EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KOMMUNIKATIONSNETZE, INHALTE UND TECHNOLOGIEN. Brüssel, 28. März 2018 Rev1 MITTEILUNG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KOMMUNIKATIONSNETZE, INHALTE UND TECHNOLOGIEN. Brüssel, 28. März 2018 Rev1 MITTEILUNG"

Transkript

1 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KOMMUNIKATIONSNETZE, INHALTE UND TECHNOLOGIEN Brüssel, 28. März 2018 Rev1 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN IM BEREICH DES URHEBERRECHTS Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union seine Absicht mitgeteilt, aus der Union auszutreten. Dies bedeutet, dass das gesamte Primär- und Sekundärrecht der Union ab dem 30. März 2019, um 00:00 Uhr (MEZ) (im Folgenden das Austrittsdatum ) 1 nicht mehr für das Vereinigte Königreich gilt, es sei denn, ein ratifiziertes Austrittsabkommen sieht ein anderes Datum vor 2. Das Vereinigte Königreich wird dann zu einem Drittland 3. Die Vorbereitung auf den Austritt ist nicht nur eine Angelegenheit der EU und der nationalen Behörden, sondern betrifft auch private Akteure. Angesichts der erheblichen Ungewissheit insbesondere hinsichtlich des Inhalts eines möglichen Austrittsabkommens, sind alle Betroffenen auf rechtliche Auswirkungen hinzuweisen, die zu berücksichtigen sind, wenn das Vereinigte Königreich zu einem Drittland wird. Vorbehaltlich etwaiger Übergangsbestimmungen, die in einem möglichen Austrittsabkommen enthalten sein können, werden die EU-Vorschriften im Bereich des Urheberrechts ab dem Austrittsdatum nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten. 1. DIE WICHTIGSTEN INTERNATIONALEN (MULTILATERALEN) URHEBERRECHTSABKOMMEN WERDEN DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EU UND DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH IM BEREICH DES URHEBERRECHTS REGELN Das Vereinigte Königreich und die EU sind Vertragsparteien vieler der wichtigsten internationalen (multilateralen) Urheberrechtsabkommen wie des Urheberrechtsvertrags ( WIPO Copyright Treaty WCT) der Weltorganisation für geistiges Eigentum ( World Intellectual Property Organisation WIPO), des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger ( WIPO Performances and Copyrights Treaty WPPT) Der Europäische Rat kann im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich gemäß Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union einstimmig beschließen, dass die Verträge zu einem späteren Zeitpunkt keine Anwendung mehr finden. Derzeit werden Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über ein Austrittsabkommen geführt. Ein Drittland ist ein Land, das nicht Mitglied der EU ist. (auf Englisch).

2 und des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums ( Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights TRIPS) 5. 6 Im Einklang mit den Verpflichtungen aus diesen Abkommen und insbesondere den Grundsätzen der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung in Bezug auf Staatsangehörige und juristische Personen, die die Schutzvoraussetzungen nach dem TRIPS-Übereinkommen erfüllen, wird ab dem Austrittsdatum der völkerrechtliche Rahmen für Folgendes gelten: den Schutz des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte (z. B. ausschließlicher Rechte der Urheber in Bezug auf Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Wiedergabe und Zugänglichmachung; gegebenenfalls auch verwandter Schutzrechte wie der Rechte der Tonträgerhersteller, ausübender Künstler und Rundfunkveranstalter); die Dauer des Schutzes des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte; Verpflichtungen in Bezug auf technische Schutzvorkehrungen und Informationen für die Rechtewahrnehmung; Datenbanken, mit den unten genannten Ausnahmen; Computerprogramme; Halbleitertopografien; die Durchsetzung des Urheberrechts (als eines der Rechte des geistigen Eigentums in Teil 3 des TRIPS-Übereinkommens), einschließlich Grenzmaßnahmen. Es sei darauf hingewiesen, dass die oben genannten multilateralen internationalen Abkommen nicht dieselbe Art des Schutzes bzw. dasselbe Schutzniveau in Bezug auf bestimmte Rechte und gegebenenfalls in Bezug auf Ausnahmen von diesen Rechten oder Beschränkungen dieser Rechte gewähren, wie das bestehende EU-Urheberrecht. Darüber hinaus enthält das EU-Recht bestimmte Sonderregelungen und grenzübergreifende Bestimmungen zugunsten der Rechteinhaber und Nutzer im Binnenmarkt bzw. für die Rechteverwaltung, die keine Entsprechung in internationalen Abkommen haben. Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte insbesondere folgende Auswirkungen: 2. BESONDERE FOLGEN AUF DEM GEBIET DES URHEBERRECHTS Rundfunkveranstalter: Die Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung 7 sieht unter anderem vor, dass die öffentliche Wiedergabe über Satellit als ausschließlich in dem (auf Englisch). Darüber hinaus ist das Vereinigte Königreich anders als die EU auch Vertragspartei der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst. Die EU ist aber gemäß Artikel 1 Absatz 4 des WCT verpflichtet, die Artikel 1 bis 21 und den zugehörigen Anhang der Berner Übereinkunft anzuwenden. ABl. L 248 vom , S

3 Mitgliedstaat erfolgt gilt, in dem die Rundfunksignale eingespeist werden, wodurch die urheberrechtlich relevanten Handlungen für die Zwecke der Lizenzierung örtlich festgelegt sind. Um ein Werk oder einen anderen Schutzgegenstand verbreiten zu können, müssen die Rundfunkveranstalter folglich die betreffenden Rechte nur in dem Mitgliedstaat erwerben, in dem das Signal eingespeist wird. Ab dem Austrittsdatum werden Rundfunkveranstalter im Vereinigten Königreich das in der Richtlinie vorgesehene Verfahren nicht mehr in Anspruch nehmen können, wenn sie für Kunden in der EU grenzüberschreitende Satellitenrundfunkdienste erbringen, sondern werden die Rechte für alle Mitgliedstaaten erwerben müssen, in denen das Signal zu empfangen ist. Ebenso werden Rundfunkveranstalter in der EU das in der Richtlinie vorgesehene Verfahren nicht mehr in Anspruch nehmen können, wenn sie für Kunden im Vereinigten Königreich grenzüberschreitende Satellitenrundfunkdienste erbringen, sondern werden die Freigabe durch alle betroffenen Rechteinhaber sicherstellen müssen, wenn sie in das Vereinigte Königreich senden wollen. Kollektive Rechtewahrnehmung (Online-Rechte an Musikwerken): Nach Artikel 30 der Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt 8 sind Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung (d. h. die Verwertungsgesellschaften ) in bestimmten Fällen verpflichtet, eine andere Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung bei der Vergabe von Mehrgebietslizenzen (für Online-Rechte an Musikwerken) zu vertreten. Ab dem Austrittsdatum besteht für in der EU ansässige Verwertungsgesellschaften keine Verpflichtung mehr, britische Verwertungsgesellschaften gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2014/26/EU für die Vergabe von Mehrgebietslizenzen zu vertreten, und umgekehrt. Verwaiste Werke: Bestimmte Kultureinrichtungen in der EU können von einem System der gegenseitigen Anerkennung verwaister Werke profitieren, das in der Richtlinie 2012/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke 9 vorgesehen ist. Im Rahmen dieses Systems können sie Werke digitalisieren und in allen Mitgliedstaaten online zugänglich machen, sobald diese in einem Mitgliedstaat als verwaiste Werke anerkannt worden sind. Ab dem Austrittsdatum wird das in der Richtlinie 2012/28/EU vorgesehene System der gegenseitigen Anerkennung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nicht mehr gelten. Folglich werden im Vereinigten Königreich anerkannte verwaiste Werke ab dem Austrittsdatum nicht mehr gemäß der Richtlinie 2012/28/EU auch in der EU anerkannt sein, ebenso wenig wie in der EU anerkannte verwaiste Werke im Vereinigten Königreich. Das bedeutet, dass die im Rahmen der Richtlinie zulässigen Nutzungen verwaister Werke aus dem Vereinigten Königreich, insbesondere im Hinblick auf die Online-Bereitstellung, für Kultureinrichtungen in der EU nicht mehr erlaubt sein werden und umgekehrt. Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte und anderweitig lesebehinderte Personen: Die Richtlinie (EU) 2017/1564 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2017 über bestimmte zulässige Formen 8 9 ABl. L 84 vom , S. 72. ABl. L 299 vom , S. 5. 3

4 der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen 10 sieht eine verbindliche Ausnahme zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen sowie befugter Stellen, die im Namen dieser Personen tätig sind, vor. Außerdem sieht die Richtlinie vor, dass solche befugten Stellen die Ausnahme auch für eine begünstigte Person oder eine andere befugte Stelle in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen können und dass begünstigte Personen und befugte Stellen Kopien in einem barrierefreien Format von einer in einem Mitgliedstaat niedergelassenen zugelassenen Stelle beziehen können. Ab dem Austrittsdatum werden Personen im Vereinigten Königreich Kopien in einem barrierefreien Format nicht mehr im Rahmen der Richtlinie (EU) 2017/1564 von befugten Stellen in der EU beziehen können. Umgekehrt werden befugte Stellen und begünstigte Personen in der EU auch keine Kopien in einem barrierefreien Format mehr von befugten Stellen im Vereinigten Königreich erhalten können. Der Austausch von Kopien in barrierefreien Formaten zwischen der Union und jenen Drittländern, die den Vertrag von Marrakesch 11 ratifiziert haben, unterliegt der Verordnung (EU) 2017/1563 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2017 über den grenzüberschreitenden Austausch von Vervielfältigungsstücken bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem barrierefreien Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen 12. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Vereinigte Königreich derzeit nicht Vertragspartei des Vertrags von Marrakesch ist. Online-Übertragbarkeit von Inhalten (Portabilität): Die Verordnung (EU) 2017/1128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt 13 schreibt vor, dass die Bereitstellung eines Online-Inhaltedienstes für einen Abonnenten, der sich vorübergehend in einem Mitgliedstaat aufhält, sowie der Zugriff auf diesen Dienst und seine Nutzung durch den Abonnenten als ausschließlich im Wohnsitzmitgliedstaat des Abonnenten erfolgt gelten. Ab dem Austrittsdatum werden Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihre dort abonnierten digitalen Inhalte bei Reisen in die EU nicht mehr nutzen können. Gleichzeitig werden die im Vereinigten Königreich niedergelassenen Anbieter von Online-Inhaltediensten den Vorschriften der betreffenden EU-Mitgliedstaaten, in denen sie Dienstleistungen anbieten möchten, unterliegen und auch alle benötigten Rechte in diesen Mitgliedstaaten erwerben müssen. Sui-generis-Schutzrecht an Datenbanken: Artikel 7 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen ABl. L 242 vom , S. 6. Diese Richtlinie muss bis zum 11. Oktober 2018 umgesetzt werden. Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Personen. ABl. L 242 vom , S. 1. Diese Verordnung wird ab dem 12. Oktober 2018 gelten. ABl. L 168 vom , S. 1. Diese Verordnung gilt seit dem 1. April

5 Schutz von Datenbanken 14 sieht unter bestimmten Voraussetzungen ein Schutzrecht für die Hersteller von Datenbanken in den EU-Mitgliedstaaten ( Sui-generis- Schutzrecht an Datenbanken ) vor. Nach Artikel 11 der Richtlinie 96/9/EG gilt das Sui-generis-Schutzrecht nur für Datenbankhersteller (oder Rechteinhaber), die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der EU haben sowie für Unternehmen und Gesellschaften, die entsprechend den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründet wurden (und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in der EU haben). Ab dem Austrittsdatum werden Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs (sofern sie nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben) sowie nach britischem Recht gegründete Unternehmen/Gesellschaften keinen Anspruch mehr auf Erlangung oder Beibehaltung eines Sui-generis-Schutzrechts an Datenbanken in der EU haben 15. Umgekehrt werden Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und Unternehmen/Gesellschaften aus der EU keinen Anspruch mehr auf Erlangung oder Beibehaltung eines Sui-generis-Schutzrechts an Datenbanken im Vereinigten Königreich haben. Auf der Website der Europäischen Kommission über den digitalen Binnenmarkt ( sind allgemeine Informationen über das Urheberrecht (auf Englisch) verfügbar. Die entsprechenden Seiten werden erforderlichenfalls mit weiteren Informationen aktualisiert. Europäische Kommission Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien ABl. L 77 vom , S. 20. Für vor dem Austrittsdatum bereits geschützte Datenbanken versucht die EU, im Austrittsabkommen Lösungen mit dem Vereinigten Königreich zu vereinbaren. Die wesentlichen Grundsätze des Standpunktes der EU in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums (einschließlich der geografischen Angaben) werden hier (auf Englisch) erläutert: 5

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 19. Januar 2018 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN FÜR DEN STRAßENVERKEHR Am 29. März 2017

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT Brüssel, 8. November 2018 (REV1 - ersetzt die am 8. Februar 2018 veröffentlichte Mitteilung) MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DAS EU-ABFALLRECHT

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 23. Oktober 2018 Ersetzt die Mitteilung vom 5. Juli 2018 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION JUSTIZ UND VERBRAUCHER MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION JUSTIZ UND VERBRAUCHER MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION JUSTIZ UND VERBRAUCHER Brüssel, 18. Januar 2019 REV1 ersetzt die Mitteilung vom 21. November 2017 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK Brüssel, 19. Dezember 2018 Rev1 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUS DER EU UND DAS EMISSIONSHANDELSSYSTEM DER EU (EU-EHS) Am 29.

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FINANZSTABILITÄT, FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND KAPITALMARKTUNION. Brüssel, 8. Februar 2018 Rev1 MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FINANZSTABILITÄT, FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND KAPITALMARKTUNION. Brüssel, 8. Februar 2018 Rev1 MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FINANZSTABILITÄT, FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND KAPITALMARKTUNION Brüssel, 8. Februar 2018 Rev1 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DAS EU-RECHT

Mehr

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Kultur und Bildung 2016/0278(COD) 19.12.2016 ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung für den Rechtsausschuss zu dem des Europäischen

Mehr

Urheber- und Verlagsrecht

Urheber- und Verlagsrecht Urheber- und Verlagsrecht Urheberrechtsgesetz Verlagsgesetz Recht der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften Internationales Urheberrecht Textausgabe mit einer ausführlichen Einführung und einem

Mehr

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 2016/0284(COD) 22.3.2017 ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie für den Rechtsausschuss

Mehr

Der Einfluss des europäischen Sekundärrechts auf das deutsche Urheberrecht (Kurzfassung) Umsetzung: 2. UrhRÄndG vom , BGBl. I, S.

Der Einfluss des europäischen Sekundärrechts auf das deutsche Urheberrecht (Kurzfassung) Umsetzung: 2. UrhRÄndG vom , BGBl. I, S. Prof. Dr. Olaf Sosnitza Vorlesung Urheberrecht Der Einfluss des europäischen Sekundärrechts auf das deutsche Urheberrecht (Kurzfassung) 1. Computerprogramme RL 2009/24/EG vom 23.04.2009 über den Rechtsschutz

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2014) 638 final.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2014) 638 final. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. Oktober 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2014/0297 (NLE) 14617/14 PI 117 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 21. Oktober 2014 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Urheber- und Verlagsrecht

Urheber- und Verlagsrecht Urheber- und Verlagsrecht Urheberrechtsgesetz Verlagsgesetz Recht der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften Internationales Urheberrecht Textausgabe mit einer ausführlichen Einfuhrung und einem

Mehr

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN 20.9.2017 L 242/1 I (Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2017/1563 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 13. September 2017 über den grenzüberschreitenden Austausch von Vervielfältigungsstücken

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION JUSTIZ UND VERBRAUCHER GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION JUSTIZ UND VERBRAUCHER GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION JUSTIZ UND VERBRAUCHER GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 27. Februar 2018 Rev1 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN

Mehr

***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS Europäisches Parlament 2014-2019 Konsolidierter Legislativtext 6.7.2017 EP-PE_TC1-COD(2016)0279 ***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS festgelegt in erster Lesung am 6. Juli 2017 im Hinblick auf den

Mehr

Urheber- und Verlagsrecht

Urheber- und Verlagsrecht Urheber- und Verlagsrecht Urheberrechtsgesetz Verlagsgesetz Recht der urheberrechtlichen Venvertungsgesellschaften Internationales Urheberrecht Textausgabe mit einer ausfuhrlichen Einfuhrung und einem

Mehr

8305/14 ADD 1 kwi/gha/hü 1 DG G 3 B

8305/14 ADD 1 kwi/gha/hü 1 DG G 3 B RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 31. März 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0444 (NLE) 8305/14 ADD 1 PI 39 I/A-PUNKT-VERMERK Absender: Generalsekretariat des Rates Empfänger: vom 9.

Mehr

***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS Europäisches Parlament 2014-2019 Konsolidierter Legislativtext 6.7.2017 EP-PE_TC1-COD(2016)0278 ***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS festgelegt in erster Lesung am 6. Juli 2017 im Hinblick auf den

Mehr

Europäisches und Internationales Medienrecht

Europäisches und Internationales Medienrecht Europäisches und Internationales Medienrecht Vorschriftensammlung Stand: November 2006 Zusammengestellt von Prof. Dr. Udo Fink Prof. Dr. Rolf Schwartmann Dr. Mark D. Cole RA Tobias Keber CFM CR Müller

Mehr

RICHTLINIEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

RICHTLINIEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114, L 242/6 20.9.2017 RICHTLINIEN RICHTLINIE (EU) 2017/1564 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 13. September 2017 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.12.2018 C(2018) 9122 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 19.12.2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2205 der Kommission,

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 14.9.2016 COM(2016) 595 final 2016/0279 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den grenzüberschreitenden Austausch von Kopien

Mehr

zu Punkt der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016

zu Punkt der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 Bundesrat Drucksache 566/1/16 05.12.16 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse - AV - In - - R - zu Punkt der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen

Mehr

ANHANG. Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. zur

ANHANG. Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. zur EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.5.2017 COM(2017) 228 final ANNEX 1 ANHANG Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt zur Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen

Mehr

GEISTIGES, GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM

GEISTIGES, GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM GEISTIGES, GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM Unter den Begriff geistiges Eigentum fallen alle ausschließlichen Rechte an geistigen Werken. Dabei werden zwei Arten von Rechten unterschieden: einerseits

Mehr

KREATIVES EUROPA ( )

KREATIVES EUROPA ( ) KREATIVES EUROPA (2014 2020) UNTERPROGRAMM MEDIA AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA/16/2015: Förderung von Filmfestivals WICHTIGER HINWEIS: Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung

Mehr

ÄNDERUNGSANTRÄGE Entwurf einer Stellungnahme Julia Reda (PE v01-00)

ÄNDERUNGSANTRÄGE Entwurf einer Stellungnahme Julia Reda (PE v01-00) Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 2016/0284(COD) 16.2.2017 ÄNRUNGSANTRÄGE 27-108Entwurf einer Stellungnahme Julia Reda (PE597.612v01-00) Vorschriften für

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BINNENMARKT, INDUSTRIE, UNTERNEHMERTUM UND KMU

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BINNENMARKT, INDUSTRIE, UNTERNEHMERTUM UND KMU EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BINNENMARKT, INDUSTRIE, UNTERNEHMERTUM UND KMU Brüssel, 1. Februar 2019 FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUS DER EUROPÄISCHEN UNION

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.10.2014 COM(2014) 638 final 2014/0297 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss im Namen der europäischen Union des Vertrags von Marrakesch

Mehr

Europäisches Urheberrecht

Europäisches Urheberrecht Europäisches Urheberrecht Kommentar Herausgegeben von Michel M. Walter Insbesondere Software-, Vermiet- und Verleih-, Satelliten- und Kabel-, Schutzdauer-, Datenbank-, Folgerecht-, Informationsgesellschaft-Richtlinie,

Mehr

Art. 1. Gegenstand des Schutzes

Art. 1. Gegenstand des Schutzes 0.110 Protokoll 28 über geistiges Eigentum Art. 1 Gegenstand des Schutzes 1) In diesem Protokoll umfasst der Begriff "geistiges Eigentum" auch den Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gemäss

Mehr

BGBl. III - Ausgegeben am 29. Mai Nr von 10 SCHLUSSAKTE. AF/CE/BA/de 1.

BGBl. III - Ausgegeben am 29. Mai Nr von 10 SCHLUSSAKTE. AF/CE/BA/de 1. BGBl. III - Ausgegeben am 29. Mai 2015 - Nr. 73 1 von 10 SCHLUSSAKTE AF/CE/BA/de 1 BGBl. III - Ausgegeben am 29. Mai 2015 - Nr. 73 2 von 10 Die Bevollmächtigten DES KÖNIGREICHS BELGIEN, DER REPUBLIK BULGARIEN,

Mehr

***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS Europäisches Parlament 2014-2019 Konsolidierter Legislativtext 18.5.2017 EP-PE_TC1-COD(2015)0284 ***I STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS festgelegt in erster Lesung am 18. Mai 2017 im Hinblick auf

Mehr

Urheber- und Verlagsrecht: UrhR

Urheber- und Verlagsrecht: UrhR Beck-Texte im dtv 5538 Urheber- und Verlagsrecht: UrhR Textausgabe mit einer ausführlichen Einführung und einem Sachverzeichnis Bearbeitet von Herausgegeben von Hans-Peter Hillig, Rechtsanwalt 18. Auflage

Mehr

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2017/1128 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 14. Juni 2017

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2017/1128 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 14. Juni 2017 30.6.2017 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 168/1 I (Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2017/1128 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2017 zur grenzüberschreitenden

Mehr

Die Harmonisierung des Urheberrechts in Europa im Zeitalter von Internet und digitaler Technologie

Die Harmonisierung des Urheberrechts in Europa im Zeitalter von Internet und digitaler Technologie Martin Schippan Die Harmonisierung des Urheberrechts in Europa im Zeitalter von Internet und digitaler Technologie Eine Betrachtung aus deutscher Sicht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1999 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Urheber- und Verlagsrecht: UrhR

Urheber- und Verlagsrecht: UrhR Beck-Texte im dtv 5538 Urheber- und Verlagsrecht: UrhR Textausgabe mit einer ausführlichen Einführung und einem Sachverzeichnis von Hans-Peter Hillig 15. Auflage Urheber- und Verlagsrecht: UrhR Hillig

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.12.2011 KOM(2011) 909 endgültig 2011/0444 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die im Interesse der Europäischen Union abgegebene Einverständniserklärung

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 228 final.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 228 final. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 12. Mai 2017 (OR. en) 8998/17 ADD 1 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 11. Mai 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: COMPET 314 RECH 139 MI 391 ENER 175

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 24. Mai 2017 (OR. en) 2015/0284 (COD) PE-CONS 9/17 PI 19 RECH 47 EDUC 57 COMPET 107 SAN 68 AUDIO 16 CULT 17 DIGIT 29 COC 237 GESETZGEBUNGSAKTE

Mehr

Europäisches Parlament

Europäisches Parlament Europäisches Parlament 2014-2019 ANGENOMMENE TEXTE P8_TA(2017)0233 Mehrwertsteuersätze für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften * Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Juni 2017 zu

Mehr

Öffentliche Konsultation über die Überprüfung der EU Satelliten- und Kabelrichtlinie

Öffentliche Konsultation über die Überprüfung der EU Satelliten- und Kabelrichtlinie Öffentliche Konsultation über die Überprüfung der EU Satelliten- und Kabelrichtlinie Eingabefelder mit * sind Pflichtfelder. I. Allgemeine Informationen über die antwortende Person * Ich antworte als:

Mehr

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 2016/0280(COD) 2.3.2017 ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie für den Rechtsausschuss

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.12.2009 KOM(2009)705 endgültig 2009/0192 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS S RATES über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der

Mehr

KREATIVES EUROPA ( ) Unterstützung des Marktzugangs

KREATIVES EUROPA ( ) Unterstützung des Marktzugangs KREATIVES EUROPA (2014-2020) UNTERPROGRAMM MEDIA AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA/17/2016 Unterstützung des Marktzugangs WICHTIGER HINWEIS: Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung

Mehr

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VERBREITUNG DER DURCH SATELLITEN ÜBERTRAGENEN PROGRAMMTRAGENDEN SIGNALE Die Vertragsstaaten, 1144 UNTS 3 Abgeschlossen in Brüssel am 21. Mai 1974 In Kraft getreten am 25. August

Mehr

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR) 22.6.2018 DE L 159/31 BESCHLÜSSE BESCHLUSS (EU) 2018/893 DES RATES vom 18. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische

Mehr

Plenarsitzungsdokument

Plenarsitzungsdokument Europäisches Parlament 2014-2019 Plenarsitzungsdokument A8-0378/2016 9.12.2016 ***I BERICHT zu dem des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von

Mehr

RICHTLINIE 2006/116/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 12. Dezember 2006

RICHTLINIE 2006/116/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 12. Dezember 2006 L 372/12 DE Amtsblatt der Europäischen Union 27.12.2006 RICHTLINIE 2006/116/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2017 COM(2017) 384 final 2017/0162 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für

Mehr

***I BERICHT. DE In Vielfalt geeint DE. Europäisches Parlament A8-0097/

***I BERICHT. DE In Vielfalt geeint DE. Europäisches Parlament A8-0097/ Europäisches Parlament 2014-2019 Plenarsitzungsdokument A8-0097/2017 28.3.2017 ***I BERICHT über den des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung urheberrechtlich

Mehr

GEISTIGES, GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM

GEISTIGES, GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM GEISTIGES, GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM Unter den Begriff geistiges Eigentum fallen alle ausschließlichen Rechte an geistigen Werken. Dabei werden zwei Arten von Rechten unterschieden: einerseits

Mehr

Urheber- und Verlagsrecht: UrhR

Urheber- und Verlagsrecht: UrhR Beck-Texte im dtv 5538 Urheber- und Verlagsrecht: UrhR Textausgabe mit einer ausführlichen Einführung und einem Sachverzeichnis Bearbeitet von Hans-Peter Hillig 16. Auflage 2017. Buch. XLV, 654 S. Kartoniert

Mehr

GEISTIGES, GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM

GEISTIGES, GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM GEISTIGES, GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM Unter den Begriff geistiges Eigentum fallen alle ausschließlichen Rechte an geistigen Werken. Dabei werden zwei Arten von Rechten unterschieden: einerseits

Mehr

944 der Beilagen XXIV. GP - Beschluss NR - 03 Schlussakte in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 10 SCHLUSSAKTE

944 der Beilagen XXIV. GP - Beschluss NR - 03 Schlussakte in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 10 SCHLUSSAKTE 944 der Beilagen XXIV. GP - Beschluss NR - 03 Schlussakte in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 10 SCHLUSSAKTE 2 von 10 944 der Beilagen XXIV. GP - Beschluss NR - 03 Schlussakte in deutscher Sprache

Mehr

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Immaterialgüterrecht Vorlesung Frühlingssemester 2013 Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht an der Universität St. Gallen, Lehrbeauftragter an der

Mehr

ABÄNDERUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS * zum Vorschlag der Kommission

ABÄNDERUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS * zum Vorschlag der Kommission 21.3.2019 A8-0378/39 Änderungsantrag 39 Pavel Svoboda im Namen des Rechtsausschusses Bericht A8-0378/2017 Pavel Svoboda Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

Mehr

LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 1. Juni 2011 (OR. en) 10222/2/11 REV 2. Interinstitutionelles Dossier: 2011/0070 (APP) LIMITE

LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 1. Juni 2011 (OR. en) 10222/2/11 REV 2. Interinstitutionelles Dossier: 2011/0070 (APP) LIMITE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 1. Juni 2011 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2011/0070 (APP) 10222/2/11 REV 2 LIMITE JURINFO 34 INF 76 JUR 238 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE

Mehr

E. Kultur. 1) Kulturgüter

E. Kultur. 1) Kulturgüter E. Kultur 1) Kulturgüter a. Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates vom 7. Juli 2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak und zur Aufhebung

Mehr

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3.2.2014 C(2014) 462 final BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3.2.2014 zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste DE DE BESCHLUSS

Mehr

8939/16 ak,hs,lh/hba/pg 1 DGG 3B

8939/16 ak,hs,lh/hba/pg 1 DGG 3B Rat der Europäischen Union Brüssel, den 18. Mai 2016 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2015/0284 (COD) 8939/16 VERMERK Absender: Empfänger: Vorsitz Rat Nr. Vordok.: 8621/16 Nr. Komm.dok.: 15302/15+ADD

Mehr

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber

Mehr

DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.9.2017 C(2017) 6054 final DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 11.9.2017 zur Änderung des Anhangs V der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und

Mehr

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Kultur und Bildung 2016/0284(COD) 7.2.2017 ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung für den Rechtsausschuss zu dem des Europäischen

Mehr

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz 2016/0284(COD) 24.1.2017 ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für den Rechtsausschuss

Mehr

Gesetzentwurf. Der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Der Bundesregierung 05.09.2018 Gesetzentwurf Der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz

Mehr

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk.

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk. URHEBERRECHT Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk. Urheber ist derjenige, der das Werk persönlich geschaffen hat ( 2 II UrhG) fol2kn DAS

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 33. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 61. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache

Amtsblatt der Europäischen Union L 33. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 61. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache Amtsblatt der Europäischen Union L 33 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 61. Jahrgang 7. Februar 2018 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter BESCHLÜSSE Beschluss (EU) 2018/180 des Rates

Mehr

EBA Leitlinien. zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung EBA/GL/2015/

EBA Leitlinien. zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung EBA/GL/2015/ EBA/GL/2015/12 19.08.2015 EBA Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung 1 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten 3 Abschnitt 2 Gegenstand,

Mehr

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller

Kataloganreicherung & Urheberrecht. AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller Kataloganreicherung & Urheberrecht AjBD, Mannheim, 4. Juni 2008 Dr. Harald Müller 1 UrhG Grundsatz Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe

Mehr

WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT)

WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) Übersetzung 1 WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) vom 20. Dezember 1996 Die Vertragsparteien, in dem Wunsch, den Schutz der Rechte der Urheber an ihren Werken der Literatur und Kunst in möglichst wirksamer

Mehr

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union 28.2.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 192/2014 R KOMMISSION vom 27. Februar 2014 zur des Wirkstoffs 1,4-Dimethylnaphthalin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 12.10.2018 L 256/103 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1523 R KOMMISSION vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen

Mehr

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Artikel 12 Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 14.9.2016 COM(2016) 596 final 2016/0278 (COD) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über bestimmte zulässige Formen der Nutzung urheberrechtlich

Mehr

vom 10. Juli

vom 10. Juli 0.110.039.43 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2018 Nr. 154 ausgegeben am 20. Juli 2018 Kundmachung vom 10. Juli 2018 des Beschlusses Nr. 154/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss

Mehr

Oliver Hinte Fachreferent Rechtswissenschaft USB Köln Veranstaltung am Bibliothekartag Nürnberg

Oliver Hinte Fachreferent Rechtswissenschaft USB Köln Veranstaltung am Bibliothekartag Nürnberg Oliver Hinte Fachreferent Rechtswissenschaft USB Köln Veranstaltung am 27.05.2015 Bibliothekartag Nürnberg Universitäts- und Stadtbibliothek Köln Folie 1 I. Neue Rechtsetzung II. Gerichtliche Auseinandersetzungen

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN L 359/30 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1329/2014 R KOMMISSION vom 9. Dezember 2014 zur Festlegung der Formblätter nach Maßgabe der Verordnung (EU)

Mehr

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3.5.2017 COM(2017) 218 final Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005. vom 8. Juli zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005. vom 8. Juli zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005 vom 8. Juli 2005 zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2)

zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2) EBA/GL/2017/13 05/12/2017 Leitlinien zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2) 1 1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten Status dieser Leitlinien

Mehr

PE-CONS 13/2/17 REV 2 DE

PE-CONS 13/2/17 REV 2 DE EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 7. Mai 207 (OR. en) 206/025 (COD) LEX 734 PE-CONS 3/2/7 REV 2 VISA 8 COEST 55 COMIX 62 COC 295 VERORDNUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND

Mehr

Informations- und Kommunikationsrecht HS Urheberrecht. PD Dr. Simon Schlauri. Urheberrecht. Informations- und Kommunikationsrecht

Informations- und Kommunikationsrecht HS Urheberrecht. PD Dr. Simon Schlauri. Urheberrecht. Informations- und Kommunikationsrecht 1 Einleitung Lernziele Sie haben einen Überblick über die Begrifflichkeiten und Grundsätze des s Sie wissen grundsätzlich Bescheid über den Umgang des s mit Software Sie kennen einige «Baustellen» im Bereich

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 162/14 23.6.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1111 R KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards zu den Verfahren und Formularen für die Übermittlung von Informationen

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.11.2017 COM(2017) 735 final 2017/0328 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.4.2014 C(2014) 2727 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29.4.2014 zur Änderung des Beschlusses K(2010) 1620 der Kommission vom 19. März 2010 über ein

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /

Mehr

Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften Orientierungsaussprache

Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften Orientierungsaussprache 100064/EU XXIV. GP Eingelangt am 03/12/12 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. November 2012 (03.12) (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2011/0059 (CNS) 2011/0060 (CNS) 16878/12 JUSTCIV 344 VERMERK

Mehr

Seite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen

Seite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT Brüssel, den 2. April 2003 (03.04) (OR. fr) CONV 648/03 VERMERK des für Betr.: Präsidiums den Konvent Titel X: Die Zugehörigkeit zur Union Inhalt: Seite 2: Die Hauptelemente

Mehr

Referentenentwurf. des Auswärtigen Amtes

Referentenentwurf. des Auswärtigen Amtes 18.07.2018 Referentenentwurf des Auswärtigen Amtes Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 429 final ANNEX 1.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 429 final ANNEX 1. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 17. August 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0195 (NLE) 11682/17 ADD 1 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 11. August 2017 Empfänger: RECH 274 MED

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 24. April 2014 (OR. en) 2013/0268 (COD) PE-CONS 30/14 JUSTCIV 32 PI 17 COC 339 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG

Mehr

EUROPÄISCHE UNION. Richtlinie (EU) 2017/1564 des Europäischen Parlaments und des Rates. 44 Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen 120. Jg.

EUROPÄISCHE UNION. Richtlinie (EU) 2017/1564 des Europäischen Parlaments und des Rates. 44 Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen 120. Jg. 44 Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen 20. Jg. / 208 62.»GaLaBau 208 gardening. landscaping. greendesign.«vom 2. bis 5. September 208 in Nürnberg 63.»iba Die führende Weltmesse für Bäckerei, Konditorei

Mehr

RICHTLINIE DES RATES 96/93/EG

RICHTLINIE DES RATES 96/93/EG RICHTLINIE DES RATES vom 17. Dezember 1996 über Bescheinigungen für Tiere und tierische Erzeugnisse 96/93/EG (EG ABl. Nr. L 13, v. 16.01.97, S. 28) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag

Mehr

WIPO-URHEBERRECHTSVERTRAG (WCT) Genf (1996)

WIPO-URHEBERRECHTSVERTRAG (WCT) Genf (1996) L 89/8 (ÜBERSETZUNG) WIPO-URHEBERRECHTSVERTRAG (WCT) Genf (1996) Inhalt Präambel Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Artikel

Mehr

EACEA 13/2017: Förderung des Online-Vertriebs europäischer Werke

EACEA 13/2017: Förderung des Online-Vertriebs europäischer Werke KREATIVES EUROPA (0-00) UNTERPROGRAMM MEDIA AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA /07: Förderung des Online-Vertriebs Werke. ZIELE UND BESCHREIBUNG Diese Aufforderung beruht auf der Verordnung

Mehr