ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der x-why-z Konzertagentur GmbH & Co. KG für den Erwerb von Eintrittskarten

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1 1.Geltungsbereich ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der x-why-z Konzertagentur GmbH & Co. KG für den Erwerb von Eintrittskarten 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für Konzerte, bei denen die x-why-z Konzertagentur GmbH & Co. KG, Ostermoorweg 70a, Bönningstedt, Registergericht: Amtsgericht Pinneberg, HRA 7258 PI, persönlich haftende Gesellschafterin: x-why-z Konzertagentur Beteiligungs GmbH, Geschäftsführer: Sasha u. Christian Vadillo-Bilda (nachfolgend: Veranstalter oder x- why-z) Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen der x-why-z Konzertagentur GmbH & Co. KG und den Kartenkäufern/Veranstaltungsbesuchern (nachfolgend: Kunde). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten. Anders lautende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn x-why-z ihnen nicht ausdrücklich widerspricht Der Kunde bestätigt mit dem Erwerb der Eintrittskarte, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie als bindend akzeptiert Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen. 2. Kartenerwerb / kein Widerrufsrecht 2.1. Beim Kauf von Eintrittskarten kommt stets nur zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung zustande Der Veranstalter behält sich das Recht, die Eintrittskarte zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung zu benutzen, bis zur vollständigen Zahlung vor Gemäß 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu. 3. Besondere Bestimmungen beim limitierten Ticketerwerb, Beschränkungen der Weitergabe der Tickets 3.1. Aus Gründen der Fairness und zur Vermeidung der Entstehung eines Schwarzmarkthandels ist der Eintrittskartenerwerb für bestimmte Veranstaltungen pro Person auf eine maximale Anzahl von Tickets beschränkt. Diese Veranstaltungen sind im Bestellvorgang mit einem entsprechenden Hinweis auf den beschränkten Ticketerwerb gekennzeichnet. Sie können für diese Veranstaltungen nur die Anzahl an Tickets erwerben, die Ihnen während des Bestellvorgangs angezeigt wird. Über die genannte Anzahl von Eintrittskarten hinausgehende Ticketkäufe einer Person, z.b. durch Angabe verschiedener -Adressen oder sonstiger Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt Sie verpflichten sich, die Eintrittskarten nur zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Jede gewerbsmäßige oder kommerzielle

2 Weitergabe der Eintrittskarte ohne Zustimmung des Veranstalters ist verboten. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Eintrittskarten an Dritte um Gewinn zu erzielen oder eine Versteigerung der Tickets über ein Internetauktionshaus Ein Verkauf von Eintrittskarten vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt Die Eintrittskarte berechtigt nur den autorisierten Ersterwerber (d.h. Sie bzw. diejenigen Personen, denen Sie zu privaten Zwecken und ohne Gewinnerzielungsabsicht das Ticket übertragen haben) zum Eintritt der Veranstaltung. Eine Mehrfachnutzung des Online-Tickets ist ausdrücklich untersagt. Die Zugangsberechtigung ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte übertragbar: Der Dritte darf keinen höheren Preis als den auf der Karte aufgedruckten Preis zzgl. maximal 25% für Nebenkosten (z.b. Porto, Versand, Kleinanzeigenkosten, Marktplatzgebühren wie z.b. Ebay) zahlen und muss alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag einschließlich des Weiterverkaufsverbots - übernehmen. Die Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar, wenn sie in einem Paket mit anderen Waren / Dienstleistungen veräußert wird, deren Preisanteil höher ist als 25% des auf der Karte aufgedruckten Preises. 4. Folgen eines Verstoßes gegen die Verbote aus Ziff Für jeden Fall der schuldhaften und schwerwiegenden Zuwiderhandlung gegen die Verbote nach Ziff. 3 kann der Veranstalter von Ihnen die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe bis zu einer Höhe von maximal EUR 1.000,00 verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet Der Veranstalter behält sich für jeden Fall der schuldhaften und schwerwiegenden Zuwiderhandlung gegen die Verbote nach Ziff. 3 vor, - den Zutritt zu der Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. Sie von dieser auszuschließen, - zukünftig Ihnen gegenüber den Verkauf von Konzertkarten zu verweigern. 5. Besondere Bestimmungen für den Erwerb personalisierter Tickets 5.1. Für bestimmte Veranstaltungen sind die Eintrittskarten personalisiert, d.h. der Name des zum Einlass Berechtigten ist Bestandteil der Eintrittskarte. Diese Veranstaltungen sind im Bestellvorgang mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Eintrittskarte gekennzeichnet. Die personalisierte Eintrittskarte berechtigt nur denjenigen zum Einlass zur Veranstaltung, dessen Name auf dem Ticket vermerkt ist bzw. im Fall von MMS, dessen Name im Text der MMS genannt ist, und der sich bei der Einlasskontrolle mit seinem Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. Sie können sich daher gegenüber dem Veranstalter nicht darauf

3 berufen, dass sich eine andere Person unter Vorlage Ihrer Eintrittskarte Zugang zur Veranstaltung verschafft habe Die Zugangsberechtigung ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte übertragbar: Der Dritte darf keinen höheren Preis als den auf der Karte aufgedruckten Preis zzgl. maximal 25% für Nebenkosten (z.b. Porto, Versand, Kleinanzeigenkosten, Marktplatzgebühren wie z.b. Ebay) zahlen und muss alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag einschließlich des Weiterverkaufsverbots - übernehmen. Die Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar, wenn sie in einem Paket mit anderen Waren / Dienstleistungen veräußert wird, deren Preisanteil höher ist als 25% des auf der Karte aufgedruckten Preises. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Name des ursprünglich Zugangsberechtigten in der o. g. Leerzeile durchgestrichen werden und mit dem Namen des Dritten, der die Zugangsberechtigung erwirbt, ersetzt werden. DER BESITZ DES TICKETS VERBRIEFT KEIN ZUTRITTSRECHT ZUR VERANSTALTUNG. ZUTRITTSBERECHTIGT IST, WER DAS BESUCHSRECHT SELBST AUS OFFIZIELLER QUELLE ERWORBEN HAT. TICKETS, DIE ALS VERLOREN ODER GESTOHLEN GEMELDET WERDEN ODER MIT PREISAUFSCHLAG WEITERVERKAUFT ODER GEWERBLICH VERMITTELT WERDEN, WERDEN GESPERRT Für den Erwerb personalisierter Online-Tickets gelten die Regelungen zur Beschränkung der Weitergabe nach Ziff. 3.2 bis 3.4 sowie die Regelungen zu den Folgen bei Verstößen hiergegen nach Ziff. 4 entsprechend. 5.4 Ist für die von Ihnen gebuchte Veranstaltung (die im Bestellvorgang mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet ist) der Kauf personalisierter Tickets pro Person auf eine maximale Anzahl beschränkt, gelten außerdem die Regelungen in Ziff Rückckgabe von Konzertkarten / Kaufpreiserstattung 6.1. Ein Anspruch auf Rückgabe von Konzertkarten und Erstattung des Kaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und Verlegung von Konzertveranstaltungen Der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises im Sinne von Ziff. 6.1 ist - im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin, - im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung geltend zu machen Bei ersatzlosen Ausfall bzw- zeitlicher Verlegung der Veranstaltung wird ausschliesslich der Kaufpreis der Eintrittskarte erstattet. Reise- und/oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet Der Kunde hat sich wegen der Ansprüche nach vorstehenden Ziffern an Ticketmaster zu wenden.

4 6.5. Das Recht des Kunden, sich wegen einer vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Vorbehalt von Ziffer Haftung des Veranstalters / Gewährleistung 7.1. Der Veranstalter haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 7.1. erfasst sind, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den Kardinalpflichten des Veranstalters zählen solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 8. Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch 8.1. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.b. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen insbesondere Flaschen und Dosen dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 8.2. sind der Veranstalter und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat Der Veranstalter behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen. 9. Ton- und/oder Bildaufnahmen des Veranstalters

5 Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen. 10. anwendbares Recht / Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bönningstedt, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt. 11. Schlussbestimmungen Diese AGB geben das Vereinbarte erschöpfend wieder. Weitere Individualabreden, mündliche oder sonstige Nebenabreden bestehen nicht Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der Erfüllung des Vertragszweckes unter Zugrundelegung des von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer etwaigen Regelungslücke.

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