Studienjahr 2013/14 ausgegeben am 30. Juni a. Stück Kundmachung des Rahmencurriculums für das Bachelorstudium Lehramt.

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1 Mitteilungsblatt Studienjahr 2013/14 ausgegeben am 30. Juni a. Stück Kundmachungen 203. Kundmachung des Rahmencurriculums für das Bachelorstudium Lehramt Kundmachung der Anerkennungsverordnungen für die Curriculaversionen aus dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung Kundmachung der Anerkennungsverordnungen für die Curriculaversionen aus dem Unterrichtsfach Musikerziehung Kundmachung des Fachcurriculums für das Bachelorstudium aus dem Unterrichtsfach Musikerziehung Kundmachung des Fachcurriculums für das Bachelorstudium aus dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung Satzungsteil Studienrecht.

2 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at Kundmachungen 203. Kundmachung des Rahmencurriculums für das Bachelorstudium Lehramt. Der Senat hat in seiner Sitzung vom folgendes Rahmencurriculum für das Bachelorstudium Lehramt genehmigt: Rahmencurriculum für das Bachelorstudium Lehramt (BA Lehramt) Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Bachelorstudium Lehramt eingerichtet mit Beschluss des Rektorats der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien vom Curriculum verordnet mit Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorganes für den Bereich Lehramtsstudium vom ; genehmigt mit Beschluss des Senats vom auf der Grundlage des Universitätsgesetzes 2002 (UG), BGBl. Nr. I 120/2002, und des Satzungsteiles Studienrecht der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, i.d.g.f.

3 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at 1 Allgemeines Dieses Rahmencurriculum regelt jene Bereiche des an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (mdw) eingerichteten Bachelor Lehramtsstudiums für die Sekundarstufe (Allgemeinbildung), die alle eingerichteten Unterrichtsfächer im Lehramt betrifft. Die spezifischen Bestimmungen der einzelnen Unterrichtsfächer Musikerziehung (BA Lehramt ME) und Instrumentalmusikerziehung (BA Lehramt IME) sind in entsprechenden Fachcurricula geregelt. Die Fachcurricula bilden mit dem Rahmencurriculum ein integratives Ganzes. 2 Gegenstand des Studiums Das Bachelorstudium Lehramt (BA Lehramt) an der mdw dient der fachwissenschaftlichen, künstlerischen, fachdidaktischen, bildungswissenschaftlichen und schulpraktischen Berufsvorbildung für die Ausübung des Lehramtes in der Sekundarstufe (Allgemeinbildung). Im Lehramtsstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sind zwei Unterrichtsfächer miteinander zu kombinieren. Die zum Lehramtsstudium gehörenden allgemeinen bildungswissenschaftlichen Grundlagen und Querschnittsaufgaben 1 sowie Schulpraktische Studien sind an der Universität Wien / Zentrum für LehrerInnenbildung zu absolvieren. 3 Zulassungsprüfung / STEOP Für die an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien eingerichteten Unterrichtsfächer Musikerziehung (ME) und Instrumentalmusikerziehung (IME) ist die künstlerische, leistungsbezogene, persönliche, fachliche und pädagogische Eignung durch eine Zulassungsprüfung festzustellen. Diese findet vor Zulassung zum Studium statt. Die genauen Regelungen dazu sind in den Fachcurricula getroffen. Für die an der mdw eingerichteten Unterrichtsfächer ist eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) nicht vorgesehen, da an der mdw besondere gesetzliche Regelungen für die Zulassung zum BA Lehramt bestehen. Die eventuell für den Bereich der allgemeinen bildungswissenschaftlichen Grundlagen und Querschnittsaufgaben sowie die Schulpraktischen Studien geltenden Bestimmungen für Zulassung sowie STEOP der Universität Wien bleiben davon unberührt Erziehungs- und bildungswissenschaftliche Grundlagen, 2. Bildung in Österreich und ihre Organisation (Schule und andere Bildungsorganisationen), 3. Diagnostik und Förderung, 4. Individualisierung und Personalisierung des Lernens, 5. Unterrichtsführung und Entwicklung von Lernumgebungen, 6. Gestaltung und Evaluation von Bildungsprozessen, Instrumente der Qualitätssicherung an österreichischen Schulen, 7. Pädagogische Qualitätsentwicklung und Professionalitätsentwicklung und 8. Kommunikation und Elternarbeit.

4 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at 4 Umfang und Zusammensetzung des Studiums Das Bachelorstudium Lehramt hat einen Umfang von 240 ECTS-Anrechnungspunkten. Variante 1 Unterrichtsfach ME Unterrichtsfach an einer anderen der im 6 UG genannten Universitäten 100 ECTS 100 ECTS inkl. Fachdidaktik 20 ECTS Schulpraktische Studien 5 ECTS Freie Wahlfächer 5 ECTS Allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und Querschnittsaufgaben sowie schulpraktische Studien 40 ECTS Inkl. Orientierungspraktikum, Unterrichtslehre 3 im Fachpraktikum als Teil des schulpraktischen Studiums ME 2 ECTS und 2 ECTS im Fachpraktikum als Teil des schulpraktischen Studiums im weiteren Unterrichtsfach Variante 2 Unterrichtsfach ME Unterrichtsfach IME 100 ECTS 100 ECTS inkl. Fachdidaktik 20 ECTS Schulpraktische Studien 5 ECTS Freie Wahlfächer 5 ECTS inkl. Fachdidaktik 20 ECTS Schulpraktische Studien 5 ECTS Allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen und Querschnittsaufgaben sowie Schulpraktische Studien 40 ECTS inkl. Orientierungspraktikum, Unterrichtslehre 3 im Fachpraktikum als Teil des schulpraktischen Studiums ME 2 ECTS und Lehrpraxis an Schulen 2 im Fachpraktikum als Teil des schulpraktischen Studiums IME 2 ECTS 5 Bachelorarbeit In jedem an der mdw belegten Unterrichtsfach ist jeweils eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit nach wissenschaftlichen Kriterien zu erstellen. Sie ist aus einem der in den Fachcurricula speziell gekennzeichneten Seminare abzufassen. Die Bachelorarbeit vertieft und erweitert eine im Seminar bereits verfasste Seminararbeit. Den Betreuenden ist für die Beurteilung eine Frist von vier Wochen einzuräumen. Für eine positiv beurteilte Bachelorarbeit werden 2 ECTS-Anrechnungspunkte vergeben. 6 Abschluss des BA Lehramt Das BA Lehramt ist abgeschlossen, wenn alle unter 4 in den Varianten 1 oder 2 genannten ECTS-Anrechnungspunkte in der jeweiligen Fächerkombination und den allgemeinen bildungswissenschaftlichen Grundlagen und Querschnittsaufgaben sowie schulpraktischen Studien erworben wurden. Die Gesamtbeurteilung für die studienabschließende Prüfung des BA Lehramt berücksichtigt die in den Fachcurricula ausgewiesenen Fächer, über die eine abschließende Prüfung abzulegen ist.

5 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at 7 Akademischer Grad Nach dem Abschluss des BA Lehramt ist der akademische Grad Bachelor of Arts mit der Abkürzung BA zu verleihen. 8 Inkrafttreten; Übergangsbestimmungen Dieses Rahmencurriculum tritt mit in Kraft. Studierende, die das Diplomstudium Lehramt aus zumindest einem an der mdw eingerichteten Unterrichtsfächer vor Inkrafttreten dieses Curriculums begonnen haben, haben das Recht, jeden der Studienabschnitte bzw. das Studium, der bzw. das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Curriculums noch nicht abgeschlossen war, in der vorgesehenen Studiendauer zuzüglich eines Semesters pro Studienabschnitt nach dem für sie am geltenden Curriculum zu beenden. Das bedeutet, bis zum Ende des WS 2015 (= ) muss der 1. Studienabschnitt absolviert sein und bis zum Ende des WS 2018 (= ) muss der 2. Studienabschnitt absolviert sein. Studierende, die sich bei Inkrafttreten dieses Curriculums bereits im 2. Studienabschnitt befinden (= 1. DP mit einem Prüfungsdatum oder früher), haben eine Übergangsfrist bis SS 2016 (= ), um das Studium abzuschließen. Studierende mit Studienplanversion 09W müssen das Studium bis spätestens abschließen. Wird die Studiendauer überschritten, ist die oder der Studierende für das weitere Studium dem BA Lehramt unterstellt. Die Studierenden sind berechtigt, in ihrem Unterrichtsfach jederzeit freiwillig in das BA Lehramt überzutreten. Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

6 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at 204. Kundmachung der Anerkennungsverordnungen für die Curriculaversionen aus dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung. Der Senat hat in seiner Sitzung vom folgende Anerkennungsverordnungen für die Curriculaversionen aus dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung genehmigt: Anerkennungsverordnungen für die Curriculaversionen aus dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung (BA Lehramt IME) Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorganes für den Bereich Lehramtsstudium vom ; genehmigt mit Beschluss des Senats vom

7 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at I. VERORDNUNG über die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Lehramtsstudium, Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung, die im Diplomstudium (Curriculaversion ab ) erbracht wurden bei Umstieg auf das Bachelorstudium Lehramt, Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung aufgrund 78 UG ivm dem Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Lehramtsstudium vom Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für alle Studierenden der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, die vom Diplomstudium Lehramt im Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung auf das Bachelorstudium Lehramt aus dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung umsteigen. 2 Anerkennung von Prüfungsleistungen Die in der unten stehenden Auflistung angeführten Prüfungsleistungen werden, sofern sie vor dem Umstieg positiv abgelegt wurden, generell anerkannt. Ein gesonderter Antrag bei dem Studiendirektor/der Studiendirektorin ist daher nicht erforderlich. Die Anerkennung von darüber hinausgehenden Prüfungsleistungen muss weiterhin bei dem Studiendirektor/der Studiendirektorin beantragt werden. BA LA Instrumentalmusikerziehung 14 W KE 1. Instrument /Gesang 1-8, 2,0 KE 2. Instrument/ Gesang 1-8, 2,0 LA Instrumentalmusikerziehung 13W KE 1. Instrument /Gesang 1-8, 2,0 KE 2. Instrument/ Gesang 1-8, 2,0 SU Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterrichts IME, 2,0 SU Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterrichts IME 2,3, 1,0 VK Aufführungspraxis und Interpretationsforschung, 2,0 SU Didaktik des 1. Instruments 1 (2) / Gesang 1, 2,0 SU Didaktik des 1. Instruments 3 (4) / Gesang 3, 2,0 SU Didaktik des 2. Instruments 1 (2) /Gesang 1, 2,0 SU Didaktik des 2. Instruments 3 (4) /Gesang 3, 2,0 UE Ensemble 1. Instrument 1, 2,0 UE Ensemble 2. Instrument 1, 2,0 SE Kulturkunde 3, 2,0 SU Lehrpraxis des Unterrichts mit Anfängern 1(2) 1. Instrument /Gesang, 2,0 SU Lehrpraxis des Unterrichts mit Anfängern 1(2) 2. Instrument /Gesang, 2,0 SU Lehrpraxis des Gruppenunterrichts (1. oder 2. Instrument/Gesang), 2,0 SU Lehrpraxis an Schulen 1, 2,0 UE Praktikum Korrepetition, 1,0 UE Praktikum Popularmusik 1, 2, 1,0 PS Proseminar IME, 2,0 UE Solokorrepetition 1, 1,0 Pflichtfächer SU Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterrichts IME, 2,0 SU Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterrichts IME 2,3, 1,0 VK Stilkunde und Aufführungspraxis, 2,0 SU Didaktik des 1. Instruments 1 (2) / Gesang 1, 2,0 SU Didaktik des 1. Instruments 3 (4) / Gesang 4, 2,0 SU Didaktik des 2. Instruments 1 (2) /Gesang 1, 2,0 SU Didaktik des 2. Instruments 3 (4) /Gesang 4, 2,0 UE Ensemble 1. Instrument 1, 2,0 UE Ensemble 2. Instrument 1, 2,0 SE Kulturkunde 3, 2,0 SU Lehrpraxis des Unterrichts mit Anfängern 1(2) 1. Instrument /Gesang, 2,0 SU Lehrpraxis des Unterrichts mit Anfängern 1(2) 2. Instrument /Gesang, 2,0 SU Lehrpraxis des Gruppenunterrichts (1. oder 2. Instrument/Gesang), 2,0 SU Lehrpraxis an Schulen, 2,0 UE Praktikum Korrepetition 1, 1,0 UE Praktikum Popularmusik 1, 2, 1,0 PS Proseminar IME, 2,0 UE Praktikum Korrepetition 2, 1,0 3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit in Kraft.

8 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at II. VERORDNUNG über die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Bachelor- und dem Masterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Bachelorstudium Lehramt, Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung aufgrund 78 UG ivm dem Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Lehramtsstudium vom Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für alle Studierenden der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, die das Bachelorstudium Lehramt im Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung studieren und bereits entsprechende Prüfungsleistungen im Bachelor- oder Masterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien erbracht haben. 2 Anerkennung von Prüfungsleistungen Die in der unten stehenden Auflistung angeführten Prüfungsleistungen werden generell anerkannt. Ein gesonderter Antrag bei dem Studiendirektor/der Studiendirektorin ist daher nicht erforderlich. Die Anerkennung von darüber hinausgehenden Prüfungsleistungen muss weiterhin bei dem Studiendirektor/der Studiendirektorin beantragt werden. Praktikum Popularmusik (KL, 2 ) (Klassik) für Praktikum Popularmusik 1,2 (UE, je 1 ) Studiopraktikum 1 (PR, 2 ) (Popularmusik) für Praktikum Popularmusik 1,2 (UE, 2 ) Stilkunde und Aufführungspraxis (VK, 2 ) (Klassik) Aufführungspraxis und Interpretationsforschung (VK, 2 ) Lehrpraxis des Unterrichts mit Anfängern 1,2 (SU, je 2 ) für Lehrpraxis des Unterrichts mit Anfängern 1(2) 1. Instrument/Gesang (nicht für Klavier) (SU, je 2 ) Lehrpraxis des Unterrichts mit Anfängern 1,2 (SU, je 2 ) für Lehrpraxis des Unterrichts mit Anfängern 1(2) 2. Instrument/Gesang (nicht für Klavier) (SU, je 2 ) Didaktik des Instrumentes (Gesanges) 1-4 (SU, je 2 ) für Didaktik des 1. Instrumentes (Gesanges) 1(2),3(4) (SU, je 2 ) (für Gesang: 1,3) (nicht für Klavier) Didaktik des Instrumentes (Gesanges) 1-4 (SU, je 2 ) für Didaktik des 2. Instrumentes (Gesanges) 1(2),3(4) (SU, je 2 ) (für Gesang: 1,3) (nicht für Klavier) Solokorrepetition 7 oder 8 (KE, je 1 ) für Solokorrepetition 1 (UE, 1 ) Ensemble 5 (Korrepetition) (EU, 2 ) für Praktikum Korrepetition (UE, je 1 ) (nur bei 1. oder 2. Instrument Tasteninstrumente)

9 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at Begleitpraxis 1 oder 2 (KE, je 1 ) für Praktikum Korrepetition (UE, 1 ) Didaktische und methodische Probleme des Musikschulunterrichts (Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterrichts 2) (SE, 1 ) und Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterrichts 3 (Wahlfach) (SE, 1 ) für Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterrichts 2,3 (SE, je 1 ) Alle Ensemble-Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Kammermusik, Popularmusik und Volksmusik (EU, je 2 ) in dem Instrument, das zentrales künstlerisches Fach in IGP ist für Ensemble 1. Instrument und Ensemble 2. Instrument 1 (UE, je 2 ) Kulturgeschichtliches Seminar 01 ( SE, 2 ) für Kulturkunde 03 (SE, 2 ) 3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit in Kraft. III. VERORDNUNG 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für alle Studierenden der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien im Diplomstudium Lehramt im Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung, die von einer Vorgängerversion auf die Version 13W umgestiegen sind. Wenn solche Studierende auf das neue Bachelorstudium umsteigen, ist I. anzuwenden. 2 Anerkennung von Prüfungsleistungen 1. Die im Folgenden angeführten Lehrveranstaltungen sind ohne weiteres Ansuchen pauschal anzuerkennen. IME-Curriculum Version 12W für IME Curriculum Version 13W UE Kammermusik 1. oder 2. Instrument UE Ensemble 1. oder 2. Instrument 1, 2 VK Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik PS Proseminar IME VK Allgemeine Repertoirekunde 2 SE Kulturkunde 3 SU Pädagogisches Laboratorium (Allgemeine Didaktik 1) SU Lehrpraxis an Schulen 1. Instrument/Gesang SU Lehrpraxis an Schulen 2. Instrument/Gesang SU Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterrichts IME SU Lehrpraxis des Gruppenunterrichts (1. oder 2. Instrument) SU Lehrpraxis an Schulen Wenn Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Curriculumsversion 13W das IME Studium bereits nach einer Vorgängerversion aufgenommen haben und bereits Kompensationsfächer IME (früher Ersatzwahlfächer bzw. Komplementärfächer ) absolviert haben, soll Ihnen keine zusätzliche Studienlast gem 4. erwachsen. Dies ist im Einzelfall im Einvernehmen mit der/dem Vorsitzenden des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Lehramt sicherzustellen.

10 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at 2. Die folgenden Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Instrumental(Gesangs) pädagogik können für das Lehramtsstudium aus dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung pauschal zur Anerkennung gebracht werden: Praktikum Popularmusik (KL, 2 SWS) (Klassik) für Praktikum Popularmusik 1, 2 (UE, je 1 SWS, je 1 ECTS) Studiopraktikum 1 (PR, 2 SWS) (Popularmusik) für Praktikum Popularmusik 1,2 (UE, je 1 SWS, je 1 ECTS) Stilkunde und Aufführungspraxis (VK, 2 SWS) (Klassik) für Stilkunde und Aufführungspraxis (VK, 2 SWS, 3 ECTS) Lehrpraxis des Unterrichts mit Anfängern 1,2 (SU, je 2 SWS) für Lehrpraxis des Unterrichts mit Anfängern 1,2 1. Instrument/Gesang (jedoch nicht für Klavier) (SU, je 2 SWS, je 2 ECTS) Lehrpraxis des Unterrichts mit Anfängern 1,2 (SU, je 2 SWS) für Lehrpraxis des Unterrichts mit Anfängern 1,2 2. Instrument/Gesang (jedoch nicht für Klavier) (SU, je 2 SWS, je 2 ECTS) Didaktik des Instrumentes (Gesanges) 1-4 (SU, je 2 SWS) für Didaktik des 1. Instrumentes (Gesanges) 1,2 (Gesang 1,4) (SU, je 2 SWS, je 2,5 ECTS) (jedoch nicht für Klavier) Didaktik des Instrumentes (Gesanges) 1-4 (SU, 8 SWS) für Didaktik des 2. Instrumentes (Gesanges) 1,2 (Gesang 1,4) (SU, je 2 SWS, je 2,5 ECTS) (jedoch nicht für Klavier) Solokorrepetition 7 oder 8 (KE, je 1 SWS) für Praktikum Korrepetition 1,2 (UE, je 1 SWS, je 1 ECTS) Didaktische und methodische Probleme des Musikschulunterrichts (Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterrichts 2 (SE, 1 SWS) und Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterrichts 3 (Wahlfach) (SE, 1 SWS) für Allgemeine Didaktik des Instrumental- und Gesangsunterrichts 2,3 (SE, je 2 SWS, je 3 ECTS) Alle Ensemble-Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Kammermusik, Popularmusik und Volksmusik (EU, 4 SWS) in dem Instrument, das zentrales künstlerisches Fach in IGP ist für Ensemble 1. Instrument 1,2 und Ensemble 2. Instrument 1,2 (UE, je 2 SWS, je 2 ECTS) 3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung ist mit in Kraft getreten und wird wiederverlautbart. 4 Außer-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit dem Auslaufen des Diplomstudiums Lehramt an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien außer Kraft, somit mit Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim

11 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at 205. Kundmachung der Anerkennungsverordnungen für die Curriculaversionen aus dem Unterrichtsfach Musikerziehung. Der Senat hat in seiner Sitzung vom folgende Anerkennungsverordnungen für die Curriculaversionen aus dem Unterrichtsfach Musikerziehung genehmigt: Anerkennungsverordnungen für die Curriculaversionen aus dem Unterrichtsfach Musikerziehung (BA Lehramt ME) Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorganes für den Bereich Lehramtsstudium vom ; genehmigt mit Beschluss des Senats vom

12 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at I. VERORDNUNG über die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Lehramtsstudium, Unterrichtsfach Musikerziehung, die im Diplomstudium (Curriculaversionen ab ) erbracht wurden bei Umstieg auf das Bachelorstudium Lehramt, Unterrichtsfach Musikerziehung aufgrund 78 UG ivm dem Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Lehramtsstudium vom Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für alle Studierenden der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, die vom Diplomstudium Lehramt im Unterrichtsfach Musikerziehung auf das Bachelorstudium Lehramt im Unterrichtsfach Musikerziehung umsteigen. 2 Anerkennung von Prüfungsleistungen Die in der unten stehenden Auflistung angeführten Prüfungsleistungen werden, sofern sie vor dem Umstieg positiv abgelegt wurden, generell anerkannt. Ein gesonderter Antrag bei dem Studiendirektor/der Studiendirektorin ist daher nicht erforderlich. Die Anerkennung von darüber hinausgehenden Leistungen im Bereich der Freien Wahlfächer muss weiterhin bei dem Studiendirektor/der Studiendirektorin beantragt werden. BA LA Musikerziehung 14 W LA Musikerziehung 13W (10W,11W) LA Musikerziehung 09 W KE Instrument / Gesang (Hauptfach) 1-8, 1,5 Künstlerisches Hauptfach KE Instrument / Gesang (Hauptfach) 1-8, 1,5 UE Chorleitung (Hauptfach) 1-8 1,5 UE Chorleitung (Hauptfach) 1-8 1, UE Bewegungs- und Tanzpraktikum, 2,0 UE Chor 1, 2, 2,0 bzw. Kammerchor, 2,0 Pflichtfächer UE Bewegungs- und Tanzpraktikum, 2,0 UE Chor 1,2, 2,0 bzw. Kammerchor, 2,0 KE Chor-Korrepetition 1, 1,0 KE Chor-Korrepetition, 1, KE Instrument / Gesang für Musikerziehung 1-8, 1,5 UE Bewegungs- und Tanzpraktikum 1, 2,0 UE Chor 1,2, 2,0 bzw. Kammerchor, 2,0 UE Chorleitung 1, 2,0 (nicht für HF UE Chorleitung 1, 2,0 (nicht für HF Chorleitung) Chorleitung) UE Chorleitung 1, 2,0 UE Dirigieren 1,2, 1,0 (nicht für HF UE Dirigieren 1,2, 1,0 (nicht für HF Chorleitung) Chorleitung) UE Dirigieren 1,2, 1,0 VO Einführung in die Ethnomusikologie/ Volksmusikforschung, 2,0 VO Einführung in die Ethnomusikologie/Volksmusikforschung, 2,0 VK Europäische und österr. Volksmusik, 2,0 VO Einführung in die Musikpädagogik, 1,0 VO Einführung in die Musikpädagogik, 1,0 VK Einführung in die Musikpädagogik, 2,0 VO Einführung in die Musiksoziologie, 2,0 VO Einführung in die Musiksoziologie, 2,0 SE Strukturen des gegenwärtigen Musiklebens, 2,0 VO Einführung in die Popularmusik, 2,0 VO Einführung in die Popularmusik, 2,0 VK Stilgeschichte der Popularmusik, 2,0 SU Gehörbildung 1-6, 1,0 SU Gehörbildung 1-6, 1,0 SU Gehörbildung 1-4, 1,0 Plus 2 aus beliebigen LV aus den Studienbereichen Musiktheorie oder - wissenschaft KE Gesang Pflichtfach 1-6, 1,5 KE Gesang Pflichtfach 1-6, 1,5 KE Gesang für Musikerziehung 1-6, 1,0 KE Gesang Pflichtfach 7,8, 1,0 KE Gesang Pflichtfach 7,8, 1,0 KE Gesang für Musikerziehung 7,8, ---- KE Gitarrepraktikum 1, 1,0 KG Gitarrepraktikum 2, 1,0 UE Jazzharmonielehre, 2,0 VK Geistesgeschichte und Bildungstheorie 1,2, 2,0 KE Gitarrepraktikum 1, 1,0 KG Gitarrepraktikum 2, 1,0 UE Jazzharmonielehre, 2,0 1,0 VK Kulturtheorie und Kulturgeschichte, 2,0 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Gitarre 1, 1,0 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Gitarre 2, 1,0 SU Arrangement Popularmusik, 2,0 oder SU Pop- und Jazzharmonielehre 1, 2,0

13 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at UE Kammerchor 1, 2,0 PR Kinder- und Jugendstimmbildung, 1,0 KE Klavier Pflichtfach 1-8, 1,0 UE Kammerchor 1, 2,0 PR Kinder- und Jugendstimmbildung, 1,0 KE Klavier Pflichtfach 1-8, 1,0 UE Kammerchor 1 oder UE Chorprojekt, 2, KE Klavier für Musikerziehung 1-6, 1,0 (= Zweites Instrument Klavier 1-6) KE Klavierpraktikum 1-3, 1,0 KE Klavierpraktikum 1-3, 1,0 KE Klavier-Praktikum 1-3, 1,0 SE Konzepte für den Musikunterricht, 2,0 SE Konzepte für den Musikunterricht, 2,0 VO Literaturkunde Chormusik 1, 1,0 VO Literaturkunde Chormusik 1, 1, VK Musikalische Literaturkunde 1-3, 2.0 VK Musikalische Literaturkunde 1,2, 2,0 VK Musikalische Literaturkunde 3, 2,0 SE Konzepte der Musikvermittlung, 2,0 VK Musikgeschichte 1,2, 2,0 und VK Angewandte Musikanalyse, 2,0 SE Musikalische Literaturkunde 4, 2,0 VK Musikalische Literaturkunde 4, 2,0 VK Musikgeschichte 3, 2,0 SE Musikalische Literaturkunde 5/ Musikanalytisches Sem., 2,0 SE Musikalische Literaturkunde 6, 2,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 1, 1,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 2, 1,0 SE Musikdidaktisches Seminar 1-4, 2,0 SE Musikpädagogisches Forschungsseminar 2, UE Musikpädagogische Übungen 1, 1,0 SE Musikalische Literaturkunde 5/ Musikanalytisches Sem., 2,0 SE Musikalische Literaturkunde 6, 2,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 1, 1,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 2, 1,0 SE Musikdidaktisches Seminar 1-4, 2,0 SE Musikpädagogisches Forschungsseminar 2,0 SU Musikpädagogisches Forschungsseminar 1, 2,0 UE Musikpädagogische Übungen 1, 1,0 KE Partiturspiel 1, 1,0 KE Partiturspiel 1, 1, KE Populargesang 1, 1,0 KG Populargesang 2, 1,0 KE Populargesang 1, 1,0 KG Populargesang 2, 1,0 SE Musikanalyse 1, 2,0 SE Musikhistorisches Seminar 1, 2,0 UE Musikbearbeitung/Multimedia 1-4, 1,0 UE Musikbearbeitung/Multimedia 1-4, 1,0 SE Fachdidaktisches Seminar 1-4, 2,0 SE Musikpädagogisches Forschungsseminar 2,0 SU Musikpädagogisches Forschungsseminar 2, 1,0 SE Musikpädagogische Projekte 2, 2,0 KE/KG/UE Gesangspraktikum Popularmusik 1, 1,0 KE/KG/UE Gesangspraktikum Popularmusik 2, 1,0 UE Rhetorisches Verhalten, 1,0 UE Rhetorisches Verhalten, 1,0 UE Rhetorisches Verhalten, 1,0 UE Schlaginstrumentenpraktikum 1,2, 1,0 UE Singen und Stimmbildung mit Schulklassen, 1,0 UE Schlaginstrumentenpraktikum 1,2, 1,0 UE Singen und Stimmbildung mit Schulklassen, 1,0 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Schlag-instrumente 1,2, 1,0 UE Kinder- und Jugendstimmbildung, 1, SP Spezielle Unterrichtslehre 1, 1,0 SP Unterrichtslehre 3, SP Spezielle Unterrichtslehre 2, 1,0 SP Unterrichtslehre 3, 2.0 SP Spezielle Methoden des Musikunterrichts 1, 1,0 SU Spezielle Methoden des Musikunterrichts 1, 1,0 SE Musikpädagogische Projekte 1, 1, VO Spezielle Musikwissenschaft 1, 2,0 VK Phänomen Klang, 2, SE Spezielle Musikwissenschaft 2, 2,0 SE Theorie populärer Musikformen, 1,0 plus SE Ethnomusikologie, 1,0 UE Sprechtechnik, 1,0 UE Sprechtechnik, 1,0 UE Sprechtechnik, 1,0 SU Tonsatz 1-6, 2,0 SU Tonsatz 1-6, 2,0 SU Tonsatz 1-6, 2,0 SP Unterrichtslehre 1,2, 2,0 SP Unterrichtslehre 1,2, 2,0 SP Unterrichtslehre 1,2, 2,0 3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit in Kraft.

14 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at II. VERORDNUNG über die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien für das Bachelorstudium Lehramt, Unterrichtsfach Musikerziehung aufgrund 78 UG ivm dem Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans gem 25 Abs 8 Z 3 UG Bereich Lehramtsstudium vom Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für alle Studierenden der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, die das Bachelorstudium Lehramt im Unterrichtsfach Musikerziehung studieren und bereits entsprechende Prüfungsleistungen im Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien erbracht haben. 2 Anerkennung von Prüfungsleistungen Die in der unten stehenden Auflistung unter A angeführten Prüfungsleistungen werden generell anerkannt. Ein gesonderter Antrag bei dem Studiendirektor/der Studiendirektorin ist daher nicht erforderlich. Die Anerkennung der unter B angeführten Prüfungsleistungen muss weiterhin bei dem Studiendirektor/der Studiendirektorin beantragt werden, ebenso wie die Anerkennung von darüber hinausgehenden Leistungen im Bereich der Freien Wahlfächer. In der Auflistung nicht angeführte Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien werden grundsätzlich nicht anerkannt. A: Instrumentalpraktikum Klavier (KE, 1 ) für Klavierpraktikum 1 (KE, je 1 ) Sprechtechnik 1 (UE, 1 ) für Sprechtechnik (UE, 1 ) Satzlehre 1-6 (SU, je 2 ) für Tonsatz 1-6 (SU, je 2 ) Gehörbildung 1-4 (SU, je 1 ) für Gehörbildung 1-4 (SU, je 1 ) Gesangspraktikum (Popularmusik) (KE, 1 ) für Populargesang 1 (KE, 1 ) Musikgeschichte im Überblick 1,2 (VK, je 2 ) für Musikalische Literaturkunde 1,2 (VK, je 2 ) Musikgeschichte 1-4 (VK, je 2 ) für Musikalische Literaturkunde 1,2 (VK, je 2 ) Musikgeschichtliches Seminar 1 (SE, 2 )

15 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at für Musikalische Literaturkunde 6 (SE, 2 ) Stilgeschichte der Popularmusik 1 (VK, 2 ) für Einführung in die Popularmusik (VO, 2 ) Partiturspiel 1 (KE, 1 ) im Schwerpunkt Korrepetition für Partiturspiel 1 (KE, 1 ) Pop- und Jazz-Harmonielehre 1 (SU, 2 ) für Jazzharmonielehre (UE, 2 ) Dirigieren 1 (UE, 2 ) für Dirigieren 1 (UE, 1 ) Leitung von Vokal- und Instrumentalensemble 1,2 2 (UE, je 2 ) Chorleitung 1 (UE, 2 ) und Dirigieren 2 (UE, 1 ) B: Bewegungs- und Tanzpraktikum 1 (UE, 2 ) im Schwerpunkt Volksmusik u. Ethnomusikologie für Bewegungs- und Tanzpraktikum (UE, 2 ) aus Wahlpflichtfächer Instrumentalpraktikum Percussion (Popularmusik) (KE, 1 ) für Schlaginstrumentenpraktikum 1 (UE, je 1 ) aus Wahlpflichtfächer Gitarrepraktikum Popularmusik 1,2 (KE je 1 ) für Gitarre Klassik für Gitarrepraktikum 1,2 (KE, KG, je 1 ) aus Wahlpflichtfächer Percussion Ensemble 2 (EU, 2 ) für Schlagzeug/Popularmusik für Schlaginstrumentenpraktikum 1,2 (UE, je 1 ) aus Wahlpflichtfächer 3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit in Kraft. 2 Die Anerkennung ist nur en bloc möglich, d.h. alle zwei Lehrveranstaltungen sind gleichzeitig zur Anerkennung für die entsprechenden Lehrveranstaltungen in Musikerziehung zu bringen.

16 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at III. VERORDNUNG 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für alle Studierenden der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien im Diplomstudium Lehramt im Unterrichtsfach Musikerziehung, die von einer Curriculaversion ab 2002 auf die Version 13W umgestiegen sind. Wenn solche Studierende auf das neue Bachelorstudium umsteigen, ist I. anzuwenden. 2 Anerkennung von Prüfungsleistungen 1. Die im Folgenden angeführten Lehrveranstaltungen sind von den bisher gültigen ( alten ) Studienplänen auf den neuen Studienplan ohne weiteres Ansuchen anzuerkennen. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Übereinstimmung der betreffenden Lehrveranstaltungen in ihrer Semesterstufe sowie in der Semesterwochenstundenzahl ( ), wobei fehlende Stundenteile mit Lehrveranstaltungen aus der Zusatzliste (siehe unten, letzte Seite) kompensiert werden können. Im Zweifelsfall gilt für Lehrveranstaltungen, die vor dem 1. Oktober 2010 absolviert worden sind, 1 aus dem alten Studienplan als Äquivalent für 1 ECTS- Anrechnungspunkt im neuen Studienplan. Lehrveranstaltungen können nicht mehrfach anerkannt werden. Alle im Folgenden nicht angeführten Lehrveranstaltungen aus dem alten Studienplan können unter den oben genannten Bedingungen als freie Wahlfächer absolviert werden. 1. Studienabschnitt Unabhängig von den angeführten Lehrveranstaltungen müssen für den Abschluss des ersten Studienabschnittes Empfohlene oder andere frei gewählte Wahlfächer im Ausmaß von 6 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden (siehe 4/5). Neuer Studienplan gültig ab (gilt auch für die Anerkennungen der Lehrveranstaltungen gemäß Studienplan gültig ab ) a) Künstlerisches Hauptfach Instrument (außer Klavier inklusive Cembalo, Orgel, Tasteninstrumente der Popularmusik) KE Instrument (Hauptfach) 1-4, 1,5 (6 ECTS) Pflichtfächer: KE Klavier Pflichtfach 1-4, 1,0 (4 ECTS) KE Klavierpraktikum 1, 1,0 KE Gesang Pflichtfach 1-4, 1,5 (4 ECTS) Aus folgenden 4 Wahlpflichtfächern insgesamt 1 ECTS: KG Gitarrepraktikum 2, 1,0 (1 ECTS) KE Klavierpraktikum 3, 1,0 (1 ECTS) UE Schlaginstrumentenpraktikum 1, 1,0, UE Musikbearbeitung/ Multimedia 1, 1,0 Alter Studienplan von 2002 mit Änderungen bis KE Instrument für Musikerziehung 1-4, 1,5 (= Erstes Instrument 1-4) KE Klavier für Musikerziehung 1-4, 1,0 (= Zweites Instrument Klavier 1-4) KE Klavier-Praktikum 1, 1,0 KE Gesang für Musikerziehung 1-4, 1,0 3 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Gitarre 2, 1,0 KE Klavier-Praktikum 3, 1,0 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Schlaginstrumente 1, 1,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 1-4, 1,0 3 Plus zusätzlich 0,5. pro Semesterstufe aus der Zusatzliste

17 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at b) Künstlerisches Hauptfach Gesang KE Gesang (Hauptfach) 1-4, 1,5 (6 ECTS) Pflichtfächer: KE Klavier Pflichtfach 1-4, 1,0 (4 ECTS) KE Klavierpraktikum 1, 1,0 (0,5 ECTS Aus folgenden 4 Wahlpflichtfächern insgesamt 1 ECTS: KG Gitarrepraktikum 2, 1,0 (1 ECTS) KE Klavierpraktikum 2, 1,0 (1 ECTS) UE Schlaginstrumentenpraktikum 1, 1,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 1, 1,0, Beliebige Kompensationsfächer (statt Pflichtfach Gesang) (4 ECTS) KE Gesang für Musikerziehung 1-4, 1,5 (= Erstes Instrument Gesang 1-4) KE Klavier für Musikerziehung 1-4, 1,0 (= Zweites Instrument Klavier 1-4) KE Klavier-Praktikum 1, 1,0 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Gitarre 2, 1,0 KE Klavier-Praktikum 2, 1,0 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Schlaginstrumente 1, 1,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 1-4, 1,0 4 ECTS aus Zusatzliste c) Künstlerisches Hauptfach Chorleitung UE Chorleitung (Hauptfach) 1-4, 1,5, (6 ECTS) Pflichtfächer: KE Klavier Pflichtfach 1-4, 1,0 (4 ECTS) KE Klavierpraktikum 1, 1,0 KE Gesang Pflichtfach 1-4, 1,5 (4 ECTS) Aus folgenden 4 Wahlpflichtfächern insgesamt 1 ECTS: KG Gitarrepraktikum 2, 1,0 (1 ECTS) KE Klavierpraktikum 2, 1,0 (1 ECTS) UE Schlaginstrumentenpraktikum 1, 1,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 1, 1,0, Kompensationsfächer (statt Dirigieren 1, 2 und Chorleitung 1 (Pflichtfach )), (2 ECTS): UE Kammerchor 1, 2.0 (1 ECTS) VO Literaturkunde Chormusik 1 PR Kinder- und Jugendstimmbildung, 1, KE Klavier für Musikerziehung 1-4, 1,0 (= Zweites Instrument Klavier 1-4) KE Klavier-Praktikum 1, 1,0 KE Gesang für Musikerziehung 1-4, 1,0 4 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Gitarre 2, 1,0 KE Klavier-Praktikum 2, 1,0 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Schlaginstrumente 1, 1,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 1-4, 1,0 UE Kammerchor 1 oder UE Chorprojekt, d) Künstlerisches Hauptfach Klavier KE Klavier (Hauptfach) 1-4, 1,5 (6 ECTS) Pflichtfächer: KE Klavierpraktikum 1, 1,0 (0.5 ECTS) KE Gesang Pflichtfach 1-4, 1,5 (4 ECTS) KE Instrument für Musikerziehung 1-4, 1,5 (= Erstes Instrument 1-4) KE Klavier-Praktikum 1, 1,0 KE Gesang für Musikerziehung 1-4, 1,0 5 Aus folgenden 4 Wahlpflichtfächern insgesamt 1 ECTS KG Gitarrepraktikum 2, 1,0 (1 ECTS) KE Klavierpraktikum 3, 1,0 (1 ECTS) UE Schlaginstrumentenpraktikum 1, 1,0, UE Musikbearbeitung/ Multimedia 1, 1,0 Beliebige Kompensationsfächer (statt Pflichtfach Klavier) (4 ECTS) KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Gitarre 2, 1,0 KE Klavier-Praktikum 3, 1,0 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Schlaginstrumente 1, 1,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 1-4, 1,0 4 ECTS aus Zusatzliste Studienbereich Vokalmusik und Dirigieren 4 5 Plus zusätzlich 0,5. pro Semesterstufe aus der Zusatzliste Plus zusätzlich 0,5. pro Semesterstufe aus der Zusatzliste

18 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at UE Chor 1,2, 2,0 (2 ECTS) UE Sprechtechnik, 1,0 UE Rhetorisches Verhalten, 1,0 UE Dirigieren 1,2, 1,0 (1 ECTS) (nicht für Hauptfach Chorleitung) UE Chorleitung 1, 2,0 (1 ECTS) (nicht für Hauptfach Chorleitung) Studienbereich Musiktheorie SU Tonsatz 1-4, 2,0 (6 ECTS) SU Gehörbildung 1-4, 1,0 (2 ECTS) Studienbereich Musikwissenschaft VO Einführung in die Popularmusik, 2,0 (1 ECTS) Musikalische Literaturkunde 1,2, 2.0 (3,0 ECTS) Musikalische Literaturkunde 3, 2.0 (1,5 ECTS) Studienbereich Musikpädagogik VO Einführung in die Musikpädagogik, 1,0 (1 ECTS) SE Musikdidaktisches Seminar 1,2, 2,0 (5 ECTS) SP Unterrichtslehre 1, 2,0 (2,5 ECTS) UE Chor 1,2, 2,0 bzw. Kammerchor, 2,0 UE Sprechtechnik, 1,0 UE Rhetorisches Verhalten, 1,0 UE Dirigieren 1,2, 1,0 UE Chorleitung 1, 2,0 SU Tonsatz 1-4, 2,0 SU Gehörbildung 1-4, 1,0 VK Stilgeschichte der Popularmusik, 2,0 VK Musikgeschichte 1,2, 2.0 und VK Angewandte Musikanalyse, 2.0 VK Einführung in die Musikpädagogik, 2,0 SE Fachdidaktisches Seminar 1,2, 2,0 SP Unterrichtslehre 1, 2,0 2. Studienabschnitt Unabhängig von den unten angeführten Lehrveranstaltungen müssen für den Abschluss des zweiten Studienabschnittes empfohlene oder andere frei gewählte Wahlfächer im Ausmaß von 5 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden (siehe 4/5). Für Studierende, die beim Übertritt in den neuen Studienplan den 1. Studienabschnitt des Studienplans von 2002 mit Änderungen bis bereits absolviert haben, gilt mit der Absolvierung aller Lehrveranstaltungen der Studienbereiche Musiktheorie und Musikwissenschaft aus dem 2. Studienabschnitt die kommissionelle Prüfung aus Musiktheorie und Musikwissenschaft (siehe 4/5.) als absolviert. Im Diplomprüfungszeugnis wird dann als Prüfungsnote die Durchschnittsnote all dieser absolvierten und anerkannten Lehrveranstaltungen der Studienbereiche Musiktheorie und Musikwissenschaft des 2. Studienabschnitts ausgewiesen.

19 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at Neuer Studienplan gültig ab (gilt auch für die Anerkennungen der Lehrveranstaltungen gemäß Studienplan gültig ab ). Alter Studienplan von 2002 mit Änderungen bis a) Künstlerisches Hauptfach Instrument (außer Klavier) KE Instrument (Hauptfach) 5-8, 1,5 (8 ECTS) Pflichtfächer: KE Klavier Pflichtfach 5-8, 1,0 (6 ECTS) KE Klavierpraktikum 2, 1,0 (1 ECTS) KE Partiturspiel 1, 1,0 (1 ECTS) KE Gesang Pflichtfach 5,6, 1,5 (3 ECTS) KE Gesang Pflichtfach 7,8, 1,0 (3 ECTS) KE Populargesang 1, 1,0 (1 ECTS) KE Gitarrepraktikum 1, 1,0 Aus folgenden 3 Wahlpflichtfächern insgesamt 1 ECTS: UE Schlaginstrumentenpraktikum 2, 1,0, UE Musikbearbeitung/ Multimedia 2, 1,0 UE Bewegungs- und Tanzpraktikum, 2,0 Instrument für Musikerziehung 5-8, 1,5 (= Erstes Instrument) KE Klavier für Musikerziehung 5,6, 1,0 (= Zweites Instrument Klavier 5,6) 6 keine Anerkennung für Klavier PF 7,8! 7 KE Klavier-Praktikum 2, 1, KE Gesang für Musikerziehung 5,6, 1,0 8 KE Gesang für Musikerziehung 7,8, 1,0 KE/KG/UE Gesangspraktikum Popularmusik 1, 1,0 E/KG/UE Instrumentalpraktikum Gitarre 1, 1,0 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Schlaginstrumente 2, 1,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 1-4, 1,0 UE Bewegungs- und Tanzpraktikum 1, 2,0 b) Künstlerisches Hauptfach Gesang KE Gesang (Hauptfach) 5-8, 1,5 (8 ECTS) Pflichtfächer: KE Klavier Pflichtfach 5-8, 1,0 (6 ECTS) KE Populargesang 1, 1,0 (1 ECTS) KE Partiturspiel 1, 1,0 (1 ECTS) KE Gitarrepraktikum 1, 1,0 Aus folgenden 2 Wahlpflichtfächern insgesamt 1 ECTS: KG Populargesang 2, 1,0 (1 ECTS) KE Klavierpraktikum 3, 1,0 (1 ECTS) Aus folgenden 3 Wahlpflichtfächern insgesamt 1 ECTS): UE Schlaginstrumentenpraktikum 2, 1,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 2, 1,0, UE Bewegungs- und Tanzpraktikum, 2,0, KE Gesang für Musikerziehung 5-8, 1,5 (= Erstes Instrument Gesang 5-8) KE Klavier für Musikerziehung 5,6, 1,0 (= Zweites Instrument Klavier 5,6) 9 keine Anerkennung für Klavier PF 7,8 10 KE/KG/UE Gesangspraktikum Popularmusik 1, 1, KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Gitarre 1, 1,0 KE/KG/UE Gesangspraktikum Popularmusik 2, 1,0 KE Klavier-Praktikum 3, 1,0 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Schlaginstrumente 2, 1,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 1-4, 1,0 UE Bewegungs- und Tanzpraktikum 1, 2,0 Beliebige Kompensationsfächer (statt Pflichtfach Gesang) (6 ECTS) Kompensation durch entsprechende Stunden aus der Zusatzliste möglich, falls Klavier nach dem alten Studienplan abgeschlossen wurde. Kompensation durch entsprechende Stunden aus der Zusatzliste möglich Plus zusätzlich 0.5. pro Semesterstufe aus der Zusatzliste Kompensation durch entsprechende Stunden aus der Zusatzliste möglich, falls Klavier nach dem alten Studienplan abgeschlossen wurde. Kompensation durch entsprechende Stunden aus der Zusatzliste möglich

20 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at c) Künstlerisches Hauptfach Chorleitung UE Chorleitung (Hauptfach) 5-8, 1,5, (8 ECTS) Pflichtfächer: KE Chor-Korrepetition (Hauptfach), 1,0 (1 ECTS) KE Klavier Pflichtfach 5-8, 1,0 (6 ECTS) KE Partiturspiel 1, 1,0 (1 ECTS) KE Gesang Pflichtfach 5,6, 1,5 (3 ECTS) KE Gesang Pflichtfach 7,8, 1,0 (3 ECTS) KE Populargesang 1, 1,0 (1 ECTS) KE Gitarrepraktikum 1, 1,0 aus folgenden 3 Wahlpflichtfächern insgesamt 1 ECTS UE Schlaginstrumentenpraktikum 2, 1,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 2, 1,0, UE Bewegungs- und Tanzpraktikum, 2,0, KE Klavier für Musikerziehung 5,6, 1,0 (= Zweites Instrument Klavier 5,6) 11 keine Anerkennung für Klavier PF 7, KE Gesang für Musikerziehung 5,6, 1,0 13 KE Gesang für Musikerziehung 7,8, 1,0 KE/KG/UE Gesangspraktikum Popularmusik 1, 1,0 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Gitarre 1, 1,0 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Schlaginstrumente 2, 1,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 1-4, 1,0 UE Bewegungs- und Tanzpraktikum 1, 2,0 d) Künstlerisches Hauptfach Klavier, Cembalo, Orgel, Tasteninstrumente der Popularmusik KE Klavier (Hauptfach) 5-8, 1,5 (8 ECTS) Pflichtfächer: KE Klavierpraktikum 2, 1,0 (1 ECTS) KE Partiturspiel 1, 1,0 (1 ECTS) KE Gesang Pflichtfach 5,6, 1,5 (3 ECTS) KE Gesang Pflichtfach 7,8, 1,0 (3 ECTS) KE Populargesang 1, 1,0 (1 ECTS) KE Gitarrepraktikum 1, 1,0 Aus folgenden 3 Wahlpflichtfächern insgesamt 1 ECTS: UE Schlaginstrumentenpraktikum 2, 1,0, UE Musikbearbeitung/ Multimedia 2, 1,0 UE Bewegungs- und Tanzpraktikum, 2,0, Beliebige Kompensationsfächer (statt Pflichtfach Klavier) (6 ECTS) Studienbereich Musiktheorie SU Tonsatz 5,6, 2,0 (3 ECTS) SU Gehörbildung 5,6, 1,0 (1 ECTS) UE Jazzharmonielehre, 2,0 (1 ECTS) KE Instrument für Musikerziehung 5-8, 1,5 (= Erstes Instrument 5-8) KE Klavier-Praktikum 2, 1, KE Gesang für Musikerziehung 5,6, 1,0 14 KE Gesang für Musikerziehung 7,8, 1,0 KE/KG/UE Gesangspraktikum Popularmusik 1, 1,0 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Gitarre 1, 1,0 KE/KG/UE Instrumentalpraktikum Schlaginstrumente 2, 1,0 UE Musikbearbeitung/ Multimedia 1-4, 1,0 UE Bewegungs- und Tanzpraktikum 1, 2,0 6 ECTS aus Zusatzliste SU Tonsatz 5,6 (je 2 ) plus 2 aus beliebigen LV aus den Studienbereichen Musiktheorie oder wissenschaft bzw. aus dem alten Studienplan, Wissenschaftl. Studienfeld: Musikkultur SU Arrangement Popularmusik, 2,0 oder SU Pop- und Jazzharmonielehre 1, 2, Kompensation durch entsprechende Stunden aus der Zusatzliste möglich, falls Klavier nach dem alten Studienplan abgeschlossen wurde. Kompensation durch entsprechende Stunden aus der Zusatzliste möglich Plus zusätzlich 0,5. pro Semesterstufe aus der Zusatzliste Plus zusätzlich 0.5. pro Semesterstufe aus der Zusatzliste

21 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at Studienbereich Musikwissenschaft VO Einführung in die Ethnomusikologie/ Volksmusikforschung, 2,0 (1 ECTS) VO Einführung in die Musiksoziologie, 2,0 (1 ECTS) VK Musikalische Literaturkunde 4, 2,0 (1,5 ECTS) SE Musikalische Literaturkunde 5/Musikanalytisches Sem., 2,0 (2 ECTS) SE Musikalische Literaturkunde 6, 2,0 (2 ECTS) Aus folgenden 3 Wahlpflichtfächern insgesamt 2 ECTS: VO Spezielle Musikwissenschaft 1, 2,0 (1 ECTS) SE Spezielle Musikwissenschaft 2, 2,0 (2 ECTS) VK Geistesgeschichte und Bildungstheorie 1,2, 2,0 (1 ECTS/Sem) Studienbereich Musikpädagogik SE Musikdidaktisches Seminar 3, 2,0 (2,5 ECTS) SP Unterrichtslehre 2, 2,0 (2,5 ECTS) SP Spezielle Unterrichtslehre 1, 1,0 (2,5 ECTS) SE Konzepte für den Musikunterricht, 2,0 (2 ECTS) UE Singen und Stimmbildung mit Schulklassen, 1,0 (2 ECTS) Aus folgenden 5 Wahlpflichtfächern insgesamt 5 ECTS: SE Musikdidaktisches Seminar 4, 2,0 (2,5 ECTS) SP Spezielle Unterrichtslehre 2, 1,0 (1,5 ECTS) SU Spezielle Methoden des Musikunterrichts 1, 1,0 (1 ECTS) SU Spezielle Methoden des Musikunterrichts 2, 1,0 (1 ECTS) SE Musikpädagogisches Forschungsseminar, 2,0 (2 ECTS) SU Musikpädagogisches Forschungsseminar 01, 1,0 (1 ECTS) SU Musikpädagogisches Forschungsseminar 02, 1,0 (1 ECTS) UE Musikpädagogische Übungen 1, 1,0 UE Musikpädagogische Übungen 2, 2,0 (1ECTS) VK Europäische und österreichische Volksmusik, 2,0 SE Strukturen des gegenwärtigen Musiklebens, 2,0 VK Musikgeschichte 3, 2,0 SE Musikanalyse 1, 2,0 SE Musikhistorisches Seminar 1, 2,0 VK Phänomen Klang, 2,0 SE Theorie populärer Musikformen, 1,0 plus SE Ethnomusikologie, 1.0 VK Kulturtheorien und Kulturgeschichte, 2,0 SE Fachdidaktisches Seminar 3, 2,0 SP Unterrichtslehre 2, 2,0 SP Unterrichtslehre 3, 2,0 SE Konzepte der Musikvermittlung, 2,0 UE Kinder- und Jugendstimmbildung, 1,0 SE Fachdidaktisches Seminar 4, 2,0 SP Unterrichtslehre 3, 2,0 SE Musikpädagogische Projekte 1, 1,0 SU/SE Musikpädagogisches Forschungsseminar 1,0 / 2,0 SE Musikpädagogische Projekte 2, 2,0 Zusatzliste zu den Studienbereichen Vokalmusik und Dirigieren sowie Instrumentalmusik Die folgende Zusatzliste betrifft Studierende, die sich beim In-Kraft-Treten dieses Studienplanes bereits im 1. oder im 2. Studienabschnitt des Lehramtsstudiums im Unterrichtsfach Musikerziehung befinden, gemäß den oben (siehe 1. Studienabschnitt bzw. 2. Studienabschnitt ) festgesetzten Bestimmungen. UE Bewegungs-/Tanzpraktikum UE Chor UE Chorprojekt KE Gesang-Erstes Instrument (Ergänzung) 1-8 (je 0,5 ) 15 KG Gesangspraktikum Klassik oder Jazz/Pop (je 2 ) Für Gesang- Erstes Instrument ist diese Ergänzung eingeschränkt auf den 2. Studienabschnitt.

22 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at UE Gesangspraktikum Popularmusik (2 ) 2 KE Gitarrepraktikum 1 (1 ) KE 2. Instrument 17 UE Kammerchor KE Klavier-Praktikum (je 1 ) KE Klavierpraktikum (1 ) UE Musikbearbeitung/Multimedia 18 UE Praktikum: Musizieren in Gruppen 4 KE Tasteninstrumente-Praktikum 19 KE/UE/KG Instrumentalpraktikum Gitarre 4 UE Instrumentalpraktikum Schlaginstrumente 20 UE Schulpraktisches Musizieren 1,2 (je 1 ) UE Ensemble / Ensembleleitung Popularmusik UE Ensemble / Ensembleleitung Volksmusik UE Ensemble / Ensembleleitung Kammermusik UE Ensemble / Ensembleleitung Gesang Aus allen Gesangspraktika bzw. aus Populargesang 2,3 im Rahmen dieser Bestimmung max. 4. Gilt nur für das Künstlerische Hauptfach Klavier (neuer Studienplan). Im Rahmen dieser Bestimmung max. 2. Im Rahmen dieser Bestimmung max. 1. Aus Instrumentalpraktikum Schlaginstrumente (alt) plus Schlaginstrumentenpraktikum (neu) im Rahmen dieser Bestimmung insgesamt max. 2.

23 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at 2. Die folgenden Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik können für das Lehramtsstudium aus dem Diplomstudium Unterrichtsfach Musikerziehung pauschal zur Anerkennung gebracht werden (grundsätzlich gilt, dass die Anerkennung jeweils nur auf die dementsprechend absolvierten Semesterstunden erfolgen kann): Instrumentalpraktikum Klavier (KE, 1 ) für Klavierpraktikum 1,2,3 oder 4 (KE, 1 ) Sprechtechnik 1 (UE, 1 ) für Sprechtechnik 1 (UE, 1 ) Satzlehre 1-6 (SU, 12 ) für Tonsatz 1-6 (SU, 12 ) Gehörbildung 1-6 (SU, 6 ) für Gehörbildung 1-6 (SU, 6 ) Klavier Popularmusik für andere Instrumente und Gesang 1,2 (KE, 2 ) für Tasteninstrumente der Popularmusik 1,2 (KE, KG, 2 ) aus Empfohlene Wahlfächer Bewegungs- und Tanzpraktikum 1 (UE, 2 ) im Schwerpunkt Volksmusik und Ethnomusikologie für Bewegungs- und Tanzpraktikum (UE, 2 ) Ensemble 2 (Kammermusik) oder Ensemble 3 (Kammermusik) (jeweils EU, 2 ) für Ensemble und Ensembleleitung Kammermusik (UE, 2 ) aus Empfohlene Wahlfächer Instrumentalpraktikum Percussion (Popularmusik) (KE, 1 ) für Schlaginstrumentenpraktikum 1 oder 2 (UE, 1 ) aus Wahlpflichtfächer Gesangspraktikum (Popularmusik) (KL, 1 ) für Populargesang (KE, 1 ) Musikgeschichte im Überblick 1,2 (VK, 4.) für Musikalische Literaturkunde 1,2 (VK, 4 ) Musikgeschichte 1-4 (VK, 8 ) für Musikalische Literaturkunde 1,2 (VK, 4 ) Einführung in die Kulturgeschichte und Kultursoziologie (VK, 2 ) für Kulturkunde 1 (VO, 2 ) aus Empfohlene Wahlfächer Kulturgeschichtliches Seminar 1 (SE, 2 ) für Kulturkunde 3 (SE, 2 ) aus Empfohlene Wahlfächer Musikgeschichtliches Seminar 1 (SE, 2 ) für Musikalische Literaturkunde 6 (SE, 2 ) Stilgeschichte der Popularmusik 1 (VK, 2 ) für Einführung in die Popularmusik (VO, 2 )

24 Studienjahr 2013/14, Mitteilungsblatt 17a mdw.ac.at Partiturspiel 1 (KE, 1 ) im Schwerpunkt Korrepetition für Partiturspiel 1 (KE, 1 ) Partiturspiel 3 oder 4 (KE, 1 ) im Schwerpunkt Chor- und Ensembleleitung für Partiturspiel 2 (KE, 1 ) aus Empfohlene Wahlfächer Gitarrepraktikum Popularmusik 1,2 (KE, 2 ) für Gitarre Klassik für Gitarrepraktikum 1,2 (KE, KG, 2 ) aus Wahlpflichtfächer Rhythmusschulung 1,2 (SU, 2 ) (Popularmusik) für Schlaginstrumentenpraktikum 1,2 (UE, 1 ) aus Wahlpflichtfächern Percussion Ensemble 2 (SU, 2 ) für Schlagzeug/Popularmusik für Schlaginstrumentenpraktikum 1,2 (UE, 1 ) aus Wahlpflichtfächern Didaktik der Popularmusik 1,2 (VU, 4 ) (Popularmusik) für Ensemble/Ensembleleitung Popularmusik 1,2 (UE, 4 ) aus Empfohlene Wahlfächer Komposition und Arrangement Popularmusik 1,2 (SU, 4 ) (Popularmusik) für Arrangement Popularmusik (UE, 2 ) aus Empfohlene Wahlfächer Komposition und Arrangement Popularmusik 1,2 (SU, 4 ) (Klassik) für Arrangement Popularmusik (UE, 2 ) aus Empfohlene Wahlfächer Pop- und Jazz-Harmonielehre 1 (SU, 1 ) für Jazzharmonielehre (UE, 2 ) Gruppen- und Jugendstimmbildung (SU, 2 ) im Schwerpunkt Chor- und Ensembleleitung für Kinder- und Jugendstimmbildung (PR, 1.) aus Empfohlene Wahlfächer Dirigieren 1 (UE, 2 ) für Dirigieren 1 (UE, 1 ) Leitung von Vokal- und Instrumentalensemble 1,2 21 (UE, 4 ) für Chorleitung 1 (UE, 2 ) und Dirigieren 2 (UE, 1 ) 3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung ist mit in Kraft getreten und wird wiederverlautbart. 4 Außer-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit dem Auslaufen des Diplomstudiums Lehramt an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien außer Kraft, somit mit Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorganes für den Bereich Lehramtsstudium vom ; genehmigt mit Beschluss des Senats vom Der Vorsitzende des Senats: J. Jiracek von Arnim 21 Die Anerkennung ist nur en bloc möglich, d.h. alle zwei Lehrveranstaltungen sind gleichzeitig zur Anerkennung für die entsprechenden Lehrveranstaltungen in Musikerziehung zu bringen.

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