Bekämpfungsempfehlung Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)

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1 Bekämpfungsempfehlung Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) Kurzporträt Einjährige Pflanze, 2 m hoch. Keimung im Frühjahr, Blütezeit von Juli bis November Blätter gegenständig, im oberen Stängelteil quirlig (meist 3 Blätter), lanzettlich, cm lang, rote Drüsen am Blattansatz und Blattstiel Stängel kahl, meist nicht verzweigt Blüten bilateralsymmetrisch (spiegelsymmetrisch), einfarbig wein- bis blassrot Früchte: 3-5 cm lange Schleuderkapseln (öffnen sich bei Reife explosionsartig) Ausbreitung über Samen (2'500 pro Pflanze / bis zu 30'000 Samen pro m 2 ). Samen bis zu 7 m geschleudert, Weitertransport über Wasser, Geräte, Fahrzeuge, Kleider oder Tiere. (max. Keimfähigkeit 6 Jahre) Verwechslungsmöglichkeit: Balfours Springkraut (<1 m hoch; Blüte zweifarbig rosa und weiss); Wald-Springkraut (Blüte gelb) Typische Standorte: nasse und nähstoffreiche Böden. Entlang von Wasserläufen. In Riedgebieten, Auen, auf Waldschlägen und Deponien. Vom Tiefland bis in die Bergstufe. Prävention Im Garten vorhandene Pflanzen entfernen Entfernen der Pflanze (Ausreissen/Mähen) vor der Blütenbildung (Pflanze gut sichtbar und vor Samenbildung) In Wäldern Kontrolle von Holzlagerstätten Bekämpfung Keine Verwendung von mit invasiven Pflanzen (inkl. Stängel, Samen, etc.) belastetem Boden Pflanzenmaterial korrekt entsorgen (siehe Rückseite Entsorgung ) Neu auftretende Einzelpflanzen sofort ausreissen Rahmenbedingungen, die bei allen invasiven Neophyten vor der Bekämpfung zu klären sind: Sinnvolle Koordination mit angrenzenden Gebieten prüfen Ziele und Prioritäten festlegen (siehe Tabelle unten) Bei Bedarf Kontakt mit der kantonalen Fachstelle (Naturschutz, Neobiota, Wald, etc.) aufnehmen Fachgerechte Entsorgung sicherstellen. Entsorgungsgut beim Transport abdecken Nach jeder Bekämpfung ist eine mehrjährige Nachkontrolle sicherzustellen Bestandesgrösse/ Lebensraum Bekämpfungsziele Eliminieren* Reduzieren** Halten*** Naturschutzgebiet 1 1,2 1 1,2 3 3 Gewässer 1 1,2¹ 1 1,2¹ 3 3 Wald 1 1,2 1 1,2 3 3 Landwirtschaftsfläche 1 1,2 1 1,2 3 3 Siedlungsgebiet und Infrastrukturanlagen 1 1,2 1 1,2 3 3 * Eliminieren: Es soll innert überschaubar kurzer Frist keine im entsprechenden Lebensraum mehr geben ** Reduzieren: Bestehende sollen möglichst verkleinert werden *** Halten: Bestehende dürfen nicht weiter wachsen oder dichter werden, keine neuen, Ausbreitung via Samen ist zu verhindern ¹ Abdrift des Schnittgutes vermeiden 1 = Mehrmaliges Ausreissen 2 = Mehrmaliges, tiefes Mähen pro Jahr (ganzjährig Blütenbildung verhindern) 3 = Einmaliges Ausreissen / Mähen (unmittelbar vor der Blüte) Empfehlung der AGIN B: Impatiens glandulifera Version 1.0 Mai 2016

2 Bekämpfungsmethoden 1) Mehrmaliges Ausreissen: Einzelpflanzen, kleine und grosse, bei denen eine möglichst rasche Eliminierung angestrebt wird, vor der Blütenbildung mehrmals (alle 4 5 Wochen) von Juni bis Oktober ausreissen. Ausreissen lohnt sich vor allem bei Einzelpflanzen oder wenn die Bekämpfung schon sehr fortgeschritten ist und nur noch vereinzelte Pflanzen auffindbar sind. 2) Mehrmaliges, tiefes Mähen pro Jahr: Eine Eliminierung durch Mähen kann erreicht werden, wenn die Samenbildung verhindert wird. Damit treiben nur noch die alten Samen im Boden aus (bis max. 6 Jahre). Die Pflanzen sollen möglichst bodennah gemäht werden, da zu hoch abgemähte oder geknickte Pflanzen nochmals austreiben, blühen und Samen bilden können. Bei viermaligem Mähen kann innert ein bis zwei Jahren eine deutliche Reduktion erreicht werden. Bei weniger Schnitten sollten diese gleichmässig über die Blütesaison (Juni bis Oktober) verteilt werden. 3) Einmaliges Ausreissen / Mähen: Einmaliges Ausreissen / Mähen kurz vor der Samenreife. Möglichst tief am Boden mähen. Bei nur einem Durchgang pro Jahr geht der Bestand anfangs zurück und pendelt sich dann aber auf relativ hohem Niveau ein. Diese Massnahme macht Sinn bei Flächen mit stetig neuem hohem Sameneintrag (z.b. Kiesbänke oder regelmässig überschwemmte Gebiete). Chemische Bekämpfung: Im Falle des Drüsigen Springkrauts ist die chemische Bekämpfung nicht notwendig. Juni Juli August September Oktober Nov. - Mai 1) Ausreissen vor der Samenreife 2) Tiefes Mähen 1. Schnitt 2. Schnitt 3. Schnitt 4. Schnitt 3) Einmaliges Mähen Unmittelbar vor der Blüte Hinweis: Bei Gewässern von oben nach unten bekämpfen (in Fliessrichtung). Bei grösseren n wird empfohlen, die ersten Jahre viermal jährlich zu schneiden und sobald nur noch wenige Pflanzen vorhanden sind, diese regelmässig auszureissen, bevor sich Blüten bilden. Achtung Bekämpfung unmittelbar vor der Blüte aber spätestens vor der Samenreife Benutzte Geräte und Fahrzeuge reinigen, um Verschleppung von Samen zu verhindern Entsorgung Pflanzen oder Schnittgut entweder vor Ort liegen lassen (Achtung: die Pflanze kann aus Stängel/Wurzel nochmals austreiben, aus diesem Grund am besten alle auf einen Haufen und Pflanzen quetschen) oder Schnittgut mit Blüten/ Samen in einer professionellen Platz- oder Boxenkompostierung, in einer Co-Vergärung mit Hygienisierungsschritt oder in einer thermophilen Feststoffvergärung entsorgen. Hat beim Zeitpunkt des Mähens die Samenbildung bereits eingesetzt, soll das Schnittgut liegen bleiben, um eine Verschleppung zu verhindern. Einzelpflanzen: Fruchtstand abschneiden und im Plastiksack entsorgen. Die Entsorgung in einer Kehrichtverbrennungsanlage ist immer möglich. Transport möglichst in geschlossenen Behältern Hinweise zum Kompostieren, Vergären und Verbrennen invasiver Neophyten: 2. Bekämpfung und Entsorgung von Neophyten Empfehlung Kompostierung Nachkontrollen Noch im gleichen Jahr (Juli - Oktober) muss sichergestellt werden, dass keine blühenden Pflanzen mehr auftreten und versamen können. Eliminierte müssen in den Folgejahren auf Neuaustriebe kontrolliert werden. Zusätzliche Informationen Rechtliche Grundlage Verordnung vom 10. September 2008 über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (SR , Freisetzungsverordnung, FrSV) Informationen zur Art Info Flora Neophyten Listen und Infoblätter Impatiens glandulifera Weitere Informationen AGIN AGIN Empfehlung Verkaufseinschränkungen: 3. Informationen für Verkauf und Handel Empfehlungen Verkaufseinschränkungen Die Empfehlungen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und werden stetig angepasst. Bitte senden Sie Ihre Erfahrungsberichte an: agin-b@kvu.ch Empfehlung der AGIN B: Impatiens glandulifera Version 1.0 Mai 2016

3 Bekämpfungsempfehlung Einjähriges Berufkraut (Erigeron annuus) Kurzporträt Ein- oder zweijährige Pflanze (bei Schnitt mehrjährig) cm hoch, oben meist verzweigt und aufrecht Blätter hellgrün, beidseits behaart und meist gezähnt Blüten in Rispen, weisse bis rosa Zungenblüten sehr schmal (0.5 mm) und ausgebreitet, innere Röhrenblüten gelb Blütezeit Juni Oktober Früchte mit einem ca. 2 mm langen Haarkranz (Pappus) Ausbreitung über Flugsamen ( pro Pflanze) bis einige Kilometer Typische Standorte: offene Flächen wie Strassenränder, Böschungen, Bahnareale und Buntbrachen sowie in Dachbegrünungen und entlang von Fliessgewässern Samen können im Boden bis mindestens 5 Jahre überdauern Verunmöglicht in stark betroffenen Gebieten das Halten langjähriger Buntbrachen Prävention Keine Neupflanzung und Vermehrung Kontrolle vegetationsfreier Flächen Sofortiges Ausreissen neuer Vorkommen Versamung durch Bekämpfung vor Samenreife verhindern Rasche Begrünung von unbedecktem Boden mit einheimischen standortgerechten Arten Bekämpfung Keine Verwendung von mit invasiven Pflanzen (inkl. Wurzeln, Samen, etc.) belastetem Boden Pflanzenmaterial korrekt entsorgen (siehe Rückseite Entsorgung ) Berufkraut nicht nach der Samenreife schneiden, da dadurch die weitere Ausbreitung gefördert wird Rahmenbedingungen, die bei allen invasiven Neophyten vor der Bekämpfung zu klären sind: Koordination der Bekämpfung eines Gebiets mit anderen Gebieten prüfen Ziele und Prioritäten festlegen (siehe Tabelle unten) Bei Bedarf Kontakt mit der kantonalen Fachstelle (Naturschutz, Neobiota, Wald, etc.) aufnehmen Fachgerechte Entsorgung sicherstellen. Entsorgungsgut beim Transport abdecken Nach jeder Bekämpfung ist eine mehrjährige Nachkontrolle sicherzustellen Bestandesgrösse/ Lebensraum Bekämpfungsziele Eliminieren* Reduzieren** Halten*** Naturschutzgebiet 1 1,3 1 1,3 1 2,3 Gewässer 1 1,3 1 1,3 1 2,3 Wald 1 1,3 1 1,3 1 2,3 Landwirtschaftsfläche 1 1,3 1 1,3 1 2,3 Siedlungsgebiet und Infrastrukturanlagen 1 1,3 1 1,3 1 2,3 * Eliminieren: Es soll innert überschaubar kurzer Frist keine im entsprechenden Lebensraum mehr geben ** Reduzieren: Bestehende sollen möglichst verkleinert werden *** Halten: Bestehende dürfen nicht weiter wachsen, bestehende dürfen nicht dichter werden, keine neuen, Ausbreitung via Samen oder Rhizome ist zu verhindern 1 = Ausreissen 2 = Mehrmaliges, tiefes Mähen pro Jahr 3 = Kombination Schnitt und Ausreissen Empfehlung der AGIN B: Erigeron annuus Version 1.0 Oktober 2014

4 Bekämpfungsmethoden 1) Ausreissen: Einzelpflanzen, kleine und grosse, bei denen eine möglichst rasche Eliminierung angestrebt wird, mehrmals (alle 3 4 Wochen) von Mai bis Oktober vorsichtig ausreissen, sodass die Wurzelsprosse nicht abreissen. 2) Mehrmaliges, tiefes Mähen pro Jahr: Mähen vor der Blüte verhindert ein Versamen, und somit eine weitere Ausbreitung der Pflanze. Die Pflanze wird am betroffenen Standort durch Mähen allein nicht eliminiert. Um ein Versamen zu verhindern, muss der Schnitt konsequent über mehrere Jahre erfolgen. Trockene Standorte: Bei heisser trockener Witterung ist ein Schnitt gefolgt von einer Bodenbearbeitung auf nicht inventarisierten Flächen möglich. Die Wurzeln trocknen durch dieses Vorgehen aus. Nach der Behandlung kann eine Trockenwiesenmischung zur Förderung der Konkurrenzvegetation angesät werden. Der Samenvorrat darf dabei nicht zu gross sein. Feuchte, nährstoffreiche Standorte: Ein früher Schnitt (Mai/Juni) ist möglich, da sich so einheimische, konkurrenzfähige Arten etablieren können. 3) Kombination Mähen und Ausreissen: Da eine Eliminierung durch Mähen nicht erreicht werden kann, wird eine Kombination von Mähen ( 2) und Ausreissen ( 1) empfohlen. sollen so weit wie möglich von aussen her ausgerissen werden, während die Kernzone, die von Jahr zu Jahr kleiner wird, gemäht wird. Kleine oder sollten ausschliesslich ausgerissen werden. Chemische Bekämpfung: Bei Herbizideinsätzen sind immer die Einschränkungen auf den Etiketten, des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses ( sowie auch die Einschränkungen gemäss Chemikalien- Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR ) oder anderen Regelungen in der Landwirtschaft zu beachten. Da jedoch nicht ausreichende Erfahrungen für eine gute Wirksamkeit der in Frage kommenden Herbizide vorhanden sind, können zurzeit keine Empfehlungen zur chemischen Bekämpfung abgegeben werden. Mai Juni Juli August September Oktober November - April 1) Ausreissen vor der Samenreife 2) Mähen 1. Schnitt 2. Schnitt (je nachvegetationsstand) 3) Kombination Mähen vor der Samenreife und Ausreissen Achtung Vor der Samenreife bekämpfen Benutzte Geräte gut reinigen, um Verschleppung von Samen zu verhindern Entsorgung Schnittgut ohne Blüten und Samen kann normal kompostiert werden. Schnittgut mit Blüten, Samen oder Wurzeln muss in einer Platz- oder Boxenkompostierung, in einer Co-Vergärung mit Hygienisierungsschritt oder in einer thermophilen Feststoffvergärung entsorgt werden. Die Entsorgung in einer Kehrichtverbrennungsanlage ist immer möglich. Nachkontrollen Noch im gleichen Jahr (Juli Oktober) muss sichergestellt werden, dass keine blühenden Pflanzen mehr auftreten und versamen können. Eliminierte müssen während mehrerer Jahre auf Neuaustriebe oder frisch gekeimte Jungpflanzen kontrolliert werden. Zusätzliche Informationen Rechtliche Grundlage SR Verordnung vom 10. September 2008 über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) Informationen zur Art Info Flora: Weitere Informationen AGIN: Die Empfehlungen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und werden stetig angepasst. Bitte senden sie ihre Erfahrungsberichte an: agin-b@kvu.ch Empfehlung der AGIN B: Erigeron annuus Version 1.0 Oktober 2014

5 Bekämpfungsempfehlung Essigbaum (Rhus typhina) Kurzporträt Bis 8 m hoher Baum Zweige filzig behaart Blätter: unpaarig gefiedert, gesägt, bis 30 cm lang, herbstliche Rotfärbung Auffällige weibliche, rot-braune, konische Blüten- bzw. Samenstände Blütezeit Juni Juli Ausbreitung hauptsächlich über Wurzelausläufer (max. 10 m Radius um Mutterbaum), selten über Samen Typische Standorte: Gärten, Waldränder, Lichtungen, Kiesgruben Prävention Neupflanzung, Vermehrung, Verwendung und Verkauf sind verboten Sofortiges Ausreissen neuer Vorkommen Rasche Begrünung von unbedecktem Boden mit einheimischen standortgerechten Arten Bekämpfung Keine Verwendung von mit invasiven Pflanzen (inkl. Wurzeln, Samen, etc.) belastetem Boden Pflanzenmaterial korrekt entsorgen (siehe Rückseite Entsorgung ) Fällen verstärkt Wurzelbrut! Daher Einzelbäume nur fällen, wenn eine ausreichende Bekämpfung (Wurzelbrut) während mindestens drei Folgejahren erfolgt Rahmenbedingungen, die bei allen invasiven Neophyten vor der Bekämpfung zu klären sind: Koordination der Bekämpfung eines Gebiets mit anderen Gebieten prüfen Ziele und Prioritäten festlegen (siehe Tabelle unten) Bei Bedarf Kontakt mit der kantonalen Fachstelle (Naturschutz, Neobiota, Wald, etc.) aufnehmen Fachgerechte Entsorgung sicherstellen. Entsorgungsgut beim Transport abdecken Nach jeder Bekämpfung ist eine mehrjährige Nachkontrolle sicherzustellen Bestandesgrösse/ Lebensraum Bekämpfungsziele Eliminieren* Reduzieren** Halten*** Naturschutzgebiet 1,2 1,2 1 1,2 1 1 Gewässer 1,2 1,2 1 1,2 1 1 Wald 1,2 1,2 1 1,2 1 1 Landwirtschaftsfläche 1,3 1,3 1 1,2 1 1 Siedlungsgebiet und Infrastrukturanlagen 1,3 1,2,3 1 1,2 1 1 * Eliminieren: Es soll innert überschaubar kurzer Frist keine im entsprechenden Lebensraum mehr geben ** Reduzieren: Bestehende sollen möglichst verkleinert werden *** Halten: Bestehende dürfen nicht weiter wachsen, bestehende dürfen nicht dichter werden, keine neuen, Ausbreitung via Samen oder Wurzelausläufern ist zu verhindern 1 = Ausreissen der Stamm-/Stockausschläge und Wurzelbrut 2 = Fällen und Ausreissen 3 = Ausgraben des Wurzelstocks/Abtragung der obersten Bodenschicht Konkrete Empfehlungen zu den Bekämpfungszielen bezüglich der Lebensräume sind in der Empfehlung der AGIN zur Bekämpfung von sechs ausgewählten invasiven Neophyten vom März 2012 aufgeführt ( > Dokumente > Bekämpfungsempfehlung d/f/i). Im Falle des Essigbaums können die Empfehlungen zum Götterbaum herangezogen werden. Empfehlung der AGIN B: Rhus typhina Version 1.0 Oktober 2014

6 Bekämpfungsmethoden 1) Ausreissen der Stamm-/Stockausschläge und Wurzelbrut: Jungpflanzen und Wurzelbrut können ausgerissen werden. Pflanzen mehrmals von Mai bis November vorsichtig ausreissen, so dass möglichst viel der Wurzel mit ausgerissen wird. Unter Zuhilfenahme eines Fugenmessers (Bodenmesser) können Wurzelausläufer aus dem Boden gezogen werden. Das Ausreissen der Wurzelbrut muss konsequent über mehrere Jahre erfolgen, da ansonsten kein Erfolg erzielt wird. 2) Fällen und Ausreissen: Die Bearbeitung eines grossen Reinbestandes kann zu aufwändig sein. In diesem Fall wird eine sukzessive Eingrenzung des Bestandes empfohlen, indem von aussen her die Bäume gefällt und Wurzelbrut samt Wurzeln so weit wie möglich ausgerissen werden, während die Kernzone, die von Jahr zu Jahr kleiner wird, unbehandelt bleibt. Wenn möglich ebenfalls den Wurzelstock maschinell entfernen, um den Nährstoffspeicher für die Wurzelbrut zu minimieren. Das Fällen muss immer in Kombination mit 1) geschehen, da mit einer Wurzelbrut gerechnet werden muss. 3) Ausgraben des Wurzelstocks/Abtragen der obersten Bodenschicht: Wurzelstock möglichst vollständig maschinell entfernen, um den Nährstoffspeicher für die Wurzelbrut zu minimieren. Ist dies nur teilweise möglich, muss die Wurzelbrut während mindestens drei Jahren konsequent ausgerissen werden. Es ist abzuklären wie tief die Wurzeln wachsen. Dementsprechend ist der Boden schichtweise abzutragen. Als biologisch belastet gilt das Aushub- und Bodenmaterial in einem Radius von 10 m um den Mutterbaum/Bestand und bis in eine Tiefe von 1 m, je nach Untergrund und Alter der Pflanzen. Das Material ist korrekt zu entsorgen. Chemische Bekämpfung: Es gibt Versuche, welche die Möglichkeit aufzeigen, Bohrlöcher im Kreisumfang des Stammes mit wenigen ml unverdünntem systemischem Herbizid zu füllen (z.b. Triclopyr oder Glyphosate). Zudem wird z. T. nach dem Fällen eines Baumes die Schnittstelle sofort mit unverdünntem systemischem Herbizid (z.b. Triclopyr oder Glyphosat) bepinselt. Im Falle einer chemischen Behandlung ist der beste Zeitpunkt zwischen August und September. Da jedoch nicht ausreichende Erfahrungen bezüglich der Wirksamkeit der in Frage kommenden Herbizide vorhanden sind, können zurzeit keine Empfehlungen zur chemischen Bekämpfung abgegeben werden. Bei Herbizideinsätzen sind immer die Einschränkungen auf den Etiketten, des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses ( sowie auch die Einschränkungen gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR ) oder anderen Regelungen in der Landwirtschaft zu beachten. Ringeln: Diese Methode der Bekämpfung kann nicht empfohlen werden, da sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht werden. 1) Ausreissen 2) Fällen 3) Ausgraben Chemische Bekämpfung Mai Juni Juli August September Oktober-April Achtung Alle Teile, vor allem jedoch der Milchsaft, sind schwach giftig. Beim Kontakt sind Reizungen der Haut möglich (Kontakt mit Augen und Schleimhäuten ist zu vermeiden) Benutzte Geräte am Einsatzort gut reinigen, da verschleppte unterirdische Ausläufer wieder austreiben Entsorgung Pflanzenmaterial ohne Blüten, Samen, Wurzeln und Wurzelausläufer kann normal kompostiert werden. Der Stamm kann in Form von Schnitzeln oder als Stückholz als Brennholz verwendet werden. Pflanzenmaterial mit Blüten oder Samen muss in einer Platz- oder Boxenkompostierung, in einer Co-Vergärung mit Hygienisierungsschritt oder in einer thermophilen Feststoffvergärung entsorgt werden. Wurzeln und Wurzelausläufer sind in einer Boxenkompostierung oder thermophilen Feststoffvergärung zu entsorgen. Die Entsorgung in einer Kehrichtverbrennungsanlage ist immer möglich. Wird mit Essigbaum belastetes Material abtransportiert, muss die korrekte Entsorgung sichergestellt sein. Möglichkeiten und Auflagen werden in der Vollzugshilfe Umgang mit Neophyten belastetem Aushub der AGIN aufgezeigt (extranet.kvu.ch/files/documentdownload/ _empfehlungen_neophytenaushub_22okt2012.pdf). Nachkontrollen Noch im gleichen Jahr (Juli Oktober) muss sichergestellt werden, dass keine blühenden Pflanzen mehr Auftreten und Versamen können. Potenziell eliminierte müssen während mehrerer Jahre auf Neuaustriebe (Wurzelbrut) kontrolliert werden. Zusätzliche Informationen Rechtliche Grundlage: SR Verordnung vom 10. September 2008 über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) Informationen zur Art: Info Flora: Weitere Informationen: AGIN: Die Empfehlungen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und werden stetig angepasst. Bitte senden sie ihre Erfahrungsberichte an: agin-b@kvu.ch Empfehlung der AGIN B: Rhus typhina Version 1.0 Oktober 2014

7 Bekämpfungsempfehlung Götterbaum (Ailanthus altissima) Kurzporträt Bis 30 m hoher Baum (männliche und weibliche Blütenstände auf verschiedenen Bäumen) Blätter unpaarig gefiedert, cm lang, ganzrandig nur gegen Grund leicht gezähnt, Drüsen auf Unterseite Gelblich weisse Blütenrispen, Früchte flügelförmig gedreht, 3 5 cm lang und cm breit Blütezeit Juni Juli Ausbreitung über Samen und Wurzelausläufer Typische Standorte: Gärten, Waldränder, Lichtungen, Kiesgruben, Strassenränder und Mittelstreifen Pflanze riecht unangenehm Prävention Pflanze sofort aus dem Sortiment nehmen, nicht mehr produzieren und verwenden (gemäss Empfehlung Jardin Suisse) Nicht neu pflanzen Fruchtende weibliche Samenbäume entfernen Rasche Begrünung von unbedecktem Boden mit einheimischen standortgerechten Arten Bekämpfung Keine Verwendung von mit invasiven Pflanzen (inkl. Wurzeln, Samen, etc.) belastetem Boden Pflanzenmaterial korrekt entsorgen (siehe Rückseite Entsorgung ) Fällen verstärkt Wurzelbrut, daher Einzelbäume nur fällen, wenn eine ausreichende Bekämpfung (Wurzelbrut) während mindestens drei Folgejahren erfolgt Rahmenbedingungen, die bei allen invasiven Neophyten vor der Bekämpfung zu klären sind: Koordination der Bekämpfung eines Gebiets mit anderen Gebieten prüfen Ziele und Prioritäten festlegen (siehe Tabelle unten und Leitfaden 1 ) Bei Bedarf Kontakt mit der kantonalen Fachstelle (Naturschutz, Neobiota, Wald, etc.) aufnehmen Fachgerechte Entsorgung sicherstellen. Entsorgungsgut beim Transport abdecken Nach jeder Bekämpfung ist eine mehrjährige Nachkontrolle sicherzustellen Bestandesgrösse/ Lebensraum Bekämpfungsziele Eliminieren* Reduzieren** Halten*** Naturschutzgebiet 1,3 1,2 1,2 1,2 1 1 Gewässer 1,2,3 1,2 1,2 1,2 1 1 Wald 1 1,2,3 1,2 1,2 1,2 1 1 Landwirtschaftsfläche 1,2,3 1,2,3 1,2 1,2 1 1 Siedlungsgebiet und Infrastrukturanlagen 1,2,3 1,2 1,2 1,2 1 1 * Eliminieren: Es soll innert überschaubar kurzer Frist keine im entsprechenden Lebensraum mehr geben ** Reduzieren: Bestehende sollen möglichst verkleinert werden *** Halten: Bestehende dürfen nicht weiter wachsen, bestehende dürfen nicht dichter werden, keine neuen, Ausbreitung via Samen oder Wurzelstücke ist zu verhindern 1 = Ausreissen oder Schneiden 2 der Stamm-/Stockausschläge und Wurzelbrut 2 = Fällen und Ausreissen 3 = Ausgraben des Wurzelstocks 1 siehe BAFU-Leitfaden zum Umgang mit dem Götterbaum Ailanthus altissima (BAFU, Abt. Wald, in Erarbeitung) 2 Diese Methode wird im Rahmen des Pilotprogramms vom BAFU zur Anpassung an den Klimawandel untersucht Konkrete Empfehlungen zu den Bekämpfungszielen bezüglich der Lebensräume sind in der Empfehlung der AGIN zur Bekämpfung von sechs ausgewählten invasiven Neophyten vom März 2012 aufgeführt ( > Dokumente > Bekämpfungsempfehlung d/f/i). Empfehlung der AGIN B: Ailanthus altissima Version 1.0 Oktober 2014

8 Bekämpfungsmethoden 1) Ausreissen oder Schneiden der Stamm-/Stockausschläge und Wurzelbrut: Jungpflanzen und Wurzelbrut können ausgerissen werden. Pflanzen mehrmals von Mai bis November vorsichtig ausreissen, sodass möglichst viel der Wurzel mit ausgerissen wird oder regelmässig schneiden. Die Stamm-/Stockausschläge und die Wurzelbrut müssen während mindestens drei Jahren konsequent entfernt werden (sonst wird kein Erfolg erzielt). 2) Fällen und Ausreissen: Ausgewachsene Bäume sollten fachkundig gefällt werden. Die Bearbeitung eines grossen Reinbestandes kann zu aufwändig sein. In diesem Fall wird eine sukzessive Eingrenzung des Bestandes empfohlen. Primär sind die samentragenden weiblichen Bäume zu entfernen. Im Weiteren sollen von aussen her die Bäume gefällt und Wurzelbrut samt Wurzeln so weit wie möglich ausgerissen oder regelmässig gemäht/geschnitten werden. 3) Ausgraben des Wurzelstocks: Wurzelstock möglichst vollständig maschinell entfernen, um den Nährstoffspeicher für die Wurzelbrut zu minimieren. Ist dies nur teilweise möglich, muss die Wurzelbrut während mindestens drei Jahren konsequent ausgerissen werden. Chemische Bekämpfung: Es gibt Versuche, welche die Möglichkeit aufzeigen, Bohrlöcher im Kreisumfang des Stammes mit wenigen ml unverdünntem systemischem Herbizid zu füllen (z.b. Triclopyr oder Glyphosate). Zudem wird z.t. nach dem Fällen eines Baumes die Schnittstelle sofort mit unverdünntem systemischem Herbizid (z.b. Triclopyr oder Glyphosate) bepinselt. Im Falle einer chemischen Behandlung ist der beste Zeitpunkt zwischen August und September. Da jedoch nicht ausreichende Erfahrungen für eine gute Wirksamkeit der in Frage kommenden Herbizide vorhanden sind, können zurzeit keine Empfehlungen zur chemischen Bekämpfung abgegeben werden. Bei Herbizideinsätzen sind immer die Einschränkungen auf den Etiketten, des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses ( sowie auch die Einschränkungen gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR ) oder anderen Regelungen in der Landwirtschaft zu beachten. Ringeln: Diese Methode der Bekämpfung kann nicht empfohlen werden, da sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht werden. 1) Ausreissen/Schneiden 2) Fällen 3) Ausgraben Chemische Bekämpfung Mai Juni Juli August September Oktober-April Achtung Rinde und Blätter können allergische Hautreizungen hervorrufen, je nachdem kann auch der Blütenstaub allergische Reaktionen hervorrufen Benutzte Geräte am Einsatzort gut reinigen um Verschleppung von Wurzelstücken und Samen zu verhindern Entsorgung Pflanzenmaterial ohne Blüten, Samen oder Wurzeln kann normal kompostiert werden, der Stamm kann in Form von Schnitzeln oder als Stückholz als Brennholz verwendet werden. Pflanzenmaterial mit Blüten oder Samen muss in einer Platz- oder Boxenkompostierung, in einer Co-Vergärung mit Hygienisierungsschritt oder in einer thermophilen Feststoffvergärung entsorgt werden. Wurzeln und Wurzelausläufer sind in einer Boxenkompostierung oder thermophilen Feststoffvergärung zu entsorgen. Die Entsorgung in einer Kehrichtverbrennungsanlage ist immer möglich. Nachkontrollen Noch im gleichen Jahr (Juli Oktober) muss sichergestellt werden, dass keine blühenden Pflanzen mehr auftreten und versamen können. Eliminierte müssen während mehrerer Jahre auf Neuaustriebe (Wurzelbrut) kontrolliert werden. Zusätzliche Informationen Rechtliche Grundlage SR Verordnung vom 10. September 2008 über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) Informationen zur Art Info Flora: Weitere Informationen AGIN: Die Empfehlungen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und werden stetig angepasst. Bitte senden sie ihre Erfahrungsberichte an: Empfehlung der AGIN B: Ailanthus altissima Version 1.0 Oktober 2014

9 Bekämpfungsempfehlung Kanadische und Spätblühende Goldrute (Solidago canadensis und Solidago gigantea) Kurzporträt Mehrjährige Staude Stängel unverzweigt Blätter lanzettlich, lang zugespitzt, scharf gesägt, 8 10 cm lang Zahlreiche goldgelbe Blütenköpfchen Blütezeit Juli Oktober Ausbreitung über Flugsamen (bis zu Samen pro Blütenstand) und unterirdische Wurzelausläufer (bis zu 300 Sprosse pro m 2 ) Typische Standorte: Strassen- und Bahnböschungen, Wegränder, Gärten, Schuttplätze, Kiesgruben, Riedwiesen, Auen, Waldlichtungen Prävention Neupflanzung, Vermehrung, Verwendung und Verkauf sind verboten Sofortiges Ausreissen neuer Vorkommen Versamung durch Bekämpfung vor Samenreife verhindern Rasche Begrünung von unbedecktem Boden mit einheimischen standortgerechten Arten Bekämpfung Keine Verwendung von mit invasiven Pflanzen (inkl. Wurzeln, Samen, etc.) belastetem Boden Pflanzenmaterial korrekt entsorgen (siehe Rückseite Entsorgung ) Goldruten nicht nach der Samenreife schneiden, da sonst die weitere Ausbreitung gefördert wird Rahmenbedingungen, die bei allen invasiven Neophyten vor der Bekämpfung zu klären sind: Koordination der Bekämpfung eines Gebiets mit anderen Gebieten prüfen Ziele und Prioritäten festlegen (siehe Tabelle unten) Bei Bedarf Kontakt mit der kantonalen Fachstelle (Naturschutz, Neobiota, Wald, etc.) aufnehmen Fachgerechte Entsorgung sicherstellen. Entsorgungsgut beim Transport abdecken Nach jeder Bekämpfung ist eine mehrjährige Nachkontrolle sicherzustellen Bekämpfungsziele Eliminieren* Reduzieren** Halten*** Bestandesgrösse/ Einzel- Einzel- Lebensraum bestände bestände Naturschutzgebiet 1 1,3,5 1,2,3 2,3,(4) x 1,2 2,(4) x Gewässer 1 1,3,5 1,2,3 2,3,(4) 1,2 2 Wald 1 3,5 1,2,3 2,3,(4) 1,2 2 Landwirtschaftsfläche 1 1,3,5 1,2,3 2,3,4 1,2 2,4 Siedlungsgebiet und Infrastrukturanlagen 1 3,5 1,2,3 2,3 1,2 2 * Eliminieren: Es soll innert überschaubar kurzer Frist keine im entsprechenden Lebensraum mehr geben ** Reduzieren: Bestehende sollen möglichst verkleinert werden *** Halten: Bestehende dürfen nicht weiter wachsen, bestehende dürfen nicht dichter werden, keine neuen, Ausbreitung via Samen oder Rhizome ist zu verhindern 1 = Ausreissen 2 = Zweimaliges, tiefes Mähen pro Jahr (vor der Samenreife) 3 = Kombination Schnitt und Ausreissen 4 = Beweiden 5 = Abtragen der obersten Bodenschicht. Vorsicht: Offener Boden bietet beste Bedingungen für Goldruten. Deshalb ist ein Abtrag nur sinnvoll, wenn kein Samendruck aus der Umgebung vorhanden ist und anschliessend rasch begrünt wird! x Die Beweidung in Naturschutzgebieten ist nur mit Bewilligung der zuständigen Naturschutzbehörde möglich Konkrete Empfehlungen zu den Bekämpfungszielen bezüglich der Lebensräume sind in der Empfehlung der AGIN zur Bekämpfung von sechs ausgewählten invasiven Neophyten vom März 2012 aufgeführt ( > Dokumente > Bekämpfungsempfehlung d/f/i). Empfehlung der AGIN B: Solidago canadensis/gigantea Version 1.0 Oktober 2014

10 Bekämpfungsmethoden 1) Ausreissen: Pflanzen mehrmals von Mai bis September vorsichtig ausreissen, sodass die Wurzelsprosse möglichst nicht abreissen. Am besten funktioniert dies bei feuchtem Boden. Ein Auflockern des Bodens mit einer Spatengabel erleichtert das Ausreissen. 2) Zweimaliges, tiefes Mähen pro Jahr: (1x vor der Blüte im Juni und 1x vor der Samenreife): Der Bestand reagiert zuerst mit verstärktem Ausschlag wird aber langfristig (min. 5 Jahre) ausgedünnt (keine Eliminierung). Um ein Versamen zu verhindern, muss der Schnitt konsequent über mehrere Jahre erfolgen. Ansonsten wird kein Erfolg erzielt. - Trockene Standorte: Bei heisser trockener Witterung ist ein Schnitt gefolgt von einer Bodenbearbeitung möglich. Die Rhizome trocknen durch dieses Vorgehen aus. Nach der Behandlung kann eine Trockenwiesenmischung zur Förderung der Konkurrenzvegetation angesät werden. - Feuchte, nährstoffreiche Standorte: Ein früher Schnitt (Mai/Juni) ist möglich, da sich so einheimische, konkurrenzfähige Arten etablieren können. 3) Kombination Schnitt und Ausreissen: Da eine Eliminierung durch Schnitt kaum erreicht werden kann, wird eine Kombination von Schnitt ( 2) und Ausreissen ( 1) empfohlen. sollen so weit wie möglich von aussen her ausgerissen werden, während die Kernzone, die von Jahr zu Jahr kleiner wird, gemäht wird. Kleine oder sollten, wenn möglich, ausschliesslich ausgerissen werden. 4) Beweiden: Für die Beweidung können Robustrinder verwendet werden. Bei der Beweidung müssen die Tierschutzvorschriften eingehalten werden. In Naturschutzgebieten ist die Beweidung nur mit Bewilligung der zuständigen Naturschutzbehörde möglich. 5) Abtragen der obersten Bodenschicht (30 cm): Durch eine Abtragung werden Rhizome und Samen entfernt. Das Bodenmaterial ist in einem Radius von ca. 1 m um den Bestand und einer Tiefe von 30 cm belastet. Das Bodenmaterial ist korrekt zu entsorgen (siehe Entsorgung). Vorsicht: Offener Boden bietet beste Bedingungen für Goldruten. Deshalb ist ein Abtrag nur sinnvoll, wenn kein Samendruck aus der Umgebung vorhanden ist und anschliessend rasch begrünt wird! Chemische Bekämpfung: Bei Herbizideinsätzen sind immer die Einschränkungen auf den Etiketten, des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses ( sowie auch die Einschränkungen gemäss Chemikalien- Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR ) oder anderen Regelungen in der Landwirtschaft zu beachten. Da jedoch nicht ausreichende Erfahrungen für eine gute Wirksamkeit der in Frage kommenden Herbizide vorhanden sind, können zurzeit keine Empfehlungen zur chemischen Bekämpfung abgegeben werden. Mai Juni Juli August September Oktober November-April 1) Ausreissen vor der Samenreife 2) Mähen 1. Schnitt 2. Schnitt (je nach Vegetationsstand) vor der Samenreife 3) Kombination 2. Schnitt 1. Schnitt Schnitt/Ausreissen (je nach Vegetationsstand) vor der Samenreife 4) Beweiden vor der Samenreife 5) Bodenabtrag Achtung Vor der Samenreife bekämpfen Benutzte Geräte gut reinigen, um Verschleppung von Samen und Wurzelstücken zu verhindern Beim Abtransport darauf achten, dass kein Material verloren geht Entsorgung Pflanzenmaterial ohne Blüten, Samen oder Wurzeln kann normal kompostiert werden. Pflanzenmaterial mit Blüten, Samen oder Wurzeln muss in einer Platz- oder Boxenkompostierung, in einer Co-Vergärung mit Hygienisierungsschritt oder in einer thermophilen Feststoffvergärung entsorgt werden (extranet.kvu.ch/files/documentdownload/ _kompostieren_und_vergaeren_invasiver_neophyten_novl11.pdf). Die Entsorgung in einer Kehrichtverbrennungsanlage ist immer möglich. Wird mit Goldrute belastetes Material abtransportiert, muss die korrekte Entsorgung sichergestellt sein. Möglichkeiten und Auflagen werden in der Vollzugshilfe Umgang mit Neophyten belastetem Aushub der AGIN aufzeigt (extranet.kvu.ch/files/documentdownload/ _empfehlungen_neophytenaushub_22okt2012.pdf). Nachkontrollen Noch im gleichen Jahr (Juli Oktober) muss sichergestellt werden, dass keine blühenden Pflanzen mehr auftreten und versamen können. Potenziell eliminierte müssen während mehrerer Jahre auf Neuaustriebe oder frisch gekeimte Jungpflanzen kontrolliert werden. Zusätzliche Informationen Rechtliche Grundlage: SR Verordnung vom 10. September 2008 über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) Informationen zur Art: Info Flora Weitere Informationen: AGIN Die Empfehlungen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und werden stetig angepasst. Bitte senden sie ihre Erfahrungsberichte an: agin-b@kvu.ch Empfehlung der AGIN B: Solidago canadensis/gigantea Version 1.0 Oktober 2014

11 Bekämpfungsempfehlung Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens) Kurzporträt Mehrjährige Pflanze, cm hoch Stängel stark verzweigt und am Grund oft holzig Blätter schmal und ungeteilt (6 7 cm lang, 2 3 mm breit), ermöglicht Unterscheidung von anderen Kreuzkräutern Gelbe endständige Blütenköpfchen mit Strahlen Blütezeit Juni November Ausbreitung mit Samen durch Wind und Fahrzeuge Typische Standorte: primär offene Stellen wie Strassenränder (Autobahnen) und Böschungen, Bahnareale und Buntbrachen Giftig für Vieh und Mensch (über Nahrungskette) Prävention Neupflanzung, Vermehrung, Verwendung und Verkauf sind verboten Versamung durch Bekämpfung vor Samenreife verhindern Sofortiges Ausreissen neuer Vorkommen Rasche Begrünung von unbedecktem Boden mit einheimischen standortgerechten Arten Bekämpfung Keine Verwendung von mit invasiven Pflanzen (inkl. Wurzeln, Samen, etc.) belastetem Boden Pflanzenmaterial korrekt entsorgen (siehe Rückseite Entsorgung ) Nicht nach Samenreife schneiden, da dadurch die Ausbreitung gefördert wird Nicht verfüttern, da in frischem sowie getrocknetem Zustand giftig Rahmenbedingungen, die bei allen invasiven Neophyten vor der Bekämpfung zu klären sind: Koordination der Bekämpfung eines Gebiets mit anderen Gebieten prüfen Ziele und Prioritäten festlegen (siehe Tabelle unten) Bei Bedarf Kontakt mit der kantonalen Fachstelle (Naturschutz, Neobiota, Wald, etc.) aufnehmen Fachgerechte Entsorgung sicherstellen. Entsorgungsgut beim Transport abdecken Nach jeder Bekämpfung ist eine mehrjährige Nachkontrolle sicherzustellen Bestandesgrösse/ Lebensraum Bekämpfungsziele Eliminieren* Reduzieren** Halten*** Naturschutzgebiet ,3 1 1,2,3 Gewässer ,3 1 1,2,3 Wald ,3 1 1,2,3 Landwirtschaftsfläche 1 1,4 1 1,3 1 1,2,3 Siedlungsgebiet und Infrastrukturanlagen 1 1,4 1 1,3 1 1,2,3 * Eliminieren: Es soll innert überschaubar kurzer Frist keine im entsprechenden Lebensraum mehr geben ** Reduzieren: Bestehende sollen möglichst verkleinert werden *** Halten: Bestehende dürfen nicht weiter wachsen, bestehende dürfen nicht dichter werden, keine neuen, Ausbreitung via Samen ist zu verhindern 1 = Ausreissen 2 = Mehrmaliges, tiefes Mähen pro Jahr 3 = Kombination Schnitt und Ausreissen 4 = Abtragen der obersten Bodenschicht. Vorsicht: Offener Boden bietet beste Bedingungen für Senecio. Deshalb ist ein Abtrag nur sinnvoll, wenn kein Samendruck aus der Umgebung vorhanden ist und anschliessend rasch begrünt wird! Empfehlung der AGIN B: Senecio inaequidens Version 1.0 Oktober 2014

12 Bekämpfungsmethoden 1) Ausreissen: Einzelpflanzen sowie kleine und grosse, bei denen eine möglichst rasche Eliminierung angestrebt wird, von Mai bis November mit den Wurzeln vorsichtig ausreissen. Ein Auflockern des Bodens mit einer Spatengabel erleichtert das Ausreissen. Beim Vorhandensein von Samen, Pflanzenmaterial sofort gut verschlossen abführen, damit keine Samen verschleppt werden. 2) Mehrmaliges (alle 6 Wochen), tiefes Mähen pro Jahr: Vor der Samenbildung mähen. Mähen reduziert lediglich die weitere Ausbreitung, führt jedoch nicht zu einer Eliminierung. 3) Kombination Schnitt und Ausreissen: Da eine Eliminierung durch Schnitt kaum erreicht werden kann, wird eine Kombination von Schnitt ( 2) und Ausreissen ( 1) empfohlen. sollen so weit wie möglich von aussen her ausgerissen werden (alle 6 8 Wochen), während die Kernzone, die von Jahr zu Jahr kleiner wird, gemäht wird. Kleine oder sollten, wenn möglich, ausschliesslich ausgerissen werden. 4) Abtragen der obersten Bodenschicht (30 cm): Bei grossen n; durch eine Abtragung werden Pflanzen, Wurzeln und Samen entfernt. Vorsicht: Offener Boden bietet beste Bedingungen für das Schmalblättrige Greiskraut. Deshalb ist ein Abtrag nur sinnvoll, wenn kein Samendruck aus der Umgebung vorhanden ist und anschliessend rasch begrünt wird! Chemische Bekämpfung: Bei Herbizideinsätzen sind immer die Einschränkungen auf den Etiketten, des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses ( sowie auch die Einschränkungen gemäss Chemikalien- Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR ) oder anderen Regelungen in der Landwirtschaft zu beachten. Da jedoch nicht ausreichende Erfahrungen für eine gute Wirksamkeit der in Frage kommenden Herbizide vorhanden sind, können zurzeit keine Empfehlungen zur chemischen Bekämpfung abgegeben werden. 1) Ausreissen Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember-April 2) Mähen alle 6 Wochen, jeweils vor der Samenbildung 3) Schnitt u. Ausreissen alle 6 8 Wochen, jeweils vor der Samenbildung 4) Bodenabtrag Achtung Vor der Samenreife bekämpfen Benutzte Geräte gut reinigen, um Verschleppung von Samen zu verhindern Beim Transport geschlossene Säcke verwenden (Flugsamen) Entsorgung Pflanzenmaterial ohne Blüten und Wurzeln kann normal kompostiert werden. Pflanzenmaterial mit Blüten oder Wurzeln muss in einer Platz- oder Boxenkompostierung, in einer Co-Vergärung mit Hygienisierungsschritt oder in einer thermophilen Feststoffvergärung entsorgt werden. Die Entsorgung in einer Kehrichtverbrennungsanlage ist immer möglich. Wird mit Senecio belastetes Material abtransportiert, muss die korrekte Entsorgung sichergestellt sein. Nachkontrollen Noch im gleichen Jahr (Juli Oktober) muss sichergestellt werden, dass keine blühenden Pflanzen mehr auftreten und versamen können. Bekämpfte oder potenziell eliminierte müssen während mehrerer Jahre auf Neuaustriebe oder frisch gekeimte Jungpflanzen kontrolliert werden. Zusätzliche Informationen Rechtliche Grundlage SR Verordnung vom 10. September 2008 über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) Informationen zur Art Info Flora: Weitere Informationen AGIN: Die Empfehlungen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und werden stetig angepasst. Bitte senden sie ihre Erfahrungsberichte an: agin-b@kvu.ch Empfehlung der AGIN B: Senecio inaequidens Version 1.0 Oktober 2014

13 Bekämpfungsempfehlung Asiatische Staudenknöteriche inkl. Hybride Japanknöterich (Reynoutria japonica), Himalayaknöterich (Polygonum polystachyum), Sachalinknöterich (Reynoutria sachalinensis), Bastardknöterich (Reynoutria x bohemica) Kurzporträt Bis zu 3 m hohe Staude Stängel verzweigt, oft dunkelrot gefleckt Blätter breit - eiförmig, zugespitzt und ledrig Blütenstand verzweigt und vielblütig, die Blüten sind klein und weiss Oberirdische Pflanzenteile sterben im Winter ab, unterirdische Rhizome überdauern und spriessen im Frühling wieder aus Rhizome können bis 7 m lange und 3 m tiefe Ausläufer bilden Vermehrung hauptsächlich vegetativ über kleinste Rhizom - oder Stängelstücke Typische Standorte: im Uferbereich, Hecken oder Schuttplätzen Prävention Neupflanzung, Vermehrung, Verwendung und Verkauf sind verboten Sofortiges Ausreissen neuer Vorkommen Rasche Begrünung von unbedecktem Boden mit einheimischen standortgerechten Arten Bekämpfung Rahmenbedingungen, die bei allen invasiven Neophyten vor der Bekämpfung zu klären sind: Koordination der Bekämpfung eines Gebiets mit anderen Gebieten prüfen Ziele und Prioritäten festlegen (siehe Tabelle unten) Bei Bedarf Kontakt mit der kantonalen Fachstelle (Naturschutz, Neobiota, Wald, etc.) aufnehmen Fachgerechte Entsorgung sicherstellen. Entsorgungsgut beim Transport abdecken Nach jeder Bekämpfung ist eine mehrjährige Nachkontrolle sicherzustellen Bestandesgrösse/ Lebensraum Bekämpfungsziele Eliminieren* Reduzieren** Halten*** Keine Verwendung von mit invasiven Pflanzen (inkl. Wurzeln, Samen, etc.) belastetem Boden Pflanzenmaterial korrekt entsorgen (siehe Rückseite Entsorgung ) Naturschutzgebiet Gewässer Wald Landwirtschaftsfläche 1,x 1,x 3,4 3,4 2 2 Siedlungsgebiet und 1,x 1,x 3,4 3,4 2 2 Infrastrukturanlagen * Eliminieren: Es soll innert überschaubar kurzer Frist keine im entsprechenden Lebensraum mehr geben ** Reduzieren: Bestehende sollen möglichst verkleinert werden *** Halten: Bestehende dürfen nicht weiter wachsen, bestehende dürfen nicht dichter werden, keine neuen, Ausbreitung via Samen oder Rhizome ist zu verhindern 1 = Ausbaggern 2 = Zwei- bis dreimaliges Mähen 3 = Sechsmaliges Mähen pro Jahr 4 = Chemische Bekämpfung x = Die Eliminierung eines Knöterichbestandes mit chemischen Methoden konnte im Rahmen des Pilotversuchs zur Bekämpfung des Japanknöterichs (AWEL ZH, 2012) bei jährlicher Anwendung während 5 Jahren noch nicht vollständig belegt werden; die Versuche werden weitergeführt. Konkrete Empfehlungen zu den Bekämpfungszielen bezüglich der Lebensräume sind in der Empfehlung der AGIN zur Bekämpfung von sechs ausgewählten invasiven Neophyten vom März 2012 aufgeführt ( > Dokumente > Bekämpfungsempfehlung d/f/i). Empfehlung der AGIN B: Reynoutria spp. Version 1.0 Oktober 2014

14 Bekämpfungsmethoden 1) Ausbaggern/Aushub: Ist ein Knöterichbestand innert weniger Jahre zu eliminieren, empfiehlt sich ein Ausbaggern der betroffenen Fläche. Durch exaktes Ausführen dieser Massnahme kann ein Bestand mit einem Einsatz ganz eliminiert werden. Aushub- und Bodenmaterial sind so weit biologisch belastet wie die Rhizome reichen. Dies entspricht einem Radius von mindestens 3 m um den Bestand und einer Tiefe von 3 m. Je nach Untergrund und Alter des Bestands können Radius und Tiefe geringer sein. Wird im Winter ausgebaggert, empfiehlt sich eine vorgängige Markierung des oberirdischen Pflanzenmaterials. In einem frühen Stadium kann eine Pflanze auch manuell ausgegraben werden, Nachkontrollen sind jedoch notwendig. Das Material ist fachgerecht zu entsorgen (siehe Entsorgung ). 2) Zwei bis dreimaliges Mähen pro Jahr: Der Bestand wird nicht verringert, die Biomasse nimmt bestenfalls über mehrere Jahre etwas ab. Eine Eliminierung wird nicht erreicht. 3) Sechsmaliges Mähen pro Jahr: Die Knöterichbiomasse nimmt innerhalb von 5 Jahren deutlich ab und ein Mischbestand von Knöterich und Begleitvegetation stellt sich ein. Eine Eliminierung wird je nach Alter des Bestandes auch nach mehreren Jahren nicht erreicht. Chemische Bekämpfung: Erfahrungen bezüglich Wirkungssicherheit von Herbiziden zur Bekämpfung Asiatischer Staudenknöteriche werden zurzeit im Rahmen eines Versuchs geprüft. Die Eliminierung eines Bestandes konnte nach 5 Jahren nicht erzielt werden. Bei Herbizideinsätzen sind immer die Einschränkungen auf den Etiketten, des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses ( sowie auch die Einschränkungen gemäss Chemikalien- Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR ) oder anderen Regelungen in der Landwirtschaft zu beachten. Da jedoch nicht ausreichende Erfahrungen für eine gute Wirksamkeit der in Frage kommenden Herbizide vorhanden sind, können zurzeit keine Empfehlungen zur chemischen Bekämpfung abgegeben werden. 1) Ausbaggern Mai Juni Juli August September Oktober-April 2) Mähen (zwei- bis dreimal) 1. Schnitt 2. Schnitt 3. Schnitt 3) Mähen (sechsmal) 1.Schnitt 2.Schnitt 3. & 4. Schnitt 5. Schnitt 6. Schnitt Achtung Chemische Bekämpfung Schnittgut nicht liegen lassen Beim Abtransport darauf achten, dass kein Material verloren geht Belastetes Bodenmaterial nicht verschleppen Entsorgung Pflanzenmaterial ohne Wurzeln und Rhizome muss in einer Platz- oder Boxenkompostierung, in einer Co-Vergärung mit Hygienisierungsschritt oder in einer thermophilen Feststoffvergärung entsorgt werden Wurzeln und Rhizome sind in einer Boxenkompostierung oder thermophilen Feststoffvergärung zu entsorgen. Die Entsorgung in einer Kehrichtverbrennungsanlage ist immer möglich. Wird mit Asiatischen Staudenknöterichen belastetes Material abtransportiert, muss die korrekte Entsorgung sichergestellt sein. Möglichkeiten und Auflagen werden in der Empfehlung zum Umgang mit Neophyten belastetem Aushub der AGIN aufgezeigt (extranet.kvu.ch/files/documentdownload/ _empfehlungen_neophytenaushub_22okt2012.pdf). Nachkontrollen Potentiell eliminierte müssen regelmässig auf Neuaustriebe kontrolliert werden, da Teile des Rhizoms noch mehrere Jahre austriebsfähig sein können. Für die jährlichen Nachkontrollen ist der August günstig. Zusätzliche Informationen Rechtliche Grundlage: SR Verordnung vom 10. September 2008 über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) Informationen zur Art: Info Flora: Weitere Informationen: AGIN: Die Empfehlungen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und werden stetig angepasst. Bitte senden sie ihre Erfahrungsberichte an: agin-b@kvu.ch Empfehlung der AGIN B: Reynoutria spp. Version 1.0 Oktober 2014

15 Bekämpfungsempfehlung Henrys Geissblatt (Lonicera henryi) Kurzporträt Immergrüne Kletterpflanze Triebe am Boden kriechend oder bis zu 10 m hoch kletternd Junge Triebe abstehend behaart Blätter breit-lanzettlich, gegenständig, 3-12 cm lang und 1-4 cm breit. Blattoberseite dunkelgrün, Unterseite heller Blüten paarweise in Blattachseln oder am Ende der Zweige; cm lang, gelb- bis rosafarben. Blütezeit: Juni - August Beeren blauschwarz, bereift Ausbreitung vegetativ über kriechende, rasch wurzelnde Triebe oder über Samen durch Vögel Im Sommer leicht verwechselbar mit dem invasiven gebietsfremden Japanischen Geissblatt (L. japonica) oder dem kletternden, einheimischen Wald-Geissblatt (L. periclymenum). Die Blätter von L. henryi sind fester als die von L. japonica und oberseits dunkelgrün. Verbreitung: Aus Gärten verwildert. Im Halbschatten in Wäldern, an Waldrändern und in Hecken im Tiefland. Prävention Keine Neupflanzung und Vermehrung (siehe AGIN Empfehlung Verkaufseinschränkungen) Kontrolle der Waldränder in der Nähe von Siedlungen Sofortiges Ausreissen neuer Vorkommen Versamung verhindern Bekämpfung Keine Verwendung von mit invasiven Pflanzen (inkl. Wurzeln, Samen, etc.) belastetem Boden Pflanzenmaterial korrekt entsorgen (siehe Rückseite Entsorgung ) Pflanzenvorkommen im Wald der zuständigen kantonalen Stelle melden Rahmenbedingungen, die bei allen invasiven Neophyten vor der Bekämpfung zu klären sind: Sinnvolle Koordination mit angrenzenden Gebieten prüfen Ziele und Prioritäten festlegen (siehe Tabelle unten) Bei Bedarf Kontakt mit der kantonalen Fachstelle (Naturschutz, Neobiota, Wald, etc.) aufnehmen Fachgerechte Entsorgung sicherstellen. Entsorgungsgut beim Transport abdecken Nach jeder Bekämpfung ist eine mehrjährige Nachkontrolle sicherzustellen Bestandesgrösse / Lebensraum Bekämpfungsziele Eliminieren* Reduzieren** Halten*** Naturschutzgebiet Gewässer Wald Landwirtschaftsfläche Siedlungsgebiet und Infrastrukturanlagen * Eliminieren: Es soll innert überschaubar kurzer Frist keine im entsprechenden Lebensraum mehr geben ** Reduzieren: Bestehende sollen möglichst verkleinert werden *** Halten: Bestehende dürfen nicht weiter wachsen oder dichter werden, keine neuen, Ausbreitung via Samen oder Rhizome ist zu verhindern 1 = Ausreissen/Ausstocken 2 = Mähen/Schneiden oder Mulchen (dichte mindestens halbjährlich) 3 = Kombination Mähen/Mulchen und Ausreissen/Ausstocken Empfehlung der AGIN B: Lonicera henryi Version 1.0 Mai 2016

16 Bekämpfungsmethoden 1) Ausreissen/Ausstocken: Einzelpflanzen oder lockere, bei denen eine Eliminierung angestrebt wird, regelmässig (zu Beginn halbjährlich) ausstocken. Dabei möglichst viel Wurzelwerk auszerren und bei älteren Pflanzen ausgraben. Diese Arbeit gelingt bei feuchtem und lockerem Boden sehr gut. Im Winterhalbjahr sind zudem die immergrünen Pflanzen besser zu erkennen. 2) Pflanzen, die an Bäumen hochwachsen, am Grund abschneiden und direkt am Baum vertrocknen lassen. Mähen/Schneiden oder Mulchen (dichte mindestens halbjährlich): Mit Mähen/Schneiden und Mulchen kann die weitere Ausbreitung eingedämmt werden. Die im Boden verankerten Pflanzen schlagen aber wieder aus. Beim Mulchen kann das fein zerkleinerte Schnittgut liegen gelassen werden. Beim Mähen ist das Schnittgut zusammenzutragen und zu entsorgen. 3) Kombination Mähen/Mulchen und Ausreissen/Ausstocken: Vor allem dichte können mit Mähen/Mulchen über 1 bis 2 Jahre stark reduziert werden. Die so aufgelockerten lassen sich anschliessend ideal ausstocken (vgl. Pkt. 1 oben). Chemische Bekämpfung: Chemische Methoden sind im Wald nicht möglich, da die Anwendung von Herbiziden gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR ) im Wald verboten ist. Bei Herbizideinsätzen sind immer die Einschränkungen auf den Etiketten, des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses ( sowie auch die Einschränkungen gemäss ChemRRV oder anderen Regelungen in der Landwirtschaft zu beachten. Januar - Dezember 1) Ausreissen bevorzugt vor Samenreife, ist im Winterhalbjahr jedoch besser sichtbar 2) Mähen/Schneiden bevorzugt vor Samenreife, ist im Winterhalbjahr jedoch besser sichtbar 3) Kombination Mähen und Ausreissen, Ausstocken bevorzugt vor Samenreife, ist im Winterhalbjahr jedoch besser sichtbar Achtung Schnittgut nicht liegen lassen, da es leicht austreiben kann. Ist eine Entsorgung nicht möglich, soll das Schnittgut zu Haufen zusammengetragen werden. Diese sind jährlich zu kontrollieren. Beim Abtransport darauf achten, dass kein Material verloren geht. Entsorgung Pflanzenmaterial muss in einer professionellen Platz- oder Boxenkompostierung, in einer Co-Vergärung mit Hygienisierungsschritt oder in einer thermophilen Feststoffvergärung entsorgt werden. Die Entsorgung in einer Kehrichtverbrennungsanlage ist immer möglich. Transport möglichst in geschlossenen Behältern Hinweise zum Kompostieren, Vergären und Verbrennen invasiver Neophyten: 2. Bekämpfung und Entsorgung von Neophyten Empfehlung Kompostierung Nachkontrollen Bekämpfte müssen regelmässig auf Neuaustriebe kontrolliert werden. Zusätzliche Informationen Rechtliche Grundlage Verordnung vom 10. September 2008 über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (SR , Freisetzungsverordnung, FrSV) Informationen zur Art Info Flora: Info Flora Neophyten Listen und Infoblätter Lonicera henryi Weitere Informationen AGIN AGIN Empfehlung Verkaufseinschränkungen: 3. Informationen für Verkauf und Handel Empfehlungen Verkaufseinschränkungen Die Empfehlungen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und werden stetig angepasst. Bitte senden Sie Ihre Erfahrungsberichte an: agin-b@kvu.ch Empfehlung der AGIN B: Lonicera henryi Version 1.0 Mai 2016

17 Bekämpfungsempfehlung Riesen-Bärenklau (Herkulesstaude) (Heracleum mantegazzianum) Kurzporträt Mehrjährige m hohe Staude: Blätter- und Wurzelbildung im 1. Jahr; Blüten- und Samenbildung ab 2. Jahr Stängel hohl, haarig und rot gesprenkelt, am Grund bis 10 cm dick Blätter: tief, 3- oder 5-teilig, bis 1.2 m lang Blüte: Dolde mit bis zu 50 cm Durchmesser Blütezeit Juni August Ausbreitung über Samen (im Boden 3 5 Jahre keimfähig) und Wurzeln Typische Standorte: weit verbreitet an Waldwegen, entlang von Gewässern, im Siedlungsraum, etc. Gesundheitsgefahr! Hautkontakt mit Pflanzensaft kann, in Kombination mit Sonnenlicht, zu Hautverbrennungen führen Prävention Neupflanzung, Vermehrung, Verwendung und Verkauf sind verboten Vor der Samenbildung bekämpfen Versamung durch Entfernen der Blütenstände vor der Samenreife verhindern Rasche Begrünung von unbedecktem Boden mit einheimischen standortgerechten Arten Bekämpfung Rahmenbedingungen, die bei allen invasiven Neophyten vor der Bekämpfung zu klären sind: Koordination der Bekämpfung eines Gebiets mit anderen Gebieten prüfen Ziele und Prioritäten festlegen (siehe Tabelle unten) Bei Bedarf Kontakt mit der kantonalen Fachstelle (Naturschutz, Neobiota, Wald, etc.) aufnehmen Fachgerechte Entsorgung sicherstellen. Entsorgungsgut beim Transport abdecken Nach jeder Bekämpfung ist eine mehrjährige Nachkontrolle sicherzustellen Bekämpfungsziele Eliminieren* Reduzieren** Halten*** Keine Verwendung von mit invasiven gebietsfremden Pflanzen (inkl. Wurzeln, Samen, etc.) belastetem Boden Pflanzenmaterial korrekt entsorgen (siehe Rückseite Entsorgung ) Bestandesgrösse/ Einzel- Einzel- Lebensraum bestände bestände Naturschutzgebiet ,2,3 x 2 2,3 x Gewässer ,2,3 2 2,3 Wald ,2,3 2 2,3 Landwirtschaftsfläche ,2,3 2 2,3 Siedlungsgebiet und Infrastrukturanlagen ,2 2 2 * Eliminieren: Es soll innert überschaubar kurzer Frist keine im entsprechenden Lebensraum mehr geben ** Reduzieren: Bestehende sollen möglichst verkleinert werden *** Halten: Bestehende dürfen nicht weiter wachsen, bestehende dürfen nicht dichter werden, keine neuen, Ausbreitung via Samen oder Rhizome ist zu verhindern 1 = Abstechen/ Ausgraben 2 = Schnitt/ Mähen 3 = Beweiden x Die Beweidung in Naturschutzgebieten ist nur mit Bewilligung der zuständigen Naturschutzbehörde möglich Konkrete Empfehlungen zu den Bekämpfungszielen bezüglich der Lebensräume sind in der Empfehlung der AGIN zur Bekämpfung von sechs ausgewählten invasiven Neophyten vom März 2012 aufgeführt ( > Dokumente > Bekämpfungsempfehlung d/f/i). Empfehlung der AGIN B: Heracleum mantegazzianum Version 1.0 Oktober 2014

18 Bekämpfungsmethoden 1) Abstechen/ Ausgraben: Einzelpflanzen, kleine und grosse, bei denen eine möglichst rasche Eliminierung angestrebt wird: Pflanze ca cm über dem Boden abschneiden. Wurzelstock 20 cm unter dem Boden durchtrennen. Nur so wird ein Neuaustrieb verhindert. Bei einem oberflächigen Schnitt treibt die Pflanze wieder aus. Die Wurzelstöcke sind korrekt zu entsorgen (siehe Abschnitt Entsorgung). 2) Schnitt/ Mähen: Vor dem Beginn der Blüte, führt nicht zur Eliminierung der Pflanze! Damit wird lediglich der Blütenbildung (Samen) entgegengewirkt. Es sind Nachkontrollen nötig, da die Pflanze nach der Entfernung des Hauptblütenstands neue Blütenstände bilden kann. 3) Beweiden: Führt nicht zur Eliminierung der Pflanze! Die Beweidung sollte möglichst früh beginnen, da Schafe und Rinder junge Pflanzen bevorzugen. Bei der Beweidung müssen die Tierschutzvorschriften eingehalten werden. Eine der Beweidung vorangehende Mahd fördert andere Pflanzenarten. Für mehr Details beachte Giant-Alien Project ( S. 32 und folgende. In Naturschutzgebieten ist die Beweidung nur mit Bewilligung der zuständigen Naturschutzbehörde möglich. Chemische Bekämpfung: Bei Herbizideinsätzen sind immer die Einschränkungen auf den Etiketten, des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses ( sowie auch die Einschränkungen gemäss Chemikalien- Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR ) oder anderen Regelungen in der Landwirtschaft zu beachten. Da jedoch nicht ausreichende Erfahrungen für eine gute Wirksamkeit der in Frage kommenden Herbizide vorhanden sind, können zurzeit keine Empfehlungen zur chemischen Bekämpfung abgegeben werden. 1) Abstechen/ Ausgraben April Mai Juni Juli August September Oktober-März 2) Beweiden 1. Schnitt 2. Schnitt 3) Schnitt/Mähen Achtung Zum Schutz vor dem Pflanzensaft ist bei der Bekämpfung wasserdichte Schutzbekleidung zu tragen Vor der Samenreife bekämpfen Benutzte Geräte gut reinigen, um Verschleppung von Samen zu verhindern Entsorgung Pflanzenmaterial ohne Blüten, Samen oder Wurzeln kann normal kompostiert werden. Pflanzenmaterial mit Blüten, Samen oder Wurzeln muss in einer Platz- oder Boxenkompostierung, in einer Co-Vergärung mit Hygienisierungsschritt oder in einer thermophilen Feststoffvergärung entsorgt werden Die Entsorgung in einer Kehrichtverbrennungsanlage ist immer möglich. Wird mit Riesen-Bärenklau belastetes Material abtransportiert, muss die korrekte Entsorgung sichergestellt sein. Möglichkeiten und Auflagen werden in der Vollzugshilfe Umgang mit Neophyten belastetem Aushub der AGIN aufzeigt (extranet.kvu.ch/files/documentdownload/ _empfehlungen_neophytenaushub_22okt2012.pdf). Nachkontrollen Noch im gleichen Jahr (Juli Oktober) muss sichergestellt werden, dass keine blühenden Pflanzen mehr auftreten und versamen können. Eliminierte müssen während mindestens 5 Jahren auf Neuaustriebe oder frisch gekeimte Jungpflanzen kontrolliert werden. Zusätzliche Informationen Rechtliche Grundlage SR Verordnung vom 10. September 2008 über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) Informationen zur Art Info Flora: Weitere Informationen AGIN: Die Empfehlungen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und werden stetig angepasst. Bitte senden sie ihre Erfahrungsberichte an: agin-b@kvu.ch Empfehlung der AGIN B: Heracleum mantegazzianum Version 1.0 Oktober 2014

19 Bekämpfungsempfehlung Sommerflieder (Buddleja davidii) Kurzporträt Sommergrüner, bis 3 m hoher Strauch Blätter lang zugespitzt und gezähnt, lanzettlich, unterseits dicht behaart Blüten in dichten zylindrischen Rispen von cm Länge, weiss über rosa, lila bis violett Blütezeit: Juli-September Früchte sind längliche Kapseln Samen können im Boden mehrere Jahre überdauern Ausbreitung der sehr kleinen Samen (bis 3 Mio. pro Pflanze) bis einige Kilometer Typische Standorte: Auen, Waldschläge, Kiesgruben und Steinbrüche, felsige Hänge, Bahnböschungen, Ödland, Fluss- und Seeufer des Tieflandes und der Hügelstufe Lockt in der Regel nur häufige Schmetterlingsarten an und kann durch Verdrängung von spezifischer Auenvegetation negative Auswirkungen auf das Nahrungsangebot für Raupen und somit die Populationen seltener Schmetterlinge haben Prävention Keine Neupflanzung und Vermehrung Kontrolle vegetationsfreier Flächen Sofortiges Ausreissen neuer Vorkommen Versamung durch Bekämpfung vor Samenreife verhindern Rasche Begrünung von unbedecktem Boden mit einheimischen standortgerechten Arten Bekämpfung Keine Verwendung von mit invasiven Pflanzen (inkl. Wurzeln, Samen, etc.) belastetem Boden Pflanzenmaterial korrekt entsorgen (siehe Rückseite Entsorgung ) Sommerflieder nicht nach der Samenreife schneiden, da dadurch die weitere Ausbreitung gefördert wird Rahmenbedingungen, die bei allen invasiven Neophyten vor der Bekämpfung zu klären sind: Sinnvolle Koordination mit angrenzenden Gebieten prüfen Ziele und Prioritäten festlegen (siehe Tabelle unten) Bei Bedarf Kontakt mit der kantonalen Fachstelle (Naturschutz, Neobiota, Wald, etc.) aufnehmen Fachgerechte Entsorgung sicherstellen. Entsorgungsgut beim Transport abdecken Nach jeder Bekämpfung ist eine mehrjährige Nachkontrolle sicherzustellen Bekämpfungsziele Eliminieren* Reduzieren** Halten*** Bestandesgrösse/ Lebensraum Naturschutzgebiet 1 1, Gewässer 1 1, Wald 1 1, Landwirtschaftsfläche 1 1, Siedlungsgebiet und Infrastrukturanlagen 1 1, * Eliminieren: Es soll innert überschaubar kurzer Frist keine im entsprechenden Lebensraum mehr geben ** Reduzieren: Bestehende sollen möglichst verkleinert werden *** Halten: Bestehende dürfen nicht weiter wachsen oder dichter werden, keine neuen, Ausbreitung via Samen oder Rhizome ist zu verhindern 1 = Ausstocken 2 = Mehrmaliges Abschneiden pro Jahr 3 = Kombination Schnitt und Ausstocken Empfehlung der AGIN B: Buddleja davidii Version 1.0 Mai 2016

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