Re: Bitte keine s mehr

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1 Dr. Hans Volkmann Von: Margitta Hansen Gesendet: Freitag, 8. Februar :36 Am Dr, Hans Volkmann; margitta.hansengmx.de Cc: udoiarchmin gmx.de; Betreff: Re: Bitte keine s mehr Wichtigkeit: Hoch Sehr geehrte Mitglieder der BI, wie Sie es wünschen, ist dies meine letzte Mail. Es sind auch alle Argumente vorgetragen und ausgetauscht! Möge die Stadt Kühlungsborn eine nachhaltig gesunde und stabile Entwicklung vollziehen und möge diesem noch immer liebenswerten Ort das Schicksal Mahagonnys erspart bleiben! Mit den besten Wünschen verbleibe ich Ihre Margitta Hansen

2 Dr. Hans Volkmann Von: Dr. Hans Volkmann Gesendet: Freitag, 8. Februar :43 An: margitta.hansengmx.de Cc: Irmhild Fehlandt (die.bastorfer web.de); udo.farchmingmx.de Betreff: Bitte keine s mehr Sehr geehrte Frau "Hansen', in der übernächsten Woche ist unser Homepage-Betreuer aus dem Winterurlaub zurück. Dann werden wir alles veröffentlichen. Ansonsten werden wir Ihnen keine mehr schreiben und auch auf keine mehr antworten. Mit freundlichen Grüßen, Hans Volkmann Bürgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn" Dr, Hans Volkmann Mail Iwww.prouan.de Holmblick Ostseebad Kühlungsborn T038293/ F038293/ H

3 Dr. Hans Volkmann Von: Margitta Hansen <margitta.hansengmx.de> Gesendet: Freitag, 8. Februar :45 An: Dr. Hans Volkmann; margitta.hansengmx.de Cc: udo,farchmingmx.de; a.bartelmanncdu-kuehiungsborn.de; infozacher-immobiiien. de; de; 'Günter Keerl"; Betreff: Argumente oder Parolen? Wichtigkeit: Hoch Die 131 ProUN schreibt auf Ihrer Homepage: "Dialog mit Frau Margitta Hansen" abgebrochen. Auf die Bitte Ihre Kontaktdaten mitzuteilen, hat Frau Margitta Hansen" den Dialog mit der BI abgebrochen. Stattdessen schreibt sie jetzt Leserbriefe (OZ ) als Margitta Hansen, Kühlungsborn". Eine Frau Margitta Hansen" wohnt jedoch nicht in Kühlungsborn. Stimmungsmache durch Heckenschützen ist kontraproduktiv und inakzeptabel.' Oh, oh, da zeigt sich doch, wes Geistes Kind die Akteure der BI sind. Angriffe und Lügen...! Warum setzten Sie sich nicht mit meiner letzten Mail auseinander? Fühlen Sie sich ertappt und verstrickt in den Widersprüchen, die ich dort dargelegt habe? Zur Klarstellung: 1. Nicht ich habe den Dialog mit Ihnen abgebrochen, sondern Sie haben an den Dialog Bedingungen geknüpft und haben, als ich diese Bedingungen nicht erfüllt habe, den Dialog mit mir abgebrochen!!!! 2. Ich schreibe nicht "statt dessen" Leserbriefe, sondern ich schreibe auch Leserbriefe. Was ist dagegen einzuwenden? Oder darf man nur mit Ihnen reden? 3. Ich bin Einwohnerin von Kühlungsborn! Wieso glauben Sie das Gegenteil behaupten zu können? Weil ich nicht im Telefonbuch stehe? Oder nutzen Sie andere Quellen? 4. Ich verbitte mir die Anschuldigung, ich sei ein Heckenschütze der Stimmung mache! Ich führe Fakten auf und weise Ihnen zweifelsfrei nach, dass Ferienwohnungsvermietung in "Reinen" und "Allgemeinen Wohngebieten" unzulässig ist und schon immer war - dies hat 2007 auch das OVG eindeutig entschieden und umfänglich begründet! Setzen Sie sich doch einmal damit auseinander, anstatt hier einen Pappkameraden aufzubauen, gegen den sich vortrefflich fechten lässt! Nur Mut, veröffentlichen Sie diese Mail und meine Mail vom 01.01l MfG Margitta Hansen

4 Dr. Hans Volkmann Von: Margitta Hansen <margitta.hansengmx.de> Gesendet: Donnerstag, 7. Februar :36 An: Dr. Hans Volkmann; margitta.hansengmx.de Cc: udo.farchmingmx.de; Betreff: Re: Bitte mitteilen Wichtigkeit: Hoch Sehr geehrter Herr Dr, Volkmann, sehr geehrte Mitglieder der BI, ich habe ein klares Anliegen, das ich gelegentlich pointiert, immer sachbezogen und nie persönlich verletzend vertreten habe: Wohngebiete dienen dem Wohnen und nicht dem Tourismus. Dazu habe ich mich in einem Leserbrief im Reporter" und in einem weiteren Leserbrief am Mittwoch, den 6. Februar, in der Ostsee-Zeitung geäußert. Sie haben mit mir über meine -Adresse einen Diskurs zum Thema eröffnet, an dem ich mich mit Interesse beteiligt habe. Wenn Sie meinen, Sie wollen den Dialog mit mir nur fortführen, wenn ich Ihnen meine Postanschrift mitteile und erkläre, ob ich einen Erst- oder Zweitwohnsitz in Kühlungsborn habe, ist das Ihre Entscheidung. Ich für meinen Teil möchte mich auf die sachbezogene Kommunikation per beschränken und sehe mich nicht in der Pflicht, Erklärungen dieses Inhalts abzugeben. Andrerseits war es Ihr Wunsch, den Schriftwechsel mit mir auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen. Dann aber bitte komplett, alles andere lässt den Verdacht der Zensur aufkommen. Somit bitte ich Sie, auch meine letzte Mali vom noch auf der Homepage einzustellen! MfG Margitta Hansen

5 wwwprouan.de > Aktuelles Stattotite Aktuelles Dowuleezis Impressum Aktuelles Di1c mit Frau M2r!itb Hen bgbroh Afdi Bitte flut Kontktd2Iet mtteetulee, bit Freu trgxtta Hanseu dtu Dulog mit der BI abgebtodte. Stattdessen schreibt oez jetzt Leeoebnefe (OZ ) als bltrgzttz Haozez, Küh1zmgbam". Eine Frau Margitta Hanzr wnbutjedorh webt in Kfzhluogzbom. Sitmmussgzmaehe durith Heekrusebitteen ittkoofrnproduktivud inakzeptabel

6 Ö Der Rubel rollt - der Nachbar schmollt Zur Auseinandersetzung um die Zulässigkeit bzw. das Verbot von Ferienwohnungen in den neueren Wohngebieten von Kühlungsborn erreichte uns diese Zuschrift: Stolz berichtet die Bürgerinitiative Pro Urlauber als Nachbarn auf ihrer Homepage von einem Gespräch im Landratsamt. Der stellvertretende Landrat hat zugesi- chert, dass der Landkreis einer Verlängerung der Duldung der Fenenwohnungsvermietung in den Kühlungsborner Wohngebieten zustimmen wird. Ja, Lobbyarbeit lohnt sich, Lobbyisten schaffen es sogar, dass geltendes Recht links liegen bleibt und sich politisch Verantwortliche - sei es in der Stadtvertreterversammlung, sei es im Landkreis - am Nasenring öffentlich herumführen lassen. Die Bürgerinitiative, besser die Lobby-Vereinigung, hat es mit ih- OZ LESERBRIEFE rer Kampagne gegen das angeblich.nachträgliche Verbot' von Ferienvermietung in B-Plan-Gebieten geschafft, dass zum Leidwesen aller ruhebedürftigen Nachbarn ein weiteres Jahr mit Feriengästen in den Wohngebieten Kasse gemacht werden darf. Nein, es musste niemand eine Genehmigung zur Errichtung einer Ferienwohnung einholen, das heißt aber nicht, dass sie einfach gebaut werden durfte. Bei genehmigungsfreiem Bauen gilt kein Wildwest- oder Favela-Baurecht. Im Gegenteil: Voraussetzung für das genehmigungsfreie Bauen ist eben die Existenz eines Bebauungsplans, in dem alle Rahmenvorgaben verbindlich festgelegt sind. Und aus diesen B-Plänen war in Verbindung mit der Baunutzunsverordnung und anderen gültigen Baurechtsgrundlagen zu ersehen, dass keine Ferienwohnungen er- richtet werden durften. Wer dies als Laie nicht erkannt hat, der hätte eben seinen Architekten fragen inüssen - oder die kommunale Bauaufsicht. Und schließlich hat im Jahr 2007 das Oberverwaltungsgericht MV die Unzulässigkeit von Ferienwohnungen in Allgemeinen Wohngebieten" klargestellt und bestehendes Recht bekräftigt. Alles klar also - die Generv-ten verlangen, dass geltendes Recht jetzt auch durchgesetzt wird - ohne weitere Duldung eines widerrechtlichen Zustands, Margitta Hansen, Kühlungsborn

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9 Dr. Hans Volkmann Von Margitta Hansen <margitta hansen gmx de> Gesendet Freitag 1 Februar An Dr. Hans Volkmann margitta hansengmx de Cd udo farchmin gmx de die bastorfer@web de a bartelmann cdu-kuehlungsborn de infozacher-immobilien.de; peterortenstein@t-önhine.de; "Günter Keerl" Betreff klausuwewweb de OVG-Urteil und Kühlungsborn Wichtigkeit Hoch Sehr.geehrte Mitglieder der,,bi", noch einmal habe ich mich in Ihr Schreiben vom 29.01;2013 und in die Ausführungen des Beschlusses des OVG vom vertieft... :.... Sie schreiben als Rechtfertigung Ihrer Verrnietungsak.tivitäten: Die ältesten B-Plane der cai 45 FW in den sieben Wohngebieten Muhlenblick 1", Kuhlungsblick", Holmblick" Alte Molkerei", HechtsoIl", Weidenkamp" und Kagsdorfer Landweg/ Leuchtturmblick" sind Ende der 1990er Jahre in Kraft getreten." Die ältesten Pläne, das mag sein, aber es.gibt auch deutlich jüngere. Im Sinne korrekter :und eindeutiger Darstellung wäre es angemessen, den B-Plänen der benannten WohngebieteJahreszahlen zuzuordnen! Weiter schreiben Sie: Die Ferienwohnungen, um die es geht, existieren seit vielen Jahren ( ) Wo neu gebaut wurde musste niemand um Erlaubnis für eine FW bitten da im Zusammenhang mit einem Gesetz zum Burokratieabbau das Bauen genehmigungsfrei war." : Auch hier schutzt die nebulose Darstellung vor faktenklarer Sachaufklarung Nein, es musste niemand um Erlaubnis für eine FW bitten, das heißt aber nicht, dass sie einfach gebaut werden durfte Genehmigungsfreies Bauen heißt nicht, dass hier Wildwest- oder Favela -Baurecht gilt Im Gegenteil Voraussetzung fur das genehmigungsfreie Bauen ist eben die Existenz eines Bebauungsplans, in dem alle Rahmenvorgaben verbindlich festgelegt sind iii Und aus diesen B-Planen war in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung und anderen gültigen Baurechtsgrundlagen zu ersehen, dass keine Ferienwohnungen errichtet werden durften Wer es als Laie nicht erkannt hat der hatte eben seinen Architekten fragen mussen oder die kommunale Bauaufsicht Entschuldigung, Ihre Argumente sind mehr als windig! Und was heißt die Ferienwohnungen, um die es geht existieren seit vielen Jahren?" Auch diese Angabe ist sehr unbestimmt Aber einen B Plan gab es bei der Errichtung doch schon! Und viele der Wohnungen wurden sogar erst nach 2007, d h nach dem Gerichtsurteil des OVG errichtet Da muss ich zwei der drei Sprecher der Bl direkt ansprechen Herr Dr. Volkmann, Frau Fehlandt, Ihre Häuser im Holmblick wurden doch nach 2007 errichtet, also nach dem Ruchterspruch - oder? Und Sie, Frau Fehland, werben im Internet 'für ihre Ferienwohnung mit den Worten Unsere neu gestaltete Ferienwohnung liegt in einem ruhigen Wohngebiet "Das entbehrt nicht einer gewissen Komik! Aber entscheidend ist der Hinweis im Kopf der Annonce: Angeboten wird die Ferienwohnung seit September da hatte das OVG-Urteil-schon fast ein Jahr Rechtskrafti Wenn man der von Ihnen vorgetragenen Logik folgt hatte diese Wohnung - da fast ein Jahr nach dem OVG Urteil fertiggestellt - gar nicht mehr angeboten werden dürfen Interessant wird es an der Stelle Ihres Schreibens, an dem Sie in wortlicher Rede zitieren Sie schreiben Stadtvertreter und Verwaltung sagen zu diesen Ferienwohnungen Wir wollten damals den Tourismus fordern und Kuhlungsbornern die Möglichkeit geben, Hauser zu bauen Einliegerwohnungen waren als Ferienwohnungen gedacht" 1

10 ... 1 Das macht dann doch neugierig, bitte nennen Sie Ross und Reiter und belegen Sie Ihr in wörtlicherrede gehaltenes.zitat!. Wr hat es wann gesagt und worauf bezieht es sich? Doch wohl nicht auf die erst ab September 2008 im Internet angebotene Wohnung von Frau Fehland? Weiter heißt es in Ihrem Schreiben Die Behauptung, dass alle gewusst hatten, illegal zu handeln, trifft deshalb nicht zu ( ) In den Anhorungsschreiben mit Bußgeldandrohung wird die Unzulassigkeit von Ferienwohnungen auch nicht damit begründet, dass die Vermieter von FW von der Unzulässigkeit gewusst hätten.( )" Es ist egal, ob ich blauäugig einfach los. gebaut oder mich bewusst über.das Verbot hinweggesetzt habe- sowie es egäl ist, ob ich den Mond anschaue oder die Augen vor ihm verschließe, er existiert so oder so! Somit muss diese Frage auch nicht in einem Anhörungsschreiben thematisiert werden.. Sie schreiben weiter:. Vielmehr wird die Unzulassigkeit von Ferienwohnungen mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes MV vom begründet." Ja, in der Tat,.der Verweis auf ein recht.kräftiges Urteil, indem die Aussage einesb-plans zu den zulässigen Nutzungsarten klargestellt wird hat durchschlagende Begründungskraft Deswegen wehrt sich die BI gegen. ein nachträgliches Verbot von Ferienwöhnungen." Nachträgliches Verbot? Es gibt kein nachträgiiches Verbot",.das Gericht schafft kein, neues Recht, es legt. Recht aus. Und das OVG hat 2007 die Unzulassigkeit von Ferienwohnungen in Allgemeinen Wohngebieten klargestellt und bestehendes Recht bekräftigt!... Alles klar, der Nebel. hat sichgelichtet..... Wenn du erkennst, dass du ein totes Pferd reitest, steig abl. Indianisches Sprichwort MfG..... Margitta 2.

11 Dr., Hans Volkmann Von Margitta Hansen <margitta hansengmx de> Gesendet Donnerstag 3t Januar :08 An Dr. Hans Volkmann, Cc udo farchmingmx de, die de, a bartelmanncdu-kuehiungsborn de info@zacher-immobilien de peterortenstein t-online de "Günter Keerl" Betreff AW Antwort auf Ihre vom Wichtigkeit Hoch Sehr geehrte Ni..glieder der "BI", auf Ihre Fragen mochte ich Ihnen gerne antworten Ich habe mein Haus vor ca 8 Jahren bewußt in einem B-Plan (Neubau- )Gebiet das auf der "grunen Wiese" entwickelt wurde, erbauen lassen, weil hier - im "Allgemeinen Wohngebiet" touristische Nutzung, d h Ferienvermietung, eben nicht zulassig ist In meinem unmittelbaren Umfeld gibt es aber mehrere Eigentumer, die Ferienwohnungen anbieten, damit sehe ich mich als unmittelbar Betroffene an Ich habe mir den von Ihnen zitierten Beschluss des OVG aus dem Jahr 2007 als Langfassung besorgt und werde mich nach eingehender Auswertung hierzu noch einmal außern Aber schon nach erster Durchsicht erscheint mir die Rechtslage so zweifelsfrei zu sein, dass ich uberhaupt nicht verstehen kann, dass Stadt und Landkreis uberhaupt uber eine "Duldung" -.nachdenken : Im Beschluss heißt es: "Unterscheidet sich danach die Ferienwohnnutzung von der (reinen) Wohnnutzung, ergibt sich aus der Systematik der Gebietstypen der BauNVO ( )' dass eine Ferienwohnnutzung im Plangebiet nicht zulassug ist Die Beschrankung der Nutzungsarten in den in 2-9 BauNVO geregelten Gebietstypen bedeutet namlich, dass eine andere als die bezeichnete Nutzungsart in dementsprechenden Gebietgrundsatzlich nicht zulässig ist, soweit die Gemeinde nicht von den durch 1 Abs 4 bis 10 Bau NVO eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch macht und Ausnahmen nicht zugelassen werden" Ferienvermitung muss demnach im B Plan eines "Allgemeinen Wohngebiets" nicht ausdrucklich untersagt werden, vielmehr ist sie bereits untersagt, sofern sie nicht ausdrucklich zugelassen wird Eine Zulassung wird aber in keinem der in Rede stehenden B-Plane ausgesprochen Auch Sie gestehen ja in Ihrem Schreiben zu, dass durch Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Ferienwohnungsvermietung in entsprechend durch B Plan ausgewiesenen Wohngebieten unzulassig sei Nur sei dieses Recht - so Ihre Auffassung - erst mit dem Richterspruch 2007 'geschaffen" worden, d h nachdem Sie Ihre Ferinewohnungen errichtet haben Gerichte schaffen aber kein Recht Gerichte legen bestehendes Recht aus, ergo ist die Unzulässigkeit der Ferienwohnungsvermietung nicht erst mit dem Richterspruch entstanden" bzw "gultig geworden", das Gericht stellt vielmehr mit seinem Spruch klar, dass es seit Inkraftsetzung der entsprechenden B-Plane eben immer schon verboten war, Ferienwohnungen zu vermieten111 Aus Ihrer Sicht müsse für Ferienwohnungen, die schon vor dem Richterspruch betrieben wurden, ein 'Gewohnheitsrecht" eingeraumt werden - es gibt aber kein "rechtsbrechendes Gewohnheitsrecht"ii i Und auch ein Verbotsirrtum ist eben nur ein Irrtum und schafft ebenfalls kein Gewohnheitsrecht! Wenn die BI Ferienwohnungsvermietung legalisieren will, dann geht das nur durch eine ANDERUNG der bestehenden B- Planei Darum kann sich die BI auf demokratischem Weg gerne bemühen, aber, bis es soweit ist, muss geltendes Recht durchgesetzt werden, also Ferienvermietung muss in Wohngebieten unterbunden werden Es gibt keinen tragfahigen Grund fur eine weitere "Duldung", alle Genervten haben einen nun auch durch richterlichen Beschluss untermauerten Unterlassungsanspruchll i MfG Mär gitta Hansen 1

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14 Bürgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn" Sprecher der Bürgerinitiative Irmhild Fehlandt, Udo Farchmn, '.... : : Dr. Hans Volkmann. uu eon c/o Dr. Hns Vonann 1 Hum$ Od Knivnau«n Kontktadresse:.. Offener Brief Bürgennitiatjvewww prouan de Frau ; c/o Dr. HarsVoIkmann Holmblick 57 Margitta Hansen Ostseebad Kuhlungsborn Telefon / margitta.hanseri@gmx.de info@prouan de Internet wwwprouande Ostseebad Kühlungsborn, 29 Januar 2013 Zur Behauptung "Alle waren informiert, nicht an Urlauber vermieten zu dürfen."" Antwort auf Ihre vom Sehr geehrte Frau Hansen, vielen Dank für Ihre vom Nach einer Diskussion in der Burgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn" (BI) mochten wir hiermit darauf. antworten Den Grundkonflikt benennen Sie folgendermaßen Alle, die in diesen B-Plan-(Neubau-)Gebieten gebaut haben, waren daruber, informiert, dass sie Ihre Einliegerwohnung, sofern sie nach B-Plan zulässig ist, eben nicht an Fertengaste vermieten dürfen In Allgemeinen" und Reinen Wohngebieten" sind entsprechende Nutzungen nur dann zulässig, wenn sie nach B-Plan eben ausdrücklich zugelassen sind Somit ist Ihre Interpretation der Rechtlage falsch" Die Ferienwohnungen (FW) der Mitglieder der BI befinden sich in sieben B-Plan-Gebieten, wo in keinem einzigen B-PIan ein Hinweis auf die Zulassigkeit oder Unzulässigkeit von Ferienwohnungen enthalten ist Erstmalig mit B-Plan 33 WG Achterstieg II" (Entwurf vom ) sind FW für ein neues Wohngebiet fur jedermann nachlesbar ausgeschlossen worden Die ältesten B-Plane der ca 45 FW in den sieben Wohngebieten Muhlenblick 1", Kuhlungsblick", Holmblick", Alte Molkerei", Hechtsoll", Weidenkamp" und Kagsdorfer Landweg/Leuchtturmblick" sind Ende der 1990er, Jahre in Kraft getreten Die Ferienwohnungen, um die es geht, existieren seit vielen Jahren Alle sind angemeldet Fur alle werden Fremdenverkehrsabgabe und Kurtaxe entrichtet Laut vorhandener Unterlagen sind Mitgliedern der BI Ferienwohnungen verkauft worden Wo neu gebaut wurde, musste niemand um Erlaubnis fur eine FW bitten, da im Zusammenhang mit einem Gesetz zum Bürokratieabbau das Bauen genehmigungsfrei war. Stadtvertreter und Verwaltung sagen zu diesen Ferienwohnungen Wir wollten damals den Tourismus fordern und Kuhlungsbornern die Möglichkeit geben, Hauser zu bauen Einhegerwohnungen waren als Ferienwohnungen gedacht" Die Behauptung, dass alle gewusst hatten, illegal zu handeln, trifft deshalb nicht zu Deswegen wehrt sich die BI gegen ein nachträglich es Verbot von Fertenwohnungen In den Anhorungsschreiben mit Bußgeldandrohung wird die Unzulässigkeit von Ferienwohnungen auch nicht damit begrundet, dass die Vermieter von FW von der Unzulassigkeit gewusst hatten Im Gegenteil, es ist den Betroffenen schriftlich bestatigt worden, dass sie es nicht hatten wissen konnen Vielmehr wird die Un2ulasslgkeit von Ferienwohnungen mit dem Beschluss des OberverwaltungsgerichtesMV vom begrundet Laut diesem Beschluss sind in allen WE, WA, WB : :. Seite 1von2

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18 Dr. Hans Volkmann.. ; ; Von: Margitta Hansen <margitta.hansencgmx.de>.... Gesendet Donnerstag 24 Januar S1 An: Dr. Hans Volkmann; margitta.hansengmx.de Cc: udo.farchmingmx.de; die.bastorferweb.de Betreff::... Re: Berliner Innenstadtbezirke und Kühlungsborn, reporter Wichtigkeit Hoch Sehr geehrter Herr Dr. Volkmann, sehr geehrte Mitglieder der 81, ich danke Ihnen fur Ihre Mail und die ausführliche Darlegung ihrer Position und Ihrer Argumente Ich habe mir Ihr Positionspapier, auf das Sie in Ihrer Mail verweisen, einmal angesehen Sie wollen demnach dort die Ferienwöhnungsvermietung durch Beschluss der Stadtvertreter ausdrücklich zuzulassen, wo sie nach den textllchen Festsetzungen der Bebauungspläne nicht ausgeschlossen war,weil zu dem Zeitpunkt als di B-Pläne entstanden sind der Wille der Stadtvertreter für ein Verbot von Ferienwohnungen in Wohngebieten noch nicht gefestigt war bzw dieser Wille mit den B-Plänen nicht umgesetzt wurde." Und diese schein mir der Grundkonflikt zu sein Alle, die in diesen 8 PIan(Neubau-)Gebieten gebaut haben waren darüber informiert, dass sie Ihre Einliegewohnung, sofern sie nach B-Plan zulässig ist, eben nicht an Feriengaste vermieten dürfen. In Allgemeinen und Reinen Wohngebieten' sind entsprechende Nutzungen nur dann zulassig, wenn sie nach B Plan eben ausdrücklich zugelassen sind. Somit ist lhieirit&r'retation der Rehtiage falsch! Aber, so glaubten viele, Papier istgeduldig. Und da gegen viele Regelungen verstoßen wurde und wird (Beispiel: Nach B-Plan. = sind als Dachelndeckung nicht spiegelnde Dachpfannen gefordert - gucken Sie sich um!), wurde von vielen eben auch gegen diese Regelung wissentlich verstoßen Es mag den einen oder anderen gegeben haben dem die Unzulässigkeit nicht bewusst war aber auch ein Verbotsirrtum" begründet kein Gewohnheitsrecht!... Das rechtswidrige Verhalten schien zunächst niemanden zu interessieren und auch die Stadt und der Landkreis gingen nicht konsequent genug dagegen vor. Nunmehr glauben die Vermieter ein Gewohnheitsrecht" ableiten zu können. Es gibt aber kein rechtsbrechendes" Gewohnheitsrecht es gibt auch keinen Gleichbehandlungsanspruch im Unrecht" Es gibt hier nur einen rechtsgültigen Unterlassungsanspruch aller, die mit bewusster Entscheidung in diesen 13-Plan-Gebieten gebaut haben und.sich darauf verlassenhaben, dass hier eben keine Ferienwohnungsvermietung stattfinden wird. Und glauben Sie mir, die Stadt wird sich auf Schadenersatzklagen einstellen müssen, sollte sie die Ferienvermietung weiterhin dulden oder gar ausdrücklich genehmigen!.. Wenn Sie ernsthaft die Rechtsauffassung vertreten die Untersagung der Vermietung sei nicht rechtskonform, bleibt Ihnen der (ang zum Gericht : Anmerken möchte ich abschließend, dass ich es als Euphernismusansehe, eine Lobb -Vereinigung als Bürgerinitiative" zu bezeichnen Bürgerinitiativen haben eine Gemeinwohlorientierung in Ihrer Initiative hingegen geht es doch wohl um die wirtschaftlich bestimmten Interessen einzelner - oder gibt es in Ihrer Burgerinitiative" auch Mitglieder, die nicht selbst vermieten, aber so begiücktsird.iifld es als Bereicherung ihres Alltags ansehen, jede Woche am Gartenzaun In andere Gesichter schauen zu dürfen Nur dann wäre die Bezeichnung Bürgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn gerechtfertigt! Sie schreiben: Die Mitglieder unserer BI.kennen,,ihre" Urlauber zum Teil seit Jahren und leben mit ihnen in guter Nachbarschaft "Bitte verklären Sie die Situation doch nicht, die Mitglieder Ihrer Initiative mogen ihre zahlenden Kunden" seit Jahren kennen -und sie verdienen nicht schlecht an ihnen SofernSie denn eine Einliegerwohnung geschaffen haben, bleibt die Möglichkeit diese dauerhaft an Einheimische zu vermieten - warum nutzen Sie. Iese Möglichkeitnicht?... :. Da ich davon ausgehe, dass wir hier eine offentliche Diskussion in der Sache fuhren und uns keine, personlichen Mails" schicken habe ich meine Antwort sowohl dem Redakteur des Rert poers als auch dem Stadtvertreter Herrn _Wieparallel.:zugesandt! Ich hatte nichts dagegen wenn Ihre und meine Argumente, die in unseren Schreiben deutlich werden, noch einmal in komprimierter Form im Reporter gegenubergestellt werden' Die Diskussion muss öffentlich geführt werden! Mit freundlichen Grüßen Margitta Hansen

19 Dr.. Hans Volkmann Von;.. Dr. Hans Volkmann<dr.hans.volkmann t-onjine.de> Gesendet Mittwoch, 23 Januar 201,3 19:1:3 An 'margitta hansen gmx de' Cc Irmhild Fehlandt (die de) udo farchmin gmx de Betreff: Berliner lnnenstadtbezirke und Kühlungsborn, reporter Sehr geehrte Frau Hansen, vermutlich bezieht sich Ihr Beitrag im reporter am auf die Stellungnahme von Herrn Knut Wiek im reporter vom In letzterem Beitrag ist gegenuber unserer Burgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn" (BI) sowie gegenuber der Stadt und Landkreisverwaltung wider besseren Wissens mit Falschdarstellungen und Unterstellungen gearbeitet worden In sei net uberraschänden Rucktrittserklarung von der Funktion als Bauausschussvorsitzender schreibt der Verfasser, dass seine Vorstellungen über eine gesunde Stadtentwicklung sich kaum noch mit den Vorstellungen der Mehrheit der Stadtvertreter decken Einer gegen alle (5V, Verwaltung, Bl)i Alle liegen falsch? Nur einer liegt richtig? Der mehrfachen Bitte unserer BI um ein Gesprach ist der langjährige Vorsitzende des Bauausschusses leider ein halbes Jahr lang ausgewichen Und dann, nach dem Rücktritt, dieser besagte Artikel Da erübrigt sich jeder Kommentar. (Unsere BI ist gegen die Umwandlung von Wohnungen zu Ferienwohnungen Die Zweckentfremdungsverordnung, die das regeln konnte, ist in MV außer Kraft gesetzt worden Dennoch kann man das regeln Die BI ist auch fur die Durchsetzung des Verbots von Ferienwohnungen in den Wohngebieten, wo dieses Verbot von Anfang an in den B- Planen verankert ist Nicht einverstanden ist die BI mit einem nachtraglichen Verbot von ca 45 Ferienwohnungen in sieben Wohngebieten, die schon in unserem Positionspapier Was wir wollen und was wir nicht wollen" vom aufgezahlt sind Diese Ferienwohnungen gibt es seit vielen Jahren Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu einem attraktiven Urlaubsort Die Mitglieder unserer BI kennen ihre" Urlauber zum Teil seit Jahren und leben mit ihnen in guter Nachbarschaft Wo das nicht der Fall sein sollte, kann man dagegen etwas unternehmen Das Thema Ferienwohnungen erhitzt die Gemuter Nicht nur in Kuhlungsborn sondern an der gesamten Kuste Eine Losung ist schwierig aber machbar Aus vielen Gesprächen wissen wir, dass es sich die Stadtvertreter, die Stadtverwaltung und der Landkreis nicht leicht machen Mehrfach haben wir so etwas wie einen Runden Tisch Ferienwohnungen" angeregt, an dem alle interessierten Burger mit den Politikern und der Verwaltung das Thema diskutieren und eine Losung finden konnen Wir wurden uns freuen, wenn Sie diesen Vorschlag unterstützen wurden Sehr gern stehen wir Ihnen auch zu einem persönlichen Gedankenausta usch zur Verfügung, Mit freundlichen Grußen, Hans Volkmann n.... P5 Viele Informationen zum Thema Ferienwohnungen stehen auf unserer Website Burgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn" Dr. Hans Volkmann IMail info@prouan.de Iwww.prouan.de... Holmblick Ostseebad Kühlungsborn T038293/ F038293/ H

20 e - te4er z2,t '1 WAS- HABEN DIE BERLINER INNENSTADTBEZIRKE UND KÜHLUNGSBORN GEMEINSAM? Immer mehr Ferienwohnungen in eingehalten werden! einen Antrag durchdrücken, der Wohngebieten! Führt hier an der Ostsee vielleicht das Ignorieren geltender Rechts- Verknappung von Wohnraum und auch der Weg über ein Zweck- vorschnften, wie sie in den meis steigende Mieten! entfremdungsverbot' zu einer Lö- ten Bebauungsplänen zu finden Gewerbe an der Gewerbesteuer sung? Denn hier wie dort werden sind, ermöglichen soll. vorbei! Wohnungsnot und ins Unendliche Was ist das für ein Rechtsver- Politikr, die wegschauen, wenn steigende Mieten beklagt. ständnis? Da Liegt doch der Ver- Gesetze und Verordnungen nicht Hier wie dort beklagen sich auch dacht nahe, dass es um Geld geht: die armen Nachbarn" solch Auch um das Geld, das der eine zweckentfremdeter Wohnobjekte, oder andere Stadtvertreter mit denn die Urlauber wollen 7 Tage illegaler Fenenvermietung verin der Woche Party machen und dient? ihre Würstchen allabendlich auf Viele der armen Nachbarn", die den Grill werfen, sich beim Bau ihres Eigenheims Ist Knut Wiek der einzige Stadt- bewusst für ein Wohngebiet ohne vertreter, der sich derzeit für die Ferienvermietung entschieden schweigende. Mehrheit, die ar- haben, schweigen um des lieben men Nachbarn" einsetzt? nachbarschaftlichen Friedens wil- Warum finden dagegen die Lobby- Leri - noch! isten der Pro Urlauber als Nach- Die Schweigenden organisieren barn" bei den Stadtvertretern und sich: margitta.hanseggmx.de, beim Landkreis Gehör und können Margitta Hansen

Bürgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn"

Bürgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn Bürgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn" Burgeanniallve prouan.,ie 1 co Dr Hans Volkmann 1 Holmblick 57118225 Ostseebad Kühlungsbors Offener Brief Frau rnargitta.hansen@gmx.de Sprecher der Bürgerinitiative:

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