Neophytenkonzept. Hilterfingen. Staatsstrasse 18 Hüneggweg Hilterfingen 3652 Hilterfingen. 16. Dezember 2015

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1 Einwohnergemeinde Hilterfingen Burgergemeinde Hilterfingen Staatsstrasse 18 Hüneggweg Hilterfingen 3652 Hilterfingen Neophytenkonzept Hilterfingen 16. Dezember 2015 Verfasser: Björn Weber Technischer Leiter / Förster Forstbetrieb Sigriswil Meiersmaadstrasse Schwanden

2 Inhaltverzeichnis 1 Ausgangslage Grundlagen zu invasiven Neophyten Gesetzliche Grundlagen Problemanalyse Kartierung und Auswertung Probleme von invasiven Neophyten Gesundheitliche Gefährdung Fliessgewässer Naturschutzgebiete und andere schützenswerte Gebiete Siedlungsgebiet Wald und Landwirtschaft Ziele Umsetzung Koordination und Zuständigkeiten Kartierung und Beobachtung Prävention Bekämpfung Massnahmen Geografisch Nach Arten Kosten...12 Anhang: 1. Übersichtsplan Neophytenstandorte 1: Praxishilfe Neophytenbekämpfung 3. Flyer Neophyten Seite 2

3 1 Ausgangslage Invasive Neophyten breiten sich in der Gemeinde Hilterfingen wie auch allgemein rasch und stark aus. Sie haben keine Feinde und verdrängen einheimische Arten und verändern das Landschaftsbild. Sie können unsere Gesundheit schädigen (Allergien, Verbrennungen). Sie destabilisieren z.b. Bachböschungen und können diese zum Rutschen bringen (Erosion). Die Gemeinde Hilterfingen ist sich der Problematik der invasiven Neophyten bewusst und möchte ein koordiniertes Vorgehen zur Bekämpfung von Schadorganismen einschlagen. Bereits in der Vergangenheit wurden einzelne Neophytenarten durch den Werk- und Forstdienst bekämpft. Entlang von Waldstrassen und Gerinneeinhängen konnte so der Sommerflieder bereits stark reduziert werden. Im Siedlungsgebiet wurde durch den Werkdienst der Gemeinde, der Japanknötrich regelmässig gemäht und fachgerecht entsorgt. Das vorliegende Neophytenkonzept soll die Problematik invasiver Neophyten, den Handlungsbedarf und die Verantwortlichkeiten für eine erfolgreiche Eindämmung auf dem Gemeindegebiet aufzeigen. Es ist Grundlage für eine Leistungsvereinbarung zwischen der Einwohner- und der Burgergemeinde Hilterfingen, dem Tiefbauamt des Kantons Bern sowie dem Forstbetrieb Sigriswil für eine zukünftige Neophytenbekämpfung. Gemeinde Hilterfingen Neophytenvorkommen in Aren Sommerflieder Riesenbärenklau Japanknöterich Abb. 1: Grafik der Einzelstandorte der prioritären Arten Seite 3

4 2 Grundlagen zu invasiven Neophyten Neophyten sind in der Neuzeit (nach dem Jahr 1500) aus anderen Kontinenten vom Menschen eingebrachte Pflanzen. Dies geschah oft absichtlich, indem man exotische Pflanzenarten als Zier- und Nutzpflanzen einführte. Verschiedene Faktoren und Voraussetzungen können die Existenz und die invasive Ausbreitung von Neophyten auslösen und begünstigen: Anpassung Einstmals vom Mensch gepflegte exotische Gartenzierpflanzen passen sich nach Jahrzehnten oder sogar erst nach Jahrhunderten dem örtlichen Klima an und breiten sich in der Natur aus. Verwilderung Exotische Hauspflanzen werden ausgesetzt oder unsachgemäss entsorgt (beispielsweise im Wald oder entlang von Bachläufen). Mobilität Durch den stark zunehmenden weltweiten Reise- und Warenverkehr werden immer mehr Pflanzen und Tiere über grosse Distanzen verfrachtet und in gebietsfremde Regionen eingeführt. Klimawandel Das Klima hat sich in den letzten Jahren verändert. Viele gebietsfremde Pflanzenarten haben dank den neuen klimatischen Rahmenbedingungen gute Wachstums- und Ausbreitungsvoraussetzungen. Rohböden Bedingt durch bauliche Tätigkeiten und die Ausbreitung von Brachflächen und Rohböden sind die Standortbedingungen für schnell wachsende Pionierarten, zu denen viele Neophyten zählen, gut. Bodenverschiebungen Die Verschiebung und unsachgemässe Entsorgung von Bodenmaterial begünstigt die Verfrachtung von Samenmaterial und Pflanzenteilen von Neophyten in bisher unbelastete Gebiete. Je nach Art können invasive gebietsfremde Organismen, Menschen, Tiere und die Umwelt schädigen. Bereits heute verursachen die invasiven Neophyten hohe Kosten (Gesundheitsschäden, Bekämpfungs- und Instandsetzungskosten), die in Zukunft für Private und Gemeinwesen noch stark steigen werden. Seite 4

5 3 Gesetzliche Grundlagen National regelt die Freisetzungsverordnung zum Umweltschutzgesetz den Umgang mit invasiven Organismen. Sie regelt den Schutz von Mensch, Tier, Umwelt und biologischer Vielfalt vor pathogenen oder gebietsfremden Organismen. Darin ist ein klarer Auftrag zur Bekämpfung besonders gefährlicher Arten notiert. Zusammenfassend: Der Umgang mit folgenden Pflanzen ist verboten; Aufrechte Ambrosie, Nadelkraut, Nuttalls Wasserpest, Riesenbärenklau, Grosser Wassernabel, Drüsiges Springkraut, Südamerikanische Heusenkräuter, Asiatische Staudenknnötriche, Essigbaum, Schmalblättriges Greiskraut und Amerikanische Goldrute. (Art. 15) Einzige Ausnahmen sind Massnahmen, die zur Bekämpfung dieser Arten dienen. (Art. 15) Bodenaushub, der mit den oben aufgelisteten Organismen belastet ist, muss am Entnahmeort verwertet oder entsorgt werden, dass eine Weiterverbreitung ausgeschlossen ist. (Art. 15) Die Kantone ordnen die erforderlichen Massnahmen zur Bekämpfung an. (Art. 52) Gestützt auf Art. 6 des kantonalen Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG, BSG ) wird die fachgerechte Bekämpfung von invasiven, gebietsfremden Pflanzen (Neophyten) als subventionsberechtigt anerkannt. Die Bekämpfung kann lediglich im Ufer- Böschungsbereich mit Geldern aus dem Gewässerunterhalt unterstützt werden. Seite 5

6 4 Problemanalyse 4.1 Kartierung und Auswertung Bei der Kartierung (Anhang 1) hat man sich auf die bekannten Standorte von Japanknöterich, Riesenbärenklau und Sommerflieder konzentriert. Neu entdeckte und gemeldete Standorte sollen laufend in die Kartierung aufgenommen und in die Bekämpfungsstrategie integriert werden. Im Ganzen wurden 23 Standorte (Einzelpflanzen bis flächig 50 Aren) kartiert. Die Ausbreitung von Sommerflieder entlang von Waldstrassen und Fliessgewässer ist so weit fortgeschritten, dass eine Aufnahme der einzelnen Standorte nicht mehr sinnvoll ist. So wurden insgesamt 8 km Waldtrassen und 6.9 km Fliessgewässer kartiert, welche von Sommerflieder bestockt sind. Siedlungsgebiet Standorte Fläche (Aren) Waldstr. (lm) Gewässer (lm) Japanknötrich Sommerflieder Total Wald Japanknötrich Sommerflieder '000 - Total '000 - Gewässerbereich Japanknötrich Riesenbärenklau Sommerflieder - 6'900 Total '900 Gesamttotal '000 6'900 Auf der Karte ist eine klare Konzentration der Vorkommen im tiefer gelegenen Gemeindegebiet zu erkennen. Besonders besorgniserregend sind die höhergelegenen Standorte an Fliessgewässern. Samen und ausschlagfähiges Pflanzenmaterial wird mit dem Wasser runtergespült und siedelt sich unterhalb an. Zu erkennen sind auch die einfach zugänglichen (Wald-) Standorte, wo Leute illegal ihre Gartenabfälle oder gar Aushubmaterial deponieren. Seite 6

7 4.2 Probleme von invasiven Neophyten Gesundheitliche Gefährdung Bärenklau und Ambrosia verursachen gesundheitliche Probleme (Allergien, Atembeschwerden, Hautverletzungen, Schädigungen von inneren Organen bei Mensch und Tier, Übertragung von Krankheitserregern und Parasiten etc.). Abb. 2: Hautveräzung durch Bärenklau Fliessgewässer Pflanzen wie der Japanknöterich und das Drüsige Springkraut verdrängt mit ihrem schnellen Wachstum angestammte Arten. Sterben die oberirdischen Pflanzenteile im Spätherbst ab, bleibt über das Winterhalbjahr offener und oberflächlich nur wenig durchwurzelter Boden zurück, welcher erosionsanfällig und somit ein ernsthaftes Problem für den Hochwasserschutz ist. Weitere Schäden kann der Japanknöterich an Stütz- und Schutzmauern verursachen, indem er schmalste Ritzen und schadhafte Stellen zu durchwachsen und mittels Dickenwachstum zu sprengen vermag. Samen oder vermehrungsfähige Pflanzenteile wie Rhizomstücke können in Fliessgewässern über weite Strecken verfrachtet werden und führen im Unterlauf zu neuen Ansiedlungen. Abb. 3: Erosionsgefahr und Schäden am Mauerwerk durch Japanknötrich Naturschutzgebiete und andere schützenswerte Gebiete Dichte Bestände invasiver Neophyten verdrängen die einheimische Vegetation und seltene Arten, was insbesondere in Naturschutzgebieten und an Standorten mit schützenswerten Gebieten problematisch ist Siedlungsgebiet Schliesslich sind auch Eigentümer/Nutzer privater oder öffentlicher Grundstücke betroffen, wenn deren Grundstücke mit invasiven Neophyten besiedelt sind. Sie werden in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt, da durch ihre Tätigkeiten auf dem Grundstück keine Weiterausbreitung dieser Arten erfolgen darf (Art. 15 Abs. 1 FrSV), handelt es sich um invasive Pflanzen nach Anhang 2 FrSV so muss Aushub, der mit diesen Pflanzen belastet ist, so entsorgt werden, dass eine Weiterverbreitung dieser Pflanzen ausgeschlossen ist. Hinzu kommt, dass Wurzeln gewisser invasiver Neophyten Mauerwerke durchstossen können und damit Gebäude oder Infrastrukturanlagen beschädigt werden können. Aus diesen Gründen gilt ein Grundstück, das von invasiven Neophyten besiedelt ist, als beeinträchtigt. Seite 7

8 4.2.5 Wald und Landwirtschaft Invasive Neophyten nehmen durch Windwurf oder Holzschlag freigewordene Waldflächen rasch ein und besiedeln sie so dicht, dass kaum noch Licht auf den Boden fällt und eine natürliche Verjüngung des Waldes stark eingeschränkt ist. Insbesondere Sommerflieder und Drüsiges Springkraut an Waldstrassen können sich rasch auf freiwerdende Waldflächen ausbreiten. In landwirtschaftlich genutzten Flächen führen invasive Neophyten zur Verunkrautung landwirtschaftlicher Kulturen. 5 Ziele 1. Die Gesundheit von Menschen und Tieren darf durch invasive gebietsfremde Organismen nicht beeinträchtigt werden. 2. Die Artenvielfalt in Hilterfingen darf durch invasive gebietsfremde Organismen nicht nachhaltig geschmälert werden. Naturschutzgebiete sind vor invasiven Neophyten frei zu halten. 3. Schutzbauten und Infrastrukturanlagen dürfen durch invasive gebietsfremde Organismen nicht geschädigt werden. Ebenso darf die Erosions- und Rutschgefahr durch diese Organismen nicht erhöht werden. 4. Das Landschaftsbild darf sich durch invasive Neophyten nicht nachhaltig verändern. 6 Umsetzung Um die Ziele zu erreichen, sind folgende Stützen nötig: Koordination Planung Kontrolle Kartierung Inventarisierung Kontrolle Prävention Information Kontrolle Bekämpfung Prioritätensetzung Ausbildung Seite 8

9 1.1 Koordination und Zuständigkeiten Massnahmenplanung und -umsetzung werden aufeinander abgestimmt. Die Zuständigkeiten und die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung sind klar festgelegt und der Ressourcenaufwand ist geregelt. Anlaufstelle und Koordinationsstelle für Fragen zum Umgang und zur Bekämpfung von Neophyten ist der Forstbetrieb Sigriswil. In einer Leistungsvereinbarung sind Aufgaben und Abgeltungen geregelt Das für den Umgang und die Bekämpfung erforderliche Wissen ist durch Weiterbildung und Erfahrungsaustausch sicherzustellen. Der Forstbetrieb Sigriswil pflegt den Kontakt zu Fachstellen, Organisationen und Nachbargemeinden. 6.1 Kartierung und Beobachtung Die Entwicklung der invasiven gebietsfremden Organismen in Hilterfingen ist laufend zu beobachten und zu dokumentieren. Der Forstbetrieb Sigriswil führt die Inventarisierung und Kartierung der invasiven Neophyten (Art, Standort, Ausmass) in Zusammenarbeit mit dem Werkdienst der Einwohnergemeinde weiter. Daraus sind die Risiken und der Handlungsbedarf herzuleiten. Der Erfolg getroffener Massnahmen ist laufend zu überprüfen. 6.2 Prävention Durch gezielte Prävention soll das Auftreten und die Ausbreitung/Verwilderung von invasiven gebietsfremden Organismen verhindert werden. Die Prävention ist durch koordinierte und branchenspezifische Information, Beratung und Kontrolle sicherzustellen. Das Infoblatt Neophyten (Anhang 3) soll öffentlich aufgelegt und auf der Homepage der Einwohnergemeinde veröffentlicht werden, um die Bevölkerung mit Nachdruck auf die Thematik aufmerksam zu machen. Insbesondere soll das illegale Deponieren von Gartenoder sonstigen Abfällen unterbunden werden. Vermehrte Kontrollen und Anzeigen sind in Betracht zu ziehen. Alle Grundstückseigentümer bzw. -bewirtschafter werden aufgefordert, ihren Beitrag zur Eindämmung invasiver Neophyten zu leisten und Funde dem Forstbetrieb zu melden. Von der Problematik besonders betroffene Liegenschaftsbesitzer werden direkt angesprochen. Weiter werden auf der Homepage des Forstbetriebes Informationen zur Neophyten Bekämpfung publiziert. 6.3 Bekämpfung Planung, Organisation, Instruktion und Aufsicht der ausführenden Arbeiten obliegen dem Forstbetrieb Sigriswil. Die Bekämpfungsmassnahmen werden in Zusammenarbeit zwischen dem Forstbetrieb und dem Werkdienst der Gemeinde ausgeführt. Allenfalls können Dritte bei gezogen werden (z.b. Schulklassen oder Zivilschutz). Die mit der Ausführung der Massnahmen beauftragten Personen werden geschult, und bilden sich laufend weiter. Auf die Arbeitssicherheit wird Wert gelegt und der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln wird von Fachpersonen ausgeführt. Seite 9

10 In der Praxishilfe Neophytenbekämpfung (Anhang 2), einer ausführlichen Broschüre, sind die Bekämpfungsmassnahmen detailliert erläutert. Damit soll bei der Bekämpfung ein fachlich korrektes und einheitliches Vorgehen gewährleistet werden. Um Schäden und Kosten möglichst tief zu halten, ist die Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Organismen in einer möglichst frühen Entwicklungsphase zu stoppen respektive einzudämmen. Wichtig beim Vorgehen ist nicht nur, dass das Richtige gemacht wird; es muss auch zum richtigen Zeitpunkt erfolgen. Invasive Neophyten sind in der Regel nicht mit einmaligen Aktionen zu entfernen. Die Eigenschaften invasiver Arten machen mehrmalige Eingriffe erforderlich und forrdern daher auch Geduld und Durchhaltevermögen. In den meisten Fällen sind wiederholte, regelmässig über mehrere Jahre durchgeführte Massnahmen erforderlich, um Aussicht auf Erfolg haben zu können. Zu frühe Einstellung der Massnahmen oder eine Vernachlässigung der Nachkontrolle können alle bis dahin durchgeführten Massnahmen zunichtemachen. 7 Massnahmen Es wird nicht möglich sein, alle invasiven gebietsfremden Pflanzen im Gemeindegebiet zu eliminieren. Gewisse Problemarten müssen künftig akzeptiert werden. Mit beschränkten Mittel ein Optimum herauszuholen, bedingt eine Fokussierung. Es werden folgende Prioritäten gesetzt: 7.1 Geografisch Im oberen Gemeindegebiet (vor allem im Wald) ist die Situation bis auf die Sommerfliederbestockung noch nicht problematisch und soll es auch bleiben. Die Standorte von Japanknöterich, welche sich vor allem an Fleissgewässer befinden, müssen gezielt bekämpft werden. Von dort geht eine grosse Verschleppungsgefahr für weiter unten gelegene Gemeindeteile aus. Seite 10

11 7.2 Nach Arten Riesenbärenklau Auf Grund des gesundheitlichen Gefährdungspotentials ist der Riesenbärenklau mit höchster Priorität zu bekämpfen. Hier sind die Bekämpfungsmassnahmen mit relativ absehbarem Aufwand erfolgreich möglich. Japanknöterich Der Japanknöterich mit seinem enormen Verbreitungsvermögen ist stark zu bekämpfen. wobei hier auch der geografische Gesichtspunkt mit zu berücksichtigen ist. Im Siedlungsgebiet und entlang von Strassen sollen jährlich 1 bis 2 Standorte zusammen mit einem Spezialist behandelt werden, um sie langfristig zu entfernen. Die übrigen Standorte sowie die die Standorte an Gewässern müssen jährlich mehrfach gemäht und entsorgt werden. So können die Bestände geschwächt und eine weiteres ausbreiten verhindert werden. Hat sich der Japanknötrich zu stark ausgerbreitet (Bild) kann er praktisch nicht mehr bekämpft werden und verändert das Landschaftsbild nachhaltig. Abb. 4: flächige Ausbreitung von Japanknötrich Sommerflieder und weitere invasive Neophyten Die Gehölzarten Sommerflieder, Kirschlorbeer, Bambus und Akazie werden auf Grund ihrer geringeren Gefährlichkeit weniger intensiv bekämpft. Bachläufe und Waldstrassen sollen regelmässig kontrolliert und behandelt werden. Die Waldverjüngung soll durch die Bekämpfung von grossflächigen Fliederbeständen gewährleistet sein. Die vorkommen und Ausbreitung der übrigen Arten werden regelmässig geprüft und falls nötig im Rahmen der vorhandeneren Mittel bekämpft. Seite 11

12 8 Kosten Mit dem Betrag von jährlich CHF lassen sich die Standorte mit hoher Bekämpfungspriorität vollumfänglich Bekämpfen. Die Standorte mit mittlerer und geringer Priorität werden, soweit die finanziellen Mittel reichen, strategisch bekämpft. Es ist damit zu rechnen, dass die Kosten über die nächsten Jahre gleich bleiben, da nicht sofort mit einem Rückgang gerechnet werden kann. jährliche Massnahmen und Kosten Siedungsgebiet und Wald Art Massnahmen MT Kosten CHF Japanknötrich Bodenbehandlung inkl. Nachbehandlungen durch Fachspezialisten 2 Fr. 4'000 Japanknötrich 2x mähen und entsorgen 4 Fr. 3'200 Sommerflieder Verjüngungsflächen im Wald behandelen 2 Fr. 1'600 Sommerflieder Kontrolle und Behandlung von Waldstrassen 2 Fr. 1'600 Zwischentotal 10 Fr. 10'400 Gewässer Art Massnahmen MT Kosten CHF Japanknötrich 2x mähen und entsorgen 5 Fr. 4'000 Sommerflieder Kontrolle und Behandlung im Gewässerbereich 4 Fr. 3'200 Riesenbärenklau Ausstechen und entsorgen Fr. 100 Zwischentotal Fr. 7'300 Projektleitung MT Kosten CHF Einsatzleitung, Inventarisierung, Kontrolle, Admin 2 Fr. 1'800 Total Fr. 19'500 Beitrag TBA 33 % von Gerinnerelevanten Massnahmen Fr. 2'400 Total Kosten pro Jahr Fr. 17'100 (MT = Manntage inkl. Maschinen und Entsorgungsgebühren) Datum: Der Projektverfasser Björn Weber Technischer Leiter / Förster Forstbetrieb Sigriswil Seite 12

13 Maßstab = 1 : Neophytenstandorte Gemeinde Hilterfingen BWE, N Legende: Waldstrassen mit Sommerflieder Gewässer mit Sommerflieder Neophytenstandorte Japanischer Knöterich (17) Riesenbärenklau (1) Sommerflieder (5) DigiTerra Explorer

14 Forstbetrieb Sigriswil Meiersmaadstrasse Schwanden Praxishilfe Neophytenbekämpfung Andreas Schweizer Försterpraktikant BZW-Lyss verfasst am

15 Riesen-Bärenklau Pflanze: Bis 4m hohe Staude, zweijährig Blätter sterben im Winter ab. Blätter: 3m zusammen mit dem Stiel, tief eingeschnitten und gezackt Stängel: Hohl, behaart, rot gesprenkelt, am Grund bis 10cm dick Blütezeit: Juni bis August Standort: Ufer, Gärten, Waldränder, Wiesen, Kiesgruben, Lichtschächte im Wald Ausbreitung über Samen Bekämpfung: Massnahmen Jahreszeit Entsorgung Begleitmassnahmen Einzelne Pflanzen und kleine Bestände Wurzeln mind. 15cm unterhalb der Erdoberfläche abstechen Sommer Kehrichtverbrennung Offenen Boden anschliessend mit einheimischen Arten begrünen Grosse Bestände Mähen (nur im Ausnahmefall) Hochsommer vor der Blüte Kehrichtverbrennung Regelmässige Kontrolle ACHTUNG: Der Saft des Riesen-Bärenklaus kann auf der Haut zu Verätzungen führen! Immer lange Kleidung, Handschuhe und Schutzbrille tragen. 2

16 Ambrosia Pflanze: 20 bis 150cm hoch, stark verzweigt Buschartig, einjährig Blätter: Blattunterseite hellgrün, doppelt gefiedert, wechselständig Stängel: Häufig rötlich, behaart Blütezeit: Juli bis November Standort: Trockener, offener Boden Gärten, Strassen- und Bahnböschungen, Kiesgruben, Baustellen, Äcker Ausbreitung über Samen, z.b. im Vogelfutter Bekämpfung: Massnahmen Jahreszeit Entsorgung Begleitmassnahmen Offenen Boden Einzelne Pflanzen Ausreissen mit der Wurzel Frühling bis Herbst Kehrichtverbrennung anschliessend mit einheimischen Arten begrünen Grosse Bestände Mähen 1. Schnitt Mitte Juli 2. Schnitt Ende August Kehrichtverbrennung Regelmässige Kontrolle ACHTUNG: Kann heftige Allergien (Atembeschwerden) verursachen! Immer Handschuhe tragen. Bei der Blütezeit Schutzbrille und Staubmasken tragen. Ambrosia dem Gemeindeverantwortlichen melden! 3

17 Japanischer Knöterich Pflanze: Bis zu 3m hohe Staude, mehrjährig, Blätter und Stängel sterben im Winter ab. Blätter: Kahl, breit, eiförmig 10-20cm lang Stängel/Triebe: Dunkelrot gesprenkelt, hohl, kahl Triebe wachsen im Frühling sehr schnell aus dem Wurzelstock (wie Spargelsprossen) winterharten Blütezeit: August bis September Standort: Ufer, Strassen- und Bahnböschungen, Gärten Ausbreitung durch Wurzel- und Sprossteile, wird oft verschleppt Bekämpfung: Massnahmen Jahreszeit Entsorgung Einzelne, junge Pflanzen Ausreissen Mähen Wurzeln vollständig ausgraben Mai Dez Juli und Aug. ganzes Jahr Kleine Bestände Grosse Bestände mit Herbizid behandeln oder zweimal mähen. Vorgehen mit der Gemeindeabsprechen Schnitt im Sommer und Aufwuchs 6 Wochen später mit Herbizid. Vorgehen mit dem Gemeinde-verantwortlichen absprechen Mai - August Kehrichtverbrennung Kehrichtverbrennung Sommer/Herbst Kehrichtverbrennung ACHTUNG: Benutzte Geräte gut reinigen, da verschleppte Pflanzenteile sofort austreiben! Aushubmaterial mindestens 6m hoch überdecken! Mit einem Schnitt im Juni und September kann ein Bestand geschwächt werden. Eine Eliminierung ist so aber nicht möglich. Entlang von Gewässern ist bei der Bekämpfung des Knöterichs besondere Vorsicht geboten: Ausbreitung der Pflanzenteile die ins Wasser gelangen. Einschränkungen für Herbizideinsatz beachten! 4

18 Drüsiges Springkraut Pflanze: Bis zu 2 m hohe Staude, einjährig Blätter: 10-25cm lang, rötlicher Blattstiel, Rand der Blätter gezackt Stängel: Kahl und leicht durchscheinend, Drüsen in den Blattachseln Blütezeit: Juli bis erster Frost, süss duftend, Fruchtkapsel springt bei Berührung auf Standort: Feuchter bis nasser, nährstoffreicher Boden, Ufern, Riedgebiete, Waldlichtungen, Deponien, Gärten Ausbreitung über Samen, diese werden weit geschleudert. Kann vom Wasser mitgeschleppt werden Bekämpfung: Einzelne Pflanzen und kleine Bestände Grosse Bestände Massnahmen Jahreszeit Entsorgung Begeleitende Massnahmen Ausreissen Juni bis Offener Boden Herbst, anschliessend jeweils vor Kehrichtverbrennung mit der einheimischen Samenreife Arten Mehrmals mähen An Mitte Juni, jeweils vor der Samenreife Kehrichtverbrennung begrünen Regelmässige Kontrolle 5

19 Nordamerikanische Goldruten Pflanze: 60 bis 120cm hohe Staude, Blätter und Zweige sterben im Winter ab, mehrjährig Blätter: 8-10cm lang, schmal und am Ende zugespitzt Stängel: Spätblühende Goldrute: rötlich, kahl Kanadische Goldrute: grün, behaart Blütezeit: Mitte Juli bis Oktober Standort: Licht- und wärmebedürftig, Strassen- und Bahnböschungen, Gärten, Wegränder, Schuttplätze, Kiesgruben, Riedwiesen Ausbreitung mit Flugsamen und Wurzelausläufer Bekämpfung: Massnahmen Jahreszeit Entsorgung Begeleitende Massnahmen Standorte mit Einzelne Pflanzen Ausreissen mit Wurzeln Kehrichtverbrennung wenig Vegetation regelmässig kontrollieren Grosse Bestände Mähen vor der Samenbildung Spätestens bis August (vor der Samenreife) 1. Schnitt Juni 2. Schnitt Herbst (vor der Samenreife) Kehrichtverbrennung Regelmässige Kontrolle ACHTUNG: Benutzte Geräte gut reinigen, da verschleppte Wurzelstücke wieder austreiben! 6

20 Sommerflieder Pflanze: Sommergrüner Strauch. 2-4m hoch Blätter: Schmal, zugespitzt, Blattunterseite graufilzig Blütezeit: Juli bis August, violett bis lila oder weiss, süss duftend Standort: In Gärten kultiviert (wird nach wie vor im Handel angeboten), verwildert an Ufern, Waldrändern, Stassen- und Bahnböschungen, Kiesgruben und benötigt zur Keimung offenen Boden Ausbreitung durch Flugsamen und Wurzelausläufern Bekämpfung: Einzelne und junge Pflanzen Alte Sträucher Massnahmen Jahreszeit Entsorgung Begeleitende Massnahmen Ausreissen Offener Boden und Wurzeln anschliessend ausgraben Ganzes Jahr Kehrichtverbrennung mit einheimischen Arten Wenn immer möglich ausreissen und ausgraben Ganzes Jahr Kehrichtverbrennung begrünen Regelmässige Kontrolle 7

21 Baum- und strauchartige Neophyten Seidiger Hornstrauch Essigbaum Götterbaum Robinie (Falsche Akazie) Kirschlorbeer

22

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