Entsorgung von EPS/Styropor

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1 Entsorgung von EPS/Styropor Informationen zur Verwertung/Entsorgung von EPS (Styropor ) HBCD-Verbot und neues Flammschutzmittel Update: Verwertung/Entsorgung von EPS mit/ohne HBCD Empfehlungen für Besitzer von EPS-Abfall Verbot von HBCD sei März 2016 Über Jahrzehnte haben die Hersteller von EPS (expandierbares Polystyrol) das Material mit dem Flammschutzmittel HBCD schwerentflammbar ausgerüstet, wenn es zu Dämmstoffen für die Bauindustrie weiter verarbeitet wurde. Mit diesen Dämmstoffen sind zahllose Gebäude energieeffizient gedämmt und große Mengen an Heizenergie eingespart worden. Sie leisten so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Nach ausführlichen Untersuchungen stellte sich heraus, dass der Stoff HBCD als sehr bedenklicher Stoff zu klassifizieren ist. Inzwischen wurde er wegen seiner problematischen Eigenschaften vorsorglich als sog. POP-Stoff eingestuft. Seit März 2016 ist HBCD in Europa verboten (weitere Details: siehe Seite 5). Die deutsche Dämm- und Rohstoffindustrie konnte in den vergangenen Jahren in vielen Versuchen zeigen, dass HBCD, wenn es im Kunststoff fest eingebaut ist, keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Umweltbundesamt: Kein Problem mit HBCD in EPS Auch das Umweltbundesamt hat dies bestätigt. Aus diesem Grund ließ sich bisher mit HBCD-haltigem EPS problemlos arbeiten. Und dementsprechend stellte auch die Entsorgung von Styropor kein Problem dar.

2 Seite 2 Jetzt klassifiziert als gefährlicher Abfall Die intensive Diskussion, die zurzeit in Deutschland geführt wird, rührt von einer neuen, deutschen Sonderregelung her: Der deutsche Bundesrat hat beschlossen, dass ab Abfälle, die einen POP-Stoff über einer spezifischen Konzentration enthalten, als gefährliche Abfälle einzustufen sind. EPS-Abfälle mit mehr als 0,1 % (1000 ppm) HBCD gelten damit als gefährlicher Abfall. Grund für die Entscheidung des Bundesrats war das Ziel, POP-Abfälle auf diese Weise nachverfolgen zu können. Was bedeutet gefährlicher Abfall? Der Begriff gefährlich meint in diesem Zusammenhang, dass die Behandlung des Abfalls gesondert zu erfolgen hat und mit entsprechenden Nachweisen belegt werden muss. Eine Gefahr im Sinne des Wortes besteht für EPS mit dem alten Flammschutzmittel HBCD nicht. Kann HBCD aus dem Dämmstoff EPS ins Grundwasser geraten? Nein. HBCD ist sehr wenig wasserlöslich, wie auch das Umweltbundesamt bestätigt. Seine Wasserlöslichkeit bei 20 C ist mit weniger als 0.07 mg/l äußerst gering (LfU, Bayern). Was bedeutet das für die Styroporabfälle? Styropor-Abfälle aus dem Rückbau/Abriss oder der Sanierung von Gebäuden, die vor 2015 gedämmt wurden, enthalten das alte Flammschutzmittel HBCD und müssen ab dem als gefährlicher Abfall der energetischen Verwertung in einer geeigneten und autorisierten Müllverbrennungsanlage zugeführt werden. Müllverbrennungsanlagen, die bisher HBCD-haltiges EPS verwertet haben, können diese Abfälle auch weiterhin verwerten. Durch die energetische Verwertung in einer Müllverbrennungsanlage wird sichergestellt, dass HBCD, wie gesetzlich vorgeschrieben, aus dem Material- und Stoffkreislauf ausgeschleust und zerstört wird. Diese EPS-Schaumstoff-Abfälle aus dem Rückbau sind auf der Baustelle getrennt zu sammeln und dem Entsorger unter den Abfallschlüsselnummern ASN * oder * anzudienen. Andere Schaumstoff-Abfälle, die nachweislich kein HBCD enthalten, sind kein gefährlicher Abfall und können wie bisher recycelt oder energetisch verwertet werden.

3 Seite 3 Beim Rückbau der Gebäude ist keine zusätzliche Arbeitsschutzausrüstung notwendig, da ein direkter Kontakt mit HBCD ausgeschlossen werden kann. HBCD ist ausreichend fest im EPS eingebunden und kann nicht mechanisch austreten. Was tut die Industrie? BASF als EPS-Hersteller und die im IVH (Industrieverband Hartschaum e.v.) organisierten EPS-Verarbeiter haben freiwillig bereits frühzeitig (Anfang 2015) auf das neue, für Mensch und Umwelt unbedenkliche Flammschutzmittel PolyFR umgestellt. Mit PolyFR ausgerüstete Dämmstoffe sind nicht als gefährlicher Abfall eingestuft und können wie bisher recycelt oder energetisch verwertet werden. Der IVH als Interessenvertretung der EPS-Dämmstoffhersteller ebenso wie viele andere Verbände und Unternehmen unterstützen das Konzept eines zeitlichen Aufschubs der neuen Entsorgungsregeln bis ein praktikabler Entsorgungsweg eingerichtet ist. Gleichzeitig arbeitet die EPS-Industrie daran, dass sich die Anwesenheit des neuen Flammschutzmittels PolyFR in den damit ausgerüsteten Dämmplatten einfach nachvollziehen lässt. Wie müssen Styropor-Abfälle aus aktuellen Bau-Projekten verwertet werden? Seit Anfang 2015 bieten die IVH-Mitglieder EPS für die Dämmung ausschließlich mit dem unbedenklichen Flammschutzmittel PolyFR an. Das bedeutet: Abfälle aus EPS von diesen Dämmstoffherstellern, die bei der Wärmedämmung von z.b. Neubauten oder der Sanierung alter Gebäude entstehen, können nach wie vor dem Recycling zugeführt werden. Wenn das nicht möglich sein sollte, dann können sie als nicht-gefährliche Abfälle unter der Abfallschlüsselnummer ASN oder , wie bisher auch, energetisch in Müllverbrennungsanlagen verwertet werden. Warum gibt es jetzt einen Entsorgungsengpass? Obwohl einer Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen in Müllverbrennungsanlagen wie beschrieben nichts im Weg steht, bestehen derzeit Entsorgungsengpässe, weil manche Anlagenbetreiber diese Abfälle nicht annehmen.

4 Seite 4 Was kann ich tun? Empfehlung an die Besitzer von HBCD-haltigem Abfall Setzen Sie sich mit ihren zuständigen lokalen oder regionalen Landesbehörden, zum Beispiel den Umweltministerien oder kommunalen Abfallberatungsstellen in Verbindung, um sich zugelassene Abfallentsorgungswege in der Region aufzeigen zu lassen. Ein Unternehmen, das heute eine Dämmmaßnahme mit EPS durchführt, sollte beim Einkauf des Dämmmaterials von seinem Lieferanten den Nachweis für Verwendung des polymeren Flammschutzmittels PolyFR einfordern. Dieser Nachweis erleichtert die Verständigung mit den Entsorgungsbetrieben, da neues Styropor von den oben genannten Dämmplattenherstellern kein HBCD enthält, was auf den Lieferunterlagen auch so ausgewiesen sein muss. Zusätzliche Informationen zu HBCD bietet das Umweltbundesamt. Kontakt zum Industrieverband Hartschaum e.v. (IVH): [email protected] Hintergrundinformationen - Die Vorgeschichte des HBCD-Verbots Über Jahrzehnte wurde Styropor, expandierter Polystyrol-Hartschaumstoff (EPS) mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) schwerentflammbar ausgerüstet. Es konnte bereits in geringen Konzentrationen den geforderten Flammschutz für Dämmanwendungen bieten. Untersuchungen Anfang der 2000er Jahre haben gezeigt, dass der Stoff HBCD als PBT, persistent (P), bioakkumulierbar (B) und toxisch (T) für die Umwelt einzustufen ist. Daraufhin wurde HBCD 2008 als einer der ersten Stoffe auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Das führte zum Verbot des Stoffes im August Parallel dazu hat die Stockholm Konvention 2014 HBCD als POP-Stoff (engl. persistent organic pollutant), also als persistenten (langlebigen) organischen Schadstoff eingestuft und ein globales Verbot ausgesprochen. Dieses Verbot wird allerdings erst wirksam, wenn die der Konvention angehörenden Staaten es in ihrer nationalen Gesetzgebung umgesetzt haben.

5 Seite 5 Mit der Novellierung der europäischen POP-Verordnung (EU) 850/2004 durch die Verordnung (EU) 2016/293 vom zur Umsetzung des Verbotes durch die Stockholm Konvention ist der Einsatz des Flammschutzmittels HBCD in Europa seit dem 22. März 2016 verboten. Davon sind alle Anwendungen betroffen. Eine Ausnahme bildeten bis zum Herbst 2016 einige spezielle, durch REACH bis August 2017 autorisierten EPS-Hersteller. Die weitere Novellierung der europäischen POP-Verordnung durch die Verordnung (EU) 2016/460 vom in Verbindung mit der Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) durch den Bundesratsbeschluss vom führt dazu, dass ab dem Abfälle mit einem POP-Stoff-Gehalt, der größer als ein festgelegter Grenzwert ist, in Deutschland als gefährlicher Abfall eingestuft werden müssen. Die EU hat diesen Grenzwert für HBCD auf 1000 ppm festgelegt.

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Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Dämmsysteme Folientechnik Verpackungssysteme GmbH & Co. KG Postfach 1 94131 Röhrnbach Kundenmitteilung Deching 3 94133 Röhrnbach Telefon: +49 (0)8582/809-346 Telefax: +49 (0)8582/979 707-39 Internet: www.bachl.de E-Mail: wolfgang.rieck @bachl.de

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