Dosismanagementsysteme und Co.
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- Maximilian Dominic Kalb
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1 Evolution Creation Open innovation Dosismanagementsysteme und Co. Sep Co., Ltd. All rights reserved.
2 Inhalt 1. ALARA /59/EURATOM 3. Aufgaben eines Dosismanagementsystems IT-Umgebung Informationsaustausch PACS/RIS Integration DRW Überwachung Statistische Auswertungen Protokolloptimierung Röntgenpass Schulungen des Personals Schnittstelle zu Ärztlichen Stellen 4. Task Force
3 RöV Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung - RöV) 2c Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung (1) Wer eine Tätigkeit nach dieser Verordnung plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Strahlenexposition von Mensch und Umwelt zu vermeiden. (2) Wer eine Tätigkeit nach dieser Verordnung plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede Strahlenexposition von Mensch und Umwelt unter Beachtung des Standes der Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten ALARA-Prinzip ( As Low As Reasonable Achivable) So niedrig wie vernünftigerweise erreichbar 3
4 2013/59/EURATOM RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom Publiziert am 14. Februar 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union Die Frist zur Umsetzung ins nationale Recht beträgt 4 Jahre (Februar 2018) 4
5 2013/59/EURATOM Kapitel VII Artikel 56 Optimierung (1) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass alle Dosen aufgrund medizinischer Expositionen zu strahlendiagnostischen und interventionsradiologischen Zwecken sowie zu Zwecken der Behandlungsplanung, -steuerung und -überprüfung so gering gehalten werden, wie dies unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Faktoren zur Gewinnung der benötigten medizinischen Informationen vernünftigerweise erreichbar ist. (2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass diagnostische Referenzwerte für strahlendiagnostische Untersuchungen unter Berücksichtigung der empfohlenen europäischen diagnostischen Referenzwerte, sofern vorhanden, und, sofern zweckdienlich, für interventionsradiologische Verfahren festgelegt, regelmäßig überprüft und angewendet werden und dass eine entsprechende Leitlinie verfügbar ist. (4) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Optimierung die Auswahl der Ausrüstung, die konsistente Gewinnung geeigneter diagnostischer Informationen oder therapeutischer Ergebnisse, die praktischen Aspekte medizinisch-radiologischer Verfahren, die Qualitätssicherung sowie die Ermittlung und Bewertung von Patientendosen oder die Überprüfung der verabreichten Aktivität unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Faktoren umfasst. 5
6 2013/59/EURATOM Artikel 60 Ausrüstung (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass: a) alle in Betrieb befindlichen medizinisch-radiologischen Ausrüstungen einer strengen Überwachung hinsichtlich des Strahlenschutzes unterstellt werden, c) das Unternehmen geeignete Qualitätssicherungsprogramme durchführt und die Patientendosis ermittelt oder die verabreichte Aktivität überprüft Artikel 61 Besondere Tätigkeiten (1) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass geeignete medizinisch-radiologische Ausrüstungen, Verfahren und Zusatzausrüstung verwendet werden für medizinische Expositionen a) von Kindern, b) im Rahmen von Reihenuntersuchungen, c) mit hohen Patientendosen, die bei der interventionellen Radiologie, der Nuklearmedizin, der Computertomografie und der Strahlentherapie auftreten können. Besonders zu beachten sind bei diesen Tätigkeiten die Qualitätssicherungsprogramme und die Ermittlung der Patientendosen oder die Überprüfung der verabreichten Aktivität. 6
7 IT-Umgebung 7
8 Informationsaustausch HL7 Anforderungsbeschreibung Patientengröße, -gewicht DICOM Untersuchungsparameter Patienteninformationen XML? CDA/HL7? Qualitätssicherungswerte Auswertungen 8
9 PACS/RIS Integration Verlauf der Patientendosis ins PACS integriert Übermittlung der Patientendosen an die Patientenakte Übermittlung von Patientenprotokollen an das RIS Automatische Einbindung der Patientendosis in den Befund Hilfestellung bei der rechtfertigenden Indikation 9
10 DRW Überwachung Automatische Überwachung von Referenzwerten Management der Überschreitungen Einstellbares Ampelsystem für Warnmeldungen Individueller -Versand von Überschreitungen Monatliche und jährliche Dokumentation 10
11 Statistische Auswertungen Monatliche, jährliche Auswertungen für die Dokumentation (pdf und xls) Webbasierte Plattform By Patient Cumulative dose (msv) By Patient By Study (graph) By Device (List) 11
12 Protokolloptimierung Eine Plattform für das Protokollmanagement Übersichtliche Anpassung und Neuerstellung von Protokollen Vereinheitlichung der Bezeichnungen für Geräteprotokolle Auswertung über Häufigkeit der Nutzung von Protokollen pro Untersuchungsart 12
13 Röntgenpass Übergabe von Dosis- und Untersuchungsinformationen an die Patienten 13
14 Schulung des Personals Die gewonnenen Erkenntnisse und neue Strategien sollten dem Personal regelmäßig mitgeteilt werden Grafiken und übersichtliche Tabellen sollen das Personal für das Thema Patientendosis sensibilisieren 14
15 Schnittstelle zu den ÄS Implementierung eines regelbasierten Algorithmus zur Auswahl prüfrelevanter Untersuchungen Automatische Bereitstellung von Auswertungen und Bildern der ausgewählten Untersuchungen Generierung von gerätespezifischen Röntgentagebüchern Übermittlung an die ÄS 15
16 Task Force Notwendige Kompetenzen: Radiologe Medizinphysiker MTRA Strahlenschutzbeauftragter IT-Administrator Regelmäßige Meetings bezüglich: Workflow Bildqualität vs. Dosis Protokollanpassung DRW-Überschreitungen Geräteanpassung 16
17 Erwarteter Benefit 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Diagnostische Referenzwerte RöV 16(1) Als Grundlage für die Qualitätssicherung... veröffentlicht das Bundesamt für Strahlenschutz diagnostische Referenzwerte RöV 17a(1)...2. die ständige ungerechtfertigte
