M I T T E I L U N G EINZIGER PUNKT DER TAGESORDNUNG

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1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, den 28. Mai Wahlperiode Wirtschaftsausschuss Telefon: (03 85) Telefax: (03 85) wirtschaftsausschuss@landtag-mv.de M I T T E I L U N G Die 50. Sitzung des Wirtschaftsausschusses findet am Donnerstag, dem 19. Juni 2014, um 09:00 Uhr in Schwerin, Schloss, im Plenarsaal statt. EINZIGER PUNKT DER TAGESORDNUNG Öffentliche Anhörung zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesweites Moratorium für vorhandene Ferienwohnungen bzw. -häuser in Wohngebieten und unbeplanten Innenbereichen - Drucksache 6/ hierzu: Ausschussdrucksache 6/183 Dietmar Eifler Vorsitzender Anlagen Sachverständigenkatalog Fragenkatalog

2 Sachverständigenkatalog 1. Dr. Henning Biermann Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2. Dr. Holger Franke Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern 3. Prof. Dr. Gerrit Manssen Lehrstuhl öffentliches Recht insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg 4. Matthias Dettmann, Hauptgeschäftsführer DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.v. 5. Rechtsanwalt Dr. Tillman Prinz, Bundesgeschäftsführer Bundesarchitektenkammer - BAK 6. Sebastian Constien Landrat des Landkreises Rostock 7. Rainer Karl Bürgermeister der Stadt Ostseebad Kühlungsborn 8. Dr. Hans Volkmann Bürgerinitiative pro Urlauber als Nachbarn Kühlungsborn 9. Dipl.-Geogr. Lars Fricke Mitinhaber des Planungsbüros Stadt- und Regionalplanung 10. Rechtsanwalt Dirk Wolter Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,

3 Fragenkatalog 1. Wie bewerten Sie die Interessenlagen der Befürworter einer Ferienhaus- bzw. Ferienwohnungsnutzung innerhalb des Geltungsbereiches eines B-Planes mit den Festsetzungen "Reines oder Allgemeines Wohngebiet", "Mischgebiet" sowie im unbeplanten Innenbereich, wenn die Orte traditionell von der saisonalen Ferienhaus- bzw. Ferienwohnungsnutzung geprägt sind? 2. Wie bewerten Sie die Interessenlagen der Dauerwohner, die ihr Recht gemäß Urteil vertreten wissen wollen, innerhalb des Geltungsbereiches eines B-Planes mit den Festsetzungen "Reines oder Allgemeines Wohngebiet", "Mischgebiet" sowie im unbeplanten Innenbereich, wenn die Orte traditionell von der saisonalen Ferienhaus- bzw. Ferienwohnungsnutzung geprägt sind? 3. Wie schätzen Sie die rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich des im Landesparlament von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingeforderten landesweiten Moratoriums ein und inwiefern wird ein allgemeines Landesmoratorium den unterschiedlichen Fallkonstellationen gerecht? Hierbei bitten wir insbesondere folgende Fragen zu berücksichtigen: a. Wo sehen Sie im Hinblick auf den in Rede stehenden Landtagsantrag die bauplanungsrechtliche Kompetenz verortet? b. Wo sehen Sie die Zuständigkeit zur Durchführung bauplanungsrechtlicher Vorschriften verortet? c. Welche rechtlichen Konflikte (Dauerwohnen vs. Ferienwohnung) sehen Sie im Plangebiet und innerhalb des unbeplanten Innenbereichs? d. Wie ist die durch den Landtagsantrag intendierte Aufforderung des Landtages an die Landesregierung, den zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden zu ermöglichen, erteilte Nutzungsuntersagungen für Ferienwohnungsnutzung auszusetzen, begonnene Verfahren ruhen zu lassen sowie keine neuen Verfahren zu beginnen, rechtlich zu bewerten? 4. Wie stehen Sie grundsätzlich zu einem landesweiten Moratorium, erteilte Nutzungsuntersagungen für Ferienwohnungen auszusetzen, begonnene Verfahren ruhen zu lassen sowie keine neuen Verfahren zu beginnen und während des Moratoriums eine weitere Vermietung zuzulassen? 5. Unter welchen Bedingungen könnten Sie sich ein solches Moratorium vorstellen, beispielsweise bei welchem Stand eingeleiteter Verfahren zur Änderung von Bebauungsplänen? 6. Welchen Zeitraum sollte das Moratorium umfassen, damit die erforderlichen Prozesse auf Ebene der Kommunen erfolgreich abgeschlossen werden können?

4 7. Wie schätzen Sie die nach aktueller Rechtslage vorhandene Problematik des Vorhandenseins von tausenden illegal privater Ferienwohnungen in M-V ein a) im Hinblick auf die saisonalen touristischen Auswirkungen b) im Hinblick auf zu erwartenden Wertschöpfungsverluste im Tourismusland M-V oder bezogen auf ihre Region c) im Hinblick auf die Erfolgsaussichten der Verfahren, die auf kommunalpolitischer Ebene notwendig sind, um Bebauungspläne dahingehend zu ändern, dass eine Rechtsfähigkeit wieder hergestellt wird? 8. Welche befristeten Möglichkeiten als die Nutzungsuntersagungen von Ferienwohnungen haben Kommunen und Landkreise? 9. Welche besonderen Probleme sehen Sie in Bezug auf die Konflikte zwischen Dauerwohnen und der Nutzung von Ferienwohnungen im unbeplanten Innenbereich und welche konkreten Möglichkeiten sehen Sie hinsichtlich der Problemlösung vor Ort, inwiefern kann der Kreistag in Form eines Prüfauftrages auf das Handeln des Landrates Einfluss nehmen und inwiefern kann der Landrat den Vollzug der Verfügungen nach eigenem Ermessen aussetzen bzw. auf die Durchsetzung des Verwaltungsaktes verzichten? 10. Inwiefern halten Sie eine Änderung der Baunutzungsverordnung für zielführend, Kommunen die Planung in Bezug auf Legitimierung von Ferienwohnungen zu erleichtern? 11. Besteht Ihrer Meinung nach Änderungsbedarf bei der Baunutzungsverordnung, beispielsweise um Ferienwohnungen ausnahmsweise in Wohngebieten, Dorfund Mischgebieten zuzulassen? 12. Wie erfolgreich waren Bundesratsinitiativen zur Lösung der o.g. Herausforderung in der Vergangenheit und wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten zur Lösung der bestehenden Herausforderungen durch eine Bundesratsinitiative, etwa mit dem Zwecke der Änderung der Baunutzungsverordnung, in diesem Zusammenhang für die Zukunft? 13. Sollte das Land eine Initiative zur Änderung der Baunutzungsverordnung starten oder was würde aus Ihrer Sicht dagegen sprechen? 14. Welche Schwierigkeiten wären aus Ihrer Sicht mit einer etwaigen Änderung der Baunutzungsverordnung verbunden? 15. Könnte durch eine Änderung von Bebauungsplänen (B-Plänen) eine rechtssichere Situation vor Ort geschaffen werden?

5 16. Welche Auswirkungen haben die Verfahren zur Untersagung der Ferienwohnungsnutzung aufgrund der Urteile, wonach in Wohngebieten Ferienwohnungen unzulässig sind, konkret in Ihrem Wirkungskreis bzw. Ihrer Region? 17. Halten Sie es für richtig oder falsch, dass bei etwaigen Verfahren zur Untersagung der Vermietung von Ferienwohnungen keine Unterschiede gemacht werden, ob diese in durch Bebauungsplan festgesetzten Wohngebieten oder im unbeplanten Innenbereich (faktischen Wohngebieten) liegen? 18. Sollte es grundsätzlich Ziel der Kommunen sein, den Bestandsschutz für vorhandene Ferienwohnungen zu erreichen oder eher nicht? 19. Welche Erwartungen haben Sie an eine Handreichung seitens des Wirtschaftsministeriums zur Unterstützung der Kommunen mit Vorschlägen, gegebenenfalls bestehende Ferienwohnungen zu legalisieren? 20. Welche grundlegenden Regelungen sollten aus Ihrer Sicht in einer Handreichung des Wirtschaftsministeriums enthalten sein, um den Kommunen nachhaltige Lösungsansätze aufzuzeigen? 21. Wäre es möglich, dass die Fachaufsicht in der Handreichung bestimmte Vorschläge unterbreitet, beispielsweise einer bestimmten Rechtsauffassung zu folgen in Bezug auf eine Fremdkörperfestsetzung (Bestandsschutz auch für nicht genehmigte Ferienwohnungen oder eine Stichtagsregelung) oder einen Richtwert für die Obergrenze des Anteils Ferienwohnen zu Dauerwohnen vorgibt? 22. Besteht Ihrer Meinung nach Änderungsbedarf bei der Baunutzungsverordnung, beispielsweise um Ferienwohnungen ausnahmsweise in Wohngebieten, Dorfund Mischgebieten zuzulassen? 23. Sollte das Land eine Initiative zur Änderung der Baunutzungsverordnung starten oder was würde aus Ihrer Sicht dagegen sprechen?

6 24. Nach einer Arbeitshilfe des Ministeriums für Infrastruktur und Raumplanung des Landes Brandenburg vom November 2009 stellt trotz bundesweit geltender Baunutzungsverordnung die gewollte Zulässigkeit von Ferienhäusern sowie die Nutzung von Einliegerwohnungen und Zimmern für die Fremdenbeherbergung eine in Wohngebieten regelmäßig zulässige Form des Wohnens dar, die keiner gesonderten Festsetzung bedarf. Wäre eine solche Auslegung zumindest denkbar, wo die Gemeinde eine untergeordnete Ferienwohnungsnutzung ausdrücklich als Planungswillen in der Begründung zum Bebauungsplan zum Ausdruck gebracht hat bzw. in Bereichen, wo beispielsweise Fremdenverkehrsabgabe gezahlt wird oder Genehmigungen der Gemeinde zur Vermietung oder Belege als Vermietungsobjekt des DDR-Reisebüros vorliegen? 25. Sollte das Land eine Regelung zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum (Verordnung oder Gesetz) schaffen, um Kommunen zu ermöglichen, die Umnutzung von Wohnraum steuern zu können?

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