«Invasive Neophyten in der UVP» Das neue Merkblatt des Kantons Bern. sanu-tagung «Umweltschutz auf Baustellen» vom 14. Mai 2009
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- Catharina Gerber
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1 «Invasive Neophyten in der UVP» Das neue Merkblatt des Kantons Bern sanu-tagung «Umweltschutz auf Baustellen» vom 14. Mai 2009
2 Inhalt des Referats! Weshalb sind invasive Neophyten ein Problem?! Welche invasiven Neophyten sind zu bekämpfen?! Weshalb sind invasive Neophyten bei Bauvorhaben ein Problem?! Weshalb ein UVP-Merkblatt zu den invasiven Neophyten?! Was beinhaltet das UVP-Merkblatt?! Welchen Stellenwert hat das UVP-Merkblatt? 2
3 Weshalb sind invasive Neophyten ein Problem? 3
4 Was sind invasive Neophyten?! seit 1500 eingeführte Nutzund Zierpflanzen! sind verwilderte Neophyten! haben in der Regel keine Fressfeinde! breiten sich stark aus: - konkurrenzstark - sehr effiziente und erfolgreiche Ausbreitungsstrategien (Windverbreitung, grosse Samenzahl, vegetative Vermehrung aus Stängel- und Wurzelbruchstücken) - Klimawandel begünstigt Ausbreitung 4
5 5 Exponentielle Ausbreitung
6 6 Bekämpfungskosten werden vom Zeitpunkt der Bekämpfung bestimmt
7 Hauptprobleme der invasiven Neophyten:! Lebensraumveränderungen, Verdrängung von einheimischen Arten (< Biodiversität)! Ufer-/Böschungsunterhalt (Erosion)! Gerinneunterhalt (Abflussverminderung)! Gesundheit (Allergien, Phototoxizität)! Landwirtschaft (Verkrautung, Giftigkeit) 7
8 1. Fazit:! invasive Neophyten sind ein Problem! sie verursachen Schäden & Mehrkosten! Ausbreitungsprozess ist irreversibel! die Bekämpfung ist aufwändig und teuer! es besteht dringlicher Handlungsbedarf! das schleichende Problem wird unterschätzt 8
9 9 Welche invasiven Neophyten sind zu bekämpfen?
10 Schwarze Liste der CPS/SKEW ("Kür") Liste der besonders problematischen invasiven Neophyten der Schweiz Ausbreitung dieser 20 Arten muss verhindert werden 10
11 Watch-Liste der CPS/SKEW ("Kür") Liste invasiver Neophyten der Schweiz mit Schadenpotenzial Ausbreitung dieser 14 Arten muss überwacht werden 11
12 Verbotene invasive Neophyten nach Anhang 2 Freisetzungsverordnung (FrSV) ("Pflicht") 11 Pflanzen, davon 7 für Baustellen von Bedeutung ""politische" Liste, z.b. ohne Sommerflieder! Kanadische Goldrute Essigbaum Schmalblättriges Greiskraut Drüsiges Springkraut 12 Aufrechte Ambrosie Japanknöterich Riesenbärenklau
13 Japanische Staudenknöterich, der Neophytenkönig (Fallopia japonica & Hybriden) 13! Herkunft: Ostasien (heimisch in China, Korea, Japan)! 1829 eingeführt in Europa als Zier- und Futterpflanze! Pflanzt sich nur vegetativ fort (noch!)! Tiefwurzler (bis 3 m)! Kleinste Pflanzenteile vermehren sich! "Schlafende Knospen" führen zu Ausbreitungs-Explosion! Durchstösst Überdeckung (Boden, Folien) von 7 m! Enorm schnelles Wachstum! Verdrängt einheimische Pflanzen radikal, hat keine Fressfeinde! Extrem schwierige Bekämpfung! Erosionsprobleme an Gewässern
14 Weshalb sind invasive Neophyten bei Bauvorhaben ein Problem? 14
15 Invasive Neophyten: viele Verbreitungswege Vermehrungsfähige Pflanzenteile Flugsamen Fallsamen #Samenreservoir im Boden Oberirdische Pflanzenteile Oberflächliche Wurzeln (bis 20 cm tief) Tiefe Wurzeln (3-4 m tief)!" I!"!"! I III 15
16 Baustellen sind Quellen der Neophyten-Ausbreitung! Invasive Neophyten besiedeln bevorzugt frisch angelegte Böschungen, Bodendepots, Rohböden und andere unbewachsene Flächen.! Bodenverschiebungen bei Baustellen begünstigen Invasionen oder machen sie überhaupt erst möglich. Die Ausbreitung invasiver Neophyten im Rahmen von Bauprojekten muss verhindert werden.! Bei Vorhaben mit Bodenverschiebungen (inkl. Transporte) ist darauf zu achten, dass keine invasiven Neophyten verschleppt oder für diese besonders günstige Lebensbedingungen geschaffen werden. 16
17 Umgang mit Neophyten und belastetem Boden Bauvorhaben Standort mit Neophyten belastet? Nein (Nachweis im UVB) Ja Bekämpfung vor Ort möglichst frühzeitig Materialbilanz (nach Ober- und Unterboden) ausgeglichen Bodenüberschuss Bodenmanko Verwertung des Bodens vor Ort Boden wird abgeführt Boden wird zugeführt Bekämpfung vor Ort Bekämpfung vor Ort??? 17 Verwertung ausserhalb Perimeter? Dekontamination? Entsorgung?
18 Problemkreis "Bekämpfung der Neophyten"! Wie erkennen (v.a. ausserhalb Vegetationszeit)?! Wie bekämpfen?! Artenspezifische Merkblätter der SKEW ( Einsatz von Herbiziden durch Chemikalien- und Gewässerschutzrecht stark eingeschränkt!! Untersuchungen zu Bekämpfungsmethoden in Gange. 18
19 Problemkreis "Inaktivierung der Pflanzenteile"! Welche physikalische, chemische oder biologische Methoden sind anzuwenden, um die vermehrungsfähigen Pflanzenteile vollständig zu inaktivieren?! Methoden: - Hitze: z. B. KVA, Zementöfen, kontrollierte Tunnelkompostierung. - Mechanische Zerstörung (verlangt aufwändige Kontrollen). - Lichtentzug/Aushungerung: Kontrollierte Überdeckung mit mehr als 8 m Material und Überwachung bis die Pflanzenteile nicht mehr vermehrungsfähig sind (je nach Pflanze Jahre bis Jahrzehnte). - Chemisch: Austrag auf eine spezielle Fläche und dort gezielte, allenfalls mehrjährige Behandlung mit Herbiziden. 19
20 Problemkreis "Verwertung von belastetem Boden"! Boden ist eine knappe und wertvolle Ressource!! Boden sollte wenn möglich wiederverwertet werden.! Gewisse Neophyten sind auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Böden kein Problem.! Verwertung von neophytenbelastetem Boden in der Intensivlandwirtschaft zulassen? 20
21 Problemkreis "Entsorgung von belastetem Boden"! Wie und wo ist der mit Neophyten belastete Boden zu entsorgen?! Bodendepots/Auffüllungen in Kiesgruben?! Deponie in Inertstoff-, Reaktor- oder Sondermülldeponie oder gar in neuem Deponietyp?! Verbrennen in KVA oder Zementöfen? 21
22 2. Fazit! Die Baustellen können wesentlich zur Ausbreitung der invasiven Neophyten beitragen.! Die Bekämpfung der invasiven Neophyten bei gewissen Baustellen ist wichtig.! Die Freisetzungsverordnung ist schlecht, sie muss aber vollzogen werden.! Die Bekämpfung der Neophyten und die Entsorgung und Behandlung von belastetem Boden ist aufwändig und sehr teuer.! Man müsste eigentlich warten, bis die vielen offenen Vollzugsfragen beantwortet sind. Wir können uns aber ein Warten nicht leisten.! Die Massnahmen müssen deshalb sorgfältig festgelegt werden: wirksam, effizient und verhältnismässig sein. 22
23 Die Bekämpfung der invasiven Neophyten ist auch im Interesse der Bauherren, weil das Verursacherprinzip gilt: Kann bei Schäden durch Neuauftreten von invasiven Neophyten eindeutig nachgewiesen werden, dass diese in direktem kausalem Zusammenhang mit dem Umgang mit Pflanzenmaterial (z. B. bei Bauvorhaben) stehen, so trägt der Verursacher die Kosten für die Abklärungen und die Behebung der Folgeschäden (Art. 53 FrSV). 23
24 24 Weshalb ein UVP-Merkblatt zu den invasiven Neophyten?
25 Übergeordnete Vorgaben! Die eidg. Freisetzungsverordnung (FrSV) vom 9. Sept enthält Bestimmungen zum Umgang mit den invasiven gebietsfremden Organismen, die von den Kantonen umzusetzen sind.! Kantonale Strategie 2008 «Bekämpfung pathogener oder invasiver Schadorganismen» vom 10. Sept enthält die Erarbeitung eines UVP-Merkblatts als Massnahme.! Die Freisetzungsverordnung ist Teil des Umweltrechts, dessen Einhaltung in der UVP zu prüfen ist. 25
26 26 Was beinhaltet das UVP-Merkblatt "Invasive Neophyten in der UVP"?
27 Geltungsbereich des UVP-Merkblatts! Das Merkblatt gilt für alle UVP-pflichtigen Vorhaben!! Aber nicht alle Vorhaben sind bezüglich invasive Neophyten relevant "Mindestaussage im UVB "Neophyten sind kein Problem" ist zwingend!! Neophytenrelevante Vorhaben sind, Vorhaben - an verseuchten Standorten - mit frisch angelegten Böschungen - mit Bodendepots - mit Rohböden / Pionierflächen - mit Bodenverschiebungen. 27
28 Was ist zu untersuchen und im UVB darzustellen?! Relevanz bez. Neophytenproblematik aufzeigen (in Voruntersuchung).! Die vorhandenen Neophyten erheben (Artenvorkommen im Ist-Zustand als Beschrieb und evtl. Karte).! Projektspezifische Problemfelder aufzeigen nach Bauphase (Arbeitsprozesse) und Betriebsphase.! Notwendige Massnahmen ausweisen zum Umgang mit Neophyten bzw. verseuchtem Boden. 28
29 Wo sind die Neophyten im UVB zu behandeln? Behandlung gemäss UVP-Richtlinie «Empfehlungen zum Inhalt von UVB» (greie, 2004):! Standort und Umgebung (bei verseuchtem Standort).! Beschreibung der Bauphase (Baustelle, Bauabläufe).! Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und zwar im Kapitel "Umweltgefährdende Organismen".! Vorgesehene Massnahmen.! Anhang (Übersichtstabelle der Massnahmen, Übersichtsplan, evtl. Massnahmenblätter). 29
30 Welche Massnahmen sind erforderlich?! Massnahmen je nach Situation und Art verschieden.! Allgemeine Massnahmen zum - Vorbeugen - Bekämpfen - Behandeln - Entsorgen! Spezifische Massnahmen je nach Anlagetyp, Standort, Ausgangslage, Artenvorkommen und Arbeitsprozesse. 30
31 31 Welchen Stellenwert hat das UVP-Merkblatt?
32 UVP-Merkblatt «Invasive Neophyten in der UVP»! Verbindliche kantonale Richtlinie nach Art. 10 UVPV.! Vorläufig Testversion: Feedbacks aus der Praxis erwünscht!! Interkantonale Arbeitsgruppe (AGIN) beantwortet zurzeit die noch offenen Vollzugsfragen.! Definitive Version nachdem die Ergebnisse der AGIN zum Umgang mit Bodenaushub vorliegen.! Übernahme ins neue UVP-Handbuch des BAFU vorgesehen (Modul Methodik) " Richtlinie des Bundes, die für alle Kantone gilt. 32
33 33
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