Materialien zum Panel-Beitrag Strukturierung der Doktoratsausbildung: Theorie, Praxis und Politik

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1 Jahreskonferenz des DoktorandInnenzentrums der Universität Wien, Wie entwickelt sich das Doktorat in Österreich weiter? Materialien zum Panel-Beitrag Strukturierung der Doktoratsausbildung: Theorie, Praxis und Politik Mag. Elmar PICHL Leiter der Hochschulsektion

2 Quellen Zu Teil 1: Evidenzen zu Struktur-Fragen auf Makro-Ebene (= Systembild) IHS, Studierende im Doktorat. Zusatzbericht der Studierenden- Sozialerhebung 2015, (2016) Zu Teil 2: Die strukturierte Doktoratsausbildung als Ziel der Universitätspolitik Koch, Qualitative Weiterentwicklung der Doktoratsausbildung. Ein Diskussionsprozess im Rahmen der Hochschulkonferenz, in: Hofer/Ledermüller/Lothaller/Mitterauer/Salmhofer/Vettori (Hg): Qualitätsmanagement im Spannungsfeld zwischen Kompetenzmessung und Kompetenzentwicklung, (2016), 71-85

3 Teil 1 Evidenzen zu Struktur-Fragen auf Makro-Ebene (= Systembild)

4 Sozialstruktur

5 Input-Output-Dilemma > Studierende > (vor 2008) (Dr. mit univ. Beschäft.) Anfänger/innen Abschlüsse

6 Innovation Union Scoreboard 2015

7 Durchschnittsalter

8 Studienverlaufs- Effizienz 7. Sem. = 20%

9 finanziert vs. nicht-finanziert (1)

10 finanziert vs. nicht-finanziert (2)

11 Studiendauer nach Disziplinen

12 Studienwahlmotiv nach Disziplinen

13 Zufriedenheit der Doktorand/inn/en (1)

14 Zufriedenheit der Doktorand/inn/en (2)

15 Teil 2 Die strukturierte Doktoratsausbildung als Ziel der Universitätspolitik

16 Der gesetzliche Auftrag d. Universität (1) 1 UG Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses geht mit der Erarbeitung von Fähigkeiten und Qualifikationen sowohl im Bereich der wissenschaftlichen und künstlerischen Inhalte als auch im Bereich der methodischen Fertigkeiten mit dem Ziel einher, zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen in einer sich wandelnden humanen und geschlechtergerechten Gesellschaft beizutragen. 3 Z 4 UG Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses 51 (2) Z 12 UG Doktoratsstudien dienen der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher [künstlerischer] Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen [bzw. künstlerischen Nachwuchses].

17 Der gesetzliche Auftrag d. Universität (2) Somit ist die Förderung und das Heranbilden des wissenschaftlichen / künstlerischen Nachwuchses ein wesentliches, legistisch verankertes Proprium der Universitäten. (Koch (2016), 2) Daraus leitet sich ein Anspruch an Doktoratsstudien ab, der an diese Studien und die in den Studien involvierten Betreuenden hohe Anforderungen in Bezug auf Forschung, Lehre und Wissenschaft stellt. Diese Ansprüche kommen z.b. auch in der Europäischen Charta für Forschende und dem Verhaltenskodex für Forschende zum Ausdruck. Hier werden Doktorandinnen und Doktoranden als early stage researchers betrachtet. (Koch (2016), 2)

18 Entwicklungen der letzten 10 Jahre In Österreich seit WS 2009/2010 nur mehr dreijährige Doktorats/PhD-Studien Thematisierung in den Leistungsvereinbarungen ( , , ) (Inter-)nationale Dokumente: o uniko: Positionspapier der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Doktorat, 2015 o Hochschulkonferenz: Empfehlung der Hochschulkonferenz zur qualitativen Weiterentwicklung der Doktoratsausbildung in Österreich, 2015 o EUA: Principles and Practices for international doctoral Education, 2015 o Österreichischer Wissenschaftsrat: Empfehlungen zum Promotionsrecht in einem differenzierten Hochschulsystem, 2014 o Österreichischer Wissenschaftsrat: Fachhochschulen im österreichischen Hochschulsystem. Analysen, Perspektiven, Empfehlungen o Europäische Kommission: Principles for Innovative Doctoral Training, 2011 o EUA: Salzburg II Recommendations, 2010 o Leage of European Resarch Universities: Doctoral degrees beyond 2010 training talented reserachers for society, 2010 o Europäische Kommission: The European Charter for Researchers, Code of Conduct for the Recruitment for the Researchers, 2005

19 Universitätspolitisches Steuerungsziel Mangels effektiver rechtlicher Steuerungsmöglichkeiten beim Zugang zum Doktoratsstudium kann es kein erklärtes Ziel des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sein, die Zahl der Doktorats-/PhD-Absolvent/inn/en insgesamt zu steigern oder zu senken. Ziel ist es aber jedenfalls, die Zahl jener Doktorand/inn/en zu erhöhen, die ein Beschäftigungsverhältnis zur Universität haben, idealerweise durch ein Team betreut werden und deren Lage insgesamt internationalen (Qualitäts- )Anforderungen entspricht, so dass im Sinn der EU-Charta für Forscherinnen und Forscher von Early Stage Researchers gesprochen werden kann. Quelle: Anfragebeantwortung zur parlamentarischen Anfrage Doktoratsstudium in Österreich (8237/AB), Seite 4 ( In Österreich zeigt sich, dass im Jahre 2015 insgesamt Doktorand/inn/en* an einer Universität beschäftigt waren; das sind rund 10% mehr als Etwa die Hälfte der angestellten Doktorand/inn/en sind drittfinanzierte wissenschaftlichkünstlerische Mitarbeiter/inn/en. * (im Vergleich zur Gesamtzahl von Doktorand/inn/en)

20 Governance-Maßnahmen (1) Anspruch: Doktorand/inn/en sind bereits auf der ersten Stufe der Forschung tätig und erfüllen alle Funktionen, die von der Wissenschaft für die Gesellschaft ausgehen. Konsequenz: Es ist von Relevanz, wie viele dieser Studierenden ein Anstellungsverhältnis im Rahmen ihrer Dissertation an der Universität ausweisen und somit über eine professionelle und institutionelle Einbindung in das aktive Forschungsgeschehen sowie über eine finanzielle und soziale Absicherung verfügen. Abgeleitete Ziele des BMWFW: o o o Stärkere Ansteuerung der strukturierten Doktoratsausbildung via: Leistungsvereinbarungen, Hochschulraumstrukturmittel, Wissensbilanz Erhöhung der Zahl, der im Rahmen ihrer Dissertationserstellung an der Universität beschäftigten Doktorand/inn/en in strukturierten Doktoraten (strukturiert im Sinne nachstehender Definition) Förderung kooperativer und/oder interdisziplinärer Modelle einer Doktoratsausbildung

21 Governance-Maßnahmen (2) Dementsprechend hat das BMWFW im Jahr 2015: 1. (Messbare) Rahmenkriterien für eine qualitative Doktoratsentwicklung definiert, 2. diese über einen Indikator basierend auf einem ergänzten Schichtungsmerkmal der Wissensbilanzverordnung (Kennzahl 2.B.2) in den Hochschulraumstrukturmitteln festgeschrieben 3. sowie Aspekte in der UG Novelle (BGBl. I Nr. 131/2015) berücksichtigt, und 4. auch im Kontext der Leistungsvereinbarungsverhandlungen 2016 bis 2018 ein besonderes Augenmerk auf die Doktoratsausbildung gelegt. Aus der Diskussion der Hochschulkonferenz heraus wurde in Folge definiert, was unter einer strukturierten Doktoratsausbildung zu verstehen ist: Schaffung von Verfahren bzw. Strukturen und Verbindlichkeiten, die einerseits die Qualität der Forschung sichern, andererseits eine optimale und adäquate wissenschaftliche Begleitung der Studierenden gewährleisten; mit dem Ziel, eigenständige hochwertige wissenschaftliche Forschung durch die Studierenden zu sichern, diese möglichst gleich-berechtigt in den institutionellen Forschungsbetrieb einzubinden und durch eine aktive Begleitung/Betreuung zu einem Abschluss zu führen.

22 Governance-Maßnahmen (3) Die Definition wurde in deutlich messbare Rahmenkriterien übersetzt: o o o o o o Einreichen eines Exposés innerhalb des ersten Jahres nach Zulassung zum Studium Öffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens Abschluss einer Dissertationsvereinbarung inkl. Zeit- und Arbeitsplan Betreuung bzw. Begleitung durch ein Team Personelle Trennung von Betreuung bzw. Begleitung der Dissertation und deren Beurteilung Das Exposé und die öffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens bilden die Voraussetzung für die Genehmigung des Dissertationsthemas und das Abschließen einer Dissertationsvereinbarung. Die Operationalisierung dieser Kriterien erfolgte über die Aufnahme des Indika-tors Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität in die Hochschulraumstrukturmittelverordnung (BGBl. II Nr. 228/2015) und ist mit einer Höhe von 30 Mio. für den Zeitraum von 2016 bis 2018 dotiert. Des Weiteren wurden mit UG Novelle BGBl. I Nr. 131/2015 die Studiengruppen in 54 Abs 1 um interdisziplinäre Studien ergänzt. Dies ist vor allem auch für die Konzeption fachübergreifender Doktoratsstudien relevant. Zudem wurde mit 51 Abs 2 Zif 12a den Bestrebungen Rechnung getragen, Doktoratsstudien auch als künstlerische Studien zu führen.

23 Danke für die Aufmerksamkeit! Fragen an:

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