Bürgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn"

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1 Bürgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn" Burgeanniallve prouan.,ie 1 co Dr Hans Volkmann 1 Holmblick Ostseebad Kühlungsbors Offener Brief Frau rnargitta.hansen@gmx.de Sprecher der Bürgerinitiative: Irmhild Fehlandt, Udo Farchmin, Dr. Hans Volkmann Kontaktadresse: Bürgerinitiative c/o Dr. Hans Volkmann Holmblick Ostseebad Kühlungsborn Telefon / infoprouan.de Internet Ostseebad Kühlungsborn, 29. Januar 2013 Zur Behauptung "Alle waren informiert, nicht an Urlauber vermieten zu dürfen." Antwort auf Ihre vom Sehr geehrte Frau Hansen, vielen Dank für Ihre vom Nach einer Diskussion in der Bürgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn" (BI) möchten wir hiermit darauf antworten. Den Grundkonflikt benennen Sie folgendermaßen: Alle, die in diesen B-PIan-(Neubau-)Gebieten gebaut haben, waren darüber informiert, dass sie Ihre Einliegerwohnung, sofern sie nach B-Plan zulässig ist, eben nicht an Feriengäste vermieten dürfen. In Allgemeinen" und Reinen Wohngebieten" sind entsprechende Nutzungen nur dann zulässig, wenn sie nach B-Plan eben ausdrücklich zugelassen sind. Somit ist Ihre Interpretation der Rechtlage falsch!" Die Ferienwohnungen (FW) der Mitglieder der BI befinden sich in sieben B-Plan-Gebieten, wo in keinem einzigen B-Plan ein Hinweis auf die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Ferienwohnungen enthalten ist. Erstmalig mit B-Plan 33 WG Achterstieg II" (Entwurf vom ) sind FW für ein neues Wohngebiet für jedermann nachlesbar ausgeschlossen worden. Die ältesten B-Pläne der ca. 45 FW in den sieben Wohngebieten Mühlenblick 1", Kühlungsblick", Holmblick", Alte Molkerei", Hechtsoll", Weidenkamp" und Kägsdorfer Landweg/Leuchtturmblick" sind Ende der 1990er Jahre in Kraft getreten. Die Ferienwohnungen, um die es geht, existieren seit vielen Jahren. Alle sind angemeldet. Für alle werden Fremdenverkehrsabgabe und Kurtaxe entrichtet. Laut vorhandener Unterlagen sind Mitgliedern der BI Ferienwohnungen verkauft worden. Wo neu gebaut wurde, musste niemand um Erlaubnis für eine FW bitten, da im Zusammenhang mit einem Gesetz zum Bürokratieabbau das Bauen genehmigungsfrei war. Stadtvertreter und Verwaltung sagen zu diesen Ferienwohnungen Wir wollten damals den Tourismus fördern und Kühlungsbornern die Möglichkeit geben, Häuser zu bauen. Einliegerwohnungen waren als Ferienwohnungen gedacht." Die Behauptung, dass alle gewusst hätten, illegal zu handeln, trifft deshalb nicht zu. Deswegen wehrt sich die BI gegen ein nachträgliches Verbot von Ferienwohnungen. In den Anhörungsschreiben mit Bußgeldandrohung wird die Unzulässigkeit von Ferienwohnungen auch nicht damit begründet, dass die Vermieter von FW von der Unzulässigkeit gewusst hätten. Im Gegenteil, es ist den Betroffenen schriftlich bestätigt worden, dass sie es nicht hätten wissen können. Vielmehr wird die Unzulässigkeit von Ferienwohnungen mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes MV vom begründet. Laut diesem Beschluss sind in allen WE, WA, WB Seite 1 von 2

2 Ferienwohnungen unzulässig. Das muss nicht einmal im B-Plan stehen, weil Ferienwohnen und Dauerwohnen lt. Gericht eigenständige typisierte Nutzungsarten sind. FW sind nur in den Sondergebieten erlaubt, soweit die Gemeinde nicht von den durch 1 Abs 4 bis 10 BauNVO eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch macht und Ausnahmen zulässt". Über Ausnahmen wäre zu entscheiden, soweit es sich um neue B-Plangebiete handelt. Die B-Pläne der 7-BI-WG stammen aus einer Zeit, wo es den OVG-Beschluss noch nicht gab. In einem 2005 aufgestellten B-Plan für Kühlungsborn heißt es FW sind als untergeordnete Nutzungen zu bezeichnen und im Allgemeinen Wohngebiet zulässig". Diese Auffassung ist bis heute die Meinung der Bundesarchitektenkammer, wie aus der Stellungnahme der Kammer an das Bundesbauministerium in 2012 zur Novellierung der BauNVO hervorgeht. Die in Rede gestellten B-Pläne sind alle älter als Ohne eine grundsätzliche Klärung wie man mit den Ferienwohnungen in Kühlungsborn umgehen will, sind viele Ferienwohnungen, nicht nur in den 7 BI-WG, laut OVG-Beschluss zunächst verboten. Es wäre allerdings absurd eine 30 Jahre alte Ferienwohnung in einem Wohngebiet verbieten zu wollen, weil Ende 2007 ein Gericht feststellt, dass Wohnen und Ferienwohnen zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Für die ebenfalls in Wohngebieten liegenden ca. 45 FW, die alle lange vor dem OVG Beschluss eingerichtet worden sind, trifft Gleiches zu. Eine Klarstellung ist im Übrigen auch die einzige Möglichkeit, die fortschreitende Umwandlung von Wohnungen zu Ferienwohnungen in Zukunft zu stoppen. Mit vorstehenden Erläuterungen hoffen wir zu einem besseren Verständnis beigetragen zu haben. An einem auf die Sache bezogenen Dialog ohne gengenseitige Unterstellungen und Angriffe sind wir interessiert. Die bisherige Korrespondenz können Sie gern der Presse anbieten. Unsererseits bitten wir um Zustimmung zur Veröffentlichung auf unserer Website. Mit freundlichen Grüßen 4e-&.)4 j W,4 Dr. Hans Volkmann lrmhild Fehlandt Udo Farchmin Seite 2 von 2

3 Dr. Hans Volkmann Von: <margitta.hansen gmx.de> Gesendet: Donnerstag, 24. Januar :31 An: Dr. Hans Volkmann; margitta.hansen gmx.de Cc: udo.farchmin gmx.de; Betreff: Re: Berliner Innenstadtbezirke und Kühlungsborn, reporter Wichtigkeit: Hoch Sehr geehrter Herr Dr. Volkmann, sehr geehrte Mitglieder der BI", ich danke Ihnen für Ihre Mail und die ausführliche Darlegung Ihrer Position und Ihrer Argumente. Ich habe mir Ihr Positionspapier, auf das Sie in Ihrer Mail verweisen, einmal angesehen. Sie wollen demnach dort die Ferienwohnungsvermietung durch Beschluss der Stadtvertreter ausdrücklich zuzulassen, wo sie nach den textlichen Festsetzungen der Bebauungspläne nicht ausgeschlossen war, weil zu dem Zeitpunkt als die B-Pläne entstanden sind der Wille der Stadtvertreter für ein Verbot von Ferienwohnungen in Wohngebieten noch nicht gefestigt war bzw. dieser Wille mit den B-Plänen nicht umgesetzt wurde." Und diese schein mir der Grundkonflikt zu sein: Alle, die in diesen B-Plan-(Neubau-)Gebieten gebaut haben, waren darüber informiert, dass sie Ihre Einliegewohnung, sofern sie nach B-Plan zulässig ist, eben nicht an Feriengäste vermieten dürfen. In Allgemeinen" und Reinen Wohngebieten" sind entsprechende Nutzungen nur dann zulässig, wenn sie nach B-Plan eben ausdrücklich zugelassen sind. Somit ist Ihre Interpretation der Rechtlage falsch! Aber, so glaubten viele, Papier ist geduldig. Und da gegen viele Regelungen verstoßen wurde und wird (Beispiel: Nach B-Plan sind als Dacheindeckung nicht spiegelnde Dachpfannen gefordert - gucken Sie sich um!), wurde von vielen eben auch gegen diese Regelung wissentlich verstoßen. Es mag den einen oder anderen gegeben haben, dem die Unzulässigkeit nicht bewusst war aber auch ein Verbotsirrtum" begründet kein Gewohnheitsrecht! Das rechtswidrige Verhalten schien zunächst niemanden zu interessieren und auch die Stadt und der Landkreis gingen nicht konsequent genug dagegen vor. Nunmehr glauben die Vermieter ein Gewohnheitsrecht" ableiten zu können. Es gibt aber kein rechtsbrechendes" Gewohnheitsrecht, es gibt auch keinen Gleichbehandlungsanspruch im Unrecht". Es gibt hier nur einen rechtsgültigen Unterlassungsanspruch aller, die mit bewusster Entscheidung in diesen B-Plan-Gebieten gebaut haben und sich darauf verlassen haben, dass hier eben keine Ferienwohnungsvermietung stattfinden wird. Und glauben Sie mir, die Stadt wird sich auf Schadenersatzklagen einstellen müssen, sollte sie die Ferienvermietung weiterhin dulden oder gar ausdrücklich genehmigen! Wenn Sie ernsthaft die Rechtsauffassung vertreten, die Untersagung der Vermietung sei nicht rechtskonform, bleibt Ihnen der Gang zum Gericht. Anmerken möchte ich abschließend, dass ich es als Euphemismus ansehe, eine Lobby-Vereinigung als Bürgerinitiative" zu bezeichnen. Bürgerinitiativen haben eine Gemeinwohlorientierung, in Ihrer Initiative hingegen geht es doch wohl um die wirtschaftlich bestimmten Interessen einzelner - oder gibt es in Ihrer Bürgerinitiative" auch Mitglieder, die nicht selbst vermieten, aber so beglückt sind und es als Bereicherung ihres Alltags ansehen, jede Woche am Gartenzaun in andere Gesichter schauen zu dürfen? Nur dann wäre die Bezeichnung Bürgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn" gerechtfertigt! Sie schreiben: Die Mitglieder unserer BI kennen ihre" Urlauber zum Teil seit Jahren und leben mit ihnen in guter Nachbarschaft." Bitte verklären Sie die Situation doch nicht, die Mitglieder Ihrer Initiative mögen ihre zahlenden Kunden" seit Jahren kennen - und sie verdienen nicht schlecht an ihnen. Sofern Sie denn eine Einliegerwohnurig geschaffen haben, bleibt die Möglichkeit, diese dauerhaft an Einheimische zu vermieten -warum nutzen Sie diese Möglichkeit nicht? Da ich davon ausgehe, dass wir hier eine öffentliche Diskussion in der Sache führen und uns keine persönlichen Maus" schicken habe ich meine Antwort sowohl dem Redakteur des Reporter?' als auch dem _Stadtvertreter Herrn parallel zugesandt! Ich hätte nichts dagegen, wenn Ihre und meine Argumente, die in unseren Schreiben deutlich werden, noch einmal in komprimierter Form im Reporter gegenübergestellt werden! Die Diskussion muss öffentlich geführt werden! Mit freundlichen Grüßen

4 Dr. Hans Volkmann Von: Dr. Hans Volkmann Gesendet: Mittwoch, 23. Januar :13 An: 'margitta.hansen gmx.de' Cc: Irmhild Fehlandt udo.farchmin gmx.de Betreff: Berliner Innenstadtbezirke und Kühlungsborn, reporter Sehr geehrte Frau Hansen, vermutlich bezieht sich Ihr Beitrag im reporter am auf die Stellungnahme von Herrn Knut Wiek im reporter vom In letzterem Beitrag ist gegenüber unserer Bürgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn" (BI) sowie gegenüber der Stadtund Landkreisverwaltung wider besseren Wissens mit Falschdarstellungen und Unterstellungen gearbeitet worden. In seiner überraschenden Rücktrittserklärung von der Funktion als Bauausschussvorsitzender schreibt der Verfasser, dass seine Vorstellungen über eine gesunde Stadtentwicklung sich kaum noch mit den Vorstellungen der Mehrheit der Stadtvertreter decken. Einer gegen alle (SV, Verwaltung, BI)! Alle liegen falsch? Nur einer liegt richtig? Der mehrfachen Bitte unserer BI um ein Gespräch ist der langjährige Vorsitzende des Bauausschusses leider ein halbes Jahr lang ausgewichen. Und dann, nach dem Rücktritt, dieser besagte Artikel. Da erübrigt sich jeder Kommentar. Unsere BI ist gegen die Umwandlung von Wohnungen zu Ferienwohnungen. Die Zweckentfremdungsverordnung, die das regeln könnte, ist in MV außer Kraft gesetzt worden. Dennoch kann man das regeln. Die Bi ist auch für die Durchsetzung des Verbots von Ferienwohnungen in den Wohngebieten, wo dieses Verbot von Anfang an in den B- Plänen verankert ist. Nicht einverstanden ist die BI mit einem nachträglichen Verbot von ca. 45 Ferienwohnungen in sieben Wohngebieten, die schon in unserem Positionspapier Was wir wollen und was wir nicht wollen" vom aufgezählt sind. Diese Ferienwohnungen gibt es seit vielen Jahren. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu einem attraktiven Urlaubsort. Die Mitglieder unserer BI kennen ihre" Urlauber zum Teil seit Jahren und leben mit ihnen in guter Nachbarschaft. Wo das nicht der Fall sein sollte, kann man dagegen etwas unternehmen. Das Thema Ferienwohnungen erhitzt die Gemüter. Nicht nur in Kühlungsborn sondern an der gesamten Küste. Eine Lösung ist schwierig aber machbar. Aus vielen Gesprächen wissen wir, dass es sich die Stadtvertreter, die Stadtverwaltung und der Landkreis nicht leicht machen. Mehrfach haben wir so etwas wie einen Runden Tisch Ferienwohnungen" angeregt, an dem alle interessierten Bürger mit den Politikern und der Verwaltung das Thema diskutieren und eine Lösung finden können. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Vorschlag unterstützen würden. Sehr gern stehen wir Ihnen auch zu einem persönlichen Gedankenaustausch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Hans Volkmann PS: Viele Informationen zum Thema Ferienwohnungen stehen auf unserer Website. Bürgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn" Dr. Hans Volkmann 1 Mail info@prouan.de 1 Holmblick Ostseebad Kühlungsborn T038293/ F038293/ H

5 det r'ekr z, Dir z&13, '1 WAS HABEN DIE BERLINER INNENSTADTBEZIRKE UND KÜHLUNGSBORN Immer mehr Ferienwohnungen in Wohngebieten! Verknappung von Wohnraum und steigende Mieten! Gewerbe an der Gewerbesteuer vorbei Politiker, die wegschauen, wenn Gesetze und Verordnungen nicht GEMEINSAM? eingehalten werden! Führt hier an der Ostsee vielleicht auch der Weg über ein Zweckentftemdungsverbot" zu einer Lösung? Denn hier wie dort werden Wohnungsnot und ins Unendliche steigende Mieten beklagt. Hier wie dort beklagen sich auch die armen Nachbarn' solch zweckentfremdeter Wohnobjekte, denn die Urlauber wollen 7 Tage in der Woche Party machen und ihre Würstchen allabendlich auf den Grill werfen. Ist Knut Wiek der einzige Stadtvertreter, der sich derzeit für die schweigende Mehrheit, die armen Nachbarn' einsetzt? Warum finden dagegen die Lobbyisten der Pro Urlauber als Nachbarn" bei den Stadtvertretern und beim Landkreis Gehör und können einen Antrag durchdrücken, der das Ignorieren geltender Rechtsvorschriften, wie sie in den meisten Bebauungsplänen zu finden sind, ermöglichen soll. Was ist das für ein Rechtsverständnis? Da liegt doch der Verdacht nahe, dass es um Geld geht: Auch um das Geld, das der eine oder andere Stadtvertreter mit illegaler Ferienvermietung verdient? Viele der armen Nachbarn", die sich beim Bau ihres Eiqenheims bewusst für ein Wohngebiet ohne Ferienvermietung entschieden haben, schweigen um des lieben nachbarschaftlichen Friedens willen - noch! Die Schweigenden organisieren sich: margitta.hansengmx.de.

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