Kurzinfo: "Unterrichtung und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe"
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- Michaela Winkler
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1 Seite 1 von 16 Kurzinfo: "Unterrichtung und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" 1. Allgemeine Hinweise Die Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb eines Bewachungsgewerbes ist davon abhängig, dass der angehende Gewerbetreibende nachweist, dass er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet wurde und mit ihnen vertraut ist. Die hierzu vorgeschriebene Unterrichtung für Unternehmer im Bewachungsgewerbe umfasst insgesamt 80 Unterrichtsstunden. Auch die Beschäftigten eines Bewachungsunternehmens müssen einen Unterrichtungsnachweis erbringen, bevor sie mit Bewachungsaufgaben betraut werden dürfen. Die Unterrichtung für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe umfasst insgesamt 40 Unterrichtsstunden. Für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist darüber hinaus eine Sachkundeprüfung notwendig. Es handelt sich hierbei um: 1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, 2. Schutz vor Ladendieben, 3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken. Die Unterrichtungsverfahren für Unternehmer im Bewachungsgewerbe, die Unterrichtungsverfahren für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe und die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe finden bei den Industrie- und Handelskammern statt. Im Folgenden sind zum besseren Verständnis einzelne Tätigkeiten genauer abgegrenzt: Für die folgenden Tätigkeiten benötigt der Gewerbetreibende keine Erlaubnis im Sinne des 34a GewO und die Mitarbeiter weder einen Unterrichtungs- noch einen Sachkundenachweis nach 34a GewO: Ausübung von bewachenden Tätigkeiten durch Angestellte/Mitarbeiter des Objektbetreibers ausschließliche Entgegennahme und Weiterleitung von Alarmmeldungen durch Notrufzentralen, Installation von Notruf-, Alarmanlagen Signalposten, sofern nicht im Zusammenhang damit weitere Aufgaben wahrgenommen werden, die als Bewachungstätigkeit einzustufen sind Babysitter Kinderbetreuung in Kaufhäusern Kartenabreißer, ohne Zugangskontrolle und verweigerung; zum Beispiel bei Konzerten oder im Stadion Hostessendienst Auskunftserteilung bei Messen, Informationsschaltern Parkplatzeinweiser/-ordner soweit nur Zugangsberechtigung geprüft wird und geordnetes Parken ermöglicht werden soll reine Fahrer- und Kurierdiensttätigkeiten; außer, es werden Personen oder besonders wertvolle Gegenstände befördert/transportiert und es ist offensichtlich beziehungsweise vertraglich geregelt, dass auch Bewachungstätigkeiten vorgenommen werden sollen (siehe Geld- und Werttransport)
2 Seite 2 von 16 Geldbearbeitung und Geldverarbeitung, Geldsortierung und -konfektionierung, soweit andere Personen die Bewachung der Wertgegenstände übernehmen Revierfahrer Hinweis: Bewachungstätigkeiten liegen nur dann vor, wenn "fremde" Gegenstände bewacht werden. Angestellte in einem Kaufhaus, die die Aufgabe haben auf die Waren aufzupassen, bewachen keine fremden Gegenstände. Folglich muss das im Kaufhaus angestellte Personal keine Sachkundeprüfung nach 34a GewO absolviert haben. Angestellte, die Pfortendienste ausüben, bewachen ebenfalls kein fremdes Gebäude, folglich liegt keine Tätigkeit im Sinne des 34a GewO vor, eine Unterrichtung ist nicht erforderlich. Bewachungstätigkeiten nach 34a GewO, für die die Unterrichtung ausreicht und die nicht der Sachkundeprüfung nach 34a GewO unterliegen, sind folgende: Geld- und Werttransporte Pfortendienste, soweit eine Zugangskontrolle und nicht nur reine Informationsvergabe vorgenommen wird Tätigkeit im Auslassbereich einer Diskothek, die von dem Einlassbereich getrennt ist (Hinweis: Dort wird häufig die Verzehrrechnung kassiert.) Zugangskontrolle bei Gaststätten, soweit keine Diskothek Zugangskontrolle mit gegebenenfalls Zutrittsverweigerung bei sonstigen Veranstaltungen, zum Beispiel Konzerte, inklusive Durchsuchungen nach unerlaubten Gegenständen am Eingang Zugangskontrolle mit gegebenenfalls Zutrittsverweigerung zum (Fußball-)Stadion Posten an den Stadiontoren, die als Fluchtweg nicht verschlossen sind, der unberechtigte Zutritt jedoch verhindert werden muss Bewachungspersonal direkt vor der Bühne oder vor dem Backstage-Bereich zum Beispiel zum Schutz der Musiker Bewachungspersonal bei Veranstaltungen direkt in den sogenannten Wellenbrechern, die für Ordnung sorgen und gegebenenfalls bewusstlose Besucher bergen sollen Zugangskontrolle mit gegebenenfalls Zutrittsverweigerung wegen Überfüllung in Bierzelten nach Dienstschluss "Revierwachmann" in verschlossenen öffentlichen Gebäuden sowie in und um abgezäunten Firmengebäuden Personenschützer unabhängig von öffentlichem oder nicht-öffentlichem Verkehrsraum Haushüter mit Schwerpunkt Bewachungstätigkeit Tätigkeit als Museumswächter: Hier sitzt die Wachperson in einem Raum, der ab und zu gewechselt wird. Hauptleistung bleibt aber die Bewachung der Museumsräume in abwechselnder Reihenfolge also im Stand. Bitte beachten Sie: Die Tätigkeit in Museen wir von den zuständigen Behörden teils unterschiedlich eingestuft. Deshalb sollten sich Bewachungsgewerbetreibende oder ihre Mitarbeiter dort erkundigen, was tatsächlich als Nachweis gefordert wird. Hinweis: Bei diesen Tätigkeiten muss die Unterrichtungsbescheinigung nach 34a GewO vorgelegt werden. Tätigkeiten, für die die Sachkundeprüfung vorliegen muss, sind folgende: 1) Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr Kontrollgänge:
3 Seite 3 von 16 Das Wachpersonal muss einen größeren Raum durch Umhergehen oder Umherfahren bewachen. Die Bewachung besteht gerade im Kontrollgehen; nicht, wenn verschiedene Gebäude in einer Straße/Stadt (stationär) bewacht und die Wege zwischen den verschiedenen Gebäuden von Zeit zu Zeit zu Fuß oder mittels Auto zurückgelegt werden. Revierfahrer sind folglich nicht erfasst. Kontrollgänge müssen dabei die Hauptleistung der Bewachung sein. Selbst regelmäßiger Raumwechsel, zum Beispiel im Museum (verschiedene Räume werden abwechselnd bewacht), wird in der Regel nicht als Kontrollgang eingeordnet. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde. Öffentlicher Verkehrsraum: öffentliche Straßen Bahnhöfe Wege Parkanlagen Vorplätze von öffentlich zugänglichen Gebäuden, zum Beispiel Rathaus Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr: In den Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr fallen private Räumlichkeiten oder privates Gelände, die der Eigentümer der Allgemeinheit, also keinem speziell vorab feststellbaren Personenkreis, zugänglich macht. Beispiele: Aufenthaltsräume und Empfangshallen, die jedermann zugänglich sind, zum Beispiel in Flughäfen Bereiche, die ohne Flugticket betreten werden können Schulgebäude Krankenhäuser zum Teil Universitäten und Kongresshallen Gerichte, soweit frei zugänglich Sportanlagen aller Art, soweit frei zugänglich Einkaufszentren, soweit frei zugänglich zum Beispiel Kaufhäuser, Geschäfte und bestimmte Ladenpassagen, soweit frei zugänglich Beispiele für sachkundepflichtige Kontrollgänge: Kontrollgänge auf U-Bahnhöfen und in S-Bahnen Kontrollgänge in Fußgängerzonen Kontrollgänge in Empfangshallen, zum Beispiel von Flughäfen sogenannte Citystreifen Kontrollgänge in Kaufhäuser Kontrollgänge in Ladenpassagen 2) Schutz vor Ladendieben Hierbei handelt es sich um die sogenannte Kaufhausdetektive, das heißt Personal von gewerblichen Bewachungsunternehmen, das Kaufhäuser bewacht. Bitte beachten Sie: Die Tätigkeit von Detektiven, die bei einem Kaufhaus angestellt sind, ist keine Bewachung! Denn Angestellte in einem Kaufhaus, die die Aufgabe haben, auf die Waren aufzupassen, bewachen keine fremden Gegenstände. 3) Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
4 Seite 4 von 16 Erfasst werden nur gastgewerbliche Diskotheken. Sie sind insbesondere durch groß dimensionierte Musikanlagen, eine Tanzfläche, Auftreten eines Diskjockeys, überdurchschnittliche Musikbeschallung geringes Angebot an Speisen usw. gekennzeichnet. Bitte beachten Sie: Hier gibt es regionale Unterschiede; Gewerbetreibende sollten sich daher bei ihrer zuständigen Behörde nach der rechtlichen Einordnung erkundigen. Nicht darunter fallen gewerbliche Veranstaltungen der mehr ruhigen Art, also ohne Diskothekencharakter, zum Beispiel Tanztees, Bälle, Senioren- oder Jugendtanzveranstaltungen, auch wenn sie sich nach außen als Diskotheken bezeichnen, ebenfalls nicht Nachtlokale, auch wenn sie Türsteher beschäftigen. Auch bei Einlasskontrollen von Bierzelten und anderen Festzelten ist kein Sachkundenachweis erforderlich. Hinweis: Gewerbeämter können bei Erlaubniserteilung für Diskotheken anordnen, dass die Zugangskontrolle zur Diskothek von Personal ausgeübt wird, das die Sachkundeprüfung nach 34a Abs. 1 Satz 5 GewO absolviert haben muss, auch wenn das Personal bei dem Diskothekenbesitzer angestellt ist. Solche Auflagen seitens der Gewerbeämter können auch bei anderen Veranstaltungen erteilt werden. Die Sachkundeprüfung muss auch der Bewachungsunternehmer absolvieren, soweit er selbst in eigener Person sachkundepflichtige Bewachungen erbringt. Es ist letztendlich entscheidend, wie die Gewerbeämter einzelne Tätigkeitsbereiche zuordnen. Die Industrie- und Handelskammern haben dabei lediglich beratende Funktion. 2. Unterrichtung für Unternehmer im Bewachungsgewerbe ( 34a GewO) Zielgruppe Ziel Die Unterrichtung richtet sich an Unternehmer im Bewachungsgewerbe. Hierzu gehören: Personen, die das Bewachungsgewerbe als Selbstständige ausüben wollen, gesetzliche Vertreter von Bewachungsunternehmen, zum Beispiel GmbH-Geschäftsführer, mit der Leitung von Bewachungsunternehmen beauftragte Personen, zum Beispiel Betriebsleiter. Die Teilnehmer sollen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
5 Seite 5 von 16 Sachgebiete Sprache Abschluss Ausnahmen Dauer 1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht Aufgaben und Abgrenzungen der Tätigkeit von Bewachungsunternehmen zu den Aufgaben der Polizei- und Ordnungsbehörden Pflichten der Unternehmer nach 14, 34a GewO der Bewachungsverordnung dem Bundesdatenschutzgesetz 2. Bürgerliches Gesetzbuch Notwehr, Notstand, verbotene Eigenmacht, Haftungs- und Deliktsrecht, Eigentum und Besitz, Schikaneverbot, Abgrenzungsfragen zu den einschlägigen Vorschriften des StGB 3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen einzelne Straftatbestände vorläufige Festnahme Umgang mit Verteidigungswaffen 4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste 5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen Selbstwertgefühl übersteigerte Selbstwert-/Minderwertigkeitsgefühle Konflikt/Stress richtiges Ansprechen und Führung im Gespräch 6. Grundzüge der Sicherheitstechnik mechanische Sicherungstechnik Gefahrenmeldeanlagen; Alarmverfolgung Brandschutz Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Die zu unterrichtende Person muss über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Nach Abschluss des Unterrichtungsverfahrens wird eine Bescheinigung erstellt, sofern die unterrichtete Person ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und die IHK sich davon überzeugen konnte, dass der Inhalt der Unterrichtung vom Teilnehmer verstanden wurde und er mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften vertraut ist. Das Verständnis der Teilnehmer über die unterrichteten Themen wird durch mündliche oder schriftliche Fragen überprüft. Von der Unterrichtung sind Personen befreit, die über bestimmte Ausbildungsabschlüsse verfügen, zum Beispiel: Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst und Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei Laufbahnprüfung für den mittleren Justizvollzugsdienst Feldjäger der Bundeswehr Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich abgelegt haben. Die Ausnahmeregelungen sind im 5 der Bewachungsverordnung (BewachV) detailliert dargestellt. 80 Unterrichtsstunden
6 Seite 6 von 16 Teilnahmegebühr Ort Termine Anmeldung 780,00 Euro Aachen Die Unterrichtungen finden regelmäßig statt. Über die genauen Termine informiert der Veranstaltungskalender der IHK Aachen im Internet unter oder das Service-Center der IHK Aachen unter der Telefonnummer Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt schriftlich. Dieses Merkblatt enthält den benötigten Anmeldevordruck als beschreibbare PDF-Datei. 3. Unterrichtung für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe ( 34a GewO) Zielgruppe Ziel Sachgebiete Sprache Die Unterrichtung richtet sich an Beschäftigte im Bewachungsgewerbe. Die Teilnehmer sollen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht. 1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht Aufgaben und Abgrenzungen der Tätigkeit von Bewachungsunternehmen zu den Aufgaben der Polizei- und Ordnungsbehörden 34a Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung 2. Bürgerliches Gesetzbuch Notwehr, Notstand, verbotene Eigenmacht, Haftungs- und Deliktsrecht, Eigentum und Besitz, Schikaneverbot, Abgrenzungsfragen zu den einschlägigen Vorschriften des StGB 3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen einzelne Straftatbestände vorläufige Festnahme Grundzüge der Aufgaben von Staatsanwaltschaft und Polizei Umgang mit Verteidigungswaffen 4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste 5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen Selbstwertgefühl übersteigerte Selbstwert-/Minderwertigkeitsgefühle Konflikt/Stress richtiges Ansprechen und Führung im Gespräch 6. Grundzüge der Sicherheitstechnik mechanische Sicherungstechnik Gefahrenmeldeanlagen; Alarmverfolgung Brandschutz Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Die zu unterrichtende Person muss über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
7 Seite 7 von 16 Nach Abschluss des Unterrichtungsverfahrens wird eine Bescheinigung erstellt, sofern die unterrichtete Person ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und die IHK sich davon überzeugen konnte, dass der Inhalt der Unterrichtung vom Teilnehmer verstanden wurde und er mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften vertraut ist. Das Verständnis der Teilnehmer über die unterrichteten Themen wird durch mündliche oder schriftliche Fragen überprüft. Von der Unterrichtung sind Personen befreit, die über bestimmte Ausbildungsabschlüsse verfügen, zum Beispiel: Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst und Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei Laufbahnprüfung für den mittleren Justizvollzugsdienst Feldjäger der Bundeswehr Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erfolgreich abgelegt haben. Die Ausnahmeregelungen sind im 5 der Bewachungsverordnung (BewachV) detailliert dargestellt. 40 Stunden 405,00 Euro Aachen Die Unterrichtungen finden regelmäßig statt. Über die genauen Termine informiert der Veranstaltungskalender der IHK Aachen im Internet unter oder das Service-Center der IHK Aachen unter der Telefonnummer Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt schriftlich. Dieses Merkblatt enthält den benötigten Anmeldevordruck als beschreibbare PDF-Datei. 4. Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ( 34a GewO) Zielgruppe Ziel Abschluss Ausnahmen Dauer Teilnahmegebühr Ort Termine Anmeldung Prüfungsthemen Unternehmer und Beschäftigte, die eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben oder ausüben wollen: 1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, 2. Schutz vor Ladendieben, 3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken. Der Gesetzgeber hält wegen des direkten Bürgerkontakts der genannten Tätigkeiten eine qualifizierte Durchführung der Wachaufgaben für notwendig. Deshalb kommt es besonders darauf an, dass diese Wachpersonen die Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sind. 1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht 2. Bürgerliches Gesetzbuch 3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen 4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste 5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen 6. Grundzüge der Sicherheitstechnik
8 Seite 8 von 16 Prüfungsdurchführung Prüfungsvorbereitung Ausnahmen Prüfungsgebühr Ort Termine Anmeldung Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung. In der mündlichen Prüfung können gleichzeitig bis zu fünf Prüflinge geprüft werden. Sie soll für jeden Prüfling etwa 15 Minuten dauern. Die Prüfung kann wiederholt werden. Ist die Prüfung bestanden, bekommt der Prüfling eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer ausgehändigt, die dem Arbeitgeber vorgelegt wird. Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung kann durch Schulungsmaßnahmen oder auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Es gibt verschiedene Weiterbildungseinrichtungen, die entsprechende Schulungen und Vorbereitungskurse durchführen. Als Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung können Interessenten die Unterrichtungen im Bewachungsgewerbe besuchen. Von der Unterrichtung sind Personen befreit, die über bestimmte Ausbildungsabschlüsse verfügen, zum Beispiel: Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst und Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei Laufbahnprüfung für den mittleren Justizvollzugsdienst Feldjäger der Bundeswehr Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Die Ausnahmeregelungen sind im 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Bewachungsverordnung (BewachV) detailliert dargestellt. 150,00 Euro Aachen Die Sachkundeprüfung findet regelmäßig statt. Über die genauen Termine informiert das Service-Center der IHK Aachen unter der Telefonnummer Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt schriftlich. Dieses Merkblatt enthält den benötigten Anmeldevordruck als beschreibbare PDF-Datei. 5. Ansprechpartner der IHK Aachen Unterrichtungsverfahren Christian Wirtz christian.wirtz@aachen.ihk.de Telefon: Sachkundeprüfung Nadine Mirke nadine.mirke@aachen.ihk.de Telefon: Ausnahmen und rechtliche Fragestellungen Reinhard Bey reinhard.bey@aachen.ihk.de Telefon:
9 Seite 9 von 16 Hinweise zur Handhabung der nachfolgenden Anmeldeformulare Inhalt Es folgen drei beschreibbare Formulare im PDF-Format: 1. Anmeldung zur Unterrichtung für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe 2. Anmeldung zur Unterrichtung für Unternehmer im Bewachungsgewerbe 3. Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. Anleitung Zum Ausfüllen der Formulare am Bildschirm gehen Sie bitte wie folgt vor: Schritt Vorgehen 1 Speichern Sie diese PDF-Datei auf Ihrem Rechner. 2 Füllen Sie die grau hinterlegten Felder am Bildschirm aus. 3 Drucken Sie die Datei aus und lassen Sie die Datei geöffnet. 4 Überprüfen Sie Ihre Angaben auf Richtigkeit. 5 Nehmen Sie ggf. nötige Korrekturen vor und drucken Sie die korrigierte Datei aus. 6 Drucken Sie ggf. ein zweites Exemplar für Ihre Unterlagen aus. 7 Schließen Sie die Datei. Speicherung eingeschränkt Bitte berücksichtigen Sie, dass die von Ihnen eingetragenen Formulardaten nur mit Acrobat Reader 8 oder der Vollversion von Adobe Acrobat gespeichert werden können. Der Acrobat Reader 8 kann kostenfrei unter der Adresse heruntergeladen werden. Unterschriften Unterschreiben Sie das ausgedruckte Formular an der dafür vorgesehenen Stelle. Versand Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular, ggf. mit den im Formular angegebenen Anlagen an folgende Adresse: Unterrichtungsverfahren: Sachkunde: Industrie und Handelskammer Aachen Industrie und Handelskammer Aachen Herrn Christan Wirtz Frau Nadine Mirke Theaterstraße 6-10 Theaterstraße Aachen Aachen Ansprechpartner Bei inhaltlichen oder organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an folgenden Ansprechpartner: Unterrichtungsverfahren: Sachkunde: Christan Wirtz Nadine Mirke Telefon: Telefon: christian.wirtz@aachen.ihk.de nadine.mirke@aachen.ihk.de
10 Seite 10 von 16 Industrie- und Handelskammer Aachen Abteilung Weiterbildung und Informationstechnologien Theaterstraße Aachen Telefax: Anmeldung Unterrichtung für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe ( 34a GewO) 40 Unterrichtsstunden Veranstaltungsnummer: Datum: vom bis Name, Vorname: Geburtstag, Geburtsort: Private Anschrift: Telefon, Firma: Anschrift: Telefon, Rechnungserstellung an: [ ] Firma [ ] Teilnehmer Ich werde unselbstständig mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben betraut. Mir ist bekannt, dass die Unterrichtung ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt wird. Ich beherrsche die Sprache so gut, dass ich die Unterrichtung verstehen werde. Mir ist bekannt, dass ich vor Beginn der Unterrichtung meine Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses nachzuweisen habe. Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen der Industrie- und Handelskammer Aachen, die mir bekannt sind. Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel
11 Seite 11 von 16 Allgemeine Teilnahmebedingungen Anmeldung - Die Anmeldung erfolgt schriftlich bei der IHK Aachen, Theaterstraße 6-10, Aachen. Diese wird vertreten durch ihren Hauptgeschäftsführer Jürgen Drewes. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung zustande. Der Vertragspartner bleibt zwei Wochen an sein Angebot gebunden. Mit der Anmeldung erkennt der Vertragspartner die Teilnahmebedingungen an. Zahlungsbedingungen - Das Entgelt für die Veranstaltung ist nach Aufforderung zu überweisen. Soweit Prüfungsgebühren anfallen, werden diese nach der Gebührenordnung der IHK gesondert erhoben. Rücktritt und Kündigung - Der Vertragspartner kann bis zu zehn Tagen vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang bei der IHK. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei später eingehenden Rücktritten ist eine Kostenpauschale von 50 % zu zahlen. Die Pauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Mit Beginn des Veranstaltungstages ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht, ist das Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsteile berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Bei Lehrgängen, die länger als sechs Monate dauern, hat der Vertragspartner erstmalig die Möglichkeit, mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der ersten sechs Monate zu kündigen, danach jeweils zum Ende der nächsten drei Monate. Das Entgelt richtet sich in diesen Fällen anteilig nach der Vertragslaufzeit. Wenn bei der Anmeldung mitgeteilt wird, dass eine Förderung der Maßnahme nach SGB III beantragt worden ist, besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht, falls eine Förderung nicht erfolgt. Widerrufsrecht: Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt nur für private Verbraucher. Widerrufsbelehrung - Soweit der Vertragspartner privater Verbraucher ist, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform, zum Beispiel per Brief, Fax oder , widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs.1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IHK Aachen, Theaterstraße 6-10, Aachen. Widerrufsfolgen - Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen, zum Beispiel Zinsen, herauszugeben. Kann der Vertragspartner die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der IHK insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Vertragspartner die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung, für die IHK mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Ende der Widerrufsbelehrung. Absage - Die IHK ist berechtigt, Lehrveranstaltungen abzusagen, wenn eine von der IHK festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche kann der Vertragspartner nicht geltend machen. Änderungen - Die IHK behält sich vor, Dozenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern, soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist. Der Vertragspartner kann daraus keine Ansprüche, zum Beispiel auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgelts, ableiten. Urheberrecht - Die begleitenden Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung des Urhebers vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet werden. Dies gilt für gedruckte ebenso wie für digital bereitgestellte Schulungsunterlagen. Datenerfassung - Der Vertragspartner erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnehmerinformation gespeichert werden. 3_w_00030, Ausgabe 10, Stand
12 Seite 12 von 16 Industrie- und Handelskammer Aachen Abteilung Weiterbildung und Informationstechnologien Theaterstraße Aachen Telefax: Anmeldung Unterrichtung für Unternehmer im Bewachungsgewerbe ( 34a GewO) 80 Unterrichtsstunden Veranstaltungsnummer: Datum: vom bis Name, Vorname: Geburtstag, Geburtsort: Private Anschrift: Telefon, Firma: Anschrift: Telefon, Rechnungserstellung an: [ ] Firma [ ] Teilnehmer Mir ist bekannt, dass die Unterrichtung ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt wird. Ich beherrsche die Sprache so gut, dass ich die Unterrichtung verstehen werde. Mir ist bekannt, dass ich vor Beginn der Unterrichtung meine Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses nachzuweisen habe.. Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen der Industrie- und Handelskammer Aachen, die mir bekannt sind. Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel
13 Seite 13 von 16 Allgemeine Teilnahmebedingungen Anmeldung - Die Anmeldung erfolgt schriftlich bei der IHK Aachen, Theaterstraße 6-10, Aachen. Diese wird vertreten durch ihren Hauptgeschäftsführer Jürgen Drewes. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung zustande. Der Vertragspartner bleibt zwei Wochen an sein Angebot gebunden. Mit der Anmeldung erkennt der Vertragspartner die Teilnahmebedingungen an. Zahlungsbedingungen - Das Entgelt für die Veranstaltung ist nach Aufforderung zu überweisen. Soweit Prüfungsgebühren anfallen, werden diese nach der Gebührenordnung der IHK gesondert erhoben. Rücktritt und Kündigung - Der Vertragspartner kann bis zu zehn Tagen vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang bei der IHK. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Bei später eingehenden Rücktritten ist eine Kostenpauschale von 50 % zu zahlen. Die Pauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Mit Beginn des Veranstaltungstages ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht, ist das Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsteile berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Bei Lehrgängen, die länger als sechs Monate dauern, hat der Vertragspartner erstmalig die Möglichkeit, mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der ersten sechs Monate zu kündigen, danach jeweils zum Ende der nächsten drei Monate. Das Entgelt richtet sich in diesen Fällen anteilig nach der Vertragslaufzeit. Wenn bei der Anmeldung mitgeteilt wird, dass eine Förderung der Maßnahme nach SGB III beantragt worden ist, besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht, falls eine Förderung nicht erfolgt. Widerrufsrecht: Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt nur für private Verbraucher. Widerrufsbelehrung - Soweit der Vertragspartner privater Verbraucher ist, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform, zum Beispiel per Brief, Fax oder , widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs.1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IHK Aachen, Theaterstraße 6-10, Aachen. Widerrufsfolgen - Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen, zum Beispiel Zinsen, herauszugeben. Kann der Vertragspartner die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der IHK insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Vertragspartner die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung, für die IHK mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Ende der Widerrufsbelehrung. Absage - Die IHK ist berechtigt, Lehrveranstaltungen abzusagen, wenn eine von der IHK festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche kann der Vertragspartner nicht geltend machen. Änderungen - Die IHK behält sich vor, Dozenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern, soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist. Der Vertragspartner kann daraus keine Ansprüche, zum Beispiel auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgelts, ableiten. Urheberrecht - Die begleitenden Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung des Urhebers vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet werden. Dies gilt für gedruckte ebenso wie für digital bereitgestellte Schulungsunterlagen. Datenerfassung - Der Vertragspartner erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnehmerinformation gespeichert werden. 3_w_00030, Ausgabe 10, Stand
14 Seite 14 von 16 Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Gesamtprüfung Wiederholung gesamt Wiederholung mündlich IHK Aachen Nadine Mirke Theaterstraße Aachen Telefon: (bitte in Druckschrift ausfüllen + Unterschrift Seite 2 nicht vergessen) Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort Straße PLZ/Wohnort Telefon privat Telefon dienstlich Mobil Prüfungstermin Bitte den Prüfungstermin angeben: Gebührenbescheid an: Ο Firma* Ο Teilnehmer *Bitte schriftliche Bestätigung der Firma/des Kostenträgers und genaue Rechnungsanschrift beifügen Berufspraxis: zurzeit tätig als bei (Firma) in (Anschrift der Firma)
15 Seite 15 von 16 Der Anmeldung sind beizufügen: 1. Kopie des Personalausweises bzw. Passes (beide Seiten), 2. ggf. Kopie des Nichtbestandenenbescheides, 3. ggf. schriftliche Bestätigung der Firma bzw. des Kostenträgers Prüfungsgebühr: 1. Teilnahme: 150,00 Wiederholungsprüfung: 75,00 Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen. Rücktritt/ Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur schriftlich möglich. Sofern ein Rücktritt bis zwei Nichtteilnahme: Wochen vor dem Prüfungstermin erklärt wird, ermäßigt sich die fällige Gebühr auf 30 %, bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt auf 50 % der ursprünglichen Gebühr. Wenn bis zum Prüfungstermin kein Rücktritt erklärt wurde, wird die volle Gebühr erhoben. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt die Prüfungsteilnehmerin/ der Prüfungsteilnehmer an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit ungenügend (= 0 Punkte) bewertet. Absage: Haftung: Datenerfassung: Die Industrie- und Handelskammer Aachen hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung Prüfungen abzusagen. Sie ist dann verpflichtet bereits gezahlte Gebühren zu erstatten. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Die Industrie- und Handelskammer Aachen haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden. Haben Sie bereits an einer Prüfung Sachkunde im Bewachungsgewerbe teilgenommen? ja nein wenn ja, bei welcher Kammer: Datum: Ort und Datum Unterschrift
16 Seite 16 von 16 Prüfung Sachkunde im Bewachungsgewerbe Prüfungstermine 2010 Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung (voraussichtlich) Anmeldeschluss 18. Februar Februar Januar April April März Juni Juni Mai August August Juli Oktober Oktober September Dezember Dezember November 2010 Hinweis: Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel ca. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung statt. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschlusstermin bei der Kammer eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
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