Zivilschutz - Kompetenzzentrum ziko 4710 Balsthal. Betriebs und Gebührenreglement

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zivilschutz - Kompetenzzentrum ziko 4710 Balsthal. Betriebs und Gebührenreglement"

Transkript

1 Zivilschutz - Kompetenzzentrum ziko 4710 Balsthal Betriebs und Gebührenreglement

2 1. Grundlagendokumente RRB zum Mietvertrag Interkantonales Feuerwehrausbildungszentrum (ifa) vom Mietvertrag Interkantonales Feuerwehrausbildungszentrum (ifa) vom WVZSKSO (Ausgabe 2008) stufe verrechenbare Verwaltungskosten, Finanzdepartement Kanton Solothurn Hausordnung ziko, 2010 Betriebsreglement Zivilschutzausbildungszentrum Eiken, Kanton Aargau 2. Betrieb ziko Das Zivilschutz Kompetenzzentrum (ziko) ist eine kantonale Einrichtung und wird durch die Abteilung Zivilschutz des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB), Bereich Ausbildung, betrieben. Die Belegung des Hauptgebäudes und der Aussenarbeitsplätze erfolgt im Rahmen der jährlichen Kursplanung. Das Kompetenzzentrum wird gegen Bezahlung () auch für Veranstaltungen von Partnern des Bevölkerungsschutzes und Veranstaltungen Dritter zur Verfügung gestellt. Belegungsbegehren sind möglichst frühzeitig telefonisch oder per an den Leiter ziko zu richten. Vorrang hat immer die aktuelle Jahres und Kursplanung. Eine Reservation wird dem Veranstalter schriftlich bestätigt. Um eine optimale Auslastung des Kompetenzzentrums zu gewährleisten ist es möglich, soweit es Raumbedarf und Betrieb zulassen, mehrere Veranstaltungen parallel durchzuführen. Vor dem Start der Veranstaltung und vor Verlassen des Areals hat sich die für den Anlass verantwortliche Person beim Leiter ziko oder dem Verantwortlichen Materialwesen abzumelden. 3. Ausbildungsinfrastruktur Das Zivilschutz Kompetenzzentrum ziko umfasst: Hauptgebäude mit Plenarsaal (54 Personen), 4 Klassenzimmer, Sitzungszimmer, Ausbildungshalle, Magazine und Lagerräume, Toiletten, Garderoben und Duschen. Pioniergelände mit Stollensystemen, Trümmerstation, Mehrzweckstation und Unterstand. Nebenarbeitsplätze Welle, Spinne, Beton, Holz, Stahl und Unterstand. Vorplatz mit Parkplatz Lehrpersonal und Dienstfahrzeuge, Stiefelwaschanlage. 4. Aussengelände, Instruktions und Verbrauchsmaterial Die Benutzung des Aussengeländes ist nur nach einer vorangegangener Rekognoszierung möglich. Details über Instruktions und Verbrauchsmaterial sind anlässlich der Rekognoszierung abzusprechen. Ein entsprechender Termin ist durch den Benutzer zu vereinbaren. Die Bereitstellung des Pioniergeländes erfolgt durch den Verantwortlichen Materialwesen, nach Absprache unter Mithilfe von AdZS. Meldungen über defektes oder fehlendes Material sind laufend oder spätestens am

3 Veranstaltungsende an den Verantwortlichen Materialwesen zu richten. Es wird allenfalls dem Benutzer in Rechnung gestellt. ziko-fahrzeuge und technisches Material werden grundsätzlich nicht vermietet. Regionale Zivilschutzorganisationen bringen ihr benötigtes Material selbst mit. Betriebsstoffe können, nach vorgängiger Absprache, im ziko bezogen werden. 5. Zuteilung von Räumlichkeiten und Aussengelände Die Räumlichkeiten werden grundsätzlich durch den Leiter ziko zugeteilt. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Durchführung der geplanten Veranstaltung werden mitberücksichtigt. Alle Einrichtungen und Geräte sind mit gebührender Sorgfalt zu benützen. Technische Einrichtungen und Möbilierung dürfen nicht in andere Räumlichkeiten verschoben werden. Am Ende der Veranstaltung sind die Räumlichkeiten und oder das Aussengelände aufgeräumt zu verlassen: Pinwände sauber und frei von Stecknadeln Magnetflächen sauber, Magnete am Rand versorgt Notebook, Beamer oder Presenter ausgeschaltet Lehrerpult aufgeräumt Tische und Stühle frei von Utensilien Aussengelände aufgeräumt, Verbrauchsmaterial gemäss Vorgabe deponiert oder entsorgt 6. Verpflegung Das ziko betreibt keine eigene Kantine. Die Verpflegung wird in der Mensa des Interkantonalen Feuerwehrausbildungszentrums (ifa) eingenommen. Die Mensa befindet sich unmittelbar vor dem ziko-hauptgebäude. Wünsche bezüglich Verpflegung sind direkt mit dem ifa abzusprechen, die Abrechnung erfolgt durch das ifa. Kontakt: Herr Rolf Bill, Leiter Kurswesen, Telefon Adresse: 7. Parkplätze Die Parkplätze werden vor der Veranstaltung durch den Leiter ziko zugewiesen. Sie befinden sich grundsätzlich auf dem offiziellen ifa-parkplatz unmittelbar südlich der Mensa. 8. Zufahrt und Signalisation Die Zufahrt zum Gelände des ifa / ziko ist ab der Kantonsstrasse (Höhe Schmelzihof / Coop Tankstelle) signalisiert. Für Bahnreisende ab dem Bahnhof Klus beträgt der Fussmarsch zum ziko ca 3 Minuten. Vor dem ifa-hauptgebäude befindet sich eine grosse Übersichtstafel (you are here map) mit allen Gebäude und Arealteilen und einer entsprechenden Legende.

4 9. Betriebszeiten Montag bis Freitag 06:45 17:45 (normale Betriebszeiten) Abendveranstaltungen bis maximal 22:00 Uhr Wochenendveranstaltungen nach Vereinbarung Ausserhalb der normalen Betriebszeiten ist bei einer reservierte Veranstaltung ein zikomitarbeiter anwesend. Er ist Ansprechperson für die Veranstaltung und nach dem Abschluss für die Schliessung von Toren und Gebäude zuständig. Seine Präsenz ist mit einem Pauschalbetrag von Fr pro Stunde in Bar zu begleichen. 10. Verhaltensregeln und Hausordnung Das Rauchen ist im ganzen Kompetenzzentrum verboten! Aschenbecher hat es vor dem Hauptgebäude und auf dem Aussengelände. Zigarettenkippen gehören nicht auf den Boden sondern in die Aschenbecher. Es ist verboten, Abfall auf dem Areal zu deponieren. Abfall gehört nur in die auf dem Gelände aufgestellten und bezeichneten Abfalleimer Bei schmutzigen Schuhen ist vor dem Betreten des ziko die Stiefelwaschanlage zu benutzen. Das ziko wird nur mit sauberen Schuhen betreten! Auf dem Aussengelände hat es keine Toiletten, dies ist den Kursteilnehmern mitzuteilen. Die Toilettenanlage befindet sich im Hauptgebäude, neben der Garderobe. Die im Foyer des 1. OG angebrachte Hausordnung des ziko ist zwingend einzuhalten. Die Benutzung des Personenliftes ist nur nach vorgängiger Absprache gestattet. 11. Haftung und Versicherung Der Kanton Solothurn als Betreiber des ziko lehnt bei Vermietung an Dritte jegliche Haftungsansprüche irgendwelcher Art ab,die sich während der Dauer der Veranstaltung ergeben. Der Mieter ist für seinen Versicherungsschutz selbst zuständig. 12. Kosten Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Verantwortlichen Kurswesen des ziko direkt an den Benutzer. Zahlungen haben innert 30 Tagen mit dem beigelegten Einzahlungsschein zu erfolgen. 13. Kontaktadressen Leiter Ausbildung / Leiter ziko Roland Strähl, Oberstleutnant Telefon roland.straehl@vd.so.ch Verantwortlicher Materialwesen André Ackermann, Adjutant Telefon andre.ackermann@vd.so.ch

5 Verantwortlicher Kurswesen Felix Oeggerli, Adjutant Telefon Dieses Gebührenreglement wurde Ende Januar 2010 durch den C AMB, Herr Rolf Leuthard genehmigt. Gültigkeit: ab Balsthal, 31. Januar 2010 Beilagen: Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Abteilung Zivilschutz Leiter Zivilschutz Leiter Ausbildung sign. Dieter Winistörfer sign. Roland Strähl - Gebührentarif mit Situationsplan ifa / ziko Verteiler: - C AMB - AMB, Abteilung Zivilschutz, Baselstrasse (intern) - Personal ziko - Kommando R ZSO Kanton SO - SOZSV (1) - Polizei Kanton Solothurn (1) - Personalamt Kanton Solothurn (1)

6 Gebühren für die Benutzung von Räumlichkeiten, Aussenanlagen und Infrastrukturen Ziffer 1 Pioniergelände und Nebenarbeitsplätze inklusive Übergabe und Abnahme 1.1 Halbtag Pauschal Ganzer Tag Pauschal Woche Pauschal 1'800.- Ziffer 2 Fahrhabe / Einsatzmaterial / Rettungszelt 2.1 Kramer inkl. Chauffeur Stunde Sandsackabfüllanlage inkl. Instruktion Halbtag Schmutzwasserpumpe Riverside Halbtag 2.4 Rettungszelt komplett * Tag * bedingt Instruktion durch Lehrpersonal Ziffer 3

7 Verbrauchsmaterial Pioniergelände / Nebenarbeitsplätze 3.1 Betonelement Holzrahmen mit Stahlrohren 3.3 Holzrahmen mit Armierungsnetz Holzrahmen mit Doppellatten Laubholzstamm Laufmeter Kantholz Laufmeter Dachlatte Laufmeter Doppellatte Laufmeter Sandsack leer Splitt 4/8 mm m Flutung Wasserstation mit Frischwasser Anderes Material (zb Betriebstoffe) Nach Aufwand Ziffer 4 Vermietung Räumlichkeiten ziko pro Halbtag oder Abend 4.1 Plenarsaal (54 Sitzplätze an Schmaltischen) Klassenzimmer Sitzungszimmer Ausbildungshalle 4.5 Garderoben Duschen 20.- Ziffer 5 Gerätschaften / Infrastrukturen pro Halbtag oder Abend 5.1 SMART-Board (nur mit Bedienungsschulung) SMART-Sympodium (nur mit Bedienungsschulung) 5.3 Schulung SMART-Produkte 5.4 CPR-Phantome komplett Pro 5.5 Kopierer / Drucker (Farb/Schwarzweisskopien) Nach Aufwand Ziffer 7 Personal ziko 7.1 Lehrpersonal ziko Stunde 125.-

8 Spezialregelungen: Gebührenermässigungen bei Ziffer 1, Pioniergelände und Nebenarbeitsplätze: 50 % für: Regionale Zivilschutzorganisationen (R ZSO) Gesundheitswesen, Samaritervereine zivile Hundestaffeln Armee Keine Verrechnung bei Ziffern 1, 4, 5, für: ifa-belegungen Polizei Kanton Solothurn Solothurnischer Zivilschutzverband SOZSV und Fachkommissionen Solothurnische Kantonale Amtsstellen Situationsplan Areal ifa / ziko:

Betriebsreglement. Zivilschutz-Ausbildungszentrum 5074 Eiken (AG) Tel: Fax:

Betriebsreglement. Zivilschutz-Ausbildungszentrum 5074 Eiken (AG) Tel: Fax: Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz Sektion Ausbildung Zivilschutz Zivilschutz-Ausbildungszentrum 5074 Eiken (AG) Tel: 062 865 10 70 Fax: 062 865 10 89 E-mail: zazeiken.amb@ag.ch Betriebsreglement

Mehr

Gesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung

Gesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung Gesuch für n- & Kirchgemeindehausbenützung Hochzeit Abdankung auswärtiger Pfarrer Konzert Sonstiges Apéro (kostenpflichtig) Organisation:... Gesuchsteller:... Kirchgemeindezugehörigkeit:... Name Pfarrer,...

Mehr

Gesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung

Gesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung Gesuch für n- & Kirchgemeindehausbenützung Hochzeit Abdankung auswärtiger Pfarrer Konzert Sonstiges Apéro (kostenpflichtig) Organisation:... Gesuchsteller:... Kirchgemeindezugehörigkeit:... Name Pfarrer,...

Mehr

Gemeinde Unteriberg. Betriebsreglement. Schulhaus Studen

Gemeinde Unteriberg. Betriebsreglement. Schulhaus Studen Gemeinde Unteriberg Betriebsreglement Schulhaus Studen Benützungsreglement für die Benützung des Schulhauses Kirchmatt, Studen 1. Räume Das Reglement gilt für die Benützung folgender Räumlichkeiten im

Mehr

Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14

Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14 Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz Benutzungsordnung Träff 14 Zweckbestimmung Der Träff 14 ist grundsätzlich für alle offen, die bereit sind die Benutzungsordnung einzuhalten. Verwaltung des Träff 14

Mehr

Raumvermietungskonzept und Gebührenreglement

Raumvermietungskonzept und Gebührenreglement Raumvermietungskonzept und Gebührenreglement Die in diesem Reglement verwendeten Bezeichnungen gelten für beide Geschlechter. Der Gemeinderat beschliesst: I Allgemeines 1 Das vorliegende Reglement regelt

Mehr

Benutzungsreglement. Waldhütte "im Schlatt"

Benutzungsreglement. Waldhütte im Schlatt Benutzungsreglement Waldhütte "im Schlatt" 07 Der Gemeinderat erlässt das folgende Benutzungsreglement für die Waldhütte der Ortsbürgergemeinde Hallwil: Art. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte

Mehr

Vermietung Clublokal

Vermietung Clublokal Vermietung Clublokal Version 1.8 Perlen, 29.12.2018 Inhaltsverzeichnis 1 Vermietungen... 3 2 Mietobjekt... 3 3 Mietbeginn und Mietdauer... 3 4 Mietgesuche... 3 5 Verantwortung... 3 6 Übergabe / Rückgabe

Mehr

LEITFADEN RAUMVERMIETUNG

LEITFADEN RAUMVERMIETUNG LEITFADEN RAUMVERMIETUNG Raumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen Herzlich willkommen! Unsere Veranstaltungsräume stehen Ihnen für Ihre Anlässe, Tagungen und Bankette zur Verfügung. Gerne

Mehr

REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI

REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Seminarräume 1 + 2 können zu folgenden

Mehr

Sportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1

Sportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1 Sportstätte Walke Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1 1) Zweck Das Clubhaus-Restaurant des FC Kölliken (ink. Terrasse und Festzelt)

Mehr

Vermietung Schützenstube in der Schiessanlage Heckemos

Vermietung Schützenstube in der Schiessanlage Heckemos Vermietung Schützenstube in der Schiessanlage Heckemos Seite 1 / 2: Seite 3: Seite 4: Seite 5: Seite 6: Benützungsreglement Gebührenordnung für Mieträumlichkeiten Miet- bzw. Reservationsanfrage Mietvertrag

Mehr

Gebührenordnung für öffentliche Anlagen, Räume, Plätze und Einrichtungen der Gemeinde

Gebührenordnung für öffentliche Anlagen, Räume, Plätze und Einrichtungen der Gemeinde Gebührenordnung für öffentliche Anlagen, Räume, Plätze und Einrichtungen der Gemeinde Schüpfheim vom 1. Januar 2019 Diese Gebührenordnung ist eine Gesamtüberarbeitung und ersetzt alle bisherigen Gebührenordnungen

Mehr

Leitfaden Raumvermietung Raumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen

Leitfaden Raumvermietung Raumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen Raumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen Datum erstellt/aktualisiert: 19.08.16 Version: 1 Seite 1 von 11 Herzlich willkommen! Unsere Veranstaltungsräume stehen Ihnen für Ihre Anlässe, Tagungen

Mehr

Benützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums

Benützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums Benützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums 1. Grundsätzliches ZWECK Das Dachgeschoss der Villa Gantrisch ist als Schulungs- und Eventraum zu nutzen. VERANTWORTUNG Die Gesamtverantwortung

Mehr

Benützung Gemeindeschuppen / Gemeindehausplatz 8. vom November Gültig ab November 2003 Nr. 0925

Benützung Gemeindeschuppen / Gemeindehausplatz 8. vom November Gültig ab November 2003 Nr. 0925 Benützung Gemeindeschuppen / Gemeindehausplatz 8 vom November 2003 Gültig ab November 2003 Nr. 0925 Seite 2 AUFLAGEN 1. An den bestehenden Einrichtungen dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.

Mehr

Raumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen

Raumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen Raumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen Herzlich willkommen! Unsere Veranstaltungsräume stehen Ihnen für Ihre Anlässe, Tagungen und Bankette zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie und helfen

Mehr

RAIFFEISEN ARENA

RAIFFEISEN ARENA i ALLGEMEINE INFORMATIONEN RAIFFEISEN ARENA www.erlebnisbank.ch RAIFFEISEN ARENA NUTZUNGS REGLEMENT RAIFFEISEN ARENA Die Raiffeisenbank Mischabel-Matterhorn hat im Jahr 2014 einen Teil der Liegenschaft

Mehr

Ortsbürgerhütte Ischlag Menziken

Ortsbürgerhütte Ischlag Menziken GEMEINDE MENZIKEN Ortsbürgerhütte Ischlag Menziken Benützungsreglement 55 Sitzplätze, 32 Schlafplätze Zu vermieten vom 1. April bis 31. Oktober (1. November bis 31. März geschlossen) Ortsbürgerhütte Ischlag

Mehr

Gemeinschafts- Schiessanlage Heckemos. Benützungsreglement / Gebührenordnung / Inventarliste / Mietvertrag / Preisliste

Gemeinschafts- Schiessanlage Heckemos. Benützungsreglement / Gebührenordnung / Inventarliste / Mietvertrag / Preisliste Benützungsreglement / Gebührenordnung / Inventarliste / Mietvertrag / Preisliste 1. Räume / Einrichtungen / Geschirr Räume Schützenstube mit Office Eingangsbereich inkl. WC Anlagen Schiessraum Büro Einrichtungen

Mehr

Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach

Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische

Mehr

Miet- und Nutzungsreglement. inkl. Hausordnung für Kirche und Kirchgemeindehaus

Miet- und Nutzungsreglement. inkl. Hausordnung für Kirche und Kirchgemeindehaus Miet- und Nutzungsreglement inkl. Hausordnung für Kirche und Kirchgemeindehaus Artikel 1 Zweck und Nutzung Dieses Reglement bestimmt die Nutzung der Räume und der Einrichtung (inkl. Hilfsmittel) der Kirche

Mehr

Trotte. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Firmenanlässe, Vorträge und Konzerte

Trotte. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Firmenanlässe, Vorträge und Konzerte Trotte Geburtstags- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Firmenanlässe, Vorträge und Konzerte Anfahrtsplan In Pfyn ( Hauptstrasse) der Beschilderung "P Trotte" ( Mühlegasse) folgen Kleiner Rundgang Office

Mehr

REGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C

REGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C REGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Turnhallen können zu folgenden Zeiten gemietet werden:...

Mehr

Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum

Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum Inhaltsverzeichnis 1 TRÄGERSCHAFT... - 2-2 ZWECK... - 2-3 GRUNDLAGEN... - 2-4 ORGANE... - 2-5 BENÜTZUNG... - 2-5.1 BENÜTZUNGSRECHT... - 2-5.2

Mehr

Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg

Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg Stand 14.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 1 Geltungsbereich...

Mehr

S.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: )

S.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: ) -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: 04.11.2015) Seite 1 von 8 Grundsätzliches Für das Vereinsheim und die dazugehörenden Außenanlagen des gilt folgende Nutzungsordnung,

Mehr

Gesuch zur Durchführung einer grösseren Veranstaltung in den Zonen für Sport- und Freizeitanlagen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9

Gesuch zur Durchführung einer grösseren Veranstaltung in den Zonen für Sport- und Freizeitanlagen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9 Gemeinde Münsingen, Abteilung Bau, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen Tel. 031 724 52 20 / E-Mail bauabteilung@muensingen.ch / www.muensingen.ch Gesuch zur Durchführung einer grösseren Veranstaltung in den

Mehr

Benützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon

Benützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon GEMEINDE VILLMERGEN Benützungsreglement für das Waldhaus Hilfikon Ausgabe 2010 Reglement über die Benützung des Waldhauses Hilfikon Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Waldhaus befindet sich im Eigentum

Mehr

Benutzer Reglement. Berghaus Brioche Februar 2018

Benutzer Reglement. Berghaus Brioche Februar 2018 Benutzer Reglement Berghaus Brioche Februar 2018 1. Mietumfang Das Berghaus Brioche in Plagne bietet Platz für 25 Personen (Innenplätze), 40 Personen (gedeckte Aussenplätze), und ca. 25 Schlafplätze (Massenlager).

Mehr

Aargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement

Aargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement Aargauer Kunsthaus Aargauerplatz CH-5001 Aarau Tel. +41 62 835 20 30 Fax +41 62 835 23 29 Aargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement gestützt auf 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes vom 31. März 2009

Mehr

Wir geben Ihnen Raum.

Wir geben Ihnen Raum. Wir geben Ihnen Raum. Unsere Räume können in Küsnacht und in Binz für Veranstaltungen gemietet werden. Durch die moderne, audiovisuelle Infrastruktur können Präsentationen, Versammlungen und Vorträge aller

Mehr

Oberstufenschulgemeinde Sproochbrugg Gebührentarif Oberstufenschulanlage Sproochbrugg

Oberstufenschulgemeinde Sproochbrugg Gebührentarif Oberstufenschulanlage Sproochbrugg Oberstufenschulgemeinde Sproochbrugg Gestützt auf die Art. 4, 17 und 37 des Betriebs- und Benützungsreglementes erlässt der Schulrat folgenden Gebührentarif Raumgebühren Regelmässige Benützungen (Dauerbelegungen

Mehr

Das Pfarreizentrum Pfäffikon ist Eigentum der Kirchenstiftung Pfäffikon. Kirchenrat. Verwaltung Kirchenanlagen Pfäffikon

Das Pfarreizentrum Pfäffikon ist Eigentum der Kirchenstiftung Pfäffikon. Kirchenrat. Verwaltung Kirchenanlagen Pfäffikon Betriebs- und Benützungsreglement Pfarreizentrum Pfäffikon 1. Betriebsstruktur und Organisation 1.1 Eigentumsverhältnisse Das Pfarreizentrum Pfäffikon ist Eigentum der Kirchenstiftung Pfäffikon. 1.2 Organigramm

Mehr

Leistungsverzeichnis Kursräume der Siloah AG

Leistungsverzeichnis Kursräume der Siloah AG Leistungsverzeichnis Kursräume der Siloah AG Wir heissen Sie herzlich willkommen bei der Gastronomie der Siloah AG. Liebe Gäste Wir freuen uns, dass Sie sich für uns interessieren. Die Gastronomie der

Mehr

Vermietungsrichtlinien für die Gemeinschaftsräume im Engel Haus Twann

Vermietungsrichtlinien für die Gemeinschaftsräume im Engel Haus Twann Wohnbaugenossenschaft Zuhause am Bielersee Chlyne Twann 20 2513 Twann www.zuhauseambielersee.ch info@zuhauseambielersee.ch Vermietungsrichtlinien für die Gemeinschaftsräume im Engel Haus Twann Die Gemeinschaftsräume

Mehr

Die TanzHalle. Dokumentation. Reglement

Die TanzHalle. Dokumentation. Reglement Die TanzHalle Dokumentation Reglement Inhaltsverzeichnis 1. Objekt, Adresse, Kontakt... 3 2. Belegungsarten... 3 3. Infrastruktur... 3 4. Bestuhlung und Kosten... 3 5. Parkplätze... 5 6. Catering und Küche...

Mehr

Vertrag Nr XXX

Vertrag Nr XXX Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS Referenz/Aktenzeichen: Egg/133-AUSB Debitor Nr. 35000XXXX Vertrag Nr. 352000XXX (Nummer

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL REGLEMENT ÜBER DIE BENÜTZUNG DER SCHUL- UND WERKHOFANLAGE Ausgabe vom 02. Dezember 2010 Benützerreglement Schul_Werkhofanlage 2011 Reglement über die Benützung der Ausgabe

Mehr

Preisliste für Raumnutzung in Küsnacht. Wir geben Ihnen Raum.

Preisliste für Raumnutzung in Küsnacht. Wir geben Ihnen Raum. Preisliste für Raumnutzung in Küsnacht Räume Saal 110m 2 maximal 60 Personen Atelier 80m 2 maximal 40 Personen Schulküche 60m 2 maximal 8 10 Personen Raummieten Tarif 1 Tarif 2 Saal, einmalige Nutzung

Mehr

Seminare & Tagungen. Regionales Pflegezentrum Baden AG

Seminare & Tagungen. Regionales Pflegezentrum Baden AG Seminare & Tagungen Regionales Pflegezentrum Baden AG 2 Inhaltsverzeichnis Raumangebot Standort Baden «Saal» 4 Seminarräume «Scharten» und «Stein» 5 Sitzungszimmer «Rüsler» 6 Raumangebot Standort Wettingen

Mehr

Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag

Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag A n h a n g 4 Gebühren Pentorama Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag Tarif 1 Anlässe von Amriswiler Institutionen ohne kommerziellen Charakter nur Foyer 100.00 150.00 nur Galerie 100.00 pro Galerie

Mehr

Der Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.

Der Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft. I. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte, sowie die Handhabung dieses Reglementes ist Sache des Gemeinderates. Für die Wartung und den Betrieb ist der vom Gemeinderat gewählte Hüttenwart zuständig.

Mehr

Heilpädagogisches Zentrum Hohenrain Vermietungen & Catering

Heilpädagogisches Zentrum Hohenrain Vermietungen & Catering Heilpädagogisches Zentrum Hohenrain Vermietungen & Catering Während rund 600 Jahren wirkte der christliche Johanniterorden in der Kommende Hohenrain. Zeugnis dieser Zeit sind die imposanten, gut erhaltenen

Mehr

Benutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten

Benutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten Benutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten Stetten, den 26.02.2019 gültig ab: 27.02.2019 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Allgemeines Der Gemeinderat von Stetten erlässt gemäss Art. 52 Abs. 1 und Abs. 4 des

Mehr

Culinarium Nöggel Tarife

Culinarium Nöggel Tarife Culinarium Nöggel Tarife Tarife Tarife pro Benützung Ortseigene Auswärtige ohne gewerbliche Nutzung Küche inkl. Essteil 100.- 200.- Dauermieter 50.- 100.- Essteil ohne Küche 50.- 100.- Dauermieter 30.-

Mehr

G E M E I N D E K I R C H L E E R A U. Waldhausreglement. der Ortsbürgergemeinde Kirchleerau

G E M E I N D E K I R C H L E E R A U. Waldhausreglement. der Ortsbürgergemeinde Kirchleerau G E M E I N D E K I R C H L E E R A U Waldhausreglement der Ortsbürgergemeinde Kirchleerau Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Zweckbestimmung 2 Verwaltung B. Benützungsbewilligung 3 Anmeldung

Mehr

Gemeinde Leibstadt. über die Benützung des

Gemeinde Leibstadt. über die Benützung des Gemeinde Leibstadt über die Benützung des Reglement über die Benützung des Festzeltes der Gemeinde Leibstadt 1. ALLGEMEINES Art. 1 Es steht folgende Infrastruktur zur Verfügung: - Festzelt (21 x 8 m) -

Mehr

Einwohnergemeinde Lommiswil Reglement über die Benützung der Räumlichkeiten und Einrichtungen der Zivilschutzanlage Lommiswil 2006

Einwohnergemeinde Lommiswil Reglement über die Benützung der Räumlichkeiten und Einrichtungen der Zivilschutzanlage Lommiswil 2006 Einwohnergemeinde Lommiswil Reglement über die Benützung der Räumlichkeiten und Einrichtungen der Zivilschutzanlage Lommiswil 2006 Vom Gemeinderat am 17. August 2006 beschlossen. EG Lommiswil - 2 - Inhaltsverzeichnis

Mehr

Das Schloss Hallwyl wird primär museal genutzt. Das Museum Aargau entscheidet über die Art der Benutzung und den Betrieb.

Das Schloss Hallwyl wird primär museal genutzt. Das Museum Aargau entscheidet über die Art der Benutzung und den Betrieb. 495.239 Museum Aargau Schloss Hallwyl CH-5707 Seengen Tel. +41 (0)62 767 60 10 Fax +41 (0)62 767 60 18 Museum Aargau Benutzungs- und Gebührenreglement Schloss Hallwyl 1 gestützt auf 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes

Mehr

Einwohnergemeinde Laufen

Einwohnergemeinde Laufen Einwohnergemeinde Laufen Fassung: 2.010.2.001 Reglement Hauswirtschaftsschule 1993 Benützungs- und Gebührenordung für die Hauswirtschaftsschule Allmendweg 19 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3

Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 1. Zuständigkeit 1.1. Für die Vermietung des Aufenthaltsraumes ist die unten aufgeführte Kontaktperson

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG

EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG Benützungsverordnung Parterreräume altes Schulhaus Ledi 07 Inhaltsverzeichnis. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.... Bewilligung.... Benützung... 4. Schlussbestimmungen... 5 ANHANG I...

Mehr

Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume)

Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume) Einwohnergemeinde Beatenberg Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume) vom 8. August 2016 2 1. Allgemeines Zweck Art.

Mehr

Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************

Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ 2 1. Eigentümerin des Waldhauses Allgemeine Orientierung

Mehr

Verordnung über die Benützung der Turnhalle, des Mehrzweckgebäudes und der angeschlossenen Räume vom Schulhaus Mauensee

Verordnung über die Benützung der Turnhalle, des Mehrzweckgebäudes und der angeschlossenen Räume vom Schulhaus Mauensee ! Verordnung über die Benützung der Turnhalle, des Mehrzweckgebäudes und der angeschlossenen Räume vom Schulhaus Mauensee Grundlage Art. 1 Allgemeines 1 Der Gemeinderat Mauensee erlässt die folgende Verordnung

Mehr

Wir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank

Wir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank Hausordnung Unsere Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Wir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank Aschenbecher vor der Haustür. Liebe Gäste! Wir freuen uns, dass Sie

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE 4556 AESCHI SO

EINWOHNERGEMEINDE 4556 AESCHI SO EINWOHNERGEMEINDE 4556 AESCHI SO REGLEMENT ÜBER DIE BENÜTZUNG DES MEHRZWECKGEBÄUDES UND DER AUSSENANLAGEN I. Allgemeines Geltungsbereich Art. 1 Dieses Reglement regelt die Benützung der Räumlichkeiten

Mehr

Weisungen für die Benützung der Schul-, Turn- und Zivilschutzanlage Vogelbuch und der Schulanlage Ferenbalm

Weisungen für die Benützung der Schul-, Turn- und Zivilschutzanlage Vogelbuch und der Schulanlage Ferenbalm Weisungen für die Benützung der Schul-, Turn- und Zivilschutzanlage Vogelbuch und der Schulanlage Ferenbalm 010 Inkl. 1. Teilrevision vom 0.07.01 Inkl.. Teilrevision vom 1.11.017 Inhaltsverzeichnis A)

Mehr

Richtlinie. Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim. vom 19. Juni

Richtlinie. Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim. vom 19. Juni Richtlinie Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim vom 9. Juni 07 46.3 Richtlinie über die Benützung und den Betrieb der Sportanlage Feldheim vom 9. Juni 07 Der Gemeinderat

Mehr

Benutzer- und Gebührenordnung der Kirchen und der Mieträume Kirchgemeinde Aeschi - Krattigen

Benutzer- und Gebührenordnung der Kirchen und der Mieträume Kirchgemeinde Aeschi - Krattigen Benutzer- und Gebührenordnung der Kirchen und der Mieträume Kirchgemeinde Aeschi - Krattigen Aeschi Kirche Kirchgemeindehaus Krattigen Kirche und Räume Ausgabe Juli 2011 Wir heissen Sie in den Räumen unserer

Mehr

Mietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus

Mietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus Mietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus Zwischen dem Jugendzentrum Focus als Vermieter, Name Mitarbeiter und Name, Adresse, Telefon (Elternteil) als Mieter, wird folgender Mietvertrag geschlossen:

Mehr

Benützungsordnung der Turnhalle mit Mehrzwecknutzung der Einwohnergemeinde Schwadernau

Benützungsordnung der Turnhalle mit Mehrzwecknutzung der Einwohnergemeinde Schwadernau Benützungsordnung der Turnhalle mit Mehrzwecknutzung der Einwohnergemeinde Schwadernau Die Einwohnergemeinde Schwadernau erlässt folgende Benützungsordnung für die Benützung der Turnhalle mit Mehrzwecknutzung

Mehr

REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15

REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 Artikel 1 Zweck Die Räumlichkeiten des TriffAltdorf dienen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen von Altdorf (Benützende)

Mehr

Tarifordnung Miete Quartierraum GATE26

Tarifordnung Miete Quartierraum GATE26 Private und Vereine aus Opfikon Firmen aus Opfikon Auswärtige Private und Vereine Auswärtige Firmen BAU UND INFRASTRUKTUR Tarifordnung Miete Quartierraum GATE26 Mieter Zeitraum 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Mehr

Violahof Benützungsordnung

Violahof Benützungsordnung GEMEINDERAT Violahof Benützungsordnung www.kaiseraugst.ch e-mail: gemeinde.kaiseraugst@kaiseraugst.ch DORFSTRASSE 17 POSTFACH 4303 KAISERAUGST TELEFON 061 816 90 60 FAX 061 816 90 55 Violahof Benützungsordnung

Mehr

Reglement für Fremdvermietungen Rex-Saal im Chesselhuus

Reglement für Fremdvermietungen Rex-Saal im Chesselhuus Postfach 254 8330 Pfäffikon ZH www.kulturimrex.ch vorstand@kulturimrex.ch Rex-Saal im Chesselhuus Version: 1.0 Datum: 27.06.2015 Kontakt: fremdvermietung@kulturimrex.ch Inhalt Einleitung... 3 Räume...

Mehr

Dieses Reglement regelt die Benutzung der Schulanlagen der Schule Hinwil durch Dritte.

Dieses Reglement regelt die Benutzung der Schulanlagen der Schule Hinwil durch Dritte. Seite: 1 / 5 Geltungsbereich Dieses regelt die Benutzung der Schulanlagen der durch Dritte. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die Schulanlagen dienen in erster Linie dem Schulunterricht. Sie können ortsansässigen

Mehr

Benützer Reglement / Hausordnung für die Naturschule St. Gallen

Benützer Reglement / Hausordnung für die Naturschule St. Gallen Benützer Reglement / Hausordnung für die Naturschule St. Gallen Benützerkreis Die Infrastruktur der Naturschule werden vermietet für die Aus- und Weiterbildung sowie für Sitzungen und Tagungen in den Bereichen

Mehr

Ateliers Cliquenräume 4. Sorgfaltspflicht

Ateliers Cliquenräume 4. Sorgfaltspflicht Seite 3 von 9 Die Gebühren sind mit der Reservationsbestätigung bekannt zu geben. Es können anlassbezogene Gebühren nach Aufwand anfallen, welche bei der Raumrückgabe bekannt gegeben und in Rechnung gestellt

Mehr

Büssli Pfadi Uster-Greifensee Benutzungsreglement Formulare für Übergabe und Rückgabe Pflichtenheft Verwalter

Büssli Pfadi Uster-Greifensee Benutzungsreglement Formulare für Übergabe und Rückgabe Pflichtenheft Verwalter Büssli Pfadi Uster-Greifensee Benutzungsreglement Formulare für Übergabe und Rückgabe Pflichtenheft Verwalter Infoblatt Pfadi-Büssli Die Pfadi Uster-Greifensee besitzt einen Ford-Transit-Bus, der in erster

Mehr

Reglement für die Benutzung von Räumlichkeiten und Anlagen der Gemeinde Gais

Reglement für die Benutzung von Räumlichkeiten und Anlagen der Gemeinde Gais Gemeinde Gais Gemeindesekretariat Reglement für die Benutzung von Räumlichkeiten und Anlagen der Gemeinde Gais durch den Gemeinderat erlassen am 1. Mai 2015 Inkraftsetzung per 1. Juni 2015 ergänzt am 14.

Mehr

Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt.

Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt. Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt. Stand per 11.10.2018 1. Sicherheit Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich in der Küche im großen Schrank; ein Feuerlöscher

Mehr

Einwohnergemeinde. Birrhard. Reglement über die Benützung des Waldhauses Birrhard

Einwohnergemeinde. Birrhard. Reglement über die Benützung des Waldhauses Birrhard Einwohnergemeinde Birrhard Reglement über die Benützung des Waldhauses Birrhard 30. Mai 2011 - 2 - Die Gemeindeversammlung Birrhard, gestützt auf den 20 Abs. 2 lit. i des Gesetzes über die Einwohnergemeinden

Mehr

Reglement Spitex Höfe

Reglement Spitex Höfe Reglement Spitex Höfe Reglement für die Benützung von Räumlichkeiten der Spitex Höfe, Pfäffikon, an Drittpersonen, gültig ab 1. Januar 2011 1. Vertrag Zwischen dem Mieter/der Mieterin und der Spitex Höfe

Mehr

Kursräume Siloah AG. Für externe Kunden. Akutklinik, Pflege und Rehabilitation

Kursräume Siloah AG. Für externe Kunden. Akutklinik, Pflege und Rehabilitation Akutklinik, Pflege und Rehabilitation Siloah AG Worbstrasse 316 3073 Gümligen Tel +41 31 958 11 11 Fax +41 31 958 10 90 info@siloah.ch www.siloah.ch Kursräume Siloah AG Für externe Kunden 28.08.2017/tp

Mehr

Benutzungs- und Gebührenreglement Waldhütte Schlosshubel

Benutzungs- und Gebührenreglement Waldhütte Schlosshubel Benutzungs- und Gebührenreglement Waldhütte Schlosshubel Ausgabe 017 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES / GEGENSTAND... 3 VERMIETUNG UND KOSTEN... 3 EINRICHTUNG UND BETRIEB... 4 ABGABE UND REINIGUNG... 4 VERSCHIEDENE

Mehr

Verordnung über die Benützung der Sportanlage Muttli

Verordnung über die Benützung der Sportanlage Muttli Verordnung über die Benützung der Sportanlage Muttli vom. November 08 Der Gemeinderat der, gestützt auf Artikel Absatz des Organisationsreglements vom 7. Mai 00, beschliesst:. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

H a u s o r d n u n g für das Pfarreizentrum, Burghaldenstrasse 7

H a u s o r d n u n g für das Pfarreizentrum, Burghaldenstrasse 7 Katholische Kirchenpflege Horgen H a u s o r d n u n g für das Pfarreizentrum, Burghaldenstrasse 7 1. Zweckbestimmung Das Pfarreizentrum dient der Förderung des Gemeinde- und Pfarreilebens. Es steht auch

Mehr

Für alle Entscheide mit finanziellen und organisatorischen Konsequenzen ist der Gemeinderat Gottlieben zuständig.

Für alle Entscheide mit finanziellen und organisatorischen Konsequenzen ist der Gemeinderat Gottlieben zuständig. Gemeindehaus Gottlieben Benützungsreglement für 1. Sitzungszimmer 2. Gemeindesaal 3. Küche Zuständigkeit Für alle Entscheide mit finanziellen und organisatorischen Konsequenzen ist der Gemeinderat Gottlieben

Mehr

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.

Mehr

Reglement über die Nutzung der Schulanlagen

Reglement über die Nutzung der Schulanlagen Reglement über die Nutzung der Schulanlagen 410.531 Reglement über die Nutzung der Schulanlagen vom 29. April 1996 1 Die Schulbehörde und der Gemeinderat gestützt auf Art. 25 des Kantonalen Schulgesetzes

Mehr

Miet- und Benützungsverordnung

Miet- und Benützungsverordnung Miet- und Benützungsverordnung Begegnungsraum 3770 Zweisimmen Genehmigt vom Kirchgemeinderat am 20. Oktober 2015 Oktober 2015, Sonja Kübli Seite 1 / 5 1 Zweck Der Begegnungsraum in Zweisimmen dient in

Mehr

GEMEINDE LAUFENBURG. Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen

GEMEINDE LAUFENBURG. Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen GEMEINDE LAUFENBURG Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen Ausgabe 10.06.2013 Version 8 Gebührenreglement Version 8, 10.06.2013 Seite

Mehr

Benützungsvorschriften für den Gemeindesaal Drei Könige

Benützungsvorschriften für den Gemeindesaal Drei Könige GEMEINDE SEVELEN Benützungsvorschriften für den Gemeindesaal Drei Könige Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Zuständigkeit 3. Reservationen 4. Bewilligungen 5. Benützungsgebühren 6. Einrichtung 7.

Mehr

Museum und Schloss Lenzburg sind in der Regel vom 1. April bis 31. Oktober von bis Uhr täglich ausser Montag dem Publikum zugänglich.

Museum und Schloss Lenzburg sind in der Regel vom 1. April bis 31. Oktober von bis Uhr täglich ausser Montag dem Publikum zugänglich. Museum Aargau Schloss Lenzburg CH-5600 Lenzburg Tel. +41 (0)62 888 48 40 Fax +41 (0)62 888 48 41 Museum Aargau Benutzungs- und Gebührenreglement Schloss Lenzburg 1 gestützt auf 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes

Mehr

Gesuch zur Benützung der Schulanlage

Gesuch zur Benützung der Schulanlage Gesuch zur Benützung der Schulanlage Gesuchsteller (Zustelladresse) oder verantwortliche Person Name: Verein: Adresse: Telefon: Email: Anlass: Einmalige Benützung (Benutzungsvereinbarung Seiten 2 5) Datum

Mehr

Veranstaltungen. Richtlinie. Dienstleistungen der Gemeinde, Kontaktstellen. Gemeinde Laufenburg. Version:

Veranstaltungen. Richtlinie. Dienstleistungen der Gemeinde, Kontaktstellen. Gemeinde Laufenburg. Version: Gemeinde Laufenburg Richtlinie Veranstaltungen Dienstleistungen der Gemeinde, Kontaktstellen Version: 27.7.2015 Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis Allgemeines...3 Die wichtigsten Kontaktstellen für die Planung...4

Mehr

mittagstisch hausen öppis für dä buuch und s härz Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen

mittagstisch hausen öppis für dä buuch und s härz Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen Inhaltsverzeichnis 1. Information... 2 2. Trägerschaft und Betriebsführung... 2 3. Öffnungszeiten... 2 4. Finanzierung... 2 5. Räumlichkeiten...

Mehr

Gewerbezone Buttisholz

Gewerbezone Buttisholz Mietanfrage Die Lokale sind zwischen Anfangs November bis Ende März Mietbar. Unter dem Jahr stehen die Räume ausschliesslich den Vereinen zur Nutzung frei. zwischen SPORTPARK Buttisholz und Veranstalter

Mehr

Benützungsund. Gebührenordnung

Benützungsund. Gebührenordnung Gemeinde Murten Benützungsund Gebührenordnung für Sportanlagen der Gemeinde Murten vom 28. April 2008 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Grundsätze 3 Geltungsbereich 1. 3 Ordentliche Benützungen 2. 3 / 4

Mehr

VERWALTUNGS- und BENÜTZUNGS-REGLEMENT für das "WALDHAUS EIKEN"

VERWALTUNGS- und BENÜTZUNGS-REGLEMENT für das WALDHAUS EIKEN VERWALTUNGS- und BENÜTZUNGS-REGLEMENT für das "WALDHAUS EIKEN" Eigentümerin Ortsbürgergemeinde Eiken vertreten durch den Gemeinderat 5074 Eiken Zweck Arbeits- und Aufenthaltsraum für Forstpersonal und

Mehr

Reglement zur ausserschulischen Benützung von Räumen der Primarschulen Eschen und Nendeln

Reglement zur ausserschulischen Benützung von Räumen der Primarschulen Eschen und Nendeln Reglement zur ausserschulischen Benützung von Räumen der Primarschulen Eschen und Nendeln GRB 01.22.216 05.12.2001 GRB 04.14.166 18.08.2004 Gemeinde Eschen I Präambel Die Gemeinde stellt ihren Einwohnern

Mehr

für Ihr bankett Feiertage Private Feiern Geschäftliche Anlässe Ihr Interesse freut uns sehr.

für Ihr bankett Feiertage Private Feiern Geschäftliche Anlässe Ihr Interesse freut uns sehr. bankett für Ihr bankett Ihr Interesse freut uns sehr. Unser eingespieltes Team berät Sie gerne und organisiert den von Ihnen gewünschten Anlass sei es bei uns oder als Catering am Ort Ihrer Wahl. Die eleganten

Mehr

ORTSBÜRGERGEMEINDE JONEN

ORTSBÜRGERGEMEINDE JONEN ORTSBÜRGERGEMEINDE JONEN Reglement über die Benützung der Waldhütte Jonen gültig ab 1. November 1993 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. BENÜTZUNGSRECHT 3 2. VERWALTUNG 3 3. BENÜTZUNGSBEWILLIGUNG

Mehr

Sportanlageordnung der Sportanlage Hüssenbüel

Sportanlageordnung der Sportanlage Hüssenbüel Sportanlageordnung der Sportanlage Hüssenbüel vom Gemeinderat genehmigt am 11. Juli 2012 1. Gültigkeit 1 Diese Sportanlageordnung gilt für die Sportanlage Hüssenbüel. 2 Die Verwaltung der Sportanlage Hüssenbüel

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) AGB 2014 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltungsbereich der AGB Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die allgemeine Benutzung der Anlagen des Tennisclubs Pratteln

Mehr

Einwohnergemeinde Arni

Einwohnergemeinde Arni Einwohnergemeinde Arni WEISUNGEN FÜR DIE BENÜTZUNG VON SCHULRÄUMEN, TURNHALLE UND AUSSENANLAGEN DURCH VEREINE UND ANDERE ORGANISATIONEN MIT GEBÜHRENTARIF Ausgabe 2012 Weisungen Für die Benützung von Schulräumen,

Mehr

Stadt Liestal

Stadt Liestal 618.13 13 Stadt Liestal VERORDNUNG FÜR DIE BENÜTZUNG DER SPORT- UND TURNHALLEN vom 28. September 1993 1. Die Hallen stehen der ganzen Bevölkerung zur Verfügung: - In erster Priorität den Schulen, sofern

Mehr