FachPack. Neuerungen im Verpackungs- und Gefahrgutrecht 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FachPack. Neuerungen im Verpackungs- und Gefahrgutrecht 2013"

Transkript

1 FachPack Neuerungen im Verpackungs- und Gefahrgutrecht 2013 Bund der Verpackungsingenieure, RG Südost Büro: Michelangelostr.11/ Dresden Tel./Fax

2 Neuerungen im Verpackungs- und Gefahrgutrecht 2013 Schwerpunkte: Falsified Medicines Directive 2011/62/EU EU-Lebensmittelkennzeichnungs-VO EU-CLP-(Classification, Labelling and Packaging)-VO ADR-/RID-Neuerungen 2013 (Gefahrgutrecht) Kreislaufwirtschafts- u. Abfallrecht/Verpackungs-VO

3 Falsified Medicines Directive (FMD) 2011/62/EU Richtlinie zur Verbesserung des Fälschungsschutzes von Arzneimitteln (FMD) vom Juli 2011 Die VO muss innerhalb von 18 Monaten, d.h. ab Januar 2013, in nationales Recht umgesetzt werden u. erfordert die Einführung von Kennzeichnungsu. Echtheitsmerkmalen auf der äußeren Verpackung (Serialisierung der Verkaufsverpackung mittels maschinenlesbarem Code, Ausstattung der Packungen mit einem Originalitätsverschluss - Tamper evident packaging - als ergänzende Sicherheitsmaßnahme). Folge: Beim Arzneimittelhersteller und verpacker verändert die FMD- Richtlinie das Codiersystem das Bildverarbeitungssystem den Produkttransport die Verpackungstechnologie das Datenmanagement Eine Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette ist unerlässlich.

4 Falsified Medicines Directive 2011/62/EU Regelung zur kindersicheren Verpackung: Besteht die Gefahr, dass Chemikalien eine Gefahr für die Gesundheit von Kindern darstellen, dürfen sie nur in kindergesicherten Verpackungen in Verkehr gebracht werden. Diese müssen der ISO-Norm 8317 oder EN 862 entsprechen. Der Nachweis ist durch Zertifikat eines akkreditierten Instituts zu erbringen Problem der FMD: es sind bisher keine Entscheidungen getroffen zu den Merkmalen, d.h. wie viele Daten beinhaltet die Serien-Nr., welcher Code wird verwendet (z.b. 2D Datamatrix-Code, Strichcode oder RFID-Tag) Lösungen bieten auf der FachPack u.a.: Domino (Halle 3-407) Laetus (Halle 3-523)

5 EU-Lebensmittelkennzeichnungs-VO Ziel der VO: mehr Sicherheit für Verbraucher Neue Inhalte: Produktinformationen zahlreicher, verständlicher, besser lesbar (minimale Schriftgröße vorgegeben) Auskünfte zu Nährwerten, dem Einfrier-/Verwendbarkeitsdatum, zu enthaltenen Ersatzstoffen, eingesetzten Nanomaterialien, Warnhinweise (z.b. Alkoholgehalt), Allergenkennzeichnung (nur bei bestehendem Risiko) Kennzeichnung des Herkunftslandes bzw. der Region einer Ware, sofern falsche Schlüsse gezogen werden können Konsequenz: Fläche für Marketingzwecke wird eingeschränkt Zeitablauf: 2013/14 Überprüfung und Aktualisierung bisheriger Angaben, Recherche zu geforderten neuen Produktinformationen Einführung Ende 2014 Problem: offen bleiben z.b.regelungen zum Gebrauch von Piktogrammen, zu Nährwertangaben von alkoholischen Getränken oder der Kennzeichnung von Transfettsäuren

6 Verbindung von GHS, REACH,CLP und Gefahrgutrecht Die Regelungen und Vorschriften für Gefahrstoffe und Gefahrgut gehören zu einem Rechtsbereich, der bereits seit den 80er Jahren des 20.Jahrhunderts einer EU-weiten Harmonisierung unterliegt. Die Gefahrstoffverordnung wurde wiederholt neu gefasst, um europäische Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln, zuletzt Mit zusätzlich geltenden EU-Richtlinien wie GHS, REACH, CLP ist sie eng verknüpft.

7 Verbindung von GHS, REACH,CLP und Gefahrgutrecht

8 R EACH Registration, EvaIuation, Authorization (Registrierung,Bewertung,Zulassung) von chemischen Stoffen REACH erfasst das lnverkehrbringen und die Anwendung von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen. Stoffe sind Einzelstoffe im chemischen Sinne und stehen nicht für Werkstoffe Gemische (bisher Zubereitungen) sind Gemenge/Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen Erzeugnisse sind komplexe Fertigprodukte, deren äußere Form im Vergleich mit chemischen Zusammensetzungen eine größere Rolle spielt

9 CLP-VO EU-VO zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Die EU hat das von den Vereinten Nationen erarbeitete Global Harmonisierte System zur Einstufung u. Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) in die EU-Vorschriften umgesetzt und die zuvor geltenden Richtlinien der EU-Kommission, die in den europäischen Ländern unterschiedlich umgesetzt wurden (ca. 40 VO), mit einem einzigen Dokument für alle Chemikalien abgelöst. Hierzu verabschiedete das EU-Parlament 2006 die REACH-Verordnung (VO zur Registrierung, Bewertung, Zulassung u. Beschränkung chem. Stoffe) 2008 die CLP-Verordnung (EG1272/2008 Classification, Labelling and Packaging) lm Amtsblatt der EU vom ist die EU-VO Nr. 618/2012 in deutscher Sprache verkündet worden. Sie regelt die Änderung der EG 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt.

10 CLP-VO Einstufung und Kennzeichnung

11 CLP-VO Geltungsbereich: Die CLP-VO gilt hinsichtlich Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für: Chemikalien unter REACH Chemikalien als Biozide Chemikalien als Pflanzenschutzmittel Chemikalien als Verbraucherprodukte Weitere Verordnungen sind in Vorbereitung, z.b. für Biozide. Zeitablauf: Einstufung u. Kennzeichnung von Stoffen nach dem GHS-System ab Einstufung u. Kennzeichnung von Gemischen ab alte Kennzeichnungen für Stoffe dürfen bis zum in Umlauf gebracht werden

12 Chemikalien als Gefahrgüter und Gefahrstoffe Gefahrstoffe sind Chemikalien, unter die alle Stoffe und Zubereitungen fallen, die Gefährlichkeitsmerkmale nach 3a Chemikaliengesetz besitzen, sonstige chronisch schädigende Eigenschaften aufweisen oder explosionsgefährlich sind. Gefahrgüter sind gefährliche Chemikalien, die zur Beförderung bereitgestellt werden und damit unter das Gefahrgutgesetz fallen.

13 Gefahrgutrecht Verpacken als Bestandteil der Gefahrgut-Beförderung Beförderung nach Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) Vorgang der Ortsveränderung, einschließlich Übernahme und Ablieferung des Gutes sowie zeitweiliger Aufenthalte im Verlauf der Beförderung sowie der Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (Verpacken und Auspacken der Güter, Be- und Entladen), auch wenn diese Handlungen nicht vom Beförderer ausgeführt werden.

14 Gefahrgutrecht Verpackungen / Umschließungen / Intermediate Bulk Container (IBC) ist im Gefahrgutrecht ein Behältnis einschließlich aller anderen Bestandteile und Werkstoffe, die notwendig sind, damit die Behältnisfunktion erfüllt werden kann. Als Verpackungen gelten nach ADR u.a. P - Verpackungen (Packaging) / Umschließungen aller Art Bergungsverpackungen Rekonditionierte Verpackungen (gebrauchte und nach ADR-Vorgaben wieder aufbereitete Verpackungen, so dass diese als sichere Umschließung eingesetzt werden können) IBC -Großpackmittel (Intermediate Bulk Container) LP - Großverpackung (Large Packaging) Umverpackung Sicherung einer Packung oder Ladeeinheit

15 Gefahrgutrecht Bauartgeprüfte (BAM) Verpackungen Es gibt 16 Werkstoffe z.b.: Pappe Daraus sind 121 Verpackungstypen gebildet z.b.: 1G Fass aus Pappe 1G Fass aus Pappe 75, 125, 200, 400 Liter in den Verpackungstypen gibt es Größenfestlegungen, wodurch 240 Artikel definiert sind

16 Gefahrgutrecht IBC IBC Anzahl, bauartgeprüft starre IBC (aus Metall) 9 starre IBC ( nicht aus Metall) 10 flexible IBC 11 Kombinations- IBC 6 Insgesamt 36 Definition: Starre oder flexible, transportable Umschließung, die für mechanische Handhabung ausgelegt ist und den Beanspruchungen bei der Handhabung und Beförderung standhalten kann, einen Fassungsraum hat von höchstens 3,0 m³ für feste und flüssige Stoffe der Verpackungsgruppen II und III sowie höchstens 1,5 m³ für feste Stoffe der Verpackungsgruppe I, soweit diese in flexiblen IBC, Kunststoff-IBC, Kombinations-IBC, IBC aus Pappe oder aus Holz verpackt sind, höchstens 3,0 m³ für feste Stoffe der Verpackungsgruppe I, soweit diese in metallenen IBC verpackt sind, höchstens 3,0 m³ für radioaktive Stoffe der Klasse 7

17 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2013 Die folgenden Folien geben einen Überblick über 2013 anstehende verpackungs-relevante Änderungen der Gefahrgutrechts-Bestandteile RID, ADR und ADN (Strasse, Eisenbahn, Binnenschifffahrt) entsprechend den Unterlagen des Bundesverkehrsministeriums (ab Mai 2012 veröffentlicht)

18 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2013 Am hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung (BMVBS) den Entwurf der 7.VO zur Änderung von ADR/RlD/ADN 2013 gem. Gefahrgutbeförderungs-gesetz (GGBefG) herausgegeben. Dementsprechend werden die nationalen Vorschriften, die Gefahrgut-VO Strasse, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geändert, so dass zum die völkerrechtlich in Kraft tretenden Änderungen des ADR/ RlD/ADN in innerstaatliches Recht übernommen werden. Stellungnahmen nationaler Verbände waren bis möglich.

19 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2013 Kennzeichnung Normierung der Schriftgröße für UN-Nummern auf Versandstücken Mindestgröße der UN-Nummern gem für Verpackungen <30 kg oder Liter:12 mm/6mm für Verpackungen < 5 kg oder Liter: <6mm Mindestgröße für die Kennzeichnung von Großverpackungen: 12 mm Übergangsvorschrift: Versandstücke mit alter Kennzeichnung dürfen längstens bis verwendet werden

20 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2013 Kennzeichnung Kennzeichnung der höchstzulässigen Stapellast auch bei Großverpackungen (ab )

21 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2013 Kennzeichnung Kennzeichnung von Verpackungsarten 1H und 3H (Fässer und Kanister aus Kunststoff): es müssen neben den beiden letzten Ziffern des Jahres der Herstellung auch neu der Monat angegeben werden. Verschiedene Hersteller geben dazu neben dem Monat in der Kreismitte (der Uhr) die beiden letzten Ziffern des Jahres an. Der UN-Expertenunterausschuss bestätigte, dass diese Art der Darstellung zugelassen wird.

22 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2013 Kennzeichnung Neue Kennzeichnungsvorschriften für Druckentlastungseinrichtungen von ortsbeweglichen Tanks und MEGC's Kennzeichnungspflicht auch für nicht gefährliche Abfälle (A am Fahrzeug) (siehe Abfallentsorgung)

23 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2013 Ladungssicherung In einer Fußnote zu Unterabschnitt wird darauf hingewiesen, dass Anleitungen für das Verstauen gefährlicher Güter den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Europäische Leitlinien für optimale Verfahren der Ladungssicherung im Straßenverkehr (European Best Practice Guidelines on Cargo Securing for Road Transport) entnommen werden können. Darin wird auf die Norm EN Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen Sicherheit, Teil 1: Berechnung von Sicherungskräften verwiesen, ohne dabei die Anwendung dieser Norm zwingend vorzuschreiben.

24 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2013 Begrenzte Mengen Regelungen für den Transport begrenzter Mengen (limited quantities) gem. Kap.3.4 ADR werden wieder geändert: Transporte begrenzter Mengen mit >8 t brutto unterliegen künftig einer Tunnelbeschränkung, Zusammenladeverbote mit Explosivstoffen werden eingeführt Zulassung der Beförderung von Patronen mit den UN-Nummern 0012 und 0014 in der Klasse 1 in begrenzten Mengen unter bestimmen Bedingungen

25 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2013 Freigestellte Mengen neue bedingte Freistellungen für kleinste Mengen Gefahrgut ( De minimis ) für Innenverpackung max.1ml/g und 100 ml/g je Außenverpackung bei zugeordnetem Code E1 - E5 bedingte Freistellung von Medizinprodukten, die zu Reinigungszwecken befördert werden

26 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2013 Verpackungsanweisungen Überarbeitung vieler Verpackungsanweisungen, z. B. neue P207 für Spraydosen einheitliche Strukturierung der Verpackungsanweisungen Differenzierung in P 903 zwischen zugelassenen Verpackungen für Lithiumzellen/-batterien, ebenso verpackt mit Ausrüstung und in Ausrüstungen neue P 206 für Chemikalien unter Druck sowie weitere Änderungen in anderen Verpackungsanweisungen

27 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2013 lbc Großpackmittel (lbc) zur Beförderung von festen Stoffen, die flüssig werden können Entsprechend der Festlegung für IBC für feste Stoffe (IBC 04 bis IBC 08) sind IBC-Typen für flüssige Stoffe aufzunehmen, damit bestimmte feste oder pulverförmige Stoffe, die während der Beförderung flüssig werden können, auch in IBC befördert werden können. Sicherheitsprobleme sind lediglich in Bezug auf Kombinations- IBC mit flexiblem Kunststoff-Innenbehälter aufgetreten. Die Prüfbedingungen (insbesondere Fallprüfung) sind für die neuen IBC-Typen zu präzisieren.

28 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2013 Bergungsdruckverpackungen Neues Konzept für Bergungsgroßverpackungen, die die bisher höchstzulässige Masse von 400 kg wegen der Masse des aufzunehmenden Versandstücks und ggf. des Polstermaterials und Absorptionsmittels überschreiten. Eine Bergedruckverpackung mit max l Fassungsraum, in das eine oder mehrere beschädigte oder nicht den Vorschriften entsprechende Gefahrgutverpackung(en) zum Zwecke der Weiterbeförderung eingesetzt wird, muss gewährleisten, dass: keine gefährlichen Reaktionen durch eingefüllte Druckgefäße entstehen, die Befüllung nur soweit erfolgt, dass Prüfdruck nicht überschritten wird, Zulassung und Kennzeichnung gemäß erfolgt, Beschriftung als Berqedruckbehälter zusätzlich zu der für Versandstücke vorgesehenen Kennzeichnung und Bezettelung und Hinweis im Beförderungspapier vorgenommen wird. Bei Verwendung als Umverpackung gelten die Vorschriften über die Kennzeichnung von Umverpackungen. Übergangsvorschrift: Bis zum dürfen Bergungsdruckgefäße weiter nach nationalen Vorschriften gebaut und verwendet werden

29 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2013 Verschiedenes Es werden zehn neue UN-Nummern in der Gefahrguttabelle hinzugefügt und viele Details geändert Freistellung für Maschinen und Geräte mit Gefahrgut wird eingeschränkt (z.b. Notstromaggregate mit Dieseltanks) Für Transporte mit Trockeneis oder anderen Kältemitteln werden neue Vorschriften eingeführt (u.a. Kennzeichnung der Packstücke und Fahrzeuge bzw. Container) Vorschriftenstruktur bei Lithiumbatterien wird modifiziert Weitergehende Verwendung von Holz für Innen- und Zwischenverpackungen bei Transporten der Klasse 1 Neuer Abschnitt über die Verwendung von Gefahrgütern als Kühlmittel (Kühlmittel, z.b. Trockeneis, darf die Funktionsfähigkeit der Verpackung, z.b. aus Pappe, durch Feuchtigkeit) nicht beeinträchtigen

30 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2013 IMDG-Code (Seeschiffahrt) Die Vorschriften in TeiI 7 des IMDG-Codes sind entwickelt worden, als Container noch keinen Eingang in die Logistikketten hatten und gefähr- Iiche Güter fast ausschließlich in konventioneller Form auf Stückgutschiffen befördert wurden. Da die Vorschriften im Verlauf der Jahrzehnte weiterentwickelt und unübersichtlich wurden, wird mit dem 36. Amendment ab dem eine vollständige Neufassung vorgenommen, die zum verbindlich wird.

31 Veränderungen im Kreislaufwirtschafts- (KrWG) und Abfall-Gesetz Auswirkungen auf die Verpackung

32 Veränderungen im Kreislaufwirtschafts- (KrWG) und Abfall-Gesetz Die Verpackungs-VO entstand 1990 als 1.VO in Europa und als Vorreiter für eine neue Produktverantwortung. Sie leitete das Kreislaufwirtschaftsdenken ein, das erst 1994 gesetzlich verankert wurde (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). Seitdem wurden zahlreiche Veränderungen (Novellierungen) erforderlich. Am trat nunmehr das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen in Kraft und ersetzt damit das bestehende Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz aus dem Jahre Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die EU- Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) in nationales Recht umgesetzt.

33 Veränderungen im Kreislaufwirtschafts- (KrWG) und Abfall-Gesetz Probleme der Verpackungsentsorgung Die Verpackungsentsorgung in Deutschland ist im europäischen Vergleich bei weitem am teuersten, obwohl in allen EU-Staaten die gleiche EU-Verpackungsrichtlinie zugrunde liegt: Während jeder Franzose nur 6,70 pro Jahr für die Entsorgung gebrauchter Verpackungen zu zahlen hat, muss ein deutscher Verbraucher rund 19,50 bezahlen. Um finanzielle Entlastungen zu erreichen, sind substantieller Wettbewerb bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen und die Verbesserung der Marktzugangschancen für innovative Materialien unumgänglich.

34 Veränderungen im Kreislaufwirtschafts- (KrWG) und Abfall-Gesetz Neben der Ausweitung der Getrenntsammlung von gebrauchten Verpackungen aus Papier, Metall, Kunststoff und Glas wird die bisherige dreistufige Abfallhierarchie (Vermeiden, Verwerten, Beseitigen) durch eine fünfstufige Abfallhierarchie ersetzt: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling (definiert als stoffliche Verwertung) 4. sonstige Verwertung, insbes. energetische Verwertung u. Verfüllung 5. Beseitigung Damit behält die stoffliche Verwertung grundsätzlich Vorrang vor der energetischen Verwertung. Das KrWG bildet die Grundlage für ein zukünftiges Wertstoffgesetz, das langfristig die bestehende VpVO ersetzen soll.

35 Veränderungen im Kreislaufwirtschafts- (KrWG) und Abfall-Gesetz Abfallentsorgung Mit lnkrafttreten des veränderten Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zum entfiel die bisher für die Beförderung relevante Differenzierung zwischen Abfällen zur Beseitigung und zur Verwertung. Damit wurde auch die gewerbliche Beförderung von ungefährlichen Abfällen anzeigepflichtig. Alle Fahrzeuge sind mit dem,,abfall-a" zu kennzeichnen. Künftig wird in Deutschland bei der Frage nach der Transportgenehmigung nur nach der Gefährlichkeit der Abfälle unterschieden. Die neue RegeIung führt dazu, dass keine AbfäIle mehr ohne Anzeige oder Erlaubnis befördert werden dürfen. Die zu erfüllenden Anforderungen werden in einer neuen Verordnung festgelegt, die entsprechend Besonderheit des Verkehrsträgers gestaltet werden (gem. Aussage des Bundesumweltministeriums ist damit 2014 zu rechnen).

36 Abfallentsorgung nach Veränderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)

37 Veränderungen im Kreislaufwirtschafts- (KrWG) und Abfall-Gesetz Abfallentsorgung nach Einführung von GHS / CLP Mit der CLP-VO ist seit europaweit auf Basis GHS im Bereich des Gefahrstoffrechts auch die Abfallentsorgung hinsichtlich Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung geändert. Damit wurden aufgehoben bzw. geändert: die Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG sowie die VO EG 1907/2006

38 Rekonditionierung gehört nicht zur Abfallentsorgung rekonditionierbarer Behälter

39 Rekonditionierung gehört nicht zur Abfallentsorgung Rekonditionierbare Verpackungen sind kein Abfall gem. neuer Verwaltungsrichtlinie der Länderabfallausschuss (LAGA ) 4 Betreiber herstellergetragener Systeme für die Rückführung von Verpackungen haben sich zu einer Brancheninitiative zusammengeschlossen. Ziel war die Weiterentwicklung ökologisch sinnhafter Rücknahmesysteme für entleerte Verpackungen und die Befreiung von der Abfallgesetzgebung. Das wurde erreicht unter folgenden Voraussetzungen: Behälter sind restentleert und ohne Gefahrenpotential sie sind rekonditionierbar die Weiterverwendung ist gewährleistet es besteht eine Vereinbarung zur Rekonditionierung

40

41

EasyFairs 24.01.2013. Wichtige verpackungsrechtliche Änderungen 2013

EasyFairs 24.01.2013. Wichtige verpackungsrechtliche Änderungen 2013 EasyFairs 24.01.2013 Wichtige verpackungsrechtliche Änderungen 2013 Bund der Verpackungsingenieure, RG Südost Büro: Michelangelostr.11/1603 01217 Dresden Tel./Fax 0351 4728256 mkassmann@gmx.de Wichtige

Mehr

easyfairs Hamburg

easyfairs Hamburg easyfairs Hamburg 25.01.2012 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2012 Beginn 12:15 easyfairs Hamburg 25.01.2012 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2012 Bund der Verpackungsingenieure, RG Südost Büro: Michelangelostr.11/1603

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 -

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 - Stand: März 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle

Mehr

Informationen zur GHS Verordnung

Informationen zur GHS Verordnung Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel

Mehr

REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick

REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick Mit dieser Kundeninformation möchten wir Sie auf die neue weltweit einheitliche Verordnung, Globally Harmonized System (GHS)

Mehr

Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer

Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer Global Harmonized System Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer Bekannte Kennzeichnungssysteme ADR für Gefahrgut im Strassenverkehr RID für Gefahrgut

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen

Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen 28. Oktober 2014 Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen Dr. Winfried Golla FachDialog Nanotechnologie und Abfall Was sind Abfälle aus rechtlicher

Mehr

FAQs Logistik Gefahrstoff Kodierung und Verpackung

FAQs Logistik Gefahrstoff Kodierung und Verpackung Oft gesehen, aber zumeist nur vom Gefahrgut-Beauftragten nach Definition richtig zu erklären jedoch für Jeden, der mit dem Transport von Gefahrgut zu tun hat ein notwendiges Basiswissen: Was ist denn genau

Mehr

Neue Kennzeichnung von Atemluftflaschen

Neue Kennzeichnung von Atemluftflaschen Neue Kennzeichnung von Atemluftflaschen Die CLP-Verordnung und ihre Auswirkungen für die Feuerwehren 18. Fachtagung Atemschutz der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen am 19.02.2015 Zur

Mehr

23. Februar 2015, Berlin

23. Februar 2015, Berlin 23. Februar 2015, Berlin Vorschriften und Empfehlungen Internationaler Transport von gefährlichen Gütern Recommendations on the TRANSPORT OF DANGEROUS GOODS Airtransport ICAO TI ICAO DG Panel Seatransport

Mehr

2.4.18 Verpackungsverordnung (VerpackV)

2.4.18 Verpackungsverordnung (VerpackV) 2.4.18 Verpackungsverordnung (VerpackV) I I Abfallwirtschaftliche Ziele: 1 VerpackV Ordnungswidrigkeiten: 15 VerpackV Einzelpflicht (1) Ordnungswidrig im Sinne des 69 Absatz 1 Nummer 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Mehr

Abschnitt 2.5 enthält dabei die grundsätzlichen Vorgaben.

Abschnitt 2.5 enthält dabei die grundsätzlichen Vorgaben. Teil 3 Gefahrgutrechtliche/gefahrstoffrechtliche Vorgaben Verpacken nach Ausnahme 20 Das Verpacken der Abfälle wird in den Abschnitten 2.5 bis 2.14 in Verbindung mit der Spalte 8 der Tabelle in 2.4 beschrieben.

Mehr

Globally Harmonized System (GHS)

Globally Harmonized System (GHS) Globally Harmonized System (GHS) Internationale Harmonisierung von Gefahrgut- und Arbeitsschutzrecht sowie angrenzender Rechtsbereiche (Umweltschutz) Folie 1 LogiMAT 2004 Expertenkomitee über die Beförderung

Mehr

Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe

Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien () Die CLP-Verordnung Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen

Mehr

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Lithiumbatterien, die versteckte Gefahr?

Lithiumbatterien, die versteckte Gefahr? Lithiumbatterien, die versteckte Gefahr? Transportvorschriften für freigestellte Lithium Batterien Lithiumbatterien unser ständiger Begleiter Quelle: Google Geräte mit Lithium Batterien (Auswahl): Handy/Smartphones

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Vorschriften ADR 2013

Vorschriften ADR 2013 Vorschriften ADR 2013 Beförderung von Lithium-batterien und Lithium-- Mögliche Einträge (Zuordnung UN-Nummern, Benennungen und Beschreibungen) UN- Nummer Benennung und Beschreibung UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN

Mehr

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter erhöhen die Sicherheit und liefern den Einsatzkräften bei einem Unfall wertvolle Hinweise zur Schadensbegrenzung. Die Regelwerke für den Transport gefährlicher

Mehr

Kanton Basel-Stadt. Werbung und Internet. Einschlägige Rechtsvorschriften. Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt

Kanton Basel-Stadt. Werbung und Internet. Einschlägige Rechtsvorschriften. Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt Kanton Basel-Stadt Werbung und Internet Einschlägige Rechtsvorschriften Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt Definition Unter Werbung werden Anpreisungen, Darstellungen, Aufmachungen und

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Befreiungen nach 1.1.3 ADR I

Befreiungen nach 1.1.3 ADR I Befreiungen nach 1.1.3 ADR I 8.1 Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt

Mehr

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften: Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen -

BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen - BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen - Volker Tornau Telefon: 0179 2937783 volker@tornau.de Telefax: 0179 332937783 Begleitpapiere gleich

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Gefahrgutfahrer - Infos

Gefahrgutfahrer - Infos Für die Beförderungen von Gütern welche als Gefahrgut eingestuft sind gelten strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind in den ADR Bestimmungen zusammengefasst. (ADR = Europäisches Übereinkommen über

Mehr

Zulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014

Zulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Zulassungspflichten Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Dr. M. Hofmann, Bundesamt für Gesundheit,, Abteilung Chemikalien Inhalt Schnittstelle ChemV

Mehr

Neuanlage des Bankzugangs ohne das bestehende Konto zu löschen

Neuanlage des Bankzugangs ohne das bestehende Konto zu löschen 1 Neuanlage des Bankzugangs ohne das bestehende Konto zu löschen In moneyplex lässt sich ein Konto und ein Bankzugang nur einmal anlegen. Wenn sich der Bankzugang geändert hat oder das Sicherheitsmedium

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015) A. Problem und Ziel Bestimmung

Mehr

Rechtliche Grundlagen für den Transport von Lithiumbatterien

Rechtliche Grundlagen für den Transport von Lithiumbatterien Rechtliche Grundlagen für den Transport von Lithiumbatterien Aufgrund dieses batterieimmanenten Risikos sind Lithium-Batterien seit dem 01.01.2009 als Gefahrgut der Klasse 9 deklariert und wie jedes Gefahrgut

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

FörderungeinesfairenWettbewerbs.DiesesZielwurdebishernurteilweiseerreicht,wiedieErfahrungenzeigen.AufdereinenSeitehateinzunehmender

FörderungeinesfairenWettbewerbs.DiesesZielwurdebishernurteilweiseerreicht,wiedieErfahrungenzeigen.AufdereinenSeitehateinzunehmender Deutscher Bundestag Drucksache 16/6400 16. Wahlperiode 19. 09. 2007 Verordnung der Bundesregierung Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung A. Problem und Ziel DieSammlungundökologischoptimaleVerwertungvonVerpackungsabfällen

Mehr

Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit

Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit Vortrag bei dem Workshop Lebensmittelverluste und Lebensmittelrecht an der Leuphana Universität Lüneburg von Dr. Tobias Teufer,

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln

Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln GHS Die Vereinten Nationen haben ein neues Kennzeichnungssystem für chemische Stoffe und Gemische festgelegt: das Global Harmonisierte

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

OPTIONALES LIEFERUNG AUF USB STICK. Lieferung Ihrer ausgewählten V-IUS SOLUTIONS Anwendung auf USB Stick..

OPTIONALES LIEFERUNG AUF USB STICK. Lieferung Ihrer ausgewählten V-IUS SOLUTIONS Anwendung auf USB Stick.. OPTIONALES LIEFERUNG AUF USB STICK Lieferung Ihrer ausgewählten V-IUS SOLUTIONS Anwendung auf USB Stick V-IUS SOLUTIONS GmbH Ländenstrasse 11c D-93339 Riedenburg wwwv-iusde DOKU KIT Jahrzehntelange Erfahrung

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

: Disbopox 971 ESD-Rollschicht Härter

: Disbopox 971 ESD-Rollschicht Härter ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname Stoffname : : ALT Rn. 2901a 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs

Mehr

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Zweites Gesetz zur Änderung des UWG Das Gesetz dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG

Mehr

Regierungsvorlage. 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5. www.parlament.gv.at

Regierungsvorlage. 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5. www.parlament.gv.at 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5 1599 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP Ausgedruckt am 11. 5. 1994 Regierungsvorlage

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) November 2013 Aktualisierung (Stand 6/2015) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil IV VORBEMERKUNG

Mehr

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten

KFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten 16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden

Mehr

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21. 30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter

Mehr

chemplus GHS/CLP - Systemetiketten

chemplus GHS/CLP - Systemetiketten GHS/CLP - Systemetiketten Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie Informationen zu Mindestgrößen, Formaten und den Standardinhaltsangaben auf unseren Systemetiketten. Unser Etiketten bestehen

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Die neue internationale Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS

Die neue internationale Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS Die neue internationale Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS Um Unterschiede in den international existierenden Systemen der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien aufzuheben und um den Standard

Mehr

Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt?

Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Behandelte Fragestellungen Was besagt eine Fehlerquote? Welche Bezugsgröße ist geeignet? Welche Fehlerquote ist gerade noch zulässig? Wie stellt

Mehr

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.

Mehr

Leitfaden zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE)

Leitfaden zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE) Leitfaden zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE) INHALT: 1 Zusammenstellung der benötigten Unterlagen... 2 1.1 Unterlagen zur Prüfung der Vollständigkeitserklärung bei einer Beteiligung von

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

GHS Ein System für die Welt!?

GHS Ein System für die Welt!? GHS Ein System für die Welt!? Umsetzung in Europa (CLP) und im Rest der Welt siemens.com/answers Einführung 2 Europa - CLP 8 USA - 17 Vergleich CLP - 21 China 24 Resümee 26 Seite 2 Einführung GHS Globally

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert!

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert! Für einen sicheren und gesetzeskonformen Gefahrguttransport müssen neben der korrekten Verpackung, Klassifizierung und Bezettelung der Versandstücke die Dokumente und das Fahrzeug die Kriterien des ADR

Mehr

Arbeitsmedizinisches Zentrum

Arbeitsmedizinisches Zentrum Arbeitsmedizinisches Zentrum Informationsveranstaltung / Ebola BAM Tide Voigt / Charité Dr. Iris Juditzki / DKG e.v. 23.02.2015 U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N I I I I L I 1 Entsorgung

Mehr

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung "Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.

Mehr

- 1- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

- 1- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung - 1- Bundesanzeiger vom 25. März 2004, S. 6104 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Bekanntmachung von Empfehlungen zum Versandhandel und elektronischen Handel mit Arzneimitteln Vom 18.

Mehr

REACH - Eine Kurzinformation

REACH - Eine Kurzinformation VFF Mitgliederinfo REACH REACH - Eine Kurzinformation April 2009 Ausgabe April 2009 Mitgliederinfo REACH Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.v. In Zusammenarbeit mit: Bundesverband Flachglas

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 1999 2004 Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik 7. Mai 2003 PE 328.783/12-25 ÄNRUNGSANTRÄGE 12-25 Entwurf eines Berichts (PE 328.783) Bart Staes über

Mehr

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG

Mehr

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) 8935/1/07 REV 1 LIMITE JUSTCIV 110 CODEC 421 DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH

Mehr

Abituraufgabe zur Stochastik, Hessen 2009, Grundkurs (TR)

Abituraufgabe zur Stochastik, Hessen 2009, Grundkurs (TR) Abituraufgabe zur Stochastik, Hessen 2009, Grundkurs (TR) Eine Firma stellt USB-Sticks her. Sie werden in der Fabrik ungeprüft in Packungen zu je 20 Stück verpackt und an Händler ausgeliefert. 1 Ein Händler

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012

Mehr

GRS SIGNUM Product-Lifecycle-Management

GRS SIGNUM Product-Lifecycle-Management GRS SIGNUM Product-Lifecycle-Management Das optionale Modul Product-Lifecycle-Management stellt eine mächtige Ergänzung zum Modul Forschung & Entwicklung dar. Folgende Punkte werden dabei abgedeckt: Definition

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Betroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter

Betroffenheitscheck: REACH. Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter REACH Betroffenheitscheck: Neue Pflichten von Herstellern, Importeuren, Lieferanten, Verarbeitern & neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter IHK Hannover 2. September 2008 Vortrag: Dr. Hans-Bernhard

Mehr

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es

Mehr

Gefahrguttransport in kleinen Mengen

Gefahrguttransport in kleinen Mengen Gefahrguttransport in kleinen Mengen Sicherheitsfachkräfte-Tagung 2012 Bad Kissingen Gefahrguttransport, Dipl.-Chem. Mirja Telgmann 13.04.2012 UN-Modellvorschriften Straße Eisenbahn Binnenschiff Seeschiff

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

ebsoft unterstützt GHS Globally Harmonised System

ebsoft unterstützt GHS Globally Harmonised System Neu von ebsoft: Kennzeichnungs-Modul für GHS Das webbasierende ebsoft-standard-kennzeichnungs-system wurde so erweitert, daß die erforderlichen Gefahrstoffetiketten wahlweise sowohl nach den zur Zeit gültigen

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

Geografische Herkunftsangaben

Geografische Herkunftsangaben Geografische Herkunftsangaben - Absatzförderung oder erzwungene Transparenz? Prof. Dr. Michael Loschelder GRUR-Jahrestagung 2015 Gliederung I. Einführung und Problemstellung Die Regelungen der geografischen

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP-VO

Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP-VO .1. Umweltgefahren und Kategorien CLP-Verordnung Gefahrenhinweis (H-) Piktogramm Signalwort Stoffe mit akut gewässergefährdender Wirkung H400 Sehr giftig für Wasserorganismen (Kategorie ACHTUNG Label bei

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Freie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen

Freie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Freie Sicht auch mit Partikelfilter Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Oft müssen Baumaschinen nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden. Dabei können die Aufbauten

Mehr

Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen

Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen REACH-CLP-Biozid Helpdesk Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen Stand: August 2015 Für eine geordnete (Vor)registrierung und die nachfolgenden

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49

Mehr

Kundeninformation Kennzeichnung von Atemluftflaschen nach CLP

Kundeninformation Kennzeichnung von Atemluftflaschen nach CLP Kundeninformation Kennzeichnung von Atemluftflaschen nach CLP Sehr geehrter Kunde unserer Atemluftflaschen, nachdem im Jahre 2002 in Deutschland als Umsetzung einer europäischen Richtlinie die Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr