André Busche. Waffenrecht. Handbuch für Waffenbesitzer, Handel, Verwaltung und Justiz ERGÄNZUNGEN ROT. 9. Auflage. Busche Waffenrecht 9. Aufl.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "André Busche. Waffenrecht. Handbuch für Waffenbesitzer, Handel, Verwaltung und Justiz ERGÄNZUNGEN ROT. 9. Auflage. Busche Waffenrecht 9. Aufl."

Transkript

1 André Busche Waffenrecht Handbuch für Waffenbesitzer, Handel, Verwaltung und Justiz ERGÄNZUNGEN ROT 9. Auflage Busche Waffenrecht 9. Aufl. 3

2 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. 09: Copyright : Verlag: André Busche 2007/2016 Alle Rechte vorbehalten Juristischer Fachverlag André Busche, Kiel Alle Hinweise und Angaben in diesem Buch wurden vom Autor sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben gegeben werden. Die Informationen zu Recht und verwandten Themen dienen der allgemeinen Information und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen und ziehen Sie weitere Informationsquellen hinzu. Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede zustimmungspflichtige Verwertung, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar, insbesondere Nachdruck, Vervielfältigungen, Übersetzungen, elektronische Speicherung oder Verarbeitung, Verfilmung. Redaktioneller Rechtsstand: März 2016 ISBN-13: , ergänzte Auflage Bitte beachten: Im Internet erhalten Sie unter der Adresse bei Bedarf umfassende Aktualisierungen zu diesem Buch! 4 Busche Waffenrecht 9. Aufl.

3 Wesentliche Teile einer Schusswaffe sind!!!! der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches; bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist; bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind. Der Begriff wesentliche Teile ist zu unterscheiden von der Bezeichnung höchstbeanspruchte Teile, der in 2 Abs. 2 BeschG definiert wird. Während Anlage 1 WaffG abschließend die wesentlichen Teile aufzählt, verwendet 2 Abs. 2 BeschG den Begriff insbesondere, wodurch auch andere als die wesentlichen Teile einer Schusswaffe höchstbeanspruchte Teile sein können; die Begriffe sind also nicht deckungsgleich. Als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können ! Schalldämpfer Schalldämpfer sind kein wesentliches Teil einer Schusswaffe, sind aber der Schusswaffe, für die sie bestimmt sind, gleichgestellt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt 31. Wird ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers nachgewiesen, kann die zuständige Behörde eine entsprechende Erlaubnis erteilen. Der Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers kann etwa im Falle eines Forstbeamten, der aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit nicht durch den Verzicht auf die Nutzung einer Schusswaffe oder das Tragen eines Gehörschutzes das Risiko einer Gehörschadens minimieren kann, geneh- 31 Anlage 1 A1 UA1 Nr. 1.3 WaffG 44 Busche Waffenrecht 9. Aufl.

4 migt werden hier tritt das Interesse der Allgemeinheit an einem Nichtgebrauch von Schalldämpfern und einer möglichst geringen Verbreitung dieser Gegenstände 32 hinter die persönlichen und wirtschaftlichen, in diesem Falle sogar existentiellen Interessen des Einzelnen zurück. 33 Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber schon durch die Möglichkeit der Erlaubniserteilung unterstreicht, dass es ein Bedürfnis zum Umgang mit Schalldämpfern geben kann (Lärmschutz bei einem Einsatz von Stadtjägern in Wohngebieten etc.) - sonst wäre anstelle der Gleichstellung mit ausdrücklicher Nennung und Abgrenzung von den wesentlichen Teilen ein Verbot von Schalldämpfern erfolgt. Schalldämpfer sind Waffen, nicht aber Schusswaffen im Sinne des 1 Abs. 2 WaffG ( den Schusswaffen gleichgestellt ) und werden darum nicht von einer Erlaubnis 34 zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen jeder Art umfasst. 35 Schalldämpfer zählen nach 2 Abs. 2 BeschG (Beschussgesetz) nicht zu den höchstbeanspruchten Teilen einer Schusswaffe und unterliegen damit auch nicht der Beschusspflicht nach 3 BeschG. Damit ist auch die Anbringung von Prüfzeichen nicht vorgeschrieben. Gleiches gilt für die Kennzeichnung nach 24 WaffG mit einer Seriennummer oder Herstellerangabe. Gleichwohl sollte auf freiwilliger Basis vor Eintragung eines Schalldämpfers in eine WBK eine dauerhafte Kennzeichnung (Gravur, Laser etc.) vorgenommen werden, um die Eintragung mit einem eindeutigen Kennzeichen (Seriennummer, Besitzerkürzel o.ä.) vornehmen zu können. 32 Zur tatsächlichen Gefahr durch Verbreitung von Schalldämpfern beachten Sie die BKA-Studie zur Deliktrelevanz von Schalldämpfern im Besitz von Erlaubnisinhabern, Hinweis in Bemerkungen auf Seite VG Minden 8 K 2217/10, Urteil vom ; der Erforderlichkeit eines Schalldämpfers widersprach im Verfahren der LJV NRW unter Hinweis auf geringe Behinderungen durch Gehörschutz bei der Jagd und den Grundsatz der Waidgerechtigkeit WaffG, in Ausnahmefällen auch 17 WaffG 35 Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht 7 A 137/06 Rn. 19, Urteil vom , unter Verweis auf Wortlaut 34 Abs. 5 WaffG Busche Waffenrecht 9. Aufl. 45

5 Bezeichnung Kategorie Definition Synonym Waffe nach... Norm Begriff Erlaubnispflicht Bemerkungen Schalldämpfer Waffe Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind. Silencer, Schallschlucker, Dämpfer 1 Abs. 2 Nr. 1, Anl. 1 A1 UA1 Nr. 1.3 WaffG Anlage 1 A1 UA1 nach Nr WaffG Ja, wenn Schusswaffe erlaubnispflichtig; Voreintrag Die Erlaubnispflicht richtet sich nach der Waffe, für die der Schalldämpfer bestimmt ist. Eine wesentliche Dämpfung des Mündungsknalls liegt dann vor, wenn für einen Ohrenzeugen eine wahrnehmbare Verminderung des Mündungsknalls erfolgt; dies ist bereits ab 3 db (A) der Fall. Zur Dämpfung des Gesamtknalls einer Schusswaffe, der sich aus dem Knall des Gases und dem Knall des Geschosses zusammensetzt, ist neben dem Schalldämpfer die Verwendung von Munition erforderlich, deren Geschosse lediglich Unterschallgeschwindigkeit erreichen. Kriminaltaktisch stellen Schalldämpfer, anders als lange Zeit vermutet, keine besondere Gefährdung dar. Insbesondere Schalldämpfer von Sportschützen und Jägern sind statistisch unauffällig (so BKA-Bericht zu Schalldämpfern SO ). 94 Busche Waffenrecht 9. Aufl.

6 Bezeichnung Kategorie Definition Synonym Zielscheinwerfer Waffe Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt. Lampe Waffe nach... 1 Abs. 2, 4 WaffG ivm Anlage 1 A1 UA1 Nr. 4.1, Anlage 2 A1 Nr WaffG Norm Begriff Norm Verbot Bemerkungen Anlage 1 A1 UA1 Nr. 4.1 WaffG 2 Abs. 3 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 A1 Nr (Umgangsverbot) Maßgebliche Verbotseigenschaft ist die Montage oder Montagemöglichkeit an einer Schusswaffe, wenn die Vorrichtung für diesen Zweck bestimmt ist BVerwG 6 C 21/08, Urteil vom 24. Juni 2013 Busche Waffenrecht 9. Aufl. 95

7 Bezeichnung Kategorie Definition Synonym Zielpunktprojektor Waffe Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird. Laser Waffe nach... 1 Abs. 2, 4 WaffG ivm Anlage 1 A1 UA1 Nr. 4.2, Anlage 2 A1 Nr WaffG Norm Begriff Norm Verbot Bemerkungen Anlage 1 A1 UA1 Nr. 4.2 WaffG 2 Abs. 3 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 A1 Nr (Umgangsverbot) Leuchtpunktzielgeräte fallen nicht unter den Begriff des Zielpunktprojektors, wenn sie keine Strahlung in Richtung des Zieles abgeben. Maßgebliche Verbotseigenschaft ist die Montage oder Montagemöglichkeit an einer Schusswaffe, wenn die Vorrichtung für diesen Zweck bestimmt ist BVerwG 6 C 21/08, Urteil vom 24. Juni Busche Waffenrecht 9. Aufl.

8 Bezeichnung Kategorie Definition Nachtsichtgerät / Nachtzielgerät Waffe Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre). Synonym Restlichtverstärker Waffe nach... 1 Abs. 2, 4 WaffG ivm Anlage 1 A1 UA1 Nr. 4.3, Anlage 2 A1 Nr WaffG Norm Begriff Norm Verbot Bemerkungen Anlage 1 A1 UA1 Nr. 4.3 WaffG 2 Abs. 3 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 A1 Nr (Umgangsverbot) Maßgebliche Verbotseigenschaft ist die Montage oder Montagemöglichkeit an einer Schusswaffe, wenn die Vorrichtung für diesen Zweck bestimmt ist. 57 Wärmebildwandler fallen aufgrund der Verwendbarkeit als Nachtsichtgerät unter den Begriff und das Verbot BVerwG 6 C 21/08, Urteil vom 24. Juni BKA-Feststellungsbescheid SO Z-382 Busche Waffenrecht 9. Aufl. 97

9 sie bestimmten Munition erlaubnispflichtig 194 lediglich das Überlassen von Waffen oder Munition fällt nicht unter diese Regeln. Diese vermeintliche Sicherheitslücke wird aber durch die Verpflichtung des Überlassers, sich von der Befugnis des Erwerbers zu überzeugen, geschlossen !Erteilung der Erlaubnis Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt, zum Erwerb und Besitz von Munition durch einen Munitionserwerbsschein. 196 Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt !Eintragungen in Erlaubnisdokumenten Eintragungen in waffenrechtliche Erlaubnisse sind nur durch die zuständige Behörde zur Durchführung des Waffengesetzes vorzunehmen. Ausgenommen ist lediglich die Eintragung durch den Überlasser im Falle der Überlassung durch den Inhaber einer Waffenhandelserlaubnis. Eintragungen durch weitere Personen sind nicht zulässig. Sie stellen einen Verstoß gegen das WaffG dar, sind aber nicht explizit durch dieses Gesetz als Ordnungswidrigkeit oder Straftat erfasst. Grundsätzlich stellen sie auch keine Urkundenfälschung im Sinne des Strafgesetzbuches dar !Inhaber der Erlaubnis Die Waffenbesitzkarte (WBK) kann auf natürliche Personen sowie auf bestimmte juristische Personen, nämlich schießsportliche oder jagdliche Vereinigungen, ausgestellt werden. Besitzen mehrere Personen eine Schusswaffe, etwa Eheleute, die Jäger sind und die Waffen gemeinsam nutzen, kann die WBK auch auf diese Personen ausgestellt werden. 194 Anlage 2 A2 UA1 WaffG Abs. 1 WaffG 196 Die WBK nach 10 Abs. 1 WaffG ist bei entsprechender Eintragung als Erlaubnisdokument für Munitionserwerb und -besitz verwendbar; die WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 WaffG erlaubt den Erwerb und Besitz von Munition für die darin eingetragenen Schusswaffen. 180 Busche Waffenrecht 9. Aufl.

10 Der Erwerb von Waffen, die nicht Sportwaffe im Sinne des WaffG sind, ist vom Bedürfnis eines Sportschützen nicht gedeckt. 235 Will der Antragsteller eine weitere Schusswaffe erwerben, ist neben der Kontingentierung das Erwerbsstreckungsgebot 236 zu beachten. Danach dürfen innerhalb eines halben Jahres höchstens zwei erlaubnispflichtige Schusswaffen erworben werden dies schließt auch den Erwerb nach 14 Abs. 4 WaffG (gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen) ein, also alle mit dem Bedürfnis Sportschütze erworbenen Schusswaffen. Der Zeitraum von sechs Monaten beginnt mit dem Erwerb der ersten von zwei Waffen. Eine weitere Waffe wäre somit erst sechs Monate nach diesem Datum erwerbbar. Auch nach Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis muss die bei Erteilung nachzuweisende Trainingsintensität (monatlich einmal oder an 18 Tagen im Jahr 237 ) aufrechterhalten und auf Nachfrage der Behörde belegt werden, etwa durch Vorlage einer Schießkladde. Die bloße Mitgliedschaft in einem Schützenverein reicht nicht aus, um das Fortbestehen des Bedürfnisses nachzuweisen. 238 Ohne Nachweis des weiterhin bestehenden Bedürfnisses ist die waffenrechtliche Erlaubnis zu widerrufen !Brauchtumsschützen ( 16) Der Begriff des Brauchtums ist grundsätzlich objektiv zu beurteilen. Um eine Veranstaltung als Brauchtum im Sinne des WaffG anzuerkennen, ist es neben einer langjährigen belegbaren Tradition ein geschichtlicher Hintergrund oder eine regionale Gepflogenheit nachzuweisen. Das Brauchtum muss dabei über die bloße Nutzung von Waffen hinausgehen, die nicht alleiniger oder überwiegender Zweck der Brauchtumspflege sein darf. Nach 16 WaffG ist das Bedürfnis durch den Antragsteller nachzuweisen durch eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung, also des Vereines des Antragstellers. Die Angehörigkeit des Vereines zu einem AWaffV; Erläuterungen im Abschnitt Zur Anwendung siehe Informationen auf Seite BR-Drs. 596/01 S VG Darmstadt 5 K 321/10.DA, Urteil vom 21. Januar 2011 Busche Waffenrecht 9. Aufl. 195

11 Im Dämpfergehäuse befinden sich mehrere Objekte (ähnlich Trichtern), hier abwechselnd hell und dunkel dargestellt, die in der Mitte der engeren Trichterseite ein Loch im Durchmesser des Geschosskalibers aufweisen. Das Geschoss fliegt nun aus dem Lauf (in der Abbildung von links) in den Dämpfer und durchquert nun die Reihe der Objektöffnungen. Die Mündungsgase verfangen sich im Verlauf dieses Durchfluges in den Hohlräumen zwischen den Objekten und der Gehäusewand. Dabei werden sie verwirbelt, so dass eine wahrnehmbare Dämpfung erreicht wird. Beachten Sie, dass mit dem Schalldämpfer allein der Überschallknall der Mündungsgase gedämpft wird, nicht des austretenden Geschosses! Der beste Dämpfer kann darum nur dann wirksam arbeiten, wenn auch die für den Schalldämpfer-Einsatz geeignete Munition verwendet wird. Diese sogenannte Subsonic -Munition, zu deutsch Unterschall - Munition, tritt mit Unterschallgeschwindigkeit aus dem Lauf, so dass der Überschallknall, der vom austretenden Geschoss erzeugt wird (Geschossknall) und als ein Gesamtereignis mit dem Mündungsknall der Gase wahrgenommen wird, ausbleibt. Die Verwendbarkeit eines Schalldämpfers im Rahmen der Jagdausübung lässt nur den Einsatz von normaler Munition zu, da für den Schuss auf Wild durch das Bundesjagdgesetz bestimmte Mindestenergiemengen verbindlich festgelegt werden, die mit Subsonic-Munition in der Regel nicht zu erreichen sind. 558 Lediglich bei der Bejagung von Raubzeug und Raubwild, etwa im Rahmen der Tätigkeit eines Stadtjägers oder Friedhofsjägers, ist die optimale Schalldämpfung durch Verwendung von Unterschall-Munition zulässig, da hier keine Mindestenergiemengen gefordert werden. Doch auch bei der Verwendung mit normal geladener Munition bedeutet ein Schalldämpfer für den Schützen und für Personen in der Nähe der Laufmündung eine deutlich geringere Impulsbelastung für das Gehör. Darum ist die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd eine durchaus sinnvolle Maßnahme zum Schutz von Mensch und Hund. 558 Siehe auch Seite 547; nach m=2*e/v 2 wäre für eine E 100 von J bei einer v 0 von 320 m/s und v 100 von 288 m/s (10% Geschwindigkeitsverlust auf 100 m) eine Masse m von 48 Gramm erforderlich, schwere Jagdgeschosse erreichen meist weniger als die Hälfte dieses Gewichts. Busche Waffenrecht 9. Aufl. 509

12 Kaliber E 100 in Joule m in g Raubwild.243 Win ,2 7 x ,5 7 x ,5 7 x 65 R ,5 7 mm Rem. Mag ,5.308 Win ,7.30 R Blaser , ,7.300 Win. Mag ,7! 8 x 57 JS ,8 8 x 57 JRS ,8 8 x 64 S ,8 8 x 68 S ,8! 9,3 x ,0 9,3 x ,0 9,3 x 74 R ,0.375 H&H Mag ,5 Rehwild Gamswild Damwild Legende: (bei durchstrichenem Feld ist das Kaliber ungeeignet) geeignet! Einschränkungen bzgl. Gewicht verboten starke Wildbretentwertung Rotwild Schwarzw. Elch Großwild 564 Kaliberempfehlung gilt auch für 7 x 57 R 548 Busche Waffenrecht 9. Aufl.

Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung

Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung André Busche Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung Waffenrecht Beschussrecht Waffentechnik Handhabung Auszug, nur für Teilnehmer von Lehrgängen zur Waffensachkunde, die auf Grundlage der Lehrbücher

Mehr

Zerstörung einer Schußwaffe / Vernichtung / Unbrauchbarmachung

Zerstörung einer Schußwaffe / Vernichtung / Unbrauchbarmachung Aktualisierungen zum Buchtitel ISBN 9783940723925 D1 Korrekturen: Fußnote 263 (Seite 252): VG Dresden Fußnote 274 (Seite 433): Verweis auf Seite 72 Fußnote 314 (Seite 483): Verweis auf Seite 156 Fußnote

Mehr

Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Bibliografische Informationen  digitalisiert durch 1. Das Waffengesetz 13 1.1. Allgemeine Grundlagen 14 1.1.1. Waffe ( 1 Abs. 2) 14 1.1.2. Schußwaffe, gleichgestellte Gegenstände (Anlage 1) 15 1.1.3. Anscheinswaffe (Anlage 1 ) 18 1.1.4. Waffen liste (Anlage

Mehr

Nachtsicht- und Nachtzielgeräte

Nachtsicht- und Nachtzielgeräte Nachtsicht- und Nachtzielgeräte Zur Rechtslage Jagdrechtliche Regelungen Bundesjagdgesetz: Verboten ist Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen

Mehr

Besondere Schulung der ausgewählten Personengruppen

Besondere Schulung der ausgewählten Personengruppen Diese Besondere Schulung wird Ihnen als Anlage zum Genehmigungsbescheid Jagdrechtliche Erlaubnis zur Verwendung von "Dual-use"-Nachtsichtvorsatzgeräten in Verbindung mit dem Zielhilfsmittel einer Jagdlangwaffe

Mehr

Tarifstelle Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des

Tarifstelle Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des Tarifstelle Gegenstand Gebühren/ Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des Waffengesetzes 30 bis 60 9.2 Regelüberprüfung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München nur per E-Mail über die Regierungen an die Kreisverwaltungsbehörden

Mehr

1. Das Waffengesetz 11

1. Das Waffengesetz 11 1. Das Waffengesetz 11 1.1. Waffenrechtliche Grundbegriffe 11 1.1.1. Waffe ( 1 I!) 11 1.1.2. Schußwaffe (Anlage 1) 12 1.1.3. Anscheinswaffe (Anlage 1) 14 1.1.4. Waffenliste (Anlage 2 zu 2 II - IV) 16 1.1.5.

Mehr

Leitfaden Waffenhandel. Fragen und Antworten für die Fachkundeprüfung

Leitfaden Waffenhandel. Fragen und Antworten für die Fachkundeprüfung Dieter Stiefel Waffensachverständiger Pfaffenhofen Vorwort Die vorliegende DIHK - Broschüre Fachkunde für den Waffenhandel dient zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung nach 22 WaffG. Sie kann und soll

Mehr

Merkblatt für den Waffenhandel

Merkblatt für den Waffenhandel Merkblatt für den Waffenhandel Erteilung der Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen und Munition Wer den Waffenhandel betreiben will, bedarf der Erlaubnis der für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. Das

Mehr

10/2016 DE Moderator

10/2016 DE Moderator 10/2016 DE oderator Schutz des Gehörs von Mensch und Hund Jeder einzelne Schuss kann irreparable Hörschäden verursachen. Daher ist es ratsam, bei jedem Schuss einen geeigneten Hörschutz zu tragen. Wir

Mehr

Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. 14 und 8 WaffG)

Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. 14 und 8 WaffG) Rheinischer Schützenbund e.v.. 1872 Am Förstchens Busch 2 b 42799 Leichlingen Telefon: 02175-1692 18 Telefax: 02175-1692 29 mail: bender@rsb2020.de Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb

Mehr

Aufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt)

Aufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt) Aufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt) 1. Allgemeines Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in 36 WaffG sowie in den 13 und 14 AWaffV geregelt. Schusswaffen und Munition dürfen

Mehr

Waffen- und Sprengstoffkostenverordnung der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee

Waffen- und Sprengstoffkostenverordnung der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee Waffen- und Sprengstoffkostenverordnung der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 11ff. des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung

Mehr

Aufbewahrung und Transport von Waffen und Munition

Aufbewahrung und Transport von Waffen und Munition André Busche Aufbewahrung und Transport von Waffen und Munition Darstellung gesetzlicher Vorschriften und technischer Verfahren für Verwaltung und Justiz Busche Aufbewahrung und Transport von Waffen und

Mehr

Antrag auf Erteilung einer

Antrag auf Erteilung einer Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte (WBK grün) zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen bzw. Eintragung einer derartigen Erlaubnis in eine bereits vorhandene WBK ( 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG) Waffenbesitzkarte

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen

Mehr

FACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN WAFFENHANDEL DIE ERTEILUNG DER ERLAUBNIS ZUM HANDEL MIT SCHUSSWAFFEN UND MUNITION

FACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN WAFFENHANDEL DIE ERTEILUNG DER ERLAUBNIS ZUM HANDEL MIT SCHUSSWAFFEN UND MUNITION MERKBLATT Aus- und Weiterbildung FACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN WAFFENHANDEL DIE ERTEILUNG DER ERLAUBNIS ZUM HANDEL MIT SCHUSSWAFFEN UND MUNITION Wer den Waffenhandel betreiben will, bedarf der Erlaubnis der

Mehr

Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben

Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)

Mehr

Waffenrechtliche Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Nachtsicht- und Nachtzielgeräten

Waffenrechtliche Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Nachtsicht- und Nachtzielgeräten Waffenrechtliche Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Nachtsicht- und Nachtzielgeräten 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Waffenrechtliche Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Nachtsicht- und Nachtzielgeräten

Mehr

und Unterrichtungsverfahren

und Unterrichtungsverfahren André Busche Basiswissen Bewachungsgewerbe für Sachkundeprüfung und Unterrichtungsverfahren Grundlagen für Lehrgang und Selbstunterricht Busche Basiswissen Bewachungsgewerbe 3 Bibliographische Information

Mehr

Deutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben

Deutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben Deutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, 65195 Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)

Mehr

Fragebogen Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition

Fragebogen Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition 5.01 Wer benötigt einen 5.02 Zum Führen welcher Waffen benötigt man keinen a) Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzt. b) Wer als Berechtigter mehr als 3 Waffen zum Schießstand transportieren

Mehr

Angaben bei juristischen Personen Name, Anschrift, Erreichbarkeit der juristischen Person (schießsportlicher Verein oder jagdliche Vereinigung)

Angaben bei juristischen Personen Name, Anschrift, Erreichbarkeit der juristischen Person (schießsportlicher Verein oder jagdliche Vereinigung) Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - Senden Sie den ausgefüllten Antrag an: Polizeipräsidium, Polizeidirektion Ost, Direktionsstabsbereich 4, Nuhnenstraße 40, 15234 Frankfurt (Oder)

Mehr

Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 10 Abs.4 Waffengesetz (WaffG)

Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 10 Abs.4 Waffengesetz (WaffG) Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 0 Abs.4 Waffengesetz (WaffG) An den Landkreis Schaumburg Ordnungsamt Jahnstraße 0 3655 Stadthagen A Angaben zur Person des Antragstellers evtl. Nebenwohnungen

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Bitte beachten Sie, dass die Vorlage von nicht vollständig ausgefüllten Anträgen zu teils erheblichen Verzögerungen bei

Mehr

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

Mehr

Hersteller, Modell und Kaliber

Hersteller, Modell und Kaliber Anlage A BUND DEUTSCHER SPORTSCHÜTZEN 1975 E.V. / BUND BAYERISCHER SCHÜTZEN E.V. Name u. Vorname des Antragstellers: Beantragte Waffe: Hersteller Typ/Modell Lauflänge Besonderheiten Auflistung der vorhandenen

Mehr

Der WSB unterwegs... Das neue WaffG gilt seit !!! ... in Sachen Waffenrecht

Der WSB unterwegs... Das neue WaffG gilt seit !!! ... in Sachen Waffenrecht Der WSB unterwegs...... in Sachen Waffenrecht Das neue WaffG gilt seit 01.04.2003!!! Wichtig für den Verein Versicherung Schießen durch Kinder und Jugendliche Melde- und Nachweispflicht Aufbewahrung Transport

Mehr

Ostfriesischer Schützenbund e.v.

Ostfriesischer Schützenbund e.v. Ostfriesischer Schützenbund e.v. MITGLIED IM NWDSB e.v. UND IM DEUTSCHEN SCHÜTZENBUND e.v. GESCHÄFTSSTELLE: Stellv. Bezirkssportleiter Hans Meyer Dornumer Str. 15 26607 Aurich-Sandhorst Telefon 04941 73333

Mehr

Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital von Kreditinstituten

Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital von Kreditinstituten Wirtschaft Markus Stang Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital von Kreditinstituten Vergleichende Darstellung sowie kritische

Mehr

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Wichtigste zum Waffenrecht Seite 1 von 5 Bitte auswählen Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 1.4.2008) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz

Mehr

Postfach Darmstadt. Abt. 2. sitzkarte. melden. Kaufvertrag. n überlässt, muss 32/

Postfach Darmstadt. Abt. 2. sitzkarte. melden. Kaufvertrag. n überlässt, muss 32/ Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Der Oberbürgermeister Bürger- und Ordnungsamt Abt. 2 Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt I. Wichtige Pflichten Unverzüglich musss bei der zuständigen

Mehr

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3480

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3480 An den Schleswig-Holsteinischen Landtag Innen- und Rechtsausschuss 24171 Kiel Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3480 Bessere Kontrolle der Schusswaffen in Schleswig-Holstein Antrag der Fraktion

Mehr

Antrag auf Erteilung einer / eines

Antrag auf Erteilung einer / eines Landkreis Merzig-Wadern Kreisordnungsbehörde Bahnhofstraße 44 66663 Merzig Waffenbesitzkarte Standard-WBK Waffenbesitzkarte für Sportschützen Antrag auf Erteilung einer / eines gleichzeitig Erlaubnis zum

Mehr

Bezirksschützenverband Lüneburg von 1951 e.v. im Nordwestdeutschen Schützenbund

Bezirksschützenverband Lüneburg von 1951 e.v. im Nordwestdeutschen Schützenbund Bezirksschützenverband Lüneburg von 1951 e.v. im Nordwestdeutschen Schützenbund Obersportleiter Rainer Stein - Ellernweg 1-21407 Deutsch Evern - 04131/791717 Email: stein-deutschevern@t-online.de Bescheinigung

Mehr

der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) und Benedikt Lux (GRÜNE)

der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) und Benedikt Lux (GRÜNE) Drucksache 18 / 15 912 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) und Benedikt Lux (GRÜNE) vom 06. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07.

Mehr

Das neue Waffenrecht

Das neue Waffenrecht Bayerisches Staatsministerium des Innern Das neue Waffenrecht Die wichtigsten Neuregelungen Das neue Waffenrecht. Zum 1. April 2003 tritt das neue, bundesweit geltende Waffenrecht in Kraft. Damit ergeben

Mehr

S p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.

S p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V. S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 04.03.2015 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben

Mehr

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis An das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - Waffen- und Sprengstoffrecht - Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Antrag auf Erteilung einer(s): Waffenbesitzkarte zum Erwerb von Schusswaffen

Mehr

S p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.

S p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V. S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 01.07.2016 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben

Mehr

Die gesetzliche Unfallversicherung - von der Behörde zum modernen Dienstleistungsunternehmen

Die gesetzliche Unfallversicherung - von der Behörde zum modernen Dienstleistungsunternehmen Wirtschaft Michael Zechmeister Die gesetzliche Unfallversicherung - von der Behörde zum modernen Dienstleistungsunternehmen Dargestellt am Beispiel der Württembergischen Bau-Berufsgenossenschaft Diplomarbeit

Mehr

Antrag auf Erteilung einer / eines

Antrag auf Erteilung einer / eines Stadt Heilbronn -Ordnungsamt- Weststraße 53 74072 Heilbronn Antrag auf Erteilung einer / eines Waffenbesitzkarte (WBK) grün ( 10 Abs. 1 WaffG) Erwerbserlaubnis (sog. Voreintrag) in bereits vorhandene WBK

Mehr

Waffen recht. für Polizei und Bundespolizei. von Martin Schulz. Fachlehrer für dezentrale Ausbildung. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2006

Waffen recht. für Polizei und Bundespolizei. von Martin Schulz. Fachlehrer für dezentrale Ausbildung. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2006 Waffen recht für Polizei und Bundespolizei von Martin Schulz Fachlehrer für dezentrale Ausbildung 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2006 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart -'München Hannover Berlin

Mehr

Das Spannungsverhältnis von Teamarbeit und Führung

Das Spannungsverhältnis von Teamarbeit und Führung Wirtschaft Kay T. Freytag Das Spannungsverhältnis von Teamarbeit und Führung Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Bürger- und Ordnungsamt Grafenstraße 30 Abt. Waffenwesen 64283 Darmstadt Der Oberbürgermeister Erteilung Verlängerung (Zutreffendes

Mehr

Rechtliche Bedingungen für den Besitz und Gebrauch von Schusswaffen, deren Geschosse mittels Gasen angetrieben werden

Rechtliche Bedingungen für den Besitz und Gebrauch von Schusswaffen, deren Geschosse mittels Gasen angetrieben werden Rechtliche Bedingungen für den Besitz und Gebrauch von Schusswaffen, deren Geschosse mittels Gasen angetrieben werden 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Bedingungen für den Besitz und Gebrauch

Mehr

Gemeinderatsdrucksache Nr. 17 / 2009

Gemeinderatsdrucksache Nr. 17 / 2009 Gemeinderatsdrucksache Nr. 17 / 2009 vom 03.03.2009 Az.: 969.21 Vorlage für die Sitzung des : Gemeinderats am 29.04.2009 - öffentlich - Vorberatung: Verwaltungsausschuss am 01.04.2009 - nö Zuständigkeit

Mehr

Verwaltungsvorschrift der Deutschen Bundesbank zum Waffengesetz (WaffVwV-BBank)

Verwaltungsvorschrift der Deutschen Bundesbank zum Waffengesetz (WaffVwV-BBank) Mitteilung Nr. 2004/2008 Organisation Vorstand C 35-5 3. September 2008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesbank zum Waffengesetz (WaffVwV-BBank) Verwaltungsvorschrift der Deutschen Bundesbank zum

Mehr

SPD als lernende Organisation

SPD als lernende Organisation Wirtschaft Thomas Schalski-Seehann SPD als lernende Organisation Eine kritische Analyse der Personal- und Organisationsentwicklung in Parteien Masterarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

Führungsstile im Vergleich. Kritische Betrachtung der Auswirkungen auf die Mitarbeitermotivation

Führungsstile im Vergleich. Kritische Betrachtung der Auswirkungen auf die Mitarbeitermotivation Wirtschaft Stefanie Pipus Führungsstile im Vergleich. Kritische Betrachtung der Auswirkungen auf die Mitarbeitermotivation Masterarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die

Mehr

Zu Hause oder unterwegs: Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein

Zu Hause oder unterwegs: Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein Merkblatt: Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition Landratsamt Calw Untere Waffenbehörde Sind Ihre Schusswaffen sicher aufbewahrt? Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in Deutschland streng

Mehr

Wir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt.

Wir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt. Wir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt. Quellenverzeichnis: Waffengesetz (WaffG) -Auszug- vom 11. Oktober 2002 zuletzt geändert

Mehr

Fragebogen zur Waffensachkunde Prüfung 001. Was versteht man unter einer Handfeuerwaffe?

Fragebogen zur Waffensachkunde Prüfung 001. Was versteht man unter einer Handfeuerwaffe? 001. Was versteht man unter einer Handfeuerwaffe? 002. Was versteht man unter einer Langwaffe? 003. Welche Arten von Kurzwaffen unterscheidet man? 004. Was bedeutet der Begriff Single Action? 005. Was

Mehr

Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplanung bei einer Existenzgründung

Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplanung bei einer Existenzgründung Wirtschaft Christian Jüngling Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplanung bei einer Existenzgründung Ein Modell zu Darstellung der Einflussgrößen und ihrer Interdependenzen Diplomarbeit Bibliografische Information

Mehr

Niedersächsischer Sportschützenverband e.v.

Niedersächsischer Sportschützenverband e.v. Niedersächsischer Sportschützenverband e.v. Referent Waffenrecht u. Waffensachkunde des NSSV. Verfahrensweise für die Bescheinigung des Bedürfnisses. Vom Antragssteller, Schützenverein und Kreisverband

Mehr

Sport. Silke Hubrig. Afrikanischer Tanz. Zu den Möglichkeiten und Grenzen in der deutschen Tanzpädagogik. Examensarbeit

Sport. Silke Hubrig. Afrikanischer Tanz. Zu den Möglichkeiten und Grenzen in der deutschen Tanzpädagogik. Examensarbeit Sport Silke Hubrig Afrikanischer Tanz Zu den Möglichkeiten und Grenzen in der deutschen Tanzpädagogik Examensarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information

Mehr

Überschrift 2 Überschrift 3 Inhaltsübersicht

Überschrift 2 Überschrift 3 Inhaltsübersicht Überschrift 3 Überschrift 2 Überschrift 3 Inhaltsübersicht VII Seite... IX Verzeichnis der Übersichten im Text... XVII Literaturverzeichnis... XVIII Abkürzungsverzeichnis... XIX Kapitel 1. Systematik des

Mehr

Umgang mit Waffen oder Munition

Umgang mit Waffen oder Munition Innenministerium Baden-Württemberg Umgang mit Waffen Munition Informationen für Erbwaffenbesitzer 1 und Altwaffenbesitzer 2 1. Pflichten des Waffenbesitzers Alle Personen, die Waffen Munition besitzen,

Mehr

Übernahme insolventer Unternehmen

Übernahme insolventer Unternehmen Wirtschaft Mirko René Gramatke Übernahme insolventer Unternehmen Rechtliche und wirtschaftliche Chancen und Risiken aus Käufersicht Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

Usability Analyse des Internetauftritts der Firma MAFI Transport-Systeme GmbH

Usability Analyse des Internetauftritts der Firma MAFI Transport-Systeme GmbH Wirtschaft Markus Hartmann Usability Analyse des Internetauftritts der Firma MAFI Transport-Systeme GmbH Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information

Mehr

S p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.

S p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V. S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 01.01.2009 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben

Mehr

Kundenzufriedenheit im Mittelstand

Kundenzufriedenheit im Mittelstand Wirtschaft Daniel Schallmo Kundenzufriedenheit im Mittelstand Grundlagen, methodisches Vorgehen bei der Messung und Lösungsvorschläge, dargestellt am Beispiel der Kienzer GmbH Diplomarbeit Bibliografische

Mehr

Waffenrecht Änderungen im Waffenrecht durch Art. 3 Abs. 5 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom (BGBI I S.

Waffenrecht Änderungen im Waffenrecht durch Art. 3 Abs. 5 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom (BGBI I S. Innenministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Landeskriminalamt NRW Kreispolizeibehörden (alle) 21. Mai 2010 Seite 1 von 4 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) 43.6-57.06.01 4,14,36 Waffenrecht

Mehr

Hessischer Schützenverband e.v.

Hessischer Schützenverband e.v. Hessischer Schützenverband e.v. 1 Waffenerwerb für Sportschützen Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG) Der Hessische Schützenverband e.v. ist durch den Deutschen Schützenbund

Mehr

Schalldämpfer und Taschenlampen zur Jagd (auf Schwarzwild) in Sachsen ja, für BDS-Sportschießen nein (Stand: Juni 2018)

Schalldämpfer und Taschenlampen zur Jagd (auf Schwarzwild) in Sachsen ja, für BDS-Sportschießen nein (Stand: Juni 2018) Schalldämpfer und Taschenlampen zur Jagd (auf Schwarzwild) in Sachsen ja, für BDS-Sportschießen nein (Stand: Juni 2018) 1. Schalldämpfer Sportschützen haben - dafür - kein Bedürfnis. Seit 18.02.2018 dürfen

Mehr

Nachfolgend die für die Jägerschaft wichtigsten Bestimmungen, die FORUM WAFFENRECHT und DJV zusammengestellt haben:

Nachfolgend die für die Jägerschaft wichtigsten Bestimmungen, die FORUM WAFFENRECHT und DJV zusammengestellt haben: Das neue Waffengesetz ist seit 1. April 2003 in Kraft. Die Einführung sowie auch die ersten Wochen und Monate mit und unter dem neuen Gesetz waren von Verwirrung, Unwissenheit und in manchen Bereichen

Mehr

Wirksamkeit einer D&O Versicherung als Haftungsbeschränkung für Gesellschafter und Geschäftsführer im Innenverhältnis

Wirksamkeit einer D&O Versicherung als Haftungsbeschränkung für Gesellschafter und Geschäftsführer im Innenverhältnis Wirtschaft Nina Malek Wirksamkeit einer D&O Versicherung als Haftungsbeschränkung für Gesellschafter und Geschäftsführer im Innenverhältnis Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

Bereitgestellt von TU Chemnitz Angemeldet Heruntergeladen am :28

Bereitgestellt von TU Chemnitz Angemeldet Heruntergeladen am :28 Interview und schriftliche Befragung Grundlagen und Methoden empirischer Sozialforschung von Horst Otto Mayer Fachhochschule Vorarlberg 6., überarbeitete Auflage Oldenbourg Verlag München Bibliografische

Mehr

Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer

Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Bürger- und Ordnungsamt Postfach 11 10 61 Abteilung 2 64225 Darmstadt Der Oberbürgermeister I. Wichtige Pflichten Unverzüglich muss bei der

Mehr

Schützengesellschaft von 1433 Neumarkt i.d.opf. e.v.

Schützengesellschaft von 1433 Neumarkt i.d.opf. e.v. Voraussetzung: Lehrgangsort: Volljährigkeit der Teilnehmer; Mitglied in einem Schützenverein Unterrichtsräume Schützenhaus der SG 1433 Neumarkt i.d.opf. e.v. Schießstand Schießstände der SG 1433 Neumarkt

Mehr

Massenentlassungen, Betriebsstilllegungen, Unternehmensinsolvenzen

Massenentlassungen, Betriebsstilllegungen, Unternehmensinsolvenzen Jura Hulusi Aslan Massenentlassungen, Betriebsstilllegungen, Unternehmensinsolvenzen Umfang und Bedeutung der arbeitsrechtlichen Vorschriften bei Sanierung insolventer Unternehmen Diplomarbeit Bibliografische

Mehr

neue gelbe WBK Die neue gelbe Waffenbesitzkarte kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb! Das bis

neue gelbe WBK Die neue gelbe Waffenbesitzkarte kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb! Das bis neue gelbe WBK Die neue gelbe Waffenbesitzkarte kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb! Das bis 31.03.2003 geltende Waffengesetz kannte zwei verschiedene Formen der waffenrechtlichen

Mehr

Radegundis Stolze. Übersetzungstheorien. Eine Einführung. 6. Auflage

Radegundis Stolze. Übersetzungstheorien. Eine Einführung. 6. Auflage Radegundis Stolze Übersetzungstheorien Eine Einführung 6. Auflage Radegundis Stolze Übersetzungstheorien Eine Einführung 6., überarbeitete und erweiterte Auflage Radegundis Stolze ist Diplomübersetzerin

Mehr

Radegundis Stolze. Übersetzungstheorien. Eine Einführung. 6. Auflage

Radegundis Stolze. Übersetzungstheorien. Eine Einführung. 6. Auflage Radegundis Stolze Übersetzungstheorien Eine Einführung 6. Auflage Radegundis Stolze Übersetzungstheorien Eine Einführung 6., überarbeitete und erweiterte Auflage Radegundis Stolze ist Diplomübersetzerin

Mehr

Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kopie Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München An die Präsidentin des Bayerischen

Mehr

Kundenorientierung von Dienstleistungsunternehmen als kritischer Erfolgsfaktor

Kundenorientierung von Dienstleistungsunternehmen als kritischer Erfolgsfaktor Wirtschaft Madlen Martin Kundenorientierung von Dienstleistungsunternehmen als kritischer Erfolgsfaktor Kundenorientierung im Mittelpunkt des Wettbewerbes Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen

Mehr

Waffen- und Munitionsaufbewahrung

Waffen- und Munitionsaufbewahrung Waffen- und saufbewahrung Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Nach 36 des Waffengesetz (WaffG) und 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) Aufbewahrung von Schusswaffen (Feuerwaffen) im

Mehr

Waffenrecht. Vortrag Schulzentrum Buch am Peter Gölz

Waffenrecht. Vortrag Schulzentrum Buch am Peter Gölz Waffenrecht Vortrag Schulzentrum Buch am 28.11.2017 Vorstellung Polizeihauptkommissar Polizeiposten Meckenbeuren Seit 1998 Agenda Vorstellung Waffenrecht Gesetzestext zu Softair-Waffen > 0,5 Joule < 0,5

Mehr

Das Konzept der organisationalen Identität

Das Konzept der organisationalen Identität Wirtschaft Ute Staub Das Konzept der organisationalen Identität Eine kritische Analyse Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen

Mehr

Die Balanced Scorecard als Instrument des strategischen Managements aus Sicht eines mittelständischen Logistikunternehmens

Die Balanced Scorecard als Instrument des strategischen Managements aus Sicht eines mittelständischen Logistikunternehmens Wirtschaft Peter Helsper Die Balanced Scorecard als Instrument des strategischen Managements aus Sicht eines mittelständischen Logistikunternehmens Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen

Mehr

[[NeuerBrief]] Antragsteller (Jagdausübungsberechtigter/Jagderlaubnisinhaber): Jagdrevier:

[[NeuerBrief]] Antragsteller (Jagdausübungsberechtigter/Jagderlaubnisinhaber): Jagdrevier: [[NeuerBrief]] An Eingangsvermerk: Landratsamt Neustadt a.d.waldnaab -Untere Jagdbehörde- Stadtplatz 38 Anlage: Besondere Schulung zur 92660 Neustadt a.d.waldnaab Verwendung von Nachtzieltechnik Antrag

Mehr

Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften

Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um

Mehr

Waffen, die in eine "Waffenbesitzkarte" (sogenannte "grüne" WBK) und

Waffen, die in eine Waffenbesitzkarte (sogenannte grüne WBK) und 1 Waffenerwerb für Sportschützen Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG) Der Hessische Schützenverband e.v. ist durch den Deutschen Schützenbund e.v., der am 7. November 2003

Mehr

Yoga - die Kunst, Körper, Geist und Seele zu formen

Yoga - die Kunst, Körper, Geist und Seele zu formen Sport Carla Vieira Yoga - die Kunst, Körper, Geist und Seele zu formen Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen -

Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Das neue Waffengesetz ist seit 1. April 2003 in Kraft. Die Einführung sowie

Mehr

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Geschichte Claudia Sandke Der Lebensborn Eine Darstellung der Aktivitäten des Lebensborn e.v. im Kontext der nationalsozialistischen Rassenideologie Magisterarbeit Bibliografische Information der Deutschen

Mehr

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Landkreis Helmstedt - Waffen und gdwesen Südertor 6 38350 Helmstedt Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Bitte beachten Sie: Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben,

Mehr

Nachhaltige Entwicklung im Tourismus in den Alpen

Nachhaltige Entwicklung im Tourismus in den Alpen Wirtschaft Eva Widmann Nachhaltige Entwicklung im Tourismus in den Alpen Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

Verordnung zur Änderung des Kostenverzeichnisses

Verordnung zur Änderung des Kostenverzeichnisses 28 1 201-1-2-F Verordnung zur Änderung des Kostenverzeichnisses Vom 6. Juni 2012 Auf Grund von Art. 5 und 10 des Kostengesetzes (KG) vom 20. Februar 1998 (GVBl S., BayRS 201-1-1-F), zuletzt geändert durch

Mehr

Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.v. Bund Bayerischer Schützen e.v. Landesverband 8. Richtlinien. für die Ausstellung von Bescheinigungen

Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.v. Bund Bayerischer Schützen e.v. Landesverband 8. Richtlinien. für die Ausstellung von Bescheinigungen Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.v. Bund Bayerischer Schützen e.v. Landesverband 8 Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. 8 WaffG i.v.m. 14 WaffG (Bedürfnisbescheinigungen) Stand 21.03.10

Mehr

Übergewichtige Kinder und Jugendliche in Deutschland

Übergewichtige Kinder und Jugendliche in Deutschland Geisteswissenschaft Axel Jäckel Übergewichtige Kinder und Jugendliche in Deutschland Ein Fall für die soziale Arbeit?! Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische

Mehr

Deutscher Schützenbund Lahnstraße 120, Wiesbaden

Deutscher Schützenbund Lahnstraße 120, Wiesbaden Deutscher Schützenbund Lahnstraße 120, 65195 Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen - Anhalt e.v. Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG) (Diese

Mehr

Spätes Bietverhalten bei ebay-auktionen

Spätes Bietverhalten bei ebay-auktionen Wirtschaft Christina Simon Spätes Bietverhalten bei ebay-auktionen Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr