PROJEKT HANDSCHLAG. Täter-Opfer-Ausgleich im Landgerichtsbezirk Tübingen. Ein Projekt von Hilfe zur Selbsthilfe e.v.

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1 JAHRESBERICHT 2016 PROJEKT HANDSCHLAG Täter-Opfer-Ausgleich im Landgerichtsbezirk Tübingen TOA - Q Bundesweit geprüfte Qualität Unserer Einrichtung wurde von der BAG TOA e.v. das Gütesiegel verliehen. Ein Projekt von Hilfe zur Selbsthilfe e.v.

2 1. Vorwort Gesamtüberblick für das Jahr Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 10 Jahren Anzahl der Beteiligten Verteilung nach Geschlecht Die Verteilung der Delikte Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit in den letzten 10 Jahren Fallarbeit Das Verfahrensstadium bei Falleinleitung Abgeschlossene Fälle im Jahr Die Ergebnisse der Ausgleichsbemühungen Die Ausgleichsleistungen Wiedergutmachung Zeitverläufe Dauer vom Tatzeitpunkt bis zum Falleingang Bearbeitungszeitraum der abgeschlossenen Fälle Täter-Opfer-Ausgleich im Landkreis Reutlingen Täter-Opfer-Ausgleich im Landkreis Tübingen Täter-Opfer-Ausgleich im Landkreis Calw

3 1. Vorwort Auch in 2017 ziehen wir Resümee und blicken auf das vergangene Jahr Wir sind stetig bemüht, unsere Ansprüche an das eigene Arbeiten und unsere Standards zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wir haben uns daher auch dieses Mal dafür entschieden, uns als Einrichtung einer erneuten Überprüfung durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.v. zu unterziehen, um das Gütesiegel Zertifiziert nach den bundesweit gültigen TOA Standards verlängern zu können. Auch hat in 2016 das 16. TOA-Forum unter dem Titel Fortschritt braucht (Frei-)Räume stattgefunden. Tagungsort war dieses Mal Bad Kissingen. Hier wurde von Praktikern und Experten unterschiedlichster Bereiche die Möglichkeit genutzt, aktuelle Themen zu bearbeiten und weiter voranzutreiben. Dies zeigte sich z. B. an den Arbeitsgruppen zur Beteiligung des sozialen Umfelds im Täter-Opfer-Ausgleich oder auch der Möglichkeit der Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs bei schweren Straftaten. Aber auch neuere politische, rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen fanden besondere Beachtung, wie der Workshop zur Informationsplicht von Opfern, die sich aus dem 3. Opferschutzreformgesetz ergeben, zeigte. Da es im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs nicht nur individuelle Zielstellungen und Fortentwicklungen der einzelnen Einrichtungen gibt, werden derzeit die TOA-Standards überarbeitet, um auch deutschlandweit einer Weiterentwicklung und Einbeziehung neuer Perspektiven, aktueller Entwicklungen der Rechtsprechung und der Praxis durch die Überarbeitung der aktuellen Auflage, Folge zu leisten. Die 7. Ausgabe der TOA- Standards erwarten wir in Nach wie vor ist es für uns wichtig, auf Folgendes hinzuweisen: In jedem Verfahrensstadium soll geprüft werden, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich möglich ist, so die Rechtslage. Auch schwere Straftaten können innerhalb eines Täter-Opfer-Ausgleichs bearbeitet werden, um den Interessen und Bedürfnissen der Geschädigten, aber auch der Beschuldigten gerecht werden zu können. Das muss nicht bedeuten, dass dies innerhalb einer Diversion stattfindet. Wesentlich ist, dass die Ergebnisse aus dem Täter-Opfer- Ausgleich in der Hauptverhandlung Beachtung finden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unser Fallbeispiel im Landkreis Calw (s. Seite 30). Wir bleiben optimistisch und hoffen, dass sich die Fallzahlen auch im nächsten Jahr weiterhin erholen. Schaut man sich die Daten der aktuellen bundesweiten Täter-Opfer- Ausgleichs-Statistik 1 an, wird deutlich, dass neben der Staatsanwaltschaft, den Richtern und der Jugendgerichtshilfe auch die Polizei einen großen Anteil daran haben kann, dass Fälle an den Täter-Opfer-Ausgleich überwiesen werden. Wir werden auch in diesem Jahr mit unseren Kooperationspartnern im Kontakt stehen und hoffen weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit. 1 Hartmann, Arthur; Schmidt, Marie; Ede, Katja; Kerner, Hans-Jürgen: Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland. Auswertung der bundesweiten Täter-Opfer-Ausgleichs-Statistik für die Jahrgänge 2013 und Auflage. S.18f. 2

4 2. Gesamtüberblick für das Jahr 2016 Auf den folgenden Seiten werden wir Ihnen anhand verschiedener Abbildungen einen Überblick der Fallverläufe der letzten 10 Jahre geben. Des Weiteren werden wir auf die Zahlen der Beteiligten, der Ausgleichsverläufe und deren Ergebnisse eingehen. 2.1 Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 10 Jahren (Zählung der Täter) Beschuldigte insgesamt (Falleingang) Landkreis Tübingen Landkreis Reutlingen Landkreis Calw sonstiger Landkreis männlich % 80% 78% 83% 78% 81% 66% 71% 75% 75% 71% weiblich % 20% 22% 17% 22% 19% 34% 29% 25% 25% 29% Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Strafunmündige Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 10 Jahren Landkreis Tübingen Landkreis Reutlingen Landkreis Calw zum Tatzeitpunkt Jahre 3 zum Tatzeitpunkt Jahre 4 zum Tatzeitpunkt 21 Jahre und älter 5 zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahren 3

5 2.2 Anzahl der Beteiligten Das Projekt Handschlag hat 2016 in 93 Verfahren mit 148 Beschuldigten und 133 Geschädigten (hierunter fallen eine Schule und 4 Unternehmen), also insgesamt 281 Klienten, gearbeitet. Zahlreiche Kontakte mit Eltern und Anwälten der Beteiligten kamen hinzu. 2.3 Verteilung nach Geschlecht männlich weiblich gesamt Beschuldigte Geschädigte Geschlecht der Beschuldigten 29% 71% männlich weiblich Geschlecht der Geschädigten 39% 61% männlich weiblich 4

6 2.4 Die Verteilung der Delikte Den größten Anteil an den bei uns eingegangenen Delikten nehmen Körperverletzungen ein. In der unten stehenden Abbildung ist die Verteilung der Delikthäufigkeit nochmals genauer dargestellt. Mehrfachnennungen sind hierbei möglich. Körperverletzung 60 gefährliche Körperverletzung 36 Sachbeschädigung 23 Beleidigung 20 Diebstahl 6 Bedrohung 5 Unterschlagung 4 schwerer Raub 3 Nötigung 2 Hausfriedensbruch 2 vorsätzliche Körperverletzung 2 Versuch der gefährlichen Körperverletzung 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 gesamt Beschuldigte wurden wegen 165 Delikten verfolgt, davon waren 99 Körperverletzungen, dies entspricht 60% aller Tatvorwürfe Körperverletzung gefährliche Körperverletzung Sachbeschädigung Beleidigung Diebstahl Bedrohung Unterschlagung schwerer Raub Nötigung Hausfriedensbruch vorsätzliche Körperverletzung Versuch der gefährlichen Widerstand gegen 5

7 2.5 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit in den letzten 10 Jahren Nach wie vor werden hauptsächlich Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit an uns verwiesen. Diese stellen sich für 2016 wie folgt dar: Körperverletzung 60 gefährliche Körperverletzung 36 vorsätzliche Körperverletzung 2 Versuch der gefährlichen Körperverletzung 1 gesamt 99 von 148 Überblick der Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit in den letzten 10 Jahren: Körperverletzung gefährliche Körperverletzung vorsätzliche Körperverletzung fahrlässige Körperverletzung Versuch der gefährlichen Körperverletzung gesamt von % gesamt 83,2% 79,5% 83,5% 89,5% 75,6% 79,2% 88,3% 73,0% 70,1% 66,9% 70% Gewaltdelikte in den letzten 10 Jahren 60% 50% 40% 30% 20% Körperverletzung gefährliche Körperverletzung 10% 0%

8 3. Fallarbeit 3.1 Das Verfahrensstadium bei Falleinleitung Gesamtzahl der Fälle (Falleingänge) 141 in % 137 in % 148 in % vor Anklage ,1% ,9% ,8% nach Anklage, vor der Hauptverhandlung 6 4,3% 3 2,2% 6 4,1% in bzw. nach der Hauptverhandlung 8 5,7% 3 2,2% 12 8,1% sonstiges (Selbstmelder) 0 0% 1 0,7% 0 0% In 2016 wurden 88% der Fälle als Diversion, also vor der Hauptverhandlung und ohne Anklageerhebung, zugewiesen. Der Anteil der Zuweisung vor Anklage bzw. in oder nach der Hauptverhandlung ist in 2016 auf 12,2 gestiegen. Grundsätzlich wollen wir darauf hinweisen, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich in jedem Verfahrensstadium möglich sein kann, unabhängig von der Schwere des Delikts. 7

9 Nachfolgend werden die Zahlen für 2016 dargestellt: Verfahrensstadium bei Falleinleitung 4% 8% im Vorverfahren, vor der Anklage 88% nach Anklage, vor der Hauptverhandlung in bzw. nach der Hauptverhandlung Die Entscheidung für oder gegen einen Täter-Opfer-Ausgleich bedarf in der Regel Zeit. Insofern ist die Situation, einen Täter-Opfer-Ausgleich in bzw. nach der Hauptverhandlung anzuregen bzw. aufzuerlegen, durchaus kritisch zu sehen. Der weitere Verlauf bzgl. des Gelingens hängt sehr von der Kommunikation ab, also ob ein Geschädigter das Gefühl bekommt, sich wirklich entscheiden zu können. Im letzten Jahr ist diese Intervention im Gerichtssaal offenbar gut gelungen; so hat uns ein Geschädigter nach einem solchen Täter-Opfer-Ausgleich rückgemeldet: Die Gespräche haben mir gutgetan. Ich kann die Angelegenheit nun anders einordnen und bewerten. Ich bin froh darüber, dass dies in diesem Rahmen noch so möglich gewesen ist. 8

10 3.2 Abgeschlossene Fälle im Jahr 2016 Im Jahr 2016 wurden 104 Verfahren mit 171 Beschuldigten und 149 Geschädigten abschließend bearbeitet. An diesen Gesprächen beteiligt waren insgesamt 83 Eltern und 3 sonstige Beteiligte (beispielsweise Betreuer). 3.3 Die Ergebnisse der Ausgleichsbemühungen Täter-Opfer-Ausgleich nicht zustande gekommen 55 Konfliktbeteiligte befriedigt 116 gesamt 171 Ausgleichsbewertung 68% 32% keine Möglichkeit zum Ausgleich einvernehmliche Lösung der Beteiligten Gründe für das Nichtzustandekommen einer einvernehmlichen Lösung Opferablehnung/Erstanzeigerablehnung 16 Täterablehnung/Gegenanzeigerablehnung 13 Opfer/Erstanzeiger nicht erreicht 11 Täter/Gegenanzeiger nicht erreicht 7 Abbruch/Rücktritt durch einen Beteiligten 5 Ausgleichsgespräch gescheitert 2 kein glaubhaftes Bemühen des Täters 1 gesamt 55 9

11 3.4 Die Ausgleichsleistungen (Mehrfachnennung) Entschuldigung 73 Schadenersatz 26 Verhaltensvereinbarung 25 Schmerzensgeld 17 Arbeitsleistung für das Opfer 11 Rückgabe der entwendeten Sache 3 gemeinsame Aktivität 1 gesamt 156 Insgesamt wird deutlich, dass die Entschuldigung nach dem gemeinsamen Gespräch ein wesentlicher Faktor für die Beilegung eines Konflikts ist. Daneben spielt die Möglichkeit der Einbeziehung von Schadenswiedergutmachungen ebenfalls eine entscheidende Rolle im Täter-Opfer-Ausgleich. Auch darf die Möglichkeit einer zukünftigen Verhaltensvereinbarung nicht unterschätzt werden. Gerade bei Vorfällen, bei denen sich Beschuldigte und Geschädigte wieder begegnen können, ist dies oft die Möglichkeit, Bedenken im Hinblick auf zukünftige Begegnungen anzusprechen und Lösungsmöglichkeiten dafür gemeinsam zu suchen. 3.5 Wiedergutmachung In 2016 wurden Wiedergutmachungsvereinbarungen in Höhe von ,60 getroffen. Diese teilen sich auf in ,60 Schadenersatz und 7.730,00 Schmerzensgeld. Mit Hilfe unseres Opferfonds ist es auch Beschuldigten ohne Einkommen möglich, Schmerzensgeld und Schadenersatz zu erbringen. Diesen haben 17 Beschuldigte durch das Ableisten von gemeinnützigen Arbeitsstunden in Anspruch genommen. Insgesamt wurden 680 Sozialstunden geleistet, die mit 4.080,00 entlohnt wurden. 10

12 4. Zeitverläufe 4.1 Dauer vom Tatzeitpunkt bis zum Falleingang 2016 Anzahl der Fälle % insgesamt bis 4 Monate 90 52,6% bis 8 Monate 63 36,8% bis 12 Monate 14 8,2% über 1 Jahr 4 2,3% gesamt ,0% Mehr als die Hälfte der Fälle für 2016 ist innerhalb von vier Monaten nach dem Tatzeitpunkt bei uns eingegangen. 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 56% Dauer vom Tatzeitpunkt bis zum Falleingang in den letzten 5 Jahren 51% 59% 56% 53% bis 4 Monate bis 8 Monate bis 12 Monate über 1 Jahr 0% Im Vergleich der letzten fünf Jahre wird deutlich, dass die Mehrzahl der Fälle (50-60%) in den ersten vier Monaten nach dem Tatzeitpunkt bei uns eingehen. 11

13 4.2 Bearbeitungszeitraum der abgeschlossenen Fälle (Falleingang beim Projekt Handschlag bis zum Abschlussbericht) Anzahl der Fälle insgesamt kumuliert bis 4 Monate ,2% 63,2% bis 8 Monate 58 33,9% 97,1% bis 12 Monate 3 1,8% 98,8% über 1 Jahr 2 1,2% 100,0% Bearbeitungszeitraum der abgeschlossenen Fälle in den letzten 5 Jahren bis 4 Monate 65% 51% 56% 44% 63% bis 8 Monate 88% 86% 92% 77% 97% bis 12 Monate 95% 98% 98% 93% 99% über 1 Jahr 5% 2% 2% 7% 1% Diese Bearbeitungszeit beinhaltet nicht nur die Vorbereitung und Durchführung der einzelnen Gespräche, sondern auch die Zeit, die zur Ableistung der Wiedergutmachung vereinbart worden ist. Da jugendliche und heranwachsende Beschuldigte selten über ein geregeltes Einkommen verfügen, bekommen sie oftmals (in Abstimmung mit den Geschädigten) die Möglichkeit, Schadenswiedergutmachungen in Raten abzuzahlen. Dadurch kann sich die abschließende Rückmeldung an die Staatsanwaltschaft/das Jugendgericht teilweise länger als ein Jahr hinziehen. 12

14 5. Täter-Opfer-Ausgleich im Landkreis Reutlingen Falleingang 35 Verfahren mit 57 Beschuldigten und 49 Geschädigten Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 10 Jahren Im Jahr 2016 sind die Fallzahlen im Landkreis Reutlingen wieder leicht angestiegen. 13

15 Beteiligtenzählung und Verteilung nach Geschlecht männlich weiblich gesamt Beschuldigte Geschädigte (sowie eine Schule und 4 Unternehmen) Geschlecht der Beschuldigten 40% 60% männlich weiblich Im Jahr 2016 gab es im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr weibliche Beschuldigte. Geschlecht der Geschädigten 41% 59% männlich weiblich 14

16 Altersverteilung der Beschuldigten (N=57) Jugendliche 41 Heranwachsende 14 Erwachsene 1 Strafunmündige 1 Altersverteilung der Beschuldigten 2% 2% 24% 72% Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Strafunmündige Ein leichter Anstieg der jugendlichen Beschuldigten gegenüber 2015 ist zu verzeichnen. Altersverteilung der Geschädigten (N=44 von 49 6 ) Jugendliche 28 Erwachsene 9 Heranwachsende 5 Kinder 2 Altersverteilung der Geschädigten 20% 11% 5% 64% Jugendliche Erwachsene Heranwachsende Kinder 6 1 Schule und 4 Unternehmen 15

17 Verteilung der Delikte Körperverletzung 19 gefährliche Körperverletzung 15 Sachbeschädigung 13 Beleidigung 9 schwerer Raub 3 Diebstahl 2 Bedrohung 2 Hausfriedensbruch 2 Nötigung 2 vorsätzliche Körperverletzung 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 Unterschlagung 1 gesamt 70 16

18 Abgeschlossene Fälle 37 Verfahren mit 60 Beschuldigten und 51 Geschädigten Vorgespräche 109, Klärungsgespräche 25 einvernehmliche Lösung der Beteiligten 45 keine Möglichkeit zum Ausgleich 15 Ausgleichsbewertung 75% 25% keine Möglichkeit zum Ausgleich einvernehmliche Lösung der Beteiligten Gründe für das Nichtzustandekommen einer einvernehmlichen Lösung Opferablehnung/Erstanzeigerablehnung 4 Opfer/Erstanzeiger nicht erreicht 4 Abbruch/Rücktritt durch einen Beteiligten 3 Täterablehnung/Gegenanzeigerablehnung 3 Täter/Gegenanzeiger nicht erreicht 1 gesamt 15 Ein Drittel der Beteiligten konnte nicht erreicht werden, daher konnte kein Täter-Opfer- Ausgleich erfolgen. 17

19 Die Ausgleichsleistungen Entschuldigung 33 Schadenersatz 15 Verhaltensvereinbarung 10 Schmerzensgeld 7 Rückgabe der entwendeten Sache 3 gesamt 68 18

20 6. Täter-Opfer-Ausgleich im Landkreis Tübingen Falleingang 30 Verfahren mit 44 Beschuldigten und 42 Geschädigten 120 Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 10 Jahren Im Jahr 2016 gab es für den Landkreis Tübingen 30 Verfahren mit insgesamt 44 Beschuldigten und 42 Geschädigten. Die Entwicklung der Fallzahlen ist seit 2008 weiterhin spürbar rückläufig. 19

21 Verteilung nach Geschlecht der Beteiligten männlich weiblich gesamt Beschuldigte Geschädigte Geschlecht der Beschuldigten 25% 75% männlich weiblich Im Vergleich zum Vorjahr (32%) wird deutlich, dass der Anteil weiblicher Beschuldigter wieder leicht gesunken ist. Geschlecht der Geschädigten 29% 71% männlich weiblich Auch im Hinblick auf weibliche Geschädigte ist dieses Jahr in Bezug auf die Gesamtzahl der Geschädigten ein Rückgang zu verzeichnen lag dieser bei 43%, in 2016 sind es dagegen 29%. 20

22 Altersverteilung der Beschuldigten (N=44) Insgesamt verteilen sich die Altersgruppen der Beschuldigten auf 20 Jugendliche, 17 Heranwachsende und 7 Erwachsene. Altersverteilung der Beschuldigten 16% 39% 45% Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Altersverteilung der Geschädigten (N=42) Innerhalb der Altersverteilung der Geschädigten nehmen Erwachsene den größten Anteil ein. Insgesamt wurden 11 Jugendliche, 11 Heranwachsende, 18 Erwachsene, 1 Kind, 1 Person über 60 Jahre an uns als Geschädigte verwiesen. Altersverteilung der Geschädigten 26% 3% 2% 43% 26% Jugendliche Erwachsene Heranwachsende Kinder Personen über 60 Jahre 21

23 Verteilung der Delikte Körperverletzung 20 gefährliche Körperverletzung 10 Sachbeschädigung 6 Bedrohung 3 Beleidigung 2 Unterschlagung 1 Versuch der gefährlichen Körperverletzung 1 vorsätzliche Körperverletzung 1 gesamt 44 Auch in diesem Jahr nahmen im Landkreis Tübingen Körperverletzungen und gefährliche Körperverletzungen mit Abstand den größten Anteil der Delikte ein. 22

24 Abgeschlossene Fälle (N=32) 32 Verfahren mit 46 Beschuldigten und 43 Geschädigten Vorgespräche 79, Klärungsgespräche 18 einvernehmliche Lösung der Beteiligten 30 keine Möglichkeit zum Ausgleich 16 Ausgleichsbewertung in Prozent 18% 82% keine Möglichkeit zum Ausgleich einvernehmliche Lösung der Beteiligten Im Jahr 2016 wurden für den Landkreis Tübingen insgesamt 32 Verfahren bearbeitet. Daran beteiligt waren 46 Beschuldigte und 43 Geschädigte. Insgesamt wurden mit den Beteiligten 79 Vorgespräche und 18 Klärungsgespräche geführt. Gründe für das Nichtzustandekommen einer einvernehmlichen Lösung Opferablehnung/Erstanzeigerablehnung 5 Täter/Gegenanzeiger nicht erreicht 5 Täterablehnung/Gegenanzeigerablehnung 4 Opfer/Erstanzeiger nicht erreicht 1 Rücktritt/Abbruch durch einen Beteiligten 1 gesamt 16 23

25 Die Ausgleichsleistungen Entschuldigung 21 Verhaltensvereinbarungen 13 Schmerzensgeld 7 Schadenersatz 4 Arbeitsleistung für das Opfer 1 In 2016 wurden Wiedergutmachungsvereinbarungen in Höhe von ,51 getroffen (4.562,51 Schadenersatz und 6.080,00 Schmerzensgeld). 24

26 7. Täter-Opfer-Ausgleich im Landkreis Calw 28 Verfahren mit 46 Beschuldigten und 40 Geschädigten Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 10 Jahren Das Fallaufkommen bzw. die Zuweisungen durch die Staatsanwaltschaft lagen auch in 2016 auf einem sehr hohen Niveau. 25

27 Altersverteilung der Beschuldigten (N=46) Jugendliche 34 Heranwachsende 10 Erwachsene 2 Altersverteilung der Beschuldigten 22% 4% 74% Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Altersverteilung der Geschädigten Jugendliche 24 Erwachsene 7 Heranwachsende 5 Person über 60 Jahre 3 Kinder 1 Altersverteilung der Geschädigten 17% 12% 3% 8% 60% Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Kinder Personen über 60 Jahre 26

28 Verteilung nach Geschlecht der Beteiligten männlich weiblich gesamt Beschuldigte Geschädigte Geschlecht der Beschuldigten 20% 80% männlich weiblich Geschlecht der Geschädigten 50% 50% männlich weiblich 27

29 Die Verteilung der Delikte Körperverletzung 21 gefährliche Körperverletzung 11 Beleidigung 9 Sachbeschädigung 4 Diebstahl 3 Unterschlagung 2 gesamt 50 Abgeschlossene Fälle 34 Verfahren mit 64 Beschuldigten und 50 Geschädigten 87 Vorgespräche, 18 Klärungsgespräche einvernehmliche Lösung der Beteiligten 40 keine Möglichkeit zum Ausgleich 24 Ausgleichsbewertung 63% 37% keine Möglichkeit zum Ausgleich einvernehmliche Lösung der Beteiligten 28

30 Gründe für das Nichtzustandekommen einer einvernehmlichen Lösung Opferablehnung/Erstanzeigerablehnung 7 Täterablehnung/Gegenanzeigerablehnung 6 Opfer/Erstanzeiger nicht erreicht 6 Ausgleichsgespräch gescheitert 2 kein glaubhaftes Bemühen des Täters 1 Täter/Gegenanzeiger nicht erreicht 1 Abbruch/Rücktritt durch einen Beteiligten 1 gesamt Beteiligte haben sich gegen einen Täter-Opfer-Ausgleich entschieden. Auch wenn ein Täter-Opfer-Ausgleich nicht zustande kommt, ist es für die Beteiligten wichtig, Informationen über den Stand des Verfahrens sowie über den Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleichs zu bekommen. In einem Vorgespräch, das zunächst ganz grundsätzlich ohne die Gegenseite geführt wird, werden die Beteiligten erst mal informiert. Ziel dieses ersten Vorgespräches ist es, den Beteiligten ausreichend Beratung zukommen zu lassen, damit sie eine Entscheidung für oder gegen einen Täter-Opfer- Ausgleich treffen können. Es ist auch möglich, ein paar Tage Bedenkzeit zu vereinbaren. Die Bedeutung dieser Gespräche ist sehr wichtig für die Beteiligten, auch wenn sie sich dann gegen einen Täter-Opfer-Ausgleich entscheiden. Weitere 7 Beteiligte wurden nicht erreicht. In nur 4 Fällen ist es nicht gelungen, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Die Ausgleichsleistungen Entschuldigung 19 Arbeitsleistung für das Opfer 10 Schadenersatz 6 Schmerzensgeld 3 Verhaltensvereinbarungen 2 gemeinsame Aktivität mit Opfer 1 In 2016 wurden Wiedergutmachungsvereinbarungen in Höhe von 3.960,00 getroffen (750,00 Schadenersatz und 3.210,00 Schmerzensgeld). Hiervon wurden 570,00 mit 95 Sozialstunden erarbeitet. Ein herzlicher Dank gilt an dieser Stelle unseren Kooperationspartnern in den Einsatzstellen, die dies möglich gemacht haben! 29

31 20 Jahre Täter-Opfer-Ausgleich im Landkreis Calw Seit 20 Jahren wird der Täter-Opfer-Ausgleich vom Projekt Handschlag, dessen Träger der Verein Hilfe zur Selbsthilfe ist, im Landkreis Calw durchgeführt. Das Angebot wurde damals von der Jugendgerichtshilfe ins Leben gerufen und an das Projekt Handschlag vergeben, seither gibt es eine enge und gute Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe des Landkreises, die die Auftraggeber für einen Täter-Opfer- Ausgleich ist. Dies geschieht in enger Kooperation mit der Staatsanwaltschaft. Was wurde in dieser Zeit geleistet? Die Bilanz kann sich sehen lassen. Im Zeitraum von 20 Jahren wurde mit insgesamt 734 Beschuldigten gearbeitet, in ca. 70% aller zugewiesenen Fälle kam es zu einer Vermittlung zwischen Tätern und Opfern einer Straftat. Waren beide Seiten bereit, sich auf das Vermittlungsverfahren einzulassen, lag die Quote einer einvernehmlichen Einigung bei ca. 90%. Die Arbeit mit 734 Beschuldigten bedeutete auch, annähernd so viele Opfer einer Straftat zu beraten und dies im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleich aufzuarbeiten. Für viele Opfer waren diese Gespräche eine wichtige Hilfestellung; oft bekamen wir die Rückmeldung, dass sich das erste Mal jemand dafür interessiere, wie es ihnen ergangen sei. Die Treffen mit Beschuldigten und Geschädigten sind nach wie vor wichtige Vorgespräche, bevor es dann ins gemeinsame Gespräch geht. Im Ausgleichsgespräch werden dann die Karten offen auf den Tisch gelegt. Da geht es dann schon mal sehr emotional und kontrovers zu. Die Opfer erzählen, wie sie die Tat erlebt haben, dabei müssen sich dann die Täter klar positionieren und sich verantworten. Im weiteren Gesprächsverlauf werden gemeinsam Möglichkeiten erarbeitet, wie das geschehene Unrecht vom Täter wieder in Ordnung gebracht werden kann. Wie zum Beispiel im Fall von Frieder und Jochen. Beide Jungen waren in der Schule nach anfänglichen Hänseleien so aneinander geraten, dass es zu einer Schlägerei kam. Frieder schlug Jochen in seiner Wut ins Gesicht. Dieser erlitt einen Nasenbeinbruch und musste ins Krankenhaus. In den Gesprächen redeten die Jungen im Beisein der Eltern über den Konflikt. Beide konnten ihre unterschiedlichen Sichtweisen, wie es dazu gekommen war, mitteilen. Frieder erfuhr, wie es Jochen ergangen war, nachdem er von ihm geschlagen worden war und einige Tage zuhause bleiben musste. Im weiteren Gespräch entschuldigte sich Frieder und erklärte sich bereit, Jochen eine Wiedergutmachung in Form eines Schmerzensgeldes zu geben. Da er kein Einkommen hatte, erhielt Jochen aus dem Opferfonds des Projekts Handschlag die Wiedergutmachung. Frieder musste dafür als Gegenleistung gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. 30

32 Seit 2004 arbeitet Reiner Weik mit einem Deputat von 40% als Vermittler im Landkreis Calw. Das Projekt Handschlag arbeitet im gesamten Landesgerichtsbezirk Tübingen, der die Landkreise Calw, Tübingen und Reutlingen umfasst, und führt dort im Auftrag der Jugendgerichthilfe den Täter-Opfer-Ausgleich durch. 31

PROJEKT HANDSCHLAG. Täter-Opfer-Ausgleich im Landgerichtsbezirk Tübingen

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