Leipziger Allerlei 18. Feb Delegation ärztlicher Tätigkeiten
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- Heike Salzmann
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1 Leipziger Allerlei 18. Feb Delegation ärztlicher Tätigkeiten Anke Ohmstede dvta e.v. Vorstand Radiologie/Funktionsdiagnostik
2 Status Quo MTRA MTRA-Ausbildung bundesrechtlich geregelt MTA-Gesetz (1993) und APrV (1994) Strahlenschutzverordnung 2001 Röntgenverordnung 2002 Weiterbildung ist staatlich nicht geregelt baut auf einschlägige Ausbildung auf Beispiele: Radiologietechnologie, Medizinische Informationstechnologie, Gesundheitsbetriebswirtschaft
3 Status Quo MTRA 1. Vorbehaltene Tätigkeiten (Rad. Diagnostik, Nuklearmedizin, Strahlentherapie & Strahlenschutz, 9 MTAG) Radiologische Diagnostik Durchführung der technischen Arbeiten und Beurteilung ihrer Qualität in der Radiologischen Diagnostik und anderen bildgebenden Verfahren einschließlich Qualitätssicherung 2. Fachkunde im Strahlenschutz 3. Tätigkeit ohne ständige Aufsicht
4 Übernahme, Delegation, Substitution? Übernahme ärztlicher Tätigkeiten durch MTRA durch Delegation oder Substitution Delegation: Übertragung von einer Berufsgruppe auf eine andere, Übertragung wird jeweils angeordnet Delegation kann zurück genommen werden Prof. Dr. Robert Francke 2009
5 Übernahme, Delegation, Substitution? Substitution: Tätigkeitsinhalte werden von anderer Berufsgruppe übernommen Horizontale Substitution: Gleichwertige Ausbildungsgrade (z.b. unter Fachärzten) Vertikale Substitution: zwischen ungleichen Ausbildungsgraden (akademisch/nichtakademisch) Substitution nur, wenn die Tätigkeit nicht durch Tätigkeitsvorbehalte geschützt ist Prof. Dr. Robert Francke 2009
6 Voraussetzungen und Grenzen der Delegation Delegation an nichtärztliche Gesundheitsberufe ist abhängig von Schwierigkeit, Gefährlichkeit, Vorhersehbarkeit Qualifikation (Kenntnisstand und Erfahrung, abstrakt (Ausbildung) und konkret (individuell) Anleitung Aufsicht Erreichbarkeit des Arztes Prof. Dr. Robert Francke 2009
7 Voraussetzungen und Grenzen der Delegation Möglichkeiten der Delegation ärztlicher Tätigkeiten an besonders qualifiziertes nicht-ärztliches Personal Befundung / Vorbefundung in der Radiologie bei ausgewählten Untersuchungen (konventionelle Diagnostik)? Applikation von KM Blutentnahmen Legen von Zugängen Patientenaufklärung? Aufgabenausweitung in der Teleradiologie? Durchführung von Ultraschalluntersuchungen? Rechtfertigende Indikationsstellung?
8 Voraussetzungen und Grenzen der Delegation Ärztliche Leistungen, nicht delegierbar Befundung / Vorbefundung in der Radiologie bei ausgewählten Untersuchungen (konventionelle Diagnostik) Patientenaufklärung Teleradiologie (rechtfertigende Indikation, Patientenaufklärung) Rechtfertigende Indikationsstellung allgemein Durchführung von Ultraschalluntersuchungen
9 Voraussetzungen und Grenzen der Delegation Was spricht dagegen? Röntgenverordnung SGB V Gemeinsamer Bundesausschuss KBV Ärztliche Berufsordnung Bislang keine Modellprojekte nach SGB V
10 Voraussetzungen und Grenzen der Delegation Möglichkeiten der Delegation ärztlicher Tätigkeiten an besonders qualifiziertes nichtärztliches Personal (akt. Rechtsprechung) Applikation von KM Applikation von Radiopharmaka Blutentnahmen Legen von Zugängen
11 Konkretes Handlungsbeispiel: Darf eine MTRA eine KM-Injektion vornehmen? Voraussetzungen Arzt: Anordnungsverantwortung MTRA: Durchführungsverantwortung Haftpflichtversicherung Freistellungserklärung Urteile / Stellungnahmen OLG Dresden, Urteil vom , AZ: 4 U 1857/07 Stellungnahme der BÄK & KBV zu Möglichkeiten und Grenzen ärztlicher Delegation ( ) Mitteilungen der DRG, DOI 1055/s RÖFO 7/2011 Zulässigkeit Aufklärung CT/MRT durch MTRA
12 Konkretes Handlungsbeispiel: Darf eine MTRA eine KM-Injektion vornehmen? Voraussetzungen Spezifische Qualifikation in der Punktions- u. Injektionstechnik, muss vom Fachvorgesetzten bestätigt werden. Für jeden Patienten Einzelanordnung über die Durchführung der KM-Injektion Arzt muss den Gesamtzustand des Patienten, Schwierigkeitsgrad und ggf. Wirkung und Gefährlichkeit der Injektion berücksichtigen. Erstapplikation immer von einem Arzt Ärztliche Anordnung muss dokumentiert werden, Patient ist namentlich zu nennen sowie verabreichte Substanz, Menge, Art und Zeitpunkt
13 und so ist es in der Praxis: I. Kastner, 2010
14 und so ist es in der Praxis: Handlungsaufgaben MTRA I. Kastner, 2010
15 und so ist es in der Praxis: I. Kastner, 2010
16 und so ist es in der Praxis: Handlungsaufgaben MTRA I. Kastner, 2010
17 Berufspolitische Konsequenzen Standardisierung und staatliche Anerkennung der Weiterbildung Akademisierung und Gleichstellung der hauptamtlichen Lehrkräfte Teilakademisierung, aufbauend auf der grundständigen Ausbildung Selbstständige Berufsausübung Ausweitung der Kompetenzen, Delegation incl. rechtlicher Absicherung
18 Berufspolitische Konsequenzen Überarbeitung und Anpassung der APrV an berufliche Anforderungen ( ) Stärkere Berücksichtigung überfachlicher Qualifikationen und technischer Entwicklungen (Dynamik!) Nutzung fachlicher Ressourcen im Sinne einer Arztentlastung Wer und was entlastet MTRA Änderung der Berufsbezeichnung: Assistent/-in vs. Radiologietechnologe/-in
19 Berufspolitische Konsequenzen 63 SGB V Grundsätze Die Krankenkassen und ihre Verbände können im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Verfahrens-, Organisations-, Finanzierungs- u. Vergütungsformen der Leistungserbringer durchführen
20 Berufspolitische Konsequenzen, Warum nur für die Pflegeberufe? Konkretes Modellvorhaben SGB V: Kranken- und Altenpflege, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche ärztlichen Tätigkeiten im Rahmen der Heilkunde übertragen werden können.
21 Ergebnisse Gutachten DKI zum Akademisierungsbedarf Akademisierung ist für folgende ausgewählte Tätigkeiten sinnvoll / notwendig: Fachlich hoch spezialisierte Aufgaben, z.b. Anwendung komplexer Technologien (Hybridgeräte, Ultraschall), ärztliche Tätigkeiten Lehr- und Forschungstätigkeit Leitungs- und Managementfunktion DKI-Gutachten 2009
22 Ergebnisse Gutachten DKI Bedarfsanalyse quantitativer Bedarf Anteil der offenen (Vollzeit-) Stellen lt. DKI- Krankenhaus Barometer (Abbildung 5, S. 54) MTRA 21,5% MTLA 6% MTAF 2,3 % Cave: Keine Berücksichtigung ambulanter Dienstleister qualitativer Bedarf überfachliche Qualifikationen Kommunikationsfähigkeit Kenntnisse der EDV/ Informationstechnologie Managementfähigkeiten fachspezifischen Qualifikationen molekulare Bildgebung Teleradiologie
23 Was wir nicht möchten: Lieber Patient, help yourself!
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