PFLANZENSCHUTZMITTELREGISTER

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1 Bundesamt für Ernährungssicherheit Austrian Federal Office for Food Safety Institut für Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung Institute for Plant Protection Products Evaluation and Authorization PFLANZENSCHUTZMITTELREGISTER (-Öffentlicher Teil-) Beginn der Zulassung: Ende der Zulassung durch Zeitablauf: Antrag auf Erneuerung der Zulassung: Aufhebung der Zulassung: Ende der Abverkaufsfrist: Handelsbezeichnung: Wirkungstyp: Art der Zubereitung: Bakterizid Wasserdispergierbares Pulver Wirkstoff Bezeichnung: Wirkstoffgehalt rein: Bezeichnung Variante: Wirkstoffgehalt rein Variante: mycin 180 g/kg Sulfat 216 g/kg Zulassungsinhaber Name (Firma): Anschrift: Für die Endkennzeichnung verantwortlich Name (Firma): Anschrift: Hersteller Name (Firma): Anschrift: Globachem nv Leeuwerweg 138 B-3803 Sint-Truiden Globachem nv Leeuwerweg 138 B-3803 Sint-Truiden Globachem nv Leeuwerweg 138 B-3803 Sint-Truiden 1 /10

2 Zulassungsbescheid Bescheidzahl: Datum: /01-BAES/ Erneuerungsbescheid Amtlich ergänzt oder geändert: 2 /10

3 Zugelassene Anwendungsbestimmungen 1. INDIKATION: Schadorganismus / Zweckbestimmung: Kultur / Objekt: Einsatzgebiet: Anwendungsbereich: Aufwandmenge(n): Wasseraufwandmenge: Anwendungszeitpunkt(e): Max. Anzahl der Anwendungen: Zeitlicher Abstand in Tagen: Anwendungsart(en): Nachbaufrist(en) in Tagen: Wartefrist(en) in Tagen: Feuerbrand [ Erwinia amylovora ] Apfel Birne Intensivkernobstbau - Pflanzzeitpunkt Frühjahr 2006 oder früher 0,6 kg/ha (0,06 %) 1000 l/ha (Berechnungsbasis) Anwendungen dürfen ausnahmslos nur bei nachweisbar akuter Infektionsgefahr und ausschließlich nach Warndiensthinweis während der Blüte erfolgen /10

4 Zugelassene Anwendungsbestimmungen 2. INDIKATION: Schadorganismus / Zweckbestimmung: Kultur / Objekt: Einsatzgebiet: Anwendungsbereich: Aufwandmenge(n): Wasseraufwandmenge: Anwendungszeitpunkt(e): Max. Anzahl der Anwendungen: Zeitlicher Abstand in Tagen: Anwendungsart(en): Nachbaufrist(en) in Tagen: Wartefrist(en) in Tagen: Feuerbrand [ Erwinia amylovora ] Apfel Birne Intensivkernobstbau - Pflanzzeitpunkt Herbst 2006 bis Frühjahr ,45 kg/ha (0,06 %) 750 l/ha (Berechnungsbasis) Anwendungen dürfen ausnahmslos nur bei nachweisbar akuter Infektionsgefahr und ausschließlich nach Warndiensthinweis während der Blüte erfolgen /10

5 Zugelassene Anwendungsbestimmungen 3. INDIKATION: Schadorganismus / Zweckbestimmung: Kultur / Objekt: Einsatzgebiet: Anwendungsbereich: Aufwandmenge(n): Wasseraufwandmenge: Anwendungszeitpunkt(e): Max. Anzahl der Anwendungen: Zeitlicher Abstand in Tagen: Anwendungsart(en): Nachbaufrist(en) in Tagen: Wartefrist(en) in Tagen: Feuerbrand [ Erwinia amylovora ] Apfel Birne Intensivkernobstbau - Pflanzzeitpunkt Herbst 2008 und Frühjahr ,3 kg/ha (0,06 %) 500 l/ha (Berechnungsbasis) Anwendungen dürfen ausnahmslos nur bei nachweisbar akuter Infektionsgefahr und ausschließlich nach Warndiensthinweis während der Blüte erfolgen /10

6 Kennzeichnungselemente 1. Gefährliche Eigenschaften des Pflanzenschutzmittels (Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen) Gefahrensymbol: Kennbuchstabe: Gefahrenbezeichnung: Gefahrensymbol: Kennbuchstabe: Gefahrenbezeichnung: Toter Fisch und abgestorbener Baum N Umweltgefährlich Andreaskreuz Xi Reizend 2. Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze) Für alle R 36 R 42/43 R 51/53 Indikationen: Reizt die Augen. Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! 6 /10

7 Kennzeichnungselemente 3. Sicherheitshinweise (S-Sätze) Für alle Indikationen: S 13 S 2 S 20/21 S 22 S 24/25 S 28 S 29/35 S 36/37/39 S 46 SP 1 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Staub nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel... (vom Hersteller anzugeben). Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Abdrift ist grundsätzlich zu vermeiden. Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. geräteteile (Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Wohngebäuden zulässig. Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. geräteteile (Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu angrenzendem Kulturland zulässig. Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig. Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels geeigneten Atemschutz anlegen. Jeden Kontakt mit dem Spritznebel vermeiden. Kontakt mit kontaminierter Kleidung und der Haut vermeiden. Arbeitskleidung täglich nach Gebrauch waschen. Kontakt mit kontaminierten Teilen des Spritzgerätes vermeiden und Spritzgeräte nach der Ausbringung täglich auch rein äußerlich reinigen. Kontakt zwischen dem frisch behandelten Kulturbestand und der bloßen Haut vermeiden. Sollten Sensibilisierungsreaktionen auftreten, ist jede weitere Exposition zu vermeiden. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Keine Anwendung auf Flächen, von denen die Gefahr einer Abschwemmung, insbesondere durch Regen oder Bewässerung gegeben ist. 7 /10

8 Kennzeichnungselemente 3. Sicherheitshinweise (S-Sätze) Für alle Indikationen: Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Zum Schutz von Anrainern ist eine Anwendung in unmittelbarer Nähe von Wohngebäuden nicht zulässig. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Wohngebäuden einzuhalten: 20 m 15 m 5 m 5 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten: 20 m 15 m 5 m 5 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Zum Schutz von angrenzendem Kulturland ist in jedem Fall eine unbehandelte Pufferzone mit nachfolgend angeführtem Mindestabstand einzuhalten. Davon ausgenommen sind Kulturen, deren Nutzung als Lebens- oder Futtermittel frühestens 4 Wochen nach der letzten Applikation stattfindet: 20 m 15 m 5 m 5 m (Regelabstand) (Abdriftminderungsklasse 50 %) (Abdriftminderungsklasse 75 %) (Regelabstand) (Abdriftminderungsklasse 50 %) (Abdriftminderungsklasse 75 %) (Regelabstand) (Abdriftminderungsklasse 50 %) (Abdriftminderungsklasse 75 %) (Abdriftminderungsklasse 90 %) 8 /10

9 Kennzeichnungselemente 9. Sonstige Auflagen und Hinweise Für alle Indikationen: Aus wirkstoffspezifischen Gründen ist eine ausreichende Wirksamkeit nicht in allen Fällen gegeben. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Abgabe des Pflanzenschutzmittels "" an den Verwender darf nur gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines oder einer Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über die erforderliche Menge erfolgen. Restmengen müssen vom Abgeber zurückgenommen werden. Die Anwendung darf nur in Jung- und Ertragsanlagen des Intensivkernobstbaus erfolgen. Eine Anwendung im Streuobstbau und im Hobbyobstbau (Haus- und Kleingarten) ist nicht zulässig. Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels darf nur erfolgen, wenn eine akute Gefahr des Feuerbrandauftretens (Blüteninfektion) besteht und die Notwendigkeit der Bekämpfungsmaßnahme durch einen Warndiensthinweis der zuständigen Landesbehörde belegt ist. Das Infektionsrisiko ist durch geeignete Prognosemodelle zu ermitteln. Zudem darf die Anwendung des Pflanzenschutzmittels "" nur erfolgen, wenn der Zugang zu einem Warndienst besteht. Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels darf nur in den von der zuständigen Landesbehörde festgelegten, geografisch abgegrenzten Gebieten erfolgen. Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels hat tunlichst außerhalb der Zeit des Bienenfluges zu erfolgen. Die Anwendung und der Abverkauf des Pflanzenschutzmittels nach Ablauf des sind nicht zulässig Die Verwender haben jede Anwendung unter Angabe des Ausmaßes der Flächen (ha) und der Örtlichkeit unverzüglich - spätestens aber innerhalb von max. 2 Tagen - der zuständigen Landesbehörde zu melden. Erntegut/Mähgut aus Unterkulturen behandelter Flächen darf nicht verfüttert werden. Nicht verbrauchte Mengen des Pflanzenschutzmittels sind nachweislich bis spätestens an den Abgeber zu retournieren. Nicht verbrauchte Mengen des Pflanzenschutzmittels sowie die erfolgte Rückgabe dieser Pflanzenschutzmittel sind der zuständigen Landesbehörde bis spätestens zu melden. Vom Verwender erworbenes und in seinem Besitz befindliches streptomycinhaltiges Pflanzenschutzmittel darf nicht anderen überlassen werden. Die nachweisliche Rückgabe von Restmengen an den Abgeber ist hiervon ausgenommen. Vor jeder beabsichtigten Anwendung des Pflanzenschutzmittels sind in den Anlagen blühende Unterkulturen zu beseitigen (z.b. Mähen, Mulchen). Wiederholte Anwendung kann zu Wirkungsminderung führen. 9 /10

10 Kennzeichnungselemente 10. Sonstige in der Zulassung oder in einer Verordnung gemäß 20 Abs. 5 festgelegte Angaben hinsichtlich der Gestaltung und Beschaffenheit der gesundheits- und umweltrelevanten Kennzeichnung auf der Handelspackung Für alle Indikationen: Die Kennzeichnungselemente sind mit "Hinweise zur Umweltgefährdung und umweltrelevante Vorsichtsmaßnahmen und Hinweise auf besondere Gefahren und Sicherheitsratschläge zum Schutz der Gesundheit" zu übertiteln. Die Kennzeichnungselemente sind zu umrahmen oder auf andere Weise hervorzuheben. Die Schriftgröße der Angaben hat mindestens 1,8 mm zu betragen. Die Kennzeichnung ist auf der Verpackung so anzubringen, daß die Angaben waagrecht gelesen werden können, wenn die Verpackung in der vorgesehen Weise abgestellt ist. Die gesundheits- und umweltrelevanten Kennzeichnungselemente (Hinweise auf besondere Gefahren, Sicherheitsratschläge, sonstige Bedingungen und Auflagen) dürfen textlich nicht getrennt werden. Zwischen den Hinweisen auf besondere Gefahren und den Sicherheitshinweisen sind in der Kennzeichnung folgende Sätze einzufügen: "Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanweisung einzuhalten. Die folgenden Sicherheitshinweise sind zu beachten:" 10 /10

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