PROJEKT HANDSCHLAG. Täter-Opfer-Ausgleich im Landgerichtsbezirk Tübingen

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1 JAHRESBERICHT 2011 PROJEKT HANDSCHLAG Täter-Opfer-Ausgleich im Landgerichtsbezirk Tübingen Kaiserstraße Reutlingen Telefon FAX TOA - Q Bundesweit geprüfte Qualität Unserer Einrichtung wurde von der BAG TOA e.v. das Gütesiegel verliehen.

2 Vorwort... 2 Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 10 Jahren... 4 Anzahl der Beteiligten... 5 Verteilung nach Geschlecht... 5 Die Verteilung der Delikte... 6 Das Verfahrensstadium bei Falleinleitung... 8 Abgeschlossene Fälle im Jahr Die Ergebnisse der Ausgleichsbemühungen Die Ausgleichsleistungen Dauer vom Tatzeitpunkt bis zum Falleingang Bearbeitungszeitraum der abgeschlossenen Fälle Täter-Opfer-Ausgleich im Landkreis Reutlingen Täter-Opfer-Ausgleich im Landkreis Tübingen Täter-Opfer-Ausgleich im Landkreis Calw

3 Vorwort Seit Jahren fördert das Bundesjustizministerium die bundesweite TOA-Statistik der Forschungsgruppe Täter-Opfer-Ausgleich, um so Erkenntnisse über die Praxis des TOA in Deutschland zu erhalten und eine vermehrte Anwendung der Mediation im Strafrecht zu unterstützen. Daher haben wir uns 2010 dieser bundesweiten Auswertung unserer Fälle angeschlossen. Wie immer, wenn man auf neue Software umstellt, war dies mit einem gehörigen Mehr an Zeit und Arbeitsaufwand verbunden. Jetzt hoffen wir, dass wir die Umstellung auf die bundesweite TOA-Statistik gut hinter uns gebracht haben und mit unseren Daten zu weiteren Erkenntnissen über den Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland beitragen. Die Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger schreibt in ihrem Geleitwort zur neuesten Auswertung im Mai 2011: Der aktuell vorliegende Bericht zeigt, dass sich der Täter-Opfer-Ausgleich weiterhin bewährt. Er ist als mögliche Reaktion vor allem für den Bereich der mittleren Kriminalität aus dem heutigen strafrechtlichen Sanktionssystem nicht mehr wegzudenken. Den Opferinteressen wird offenbar angemessen Rechnung getragen. Dafür sprechen die hohen Zahlen sowohl hinsichtlich der Mitwirkungsbereitschaft der Geschädigten als auch hinsichtlich der einvernehmlich getroffenen Regelungen nach Ausgleichsbemühungen, und zwar sowohl im Bereich der Jugend- als auch dem der Erwachsenenkriminalität. Ich hoffe, dass nicht zuletzt die positiven Ergebnisse dieses Berichts die Praxis dazu ermutigen, den Täter-Opfer-Ausgleich noch häufiger in Erwägung zu ziehen als dieses bisher geschieht. Dieses Instrument einer autonomen Konfliktbewältigung zwischen Opfern und Tätern verdient nach wie vor eine engagierte Förderung. 1 Seit etwa drei Jahren stagnieren unsere Fallzahlen im Landgerichtsbezirk Tübingen um die zweihundert Zuweisungen (Täterzählung), nachdem wir in den Jahren 2005 bis 2008 ein Fünftel mehr Fälle zugewiesen bekamen, nämlich so um die 250 Täter und 200 bis 220 Opfer. Zwar ist die Zahl der Körperverletzungsdelikte von Jugendlichen und Heranwachsenden, die 80% unserer Zuweisungen ausmachen, bei der Staatsanwaltschaft Tübingen in den Jahren 2009 und 2010 gegenüber 2008 zurückgegangen. Sie liegt aber immer noch höher als 2005 (254 Fallzuweisungen im TOA) und 2006 (241 Zuweisungen), als der TOA bei uns boomte. Unserer Ansicht nach haben wir das Reservoir an geeigneten Fällen für den Täter-Opfer-Ausgleich noch lange nicht ausgeschöpft. An dieser Stelle möchten wir unseren Kooperationspartnern bei den Jugendgerichtshilfen, der Staatsanwaltschaft und den Jugendgerichten für die kontinuierlich gute Zusammenarbeit danken. Wir erfahren immer wieder eine hohe und offene Gesprächsbereitschaft, sei es in den Kontakten zur alltäglichen Fallarbeit, den jährlich stattfindenden Kooperationsgesprächen, beim fachlichen Austausch, oder auch in der Bereitschaft, sich auf einen Gedankenaustausch über Weiterentwicklungen im TOA einzulassen. Herzlich danken möchten wir auch den Mitgliedern des Rotary-Clubs Reutlingen-Tübingen-Nord, die unsere Arbeit mit einer großen Spende unterstützt haben. 1 Kerner, Eikens, Hartmann, Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland, Mönchengladbach 2011 Die Onlineausgabe steht zum kostenlosen Download auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz ( zur Verfügung. 2

4 Im Herbst 2011 haben wir mit einer Kooperation mit dem kriminologischen Institut Tübingen begonnen. Auf Initiative des Instituts beteiligen wir uns an der Erprobung von sogenannten Peace Circles, einer Erweiterung des TOA, die über die unmittelbar betroffenen Täter und Opfer auch das durch eine Straftat in Mitleidenschaft gezogene soziale Umfeld in Wiedergutmachungsbemühungen einbezieht. Last but not least ist zu berichten, dass wir in diesem Jahr den Antrag auf Verlängerung des TOA- Gütesiegels bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.v. gestellt haben, um die Qualität unserer Arbeit mit einem Blick von Außen auf den Prüfstand zu stellen und zu dokumentieren, dass wir nach den TOA-Standards der BAG TOA arbeiten. Ihr Team vom Projekt Handschlag: Regina Steinborn Monika Pfeiffer Hans-Peter Hack Reiner Weik 3

5 Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 10 Jahren (Zählung der Täter) Beschuldigte insgesamt (Falleingang) Landkreis Tübingen Landkreis Reutlingen Landkreis Calw Sonstiger Landkreis männlich weiblich Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Strafunmündige Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 10 Jahren Landkreis Tübingen Landkreis Reutlingen Landkreis Calw

6 Anzahl der Beteiligten Das Projekt Handschlag hat 2011 in 116 Verfahren mit 205 Beschuldigten und 157 Geschädigten, also insgesamt 362 Klienten gearbeitet. Hinzu kamen zahlreiche Kontakte mit Eltern und Anwälten der Beteiligten. Verteilung nach Geschlecht männlich weiblich Sonstige Täter Geschädigte Geschlecht der Beschuldigten 19% 81% männlich weiblich Geschlecht der Geschädigten 29% 71% männlich weiblich 2 Geldinstitut, Schule, Behörde 5

7 Die Verteilung der Delikte Körperverletzung 85 gefährliche Körperverletzung 67 Beleidigung 27 Nötigung 14 Raub 10 Sachbeschädigung 10 Bedrohung 7 Verleumdung 5 sexuelle Beleidigung 4 Diebstahl 3 räuberische Erpressung 3 vorsätzliche Körperverletzung 3 üble Nachrede 2 Erpressung 1 Hausfriedensbruch 1 Nachstellung (Stalking) 1 sexuelle Nötigung 1 Verleumdung auf sexueller Grundlage 1 Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz 1 Verteilung der Delikte Körperverletzung gefährliche Körperverletzung Beleidigung Nötigung Sachbeschädigung Raub Bedrohung Verleumdung sexuelle Beleidigung vorsätzliche Körperverletzung räuberische Erpressung Diebstahl üble Nachrede Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz Verleumdung auf sexueller Grundlage sexuelle Nötigung Nachstellung (Stalking) Hausfriedensbruch Erpressung

8 Die Verteilung der Delikte in den letzten 10 Jahren Gewaltdelikte Eigentumsdelikte Sexualdelikte Sonstige ,00% 90,00% 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% Gewaltdelikte Sonstige Eigentumsdelikte Sexualdelikte 20,00% 10,00% 0,00% Bei den Gewaltdelikten 2011 handelt es sich um: Körperverletzung 85 gefährliche Körperverletzung 67 Nötigung 14 Raub 10 vorsätzliche Körperverletzung 3 räuberische Erpressung 3 Erpressung 1 Hausfriedensbruch 1 7

9 Das Verfahrensstadium bei Falleinleitung Gesamtzahl der Fälle (Falleingänge) 200 in % 190 in % 205 in % vor Anklage ,50% ,50% ,41% nach Anklage, vor der Hauptverhandlung 20 10,00% 11 5,80% 12 5,85% in bzw. nach der Hauptverhandlung 13 6,50% 7 3,70% 22 10,73% Sonstiges (Selbstmelder) 2 1,00% 0 0% 0 0% 2011 wurde bei 4 Verfahren (1,95%) in der Hauptverhandlung und bei 18 Verfahren (10,73%) nach der Hauptverhandlung durch Urteil ein Täter-Opfer-Ausgleich eingeleitet. Verfahrensstadium bei Falleinleitung 6% 2% 9% im Vorverfahren, vor der Anklage nach Anklage, vor der Hauptverhandlung 83% in der Hauptverhandlung nach der Hauptverhandlung durch Urteil 8

10 Das Verfahrensstadium bei Falleinleitung der letzten 10 Jahre in bzw. nach der Hauptverhandlung Falleingang in bzw. nach der Hauptverhandlung 10,73% 7,79% 6,50% 3,54% 3,68% 0,89% 0,84% 1,66% 0,80% Wir halten es für sinnvoll, TOA auch nach Anklageerhebung zu ermöglichen und anzuregen, dann sollte der TOA aber möglichst vor der Hauptverhandlung durchgeführt werden. 9

11 Abgeschlossene Fälle im Jahr 2011 Im Jahr 2011 wurden 126 Verfahren mit 211 Beschuldigten und 181 Geschädigten abschließend bearbeitet. Die Ergebnisse der Ausgleichsbemühungen keine Möglichkeit zum Ausgleich* 62 Teillösungen (Gegenanzeigen) 3 Konfliktbeteiligte befriedigt 146 Ausgleichsbewertung 69% 29% 2% keine Möglichkeit zum Ausgleich Teillösungen TOA gelungen *Gründe für das Nichtzustandekommen des TOAs Opfer/Erstanzeigerablehnung 19 30,65% Täter bestreitet Tatvorwurf 10 16,13% Opfer/Erstanzeiger nicht erreicht 10 16,13% Täterbemühungen trotz Geschädigtenablehnung 9 14,52% Täter/Gegenanzeiger nicht erreicht 4 6,45% Täterablehnung/Gegenanzeigerablehnung 3 4,84% Konfliktbeteiligte nicht zu Vorgesprächen gekommen 2 3,23% einen Konfliktbeteiligten nicht erreicht 2 3,23% Täter & Opfer nicht erreicht 1 1,61% zuständiger Richter hat Ausgleichsbemühungen beendet 1 1,61% keine Angabe 1 1,61% In 71 % der Fälle konnte ein Ausgleich zwischen Opfern und Tätern gefunden werden. 10

12 Die Ausgleichsleistungen Entschuldigung 99 Schmerzensgeld 29 Sonstiges 18 Verhaltensvereinbarung 16 Schadenersatz 16 Arbeitsleistung für das Opfer 15 Geschenk 8 Rückgabe der entwendeten Sache 2 gemeinsame Aktivität 1 Wiedergutmachung In 2011 flossen ,88 aus unserem Opferfonds an Geschädigte, auch aus Verfahren aus Vorjahren. Hiervon wurden 4.002,00 erarbeitet (667 Arbeitsstunden). In 2011 wurden Wiedergutmachungsvereinbarungen in Höhe von ,75 getroffen (7.109,75 Schadenersatz und ,00 Schmerzensgeld). Mit Hilfe unseres Opferfonds ist es auch Beschuldigten ohne Einkommen möglich, Schmerzensgeld und Schadenersatz zu erbringen. 11

13 Dauer vom Tatzeitpunkt bis zum Falleingang Anzahl der Fälle % insgesamt bis 4 Monate 75 60% bis 8 Monate 30 24% bis 12 Monate 10 8% über 1 Jahr 10 8% unbekannt 1 Übersicht über die Dauer vom Tatzeitpunkt bis zum Falleingang in den letzten 5 Jahren bis 4 Monate 17,30% 54,60% 44,30% 58,50% 60% bis 8 Monate 42,40% 33,50% 37,80% 24,40% 24% bis 12 Monate 3,30% 9,30% 17,40% 16,60% 8% über 1 Jahr 1,10% 2,60% 0,50% 0,50% 8% Dauer vom Tatzeitpunkt bis zum Falleingang in den letzten 5 Jahren 70,00% 60,00% 54,60% 58,50% 60% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 17,30% 44,30% bis 4 Monate bis 8 Monate bis 12 Monate über 1 Jahr 0,00% Die Dauer vom Tatzeitpunkt bis zum Falleingang beim Projekt Handschlag hat sich im Lauf der Jahre langsam, aber stetig verkürzt. 12

14 Bearbeitungszeitraum der abgeschlossenen Fälle (Falleingang beim Projekt Handschlag bis zum Abschlussbericht) Anzahl der Fälle insgesamt bis 4 Monate 77 61% bis 8 Monate 42 33% bis 12 Monate 4 3% über 1 Jahr 3 2% 13

15 Täter-Opfer-Ausgleich im Landkreis Reutlingen Falleingang: 57 Verfahren mit 94 Beschuldigten und 75 Geschädigten Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 10 Jahren Die Fallzuweisungen sind in den letzten 3 Jahren leicht steigend, allerdings auf einem deutlich niedrigeren Niveau als in den Jahren

16 Beteiligtenzählung und Verteilung nach Geschlecht männlich weiblich Beschuldigte Geschädigte Geschlecht der Beschuldigten 26% 74% männlich weiblich Geschlecht der Geschädigten 33% 67% männlich weiblich 15

17 Altersverteilung der Beschuldigten Jugendliche 61 Heranwachsende 25 Erwachsene 6 Strafunmündige 2 Altersverteilung der Beschuldigten 6% 2% 27% 65% Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Strafunmündige Altersverteilung der Geschädigten Jugendliche 27 Kinder 15 Heranwachsende 14 Erwachsene 10 unbekannt 9 3 Altersverteilung der Geschädigten 13% 12% 36% Jugendliche Kinder 19% 20% Heranwachsende Erwachsene unbekannt 3 Die Geschädigten kamen nicht zu Vorgesprächen. Den Unterlagen konnten keine Geburtsdaten entnommen werden. 16

18 Verteilung der Delikte Körperverletzung 41 gefährliche Körperverletzung 31 Beleidigung 19 Raub 8 Nötigung 7 Bedrohung 5 Beleidigung auf sexuelle Grundlage 4 vorsätzliche Körperverletzung 3 räuberische Erpressung 3 Diebstahl 2 Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz 1 Sachbeschädigung 1 Erpressung 1 Verleumdung 1 Verleumdung auf sexueller Grundlage 1 Wie in all den vorhergehenden Jahren nehmen Körperverletzungen und gefährliche Körperverletzungen den größten Teil der Straftaten ein. 17

19 Abgeschlossene Fälle 54 Verfahren mit 91 Beschuldigten und 77 Geschädigten Vorgespräche 122, Klärungsgespräche 32 TOA gelungen 51 keine Möglichkeit zum Ausgleich* 39 Teillösungen 1 Ausgleichsbewertung 56% 43% keine Möglichkeit zum Ausgleich Teillösungen TOA gelungen 1% * Gründe für das Nichtzustandekommen des TOAs Opfer/Erstanzeigerablehnung 11 Täter bestreitet Tatvorwurf 5 4 Opfer/Erstanzeiger nicht erreicht 8 Täterbemühungen trotz Geschädigtenablehnung 6 Täterablehnung/Gegenanzeigerablehnung 3 Konfliktbeteiligte nicht zu Vorgesprächen gekommen 2 einen Konfliktbeteiligten nicht erreicht 1 Täter & Opfer nicht erreicht 1 zuständiger Richter hat Ausgleichsbemühungen beendet 1 keine Angabe 1 4 Falls der Beschuldigte bestreitet, die ihm vorgeworfene Tat begangen zu haben, ist nach unserer Ansicht keine Basis für einen TOA gegeben. 18

20 Hauptsächlich im Landkreis Reutlingen ist festzustellen, dass TOAs, die in bzw. nach der Hauptverhandlung zugewiesen wurden, in 15 von 39 Fällen nicht durchgeführt werden konnten. Meistens teilten uns die Geschädigten mit, dass für sie die Angelegenheit durch die Verhandlung erledigt sei. Sie äußerten, dass ihrerseits kein weiterer Bedarf einer Klärung mit dem Täter bestehe. Dennoch gab es auch Fälle, bei denen die Geschädigten noch ein Klärungsgespräch wünschten. Obwohl nur wenige TOAs nach Urteil zustande kamen, hatten diese für die Beschuldigten in den Vorgesprächen eine nochmalige Auseinandersetzung mit der begangenen Tat zur Folge. In 11 Fällen waren die Opfer nicht bereit, sich im Rahmen eines TOAs mit dem Beschuldigten auf einen Klärungsversuch einzulassen. Da Vorgespräche in diesen Fällen mit Täter und Opfern stattfanden, hatten die Konfliktbeteiligten die Möglichkeit, sich nochmals mit dem Konflikt und der Tat auseinanderzusetzen. Die Ausgleichsleistungen Entschuldigung 21 Sonstiges 7 Verhaltensvereinbarung 7 Schmerzensgeld 6 Schadenersatz 3 Geschenk 3 Die Häufigkeit der Entschuldigungen zeigt, dass es den Geschädigten äußerst wichtig ist, dass der Beschuldigte für die Tat die Verantwortung übernimmt, Reue zeigt und einsieht, falsch gehandelt zu haben. Die Möglichkeit, zivilrechtliche Forderungen an den Täter zu stellen, ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil des TOAs und wird entsprechend genutzt. Hierbei wurde meistens unser Opferfonds beansprucht und gemeinnützige Arbeitsstunden verrichtet. In 2011 wurden Wiedergutmachungsvereinbarungen in Höhe von 5.825,00 getroffen (3.225,00 Schadenersatz und 2.600,00 Schmerzensgeld). Ferner ist den Geschädigten ein häufiges Anliegen, die Angelegenheit mit Verhaltensvereinbarungen zu regeln, um in Zukunft ohne Angst dem Täter begegnen zu können. 19

21 Täter-Opfer-Ausgleich im Landkreis Tübingen Falleingang 38 Verfahren mit 69 Beschuldigten und 56 Geschädigten Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 10 Jahren

22 Verteilung nach Geschlecht der Beteiligten männlich weiblich Sonstige Beschuldigte 65 4 Geschädigte Geschlecht der Beschuldigten 6% 94% männlich weiblich Geschlecht der Geschädigten 21% 79% männlich weiblich 5 Geldinstitut, Schule, Behörde 21

23 Altersverteilung der Beschuldigten Jugendliche 45 Heranwachsende 17 Erwachsene 5 Strafunmündige 2 Altersverteilung der Beschuldigten 7% 3% 25% 65% Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Strafunmündige Der Anteil der Erwachsenen (7 %) ist gegenüber dem Vorjahr (15 %) gesunken. 22

24 Altersverteilung der Geschädigten Jugendliche 31 Kinder 8 Heranwachsende 11 Sonstige 3 6 unbekannt 3 7 Altersverteilung der Geschädigten 6% 15% 21% 58% Jugendliche Kinder Heranwachsende unbekannt Verteilung der Delikte Körperverletzung 30 gefährliche Körperverletzung 14 Beleidigung 8 Sachbeschädigung 8 Verleumdung 4 Nötigung 2 Bedrohung 1 Diebstahl 1 Hausfriedensbruch 1 Nachstellung 1 6 Geldinstitut, Schule, Behörde 7 Die Geschädigten kamen nicht zu Vorgesprächen. Den Unterlagen konnten keine Geburtsdaten entnommen werden. 23

25 Abgeschlossene Fälle 46 Verfahren mit 75 Beschuldigten und 71 Geschädigten Vorgespräche 123, Klärungsgespräche 33 TOA gelungen 62 keine Möglichkeit zum Ausgleich* 13 Ausgleichsbewertung 17% keine Möglichkeit zum Ausgleich Teillösungen 83% TOA gelungen * Gründe für das Nichtzustandekommen eines TOAs Täter bestreitet Tatvorwurf 4 Täterbemühungen trotz Geschädigtenablehnung 3 Täter/Gegenanzeiger nicht erreicht 3 Opfer/Erstanzeiger nicht erreicht 2 Opfer/Erstanzeigerablehnung 1 Die Ausgleichsleistungen Entschuldigung 53 Schmerzensgeld 11 Verhaltensvereinbarung 7 Schadenersatz 10 Arbeitsleistung für das Opfer 14 Geschenk 3 In 2011 wurden Wiedergutmachungsvereinbarungen in Höhe von 6.976,00 getroffen (2.854,00 Schadenersatz und 4.122,00 Schmerzensgeld). 24

26 Ein Fall aus der Praxis Frau T. ist 19 Jahre alt und hatte einige Monate eine (Liebes-)Beziehung zu Herrn G. Die Beziehung entwickelte sich mit der Zeit sehr schwierig, da Eifersucht und Kontrolle seitens Herrn G. immer mehr zum Tragen kamen. In der Folge gab es oft Streit, der zunehmend eskalierte. Handgreiflichkeiten untereinander häuften sich, die mehrheitlich zu Lasten von Frau T. gingen. Frau T. beendete die Beziehung. In der Folge wurde sie von Herrn G., der sich mit dieser Entscheidung sichtlich schwer tat, immer wieder bedrängt. Er verfolgte Frau T. in ihrer Freizeit, passte sie ab und machte ihr Szenen. Frau T. konnte sich dieser massiven Haltung seitens Herrn G. nur schwer entziehen, so dass sie sich nach einer weiteren unangenehmen Begegnung entschloss, Anzeige zu erstatten. Der Strafvorwurf gegen Herrn G. lautete Nachstellung (Stalking). Nachdem wir die Ermittlungsunterlagen von der Staatsanwaltschaft bekommen hatten, nahmen wir zunächst Kontakt mit der Geschädigten, Frau T., auf. Diese erschien jedoch nicht zum vorgeschlagenen Termin. In der Folge führten wir dann ein Gespräch mit dem Beschuldigten, Herrn G. Dieser berichtete von immer wieder eskalierenden Situationen mit seiner damaligen Partnerin. In diesen Auseinandersetzungen sei es dann teilweise auch zu Übergriffen gekommen. Er gab an, dass diese teilweise auch gegenseitig gewesen wären. Er sehe jedoch ein, dass er sich insgesamt in der Beziehung zu Frau T. zum Teil nicht richtig bzw. fair verhalten habe. Er wolle sich bei Frau T. entschuldigen und versuchen, im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs und einer Aussprache die Angelegenheit mit ihr in Ordnung zu bringen. Wir nahmen daraufhin nochmals Kontakt mit Frau T. auf. Es gelang uns dann schließlich, mit Frau T. zu sprechen. Frau T. berichtete, dass es mit ihrem damaligen Partner immer wieder Auseinandersetzungen gegeben habe. Im Rahmen ihrer Beziehung sei es dann teilweise zu heftigen Streits und auch Übergriffen gekommen. Insgesamt habe sie Herrn G. als teilweise sehr übergriffig erlebt. Auch habe er ihr immer wieder nachgestellt und sie bedrängt. Sie wolle von Herrn G. eine ganz klare Zusicherung, dass er sie künftig in Ruhe lasse. An einem Täter-Opfer-Ausgleich sei sie grundsätzlich interessiert, jedoch wolle sie sich noch überlegen, ob ihr eine direkte Begegnung mit Herrn G. möglich sei. Nach einer entsprechenden Bedenkzeit erklärte sich Frau T. bereit, ein gemeinsames Gespräch mit Herrn G. zu führen. Mit Herr G. wurde, als Vorbereitung auf das gemeinsame Klärungsgespräch mit Frau T., ein weiteres ausführliches Gespräch geführt. Hierin wurden die wichtigen Punkte und Erwartungen von Frau T. thematisiert. Aufgrund der "positiven" Rückmeldung beider Beteiligten, luden wir diese zum Ausgleichsgespräch ein. Es wurde vereinbart, dass vor allem eine zukünftige Umgangsregelung und Verhaltensvereinbarungen sowie die Frage nach Wiedergutmachung Themen sein würden und nicht die Aufarbeitung der Beziehungsgeschichte. 25

27 Herr G. wurde im Gesprächsverlauf noch einmal damit konfrontiert, dass er sich in der Vergangenheit gegenüber Frau T. oft übergriffig verhalten hatte. Er konnte dies einsehen und entschuldigte sich auch für seine Handlungsweise bei Frau T. Er sicherte Frau T. zu, keinen Kontakt mehr mit ihr aufzunehmen. Er erklärte des Weiteren, dass diese von ihm auch in der Zukunft nichts mehr zu befürchten habe. Frau T., die im Gespräch ihre Interessen und Standpunkte gut vertreten konnte, äußerte, dass sie mit den Zusagen und der Haltung von Herrn G. zunächst zufrieden sei. Sie wolle jedoch noch abwarten, ob Herr G. seine Zusagen auch wirklich einhalte. Nach ca. 5 Wochen nahmen wir noch einmal Kontakt mit Frau T. auf. Frau T. erklärte, dass für sie die Angelegenheit nunmehr abschließend geregelt sei. Herr G. habe sich an die Vereinbarungen gehalten, so dass sie kein weiteres Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung dieser Angelegenheit mehr habe. Wir empfahlen der Staatsanwaltschaft daraufhin, das Verfahren gegen den Beschuldigten einzustellen. Unser Ziel war es, Frau T. zu stärken, die Opferrolle zu verlassen. Dies ist uns im Rahmen dieses Täter-Opfer-Ausgleichs gelungen. 26

28 Täter-Opfer-Ausgleich im Landkreis Calw 21 Verfahren mit 41 Beschuldigten und 26 Geschädigten Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 10 Jahren Die Fallzahlen sind seit nunmehr 10 Jahren stabil. 27

29 Altersverteilung der Beschuldigten Jugendliche 27 Heranwachsende 9 Erwachsene 3 Strafunmündige 2 Altersverteilung der Beschuldigten 7% 5% 22% 66% Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Strafunmündige Die Strafunmündigen wurden ebenfalls in den TOA einbezogen. Altersverteilung der Geschädigten Jugendliche 10 Heranwachsende 6 Erwachsene 5 Kinder 4 ältere Person über 60 J. 1 Altersverteilung der Geschädigten 4% Jugendliche 19% 15% 23% 39% Heranwachsende Erwachsene Kinder 28

30 Verteilung nach Geschlecht der Beteiligten männlich weiblich Beschuldigte Geschädigte 17 9 Geschlecht der Beschuldigten 24% 76% männlich weiblich Geschlecht der Geschädigten 35% 65% männlich weiblich Institution Wie in den Vorjahren liegt der Anteil der Geschädigten deutlich unter dem der Beschuldigten. Dies liegt daran, dass gefährliche Körperverletzungen von mehreren Tätern verübt wurden. 29

31 Die Verteilung der Delikte gefährliche Körperverletzung 22 Körperverletzung 13 Nötigung 5 Raub 2 üble Nachrede 2 Bedrohung 1 Sachbeschädigung 1 sexuelle Nötigung 1 Delikte

32 Abgeschlossene Fälle 26 Verfahren mit 44 Beschuldigten und 33 Geschädigten 65 Vorgespräche, 29 Klärungsgespräche TOA gelungen 33 keine Möglichkeit zum Ausgleich* 9 Teillösungen 2 Ausgleichsbewertung 75% 20% 5% keine Möglichkeit zum Ausgleich Teillösungen TOA gelungen * Gründe für das Nichtzustandekommen des TOAs Opfer/Erstanzeigerablehnung 7 Täter/Gegenanzeiger nicht erreicht 1 einen Konfliktbeteiligten nicht erreicht 1 31

33 Die Ausgleichsleistungen Entschuldigung 25 Schmerzensgeld 12 Sonstiges 11 Schadenersatz 3 Verhaltensvereinbarung 2 Geschenk 2 Rückgabe der entwendeten Sache 2 Arbeitsleistung für das Opfer 1 gemeinsame Aktivität 1 In 2011 wurden Wiedergutmachungsvereinbarungen in Höhe von 6.976,00 getroffen (1.030,75 Schadenersatz und 4.495,75 Schmerzensgeld). Zwei Fälle sind im Jahr 2011 besonders hervorzuheben: Beim ersten Fall ging es um gefährliche Körperverletzung, in der zwei Gruppen mit jeweils einem Hauptgeschädigten beteiligt waren. Insgesamt waren in diesem Fall zwölf Personen in den Konflikt involviert. Es fanden sieben Vorgespräche und vier Ausgleichsgespräche statt. Es konnte schließlich zwischen allen Beteiligten der Konflikt beigelegt werden. Neben der Aussprache und Entschuldigungen war es den Beteiligten und deren Eltern ein besonderes Anliegen, sich in Zukunft wieder normal begegnen zu können. Im zweiten Fall ging es ebenso um eine gefährliche Körperverletzung. Hierbei wurde ein Jugendlicher von sieben Tätern (davon zwei Strafunmündige) verletzt. Uns erschien es sinnvoll, zunächst mit dem Geschädigten das erste Vorgespräch zu führen. Dieser und dessen Eltern lehnten jedoch trotz mehrerer Gespräche einen TOA ab. Nachdem von den Beschuldigten, die in den Vorgesprächen erschienen sind, alle für ihr Tun einen TOA Verantwortung übernahmen und sich auch für eine Wiedergutmachung bereit erklärten, stimmte der Geschädigte nach weiteren Gesprächen und einer Bedenkzeit einem TOA zu. Hierbei war besonders wichtig, dass der Geschädigte den Beschuldigten vermitteln konnte, wie sehr er unter der Situation, sowohl körperlich, vor allem aber auch psychisch, noch lange Zeit gelitten hatte. Der Wiedergutmachungsvorstellung stimmten alle sofort zu. Das Schmerzensgeld sollte durch gemeinnützige Arbeit verdient werden. Vier der sieben haben die Vereinbarung zwischenzeitlich erfüllt, drei sind noch dabei. So konnte, trotz nachvollziehbarer schwieriger Ausgangssituation, ein TOA zur Zufriedenheit aller Beteiligten und deren Eltern durchgeführt werden. 32

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