Wieder gut machen!? Begegnung von Täter und Opfer

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1 Wieder gut machen!? Begegnung von Täter und Opfer 5. Niedersächsische Regionalkonferenz Kommunale Kriminalprävention Ulrike Schaper Greve Dipl. Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin Mediatorin

2 Der

3 Wer etwas will findet Wege, wer etwas nicht will findet Gründe (Götz Werner)

4 P e r s p e k t i v e n eines s Der Täter soll: im Ausgleichsgespräch unmittelbar erfahren, was die Tat für das Opfer bedeutet und sich zu seinen Tatmotiven äußern durch Erbringen freiwilliger Leistungen Verantwortung für die Tat übernehmen Bestrafung und den damit verbundenen Makel durch aktive Wiedergutmachung abwenden.

5 P e r s p e k t i v e n eines s Dem Opfer wird ermöglicht: im Ausgleichsgespräch Gefühle wie Wut, Angst, Ärger, Verletzung und Empörung zum Ausdruck zu bringen eine Aussöhnung zu erleben und / oder selbst dazu beizutragen schneller zu seinem Recht zu kommen eine materielle Wiedergutmachung als Ergebnis einer wie oben genannt Ausgleichsvereinbarung zu erhalten

6 P e r s p e k t i v e n eines s Die Justiz kann: auf strafrechtliche Konsequenzen zugunsten einer einverständlichen Konfliktregelung verzichten auf die Straftat schneller reagieren, als dies im förmlichen Verfahren möglich wäre durch Absehen von einem förmlichen Verfahren und von Verhängung einer Geldstrafe dem Täter die Möglichkeit einer Schadenswiedergutmachung erleichtern.

7 Wann (Zeitpunkt) kann ein erfolgen: Nach dem Ereignis (Selbstmelder) Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen Nach dem Besuch bei der Jugendgerichtshilfe (Hinweis der JGH an den KBT) Durch Anregung der STA Durch Anregung des Jugendrichters vor oder während der Hauptverhandlung Durch Urteil nach der Hauptverhandlung Jederzeit eigeninitiativ durch den KBT

8 Opferbelange im Rahmen der Strafverfolgung stärker zur Geltung zu bringen Tätern die von ihnen verletze Norm zu verdeutlichen Strafende Reaktionen entbehrlich zu machen bzw. abzumildern Den Konfliktparteien zivilrechtliche Auseinandersetzungen um Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu ersparen bzw. hierbei ressourcenorientierte Hilfestellung zu leisten. Ziel ist es, jungen Straftätern in Konfliktsituationen die Möglichkeit zu bieten, mit Unterstützung eines Mediators, den der Straftat zugrunde liegende zwischenmenschliche Konflikt, im geschützten Raum mit dem Opfer zu lösen.

9 Durchführung eines Prüfung, ob Sachverhalt TOA geeignet Kontaktaufnahme zu den KB (wenn mit Verfahren einverstanden) Erstellen eines TOA-Regelungskonzeptes Schlichtungsgespräche (Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Gericht über die Vereinbarung) Überwachung der Vereinbarungen (Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Gericht, wenn Vereinbarungen erfüllt wurden)

10 Die Vorgespräche dienen zur: Klärung der jeweiligen Positionen der einzelnen Konfliktbeteiligten Klärung von möglichen Ansprüchen im Rahmen der Schadenswiedergutmachung Klärung, ob eine persönliche Begegnung möglich ist Erfassung von Traumafolgestörungen

11 Das Ausgleichsgespräch beinhaltet folgende Zielrichtungen: Darlegung der unterschiedlichen Wahrnehmung der Tat Artikulieren der Tatfolgen, Tatfolgenaufarbeitung, Opferempathie Erarbeitung von Wiedergutmachungsleistungen Erstellung einer schriftlichen Vereinbarung Konfliktlösung Vermittlung Vereinbarung (die die Konfliktparteien unterzeichnen und auch umsetzen) Künftige Begegnungen im sozialen Nahraum

12 Formen der Wiedergutmachungsleistungen können sein: Entschuldigung des KBT Geschenk Gemeinsame Unternehmung Schadensersatz Schmerzensgeld Spende Direkte Arbeitsleistung für das Opfer Teilvergütete Arbeitsweisungen zur Schadensregulierung Indirekte Arbeitsleistungen in einer gemeinnützigen Einrichtungen

13 Zusammenfassend ermöglicht das Ausgleichsgespräch: Konfliktlösung Vermittlung Vereinbarung (die die Konfliktparteien unterzeichnen und auch umsetzen) Künftige (positive) Begegnungen im sozialen Nahraum

14 Einzugsbereich Jugendliche und Heranwachsende, die nach 10 JGG verurteilt worden sind oder die im Rahmen des Diversionsverfahrens nach 45, 47 am TOA beteiligt werden sollen und ihren 1. Wohnsitz im Landkreis Peine haben. Die Zuweisung erfolgt über den Fachdienst Jugendamt des Landkreises Peine sowie durch die Staatsanwaltschaften Hildesheim und Braunschweig.

15 Aus viktimologischen Untersuchungen ist bekannt, dass das Opfer kein Mitleid erwartet, sondern sich die Wiederherstellung der alten Situation, Schadensausgleich und Hilfe bei der psychischen Tatverarbeitung erwartet.

16 Ein Jüngling kommt zu einem weisen, alten Schamanen und fragt diesen: Sag mal, kannst du mir sagen, was in uns Menschen, in unserem Inneren, in unserer Seele vor sich geht? Mein Sohn, das ist so: Jeder Mensch trägt zwei Wölfe in sich; einer verkörpert das Gute, die Liebe, die Freude, die Güte, das Mitgefühl, die Hilfsbereitschaft, das Verzeihen; der andere verkörpert alles Schlechte und Üble in uns, den Neid, den Hass, die Gier, den Zorn, die Rücksichtslosigkeit. Diese beiden Wölfe in uns bekämpfen einander fortwährend: Darauf der Jüngling: Schön und gut, aber wer gewinnt denn nun von beiden? Es gewinnt der Wolf, den du fütterst! ( Ed Watzke)

17 Herzlichen Dank für Ihre Geduld!

18 Literaturhinweise: Wie Traumata in die nächste Generation wirken, Untersuchungen, Erfahrungen, therapeutische Hilfen Udo Baer und Gabriele Frick-Baer, ISBN Steigerung von Partizipation und Empowerment bei straffälligen Jugendlichen und ihren Familien durch Family-group-conferencing Katharina Artemis Schmidt, ISBN Verlag für Polizeiwissenschaft Wahrscheinlich hat diese Geschichte gar nichts mit Ihnen zu tun Ed Watzke, ISBN , Forum Verlag Godesberg GmbH, Mönchengladbach Die Streitschule Trainieren Sie Ihre Kommunikation- und Konfliktfähigkeit Simone Pöhlmann, ISBN Beteiligung des sozialen Umfelds im Andrea Bruhn, Carmen Kramer und Wolfgang Schlupp-Hauck Literaturtipps unter Legende zur Präsentation: TOA = KBT = Konfliktbeteiligter Täter KBO = Konfliktbeteiligtes Opfer STA = Staatsanwaltschaft JGG = Jugendgerichtsgesetz

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