellten Ergebnisse beruhen auf Onlineauswertungen aus der Ergebnisdatenbank der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit vom April Begriffserläuterung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Der Kreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten umfasst alle Arbeitnehmer/-innen, die kranken-, renten- und versicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Arbeitsförderungsgesetz sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zur Rentenversicherung zu entrichten sind. In der Regel gehören zu diesem Personenkreis alle Arbeiter/-innen, Angestellten und Personen in beruflicher Ausbildung. In wenigen Ausnahmen besteht auch für Selbständige Sozialversicherungspflicht. Mit der gesetzlichen Neuregelung zum Stichtag 1. April 1999, modifiziert ab dem Stichtag 1. April 2003, sind Arbeitgeber verpflichtet, auch für Personen, die ausschließlich sogenannte geringfügig entlohnte Tätigkeiten ausüben, pauschalierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu entrichten. Ausschließlich geringfügig entlohnte Personen, die nur wegen der gesetzlichen Neuregelung in den Kreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gelangt sind, werden in den Tabellen bis auf weiteres nicht nachgewiesen. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen der weitaus überwiegende Teil der Selbständigen, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten/-innen (Ausnahme: wenn sie ihren Dienst aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis angetreten haben und nur wegen der Ableistung dieser Dienstzeit kein Entgelt erhalten). Das Gleiche gilt für Zeitsoldaten/ -innen (mit einer Verpflichtung bis zu zwei Jahren) sowie die Beamten/-innen. Nachweiskonzept Die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Pendler/-innen von und nach dem Saarland sowie die Berufspendler/-innen innerhalb des Saarlandes. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich für diesen und alle folgenden Stichtage die Möglichkeit der Berichtigung innerhalb von drei Jahren vor. Klassifikation Der Wirtschaftszweig wird ab Januar 2008 nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 (WZ 2008) verschlüsselt. Die Gliederung der WZ 2008 basiert auf der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2), die mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABI. EG Nr. L 393, S. 1) veröffentlicht wurde. Pendlereigenschaft Unter Pendlereigenschaft wird der Status der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person im Hinblick auf ihre räumliche Mobilität aus der Sicht des Wohnortes verstanden. Abgesehen davon, dass innergemeindliche Mobilität unter den gegebenen Bedingungen nicht darstellbar ist, können unter Bezugnahme auf den räumlichen Zusammenhang zwischen Wohnund Arbeitsort grundsätzlich folgende Ausprägungen des Status Pendlereigenschaft definiert werden: keine Pendlerin/kein Pendler / innergemeindliche/r Pendler/-in Pendler/-in über die Gemeindegrenze, aber innerhalb des Kreises Pendler/-in über die Kreisgrenze, aber innerhalb des Landes Pendler/-in über die Landesgrenze. Einpendler/-innen / Auspendler/-innen Pendlerverflechtungen stellen eine direkte Beziehung zwischen Wohnortregion und Arbeitsortregion her. Die Regionen können unterschiedlich abgegrenzt sein, beziehen sich aber insbesondere auf die administrativen Raumeinheiten Gemeinde/Kreis. Je nach Auswertungsinteresse knüpft die Darstellung an die Herkunftsregion (Wohnort) an und stellt die Auspendler/-innen in die Zielregionen dar, oder sie knüpft an die Zielregion (Arbeitsort) an und stellt die Einpendler/-innen aus den Herkunftsregionen dar. Im Vordergrund des Interesses werden dabei die Beziehungen zwischen den unmittelbar angrenzenden Regionen stehen, wichtig sind aber in jedem Fall auch die nach dem jeweiligen Pendlervolumen bedeutenden Beziehungen zwischen den Regionen. Zeichenerklärung - = nichts vorhanden. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich. Abkürzungen BGBI. = Bundesgesetzblatt SGB = Sozialgesetzbuch a.n.g. = anderweitig nicht genannt 2 A VI 5-S j 2015 SL

3 Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Pendler/ die Landesgrenze des Saarlandes am 30. Juni 2015 Schleswig- Holstein 147 (426) Hamburg 287 (156) Mecklenburg- Vorpommern 27 (162) Bremen 108 (64) Niedersachsen 616 (577) Nordrhein- Westfalen (2 141) Hessen (1 866) Thüringen 92 (302) Baden- Württemberg Sachsen- Anhalt 84 (443) Berlin 425 (537) Brandenburg 78 (341) Sachsen 100 (474) Rheinland- Pfalz (26 296) Luxemburg 2) (42) Saarland Frankreich ) (17 947) (2 335) Bayern (1 409) Ein- und Auspendler/-innen in andere Bundesländer (37 529) Saarland Auspendler/-innen in Personen Werte in Klammern = Einpendler/-innen in Personen 1) 2) Stand: 1987 Stand: 2015 A VI 5-S j 2015 SL 3

4 1 Einpendler/-innen aus Frankreich und Luxemburg ins Saarland nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit am Herkunftsland Insgesamt Deutsche Ausländer männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich Frankreich Luxemburg INSGESAMT Einpendler/-innen aus Frankreich und Luxemburg ins Saarland nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Wirtschaftsabteilungen (WZ 2008) am Wirtschaftsabteilung Insgesamt Männer Frauen Deutsche Ausländer Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, sonstige Industrie davon Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Verkehr und Lagerei Information und Kommunikation Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen sowie von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen Sonstige Dienstleistungen Ohne Angabe INSGESAMT A VI 5-S j 2015 SL

5 3 Einpendler/-innen aus Frankreich und Luxemburg ins Saarland nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Kreisen und Gemeinden am *) Stadt/Gemeinde Kreis Land Insgesamt Männer Frauen Deutsche Ausländer Saarbrücken, Landeshauptstadt Friedrichsthal Großrosseln Heusweiler Kleinblittersdorf Püttlingen, Stadt Quierschied Riegelsberg Sulzbach/Saar Völklingen, Stadt Regionalverband Saarbrücken Beckingen Losheim am See Merzig, Kreisstadt Mettlach Perl Wadern Weiskirchen Lankreis Merzig-Wadern Eppelborn Illingen Merchweiler Neunkirchen/Saar, Kreisstadt Ottweiler, Stadt Schiffweiler Spiesen-Elversberg Landkreis Neunkirchen Dillingen/Saar, Stadt Lebach, Stadt Nalbach Rehlingen-Siersburg Saarlouis, Kreisstadt Saarwellingen Schmelz Schwalbach/Saar Überherrn Wadgassen Wallerfangen Bous Ensdorf Landkreis Saarlouis Bexbach, Stadt Blieskastel, Stadt Gersheim Homburg/Saar, Kreisstadt Kirkel Mandelbachtal St. Ingbert, Stadt Saarpfalz-Kreis Freisen Marpingen Namborn Nohfelden Nonnweiler Oberthal St. Wendel, Kreisstadt Tholey Landkreis St. Wendel SAARLAND *) Einschließlich Fälle ohne Angabe. A VI 5-S j 2015 SL 5

6 4 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort, Ein- *) und Arbeits Wohnort Baden- Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Deutschland Brandenburg Mecklen- burg- Vorpommern Insgesamt 1) Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Ausland darunter Frankreich Luxemburg Ohne Angabe Einpendler/-innen" Pendlersaldo" X *) Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht am inländischen Arbeitsort wohnen. **) Personen, die nicht am inländischen Wohnort sozialversiche die Einpendler/-innen". 1) Einschließlich ohne Angabe zum Wohnort. 2) Frankreich: Stand VZ ) Luxemburg: Stichtag Quelle: Bundes 6 A VI 5-S j 2015 SL

7 Auspendler/-innen **) sowie Pendlersaldo ***) am nach Ländern ort Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland- Pfalz Saarland Sachsen Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Frankreich 2) Luxemburg 3) Auspendler/ -innen" X X X X X X X rungspflichtig beschäftigt sind. ***) Positiv = Überschuss der Einpendler/-innen" über die Auspendler/-innen"; negativ = Überschuss der Auspendler/-innen" über agentur für Arbeit (BA); Stand März A VI 5-S j 2015 SL 7

8 5 Pendlersaldo *) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Saarland - Bundesländer, Frankreich und Luxemburg Bundesländer / Frankreich, Luxemburg Anzahl 01 Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen 210 Bundesländer Frankreich Luxemburg *) Differenz aus Ein-/Auspendlern/-innen; negativer Wert kennzeichnet Auspendler/-innenüberschuss. 8 A VI 5-S j 2015 SL

9 6 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort sowie am Wohnort darunter Ein- und Auspendler/ die Gemeindegrenzen am Gemeinde Kreis Land Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Wohnort Pendlersaldo 1) dar. Einpendler/ Gem.-grenzen dar. Auspendler/ Gem.-grenzen (+) Einpendler/innen (-) Auspendler/-innen Saarbrücken männlich weiblich Friedrichsthal männlich weiblich Großrosseln männlich weiblich Heusweiler männlich weiblich Kleinblittersdorf männlich weiblich Püttlingen männlich weiblich Quierschied männlich weiblich Riegelsberg männlich weiblich Sulzbach männlich weiblich Völklingen männlich weiblich Regionalverband Saarbrücken männlich weiblich Beckingen männlich weiblich Losheim am See männlich weiblich Merzig männlich weiblich Mettlach männlich weiblich Perl männlich weiblich Wadern männlich weiblich Weiskirchen männlich weiblich Landkreis Merzig-Wadern männlich weiblich ) Beschäftigte am Arbeitsort abzüglich Beschäftigte am Wohnort. A VI 5-S j 2015 SL 9

10 Noch: 6 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort sowie am Wohnort darunter Ein- und Auspendler/ die Gemeindegrenzen am Gemeinde Kreis Land Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Wohnort Pendlersaldo 1) dar. Einpendler/ Gem.-grenzen dar. Auspendler/ Gem.-grenzen (+) Einpendler/-innen (-) Auspendler/-innen Eppelborn männlich weiblich Illingen männlich weiblich Merchweiler männlich weiblich Neunkirchen männlich weiblich Ottweiler männlich weiblich Schiffweiler männlich weiblich Spiesen-Elversberg männlich weiblich Landkreis Neunkirchen männlich weiblich Dillingen/Saar männlich weiblich Lebach männlich weiblich Nalbach männlich weiblich Rehlingen-Siersburg männlich weiblich Saarlouis männlich weiblich Saarwellingen männlich weiblich Schmelz männlich weiblich Schwalbach männlich weiblich Überherrn männlich weiblich Wadgassen männlich weiblich Wallerfangen männlich weiblich Bous männlich weiblich Ensdorf männlich Weiblich Landkreis Saarlouis männlich weiblich ) Beschäftigte am Arbeitsort abzüglich Beschäftigte am Wohnort. 10 A VI 5-S j 2015 SL

11 Noch: 6 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort sowie am Wohnort darunter Ein- und Auspendler/ die Gemeindegrenzen am Gemeinde Kreis Land Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Wohnort Pendlersaldo 1) dar. Einpendler/ Gem.-grenzen dar. Auspendler/ Gem.-grenzen (+) Einpendler/-innen (-) Auspendler/-innen Bexbach männlich weiblich Blieskastel männlich weiblich Gersheim männlich weiblich Homburg männlich weiblich Kirkel männlich weiblich Mandelbachtal männlich weiblich St. Ingbert männlich weiblich Saarpfalz-Kreis männlich weiblich Freisen männlich weiblich Marpingen männlich weiblich Namborn männlich weiblich Nohfelden männlich weiblich Nonnweiler männlich weiblich Oberthal männlich weiblich St. Wendel männlich weiblich Tholey männlich weiblich Landkreis St. Wendel männlich weiblich SAARLAND männlich weiblich ) Beschäftigte am Arbeitsort abzüglich Beschäftigte am Wohnort. A VI 5-S j 2015 SL 11

12 7 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort sowie am Wohnort darunter Ein- und Auspendler/ die Kreisgrenzen am Gemeinde Kreis Land Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Wohnort Pendlersaldo 1) dar. Einpendler/ Kreisgrenzen dar. Auspendler/ Kreisgrenzen (+) Einpendler/-innen (-) Auspendler/-innen Saarbrücken männlich weiblich Friedrichsthal männlich weiblich Großrosseln männlich weiblich Heusweiler männlich weiblich Kleinblittersdorf männlich weiblich Püttlingen männlich weiblich Quierschied männlich weiblich Riegelsberg männlich weiblich Sulzbach männlich weiblich Völklingen männlich weiblich Regionalverband Saarbrücken männlich weiblich Beckingen männlich weiblich Losheim am See männlich weiblich Merzig männlich weiblich Mettlach männlich weiblich Perl männlich weiblich Wadern männlich weiblich Weiskirchen männlich weiblich Landkreis Merzig-Wadern männlich weiblich ) Beschäftigte am Arbeitsort abzüglich Beschäftigte am Wohnort. 12 A VI 5-S j 2015 SL

13 Noch: 7 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort sowie am Wohnort darunter Ein- und Auspendler/ die Kreisgrenzen am Gemeinde Kreis Land Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Wohnort Pendlersaldo 1) dar. Einpendler/ Kreisgrenzen dar. Auspendler/ Kreisgrenzen (+) Einpendler/-innen (-) Auspendler/-innen Eppelborn männlich weiblich Illingen männlich weiblich Merchweiler männlich weiblich Neunkirchen männlich weiblich Ottweiler männlich weiblich Schiffweiler männlich weiblich Spiesen-Elversberg männlich weiblich Landkreis Neunkirchen männlich weiblich Dillingen/Saar männlich weiblich Lebach männlich weiblich Nalbach männlich weiblich Rehlingen-Siersburg männlich weiblich Saarlouis männlich weiblich Saarwellingen männlich weiblich Schmelz männlich weiblich Schwalbach männlich weiblich Überherrn männlich weiblich Wadgassen männlich weiblich Wallerfangen männlich weiblich Bous männlich weiblich Ensdorf männlich weiblich Landkreis Saarlouis männlich weiblich ) Beschäftigte am Arbeitsort abzüglich Beschäftigte am Wohnort. A VI 5-S j 2015 SL 13

14 Noch: 7 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort sowie am Wohnort darunter Ein- und Auspendler/ die Kreisgrenzen am Gemeinde Kreis Land Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Wohnort Pendlersaldo 1) dar. Einpendler/ Kreisgrenzen dar. Auspendler/ Kreisgrenzen (+) Einpendler/-innen (-) Auspendler/-innen Bexbach männlich weiblich Blieskastel männlich weiblich Gersheim männlich weiblich Homburg männlich weiblich Kirkel männlich weiblich Mandelbachtal männlich weiblich St. Ingbert männlich weiblich Saarpfalz-Kreis männlich weiblich Freisen männlich weiblich Marpingen männlich weiblich Namborn männlich weiblich Nohfelden männlich weiblich Nonnweiler männlich weiblich Oberthal männlich weiblich St. Wendel männlich weiblich Tholey männlich weiblich Landkreis St. Wendel männlich weiblich SAARLAND männlich weiblich ) Beschäftigte am Arbeitsort abzüglich Beschäftigte am Wohnort. 14 A VI 5-S j 2015 SL

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