Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft
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- Waldemar Lehmann
- vor 6 Jahren
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1 1. Neue Berufelandschaft nach dem Landespflegegesetz 2. Rahmenplan für die praktische Ausbildung in der Altenpflege 3. Stand der Entwicklung einer neuen Pflegeausbildung 4. Erweiterung der Kompetenzen der Pflegeberufe? 0
2 1. Berufelandschaft nach dem Landespflegegesetz Quelle: Sozialmínisterium Baden-Württemberg 1
3 2. Rahmenplan für die praktische Ausbildung in der Altenpflege 19 Abs. 3 Landespflegegesetz Das Kultusministerium und das Sozialministerium bestimmen gemeinsam in Bildungs- und Praxisplänen das Nähere zu den in der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom (...) in der jeweils geltenden Fassung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalten. Praxispläne sind unter Beteiligung von Vertretungen der Schulen und der Träger der praktischen Ausbildung zu erarbeiten. 2
4 2. Rahmenplan für die praktische Ausbildung in der Altenpflege Sozialministerium hat AG zur Erarbeitung eines Rahmenplans für die praktische Ausbildung eingesetzt AG hat Entwurf für Rahmenplan erarbeitet folgt dem Lernfeldansatz Vorgabe von verbindlichen Lernzielen und Kompetenzen Ausbildungsziele werden konkret mit Vorschlägen für Praxisaufgaben/Praxissituationen unterlegt 3
5 2. Rahmenplan für die praktische Ausbildung in der Altenpflege Am wird der Entwurf in größerer Runde von SM und KM vorgestellt und besprochen Mit Veröffentlichung ist bald zu rechnen. 4
6 3. Stand der Entwicklung einer neuen Pflegeausbildung 5
7 3. Stand der Entwicklung einer neuen Pflegeausbildung Weichenstellung für eine gemeinsame Pflegeausbildung wurde bereits im Koalitionsvertrag getroffen Gemäß dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Juni 2009 vom BMG und vom BMFSJ eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet Auftrag: Eckpunkte für eine neue Pflegeausbildung Weiterhin (3-jährige) Berufsausbildung Pflegeausbildung soll nicht generell akademisiert werden 6
8 3. Stand der Entwicklung einer neuen Pflegeausbildung Eckpunkte der AG sollen Grundlage für Gesetzentwurf werden. Konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe im Frühjahr 2010 Ergebnisse der Arbeitsgruppe: voraussichtlich Frühjahr 2011 Derzeit noch keine konkretere Weichenstellungen erkennbar. Dreh- und Angelpunkt für die Neugestaltung ist die Frage der Finanzierung. Hiervon wird auch die Ausgestaltung der neuen Ausbildung abhängen. 7
9 3. Stand der Entwicklung einer neuen Pflegeausbildung Ziel: Zusammenführung der bisherigen (Kinder-) Krankenpflegeausbildung und Altenpflegeausbildung integriert oder generalistisch? AltPfl. KrPfl. KiKrPfl. Pflegerische Grundausbildung Pflegeausbildung 8
10 3. Stand der Entwicklung einer neuen Pflegeausbildung Warum dauert die Erarbeitung von Eckpunkten so lange? Viele verschiedene Fragen sind zu lösen! Wichtiger Knackpunkt: Wie gestaltet sich die künftige Finanzierung der Pflegeausbildung??? 9
11 Modell Finanzierung Altenpflegeausbildung in Ba-Wü ( 82 a SGB XI, AltenpflegeausbildungsausgleichsVO) Teilfinanzierung der Ausbildung über Pflegebedürftige Schule Praxisanleitung Ausbildungsvergütung Schlüssel 35% stationär 70% ambulant Öffent. Schule oder Privatschulgesetz Heim-/Pflegeentgelt Ausbildungsfonds aus Zuschlägen auf das Heim-/Pflegeentgelt 10
12 Modell Finanzierung Altenpflegeausbildung in manchen anderen Bundesländern (z.b. Niedersachsen) Schule Praxisanleitung Ausbildungsvergütung Schulgeld Heim-/Pflegeentgelt 11
13 Modell Finanzierung Krankenpflegeausbildung ( 17 a Krankenhausfinanzierungsgesetz) Vollfinanzierung der Ausbildung über Krankenhauspatienten Schule Praxisanleitung Ausbildungsvergütung Schlüssel 9,5 : 1 (ca. 65%) Ausbildungsfonds aus Zuschlägen auf das Krankenhausentgelt 12
14 3. Stand der Entwicklung einer neuen Pflegeausbildung Wie kann künftig die Ausbildungsfinanzierung gestaltet werden? Var. 1: Var. 2: Weiterhin unterschiedliche Finanzierungen Voraussetzung: Nach wie vor unterschiedliche Abschlüsse integrierte Ausbildung Es gibt eine einheitliche Finanzierung und einen einheitlichen (generalistischen) Abschluss, direkte Wechselwirkung zwischen Ausgestaltung der Ausbildung und der Finanzierung! 13
15 3. Stand der Entwicklung einer neuen Pflegeausbildung Variante 2 einheitliche Finanzierung Vereinheitlichung des Anrechnungsschlüssel für die Arbeitskraft der Auszubildenden Klärung der Schulfinanzierung Schulfinanzierung über Nutzerentgelte? Schulfinanzierung über Privatschul-/Schulgesetz? Berufsschule nach dem Berufsbildungsgesetz? Keine bundeseinheitliche Schulfinanzierung? 14
16 3. Stand der Entwicklung einer neuen Pflegeausbildung Variante 2 einheitliche Finanzierung Soweit eine Finanzierung durch Nutzer stattfindet: Belastung der Nutzer der ausbildenden Einrichtung oder solidarische Verteilung des Ausbildungsaufwands über einen Ausbildungsfonds? 15
17 3. Stand der Entwicklung einer neuen Pflegeausbildung Erstrebenswert Vollfinanzierung von Ausbildungsvergütung, Praxisanleitung und Schulkosten über Nutzerentgelt in Form eines Ausbildungsfonds wie bislang bei der (Kinder-) Krankenpflegeausbildung Aber: Rechtliche Zulässigkeit nicht ohne weiteres gegeben Sonderabgabenproblematik FAZIT: Man darf gespannt sein. 16
18 4. Erweiterung der Kompetenzen der Pflegeberufe? Eine zielorientierte Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe im Sinne einer - rechtlich abgesicherten - stärkeren Gewichtung von nichtärztlichen Leistungserbringern (...) dürfte zu einer Verbesserung von Effizienz und Effektivität der Gesundheitsversorgung führen und ist im Rahmen der vorgeschlagenen Strukturveränderungen als notwendig anzusehen. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Sondergutachten
19 4. Erweiterung der Kompetenzen der Pflegeberufe? Großer Ärzte- und Hausärztemangel in Sicht Künftig Notwendigkeit, mehr ärztliche Tätigkeiten als bislang auf andere Berufsgruppen zu übertragen auch Ausübung von Heilkunde. In Ländern wie GB gibt es z.b. das Modell der akademisch qualifizierten Pflegefachkraft, die verschiedene ärztliche Aufgaben übernimmt. Modellprojekt AGnES in Anknüpfung an die Gemeindeschwester in der DDR. 18
20 4. Erweiterung der Kompetenzen der Pflegeberufe? Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008: Möglichkeit von Modellvorhaben, wonach Pflegefachkräfte - Verbandsmittel und Pflegehilfsmittel verordnen sowie eine inhaltliche Ausgestaltung der häuslichen Krankenpflege einschließl. deren Dauer vornehmen können - 63 Abs. 3b SGB V - ärztliche Tätigkeiten übertragen bekommen können, bei denen es sich um Ausübung der Heilkunde handelt (sofern dies Gegenstand einer akademischen pflegerischen Ausbildung ist) - 63 Abs. 3c SGB V. 19
21 4. Erweiterung der Kompetenzen der Pflegeberufe? Was ist daraus geworden? Konkretisierende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), welche heilkundlichen Tätigkeiten im Rahmen eines Modells von akademischen Pflegefachkräften mit einer entsprechenden Qualifikation übertragen werden können, ist weiter in Arbeit. Am hat G-BA Pflegeverbände aufgefordert, sich binnen 4 Wochen beim G-BA zu melden, wenn eine Teilnahme zum Stellungnahmeverfahren zur Richtlinie gewünscht ist. Anlass auf Hoffnung für Richtlinienentwurf? 20
22 Fazit Die wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Veränderungen werden aber mittelfristig kommen. 21
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