Der Referentenentwurf des StrlSchG Schutz bei bestehenden Expositionssituationen
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- Berthold Krause
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1 Der Referentenentwurf des StrlSchG Schutz bei n Quelle: LfULG (K. Flesch) LPS 50. Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden 1 XX. Monat 2016 Name des Präsentators
2 Schutz bei n Teil 4 StrlSchG (Referentenentwurf) Kapitel 1: Nach einem Notfall Kapitel 2: Schutz vor Radon Abschnitt 1: Gemeinsame Vorschriften Abschnitt 2: Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen Abschnitt 3: Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen Kapitel 3: Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten Kapitel 4: Radioaktiv kontaminierte Gebiete Abschnitt 1: Radioaktive Altlasten Abschnitt 2: Infolge eines Notfalls (radioaktiv) kontaminierte Gebiete Kapitel 5: November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
3 Was war bisher? Was ist neu? StrlSchG (Referentenentwurf) StrlSchV (2001) Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten Anforderungen bei terrestrischer Strahlung an Arbeitsplätzen (Anlage XI Teil A) ,96 Radioaktive Altlasten Sanierung von Hinterlassenschaften ( Stilllegung und Sanierung des ehemaligen Uranerzbergbaus) November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
4 47. Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden (2015) November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
5 Begriffsbestimmungen StrlSchG (Referentenentwurf) Bestehende 1 Abs. 1 Nr. 3 -, die bereits bestehen, wenn eine Entscheidung über ihre Kontrolle getroffen werden muss ICRP 103 (existing exposure situation) Eingeschlossen sind z.b. auch Situationen, die natürliche Strahlung und Rückstände früherer Tätigkeiten betreffen Altlasten, Uranerzbergbau. Referenzwert in n oder Notfallexpositionssituationen ein in diesem Gesetz oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung festgelegter Wert, der als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen dient und dessen Unterschreitung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls angestrebt wird mit dem Ziel, auch unterhalb des Referenzwerts die Exposition so gering wie möglich zu halten. Ein Referenzwert ist kein Grenzwert November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
6 Bedeutung Referenzwerte nach: ICRP 103 Referenzwerte (und Richtwerte) Reference Levels (and Constraints) Dosisgrenzwerte Dose limits Von einer Quelle in n Von allen regulierten Quellen in geplanten November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
7 Effektive Dosis A L A R A Optimierungsprozess Referenzwert in Anlehnung an ICRP Dosisgrenzwert Dosisrichtwerte Bestehende Geplante November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
8 Referenzwerte (RW ) im Referentenentwurf des neuen Strahlenschutzgesetzes Aufenthaltsräume ( 119) Arbeitsplätze ( 120) ( 126) ( 129) ( 144) a 222 Rn RW = 300 Bq/m³ 222 a Rn : Radon-222-Aktivitätskonzentration im Jahresmittel E RW = 1 msv im Kalenderjahr Konsumgüter /Waren FG (künstl.) E RW (1 msv/a) E : (Zusätzliche) effektive Dosis für die Bevölkerung November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
9 Beteiligte an der Vollziehung des Gesetzes Zuständige Behörden (Bund/Länder) Verpflichtung von Verantwortlichen zu Maßnahmen Kontrolle/Überwachung von durchgeführten Maßnahmen Verantwortliche/Verpflichtete Sachverhalte feststellen (Anfangsverdacht; Expositionsabschätzungen) Meldepflichten an die zuständige Behörde Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenexposition (Optimierung/ALARA) Berichterstattungen Bundesregierung (BMUB/BfS) mit Zustimmung des Bundesrates Erstellen von Rechtsverordnungen 125 (Radon), 128 (Bauprodukte), 129, 133, 135, 137 (Altlasten), 148 ( ) November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
10 Chronologie des Vortrags November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
11 Aufgaben der Behörden ( 116, 117) Gemeinsame Vorschriften Festlegung von Gebieten ( Bund? & Länder) Gebiete, in denen eine beträchtliche Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen 222 mit a Rn > RW zu erwarten ist. Radonmaßnahmeplan ( Bund & Länder) November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden SMUL Ziele für Bewältigung langfristiger Risiken der Radonexposition in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen in Innenräumen (Berücksichtigung aller Quellen Boden, Bauprodukte, Wasser) Entwicklung angepasster Strategien zum Umgang mit langfristigen Risiken der Radonexposition Bekanntgabe des Radonmaßnahmeplans durch BMUB; Mitwirkung der Länder
12 Aufgaben der Behörden ( 119) Exposition durch Radon in Aufenthaltsräumen Unterrichtung der Bevölkerung durch Bund-/Länderbehörden über die Radonexposition in Aufenthaltsräumen (inkl. Gesundheitsrisiken) und über Maßnahmen zur Ermittlung von Aufenthaltsräumen, in 222 denen mit a Rn > RW (Jahresmittel) Empfehlung von technischen oder anderen Mitteln zur 222 Verringerung von a Rn bzw. der Radonexposition November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
13 Aufgaben der Behörden ( 123) Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen ( Kann-Bestimmungen) Anordnung an Verantwortlichen: Maßnahmen zur Reduzierung von a der Luft am Arbeitsplatz ( 123 Abs. 1) 222 Rn in Forderung von Nachweisen für Reduzierung der Radonexposition ( 123 Abs. 4) November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
14 Aufgaben der Behörden ( 127) Einhaltung RW ( Kann-Bestimmung) Aufforderung an den Verantwortlichen für Nachweis November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
15 Aufgaben der Behörden ( ) Anhaltspunkte/Verdacht ( Soll ) Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Ermittlung des Sachverhalts Verpflichtung des Verantwortlichen zu Maßnahmen ( Kann ) Untersuchungen Durchführung Kontrollen November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
16 Aufgaben der Behörden ( 134) Behördliche Sanierungsplanung (ggf. durch Sachverständigen) Wenn Plan nicht, nicht innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist oder fachlich unzureichend erstellt worden ist, eine nach 130 verantwortliche Person nicht oder nicht rechtzeitig herangezogen werden kann oder dies die Komplexität der Altlastensituation erfordert November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
17 Der Verantwortliche oder der Verpflichtete Arbeitsplätze 121 Abs. 2 wer in seiner Betriebsstätte eine Betätigung beruflich ausübt oder ausüben lässt ( Inhaber/Geschäftsführer ) oder in wessen Betriebsstätte ein Dritter in eigener Verantwortung eine Betätigung beruflich ausübt oder unter dessen Aufsicht stehende Personen ausüben lässt 127 Abs. 1 Hersteller von Bauprodukten oder Verbringer ins Inland, (auch wenn Verwendung für Herstellung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen nicht ausgeschlossen ist) 130 Kontaminationsverursacher oder Gesamtrechtsnachfolger, Eigentümer des kontaminierten Grundstücks oder Ausübender der tatsächlichen Gewalt über das kontaminierte Grundstück November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden 127 Abs. 1 Hersteller, Verbringer, Lieferant oder Eigentümer der oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt über die Strahlungsquelle ( Produkthersteller) Nicht dazu zählen Endverbraucher Mieter/Pächter Finder von Strahlungsquellen
18 Informationspflichten für Verantwortliche ( 121) Prinzipielle Vorgehensweise wie bisher nach 95/96 StrlSchV (2001) Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft Arbeitsplätze in festgelegten Gebieten SMUL innerhalb von 6 Monaten nach der Gebietsfestlegung und Aufnahme der beruflichen Betätigung an dem Arbeitsplatz Arbeitsplätze nach Anlage 8 wie bisher Anlage XI (StrlSchV 2001) 1. Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken, 2. Arbeitsplätze in Radon-Heilbädern und -Heilstollen, 3. Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der beruflichen Betätigung an dem Arbeitsplatz November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
19 Maßnahmenpflichten für Verantwortliche ( ) Radon Bauprodukte Altlasten Reduzierung von a 222 Rn am Arbeitsplatz (Keller-/Erdgeschoss) Maßnahmen zur Reduzierung ( 122 Abs. 1 & 2), wenn an Arbeitsplätzen a 222 Rn > RW = 300 Bq/m³, Ausnahme (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) bei Gründen hinsichtlich Arbeits- oder Gesundheitsschutzbelangen oder aus der Natur des Arbeitsplatzes (z. B. Wasserwerke, Radon-Stollen ) Erfolgsprüfung der durchgeführten Maßnahmen ( 122 Abs. 3) Anmeldungsbedürftige Arbeitsplätze Meldepflicht, wenn nach 18 Monaten immer noch a 222 Rn > RW ist ( 123) Weiterführende Überwachung, wenn E = msv/a Beruflicher Strahlenschutz (> 6mSv/a): Radonexposition unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls so gering wie möglich halten ALARA ( 124 Abs. 2) November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden Welcher Dosiskonversionskoeffizient? Sofortige Anmeldung!
20 Informationspflichten für Verantwortliche ( 127) Bestimmung der spezifischen Aktivität von 226 Ra, 232 Th (oder 228 Ra) und 40 K (Kann-Bestimmung Verpflichtung durch Behörde) vor dem Inverkehrbringen der Bauprodukte, bestehend aus mineralischen Primärrohstoffen (Anlage 9) oder aus Rückständen (Anlage 1), Nachweis, dass RW nicht überschritten wird, Es gilt: RW 1 msv/a, wenn Aktivitätsindex I ( Festlegung durch Rechtsverordnung, analog EU-Empfehlung RP 112?) I = C Ra 0,3 Bq/g + C Th 0,2 Bq/g + C K 3 Bq/g 1? November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
21 Anlage 9 zu 127 Absatz 1 Zu berücksichtigende radiologisch relevante mineralische Primärrohstoffe für die Herstellung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen 1. Saure magmatische Gesteine sowie daraus entstandene metamorphe und sedimentäre Gesteine, wie Granit, Syenit, Rhyolith, Trachyt, Granodiorit, Orthogneis und pyroklastischer Tuff, 2. Sedimentgestein mit hohem organischen Anteil, wie Öl-, Kupfer- und Alaunschiefer, 3. Travertin November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
22 Maßnahmenpflichten für Verantwortliche ( 127) Aufzeichnung der spezifischen Aktivitäten von 226 Ra, 232 Th (oder 228 Ra) und 40 K Dokumentation der Einhaltung von RW 1 msv/a ( 127 Abs. 2) November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
23 Informationspflichten für Verantwortliche ( 129, 132) Anfangsverdacht unverzügliche Meldung an zuständige Behörde ( 131 Abs. 1) Grundstücke, Teile von Grundstücken oder Gewässer, die durch abgeschlossene menschliche Betätigungen kontaminiert sind ( 129 Abs. 1) Ergebnisse von Expositionsermittlung Beachtung der planungsrechtlich zulässigen Nutzung der Grundstücke und ihrer Umgebung sowie des sich daraus ergebende Schutzbedürfnisses ( 129 Abs. 3) Ggf. Unterstellung eines nutzbaren Grundwasserleiters ( 129 Abs. 4) November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
24 Maßnahmenpflichten für Verantwortliche ( 131ff&144ff) Sanierungsplanung, -durchführung, Monitoring (Kann-Bestimmungen Verpflichtung durch Behörde) Untersuchungen zu ggf. Sanierungsplanung ( 133) Art, Höhe und Ausdehnung der Kontamination und zur Exposition ( 131 Abs. 3) möglichen Sanierungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung der Exposition ( 132 Abs. 1, 146 Abs. 4 i. V. m. 144 Abs. 1) Durchführung von Maßnahmen (Verminderung der Exposition) mit Anzeige von Beginn und Abschluss dieser Maßnahmen, Nachsorgemaßnahmen ( 132 Abs. 2, 146 Abs. 4 i. V. m. 146 Abs. 1) Emissions-/Immissionsüberwachung ( 132 Abs. 5) Berichterstattung zum Nachweis der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
25 Verhältnis zu anderen Vorschriften ( 140) Regelung durch BBergG d.h. unter Bergaufsicht zur Betriebseinstellung? (bergrechtl. Betriebsplanverfahren) nur radioaktive Stoffe ja Anwendung StrlSchG nur für Wismut-Sanierungen und beruflichen Strahlenschutz Anwendung StrlSchG Altlast radioaktive & konventionelle Stoffe StrlSchG koordiniert & abgestimmt BBodSchG November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden Federführung abhängig von Einbeziehung anderer Rechtsbereiche (z. B. Wasserrecht, Immissionsschutz)
26 Lex Wismut ( 139) Genehmigungspflicht (analog bisher VOAS & HaldAO DDR-Recht wird nicht mehr angewendet) Wenn geplante Sanierungsmaßnahmen, sonstige Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung der Exposition und Nachsorgemaßnahmen geeignet sind ( ALARA, Ziel E 1 msv im Kalenderjahr) Für Überwachungsmaßnahmen Von der radioaktiven Altlast ausgehende Emissionen und Immissionen sowie die Exposition der Bevölkerung infolge der Stilllegungs- und Sanierungsarbeiten November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
27 Informationspflichten für Verantwortliche ( 132) Ermittlung und Bewertung der Situation (Kann-Bestimmung Verpflichtung durch Behörde) Ursachenermittlung (Umstände und Ausmaß, 144 Abs. 1 Nr. 1) Bestimmung der damit zusammenhängenden beruflichen Expositionen und Expositionen der Bevölkerung ( 144 Abs. 1 Nr. 2) November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
28 Aufgaben der Bundesregierung Radon Bauprodukte Altlasten Rechtsverordnungen Verfahren und Kriterien für Gebietsfestlegungen ( 116) Maßnahmen zum Schutz vor Radon für zu errichtende Gebäude ( 118) Messanleitung für Bestimmung von a Radon am Arbeitsplatz ( 125) Messanleitung Expositionsabschätzung Anforderungen Beruflicher Strahlenschutz Aufzeichnungspflichten 222 Rn in der Luft ( 119) Regelung Zuständigkeit zur Anerkennung von Messstellen ( 170) November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
29 Aufgaben der Bundesregierung Rechtsverordnungen Verfahren zur Bestimmung des Aktivitätsindexes ( 128) November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
30 Aufgaben der Bundesregierung Rechtsverordnungen Verfahren Anforderungen für Expositionsermittlung und Festlegung von Prüfwerten, bei deren Unterschreitung keine radioaktive Altlast vorliegt ( 129) Anforderungen für Optimierungsprozess ( 132 Abs. 3) Vorgaben zur Emissions-/ Immissionsüberwachung ( 132 Abs. 5) Inhalt von Sanierungsplänen ( 133) Maßnahmen und Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes ( 135 Abs. 6 i. V. m. 69, 72, 75 und 83) Regelung zu Hinweisen im Grundbuch auf Vorhandensein der öffentlichen Last (137 Abs. 6) November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
31 Erfüllungsaufwand Radon Gebietsfestlegung Radonmaßnahmeplan Verordnungen Maßnahmen an Gebäuden Messung in Aufenthaltsräumen Messung an Arbeitsplätzen Maßnahmen an Arbeitsplätzen Anmeldung Arbeitsplätze Beruflicher Strahlenschutz Behörden Bürger(innen) Wirtschaft + (Bund) + + (Bund) + (Länder) Bauprodukte Altlasten November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
32 Gesetzesfolge durch Erfüllungsaufwand für Behörden Aufgabe Aufwand Schutz vor Radon Festlegung von Gebieten Inhalte der Verordnung nicht bekannt Aufwand noch nicht bekannt Radonmaßnahmepläne Unterrichtung der Bevölkerung, Anregung von Maßnahmen Aufsicht Arbeitsplätze Veröffentlichung der Gebiete: 30 min. gd (einmalig bzw. alle 10 Jahre) Erstellung: insgesamt 3 Wochen hd für Bund, 0,3 bis 1 MAT für Länder Kein zusätzlicher Aufwand für Bund und Länder, da bereits umfangreiches, geeignetes Informationsmaterial vorliegt Aufwand noch nicht schätzbar Bauprodukte Prüfung Aktivitätsindex Aufwand noch nicht schätzbar Altlasten Anhaltspunkte & Verdacht Verpflichtung des Verantwortlichen Aufwand nicht schätzbar, da die Ausgestaltung der Rechtsverordnung noch nicht bekannt. Der jeweilige, tatsächliche Aufwand soll im Rahmen der Erarbeitung der Verordnungsvorgaben November 2016 Dr. Klaus ermittelt Flesch LPS werden Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
33 Gesetzesfolge durch Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Bürger Aufgabe Schutz vor Radon Bestimmung von a Bauprodukte Altlasten Aufwand 222 Rn (vorerst) keine Verpflichtung für Aufenthaltsräume 222 Rn Verringerung von a & Berufl. Strahlenschutz Für Arbeitsplätze vor allem abhängig von der Größe der festgelegten Gebiete Schätzungen des Bundes: Bestimmung Aktivitätsindex... nicht schätzbar Pflichten des Verantwortlichen Arbeitsplätze in Gebieten & Erd-/Kellergeschoss im Bereich Wirtschaft rd. 15,5 Mill. Euro (inkl. Bürokratiekosten) ca im öffentlichen Dienst Euro Technische Leistungen noch nicht schätzbar... nicht schätzbar, analog wie Begründung für Behörden November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
34 K. Flesch November 2016 Dr. Klaus Flesch LPS Seminar für Mitarbeiter von Landesbehörden
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