2. Elternbrief im Schuljahr 2016/2017
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- Bernhard Engel
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1 Dag-Hammarskjöld-Gym nasium E v a n g e l i s c h e s G y m n a s i u m W ü r z b u r g Frauenlandplatz Würzburg Telefon: 0931/ Telefax: 0931/ info@evdhg.de Elternbrief im Schuljahr 2016/2017 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, Die ersten Wochen im neuen Schuljahr Termin des Elternsprechtages Sozialpraktikum das neue Schuljahr ist schon rund 8 Woche alt und viele organisatorische Aufgaben, Kursbildungen und die obligatorische Statistik zum Schuljahresanfang sind abgeschlossen. Unsere Eingangsklassen hatten in Rieneck eine erlebnisreiche Woche mit vielen Gelegenheiten, Kontakte zu knüpfen und sich mit ihrer neuen Schule zu arrangieren. Herzlichen Dank den begleitenden Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeitern und unseren Tutoren, die wertvolle Ansprechpartner für die Fünftklässler sind und auch im Schullandheim unterstützend dabei waren. In den Jahrgangsstufen 6, 8 und 10 fand bereits der alljährliche Bayerische Jahrgangsstufentest statt und in den ersten Schulwochen haben die Klassenelternabende der Jahrgangsstufen 5-10 stattgefunden, an denen jahrgangsspezifisch Informationen weitergegeben und Fragen besprochen wurden. Da es uns wichtig ist, wollen wir über das ganze Schuljahr mit Ihnen einen kommunikativen Austausch pflegen und wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen gerne je nach Frage die Lehrkräfte, Klassenleitungen oder die Schulleitung als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine im letzten Schuljahr erstellte Übersicht zeigt Ihnen, wohin Sie sich mit welcher Frage am besten wenden können. Elternsprechtag Ich erinnere an den ersten Elternsprechtag in diesem Schuljahr, der am Dienstag, den , 16:00-19:00 Uhr stattfindet. Bitte beachten Sie, dass Ihnen am Elternsprechtag 5 Minuten für einen kurzen Gedankenaustausch mit der jeweiligen Lehrkraft zur Verfügung stehen. Ausführliche Gespräche können hier nicht stattfinden. Wir werden die Listen zum Eintragen Ihres Gesprächswunsches wieder rechtzeitig aushängen. Fragen, die eine ausführliche Information benötigen, klären Sie besser in der wöchentlichen Sprechstunde der Lehrkräfte. Sozialpraktikum Nach neuer Regelung wird für Schülerinnen und Schüler aller Zweige in der 10. Klasse ein einwöchiges Sozialpraktikum während der Unterrichtszeit durchgeführt. Bei Schülerinnen und Schüler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums mit sozialwissenschaftlichem Profil (SWG) setzt das Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 die erfolgreiche Ableistung eines Sozialpraktikums im Umfang von mindestens 15 Arbeitstagen voraus. Das Sozialpraktikum ist zumindest teilweise in der unterrichtsfreien Zeit bis Ende der Jahrgangsstufe 10 abzuleisten. Schülerinnen und Schüler des SWG müssen also über das einwöchige Praktikum (für alle) hinaus noch Teilpraktika während der Ferien in den Jahrgangsstufen 9 und 10 durchführen.
2 Berufspraktikum Berufspraktikum Schülerinnen und Schülern aller Ausbildungsrichtungen der Schule sollen im Rahmen der Berufsorientierung in der 9. Jahrgangsstufe ein Betriebspraktikum durchführen. Wir haben ein solches Praktikum bereits in den vergangenen Schuljahren mit guten Erfahrungen durchgeführt. Es soll einwöchig in einem Betrieb, einer Behörde oder bei einem anderen außerschulischen Arbeitgeber in der Woche vor den Pfingstferien abgeleistet werden. Die Schüler sollen sich die Praktikumsstelle selbst suchen. Die Detailplanung erfolgt rechtzeitig und Sie erhalten dann nähere Informationen dazu. In den vergangenen Schuljahren legten wir eine Kartei von Berufen an, zu denen aus unserer Elternschaft Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ich bitte vor allem die Eltern unserer neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler, sich bereit zu erklären, Auskünfte über ihren Beruf zu erteilen. Vielleicht braucht eine ältere Schülerin oder ein älterer Schüler jemanden aus der Berufspraxis, der Fragen beantworten kann, oder es wäre prima, Sie könnten an einem Berufsinformationstag für bspw. den 11. Jahrgang von den Besonderheiten Ihres Berufes berichten. Auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit externen Partnern in den P-Seminaren der neuen Oberstufe können Angebote oder Hinweise von Ihrer Seite sehr hilfreich sein. Ich füge diesem Elternbrief wieder ein Meldeblatt zur bei. Bitte seien Sie nicht verstimmt, wenn Ihre vielleicht schon signalisierte Bereitschaft bisher nicht in Anspruch genommen wurde. Wir freuen uns über Ihr Mitwirkungsangebot und danken Ihnen sehr dafür. Ferientermine Ferientermine Aufgrund der Ferienordnung ergeben sich folgende unterrichtsfreie Zeiträume: Ferien 2016/2017 (Angabe des ersten und letzten unterrichtsfreien Tages) Herbstferien Weihnachtsferien 2016/ Frühjahrsferien Osterferien Pfingstferien Sommerferien 2017 Ferien 2017/2018 (Angabe des ersten und letzten unterrichtsfreien Tages) Herbstferien Weihnachtsferien 2017/ Frühjahrsferien Osterferien Pfingstferien Sommerferien 2018 Ich hoffe, Ihnen damit eine langfristige Urlaubsplanung zu ermöglichen. Fundsachen Schließfächer Fundsachen Wenn Ihr Kind einen Gegenstand vermisst, so fordern Sie es bitte auf, hartnäckig in der Schule nachzuforschen. Zu unserer Verwunderung liegen manche Fundsachen (Kleidung, Uhr, Taschenrechner, Federmäppchen usw.) monatelang unabgeholt im Sekretariat und unserem Fundgruben -Schrank in der Aula, bis wir sie schließlich einem guten Zweck zuzuführen versuchen. Schließfächer Die Schließfächer im Untergeschoss können, soweit verfügbar, angemietet werden. Vorgedruckte Mietverträge können im Sekretariat abgeholt und nach dem Ausfüllen von der Schule an die Firma Astra Direkt gefaxt werden.
3 Rauch- und Handyverbot Rauch- und Handyverbot Schon vorher durch die einschlägige Bestimmung des bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen geregelt, legt seit das Gesundheitsschutzgesetz (Art. 2 Nr. 2 Buchst. a und b i.v.m. Art 3. Abs. 1 GSG) ein klares Rauchverbot in Innenräumen und auf dem Gelände von Schulen fest, deren Mindesteintrittsalter unter 18 Jahren liegt. Das Rauchverbot dient dem Schutz der Jugendlichen vor Aktiv- und Passivrauchen. Bitte unterstützen Sie uns darin, dass Ihr Kind dieses Verbot ernst nimmt. Für das sog. Handyverbot" zitiere ich am besten ebenfalls die Ergänzung des BayEUG (Art. 56 Abs. 5): "Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden." Es ist für uns oft ärgerlich und für den Schulbetrieb nicht förderlich, wenn die Nichteinhaltung dieser Auflage uns zu disziplinären Maßnahmen zwingt. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie dies auch zuhause thematisieren. Wir haben für unsere Schule eine Handy-Regelung, wonach Schülerinnen und Schüler nur in unserer ausgewiesenen Handy-Zone dringende Telefonate führen können. Für Prüfungen (Leistungserhebungen) gilt weiterhin: Hier stellt das Mitführen eines auch ausgeschalteten Mobilfunktelefones das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels dar (KMS vom ). Wenn Ihr Kind einen Nebenjob" hat. Verbot der Kinderarbeit Auf das Verbot der Kinderarbeit ist in Schulen mit Vollzeitunterricht ab der fünften Jahrgangsstufe zu Beginn eines jeden Schuljahres besonders hinzuweisen: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren, von wenigen Ausnahmen abgesehen, verboten. Kind im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist, wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Ferienarbeit Auf die Gefahren der Ferienarbeit ist in den Jahrgangsstufen hinzuweisen, die regelmäßig von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist bei den Schülerinnen und Schülern wegen der mangelnden Betriebserfahrung wesentlich höher als bei anderen Jugendlichen, die regelmäßig in gewerblichen Betrieben arbeiten und während ihrer Ausbildung nach und nach mit den Betriebsgefahren bekannt gemacht werden. Wer in der Schule etwas leisten will, soll die Ferien zur Erholung nutzen. Auch die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sind auf die Gefahren der Ferienarbeit aufmerksam zu machen." (KMBek. vom ) Aktion "leichtere Büchertasche" Aktion "leichtere Büchertasche" Die in den vergangenen Schuljahren eingeführte Lösung zur Gewichtsminderung der Büchertaschen in der Unterstufe wollen wir auch dieses Jahr weiter führen. Wo es möglich ist, soll die Arbeit mit einem Buch je zwei Schülerinnen und Schüler erfolgen. Für die Schüler der Klassen sind hinreichend Bücher vorhanden, so dass für je 2 Schüler zusätzlich ein Buch in der Schule vorgehalten werden kann und so das Mitbringen von Büchern in vielen Fächern nicht nötig ist. Ansonsten ist in diesen Jahrgangsstufen die Regelung, welches Unterrichtsmaterial jeweils mitzubringen ist, letztlich mit der Lehrkraft abzusprechen. Bitte überprüfen sie gelegentlich die Büchertasche Ihres Kindes, damit nicht unbenötigtes Material mitgenommen wird, oder die in der Schule deponierten Ersatzbücher irrtümlich zuhause landen.
4 Unterrichtsregelungen bei ungünstigen Witterungsbedingungen Sprechstundenplan Neuwahl der Schülervertretung Veröffentlichung von Fotos Unterrichtsregelungen bei ungünstigen Witterungsbedingungen Nach den spätherbstlichen Sonnentagen sinken die Temperaturen nun doch schon gelegentlich unter den Gefrierpunkt. Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch auszusetzen oder im Extremfall auch den Unterricht komplett ausfallen zu lassen. Bei Witterungsverhältnissen, die in weiträumigen Bereichen einen geordneten Schulbetrieb nicht mehr zulassen, trifft die Regierung die Entscheidung bezüglich eines Unterrichtsausfalls für ihren Aufsichtsbezirk auch - dies ist mit den zuständigen Ministerialbeauftragten abgesprochen - für die Realschulen und Gymnasien. Da auch bei extremen Wetterlagen in vielen Fällen nur ein Teil der Schüler die Schule nicht erreichen kann, findet grundsätzlich Unterricht statt, wenn auch nur in eingeschränkter Form. So ist sichergestellt, dass jeder Schüler, der die Schule erreicht, dort beschult oder wenigstens betreut wird. Es wird empfohlen, bei bestimmten Wetterkonstellationen, die besonders gefährliche winterliche Straßenverhältnisse befürchten lassen, in jedem Fall Informationen im Rundfunk (regionale und überregionale Sender) zu verfolgen, die dann ab etwa 6:00 Uhr ausgestrahlt werden. Der Bayerische Rundfunk oder der bayernweite Rundfunksender Antenne Bayern stellen die Informationen unter den Links bzw. oft auch via Internet zur Verfügung. Sprechstundenplan Den aktuellen Sprechstundenplan der Lehrkräfte haben Sie bereits erhalten. Nutzen Sie die Sprechstunden, um Fragen mit den Lehrkräften zu klären und Informationen über den Leistungsstand Ihres Kindes zu bekommen. Neuwahl der Schülervertretung Bei der Neuwahl der Schülersprecher_innen wurden folgende Schülerinnen und Schüler gewählt: Elena Hick (Q12), Samantha Sacoto (Q11), Leon Tardy (Q11) Ich freue mich auf eine gute und förderliche Zusammenarbeit und wünsche den Gewählten eine erfolgreiche Bewältigung ihrer Aufgaben. Veröffentlichung von Fotos Für die Darstellung der Schule nach außen ist es wichtig, über das aktuelle Geschehen an der Schule zu berichten. Dazu können Texte, Bilder oder Filmaufnahmen dienen, die im Jahresbericht und in den Medien eingestellt werden. Sie haben zwar bereits im Schulvertrag in der Regel zugestimmt, dass Sie mit der Veröffentlichung im oben genannten Sinn einverstanden sind. Trotzdem möchte ich sicher gehen, dass von Ihrer Seite auch Einverständnis besteht, wenn Ihr Kind auf einem Bild auf der Homepage der Schule oder in unserem Schulfilm zu sehen ist. Bitte teilen Sie uns formlos und schriftlich mit, wenn Sie dies nicht wünschen und der Veröffentlichung eines Bildes Ihres Kindes widersprechen. Ansonsten gehen wir von Ihrem Einverständnis dazu aus. Bei Einzelfotos fragen wir bei Ihnen zur Sicherheit nach. Ich wünsche uns allen einen erfolgreichen und erfreulichen Verlauf des Schuljahres und hoffe besonders, dass sich Ihr Kind bei uns wohl fühlt und die für das Schuljahr gesteckten Ziele gut erreicht. Mit freundlichen Grüßen H. Berst Schulleiter
5 5 Ich bin bereit, Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf die Studien-/Berufswahl zu unterstützen. Bitte nehmen Sie mich in Ihre Kartei auf. Ich bin damit einverstanden, dass die unten angegebenen Daten an Interessenten aus der Schülerschaft des Dag-Hammarskjöld-Gymnasiums Würzburg weitergegeben werden. Diese Erklärung kann ich selbstverständlich jederzeit widerrufen. Name:... Vorname:. Anschrift:. Telefon: Beruf:... ggf. Ergänzungen zum Tätigkeitsfeld:.. Bemerkungen: , den Unterschrift: Bestätigung (Bitte bis Donnerstag, den über die Klassenleitung an das Sekretariat zurückgeben. OberstufenschülerInnen bitte den Abschnitt direkt im Sekretariat abgeben. ) Schüler(in)..., Klasse / Kurs... Den 2. Elternbrief vom habe ich/haben wir erhalten.... Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
2. Elternbrief im Schuljahr 2018/2019
Dag-Hammarskjöld-Gymnasium E v a n g e l i s c h e s G y m n a s i u m W ü r z b u r g Frauenlandplatz 5 97074 Würzburg Telefon: 0931/260230 Telefax: 0931/26023220 info@evdhg.de www.evdhg.de 12.11.2018
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Dag-Hammarskjöld-Gym nasium E v a n g e l i s c h e s G y m n a s i u m W ü r z b u r g Frauenlandplatz 5 97074 Würzburg Telefon: 0931/260230 Telefax: 0931/26023220 info@evdhg.de www.evdhg.de 23.11.2017
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