Arbeitszeit. Montag bis Donnerstag

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1 Arbeitszeit Montag bis Donnerstag Arbeitsbeginn bis Pause 7:15-9:00 Uhr Pause 9:00-9:15 Uhr ab Pause bis Mittag 9:15-11:45 Uhr Mittag 11:45-12:30 Uhr ab Mittag bis Pause 12:30-14:30 Uhr Pause 14:30-14:45 Uhr dann bis Arbeitsende 14:45-16:45 Uhr Freitag: Vertiefung / Anleitung

2 Verhinderung Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Weilheim i.ob Absenzenregelung 2010/2011 Schuljahresanfang: Informationen zur Absenzenregelung (Original und Kopiervorlage befindet sich im Absenzenheft) 1. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule ein Absenzenheft. 2. Die Absenzenregelung ist vom Schüler/von der Schülerin und ggf. einem/einer Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. 3. Diese Information zur Absenzenregelung sowie die Fehlzeitentabelle (Vordruck) sind in das Absenzenheft einzuordnen. 4. Alle Schülerinnen und Schüler führen selbstständig auf der Rückseite der Fehlzeitentabelle die Übersicht zur Erfassung der Fehltage je Monat. Während des Schuljahres: Das Absenzenheft muss an allen Schultagen mitgeführt werden. Der Schüler/die Schülerin trägt Fehlzeiten in der Fehlzeitentabelle ein. Alle Entschuldigungen und Beurlaubungen müssen mit den entsprechenden Nachweisen im Absenzenheft abgelegt werden. Unterricht: Bei Krankheit entschuldigt sich der Schüler/die Schülerin schriftlich unmittelbar nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs. Bei längerer Erkrankung muss spätestens am dritten Unterrichtstag vom ersten Krankheitstag an gezählt die schriftliche Entschuldigung bzw. die ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung beim Klassenleiter oder bei dessen Abwesenheit im Sekretariat der Schule vorliegen. Danach legt der Schüler/die Schülerin die Entschuldigung bzw. Schulunfähigkeitsbescheinigung im Absenzenheft ab. Notwendige Beurlaubungen vom Unterricht sind rechtzeitig vor dem Termin mit dem entsprechenden Formblatt bei der Schulleitung zu beantragen. (Vorlage eines Nachweises ist erforderlich.) Gleiches gilt für Beurlaubungen aus dem laufenden Unterrichtstag (z. B. akute Erkrankung). Ist an diesem Tag ein Leistungsnachweis angesetzt und handelt es sich bei der geplanten Beurlaubung um einen verschiebbaren Termin (z. B. Arzttermin, Führerscheinprüfung, Musterung, Einstellungstest oder Vorstellungsgespräch), wird keine Beurlaubung erfolgen. Termine sind entsprechend zu planen. Kommt ein/e Schüler/in mehr als 20 Minuten zu spät, muss er/sie sich schriftlich entschuldigen. Versäumt ein Schüler/eine Schülerin einen angekündigten Leistungsnachweis, muss er dem betreffenden Fachlehrer am Tag der Wiederaufnahme des Schulbesuchs, spätestens aber am dritten Unterrichtstag vom ersten Krankheitstag an gezählt eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung (oder eine andere amtliche Bescheinigung) vorlegen. Diese muss am ersten Krankheitstag ausgestellt worden sein sowie die Formulierung arbeits- oder schulunfähig enthalten. Ist der Fachlehrer nicht erreichbar, muss die Schulunfähigkeitsbescheinigung im Sekretariat mit Eingangsstempel versehen und im Absenzenheft eingeordnet werden. Der Fachlehrer ist so schnell wie möglich zu kontaktieren. Ohne ausreichende und termingerechte Entschuldigung gilt die Arbeit als abgelegt und wird mit Null Punkten bewertet! 7-Absenzenregelung_2010_

3 Verhinderung Anruf unter 0881/ (Mechanik) oder 0881/ (Elektrowerkstatt) bei unvorhersehbarer Verhinderung (krankh.) Bei vorhersehbaren Terminen (wie z.b.: Vorstellungsgespräch, Untersuchung ) vorher Befreiung beantragen

4 Verhinderung Vorlage der Entschuldigung bei Wiederaufnahme der Ausbildung bei Hr. Köglmeier (Nur abgestempelt gültig!) Einordnen der Entschuldigung in das Absenzenheft Fehltage sind auf Anordnung in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) in Eigeninitiative nachzuholen

5 Ausbildungsnachweis Die Fachpraktische Ausbildung ist durch Ausbildungsnachweise zu dokumentieren Es ist die einzige Bescheinigung die für das Praktikum ausgestellt wird für weitere Zulassungen (Studium) unbedingt notwendig Dafür ist der Schüler verantwortlich

6 Ausbildungsnachweis Es sind einzutragen: Tätigkeiten für jeden Tag von Datum (Montag) bis Datum (Freitag) Fehltage Stundenanzahl Unterschrift

7 Ausbildungsnachweis Jeweils am folgenden Montag abzugeben (keine Loseblattsammlung sondern mit dem kompletten blauen Ordner und richtig sortiert) Vollständig ausgefüllt und unterschrieben Blätter werden im blauen Praktikumsordner aufbewahrt

8 Reflexionsberichte Für jeden Praktikumsblock (3 bis 4 Wochen) ist je ein Bericht mit technischer Zeichnung anzufertigen Es sind die FOS-Weilheim üblichen Formulare zu verwenden Länge eines Berichtes ca. 5 Seiten TEXT Abgabetermine werden durch den Ausbilder festgelegt Für Mechanik gilt: Berichte sollen vorab per gebeamt werden

9 Reflexionsberichte Auch hier ist die pünktliche Abgabe wichtig Der Bericht muss vom Ausbilder durchgearbeitet und bewertet werden Der Bericht wird im nächsten Block mit dem Schüler besprochen Auch diese Bewertung geht in die Praktikumsbewertung mit ein

10 Reflexionsberichte

11 Reflexionsberichte Formulare gibt s im Internet unter

12 Ordner Am Anfang ist ein Deckblatt (Inhaltsverzeichnis) Vorzugsweise in einer Prospekthülle Dann entsprechend dieses Inhaltsverzeichnises die Register für: Mechanik-Berichte Elektro-Berichte Sonstiges Arbeitsblätter (eigene erstellte Unterlagen)

13 Ordner Nur in diesem Ordner werden Berichte entgegengenommen Alle (auch frühere) Berichte verbleiben in diesem Ordner

14 Arbeitssicherheit Eng anliegende Arbeitskleidung festes Schuhwerk Körperliche und geistige Gesundheit (Formblatt) Maschinenbenutzung nur mit Schutzmütze und Schutzbrille Keine Scherze auf Kosten anderer UVV- Unterschriftenliste

15 Arbeitssicherheit Schüler, die vorsätzlich gegen Arbeitssicherheitsbestimmungen verstoßen, werden vorzeitig aus dem Praktikum entfernt Besuch im LGL (Landesinstitut für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)

16 Nix benutzen Handy in Schule Art. 56 Abs. 5 BayEUG lautet: "Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden."

17 Rauchen nix erlaubt Gesundheitsschutzgesetz :Art. 2 Nr. 2 Buchst. a und b i.v.m. Art. 3 Abs. 1 - Rauchverbot an den Schulen. In Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, zu welchen Schulen, schulische Einrichtungen und Schullandheime zählen, das Rauchen sowohl in den Innenräumen als auch auf dem Gelände ausnahmslos verboten. Gemäß der amtlichen Begründung sind unter Schulen alle Einrichtungen zu verstehen, die überwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Dazu gehören alle öffentlichen und privaten Schulen einschließlich der beruflichen Schulen, ".

18 Verhalten bei Feueralarm

19 Verhalten bei Feueralarm Mit der Lehrkraft das Klassenzimmer verlassen und zum Sammelplatz gehen (Mechaniker zu den Elektrikern) Am Sammelplatz zusammen bleiben und Vollständigkeit melden Nochmal: Kein Handy benutzen (Für Rettungsdienste droht Netzzusammenbruch) Fluchtwege und Sammelplatz bei anschließendem Rundgang

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